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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Viktoria Schmid u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Bildungsplanreform 2016 Sport ohne Sportarten und Sportgeräte? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Bedeutung sie dem Unterrichtsfach Sport an den verschiedenen Schularten in Baden-Württemberg beimisst; 2. welche konkreten Bildungsziele für das Unterrichtsfach Sport in der Bildungsplanreform 2016 formuliert sind (aufgeschlüsselt nach Schulklasse und Schulart); 3. welche inhaltlichen Veränderungen sie im neuen Bildungsplan 2016 im Vergleich zum ursprünglichen Plan für das Unterrichtsfach Sport vorsieht; 4. wann im Unterrichtsfach Sport welche Unterrichtseinheiten vorgesehen sind (aufgeschlüsselt nach einzelnen Sportarten, Sportgeräten und Sportdisziplinen); 5. wann im Unterrichtsfach Sport mit welchen unterschiedlichen Sportmaterialien (Bälle, Geräte) gelehrt bzw. praktisch trainiert wird; 6. inwiefern sie der Aussage zustimmt, dass im derzeit ausgearbeiteten Bildungsplan die Nennung von konkreteren Sportarten sowie Sportgeräten, turnerischen und leichtathletischen Zielformen nicht erfolgt (mit der Angabe, warum dies so ist beziehungsweise welche Ziele damit verfolgt werden) Viktoria Schmid, Wacker, Schebesta, Wald, Dr. Stolz, Müller, Kurtz, Traub CDU Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 Begründung Mit der Bildungsplanreform 2016 sollen einschneidende Veränderungen im Unterrichtsfach Sport vorgenommen werden. Statt von Sportarten und Sportgeräten ist nur noch von allgemeinen Formulierungen wie sich bewegen beim Spielen oder Angriffsaktion die Rede. Die unkonkreten Aussagen bringen den Schülerinnen und Schülern aber nicht die wichtigen und vielfältigen Sportarten mit ihren unterschiedlichsten Gerätschaften und Materialien bei. Es ist deshalb zu befürchten, dass der Sportunterricht an baden-württembergischen Schulen eine Auf - weichung erlebt. Die Antragsteller erkennen hier einen eindeutigen Zielkonflikt, denn es darf keinen Sportunterricht ohne Sportarten und Sportgeräte geben. Ziel des Sportunterrichts muss es sein, durch das Einüben unterschiedlicher Sportarten für die Schülerinnen und Schüler passende Sportaktivitäten zu finden, die sie auch in deren Freizeit praktizieren können. Nur so kommen die Kinder und Jugend - lichen mit den vielen Sportarten in einer breiten Vereinslandschaft in Kontakt. Die Vereinslandschaft wiederum prägt die Gesellschaft, das Engagement und die Leis tungsbereitschaft der Menschen in Baden-Württemberg. Außerdem befriedigt Sport das Grundbedürfnis des Menschen nach Spiel, Bewegung und Wettkampf. Stellungnahme Mit Schreiben vom 5. Januar 2016 Nr /1007 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Bedeutung sie dem Unterrichtsfach Sport an den verschiedenen Schularten in Baden-Württemberg beimisst; Das Fach Sport ist in allgemein bildenden und in (fast) allen beruflichen Schulen im Vollzeitbereich ein verbindlich zu erteilendes Unterrichtsfach. Für die Versetzung ist Sport ein maßgebendes Fach. Im Hinblick auf die allgemeine Hochschulreife ist hervorzuheben, dass das Fach Sport im allgemein bildenden und beruf - lichen Bereich als 5. Prüfungsfach, an den allgemein bildenden Gymnasien darüber hinaus zusätzlich als 4. Prüfungsfach gewählt werden kann und somit eine besonders starke Position innehat. Der Schulsport ist zudem ein wesentlicher Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Im Sport werden Kompetenzen wie Team-, Kommunikations-, Zielorientierungs-, Planungs- und Kooperationsfähigkeit, Verlässlichkeit, Fairness, Leistungsstreben und regelgerechtes Verhalten geschult. Dadurch werden Werte, Haltungen und Schlüsselqualifikationen vermittelt, die über den Sport hinaus für das Leben in der Gesellschaft dringend notwendig sind. Vor dem Hintergrund einer Umwelt, die den Schülerinnen und Schülern immer weniger natürliche Bewegungsanlässe bietet, und der Tatsache, dass Schule immer mehr im Ganztag stattfindet, kommt dem Schulsport in allen Schularten eine immer größere Bedeutung zu. 2. welche konkreten Bildungsziele für das Unterrichtsfach Sport in der Bildungsplanreform 2016 formuliert sind (aufgeschlüsselt nach Schulklasse und Schulart); Die Ziele des Schulsports werden durch dessen Doppelauftrag bestimmt, welcher sich als Erziehung zum Sport und Erziehung im und durch den Sport beschreiben lässt. 2

3 Sportunterricht bietet den Schülerinnen und Schülern Gelegenheiten, durch aktive Auseinandersetzung mit vielfältigen sportlichen Handlungssituationen ihre motorischen Grundlagen auszubilden und zu verbessern. Damit entwickeln sie ihre individuelle sportliche Leistungsfähigkeit und erwerben und vertiefen ein vielseitiges Bewegungskönnen. Über ein breites Sportangebot besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die für sie geeigneten Bewegungsaktivitäten und Sportarten zu finden, um diese für sich in den Alltag zu integrieren (Er- ziehung zum Sport). Überdies leistet der Schulsport einen Beitrag zur allgemeinen Bildung im Sinne der Persönlichkeitsbildung (Erziehung im und durch Sport). Der Sportunterricht bietet den Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Situationen, in welchen sie ihr Bewegungshandeln unter verschiedenen Sinnperspektiven ausüben können. Sie machen vielfältige, unmittelbare Erfahrungen, welche neben den motorischen Kompetenzen auch kognitive, reflexive, personale und soziale Kompetenzen ansprechen. In allen Schularten und in allen Klassenstufen ist die übergeordnete Zielsetzung des Schulsports der Erwerb individueller Handlungskompetenz im Kontext von Bewegung, Spiel und Sport. Diese beschreibt den kompetenten Umgang mit der Vielfalt, Unterschiedlichkeit und Veränderbarkeit von Bewegungs-, Spiel- und Sportaktivitäten. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihr gegenwärtiges und zukünftiges Bewegungshandeln auf der Grundlage reflexiv erworbener Handlungsfähigkeit selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten. Dazu müssen sie die Sinnvielfalt von Bewegung, Spiel und Sport erkennen und verstehen lernen sowie ihre Bedeutung für die persönliche sportive Lebensführung beurteilen. Handlungsfähigkeit im und durch Sport erfordert daher die prozessbezogenen Kompetenzen Bewegungs-, Reflexions-, Personal- und Sozialkompetenz. Basis für die Anbahnung der prozessbezogenen Kompetenzen bilden die inhaltsbezogenen Kompetenzen, welche in Unterrichtsvorhaben konkretisiert werden. 3. welche inhaltlichen Veränderungen sie im neuen Bildungsplan 2016 im Vergleich zum ursprünglichen Plan für das Unterrichtsfach Sport vorsieht; Ein verändertes Sportverständnis und die Ausdifferenzierung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur über das bisherige Sportartencurriculum hinaus finden ihren Niederschlag in der Nennung inhaltsbezogener Kompetenzen. Diese ermöglichen eine Öffnung des Sportunterrichts für eine zeitgemäße Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur. Somit können neben den traditionellen Schulsportarten auch viele Sportarten und Bewegungsaktivitäten, die in dem bisherigen Sportartencurriculum nicht vorhanden waren, im außerschulisch organisierten Sport aber eine wichtige Rolle spielen, im Sportunterricht thematisiert werden. Es wird sichergestellt, dass ein breites Spektrum an sportarten- und bewegungsbezogenen Lerninhalten Berücksichtigung findet. Als wichtige Grundsätze der Unterrichtsgestaltung sehen die Bildungspläne 2016 verstärkt die Verzahnung von Theorie und Praxis, die wissenschaftspropädeutische Ausbildung, das selbstständige Lernen und Arbeiten, die Schülerorientierung und die Kontinuität, Vertiefung und Progression vor. Sowohl der erweiterte Bildungsauftrag des Schulsports ( Erziehung zum Sport und Erziehung im und durch Sport ) als auch die Kompetenzorientierung der Bildungspläne von 2004 werden fortgeführt. In ihren didaktischen Grundentscheidungen und curricularen Prinzipien orientieren sich die Bildungspläne 2016 wie die Bildungspläne von 2004 an sechs pädagogische Perspektiven. Jede dieser Perspektiven knüpft an individuelle Sinngebungen an, warum Kinder und Jugendliche den Sport schätzen. Diese pädagogischen Perspektiven sind im Sinne eines ganzheitlichen Ausbildungskonzepts alle gleich bedeutsam. Da sich im Laufe der sportlichen Entwicklung Heranwachsender die individuellen Sinngebungen oder Motive ändern können, soll der Sportunterricht mehrperspektivisch angelegt sein. Der Aufbau der Bildungspläne 2016 lässt die Bildungspotenziale des Sports besonders deutlich hervortreten. 3

4 4. wann im Unterrichtsfach Sport welche Unterrichtseinheiten vorgesehen sind (aufgeschlüsselt nach einzelnen Sportarten, Sportgeräten und Sportdisziplinen); 5. wann im Unterrichtsfach Sport mit welchen unterschiedlichen Sportmaterialien (Bälle, Geräte) gelehrt bzw. praktisch trainiert wird; Eine zeitliche Einordnung von Unterrichtseinheiten wurde weder in den Bildungsplänen von 2004, noch wird sie in den Bildungsplänen 2016 vorgegeben. Die Planung und organisatorische Umsetzung des Sportunterrichts ist Aufgabe der Sportlehrkraft vor Ort. Hierfür sind sowohl die räumlichen Voraussetzungen als auch die sächliche Ausstattung einer Schule mit Sportgeräten und anderen notwendigen Unterrichtsmaterialien zu berücksichtigen. Wie bereits in den Bildungsplänen von 2004 werden in den Bildungsplänen 2016 Ziele in Form der Beschreibung von Kompetenzen (sog. Standards) formuliert, die am Ende bestimmter Klassenstufen erreicht werden müssen. Die Aufgabe der Sportlehrkraft besteht darin, geeignete Inhalte zu finden und zielführende Lernwege zu entwickeln, um die in den Bildungsplänen vorgegebenen Standards zu erreichen. Hierbei sollen Sportlehrkräfte die stufenspezifischen Hinweise in den Bildungsplänen 2016 beachten. Die inhaltsbezogenen Kompetenzen sind in die neun Inhaltsbereiche Wissen, Spielen, Laufen, Springen, Werfen, Bewegen an Geräten, Bewegen im Wasser, Tanzen, Gestalten, Darstellen, Fitness entwickeln, Miteinander/gegeneinander kämpfen und Fahren, Rollen, Gleiten gegliedert. Sie beziehen sich auf die Ausführung sportpraktischer Handlungen. Die Systematisierung der inhaltsbezogenen Kompetenzen umfasst sowohl Sportarten in ihren schulischen Ausformungen wie auch weitere Gestaltungsmöglichkeiten in der sport- und bewegungsbezogenen Umwelt der Schülerinnen und Schüler. In den stufenspezifischen Hinweisen für alle Klassenstufen finden sich Hinweise zur Organisation des Sportunterrichts und der Verteilung der Inhaltsbereiche im Verlauf der Schuljahre, wobei auch der Bezug zu Sportarten und zu Sportgeräten, mit denen diese Sportarten vermittelt werden, hergestellt wird. Bei der Vermittlung von Sportarten werden von den Sportlehrkräften selbstverständlich sportartspezifische Sportgeräte eingesetzt. Es wird hervorgehoben, dass die Schülerinnen und Schüler auf der Basis der motorischen Erfahrungen im Grundlagenbereich unterschiedliche Sportarten fundierter kennenlernen und damit eine Orientierungshilfe für das Sporttreiben im außerschulischen Bereich erhalten. Es werden explizit die großen Sportspiele (Basketball, Fußball, Handball, Volleyball) genannt sowie der Bezug zu den Individualsportarten und Disziplinen hergestellt. 6. inwiefern sie der Aussage zustimmt, dass im derzeit ausgearbeiteten Bildungsplan die Nennung von konkreteren Sportarten sowie Sportgeräten, turnerischen und leichtathletischen Zielformen nicht erfolgt (mit der Angabe, warum dies so ist beziehungsweise welche Ziele damit verfolgt werden). In allen Klassenstufen und in allen Schularten wird in den inhaltsbezogenen Kompetenzen und vor allem in den stufenspezifischen Hinweisen ein eindeutiger Bezug zu den Sportarten hergestellt. Die Schülerinnen und Schüler müssen sportspielübergreifende technische und taktische Basisfertigkeiten und -fähigkeiten, sportspielspezifische Bewegungsund Balltechniken und ihre individual- und gruppentaktischen Maßnahmen mit unterschiedlichen Spielgeräten und Regeln anwenden sowie in Angriff und Abwehr mit individual- und gruppentaktischen Maßnahmen Spielsituationen lösen. Damit wird ein eindeutiger Bezug zu den großen Sportspielen hergestellt. Im Inhaltsbereich Laufen, Springen, Werfen erweitern die Schülerinnen und Schüler in den Grundformen der genannten Bewegungen ihr Bewegungsrepertoire, ihre Bewegungssensibilität und ihre Körpererfahrung. Diese Entwicklung ist grundlegend sowohl für viele Bereiche sportlicher Betätigung als auch für den Alltag. Sie können schnell und gewandt laufen, weit und/oder hoch springen und weit und zielgenau werfen sowie 20 Minuten ohne Unterbrechung laufen. 4

5 Im Inhaltsbereich Bewegen an Geräten müssen die Schülerinnen und Schüler über Bewegungsvielfalt im Bereich der turnerischen Grundtätigkeiten und Fertigkeiten, des Freien Turnens sowie der Bewegungskünste verfügen. Sie können die turnerischen Grundtätigkeiten (zum Beispiel Balancieren, Rollen, Klettern, Hangeln, Schaukeln, Schwingen, Springen) an unterschiedlichen Ge - räten (zum Beispiel Barren, Schwebebalken) und Gerätekombinationen anwenden, normgebundene Turnfertigkeiten an verschiedenen Geräten und aus unterschiedlichen Strukturgruppen ausführen (zum Beispiel Handstandschwingen, Rad, Schwingen im Stütz, Kehre, Sprünge mit Minitrampolin, Hüftaufschwung, den Auf- und Abbau von Turngeräten sachgerecht ausführen, mit den erlernten turnerischen Bewegungsfertigkeiten Bewegungsverbindungen umgestalten und sie allein sowie in der Gruppe präsentieren und gemeinsam aus Grundtätigkeiten, akrobatischen Elementen und turnerischen Bewegungsfertigkeiten eine Gruppenpräsentation nachgestalten und präsentieren). Für den Inhaltsbereich Bewegen im Wasser gilt, dass die Schülerinnen und Schüler beim Bewegen im Wasser und Schwimmen ihre Körpererfahrung, ihre Bewegungssensibilität und ihr Bewegungsrepertoire erweitern. Die Entwicklung der Schwimmfähigkeit ist grundlegend für die sportliche und gesundheitspräventive Betätigung im Alltag. In Klasse 5/6 können die Schülerinnen und Schüler eine Schwimmtechnik mit Start und Wende demonstrieren, grundlegende Bewegungsabläufe von zwei weiteren Schwimmtechniken ausführen und ihre Schwimmtechnik an ausdauerndes beziehungsweise schnelles Schwimmen anpassen. In allen Inhaltsbereichen hier exemplarisch für die Klassenstufen 5 und 6 dargestellt ist der Bezug zu Sportarten eindeutig. Dies gilt für alle Klassenstufen. Auch in den stufenspezifischen Hinweisen wird auf Sportarten hingewiesen und erwähnt, dass die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Sportarten fundierter kennenlernen sollen und damit eine Orientierungshilfe für das Sporttreiben im außerschulischen Bereich erhalten. Außerdem sollen die erworbenen Teilkompetenzen in den höheren Klassen in weiteren Sportarten, Disziplinen, Geräten, Tänzen, Techniken und/oder auf einem höheren Niveau realisiert werden (zum Beispiel taktische Fähigkeiten, Bewegungsqualität, komplexere, situative Anforderungen, konditionelle Fähigkeiten). Dieser Bezug zu Sportarten ist auch deshalb notwendig, da der Unterricht auch auf die Kursstufe vorbereiten soll, an deren Abschluss die fachpraktische Prüfung im Fach Sport steht. Diese Prüfung wird in der Regel in einer der Individualsportarten Schwimmen, Leichtathletik, Gerätturnen oder Gymnastik/Tanz und einer der Mannschaftssportarten Volleyball, Handball, Basketball oder Fußball abgelegt, sofern Sport als Prüfungsfach gewählt wurde. In Vertretung Stehle Ministerialdirektor 5

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