GEMEINDE BRANNENBURG BEBAUUNGSPLAN NR. 28 KARFREITKASERNE WESTLICHER TEILBEREICH MIT INGEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GEMEINDE BRANNENBURG BEBAUUNGSPLAN NR. 28 KARFREITKASERNE WESTLICHER TEILBEREICH MIT INGEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN"

Transkript

1 GEMEINDE BRANNENBURG BEBAUUNGSPLAN NR. 28 KARFREITKASERNE WESTLICHER TEILBEREICH MIT INGEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN B TEXTTEIL - FESTSETZUNGEN Stand Städtebau: Eberhard von Angerer Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister Lohensteinstr München T.: F.: mail@vonangerer.de Grünordnung: Umwelt und Planung Landschaftsarchitekten Kaiserstr. 28 D Rosenheim T.: F.: info@umweltundplanung.de München, geändert geändert geändert

2 Der Bebauungsplan besteht aus: Teil A Planteil mit Festsetzungen und Hinweisen durch Planzeichen Teil B Textteil mit Festsetzungen und Hinweisen durch Text Teil C Begründung Teil D Umweltbericht Inhalt Teil B - Textteil 1. Art der baulichen Nutzung 2. Maß der baulichen Nutzung 3. Überbaubare Grundstücksfläche 4. Bauweise 5. Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude 6. Gestaltung 7. Abgrabungen und Aufschüttungen 8. Stellplätze und Garagen 9. Sichtdreiecke 10. Grünordnung und Naturschutz 11. Immissionsschutz 12. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Allgemeinheit Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 2

3 B.1 FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Der Geltungsbereich wird festgesetzt als: - Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO (WA 1 und WA 2) - Mischgebiet gemäß 6 BauNVO (MI) - Gewerbegebiet gem. 8 BauNVO (GE 1 bis GE 3) - Sondergebiet gem. 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Fremdenverkehr und Gesundheit (SO) 1.2 Im Mischgebiet werden die Nutzungen nach 6 Abs. 2 Nr. 7 und 8 ausgeschlossen. 1.3 Im GE 1 und GE 2 (Süd und Ost) werden folgende Nutzungen ausgeschlossen: - Tankstellen nach 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO - Vergnügungsstätten nach 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO Im GE 3 (Süd und Ost) werden folgende Nutzungen ausgeschlossen: - Tankstellen nach 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO - Vergnügungsstätten nach 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO Im GE 3 (Süd und Ost) sind Betriebsleiterwohnungen und Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig. 1.4 Im SO Fremdenverkehr und Gesundheit sind folgende Nutzungen zulässig: - Betriebe des Beherbergungsgewerbes - Seminar- und Tagungsräume, - Schank- und Speisewirtschaften, - Anlagen für gesundheitliche Zwecke, - Anlage für Wellness, Fitness sowie Badeeinrichtungen, - Diskotheken, Tanzlokale und untergeordnete Läden mit einer Verkaufsfläche von max. 100 qm pro Laden. Diese Nutzungen müssen im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit den Betrieben des Beherbergungsgewerbes und/oder den Anlagen für gesundheitliche Zwecke stehen. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 3

4 2 Maß der baulichen Nutzung 2.1. Die planerisch festgesetzten Werte für die Grundflächenzahl, die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen, die Anzahl der Vollgeschosse und die Wandhöhen gelten entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen als Höchstgrenzen soweit nicht als zwingend festgesetzt Die festgesetzte Grundflächenzahl gemäß Ziffer 2.1 im WA 1 darf durch die Flächen der nachfolgenden Anlagen bis zu 75 % der jeweils festgesetzten Grundflächenzahl überschritten werden: - Dachüberstände bis zu einer Tiefe von 1,20 m - Terrassen bis zu einer maximalen Größe von 20 m². - Balkone einschließlich ihrer Überdachung bis zu einer Tiefe von max.1,50 m an zwei Gebäudeseiten, Breite max. die Hälfte der jeweiligen Gebäudeseite Die festgesetzten Grundflächen gemäß Ziffer 2.1 im WA 2, MI, GE 3 (Süd und Ost) dürfen durch die Flächen der nachfolgenden Anlagen bis zu 65 % der jeweils festgesetzten Grundfläche überschritten werden: - Dachüberstände bis zu einer Tiefe von 1,20 m - Terrassen bis zu einer maximalen Tiefe von 3m jeweils vor den südlichen und westlichen Außenwänden Die nach Ziffer 2.1 und 2.2 im WA 1 zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Anlagen gemäß 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO bis zu einer höchstzulässigen Grundflächenzahl von 0,60 überschritten werden. Die nach Ziffer 2.1 und 2.3 im WA 2, MI, GE 3 (Süd und Ost) zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Anlagen gemäß 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO in den jeweiligen Gebieten bis zu folgenden höchstzulässigen Grundflächenzahlen überschritten werden: - WA 2 0,65 - MI 0,80 - GE 3 (Süd) 0,60 - GE 3 (Ost) 0,80 Die nach Ziffer 2.1 im GE 1, GE 2 (Süd und Ost) und SO zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Anlagen gemäß 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO in den jeweiligen Gebieten bis zu folgenden höchstzulässigen Grundflächenzahlen überschritten werden: - GE 1 0,80 - GE 2 (Süd und OSt) 0,80 - SO 0,60 Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 4

5 2.5 Die festgesetzten Wandhöhen beziehen sich vom Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante der Dachhaut zu den in den einzelnen Gebieten wie folgt festgelegten Bezugspunkten: - WA 1: Oberkante natürliches Gelände, gemessen am tiefsten Punktes des Geländes an dem die Außenwand das natürliche Gelände durchstößt. Von der Höhenfestsetzung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn innerhalb der überbaubaren Fläche eines Baugrundstück eine Höhendifferenz von mehr als 1,20 m besteht. - WA 2, MI und GE 3 (Süd und Ost) 474,54 ünn (Höhenfestpunkt Turm Gebäude 1) - GE 1 und GE 2 (Süd und Ost): 472,73 ünn (südöstliche Ecke Heizzentrale) - SO Oberkante natürliches Gelände, gemessen am tiefsten Punktes des Geländes an dem die Außenwand das natürliche Gelände durchstößt. Durch die in Ziffer 7 zulässigen Abgrabungen und Aufschüttungen ist sicherzustellen, dass die Wandhöhe bezogen auf das künftige Gelände nicht höher als die für den jeweiligen Bauraum festgesetzten Wandhöhe ist. Die Wandhöhen im WA 1 werden wie folgt festgelegt: - Einzel- und Doppelhaus: 6,5 m - geschlossene Bauweise: eingeschossiger Baukörper 3,0 m, zweigeschossiger Baukörper 6,50 m (siehe Punkt 4) 3 Überbaubare Grundstücksfläche 3.1. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzt. Bei viergeschossigen Gebäuden im WA 2 kann das vierte Geschoss ausnahmsweise um 30 cm in Bezug auf die Baulinie zurückgesetzt werden. 3.2 Untergeordnete Bauteile im Sinne von Art. 6 Abs. 8 Ziff. 1 und 2 BayBO sowie Balkone sind, soweit sie die Baugrenze maximal 1,20 m überschreiten, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Terrassen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücke zulässig, soweit sie die Baugrenze maximal 3,00 m überscheiten. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 5

6 3.3. Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen wie folgt zulässig: - Im den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2, im Mischgebiet und im Gewerbegebiet GE 3 (Süd und Ost) zur Unterbringung von Fahrrädern und Müll. - In allen Gebieten für die zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie Entsorgung von Abwasser notwendigen Anlagen Stellplätze und Garagen werden wie folgt festgesetzt: Oberirdische Stellplätze und Garagen sind grundsätzlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und den besonders hierfür festgesetzten Flächen zulässig. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den besonders hierfür festgesetzten Flächen sind oberirdische Stellplätze nur im WA 1, GE 1 und GE 2 (Süd und Ost) zulässig. Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den besonders hierfür festgesetzten Flächen bezogen auf die einzelnen Gebietstypen wie folgt zulässig: Im WA 2, MI, GE 3 (Süd und Ost) auch unter zugunsten der Allgemeinheit bzw. dem Freistaat Bayern und der Gemeinde mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belasteten Flächen zulässig, jedoch nicht unter öffentlichen Verkehrsflächen Stellplätze in Parkhäusern sind nur innerhalb der hierfür gesondert festgesetzten Flächen zulässig Abstandsflächen, die sich durch die planzeichnerisch festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ergeben, haben Vorrang vor denjenigen nach Art. 6 BayBO. Für die Tiefe der Abstandsflächen von verschiedenen Gebäuden innerhalb einer überbaubaren Grundstücksfläche zueinander gelten die Regelungen des Art. 6 BayBO. 4. Bauweise Im WA 1 sind entsprechend der Planzeichnung folgende Bauweisen zulässig: Einzelhaus, Doppelhaus und geschlossene Bauweise. 5. Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude Im WA 1 werden folgende Festlegungen getroffen: - Einzelhaus bis 130 qm Grundfläche: 1 WE - Einzelhaus über 130 qm Grundfläche: 2 WE - Doppelhaushälfte: 1 WE - geschlossene Bauweise: 1 WE pro Wohngebäude Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 6

7 6. Gestaltung 6.1 Dächer Im WA 1 werden folgende Festsetzungen zu den Dächern getroffen: Einzelhaus: Dachform: Satteldach Dachneigung: Dachaufbauten: Dachgauben und Dacheinschnitte sind unzulässig. Zwerchgiebel mit einer maximalen Breite von einem Drittel der davor liegenden Trauflänge sind nur bei einer Dachneigung von 25 zugelassen. Doppelhaus: Dachform: Satteldach Dachneigung: 22 Dachaufbauten: Dachgauben und Dacheinschnitte sind unzulässig. geschlossene Bauweise: Dachform: Satteldach für Gebäude mit 2 Vollgeschossen, Sattel-, Pult- oder Flachdach für Gebäude mit einem Vollgeschoss Dachneigung: Dachaufbauten: Dachgauben und Dacheinschnitte sind unzulässig. Garagen für Einzel- und Doppelhäuser: Dachform/ Dachneigung: Die Dächer der Garagen bei der Einzel- und Doppelhausbebauung müssen die gleiche Dachform und Neigung wie das Hauptgebäude haben. Auf den an das Hauptgebäude angebauten Garagen dürfen auch Pultdächer mit geringerer Dachneigung errichtet werden, wenn sie nicht gleichzeitig auf der anderen Seite mit benachbarten Garagen und Nebengebäuden zusammengebaut sind. Der First muss an der Fassade des Hauptgebäudes liegen. Im WA 2, im MI, im GE 3 (Süd und Ost) und im SO sind Satteldächer und in den besonders gekennzeichneten Bauräumen auch Zeltdächer mit einer Dachneigung von zugelassen. Dachgauben und Dacheinschnitte sind unzulässig. In den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2 (Süd und Ost) sind neben Satteldächern mit einer Dachneigung von auch flach geneigte Pultdächer (Dachneigung max. 8 ) zugelassen. Der First des Pultdaches muss im GE 1 auf der Südseite des Gebäudes liegen. Flachdächer sind zulässig, wenn sie extensiv begrünt werden. Dachgauben und Dacheinschnitte sind unzulässig. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 7

8 6.2 Fassaden An den Fassaden dürfen keine grellen oder stark reflektierenden Materialien verwendet werden. 6.3 Solaranlagen Eine Nutzung der Dachflächen für die solare Energiegewinnung ist zulässig. Solaranlagen: Solaranlagen dürfen auf Dachflächen errichtet werden. Solaranlagen auf geneigten Dächern sind als einfache, klare Flächen auszubilden (keine Abtreppungen oder ausgebissene Formen um Kamine, Dachflächenfenster o.ä. und entlang von Dachgraten), keine Mischung von verschiedenen Systemen und Fabrikaten auf einer Dachfläche, auf Dächern integrierte und dachparallele Anlagen; Aufständerungen sind nur auf Dächern im Gewerbegebiet zulässig. 6.4 Besondere Anforderungen an die Baugestaltung Im WA 2 sind bei den besonders gekennzeichneten Gebäudeteilen mit besonderer Anforderung an die Baugestaltung die Treppenhäuser transparent als Holz-/Metall- /Stahl-/Glas-Konstruktion auszuführen. Bei der festgesetzten viergeschossigen Bebauung muss sich das oberste Geschoss gegenüber der Fassade der unteren Geschosse in der Fassadengestaltung von den darunterliegenden Geschossen absetzen z. B. durch andere Materialien, Farbgebung oder einen Rücksprung der Fassade um max. 0,30 m. Doppelhäuser sind profilgleich zu errichten und in Gestaltung, Material und dgl. aufeinander abzustimmen. Werden Doppelhaushälften oder Grenzgaragen nicht in einem Zug errichtet, hat sich die Gestaltung beider Hälften gem. Satz 1 nach der zuerst freigestellten bzw. genehmigten Planung, bei genehmigungsfreien Vorhaben nach dem zuerst errichteten Gebäude zu richten Werbeanlagen Werbeanlagen sind ausschließlich im Gewerbegebiet GE 1 Und GE 2 (Süd und Ost) als freistehende Werbeträger zulässig mit einer maximalen Grundrissfläche von 1 x 1 m und einer Höhe von 4 m über Oberkante Gelände am Ort der Leistung zulässig. Im Zugangsbereich zum Gewerbegebiet ist ein Sammelwerbeträger auf öffentlichem Grund mit einer Größe von max. 5,0 m Breite und 4,0 m Höhe zugelassen. Bewegliche oder blinkende Werbeelemente sind ausgeschlossen. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 8

9 6.6. Einfriedungen Im WA 1 und SO gilt Folgendes: Einfriedungen sind an der öffentlichen Verkehrsfläche als senkrechte Holzlatten- oder Metallzäune mit einheitlich durchlaufender Höhe von max. 1,0 m auszubilden. An den Grenzen zu den Nachbargrundstücken sind anstelle der Holz- oder Metallzäune auch Maschendrahtzäune von max. 1,0 m Höhe zulässig, die mit Gehölzen hinterpflanzt werden müssen. Die Vorgärten der besonders gekennzeichneten Parzellen dürfen nicht eingefriedet werden. Garagenzufahrten dürfen erst in einem Abstand von 5 m von der öffentlichen Verkehrsfläche eingefriedet werden. Im WA 2, MI und im GE 3 (Süd und Ost) sind Einfriedungen nicht zulässig. Davon ausgenommen sind die Freiflächen der Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielplätze. Hier sind senkrechte Holzlatten- oder Metallzäune mit einheitlich durchlaufender Höhe von max. 1,0 m zulässig. Im GE 1 und GE 2 (Süd und Ost) sind Einfriedungen in Form von Metallgitterzäunen mit einer max. Höhe von 2 m zulässig. Die Durchlässigkeit für Kleinsäuger ist durch eine Bodenfreiheit von mind. 10 cm bei allen Einfriedungen zu gewährleisten. 7. Abgrabungen und Aufschüttungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind in folgendem Umfang ausgehend von den jeweils unter Ziffer 2.5 festgesetzten Bezugshöhen für die Wandhöhe zulässig: - WA 1 und SO: Abgrabungen und Aufschüttungen bis max. 0,50 m - - WA 2, MI und GE 3 (Süd und Ost): Abgrabungen und Aufschüttungen bis max. 0,60 m - - GE 1, GE 2 (Süd und Ost): Abgrabungen bis zu 0,30 m Von den Beschränkungen ausgenommen sind barrierefreie Anbindungen höher gelegener Eingangsebenen von Bestandsgebäuden im WA 2, MI, GE 3 Ost und SO. 8. Stellplätze und Garagen Für die Ermittlung der geforderten Stellplätze gilt die Garagen- und Stellplatzsatzung der vom Im WA 2 wird abweichend von dieser Satzung festgelegt, dass für Wohnungen bis 50 qm Wohnfläche nur 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden muss. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 9

10 Zwischen Garagen und Nebengebäuden muss zu öffentlichen Verkehrsflächen ein Abstand von mindestens 1,50 m bzw. im Bereich von Zu- und Abfahrten von mindestens 3m Länge vorhanden sein. Tiefgaragenrampen sind zu überdachen. Ebenerdige Stellplatzanlagen, die mehr als 5 Fahrzeuge umfassen, sind mit Bäumen in offenen Baumscheiben oder Baumgräben zu überstellen. Dabei ist nach je 5 Stellplätzen ein Laubbaum zu pflanzen. Als Mindestpflanzqualität für die festgesetzten Hochstämme ist ein Stammumfang von cm zum Zeitpunkt der Pflanzung festgelegt. Ebenerdige Kfz-Stellplätze, die neu angelegt werden, dürfen nur in wasserdurchlässigen bzw. wassergebundenen Belägen ausgebildet werden. Erlaubte Beläge sind: Betongroßsteinpflaster mit Rasenfuge in Sand- bzw. Splittbettung, Granitgroßsteinpflaster mit Rasenfuge in Sand bzw. Splittbettung, Rasengittersteine, Schotterrasen, wassergebundene Wegedecken oder Kiesflächen. Nicht überbaute Tiefgaragenflächen sind mit mind. 60 cm Oberboden zu überdecken. Zufahrten, Zugänge und sonstige Verkehrsflächen sind davon ausgenommen. 9. Sichtdreiecke Innerhalb der gekennzeichneten Sichtdreiecke dürfen außer Zäunen mit einer Höhe von maximal 0,80 m keine baulichen Anlagen errichtet und Anpflanzungen getätigt werden. 10. Grünordnung und Naturschutz Grünordnung allgemein Zu pflanzende Bäume entlang der Erschließungsstraßen: Entlang der Erschließungsstraßen sind entsprechend des Planeintrags hochstämmige Laubbäume aus nachfolgender Liste zu pflanzen. Der Standort kann geringfügig vom Planeintrag abweichen, die Anzahl ist jedoch bindend. Für jeden Baum ist eine mindestens 6 m² große Pflanzfläche herzustellen. Die zu pflanzenden Bäume müssen folgende Qualität aufweisen: Hochstamm, Pflanzgröße StU 20-25, 4xv; m.b. Artenliste 1 : Acer campestre Acer platanoides `Cleveland` Acer pseudoplatanus Tilia cordata `Greenspire` Feldahorn Spitzahorn (Mittelgroße Sorte) Bergahorn Winterlinde (Mittelgroße Sorte) Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 10

11 Öffentliche Grünflächen und Flächen mit Pflanzgebot und Einfriedungsverbot Gehölzflächen Innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Flächen mit Pflanzgebot und Einfriedungsverbot sind entsprechend des Planeintrags hochstämmige Laubbäume und Sträucher aus nachfolgender Liste zu pflanzen. Der Standort kann geringfügig vom Planeintrag abweichen, die Anzahl ist jedoch bindend. Die zu pflanzenden Bäume müssen folgende Qualitäten aufweisen: Hochstamm, Pflanzgröße StU 18-20, 3xv; m.b. Bei Obstbäumen, Hochstamm, Pflanzgröße StU entsprechend Artenliste 2 (Bäume): Acer campestre Acer pseudoplatanus Acer platanoides Betula pendula Carpinus betulus Fagus sylvatica Juglans regia Prunus avium Prunus in Arten und Sorten Populus nigra Sorbus aucuparia Quercus robur Tilia cordata Feldahorn Bergahorn Spitzahorn Hänge- Birke Hainbuche Rotbuche Walnuss Vogelkirsche Zierkirsche Pappel Vogelbeere Stieleiche Winterlinde Bei Obstbäumen wie Apfel, Birne, Kirsche, Walnuss etc. sind regionale Sorten zu bevorzugen; Zierformen sind nicht erlaubt. Für Sträucher gilt die Artenliste 3: Amelanchier lamarkii Amelanchier ovalis Cornus sanguineum Cornus mas Rosa canina Rosa glauca Rosa multiflora Strauchrosen in Arten und Sorten Kupfer- Felsenbirne Gem. Felsenbirne Hartriegel Kornelkirsche Hundsrose Hechtrose Vielblütige Rose Offene Flächen Offene Flächen, d.h. alle Flächen mit Ausnahme von Gehölzflächen (siehe ) sind mit Rasen- bzw.- Wiesenansaat zu versehen. 25 % der offenen Flächen sind naturnah auszugestalten d.h. mit geringer Humusauflage herzustellen und mit einer magereren Wiesenmischung einzusäen. Kleine niedrig eingefasste Zier- und Gemüsegärtchen entlang der Grünzüge sind innerhalb der Flächen mit Pflanzgebot und Einfriedungsverbot zulässig. In den Flächen mit Pflanzgebot und Einfriedungsverbot sind Kinderspielplätze und We- Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 11

12 ge zulässig. Die Lage der Wege kann ausnahmsweise von der in der Planzeichnung nach A festgesetzten Lage abweichen Zu pflanzende Bäume und Sträucher als Ortsrandeingrünung: Zur Ortsrandeingrünung entlang der Nußdorfer Straße sowie entlang der Kufsteiner Straße sind entsprechend des Planeintrags hochstämmige Laubbäume und Sträucher aus nachfolgender Liste zu pflanzen. Der Standort kann geringfügig vom Planeintrag abweichen. Es ist autochthones Pflanzgut zu verwenden. Die zu pflanzenden Bäume müssen folgende Qualitäten aufweisen: Hochstamm, Pflanzgröße StU 18-20, 3xv; m.b. entsprechend Artenliste 4: Acer campestre Acer pseudoplatanus Acer platanoides Sorbus aucuparia Quercus robur Tilia cordata Feldahorn Bergahorn Spitzahorn Vogelbeere Stieleiche Winterlinde Zu pflanzende Strauchgruppen: Zur Ortsrandeingrünung sind entsprechend des Planeintrags lockere Strauchgruppen heimischer Landschaftssträucher nachfolgender Liste zu pflanzen. Es ist autochthones Pflanzgut zu verwenden. Die Gehölzpflanzung aus Landschaftssträuchern muss folgende Qualitäten aufweisen: Landschaftssträucher: 2x v entsprechend Artenliste 6: Corylus avellana Cornus sanguineum Cornus mas Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Sambuccus nigra Hasel Hartriegel Kornelkirsche Weißdorn Liguster Heckenkirsche Schlehe Heckenrose Schwarzer Holunder Die gesetzlichen Pflanzabstände zur Bahnlinie, zur Straße und zu den Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 12

13 Sonstige nicht bebaute und versiegelte Flächen Im WA 1, WA 2, SO, GE 1 und GE 2 ist je angefangener 200 m² Freifläche mindestens ein heimischer Laubbaum oder Obstbaum aus der Artenliste 2 zu pflanzen. Nadelgehölze und Thujen sind nicht erlaubt. Für geschnittene Hecken sind folgende Arten gemäß Artenliste 8 zu verwenden: Acer campestre Feld- Ahorn Buxus sempervirens Buchsbaum Carpinus betulus Hainbuche Cornus mas Kornelkirsche Fagus sylvatica Rotbuche Ligustrum vulgare Liguster Im sonstigen Plangebiet sind die gemäß Planzeichen 4.7 zu pflanzenden Einzelbäume gemäß Artenliste 1 zu pflanzen Fläche für Eingrünung und Artenschutz: Innerhalb der Fläche für Eingrünung und Artenschutz sind 30 % der Flächen mit Bäumen und Sträuchern der Artenliste 4 und 6 zu bepflanzen. Die nicht mit Bäumen und Sträuchern bepflanzten Flächen (70% der Flächen für Eingrünung und Artenschutz) müssen als Magerrasen auf Rohboden (ohne Humusauftrag) hergestellt und mit einer magereren Wiesenmischung eingesät werden. Innerhalb der Magerrasenfläche sind Kiesinseln, Steinhaufen und Totholzstapel herzustellen. Die Magerrasenfläche ist zweimal jährlich zu mähen. Das Mahdgut ist unmittelbar nach der Mahd abzutransportieren. Ein Aufwuchs von Neophyten (Goldrute, Ind. Springkraut) ist durch eine frühzeitige Mahd vor der Blüte zu verhindern Habitatsfläche für die Zauneidechse Innerhalb der Habitatsfläche für die Zauneidechse sind die Gehölze im Böschungsbereich zum Grießenbach (Schemaschnitt) und entlang des Bahndammes alle drei Jahre abschnittsweise auf Stock zu setzen. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 13

14 Schemaschnitt: Wassergebundener Weg mit Unterbau 4,00 m und Splittschicht 2,00 m Breite Fläche für Eingrünug und Artenschutz Böschung zum Griessenbach mit Biotop , ,00 1,00 2,00 1,00 9,20 19, Zu erhaltende Bäume Für die zu erhaltenden Bäume sind entsprechende DIN-Normen (DIN 18920) zum Baum- und Wurzelschutz während der Bauzeit einzuhalten. Lagerflächen im Wurzelbereich der Bäume sind unzulässig. Die zu erhaltenden Bäume sind während der Bauzeit durch eine Einzäunung zu schützen Entwässerung und Bodenschutz: Niederschlagwasser von befestigten Flächen ist unter Berücksichtigung der NWFreiV und TRENGW erlaubnisfrei und schadlos zu versickern. Fuß- und Radwege sind mit wasserdurchlässigem Belag z.b. wassergebundene Deckschicht oder Schotterrasen auszuführen Freiflächengestaltungsplan Zur Sicherstellung der Freiflächengestaltung in den Bereichen WA 2, MI 1, MI 2, GE 1, GE 2 (Süd und Ost) und in SO ist dem Bauantrag ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan auf der Grundlage der Art. 5 und 7 BayBO vorzulegen, der aus den Festset- Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 14

15 zungen dieses Bebauungsplanes zu entwickeln ist. Der Freiflächengestaltungsplan ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. In den Plan sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der zu bepflanzenden Randflächen auch während der Bauzeit aufzunehmen Ersatzpflanzung für Biotop Für das gerodete Biotop sind zwei Ersatzpflanzungen als Baum- und Strauchpflanzung anzulegen. Die westliche Ersatzpflanzung ist als eine 3 reihige Baum- und Strauchpflanzung auf einem 5 m breiten Pflanzstreifen anzulegen. Es ist autochthones Pflanzgut aus der Artenliste 4 zu verwenden. Der Pflanzabstand beträgt 1,0 x 1,5 m Vorgezogene Maßnahmen zum Artenschutz (CEF-Maßnahmen) Alle Rodungs- und Abbrucharbeiten müssen ökologisch begleitet werden Brutvögel: Die Rodung von Gehölzen ist nur zulässig, wenn diese in der, der Rodung vorausgehenden Brutsaison auf Brutvögel und Brutplätze (Brutbaum) untersucht wurden. Die Rodung von Brutbäumen ist erst zulässig, wenn ein Ausgleich durch Anbringen von Nistkästen an benachbarten Bäumen erfolgt ist. Unvermeidbare Rodungen sind außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln durchzuführen (nicht ) Fledermäuse: Die Rodung von Gehölzen, der Abbruch von Gebäuden, Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind nur zulässig, wenn diese zuvor auf Fledermausbesatz untersucht wurden. Soweit bei der jeweiligen Untersuchung weniger als fünf Individuen aufgefunden werden, sind Eingriffe (oder Maßnahmen) erst zulässig, wenn diese geborgen und in ein geeignetes Quartier versetzt sind. Soweit bei der jeweiligen Untersuchung fünf oder mehr Individuen (Kolonien) aufgefunden werden, sind die oben genannten Maßnahmen erst dann zulässig, wenn als Ersatz für das Fledermausquartier zuvor ein neues Quartier (Fledermauskästen) in ausreichender Anzahl geschaffen wird und die Fledermäuse das Quartier verlassen haben. Die Ausführung ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen Zauneidechsen: Die Baumaßnahmen im GE 2 Süd sind erst zulässig, wenn die Zauneidechsen ihre Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 15

16 Winterruhe beendet haben und noch keine Eiablage erfolgt ist. Vor Baubeginn ist eine Begehung durchzuführen um sicherzustellen, dass die Tiere bereits aktiv und aus der Fläche geflüchtet sind Habitatsfläche für die Zauneidechse: Die Baumaßnahmen im GE 2 Süd sind erst zulässig, wenn die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Eingrünung und Artenschutz gemäß Ziffer hergestellt ist. 11. Immissionsschutz 11.1 Zum Schutz der Wohngebäude im WA 1 entlang der Kufsteiner Straße (St 2089) gegen Straßenverkehrslärm ist entsprechend der Planzeichnung eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall oder eine Kombination aus Wand und Wall zu errichten. Die Oberkante der Lärmschutzwand bzw. des Lärmschutzwalls muss mindestens 3,0 m über dem natürlichen Gelände der Baugrundstücke liegen. Die Schallschutzwand muss hinsichtlich ihrer Schalldämmung der Gruppe B3 (DLR > 24 db) nach DIN EN entsprechen Innerhalb des WA 2 sind Wohngebäude erst zulässig, wenn die im WA 2 und GE 3 (Süd und Ost) festgesetzte Fassade über die gesamte Länge der Baulinie mit der im Bebauungsplan festgesetzten zwingenden Höhe als geschlossene Fassade (mit Fenstern) oder als geschlossenes Gebäude (mit Fenstern) errichtet ist. Die Errichtung eines Weges als erdgeschossiger Durchgang durch das Gebäude im GE 3 Ost innerhalb der mit Geh-, Fahr-, und Leitungsrechten zu belastenden Flächen zugunsten der Allgemeinheit ist zulässig. Ausnahmsweise sind abweichend hiervon auf den in der Planzeichnung grün schraffierten Flächen des WA 2 Wohngebäude zulässig, wenn die Bestandsgebäude Nr. 2, 3, 4 und 5 entsprechend der nachfolgenden Zeichnung bestehen bleiben. Darüber hinaus sind ausnahmsweise abweichend von Absatz 1 in den in der Planzeichnung blau schraffierten Flächen des WA 2 Wohngebäude dann zulässig, wenn die Bestandsgebäude Nr. 2, 3, 4 und 5 entsprechend der nachfolgenden Zeichnung bestehen bleiben und zwischen diesen eine Lärmschutzwand mit einer Wandhöhe von 10,0 m entsprechend der nachfolgenden Zeichnung errichtet wurde. Die Schallschutzwände müssen hinsichtlich ihrer Schalldämmung der Gruppe B3 (DLR > 24 db) nach DIN EN entsprechen. Die Errichtung der Lärmschutzwände ist auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig. Die Lärmschutzwände sind in geeigneter Form zu bepflanzen. Für den Fall, dass eine Ausnahmegenehmigung nach den vorstehenden Absätzen 2 oder 3 erteilt wurde, hat der Bauherr vor Abriss der Bestandsgebäude 2, 3, 4 und 5 nachzuweisen, das er finanziell in der Lage ist, das Gebäude mit der im Bebauungsplan fest- gesetzten Fassade mit besonderer Bedeutung für den Immissionsschutz zu errichten und sich gegenüber der Baugenehmigungsbehörde zu verpflichten, die Fassade oder das Gebäude innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Beginn der Abrissarbeiten für die Bestandsgebäude 2, 3, 4 und 5 zu errichten. Der Abriss und der darauf folgende Neubau ist auch abschnittsweise zulässig. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 16

17 Bestandsgebäude mit Nummer Zum Schutz der Gebäude im WA1, WA2, MI und SO gegen nächtlichen Verkehrslärm müssen Schlafräume über Lüftungseinrichtungen verfügen. Wird für ein konkretes Bauvorhaben durch ein schalltechnisches Gutachten nachgewiesen, dass die Orientierungswerte der DIN eingehalten werden, sind Lüftungseinrichtungen nicht erforderlich An den in der Planzeichnung gekennzeichneten Fassaden mit besonderen Anforderungen an den Immissionsschutz (Nr der zeichnerischen Festsetzung) sind öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen unzulässig Das resultierende Schalldämmmaß der Außenbauteile schutzbedürftiger Aufenthaltsräume ist nach DIN 4109 zu bemessen. Die in der Planzeichnung in den Baufeldern eingetragenen Lärmpegelbereiche sind dabei zugrunde zu legen. Ist kein Wert eingetragen, liegt das Baufeld im Lärmpegelbereich II. Ist für ein konkretes Bauvorhaben durch ein schalltechnisches Gutachten ein niedrigerer Lärmpegelbereich nachgewiesen, so ist eine Reduzierung des resultierenden Schalldämmmaßes der Außenbauteile schutzbedürftiger Aufenthaltsräume auf die entsprechenden Anforderungen der DIN 4109 zulässig. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 17

18 11.6 Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN weder tags (06.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis Uhr) überschreiten. Emissionskontingent L EK in db Teilfläche Tag Nacht GE GE2 Süd GE2 Ost GE3 (Süd und Ost) Heizzentrale Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5. Die Anwendung der Summation und der Relevanzgrenze nach Abschnitt 5 der DIN ist zulässig Abweichend von 11.6 gilt für die Emission von Geräuschen in Richtung der Gebiete WA1, WA2, MI und SO folgende Festsetzung. Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN Anhang A.4 weder tags (06.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis Uhr) überschreiten. Emissionskontingent L EK in db Gebiet WA1, SO WA2, MI Teilfläche Tag Nacht Tag Nacht GE GE2 Süd GE2 Ost GE3 (Süd und Ost) Heizzentrale Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5. Die Anwendung der Summation und der Relevanzgrenze nach Abschnitt 5 der DIN ist zulässig. 12. Mit Geh- Fahrt und Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Allgemeinheit Abweichungen in der Lage der Wege gegenüber den vom Plan festgesetzten Flächen sind zulässig. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 18

19 B.2 HINWEISE DURCH TEXT 1. Bodendenkmäler Bodenkmäler, die bei der Verwirklichung von Bauvorhaben im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes zu Tage treten, unterliegen der Meldepflicht nach Art. 8 DSchG und sind der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 2. Brandschutz Im Bereich des Geschosswohnungsbaus ist der zweite Rettungsweg im Bauantrag nachzuweisen. 3. Wasserwirtschaft Freigestellte Bauvorhaben und baugenehmigungsfrei zu errichtende Anlagen näher als 60 m am Grießenbach unterliegen der Genehmigungspflicht nach Art. 20 des Bayer. Wassergesetzes. Für diese Vorhaben ist eine wasserrechtliche Genehmigung im Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Wasserrecht, zu beantragen. 4. Altlasten Nach den bereits erfolgten Maßnahmen zur Bodensanierung können die Böden im Planungsgebiet nun als altlastenfrei bezeichnet werden. Sollte bei geplanten Aushubmaßnahmen belastetes Material auftreten, ist ein fachlich geeignetes Ingenieurbüro oder ein Gutachter hinzuzuziehen, der dies weiter begleitend überwacht. Anfallendes Aushubmaterial ist dann ordnungsgemäß nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rosenheim und gegen Nachweis zu verwerten der zu entsorgen. Sollten im Zuge möglicher Bauarbeiten Belastungen des Untergrunds festgestellt werden, die eine Grundwassergefährdung befürchten lassen, sind unverzüglich das Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt Rosenheim zu benachrichtigen. 5. Artenschutz Bei der Rodung von Pflanzen ist das Rodungsverbot nach BNatSchG zu beachten. 6. Bestehende Leitungen Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Bei der Planung und Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 19

20 Bauausführung ist darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden. 7. Trinkwasserversorgung Bei der Planung und der Verlegung der Trinkwasserleitung im ehemaligen Kasernengelände muss beachtet werden, dass die Versorgungsleitungen nicht überpflanzt bzw. überbaut werden dürfen. Die Verlegung von Wasserleitungen darf nur von Unternehmen ausgeführt werden, die eine DVGW Zertifizierung haben. Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 20

21 B.3 INKRAFTTRETEN Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Brannenburg,... GEMEINDE BRANNENBURG Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 28 Karfreitskaserne- westlicher Teilbereich mit integriertem Grünordnungsplan - Teil B Seite 21

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung

Mehr

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, AN DER GLANDERGASSE MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr. 88 3. ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE" VERFASSER: DIPL. ING. FH ARCHITEKT UDO TALKE NELKENWEG 36 85283 WOLNZACH FON: 08442/95590-20 GEZ.: AM 05.05.2011 FAX: 08442/95590-21

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)

Mehr

STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m

STADT BAD AIBLING. 0 m 50 m 100 m STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 42 "BRECHSTUBENWEG" 0 m 50 m 100 m Norden Maßstab 1:1000 Eberhard von Angerer Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister Lohensteinstr. 22 81241 München T.:089-561602

Mehr

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS. 1 NR. 1

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

Bebauungsplan. Alte Mühle

Bebauungsplan. Alte Mühle Bebauungsplan Alte Mühle ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK SALCHING SALCHING STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 13.07.1998 30.11.1998 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersichtsplan

Mehr

1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO )

1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO ) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO ) In den Allgemeinen Wohngebieten 1 bis 6 (WA 1-6) sind gemäß 1 Abs. 5 BauNVO die nach 4 Abs. 2 Nrn.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2

Mehr

Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«

Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22« Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«Verkaufsprospekt Ein Projekt der Vertrieb Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH Rosenstraße 20 24576 Bad Bramstedt Egon Schink

Mehr

B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand )

B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand ) B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand 13.04.2016) 1.1 Gemäß 1 (9) BauNVO wird die Art der baulichen Nutzung in den Erdgeschossen der Kerngebiete MK 1 wie folgt begrenzt: Allgemein zulässig

Mehr

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in

Mehr

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO

A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO Nicht zulässig gemäß 1 Abs. 6 BauNVO folgende

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine

Mehr

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

1. F E S T S E T Z U N G E N

1. F E S T S E T Z U N G E N 1. F E S T S E T Z U N G E N 1.1. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Füllschema der Nutzungsschablonen: 1. Änderung - Endfassung - WA o Art der baulichen Nutzung Bauweise 2 Wo ED höchstzulässige

Mehr

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1978 der Landeshauptstadt München Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) - Siedlung am Regattaweg

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES

B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE 1.1. Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES 2.1. Das Gelände darf im wesentlichen in seinem natürlichen Verlauf auch durch die Errichtung von Bauwerken

Mehr

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 Schollstraße / Goerdelerweg Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE in Freudenstadt-Igelsberg Rechtliche Grundlagen für diesen Bebauungsplan sind das Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt

Mehr

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1933 der Landeshauptstadt München Trollblumenstraße (südlich), Blaukissenweg (beidseitig) und Bahnlinie München Regensburg

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben

Mehr

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit 1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen

Mehr

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes Gemeinde Mauerstetten LANDKREIS OSTALLGÄU Die Gemeinde Mauerstetten erläßt aufgrund des 2 Abs. 1 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 der Baunutzungsverordnung

Mehr

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

Auszug aus dem. Bebauungsplan. Kirchdorf - Zentrum

Auszug aus dem. Bebauungsplan. Kirchdorf - Zentrum Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper Landkreis Freising Auszug aus dem Bebauungsplan Kirchdorf - Zentrum Entwurf, Planfertigung und Grünordnung: DIE GEMEINDE KIRCHDORF, LANDKREIS FREISING, ERLÄSST AUFGRUND DES

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO

I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO Hohenwestedt, B-Plan Nr. 53 Zu den Fischteichen/ Wapelfedler Weg 1 I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO I.1. I.1.1 I.1.2 Ausschluss von Nutzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 1 Abs. 6 und 9 BauNVO)

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 879 - Stand: 30.11.2011 Seite 1 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) Baugesetzbuch () 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 in Verbindung mit () 1.1 Sondergebiet

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie

Mehr

S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G

S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G Die Gemeinde Kranzberg, Landkreis Freising erläßt aufgrund des 2 Abs. I, der *~ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGb), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayem (GO), des Art. 91 Abs. 3 i.v.

Mehr

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung" PLANZEICHEN Art der baulichen Nutzung Gemarkung Gorxheim, Flur 3, Flurstücke 12/13, 12/14 und 12/39 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung Am Wahlenpfad , Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S. Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)

Mehr

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig.

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig. 1 A - PLANUNGSRECHTLICHE TEXTFESTSETZUNGEN gemäß 9 BauGB und Verordnung zu 2 (5) BauGB über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO - in der Fassung vom 27.01.1990 [BGBl. S. 127]) zum Bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplan. Fünferweg I Gemeindeteil Obermaxfeld der Gemeinde Königsmoos

Bebauungsplan. Fünferweg I Gemeindeteil Obermaxfeld der Gemeinde Königsmoos Bebauungsplan Fünferweg I Gemeindeteil Obermaxfeld der Gemeinde Königsmoos Zeichenerklärung A) Für die Festsetzung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Allgemeines Wohngebiet Verkehrsfläche

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete (gem. 4 BauNVO) a) Die gemäß 4 Abs.2 Nr.1-3 BauNVO beschriebenen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung

Mehr

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO

Mehr

Stadt Baden-Baden Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lilienmatte Stumpenacker 1. Änderung Stand:

Stadt Baden-Baden Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lilienmatte Stumpenacker 1. Änderung Stand: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen A Baugesetzbuch

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Satzung zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Malching WEST VORENTWURF Datum: 22.09.2016 Planverfasser: Frank Bernhard REIMANN Dipl.-Ing. Univ.

Mehr

Donaublick BEBAUUNGSPLAN

Donaublick BEBAUUNGSPLAN BEBAUUNGSPLAN Donaublick Ein außergewöhnlich interessantes Bebauungsgebiet in Bad Abbach. Wie der Name schon sagt, hat man hier den Blick auf das Donautal. Es gibt so gut wie keine Bauplätze in Bad Abbach,

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München Pappelallee (beiderseits),sonnentaustraße (westlich), Am Blütenanger (nördlich) -Flurstücknummern:

Mehr

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken

Mehr

Bebauungsplan. mit integriertem. Grünordnungsplan. Am Kindergarten

Bebauungsplan. mit integriertem. Grünordnungsplan. Am Kindergarten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Am Kindergarten in Oberpiebing Gemeinde Salching Mitgliedsgemeinde der VG Aiterhofen Landkreis Straubing Bogen Reg. Bezirk Niederbayern Fassung vom: 23.11.1995

Mehr

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb

Mehr

IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB

IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB SIEMENSSTRASSE 16 b 84478 WALDKRAIBURG TEL: 08638 / 8863-0 FAX: 08638 / 8863-10 e: buero@lr-architekten.de

Mehr

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: info@frwd.ch oder

Mehr

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung Markt Titting 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg Satzung Ausfertigung i. d. F. vom 26.02.2015 2. Änderung des B-Plans Tittinger Berg Satzung Markt Titting

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Textliche Festsetzungen A. Art und Maß der baulichen Nutzung 1. Allgemeine Wohngebiete 1.1 In den allgemeinen Wohngebieten

Mehr

GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE,

GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE, GEMEINDE PUCHHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 52 FÜR DIE ORTSABRUNDUNG PUCHHEIM-ORT, SÜDÖSTLICH DER SAIBLINGSTRAßE, Fassung vom 17.10.2006 03.05.2007 09.10.2007 (red.) bauhaus münchen GmbH&Co KG, Sendlinger Straße

Mehr

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig Bebauungsplan " Höhberg Nord" Gunzenhausen, Stadtteil Höhberg A. Planzeichen als Festsetzung --TFrS_ Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten

Mehr

GEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

GEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GEMEINDE SIMMERATH Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 23. April 2013 A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

Stadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen

Stadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen Stand: August 2012 Die nachfolgend aufgelisteten Festsetzungen sind hinsichtlich ihres Geltungsbereiches deckungsgleich mit dem in der 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I in Reinheim

Mehr

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom MARKT MERING 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2 SATZUNG Fassung vom 04.05.2017 VERFASSER: BÜRO OPLA SCHAEZLERSTRASSE 38 86152 AUGSBURG Tel: +0049-821-1598750 Mail: info@opla-augsburg.de

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Am Mitterfeld (westlich) Truchthari-Anger (südlich)

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Am Mitterfeld (westlich) Truchthari-Anger (südlich) INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1833 der Landeshauptstadt München Am Mitterfeld (westlich) Truchthari-Anger (südlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau 3. Änderung Gemarkung Bachhagel Gemeinde Bachhagel Landkreis Dillingen Gemeinde Bachhagel Bearbeitung: Plandatum: 01.09.2009 Ulrich Mäck Dipl.-Ing. (FH) Projektleitung

Mehr

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB

Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB 1 GEMEINDE SAALDORF-SURHEIM 11. Änderung des Bebauungsplans Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Gemarkung Surheim Ortsteil Surheim SATZUNG Stand

Mehr

GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

Leitenfeld / Schwabenberg

Leitenfeld / Schwabenberg G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner

Mehr

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am RMN Wohnbau GmbH MARKT MANCHING LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 Wechselfeld 6. Änderung ReR M 1:1000 PLANFERTIGER: Gez. am 27.05.2014 RMN Wohnbau GmbH Friedrich-Ebert-Str.

Mehr

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f.v. 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011

Mehr

Bebauungsplan "Sionsberg", 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Bebauungsplan Sionsberg, 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Stand: Februar 2013 Hinweis: In der 1. Änderung wird lediglich der Bebauungsplan geändert. Die Textlichen Festsetzungen werden nicht

Mehr

Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Abbildung: Einordnung des Plangebietes in das Stadtgebiet o. M. VORENTWURF zur frühzeitigen Beteiligung

Mehr

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES Textteil in der Fassung vom 11.04.2005 Stadt Stockach, Stadtteil Wahlwies 1 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Landesbauordnung

Mehr

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Seegraben

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Seegraben Gemeinde Bühlertann GRDrs /0 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den.0.0 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Seegraben Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat Beschlussfassung

Mehr

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung Zeichenerklärung Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung Art der baulichen Nutzung ( 2 Abs. 5, 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 1 bis 11 BauNVO) WR WA WB MI MK GE GI SO Reine

Mehr

Der räumliche Geltungsbereich wird durch ein WA - Allgemeines Wohngebiet - nach 4 BauNVO festgesetzt.

Der räumliche Geltungsbereich wird durch ein WA - Allgemeines Wohngebiet - nach 4 BauNVO festgesetzt. Festsetzungen für den Bebauungsplan Rödenauen 3. und 4. Teil Planfassung vom 01.08.2000 In Kraft getreten am 12.03.2002 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Ergänzend zur Planzeichnung wird folgendes festgesetzt: Planungsrechtliche

Mehr

SATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland

SATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland 1 SATZUNG zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bebauungsplan Sieglbrunn. mit integrierter Grünordnung

Bebauungsplan Sieglbrunn. mit integrierter Grünordnung mit integrierter Grünordnung GEMEINDE HUGLFING LANDKREIS WEILHEIM-SCHONGAU VERFAHRENSSTAND: Endfassung ERSTELLT: 19.01.2015 PLANFERTIGER: SHP-Consult Umwelt und Planung S. Schwarzmann, J. Schneider Ingenieurgesellschaft

Mehr

JAKOBY + SCHREINER J +

JAKOBY + SCHREINER J + 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG 9 (1) Ziff. 1 BauGB) Als Art der baulichen Nutzung ist für das Plangebiet festgesetzt: Geltungsbereich 1: Ortsgemeinde Schlierschied 1.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN

BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN 5. Änderung: Seite 2-6 Grünordnungsplan: Seite 7-12 STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN

Mehr

2. Mischgebiet gem. 6 BauNVO 2.1. In dem Mischgebiet sind folgende Nutzungen nach 6 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig:

2. Mischgebiet gem. 6 BauNVO 2.1. In dem Mischgebiet sind folgende Nutzungen nach 6 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig: Textliche Festsetzungen [Stand: 19. Februar 2015] gemäß 9 BauGB I Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1,5 BauGB i.v.m. 4 BauNVO) 1. Allgemeine Wohngebiete (WA 1 - WA 5) gem. 4 BauNVO 1.1. In den Allgemeinen

Mehr

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58). SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Stadt Sinsheim Stadtteil Steinsfurt. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung

Stadt Sinsheim Stadtteil Steinsfurt. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Stadt Sinsheim Stadtteil Steinsfurt Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Rechtsgrundlagen : 74 und 75 Landesbauordnung LBO in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Gemeinde Alsbach-Hähnlein

Gemeinde Alsbach-Hähnlein Gemeinde Alsbach-Hähnlein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 BauGB i.v.m. 13a BauGB Hindenburgstraße 8a Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen - E n t w u r f - Stand: 21. Februar 2018

Mehr

"Gewerbegebiet Klosterfeld"

Gewerbegebiet Klosterfeld Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "Gewerbegebiet Klosterfeld" Gemeinde Griesstätt, Landkreis Rosenheim Der Bebauungsplan umfasst die innerhalb des gekennzeichneten Geltungsbereiches liegenden

Mehr

WEIHERÄCKER HIRTENÄCKER V 2. ÄNDERUNG

WEIHERÄCKER HIRTENÄCKER V 2. ÄNDERUNG Verfahrensvermerke Kreis: Gemeinde: OSTALBKREIS STÖDTLEN Gemarkung: STÖDTLEN Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB gefasst am und im Amtsblatt Nr. ortsüblich bekannt gemacht am 1 Bürgerbeteiligung

Mehr

Stadt Villingen-Schwenningen. Schwarzwald-Baar-Kreis. Änderung Bebauungsplan Brotkörble I. in den Teilbereichen Flst.-Nr.

Stadt Villingen-Schwenningen. Schwarzwald-Baar-Kreis. Änderung Bebauungsplan Brotkörble I. in den Teilbereichen Flst.-Nr. Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Schwarzwald-Baar-Kreis Änderung Bebauungsplan Brotkörble I in den Teilbereichen Flst.-Nr. 1039, 1040, 1041 Stadtbezirk Mühlhausen Textteil vom 13.07.2010

Mehr