UTZFAHRZEUGKONTROLLEN IM STRAßENVERKEHR 2012

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1 VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN NUTZFAHRZEUG UTZFAHRZEUGKONTROLLEN IM STRAßENVERKEHR Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, Frankfurt am Main, 069/ , oder 42311, 069/ copyright: Straßenverkehrsamt

2 Nutzfahrzeugkontrollen im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen Eine sichere Beförderung im Güterverkehr... 3 Auswertung der Kontrollergebnisse Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge (Gesamt)... 5 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge mit Gefahrgutladung... 6 Vergleich der Statistiken 2011 / 2012 bei Gefahrguttransporten... 7 Nutzfahrzeuge mit technischen Mängeln... 9 Abfall-Transportkontrollen Problemkind Sprinter Transporte im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit Kontrollhöhepunkte Überblick zu den Feststellungen Einsatzplanung Einsatzplanung

3 3 Allgemeine Informationen Informationen Eine sichere Beförderung im Güterverkehr Güter des täglichen Lebens, wie kosmetische Produkte, Haarspray, Farben sowie Lacke und vieles mehr, sind Gefahrgut, aber für viele Zwecke unverzichtbar. Um ihre Verfügbarkeit für den Verbraucher zu sichern, müssen sie transportiert, gelagert und weiterverarbeitet werden. Der Umgang mit diesen sensiblen Gütern erfordert fundiertes Wissen und Spezialkenntnisse, Erfahrung und ein Höchstmaß an Sicherheit. Mit wachsender Mobilität von Waren- und Dienstleistungen hat sich auch der Transport und Logistiksektor in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Die Anforderungen nicht nur im Bereich Sicherheit sind daverkehrsdezernent Stefan Majer bei ständig gestiegen. Wo immer mehr Güter bewegt werden, neue Transporttechnologien hinzukommen und die Geschwindigkeit zum wichtigsten Faktor für den Markterfolg wird, entstehen auch neue Risiken. Gerade beim Transport von gefährlichen Gütern sind unzählige Gesetze, Maßnahmen, Bestimmungen und Auflagen zu beachten. Da sich jedoch in vielen Branchen die Just-in-time-Belieferung durchgesetzt hat, werden diese gesetzlichen Vorgaben auch oft zu einem Hindernis. Verstöße werden bewusst oder unbewusst gemacht, denn Zeit ist Geld aber das geht sehr schnell verloren, wenn es aus dieser Triebfeder heraus zu einem Unfall kommt. Um das von niemandem, letztendlich auch nicht von den Verantwortlichen der Transportunternehmen, gewollte Risiko eines Unfalls mit Gefahrgut möglichst gering zu halten, hat das Team Gefahrgutangelegenheiten im Straßenverkehrsamt daher gemeinsam mit anderen Behörden und Organisationen ein in seiner fachlichen Kompetenz einmaliges Kontrollteam gebildet und zum Einsatz gebracht. Zum Jahresende 2012 verlieren die jetzigen Gefahrgutvorschriften ihre Gültigkeit. Die Änderungen zum ADR-2013 sind insoweit abgeschlossen und finden ab 1. Januar bzw. ab 1. Juli ihre Anwendung. In Frankfurt am Main sind die neuen gesetzlichen Vorgaben in ein angemessenes Kontrollkonzept integriert worden. Ich hoffe auch weiterhin auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr 2013! (Stefan Majer) Verkehrsdezernet

4 I Auswertung der Kontrollergebnisse 4 Überprüfte Nutzfahrzeuge im Jahr wurden bei den 26 Nutzfahrzeugkontrollen 646 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum angehalten und überprüft. Von diesen Fahrzeugen waren 259 mit gefährlichen Gütern und 387 mit sonstigen Gütern beladen. Kontrollierte Nutzfahrzeuge 259; 40% 387; 60% beladen mit Gefahrgut beladen mit sonstigen Gütern Von den 259 überprüften Gefahrguttransportern wurden bei 132 Fahrzeugen Beanstandungen festgestellt. Weiterhin führte die Kontrolle der 387 mit sonstigen Gütern beladenen Fahrzeuge in 170 Fällen zu Beanstandungen. Die häufigsten Beanstandungen waren technische Mängel (Bremsen, Bereifung, Licht/Beleuchtung) sowie bei Stückgutfahrzeugen die Ladungssicherung gefolgt von mangelhafter Dokumentation (Beförderungspapier, Schriftliche Weisung). Mängelquote bei Nutzfahrzeugen beladen mit Gefahrgütern Mängelquote bei Nutzfahrzeugen beladen mit sonstigen Gütern 132; 49% 170; 44% 137; 51% 217; 56% ohne Mängel mit Mängel ohne Mängel mit Mängel

5 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge (Gesamt) 5 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort / Uhrzeit: Kontrollpersonal Gefahrgutsachbearbeiter der Stadtverwaltung: 1-2 Bedienstete der Stadtpolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-5 Polizeibeamte: 1-4 Sachverständige: 1-2 Hauptzollamt Darmstadt Dienstort Frankfurt (MKG): 2-4 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 2-4 RP-Darmstadt - Arbeitsschutz u. Sicherheitstechnik: Anzahl kontrollierter Nutzfahrzeuge (davon) Stadtgebiet Frankfurt Personen: Fahrzeugzulassung im Gebiet Inland EU-Staaten Drittländer Gesamt 1.1 Anzahl kontrollierter Nutzfahrzeuge Anzahl Nutzfahrzeuge beladen mit sonstigen Gütern Anzahl Nutzfahrzeuge mit Mängeln (Sonstige Güter) Anzahl Nutzfahrzeuge beladen mit Gefahrgütern Anzahl Nutzfahrzeuge mit Mängeln (Gefahrgüter) Leichtes Nutzfahrzeug (3,5-12t) Schweres Nutzfahrzeug (über 12t) Anzahl & Art der veranlassten Maßnahmen: 2.1 Verwarngeld ( ; gesamt) Verwarngeld ( ; Gefahrgutbeförderung) Verwarngeld ( ; Beförderung von sonstigen Gütern) Anzahl der Verfahren (gesamt) Anzahl der Verfahren (Gefahrgutbeförderung) Anzahl der Verfahren (sonstige Güterbeförderung) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (gesamt) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (Gefahrgutbeförderung) Anzahl / Weiterfahrt untersagt (sonstige Güterbeförderung)

6 Kontrollergebnisse für Nutzfahrzeuge mit Gefahrgutladung 6 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort: Stadtgebiet Frankfurt Von/bis: Kontrollpersonal Personen: Gefahrgutsachbearbeiter der Stadtverwaltung: 1-2 Bedienstete der Stadtpolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-5 Polizeibeamte: 1-4 Sachverständige: 1-2 Hauptzollamt Darmstadt, Dienstort Frankfurt (MKG): 2-4 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 2-3 RP-Darmstadt Arbeitsschutz u.- Sicherheitstechnik: Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1) Inland EU- Staaten Drittländer Gesamt Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten en Anzahl der nicht mit dem ADR konformen en Untersagung der Weiterfahrt / stillgelegte en Anzahl der Verstöße nach Gefahrenkategorie 2) 2.1 Gefahrenkategorie I Gefahrenkategorie II Gefahrenkategorie III Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen Verstöße im einzeln aufgeführt 3.1 Verwarngeld ( ) Anzeigen für Bußgeldverfahren Sonstiges Schulung der Fahrzeugführer Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge Beförderungspapier / Schriftliche Weisung Kennzeichnung und Bezettelung Kennzeichnungs- und Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC Unzulässige Verwendung von Beförderungsmitteln Ausrüstung Ladungssicherung Verpackungsvorschriften Fahrwegbestimmungen sonstige Mängel / Verstöße ) Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug. 2) Bei mehreren Verstößen je wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter der Anlage 3 angegeben) angewandt.

7 1 Vergleich der Statistiken 2011 / 2012 bei Gefahrguttransporten ten % 2012 % 1. Kontrollierte Nutzfahrzeuge insgesamt % % 1.1 Kontrollierte Nutzfahrzeuge beladen mit Gefahrgut % % 2. Beanstandete Nutzfahrzeuge mit einer Gefahrgutladung % % 3. Art und Anzahl der Verstöße 3.1 Schulung der Fahrzeugführer 0 0% 0 0% 3.2 Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge 12 4% 8 3% 3.3 Beförderungspapier / Schriftliche Weisung 14 4% 23 9% 3.4 Kennzeichnung und Bezettelung 11 3% 15 6% 3.5 Kennzeichnungs- u. Prüfvorschriften für Tanks, Batterie-Fz. u: MEGC 8 2% 1 0% 3.6 Ausrüstung 31 9% 5 2% 3.7 Ladungssicherung 95 29% 43 33% 3.8 Technische Mängel / sonstige Mängel % 54 21% 4. Anzahl & Art der veranlassten Maßnahmen 4.1 Verwarnungen Bußgeldverfahren Art und Anzahl der Verstöße 2012 Bußgeldverfahren Verwarnungen 58 Schulung der Fahrzeugführer 8 Zulassungsbescheinigung Beförderungspapiere u. schriftliche Weisungen Kennzeichnung u. Bezettelung Kennzeichnung u. Prüfvorschriften für Tank-, Batterie u. MEGC-Fahrzeuge Unzulässige Verwendung von Beförderungsmitteln Ausrüstung Ladungssicherung Verpackungsvorschriften Fahrwegbestimmungen sonstige bzw. technische Mängel 2012 wurden insgesamt 259 en beladen mit gefährlichen Gütern überprüft. Bei der Anzahl der kontrollierten Beförderungen setzt sich der Trend von längeren Standzeiten der Fahrzeuge in den Kontrollstellen fort. So bleibt weiterhin wie im vergangen Jahr festzustellen, dass die digitale Auswertung der Sozialvorschriften einen höheren Zeitraum in Anspruch nimmt. Auch der Trend von durchschnittlicher längerer Standzeit aufgrund der Schwere der Mängel, hat sich die je fortgesetzt.

8 8 Bei den Kontrollen von Nutzfahrzeugen beladen mit Gefahrgütern sank im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Beanstandungen von 53% auf 49%. Beanstandungen im Bereich mangelhafter Ladungssicherung sind im Vergleich zum Vorjahr von 29% auf 33% gestiegen. Bei den mitzuführenden Begleitpapieren ist die Mängelquote von 4% im vergangenen Jahr auf 9% im Jahr 2012 gestiegen. Ein gravierender Rückgang konnte bei den technischen Mängeln an den en verzeichnet werden. Hier sank die Anzahl der Beanstandungen von 49% im Vorjahr auf 21% im Jahr Anzahl der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge Quartal Quartal Quartal Quartal Im Jahr 2012 wurden von 259 kontrollierten Gefahrgutbeförderungseinheiten 132 beanstandet und entsprechend geahndet. Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen kontrollierte Gefahrgutfahrzeuge beanstandete Gefahrgutfahrzeuge Bußgeldverfahren Verwarnungen Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen kontrollierte Gefahrgutfahrzeuge beanstandete Gefahrgutfahrzeuge Bußgeldverfahren Verwarnungen

9 Nutzfahrzeuge mit technischen Mängel 9 S T A T I S T I K Allgemeine Informationen Kontrollort: Stadtgebiet Frankfurt Von/bis: Kontrollpersonal Personen: Eingesetzte Gefahrgutsachbearbeiter: 1-2 Bedienstete der Stadtpolizei (Amt 36 Straßenverkehrsamt): 1-5 Eingesetzte Polizeibeamte: 1-4 Sachverständige: 1-2 Hauptzollamt Darmstadt Dienstort Frankfurt (MKG): 2-4 RP-Darmstadt Staatl. Umweltamt Abfallwirtschaft: 2-4 RP-Darmstadt - Arbeitsschutz u. Sicherheitstechnik: 1-2 Fahrzeuge mit Zulassung im Gebiet Innland EU- Staaten Drittländer Gesamt 1. Anzahl der Nutzfahrzeuge die auf technische Mängel überprüft wurden 1.1 Anzahl Nutzfahrzeuge Anzahl beanstandeter Nutzfahrzeuge Anzahl beanstandeter Nutzfahrzeuge (technische Mängel davon) 2.1 Bremsanlage und Bestandteile Auspuffanlage Abgastrübung (Dieselmotoren) Gasförmige Emissionen (Benzin-, Erdgas-, Flüssiggasmotoren) Lenkanlage Beleuchtungs- u. Signaleinrichtungen Räder/Reifen Federung (sichtbare Mängel) Fahrgestell (sichtbare Mängel) Fahrtenschreiber (Einbau) Geschwindigkeitsbegrenzer (Einbau) Austritt von Kraftstoff und/oder Öl Anzahl / Benutzung vorläufig untersagt 3.1 Untersagung der Weiterfahrt

10 Abfall-Transportkontrollen im Jahr Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt - - Dezernat 42.1 und Im Jahr 2012 haben die Dezernate 42.1 Abfallwirtschaft Ost und 42.2 Abfallwirtschaft West in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt - Sonderdienste, Gefahrgutüberwachung - der Stadt Frankfurt am Main, dem Gefahrgutkontrolltrupp des Polizeipräsidiums Frankfurt, dem Zoll, dem TÜV und weiteren Behörden an acht Tagen Abfall-Transportkontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden 41 Fahrzeuge abfallrechtlich überprüft; dabei wurden bei 17 Transporten mit insgesamt 22 Beanstandungen abfallrechtliche Mängel festgestellt; dies entspricht einer Beanstandungsquote von 41,5 %. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der kontrollierten Abfalltransporte bei gleicher Anzahl an Kontrolltagen gestiegen (von 38 auf 41), wobei sich die Beanstandungsquote deutlich erhöht hat (von 15,8 % auf 41,5 %). Die Mehrzahl der Beanstandungen betraf geringfügige formale Verstöße wie z.b. nicht mitgeführte Anzeigebestätigungen nach 53 KrWG und nicht vorhandene bzw. nicht geöffnete A-Schilder. Daneben wurden auch Efb-Zertifikate nicht mitgeführt. Gravierendere Verstöße waren das Sammeln von Elektroschrott aus Privathaushalten und das Vermischen von nicht gefährlichen Abfällen mit gefährlichen Abfällen, ohne dass dafür vorgeschriebene Entsorgungsnachweise vorhanden waren. Durch das Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetztes am sind neue Kontrolltatbestände geschaffen worden, die vor allem Anzeigen nach 53 KrWG und die A-Schild-Pflicht nach 55 KrWG betreffen. Ein besonderes Augenmerk lag in diesem Jahr auch auf dem Transport von Elektro-/Elektronikschrott, der vielfach aus privaten Haushalten stammt und dessen Entsorgung ohne Beauftragung von Hersteller, Vertreiber oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erfolgt. Die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre wurde in 2012 erfolgreich fortgesetzt. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. Aufgrund einer wachsenden Zahl an Aufgaben wird auch im kommenden Jahr leider nur eine eingeschränkte Teilnahme möglich sein. Kleintransporter mit Metallschrott, Elektroschrott und Asbest

11 Problemkind Sprinter 11 Transporte im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit In den letzten Jahren hat sich die Kaufgewohnheit der Bevölkerung verändert. Der Einkauf im Internet, gepaart mit riesigen Logistikzentren, hat die Erwartungshaltung der Kunden verändert. Alles ist schnell, kurzfristig zu haben, wer das nicht bieten kann ist weg vom Fenster. Aber nicht nur der Endverbraucher hat sich diese Mentalität zugelegt. Auch in der Wirtschaft und im Handwerk ist sie weit verbreitet. Hier sind die Gründe andere, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr sind jedoch die gleichen. Dazu ein Beispiel: der neue Golf, hoch gelobt und in aller Munde wird mit über 60ig verschiedenen Schweinwerferkombinationen angeboten. Keine Werkstatt ist mehr in der Lage hierfür Ersatz vorzuhalten. Das bedeutet Anlieferung im sogenannten Nachtsprung. Nachmittags bestellen und am nächsten Morgen ist die Ware vor Ort. All diese Veränderungen erfordern, wie man es heute oft so schön umschreibt, ein hohes Maß an Flexibilität. Umgesetzt auf den Bereich der Auslieferungslogistik, bedeutet das, es muss alles schnell gehen und oft genug kommt noch hinzu, es darf auch nicht viel kosten. Foto 1 Nicht immer ist der Fuhrpark der Stolz des Unternehmens und sieht so aus, wie der in Foto 1 gezeigte. Oft ist er ausschließlich Mittel zum Zweck und sieht auch entsprechend aus. Bei den Kontrollen durch die zuständigen Behörden fällt diese Spezies der Fahrzeuge oft durch technische Mängel und mangelhafte Ladungssicherung auf. Oft werden Güter mit gefährlichen Eigenschaften befördert, und die Fahrer haben keine entsprechende Unterweisung. Der Ausbildungstand des Personals ist oft schlecht und die Möglichkeiten der Verständigung stoßen schnell an ihre Grenzen. Im Folgenden einige Beispiele von technischen Mängeln, die bei Kontrollen durch die Straßenverkehrbehörde Ffm in 2012, beanstandet und geahndet wurden. Auf dem Foto 2 ist die rechte Schiebetür eines Kleintransporters zu sehen, der Türgriff fehlt. Das Schloss war noch funktionstüchtig, als Betätigungseinrichtung zum Öffnen der Tür wurde ein Draht zurechtgebogen. Dieser ragt, wie das Foto deutlich zeigt über die Fahrzeugkontur hinaus und ist somit im Sinne des Straßenverkehrsrechts ein gefährliches Fahrzeugteil. An dem gleichen Fahrzeug fehlte an der Hinterachse ein Radbolzen, siehe Foto 3.

12 12 Foto 2 Foto 3 Foto 4 Bei einem anderen Kleintransporter mussten alle 4 Reifen wegen nicht ausreichender Profiltiefe beanstandet werden. Auf Foto 4 kann man erkennen, dass die Profiltiefe beispielhaft das linke Vorderrad nicht ausreichend ist. Eine solche Feststellung muss natürlich fachgerecht dokumentiert und für die Ahndungsbehörden aufgearbeitet werden. Am Reifen, aber besser noch im Spiegel ist zu erkennen, dass die im Reifen vorhandenen Verschleißmarkierungen (rote Pfeile) erreicht sind und somit das Profil nicht mehr ausreichend ist. Neben der Technik ist jedoch die Ladungssicherung ein wichtiger Kontrollpunkt. Die Fotos 5 bis 8 zeigen mehrere Kleintransporter, wie man diese im Beförderungsalltag vorfindet. Die verschiedenen Ladungsteile werden in "loser Schüttung" im Laderaum transportiert. Ladungssicherung findet keine statt. Foto 5 Foto 6 Foto 7 Foto 8 Hier liegt noch vieles im Argen, und da Zeit bekanntlich auch Geld ist, wird sich ohne einen gewissen Kontrolldruck an diesen Umständen nichts ändern. Vorschriften für die Fahrzeugtechnik und die Ladungssicherung sind vorhanden, anwenden muss sie jedoch der Betreiber des Fahrzeugs bzw. der Beförderer. Das Vertrauen in die Branche ist gut, eine Kontrolle, ob alle Vorschriften eingehalten werden ist besser, und aus meiner Sicht unverzichtbar. Dipl. Ing. (FH) Hans Werner Vogt Von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefahrguttransport, -verpackung und lagerei sowie Prüfingenieur als Vertragspartner der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) 02621/ Fax: 02621/ Handy: 0179/

13 Kontrollhöhepunkte 13 Überblick zu den Feststellungen Auf den nachfolgenden Seiten wird ein Querschnitt der festgestellten Mängel in Wort und Bild dokumentiert. Lkw / Stückgut Lkw / Stückgut Bei einer Fahrzeugkontrolle in Frankfurt am Main wurde die Bei einer Fahrzeugkontrolle mit dem in amtlichen Frankfurt Kennzeichen am Main wurde F-XY XXXX die überprüft : mit dem amtlichen Kennzeichen F-XY XXXX überprüft : Die Ladung bestand, wie die Dokumentation anhand der Fotos zeigt, aus Die Stahlflaschen; Ladung bestand, die wie enthaltenen die Dokumentation Gase unterliegen anhand der den Fotos Gefahrgutrechtsvorschriften. die Die enthaltenen Stahlflaschen Gase hatten unterliegen unterschiedliche den Gefahrgutrechts- Größen, waren zeigt, aus Stahlflaschen; vorschriften. jedoch alle Die in Ladegestelle Stahlflaschen eingesetzt. hatten unterschiedliche Größen, waren jedoch alle in Ladegestelle eingesetzt. In den Ladegestellen waren die Flaschen durch Gurte bzw. durch In Formschluss den Ladegestellen ausreichend waren gesichert. die Flaschen Die Ladegestelle durch Gurte waren, bzw. durch jedoch Formschluss teilweise ungesichert. ausreichend gesichert. Die Ladegestelle waren, jedoch teilweise Teilweise ungesichert. standen sie ungesichert und nach vorn, seitlich nach rechts und Teilweise nach hinten, standen ohne sie ungesichert Formschluss und und nach ohne vorn, Ladungssicherung, seitlich nach rechts auf und der nach Ladefläche. hinten, ohne Formschluss und ohne Ladungssicherung, auf der Ladefläche. Auch den elektrischen Handhubwagen, mit der Gabelaufnahme unter Auch einem den Ladegestell elektrischen steht, Handhubwagen, war nicht gesichert. mit der Gabelaufnahme unter einem Ladegestell steht, war nicht gesichert. F O T O A P P E Lkw / Tank Lkw / Tank Foto-04 Foto-04 Im Rahmen einer Nutzfahrzeugkontrolle wurde die, bestehend aus Im Sattelzugmaschine Rahmen einer Nutzfahrzeugkontrolle (SZGM) und Satteltankanhänger wurde die (STAnh), kontrolliert. bestehend aus Sattelzugmaschine Der Tank des Satteltankanhängers (SZGM) und Satteltankanhänger war leer und (STAnh) ungereinigt. kontrolliert. Das letzte Ladegut war, UN 1294 Der Toluol Tank und des UN Satteltankanhängers 1307 Xylol, beides war Güter leer der und Gefahrgutklasse ungereinigt. Das 3. Für letzte beide Ladegut Güter ist war, ein Fahrzeugtyp UN 1294 Toluol "FL" und nach UN den 1307 ADR Xylol, Vorschriften beides Güter erforderlich. Gefahrgutklasse 3. Für beide Güter ist ein Fahrzeugtyp "FL" Als nach Beförderer den ADR oder Vorschriften Verantwortlicher erforderlich. des Beförderers von Gefahrgut sorgten Sie nicht dafür, dass Als bei Beförderer Fahrzeugen, oder die Verantwortlicher nach Abschnitt des Beförderers S. 4 ADR von zugelassen Gefahrgut sorgten sind, eine Sie Vorschrift nicht dafür, über dass Bau bei und Fahrzeugen, Ausrüstung die gemäß nach Abschnitt Teil 9 ADR beachtet S. 4 wurde. ADR zugelassen Beanstandet sind, wurde eine die Vorschrift elektrische über Leitungen Bau und hinter Ausrüstung dem Fahrhaus gemäß Teil der 9 SZGM. ADR beachtet Diese Feststellung wurde. Beanstandet stimmt mit wurde dem die Typenschild, elektrische das Leitungen sich am hinter Fahrzeug, dem Fahrhaus auf der rechten der SZGM. Seite im Diese Türrahmen Feststellung befindet, stimmt überein. mit dem Typenschild, das sich am Fahrzeug, auf der rechten Seite im Türrahmen befindet, überein. Lkw / Stückgut Lkw / Stückgut Im Rahmen einer Nutzfahrzeugkontrolle, wurde Im die Rahmen in Rede einer Nutzfahrzeugkontrolle, stehende wurde die kontrolliert. in Rede stehende kontrolliert. Die war mit verschiedenen Die Gütern und Gefahrgut beladen. war mit Die verschiedenen Ladung hatte Gütern Bruttogesamtgewicht und Gefahrgut beladen. von 9730 Die kg. Ladung hatte Bruttogesamtgewicht Bei dem gefährlichen von 9730 Gut handelte kg. es sich UN Bei 2923 dem Ätzender gefährlichen Fester Gut Stoff handelte N.A.G (Hydrochloride) es sich UN (6.1) Ätzender Verpackungsgruppe Fester Stoff N.A.G II ADR. (Hydrochloride) 8 (6.1) Die Verpackungsgruppe 126 Gefahrgutversandstücke II ADR. (Fässer aus Die Pappe) 126 Gefahrgutversandstücke waren auf vier Paletten (Fässer geladen und aus in Pappe) Folie waren eingewickelt. auf vier Die Paletten Gefahrgutladung geladen und hatte in ein Folie Bruttogesamtgewicht eingewickelt. Die Gefahrgutladung von kg. hatte ein Bruttogesamtgewicht Als Verlader oder Verantwortlicher von kg. des Verladers Als von Verlader Gefahrgut oder Verantwortlicher beachteten des Sie Verladers nicht die von Vorschriften Gefahrgut über beachteten Handhabung Sie und nicht Verstauung die Vorschriften gemäß Abschnitt über Handhabung ADR. und Verstauung gemäß Abschnitt ADR.

14 14 F O T O A P P E Lkw / Tank Lkw / Tank Im Rahmen einer Nutzfahrzeugkontrolle, wurde die in Rede stehende Im kontrolliert. Rahmen einer Nutzfahrzeugkontrolle, wurde die in Rede stehende kontrolliert. Das Tankfahrzeug war leer. Letztes Ladegut war UN 1202 Heizöl, leicht 3, III (D/E). Das Tankfahrzeug war leer. Letztes Ladegut war UN 1202 Heizöl, leicht 3, III (D/E). Beanstandet wurde, dass der Fahrzeugführer das Beförderungspapier (Abschnitt 5.4,1 ADR) Beanstandet Zulassungsbescheinigung wurde, dass der des Fahrzeugführer Tankfahrzeugs das (Abschnitt Beförderungspapier ADR) nicht (Abschnitt vorzeigen 5.4,1 konnte. ADR) Zulassungsbescheinigung des Tankfahrzeugs (Abschnitt ADR) nicht vorzeigen konnte. Weiterhin entsprach die Kennzeichnung der Additivanlage nicht den Vorschriften (Abschnitt Weiterhin ADR entsprach i. V. m. 5-8 die RSEB) Kennzeichnung des ADR. der Additivanlage nicht den Vorschriften (Abschnitt ADR i. V. m. 5-8 RSEB) des ADR. Pkw / Stückgut Pkw / Stückgut Bei einer Fahrzeugkontrolle in Frankfurt am Main wurde die Bei einer Fahrzeugkontrolle mit dem in Frankfurt amtlichen Kennzeichen Main wurde die F-XY XXXX überprüft. Während mit dem der amtlichen Überprüfung Kennzeichen wurde folgendes F-XY XXXX festgestellt: überprüft. Während der Überprüfung wurde folgendes festgestellt: Das Foto 01 zeigt die in Rede stehende. Foto 01 zeigt die in Rede stehende Beförderungs- Das einheit. Die Ladung bestand aus: Die Verschiedenen Ladung bestand Frachtgütern aus: verpackt in Kisten aus Pappe. Verschiedenen Weiterhin war Frachtgütern das Fahrzeug verpackt auch mit in Kisten Pappkisten aus Pappe. beladen, Weiterhin die als Gefahrgutsendung war das Fahrzeug Gefahrgut auch mit Pappkisten in begrenzten beladen, Mengen die (LQ) als Gefahrgutsendung ausgewiesen war. Gefahrgut in begrenzten Mengen (LQ) ausgewiesen war. Als Fahrzeugführer unterließ Sie es, die Ladung des Lastkraftwagens Als Fahrzeugführer verkehrssicher unterließzu Sie verstauen es, die oder Ladung gegen des Herabfallen Lastkraftwagens besonders verkehrssicher zu sichern. zu verstauen oder gegen In Herabfallen diesem Zusammenhang besonders zu sichern. beachteten Sie nicht die Vorschriften In diesem über Zusammenhang das Be- und Entladen beachteten von gefährlichen Sie nicht die Gütern. Vorschriften über das Be- und Entladen von gefährlichen Zum Gütern. Zeitpunkt der Kontrolle war der Fahrzeugführer der Zum Zeitpunkt der nicht Kontrolle wie in Kapitel war der 1.3 Fahrzeugführer ADR gefordert der entsprechend unterwiesen. nicht Aus wie in diesem Kapitel Grund 1.3 ADR konnte gefordert er die entsprechend besonderen Anforderungen unterwiesen. Aus nach diesem dem Gefahrgutrecht Grund konnte er nicht die erfüllen. besonderen Anforderungen nach dem Gefahrgutrecht Gemäß nicht erfüllen. den Vorschriften des 22 StVO ist der Fahrzeugführer Gemäß den jedoch Vorschriften verpflichtet des seine Versandstücke 22 StVO ist so der zu Fahrzeugführer sichern, dass diese jedoch nicht verpflichtet verrutschen seine können. Versandstücke Dieser so Verpflichtung zu sichern, dass sind diese Sie nicht als verrutschen Fahrzeugführer können. nicht Dieser nachgekommen. Verpflichtung sind Sie als Fahrzeugführer nicht nachgekommen. Foto-04 Foto-04.. Ein Tür vom Führerhaus zum Laderaum stand offen Ein (). Tür vom Da Führerhaus auch Ladungsteile zum Laderaum im Mittelgang stand platziert offen (). waren, hätten Da auch diese Ladungsteile bei entsprechender im Mittelgang Krafteinleitung platziert waren, nach hätten vorne diese rutschen bei entsprechender und Fahrzeugführer Krafteinleitung beim nach sicheren vorne rutschen Führen und des der Fahrzeugs Fahrzeugführer beeinträchtigen beim sicheren können. Führen Die Ladungen des in Fahrzeugs den Regalen beeinträchtigen waren zum Teil können. 5-fach Die übereinander Ladungen in gestapelt. den Regalen waren zum Teil 5-fach übereinander gestapelt. Beim Öffnen der seitlichen rechten Tür, (Foto-04), Beim gerieten Öffnen einige der Versandstücke seitlichen rechten aus dem Tür, Gleichgewicht. (Foto-04), gerieten Ein Herausfallen einige Versandstücke aus dem Fahrzeug aus dem Gleichgewicht. konnte nur durch Ein schnelles Herausfallen Eingreifen aus dem verhindert Fahrzeug konnte werden. nur Bei durch der schnelles eingehenden Eingreifen Besichtigung verhindert der werden. Ladung Bei wurden der eingehenden Versandstücke Besichtigung mit Gefahrgut der vorgefunden. Ladung wurden Unter Versandstücke Einfluss der Trägheits- mit Gefahrgut und Fliehkräfte vorgefunden. muss während Unter Einfluss der Fahrt, der Trägheits- beim und Bremsen Fliehkräfte und muss bei während Ausweichbewegungen Fahrt, beim sowie Bremsen Kurvenfahrten und bei Ausweich- mit einem der bewegungen unkontrollierten sowie verrutschen Kurvenfahrten der Ladung mit gerechnet einem unkontrollierten werden. verrutschen der Ladung gerechnet werden. F O T O A P P E Lkw / Tank Lkw / Tank.. Foto-04 Foto-04 Im Rahmen einer Nutzfahrzeugkontrolle, Im wurde Rahmen die in einer Rede Nutzfahrzeugkontrolle, stehende die (Tank in Rede leer stehende ungereinigt) Beförderungs- kontrolliert. wurde einheit (Tank leer ungereinigt) kontrolliert. Beanstandet wurde: Beanstandet Ein Beförderungspapier wurde: konnte nicht zur Ein Kontrolle Beförderungspapier vorgelegt werden. konnte nicht Die ausgehändigtevorgelegt Zulassungsbescheinigung werden. Die ausge- wurde zur Kontrolle händigte nach Kauf Zulassungsbescheinigung des Aufliegers nicht wurde auf den nach neuen Kauf Besitzer des Aufliegers ausgestellt nicht sondern auf den nur im neuen Feld Besitzer 5 geändert. ausgestellt Nach sondern einer nur kurzen im Feld Standzeit 5 geändert.. Nach einer kurzen waren Standzeit auf der der Straße. frische Tropfspuren waren zu auf erkennen, der Straße die sich frische direkt Tropfspuren unter der dritten zu erkennen, Verschlusseinheit die sich direkt des unter Tanks der befanden, dritten Foto-05 Verschlusseinheit siehe Foto 3. An des der Tanks dritten befanden, Verschlusseinrichtung Foto 3. An war der eine dritten deutliche Verschluss- Tropfen- Foto-05 siehe einrichtung bildung zu war erkennen.23 eine deutliche Zur Feststellung Tropfenbildung des PH-Wertes zu erkennen.23 wurde ein Zur Lackmusspapier Feststellung des eingesetzt PH-Wertes (Foto-05). wurde ein Lackmusspapier eingesetzt (Foto-05).

15 15 F O T O A P P E Kennzeichnung Kennzeichnung beschädigt? beschädigt? Lkw / Stückgut Lkw / Stückgut Im Rahmen einer Nutzfahrzeugkontrolle wurde die Im Rahmen einer Nutzfahrzeugkontrolle (Kleintransporter wurde / gedecktes die Fahrzeug) kontrolliert. (Kleintransporter / gedecktes Fahrzeug) kontrolliert. Die beförderte gefährliche Güter UN Die 3332 Radioaktive Stoffe, beförderte Typ A Versandstück, gefährliche Güter in besonderer UN 3332 Form Radioaktive (Iridium Stoffe, 192, fest); Typ A Gefahrzettel Versandstück, 7B; in Ti 0,6; besonderer 48,329 TBq. Form (Iridium 192, fest); Gefahrzettel 7B; Ti 0,6; 48,329 TBq. Im 22 StVO wird das Thema Ladungssicherung thematisiert. Im 22 StVO Grundlage wird der das Ladungssicherung Thema Ladungssicherung aus gefahrgutrechtlicher thematisiert. Grundlage Sicht ist das der Kapitel Ladungssicherung 7.5, speziell der aus Abschnitt gefahrgutrechtlicher und Sicht Vorschrift ist das Kapitel CV , ADR. speziell der Abschnitt und Vorschrift CV 33 ADR. Die muss mit Einrichtungen für die Sicherung Die gefährlichenmuss Güter mit Einrichtungen ausgerüstet sein. für die Versandstücke, Sicherung der Ladehilfsmittel gefährlichensowie Güter Gegenstände ausgerüstet der sein. Fahrzeugausrüstung Versandstücke, Ladehilfsmittel müssen durch sowie geeignete Gegenstände Mittel der gesichert Fahrzeugausrüstung werden. müssen durch geeignete Mittel gesichert werden. Foto-04 Foto-04 Zeitungsberichte aus Kontrollalltag Zeitungsberichte aus Kontrollalltag Vielen Dank für Ihr Interesse!!! Vielen Dank für Ihr Interesse!!! Weitere Infos finden Sie im Internet unter: Weitere Infos finden Sie im Internet unter: Rathaus Info Rathaus von A-Z G = Info Gefahrgut von A-Z G = Gefahrgut Gefahrgutüberwachung Ergebnisse Gefahrgutüberwachung der Überwachung Ergebnisse der Überwachung

16 Einsatzplanung 16 Einsatzplanung 2012 Wie in den vergangenen Jahren erfolgreich durchgeführt, sind auch für 2012 Nutzfahrzeugkontrollen unter Einbindung folgender Behörden / Organisationen geplant: Kontrollgruppe Gefahrgut- u. Schwerlastverkehr des PP - Frankfurt am Main RP Darmstadt Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Lenk und Ruhezeiten) RP-Darmstadt Abt. Staatliches Umweltamt Frankfurt (Kreislaufwirtschaft- u. Abfallgesetz) Amt für Straßenbau und Erschließung (Beschilderungsmaßnahmen) Hauptzollamt Darmstadt, Mobile Kontrollgruppe [MKG] (Kraftstoffkontrolle, Handels- und Einfuhrverbote) Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik u. Entsorgung (BGL) e.v. (Beratung der Fz.-Führer) Sachverständige für Gefahrgut und Ladungssicherung Sachverständige für Fahrzeug und Tanktechnik des TÜV Hessen GmbH Hessische Wasserschutzpolizei WSPSt Frankfurt Folgende Kontrollstellen sind vorgesehen: Industriepark Höchst (Parkplatz am Tor Süd) Industriepark Höchst (Tor Süd West) Flughafen Tor 31 Felix-Wankel-Straße Ernst-Heinkel-Straße Dieselstraße Ferdinand-Happ-Straße Orberstraße Lindleystraße Alt Fechenheim Stroofstraße Gutleutstraße Heinrich-Lanz-Allee Palleskestraße Die Organisatoren der Kontrollen behalten sich vor, lage- und situationsbedingt die Kontrollen abzusagen bzw. weitere durchzuführen.

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