Informationsveranstaltungen im Rahmen der Umsetzung des 72a SGB VIII. Schweich, Kell, Konz,
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- Manfred Lehmann
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1 Informationsveranstaltungen im Rahmen der Umsetzung des 72a SGB VIII Schweich, Kell, Konz,
2 Programmablauf Begrüßung der Anwesenden 72a SGB VIII Was ist neu und zu beachten? Informationen zur Neugründung eines Kreisjugendringes zum Förderverein Jugend e.v. zur Jugendbildungswerkstatt Kell am See zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg und im Land Rheinland-Pfalz
3 Verwaltungsgliederung des Kreisjugendamtes Trier-Saarburg Geschäftsbereich II Joachim Christmann
4 72a SGB VIII Was ist neu und zu beachten? neu gefasst durch das Bundeskinderschutzgesetz 72 a SGB VIII: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (Abs. 1-5) Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig bestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen. Das bezieht sich auch auf nebenund ehrenamtliche Tätigkeiten. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
5 Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- o. ehrenamtliche Person, die wegen einer Straftat nach Abs. 1 S. 1. rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die aufgrund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Abs. 1 wahrgenommen werden dürfen.
6 Rahmenvereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in RLP Ziel: einheitliche Umsetzung, gleiche Grundsätze, landesweiter Austausch und gegenseitige Anerkennung Definition Kerntätigkeiten Prüfschema Ausnahmen Selbstverpflichtungserklärung Formulare
7 Rahmenvereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in RLP Beitritt KV Trier-Saarburg im Sommer 2014 Beitritt des einzelnen Vereins entweder direkt über das Jugendamt oder mittelbar durch den jeweiligen Dachverband wenn der Dachverband der Rahmenvereinbarung bereits beigetreten ist, gilt diese für alle dem Dachverband untergeordneten Vereine, sofern dieser seine Mitglieder vertritt Vereine ohne Dachverband können direkt über das zuständige Jugendamt beitreten (Anlage 2) Überörtlich tätige Träger treten auf Landesebene bei
8
9 Kerntätigkeiten. bei Kerntätigkeiten immer Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses soweit sie mit Minderjährigen ausgeführt werden! Tätigkeiten, die eine gemeinsame Übernachtung mit Kindern und Jugendlichen vorsehen (Art und Dauer), Tätigkeiten, die Pflegeaufgaben und somit enge Körperkontakte einschließen (Intensität), Tätigkeiten, die Einzelarbeit vergleichbar mit Einzelunterricht beinhalten, Tätigkeiten, die allein, d.h. nicht im Team, durchgeführt werden (Art und Intensität).
10 Prüfschema Im Prüfschema werden 10 Kriterien für die Beurteilung von Tätigkeiten formuliert; sie sind jeweils in 3 Stufen eingeteilt und mit Punktwerten versehen Ab einem Punktwert von 10 ist die Einsichtnahme in ein Führungszeugnis erforderlich. Wichtig: der Punktwert 0 bedeutet nicht, dass keine Gefährdung für Kinder und Jugendliche angenommen wird, sondern dass diese relativ gesehen als geringer eingeschätzt wird
11 Prüfschema nach 72a SGB VIII Tätigkeit ermöglicht Aufbau eines Vertrauensverhältnisses beinhaltet eine Hierarchie, ein Machtverhältnis Punktwert berührt die persönliche Sphäre des Kindes/Jugendlichen (sensible Themen / Körperkontakte o.ä.) wird gemeinsam mit anderen wahrgenommen Ab einer Gesamtzahl von 10 Punkten muss für die Tätigkeit das erweiterte Führungszeugnis eingesehen werden 0 Punkte [1] 1 Punkt 2 Punkte Nein Vielleicht Gut möglich Nein Nicht auszuschließen Ja Nie Nicht auszuschließen Immer Ja Nicht immer Nein findet in der Öffentlichkeit statt Ja Nicht immer Nein findet mit Gruppen statt Ja Hin und wieder auch mit Einzelnen hat folgende Zielgruppe über 15 J J. unter 12 J. findet mit regelmäßig wechselnden Kindern/Jugendlichen statt hat folgende Häufigkeit Nein Ja Teils, teils Nein Ein bis zweimal Mehrfach (z.b. auch mehr als drei Tage hintereinander) hat folgenden zeitlichen Umfang Stundenweise Mehrere Stunden tagsüber Regelmäßig Über Tag und Nacht
12 Das erweiterte Führungszeugnis muss durch die neben- oder ehrenamtlich tätige Person selbst beim örtlichen Einwohnermeldeamt beantragt werden Es besteht Gebührenbefreiung. Gültigkeit 5 Jahre darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate alt sein
13 Einsichtnahme und Dokumentation Datenschutz! ( 72a Abs. 5 S.1 SGB VIII) nur der Umstand, dass Einsicht genommen wurde, das Datum des Führungszeugnisses und die Information, ob die betreffende Person wegen einer Straftat nach rechtskräftig verurteilt worden ist Es muss organisationsspezifisch geklärt sein, wer die Einsichtnahme vornimmt und dokumentiert geschützte Positivliste empfohlen; diese sollte für Personen zugänglich sein, die über Mitarbeiter/inneneinsatz entscheiden Einverständnis für Datenspeicherung sollte eingeholt werden; Löschung von Daten, falls Mitarbeiter/in nicht mehr aktiv
14 Beispiel Verein XY ist über das örtliche Jugendamt der Rahmenvereinbarung beigetreten Freizeitmaßnahme in den Sommerferien ist geplant zunächst Prüfung der Kerntätigkeiten Wenn diese nicht zum Tragen kommen, dann Anwendung des Prüfschemas weniger als 10 Punkte keine Vorlage eines EWZ notwendig 10 oder mehr Punkte erreicht Vorlage eines EWZ notwendig Verein füllt Bestätigung für das Einwohnermeldeamt aus und gibt diese der ehrenamtlich tätigen Person (Anlage 8) Antragsteller = die ehrenamtliche tätige Person Antragstellung: beim zuständigen Einwohnermeldeamt Das Zeugnis wird direkt an den Antragstellenden versandt; dieser legt es zur Einsichtnahme dem Verein vor, welcher die Einsichtnahme dokumentiert
15 praevention/bundeskinderschutzgesetz/ Bischöfliches Generalvikariat Abteilung Jugend Trier Tel. 0651/
16 Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.v. Ff/M Tel. 069/
17 Abschließende Hinweise Wer, sofern notwendig, kein erweitertes Führungszeugnis abgibt, darf nicht für die Betreuung von Kindern- und Jugendlichen bei den betroffenen Maßnahmen eingesetzt werden. Sollte ein Verein keine Veranstaltungen durchführen, für die ein Führungszeugnis notwendig ist, wird trotzdem der Beitritt zur Rahmenvereinbarung empfohlen. Keine ehrenamtlich tätige Person soll das Gefühl haben, unter Generalverdacht gestellt zu werden. Die Einführung der Vorschrift ist ein weiterer Baustein, das Wohl der Kinder- und Jugendlichen zu schützen.
18 Kontaktdaten Kreisverwaltung Trier-Saarburg Jugendamt/ Ref. Jugendpflege und Sport Tel Leitstelle Familie Tel
19 Natur- und erlebnispädagogische Jugendbildungswerkstatt Kell am See 44 Betten im Haupthaus sowie 25 Betten in den Köhlerhütten mehrere Seminarräume, Experimentierraum, Medienraum natur- und erlebnispädagogische Programmangebote vielfältige Angebote (Indoor-Kletterwand, niedriger permanenter Seilgarten, Sportplätze, Grillplätze usw.) bei Interesse können Sie sich unter Tel. 0651/ bei der Kreisjugendpflege informieren
20 Förderungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg und im Land Rheinland-Pfalz Förderung der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit Kreis Trier-Saarburg: Antragsvordrucke stehen auf der Homepage zum Download bereit, Nähere Auskünfte bei der Kreisjugendpflege unter der Telefonnummer: 0651/ Land Rheinland-Pfalz:
21 Kreisjugendring Trier-Saarburg Gründung eines Netzwerkes, das dem Austausch und der Arbeit der einzelnen Verbände und Vereine dienlich sein soll Koordination von Aktivitäten und die Möglichkeit gemeinsamer Aktionen Stimme der verbandlichen Jugendarbeit in der Öffentlichkeit und im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Trier-Saarburg Nächster Termin im Rahmen der Neugründung ist der Bei Interesse können Sie sich unter der Telefonnummer 0651/ oder per Mail an zu der v.g. Veranstaltung anmelden und Informationen zum Kreisjugendring erhalten
22 Förderverein Jugend e.v. Der Förderverein Jugend e. V. will gemeinsam mit bestehenden Initiativen und Einrichtungen Maßnahmen zugunsten von Kindern und Jugendlichen leisten. Gefördert werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel u. a.: Kinder- u. Jugendkulturprojekte zur Ergänzung eines sinnvollen Freizeitangebotes Intensivierung mobiler Formen der Kinder- und Jugendarbeit Projekte, die der verstärken Einbindung von Erwachsenen in die Kinder- und Jugendarbeit dienen Kinder- u. Jugendarbeit von Vereinen und Gruppen die Schaffung von Jugendräumen und Spielflächen ehrenamtliches Engagement gezielte Einzelfallhilfen für Kinder, Jugendliche und Familien in besonderen sozialen Notlagen Für Fragen steht Ihnen Frau Gisela Wallrich unter Tel. 0651/ zur Verfügung.
23 Verbandsgemeindejugendpflegen Verbandsgemeinde Hermeskeil: Verbandsgemeinde Kell am See: Verbandsgemeinde Konz: Verbandsgemeinde Ruwer: Verbandsgemeinde Saarburg: Verbandsgemeinde Schweich: Eva Mencher, Jugendpflege derzeit unbesetzt Dietmar Grundheber, Jugendnetzwerk Konz e.v., Silke Meyer-Henter, Bea Leuk-Rauen, Fachstelle Jugend Saarburg Dirk Marmann und Isabelle Ziehm Kinder- und Jugendbüro Schweich, Verbandsgemeinde Trier-Land Angela Schäfermeyer, Jugendring Trier-Land
24 Die Präsentation können Sie ab dem über die Homepage downloaden.
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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