Bebauungsplan Auf der Kolbenmühle
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- Heike Meissner
- vor 7 Jahren
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1 - I - MODUS CONSULT ULM Stadt Worms, Stadtteil Heppenheim Bebauungsplan Auf der Kolbenmühle Schalltechnische Stellungnahme Durchgeführt im Auftrag der Stadt Worms MODUS CONSULT ULM Prof. Kh. Schaechterle Dipl.-Ing. H. Siebrand Dipl.-Ing. (FH) R. Neumann Neue Straße Ulm 0731/
2 - I - MODUS CONSULT ULM Inhalt Erläuterungsbericht 1. Einleitung Allgemeines Aufgabenstellung Methodik Grundlagen Berechnungsgrundlage Rechtsgrundlagen Verkehr Bebauung, Gebietsnutzung Umgebung, Topographie Sonstiges Lärmuntersuchung Emissionen Immissionsberechnungen Situation ohne aktiven Lärmschutz Diskussion der Ergebnisse, Schlußfolgerungen Zusammenfassung, Empfehlung...12 Abbildungen und Tabellen Im Erläuterungsbericht Abbildung 1: Situationsübersicht...1 Abbildung 2: Emission Transmission - Immission...3 Abbildung 3: Übersicht Pegelbereiche (Lautstärken)...4 Abbildung 4: Mittelungspegel OG tags, Situation ohne aktiven Lärmschutz...9 Tabelle 1: Orientierungswerte gem. DIN 18005, Verkehrslärm Straße...5
3 - II - MODUS CONSULT ULM Verzeichnis Anlagen (im Anschluß an Erläuterungsbericht) Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Situationsübersicht Emissionsberechnung EG Mittelungspegel Tag (Baufenster/Gebäude) Verkehrsaufkommen 2020 Situation noch ohne aktiven Lärmschutz OG Mittelungspegel Tag (Baufenster/Gebäude) Verkehrsaufkommen 2020 Situation noch ohne aktiven Lärmschutz EG Mittelungspegel Tag (Außen/2-3m über Gelände) Verkehrsaufkommen 2020 Situation noch ohne aktiven Lärmschutz
4 Text
5 - 1 - MODUS CONSULT ULM 1. Einleitung 1.1. Allgemeines Die Stadt Worms plant im Stadtteil Heppenheim, unmittelbar nördlich der L 395 Pfälzer- Wald-Straße, die Entwicklung eines Wohngebietes. Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Lärmvorsorge zu gewährleisten, hierzu ist eine Lärmuntersuchung erforderlich. Das Gebiet am Westrand von Heppenheim liegt im unmittelbaren Einflußbereich der L 395 Pfälzer-Wald-Straße. Andere, auf das Bebauungsplangebiet Einfluß nehmende Lärmquellen (Schienenverkehr oder Gewerbelärm) sind nicht vorhanden. Eine Situationsübersicht vermittelt Abbildung 1 bzw. Anlage 1. WA WA WA WA WA WA MI Abbildung 1: Situationsübersicht
6 - 2 - MODUS CONSULT ULM 1.2. Aufgabenstellung Die Aufgabe besteht in der Ermittlung und Bewertung der im Bebauungsplangebiet zu erwartenden Lärmsituation (Straßenverkehrslärm). Bei Bedarf ist ein Lärmschutzkonzept zu entwickeln Methodik Auf Grundlage einer im Dezember 2004 durchgeführten Verkehrszählung (mit Hochrechnung auf das Jahresmittel und Verkehrsprognose bis zum Jahr 2020) sowie unter Berücksichtigung der sonstigen, hinsichtlich der Emission maßgebenden Parameter, werden die Emissionspegel Straße berechnet. Die Emissionsdaten werden zusammen mit den Planungs- und Umgebungsdaten in ein EDV-Rechenmodell eingearbeitet, das die örtliche Situation genügend genau berücksichtigt und zur weiteren Immissionsberechnung verwendet wird. Die Ergebnisse der Lärmberechnung werden als Mittelungs- bzw. Beurteilungspegel in db(a) (a) für die Baufenster d.h. Hausfronten angegeben (Ergebnis Einzelpunktberechnungen für das Erdgeschoß und die Obergeschosse) sowie (b) für das Niveau von etwa 2 bis 3m über Gelände in sog. Lärmkarten flächenhaft dargestellt (Ergebnis Rasterlärmberechnung mit Isophonen 1 ). Die berechneten Mittelungs- bzw. Beurteilungspegel werden mit den für die Bauleitplanung maßgebenden Orientierungswerten der DIN Schallschutz im Städtebau verglichen. Werden die Orientierungswerte überschritten, wird in enger Abstimmung mit der Stadt ein Lärmschutzkonzept entwickelt. 1 Linien gleicher Lautheit
7 - 3 - MODUS CONSULT ULM 2. Grundlagen 2.1. Berechnungsgrundlage Berechnungsgrundlage bilden die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen 2, die Berechnungen erfolgen EDV-gestützt 3. Die Schallemission (d.h. die Abstrahlung von Schall aus einer oder mehreren Schallquellen) hier vom Verkehr auf der L wird durch den Emissionspegel Lm,E gekennzeichnet. Die Stärke der Schallemission wird aus der Verkehrsstärke, dem Lkw- Anteil 4, der zulässigen Geschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet. Der Berechnung sind die über alle Tage des Jahres gemittelten, durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) und Lkw-Anteile zugrunde zu legen. Die Schallimmission (d.h. das Einwirken von Schall auf einen Punkt/den Immissionsort oder ein Gebiet) wird durch den Mittelungspegel Lm gekennzeichnet. Er ergibt sich aus dem Emissionspegel unter zusätzlicher Berücksichtigung des Abstandes zwischen Immissions- und Emissionsort, der mittleren Höhe des Schallstrahls über dem Boden, von Reflexionen und Abschirmung (in der Zusammenfassung als Transmission zu bezeichnen, siehe Abbildung 2). Abbildung 2: Emission Transmission - Immission 2 RLS-90, BMV ARS 8/1990 vom Programmpaket soundplan, Braunstein & Berndt, Backnang 4 Kfz >2,8t zulässiges Gesamtgewicht
8 - 4 - MODUS CONSULT ULM Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Wind (etwa 3 m/s) von der Straße zum Immissionsort und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen können deutlich niedrigere Schallpegel auftreten. Straßennässe, die zu einer deutlichen Erhöhung der Lärmbelastung führt 5, wird nicht berücksichtigt. Ein Vergleich mit Meßwerten ist daher nicht ohne weiteres möglich. Zum Vergleich mit den Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwerten dient der Beurteilungspegel (Lr). Er ist gleich dem Mittelungspegel, der an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten um einen Zuschlag der zusätzlichen Störwirkung erhöht wird. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag (06.00 bis Uhr) und die Nacht (22.00 bis Uhr) berechnet. Hinsichtlich der absoluten Größe der Lärmpegel und der empfundenen Lautheit gibt Abbildung 3 einen Anhalt db(a) leise db(a) normale Lautstärke db(a) laut > 90 db(a) SEHR LAUT Abbildung 3: Übersicht Pegelbereiche (Lautstärken) 5 etwa +7 db(a)
9 - 5 - MODUS CONSULT ULM 2.2. Rechtsgrundlagen Die Beurteilung von Geräuschen verschiedener Art (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit etc.) erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Einstellung bzw. Sensibilität der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich alleine (keine Addition). Für die einzelnen Geräuscharten selbst erfolgt dagegen eine gesamtheitliche Betrachtung. Zur Einhaltung der mit der Eigenart der geplanten Gebiete (z.b. Wohnen, Gewerbe etc.) verbundenen Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung sind gem. DIN je nach Gebietsnutzung unterschiedlich hohe Orientierungswerte zu beachten. Die Orientierungswerte gem. DIN sind in Tabelle 1 genannt. Diese Werte sollten auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksfläche bezogen werden. Orientierungswerte in db(a) Nutzung Tag Nacht Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Friedhöfe, Kleingarten- und Parkanlagen 55 Besondere Wohngebiete Dorf- und Mischgebiete Kern- und Gewerbegebiete Sondergebiete sofern schutzwürdig Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten etc Tabelle 1: Orientierungswerte gem. DIN 18005, Verkehrslärm Straße Die in Tabelle 1 genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Lärmschutz im Städtebau aufzufassen. Die Belange des Lärmschutzes sind bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen, bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten, vorbelasteten Gebieten, zu einer entsprechenden Zurückstellung des Lärmschutz führen. 6 DIN Schallschutz im Städtebau, Mai 1997 (Beiblatt 1)
10 - 6 - MODUS CONSULT ULM Das nach DIN anzuwendende Rechen- bzw. Bewertungsverfahren berücksichtigt keine saisonalen Schwankungen sowie außergewöhnlichen Einzelereignisse wie z.b. übermäßig laute, dröhnende Musik aus Autoradios, klappernde Ladungen oder das Klappern bei Überfahren loser Schachtdeckel etc.. Es wird nicht verkannt, dass gerade diese, aus dem allgemeinen Lärmgeschehen herausragenden Einzelereignisse als störende Geräuschspitzen wahrgenommenen werden und ggf. die eigentliche, subjektiv empfundene Belästigung ausmachen. Die gesetzlich vorgegebene Bewertung, an einem über das Jahr gemittelten Beurteilungspegel, läßt diesbezüglich aber keine andere Betrachtung zu Verkehr Durch die Stadt Worms wurde am (Normalwerktag) in der Zeit von 15 bis 19 Uhr im Bereich des westlichen Ortseinganges von Heppenheim eine Verkehrszählung durchgeführt. Insgesamt befuhren in der Zählzeit rd. 850 Kfz/4h die L 395 Pfälzer-Wald- Straße, davon waren etwa 2 bis 3% dem Schwerverkehr >3,5t zuzuordnen. Unter Berücksichtigung der Hochrechnung auf den Tagesverkehr in Kfz/24h (Faktor etwa 3,2) auf das Jahresmittel 2004/05 (Faktor etwa 1,1) auf das Jahr 2020 (Faktor etwa 1,3) und der Anbindung des Neubaugebietes ist im Zuge der L 395 Pfälzer-Wald-Straße mit einer Belastung von rd bis Kfz/24h zu rechnen. Der maßgebende Anteil des Schwerverkehrs >2,8t wird mit etwa 5% tags und 2,5% nachts angesetzt (Hochrechnung SV >3,5t). Für die Erschließungsstraßen im Neubaugebiet wird ansatzweise eine, der Größe des Wohngebietes angemessene Belastung von bis zu maximal etwa 700 Kfz/24h unterstellt. Im Zuge der L 395 wird bis zur Ortstafel Heppenheim 100 km/h angesetzt, innerorts 50 km/h. Die Wohnstraßen werden als Tempo-30-Zone unterstellt Bebauung, Gebietsnutzung Die geplante Anordnung und Höhenabstufung der Bebauung wird gemäß den von der Stadt zur Verfügung gestellten Planunterlagen übernommen. Es wird von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) ausgegangen. Im südöstlichen Teilbereich ist Mischnutzung (MI) vorgesehen.
11 - 7 - MODUS CONSULT ULM 2.5. Umgebung, Topographie Die Umgebung kann als relativ eben angenommen werden. Das Niveau der EFH wird mit etwa 0,5m über Straßenniveau angesetzt Sonstiges Die Lärmsituation wird durch den Straßenverkehr im Zuge der L 395 bestimmt. Andere, die Lärmsituation beeinflussende Lärmquellen wie z.b. Gewerbe, Schiene etc. sind nicht vorhanden bzw. in ihrer Wirkung zu vernachlässigen.
12 - 8 - MODUS CONSULT ULM 3. Lärmuntersuchung 3.1. Emissionen Einzelheiten der Emissionsberechnung sind Anlage 2 zu entnehmen. Für die L 395 Pfälzer-Wald-Straße errechnet sich ein Emissionspegel von außerorts etwa 62 db(a) tags und knapp 53 db(a) nachts, innerorts knapp 58 db(a) tags und knapp 48 db(a) nachts Immissionsberechnungen Die farbliche Abstimmung der Ergebnisdarstellungen ist auf die Orientierungswerte der DIN (WA) abgestimmt: Grau/Grün: Unkritische Werte unterhalb der Orientierungswerte Hellrot: Orientierungswerte werden um bis zu 3 db(a) überschritten (noch nicht wahrnehmbar) Rot: Orientierungswerte werden um mehr als 3 db(a) überschritten (wahrnehmbar) Blau/Violett: Orientierungswerte WA werden um mind. etwa 10 db(a) überschritten (deutliche Überschreitung, 10 db(a) mehr wird als doppelt so laut empfunden)
13 - 9 - MODUS CONSULT ULM Situation ohne aktiven Lärmschutz In Anlage 3 und 4 sind die bei freier Schallausbreitung, d.h. noch ohne Berücksichtigung aktiver Lärmschutzmaßnahmen, im Bereich der Baufenster bzw. Gebäude tagsüber zu erwartenden Mittelungspegel dargestellt (getrennt für EG und OG, die Nachtwerte sind um etwa 9 bis 10 db(a) geringer als die Tagwerte). Anlage 5 zeigt die Situation tags im Außenbereich, in einem Niveau von etwa 2 bis 3m über Gelände. Die Ergebnisse für die Obergeschosse tags zeigt Abbildung 4. Orientierungswert WA 55 db(a) Orientierungswert MI 60 db(a) Abbildung 4: Mittelungspegel OG tags, Situation ohne aktiven Lärmschutz Die Berechnung läßt in Teilbereichen, auf den direkt der L 395 zugewandten Bereichen, eine deutliche Überschreitung der Orientierungswerte erkennen. Auf den Ost- und Westseiten sowie bei abgerückter Bebauung sind Überschreitungen unterhalb der Wahrnehmungsgrenze zu erwarten. In weiten Bereichen des Neubaugebietes werden die Orientierungswerte eingehalten.
14 MODUS CONSULT ULM Diskussion der Ergebnisse, Schlußfolgerungen Im Ergebnis, ohne Berücksichtigung aktiver Lärmschutzmaßnahmen, ist festzustellen, dass in weiten Bereichen des Neubaugebietes die Orientierungswerte der DIN eingehalten werden können und nur in Teilbereichen, im unmittelbaren Bereich der L 395, mit nennenswerten Überschreitungen zu rechnen ist. Gerade im Einmündungsbereich der neuen Erschließungsstraße in die L 395 sind aktive Lärmschutzmaßnahmen wegen der hier notwendigen Unterbrechung und Zurücksetzung zur Freihaltung von Sichtfeldern nur eingeschränkt wirksam. Gleiches gilt im Bereich der bestehenden Bebauung wegen der hier notwendigen Aufrechterhaltung von Grundstückszufahrten, Eingangsbereichen etc.. Der Kosten/-Nutzen-Vergleich aktiver Lärmschutzmaßnahmen wird deshalb negativ erwartet (vorbehaltlich einer Detailuntersuchung) und es wird als Festsetzung im Bebauungsplan generell die Anordnung passiver (bauseitiger) Lärmschutzmaßnahmen empfohlen. Passiver Lärmschutz der Außenbauteile bzw. die Bemessung von Schallschutzfenstern ist nach DIN bzw. VDI Richtlinie vorzunehmen. Aufgrund der bei neuen Gebäuden notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Wärmeschutzverordnung 9 kann im Hinblick auf die Qualität der Außenbauteile bzw. der Fenster allerdings schon von einer gewissen Luftschalldämmung ausgegangen werden, die in Bezug auf die Qualität der Fenster i.d.r. in der Größenordnung mind. der Schallschutzklasse 2 liegt (SSK 2) 10. Im Hinblick auf den bauseitigen, passiven Lärmschutz ergibt sich somit ein tatsächlicher, zusätzlicher Bedarf i.d.r. erst ab einer erforderlichen Schallschutzklasse 3 oder höher. Bei berechneten Beurteilungspegeln von bis zu 61 db(a) tags ist das Schalldämm-Maß der Wände auf 35 db(a) auszulegen, die Fenster benötigen etwa 30 bis 32 db(a), was der SSK 2 entspricht 11. Für nachtgenutzte Räume, wie Schlafräume oder Kinderzimmer, ist neben einer ausreichenden Schalldämmung zusätzlich auch die Belüftung bei geschlossenem Fenster zu gewährleisten. Bei geringfügigen Überschreitungen von bis zu 3 db(a) über den Orientierungswerten (bis tags 58 db(a)) kann diesbezüglich auf eine besondere Ausführung verzichtet werden - hier ist auch bei teilweise geöffnetem Fenster von einer ausreichenden Nachtruhe auszugehen. 7 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau 8 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen 9 WärmeschutzV vom , BGBl.I S das bewertete Schalldämm-Maß des am Bau funktionsfähig eingebauten Fensters, gemessen nach DIN (Prüfstand) beträgt in SSK 2 mind. 30 db(a) 11 gilt bei einem Anteil der Fenster an der Außenfläche bis zu 20%, bei 30% für Wand +5 db(a) für deutlich höhere Anteile (z.b. Wintergärten) ist ein separater Nachweis zu führen
15 MODUS CONSULT ULM Bei Belastungen über 61 db(a), d.h. für die berechneten Maximalwerte von 63 bis 64 db(a) 12, sind die Wände auf ein Schalldämm-Maß von 40 db(a) auszulegen, die Fenster auf 35 db(a) bzw. SSK Diese Anforderungen gelten für Aufenthaltsräume, Nutzräume wie Treppenhäuser, Bäder etc. sind nicht davon betroffen (was nicht ausschließt, dass hier von privater Seite/Bauherrenschaft eine höhere Qualität hergestellt wird). Für private Außenwohnbereiche (Terrassen, Freisitze, Grillplätze etc. außerhalb des jeweiligen Baufensters) gibt die DIN keine Orientierungswerte vor. Als Anhalt kann hierfür der Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung 14 herangezogen werden, der 64 db(a) beträgt. Dieser Wert wird nur im unmittelbaren Seitenbereich der L 395 erreicht. Es kann deswegen davon ausgegangen werden, dass sich in Bezug auf die Außenwohnbereiche keine nennenswerten Beeinträchtigungen ergeben. 12 im Bereich der bestehenden Bebauung im Südosten des Untersuchungsgebietes (hier z.b. bei Abriß und Neubebauung oder bei Renovierung zu beachten) 13 gilt bei einem Anteil der Fenster an der Außenfläche bis zu 20%, bei 30% für Wand +5 db(a) für deutlich höhere Anteile (z.b. Wintergärten) ist ein separater Nachweis zu führen BImSchV, beim Neubau od. einer wesentlichen Änderung von Straßen anzuwenden
16 MODUS CONSULT ULM 4. Zusammenfassung, Empfehlung In der vorliegenden Lärmuntersuchung zum Bebauungsplan An der Kolbenmühle in Worms-Heppenheim wurde die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet für die künftig bzw. nach Umsetzung der Planungen zu erwartende Situation ermittelt. In verschiedenen Darstellungen wurden die Mittelungs- bzw. Beurteilungspegel in db(a) sowohl für den Außenbereich wie auch die einzelnen Hausfronten benannt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass in weiten Bereichen des Neubaugebietes die Orientierungswerte der DIN eingehalten werden können und nur in Teilbereichen, im unmittelbaren Bereich der L 395, mit nennenswerten Überschreitungen zu rechnen ist. Aktive Lärmschutzmaßnahmen werden aufgrund der freizuhaltenden Sichtfelder, Grundstückszufahrten und der damit eingeschränkten Wirkung sowie im Kosten-/Nutzen- Vergleich negativ bewertet. Im Bebauungsplan ist deshalb passiver Lärmschutz vorzusehen und als Festsetzung aufzunehmen: bei Lärmbelastung tags erf. Schalldämm-Maß Wand/Fenster (SSK) Bemerkung 55 bis 58 db(a) 35 db(a)/ssk 2 - >58 bis 61 db(a) 35 db(a)/ssk 2 * Schlaf-/Kinderzimmer mit Belüftung >61 bzw. für Maximalwerte 63/64 db(a) 40 db(a)/ssk 3 * Schlaf-/Kinderzimmer mit Belüftung * gilt bis zu einem Anteil der Fenster an der Außenfläche von 20%, bei 30% Anteil sind die Dämmwerte Wand um 5 db(a) zu erhöhen, darüber hinaus (z.b. für Wintergärten) sind gesonderte Nachweise zu führen. Ulm, den (Siebrand)
17 Anlagen
18 Stadt Worms, Heppenheim: Bebauungsplan An der Kolbenmühle - Lärmuntersuchung Situationsübersicht WA MI MODUS CONSULT ULM Anlage 1
19 lfd. Straße DTVz Mn pt pn Lm(25) db(a) v km/h Dv in db(a) D StrO s D Stg Bebauung [m] Drefl Lm,E in db(a) Nr. Abschnitt Kfz/24hh xdtv % % Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht db(a) % db(a) mittl. H w db(a) Tag Nacht 1 L 395 Pfälzer-Wald-Straße 1.1 außerorts ,008 5,0 2,5 62,14 52, ,06-0,06 0,00 5,00 0,00 unwesentlich 0,0 0,0 0,00 62,08 52, innerorts westlich WA ,008 5,0 2,5 62,14 52, ,86-5,50 0,00 5,00 0,00 unwesentlich 0,0 0,0 0,00 57,28 47, innerorts östlich WA ,008 5,0 2,5 62,48 53, ,86-5,50 0,00 5,00 0,00 0,0 0,0 0,00 57,63 47,56 2 Erschließungsstraßen (Ansatz) Kfz/24h 700 0,011 3,0 1,0 54,49 46, ,75-8,34 0,00 5,00 0,00 unwesentlich 0,0 0,0 0,00 46,74 38, Kfz/24h 500 0,011 3,0 1,0 53,03 45, ,75-8,34 0,00 5,00 0,00 unwesentlich 0,0 0,0 0,00 45,28 36, Kfz/24h 300 0,011 3,0 1,0 50,81 42, ,75-8,34 0,00 5,00 0,00 unwesentlich 0,0 0,0 0,00 43,06 34,49 Wohnstraßen (Ansatz) Kfz/24h 150 0,011 3,0 1,0 47,80 39, ,75-8,34 0,00 5,00 0,00 unwesentlich 0,0 0,0 0,00 40,05 31, Eingabedaten 123 Zwischenergebnisse 50 Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet s% Steigung nur zu berücksichtigen wenn >5% Stadt Worms, Heppenheim BPlan Auf der Kolbenmühle - Lärmuntersuchung Prognose 2020 Emissionen Straße Anlage 2
20 Stadt Worms, Heppenheim: Bebauungsplan An der Kolbenmühle - Lärmuntersuchung EG Mittelungspegel Tag Verkehrsaufkommen Situation noch ohne aktiven Lärmschutz Orientierungswert DIN WA: 55 db(a) MI: 60 db(a) WA MI MODUS CONSULT ULM Anlage 3
21 Stadt Worms, Heppenheim: Bebauungsplan An der Kolbenmühle - Lärmuntersuchung OG Mittelungspegel Tag Verkehrsaufkommen Situation noch ohne aktiven Lärmschutz Orientierungswert DIN WA: 55 db(a) MI: 60 db(a) WA MI MODUS CONSULT ULM Anlage 4
22 Stadt Worms, Heppenheim: Bebauungsplan An der Kolbenmühle - Lärmuntersuchung Außenbereiche Tag Verkehrsaufkommen Situation noch ohne aktiven Lärmschutz MODUS CONSULT ULM Anlage 5
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