Hintergrund Politik & Wirtschaft

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1 Hintergrund Politik & Wirtschaft Keine Angst vor der Arbeitnehmerfreizügigkeit Ab 1. Mai 2011 gilt auch in Deutschland die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Ländern. Ausgenommen sind lediglich Rumänien und Bulgarien. Mit dem Ende der siebenjährigen Übergangsfrist haben nun die EU-Bürger das Recht, ihren Arbeitsort innerhalb der Europäischen Union frei zu wählen. Es gibt Angst vor einer Flut von billigen Arbeitskräften, einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und einer Ausbeutung der Sozialsysteme. Andererseits ergab eine aktuelle Umfrage des BVMW, dass 63 Prozent aller mittelständischen Unternehmer zuversichtlich dem Ende der Abschottung entgegenblicken. Basierend auf den Erfahrungen von Großbritannien, Irland und Schweden, die von Beginn an auf eine Beschränkung ihrer Arbeitsmärkte verzichteten, gibt dieses Hintergrundpapier eine Einschätzung, wie sich die Freizügigkeit auf Deutschland auswirken wird. Im zweiten Teil sind die politischen Positionen des BVMW zusammengefasst. 1) Empirische Befunde 1. Die Menschen wandern mit ihren Qualifikationen ein Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergab, dass osteuropäische Migranten im Schnitt jünger als die einheimische Bevölkerung sind und über eine ähnliche Qualifikationsstruktur verfügen. 22 Prozent dieser Migranten besitzen einen Universitätsabschluss und rund 61 Prozent eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine damit vergleichbare Qualifikation. 1 Laut einer aktuellen BVMW-Umfrage haben rund 89 Prozent der mittelständischen Unternehmen, Probleme geeignete Mitarbeiter zu finden. Die wachsende Fachkräftelücke ist eine Belastung für den Mittelstand und gefährdet die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bietet mittelständischen Unternehmen eine Chance, schnell geeignete und gut ausgebildete Facharbeiter zu gewinnen. 1 Vgl. Baas, Brücker und Hauptmann (2010): Labor Mobility in the Enlarged EU: Who Wins, Who Loses?; in Kahanec und Zimmermann (Hrsg.): EU Labor Markets After Post-Enlargement Migration, S

2 2. Arbeitnehmerfreizügigkeit verursacht keinen Wohlstandstourismus Laut einer Studie des European Integration Consortium beziehen Migranten aus EU- Ländern im Vergleich zu Inländern weniger beitragsfinanzierte und nur unwesentlich höhere steuerfinanzierte Sozialleistungen. 2 Zudem werden neu zuwandernde EU-Bürger in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen und ebenso Beiträge an die Sozialversicherungssysteme abführen. Es bleibt allerdings anzumerken, dass momentan die Erwerbslosenquote von Einwanderern aus Osteuropa höher als die der deutschen Bevölkerung ist. 3 Ein Grund sind die noch bestehenden Arbeitsmarktrestriktionen, die den Transfer im Ausland erworbener Berufsabschlüsse erschweren. Fachkräfte aus Osteuropa finden oft nur unterhalb ihres eigentlichen Qualifikationsniveaus Arbeitsplätze, die durch höhere Arbeitslosigkeitsrisiken gekennzeichnet sind. Ein effizientes Anerkennungsverfahren, das den Transfer im Ausland erworbener Berufsabschlüsse ermöglicht, würde die Arbeitsmarktintegration unterstützen Migration schafft Nachfrage Zuwanderung führt zu einer wachsenden Bevölkerung und erhöht die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, da der Bedarf an Gütern und Dienstleistungen steigt. Dieser Effekt wirkt positiv auf das gesamte Wachstum eines Landes. Laut der Studie des European Integration Consortium von , führte die durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgelöste Arbeitsmobilität zu einem deutlichen Anstieg des Einkommens und zu einem Wachstum des aggregierten Bruttoinlandsproduktes innerhalb der EU-Gemeinschaft. 6 Deutschland konnte aufgrund der vollen Inanspruchnahme der Übergangsfristen von dieser Entwicklung, nur bedingt profitieren. Ab Mai 2011 ist zu erwarten, dass die vollständige Öffnung der Arbeitsmärkte den derzeitigen Aufschwung zusätzlich stützt. 4. Arbeitskräfte bleiben in Osteuropa Seit der EU-Osterweiterung lassen sich in den meisten osteuropäischen Mitgliedsstaaten eine stark sinkende Arbeitslosigkeit, ein Anstieg der Löhne und eine wachsende Zahl an unbesetzten Stellen beobachten. 7 Die Abwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern führte zu strukturellen 2 Vgl. European Integration Consortium (2009): Labor Mobility within the EU in the context of enlargement and the functioning of the transitional arrangements. -Executiv Summary-, S Vgl. Baas und Brücker (2009): Labor Mobility within the EU in the context of enlargement and the functioning of the transitional arrangements. Country Study: Germany; European Integration Consortium; S Vgl. Untiedt, Gardiener, Brücker und Biffl (2007): Auswirkung der EU-Erweiterung auf Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten. S. 102 f. 5 a.a.o 6 Vgl. European Integration Consortium (2009): Labor Mobility within the EU in the context of enlargement and the functioning of the transitional arrangements.-executiv Summary-, S. 2 f. 7 Vgl. Kahanec und Zimmermann (2009): Migration in an enlarged EU: A challenging solution?; Economic Papers 363, European Communities, S

3 Arbeitsmarktproblemen in Osteuropa, da heute nicht genügend Arbeitskräfte bzw. nur Geringqualifizierte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Kaczmarczyk und Okólski (2008) ermittelten, dass 2006 mehr als 10 Prozent der polnischen Unternehmen Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Fachkräften hatten. 8 Aufgrund der geringeren Lohndifferenz ist der Anreiz für viele Arbeitskräfte größer, in ihrer Heimatregion zu bleiben, anstatt sich eine Arbeit in einem Land mit einer fremden Sprache zu suchen. 5. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit nimmt keinen Einfluss auf die Löhne In der Debatte über die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird die Forderung nach einem einheitlichen Mindestlohn in Deutschland laut. Befürworter des Mindestlohnes erwarten, dass es ab Mai 2011 zu Lohndumping kommt, da die aus dem Ausland entsendeten Arbeitskräfte zu deutlich niedrigeren Löhnen beschäftigt werden. Die Erfahrungen der Länder ohne Arbeitsmarktbeschränkungen zeigen allerdings deutlich, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit keine Lohnsenkungen zur Folge hat. In Dänemark, Schweden und dem Vereinigten Königreich stiegen die durchschnittlichen Reallöhne, während sie in Deutschland in den letzten Jahren weitestgehend konstant blieben (vgl. Abbildung 1). Reallohnentwicklung in ausgewählten EU-Mitgliedsländern, Index 2000 = Vereinigtes Königreich Abbildung 1 (indiziert, gemessen am BIP-Deflator, bewertet zu Marktpreisen) 9 Schweden Deutschland Dänemark EU-15 8 Vgl. Kaczmarczyk und Okólski (2008): Economic Impacts of Migration on Poland and the Baltic States; Fafo Paper 2008:01, S. 44 f. 9 Eigene Darstellung, Quelle: AMECO - annual macro-economic database of the European Commission s Directorate General for Economic and Financial Affairs (DG ECFIN), Stand: Nov

4 Da der gemeinsame Binnenmarkt innerhalb der EU Wohlstandunterschiede abbaut, gleichen sich die Löhne in Osteuropa dem europäischen Durchschnitt an. Dies ist in der nachfolgenden Abbildung 2 anhand der Lohnentwicklung der letzten zehn Jahre zu beobachten. So sind in Rumänien die Reallöhne um bis zu sechzig Prozent gestiegen, während die Löhne in den EU-15 Staaten einen Zuwachs von sieben Prozent verzeichneten. Aufgrund der hohen Lohnzuwachsraten in den neuen Mitgliedsstaaten werden Reallohnunterschiede zügig abgebaut. Wir erwarten daher, dass die volle Freizügigkeit keinen Einfluss auf das deutsche Lohnniveau hat. Reallohnentwicklung in ausgewählten neuen EU-Mitgliedsländern im Vergleich zu den EU-15 Staaten, Index 100 = Abbildung 2 (indiziert, gemessen am BIP-Deflator, bewertet zu Marktpreisen) 10 EU-15 Rumänien Bulgarien Slowakei Slowenien Polen Estland Tschechien 10 Eigene Darstellung, Quelle: AMECO - annual macro-economic database of the European Commission s Directorate General for Economic and Financial Affairs (DG ECFIN), Stand: Nov

5 2) BVMW Positionen Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren trotz der internationalen Finanzund Wirtschaftskrise positiv entwickelt. Laut dem Statistischen Bundesamt sank die durchschnittliche Arbeitslosigkeit von rund 4,38 Millionen im Jahr 2004 auf rund 3,24 Millionen Arbeitslose im Jahr Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach der Krise wieder im Aufschwung. Der BVMW hält ein Wirtschaftswachstum von 2,5 Prozent im Jahr 2011 für realistisch. Dieser Aufschwung benötigt zusätzliche Arbeitskräfte in allen Branchen, um nicht gebremst zu werden. Vor diesem Hintergrund vertritt der BVMW in der aktuellen Debatte um die Arbeitnehmerfreizügigkeit folgende Positionen: a. Die Angst vor der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist unbegründet. Der BVMW plädiert vielmehr für ein zügiges Annerkennungsverfahren für gleichwertige ausländische Berufsabschlüsse. Der deutsche Mittelstand könnte so von osteuropäischen Fachkräften profitieren. Zeitgleich fördert die Annerkennung ausländischer Berufsabschlüsse die Integration der bereits in Deutschland lebenden EU-Bürger. b. Deutschland braucht keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn zum Schutz seines Arbeitsmarktes. Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG, BGBl. I S. 799) sind gefährdete Branchen bereits ausreichend geschützt. 12 Alle anderen Lohnvereinbarungen werden in Betrieben als Rechtsgeschäfte direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder über Tarifverträge geschlossen. Arbeitsverträge sind nach 138 BGB nichtig, wenn sittenwidrige Vereinbarungen getroffen werden. Eine sittenwidrige Lohnvereinbarung liegt vor, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Laut dem Bundesarbeitsgericht besteht dies dann, wenn die tatsächliche Arbeitsvergütung weniger als zwei Drittel eines vergleichbaren Tariflohnes aus der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion beträgt. 13 Auf diese Weise ist eine Lohnuntergrenze bereits gesetzlich festgelegt. Als ökonomische Lohnuntergrenze kann die Hartz IV - Gesetzgebung angesehen werden. c. Allerdings befürchtet der BVMW einen unfairen Wettbewerb in der Zeitarbeitsbranche. Die EU-Richtlinie über Leiharbeit 14 sieht vor, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar eingestellt worden wären 11 Quelle: Statistisches Bundesamt. 12 Hierzu zählen laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gebäudereiniger, Briefdienstleister, Pflegebranche, Sicherheitsdienstleistungen, Abfallwirtschaft, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen (nach Zweiten oder Dritten Buch des Sozialgesetzbuches), Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken. [Stand 2010] 13 Vgl. BGA - Urteil vom 22. April AZR 436/08 14 Vgl. EU-Richtlinie 2008/104/EG, 19. Nov

6 ( equal treatment ). Allerdings kann mit Zustimmung der Sozialpartner auf nationaler Ebene von dieser Regelung abgewichen werden. Unklar bleibt nach der EU-Richtlinie der Fall, dass Mitarbeiter grenzüberschrei tend entliehen werden. Da hier ein unfairer Wettbewerb zu Lasten der mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland entstehen könnte, fordern wir die EU auf, für Rechtsklarheit zu sorgen und sicherzustellen, dass immer die Bestimmungen und Tarif verträge des Einsatzlandes gelten. Bis dahin plädieren wir für die Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz. Stand: 4. Februar 2011 Kontakt: Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) e.v. Leipziger Platz Berlin Tel.:

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