Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal Unterhaltungsplan von BSK-km 0,0 bis 12,2 - Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung -

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1 Bundesanstalt für Gewässerkunde Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal Unterhaltungsplan von BSK-km 0,0 bis 12,2 - Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung - Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Mehringdamm 129, Berlin, Tel.: 030/ Bundesanstalt für Gewässerkunde, Am Mainzer Tor 1, Koblenz, Tel.: 0261/1306-0

2 Unterhaltungsplan Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal BSK-km 0,0 bis 12,2 - Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung -

3 Unterhaltungsplan Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal BSK-km 0,0 bis 12,2 - Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung - Aufgestellt: Bearbeitung: Koordination und Bearbeitung: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin Bundesanstalt für Gewässerkunde Koblenz Dipl.-Ing. D. Wahl, Bundesanstalt für Gewässerkunde Dipl.-Ing. K. Karras, Bundesanstalt für Gewässerkunde B. Hoppe, Bundesanstalt für Gewässerkunde Vegetation, Fauna, ökolog. Planung: Dipl.-Geogr. C. Knappheide, Pöyry Infra GmbH Dipl.-Ing. (hort.) A. Berndt, Pöyry Infra GmbH Dipl.-Ing. M. Schwiegk, Pöyry Infra GmbH Dipl.-Geogr. A. Lippitz, Pöyry Infra GmbH Koblenz, April 2012 BfG 1722 Vervielfältigungen oder Veröffentlichungen - auch auszugsweise - bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Bundesanstalt für Gewässerkunde

4 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung und Inhalte Rechtsgrundlagen und sonstige Vorgaben für die Bearbeitung des Unterhaltungsplanes Geltungsbereich und Geltungsdauer Ökologische Situationsbeschreibung Abgrenzung des Bearbeitungsgebiets Naturräumliche Situation des Landschaftsraums Geologie Böden Klima Potenziell natürliche Vegetation Allgemeine Beschreibung des Bearbeitungsgebiets Nutzung und Defizite Schutzgebiete und geschützte Objekte Biotope und Vegetation Geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen Flora Naturschutzfachliche Einschätzung der Biotoptypen Einschätzung des Landschaftsbildes Fauna Säugetiere (Biber) Vögel Amphibien Reptilien Fische Makrozoobenthos Ganzjährig geschützte Lebensstätten Zielkonzeption Einführung Vorgaben und Ziele der verkehrlichen Unterhaltung unter Einbeziehung der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung... 47

5 5.3 Naturschutzfachliche Leitbilder und Entwicklungsziele für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal Erläuterung zur Zielkonzeption Unterhaltung der Uferböschungen (außer Wasserwechselzone) Unterhaltung des Wasserwechselbereiches Verkehrssicherungspflicht für Bäume Berücksichtigung des Artenschutzes Berücksichtigung des Landschaftsbildes Beeinträchtigende Nutzungen Berücksichtigung der Anforderungen der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung Tabellarische Zusammenfassung der Zielvorgaben Allgemeingültige Unterhaltungsanweisungen Generelle Anweisungen Generelle Anweisungen zu Baggerungen, Ufersicherungen und Biotoptypen Beachtung des Artenschutzes im Rahmen der Unterhaltung Spezielle Unterhaltungsanweisungen Literatur und Quellen Anhang A Rechtliche Grundlagen B DIN-Normen C Abbildungen

6 Tabellenverzeichnis Tabelle 4-1: Naturschutzrechtliche Schutzgebiete im Bearbeitungsgebiet BSK km 0,00-12, Tabelle 4-2: Liste der geschützten/gefährdeten Pflanzenarten am BSK Tabelle 4-3: Gefährdete und geschützte Säugetiere im Bereich BSK-km 0,00-12, Tabelle 4-4: Gefährdete und geschützte Vogelarten im Bereich BSK-km 0,00-12, Tabelle 4-5: Gefährdete und geschützte Amphibien im Bereich BSK-km 0,00-12, Tabelle 4-6: Gefährdete und geschützte Reptilien im Bereich BSK-km 0,00-12, Tabelle 4-7: Gefährdete und geschützte Fische im Bereich BSK-km 0,00-12, Tabelle 4-8: Gefährdete und geschützte Makrozoen im Bereich BSK-km 0,00-12,20 (Zufallsfunde) Tabelle 5-1: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 0,00 bis km 12, Tabelle 5-2: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 0,00 bis km 0, Tabelle 5-3: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 0,98 bis km 1, Tabelle 5-4: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 1,91 bis km 3, Tabelle 5-5: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 3,42 bis km 4, Tabelle 5-6: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 4,82 bis km 6, Tabelle 5-7: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 6,22 bis km 7, Tabelle 5-8: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 7,43 bis km 8, Tabelle 5-9: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 8,15 bis km 9, Tabelle 5-10: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 9,19 bis km 10, Tabelle 5-11: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 10,76 bis km 11, Tabelle 5-12: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 11,77 bis km 12,

7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 9-1: Zeittafel für Unterhaltungsarbeiten am Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal* Abbildung 9-2: Abstimmung zum Artenschutz bei der Unterhaltung Abbildung 9-3: Unterhaltung von neophytischen Gehölzen Abbildung 9-4: Leitbild der Gehölzunterhaltung an Bundeswasserstraßen Planverzeichnis Übersichtslageplan... 1 Bestand der Biotoptypen bis 2-11 Gefährdete/geschützte Tier- und Pflanzenarten und Biotope bis 3-11 Einschätzung der Biotoptypen bis 4-11 Zielkonzeption bis 5-11 Spezielle Unterhaltungsanweisungen bis

8 1 Zielsetzung und Inhalte Die Anforderungen an die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen sind aufgrund zahlreicher Richtlinien, Gesetze und Erlasse gestiegen. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt sind die Lebensraumfunktionen des Gewässers mit seinen Uferbereichen verstärkt zu berücksichtigen. Dies sind u. a. Erfordernisse, die sich aus der Beachtung und Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union ergeben, wie der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie der Wasserrahmenrichtlinie. Die europarechtlichen Vorgaben wurden über das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht umgesetzt und haben Gesetzeskraft. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den gestiegenen Ansprüchen, ökologische Belange bei der Unterhaltung von Wasserstraßen stärker zu berücksichtigen, in seinem Erlass vom Berücksichtigung ökologischer Belange bei Maßnahmen an Bundeswasserstraßen Rechnung getragen. In den Erlassen vom und wird die Verantwortlichkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen auch hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung festgelegt. Wegen dieser gestiegenen Anforderungen beauftragte das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) mit der Aufstellung eines Unterhaltungsplans für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal. Anhand des Unterhaltungsplans werden Qualitätsstandards für die Berücksichtigung ökologischer Belange an Bundeswasserstraßen vorgegeben. Hiermit wird zum einen Rechtssicherheit bei der Unterhaltung erzielt und eine Benehmensherstellung mit den Naturschutzbehörden erleichtert, zum anderen wird die Akzeptanz von Unterhaltungsmaßnahmen in der Öffentlichkeit erhöht. Die Unterhaltungsziele geben die Leitlinie der Entwicklung der WSV-eigenen Flächen und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im Außenbezirk (Abz) in den nächsten zehn Jahren vor. Der Unterhaltungsplan besteht aus der Beschreibung der ökologischen Situation, der Zielkonzeption und Unterhaltungsanweisungen. Zur Darstellung des vorhandenen Bestandes wurden eine flächendeckende Biotopkartierung mit Erfassung der floristischen Ausstattung des Gebiets sowie eine umfangreiche Daten- und Literaturrecherche durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden mit der Zielkonzeption für die im Bundeswasserstraßengesetz formulierten Aufgaben der verkehrlichen Unterhaltung sowie die im Wasserhaushaltsgesetz enthaltene wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Zielsetzungen erarbeitet. Neben den Angaben des WSA zu erforderlichen verkehrlichen Unterhaltungsmaßnahmen fließen dabei die in Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm gemäß Wasserrahmenrichtlinie von den Ländern erarbeiteten wasserwirtschaftlichen Ziele sowie naturschutzfachliche Leitbilder und Entwicklungsziele ein. Zur konkreten Umsetzung dieser Ziele werden allgemeine (für die gesamte Strecke gültige) und flächenkonkrete, spezielle Unterhaltungsanweisungen formuliert. Ein Schwerpunkt der Unterhaltung am BSK ist der Umgang mit dem kanalbegleitenden Gehölzbestand. Die gemeinsam zwischen WSA und BfG entwickelten Unterhaltungsziele und -maßnahmen wurden mit den zuständigen oberen und unteren Naturschutz- und Wasserbehörden, mit der 7

9 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Geschäftsbereich Bundesforst) sowie Naturschutzverbänden und Anliegern abgestimmt. Die mit dem Unterhaltungsplan formulierten Ziele werden langfristig angestrebt. Die Unterhaltungsanweisungen finden Anwendung, wenn der Abz seine verkehrlichen Unterhaltungsmaßnahmen durchführt, die häufig auch der Umsetzung wasserwirtschaftlicher Ziele dienen. Eine Umsetzung primär wasserwirtschaftlich-ökologischer Ziele kann nur in Abhängigkeit von vorhandenen Kapazitäten erfolgen. Auch ersetzt der Unterhaltungsplan nicht die für die einzelnen Maßnahmen erforderliche Benehmens-/Einvernehmensherstellung mit den zuständigen Landesbehörden, schafft dafür aber eine gute Grundlage und erleichtert sie durch die bereits erfolgte Abstimmung der Ziele. 8

10 2 Rechtsgrundlagen und sonstige Vorgaben für die Bearbeitung des Unterhaltungsplanes Im Folgenden werden die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen zum Zeitpunkt des Aufstellungsdatums dieses Unterhaltungsplans zusammenfassend dargestellt. Eine ausführliche Erläuterung der rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen findet sich im Rahmenkonzept Unterhaltung Verkehrliche und wasserwirtschaftliche Unterhaltung der Bundeswasserstraßen (BMVBS 2010). Die jeweils aktuellen Gesetzestexte können unter folgenden Internet-Adressen abgerufen werden: Bundesrecht: Landesrecht: Im Rahmenkonzept Unterhaltung (BMVBS 2010) findet sich eine ausführliche Erläuterung der rechtlichen Regelungen. Für die Durchführung der Unterhaltung sind vor allem das Bundeswasserstraßengesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz relevant. Die WSV ist bei der Unterhaltung auch an die jeweiligen Landesgesetze gebunden, bei der hoheitlichen Unterhaltung zumindest materiellrechtlich, d. h. inhaltlich müssen die Gesetze Anwendung finden. Sie ist aber von den formellen Anforderungen freigestellt und bedarf für naturschutzfachliche Belange keiner landesrechtlichen Genehmigungen. Bei bestimmten Paragraphen, z. B. zu gesetzlich geschützten Biotopen, können die Landesgesetze von den Bundesgesetzen abweichende Regelungen enthalten. Das Berliner Naturschutzgesetz und das Berliner Wassergesetz sind derzeit jedoch noch nicht an die geänderten Wassergesetze angepasst worden. Deswegen werden beide hier nicht erläutert. 1. Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) (Neugefasst durch Bek. v ; zuletzt geändert durch Art 4 G v ) Gemäß Anlage 1 zu 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) ist der Berlin- Spandauer Schifffahrtskanal eine dem allgemeinen Verkehr dienende Binnenwasserstraße des Bundes. Die Zweckbestimmung der Bundeswasserstraßen ergibt sich aus 5 WaStrG. Jedermann darf danach im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts sowie der Vorschriften des WaStrG die Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen befahren. Gemäß 7 Abs. 1 WaStrG ist die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen eine Hoheitsaufgabe des Bundes. Die Unterhaltung umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und die Erhaltung der Schiffbarkeit. Das WaStrG regelt die Unterhaltung lediglich im Hinblick auf die Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraßen. Bei Ausfüllung ihrer Hoheitsaufgabe hat die WSV die im Einzelfall ggf. kollidierenden öffentlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechende Lösungen zu finden. 9

11 Gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 WaStrG umfasst die Unterhaltung der Binnenwasserstraßen zum einen die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss. Gegenstand der Unterhaltung ist der ungehinderte Abfluss des gewöhnlich zufließenden Wassers. Der Bund ist weder für den Wasserzufluss noch für den Hochwasserabfluss zuständig. Die Maßnahmen im Interesse des gewöhnlichen Wasserabflusses bedürfen im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung immer eines Verkehrsbezugs. Zum anderen umfasst die Unterhaltung der Binnenwasserstraßen die Erhaltung der Schiffbarkeit. Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren. Unterhaltungsmaßnahmen müssen die nach 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes maßgebenden Bewirtschaftungsziele berücksichtigen und werden so durchgeführt, dass mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz vermieden werden ( 8). Nach diesen Vorschriften ist die WSV verpflichtet, die aufgeführten Belange in die Abwägung einzubeziehen, wenn zu entscheiden ist, wie im Einzelnen die Unterhaltungsmaßnahme durchgeführt werden soll. 2. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 Gemäß 2 Abs. 2 BNatSchG haben die Behörden des Bundes im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen. Diese Verpflichtung des Bundes entspricht inhaltlich derjenigen aus 8 Abs. 1 Satz 2 bis 4 WaStrG. 2 Abs. 4 BNatSchG sieht in Ergänzung zu diesen Verpflichtungen aus 2 Abs. 2 BNatSchG vor, dass der Bund bei der Bewirtschaftung von Grundflächen in seinem Eigentum bzw. Besitz die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigen soll. Daraus ergibt sich beispielsweise die Notwendigkeit, bei der Verpachtung von Grundflächen Verpflichtungen des Pächters zur Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorzusehen. Bei allen Maßnahmen des Naturschutzes auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken der Binnenschifffahrt dienen, ist die bestimmungsgemäße Nutzung jedoch zu gewährleisten (vgl. 4 S. 1 Nr. 4 BNatSchG). Gemäß 3 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG haben die Behörden des Bundes die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden bereits bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berühren können, zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Benehmen). Im Unterschied zum wasserwirtschaftlichen und landeskulturellen Einvernehmen bedarf die WSV beim naturschutzfachlichen Benehmen zwar nicht der Zustimmung der Naturschutzbehörde, jedoch sind alle betroffenen Belange vor einer Entscheidung der WSV gegeneinander abzuwägen. Aus der Natur der Unterhaltungsmaßnahmen als Maßnahmen, mit denen ein bestehender, ggf. 10

12 planfestgestellter Zustand aufrechterhalten wird, ergibt sich, dass diese in der Regel keinen Eingriff darstellen. Sofern eine Einzelfallprüfung (z. B. bei erheblicher Veränderung der Unterhaltungsmethode oder wenn über einen sehr langen Zeitraum keine Unterhaltung stattgefunden hat) ergibt, dass es sich um Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen sowie des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels handelt, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ( 13 ff. BNatSchG) anzuwenden. Danach ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen) oder, soweit dies nicht möglich ist, Ersatz in Geld zu leisten. Mit den Naturschutzbehörden ist dann auch das Benehmen über erforderliche Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs-, oder Ersatzmaßnahmen herzustellen ( 17 Abs. 1 BNatSchG). Wird eine Einigung hierbei nicht erzielt, so hat die WSV ihre Entscheidung im Benehmen mit der obersten Landesbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege zu treffen ( 17 Abs. 2 BNatSchG). Auch Schutzgebiete (z. B. NSG, FFH- und Vogelschutzgebiete), geschützte Biotope und die Bestimmungen des allgemeinen ( 39 und 40) und des besonderen Artenschutzes ( 44 und 45 BNatSchG) sind zu beachten. 3. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli Abs. 1 bestimmt, dass soweit sich aus oder auf Grund des WHG Verpflichtungen aus dem Gewässereigentum ergeben, diese auch den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen treffen. Das betrifft z. B. die wasserwirtschaftliche Unterhaltung. 6 WHG formuliert die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung. Danach sind die Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere u. a. mit dem Ziel, ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern. Mit 27 WHG werden in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer, also auch für die Bundeswasserstraßen, festgelegt. Mit 82 und 83 werden die Länder verpflichtet, Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne zu ihrer Erreichung aufzustellen. Die unterhaltungsrelevanten Inhalte dieser Pläne sind maßgeblich für die WSV im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung, für die die WSV gemäß 4 Abs. 1 und entsprechender Erlasslage verantwortlich ist. 39 definiert die Gewässerunterhaltung im Sinne des WHG. Danach umfasst die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören u. a. insbesondere die Erhaltung des Gewässerbettes, die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation und die Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der 27 bis 31 11

13 ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach 82 an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Das WHG enthält weiterhin Bestimmungen zur Mindestwasserführung ( 33), zu Gewässerrandstreifen ( 38) und zur Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer, für die bei Stauanlagen an Bundeswasserstraßen auch die WSV zuständig ist ( 34 Abs. 3). 4. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz NatSchGBln) in der Fassung vom 03.November 2008, zuletzt geändert am 20.Mai Berliner Wassergesetz (BWG) in der Fassung vom 17.Juni 2005, zuletzt geändert am 20.Mai

14 3 Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Geltungsbereich des Unterhaltungsplanes BSK von km 0,00 bis km 12,20 erstreckt sich auf alle verkehrlichen und wasserwirtschaftlichen Unterhaltungsarbeiten, die der zuständige Außenbezirk (Abz) des WSA, der Abz Spandau, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an wasserbaulichen Anlagen und Ufern ausführt, unabhängig davon, ob sie auf WSV-eigenen oder auf Flächen außerhalb des WSV-Eigentums durchgeführt werden. Für die Abgrenzung der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung ist die bordvolle Füllung maßgebend. Altarme oder sonstige besondere Gewässerteile unterliegen, sofern sie sich im Eigentum der WSV befinden, ebenfalls der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung und sind in den Geltungsbereich zu integrieren. Die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung des BSK muss sich an den naturräumlichen Strukturen orientieren und erfordert daher auch die Einbeziehung von Flächen außerhalb des oben angegebenen Geltungsbereichs in den Unterhaltungsplan, um z. B. die ökologischen Vernetzungen, die im Rahmen des Biotop- und Artenschutzes relevant sind, darstellen zu können. Aussagen zu diesen Flächen haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter. Die Geltungsdauer eines Unterhaltungsplans umfasst einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. Erfahrungsgemäß ist danach im Hinblick auf veränderte rechtliche Vorgaben sowie ökologische oder technische Entwicklungen eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung erforderlich. 13

15 4 Ökologische Situationsbeschreibung 4.1 Abgrenzung des Bearbeitungsgebiets Das Bearbeitungsgebiet umfasst den ca. 12 km langen Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal (BSK) im Nordwesten Berlins. Der Kanal von BSK-km 0,00 (Mündung des BSK in die Havel- Oder-Wasserstraße (HOW) bis 12,20 (Mündung in die Spree) liegt in den Stadtbezirken Spandau, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte. Neben dem BSK mit den angrenzenden Uferbereichen beinhaltet das Bearbeitungsgebiet die Kleine Malche im Tegeler See sowie die Insel Großer Wall in der Havel westlich der Mündung des BSK in die HOW. Insgesamt umfasst das Bearbeitungsgebiet eine Flächengröße von ca. 60 ha (darin enthalten sind ca. 10% der Wasserfläche des BSK). Die Ausweisung der Ufer als linkes bzw. rechtes Ufer richtet sich nach der Fließrichtung und wechselt an der Schleuse Plötzensee (ca. km 7,5). Sie ist in allen Plänen dargestellt. 4.2 Naturräumliche Situation des Landschaftsraums Das Gebiet des Unterhaltungsplans stellt einen innerstädtischen und intensiv genutzten Bereich dar. Die naturräumliche Prägung mit dem Urstromtal und den von Rinnen durchzogenen Hochflächen ist weitgehend überformt. Deutlich sichtbar ist sie lediglich in den großen Landschaftsräumen. Doch auch in kleineren innerstädtischen Freiräumen sind natürliche landschaftliche E- lemente wie Gewässerläufe und Erhebungen noch erlebbar [SENATSVERWALTUNG FÜR STADT- ENTWICKLUNG UND UMWELTSCHUTZ 1994] Geologie Der Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal fließt in Sedimenten des Berliner Urstromtals, das vorwiegend aus Talsanden aufgebaut wird [Senatsverwaltung 1994]. Während das weiträumige Gebiet durch die Ablagerungen der weichselkaltzeitlichen Urstromtäler fein- bis mittelkörnige Sande geprägt ist, sind im Bereich des Kanals auch Dünen- und Flugsande, Niedermoortorfe, Moorerden und Kalkmudden verbreitet [Geologische Übersichtskarte des Landes Brandenburg 1997] Böden Am linken, also dem nördlichen Kanalufer liegen zwischen km 0,00 und km 3,70 anthropogen beeinflusste Böden, insbesondere Pararendzinen, Regosole und Hortisole vor (UMWELTATLAS BERLIN 2005). Hortisole sind stark mit Humus angereicherte Gartenböden. Pararendzinen und Regosole bilden sich auf Anschüttungsflächen. Teilweise treten hier vererdetes Niedermoor, Wiesenkalke, Flachmoortorfe und vergleyte Braunerden auf Talsandfläche aus Mittel- und Feinsand auf. Bei vergleyten Braunerden handelt es sich um Böden, die bei ursprünglich hohen Grundwasserständen im Bereich der Talsande unter natürlichen Verhältnissen zu erwarten sind. 14

16 Am rechten (südlichen) Kanalufer hingegen treten zwischen km 0,00 und km 3,70 vermehrt anthropogen geprägte Pararendzinen, Kalkregosole und Lockersyroseme auf. Sie sind Resultat von Deponien und anderen industriellen Verfüllungen. Von km 3,70 bis km 4,40 auf linker und von km 4,00 bis km 4,40 auf rechter Uferseite liegt kolluviale Braunerde als eutrophes Auenniedermoor vor. Im weiteren Verlauf des Kanals wiederholen sich Bodentypen des Abschnitts km 0,00 bis km 3,70. Am südöstlichen Ende des Bearbeitungsgebiets ab km 8,20 bis zum Humboldthafen treten mit zunehmender Verstädterung anthropogene Böden mit hohem Versiegelungsgrad in den Vordergrund [ebd.] Klima Das Bearbeitungsgebiet gehört zum Übergangsbereich zwischen maritimem und kontinentalem Klima. Klimabedeutsam ist die Lage im großstädtischen Ballungsgebiet, wodurch dieses Klima gegenüber dem Umland durch tiefgreifende Veränderungen gekennzeichnet ist. Das Stadtklima führt zu erhöhten Lufttemperaturen und Schwülegefährdung in den Sommermonaten sowie zum ganzjährig verschlechterten Luftaustausch mit den höheren atmosphärischen Schichten und dem Umland [BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE 2010]. Die mittlere Lufttemperatur liegt je nach Lage und Nutzung zwischen 9,0 und 10,5 C. Niederschlag fällt im Jahresmittel zwischen 555 und 570 mm, womit das Bearbeitungsgebiet eher zu den trockenen Gebieten gehört. Der Wind weht überwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen [ebd.] Potenziell natürliche Vegetation Die Potenziell natürliche Vegetation beschreibt jene Vegetationsdecke, die unter den derzeitigen Klima- und Bodenbedingungen ohne Zutun und Einwirkung des Menschen auf natürliche Weise im Wechselspiel zwischen heimischer Flora und dem jeweiligen Standort etabliert wäre [MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG, 2005]. Danach würde Brandenburg einschließlich Berlin von Natur aus nahezu vollständig mit Wald bedeckt sein, mit Ausnahme von Gewässern und offenen Moorflächen [ebd.]. Im Bearbeitungsgebiet werden natürlicherweise Bodensaure, zwergstrauch- und moosreiche Eichen- und Kiefern-Eichenwälder im ost-mitteleuropäischen Tief- und Hügelland auf Sand angetroffen [FLORAWEB 2011]. 4.3 Allgemeine Beschreibung des Bearbeitungsgebiets Der Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal verbindet die Havel am Südende des Tegeler Sees mit der Spree an der Mündung zum Humboldthafen in der Stadtmitte. Von der Havel führt der Kanal in östlicher Richtung durch die Jungfernheide zum Westhafen, vorbei am Kraftwerk Moabit in südlicher Richtung durch den Nordhafen und mündet schließlich in den Humboldthafen. Die 15

17 Schleuse Plötzensee dient dem Ausgleich von Wasserstandsunterschieden zwischen Havel und Spree. Das Bearbeitungsgebiet umfasst den Randbereich der Wasserfläche des BSK (ca. 10%), den U- fer- und Böschungsbereich, einen schmalen Streifen der Böschungskrone sowie abschnittsweise angrenzende Erweiterungsflächen. Als Referenz für einen naturnahen Zustand wurden die Insel Großer Wall in der Havel sowie die Kleine Malche im Tegeler See mit in das Bearbeitungsgebiet einbezogen. Der Kanal wurde 1874 angelegt und ist auf seiner gesamten Länge mit Uferbefestigungen versehen. Zwischen Havel und Westhafen bilden zum größten Teil Pflasterungen und Wasserbausteine die Uferbefestigung, abschnittsweise ergänzt durch Unterwasser-Spundwände. Diese Uferbereiche sind fast vollständig mit Uferfluren, Stauden sowie teilweise mit Gehölzen überwachsen und wirken dadurch recht naturnah. Unbefestigte Ufer bilden die Ausnahme und sind nur auf der Insel Großer Wall, in der Alten Fahrt und teilweise an der Kleinen Malche anzutreffen. Zwischen Tegeler Brücke (ca. km 2,10) und Mäckeritzbrücke (ca. km 3,62) wurden in den 80er Jahren kleine Flachwasserzonen als Kompensationsmaßnahmen angelegt, die mit Röhrichten bewachsen sind. Der Wasserkörper des BSK selbst präsentiert sich nahezu vegetationslos, nur am Rand sind ganz vereinzelt Wasserpflanzen und sporadisch Röhrichtarten anzutreffen. Der innerstädtische Abschnitt zwischen West- und Humboldthafen ist überwiegend durch sehr massive Befestigungen in Gestalt von Ufermauern und Spundwänden gekennzeichnet. Eine Besonderheit stellen dabei die alten Sandsteinmauern nördlich des Humboldthafens dar, die sogenannte Schinkelmauer. Im Westteil wird durch den Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, die Alte Fahrt, das Industrie- und Gewerbegebiet Gartenfeld als Insellage umschlossen. Über eine große Strecke begleitet der Saatwinkler Damm als stark befahrene Hauptstraße in geringer Entfernung den Kanal, er bildet auch eine gravierende Barriere zu den Grünflächen des Jungfernheideparkes. Bei km 5,00-6,00 befinden sich der Flughafen Tegel und der Zentrale Festplatz in der Nachbarschaft des Gewässers. Etwa in gleicher Höhe schließt auf der anderen Uferseite die Jungfernheide an. Bei km 7,00 stellt die Schleuse Plötzensee als Querbauwerk über die gesamte Kanalbreite ein prägendes Element dar wurde am Nordufer ein neuer Radweg im Bereich zwischen Halligweg und der östlich gelegenen Schleuse Plötzensee ausgebaut, erneuert und teilweise neu angelegt. Entsprechend seiner Nutzungsbestimmung als Wasserstraße für die Berufsschifffahrt ist der U- ferbereich des BSK zwischen West- und Humboldthafen häufig durch angrenzende Hafenanlagen, Entladestellen und Gewerbegebiete mit einem hohen Anteil versiegelter Flächen und wenig Grün gekennzeichnet. Ebenfalls zwischen Westhafen und Humboldthafen grenzt auf der Nordseite innerstädtische Wohnbebauung an. Hier sind mehrere, teils großflächige Parkanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft des Kanals zu finden, wie z. B. der Sellerpark am Nordhafen. Insgesamt wird der Kanal von zahlreichen Straßen- und Schienenbrücken sowie einzelnen Fußgängerstegen überspannt. 16

18 4.4 Nutzung und Defizite Das Bearbeitungsgebiet und seine unmittelbare Umgebung unterliegen - bedingt durch ihre anthropogene Prägung und die Lage im Stadtgebiet Berlin - einer intensiven Nutzung durch Siedlung, Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie Freizeiteinrichtungen. Besondere Bedeutung besitzt der Kanal als Wasserstraße, die der Berufsschifffahrt sowohl als Abkürzung als auch als Entlastungsstrecke für die Spree dient. Auch die Fahrgastschifffahrt und Sportboote nutzen den Kanal als Verbindungsweg zwischen Havel und Spree. Die Durchfahrt vom West- zum Ostteil des Kanals wird durch die Schleuse Plötzensee geregelt. An den Ufern des Kanals befinden sich mehrere große Hafenanlagen (z. B. Westhafen, Humboldthafen) und Entladestellen an Industrie- und Gewerbestandorten (z. B. Gartenfeld, am Festplatz, Friedrich-Krause-Ufer). In diesen Bereichen werden die Ufer vollständig durch Mauern und Spundwände gebildet, an die unmittelbar bauliche Anlagen grenzen. Einige dieser Anlagen sind jedoch derzeit stillgelegt. Großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen am Kanal sind z. B. das Gartenfeld, das Betonwerk BEHALA-Westhafen und das Gelände am alten Hamburger Bahnhof. Zahlreiche kleinere Gewerbestandorte befinden sich angrenzend an das Bearbeitungsgebiet. Die genannten Standorte sind durch einen hohen Versiegelungsgrad geprägt, Immissionen in den Untergrund und daraus resultierende Belastungen von Boden und Grundwasser können nicht ausgeschlossen werden. Angrenzende Flächen werden durch Lärmbelastung (v. a. Fluglärm, Straßenlärm) beeinträchtigt. Weitere Defizite im Bearbeitungsgebiet stellen die zahlreichen Abfall-Ablagerungen aus den Kleingartenkolonien an den Böschungen des Kanals dar. Vereinzelt treten an Uferbäumen durch die Schifffahrt verursachte Stammschäden auf. Entlang der Ufer des BSK besteht zudem ein hoher Freizeitdruck durch Spaziergänger, Angler, Radfahrer und Wassersportler. Störungen werden insbesondere durch Angler und Hundeauslauf hervorgerufen. Die in der Havel gelegene Insel Großer Wall unterliegt aktuell keiner Nutzung, ausgenommen einer sporadischen Freizeitnutzung durch das Jugendamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, ist jedoch durch neophytische Gehölzpflanzungen der Vergangenheit geprägt. Ebenfalls nicht mehr genutzt und in recht naturnahem Zustand präsentieren sich die Alte Fahrt und die Kleine Malche. Im Westteil des Kanals etwa bis zur Schleuse werden v. a. die am Nordufer angrenzenden Flächen zunehmend durch Freizeitnutzungen mit Kleingartenanlagen und Ferienhaussiedlungen charakterisiert. Zudem haben zwei Bootssportvereine hier ihren Standort. An der Ostspitze der Insel Gartenfeld befindet sich ein Campingplatz. Im Jahr 2009 wurden am Nordufer des Kanals zwischen Seestraße und Saatwinkel im Zuge des Neu- bzw. Ausbaus eines Radweges zahlreiche ältere Laubbäume gerodet. Der Weg wird von Radfahrern, Fußgängern und Sporttreibenden stark frequentiert. Eine Besonderheit am Kanal bildet der Hausbootstandort am Westhafen. Östlich des Westhafens schließt im Norden des Bearbeitungsgebiets Wohnbebauung an, zudem zwei Klinikstandorte der Charité und mehrere Parkanlagen. Prägend für das Bearbeitungsgebiet sind zudem die zahlreichen, teilweise verkehrsreichen Straßenbrücken über den BSK. Westlich des Nordhafens sowie am Humboldthafen überspannen die Brücken der S-Bahn und der Fernbahn den Kanal. 17

19 4.5 Schutzgebiete und geschützte Objekte Innerhalb des städtisch geprägten Bearbeitungsgebiets befinden sich vier Landschaftsschutzgebiete (LSG). Ihre Lage und Abgrenzung ist in den Bestandsplänen dargestellt. Weitere Schutzgebiete, Naturdenkmale etc. befinden sich nicht im Bearbeitungsgebiet. Tabelle 4-1: Naturschutzrechtliche Schutzgebiete im Bearbeitungsgebiet BSK km 0,00-12,20 Typ Gebietsname Gebiets-Nummer Verordnung vom Gebietsfläche [ha] LSG Inseln im Tegeler See LSG02c , zuletzt geändert LSG Volkspark LSG , zuletzt Rehberge geändert LSG Jungfernheide LSG , zuletzt geändert LSG Volkspark LSG , zuletzt Jungfernheide und geändert Dauerwäldchen 58,37 70,20 265,32 120, Biotope und Vegetation Das Bearbeitungsgebiet wurde flächendeckend im Maßstab 1:2.000 nach Biotoptypen kartiert. Dabei wurden auch die Pflanzenarten unter besonderer Berücksichtigung des Vorkommens geschützter und gefährdeter Arten und des Auftretens von Neophyten erfasst. Die dazu notwendigen Geländebegehungen erfolgten im Oktober Die im Gebiet vorkommenden Vegetationseinheiten wurden nach dem Biotoptypenschlüssel für die Biotoptypenkartierung an Bundeswasserstraßen und angrenzenden Gebieten (BUNDES- ANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE, Stand 2010) benannt. Auf naturschutzrechtlich in Berlin und in Deutschland geschützte Biotoptypen sowie auf Typen, die einem Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie zuzuordnen sind, wird gesondert hingewiesen. Eine vollständige Übersicht der erfassten Biotoptypen befindet sich tabellarisch in der Langfassung. Ihre Lage ist im Plan Bestandsplan Biotoptypen, Plan Nr. 2-1 bis 2-11 dargestellt. Für jeden Biotoptyp wurde eine Artenliste erstellt, welche auch die Häufigkeit der jeweiligen Art nach Braun-Blanquet angibt. Diese Liste befindet sich im Anhang der Langfassung, vegetationslose Biotoptypen werden nicht mit dargestellt. In einer weiteren Liste sind die Arten zusammengefasst, die nach der Roten Liste Berlins, der Roten Liste Deutschlands und der Bundesartenschutzverordnung gefährdet oder geschützt sind. Auch für die vorkommenden Neophyten befindet sich an gleicher Stelle eine tabellarische Übersicht. Zusätzlich zur Vegetation wurden auch markante Einzelbäume und Strukturelemente, wie Baumhöhlen und Horste, soweit möglich mit erfasst und in Plan Nr. 2-1 bis 2-11 Bestand der Biotoptypen dargestellt. Landschaftsbildprägende Bereiche finden sich in Plan Nr. 4-1 bis 4-11 Einschätzung der Biotoptypen. Im Folgenden werden die angetroffenen Biotoptypen verbal zusammenfassend beschrieben. Die Beschreibung beginnt bei km 0,00 an der Havel und endet an der Mündung in die Spree bei km 12,20 am Humboldthafen. Sie orientiert sich an den km-angaben des WSV. Die in der Havel 18

20 gelegene Insel Großer Wall, die Kleine Malche am Tegeler See sowie die Alte Fahrt werden gesondert betrachtet. Übersicht Biotoptypen Großer Wall, Kleine Malche und Alte Fahrt Die Insel Großer Wall liegt vor der Mündung des Kanals bei km 0,30. Sie ist flächendeckend mit Laubgehölzen unterschiedlichen Alters bestockt. Ihre Ufer sind unbefestigt, werden von den Wurzeln der Uferbäume gehalten und weisen gelegentlich kleine Sandbuchten auf. Der Ufergehölzsaum besteht aus einheimischen, lebensraumtypischen Arten überwiegend mittleren Alters mit Schwarz-Erle, Flatter-Ulme sowie Baum- und Strauchweiden von hoher Vitalität. Vereinzelt treten Altbäume, teils mit tief überhängender Beastung auf. Auf Grund der hohen Beschattung ist kein Uferröhricht ausgebildet. Die Inselmitte wird durch alte Parkbäume wie Gemeine Rosskastanie und Pappel-Hybriden, teils mit Unterwuchs von Sträuchern und Naturverjüngung verschiedener Gehölzarten, charakterisiert. Hier befinden sich kleine Anlagen sporadischer Freizeitnutzung, z. B. eine Feuerstelle und ein Sanitärhäuschen. Einzelne Altbäume haben kleine Baumhöhlen und halbabgebrochene Äste, an einigen Gehölzen fallen Fraßspuren des Bibers auf. Havelseitig existiert am Ufer eine verlassene Biberburg. Abbildung 4-1: Großer Wall (Berndt, 2010) Die Kleine Malche ist eine flache Bucht des Tegeler Sees, die durch einen schmalen, mit krautigen Arten feuchter Standorte und jüngeren Laubgehölzen bewachsenen Damm aus Wasserbausteinen abgeteilt ist. In der Mitte dieses Damms befindet sich eine Lücke, in der ein Baumstamm 19

21 Booten die Durchfahrt verwehrt; die Migration von Tieren jedoch nicht behindert. Dadurch ist eine beruhigte Zone entstanden, in der sich Flora und Fauna fast ungestört entfalten können. Im Flachwasser der Bucht haben sich ausgedehnte Schwimmblattzonen mit dominierender Teichrose entwickelt, Unterwasserpflanzen sind ebenfalls zu vermuten. Die Ufer werden großenteils von schmalen Röhrichtstreifen aus Schilf und Rohrkolben begleitet. Vereinzelt kommt die Schwanenblume vor. Die Damm-Gehölze gehen zum Land hin in bereits mittelalte Bestände mit Schwarz-Erle über. Im landseitigen Uferbereich schließen schmale Gehölzgürtel feuchter Standorte aus standorttypischen Arten mit Dominanz von Erlen und Weiden an, die auf der Ostseite sehr naturnah ausgebildet sind. Dahinter folgen die Ferienhaussiedlungen der Hallig und der Kleingartenanlage Saatwinkel. Im Bereich der Hallig sind die Uferbereiche deutlich durch die Nutzung überprägt. Bemerkenswert ist das zahlreiche Totholz, das bei Schnittmaßnahmen im Ufergehölz in Richtung Wasserkörper gefällt wurde und dort als Strukturelement belassen wurde. Auch hier ist die Anwesenheit des Bibers nicht zu übersehen. Abbildung 4-2: Kleine Malche (Berndt, 2010) Die Alte Fahrt zweigt am rechten Ufer des BSK bei km 1,20 ab, bildet durch seinen Verlauf die Insel Gartenfeld und erreicht den BSK wieder bei km 3,00. Dieser alte Kanal wird heute nur noch eingeschränkt durch Sportboote bis zum Anleger befahren und hat sich inzwischen sehr naturnah entwickelt. Im klaren Flachwasser hat sich stellenweise die Teichrose angesiedelt. Die Ufer sind im untersuchten Abschnitt überwiegend unbefestigt und werden von Baumwurzeln gehalten. Beide Seiten werden von dichten strukturreichen Gehölzstreifen überwiegend lebensraumtypischer Baum- und Straucharten, unter anderen aus Flatter-Ulme, Gemeiner Esche, 20

22 Schwarz-Erle, Berg-Ahorn, Gemeiner Birke, Zitter-Pappel, Weide, Holunder, gesäumt, deren Randbäume mit tief ansetzenden Ästen über die Wasserfläche ragen. Eine Ufervegetation mit Kleinröhrichtarten und Uferstauden ist nur an lichten Stellen ausgebildet. Der Gehölzstreifen auf dem linken Ufer präsentiert sich beinah ungestört und sehr strukturreich mit einer hohen Diversität hinsichtlich des Alters der Gehölze. Er wird nur durch den etwa 130 m langen Bootsanleger der auf der Gartenfeld-Insel befindlichen Freizeitanlage unterbrochen. Auffallend ist eine starke Berankung der Bäume mit der Gewöhnlichen Jungfernrebe. Das rechte Ufer der Alten Fahrt ist durch die unmittelbare Nachbarschaft des Saatwinkler Damms und diverse Pflanzungen (z. B. Linde) beeinträchtigt. Als Verjüngung sind Spitz-Ahorn, Linde und Robinie stark vertreten, die Strauchschicht enthält viel Schneebeere und gepflanzten Weißdorn und spiegelt damit den menschlichen Einfluss wieder. Der hohe Anteil lebensraumtypischer Arten verleiht dem Bestand einen hohen Wert. Es fallen u. a. einige sehr schöne Alteichen auf. Unter den Bäumen verläuft ein schmaler unbefestigter Uferweg. Stellenweise befinden sich an der Böschung Müll und Abfälle aus der gegenüberliegenden Kleingartenanlage. Abbildung 4-3: Alte Fahrt (Schwiegk, 2010) 21

23 Übersicht Biotoptypen km 0,40 12,20 Havelmündung bis Tegeler Brücke (km 0,40 km 2,10) Die Ufer des BSK beginnen etwa bei km 0,40 am Zusammenfluss mit der Havel. Am linken U- fer liegt die Hallig, eine halbinselartige Landspitze zwischen Kanal und Tegeler See. Hier hat sich eine Wochenend- und Ferienhaussiedlung etabliert, die sich auch östlich der Kleinen Malche noch bis km 1,20 fortsetzt (Saatwinkel). Die Gebäude werden durch die umliegenden Gehölze gut eingegrünt und oft von älteren Laubbäumen überschirmt. Der Anwohnerverkehr parkt auf unbefestigten Stellflächen am Rande. Bei km 0,60-0,70 befindet sich zwischen Ufer und Weg eine parkartige Rasenfläche mit Anpflanzungen und einzelnen Bäumen. Das Ufer wird durch eine Pflasterung gesichert und weist einen schmalen Saum aus Uferstaudenfluren mit einzelnen Jungegehölzen auf. Die anschließende flache Böschung ist überwiegend mit einem Streifen strukturreicher Laubgehölze feuchter Standorte mit lebensraumtypischen Gehölzen der Auen mit Dominanz von Schwarz-Erle in Kombination mit Flatter-Ulme, Gemeiner Birke, Winter-Linde, vereinzelt Alteiche und Weide bewachsen. Auch in der Strauch- und Krautschicht überwiegen standortheimische Arten, gelegentlich sind aber auch Sträucher aus dem Siedlungsraum wie Schneebeere und Flieder eingestreut. Ein Fahr- und Fußweg durchzieht die Hallig bis zur Westspitze und endet an einer alten Solitär-Weide. Hier treten beiderseits des Weges großflächig Staudenfluren mit Neophyten wie Kanadische Goldrute und Drüsiges Springkraut auf. An der Westspitze der Hallig fallen mehrere alte Pappeln auf, deren Erscheinungsbild stark auf Schwarz-Pappeln hindeutet. Bei km 0,75 befindet sich ein vorwaldartiges Junggehölz, in dem die seltene Feld-Ulme in einigen Exemplaren vorkommt. Der Saatwinkler Steg überspannt als Fußgängerbrücke bei km 1,08 den Kanal mit kleinen Grünflächen an den Böschungen am Brückenfuß. Östlich des Steges erweitert sich der Kanal beckenartig und wird am Rand von einem Kanusportverein als Spielfeld genutzt. Der Uferbereich ist hier mit einer inzwischen überwachsenen Setzung aus Natursteinen befestigt und wird von einzelnen älteren Erlen und Weiden überschirmt. Zwischen km 1,20 und km 1,40 folgt das Gelände des Vereins für Kanusport Berlin e. V. mit Gebäuden, Grünanlagen und einigen Bäumen sowie einem kleinen von Spitz-Ahorn überschirmten Campingplatz am östlichen Ende des Areals. In diesem Abschnitt wurde das Ufer im Zuge des Radwegeneubaus 2009 neu gestaltet. Es wird durch eine erst spärlich mit Pionierarten besiedelte Schüttung aus Wasserbausteinen gesichert, über der sich in Abständen Bootseinsatzstege aus Holz befinden. Der Radweg ist durchgängig asphaltiert und durch Zaun und Geländer begrenzt. Ab km 1,40 bis zur Tegeler Brücke setzt sich eine teils verfugte Naturstein-Setzung fort, die durch Uferröhrichtarten und Arten der feuchten Staudenfluren in einem schmalen Streifen besiedelt ist. Die angrenzende Böschung bis zum Radweg wird von überwiegend mittelalten Gehölzreihen und streifen unterschiedlichen Charakters eingenommen. Das Spektrum reicht von strukturarmen, reinen Robinienbeständen über strukturreiche Gehölze überwiegend nichtheimischer Arten (Robinie, Pappel) mit zahlreicher Verjüngung der Bäume bis hin zu strukturreichen Gehölzen aus überwiegend heimischen Arten wie Schwarz-Erle, Berg-Ahorn, Stiel-Eiche, Gemeine Birke, Flatter-Ulme und Baumweide. An der Böschungsoberkante findet man vereinzelt Altbäume (v. a. Eichen) mit Stammumfängen bis 2,50 m. Kurz vor der Tegeler Brücke befindet sich ein kleiner, nicht vitaler Bestand der Feld-Ulme, ergänzt von einigen Flatter-Ulmen mit Jungwuchs. Gelegentlich wird der Gehölzstreifen von Lichtungen mit ruderalen Staudenfluren unter- 22

24 brochen. Die Krautschicht unter den Gehölzen wird auf Grund der großen Siedlungsnähe ebenfalls von Ruderalarten beherrscht, vereinzelt treten Neophyten auf wie z. B. Kanadische Goldrute und Kleinblütiges Franzosenkraut. Von den Nutzern der angrenzenden Kleingartenanlage werden Gartenabfälle und Gehölzschnitt in die Böschungen verbracht. Vom km 0,87 bis km 2,30 wurden bei der Gehölzunterhaltung in Abständen so genannte Biberfraßstellen ausgespart. In diesen Bereichen wurde einige Meter entlang des Ufers keine Hochastung oder Entfernung der Ufergehölze vorgenommen sowie zusätzlicher Baumschnitt als Futterangebot abgelegt. Am rechten Ufer beginnt das Bearbeitungsgebiet am Haveleck, einer durch eine hohe Bebauungsdichte mit Ferienhäusern und Lauben und nur wenigen Bäumen charakterisierten Siedlung. Zwischen Grundstückszäunen und Kanal verläuft ein schmaler Uferweg. Im Mündungsbereich befinden sich mehrere Anlegestege. Aufkommender Gehölzanflug wird hier regelmäßig entfernt. Das Kanalufer ist bis zum Saatwinkler Steg überwiegend mit einer Packlage aus Wasserbausteinen befestigt und fast vollständig von Uferfluren und Stauden überwachsen. Die anschließende schmale Böschung ist mit teils offenen, teils von Gehölzen überschirmten Stauden- und Gräserfluren mit Landreitgras, Gewöhnlichem Beifuß und Großer Brennnessel sowie Neophyten wie Kanadische Goldrute, Topinambur und Glatte Aster bewachsen. Kleinflächig tritt auch das Drüsige Springkraut auf. Bei den Gehölzen dominieren einheimische Arten, v. a. Erle, Birke und Ahorn, aber auch Pappeln und Robinien sind vereinzelt beigemischt. Ab km 0,85 erstreckt sich bis zur Alten Fahrt eine Parkanlage mit Rasenflächen und zahlreichen Altbäumen (v. a. Erle, E- sche). Vom Saatwinkler Steg bis zum Abzweig der Alten Fahrt bei km 1,20 verläuft das Ufer großenteils unbefestigt und wird durch die Wurzeln einer dicht am Wasser stehenden, mittelalten Erlenreihe gehalten. Auch hier wird die beckenartige Erweiterung für den Kanupolo-Sport genutzt. Am Fuß des Steges fallen mehrere alte Silber-Weiden auf. Am Rand des Bearbeitungsgebiets stockt auf feuchtem Standort eine jüngere Aufforstung aus Weiden. Am km 1,20 beginnt die Gartenfeldinsel, auf der großflächig Industrie- und Gewerbebetriebe angesiedelt sind. Von der Westspitze bis km 1,45 schließt sich an eine locker mit Stauden bewachsene Steinschüttung eine Böschung an, die licht mit mittelalten Birken sowie einzelnen Altbäumen (Linde, Eiche) bestanden ist. Bis zur Tegeler Brücke besteht die Ufersicherung aus einer Schüttung von Wasserbausteinen mit einem durchgehenden vorwaldartigen Bewuchs aus Junggehölzen von Birke, Eschen-Ahorn, Weide, Linde, Pappel und Robinie. Bei km 1,45 befindet sich eine Anlegestelle für die Schifffahrt mit einer Spundwand. Tegeler Brücke bis Mäckeritzbrücke (km 2,10 km 3,62) Der Uferbereich an der Tegeler Brücke bei km 2,10, wie auch aller folgenden Brückenbereiche, wird beidseitig durch eine Stahl-Spundwand mit einer Mauerkrone gesichert. Bis zum Brückenfuß schließen befestigte oder unbefestigte vegetationslose Flächen an. Anschließend folgt auf der linken Seite bis zur Mäckeritzbrücke bei km 3,62 ein Abschnitt, in dem die Uferlinie durch zahlreiche kleinere und größere Flachwasserbereiche geprägt ist. Sie wurden im Zuge einer Kompensationsmaßnahme in den 80er Jahren angelegt und mit Röhrichtarten von u. a. Schilf, Rohrkolben, verschiedenen Seggen, Wasser-Schwertlilie sowie Kleinröhrichtarten bepflanzt. Zumeist haben sich die Pflanzungen gut entwickelt. Die Ufersicherung be- 23

25 steht aus geschütteten und teilweise vergossenen Wasserbausteinen, die inzwischen ebenfalls mit Röhrichtarten, Uferfluren und Feuchtstauden sowie einzelnen jungen Gehölzen, v. a. Strauchund Baumweiden überwachsen sind. Dadurch macht der Kanal in diesem Abschnitt einen sehr naturnahen, arten- und strukturreichen Eindruck. Jenseits des Radweges auf der Böschungskrone grenzt eine große Kleingartenkolonie mit entsprechenden Ablagerungen im Böschungsbereich an. Der Weg dient hier auch als Zufahrtsweg zu den Grundstücken. Seine Randbereiche werden demzufolge von den Kleingärtnern großenteils als Stellfläche für die Fahrzeuge genutzt. Einzelne Jungbäume 2. Ordnung wie Eberesche und Feld-Ahorn wurden als Ersatz für den Eingriff durch den Radweg gepflanzt. Bis zum km 3,10 ist die Böschung zunächst mit einem dichten strukturreichen Laubgehölzsaum aus heimischen Baumarten unterschiedlichen Alters mit Dominanz von Birke, Stiel-Eiche, Zitter-Pappel, Winter-Linde und Spitz-Ahorn, gemischt mit einzelnen Robinien und Hybrid- Pappeln bewachsen. Mehrere ältere Baumweiden wurden in ca. 1,5-2,0 m Höhe gekappt (auf Grund von Pilzbefall) und treiben erneut aus. Der Unterwuchs wird durch die zahlreiche Naturverjüngung der Bäume, v. a. der Zitter-Pappel und Sträucher (z. B. Hasel etc.) gebildet, es fallen aber auch Ziersträucher wie Flieder und Schneebeere auf, die aus der Kleingartenanlage in die Böschungsbereiche eingebracht wurden. Die Krautschicht wird von rankenden Pflanzen, v. a. Windenknöterich und Hopfen, dominiert. Gelegentlich tritt die Kanadische Goldrute auf. Von km 2,65 bis km 2,75 stocken mittelalte Robinien sowie deren Naturverjüngung mit Ruderalstauden (Große Brennnessel etc.) im Unterwuchs. Bei km 2,78 mündet ein ungesicherter, gemauerter Einlauf, der eine Gefahrenquelle für spielende Kinder darstellt. Bei km 2,90 fällt flächig Verjüngung des Götterbaumes auf. Zwischen km 3,08 und km 3,38 wechseln sich strukturärmere Böschungsgehölze heimischer Arten mit größeren Offenstellen ab, die von ruderal geprägten Krautfluren eingenommen werden, in denen erneut die Kanadische Goldrute sowie Windenknöterich und Hopfen vorkommen. Bei km 3,28 steht an der Böschungsoberkante eine kurze Altbaumreihe aus Winter-Linde, Gemeiner Birke und Stiel-Eiche (Stammumfänge bis zu 3 m). Darunter hat sich ein Vorkommen des japanischen Staudenknöterichs ausgebreitet. Ab km 3,38 bis zur Mäckeritzbrücke übernehmen erneut Robinien, gemischt mit Einzelexemplaren heimischer Baumarten, den Bestand. Der Unterwuchs wird hier vor allem durch Naturverjüngung von Robinie und Eschen-Ahorn sowie Brombeere gebildet. Am rechten Ufer setzt sich östlich der Tegeler Brücke die Gartenfeldinsel bis kurz vor km 3,00 fort. Das Kanalufer wird in diesem Bereich durch eine Pflasterung gebildet und durch die Gehölze der angrenzenden Böschung beschattet. Es weist daher nur einen relativ schmalen, aber artenreichen Saum aus Uferfluren und Stauden der Gewässerränder, teils auch Landreitgras, auf. Die schmale Böschung ist mit einer lockeren Reihe aus überwiegend älteren Linden, Eichen und Birken bestanden, die als Alleebäume entlang der asphaltierten Zufahrtsstraße gepflanzt wurden. Der Unterwuchs wird überwiegend von Gräsern sowie zahlreichen Kräutern geprägt. Die breitblättrige Sitter Berlins häufigste Orchideenart - tritt hier als Einzelexemplar auf. Auf der anderen Seite der Zufahrtsstraße stockt eine weitere Reihe alter Alleebäume mit vitalem Charakter. Dahinter grenzt ein Zaun einen heute nicht mehr genutzten und mit Ruderalfluren und Gehölzanflug bewachsenen Industriestandort ein. 24

26 Ab km 2,55 wird die Spitze der Insel von Freizeitanlagen eingenommen. Bis km 2,65 ist das zunächst eine Kleingartenanlage unter einem fast geschlossenen Alteichenbestand mit einzelnen Birken. Daran schließt ein Campingplatz an, der ebenfalls von Altbäumen (vereinzelt Stammschäden) überschirmt wird. Einen Blickfang bildet eine kurze Reihe hoher Säulen-Pappeln. Bei km 3,05 fällt am Kanalufer ein größerer Röhrichtbereich mit einer Schilf Zaunwindenflur und zahlreichem Vorkommen der Wasser-Schwertlilie auf. Die Uferlinie wird im Weiteren durch eine Pflasterung gesichert und ist vollständig mit artenreichen Ufer- und Staudenfluren sowie etwas Gehölzanflug von Erle und Weide bewachsen. Dominierend sind Schwarzfrüchtiger Zweizahn, Gewöhnlicher Gilbweiderich, Ufer-Wolfstrapp, Echtes Mädesüß, Wasserdost und Rauhhaariges Weidenröschen, dazu gesellen sich Seggen, Binsen, Schilf und Gewöhnliche Zaunwinde, Wasser-Sumpfkresse, Ästiger Igelkolben und Bittersüßer Nachtschatten. Stellenweise hat sich aber auch die Kanadische Goldrute ausgebreitet. Bei km 3,55 befindet sich ein Bootsanleger. Landseitig schließt ein sehr struktur- und artenreicher Gehölzstreifen aus heimischen Baumarten überwiegend feuchter Standorte mit Dominanz von Schwarz-Erle, Weide und Gemeiner Birke an, der bis dicht an das Ufer reicht. Ein unbefestigter Fußpfad verläuft unter den Bäumen. An der Böschungsoberkante stocken Reste einer alten Straßenbaumbepflanzung aus Linde und Eiche. Bei km 3,13 treten auch offenere Bereiche, die mit Grasfluren, Stauden und Gebüschen bewachsen sind, auf. Hier existiert ein weiteres Vorkommen der Breitblättrigen Sitter. Auch auf dieser Uferseite wurden bei der Gehölzunterhaltung in Abständen oben genannte Biberfraßstellen ausgespart. Mäckeritzbrücke bis General-Ganeval-Brücke (km 3,62-km 5,40) Im diesem Abschnitt besteht die Ufersicherung beidseitig aus einer Pflasterung von geringer Breite. Sie ist vor allem mit Arten der Uferfluren und der feuchten Staudenfluren bewachsen. Höhere Deckungsgrade erreichen dabei am linken Ufer Zarte Binse, Ufer-Wolfstrapp, Schlank- Segge, Rohr-Glanzgras, Gewöhnlicher Gilbweiderich und Weißes Straußgras, in geringeren Häufigkeiten sind Röhrichtarten und Ruderalarten sowie vereinzelt Gehölzjungwuchs von Pappeln und Weiden vertreten. In Einzelexemplaren kommen auch sonst im Bearbeitungsgebiet eher selten anzutreffende Arten wie Gewöhnliche Sumpfdotterblume, Gewöhnliche Teichsimse, Knotige Braunwurz, Rispen-Segge und Gewöhnliche Sumpfbinse vor. Die zumeist schmale, steile Böschung ist durchgängig mit Gehölzen unterschiedlicher Ausprägungen bestockt. Es überwiegen strukturreiche, mittelalte Bestände heimischer Baumarten (v. a. Linde, Eiche, Birke) mit einzelnen Altbäumen und einigen Exemplaren nichtheimischer Arten (Pappel, Robinie) sowie dichtem Unterwuchs aus Naturverjüngung der Baumarten, Sträucher, ergänzt durch Stauden und Gräser oft ruderaler Prägung. Gelegentlich werden sie durch strukturärmere, ältere Baumreihen mit wenig Unterwuchs abgelöst. Kleinflächig treten Gehölze mit Dominanz von Robinie auf. Lücken wurden am Radweg mit einzelnen Ebereschen bepflanzt. Unmittelbar östlich der Mäckeritzbrücke befinden sich von Bäumen (Pappel, Flatter-Ulme) ü- berschirmte Weißdorn-Hecken. Bei km 3,70 und 4,00 fallen mittelalte Götterbäume und deren Verjüngung auf. In Höhe von km 3,90 tritt eine grabenartige Geländevertiefung mit einer Brennnessel-Staudenflur bis an den Weg heran (evtl. ein ehemaliger Gewässerlauf). 25

27 Der Radweg auf der Böschungskrone mündet zwischen km 3,73 und km 4,12 in eine einspurige Anliegerstraße, die die dahinter liegende Einzelhaussiedlung erschließt. An den Weg grenzt nördlich ein schmaler Gehölzstreifen mit strukturarmen, lückigen Baumreihen über Rasenflächen sowie überschirmten Gebüschen, überwiegend aus Schneebeere, Blasenstrauch, Flieder, Liguster, Spierstrauch etc., an. Hier blüht in Einzelexemplaren die Herbstzeitlose. Bemerkenswerte Altbäume, meist Eichen, wurden lagegenau erfasst. Ab km 4,68 sind die Gehölzreihen stellenweise durch Offenflächen mit artenarmen Parkrasen mit Dominanz schnittverträglicher Grasarten wie Ausdauerndes Weidelgras, Wiesen-Rispe und Rot-Schwingel unterbrochen. Im Hintergrund des Bearbeitungskorridors befinden sich Kleingärten, einige Ferienhäuser und der Flughafen Tegel. Ufersicherung und Bewuchs am rechten Ufer folgen in ihrer Ausprägung in diesem Abschnitt dem vorangegangenen. Zusätzlich kommen Blut-Weiderich, Schlanke Segge, Wasser- Schwertlilie und Wasser-Minze in höheren Deckungsgraden vor. Daneben finden sich in Einzelexemplaren auch Schwanenblume, Breitblättriger Merk, Sumpf-Ziest und Strauß-Gilbweiderich. Mit zahlreichem Gehölzanflug macht das Ufer auch hier einen sehr naturnahen Eindruck. Bei km 3,75 nutzt ein Ruderverein einen Stahlgitterroststeg als Boot-Einsatzstelle. Anschließend begleitet ein unbefestigter wilder Fußpfad das Kanalufer. Der Böschungsgrund wird überwiegend von artenreichen, aufgelassenen Grasfluren mit einem hohen Anteil an Kräutern und Stauden, gelegentlich auch Ruderalarten, eingenommen. Zu beiden Seiten stocken ältere Gehölzreihen mit einem strukturreichen Unterwuchs aus Gebüschen und Gehölzanflug eine Reihe wurde ehemals am oberen Rand der Böschung gepflanzt, eine weitere am Wasser. Entsprechend wird die untere Gehölzreihe von Erle, Esche, Birke und Weide dominiert, während in der oberen Baumreihe Linde und Eiche vorherrschen. Der Unterwuchs besteht überwiegend aus heimische Sträuchern und Halbsträuchern wie Weißdorn, Liguster, Rose, Hopfen, Gemeine Waldrebe, Himbeere und Brombeere, stellenweise tritt auch Schneebeere auf. Von km 5,20 bis km 5,30 befindet sich eine alte Zuschauertribüne der Regattastrecke, die Anlage wird derzeit nicht mehr genutzt. Bis zur Brücke folgt ein lichtes Gehölz aus mittelalten, hochgeasteten Linden, Eichen und Birken an, am Wasser wurden zwei alte Weiden in ca. 2 m Höhe gekappt. Die Krautschicht wird von Gräsern dominiert, bemerkenswert ist ein Vorkommen der Breitblättrigen Sitter mit etlichen Exemplaren. Der Straßenraum des Saatwinkler Dammes am Rand des Bearbeitungsgebiets wird teils von einem befestigten Gehweg, teils von einem unbefestigten Fußpfad und Rasenansaaten begleitet, vereinzelt sind noch Reste der alten Straßenbaumbepflanzung mit Winter-Linde vorhanden. Ein Geländer grenzt zur Böschung hin ab. General-Ganeval-Brücke bis zum ehemaligen Lagerplatz (km 5,40 - km 6,60) Die Art der Uferbefestigung setzt sich ab der General-Ganeval-Brücke am linken Ufer unverändert nach Osten fort bis zum Beginn des alten Lagerplatzes bei km 6,32. Der Uferbewuchs unterscheidet sich nur wenig von dem des vorangegangenen Abschnitts. Neben den dort genannten Arten kommt in diesem Abschnitt die Steife Segge häufig vor, auch Schilf und Wasser- Schwertlilie, Schwarzfrüchtiger Zweizahn, Fluss-Ampfer, Gewöhnliche Zaunwinde und Rauhhaariges Weidenröschen sind regelmäßig anzutreffen. Insgesamt macht das Ufer einen artenreichen, naturnahen Eindruck. 26

28 Die Böschung östlich der General-Ganeval-Brücke ist zunächst mit mittelalten Robinien und deren Naturverjüngung bewachsen. In der Krautschicht dominieren hier Ruderalstauden und Gräser wie Gewöhnliche Quecke und Taube Trespe. Ab km 5,45 schließt ein linienförmiger Bestand aus älteren Bäumen heimischer Arten mit Erle, Birke, Eiche und Linde an. Die Strauchschicht wird aus Naturverjüngung von Robinie, Eschen-Ahorn und Spitz-Ahorn sowie einigen Zierstraucharten und viel Brom- und Kratzbeere gebildet. In der Krautschicht dominieren Efeu, Große Brennnessel und Ruderalarten. Kurz vor der Hinckeldey-Brücke befindet sich eine kleine parkähnliche Anlage mit einigen Altbäumen (Feld-Ahorn, Stiel-Eiche) und Parkstrauchpflanzungen sowie eine auffällige Gruppe älterer Pappeln. Der Radweg verläuft auf der Böschungskrone und unter beiden Brücken hindurch. Östlich der Hinckeldey-Brücke ist der Hangbereich und eine weitere Fläche mit Ruderalfluren bewachsen, am Hang kommt zahlreich Naturverjüngung der Robinie auf. Neben Landreitgras, Gewöhnlichem Beifuß, Kanadischem Berufkraut und Quecke wächst auch viel Hopfen, Brombeere und Kanadische Goldrute. Bis km 5,88 durchschneidet der Radweg einen größeren, mittelalten, von Robinie und verschiedenen Pappelarten geprägten Waldbereich, der sich den Hang vom Festplatz herunter bis auf die Uferböschung erstreckt. Die Strauchschicht ist hier dicht mit Gebüschen (v. a. Schneebeere) und Naturverjüngung der Bäume (Neophyten Eschen-Ahorn, Robinie, Späte Traubenkirsche) verwachsen. Eine Krautschicht ist auf Grund des dichten Bestandes kaum ausgebildet. Dieser Waldbereich setzt sich nördlich des Radwegs am Hang weiter fort, während auf der Uferböschung ab km 5,88 wieder einheimische Gehölzarten mit Dominanz von Zitter-Pappel bestandbildend sind. Ab km 6,10 sind Böschung und Hangbereich zum Festplatz mit einem naturnahen mittelalten Laubwald aus überwiegend einheimischen Arten wie Eiche, Linde, Birke, Erle, Spitz-Ahorn und Zitter-Pappel bewachsen. Strauch- und Krautschicht sind arten und strukturreich ausgeprägt, es kommen nur wenige Ruderalarten vor. In der Strauchschicht ist jedoch ein hoher Anteil an Später Traubenkirsche zu verzeichnen. In der Krautschicht dominieren standortheimische Arten. In diesem Bereich befindet sich erneut ein kleines Vorkommen der Breitblättrigen Sitter. Bei km 6,23 existiert ein zwar kleinflächiger, aber sehr wertvoller, mit mittelalten Eichen und Birken bestandener Südhang, der auf Grund seiner Naturnähe und einer recht typisch ausgeprägten Krautschicht mit Dominanz von Rot-Schwingel und Zypressen-Wolfsmilch den trockenen Eichen-Birken-Wäldern zugeordnet wurde. Am Hangfuß bei km 6,30 befinden sich beiderseits des Radweges aufgelassene Grünlandbrachen, auf denen sich die Robinie verjüngt. Sie sind nicht besonders artenreich ausgeprägt und mit ruderalen Grasarten wie Landreitgras, Quecke und Wehrloser Trespe durchsetzt. An der Hangoberkante kommen mehrere Exemplare der Moschus-Malve, der Färber-Hundskamille und des Wiesen-Salbeis vor. Am Hangfuß wurden mehrere junge Platanen gepflanzt. Nördlich der Zufahrtstraße zum Festplatz befindet sich ein dichtes größeres Robiniengehölz. Von km 6,33 bis km 6,62 reicht ein ehemaliger Lagerplatz mit Anlegestelle bis an den Kanal heran. Das Ufer wird hier durch eine Stahl-Spundwand gebildet. Momentan ist die von hohen Betonelementen begrenzte Fläche ungenutzt. Auf kiesigen Rohbodenstandorten haben sich bisher nur wenige Pionierpflanzen angesiedelt. 27

29 Am rechten Ufer setzt sich zwischen General-Ganeval-Brücke und Hinckeldeybrücke die überwachsene Uferpflasterung fort. Der Böschungsbereich ist durch ein Geländer vom Straßenraum getrennt und mit einem älteren, strukturreichen Gehölzstreifen heimischer Baumarten mit Gebüschunterwuchs sowie flächenhaften Vorwaldstadien von Silber-Pappel und Eschen-Ahorn bewachsen. Am Ufer befindet sich ein Anleger. Im Straßenraum wurden Lindenreihen gepflanzt (bis km 5,95). Östlich der Hinckeldeybrücke nimmt ein artenarmer Parkrasenstreifen mit einzelnen Altlinden den Raum zwischen Geh-/Radweg und Böschungsgeländer ein. Auf der Böschung stocken erneut ältere, teilweise auch jüngere Gehölzreihen heimischer Baumarten an der oberen Böschungskante und am Ufer (oben Linde mit Weißdornunterwuchs, am Ufer Linde, Birke, Erle und Weide), zwischen denen sich ungenutzte, teils ruderale Gras- und Staudenfluren sowie Gebüsche, Gehölzanflug und ein Fußpfad befinden. An der Uferlinie setzt sich das mit artenreichen Uferfluren und einzelnen Junggehölzen bewachsene alte Pflaster fort. Mehrere alte Baumweiden sind in ca. 2 m Höhe gekappt und treiben als Kopfbaum aus. Ab km 6,30 bis km 6,68 tritt die Baumreihe im unteren Böschungsbereich zurück und macht einem gräserdominierten Brachestreifen mit etwas Gehölzanflug Platz. Bei km 6,40 führt eine Treppe zu einem alten, hölzernen Anlegesteg. Lagerplatz bis Seestraßenbrücke (km 6,60 km 8,25) Bei km 6,65 mündet von Norden her die betonierte Rinne des Schwarzen Grabens in den Kanal. Er führt nur sehr wenig Wasser, an seinen Rändern siedeln vereinzelt Feuchtezeiger wie z. B. Gewöhnlicher Wasserdost und Ufer-Wolfstrapp. Die Böschungen sind mit artenarmen Grasfluren und Giersch-Brennnessel-Krautfluren bewachsen, es schließen schmale Gehölzsäume an. Bis km 7,25 wird das Ufer durch eine teilweise vergossene Schüttung aus Wasserbausteinen gesichert. Es ist wie bisher stark mit Ufer- und feuchten Staudenfluren bewachsen, gelegentlich ergänzt durch Röhrichtarten. Die Wasser-Schwertlilie ist häufig anzutreffen. Ab km 6,75 reichen auch junge bis mittelalte Böschungsgehölze, v. a. Erle und Weide, teilweise bis an die Uferschlaglinie heran und werden hier regelmäßig beschnitten. Die angrenzende schmale und steile Böschung ist bis zum Beginn des Schleusengeländes Plötzensee bei km 7,25 zunächst vorwaldartig mit jungen, später aber meist mit mittelalten lückigen Reihen heimischer Baumarten über gebüschartiger Verjüngung von Robinie, Zitter-Pappel und Silber-Pappel bestockt. Die Krautschicht setzt sich aus überwiegend ruderalen Arten zusammen und wird von Hopfen, Kanadischer Goldrute, Großer Brennnessel und verschiedenen Gräsern bestimmt. Bemerkenswert sind mehrere alte Weiden, die zumeist in ca. 2-3 m Höhe gekappt wurden und landschaftsbildprägende Strukturelemente darstellen. Der Radweg teilt sich von km 6,80 bis km 6,83 und führt um eine kleine, neu angelegte parkähnliche Anlage mit einzelnen alten Baumweiden herum. Jenseits des Radweges leitet eine weitere, abschnittsweise von Sandsteinmauern gestützte Böschung zur angrenzenden Kleingartenanlage über. Sie ist vor allem mit Gebüschen überwiegend heimischer Arten bewachsen, unter denen zahlreiche schon recht alte Weißdorne mit fast baumförmigem Wuchs auffallen. Überschirmt werden die Sträucher in Abständen von mittelalten Robinien. 28

30 Bei km 7,25 beginnt das eingezäunte Betriebsgelände der Schleuse Plötzensee. Ab hier erfolgt die Sicherung der Ufer durch Stahl-Spundwände. Die an das Ufer angrenzende, grasbewachsene Fläche wird teilweise als Lagerplatz genutzt. Dahinter grenzt bis km 7,50 eine gebüschbewachsene Böschung mit Sträuchern an, die locker von Fichten und anderen Koniferen überschirmt wird. Weißdorn, Rosen, Bocksdorn und Flieder dominieren. Am Ende der Kleingartenanlage bei km 7,46 befindet sich eine private Campinganlage unter Birken. Am Rand des Bearbeitungsgebiets schließen mehrere gepflasterte Parkplätze an, die meist durch Schnitthecken und junge Bäume begrenzt werden. Auf dem Schleusengelände gibt es neben mehreren Gebäuden zahlreiche befestigte vegetationslose Flächen. Das Gelände wird jedoch auch von mehreren kleineren Grünflächen mit Rasen, Bäumen, Hecken und Rabatten gegliedert. Östlich des Schleusengeländes grenzt ein kleiner Park mit Altbäumen und teils überschirmten Gebüschpflanzungen an, in den ein Bolzplatz integriert ist. Die Böschung zum Kanal nimmt eine alte Weißdornhecke mit Heckenrosen-Unterwuchs und Robinien-Verjüngung ein, daran schließt bis zum Wasser eine relativ neue Schüttung aus Wasserbausteinen an, die teilweise durch Uferfluren u. a. mit Blut-Weiderich und Bittersüßem Nachtschatten besiedelt wird. Bei km 7,70 befinden sich die Reste einer alten Brücke. Östlich des alten Brückenkopfes setzt sich die Steinschüttung am Ufer bis zur Seestraßenbrücke unverändert fort. Sie wird ab km 8,60 durch eine Spundwand komplettiert. Die Böschung ist in diesem Bereich bis km 7,98 zunächst locker, dann dichter mit heimischen, mittelalten Bäumen wie Berg-Ahorn und wenig Silber-Pappel sowie zahlreicher Gehölzverjüngung im Unterstand, Sträuchern, Stauden und Gräsern bewachsen. Auffallend ist eine alte Trauerweide bei km 7,80. Ab km 7,98 tritt zu den bisherigen Böschungsgehölzen verstärkt die Robinie im Ober- und Unterstand hinzu und wird zur dominierenden Art. An der Böschungsoberkante schließt eine ältere Lindenreihe über Zierstrauchpflanzungen ab. Zwischen km 7,70 und km 7,80 erstreckt sich am Rand des Bearbeitungsgebiets ein kleiner, teils aufgelassener und mit Ruderalstauden bewachsener Gewerbestandort, der von Thuja-Hecken und Kletterstauden wie Wilde Waldrebe und Hopfen eingefasst ist. Östlich angrenzend stockt eine Gruppe alter Platanen. Im Weiteren erstreckt sich zwischen Böschungsgehölzen und Straße ein als Parkplatz genutzter Streifen mit teilweise befestigten Stellflächen und Rabatten bis knapp zur Seestraßenbrücke. Bei km 6,70 biegt der Verlauf des Kanals nach Süden ab. Die dadurch am rechten Ufer entstehende Innenkurve ist mit einer steilen, gemauerten Böschung gesichert, in deren Ritzen sich krautige Pflanzen feuchter Standorte und einige junge Gehölze angesiedelt haben. Oberhalb der Schrägböschung stützt eine weitere Mauer die Böschung. Die alte Lindenreihe am Geländer setzt sich auf der Mauerkrone fort. Zur Straße hin schließt eine Grünanlage mit dichter Gebüschpflanzung aus Ziersträuchern und einzelnen mittelalten Feld-Ahornen an. Bei km 6,95 wurde das Ufer auf einer Länge von ca. 100 m erneuert, es besteht hier aus geschütteten, noch weitgehend vegetationslosen Wasserbausteinen. Die Böschung ist in diesem Bereich mit Gräsern und Ruderalarten sowie zahlreichem Anflug der Robinie besiedelt. Zur Straße grenzt ein Maschendrahtzaun das Areal ab, zwischen Gehweg und Saatwinkler Damm verläuft eine Reihe von Straßenbäumen aus Linde. 29

31 Bis zur Schleuse setzt sich die Wasserbausteinschüttung fort, am Rand wurden junge Erlen, auch Birke und Linde gepflanzt. Im Wasser sind Poller als Wartestelle für die Schifffahrt vorgelagert. Die Böschung wird hier von stark verbuschten, zahlreich mit Ruderalarten durchsetzten Grasund Staudenfluren eingenommen. Am oberen Böschungsrand stockt erneut eine alte Winterlindenreihe mit Weißdorn-Unterpflanzung. Straßen- und Böschungsraum sind durch ein Geländer getrennt. An der Schleuse Plötzensee geht die Ufersicherung in eine Stahlspundwand über, an die das Schleusenbecken anschließt. Bis zum Zaun des Schleusengeländes erstreckt sich auf dem hier abgeflachten, uferangrenzenden Bereich eine artenarme Grünlandbrache mit Gräserdominanz. Das Schleusengelände wird wie auf der anderen Uferseite durch Gebäude mit umgebenden Grünanlagen und Gehölzen, meist Koniferen, charakterisiert. Bei km 7,57 wird die Spundwand wiederum durch eine mit Uferstauden, darunter viel Wasser- Schwertlilie, und Junggehölzen bewachsene Schüttung aus Wasserbausteinen abgelöst. Die angrenzenden Biotoptypen sind identisch mit der Abfolge vor der Schleuse - zunächst eine offene Grünlandbrache bis km 7,57, gefolgt von verbuschten Bereichen mit Staudenfluren und eine Altlindenreihe am Geländer an der oberen Böschungskante zur Straße. Ab km 7,66 gewinnen Ruderalarten wie Acker-Kratzdistel, Große Brennnessel, Behaarte Segge, Wehrlose Trespe und Kratzbeere die Oberhand und dominieren bis zum Beginn des Hausbootbereiches bei km 7,82. Bei km 7,70 befindet sich das Gegenstück des alten Brückenkopfes. Ab km 7,78 erstreckt sich auf etwa 100 m Länge eine kleine parkähnliche Anlage mit Rasen und Jungbaumbestand. Die Altlindenreihe setzt sich entlang der Böschungskante fort. Bei km 7,80 zweigt ein Verbindungskanal zum Westhafenkanal ab. Hier gibt es eine hafenbeckenartige Erweiterung, die von zahlreichen Hausbooten als Liegeplatz genutzt wird. Zu ihnen führen jeweils Holzstege, die Uferlinie ist oft durch Anlagen überbaut und nicht erkennbar, zumindest teilweise jedoch unbefestigt und durch Baumwurzeln gehalten. Landseitig schließen sich stellenweise eingezäunte Anlagen mit Lauben, kleinen Vorgärten und Lagerflächen für Holz, Baumaterial und Sperrmüll an, die oft eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen. Die breiten Böschungen sind dicht mit Gehölzen unterschiedlicher Ausprägung bewachsen. Es handelt sich teilweise um ältere Bestände mit Dominanz nichtheimischer Pappelarten, daneben kommen mittelalte, heimische Baumarten mit einem strukturreichen Unterwuchs an verschiedenen Sträuchern vor. Das Ufer der Seestraßeninsel ist durchgängig mit einer Stahl-Spundwand befestigt. Die Westseite der Insel nimmt eine Brückenmeisterei mit Gebäuden, versiegelten Flächen und Grünanlagen ein. Auf der Nord-Böschung zum Kanal wachsen vorwaldartig junge Gehölze, v. a. aus Spitzund Berg-Ahorn. An der oberen Böschungskante stockt eine Reihe alter Linden, dahinter schließen bei km 8,03 ein teilbefestigter Parkplatz und ab km 8,09 ein im Randbereich von Robinien und einige Eschen-Ahornen eingefasster Lagerplatz bis zur Seestraßenbrücke an. 30

32 Seestraßenbrücke bis Föhrer Brücke (km 8,25 km 9,05) Ab der Seestraßenbrücke wird das rechte (nördliche) Ufer bis zum Nordhafen fast durchgängig durch Spundwände gesichert. Dadurch sind in diesem Bereich keine Fluren feuchter Standorte mehr anzutreffen. Bis zum Torfstraßensteg steigt die Böschung in zwei durch einen Uferweg getrennten Terrassen etwa 5 m hoch an. Auf diesen Böschungen fallen zahlreiche alte Pflasterreste auf, die größtenteils vollständig überwachsen sind. Die untere Böschung wird stellenweise zusätzlich durch Netze gesichert, wie z. B. bei km 8,93 sichtbar. Zwischen Böschungsoberkante und Uferweg gibt es in regelmäßigen Abständen zahlreiche Auf-/Abgänge, die entweder unbefestigt sind oder eine Pflasterung aufweisen. Von der Seestraßenbrücke bis zur Föhrer Brücke bei km 9,05 werden die Böschungen fast vollständig durch verschiedene Gehölze besiedelt. Auf der schmalen unteren Böschung stocken vor allem mehr oder weniger dichte Junggehölzbestände und Gebüsche unterschiedlicher Artenzusammensetzung in denen häufig die Robinie und der Eschen-Ahorn vorkommen. In geringerer Häufigkeit sind auch heimische Arten wie Gemeine Birke, Spitz- und Berg-Ahorn, Stiel- und Trauben-Eiche, Schwarz-Erle und Feld-Ahorn, meist als mittelalte Bäume aber auch als Verjüngung anzutreffen. Die Strauchschicht wird durch Gewöhnliches Pfaffenhütchen, Weißdorn, Hunds-Rose, Liguster und Bocksdorn vertreten. Gelegentlich wird der Gehölzstreifen durch kleine Offenflächen mit gräsergeprägten Ruderalfluren unterbrochen, er macht insgesamt einen naturnahen, abwechslungsreichen Eindruck. Die obere Böschung ist östlich der Seestraßenbrücke überwiegend mit wärmeliebenden Gebüschen bewachsen, in denen der Weißdorn höhere Dominanzen erreicht, begleitet von Rosen und Liguster. Sie werden zu 50% von Junggehölzen mit einem Überhang an Robinie und Spitz- Ahorn vorwaldartig überschirmt und vereinzelt durch Offenflächen mit Ruderalvegetation unterbrochen. Fleckenweise treten Robiniengehölze, teils als Reinbestände auf. An der Föhrer Brücke hat sich der Götterbaum zahlreich verjüngt. Auf der Böschungskrone verläuft auch hier wiederum ein asphaltierter Radweg, er wird kanalseitig von einer durch eine lückenhafte alte Lindenreihe überschirmten alten Weißdornhecke begleitet. Bis km 8,70 befindet sich im Hintergrund am Rand des Bearbeitungsgebiets der Eckernförder Platz eine Parkanlage mit altem Baumbestand und großflächigen Gebüschen im Unterwuchs. Am linken (südlichen) Ufer wird die Seestraßeninsel östlich der Brücke bis zum Westhafenkanal von einem strukturreichen Robiniengehölz eingenommen, dem einzelne Flatter-Ulmen und Ahorne beigemischt sind. Es stockt auf einer steilen Böschung und weist einen dichten Unterwuchs aus Weißdorn, Ziersträuchern und jungem Eschen-Ahorn auf. Ab km 8,40 folgt bis zur Föhrer Brücke das Industriegebiet BEHALA-Westhafen, eine bis zur Spundwand vollversiegelte, vegetationslose Fläche mit Gebäuden und Anlagen. Föhrer Brücke bis Fennbrücke (km 9,05 bis km 10,20) Der Abschnitt zwischen Föhrer Brücke und Torfstraßensteg ist am rechten Ufer ähnlich aufgebaut wie der vorangegangene Abschnitt. Abweichend bestehen hier die Gebüsche auf den Böschungen teilweise aus dem nichtheimischen Bocksdorn, auch Götterbaum-Verjüngung tritt fleckenweise dominant auf. Naturverjüngung verschiedener Baumarten kommt ebenfalls zahlreich 31

33 vor und verdichtet sich teilweise zu vorwaldartigen Bereichen. Auf der unteren Böschung machen die Gehölze häufig offenen, gräserdominierten Ruderalfluren Platz. Bei km 9,13 ist ein Bestand junger Feld-Ulmen zu verzeichnen. Östlich des Torfstraßensteges, einer Fußgängerbrücke bei km 9,60, verbreitert sich der Böschungsbereich bis etwa km 9,75 stark und gibt parkähnlichen Strukturen mit älteren Gehölzgruppen, Rasenflächen, Wegen, Gebüschen und einer Aussichtsplattform Raum. An der Böschungsoberkante stockt eine in Lücken durch Neupflanzung ergänzte ältere Lindenreihe, zum Teil mit Weißdornhecken darunter. Ab km 9,75 rücken Böschung und Kanal wieder enger zusammen, der Abschnitt bis zur S- Bahnbrücke bei km 9,95 gleicht im Wesentlichen dem Abschnitt westlich des Torfstraßensteges. Auch hier sind noch Pflasterreste der alten Schrägmauern zwischen den Gebüschen erkennbar. Bemerkenswert sind drei vitale Trauerweiden als Blickfang bei km 9,80. Der Uferweg endet bei km 9,95. Bei km 10,00 überspannen in nur 100 m Abstand die S-Bahnbrücke und die Fernbahnstrecke in ca m Höhe den Kanal. Zwischen den Brücken nimmt eine mit Bocksdorn überwachsene Ruderalflur große Teile der Böschung ein. Prägend sind hier v. a. Landreitgras und Gewöhnliche Quecke. An der oberen Böschungskante setzt sich ein Rest der Altlinden-Weißdorn-Reihe fort. Zwischen km 10,10 und Fennbrücke schließt das Bearbeitungsgebiet eine Parkanlage mit altem Baumbestand, Rasenflächen und Gebüschen sowie einem Spielplatz am Mettmannplatz mit ein. Der Park wird von einem Radweg durchquert, die Grünanlagen reichen hier bis dicht an das Kanalufer. Bemerkenswert ist eine kurze Reihe alter vitaler Platanen an einer kleinen Uferpromenade mit Anlegesteg. Die Ufersicherung besteht hier aus geschütteten Wasserbausteinen, die teils mit Uferfluren, teils auch dicht mit jungen Gehölzen bewachsen sind. Am linken Ufer östlich der Föhrer Brücke wird der gesamte Böschungsbereich zwischen Kanal und Friedrich-Krause-Ufer von Gewerbe- und Industrieanlagen eingenommen, die durch kleine Grünanlagen mit Gehölzen gegliedert werden. Brachflächen werden von gras- und krautreichen Ruderalfluren erobert. An das Gelände des Entladekrans am Kraftwerk Moabit schließt bei km 9,32 bis zum Torfstraßensteg eine parkähnliche Grünanlage mit Altbäumen an, auf der Böschung ergänzt durch jungen Gehölzaufwuchs und grasreiche Offenflächen. Die Ufer werden weiterhin durch eine Spundwand, teils mit anschließend gepflasterter Schrägböschung gesichert. Zwischen Torfstraßensteg bei km 9,60 und S-Bahn-Brücke bei km 9,96 ist die Böschung abwechselnd mit Gebüschen, Vorwaldstadien und Gehölzpflanzungen überwiegend heimischer Arten sowie auch robinienreichen Gehölzen, offenen Grasfluren und grasreichen Ruderalfluren mit flächigem Gehölzanflug bewachsen. Die Robinie verjüngt sich in diesem Bereich sehr stark. Bis zur Fennbrücke schließt ein Ladeplatz an, der die gesamte Fläche zwischen Kanal und Straße einnimmt. Das Gelände ist auf Höhe der Spundwand nivelliert und mit Kopfsteinen gepflastert. Es wird aktuell nicht genutzt, demzufolge siedeln inzwischen zahlreich ruderale Pionierarten wie Kanadisches Berufkraut, Gewöhnlicher Beifuß, Platthalm-Rispengras und diverse Moose sowie Gehölzanflug von Robinie, Gemeiner Birke, Eschen-Ahorn v. a.. Eine kleine Eichengruppe mit Weißdorn-Unterwuchs und Robinien-Verjüngung stockt auf der Böschung zur Fennbrücke bei km 10,20. 32

34 Nordhafen bis Spreemündung (km 10,20 km 12,20) An der Fennbrücke beginnt der Nordhafen. Hier sind auf beiden Seiten des Kanals größere gepflegte Parkanlagen entstanden, die als Naherholungsräume dienen. Die Uferlinie ist überwiegend durch Spundwände zum Teil auch mit einer durch Uferfluren bewachsenen Pflasterung befestigt. Der sehr arten- und strukturreiche Baumbestand der Parkanlagen beherbergt heimische und nichtheimische Arten, die Areale werden durch Rasenflächen, Wege und Gebüsche gegliedert. Auffallend ist eine Gruppe alter Sumpfzypressen am rechten Ufer, etwa bei km 10,30. Bei km 10,50 teilt die Nordhafenbrücke das Hafenbecken. Der östlich davon am rechten Ufer befindliche Sellerpark wurde vor kurzem in Teilbereichen neu gestaltet. Bei km 10,55 mündet die Panke in einen kleinen Vorhafen, der an seiner Ostseite eine von strukturreichen heimischen Gehölzen geprägte Böschung aufweist. Am linken Ufer setzt sich der Park als Grünanlage mit zahlreichen Gebüschen und vereinzelter Baumüberschirmung auf dem hier wieder wenige Meter breiten Böschungsbereich noch bis zum Ende des Nordhafens an der Kieler Brücke (Fußgängersteg) bei km 10,61 fort. Am rechten Ufer befindet sich am Rand des Bearbeitungsgebiets in Höhe der Kieler Brücke momentan eine Baustelle mit offenen vegetationslosen Rohböden und angrenzenden Ruderalfluren. Bei km 10,64 führt eine Treppe von der Straße zu einem gepflasterten Weg entlang des durch eine Stahlspundwand gesicherten Ufers, ein Geländer sichert den Uferweg. Die Böschung ist in diesem Bereich als breiter flacher Hang gestaltet und von Grasfluren mit Ruderalartenanteil bewachsen. Extensive Unterhaltung führt hier zu einer starken Ausbreitung der Ruderalarten. Dennoch haben sich einige buntblühende Wiesenstauden wie Echter Salbei, Wiesen-Flockenblume und Saat-Esparsette etabliert. In der Mitte der Fläche befindet sich eine Aussichtsplattform, an der oberen Hangkante schließt eine junge Lindenreihe zur Straße hin ab. Bei km 10,90 vermittelt eine breite Freitreppe zur Wohnanlage Scharnhorst mit einer vorgelagerten Promenade. Eine ca. 4 m hohe Mauer trennt diese vom Ufer, das über eine Wendeltreppe von oben her zugänglich ist. Die Ufersicherung erfolgt hier durch eine Unterwasserspundwand mit angrenzender Schrägmauer aus altem Sandstein. Zwischen km 11,02 und km 11,23 erstreckt sich der Invalidenfriedhof. Er ist durch große Rasenflächen und junge Lindenreihen an den meist wassergebundenen Wegen in den Randbereichen gekennzeichnet. Kanalseitig schließt hinter der Friedhofsmauer bis zum Ufer eine steile Schrägböschung an, die im oberen Teil fast vollständig mit Robinien und deren Naturverjüngung bewachsen ist. Der untere Teil der Böschung besteht aus vegetationslosem Sandsteinmauerwerk. Diese Sandsteinmauer setzt sich, gelegentlich in Höhe und Neigungswinkel variierend, im Folgenden bis zum Humboldthafen fort. In der Regel haben sich nur wenige ruderale Pionierarten in den Fugen angesiedelt. Erneuerte Teilbereiche präsentieren sich gänzlich ohne Vegetation. Bis zur Sandkrugbrücke bei km 11,65 rückt die Grenze des Bearbeitungsgebiets dicht an den Kanal heran und umfasst außer der Ufermauer noch eine junge Lindenreihe, die am Uferweg gepflanzt wurde. Südlich der Sandkrugbrücke wurde eine Grünanlage mit Rasenflächen und gepflasterten Wegen sowie einer jungen Lindenreihe neu angelegt. Die hier ca. 3-4 m hohe, fast senkrechte Ufermauer weist bei km 11,70 an einer Leitplanke einen größeren Bestand des Mauer-Streifenfarns auf. 33

35 Bei km 11,85 mündet der BSK in den Humboldthafen. Die alten Kaianlagen und Ufermauern wurden in großen Teilen erneuert, im Anschluss befindet sich aktuell eine Baustelle mit weitestgehend vegetationslosen Flächen. Der Hafen wird von den Bahnbrücken des Berliner S- und Fernbahnringes überspannt. Bei km 12,20 mündet der Kanal in die Spree. Am linken Ufer befindet sich östlich der Kieler Brücke eine Unterwasser-Spundwand mit anschließender Schrägmauer, die ab km 10,70 durch eine Schüttung aus Wasserbausteinen abgelöst wird. Das Bearbeitungsgebiet wird auch hier sehr schmal und beschränkt sich auf den unmittelbaren Böschungsbereich. Dieser ist bis km 10,93 vollständig mit Kratzbeergebüschen, Gemeiner Waldrebe, Hopfen und Ruderalarten sowie zahlreichem Gehölzanflug von Robinie und Eschen- Ahorn bewachsen. Bemerkenswert ist eine alte mehrstämmige Hybrid-Pappel. Ab km 10,93 übernimmt auf ca. 100 m Länge eine bis auf ca. 3 m über den Wasserspiegel reichende Stahlspundwand die Ufersicherung, danach schließen bis zum Humboldthafen Sandsteinmauern mit unterschiedlichem Neigungsgrad an. Auf der Mauerkrone grenzen grasreiche Ruderalfluren an. Ab km 11,13 reicht das Gelände des Alten Hamburger Bahnhofs mit Gewerbestandorten bis unmittelbar an die Ufermauern heran. Dieser Bereich ist sehr stark versiegelt und nahezu vegetationslos. Die Ritzen der Sandsteinmauern sind, sofern sie nicht gesäubert wurden, stellenweise mit Mauervegetation wie Liegendes Mastkraut und Mauer-Streifenfarn sowie zahlreichen Moosen bewachsen. Südlich der Sandkrugbrücke bei km 11,65 stockt oberhalb der Kanalmauer eine junge Lindenreihe. Daran schließt eine größere Baustelle an, auf der die Uferanlagen des Humboldthafens erneuert werden. Prägend sind hier vier Alteichen an der Einmündung des Kanals in den Hafen. Im Brückenbereich des Hauptbahnhofes sind die Ufermauern bereits erneuert worden. Südlich davon befindet sich eine Strandbar mit Bierzelten, Holzstegen und vegetationslosen Sandflächen bis zur Spundwand. Der Mündungsbereich des Kanals in die Spree ist durch vegetationslose, gepflasterte Promenadenanlagen geprägt. 4.7 Geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen Das Bearbeitungsgebiet ist überwiegend durch seine innerstädtische Lage geprägt und enthält somit nur wenige Flächen, die nach 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder nach 26a des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchGBln) unter Schutz stehen. Der Kanal selbst unterliegt als künstliches, weitgehend vegetationsloses Gewässer keinem gesetzlichen Schutz. Allerdings stehen sowohl nach 30 des BNatSchG als auch nach 26a des NatSchGBln naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche unter Schutz. Von den insgesamt 144 ausgewiesenen Biotoptypen sind damit 9 Biotoptypen gesetzlich geschützt. Darunter befinden sich die flächigen Röhrichte in Flachwasserbereichen, die Kleine Malche als eutropher makrophytenreicher See, die Alte Fahrt als naturnahes makrophytenreiches Standgewässer und ein trockener Eichenwaldrest am Festplatz. Mit o. g. Wortlaut unterliegen auch die uferbegleitenden Gehölze nasser bis feuchter Standorte und die strukturreichen Feldge- 34

36 hölze heimischer Arten dem Schutz der oben genannten Gesetze. Sie erstrecken sich insbesondere am Südufer des Kanals zwischen Einmündung Alte Fahrt und Mäckeritzbrücke mit kurzen Unterbrechungen als schmaler Streifen sowie an der Kleinen Malche und am linken Ufer des Kanals im Bereich der Hallig. Die als Feldgehölze kartierten Flächen auf Böschungsbereichen z. B. am Hausboothafen sind stark anthropogen beeinträchtigt und hinsichtlich ihres Schutzstatus als eher grenzwertig zu betrachten. Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie treten nur sehr vereinzelt im Bearbeitungsgebiet auf. Die Kleine Malche wurde als makrophytenreiche flache Bucht des Tegeler Sees dem LRT Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions - zugeordnet. Der mit einem Eichenwaldrest bestandene Südhang am Zentralen Festplatz (km 6,25) entspricht noch dem LRT 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur, allerdings mit schlechtem Erhaltungszustand. 4.8 Flora Die Erfassung der Flora des Bearbeitungsgebiets erfolgte im Oktober Auf Grund der fortgeschrittenen Jahreszeit kann das erfasste Spektrum jedoch nicht mehr alle vorkommenden Arten abbilden. Die Schinkelmauern an der Sandkrugbrücke wurden im Hinblick auf das Vorkommen von spezieller Mauervegetation untersucht. Die Bestimmung und Benennung der Arten erfolgte nach ROTHMALER (2007). Für jeden Biotoptyp (mit Ausnahme stark versiegelter und vegetationsloser Biotoptypen) wurde eine Artenliste erstellt, die das Spektrum der Kraut-, Strauch- und Baumschicht enthält (siehe Anhang der Langfassung). Dabei ist zu beachten, dass nicht alle für einen Biotoptyp genannten Arten in jeder Fläche vorkommen, die mit diesem Biotoptyp bezeichnet ist. Oft kommen Biotoptypen auch kombiniert vor, wobei sich dann das Artenspektrum mischt. Insgesamt wurden im Bearbeitungsgebiet 355 Farn- und Blütenpflanzen gefunden. Darunter sind 35 Pflanzenarten, die entsprechend den Roten Listen der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands oder Berlins gefährdet (inklusive Arten der Vorwarnstufe und extrem seltene Arten) bzw. nach Bundesartenschutzverordnung geschützt sind, was einem Anteil von 10 % des festgestellten Gesamtinventars entspricht. Die gefundenen gefährdeten und geschützten Pflanzenarten wurden tabellarisch (siehe Tab 4-2) und kartographisch dargestellt (siehe Plan Gefährdete/geschützte Tier- und Pflanzenarten und geschützte Biotope, Plan-Nr. 4-1 bis 4-11). Geringere Vorkommen flossen in die Artenliste des jeweiligen Biotoptyps ein. Bereiche mit einem hohen Anteil geschützter bzw. gefährdeter Arten stellen die Ufer mit ihren begleitenden Gehölzen dar. Hier kommen mit hoher Stetigkeit die in der Vorwarnliste Berlins aufgeführte Flatter-Ulme sowie die nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Wasser-Schwertlilie vor. Weitere im Bearbeitungsgebiet vorkommende und nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Arten sind die Große Teichrose und die Gewöhnliche Grasnelke. Die Breitblättrige Sitter ist nach Bundesnaturschutzgesetz (EUArtSchV, Anhang B) besonders geschützt. 35

37 Die in Berlin vom Aussterben bedrohten Arten (Kategorie 1) Kleiner Wiesenknopf und Zwerg- Filzkraut kommen nur sehr vereinzelt vor. Als bemerkenswert ist auch ein kleines Schwanenblumenröhricht an der Kleinen Malche einzuschätzen. Die Schwanenblume gilt in Berlin als stark gefährdet (Kategorie 2). Ebenfalls stark gefährdet und nur in Einzelexemplaren vorhanden sind das Gewöhnliche Pfeilkraut und die Ohr-Weide. Der in Berlin extrem seltene Feld-Ahorn ist meist als gepflanzter Baum anzutreffen, kommt aber auch als Naturverjüngung vor. Gemeiner Wachholder und die nur als Wildvorkommen auch nach BArtSchV besonders geschützte Gewöhnliche Eibe sind zwar ebenfalls gefährdete Arten, jedoch handelt es sich um angepflanzte Individuen im Randbereich von Park- oder Kleingartenanlagen. Bedingt durch Grünland-Ansaaten im Bearbeitungsgebiet vorkommende gefährdete Arten sind der Wiesen-Salbei, die Moschus-Malve, die Wiesen-Flockenblume und die extrem seltene Färber-Hundskamille. Die Wald-Segge (Kategorie 0) wurde in einem kleinen Parkbereich als Beetbepflanzung gewählt. Offenbar aus Kleingartenanlagen ist die vom Aussterben bedrohte Herbst-Zeitlose (Kategorie 1) in angrenzende Bereiche verdriftet. Tabelle 4-2: Liste der geschützten/gefährdeten Pflanzenarten am BSK RL-D = Rote Liste Deutschland; RL-Bln: Rote Liste Berlin, BArtSchV: nach 1 der Bundesartenschutzverordnung (2005) besonders oder streng geschützte Pflanzenart, = besonders geschützt, = streng geschützt, EUArtSchV = Pflanzenart nach Anhang A (streng geschützt) oder B (besonders geschützt) der EU-Artenschutzverordnung (Verordnung EG 338/97) wissenschaftlicher Name Deutscher Name RL D RL Bln BArtSchV EU- ArtSchV Bemerkung Acer campestre Feld-Ahorn R Allium oleraceum Gemüse-Lauch 3 Anthemis tinctoria Färber-Hundskamille R Ansaat Armeria maritima ssp. elongata Gewöhnliche Grasnelke 3 Asplenium ruta-muraria Mauer-Streifenfarn 3 Butomus umbellatus Schwanenblume 2 Caltha palustris var. palustris Sumpf-Dotterblume 3 Carex elata Steife Segge V Carex paniculata Rispen-Segge V Carex sylvatica Wald-Segge 0 gepflanzt Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume V Colchicum autumnale Herbst-Zeitlose 1 Kulturfolger Epipactis helleborine Breitblättrige Sitter B Filago minima Zwerg-Filzkraut 1 Galium boreale Nordisches Labkraut 3 3 Iris pseudacorus Wasser-Schwertlilie Juniperus communis Gewöhnlicher Wacholder 1 gepflanzt Lysimachia thyrsiflora Strauß-Gilbweiderich 3 3 Malva alcea Siegmarswurz 3 36

38 wissenschaftlicher Name Deutscher Name RL D RL Bln BArtSchV EU- ArtSchV Bemerkung Malva moschata Moschus-Malve? Ansaat, Datenlage unzureichend Nuphar lutea Große Teichrose Pimpinella saxifraga Kleine Pimpinelle G Ribes nigrum Schwarze Johannisbeere G Kulturfolger Rosa rubiginosa Wein-Rose 3 gepflanzt Sagittaria sagittifolia Gewöhnliches Pfeilkraut 2 Salix aurita Ohr-Weide 2 Salvia pratensis Wiesen-Salbei G Ansaat Sanguisorba minor ssp. minor Kleiner Wiesenknopf 1 Schoenoplectus lacustris Gewöhnliche Teichsimse G Sium latifolium Breitblättriger Merk V Taxus baccata Gewöhnliche Eibe 3 0 ( ) gepflanzt Ulmus glabra Berg-Ulme V Ulmus laevis Flatter-Ulme V Ulmus minor Feld-Ulme 3 V Valeriana officinalis Arznei-Baldrian 3 0= ausgestorben oder verschollen; 1= vom Aussterben bedroht; 2= stark gefährdet; 3= gefährdet, G= gefährdet, ohne Zuordnung; R= extrem selten; V= zurückgehend, Art der Vorwarnliste,?= Datenlage unzureichend Im Bearbeitungsgebiet wurde mit insgesamt 68 Arten auch eine hohe Anzahl an Neophyten festgestellt. Dies ist überwiegend der Lage des Bearbeitungsgebiets im Stadtgebiet geschuldet. Einige dieser Arten besitzen die Tendenz zur raschen Ausbreitung und massiven Unterdrückung der heimischen Vegetation und werden dadurch zum Problem. Dazu zählen z. B. die Robinie, der Eschen-Ahorn, der Götterbaum, das Drüsige Springkraut, die Kanadische Goldrute, der japanische Staudenknöterich, der Topinambur und die Späte Traubenkirsche. Diese Arten sind bei einem Vorkommen von mehr als 1 Quadratmeter Größe im Plan Nr. 2-1 bis 2-11 punktförmig dargestellt. Eine vollständige Liste aller erfassten Neophyten befindet sich im Anhang der Langfassung. Schwerpunkte flächenhafter Neophytenvorkommen befinden sich in 3 Abschnitten des Bearbeitungsgebiets, von der Mündung des Kanals bis zum Saatwinkler Steg (km 0,40 bis 1,00), vom Ostende der Gartenfeldinsel bis zur Hinckeldeybrücke (km 2,90 bis 5,80) und von der Föhrer Brücke bis zum Nordhafen (km 9,00 bis 10,60). 37

39 4.9 Naturschutzfachliche Einschätzung der Biotoptypen Die flächendeckende Einschätzung der Biotoptypen orientiert sich an gängigen Verfahren der landschaftsökologischen Bewertung von Biotop- und Nutzungstypen, in die Bewertungskriterien wie Repräsentanz, Gefährdung, Natürlichkeit und Wiederherstellbarkeit eingehen. Die Einschätzung der naturschutzfachlichen Bedeutung der Biotope erfolgt anhand einer 5- stufigen Skala. Der Wert 5 kennzeichnet die Biotope mit dem höchsten (sehr hochwertig), 3 mit einem mittleren (mittelwertig) und 1 jene mit dem geringsten (sehr geringwertig) Wert. Versiegelte Straßen, Wege, Plätze u. ä. wurden nicht bewertet (ohne ökologischen Wert). Die Einschätzung bezieht sich auf die Ausprägung der Biotoptypen innerhalb des Bearbeitungsgebiets anhand der im Rahmen der Biotopkartierung erhobenen Daten. Soweit die Recherche bekannte Vorbelastungen bzw. Beeinträchtigungen ergab, wurden diese bei der Einschätzung der Flächen berücksichtigt. Vorbelastungen/Beeinträchtigungen oder eine besonders gute Ausprägung führen zur Ab- oder Aufwertung einzelner Flächen. Besondere Beachtung findet bei der Einschätzung der erfassten Biotoptypen die Tatsache, dass es sich um einen großstädtischen, stark versiegelten Raum handelt. Innerhalb dieses Raums nimmt der Kanal mit seinen angrenzenden, naturnahen Lebensräumen insbesondere den Gehölzen einen besonderen Stellenwert ein. Den uferbegleitenden, naturnahen Biotopen, welche sich in Teilbereichen durch eine relative Ungestörtheit auszeichnen, kommen deshalb sowohl als lineare Biotopverbundelemente als auch als Rückzugsgebiet für viele Arten eine besondere Bedeutung zu. Die Darstellung der naturschutzfachlichen Bedeutung der Biotoptypen erfolgt im Plan Einschätzung der Biotoptypen, Plan- Nr. 4 1 bis Die Einstufung sehr hochwertig Wertstufe 5 erhielten im Gebiet die als natürlich oder sehr naturnah eingeschätzten Biotoptypen, die nur gelegentlich oder extensiv genutzt werden, eine geringe Störungsintensität aufweisen, nur über einen langen Zeitraum wieder herstellbar oder teilweise gesetzlich geschützt sind. Es sind Biotoptypen, die besonders kennzeichnend für den Landschaftsraum, also hoch repräsentativ sind, d. h. sie sind ausschließlich oder in spezieller Ausformung nur hier anzutreffen. Es handelt sich hierbei v. a. um die Lebensräume eutropher makrophytenreicher Flachsee (Kleine Malche), makrophytenreicher nicht mehr genutzter Kanal (Alte Fahrt) sowie um die strukturreichen Gehölze nasser bis feuchter Standorte bei entsprechend wertvoller Ausprägung. Diese Gehölze, die vor allem am im Westteil des Kanals bis zur Mäckeritzbrücke anzutreffen sind, zeichnen sich durch einen hohen Strukturreichtum mit einer ausgeprägten Strauch- und Krautschicht und einem hohen Altholzanteil sowie zahlreichen, standortheimischen Gehölzen aus, die auch in der Strauchschicht und Naturverjüngung wieder zu finden sind. Standortfremde oder neophytische Gehölze erreichen in den sehr hoch bewerteten Flächen nur geringe Häufigkeiten. Darüber hinaus wurden alte Einzelgehölze mit solitärem oder besonders bemerkenswertem Charakter sehr hoch bewertet. Der Wertstufe 4 hoch wurden weitgehend naturnah ausgeprägte Biotoptypen mit einer geringeren Nutzungs- und Störungsintensität und Altbaumbestände zugeordnet. Die Biotoptypen sind als repräsentativ für den Landschaftsraum einzuschätzen. In dieser Wertstufe finden sich 38

40 strukturreiche Gehölze, sofern sie nicht besonders wertvoll ausgeprägt sind, strukturarme Gehölze feuchter bis nasser Standorte bei guter Ausprägung, strukturreiche Feldgehölze frischer Standorte mit einheimischen Arten, künstlich angelegte, makrophytenreiche Flachwasserzonen, artenreiche Grünlandbrachen sowie Parkanlagen auf Grund ihres sehr alten Baumbestandes. Die Einstufung mittel Wertstufe 3 erfolgte für bedingt naturnahe Biotoptypen, mit mäßiger Nutzungs- bzw. Störungsintensität und meist extensiver Nutzung. Der Wertstufe 3 wurden strukturarme Gehölze, Uferbefestigungen mit Gehölzbeständen, Ufermauern mit typischer Mauervegetation, Gebüsche, Hecken aus standortheimischen Gehölzen, große Neophytengehölze, strukturreiche Feldgehölze aus nicht standortheimischen Arten, Baumreihen und gruppen mittleren Alters, Vorwälder, Kratzbeer- und Brombeergestrüppe sowie Parkanlagen ohne prägenden Baumbestand zugeordnet. Mit einer geringen Wertigkeit Wertstufe 2 wurden naturferne Biotoptypen mit hoher Nutzungs- bzw. Störungsintensität bewertet. Hierzu zählen Ufersicherungen, die krautige Vegetation aber keine Gehölze aufweisen, artenarme Parkrasen und Trittrasen, Ruderalfluren, Hecken und junge Baumgruppen aus nicht standortheimischen Arten, Strauchpflanzungen. Naturfremde/künstliche Biotoptypen, die eine sehr hohe Nutzungs- bzw. Störungsintensität aufweisen, wurden als sehr geringwertig Wertstufe 1 eingeschätzt. Hierzu zählen die vegetationslosen Wasserbausteine, sonstige weitgehend vegetationsfreie, aber unversiegelte Flächen und Baustellen Einschätzung des Landschaftsbildes Die erfassten Biotoptypen wurden auch hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild bewertet. Hierfür besitzen insbesondere die uferbegleitenden Gehölzbiotope große Bedeutung. Der BSK ist auf der nördlichen Uferseite von der Havel bis zum Nordhafen, auf der südlichen Seite nur bis zum Westhafen als Wasserstraße mit Ufergehölzen zu charakterisieren. Die Ufer sind in diesen Bereichen durchgängig als Böschung ausgebildet und mit Laubgehölzen bewachsen. Angrenzende Siedlungsbereiche werden dadurch abgeschirmt, woraus sich insgesamt ein hochwertiges Landschaftsbild ableitet. Während der westliche Teil des Bearbeitungsgebiets, insbesondere der Bereich Kleine Malche und Großer Wall, weitgehend unbeeinflusst von Freizeitnutzungen und visuellen Störungen ist, nehmen im Verlauf des BSK Richtung Osten die durch angrenzende Nutzungen verursachten, visuellen Beeinträchtigungen zu. Beispielhaft zu nennen sind hier Angelplätze, an denen eine Gehölzentwicklung weitgehend unterdrückt wird, sowie parkende Autos und abgelegte Gartenabfälle im Bereich angrenzender Kleingärten. Die Kleingärten sind von unterschiedlicher Qualität für das Landschaftsbild. Während mit älterem Baumbestand und Obstbäumen bestockte Parzellen auch über die Anlage hinaus eine positive Wirkung für das Landschaftsbild aufweisen, sind gehölzarme, mit geschlossenen Zäunen versehene Parzellen eher störende Elemente. Visuelle Beeinträchtigungen stellen punktuelle Schrott- und Sperrmüllablagerungen im Bereich des Westhafens, im Bereich des Anlegers nördlich der Seestraße an den dort liegenden, ausrangierten Fahrgast- und Güterschiffen dar. 39

41 Störend für das Landschaftsbild sind zudem die angrenzenden Industriebrachen, beispielsweise im Bereich nördlich des Hamburger Bahnhofs, die teilweise mit abgebrochenen Betonresten und Betonmauern bestanden sind, sowie die Industrieanlagen z. B. am Südufer des Westhafens. Im Ostteil des Kanals ab West- bzw. Nordhafen überwiegen grünflächenarme Siedlungsbiotope, die Bedeutung des Landschaftsbildes insbesondere für die Erholungsnutzung ist hier eher gering. Hervorzuheben ist der von Karl Friedrich Schinkel entworfene Abschnitt am Hamburger Bahnhof. Der Kanal ist hier Teil eines attraktiven städtebaulichen Ensembles, welches durch die umliegenden historischen Gebäude und Einzelbäume gebildet wird Fauna Zur Erfassung der Fauna wurden Daten und Unterlagen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz einschließlich dem Fischereiamt, den Bezirksämtern Spandau, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin einschließlich des Außenbezirks Spandau sowie bei der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V., dem BUND (Herrn Krauß, Herrn Recker), dem Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege im Hause der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Landesdenkmalamt Berlin recherchiert und anschließend ausgewertet. Gezielte eigene Untersuchungen erfolgten nicht. Die Angaben zum Rote Liste-Status wurden für Berlin den Roten Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin 2005 entnommen. Der Rote Liste-Status für Deutschland entstammt der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands Die Darstellung der Fauna (Arten der Roten Listen, geschützte Arten, Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie und des Anhangs der Vogelschutzrichtlinie) erfolgte in den Plänen Gefährdete/geschützte Tier- und Pflanzenarten und geschützte Biotope Plan-Nr. 3-1 bis Im Ergebnis der Recherchen liegen für das Bearbeitungsgebiet nur wenige faunistische Daten vor. Eigene Zufallsfunde, die während der Biotoptypenkartierung gemacht wurden, wurden in den Textteil aufgenommen. Erläuterung zu den nachfolgend aufgeführten Artenlisten der Fauna: Nr. Leg. = Nummer in der Legende Plan Gefährdete/geschützte Tier- und Pflanzenarten und geschützte Biotope 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = zurückgehend, Art der Vorwarnliste B = bestandsgefördert* N = nicht bewertet (Neozoen und Vermehrungsgäste) BArtSchV = nach 1 der Bundesartenschutzverordnung (2005) besonders oder streng geschützte Tierart, = besonders geschützt, = streng geschützt FFH-RL = Tierart nach Anhang II (Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) oder IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) der FFH- Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vom ) VSchRL = Vogelart nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG vom ) EUArtSchV = Tierart nach Anhang A oder B der EU-Artenschutzverordnung (Verordnung EG 338/97) *RL Berlin Kategorie B Bestandsgefördert wurde für die Berliner Fischfauna zusätzlich vergeben. In diese Kategorien fallen Arten, die Gegenstand von langfristigen Schutz- oder Besatzprogrammen sind und aufgrund dessen in Berliner Gewässern weit verbreitet sind, die jedoch ohne diese Programme mindestens in die Kategorie 2 fallen würden. 40

42 Säugetiere (Biber) Für den Bereich zwischen Oberhavel und der Schleuse Plötzensee (BSK und Alte Fahrt) wurde im Winter 2009/2010 von zwei Bibern ausgegangen. Im gesamten Kanalbereich konnte weder eine Burg noch ein abgedeckter Erdbau nachgewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass dort keine Familie mit Nachwuchs lebt. Möglicherweise gehört der Kanal zum Lebensraum einer Familie, die entweder im Bereich Eiswerder oder Valentinswerder/Tegeler See lebt. Deutliche Biberfraßspuren sind im Bereich Großer Wall, Kleine Malche, Auf der Hallig und sporadisch am BSK bis zum Bereich Schleuse Plötzensee zu finden. Es gibt keine Fischotternachweise für das Bearbeitungsgebiet (Quelle: RECKER, KRAUSS). Tabelle 4-3: Gefährdete und geschützte Säugetiere im Bereich BSK-km 0,00-12,20 RL D = Gefährdung nach der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere (Mammalia) Deutschlands (2009) RL Bln = Gefährdung nach der Roten Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin (KLAWITTER et al. 2005) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Nr. Leg. RL D RL Bln BArtSchV FFH-RL EUArtSchV Castor fiber Biber A1 V 1 II, IV Vögel Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden Daten zu wertgebenden Vogelarten im Bearbeitungsgebiet übergeben. Tabelle 4-4: Gefährdete und geschützte Vogelarten im Bereich BSK-km 0,00-12,20 RL D = Gefährdung nach der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel Deutschlands (2009) RL Bln = Gefährdung nach der Roten Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin (WITT 2005) Nach 7 Abs. 2, Satz 13 BNatSchG sind alle europäischen Vogelarten besonders geschützt. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Nr. Leg. RL D RL Bln BArtSchV VSchRL Alcedo atthis Eisvogel B1-2 I Anthus campestris Brachpieper B2 1 1 I Branta canadensis Kanadagans B3 - N - - Luscinia luscinia Sprosser B4 - N - - Picoides medius Mittelspecht B5 - - I Oenanthe oenanthe Steinschmätzer B Für das Bearbeitungsgebiet liegen Nachweise durch Zufallsbeobachtungen für insgesamt 6 wertgebende Vogelarten im Bereich des BSK aus den Jahren 2004 bis 2009 vor. Das Lebensraumspektrum der nachgewiesenen Arten umfasst u. a. Steilufer von Flüssen, offene Brachflächen sowie Alteichenbestände und unterholzreiche Feuchtgebüsche, somit aus naturschutzfachlicher Sicht wertvolle und schutzwürdige Lebensräume. Die meisten wertgebenden Vogelarten wurden im weniger städtisch geprägten westlichen Bereich des BSK zwischen Einmündung HOW bis Gartenfeld festgestellt (Kanadagans, Sprosser, Eisvogel, Mittelspecht). In der Nähe des Nordhafens im Bereich Güterbahnhof wurden Steinschmätzer und Brachpieper lokalisiert Amphibien Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden messtischblattbezogene Daten, überwiegend aus den 1980er und 90er Jahren, zum Vorkommen von Amphibien im 41

43 Bearbeitungsgebiet übergeben. Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt im westlichen Abschnitt des BSK (s. Pläne 3-1 und 3-3). Tabelle 4-5: Gefährdete und geschützte Amphibien im Bereich BSK-km 0,00-12,20 RL D Gefährdung nach der Roten Liste der Wirbeltiere Deutschlands (2009) RL Bln = Gefährdung nach der Roten Liste und Gesamtartenliste der Amphibien und Reptilien von Berlin (KUHNEL, KRONE, BIEHLER 2005) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Nr. Leg. RL D RL Bln BArtSchV FFH-RL Bufo bufo Erdkröte C Rana esculenta Teichfrosch C Rana ribidunda Seefrosch C EU- ArtSchV Rana temporaria Grasfrosch C4 - Triturus cristatus Kammmolch C5 V 3 II, IV Triturus vulgaris Teichmolch C Reptilien Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden messtischblattbezogene Daten zum Vorkommen von Reptilien im Bearbeitungsgebiet übergeben. Während die Ringelnatter nur oberhalb des westlichen Mündungsbereich des BSK, außerhalb des Bearbeitungsgebiets, mit einem Fund aus dem Jahr 1965 nachgewiesen wurde, beschränkt sich das Vorkommen der Zauneidechse auf einen Bereich nördlich des Westhafens und auf das Südufer zwischen Westund Nordhafen (s. Plan 3-7). Die Zauneidechsennachweise stammen aus den 1980er Jahren. Tabelle 4-6: Gefährdete und geschützte Reptilien im Bereich BSK-km 0,00-12,20 RL D Gefährdung nach der Roten Liste der Wirbeltiere Deutschlands (2009) RL Bln = Gefährdung nach der Roten Liste und Gesamtartenliste der Amphibien und Reptilien von Berlin (KUHNEL, KRONE, BIEHLER 2005) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Nr. Leg. RL D RL Bln BArtSchV FFH-RL Lacerta agilis Zauneidechse D1 V 3 IV - Natrix natrix Ringelnatter D2 V EU- ArtSchV Fische Für das Bearbeitungsgebiet liegt der Abschlussbericht der Fischbestandserfassung in Berliner Kanälen mit dem Ziel der Erarbeitung des guten ökologischen Potentials gemäß WRRL (WOL- TER & SCHOMAKER 2008), der im Auftrag des Fischereiamtes Berlin erarbeitet wurde, vor. Einzelheiten sind der Langfassung zu entnehmen. 42

44 Tabelle 4-7: Gefährdete und geschützte Fische im Bereich BSK-km 0,00-12,20 RL D Gefährdung nach der Roten Liste der in Binnengewässern lebenden Rundmäuler und Fische Deutschlands (2009) RL Bln = Gefährdung nach der Roten Liste und Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin (WOLTER et al. 2005) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Nr. Leg. RL D RL Bln BArtSchV FFH-RL Anguilla anguilla Aal E1 - B Aspius aspius Rapfen E II - Esox lucius Hecht E3 - B Gobio gobio Gründling E EU- ArtSchV Der Fischbestand wird extrem von eurytopen, umwelttoleranten Fischen dominiert (Plötzen Rutilus rutilus und Barsche Perca fluviatilis), während bei der Häufigkeit der strömungsliebenden (reophilen) Flussfische die größten Defizite bestehen. Als die wichtigsten fischökologisch relevanten Uferstrukturen wurden dichte Vegetation mit überhängenden Büschen und unbefestigte Uferstrecken identifiziert. Buchten, Gräben, Aufweitungen oder Nebengewässer in künstlichen Kanälen stellen Sonderstrukturen dar, die Fischarten überdurchschnittlich strukturierte Habitate bieten und vor allem Jungfischen als Aufwuchsgebiet dienen. Defizite bestanden bei der Verfügbarkeit von Laichhabitat für reophile Kieslaicher. Der Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal liegt deutlich unter dem ökologischen Potenzial innerstädtischer Kanäle (WOLTER & SCHOMAKER 2008) Makrozoobenthos Eine Untersuchung des Makrozoobenthos in ausgewählten großen Fließgewässern und Kanälen von Berlin aus dem Jahr 2010 (MÜLLER 2010) kommt zu dem Ergebnis, dass für den im Entwurf des Gutachtens als Hohenzollernkanal bezeichneten, westlichen Abschnitt des BSK (Havelmündung bis Westhafen) eine verhältnismäßig artenreiche Wasserinsekten- und Molluskenfauna konstatiert werden kann. In dem im Gutachten nur im Bereich Westhafen bis Humboldthafen als Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal bezeichneten Abschnitt ist in den Sommermonaten häufig eine Situation mit erheblichem Sauerstoffmangel und Artensterben festzustellen. Bemerkenswert ist das Vorkommen von Flussnapfschnecke und Großmuscheln im Nordhafen, das auf den Einfluss der unweit mündenden Panke zurückzuführen ist (EBENDA). Zusätzlich wurden die beiden in Tabelle 4-8 aufgeführten Muschelarten als Zufallsfunde im Rahmen der Befahrung des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals im Oktober 2010 im Bereich der Kleinen Malche und des Großen Walls aufgenommen. 43

45 Tabelle 4-8: Gefährdete und geschützte Makrozoen im Bereich BSK-km 0,00-12,20 (Zufallsfunde) RL D = Gefährdung nach der Roten Liste der Binnenmollusken Deutschlands (1998) RL Bln = Gefährdung nach der Roten Liste der bestandsgefährdeten Weichtiere - Schnecken & Muscheln (Mollusca Gastropoda & Bivalvia) in Berlin (HACKENBERG & HERDAM 2005) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Nr. Leg. RL D RL Bln BArtSchV Unio pictorum Malermuschel Pseudanodonta complanata spec. Abgeflachte Teichmuschel FFH- RL EU- ArtSchV Einzelheiten zum Makrozoobenthos sind der Langfassung zu entnehmen Ganzjährig geschützte Lebensstätten Als potenziell ganzjährig geschützte Lebensstätten wurden bei der Kartierung Höhlenbäume mit aufgenommen. Sie sind im Plansatz 3-1 bis 3-11 Gefährdete/Geschützte Tier- und Pflanzenarten und geschützte Biotope als Baum mit ökologisch bemerkenswerter Habitatstruktur dargestellt. Greifvogelhorste u. a. ganzjährig geschützte Lebensstätten wurden bei den Begehungen im Bearbeitungsgebiet nicht festgestellt. Die ausgewiesenen Bäume sollen beispielhaft deutlich machen, das entlang des BSK artenschutzrechtlich relevante Strukturen zu finden sind, die bei der Unterhaltung beachtet werden müssen. 44

46 5 Zielkonzeption 5.1 Einführung Die vorliegende Zielkonzeption soll die Leitlinie der Entwicklung der WSV-eigenen Flächen im Bereich des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals (BSK-km 0,00 bis 12,20) in den nächsten 10 Jahren vorgeben. Im Unterhaltungsplan werden Qualitätsstandards für die Berücksichtigung der ökologischen Belange bei den Unterhaltungsmaßnahmen am BSK festgelegt. Damit soll die Rechtssicherheit bei der Unterhaltung erhöht und die Benehmensherstellung mit den zuständigen Naturschutzbehörden erleichtert werden. Außerdem wird die Akzeptanz von Unterhaltungsmaßnahmen in der Öffentlichkeit verbessert. Bei der Erarbeitung der Zielkonzeption wurde den auf Grund zahlreicher Richtlinien, Gesetze und Erlasse gestiegenen Anforderungen an die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen Rechnung getragen. Eine ausführliche Darstellung der relevanten rechtlichen Aspekte und Vorgaben findet sich in Kapitel 2 (Rechtsgrundlagen und sonstige Vorgaben für die Bearbeitung des Unterhaltungsplanes). Es fanden u. a. > die im WaStrG für die verkehrliche Unterhaltung formulierten Vorgaben > das WHG in Bezug auf die wasserwirtschaftliche Unterhaltung und die gemäß WRRL enthaltenen Bewirtschaftungsziele > die Regelungen im BNatSchG, z. B. hinsichtlich der Unterstützung naturschutzfachlicher Ziele sowie des Biotop- und Artenschutzes und die zugehörigen BMVBS-Erlasse wie beispielsweise > der Erlass Berücksichtigung ökologischer Belange bei Maßnahmen an Bundeswasserstraßen vom und > die Erlasse vom und zur wasserwirtschaftlichen Unterhaltung entsprechend EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Berücksichtigung. Außerdem fließen Leitfäden, Richtlinien und Arbeitshilfen der WSV ein, wie der Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009a) und das Leitbild der Gehölzunterhaltung an Bundeswasserstraßen (vgl. Anhang C, Abb.9-4). Die WSV als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen ist neben der verkehrlichen auch für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung verantwortlich (siehe o. g. Erlasse). Im Sinne des WHG umfasst dies die Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Sie ist konkret an den Bewirtschaftungszielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auszurichten, darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden und muss den Anforderungen der Maßnahmenprogramme entsprechen. Ziel ist es, die vom WSA Berlin durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen in ökologischer Hinsicht zu optimieren. Dabei wird angestrebt, > den Grünzug des Kanals für die Erholung der Anwohner zu erhalten > ökologisch wertvolle Bereiche langfristig und nachhaltig zu schützen > aus naturfernen Gehölzen naturnahe Strukturen zu entwickeln 45

47 > den Biotopverbund zu erhalten und zu fördern > die Funktion als Ausbreitungs- und Vernetzungsachse für gewässer- und feuchtgebietsgebundene Arten zu verbessern > die Landschaftsbildkulisse vor dem Hintergrund angrenzender Industrie- und Gewerbeflächen zu erhalten Schwerpunkt der Zielkonzeption sind die Unterhaltungsmaßnahmen, die der Abz auf den WSVeigenen Flächen durchzuführen hat. Hierfür werden für den Abz bindende Ziele formuliert. Für angrenzende Flächen, für die die Unterhaltungspflicht bei Dritten (i. d. R. den Bezirksämtern) liegt, werden Vorstellungen mit empfehlendem, unverbindlichen Charakter angegeben. Diese haben somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/Abz. Vereinzelt wurden Vorschläge zu potenziellen Kompensationsmaßnahmen eingearbeitet, die bei Eingriffen im Landschaftsraum umgesetzt werden können. Die Erarbeitung der Zielkonzeption erfolgte in erster Linie auf der Grundlage der vom WSA formulierten aktuellen und geplanten Unterhaltungsmaßnahmen sowie der konkreten Bestandssituation. Zur Erfassung des Bestandes wurden im Herbst 2010 eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen sowie die Aufnahme der Vegetation im Bearbeitungsgebiet durchgeführt. Zusätzlich erfolgte die Befahrung der Strecke per Schiff im Oktober und November Darüber hinaus wurden Daten zur Flora und Fauna recherchiert und ausgewertet. Außerdem wurden die bei den zuständigen Naturschutzbehörden vorhandenen Vorstellungen und Planungen bei der Erarbeitung der Zielkonzeption einbezogen. Das betrifft im Wesentlichen folgende Planunterlagen: > Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm: Programmplan Biotop- und Artenschutz > Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm: Programmplan Landschaftsbild > Weiterführung Artenhilfsprogramm Biber und Fischotter > PEWA: Morphologische und biologische Entwicklungspotenziale der Landes- und Bundeswasserstraßen > den Ergänzenden Länderbericht Berlins zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe > Vorschläge der Unteren Naturschutzbehörden (Bezirksämter Spandau, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte) In den folgenden Kapiteln sind die Vorgaben und Ziele aus verkehrlicher und wasserwirtschaftlicher (Kap. 5.2) sowie aus naturschutzfachlicher Sicht (Kap. 5.3) aufgeführt, wie sie sich aus der Recherche ergeben haben, bevor dann in Kapitel 5.4 die Zielkonzeption des Unterhaltungsplans daraus hergeleitet und begründet wird. Die Unterhaltungsziele werden sowohl mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin als auch mit den zuständigen Naturschutzbehörden der Bezirksämter sowie den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz abgestimmt. Dadurch wird erreicht, dass zukünftig der allgemeine Abstimmungsbedarf für die alltägliche Unterhaltung 46

48 minimiert werden kann. Dies gilt nicht für die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange, die im Bedarfsfall in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen muss. 5.2 Vorgaben und Ziele der verkehrlichen Unterhaltung unter Einbeziehung der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung Für die Zielkonzeption ergeben sich auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage aus verkehrlicher Sicht unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung folgende Bedingungen und Vorgaben: > Instandhalten der Ufersicherungen > Erhalten eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss ( 8 Abs. 1 S. 1 WaStrG) > Erhalten der Schiffbarkeit ( 8 Abs. 1 S. 1 WaStrG) > Hochwasserneutralität aller Unterhaltungsmaßnahmen ( 8 Abs. 1 S. 4 WaStrG) > Verantwortung der WSV dafür, dass die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und Schifffahrtszeichen sowie die bundeseigenen wasserbaulichen Anlagen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen ( 48 WaStrG) > Verkehrssicherungspflicht für Bäume entsprechend Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009a) (hoheitlich/zivilrechtlich) > Wahren von Umweltbelangen ( 8 Abs.1 WaStrG) > Berücksichtigen der Bewirtschaftungsziele gemäß 27 bis 31 WHG (Verschlechterungsverbot und Erreichen eines guten ökologischen Potenzials) ( 8 Abs. 1 S. 3 WaStrG) > Einhalten der naturschutzrechtlichen Regelungen des BNatSchG (z. B. des Biotop- und Artenschutzes) > das Durchführen der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung gemäß 39 WHG Derzeitige Unterhaltungsmaßnahmen und Unterhaltungsumfang Am BSK werden bisher folgende, regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen durch das WSA Berlin, den Abz Spandau, durchgeführt: > Zum Zwecke der Bauwerkserhaltung und Bauwerksinspektion erfolgt im ca. 2-3 m breiten, unteren Bereich der Ufersicherung (Steinpflaster, Steinverklammerung, Rauwurfsteinufer) alle 3 Jahre das Zurückschneiden von Jungbäumen und Sträuchern > Zur Herstellung eines Lichtraumprofils mit 4,5 m Höhe werden Steilufer (Spundwand, Beton) oder Schrägufer mit Baaken von Jungholz sowie alle Bäume von in das Lichtraumprofil hineinragenden Ästen befreit, damit Schiffe dort das Ufer dicht passieren oder notfalls anlegen können. Zudem erfolgt das Freischneiden einer Sichtachse im Kurvenbereich, um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Bereiche sind - Steilufer BSK von km 8,30-12,20 beide Ufer/WVK (Westhafenverbindungskanal) km 0,00-0,30 beide Ufer - Schrägufer mit Baaken BSK km 10,62-10,97 linkes Ufer 47

49 - Kurvenbereiche BSK km 2,10-2,95 beide Ufer/km 6,60-6,95 beide Ufer/km 7,62-7,92 beide Ufer/km 8,60-9,30 rechtes Ufer/km 9,30-9,90 beide Ufer/km 11,60-11,87 beide Ufer. > Zur Herstellung der Lichtraumprofile mit 2,5 m Höhe für Rad- und Gehwege sowie Ampelanlagen und Brückengeländer-/Treppen erfolgt zweimal jährlich, 1x Mitte Juni - Mitte Juli, 1 x Oktober/November das Zurückschneiden von Baum- und Strauchwerknachwuchs oberhalb der Uferböschung > Das Straßenlichtraumprofil wird ca. alle 3 Jahre auf 4,50 m Höhe frei geschnitten > Im Verkehrsbereich befindliches Totholz wird regelmäßig entfernt. Das Belassen von Totholz ist am gesamten BSK regelmäßig nicht möglich, da der mit 2-2,5 m meist sehr schmale Uferbereich unmittelbar von Rad- und Gehwegen sowie Straßen, Trampelpfaden und alten Treidelwegen begleitet wird > Das Kappen von altersbedingt und durch Pilzbefall geschädigten Weiden erfolgt zur Erhaltung von Habitaten (Nestbau, Spechthöhlen) in 1-5 m Höhe. Ein Nachschneiden erfolgt je nach Bedarf alle 3-5 Jahre Am BSK wurden zudem in den vergangenen Jahren folgende außerplanmäßige, unregelmäßige Unterhaltungs- und Baumaßnahmen durchgeführt: > In Folge von Herbst- und Sommerstürmen erfolgte eine Beseitigung von Ast- und Kronenausbrüchen. Zudem wurden durch Wurzelschäden (Fäule), Schräglage und Biberfällung gefährdete Bäume als Sofortmaßnahme durch den Abz beseitigt > Im Bereich der Sandkrugbrücke in Richtung Humboldthafen erfolgten Baumaßnahmen durch Fremdfirmen, ausgeschrieben durch das WSA oder die Senatsverwaltung > Uferinstandsetzungen durch Einbau von Wasserbausteinen erfolgten ebenso wie die Beseitigung von Auskolkungen und Ausspülungen am Steinschrägufer mit Rauwurfsteinen und Betonverklammerung im gesamten Schräguferbreich des BSK durch den Abz > In den Mitte der 80er Jahre angelegten Flachwasserzonen erfolgte im Jahr 2000 erstmals ein Freischnitt und eine Beseitigung von eingebrachten Gartenabfällen und Laub. Ein erneutes land- und wasserseitiges Freischneiden aber ohne Ausharken der Gartenreste und Laub fand im Frühjahr 2010 durch den Abz statt. Um einer weiteren Verlandung durch Laub und Gartenabfälle sowie einer Beschattung durch Jungbäume und Äste alter Bäume vorzubeugen, ist ein Rückschnitt der Bäume und landseitiger Kletterpflanzen (Knöterich, Brombeere) auf 1 m Breite aus Sicht des Abz alle 3 Jahre notwendig Insgesamt ist die WSV gemäß BMVBS-Erlass vom als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen auch für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung zuständig. Nach 39 WHG umfasst dies die Pflege und Entwicklung eines Gewässers und erweitert somit die Unterhaltung von Wasserstraßen über den reinen Verkehrsbezug hinaus auch auf die aktive Erreichung ökologischer Ziele. Die Reinhaltung des Gewässers und der Hochwasserschutz bleiben allerdings weiterhin Aufgaben der Länder. Bewirtschaftungsplan für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten an dem gemeinsamen Ziel, ihre Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Im Länderbericht Berlins zum Entwurf des Bewirtschaftungs- 48

50 plans für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe (SenGUV 2009) werden die Berliner Planungen für den ersten Bewirtschaftungszyklus dargelegt um den Zielen der WRRL deutlich näher zu kommen. Folgende Maßnahmenschwerpunkte sind für die Berliner Gewässer (ohne Grundwasser) identifiziert worden: > Verringern des Eintrags von Mischwasser (Menge und Häufigkeit) in die innerstädtischen Gewässer > Senken von Nähr- und Schadstoffeinträgen in das gesamte Gewässersystem aus den Regenentwässerungssystemen und Kläranlagen > Verringern der hydraulischen Einflüsse durch die Regenentwässerungssysteme auf die Nebengewässer > Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen einschließlich der Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und wirbellose Fauna Der Ergänzende Länderbericht Berlins zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil der Flussgemeinschaft Elbe, enthält die Maßnahmenschwerpunkte des Bewirtschaftungsplans für Berlin. Konkrete Maßnahmen für den BSK sind im Bewirtschaftungsplan nicht aufgeführt. PEWA: Morphologische und biologische Entwicklungspotenziale der Landes- und Bundeswasserstraßen im Elbegebiet Neben ihrer Funktion als Verkehrsweg erfüllen Wasserstraßen vielfältige Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere und unterliegen den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Im Rahmen der PEWA-Studie wurden für die als erheblich verändert bzw. künstlich eingestuften Landes- und Bundeswasserstraßen des deutschen Elbe-Einzugsgebiets (darunter der BSK) das gute ökologische Potenzial und Maßnahmen zu seiner Erreichung hergeleitet. Der BSK ist in die Fallgruppe BW1 dieser Studie einzustufen (Bundeswasserstraße, Gewässerbreite > m oder > m, Fahrrinnenbreite rd. 30 oder rd. 40 m, geringes aquatisches Raumentwicklungspotenzial, staugeregelt und/oder Kanalstrecke, urban und/oder Damm, daher geringes oder fehlendes terrestrisches Raumentwicklungspotenzial). Es wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der für die einzelnen Fallgruppen mögliche Maßnahmen und ökologisch besonders wirkungsvolle Maßnahmenkombinationen zusammenstellt. Die Maßnahmen sind sechs Hauptgruppen zugeordnet: > Schaffung ökologisch verträglicher hydraulischer Verhältnisse > Förderung eigendynamischer Entwicklung > Verbessern der Durchgängigkeit > Verbessern der Habitatqualität von Sohle und Ufer > Verbessern der Habitatqualität von Ufer und Umfeld (Aue) und > Förderung des natürlichen Hochwasserrückhalts 49

51 Die meisten Maßnahmen stammen aus der Hauptgruppe Verbessern der Habitatqualität von Sohle und Ufer. Für die einzelnen Maßnahmen wurden Steckbriefe erarbeitet und den Fallgruppen zugeordnet. Aufgrund des geringen aquatischen und terrestrischen Raumentwicklungspotenzials sind für die Fallgruppe BW1, also auch den BSK, die möglichen Maßnahmen begrenzt. In Frage kommen beispielsweise folgende Steckbriefe: > Ufersicherung modifizieren > Bau von Fischwanderhilfen > Totholz einbringen, belassen > Förderung gewässertypischer Vegetation > Erhalten oder Entwickeln strömungsberuhigter Flachwasserzonen im Uferbereich > Zulassen von Kolken > ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung > Ufergehölze und Auwald erhalten und entwickeln. 5.3 Naturschutzfachliche Leitbilder und Entwicklungsziele für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal Neben den schifffahrtstechnischen Vorgaben und Zielen, den derzeitigen und geplanten Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei der Erarbeitung der Zielkonzeption verschiedene naturschutzfachliche Leitbilder berücksichtigt, die für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal insbesondere im Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm der Stadt Berlin formuliert sind. Die Zielkonzeption beinhaltet Vorgaben, Ziele und Anforderungen, die bei allen weitreichenden räumlichen Planungen und Abwägungsverfahren einzubeziehen sind. Hinzu kommen Ansprüche für ausgewählte Arten der Fauna mit besonderen Ansprüchen an ihren Lebensraum (z. B. Biber). Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm: Programmplan Biotop- und Artenschutz Im Programmplan Biotop- und Artenschutz ist das Stadtgebiet Berlin in Biotopentwicklungsräume unterteilt, für die auf Grund ihrer Nutzungs- und damit auch Biotopstruktur sowie ihrer naturräumlichen und kulturhistorischen Prägung spezifische Entwicklungsziele gelten. Die vorrangige Entwicklung von Arten feuchter und nasser Standorte sowie die Entwicklung der Verbindungsfunktionen für Arten der Gewässerränder und Böschungen werden im Programmplan hervorgehoben. Der Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal ist im Abzweigungsbereich aus der Havel-Oder- Wasserstraße, dem Landschaftsraum Flussseenlandschaft und im weiteren Verlauf dem Biotopentwicklungsraum städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen zuzuordnen. Die ehemalige naturräumliche Ausstattung entlang der langsam fließenden Flachlandflüsse, bestehend aus Auwäldern, Feuchtwiesen und Röhrichtbeständen, ist entlang der Havel nur noch in Restbeständen vorhanden. Diese müssen durch Auflagen und Nutzungsbeschränkungen landund wasserseitig nachhaltig vor weiterer Zerstörung geschützt werden. Darüber hinaus ist als Entwicklungsziel die Wiederherstellung der natürlichen Land-Wasser-Übergänge und eine Erweiterung und Vernetzung der wertvollen Bestände festgesetzt. 50

52 Der städtische Übergangsbereich ist durch eine heterogene Nutzungs- und Biotopstruktur gekennzeichnet, aus der eine große Artenvielfalt resultiert. Zu den wichtigsten Lebensräumen für die Flora und Fauna gehören größere und kleinere Brachflächen, einschließlich extensiv genutzter Gewerbe- und Verkehrsflächen. Insgesamt ist die hohe biotische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Auf den Industrie- und Gewerbeflächen ist die Förderung der für Aufschüttungsböden typischen städtischen Ruderalvegetation angezeigt. Für den Bereich des BSK sind im Programmplan der Volkspark Jungfernheide und der Bereich des zentralen Festplatzes am Kurt- Schumacher-Damm als vorrangige Entwicklungsgebiete vorgesehen. In Grünanlagen und Siedlungsfreiräumen ist die Entwicklung von Frischwiesen zu fördern, die Entwicklung von Saumvegetation an Gehölzbeständen zu begünstigen und zu extensivieren. Bei der Gestaltung der Siedlungsfreiräume sind vornehmlich großkronige Parkbäume, Feldgehölze und sonstige gebietstypische, traditionelle Arten zu verwenden. Gut ausgebildete Verbindungsbiotope wie die Kanalböschungen des BSK sollen im Hinblick auf ihre Biotopverbundfunktion qualitativ entwickelt werden. Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm: Programmplan Landschaftsbild Zu den Zielen des Programmplans Landschaftsbild gehören der Erhalt, die Entwicklung und der Umgang mit den städtisch geprägten sowie landschaftlichen Räumen und Strukturen. Der städtische Übergangsbereich ist durch Kleingärten, sowie durch große Gewerbeflächen oder Brachen und Wohn- und Mischgebiete der 20/30er oder 50er/60er Jahre gekennzeichnet. Auf ehemaligen Brachen sind in den 90er Jahren entlang des BSK im Bezirk Wedding (jetzt Bezirk Mitte) neue Wohnkomplexe entstanden. Der BSK fungiert als wichtiges lineares Gliederungselement und ist in seiner Funktion für das Landschaftsbild zu entwickeln. Die lineare Struktur kann durch die Anlage charakteristischer Grünzüge verstärkt werden. Die vielfältigen Blickbeziehungen auf das Gewässer sowie dessen typische Gestaltelemente sind dabei zu erhalten. Durch Pflanzung hochwachsender Sträucher und Bäume als Sichtschutz und eine stärkere Durchgrünung von an den BSK angrenzenden Gewerbegebieten und Infrastrukturflächen können Landschaftsbildbeeinträchtigungen verringert werden. Für das Gebiet der Kleinen Malche und des Großen Walls ist das vordringliche Ziel die Wiederherstellung naturnaher Uferbereiche sowie die Beseitigung von Landschaftsbildschäden (z. B. Ablagerungen von Gartenabfällen). Artenhilfsprogramm Biber und Fischotter Artenhilfsprogramme beschreiben die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Populationen von einzelnen besonders gefährdeten Arten oder Artengruppen. Artenhilfsprogramme werden für Arten mit hohem überregionalem und regionalem Gefährdungsgrad, hohen Ansprüchen an den Lebensraum (Qualität, Flächengröße) sowie Ansprüchen an spezielle Lebensraumstrukturen (Pflanzenformationen, Gewässertypen, Höhlen etc.) aufgestellt. Die Autoren der Weiterführung des Artenhilfsprogramms sehen in Berlin einen Knotenpunkt für die Ausbreitung von Biber und Fischotter in Brandenburg und Berlin (..), da hier am Zusammenfluss von Spree und Havel durch die vorhandenen Wehre und Schleusen (..) die stärksten Aus- 51

53 breitungsbarrieren bestehen (StadtWaldFluss, Büro für Landschaftsplanung und ökologische Gutachten 2007). Auf der Grundlage der zwischen 1994 und 2007 ermittelten Populationsdaten wird der BSK aktuell und potenziell als geeigneter Ausbreitungsweg von Biber und Fischotter eingestuft. Dabei sind die Uferbereiche im westlichen Teil des BSK bis zum Westhafen, im Artenhilfsprogramm als Hohenzollernkanal bezeichnet, überwiegend für einen kurzfristigen Aufenthalt geeignet. Er wird intensiv von Bibern als Nahrungsraum genutzt, entlang der Ufer gibt es jedoch vielfältige Störungen, u. a. durch den neu errichteten überregionalen Radweg am Nordufer. Östlich des Westhafens sind die Ufer dagegen auf Grund der Sicherung durch Spundwände nicht als Aufenthalts- bzw. Rastplatz geeignet. Vom Mündungsbereich in die Havel bei km 0,00 bis zur Alten Fahrt bei km 1,20 wird der BSK als zur Ansiedlung geeigneter Lebensraum (aktuell und potenziell) bewertet. Die Ufer allerdings sind in diesem Bereich für Ansiedlungen nur mäßig geeignet. Generelle Ziele sind > die weiterhin erfolgreiche Reproduktion der bereits vorhandenen Ansiedlungen des Bibers zu ermöglichen > die Schaffung von Ansiedlungsmöglichkeiten für den Fischotter > das Ermöglichen weiterer Biberansiedlungen, so dass diese Art die im Land Berlin gegebene Lebensraumkapazität auch ausschöpfen kann > das Ermöglichen einer gefahrlosen Durchwanderung des Stadtgebiets, um insbesondere die Biber- und Fischotterpopulationen von Ober- und Unterhavel und dem Spree/Dahme- Gebiet miteinander zu verbinden Für die Uferbereiche im Innenbereich werden entsprechend Artenhilfsprogramm folgende Zielstellungen verfolgt: > Unumgänglich ist die Berücksichtigung der Artenschutzbelange bei allen Planungsvorhaben im Gewässer-/Uferbereich, z. B. durch Erhalt und Entwicklung von naturnahen Uferstreifen/Trittsteinen innerhalb des bebauten Bereichs. Generell sollen auch im Innenbereich die Ufer auf einer Breite von mind m von jeglicher Bebauung freigehalten werden > Die Erhaltung natürlicher unbefestigter Ufer ist, wo immer auch möglich, anzustreben. In intensiv genutzten Bereichen, z. B. mit gestalteten Uferpromenaden etc., würde es jedoch bereits genügen, wenn abschnittsweise im Abstand von 500 m neue Trittsteine angelegt bzw. vorhandene erhalten oder entwickelt werden würden > Da Biber und Fischotter in der Lage sind, auch bis zu 30 steile, mit Platten oder Schotter befestigte Ufer zu überwinden bzw. zum Ausstieg zu nutzen, genügen häufig landseitige Maßnahmen, z. B. die Anlage eines dichten Gehölzstreifens am Ufer, um einen Trittstein anzulegen > Senkrechte Spundwände aus Stahl oder Beton oder Ufermauern sind nicht überwindbar, es sei denn, sie enden unter der Wasseroberfläche. Deshalb sollten derartige Spundwände, 52

54 wo immer möglich, in m Abständen auf min. 5 m Länge etwa 30 cm tief unter MW-Niveau oder auch tiefer abgesenkt werden. Diese Ausstiege nützen nicht nur Biber und Fischotter, sondern helfen auch ins Wasser gefallenen Klein- und Großsäugern, jungen Wasservögeln und nicht zuletzt Menschen beim Ausstieg > Das Uferrelief bereichernde Auskolkungen, Uferabbrüche an Steilufern und dadurch landseitig entstandene feuchte Senken sollten wenigstens zeitweilig erhalten bleiben und nicht sofort instand gesetzt werden > Wo immer möglich, sollten im Innenbereich durch die Verlegung von Wegen oder Einzäunung von Uferbereichen größere, zusammenhängende, beruhigte Uferbereiche (Länge mindestens m, Breite 3-10 m) in Kombination mit Ausstiegen geschaffen werden. Eine Sichtdeckung kann durch die Bepflanzung mit Sträuchern/Gehölzen (z. B. Hasel, Hartriegel, Ulme u. a.) geschaffen werden, gegebenenfalls können diese Bereiche zum Weg hin zusätzlich durch Astwerkverwallung vorm Betreten geschützt werden Durch extensive Pflege der Uferböschungen können Nahrungsangebot und Lebensraumeignung der Ufer verbessert werden: > Gehölzunterhaltungsmaßnahmen an den Ufergehölzen sollen nicht das Ziel haben, möglichst weitgehend gehölzfreie Ufer zu erzeugen. Es soll nicht nur gefällt, sondern auch nachgepflanzt oder die standortheimische Naturverjüngung gefördert werden > An Kanalufern bzw. kanalisierten Flussabschnitten müssen, wo immer das möglich ist, reich strukturierte und mit standort- und florengerechten Gehölzen und Gebüschen bestockte Uferböschungen angestrebt werden. Dazwischen sollen mosaikartig und je nach Standortbedingungen durchaus auch größere wiesen- oder trockenrasenartige Pflanzenbestände eingestreut sein > Um strukturreiche und regenerationsfähige Ufergehölze als Lebensraum zu erhalten, können größere Baum-Weiden oder Erlen abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden. Es sollte in keinem Fall eine Totalfällung von Weiden stattfinden, da diese sich hervorragend als Kopfbäume eignen > Erlendominierte einschichtige und oftmals krautarme Ufergehölze sollten abschnittsweise durch Pflanzung von Weiden (Steckhölzer), schattenverträglichen Sträuchern und Gehölzen und/oder anderen Auengehölzen (Esche, Ulme u. a.) angereichert werden. Auf lichten Uferabschnitten können Strauchweiden (Steckhölzer) und Espen gepflanzt werden > Als Pflegemaßnahme notwendig ist auch die Regulierung bzw. Auflichtung von flächenüberschattenden Alt-Erlen-Säumen und Pappeln sowie die Aufastung weiträumig ausladender Gehölze zur Förderung des Jungwuchses anderer Gehölze > Die Ausbreitung stark verdrängender Arten wie Eschen-Ahorn und Spätblühender Traubenkirsche im Uferbereich sollte durch regelmäßige Entnahme zugunsten strukturreicherer standorttypischer und vom Biber als Nahrung bevorzugter Ufergehölze verhindert werden > Bei allen Maßnahmen sollte der Gehölzrückschnitt soweit möglich wenigstens teilweise am Ort belassen werden, zum einen als Schutz gegen Vertritt des Jungwuchses, zum anderen als mögliche Nahrung für den Biber 53

55 > Wichtig ist es, dass bei der Planung von Uferwanderwegen bereits beruhigte Uferzonen für die beiden Arten und andere Uferbewohner eingeplant werden. Dazu gehört auch der Schutz solcher Bereiche vor freilaufenden Hunden (Leinenzwang) Ein wichtiger Aspekt für die Förderung beider Arten besteht außerdem in der Schaffung/Wiederherstellung durchgängiger Gewässersysteme und Verbesserung der Wandermöglichkeiten. Im räumlichen Zusammenhang mit dem BSK sind im Artenhilfsprogramm folgende Ziele benannt: > Die angelegten Flachwasserzonen (im Artenhilfsprogramm als Öko-Buchten bezeichnet) sind zu pflegen und zu erhalten, vor allem östlich der Bernauer Straße am Nordufer sind Müllverkippungen durch anliegende Kleingärten zu verhindern > Zwischen Mäckeritzbrücke bis zur Schleuse Plötzensee soll eine Extensivierung der Gehölzunterhaltung sowie die Anlage weiterer Ökobuchten vorgesehen werden > Am Saatwinkler Damm in Höhe des Einlaufbauwerks für die Wasserversorgung des Jungfernheideteichs werden die Tiere vermutlich durch die Strömungsgeräusche des Einlaufbauwerks angelockt. Auf Grund fehlender Alternativen überqueren die Tiere die Straße, um auf der anderen Seite in den Zulaufgraben zu gelangen. Dabei werden sie ebenfalls Opfer des Verkehrs. Da es sich nur um einen suboptimalen Lebensraum handelt, ist am Saatwinkler Damm der Übergangsbereich weiträumig mit einem Zaun abzusperren, um dem Biber die Überquerung der Straße zu verleiden. Es sollte zur Kanalseite hin eine ca. 200 m lange Abpflanzung mit (Dornen)-Sträuchern erfolgen 5.4 Erläuterung zur Zielkonzeption In den nachfolgenden Tabellen werden die Ziele im Einzelnen planweise aufgeführt. Es wird der jeweilige Gewässerabschnitt mit km-bereich sowie Uferseite angegeben, auf welchen sich die Zielaussage bezieht. Die Ausweisung der Ufer als linkes bzw. rechtes Ufer richtet sich nach der Fließrichtung und wechselt an der Schleuse Plötzensee (ca. km 7,5). Sie ist in allen Plänen dargestellt. In den Tabellen wird unterschieden nach Zielen, die WSV-bindend, für Dritte empfohlen oder als Kompensationsmaßnahme vorgesehen sind. Generell für die gesamte Strecke geltende, für die WSV bindende Zielaussagen werden in einer gesonderten Tabelle voran gestellt. Eine Darstellung der Zielaussagen erfolgt darüber hinaus in den Plänen Zielkonzeption, 5-1 bis Wesentliche Ziele und Schwerpunkte der Unterhaltung werden im Folgenden kurz erläutert Unterhaltung der Uferböschungen (außer Wasserwechselzone) Die Böschungen sind fast durchgängig mit Gehölzen bewachsen, die insbesondere oberhalb der Steinschüttungen stocken, aber auch in diese hineinreichen können. Sie sind naturschutzfachlich sowie für das Landschaftsbild von besonderem Wert im Bearbeitungsgebiet. Die Unterhaltung der Böschungen nimmt einen großen Teil der Arbeiten des Abz ein. 54

56 Der Gehölzbewuchs muss einerseits in einen Zustand gebracht werden, der die Baumkontrollen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sowie im Bereich der Uferbefestigungen die Bauwerksinspektion ermöglicht. Andererseits sind die Arbeiten aus naturschutzfachlichen Gründen so weit wie möglich zu minimieren. Ziel ist es, den vorhandenen Baum- und Strauchbewuchs so weit wie möglich zu erhalten. Im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung soll eine standortheimische Ufervegetation entwickelt werden, d. h. es soll ein strukturreiches Mosaik aus Bäumen, Sträuchern, Hochstaudenfluren, Flachwasserzonen, Röhrichten und Wiesen entstehen. Neophyten/standortfremde Gehölze entlang des BSK Invasive Neophyten sind Arten, die von Natur aus nicht in Deutschland vorkommen, sondern durch den Einfluss des Menschen (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) eingebracht wurden, und die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben sowie häufig auch ökonomische Probleme verursachen. Am BSK gehören dazu beispielsweise Gehölzbestände, die durch Götterbaum, Robinie oder Eschen-Ahorn dominiert werden. Eine konsequente Bekämpfung dieser Bestände ist sehr aufwändig und auf Grund der vorhandenen innerstädtischen Situation wenig erfolgversprechend. Außerdem besitzen zusammenhängende Neophytenbestände ebenso wie große alte Einzelgehölze trotz einer eingeschränkten naturschutzfachlichen Funktion häufig eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung, teilweise auch für den Artenschutz (z. B. Höhlen und Nester). Um, soweit möglich, zumindest ein weiteres Ausbreiten der Neophyten zu verhindern, wird daher die nachfolgend dargestellte Vorgehensweise gewählt (vgl. auch Abb. 9.3). Zusammenhängende, größere Neophytenbestände und landschaftsbildprägende Einzelgehölze werden im Rahmen der Unterhaltung zunächst belassen. Ein weiteres Ausbreiten wird jedoch durch regelmäßiges Beseitigen der über den bereits besiedelten Bereich hinausgehenden Naturverjüngung verhindert. Entstehende Lücken, z. B. im Rahmen der Herstellung der Verkehrssicherheit, werden durch standortheimische Gehölze bepflanzt und deren Entwicklung in der Folge durch Pflege begünstigt. Das Ziel der langfristigen Entwicklung eines standortheimischen Gehölzsaumes wird primär durch Verhindern der Ausbreitung neophytischer Gehölzbestände verfolgt. Wesentlich ist dazu das Beseitigen aufkommender, bisher flächenmäßig kleiner neophytischer Naturverjüngung außerhalb zusammenhängender Neophytenbestände sowie frisch gepflanzter Neophyten. Dadurch wird die Naturverjüngung standortheimischer Gehölzarten gefördert. Neuanpflanzungen erfolgen ausschließlich mit standortheimischen Gehölzen. Bei der Durchsetzung dieser Ziele wird die für das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion prägende Gehölzkulisse nicht wesentlich verändert. Die hier aufgezeigte Vorgehensweise gilt analog auch für standortfremde Gehölze wie Hybrid- Pappeln, Koniferen und Ziersträucher. Es werden die Ausführungen zur Verkehrssicherungspflicht (vgl. Kap ), zum Artenschutz (vgl. Kap ) und zum Landschaftsbild (vgl. Kap ) berücksichtigt. 29 Abs.1 Nr. 5 NatSchGBln, der vom 1. März bis zum 31. August Eingriffe in Bäume, Sträucher und jegliche 55

57 Ufervegetation verbietet, gibt Anlass dazu, bei diesen Arbeiten sehr sensibel und nur kleinflächig vorzugehen. Das gilt in gleichem Maße für neophytische Hochstauden. Ihre Beseitigung beschränkt sich ebenfalls auf die flächenmäßig kleinen Bereiche. Ansonsten wird durch Abpflanzen mit standortheimischen Gehölzen ein weiteres Ausbreiten verhindert. Standortheimische Gehölze entlang des BSK Entlang des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals stocken auf der in Kilometrierungsrichtung nördlichen Uferseite von der Havel bis zum Nordhafen, auf der südlichen Seite nur bis zum Westhafen auf der gesamten Böschung Laubgehölze. Die uferbegleitenden Gehölze sind dabei nur von geringer Breite. Sie unterliegen dem Schutz des Berliner sowie des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine Ausdehnung der Gehölze ist auf Grund der angrenzenden Nutzungen nicht möglich. Eine Verbesserung hinsichtlich der Artenzusammensetzung und des Strukturreichtums kann jedoch in allen Gehölzen erreicht werden. Die in die heimischen Gehölze eindringenden neophytischen Gehölzarten, hier insbesondere invasive Neophyten wie Götterbaum, Eschen-Ahorn und Robinie, werden hierfür aktiv durch sukzessives Entfernen zurückgedrängt bzw. ein weiteres Ausbreiten durch Fördern der in allen Gehölzen vorhandenen Naturverjüngung der standortheimischen Gehölzarten verhindert Unterhaltung des Wasserwechselbereiches Zur Sicherung des Lichtraumprofils und zur Instandhaltung der Steinschüttung im Wasserwechselbereich müssen die Böschungen im Wasserwechselbereich im Rahmen der Unterhaltung regelmäßig freigehalten werden. Das Zurückschneiden von Jungbäumen und Sträuchern erfolgt derzeit alle 3 Jahre. Wie den in Kap. 5.3 dargelegten Leitbildern und Entwicklungszielen zu entnehmen ist, stellt insbesondere die Wasserwechselzone einen ökologisch außerordentlich bedeutenden und sensiblen Bereich der Wasserstraße dar. Die in das Wasser hineinragenden Strukturen sind ökologisch besonders wertvoll, z. B. als Fischunterstände. Im Bereich des Schrägufers am BSK bestehen diesbezüglich außerhalb der Innenkurvenbereiche Spielräume, Wurzeln, Äste und Zweige bis ca. 7-8 m Entfernung vom Ufer als Überhänge für Jungfische zu belassen, wenn die stattfindende Schifffahrt dadurch nicht behindert wird. Auch können Strauchweiden bis zu einem gewissen Umfang belassen werden, um Rückzugsmöglichkeiten für Jungfische und Futter für Biber zu bieten. Vorhandene standortheimische Einzelbäume und Baumgruppen bleiben auch im Bereich der Wasserwechselzone erhalten, sofern sie verkehrssicher sind. Dadurch wird die Gewässer begleitende Gehölzkulisse auch in Bereichen, die auf Grund angrenzender Nutzungen nur sehr schmal ausgeprägte Gehölzbestände aufweisen, erhalten. Um sowohl den schifffahrtstechnischen als auch den ökologischen Erfordernissen Rechnung zu tragen, soll das Freihalten der Wasserwechselzone sukzessiv und schonend unter Ausnutzung der genannten Spielräume erfolgen. Im Rahmen der Unterhaltung erfolgen für den Bereich der Wasserwechselzone das Entfernen der Naturverjüngung aller Gehölze, die ein bauwerksverträgliches Maß überschreitet, sowie das Entfernen neophytischer/standortfremder Gehölze innerhalb der standortheimischen Strauchschicht. 56

58 Weiterhin sind die vorhandenen strömungsberuhigten, makrophytenreichen Flachwasserzonen als Teil des angestrebten strukturreichen Mosaiks in der Wasserwechselzone zu pflegen und zu unterhalten. In ihrer Funktion als Trittsteinbiotop sind sie in Hinblick auf das Artenhilfsprogramm zu fördern, z. B. Beseitigen von Gartenabfällen und Laub sowie Entfernen der Beschattung durch landseitige, invasive Kletterpflanzen und Gehölzaufwuchs, ungleichzeitiges Zurückschneiden der Gehölzsukzession. Der Schutz der Flachwasserzonen durch Gehölzdickichte vor Betretung ist zu berücksichtigen. Da ein Verzicht auf eine Verklammerung der Schüttsteine bei Instandsetzungsmaßnahmen der Ufersicherungen vorteilhaft z. B. für die Ansiedlung von Röhrichten wäre, wird diese Möglichkeit bei den einzelnen Maßnahmen geprüft Verkehrssicherungspflicht für Bäume Bezüglich des Baumbestandes besteht für die WSV die Verkehrssicherungspflicht. Bei der Verkehrssicherung wird in jedem Fall das Vermeidungs- und Minimierungsgebot beachtet. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine mangelhafte Stand- und Bruchfestigkeit, wird geprüft, ob ein habitusgerechtes Zurückschneiden oder Kappen des Baumes zur Herstellung der Verkehrssicherheit ausreichend ist. Hierbei sind auch artenschutzrechtliche Belange zwingend zu beachten (siehe Kap ). Die aufgezeigten Möglichkeiten sind in jedem Fall zu prüfen und gegenüber einer vollständigen Fällung zu bevorzugen. Sollten sich Fällungen nicht vermeiden lassen, wird, soweit möglich, bei der Fällung standortheimischer Bäume der Wurzelstubben, solange die Standsicherheit des Deckwerkes nicht gefährdet wird, belassen. Bei Baumkontrollen sowie durchzuführenden Arbeiten zum Erhalt der Verkehrssicherheit ist der Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009a) anzuwenden. Außerdem gilt bei allen Unterhaltungsarbeiten die Berliner Baumschutzverordnung. Handelt es sich um hoheitliche Aufgaben, gilt sie inhaltlich-materiell, d. h. es ist keine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich sondern die Benehmensherstellung. In extremen Gefährdungssituationen ist schnelles Handeln erforderlich. Die Gefahr des sofortigen Schadenseintritts (Gefahr in Verzug) behandelt die Situation, bei der von Bäumen eine unmittelbar drohende Gefahr ausgeht und die sofortiges Handeln erfordert. Diese wird in den meisten Fällen durch unvorhersehbare Ereignisse nach extremen Witterungen wie zum Beispiel Bruch durch Schnee, Eislast oder Blitzschlag sowie Windwurf oder Windbruch hervorgerufen. Auch größere Baumaßnahmen können durch Eingriffe z. B. in den Wurzelbereich, zu plötzlichen und nicht vorhersehbaren Gefährdungssituationen führen. Die Gefahrenstelle ist sofort zu sperren und die konkrete Gefährdungssituation durch geeignete Methoden nachvollziehbar zu dokumentieren. Möglichst zeitnah erfolgt eine Benehmensherstellung mit der zuständigen Naturschutzbehörde (Klären von Fällen, Kappen, Totholzentnahme). Bei Zweifeln in der Beurteilung der Gefahrensituation sind eingehende Untersuchungen zu veranlassen. Der Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009a) ist anzuwenden. Totholz stellt insbesondere für Fledermäuse, Vögel und Insekten einen Lebensraum dar, der heute stark im Rückgang begriffen ist. Sofern dies der Verkehrssicherungspflicht nicht 57

59 entgegensteht, werden sowohl stehendes als auch liegendes Alt- und Totholz als wichtige Habitatstrukturen belassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch stehendes Totholz bei entsprechender Behandlung noch lange verkehrssicher sein kann. Liegendes Totholz wird oberhalb des oberen Betriebswasserstandes akzeptiert. Im Rahmen der Unterhaltung bzw. der Herstellung der Verkehrssicherheit wurden im uferbegleitenden Gehölzstreifen Bäume gekappt. Diese Bäume bieten bei fachgerechtem Schnitt neben der Verkehrssicherheit Nahrungsgrundlage und Lebensraum für viele Arten. So stellen sie z. B. bei vorhandenen Stammhöhlen wichtige Habitate für Höhlenbrüter und Fledermäuse dar. Daneben finden zahlreiche Käferarten und Totholzbewohner in den häufig dickstämmigen Bäumen einen Lebensraum. Gekappte Bäume müssen weiterhin regelmäßig kontrolliert und, sofern sie nicht mehr verkehrssicher sind, fachgerecht geschnitten werden. In Bereichen ohne Sicherheitserwartung können ausbildende Sekundärkronen in größerem Maße zugelassen werden. Die Berücksichtigung der Verkehrssicherheit von Bäumen auf Nachbargrundstücken wird im Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009a) geregelt Berücksichtigung des Artenschutzes Bei allen Unterhaltungsmaßnahmen sind die Bestimmungen des Artenschutzes zwingend zu beachten. Der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen gemäß 39 BNatSchG ist zu gewährleisten. Der besondere Artenschutz ist europarechtlich in der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) verankert. Auf nationaler Ebene finden sich die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände in 44 des Bundesnaturschutzgesetzes. Diese so genannten Zugriffsverbote umfassen die Tötung/Schädigung bzw. erhebliche Störung geschützter Tiere oder ihrer Entwicklungsformen, die Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie die Beschädigung geschützter Pflanzen und ihrer Standorte. Für die Unterhaltungsmaßnahmen muss daher prinzipiell geprüft werden, ob sie für geschützte Tier- oder Pflanzenarten die genannten Verbotstatbestände erfüllen. Zu den besonders bzw. streng geschützten, unterhaltungsrelevanten Arten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand im Bearbeitungsgebiet alle europäischen Vogelarten sowie der Biber und Fledermausarten. Als besonders geschützte Pflanzenarten wurden die Wasser-Schwertlilie, die Große Teichrose und die Gewöhnliche Grasnelke (alle BArtSchV) sowie die Breitblättrige Sitter (EUArtSchV) nachgewiesen. Horste und Bruthöhlen, die sich an älteren Bäumen finden, können Lebensstätte für Spechte und Greifvögel oder auch für Fledermäuse sein. Sind Verkehrssicherungsmaßnahmen an solchen Bäumen erforderlich, sind daher die vorhandenen Strukturen jeweils aktuell zu erfassen und die Unterhaltungsmaßnahmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzusprechen. Im Rahmen der Abstimmung wird festgelegt, ob beispielsweise ein Kappen oberhalb der Lebensstätte ausreichend ist, ob notwendige Unterhaltungsarbeiten in Zeiträume verlagert werden können, in denen eine Störung und Tötung von Tieren ausgeschlossen werden kann oder ob andere Vermeidungs- bzw. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), z. B. das Anbringen von Nistkästen, zu ergreifen sind. Spezielle Untersuchungen zur Überprüfung der 58

60 Lebensstätte und zur Planung konfliktvermeidender Maßnahmen können gegebenenfalls erforderlich sein Berücksichtigung des Landschaftsbildes Der Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal durchzieht als lineares Landschaftselement das Stadtgebiet von der Havel bis zum Humboldthafen. Als städtisch geprägtes und künstliches Gewässer ist der Kanal insbesondere in seinem östlichen Abschnitt durch Spund- und Betonwände sowie Bebauung in den Randbereichen geprägt. An die Ufer grenzen ausgedehnte Industrie- und Gewerbeflächen an. Die als Böschung ausgebildeten Ufer sind überwiegend mit Laubgehölzen bewachsen. Hieraus ergibt sich für den Gesamteindruck des BSK eine weitgehend gut ausgebildete Gehölzkulisse mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion. Die angrenzende Industrie- und Gewerbekulisse ist daher vom Wasser aus häufig nicht erkennbar. Der Charakter des Landschaftsbildes soll auch langfristig in seinem jetzigen Zustand erhalten bleiben. In Beständen, in denen Hybrid-Pappel, Götterbaum, Robinien oder Eschen-Ahorn dominieren, werden standortheimische Gehölze gefördert (vgl. Kap ). Abschnitte, in denen auf Grund von Uferinstandsetzung und Verkehrssicherheit Gehölze entfernt werden, sind nach Abschluss der Arbeiten wieder zu bepflanzen. Durch diese Herangehensweise wird der Grünzug entlang des Kanals auch als Erholungsraum erhalten Beeinträchtigende Nutzungen Einige Abschnitte des BSK werden durch Müllablagerungen, illegale Parkplätze und andere nicht standortgemäße Nutzungen beeinflusst. Ihre Beseitigung und zukünftige Verhinderung ist ordnungsrechtlich geboten, dient der allgemeinen Sicherheit, liegt im naturschutzfachlichen Interesse und erhöht den Erholungswert des Grünzuges. Eine Beseitigung bzw. Einschränkung dieser Nutzungen auf ein vertretbares Maß ist daher im Interesse des WSA und ordnungsbehördliche Aufgabe der zuständigen Landesbehörden und sollte daher gemeinsam angestrebt werden. Dabei können gezielte Informationen der Anlieger und Nutzer das Verständnis für die Bedeutung des Grünzuges fördern Berücksichtigung der Anforderungen der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung Mit der Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung erweitern sich die Aufgaben der WSV im Rahmen der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen über den reinen Verkehrsbezug hinaus auch auf die aktive Erreichung ökologischer Zielsetzungen. Die Länder haben im Einvernehmen mit der WSV - Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erarbeitet, um diese Ziele zu konkretisieren und umzusetzen. Die WSV hat die in diesen Plänen und Programmen festgeschriebenen Maßnahmen, soweit es sich um Unterhaltungsmaßnahmen handelt, durchzuführen. 59

61 Der Ergänzende Länderbericht Berlins zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil der Flussgemeinschaft Elbe, der die Maßnahmenschwerpunkte des Bewirtschaftungsplans für Berlin beinhaltet, enthält keine konkreten Maßnahmenplanungen für den BSK. Prinzipiell soll nach diesem Bericht die Planung von Maßnahmen an Bundeswasserstraßen in enger Abstimmung mit der WSV des Bundes, insbesondere dem WSA Berlin erfolgen. Angestrebt wird eine an die Ziele der WRRL angepasste Unterhaltung der Bundeswasserstraßen. In Abstimmung mit dem WSA Berlin und zuständigen Naturschutz- und Wasserbehörden wurden deshalb eigene Ziele entwickelt und in die Zielkonzeption integriert. Anhaltspunkte finden sich dazu auch in den Steckbriefen des PEWA-Berichts (vgl. Kapitel 5.2). In der vorliegenden Zielkonzeption werden diese veränderten Verantwortlichkeiten durch Entwickeln und Fördern bestimmter Biotopstrukturen bzw. Erhalten bestimmter ökologischer Wertigkeiten berücksichtigt. 60

62 5.5 Tabellarische Zusammenfassung der Zielvorgaben Allgemeingültige Zielaussagen Tabelle 5-1: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 0,00 bis km 12,20 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 1 bis 11 A 0,00 12,20 rechts & links 1 bis 11 B 0,00 12,20 rechts & links 1 bis 11 C 0,00 12,20 rechts & links Schiffsverkehr Gewährleisten der Verkehrssicherheit Instandhalten der Ufersicherungen und Bauwerke Unterhalten des Bewuchses der gesicherten Schrägufer im minimal erforderlichen Umfang (siehe hierzu Ausführungen in Kap und 5.4.2) Freihalten des erforderlichen Lichtraumprofils an Spundwänden, Betonmauern und Schrägufer mit Unterwasserspundwand Freihalten von Sichtschneisen vor Hektometersteinen und Schifffahrtszeichen Freihalten des Lichtraumprofils über Straßen, Radund Gehwegen, Brücken, Treppen und Ausstiegsleitern Beachten des Vermeidungs- und Minimierungsgebotes gemäß 15 BNatSchG Verkehrssicherheit Erhalten der Verkehrssicherheit der Bäume Beachten des Leitfadens Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen Beachten der Baumschutzverordnung von Berlin Beachten des Vermeidungs- und Minimierungsgebotes gemäß 15 BNatSchG Beachten des Artenschutzes gemäß 39 und 44 BNatSchG Belassen von Totholz, soweit dies der Verkehrssicherungspflicht nicht entgegen steht vorzugsweise habitusgerechtes Zurückschneiden und Kappen statt Fällen Gewässerbegleitende Gehölzbestände Entwickeln eines standortheimischen Gehölzsaumes wo möglich Sichern und Fördern der Naturverjüngung standortheimischer Baum- und Straucharten Verhindern des weiteren Ausbreitens standortfremder Gehölzbestände (v. a. Neophyten) zur langfristigen Entwicklung eines naturnahen Gehölzbestandes Verwendung von standortheimischem, möglichst autochthonem Pflanzmaterial bei Neupflanzungen Berücksichtigen des Leitbildes der Gehölzunterhaltung 61

63 Tabelle 5-1: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 0,00 bis km 12,20 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 1 bis 11 D 0,00 12,20 rechts & links 1 bis 11 E 0,00 12,20 rechts & links 1 bis 11 F 0,00 12,20 rechts & links 1 bis 11 G 0,00 12,20 rechts & links 1 bis 11 H 0,00 12,20 rechts & links Neophyten Zurückdrängen und Eindämmen der Ausbreitung krautiger invasiver Neophyten (zu Gehölzneophyten s. Zielaussage C) Landschaftsbild Verbessern des Landschaftsbildes im Bereich der Ufer Erhalten der gewässerbegleitenden Gehölzkulisse Reduzieren der Vorbelastungen des Ufers durch Unterbinden nicht sachgemäßer Nutzungen (z. B. illegales Parken) und Beseitigen störender Landschaftselemente (z. B. Gartenabfälle, Sperrmüll), insbesondere auch durch gezielte Information der Nutzer (siehe Kapitel Beeinträchtigende Nutzungen) Erhalt des Grünzuges als Erholungsmöglichkeit Biotopverbund Fördern des Biotopverbundes Zusätzlich zum Entwickeln von Gehölzsäumen (s. Zielaussage C) Bewahren und Entwickeln von Offenbereichen mit standortheimischer Vegetation Entwickeln eines zonierten, standortheimischen Ufersaumes mit Gehölzen, Röhrichten und Unterwasservegetation (z. B. Flachwasserzonen) Fauna Schützen und Fördern der Fauna Berücksichtigen von Artenhilfsprogrammen von für den BSK relevanten Tierarten (z. B. Biber) Erhalten und Fördern von artenschutzrechtlich relevanten Strukturen (potenzielle Lebensstätten geschützter Arten, z. B. Baumhöhlen, Rohbodenflächen, Röhrichtbestände) Fördern der Fischfauna durch Aufwerten der Uferstrukturen, z. B. Erhalten von in das Wasser ragenden Gehölzen und flutenden Wurzeln wo möglich Flora Schützen und Fördern der Flora Schützen und Entwickeln der Populationen geschützter, gefährdeter und wertvoller Pflanzenarten (z. B. Breitblättrige Sitter, Echter Engelwurz, Mauerfarn, Schwanenblume) 62

64 Spezielle Zielaussagen Tabelle 5-2: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 0,00 bis km 0,98 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 1 3 Kleine Malche Erhalten, Schützen und Fördern des FFH-Lebensraumtyps 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Schwimmblattvegetation 4 Kleine Malche Erhalten einer naturnahen Stillwasserzone durch Beibehaltung der Zufahrtsbarrieren 5 Kleine Malche Entwickeln eines weitgehend ungestörten, naturnahen, gehölzgeprägten Lebensraumes mit vielfältigen Strukturen (z. B. Belassen von Totholz und Zurückdrängen von Neophytenverjüngung) im Bereich der Kleinen Malche 7 Auf der Hallig (BSK-km 0,43) Erhalten der Weide als potenzielle Lebensstätte geschützter und gefährdeter Arten 9 BSK-km 0,76 links Fördern der Naturverjüngung der Feld-Ulme, z. B. durch sukzessives Freistellen Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende (im Rahmen ihrer Zuständigkeit) und Dritte empfohlene Zielaussagen 1 6 Auf der Hallig (BSK-km 0,47, 0,52, 0,54, 0,58 und 0,71) 8 Auf der Hallig (BSK-km 0,64) und BSK-km 0,85 links Erhalten der autochthonen Schwarz-Pappeln als genetisch unverfälschtes Exemplar, Fördern durch Anziehen von Stecklingen Entfernen und Verhindern von Müllablagerungen und störenden Ufernutzungen (Blumenkübel, Sitzelemente) Plan Text-Box Km Ufer Für Dritte empfohlene Zielaussagen 1 1 Großer Wall Entwickeln standortheimischer Gehölzbestände durch schrittweises Beseitigen der neophytischen Sträucher (z. B. Mahonie und Schneebeere) und Naturverjüngung (z. B. Roßkastanie) Plan Text-Box Km Ufer Vorschlag für Kompensationsmaßnahmen (WSV/ Dritte) 1 2 Großer Wall Kleine Malche Ergreifen von Maßnahmen zur Minderung des Wellenschlags für die Entwicklung einer intakten Uferzonierung (z. B. mit Holzpalisaden) 63

65 Tabelle 5-3: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 0,98 bis km 1,91 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 2 1 BSK-km 1,09 1,18 4 BSK-km 0,98 1,91 rechts links und rechts Erhalten der Erlenreihe, Vermeiden von Rückschnittmaßnahmen Erhalten und Fördern der Biberpopulation durch extensive Gehölzunterhaltung, z. B. Belassen von Jungbäumen (Weide, Esche) am Ufer in Kombination mit Einrichten von Biberfraßstellen 7 BSK-km 1,20 links Erhalt des aufkommenden Röhrichts durch Verzicht auf Schnittmaßnahmen, Fördern der Naturverjüngung standortheimischer Gehölze (ggf. Akzeptieren von Sichtschneisen für den Kanupolo-Verein) 5 Alte Fahrt (BSK-km 1,20) rechts Sichern der Durchgängigkeit der Alten Fahrt durch Erhalten der Anbindung zum BSK Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende (im Rahmen ihrer Zuständigkeit) und Dritte empfohlene Zielaussagen 2 2 Alte Fahrt (BSK-km 1,20) rechts Fördern standortheimischer Vegetation (Große Teichrose) und des Fischbestandes sowie Verbessern der Wasserqualität durch Erhalten und Entwickeln naturnaher Stillwasserbereiche mit Gehölz- und Wurzelüberhang Plan Text-Box Km Ufer Für Dritte empfohlene Zielaussagen 2 3 BSK-km 1,38 1,91 rechts Entfernen von Mobiliar usw. im Uferbereich der Gewerbestandorte Plan Text-Box Km Ufer Vorschlag für Kompensationsmaßnahmen (WSV/ Dritte) 2 6 BSK-km 1,15 links Gestalten und Entwickeln der vorhandenen Bucht als naturnahe, wellenberuhigte Flachwasserzonen, Initialpflanzung von Röhricht, Einbringen von Elementen zur Erhöhung der Habitatvielfalt (z. B. durch kiesige Hartsubstrate oder Totholz) inklusive anschließendem Monitoring und Einbeziehen der vorhandenen Flachwasserzonen in das Monitoring 64

66 Tabelle 5-4: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 1,91 bis km 3,42 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 3 1 BSK-km 2,25 rechts Erhalten und Fördern der Breitblättrigen Sitter (geschützt nach BArtSchV), z. B. durch Freistellen 2 BSK-km 2,10 2,40 3 BSK-km 2,15-2,90 4 BSK-km 2,10-2,67 5 BSK-km 2,34, 2,45, 2,55-2,65, 3,30-3,42 6 BSK-km 2,50-3,42 links rechts rechts links links Erhalten und Fördern von Röhrichtbeständen auf der Ufersicherung Erhalten des hochwertigen Uferstaudenbestandes Erhalten der Allee (Linden, Eichen) Reduzieren der Vorbelastung des Landschaftsbildes und der Ufervegetation (illegale Anlage von Pkw-Stellplätzen) Unterbindung der Nutzung des Geländes durch Unberechtigte z. B. durch Entwickeln eines geschlossenen standortheimischen Gehölzbestandes (siehe Kap Landschaftsbild), Information und Aufklärung der Anlieger über die Wertigkeit des Kanalgrünzuges Fördern des Biotopverbundes durch Erhalten und Pflegen der vorhandenen Flachwasserzonen, Verhindern der Vermüllung (siehe Kap Landschaftsbild und Beeinträchtigende Nutzungen) 10 BSK-km 2,91 rechts Erhalten von potenziellen Lebensstätten streng geschützter Arten (Totholzstubben der zweistämmigen Eiche) 11 BSK-km 2,90 und 2,96 links Zurückdrängen von Neophyten durch Entfernen der Naturverjüngung des Götterbaumes 12 BSK-km 3,10 rechts Schützen wertvoller Vegetationsbestände (geschützter Röhrichtbereich) durch Entfernen der befestigten Angelstelle 13 BSK-km 3,06-3,14 rechts Erhalten und Fördern des hochwertigen Röhrichtbestandes durch Abpflanzen mit heimischen Gehölzen auf Fläche, die mit invasiven Arten (Knöterich und Kanadische Goldrute) bestanden ist 14 BSK-km 3,12 rechts Erhalten und Fördern des großflächigen Bestandes der Wasser-Schwertlilie (geschützt nach BArtSchV), z. B. durch Abpflanzen mit heimischen Gehölzen auf Fläche, die mit invasiven Arten (Knöterich und Kanadische Goldrute) bestanden ist 15 BSK-km 3,15 rechts Erhalten und Fördern der Breitblättrigen Sitter (geschützt nach BArtSchV), z. B. durch Abpflanzen mit heimischen Gehölzen auf angrenzender Fläche, die mit invasiven Arten (Knöterich und Kanadische Goldrute) bestanden ist 65

67 Tabelle 5-4: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 1,91 bis km 3,42 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 3 16 BSK-km 1,91-3,42 17 Alte Fahrt (BSK-km 3,00) links und rechts rechts Erhalten und Fördern der Biberpopulation durch extensive Gehölzunterhaltung, z. B. Belassen von Jungbäumen (Weide, Esche) am Ufer in Kombination mit Einrichten von Biberfraßstellen Sichern der Durchgängigkeit der Alten Fahrt durch Erhalten der Anbindung zum BSK Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende (im Rahmen ihrer Zuständigkeit) und Dritte empfohlene Zielaussagen 3 9 innerhalb der Alten Fahrt (BSK-km 3,10) rechts Fördern standortheimischer Vegetation (Große Teichrose) und des Fischbestandes sowie Verbessern der Wasserqualität durch Erhalten und Entwickeln naturnaher Stillwasserbereiche mit Gehölz- und Wurzelüberhang Plan Text-Box Km Ufer Für Dritte empfohlene Zielaussagen 3 7 innerhalb der Alten Fahrt (BSK-km 3,10) rechts Schützen des strukturreichen Gehölzes vor Störungen (Stoffeinträge z. B. Müll, Betretungen durch Kleingärtner) 8 BSK-km 2,78 links Beseitigen eines Gefahrenpunktes an einem offenen Einlaufbauwerk (Gefährdung für spielende Kinder und Tiere) durch Sicherung 66

68 Tabelle 5-5: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 3,42 bis km 4,82 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 4 1 BSK-km 3,42 3,60 2 BSK-km 3,51 3,61 3 BSK-km 3,81, 3,98 und 4,14 4 BSK-km 3,78 und 4,01 4,02 6 BSK-km 3,78-4,82 9 BSK-km 3,63-4,82 rechts links rechts links links rechts links Fördern des Fischbestandes sowie Verbessern der Wasserqualität durch Zulassen von Gehölz- und Wurzelüberhang Verhindern des weiteren Ausbreitens von Neophyten durch Entnahme der Naturverjüngung von Robinie, Eschen-Ahorn, Götterbaum bei Erhalt der Altbäume Zurückdrängen von Neophyten durch Beseitigen von Drüsigem Springkraut Verhindern des weiteren Ausbreitens von Neophyten durch Entnahme der Naturverjüngung von Götterbaum bei Erhalt der Altbäume Erhalten der Strukturvielfalt im Uferbereich durch Bewahren und Entwickeln von Offenlandbereichen (Grasfluren und Uferstauden), Verhindern von Verbuschung Erhalten des geschützten Röhrichtbestandes (geschützt nach 30 BNatSchG) Plan Text-Box Km Ufer Vorschlag für Kompensationsmaßnahmen (WSV/ Dritte) 4 5 BSK-km 4,00 links Aufwerten der Staudenvegetation eines begradigten ehemaligen Gewässers (zwischen zwei Kleingartenanlagen gelegen) 7 BSK-km 3,63-4,82 8 Saatwinkler Damm (BSK-km 4,03) links und rechts rechts Anlegen und Entwickeln naturnaher, wellenberuhigter Flachwasserzonen gemäß Artenhilfsprogramm, Initialpflanzung von Röhricht, Einbringen von Elementen zur Erhöhung der Habitatvielfalt (z. B. durch kiesige Hartsubstrate oder Totholz) inklusive anschließendem Monitoring und Einbeziehen der vorhandenen Flachwasserzonen in das Monitoring Herstellen von Leitpflanzungen als Ergänzung zum vorhandenen Biberschutzzaun unter Berücksichtigung der durchzuführenden Unterhaltung 67

69 Tabelle 5-6: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 4,82 bis km 6,22 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 5 1 BSK-km 4,82 5,38 3 BSK-km 5,35 und 5,71 4 BSK-km 5,37 und 6,10 5 BSK-km 5,40 5,45 6 BSK-km 4,82-5,88 rechts rechts rechts links links links Erhalten der Strukturvielfalt im Uferbereich durch Bewahren und Entwickeln von Offenlandbereichen (Grasfluren und Uferstauden), Verhindern von Verbuschung Unterhalten der gekappten Weiden in Anlehnung an Kopfbaumschnitt aus artenschutzrechtlichen Gründen Erhalten und Fördern der Breitblättrigen Sitter (geschützt nach BArtSchV) z. B. durch Verhindern von Verbuschung Schützen der Ufervegetation vor eindringenden Neophyten, z. B. durch Verhindern des weiteren Ausbreitens der Naturverjüngung von Robinie und Eschen-Ahorn Erhalten des geschützten Röhrichtbestandes (geschützt nach 30 BNatSchG) 7 BSK-km 5,71 rechts Entfernen von Neophyten (Knöterich), z. B. durch Abpflanzen mit standortheimischen Gehölzen 8 BSK-km 5,88 6,06 links Erhalten der landschaftsbildprägenden Gehölzkulisse, allerdings Verhindern des weiteren Ausbreitens neophytischer Gehölze in die Ufervegetation, Fördern der standortheimischen Naturverjüngung Plan Text-Box Km Ufer Vorschlag für Kompensationsmaßnahmen (WSV/ Dritte) 5 2 BSK-km 5,20 5,30 9 BSK-km 4,82 6,22 rechts links und rechts Rückbau der nicht mehr genutzten Regattaanlage Anlegen und Entwickeln naturnaher, wellenberuhigter Flachwasserzonen gemäß Artenhilfsprogramm, Initialpflanzung von Röhricht, Einbringen von Elementen zur Erhöhung der Habitatvielfalt (z. B. durch kiesige Hartsubstrate oder Totholz) inklusive anschließendem Monitoring und Einbeziehen der vorhandenen Flachwasserzonen in das Monitoring 68

70 Tabelle 5-7: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 6,22 bis km 7,43 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 6 4 BSK-km 6,65 7,00 links Fördern des Fischbestandes sowie Verbessern der Wasserqualität durch Zulassen von Gehölz- und Wurzelüberhang 5 BSK-km 7,00 links Unterhaltung der gekappten Weiden in Anlehnung an Kopfbaumschnitt aus artenschutzrechtlichen Gründen 7 BSK-km 6,95 7,02 11 BSK-km 7,35 7,43 14 WSV-Betriebsgelände Schleuse Plötzensee 15 WSV-Betriebsgelände Schleuse Plötzensee rechts rechts Verhindern des weiteren Ausbreiten invasiver Neophyten (Robinienaufwuchs) durch Pflanzung standortheimischer Gehölze Schützen und Fördern der Vegetation und des Biotopverbundes durch Entwickeln von Wiesenarten, z. B. durch Mahd Entwickeln von standortheimischen Gehölzen und artenreichen Wiesen (z. B. durch extensive Mahd) auf Flächen, die nicht der verkehrlichen Nutzung unterliegen Erhalten und Fördern der Biberpopulation durch Schaffen von Durchlässen (40 x 40 cm) in der Einzäunung des Geländes, damit die Tiere nicht auf Straßenflächen ausweichen müssen. Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende (im Rahmen ihrer Zuständigkeit) und Dritte empfohlene Zielaussagen 6 1 BSK-km 6,23 6,27 2 BSK-km 6,23 6,30 links links Erhalten, Schützen und Fördern des FFH-Lebensraumtyp 9190 Alte, bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit trockenen Grasarten, Erhalten der Benjeshecke als Schutz vor Betretungen Schützen und Fördern der Vegetation und des Biotopverbundes durch Entwickeln von hochwertigen Wiesenarten z. B. durch Zurückdrängen von Robinienaufwuchs Plan Text-Box Km Ufer Für Dritte empfohlene Zielaussagen 6 6 BSK-km 6,70 7,10 links Erhalten der sehr alten Weißdornhecke als Abschirmung zu den Kleingärten (Landschaftsbild) und Vogelschutz (Grasmücke, Neuntöter) 13 BSK-km 7,20 links Beseitigen invasiver Neophyten (Drüsiges Springkraut) Plan Text-Box Km Ufer Vorschlag für Kompensationsmaßnahmen (WSV/ Dritte) 6 3 BSK-km 6,65 links Renaturieren des Schwarzen Grabens 8 BSK-km 6,95 7,02 rechts Anpflanzen heimischer Baum- und Straucharten 69

71 Plan Text-Box Km Ufer Vorschlag für Kompensationsmaßnahmen (WSV/ Dritte) 6 9 BSK-km 7,20 links Anlegen einer wärmeliebenden Heckenpflanzung 12 BSK-km 6,22 7,40 links und rechts Anlegen und Entwickeln naturnaher, wellenberuhigter Flachwasserzonen gemäß Artenhilfsprogramm wo möglich, Initialpflanzung von Röhricht, Einbringen von Elementen zur Erhöhung der Habitatvielfalt (z. B. durch kiesige Hartsubstrate oder Totholz) inklusive anschließendem Monitoring und Einbeziehen der vorhandenen Flachwasserzonen in das Monitoring 70

72 Tabelle 5-8: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 7,43 bis km 8,15 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 7 1 BSK-km 7,50 7,57 2 BSK-km 7,60 7,70 links links Schützen und Fördern der Vegetation und des Biotopverbundes durch Entwickeln von Wiesenarten, z. B. durch Mahd Erhalten der Ufervegetation Erhalten und Fördern der Wasser-Schwertlilie (geschützt nach BArtSchV), z. B. durch Verhindern des Ausbreitens von invasiven Neophyten (Goldrute) 4 BSK-km 7,81 rechts Erhalten der Trauerweide, Zulassen des Gehölzüberhangs 7 WSV-Betriebsgelände Schleuse Plötzensee 9 WSV-Betriebsgelände Schleuse Plötzensee 8 BSK-km 7,43 8,15 Entwickeln von standortheimischen Gehölzen und artenreichen Wiesen (z. B. durch extensive Mahd) auf Flächen, die nicht der verkehrlichen Nutzung unterliegen Erhalten und Fördern der Biberpopulation durch Schaffen von Durchlässen (40 x 40 cm) in der Einzäunung des Geländes, damit die Tiere nicht auf Straßenflächen ausweichen müssen. Tolerieren von Maßnahmen des Landes zur Verhinderung von Fischsterben (z. B. temporäre Gewässerbelüftung) Plan Text-Box Km Ufer Für Dritte empfohlene Zielaussagen 7 5 Am Kolk (WVK-km 0,00 0,15 BSK-km 7,82 7,97) Verbessern des Landschaftsbildes im Bereich der Wohnschiffanlieger durch Beseitigen von Sperrmüll usw. 6 BSK-km 8,07 links Erhalten der Linde mit Baumhöhle als potenzieller Lebensraum geschützter oder gefährdeter Arten Plan Text-Box Km Ufer Vorschlag für Kompensationsmaßnahmen (WSV/ Dritte) 7 3 BSK-km 7,71 links Rückbau des alten Brückenkopfes nach Ausschluss artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 71

73 Tabelle 5-9: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 8,15 bis km 9,19 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 8 2 Spitze zum Westhafenkanal BSK-km 8,29 8,32 3 BSK-km 8,40 9,00 4 BSK-km 8,50 8,90 links rechts rechts Fördern der Naturverjüngung der Flatter-Ulmen, z. B. durch sukzessives Freistellen Zurückdrängen invasiver Neophyten (z. B. Robinien) im Bereich weißdorndominierter Gehölzsäume Erhalt der Gehölzkulisse (Lindenreihe) 7 BSK-km 9,12 rechts Erhalten und Entwickeln des jungen Feldulmenbestandes, z. B. durch sukzessives Freistellen 6 BSK-km 8,15-9,19 Tolerieren von Maßnahmen des Landes zur Verhinderung von Fischsterben (z. B. temporäre Gewässerbelüftung) Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende (im Rahmen ihrer Zuständigkeit) und Dritte empfohlene Zielaussagen 8 1 BSK-km 8,20 links Entfernen von Neophyten (Eschen-Ahorn) zum Schutz der standortheimischen angrenzenden Bestände 5 Föhrer Brücke BSK-km 9,04 und 9,07 links und rechts Erhalt der Gehölzkulisse (alte Götterbäume), Entfernen deren Naturverjüngung 72

74 Tabelle 5-10: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 9,19 bis km 10,76 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 9 5 BSK-km 10,70 10,76 7 BSK-km 9,19 10,76 8 BSK-km 9,60 9,75, 10,00 10,10 9 BSK-km 9,20 9,85 links rechts rechts Erhalten der Echten Engelwurz als Fließgewässerstromtalart im Bereich der geschütteten Wasserbausteine Tolerieren von Maßnahmen des Landes zur Verhinderung von Fischsterben (z. B. temporäre Gewässerbelüftung) Erhalten der Gehölzkulisse, Erhalten und Freistellen des wertvollen Weißdorn-Bestandes Erhalten der Gehölzkulisse, Eindämmen der Naturverjüngung von Götterbaum und Robinie 10 BSK-km 9,80 rechts Erhalten der angepflanzten Weiden Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende (im Rahmen ihrer Zuständigkeit) und Dritte empfohlene Zielaussagen 9 1 BSK-km 9,86 9,93 links Verhindern des weiteren Ausbreitens von Aufwuchs aller Gehölzneophyten 3 BSK-km 10,18 links Erhalten des Eichenbestandes mit Weißdorn (Beseitigen aller Gehölzneophyten) 4 BSK-km 10,64 10,76 rechts Schützen und Fördern der Vegetation und des Biotopverbundes durch Entwickeln von Wiesenarten (z. B. durch Mahd) 6 BSK-km 10,56 rechts Herstellen der Fischdurchgängigkeit des Mündungsbereiches der Panke gemäß Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Plan Text-Box Km Ufer Vorschlag für Kompensationsmaßnahmen (WSV/ Dritte) 9 2 BSK-km 9,97 10,17 links Entsiegeln des Lagerplatzes, ggf. Entwickeln eines Zauneidechsenhabitates 73

75 Tabelle 5-11: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 10,76 bis km 11,77 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 10 2 BSK-km 10,76 10,95 3 Schinkelmauer BSK-km 11,00 11,77 4 BSK-km 10,76 11,77 links links und rechts Erhalten der Echten Engelwurz als Fließgewässerstromtalart im Bereich der geschütteten Wasserbausteine Erhalt der Mauerfarne, -moose und -flechten, Schutz der Mauerraute, Entfernen aufkommender Gehölze Tolerieren von Maßnahmen des Landes zur Verhinderung von Fischsterben (z. B. temporäre Gewässerbelüftung) Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende (im Rahmen ihrer Zuständigkeit) und Dritte empfohlene Zielaussagen 10 1 BSK-km 10,76 10,90 rechts Schützen und Fördern der Vegetation und des Biotopverbundes durch Entwickeln von Wiesenarten (z. B. durch Mahd) 74

76 Tabelle 5-12: Zielkonzeption für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, Abschnitt km 11,77 bis km 12,20 Plan Text-Box Km Ufer Für die WSV bindende Zielaussagen 11 1 BSK-km 11,77 12,20 Tolerieren von Maßnahmen des Landes zur Verhinderung von Fischsterben (z. B. temporäre Gewässerbelüftung) 75

77 6 Allgemeingültige Unterhaltungsanweisungen Vom Grundsatz her gelten die in Kapitel 5 aufgestellten Zielsetzungen. Zu ihrer Umsetzung werden allgemeine und spezielle Unterhaltungsanweisungen formuliert. Sie sind dann anzuwenden, wenn aus verkehrlicher oder wasserwirtschaftlicher Sicht Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Ihre Beachtung stellt sicher, dass die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Belange dabei angemessen berücksichtigt werden. Die allgemeinen Unterhaltungsanweisungen geben dabei einen Rahmen für die Unterhaltung vor. Konkretere Fragestellungen finden sich in den speziellen Unterhaltungsanweisungen (Kapitel 7) oder sind im Einzelfall, z. B. mit Unterstützung durch die BfG, zu klären. 6.1 Generelle Anweisungen Die Unterhaltungsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass der vorhandene, teils naturnahe und wertvolle Naturhaushalt und das Landschaftsbild des BSK im urbanen Raum der Großstadt Berlin berücksichtigt, erhalten und möglicherweise verbessert werden. > Der für die Unterhaltung angegebene Zeitrahmen (Anhang C, Abb. 9-1) ist zu berücksichtigen. Dies gilt nicht bei Gefahr des sofortigen Schadenseintritts oder (im Benehmen/Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde) bei unaufschiebbaren Maßnahmen. > Alle Unterhaltungsmaßnahmen sind, wenn dies die Verkehrssicherheit zulässt, abschnittsweise und zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Dadurch kann verhindert werden, dass auf langen Teilbereichen starke Veränderungen der ökologischen Verhältnisse stattfinden. Außerdem kann eine schnellere Wiederbesiedlung der betroffenen Bereiche stattfinden, die von den nahen, unbeeinträchtigten Lebensräumen ausgeht. > Die Sichtbarkeit von Verkehrsschildern und Kilometertafeln sowie Vermessungspunkten und Pegeln ist zu gewährleisten. Die Sichtschneisen sind nach Erfordernis - möglichst jedoch nicht vor dem 15. Juli von Bewuchs freizuhalten. Pflanzen, die die Sichtbarkeit nicht beeinträchtigen, werden geduldet. > Um unnötige Unterhaltungsmaßnahmen zu vermeiden, sind beim Neuaufstellen von Verkehrsschildern usw. Anpassungen an die Geländestruktur und vorhandene Vegetation anzustreben. > Ausstiegsleitern und Böschungstreppen sind von Bewuchs freizuhalten. > Vermessungsarbeiten u. ä. sollten nicht zu Eingriffen in geschützte Biotope (siehe Anhang A, 30 BNatSchG) und naturnahe Vegetationsbestände führen. Ist dies aus vermessungsoder schifffahrtstechnischen Gründen dennoch erforderlich, so sind die Eingriffe (im Benehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde) auf ein Mindestmaß zu reduzieren. 76

78 > Treibgut, insbesondere Genist, ist nur dann zu entfernen, wenn es zu hydraulischen oder verkehrlichen Behinderungen führen kann. Genist besteht aus organischem Material und bietet u. a. Insekten wertvollen Lebensraum. > Auf den Einsatz von Dünger, Torf, Gülle sowie chemischer Pflanzenbehandlungsmittel aber auch von Herbiziden, Pestiziden u. ä. ist zu verzichten. > Das Abflämmen von Flächen ist verboten. > Sind Nachsaaten auf bestimmten Flächen (z. B. auf offenen Böschungsbereichen) erforderlich, sollte möglichst ausgewähltes ortstypisches Saatgut verwendet werden. Die zuständige Naturschutzbehörde kann Hinweise zu seiner Auswahl und Erlangung geben. 6.2 Generelle Anweisungen zu Baggerungen, Ufersicherungen und Biotoptypen Baggerungen > Nassbaggerungen sind im Benehmen bzw. Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden durchzuführen. Sofern kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, sollten sie nicht in Sauerstoffmangelsituationen durchgeführt werden. > Bei allen Baggerarbeiten sind die Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB-WSV) (BfG 2000) sowie der Kommentar zur HABAB-WSV (BfG 2002) bzw. (nach deren Erlass) die z. Z. in Bearbeitung befindliche HABAG zu beachten. Ufersicherungen > Zur Minimierung eventuell notwendiger Reparaturen werden regelmäßig Kontrollen der Ufer und deren Sicherung durchgeführt (Bauwerksinspektion bzw. -besichtigung). > Reparaturen in ökologisch hochwertigen Abschnitten sind grundsätzlich vom Wasser aus durchzuführen. Ausnahmen bilden Bereiche, die vom Wasser aus nicht oder nur schwer erreicht werden können, oder wenn Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna nicht zu erwarten sind. > Vorhandene Abflachungen und Unregelmäßigkeiten in der Linienführung sind - unter Berücksichtigung der genannten Ziele - zu erhalten und wo möglich herzustellen. Schadstellen in Steinschüttungen können, wenn die Randbedingungen das zulassen, Ausgangspunkt sein, um kleinere, wellenberuhigte Flachwasserzonen zu schaffen. 77

79 > Erforderliche Ufersicherungsmaßnahmen in ökologisch sensiblen Bereichen sind möglichst in der vegetationsfreien Jahreszeit auszuführen (Anhang C, Abb. 9-1). Abweichungen sollten mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Dies gilt nicht bei Gefahr des sofortigen Schadenseintritts. > Bei Instandsetzungsmaßnahmen an Ufersicherungen sollte geprüft werden, ob auf eine Verklammerung der Schüttsteine verzichtet werden kann. Das wäre vorteilhaft z. B. für die Ansiedlung von Röhrichten. > Zur schnelleren Wiederbesiedlung sanierter Ufer sind in die Steinschüttungen Rhizome von Röhrichten oder Weiden-Setzstangen einzubringen. > Der Gebrauch künstlicher Wasserbausteine zur Ufersicherung sollte möglichst vermieden werden. Hinsichtlich ihres Einsatzes gilt BMVBS-Erlass WS 14/5242.4/0. > Die Anlage von Zwischenlagerflächen u. ä. erfolgt nur in ökologisch unkritischen Bereichen. Gehölze > Naturnahe oder natürliche Ufergehölze stellen nach 30 BNatSchG (siehe Anhang A) einen unter besonderen Schutz gestellten Lebensraum dar. > Bäume mit Horsten, Bruthöhlen oder anderen herausragenden Biotopfunktionen sind grundsätzlich nicht zu unterhalten. Dennoch erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind nur in enger Absprache (Benehmen/Einvernehmen) mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchzuführen. Siehe hierzu auch Kapitel 6.3 und Anhang C, Abb Bei Gefahr des sofortigen Schadenseintritts siehe Kapitel > Die Verkehrssicherungspflicht für den Baumbestand ist zu erfüllen. Der Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009a) ist anzuwenden. Die dort festgelegten Kontrollintervalle ergeben sich aus dem Zustand des Baumes, des Alters und der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs. Ergeben sich Anhaltspunkte für mangelhafte Stand- oder Bruchfestigkeit bestehen jedoch Zweifel an der Belastbarkeit dieser Aussage oder wurden artenschutzrechtlich relevante Strukturen festgestellt - sind eingehende Untersuchungen durch Experten durchzuführen. Verkehrssichernde Maßnahmen an Bäumen können ausgleichspflichtige Eingriffe in die Natur- und Gewässerlandschaft darstellen. > Bäume, die eine Verkehrsgefährdung darstellen, sind je nach Situation o habitusgerecht zurückzuschneiden o auf unterschiedlicher Höhe (höchstens 7 bis 10 Meter) zu kappen 78

80 o durch Kappen und Ringeln (Unterbrechen der Leitungsbahnen) zum Absterben zu bringen (Totholz stellt insbesondere für Fledermäuse, Vögel und Insekten einen Lebensraum dar, der heute stark im Rückgang begriffen ist) oder o zu fällen. > Es gilt das Vermeidungs- und Minimierungsgebot. D. h., verkehrsunsichere Bäume sind so viel wie nötig aber so wenig wie möglich zu bearbeiten. In Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde können in bestimmten Fällen auch andere naturschutzfachliche bzw. wasserwirtschaftliche Ziele verfolgt werden, z. B. das Initiieren von Totholz. > Die Gehölzbestände sind unter Berücksichtigung der genannten Zielvorgaben zu mehrstufigen, artenreichen, alle Altersstufen aufweisenden, standortheimischen Beständen zu entwickeln (vgl. auch Anhang C, Abb. 9-4, Leitbild der Gehölzunterhaltung). Die Unterhaltungsmaßnahmen sind deshalb plenterartig, d. h. ungleichmäßig und in größeren zeitlichen Abständen, durchzuführen. > Standortheimische Bestände sind zu fördern, indem neophytische/standortfremde Gehölze vereinzelt und langfristig aus dem Bestand genommen werden (z. B. Kappen und Ringeln), ihre Naturverjüngung entfernt sowie standortheimischer Jungwuchs damit freigestellt und gefördert wird. Fehlt standortheimische Naturverjüngung, sind standortheimische Baum- und Straucharten der Weich- und Hartholzauen zum Erhalt eines effektiven Uferschutzes nachzupflanzen (vgl. Anhang C, Abb. 9-4). > Dominanzbestände neophytischer Gehölze (am BSK vor allem Götterbaum, Eschen- Ahorn und Robinie) sollen möglichst durch Entfernung des Jungwuchses in den Randbereichen und Abpflanzen mit standortheimischen Gehölzen an ihrer weiteren Ausbreitung gehindert werden (vgl. Anhang C, Abb. 9-3). > Standortheimischer Strauchbewuchs ist generell zu schonen. Seine Bearbeitung ist (neben der Verkehrssicherung) nur erforderlich, wenn Bauwerkssicherheit, Lichtraumprofil oder Sichtschneisen beeinträchtigt werden. > In der Wasserwechselzone werden einzelne Jungbäume und Strauchweiden erhalten, solange sie die Bauwerkssicherheit und den Schiffsverkehr nicht gefährden. Vorhandene standortheimische Einzelbäume und Baumgruppen bleiben stehen. > In das Wasser ragende Gehölze und flutende Wurzeln sind als wertvolle Uferstruktur grundsätzlich überall dort zu belassen, wo die Verkehrssicherungspflicht dem nicht entgegen steht (vgl. auch Kapitel 7, Ö9). > Werden Gehölzpflegemaßnahmen als Auftrag vergeben, ist eine entsprechende Qualitätssicherung erforderlich. Dazu zählen o eine detaillierte Leistungsbeschreibung o Nachweise der Fachkunde der beauftragten Firmen und ausführenden Personen 79

81 o eine genaue Einweisung und Kontrolle der Durchführung der Arbeiten vor Ort durch den Baumprüfer der WSV oder ein Sachverständigenbüro o Abnahme der Sicherungsmaßnahme durch den Baumprüfer der WSV > Naturverjüngung von standortheimischen Gehölzen ist Bepflanzungsmaßnahmen vorzuziehen. > Sind standortheimische Jungbäume in Gruppen zu eng aufgewachsen, so können zur Freistellung einzelne geworben und an geeigneter Stelle verpflanzt werden. Ziel ist, dass sich einzelne Gehölze optimal entwickeln können, um zukünftige Unterhaltungsmaßnahmen und Verkehrssicherheitsprobleme zu minimieren. > Sind Neuanpflanzungen dennoch erforderlich, so sind ausschließlich standortheimische, möglichst sogar örtlich vorkommende Gehölze zu verwenden. Entsprechend der potenziell natürlichen Vegetation (pnv) sind dies für die Abschnitte unmittelbar oberhalb der Wasserwechselzone vorzugsweise Purpur-Weide (Salix purpurea), Korb-Weide (Salix viminalis), Mandel-Weide (Salix triandra), Silber-Weide (Salix alba), Bruch-Weide (Salix fragilis), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Schwarz-Pappel (Populus nigra). Für die darüber liegende Zone sind dies Stiel-Eiche (Quercus robur), Feld-Ulme (Ulmus minor), Flatter- Ulme (Ulmus laevis), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Gemeine Hasel (Corylus avellana), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Purgier- Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Europäisches Pfaffenhütchen (Evonymus europaea), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus), Winter-Linde (Tilia cordata) und Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna). Kreuzdorn, Pfaffenhütchen und Gemeiner Schneeball sind giftig und sollten daher nicht in der Nähe von Spielplätzen gepflanzt werden. > Sofern für Pflanzmaßnahmen eine Werbung von Pflanzen aus standortheimischen, örtlichen Populationen nicht möglich ist, d. h. wenn für Pflanzmaßnahmen Baumschulware benötigt wird, sollen einheimische Gehölze regionaler Herkunft verwendet werden. Dies kann allerdings, sofern nicht auf Forstschulware zurückgegriffen werden kann, zum jetzigen Zeitpunkt noch zu Problemen führen, da viele Baumschulen nicht über die geforderten Nachweise verfügen. > Ein Aufasten der Bäume (d. h. ein Entfernen von Ästen am Stamm) ist zu unterlassen, es sei denn, es ist zum Freihalten des Lichtraumprofils erforderlich. > Angeflogene oder sich selbst angesiedelte Gehölze unterliegen der gleichen Unterhaltung wie gepflanzte oder bestehende Gehölzgruppen. > Sofern möglich, ist das anfallende Schnittgut, soweit es nicht als Nutzholz verwendet werden kann, mit einem Buschhacker zu zerkleinern und zum Mulchen z. B. neuangelegter Anpflanzungen zu verwenden. Überschüssiges Material ist nach Möglichkeit zur Kompostierung aufzusetzen oder für den Lebendverbau zu verwenden. Flächen, die hierfür geeig- 80

82 net sind, können in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde ermittelt werden. > Abgestorbene Gehölze oder Gehölzteile sind - sofern von ihnen keine Gefährdung der Verkehrssicherheit sowie keine Einengung des Abflussquerschnittes ausgeht - zu belassen. Totholz ist von hohem ökologischen Wert. > Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume sind, wenn räumlich möglich, aus Gründen der Nachhaltigkeit rechtzeitig, d. h. vor dem Entfernen des Altbaumes bzw. direkt danach durchzuführen. > Es gelten die Ausführungen der DIN 18916, insbesondere zum Zeitpunkt der Pflanzung, zu Pflanzgutbeschaffung, Behandlung der Pflanzen vor der Pflanzung, Pflanzlöchern, Wurzelbehandlung, Pflanzvorgang, Pflanzschnitt, Verankerung sowie Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Vorbereitung der Vegetationstragschicht wird in der DIN beschrieben. Hier gelten nicht die Punkte 5.2 Bodenverbesserung und 5.3 Düngemittel. Weitere zu beachtende DIN-Normen sind in Anhang B dargestellt. > Bei der Entwicklungspflege von Neuanpflanzungen ist in den ersten Jahren der konkurrierende Gras- und Krautbewuchs durch Mulchen und Ausmähen klein zu halten bzw. zu beseitigen. > Arbeiten an Gehölzbeständen sind auf das erforderliche Minimum zu reduzieren und lediglich in dem vorgegebenen Zeitrahmen durchzuführen (Anhang C, Abb. 9-1). Dies gilt nicht bei Gefahr des sofortigen Schadenseintritts (siehe Kapitel 5.4.3) oder (im Benehmen/Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde) bei Maßnahmen, die zu anderer Zeit nicht durchgeführt werden können. Röhrichte > Röhrichte sind nach 30 BNatSchG geschützte Biotope (siehe Anhang A) und somit zu erhalten. In der Regel sind Unterhaltungsmaßnahmen, soweit der Bewuchs standsicher ist, nicht erforderlich. > Eventuell dennoch anfallende Unterhaltungsarbeiten an Röhrichten sind nur in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden zu erledigen. > Die Mäharbeiten sind, wenn unumgänglich, abschnittsweise und per Hand durchzuführen. > Im Rahmen der Unterhaltung erfolgt grundsätzlich keine Ansiedlung von Röhrichten. Potenzielle Standorte können allerdings - durch Abflachen der Ufer, Entfernen der Ufersicherung, Anlegen von Flachwasserzonen u. ä. - nach Maßgabe der Zielkonzeption optimiert werden. 81

83 > Die Arbeiten sind ausschließlich in dem vorgegebenen Zeitrahmen durchzuführen (Anhang C, Abb. 9-1). Hochstauden > Mäharbeiten sind (im Benehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde) auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Mahd erfolgt abschnittsweise in drei- bis fünfjährigem Rhythmus, dabei bleibt immer ein älterer Bestand (mindestens 40%) als Rückzugsrefugium und Wiederbesiedlungskern für Insekten und verschiedene Vogelarten erhalten. Zu dichter Buschaufwuchs ist hierbei zu beseitigen. > Geschützte und/oder gefährdete Hochstaudengesellschaften sind, wenn eine Gefährdung durch Gehölzaufwuchs auszuschließen ist, grundsätzlich von der Unterhaltung auszunehmen. Ansonsten sind aufkommende Gehölze zu entnehmen. > Das anfallende Mähgut muss entsorgt werden (Nutzung z. B. als Viehfutter, Biomasse für Energiegewinnung, Kompostierung oder zum Mulchen, wenn keine Pflanzenteile von invasiven Neophyten enthalten sind), es darf nicht verbrannt werden. > Die Unterhaltungsarbeiten sind möglichst im vorgegebenen Zeitrahmen durchzuführen (Anhang C, Abb. 9-1). Invasive Neophyten Neophyten sind Pflanzenarten, die aus anderen Klimazonen meist durch den Menschen bewusst oder unbewusst eingeschleppt wurden. Einige Arten konnten sich aufgrund von günstigen Standortverhältnissen (Nährstoffe, Rohboden usw.) und ihrer Konkurrenzkraft optimal entwickeln und bilden an manchen Bundeswasserstraßen bereits großflächige Monokulturen (invasive Neophyten). Bekannteste Vertreter der krautigen Neophyten an Bundeswasserstraßen sind das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), die Riesen-Goldrute (Solidago gigantea), der Topinambur (Helianthus tuberosus), der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch Herkulesstaude genannt. Im Herbst, nach Absterben der oberirdischen Pflanzenteile, stellen sie keinen Uferschutz mehr dar. Ihre Bedeutung für die einheimische Fauna ist im Vergleich zur standortheimischen Vegetation geringer. Am BSK finden sich vor allem Drüsiges Springkraut, Kanadische Goldrute, Topinambur und Japanischer Staudenknöterich. > Kleine Bestände sind möglichst mehrfach im Jahr zu mähen. Das Mähgut ist anschließend von den Flächen zu entfernen. > Eine Entfernung größerer Bestände wäre sehr aufwändig und durch die damit verbundenen Eingriffe auch ökologisch nachteilig. Daher ist darauf zu verzichten. Um die stand- 82

84 ortheimische Ufervegetation zu erhalten, soll angestrebt werden, eine weitere starke Ausbreitung dieser vorhandenen Neophytenbestände zu verhindern. Dazu sind die Randbereiche, in denen sich die Pflanzen in angrenzende Biotope ausdehnen, mehrfach im Jahr zu mähen. Das Mähgut ist aus den Flächen zu entfernen. > Außerdem sind betroffene Bereiche im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten mit standortheimischen Gehölzen randlich abzupflanzen. Der entstehende Schattendruck reduziert den Lebensraum der Neophyten. > Besondere Verhaltensregeln sind bei der Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus, der bisher im Bearbeitungsgebiet nicht festgestellt wurde, erforderlich. Er ist ebenfalls mehrfach im Jahr zu mähen. Dabei ist Schutzkleidung zu tragen, die möglichst alle Körperteile bedeckt. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Erfahrungen an anderen Bundeswasserstraßen haben gezeigt, dass fünfmaliges Mähen im Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren zum Erfolg geführt hat. Bei kleineren Beständen kann u. U. ein vollständiges Ausgraben und Entfernen der Pflanzen (unter Berücksichtigung der genannten Schutzmaßnahmen) sinnvoll sein, allerdings sind auch dabei mehrere Jahre einzuplanen und Kontrollen der Ausbreitung erforderlich. Werkzeuge, die zum Mähen oder Ausgraben des Riesen- Bärenklaus genutzt wurden, sind nach Beendigung der Maßnahme (unter Beibehaltung der Schutzmaßnahmen) unbedingt gründlich zu säubern. Auch neophytische Gehölze sind möglichst an ihrer weiteren Ausbreitung zu hindern (vgl. dazu Kapitel 6.2 Gehölze sowie Anhang C, Abb. 9-3). 6.3 Beachtung des Artenschutzes im Rahmen der Unterhaltung Allgemeiner Artenschutz Zum allgemeinen Artenschutz gehören die Verbote des 39 Abs. 5 BNatSchG, Gehölze von Anfang März bis Ende September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen oder Röhrichte in dieser Zeit zurückzuschneiden. Sie gelten nicht, wenn Maßnahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen und anders nicht durchführbar sind. Das Berliner Naturschutzgesetz dehnt diese Verbote auf die Beseitigung jeglicher Ufervegetation von Anfang März bis Ende August aus ( 29 NatSchGBln). 40 BNatSchG verbietet das Ausbringen gebietsfremder Arten in der freien Natur ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Diesem Ausbringungsverbot unterliegt die WSV im Rahmen der Unterhaltung. Anzustreben und ab 2020 obligatorisch ist also der Einsatz standortheimischen Pflanzmaterials und Saatgutes (mit Herkunftsnachweis). 83

85 Besonderer Artenschutz Bei allen Unterhaltungsmaßnahmen müssen die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes eingehalten werden. Im BNatSchG werden die besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten definiert (nicht zu verwechseln mit den gefährdeten Arten, die in den Roten Listen enthalten sind). Das Artenspektrum ist sehr groß, lässt sich aber in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde mit Bezug auf die konkrete Unterhaltungsmaßnahme sinnvoll eingrenzen. Von Unterhaltungsmaßnahmen an der Wasserstraße können insbesondere Vögel, Fledermäuse und Fische, aber auch holzbewohnende Käfer, Libellen sowie Amphibien und Reptilien betroffen sein. Für die geschützten Arten gelten die in 44 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote (geschützte Tiere zu töten oder erheblich zu stören, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen bzw. geschützte Pflanzen und ihre Standorte zu beschädigen). Es muss sichergestellt werden, dass diese Zugriffsverbote bei der Durchführung der Maßnahmen nicht verletzt werden oder eine entsprechende Ausnahme möglich ist. Abb. 9-2 in Anhang C verdeutlicht die Herangehensweise und den Abstimmungsverlauf mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Da es für die Belange des Artenschutzes kein formalisiertes Prüfungsverfahren gibt und für ihre Berücksichtigung im Rahmen der Unterhaltung erst wenige Erfahrungen vorliegen, sollten in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden pragmatische Lösungsansätze für den Einzelfall gesucht werden. Im Normalfall sollte es nicht erforderlich sein, dazu einen ausführlichen Fachbeitrag zum Artenschutz, wie z. B. bei Planfeststellungsverfahren üblich, zu erstellen. Im Wesentlichen sind folgende Fragen zu klären: Welche geschützten Arten kommen im Gebiet vor und könnten von der Unterhaltungsmaßnahme betroffen sein? Relevant sind nur die Arten, die durch die Wirkungen der Unterhaltungsmaßnahme konkret beeinträchtigt werden könnten. Hilfreich ist in jedem Fall die Nachfrage bei der zuständigen Naturschutzbehörde nach im Gebiet vorkommenden geschützten Arten. Besonders wichtig ist die Beachtung der streng geschützten Arten. Auch die Heranziehung des Gefährdungsgrades aus den Roten Listen kann für die Artenauswahl hilfreich sein. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind vornehmlich Arbeiten an den älteren Baumbeständen kritisch zu sehen, da beispielsweise Greifvögel, Spechte und Fledermäuse Baumhöhlen oder Horste nutzen und betroffen sein können. In diesem Fall sind die relevanten Strukturen an den Bäumen aktuell zu erfassen. Auch der Biber kommt am BSK vor und ist streng geschützt. Die Unterhaltungsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass sie seine Ausbreitung nicht behindern sondern eher fördern (vgl. Kapitel 7). Als besonders geschützte Pflanzenarten wurden die Wasser-Schwertlilie, die Große Teichrose und die Gewöhnliche Grasnelke (alle BArtSchV) sowie die Breitblättrige Sitter (EUArtSchV) nachgewiesen. 84

86 Sofern Beeinträchtigungen zu erwarten sind welche Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung gibt es (Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF- Maßnahmen))? Wenn Zugriffsverbote nach 44 verletzt werden können, sollte nach Alternativmöglichkeiten gesucht werden, die das verhindern. Beispielsweise kann es ausreichend sein, einen verkehrsunsicheren Baum oberhalb der Baumhöhle zu kappen. Auch die Schaffung von Ersatzquartieren, bestimmte Bauausschlusszeiten sowie die zeitliche und räumliche Staffelung der Maßnahmen sind als minimierende bzw. CEF-Maßnahmen denkbar. Werden trotz aller Minimierungsmöglichkeiten Zugriffsverbote nach 44 verletzt? Nicht immer wird eine Verletzung der Zugriffsverbote zu verhindern sein. Dann ist zu prüfen, ob gemäß 45 Abs. 7 die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung gegeben sind (siehe Anhang C, Abb. 9-2) und ggf. eine solche Ausnahmegenehmigung einzuholen bzw. die Ausnahme im Benehmen mit der Naturschutzbehörde zu dokumentieren. Weitere Hinweise finden sich im Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Ausund Neubau von Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009b) sowie im Leitfaden Umweltbelange bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen (Entwurf) (BMVBS 2012). 85

87 7 Spezielle Unterhaltungsanweisungen Für die WSV-eigenen Flächen werden spezielle Unterhaltungsanweisungen formuliert. Diese enthalten Aussagen zu: > Abschnitten mit besonderen Anforderungen in Hinsicht auf Schifffahrt und Verkehrssicherheit, > streng geschützten Arten gemäß BNatSchG, > FFH-Lebensräumen und -Arten einschließlich Vogelschutzrichtlinie, > ökologisch hochwertigen Bereichen und Arten sowie > ausgewählten ökologisch sehr gering- bis mittelwertigen Bereichen und Arten. Die speziellen Unterhaltungsanweisungen wurden aus der Zielkonzeption und somit aufbauend auf den Bestandsdaten und der Einschätzung sowie den erforderlichen, vom WSA geplanten Unterhaltungsarbeiten abgeleitet. Eine Darstellung der speziellen Unterhaltungsanweisungen erfolgt in den Plänen Spezielle Unterhaltungsanweisungen, Plan Nr. 6-1 bis Für die hier nicht beschriebenen Uferabschnitte gelten die Aussagen in der Zielkonzeption (Kap. 5) und die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). 86

88 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für Abschnitte mit besonderen Anforderungen in Hinsicht auf Schifffahrt und Verkehrssicherheit V1 Spundwände, Betonmauern und Schrägufer mit Unterwasserspundwänden Plan 6-7 WVK-km li, re 0,00 bis 0,30 Plan 6-8 BSK-km li, re 8,30 bis 9,19 Plan 6-9 BSK-km li, re 9,19 bis 10,76 Plan 6-10 BSK-km li, re 10,76 bis 11,77 Plan 6-11 BSK-km li, re 11,77 bis 12,20 Schutz, Gefährdung: keine Lebensraum/-strukturen: entfällt Unterhaltung Die Bereiche der Spundwände und Betonmauern in den angegebenen Abschnitten des BSK und des Westhafenverbindungskanals sowie Schrägufer mit Unterwasserspundwänden (BSK-km li 10,62-10,97) sind von Gehölzbewuchs freizuhalten, da die Fahrrinne hier unmittelbar angrenzt und im Notfall Schiffe anlegen können müssen. Bei angrenzenden Gehölzbeständen ist das Lichtraumprofil auf 4,50 m herzustellen und durch regelmäßige Schnittmaßnahmen dauerhaft freizuhalten. Darüber hinaus erfolgt kein Eingriff in den Gehölzbestand. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisungen Ö3 (Mauerraute und andere Mauervegetation - Schinkelmauer) und Ö9 (Fischökologisch relevante Strukturen - Bereich Nordhafen). 87

89 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für streng geschützte Arten A1 Röhrichtbrüter (Drosselrohrsänger und Sumpfrohrsänger) Plan 6-1 bis 6-3 Kleine Malche, Auf der Hallig, Alte Fahrt (Brutnachweis Drosselrohrsänger, potenzielles Vorkommen Sumpfrohrsänger) Schutz, Gefährdung: Drosselrohrsänger: 7 BNatSchG: streng geschützt (BArtSchV) RL D: V (Vorwarnliste) RL Bln: V (Vorwarnliste) Sumpfrohrsänger: 7 BNatSchG: besonders geschützt RL D: nicht gefährdet RL Bln: V (Vorwarnliste) Lebensraum/-strukturen: Röhrichte (v. a. Schilf), vorzugsweise an Gewässern mit angrenzenden Gehölzbeständen, Hochstaudenfluren (auch Goldrute) Unterhaltung Drosselrohrsänger: Aufkommender Gehölzanflug wird in den Röhrichten außerhalb der Brutzeit (Brutzeit = Mai bis Mitte Juli) entfernt. Gemäß BNatSchG dürfen Röhrichte vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten werden. Sollten Instandsetzungsarbeiten erforderlich werden, ist auf den Schutz und die Erhaltung des Röhrichts und ggf. vorhandene Niststätten zu achten. Konkrete Maßnahmen sind im Bedarfsfall mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen. Schutz der Röhrichte = Schutz der Röhrichtbrüter Sumpfrohrsänger: Eine eventuelle Mahd von flächigen Hochstaudenfluren (auch Goldrutenbeständen) muss außerhalb der Brutzeit (Mai bis Mitte Juli) und abschnittsweise erfolgen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). 88

90 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für FFH-Lebensräume und -Arten einschließlich Vogelschutzrichtlinie N1 FFH-Lebensraumtyp 3150: Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Plan 6-1 Kleine Malche Schutz, Gefährdung: 30 BNatSchG, 26a NatSchGBln FFH-RL: Anhang I RL D: 2 (stark gefährdet) Lebensraum/-strukturen: Standgewässer einschließlich Ufervegetation mit Schwimmblattund Wasserpflanzenvegetation Unterhaltung Die Gehölzbestände am Ufer werden naturnah entwickelt. Hierzu ist nicht standortheimischer Gehölzaufwuchs (z. B. Walnuss) zu entnehmen. Alt- und Totholz wird soweit möglich in den Beständen belassen bzw. entwickelt. Z. B. sind gefällte Weiden weiterhin Richtung Kleine Malche abzulegen. Somit wird die Naturverjüngung von standortheimischen Gehölzen gefördert. Bei der Entnahme von Gehölzen ist immer auf das Vorhandensein von Baumhöhlen und/oder Horsten zu achten. Die Ausführungen zum Artenschutz sind zwingend zu beachten. Das Ufer wird soweit möglich von illegalen Nutzungen und störenden Landschaftselementen freigehalten. Die Stillwasserzone wird naturnah erhalten (Beibehaltung der Zufahrtsbarriere). Bootsverkehr wird nicht zugelassen. Ufervegetation und Unterwasservegetation wird erhalten. Erforderliche unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind nur in enger Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisung Ö10 (Gehölze nasser bis feuchter Standorte). 89

91 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für FFH-Lebensräume und -Arten einschließlich Vogelschutzrichtlinie N2 FFH-Lebensraumtyp 9190: Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur Plan 6-6 BSK-km li 6,23 bis 6,27 Schutz, Gefährdung: 30 BNatSchG, 26a NatSchGBln FFH-RL: Anhang I RL D: 1-2 (von vollständiger Vernichtung bedroht bis stark gefährdet) Lebensraum/-strukturen: Birken-Stieleichen-Trockenwald auf Sand Unterhaltung Der vorhandene Eichenwaldrest (schlechter Erhaltungszustand) wird erhalten und die naturnahe Entwicklung als FFH-Lebensraum (9190) gefördert. Der Aufwuchs von nicht standortheimischen Gehölzen wird entnommen. Lebensraumtypische Naturverjüngung ist zu fördern (vereinzelt Schutz von Eichen- Sämlingen durch Drahthosen vor mechanischer Beschädigung). Die Pflanzungen von Ziergehölzen im Norden (Festplatz) und Westen drängen in den Lebensraumtyp (LRT). Diese Entwicklung ist durch Beseitigung von Verjüngung dieser Gehölze und Unterlassung von Anpflanzungen von Ziergehölzen am Rand des LRT zu verhindern. Die Benjes-Hecke ist zu erhalten, um ein Betreten des LRT zu erschweren. Erforderliche unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind nur in enger Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). 90

92 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für FFH-Lebensräume und -Arten einschließlich Vogelschutzrichtlinie N3 Biber Plan 6-1 bis 6-7 BSK-km li und re 0,00 bis 7,50 Schutz, Gefährdung: 7 BNatSchG: streng geschützt (FFH-RL Anhang IV) FFH-RL: Anhang II RL D: V (Vorwarnliste) RL Bln: 1 (vom Aussterben bedroht) Lebensraum/-strukturen: Gewässer mit dichter Vegetation, als Nahrung Gehölzsäume mit Weichholzarten (Pappel, Weide, Erle Birke), Biberschnitte meist bis 20 m vom Gewässerrand Unterhaltung Dem Biber wird in seinem Streifgebiet ein ganzjährig vorhandener Nahrungsvorrat durch Einrichten von Biberfraßstellen (extensive Gehölzunterhaltung, z. B. Belassen von einzelnen Jungbäumen wie Weide und Esche am Ufer, keine Hochastung (außer zum Freihalten des Lichtraumprofils) sowie Ablegen von geeignetem Baumschnitt als Futterangebot) angeboten. In der Einzäunung des Schleusengeländes werden Durchlässe (40 x 40 cm) geschaffen, um den Tieren die Querung zu ermöglichen und ein Ausweichen auf Straßenflächen zu vermeiden. Die konkreten Standorte werden zusammen mit einem ortskundigen Faunisten festgelegt. Die mit heimischen Gehölzen bestandenen Uferabschnitte werden erhalten und gefördert. Kahlschläge und größere beidseitig gehölzfreie Abschnitte werden vermieden. Dem Biber dienen alle Unterhaltungsmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, standortheimische, naturnahe und strukturreiche, extensiv gepflegte Gehölzbestände zu erhalten und zu schaffen. Die Ausführungen zum Artenschutz sind zwingend zu beachten. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisung Ö10 (Gehölze nasser bis feuchter Standorte). 91

93 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für FFH-Lebensräume und -Arten einschließlich Vogelschutzrichtlinie N4 Eisvogel Plan 6-2 BSK-km re 1,60 - Vorkommensnachweis im Bereich Gartenfeld (kein Brutnachweis) Schutz, Gefährdung: 7 BNatSchG: streng geschützt (BArtSchV) VSchRL: Anhang I RL D: nicht gefährdet RL Bln: 2 (stark gefährdet) Lebensraum/-strukturen: Steilufer, Wurzelteller, ins Wasser hineinragende Äste Unterhaltung Gehölze sind, solange eine Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung der Ufersicherung auszuschließen sind, in der Wasserwechselzone zu erhalten (vgl. Kap. 6, Gehölze). Ins Wasser hineinragende Gehölze werden als Ansitzwarte genutzt. Entstehende Steilufer oder ähnliche Strukturen (z. B. Wurzelteller) sind - soweit möglich - als potenzielle Bruthabitate zu erhalten. Eine Unterhaltung ist nicht erforderlich. Die Ausführungen zum Artenschutz sind zwingend zu beachten. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisung Ö10 (Gehölze nasser bis feuchter Standorte). 92

94 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für FFH-Lebensräume und -Arten einschließlich Vogelschutzrichtlinie N5 Plan 6-4 Plan 6-5 Mittelspecht BSK-km re 3,62 4,82 (Saatwinkler Damm) BSK-km re 5,35 (im Volkspark Jungfernheide) BSK-km re 4,82 5,65 (Saatwinkler Damm) Schutz, Gefährdung: 7 BNatSchG: streng geschützt (BArtSchV) VSchRL: Anhang I RL D: nicht gefährdet RL Bln: nicht gefährdet Lebensraum/-strukturen: hohe, alte Bäume mit Totholzanteil oder grobrissiger Rinde Unterhaltung Unterhaltungsmaßnahmen an hohen, alten Bäumen werden ausschließlich zum Erhalt der Verkehrssicherheit durchgeführt, notwendige Maßnahmen auf das unbedingt notwendige reduziert. Totholz ist soweit möglich zu dulden. Entstehende oder bereits vorhandene Lücken im Baumbestand werden durch Pflanzung standortheimischer Gehölze geschlossen. Die Ausführungen zum Artenschutz sind zwingend zu beachten. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009a). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). 93

95 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für FFH-Lebensräume und -Arten einschließlich Vogelschutzrichtlinie N6 Zauneidechse Plan 6-7 BSK-km re 7,65 (Bereich eines Parks/Sportanlage) BSK-km li 7,70 (Gewerbegebiet) Schutz, Gefährdung: 7 BNatSchG: streng geschützt (FFH-RL Anhang IV) RL D: V (Vorwarnliste) RL Bln: 3 (gefährdet) Lebensraum/-strukturen: offene relativ trockene Lebensräume, Brachflächen, Böschungen mit lückiger Vegetation sowie angrenzende Gebüsche, Strukturelemente, besonnte Sandflächen zur Eiablage Unterhaltung Im Bereich des BSK sind vor allem die südexponierten Bereiche, die die Habitateigenschaften für Zauneidechsen erfüllen, zu erhalten. Dazu sind die geeigneten Flächen durch Mahd von Verbuschung freizuhalten. Rohbodenstandorte sind zu erhalten (nicht bepflanzen oder ansäen). Von Bedeutung ist auch die Schaffung von Kleinstrukturen wie Reisig-, Stein- und Erdhaufen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisung Ö12 (Offenlandbereiche/Wiesenvegetation). 94

96 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö1 Schwarz-Pappel Plan 1 Auf der Hallig (BSK-km 0,47, 0,52, 0,58 und 0,71) Schutz, Gefährdung: RL D: 3 (gefährdet) RL Bln: nicht gefährdet Lebensraum/-strukturen: Art der Weichholzaue Unterhaltung Bestätigte Exemplare der Schwarz-Pappel werden als genetisch unverfälschtes Exemplar unbedingt erhalten. Der Bestand an Schwarz-Pappeln am BSK ist durch Anziehen von Stecklingen des autochthonen Materials zu fördern. Da die Schwarz-Pappel ein getrenntgeschlechtiger Baum ist, wird bei der Vermehrung auf die Anzucht von sowohl weiblichen als auch männlichen Pflanzen geachtet. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). 95

97 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö2 Plan 6-1 Plan 6-2 Plan 6-3 Plan 6-4 Plan 6-7 Plan 6-8 Naturverjüngung von Ulmen Auf der Hallig BSK-km li 0,49, 0,51 und 0,54 BSK-km li 0,76 BSK-km li 1,44 und 1,58 BSK-km li 2,02, 2,05 und 3,02 BSK-km li 3,66 und 3,69 BSK-km re 3,60 Am Kolk BSK-km li 7,84 BSK-km li 8,29 bis 8,32 BSK-km re 8,78 und 9,12 Schutz, Gefährdung: Feld-Ulme: RL D: 3 (gefährdet) RL Bln: V (Art der Vorwarnliste) Flatter-Ulme: RL D: nicht gefährdet RL Bln: V (Art der Vorwarnliste) Lebensraum/-strukturen: Unterhaltung grundwasserbeeinflusste Standorte, Art der Hartholzaue Die Naturverjüngung der Ulmen ist ausschließlich schrittweise freizustellen, um ein Verbrennen der Blätter und Rinde und damit Absterben der jungen Pflanzen zu vermeiden. Die jungen Ulmen sind zur Verbesserung der allgemeinen Widerstandsfähigkeit (auch im Hinblick auf den Ulmensplintkäfer als Verursacher des Ulmensterbens) sowie zur Bildung von Blüten und Früchten mit einer großen, gut geformten Krone zu entwickeln. Auch die Flatter-Ulme ist in die beschriebenen Unterhaltungsmaßnahmen einzubeziehen. Sie ist weniger anfällig gegen das Ulmensterben. Weiterhin kommt ihr unter dem Aspekt des Artenschutzes eine besondere Bedeutung zu. Sie stellt für bestimmte Arten, z. B. den Ulmenblattfloh (Psylla ulmi), den einzigen Lebensraum dar. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). 96

98 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö3 Mauerraute und andere Mauervegetation Plan 6-10 BSK-km li und re 11,00 bis 11,77 Schutz, Gefährdung: RL D: nicht gefährdet RL Bln: 3 (gefährdet) Lebensraum/-strukturen: Mauerfugen mit kalkhaltigem Mörtel an der unverputzten Schinkelmauer Unterhaltung Mauerfarne, -moose und -flechten sind möglichst zu belassen. In den Fugen aufkommende Gehölze werden regelmäßig entfernt. Vor großflächigen Sanierungsmaßnahmen ist die zuständige Naturschutzbehörde einzubeziehen. Es ist der Erhalt der Mauervegetation zu prüfen (ggf. Werbung, Zwischenlagerung und Impfung von Pflanzen/Pflanzenteilen). Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). 97

99 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö4 Breitblättrige Sitter Plan 6-3 BSK-km re 2,25 und 3,15 Plan 6-5 BSK-km re 5,37 BSK-km li 6,10 Schutz, Gefährdung: 7 BNatSchG: besonders geschützt (BArtSchV) RL D: nicht gefährdet RL Bln: nicht gefährdet Lebensraum/-strukturen: Offenlandbereiche bzw. am Rand lichter Gehölze Unterhaltung Die Vorkommen der Breitblättrigen Sitter am BSK sind durch Freistellen (Verhindern der Verbuschung und damit der Verschattung) zu fördern, da sie lichte bis halbschattige Standorte bevorzugt. Das Freistellen der ausdauernden Pflanzen kann durch Mahd vor dem Austrieb aus dem Rhizom (Mitte Mai) oder durch gezieltes Ausmähen, wenn die Pflanzen eindeutig erkennbar sind, vorzugsweise während der Blüte zwischen Ende Juli und Ende August erfolgen. An Standorten der Sitter (BSK-km re 3,15), die durch invasive Arten (Japanischer Staudenknöterich, Kanadische Goldrute) von Überwucherung bedroht sind, ist durch eine randliche Bepflanzung der Sitterfläche mit heimischen Straucharten der Sitter-Bestand zu unterstützen. Dabei sind die Ränder der Sitterstandortfläche (nicht die Fläche auf der sich Sitter befindet) durch Riegelpflanzungen je östlich (Japanischer Staudenknöterich) und westlich (Goldrute) zu bepflanzen. Weiterhin ist auf die Artenwahl zu achten (eigene Ausbreitung, Wuchshöhe und damit ggf. ungewollte Beschattung). Ziel ist die Verhinderung des Eindringens der krautigen Neophyten in die Sitterfläche unter Beibehaltung der Lichtverhältnisse (keine neue Beschattung!). Diese Maßnahme ist mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisungen Ö5 (Wasser-Schwertlilie) und Ö12 (Offenlandbereiche/Wiesenvegetation). 98

100 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö5 Wasser-Schwertlilie Plan 6-3 Plan 6-7 BSK-km re 3,12 BSK-km li 7,62 Schutz, Gefährdung: 7 BNatSchG: besonders geschützt (BArtSchV) RL D: nicht gefährdet RL Bln: nicht gefährdet Lebensraum/-strukturen: sonnig bis lichtschattiger Uferbereich stehender und fließberuhigter Gewässer Unterhaltung Im Bereich der am Ufer vorhandenen Röhrichte und Uferstauden erfolgen keine Mahdarbeiten. Röhrichte und Uferstauden bleiben erhalten und werden in ihrer natürlichen Entwicklung geduldet. Aufkommender Gehölzanflug ist aus den Röhrichten zu entfernen. Unterhaltungsarbeiten am BSK-km li 7,62 beschränken sich auf das Verhindern des Ausbreitens von invasiven Neophyten (Goldrute) in das Röhricht und Entnahme der nichtheimischen Gehölznaturverjüngung (vor allem Robinie). Am BSK-km re 3,12 ist der Röhrichtbestand mit Wasser-Schwertlilie von invasiven Arten (Japanischer Staudenknöterich, Kanadische Goldrute) gefährdet. Das Eindringen der Goldrute ist durch Ausmähen zu unterbinden (in Kombination mit der Strauchpflanzung für Ö4). Sollten Instandsetzungsarbeiten der Steinschüttung erforderlich werden, ist auf den Schutz und die Erhaltung des Röhrichts und der Wasser-Schwertlilie zu achten. Konkrete Maßnahmen sind im Bedarfsfall mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisungen A1 (Röhrichtbrüter), Ö4 (Breitblättrige Sitter) und G8 (Krautige Neophyten). 99

101 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö6 Schwanenblume Plan 6-1 Plan 6-4 BSK-km li 0,79 (Kleine Malche) BSK-km re 4,70 Schutz, Gefährdung: RL D: nicht gefährdet RL Bln: 2 (stark gefährdet) Lebensraum/-strukturen: Uferröhrichte eutropher, stehender bis langsam fließender Gewässer Unterhaltung Im Bereich der am Ufer vorhandenen Röhrichte und Uferstauden erfolgen keine Mahdarbeiten. Röhrichte und Uferstauden bleiben erhalten und werden in ihrer natürlichen Entwicklung geduldet. Unterhaltungsarbeiten beschränken sich hier auf die selektive, manuelle Entnahme der Gehölznaturverjüngung. Sollten Instandsetzungsarbeiten der Steinschüttung erforderlich werden, ist auf den Schutz und die Erhaltung des Schwanenblumenröhrichtes zu achten. Konkrete Maßnahmen sind im Bedarfsfall mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisung A1 (Röhrichtbrüter). 100

102 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö7 Plan 6-1 Plan 6-2 Plan 6-3 Große Teichrose Kleine Malche BSK-km re 1,20 (Einfahrt Alte Fahrt) BSK-km re 3,00 (Ausfahrt Alte Fahrt) Schutz, Gefährdung: 7 BNatSchG: besonders geschützt (BArtSchV) RL D: nicht gefährdet RL Bln: nicht gefährdet Lebensraum/-strukturen: Unterhaltung stehende bis leicht fließende Gewässerbereiche Die Bestände der Großen Teichrose bleiben erhalten und werden in ihrer Entwicklung geduldet. Da die Große Teichrose auf Grund ihrer Standortansprüche in Bereichen wächst, die nicht von Schifffahrt genutzt werden, ist keine Unterhaltung erforderlich. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Siehe auch Unterhaltungsanweisung N1 (FFH-LRT 3150). 101

103 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö8 Gebüschbrüter Plan 6-1 Großer Wall (Sprosser) Gebüsche am BSK (Nachtigall, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke) Schutz, Gefährdung: Sprosser: 7 BNatSchG: besonders geschützt RL D: nicht gefährdet RL Bln: N (nicht bewertet) Nachtigall, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke: 7 BNatSchG: besonders geschützt RL D: nicht gefährdet RL Bln: nicht gefährdet Lebensraum/-strukturen: Gebüsche (Unterholz), Röhrichte, Hochstauden Unterhaltung Grundsätzlich sind Gebüsche, Schilfröhrichte und auch die Brombeere als potenzielle Neststandorte nicht zu unterhalten und weiterhin der Eigenentwicklung zu überlassen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisungen Ö10 (Gehölze nasser bis feuchter Standorte) und Ö11 (Flachwasserzonen). 102

104 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö9 Fischökologisch relevante Strukturen Plan 6-1 bis 6-8 Großer Wall, Kleine Malche BSK-km li, re 0,00 bis 8,30 exklusive Innenkurvenbereiche Plan 6-2 BSK-km re 1,20 Plan 6-3 BSK-km re 3,00 Plan 6-4 BSK-km re 3,42 bis 3,60 Plan 6-6 BSK-km li 6,65 bis 7,00 Plan 6-7 BSK-km re 7,81 Plan 6-9 BSK-km re 9,80 und BSK-km li, re 10,2 bis 10,5 (Nordhafen) Schutz, Gefährdung: Rapfen: 7 BNatSchG: streng geschützt (FFH-RL Anhang II) RL D: nicht gefährdet RL Bln: nicht gefährdet Aal, Hecht: RL D: nicht gefährdet RL Bln: B (bestandsgefördert) Gründling: RL D: nicht gefährdet RL Bln: 3 (gefährdet) Lebensraum/-strukturen: Fließ- und Stillgewässer Unterhaltung Wichtige fischökologisch relevante Uferstrukturen am BSK, wie dichte Vegetation mit ü- berhängenden Ästen und flutenden Wurzeln sowie unbefestigte Uferstrecken, die vor allem Jungfischen als Aufwuchsgebiet dienen, sind zur Verbesserung des ökologischen Potenzials soweit möglich zu erhalten. Im Bereich des Schrägufers (Pflastersteine, Rauwurfsteine) können außerhalb der Innenkurvenbereiche trotz Lichtraumprofil Wurzeln, Äste und Zweige bis ca. 7 m bis 8 m vom Ufer als Überhänge für Jungfische belassen werden, wenn die stattfindende Schifffahrt dadurch nicht behindert wird. Strauchweiden werden bis zu einem gewissen Umfang als Rückzug für Jungfische (und Biberfutter) belassen. Vorhandene standortheimische Einzelbäume und Baumgruppen bleiben auch im Bereich der Wasserwechselzone erhalten, sofern sie verkehrssicher sind. An Senkrechtufern (Spundwand, Betonmauer) sind gemäß Unterhaltungsanweisung V1 diese Maßnahmen nicht möglich, da das Heranfahren der Schiffe bis ans Ufer gewährleistet werden muss (Rangieren, Begegnen, Notfall z. B. Maschinenschaden). Im Bereich Kleine Malche werden weiterhin gefällte Bäume Richtung Stillwasser abgelegt. An BSK-km re 7,81 ist (trotz Kurvenbereich) der Gehölzüberhang der alten Trauerweide und an BSK-km re 9,80 (trotz Senkrechtufer) der Gehölzüberhang der Weiden zu belassen. Im Bereich Nordhafen ist trotz Senkrechtufer ebenfalls der Überhang von Bäumen und Büschen zu belassen, da hier extrem hohe Jungfischdichten nachgewiesen sind. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisungen V1, N1 (FFH-LRT 3150), Ö11 (Flachwasserzonen). 103

105 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö10 Gehölze nasser bis feuchter Standorte Plan 6-1 Kleine Malche (nördliches Ufer) Auf der Hallig BSK-km li 0,43 bis 0,59 und 0,79 bis 0,98 BSK-km re 0,80 bis 0,85 Plan 6-2 BSK-km li 0,98 bis 1,08 Plan 6-3 BSK-km re 3,17 bis 3,42 Plan 6-4 BSK-km re 3,42 bis 3,61 Schutz, Gefährdung: 30 BNatSchG, 26a NatSchGBln Lebensraum/-strukturen: feuchte bis nasse Standorte in unmittelbarer Gewässernähe Unterhaltung Zur Verbesserung der Artenzusammensetzung und des Strukturreichtums sind die standortheimischen Gehölzarten zu erhalten und zu fördern. Standortheimische Naturverjüngung ist zur Förderung der Entwicklung von Hochstämmen freizustellen. Dabei sind die zukünftigen Mindestanforderungen zu berücksichtigen (z. B. zukünftiges Lichtraumprofil an Straßen und Wegen, Ufersicherung). Die Entwicklung der Gehölze hat auch unter Rücksicht auf angrenzende Röhrichte (Vermeidung von Verschattung) zu erfolgen. Neophytische Gehölznaturverjüngung sowie weitere, vereinzelt vorkommende neophytische Arten in der Kraut- und Strauchschicht sind zu entnehmen. Der zu beseitigende Aufwuchs ist durch qualifiziertes Fachpersonal während der Vegetationsperiode zu markieren. Das Beseitigen der neophytischen Naturverjüngung wird regelmäßig wiederholt, um einen dauerhaften Erfolg zu erzielen. Die Gehölzkulisse soll in ihrer Gesamtheit erhalten bleiben. Vereinzelt werden neophytische invasive Bäume durch Ringelung (mit Steg) im Winter in ihrer Vitalität geschwächt, so dass Stockausschläge verhindert werden können. Die Entnahme der geringelten Bäume erfolgt, wenn sie nicht mehr den Anforderungen an die Verkehrssicherheit entsprechen. Sollten durch die Entnahme der neophytischen Naturverjüngung größere Lücken entstehen, sind die entsprechenden Bereiche durch das Einbringen von standortheimischen Arten zu schließen (ggf. auch zu dicht aufkommende standortheimische Naturverjüngung aus anderen Abschnitten des BSK). Damit wird gewährleistet, dass die Artenzusammensetzung der Gehölzbestände verbessert und eine ausgeprägte Strauchschicht entwickelt und somit das Aufkommen neophytischer Gehölze vermindert wird. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisungen N1 (FFH-LRT 3150), N3 (Biber) und Ö2 (Naturverjüngung von Ulmen). 104

106 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö11 Flachwasserzonen (mit Röhrichten) Plan 6-3 BSK-km li 2,50 bis 3,42 Schutz, Gefährdung: 30 BNatSchG, 26a NatSchGBln Lebensraum/-strukturen: künstlich angelegte Strukturelemente (80er Jahre), ursprünglich mit Initialbepflanzung, jetzt meist mit stabilen Röhrichtbiotopen Unterhaltung Die Unterhaltung der Flachwasserzonen mit ihren Röhrichten wird abschnittsweise und im ca. dreijährigen Turnus notwendig. Notwendige Arbeiten sind: - Rückschnitt landseitiger Kletterpflanzen (z. B. Japanischer Staudenknöterich, Brombeere) in mind. 1 m Breite um die Flachwasserzone, - Beseitigen von neophytischer Gehölzsukzession (vergleiche Unterhaltungsanweisung G6) und sporadisches Auf-den-Stock-setzen standortheimischer Gehölze (landund wasserseitig), um Verschattung zu verhindern, - Beseitigen von Laub und Gartenabfällen, um eine Eutrophierung und Verlandung zu verhindern - Entfernen künstlich eingebrachter, nicht heimischer Arten (z. B. China-Schilf). Die Kleingärtner sollten über die ökologische Bedeutung der Flachwasserzonen aufgeklärt werden. Im Rahmen der Unterhaltung können, wenn die Randbedingungen das zulassen, in der Ufersicherung vorhandene Schadstellen zur Initiierung neuer Flachwasserzonen genutzt werden. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisung G6 (Götterbaum). 105

107 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö12 Offenlandbereiche/Wiesenvegetation Plan 6-3 BSK-km re 3,05 bis 3,15 Plan 6-4 BSK-km re 3,78 bis 4,82 Plan 6-5 BSK-km re 4,82 bis 5,20 Plan 6-6 BSK-km li 6,23 bis 6,34 und BSK-km re 7,35 bis 7,43 Gelände Schleuse Plötzensee Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: Offenlandbereiche Unterhaltung Die Verbuschung der Offenlandbereiche wird zur Bewahrung der Strukturvielfalt im Uferbereich verhindert. Dazu ist vor allem der Aufwuchs von Gehölzneophyten zu beseitigen. Im Bereich BSK-km li 6,23 bis 6,34 wird die Wiesenvegetation hauptsächlich von Robinie bedroht. Auf Grund ihrer Fähigkeit zur symbiotischen Stickstoffbindung, die einen Düngeeffekt hat, kann es zur Veränderung der Artenzusammensetzung und vor allem Reduzierung der Artenvielfalt kommen. Der Robinienaufwuchs ist in diesem Bereich 3 bis 5x jährlich abzuschneiden. Damit wird auch ein Eindringen der Robinie in den angrenzenden FFH-LRT verhindert. Um eine Ausmagerung der Flächen und damit höhere Artenvielfalt zu fördern und um ein Aussamen der Wiesenarten zu ermöglichen und so den Bestand zu stabilisieren, sind grundsätzlich für die Offenlandbereiche/Wiesenvegetation folgende Arbeitsschritte vorgesehen: Es erfolgt eine ein- bis zweischürige Mahd (1. Schnitt ab Juli. 2. Schnitt Mitte Oktober). Bei lückigem Bestand oder geringem Aufwuchs kann der Schnitt ausschließlich im Herbst erfolgen. In diesem Fall ist die einschürige Mahd für die Vielfalt der Wiesenarten und auch im Hinblick auf Insekten zu favorisieren. Wenn möglich, ist die Fläche abschnittsweise zu mähen. Die Schnitthöhe sollte 10 cm nicht unterschreiten. Das Mähgut ist zu entfernen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisungen Ö4 (Breitblättrige Sitter) und Ö5 (Wasser- Schwertlilie). 106

108 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ökologisch hochwertige Bereiche und Arten Ö13 Unterhaltung gekappter Bäume Plan 6-3 BSK-km li 2,10 bis 3,10 (Weiden) Plan 6-5 BSK-km re 5,35 (2 Weiden) BSK-km re 5,71 (Weiden) Plan 6-6 BSK-km li 7,00 (Weiden) Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: - Unterhaltung Nach einer Kappung bildet der Baum senkrecht nach oben wachsende Triebe, die meist instabil sind. Um das Auseinanderbrechen der Bäume durch statisch instabile Kronen zu vermeiden, sind die Austriebe je nach Wuchsstärke und sofern die Verkehrssicherheit dies erfordert, fachgerecht zurückzuschneiden. In nicht für die Verkehrssicherheit relevanten Bereichen sind Sekundärkronen zuzulassen. Der Schnitt erfolgt von Oktober bis Ende Februar. Wichtig ist, dass jeder Ast einzeln und sauber geschnitten wird. Grundsätzlich werden alle Äste am Kopf/an der Kappung entfernt, nur bei großen Bäumen sind einige fingerdicke Triebe (sogenannte Zugäste) stehenzulassen. Die Schnittführung hat möglichst dicht am Astkragen zu erfolgen, und zwar dort, wo der Ast auf den Astkragen trifft. Damit große Äste (ab 10 cm Durchmesser) nicht einreißen, ist von unten eine Fällkerbe anzubringen. Bei großen Bäumen ist es hilfreich, zuerst die Äste bis auf rund 40 cm über dem Kopf zu kürzen, bevor der eigentliche Kopfschnitt erfolgt. Jeder Ast muss einzeln und sauber geschnitten werden, dünnere Äste mit einer Baumschere, dickere mit einer Säge. Lange Aststümpfe können ein Austrocknen des Baumes bewirken und sind daher nicht stehen zu lassen. Angefallenes Schnittgut ist für die Gewinnung von Setzstangen oder für den Lebendverbau verwendbar. Zweige für eine Neuanpflanzung sind nicht länger als 1 bis 2 Monate zu lagern, da sie sonst absterben. Günstig ist, die Zweige stehend zu lagern, damit sie in die gewünschte Wuchsrichtung austreiben. Außerdem sollten sie während der Lagerung eingegraben werden, um den Wurzelansatz zu fördern. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisung N3 (Biber). 107

109 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ausgewählte ökologisch sehr gering bis mittelwertige Bereiche und Arten G1 Parkartige Rasenfläche mit Gehölzen und Anpflanzungen bzw. Trittrasen Plan 6-1 BSK-km li, 0,59 bis 0,72 BSK-km li 0,77 bis 0,79 Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: - Unterhaltung Es ist die Entwicklung eines naturnahen Uferbereiches mit einem Mosaik aus Offenflächen und Gehölzstrukturen aus einer Zier-/Trittrasenfläche mit Gehölzen und Anpflanzungen vorgesehen, der den Biotopverbund für die hochwertigen benachbarten Biotoptypen (Gehölze feuchter bis nasser Standorte und Vorwald mit Feld-Ulme) leisten soll. Die Anwohner des angrenzenden Ferienhausgebietes sollten über die geplanten Maßnahmen aufgeklärt werden. Die intensive Nutzung der Flächen durch die Anwohner (häufiges Mähen des Rasens, Anpflanzen von Ziergehölzen) muss unterbleiben. Um das Aussamen von Kräutern zu ermöglichen, ist eine einschürige Mahd erst Mitte Oktober (mit Abtransport des Mähgutes zur Ausmagerung) vorgesehen. Aufkommende standortheimische Gehölze sind zu erhalten. Neophytische Gehölzverjüngung ist zu beseitigen. Im östlich angrenzenden Vorwald kommt die Feld-Ulme auf, die ggf. gezielt auf dem Streifen angesiedelt werden kann. Invasive krautige Neophyten (Japanischer Staudenknöterich) sind zu beseitigen. Erfahrungen haben gezeigt, dass durch mehrmaliges Mähen (bis zu 8 Mal) über die Zeit eines Jahres die Wurzeln ausgehungert werden. Um die Wiederbesiedelung zu unterdrücken, ist die Fläche anschließend mit standortheimischen Gehölzen zu bepflanzen. Altgehölze sind zu belassen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisung G8 (Krautige Neophyten). 108

110 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ausgewählte ökologisch sehr gering bis mittelwertige Bereiche und Arten G2 Kanupolofläche Plan 6-2 BSK-km li 1,10 bis 1,20 Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: - Unterhaltung Im Bereich aufkommender Uferfluren und Röhrichte sind keine Schnittmaßnahmen mehr vorzunehmen. Der Gehölzaufwuchs am Ufer aus standortheimischer Naturverjüngung wird zugelassen und gefördert. Neophytische Gehölzverjüngung ist zu beseitigen. Einzelne Sichtachsen für Betreuer und Trainer des Kanupolo-Wassersports sind nach Absprache unter Wahrung der Bestandssituation zu erhalten. Im Bereich von Offenlandflächen ist eine maximal zweischürige Mahd ab Juli und Mitte Oktober (mit Abtransport des Mähgutes zur Ausmagerung) vorgesehen. Der späte Mähzeitpunkt ermöglicht das Aussamen von Kräutern. Ggf. aufkommende invasive krautige Neophyten sind zu beseitigen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). 109

111 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ausgewählte ökologisch sehr gering bis mittelwertige Bereiche und Arten G3 Bereich der Ufererneuerung Plan 6-6 BSK-km re 6,95 bis 7,02 Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: - Unterhaltung Die Fläche ist mit standortheimischen Sträuchern zu bepflanzen. Dazu ist der Robinienanflug zu beseitigen. Während der Entwicklungspflege sind aufkommende invasive krautige Neophyten sowie Robinienverjüngung zu beseitigen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). 110

112 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ausgewählte ökologisch sehr gering bis mittelwertige Bereiche und Arten G4 Schleuse Plötzensee Plan 6-6 und 6-7 BSK-km 7,25 bis 7,64 (Betriebsgelände der Schleuse) Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: - Unterhaltung Die intensive Pflege der grasdominierten Ruderalfluren wird, wenn möglich und die Flächen nicht einer verkehrlichen Nutzung unterliegen, reduziert auf eine extensive Unterhaltung mit einer maximal zweischürigen Mahd (mit Abtransport des Mähgutes zur Ausmagerung), um das Aussamen von Kräutern zu ermöglichen. Neupflanzungen werden ausschließlich mit standortheimischen Gehölzen gestaltet. Altgehölze sind zu belassen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisungen N3 (Biber) und Ö12 (Offenlandbereiche/Wiesenflächen). 111

113 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ausgewählte ökologisch sehr gering bis mittelwertige Bereiche und Arten G5 Baumbestand mittleren Alters, überwiegend nicht heimische Baumarten Plan 6-3 BSK-km li 2,65 bis 2,75 Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: - Unterhaltung In den Randbereichen ist die aufkommende neophytische Gehölzverjüngung (v. a. Robinie) zu beseitigen, um ein Ausbreiten der Neophyten in die beiderseits angrenzenden, naturnahen Bestände zu verhindern. Aufkommende standortheimische Gehölze sind zu erhalten und zu fördern, z. B. durch Freistellen. Dabei können einzelne mittelalte Robinien geringelt werden (mit Steg). Der im Umfeld dieser Robinien vorhandene neophytische Gehölzauswuchs ist zu entfernen. Eine Aufastung von Altbäumen ausschließlich zur Freistellung des standortheimischen Gehölzaufwuchses unterbleibt. Da diesem Bestand als Gehölzkulisse am BSK eine Bedeutung zukommt, ist darauf zu achten, dass diese Gehölzkulisse im Gesamtbild auch bei späterem Abgang der geringelten Robinien erhalten bleibt. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). 112

114 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ausgewählte ökologisch sehr gering bis mittelwertige Bereiche und Arten G6 Götterbaum Plan 6-3 BSK-km li 2,90 und 2,96 Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: - Unterhaltung Die flächige Verjüngung des Götterbaumes ist zu beseitigen, um ein weiteres Ausbreiten der Neophyten in die naturnahen Bestände zu verhindern. Weiterhin ist diese Maßnahme vorgesehen, um die Flachwasserzonen zu schützen. Auf Grund der invasiven Ausbreitung und des enormen Höhenzuwachses pro Jahr sind die Flachwasserzonen durch sich entwickelnde Götterbaumbestände gefährdet. Die Altbäume sind zum Schutz der Gehölzkulisse zu erhalten. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisung Ö11 (Flachwasserzonen). 113

115 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ausgewählte ökologisch sehr gering bis mittelwertige Bereiche und Arten G7 Gehölzneophyten innerhalb standortheimischer Gebüsche oder direkt angrenzend Plan 6-8 BSK-km re 8,40 bis 9,00 BSK-km li 8,20 Plan 6-9 BSK-km re 9,20 bis 9,85 BSK-km li 10,18 Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: - Unterhaltung Im Bereich BSK-km re 8,40 bis 9,00 und 9,20 bis 9,85 wird die weitere Ausbreitung der die wärmeliebenden, weißdorndominierten Gebüsche vorwaldartig überschirmenden Robinie (z. T. auch andere Neophyten) verhindert. Dazu sind einzelne Robinien zu ringeln (mit Steg). Neophytische Naturverjüngung ist zu beseitigen. Die Gehölzkulisse ist dabei zu erhalten. Größere Robinienreinbestände werden zum Schutz der Gehölzkulisse belassen. Im Bereich BSK-km li 8,20 ist die neophytische Naturverjüngung (hier v. a. Eschen-Ahorn) in unmittelbarer Nachbarschaft des standortheimischen Vorwaldes zu beseitigen. Im Bereich BSK-km li 10,18 sind auf der Böschung zur Fennbrücke alle Gehölzneophyten im kleinen Eichenbestand mit Weißdorn zu beseitigen. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). 114

116 Spezielle Unterhaltungsanweisungen für ausgewählte ökologisch sehr gering bis mittelwertige Bereiche und Arten G8 Krautige Neophyten Plan 6-4 BSK-km re 3,81 BSK-km li 3,98 und 4,14 Plan 6-5 BSK-km re 5,71 Schutz, Gefährdung: - Lebensraum/-strukturen: - Unterhaltung Die Bekämpfung der invasiven krautigen Neophyten kann nur noch auf schützenswerte Gebiete beschränkt werden. Die Ausbreitung dieser Neophytenbestände wird, soweit möglich, verhindert. Im Bereich der Hinkeldeybrücke ist der Japanische Staudenknöterich zu entfernen. Erfahrungen haben gezeigt, dass durch mehrmaliges Mähen (bis zu 8 Mal) über die Zeit eines Jahres die Wurzeln ausgehungert werden. Da die Wurzeln bis 3 Meter tief in den Boden reichen können, ist ein Ausgraben der Wurzeln unmöglich. Der Schattendruck einer nachfolgenden Bepflanzung unterdrückt die Wiederbesiedlung. Die Verbreitung der Goldrute erfolgt durch flugfähige Samen und unterirdisch durch Wurzelsprosse. Die Kontrolle der Bestände erfolgt durch mindestens zweimaliges, tiefes Mähen im Mai und im August vor der Blüte. Dadurch werden die Pflanzen geschwächt und es wird das Versamen verhindert. Die Bekämpfung von Drüsigem Springkraut in großen Beständen erfolgt durch Mähen etwa Ende Juli beim Auftreten der ersten Blüten. Kleinere Bestände werden per Hand herausgerissen. Aufgrund der sich gestaffelt entwickelnden Bestände müssen Nachkontrollen durchgeführt werden. Alle Pflanzenteile sind aus den Flächen zu entfernen und so zu entsorgen, dass eine weitere Verbreitung verhindert wird. Querverweise Es gelten die allgemeingültigen Unterhaltungsanweisungen (Kap. 6). Es gilt der angegebene Zeitrahmen für die Unterhaltung (Anhang C, Abb. 9-1). Siehe auch Unterhaltungsanweisungen A1 (Röhrichtbrüter) und Ö4 (Breitblättrige Sitter). 115

117 8 Literatur und Quellen Beutler, D. & H. Beutler (2002): Katalog der natürlichen Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie in Brandenburg. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 11 (1,2). BMVBS (2009a): Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen. BMVBS (2009b): Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen. BMVBS (2010): Rahmenkonzept Unterhaltung Verkehrliche und wasserwirtschaftliche Unterhaltung an Bundeswasserstraßen. BMVBS (2012): Leitfaden Umweltbelange bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen (Entwurf). Bundesamt für Naturschutz [Hrsg.] (1996): Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands. Bundesamt für Naturschutz [Hrsg.] (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (2000): Handlungsanweisung für den Umfang mit Baggergut im Binnenland (HABAB-WSV), 2. überarbeitete Fassung. BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (2002): Kommentar zur Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB-WSV). BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde [Hrsg.] (2010): Biotoptypenschlüssel für die Biotoptypenkartierung an Bundeswasserstraßen und angrenzender Gebiete. Fischereiamt Berlin (2008): Fischfangdaten des Fischereiamtes Berlin aus den Jahren 2007 und Hackenberg, E. & V. Herdam: Rote Liste der bestandsgefährdeten Weichtiere Schnecken & Muscheln (Mollusca Gastropoda & Bivalvia) in Berlin. In: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung [Hrsg.] (2005): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM. Jäger, E.J. [Hrsg.] (2007): Rothmaler - Exkursionsflora von Deutschland. Bd. 3: Gefäßpflanzen: Atlasband; 11. durchgesehene Auflage. Jäger, E.J., Werner, K. [Hrsg.] (2005): Rothmaler - Exkursionsflora von Deutschland. Bd. 4: Gefäßpflanzen: Kritischer Band; 10. bearbeitete Auflage. Klawitter, J., Alternkamp, R., Kallasch, C., Köhler, D., Krauß, M., Rosenau, S. & Teige, T.: Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin. In: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung [Hrsg.] (2005): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM. 116

118 Kühnel, K.-D., Krone, A. & Biehler, A.: Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien und Reptilien von Berlin. In: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung [Hrsg.] (2005): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM. Landesumweltamt Brandenburg [Hrsg.] (2002): BBK-Programm Version 1.8 (Brandenburger Biotopkartierung in Verbindung mit einer Datenbank), aktualisiert Juni Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz [Hrsg.] (1995): Geologische Übersichtskarte von Berlin und Umgebung. Maßstab: 1: Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg [Hrsg.] (2005): Potentielle Natürliche Vegetation von Brandenburg und Berlin mit Karte im Maßstab 1 : Müller, R. (2010): Untersuchung des Makrozoobenthos in ausgewählten großen Fließgewässern und Kanälen von Berlin. Entwurf. Otto, W. & K. Witt (2002): Verbreitung und Bestand Berliner Brutvögel. Berliner ornithologischer Bericht, Band 12, Sonderheft Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen [Hrsg.] (1971): Geologische Übersichtskarte von Berlin (West). Maßstab 1: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz [Hrsg.] (2008): Endbericht PEWA II Das gute ökologische Potenzial: Methodische Herleitung und Beschreibung. Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz [Hrsg.] (2009): Ergänzender Länderbericht Berlins zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe - Dokumentation der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Berlin. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (1994): Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm Berlin. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung [Hrsg.] (2005): Biotoptypenliste Berlins, auf der Grundlage der Liste der Biotoptypen Brandenburgs von Dr. Frank Zimmermann (Landesumweltamt, Stand 2003). Senatsverwaltung für Stadtentwicklung [Hrsg.] (2005): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin [Hrsg.] (2006): Untersuchung des Makrozoobenthos in ausgewählten Abschnitten großer Fließgewässer Berlins und Brandenburgs. StadtWaldFluss, Büro für Landschaftsplanung und ökologische Gutachten (2007): Weiterführung Artenhilfsprogramm Biber und Fischotter in Berlin. I.A. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin

119 Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (2010): Unterhaltungsplan Spree-Oder-Wasserstraße Abschnitt km 0,00-4,43 - Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung. Bearbeitet: Bundesanstalt für Gewässerkunde, Wahl, D. & K. Karras BfG Koblenz. Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (2011): Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal km 0,0 12,2; Darstellung des Bestandes und der Einschätzung der Biotope, Flora und Fauna; Langfassung; Bearbeitet: Bundesanstalt für Gewässerkunde, Wahl, D. & K. Karras BfG Koblenz. Witt, K.: Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin 2. Fassung ( ). In: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung [Hrsg.] (2005): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM. Wolter, C., Arlinghaus, R., Grosch, U. A. & Vilcinkas, A.: Rote Liste und Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin. In: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung [Hrsg.] (2005): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM. Wolter, C. & C. Schomaker (2008): Fischbestandserfassung in Berliner Kanälen mit dem Ziel der Erarbeitung des guten Potentials gemäß WRRL. Abschlussbericht. Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei im Auftrag des Fischereiamtes Berlin. 118

120 9 Anhang A Rechtliche Grundlagen Gesetze 1 : Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) (Neugefasst durch Bek. v ; zuletzt geändert durch Art 4 G v ) 1 Abs.1 Der Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal ist eine dem allgemeinen Verkehr dienende Binnenwasserstraße. 4 Bei der Verwaltung... von Bundeswasserstraßen sind die Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren. 7 Abs.1 Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und der Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen sind Hoheitsaufgaben des Bundes. 8 Abs.1 Die Unterhaltung der Binnenwasserstraßen ( 1 Abs.1 Nr.1) umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und die Erhaltung der Schiffbarkeit Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren. Unterhaltungsmaßnahmen müssen die nach 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes maßgebenden Bewirtschaftungsziele berücksichtigen und werden so durchgeführt, dass mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz vermieden werden. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) u. a. 2 Abs.2 Die Behörden des Bundes haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen. 2 Abs. 4 Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden. 1 Die Paragraphen sind nicht immer im vollständigen Wortlaut wiedergegeben. 119

121 3 Abs. 5 Die Behörden des Bundes haben die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden bereits bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berühren können, hierüber zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, soweit nicht eine weiter gehende Form der Beteiligung vorgesehen ist. 4 Funktionssicherung Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken der See- oder Binnenschifffahrt,... dienen oder in einem verbindlichen Plan für die genannten Zwecke ausgewiesen sind, die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten. Die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu berücksichtigen. 7 Abs. 2, Begriffsbestimmungen: besonders und streng geschützte Arten Z. 13, Eingriffe in Natur und Landschaft 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen 17 Verfahren 21 Abs. 5 Biotopverbund, Biotopvernetzung Unbeschadet des 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können. 30 Abs. 2, 3 Gesetzlich geschützte Biotope Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholder- 120

122 heiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Die Verbote des Satzes 1 gelten auch für weitere von den Ländern gesetzlich geschützte Biotope. 30 Abs. 3 Von den Verboten des Absatzes 2 kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen 39 Abs. 5 Es ist verboten, 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, 3. Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden, Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für 2. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie c. der Gewährleitung der Verkehrssicherheit dienen 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten 45 Ausnahmen 121

123 65 Abs. 1, 2 Duldungspflicht Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) u. a. 4 (1) Das Eigentum an den Bundeswasserstraßen steht dem Bund nach Maßgabe der wasserstraßenrechtlichen Vorschriften zu. Soweit sich aus diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes erlassener oder sonstiger wasserrechtlicher Vorschriften Verpflichtungen aus dem Gewässereigentum ergeben, treffen diese auch den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen. 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung (1) Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, 1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften, 2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen, 5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen, Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten; dabei sind mögliche Verlagerungen nachteiliger Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes sowie die Erfordernisse des Klimaschutzes zu berücksichtigen. (2) Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer (1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach 28 als künstlich oder er heblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 122

124 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. (2) Oberirdische Gewässer, die nach 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemieschen Zustands vermieden wird und 2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen 33 Mindestwasserführung 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer (1) Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Stauanlagen dürfen nur zugelassen werden, wenn durch geeignete Einrichtungen und Betriebsweisen die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird, soweit dies erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der 27 bis 31 zu erreichen. (2) Entsprechen vorhandene Stauanlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so hat die zuständige Behörde die Anordnungen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu treffen, die erforderlich sind, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der 27 bis 31 zu erreichen. (3) Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes führt bei Stauanlagen an Bundeswasserstraßen, die von ihr errichtet oder betrieben werden, die nach den Absätzen 1 und 2 erforderlichen Maßnahmen im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz hoheitlich durch. 38 Gewässerrandstreifen (1) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. (2) Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den Bereich, der an das Gewässer landseits der Linie des Mittelwasserstandes angrenzt. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante. 123

125 (3) Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich fünf Meter breit. Die Länder können von den Sätzen 1 und 2 abweichende Regelungen erlassen. (4) Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre Funktionen nach Absatz 1 erhalten. Im Gewässerrandstreifen ist verboten: 1. die Umwandlung von Grünland in Ackerland, 2. das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern,, sowie das Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern, 4. die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können. Zulässig sind Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Satz 2 Nummer 1 und 2 gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus sowie der Gewässer- und Deichunterhaltung. 39 Gewässerunterhaltung (1) Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere: 1. die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, 2. die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss, 3. die Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern mit Ausnahme der besonderen Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen, 4. die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen, 5. die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. (2) Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der 27 bis 31 ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach 82 an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. 124

126 82 Maßnahmenprogramm (1) Für jede Flussgebietseinheit ist nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der 27 bis 31, 44 und 47 zu erreichen. 83 Bewirtschaftungsplan (1) Für jede Flussgebietseinheit ist nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ein Bewirtschaftungsplan aufzustellen. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz NatSchGBln) in der Fassung vom 3. November Richtlinien, Verordnungen und Erlasse: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206/7 vom ) geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom (Abl. EG Nr. L 305/42) (FFH-Richtlinie). Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (RL über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten 2009/147/EG) vom 30. November 2009 (ABl. L 20 S. 7) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung); vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258 (896)), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2873) Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206/7 vom ) geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom (Abl. EG Nr. L 305/42) (FFH- Richtlinie). Richtlinie 79/409/EWG DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten geändert durch Richtlinie 2008/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 (Vogelschutz-Richtlinie) 125

127 Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung); vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258 (896)), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2873) Verordnung (EG) Nr. 338/97 DES RATES vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (EG- Artenschutzverordnung), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 318/2008 der Kommission vom 31. März 2008 Erlass WS 14/WS 15/ , Berücksichtigung ökologischer Belange bei Maßnahmen an Bundeswasserstraßen, Erlass WS 14/5242.3/3, Wasserwirtschaftliche Unterhaltung an Bundeswasserstraßen vom Erlass WS 14/5242.4/0, Einsatz von industriell hergestellten Wasserbausteinen in Bundeswasserstraßen vom Erlass WS 14/WS15/5242.3/2, Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen vom

128 B DIN-Normen Landschaftsplanung DIN Bodenarbeiten DIN Pflanzen und Pflanzarbeiten DIN Rasen und Saatarbeiten DIN Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen DIN Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen DIN Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN Sicherung von Gewässern, Deichen und Küstendünen Wasserbau DIN 4044 Hydromechanik im Wasserbau DIN 4047 Landwirtschaftlicher Wasserbau DIN 4049 Hydrologie DIN 4054 Verkehrswasserbau 127

129 C Abbildungen Abbildung 9-1: Zeittafel für Unterhaltungsarbeiten am Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal* Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gehölze Horstbäume Röhrichte, Uferstauden Hochstauden Wiesen 1x jährlich Wiesen 2x jährlich Trockenrasen Vegetationsfreie Bereiche * Zeiträume sind lediglich als Anhaltspunkte zu sehen, lokale Besonderheiten können zu Verschiebungen oder weiteren Einschränkungen führen Stand 04/12 Zeitraum für Unterhaltungsarbeiten Schonzeiten gemäß Vorgaben durch BNatSchG, NatSchGBln und BfG 128

130 Abbildung 9-2: Abstimmung zum Artenschutz bei der Unterhaltung 129

131 Abbildung 9-3: Unterhaltung von neophytischen Gehölzen 130

132 Abbildung 9-4: Leitbild der Gehölzunterhaltung an Bundeswasserstraßen 131

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