Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg

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1 Amtsblatt FÜR DIE STADT WOLFSBURG Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Herstellung: Stadt Wolfsburg, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Angela Havemann, Tel.: Porschestraße 49, Druck: Stadt Wolfsburg Druckerei Jahrgang 13 Wolfsburg, 8. Juli 2016 Nummer 27 Inhaltsverzeichnis Wahl zum Rat und zu den Ortsräten der Stadt Wolfsburg am 11. September 2016 Einziehung eines Teils des Weges zwischen dem Verbindungsweg östlich der Straße Wellekamp (Wendehammer) und der Saarstraße Jahresabschluss 2015 der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe Seite 307 Seite 308 Seite Jahresabschluss für das Wirtschafts/Geschäftsjahr 2015 der Wolfsburger Abfall-wirtschaft und Straßen-reinigung Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts Öffentliche Ausschreibungen/ Offene Verfahren en Seite Seite 310 Seite Bekanntmachungen der Stadt Wolfsburg Wahl zum Rat und zu den Ortsräten der Stadt Wolfsburg am 11. September Änderung in der Zusammensetzung des Stadtwahlausschusses Gemäß 10 Abs. 1 NKWG in Verbindung mit 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich folgende Veränderung in der Zusammensetzung des Stadtwahlausschusses bekannt: Frau Sandra Jördens ist nicht mehr Beisitzerin. Herr Dietmar Daske ist nun Beisitzer. Herr Axel Bosse ist nicht mehr stellvertretender Beisitzer. Frau Renate Schmidt ist nun stellvertretende Beisitzerin. 2. Berufung einer weiteren Stellvertreterin des Stadtwahlleiters Zur weiteren Stellvertreterin für die am 11. September 2016 stattfindenden Kommunalwahlen ist Frau Stadträtin Iris Bothe berufen worden. Wolfsburg, den Der Stadtwahlleiter

2 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 27 Wolfsburg, 8. Juli 2016 Seite 308 Einziehung eines Teils des Weges zwischen dem Verbindungsweg östlich der Straße Wellekamp (Wendehammer) und der Saarstraße Gemäß 8 (1) des Nds. Straßengesetzes (NStrG) vom (Nds. GVBl. S. 359) in der zz. geltenden Fassung wird von der öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche des Verbindungsweges zwischen dem Verbindungsweg östlich der Straße Wellekamp Wendehammer und der Saarstraße, - Straßen-Nr der in der Anlage schwarz gekennzeichnete Teil, Flurstücke 128/571 tlw. der Flur 6 in der Gemarkung Wolfsburg, Stadtgebiet Wolfsburg mit Wirkung vom eingezogen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat die Einziehung dieser Fläche am beschlossen. Ein Lageplan mit den entsprechenden Unterlagen kann während der Sprechzeiten im Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination, Abteilung Steuerungsunterstützung und Serviceleistungen der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Rathaus B, Zimmer 245, eingesehen werden. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstaße 55, Braunschweig, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Jahresabschluss 2015 der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe Der Verwaltungsrat der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Wolfsburg (WEB) hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2016 folgende einstimmigen Beschlüsse zum Jahresabschluss 2015 gefasst: 1. - Jahresabschluss 2015 und Ergebnisverwendung a) Der Jahresabschluss 2015 wird in der aufgestellten und geprüften Fassung festgestellt. b) Der für 2015 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von ,04 Euro wird wie folgt verwendet: Einstellung in die zweckgebundenen Rücklagen für Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen (neutrale Rechnung) ,35 EUR Ordentliche Rücklagenzuführung ,54 EUR Außerordentliche Rücklagenentnahme (neutrale Rechnung) ,27 EUR Ausgleich negativer Vortrag Vorjahr 943,44 EUR Einstellung in den Sonderposten Gebührenausgleich ,25 EUR Stammkapitalverzinsung Auszahlung an die Stadt Wolfsburg ,00 EUR Jahresfehlbetrag (Vortrag auf neue Rechnung) für die Biogasanlage ,27 EUR Gesamt: ,04 EUR 2. - Entlastung des Vorstandes Dem Vorstand der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Wolfsburg wird für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt. Bestätigungsvermerk nach 27 Absatz 2 der Verordnung über kommunale Anstalten (KomAnstVO) Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolfsburg hat mit Datum vom 25. April 2015 folgenden Abschlussvermerk erteilt: Das mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Wolfsburg beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen hat nach Abschluss seiner Prüfung mit Datum vom 9. März 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

3 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 27 Wolfsburg, 8. Juli 2016 Seite 309 Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Wolfsburg, Wolfsburg, wird wirtschaftlich geführt. Auslegung Der Jahresabschluss 2015, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht werden vom 13. Juli 2016 an für sieben Tage in der WEB-Betriebsstätte Goethestraße 53,, Zimmer G220, während der Öffnungszeiten (08:30 bis 16:30 Uhr) öffentlich ausgelegt. Der Vorstand Dr. Meier Jahresabschluss für das Wirtschafts-/Geschäftsjahr 2015 der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts Der Verwaltungsrat der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (WAS) hat in seiner Sitzung am einstimmig folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss 2015 gefasst: 1. Feststellung des geprüften Jahresabschluss 2015 der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (WAS) einschließlich des Betriebes gewerblicher Art Sammlung und Transport und Verwendung des Jahresergebnisses a) Der Verwaltungsrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses b) Das ausgewiesene Jahresergebnis per in Höhe von ,72 wird wie folgt verwendet: Einstellung in die Investitionsrücklage ,72 Abführung der Zinsen für das Stammkapital an die Stadt Wolfsburg ,00 2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Der Verwaltungsrat erteilt dem Vorstand der WAS für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung. 3. Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Verwaltungsrat schlagen der Stadt Wolfsburg vor, dem Verwaltungsrat der WAS für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Bestätigungsvermerk nach 322 HGB und 32 EigBetrVO Nds. in Verbindung mit 27 KomAnstVO Nds. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolfsburg hat mit Datum 4. Mai 2016 folgenden Abschlussvermerk gemacht:

4 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 27 Wolfsburg, 8. Juli 2016 Seite 310 Das mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Wolfsburg (WAS) beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen hat nach Abschluss seiner Prüfung mit Datum vom 15. April 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und dabei folgende Schlussfeststellung getroffen: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts -, Wolfsburg, entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die kommunale Anstalt wird wirtschaftlich geführt. Auslegung Der Jahresabschluss 2015 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - und der Lagebericht werden vom 26. Juli 2016 an für sieben Tage in der Verwaltungsstelle der WAS, Dieselstraße 36, Wolfsburg, Zimmer 206, während der Öffnungszeiten (Mo., Di. und Do. von 08:30 bis 16:30 Uhr sowie Mi. und Fr. von 08:30 bis 12:30 Uhr) öffentlich ausgelegt. Der Vorstand Dr. Herbert Engel Öffentliche Ausschreibungen/Offene Verfahren Stadt Wolfsburg Zentrale Vergabestelle Rathaus B, Zimmer B B 443 Porschestraße 49 Telefon: Telefax: Die elektronischen Vergabeunterlagen können unter "DTVP" unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Vergabe-Nr : Alternative Grüne Route Wolfsburg (AGR), Planungsleistungen Lph. 1-2, optional 3-9; Eröffnung am um 11:00 Uhr. Vergabe-Nr : Bau eines neuen Betriebshofes für die WAS, Bremsenprüfstand; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Vergabe-Nr : Neubau Kinderklinik, Psychosomatik, Stahl- und Schlosserarbeiten 2; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Vergabe-Nr : Erweiterung und Neustrukturierung Carl-Hahn-Schule, Schlosserarbeiten und Stahltüren; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Vergabe-Nr : Neubau Kindertagesstätte Wolfsburg Kästorf, Gebäudeautomation; Eröffnung am um 10:00 Uhr. Vergabe-Nr : Abfallwirtschaftliche Dienstleistung für die WAS, Verwertung von Siebüberlauf aus der Kompostierung (AVV ) ; Eröffnung am um 10:30 Uhr.

5 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 27 Wolfsburg, 8. Juli 2016 Seite 311 en Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Bürgerdienste Porschestraße 49 eines Bescheides gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom (BGBl. I S. 2354) in der zurzeit geltenden Fassung Die Zustellung eines Bescheides an die angegebene Person konnte nicht bewirkt werden, da der Aufenthalt unbekannt ist oder die Person im Ausland wohnt. Oliviero, Aniello Antonio Miesterhorster Straße 2 b Oebisfelde 01-23/ Der Bescheid kann von der genannten Person oder einer bevollmächtigten Person bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, (Rathaus B, Raum B 041 bis B 044), während der Sprechzeiten Wolfsburg, Schielke

6 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 27 Wolfsburg, 8. Juli 2016 Seite 312 eines Bescheides gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom (BGBl. I S. 2354) in der zurzeit geltenden Fassung Die Zustellung eines Bescheides an die angegebene Person konnte nicht bewirkt werden, da der Aufenthalt unbekannt ist oder die Person im Ausland wohnt. Hennig, Rudolf Daniel Kleiststraße 71 bei Schmidt 01-23/ Der Bescheid kann von der genannten Person oder einer bevollmächtigten Person bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, (Rathaus B, Raum B 041 bis B 044), während der Sprechzeiten Wolfsburg, Susann Rieck eines Bescheides gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom (BGBl. I S. 2354) in der zurzeit geltenden Fassung Die Zustellung eines Bescheides an die angegebene Person konnte nicht bewirkt werden, da der Aufenthalt unbekannt ist oder die Person im Ausland wohnt. Hennig, Rudolf Daniel Kleiststraße 71 bei Schmidt 01-23/

7 Jahrgang 13 Amtsblatt Nr. 27 Wolfsburg, 8. Juli 2016 Seite 313 Der Bescheid kann von der genannten Person oder einer bevollmächtigten Person bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, (Rathaus B, Raum B 042 bis B 045), während der Sprechzeiten Wolfsburg, Schielke eines Bescheides gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom (BGBl. I S. 2354) in der zurzeit geltenden Fassung Die Zustellung eines Bescheides an die angegebene Person konnte nicht bewirkt werden, da der Aufenthalt unbekannt ist oder die Person im Ausland wohnt. Fischer, Jozsef Salzwedler Straße 10, Oebisfelde-Weferlingen OT Oebisfelde 01-23/ Der Bescheid kann von der genannten Person oder einer bevollmächtigten Person bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Bürgerdienste, (Rathaus B, Raum B 042), während der Sprechzeiten Wolfsburg, Susann Rieck

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