Neues Erb- und Pflichtteilsrecht ab Neue Grunderwerbsteuer seit 2016

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2 Neues Erb- und Pflichtteilsrecht ab 2017 und Neue Grunderwerbsteuer seit 2016 für die Raiffeisen Regionalbank Schwaz egen am

3 Erbrecht Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde das seit 200 Jahren bestehende Erbrecht in Österreich grundlegend reformiert Änderungen im Gesetzlichen Erbrecht Testamentsrecht Pflichtteilsrecht Die Neuregelung gilt ab , also für Sterbefälle nach dem

4 Gesetzliches Erbrecht erste Linie Erste Linie: Nachkommen des Erblassers - Kinder teilen sich den Nachlass nach Köpfen (Quoten) - eheliche und uneheliche Kinder sind gleichgestellt - Enkelkinder erben nur, wenn erbberechtigtes Kind bereits verstorben ist + Kind 1/3 verstorben + Erblasser Enkelkind 1/6 Enkelkind 1/6 Kind 1/3 Kind 1/3 4

5 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten neben Nachkommen: 1/3 des Nachlasses neben Nachkommen (Kinder, Enkel) neben beiden Eltern: 2/3 des Nachlasses Eltern je 1/6 neben 1 Elternteil - NEU: 2/3 + 1/6 (= Teil des verstorbenen Elternteils) des Nachlasses: Gatte gesamt 5/6 des Nachlasses Elternteil 1/6 neben Geschwistern - NEU: Gesamter Nachlass an Ehegatten kein Erbrecht: Lebensgefährte 5

6 Gesetzliche Erbfolge - Beispiel Der Erblasser hinterlässt eine Ehegattin und drei Kinder, von denen eines jedoch bereits verstorben ist. Dieses Kind hat selbst bereits zwei Kinder hinterlassen ERBLASSER + Kind 2/9 verstorben Ehegattin 1/3 Kind 2/9 Kind 2/9 Enkelkind 1/9 Enkelkind 1/9 6

7 Rechtsansprüche der Lebensgefährten NEU gesetzliches Vorausvermächtnis: unentgeltliches Wohnungsrecht jedoch befristet bis 1 Jahr nach Todestag + Benützung der zum gemeinsamen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen Voraussetzung: zumindest in letzten 3 Jahren vor Todestag im gemeinsamen Haushalt NEU außerordentliches Erbrecht: sofern keine Verwandten der 4 Linien vorhanden; gesetzliches Erbrecht als Alleinerbe 7

8 Gesetzliches Pflegevermächtnis NEU: Geldanspruch einer nahestehenden Person, die den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate hindurch gepflegt hat. Anspruch besteht gesetzlich, einer entsprechenden Anordnung des Verstorbenen bedarf es nicht. Nicht gültig, wenn der pflegenden Person zur Abgeltung dieser Leistung eine Zuwendung (aus dem Nachlass) zugedacht oder (zu Lebzeiten) ein Entgelt gewährt wurde. Berechtigt ist eine pflegende Person, die dem Verstorbenen nahe stand: Personen aus dem Kreis der gesetzlichen Erben sowie deren Ehegatten/ eingetragene Partner, Lebensgefährten und Kinder Lebensgefährten des Verstorbenen und dessen Kinder 8

9 Letztwillige Verfügung / Testament - Vermächtnis Einseitige, widerrufbare letztwillige Verfügung eigenhändiges oder fremdhändiges 3-Zeugen-Testament Ein oder mehrere Erben werden eingesetzt: Voraussetzung ist: ausdrückliche Erbeinsetzung Diese/r treten rechtlich an die Stelle des Erblassers Vermächtnisse können ausgesetzt werden Auflagen, Bedingungen Vermächtnis (= Legat): sofern nur über Teile des Vermögens NEU: Fälligkeit von Geldlegaten: im Zweifel erst 1 Jahr nach Tod einforderbar dafür 4 % gesetzliche Zinsen ab Todestag 9

10 TESTAMENT Errichtung NEU bei fremdhändigen letztwilligen Verfügungen: 3 gleichzeitig anwesende Zeugen Eigenhändig geschriebener Zusatz neben Unterschrift (z.b. Mein Wille, So soll es sein ) NEU hinsichtlich Testamentszeugen: Identität der Zeugen muss aus Urkunde herausgehen (Geburtsdatum und Wohnadresse) Hinweis auf Zeugeneigenschaft muss eigenhändig schrieben werden 10

11 TESTAMENT Errichtung NEU hinsichtlich Kreis der Testamentszeugen: Kreis der unfähigen Zeugen erweitert jetzt auch: Lebensgefährten und deren Angehörige Gesetzliche Vertreter Vorsorgebevollmächtigte Dienstnehmer 11

12 Pflichtteilsrecht - Anspruchshöhe Pflichtteilsberechtigt sind: Ehegatte erhält 1/2 des gesetzlichen Erbteils Nachkommen erhalten 1/2 des gesetzlichen Erbteils NEU: nicht mehr pflichtteilsberechtigt sind: Eltern bzw. Vorfahren Eingesetzter Erbe lt. Testament: z.b. Kirche EHEGATTE 1/6 + Kind 1/9 verstorben Enkelkind 1/18 Enkelkind 1/18 Kind 1/9 Kind 1/9 12

13 Pflichtteilsrecht Minderungsmöglichkeiten NEU Pflichtteilsminderung: wenn zu keiner Zeit oder zumindest in den letzten 20 Jahren vor dem Tod kein familienähnliches Nahverhältnis bestand Möglichkeit mit Testament: Beschränkung auf 1/2 des gesetzlichen Pflichtteiles Ausnahme: sofern Verstorbener Kontakt grundlos gemieden oder dem Kind begründeten Anlass für fehlenden Kontakt gegeben hat 13

14 Pflichtteilsanspruch Berechnung Pflichtteil grundsätzlich reiner Geldanspruch (also kein Anspruch auf bestimmte Quote) Berechnung vom reinen Wert des Nachlassvermögens = Verkehrswert der Aktiva abzüglich Schulden Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Schätzung NEU: Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen Schenkungen zu Lebzeiten an Kinder und Enkel sind zum Nachlass hinzuzurechnen + Geschenknehmer hat sich Schenkung auf seinen Anspruch anrechnen zu lassen; Haftung des Geschenknehmers mit geschenkten Vermögen, sofern Nachlassvermögen nicht ausreicht; NEU: Auskunftsanspruch gegen Erben und Geschenknehmer NEU: Schätzung der Schenkungen zum Schenkungszeitpunkt + Aufwertung des Schenkungswertes laut VPI ab diesem Zeitpunkt 14

15 Pflichtteilsanspruch: Fälligkeit Verjährung Fälligkeit: Pflichtteilsanspruch entsteht mit Todestag NEU: Geltendmachung erst 1 Jahr nach Ableben NEU: Verstorbener und Erbe können Pflichtteil auf 5 Jahre stunden aber: 4 % gesetzliche Zinsen ab Todestag Verjährung: NEU: binnen 3 Jahren ab objektiver Kenntnismöglichkeit des Bestehens des Pflichtteilsanspruches 15

16 Erb- und Pflichtteilsverzicht Auswirkungen NEU: Erb- sowie Pflichtteilsverzichte erhöhen nicht mehr die Pflichtteilsquote der übrigen Kinder WICHTIGER als bisher: Schenkungen und Übergaben an Kinder/Ehegatten durch Pflichtteilsverzichte (Notariatsakt!!!) absichern PRAXISTIPP: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten unter Beiziehung aller Pflichtteilsberechtigten und gleichzeitige Regelung der Ansprüche der Weichenden 16

17 Europäische Erbrechtsverordnung gültig seit für grenzüberschreitende Nachlassvermögen anzuwendendes Erbrecht: jenes Staates, in welchem Verstorbener letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte Ausnahme: Rechtswahl mit Testament nach Recht der Staatsangehörigkeit zuständiges Abhandlungsgericht: dort, wo letzter gewöhnlicher Aufenthalt Ausnahme: Erben einigen sich auf Behörde, dann Staat der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen 17

18 Grunderwerbsteuer Neu - Bemessungsgrundlage Ab neue Bemessungsgrundlage: Grundstückswert (=verminderter Verkehrswert) Berechnung: - Variante 1: 3facher Bodenwert (EW) x Hochrechnungsfaktor + Gebäudewert (lt. Verordnung des BMF) - Variante 2: Wert lt. WKÖ-Immobilienpreisspiegel abzüglich 30 % oder - Variante 3: niedrigerer VKW lt. erstelltem Schätzwertgutachten 18

19 Grunderwerbsteuer Neu - Steuertarif Ab neuer Steuertarif: Prinzip: 3,5% von der Gegenleistung, mindestens vom neuen Grundstückswert aber Begünstigung für unentgeltlich/teilentgeltlich zugewendete Liegenschaften/Wohnungen Stufentarif: - 0,5 % bis ,00-2,0 % von ,00 bis 400,000,00-3,5 % über ,00 19

20 Grunderwerbsteuer Neu Begünstigung für Familie Begünstigungen für Erwerbe innerhalb der Familie: - erweiterter Familienbegriff, nun auch begünstigte Erwerbe durch: Geschwister/Nichte/Neffe -alle Übertragungen gelten als unentgeltlich somit führen vertragliche Gegenleistungen zu keiner Steuererhöhung -Erwerbe von Todeswegen durch Ehegatten: sofern HWS und Wohnnutzfläche bis 150m² - gänzliche Steuerbefreiung -Einschränkung: Zuwendungen innerhalb von 5 Jahren werden zusammengerechnet, sofern: - zwischen den selben Personen übertragen wird; - eine wirtschaftliche Einheit auf den selben ÜN übergeht; 20

21 Grunderwerbsteuer Neu Betriebsübergabe Steuerbegünstigungen für Betriebsübertragung: Erwerb Grundstück bei Unternehmensübertragung unentgeltlich oder teilunentgeltlich steuerfrei bis zu EUR (Freibetrag) Bei Teilunentgeltlichkeit vermindert sich Freibetrag im Ausmaß des entgeltlichen Teiles Begünstigung innerhalb der Familie: gesamter Freibetrag steht immer zu Kriterien: Übergeber ist natürliche Person und 55 Jahre oder erwerbsunfähig (Sachverständigengutachten oder Bestätigung Sozialversicherungsträger) 21

22 1. Beispiel: Schenkung eines Baugrundes Vater Peter Anfang schenkt seiner Tochter Martina Anfang einen Baugrund von 550 m² in Stumm. Verkehrswert gesamt: ,-- Grundstückswert: ,-- Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage = Grundstückswert Steuer: 0,5 % bis ,-- daher Grunderwerbsteuer von 577,50 Grundbucheintragungsgebühr: Bemessungsgrundlage = 3-facher Einheitswert davon 1,1 % 22

23 2. Beispiel - Übertragung (Schenkung) Privathaus in Familie Herr Huber hat 1992 auf eigenem Grund ein Wohnhaus errichtet, 2016 erfolgt Übergabe an seine Tochter; diese verpflichtet sich zu einer Entfertigungszahlung an Bruder in Höhe von ,00 und räumt dem Vater das lebenslange Wohnrecht ein. Verkehrswert des Objektes derzeit ,-- errechneter Grundstückswert ,-- Einkommensteuer: - Kontrollrechnung, ob entgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang Vater geb , Wert Wohnrecht je Monat 800,-, daher Barwert ,- - daher keine ImmoESt 23

24 2. Beispiel - Übertragung (Schenkung) Privathaus in Familie Grunderwerbsteuer: - steuerpflichtiger Vorgang - Bemessungsgrundlage: unabhängig von Gegenleistung; lt. Stufentarif: 0,5% bis ,00; 2% von Gerichtsgebühr: - Bemessungsgrundlage: 3-facher Einheitswert davon 1,1% TIPP: gilt im Familienkreis immer als unentgeltlich! Prüfen schrittweise Übertragung (steuerlich und familienrechtlich) 24

25 Notar Mag. Josef REITTER Rohrerstraße 1, 6280 Zell am Ziller Tel /55 122, Mail: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 25

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