Hilfen zur Erziehung als Begleitung der Bildungsprozesse von Mädchen und Jungen an der Offenen Ganztagsschule
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- Ernst Braun
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1 Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend H wie Hilfen zur Erziehung und OGS Hilfen zur Erziehung als Begleitung der Bildungsprozesse von Mädchen und Jungen an der Offenen Ganztagsschule Die Schulen haben mit ihren Jugendhilfepartnern mit der Einführung der OGS ein großes Arbeitsspektrum hinter sich gebracht, dabei viele Hürden meistern, in manchen Provisorien arbeiten, und Kompromisslösungen akzeptieren müssen. Neben unverkennbaren Erfolgen zeigen sich auch Entwicklungsbedarfe, die zu einem Teil vor Ort von den Lehr- u. pädagogischen Fachkräften mit Unterstützung ihrer Fachberatungen im Rahmen der Konzeptentwicklung und verstärkten Zusammenarbeit erfüllt werden können. Zu einem anderen Teil bedarf es der kommunalen Unterstützung (Schulträger, öffentliche Jugendhilfe), um über verbesserte Rahmenbedingungen die Qualitätsarbeit der OGS zu sichern und auf Dauer zu stellen. Das Projekt Ganztagsschule ist ein Pilotprojekt, ist ein riskantes Projekt mit einem noch ungewissen Ausgang, bei dem es unvermeidlich Mängel und Fehler geben muss. Wer dies nicht einkalkuliert und den Beteiligten zugesteht, dass sie sich als lernende Organisationen verstehen müssen, verkennt, dass ein solch vielschichtiges Vorhaben nicht erst am grünen Tisch erdacht und am Reißbrett entworfen werden kann, bevor es los geht. Dann kommt es nie zustande (Rauschenbach) 1
2 Der Erlass zur Offenen Ganztagsschule formuliert Leitziele: Die OGS ist ein kooperatives Programm von Jugendhilfe und Schule sowie weiteren Bildungs- und Erziehungspartnern. Sie ist als pflichtige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe anzusehen ( 24 SGB VIII, GTK 10.Abs. 5) Die OGS bietet mehr Zeit für Bildung und Erziehung. Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote werden in einem rhythmisierten Ganztag verknüpft. Die OGS entwickelt eine neue Lernkultur. Alle Mädchen und Jungen werden zielgerichtet individuell gefördert, und zwar in ihrer schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung. Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich steht vor der großen Herausforderung durch ein integriertes Bildungs-, Erziehungs- und Förderangebot soziale Benachteiligungen auszugleichen und insbesondere Mädchen und Jungen mit besonderen und sonderpädagogischen Förderbedarfen (z.b. ausgeprägten Entwicklungsverzögerungen) in den Ganztag zu integrieren und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Die Richtlinien und Erlasse des Ministeriums formulieren die Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards auf Leitzielebene. Diese müssen sowohl von den einzelnen Kommunen für ihre Steuerungsebene als auch in der einzelnen Offenen Ganztagsschule orientiert an den jeweiligen Gegebenheiten und Bedarfen vor Ort (Schüler- und Elternschaft, Sozialraum, infrastrukturelle Besonderheiten, z.b. Jugendhilfepartner vor Ort und deren Netzwerk, andere Bildungspartner, Vereine etc. am Ort), in Handlungsziele überführt, also konkretisiert werden. Es obliegt der Entscheidung in Politik und Verwaltung, ob und inwiefern Erfahrungen und die Fachlichkeit der öffentlichen Jugendhilfe gestaltend Einfluss auf das Profil der außerunterichtlichen Angebote und darüber hinaus auch auf die Fortentwicklung von Schulen nehmen oder unberücksichtigt bleiben. Feststeht, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe [ ] ihre Verpflichtung nach 24 SGB VIII, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote an Grundschulen erfüllen können. Damit können alle finanziellen Aufwendungen einer Gemeinde für die OGS wie pflichtige Aufgaben behandelt werden. Dies ist insbesondere für Kommunen im Haushaltssicherungskonzept bedeutsam. 2
3 Betreuung, Erziehung, Bildung für alle? Die Ergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung verdeutlichen: Die Offene Ganztagsschule schafft es nicht allein, die Benachteiligungen von Kindern aus sozial schwachen Familien und/oder aus Familien mit Migrationshintergrund aufzuheben. Sie erreicht diese Kinder im Gegenteil vielfach nicht. Kinder von ALG II-/SGB XII-Empfängern sind in der o. Grundschule, anders als in o. Förderschule, nur zu geringen Anteilen vertreten. Die Kosten für Mittagessen verhindern z.b. oftmals eine Teilnahme; Kinder werden erst gar nicht an- oder wieder abgemeldet. Zugleich fühlen sich Lehr- und pädagogische Fachkräfte an Offenen Ganztagsschulen im Umgang mit schwierigen Kindern Kindern mit ausgeprägten Entwicklungsverzögerungen und/oder aggressivem Verhalten überfordert und suchen Hilfe und Unterstützung. Die Ergebnisse der Hauptphase der Wissenschaftlichen Begleitung der OGS verdeutlichen, dass die Einführung der Offenen Ganztagsschule allein die Benachteiligungen von Kindern aus sozial schwachen Familien und/oder aus Familien mit Migrationshintergrund nicht aufhebt, dass sie im Gegenteil, dies ist ein ernüchterndes Ergebnis, vielfach die Kinder aus schwierigen Lebensverhältnissen nicht erreicht wenn, dann noch am ehesten an Förderschulen. Die Finanzierung des Mittagessens stellt ein Problem dar an Grundschulen, wohl aber verstärkt an Förderschulen. Dies muss nicht nur, wird aber in sehr vielen Fällen, daran liegen, dass Familien das Geld nicht aufbringen können. Sicherlich spielt aber auch die Wertschätzung in den Elternhäusern dem Essen / der Ernährung gegenüber und das Wissen um den hohen (Bildungs-)Wert regelmäßiger schmack- und nahrhafter, abwechslungsreicher Ernährung in angenehmer Umgebung eine Rolle. Ernährungsfragen sind eben auch Bildungsfragen und volkswirtschaftlich von nicht hoch genug zu schätzendem Wert. 3
4 Rauchzeichen Rauchzeichen HzE Feuerwehr Kind Lehrerinnen und Lehrer in der OGS mit einzelnen Förderangeboten Mutter und Vater perso Einzel Angebote von Honorarkräften nenzen förde trierte rung Schule außerunterrichtliche Angebote des OGS- Teams Es dominieren noch additive Systeme. Manche Entwicklung im Bereich der OGS gibt zu der Sorge Anlass, dass mit dem Begriff der individuellen Förderung wieder eine stark defizitorientierte Bildungs- und Erziehungsarbeit befördert wird: Frage nach Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, Tests, die eher Defizite und weniger Stärken ermitteln und Trainings mit Kindern begründen helfen (die durchaus ihren Sinn haben können), statt systemisch und vernetzt zu arbeiten. 4
5 Betreuung, Erziehung, Bildung für alle? Die Ergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung verdeutlichen: Offene Ganztagsschulen in NRW sind noch überwiegend additiv konzipiert: Morgens wird der Unterricht in der ausschließlichen Verantwortung der Lehrkräfte durchgeführt, nachmittags finden die außerunterrichtlichen Angebote statt, die überwiegend in der Verantwortung von Jugendhilfe und anderen außerschulischen Partnern liegen. Unbeschadet eines wachsenden Austauschs der Fachund Lehrkräfte über einzelne Kinder, bedarf es oftmals abgestimmter Förderprozesse (Verzahnungsaspekt), um dem Ziel der individuellen Förderung zu entsprechen. Die Frage der Teamentwicklung und Konzeptentwicklung in der Offenen Ganztagsschule spielt eine zentrale Rolle: Dazu gehört ein aufeinander abgestimmtes gemeinsames Handeln vor Ort, Pädagogische Reflexion und Planung als feste Bestandteile der Zusammenarbeit, regelmäßige Teamsitzungen, bei denen es vorwiegend um die inhaltlichen Aspekte der pädagogischen Arbeit, beispielsweise um die Entwicklungsverläufe der einzelnen Mädchen und Jungen geht, Verankerung von Maßnahmen der Teamentwicklung wie z.b. Moderation der Teamsitzungen, gemeinsame Fortbildungen und, wo dies erforderlich ist, auch Supervision. Schließlich gehören Zielentwicklung und Zielüberprüfung sowie die Dokumentation der Ergebnisse zum festen, unverzichtbaren Bestandteil der multiprofessionellen Arbeit im OGS-Team. 5
6 VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT statt ADDITIVES KONZEPT Bildung ist zentrale Aufgabe und mehr noch ein gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ( 1 KJHG) in einem doppelten Sinne: als eher indirekte Maßnahmen der Schaffung und Unterstützung von Voraussetzungen und Gelegenheiten für Bildung (Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie, Erzieherische Hilfen), insofern Mittel zum Zweck: der direkten Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung ( 1 SGB VIII) und Unterstützung ihrer (Selbst-)Bildungsprozesse gemäß 11, Abs. 1 SGB VIII. Die Offenen Ganztagsschule ist Teil des Allgemeinbildenden Schulwesens. In ihr werden die Bildungsaufträge von Schule und Jugendhilfe zusammengeführt und in ein integriertes Bildungsgesamtkonzept überführt. Allgemeine Bildung ist Bildung für alle Bildung ist stets ein individueller Prozess ist Selbstbildung, Bildung der Gesamtpersönlichkeit, Bildung von Kopf, Herz und Hand, bei der es sehr wohl jene braucht, die die Mädchen und Jungen begleiten und unterstützen und sie individuell an ihren Bedürfnissen und Interessen orientiert fördern. Bildung ist zentrale Aufgabe und mehr noch ein gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ( 1 KJHG) in einem doppelten Sinne: Zum einen als eher indirekte Maßnahmen der Schaffung und Unterstützung von Voraussetzungen und Gelegenheiten für Bildung dazu gehören beispielsweise die Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie und den erzieherischen Hilfen, also klassische Aufgaben Sozialer Arbeit. Diese präventiv und kompensatorisch, also problemorientierten Maßnahmen haben und behalten ihre Bedeutung. Sie prägen das sozialpädagogische Profil der Jugendhilfe, akzentuieren deren Hilfe-, Schutz- und Förderungsfunktion. und bei unserer heutigen Tagung stehen sie im Mittelpunkt. Aber sie sind Mittel zum Zweck und nur die zweite Seite des Bildungsauftrags, zum dem zum anderen die direkten Bildungsangebote bzw. die Unterstützung der (Selbst-)Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen gehören, also alle die Angebote, die die Jugendarbeit den jungen Menschen gemäß 11, Abs. 1 KJHG zur Förderung ihrer Entwicklung unterbreitet. 6
7 Es ist besser, sich kennen zu lernen, bevor ein Einzelfall zur Zusammenarbeit zwingt. In der Regel beginnt die Kooperation mit Institutionen der HzE, wenn eine Krise auftritt. Dass muss nicht sein! 1. HzE kann fallunabhängige Angebote unterbreiten: Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Sozialraumarbeit als Konzept, bei der alle Akteure in einem Stadtteil ins Boot geholt werden Erhöhung des Personalschlüssels durch HzE- Mittel Beratungsangebote in der Schule, sei es durch den Sozialen Dienst oder durch Beratungsstellen Qualifizierungsangebote durch Fachkräfte der Sozialen Dienste zum Umgang mit schwierigen Situationen Unter dieser ersten Ebene beginnt der Bereich der fallbezogenen Arbeit. Hier gilt: Kooperation Über die Frage der Teamentwicklung hinaus ist die Frage einer Kooperationskultur von öffentlicher und freier Jugendhilfe einerseits und Schule andererseits auf kommunaler Ebene zentral. 7
8 Den Krisen muss der Beigeschmack der Katastrophe genommen werden! 2. Einzelfallberatung der Fachkräfte (Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher) Ausloten der institutionellen Möglichkeiten von Offenen Ganztagsschulen, bestimmte Fragen mit Bordmitteln beheben zu können. Kollegiale Beratung Einzelfallberatung in anonymisierter Form, um den Datenschutz sicher zu stellen. 8
9 Kinder werden dort schwierig, wo sie auf schwierige Institutionen treffen (Schrapper) Erforderlich sind integrative Konzepte und diese fördernde strukturelle Rahmenbedingungen. Hier gilt: Individuelle Förderung wird manches Mal nur durch besondere Fördermaßnahmen und einen gezielten finanziellen wie personellen Mehraufwand zu erreichen sein bezogen auf einzelne Kinder oder eine ganze Schule (hoher Migrationsanteil; Brennpunkt ). Kinder aus problembelasteten Familien, Kinder mit ausgeprägten Entwicklungsverzögerungen, Kinder, die aggressive Verhaltensweisen zeigen, benötigen häufig einen enger begleiteten Gruppenrahmen (kleinere Gruppe, intensivere Lernbegleitung und Erziehungsarbeit). 9
10 In der Betrachtung des Einzelfalls ist alles denkbar und möglich ( 27, Abs. 2 SGB VIII) 3. Einzelfallangebote nach SGB VIII: Beratung der Personensorgeberechtigten / Hilfe zur Selbsthilfe ( 28) Betreuung eines Kindes im Rahmen des laufenden Betriebs durch eine zusätzliche Fachkraft, finanziert aus Mitteln der HzE. Dabei ist die Integration dieser Arbeit in die Gruppe von entscheidender Bedeutung, um nicht eine Isolierung des Kindes aus der Gruppe zu forcieren ( 27.2) Sozialpädagogische Familienhilfe / SPFH ( 31); Erziehungsbeistand ( 30) (Analoges) Tagesgruppenkonzept ( 32) Fremdunterbringung ( 33; 34, 35; 35a) Ultima Ratio: Inobhutnahme nach 42 SGB VIII 10
11 Bezüglich der Angebote der HzE muss das Kommodenmodell verabschiedet werden. HzE (2) SGB VIII In 27 SGB VIII weist der Gesetzgeber eindeutig darauf hin, dass die nachfolgenden keine abschließende Aufzählung bedeuten. Gerade das Bücken nach der untersten Schublade der Kommode dient der Entwicklung einer passgenauen Hilfe für Kinder in schwierigen Situationen. 11
12 VHS weiterführende Schulen Kultur des Aufwachsens Vereine, Nachbarn Eltern LehrerInnen Kunst, Kultur ErzieherInnen Betriebe Väter Mütter Sport EB HzE Kita soziale Kinder- und Jugendwelt: Freundinnen, Freunde; Gleichaltrige Die Basis: Ein kommunaler Bildungsgesamtplan OGS ist ein Haus des Lebens und Lernens, offen für alle Mädchen und Jungen, offen für Multiprofessionalität, offen hin zum Gemeinwesen. Das Fundament ist ein kommunal verantworteter Bildungsgesamtplan. Tragende Wände sind das Team von pädagogischen Fach- und Lehrkräften, die enge Zusammenarbeit mit Eltern, die Kooperation mit weiteren Bildungspartnern, die Kooperation mit den Hilfen zur Erziehung und im Mittelpunkt das kompetente Kind als aktiv seinen Bildungsprozess und seine Umwelt (mit)gestaltendes Subjekt Ziel all dieser Bemühungen ist die Gestaltung einer Kultur des Aufwachsens (Krappmann) in einem demokratischen Gemeinwesen. 12
13 Den Ganztag als Chance sehen Veränderung braucht die Bereitschaft, sich auf andere Kulturen einzulassen...und ganz viel Zeit, Gelassenheit und Spaß Auf einen konstruktiven Dialog freuen sich: Dr. Karin Kleinen, Fachberaterin für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich Klaus Nörtershäuser, Fachberater für Jugendämter im Kontext der HzE 13
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