EU-Erhebung über die Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich

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1 EU-Erhebung über die Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich EVAS Metadaten für die Onsite-Nutzung Bearbeiter: Hans-Peter Hafner Forschungsdatenzentrum der Statistischen Landesämter Standort Wiesbaden Tel.-Nr.: FAX: Stand:

2 Inhalt Seite 1. Allgemeine Informationen Ziele der Statistik Rechtsgrundlagen Typ der Statistik Regionale Ebene Berichtskreis Berichtsweg Befragungseinheit / Auskunftgebende 4 2. Methodik Auswahlgrundlage Methode der Stichprobenziehung Aufbereitungsverfahren Hochrechnung Methodische Änderungen Periodizität 6 3. Literatur Zur Methodik Analysen von Wissenschaftler/innen 7 4. Datensatzbeschreibung 7 5. Ergänzende Metadaten 27 2

3 1. Allgemeine Informationen 1.1 Ziele der Statistik: Aussagen über die Höhe und Struktur der Kosten, die bei der Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen entstehen Vergleichbare Angaben für die Mitgliedsstaaten der EU über die Arbeitskosten der Unternehmen für wirtschafts-, sozial- und regionalpolitische Aufgaben Unterlage für die Vertragsverhandlungen der Tarifpartner Vergleich für Unternehmen mit Durchschnittswert in Branche, zu anderen Wirtschaftszweigen und EU-Ländern 1.2 Rechtsgrundlagen: Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten (Abl. EG Nr. L63 S. 6) Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 der Kommission vom 27. Juli 1999 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten hinsichtlich der Definition und Übermittlung der Informationen über Arbeitskosten (Abl. EG Nr. L203 S. 28) Verordnung (EG) Nr. 452/2000 der Kommission vom 28.Februar 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten hinsichtlich der Qualitätsbewertung der Arbeitskostenstatistik (Abl. EG Nr. L55 S.53) Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1253) 1.3 Typ der Statistik: Stichprobe 1.4 Regionale Ebene: Bundesland 1.5 Berichtskreis: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereiches mit 10 und mehr Beschäftigten. Zum Berichtskreis gehören im einzelnen die folgenden Wirtschaftsabschnitte des WZ93 (1992: WZ-AZ 1987): C (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden), D (Verarbeitendes Gewerbe), E (Energie- und Wasserversorgung), F (Baugewerbe), G (Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern), H (Gastgewerbe), I (Verkehr und 3

4 Nachrichtenübermittlung), J (Kredit- und Versicherungsgewerbe), K (Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen). Aufgrund einer Ausnahmeregelung wurden in Deutschland im Jahr 2000 die Unternehmen der Abschnitte I und K nicht befragt, da wegen des Aufbaus des Unternehmensregisters für diese Abschnitte noch keine ausreichende Auswahlgrundlage vorlag. 1.6 Berichtsweg: Schriftliche Befragung 1.7 Befragungseinheit / Auskunftgebende: Produzierendes Gewerbe: Das Unternehmen macht gesonderte Meldungen für seine Betriebe. Dienstleistungsbereich: Unternehmensteile eines Bundeslandes werden zusammengefasst gemeldet. Für Berlin ist eine nach Berlin-West und Berlin-Ost differenzierte Meldung vorzunehmen. Arbeitgeber ist zur Auskunft verpflichtet. 2. Methodik 2.1 Auswahlgrundlage: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit 10 und mehr Arbeitnehmer/innen aus dem Unternehmensregister 1995 (URS95); Unternehmen des Handels und des Gastgewerbes mit 10 und mehr Arbeitnehmer/innen, die im URS95 eine eigene Umsatzsteuernummer haben und Unternehmen des Kredit- und Versicherungsgewerbes mit 10 und mehr Arbeitnehmer/innen (aus externen Dateien des Statistischen Bundesamtes). Ferner müssen im Handel und im Gastgewerbe noch die Organschaften berücksichtigt werden. Eine Organschaft besteht aus mehreren Unternehmen, die hinsichtlich der Umsatzsteuer gemeinsam veranlagt werden. Im URS95 ist jede Organschaft durch einen Repräsentanten, den Organträger, vertreten. Ein einzelnes Unternehmen, das zu einer Organschaft gehört, nennt man Organgesellschaft. Die Auswahleinheiten der 1. Stufe sind somit die oben aufgeführten Unternehmen und die bekannten Organschaften des Handels und Gastgewerbes mit 10 und mehr Arbeitnehmer/innen. 2.2 Methode der Stichprobenziehung: Geschichtete Zufallsstichprobe. Schichtung bei den Unternehmen nach 16 Bundesländern, 38 2-Stellern der WZ93 und 7 Beschäftigtengrößenklassen, bei den Organschaften nur nach den Ländern und den 2- Stellern des WZ93. 4

5 Der Gesamtstichprobenumfang beträgt Unternehmen. Die Aufteilung auf die einzelnen Schichten erfolgt nach dem Prinzip der vergleichbaren Präzision für gegliederte Ergebnisse. Das dabei für die Aufteilung auf die Schichten eines Bundeslandes maßgebliche Merkmal sind die Personalnebenkosten pro Arbeitnehmer. Zu den theoretischen Grundlagen dieser Methode siehe Krug, Nourney, Schmidt 2001, Kap (unter Literatur 3.1 angegeben). 2.3 Aufbereitungsverfahren: Verteilung von Unternehmensangaben auf einzelne Betriebe / Unternehmensteile: Manche Unternehmen können keine detaillierten Angaben über die Verteilung der Kostenarten auf die einzelnen Betriebe bzw. Unternehmensteile machen. In solchen Fällen muss zumindest für jeden Betrieb bzw. Unternehmensteil die Anzahl der Vollzeit-, Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden, die Lohn- und Gehaltssumme, der Wirtschaftszweig und die Anzahl der geleisteten Stunden der Voll- und Teilzeitbeschäftigten angegeben werden. Die restlichen Merkmale müssen zumindest nach Ost- und Westdeutschland differenziert angegeben werden (falls das Unternehmen in beiden Teilen Deutschlands vertreten ist). Die Landesämter berechnen dann daraus anhand der Anteilswerte der Beschäftigten und Löhne und Gehälter des Betriebes bzw. des Unternehmensteils an den Beschäftigten und Löhnen und Gehältern des Unternehmens die fehlenden Kosten für die einzelnen Betriebe und Unternehmensteile. Dialogplausibilisierung: Ein Programm prüft die Angaben und zeigt dem Bearbeiter im Statistischen Landesamt am Bildschirm unplausible Angaben mit zugehörigem Fehlerschlüssel. 2.4 Hochrechnung: Freie Hochrechnung. Der Hochrechnungsfaktor ergibt sich aus der Division der Anzahl der Unternehmen in der Schicht durch die Anzahl der Unternehmen in der Stichprobe. Bei echten Ausfällen (d.h. bei Unternehmen, die zum Erhebungszeitpunkt existieren, die Auskunft aber verweigern oder unbrauchbare Angaben liefern) wird ein Ergänzungsfaktor je Schicht berechnet, indem die Zahl der angeschriebenen Unternehmen durch die Zahl der angeschriebenen Unternehmen vermindert um die Zahl der echten Ausfälle dividiert wird. Falls zwei in der Stichprobe enthaltene Unternehmen fusionieren, wird vom Statistischen Bundesamt ein Anpassungsfaktor für diesen Fall berechnet. Zum Verfahren der freien Hochrechnung und der Berechnung der Standardfehler s. Krug, Nourney, Schmidt 2001, Kap. 6.1 (unter Literatur 3.1). 5

6 2.5 Methodische Änderungen: Berichtskreis: Zunächst wurde nur das Produzierende Gewerbe erfasst. Ab 1970 wurden sukzessive Teile des Dienstleistungsbereiches mit einbezogen: 1970 Einzelhandel, Versicherungsgewerbe, Teile des Kreditgewerbes 1974 Großhandel und restliche Teile des Kreditgewerbes 1992 Alte Bundesländer: Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen (1996 und 2000 wegen fehlender aktueller Auswahlgrundlage nicht erfasst) 1996 Gastgewerbe 2004 Verkehr und Nachrichtenwesen, Datenverarbeitung und Datenbanken, Forschung und Entwicklung, Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheitswesen, sonstige private und öffentliche Dienstleistungen Neue Bundesländer: Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen Merkmalskatalog: Es gab im Lauf der Zeit immer wieder Änderungen in der Untergliederung der Arbeitskosten. Auf Unterschiede in früheren Jahren im Vergleich zur Erhebung für das Jahr 2000 wird in den entsprechenden Metadaten hingewiesen werden. Änderungen bei der Erhebung für das Jahr 2004: Die Differenzierung zwischen Arbeiter/innen und Angestellten im Produzierenden Gewerbe fällt weg. Einige Merkmale, für die keine Daten an Eurostat geliefert werden müssen, wurden gestrichen. Mehrbetriebsunternehmen müssen nur noch wenige Angaben getrennt nach Betrieben machen. Eine Differenzierung zwischen Berlin-West und Berlin-Ost ist nicht mehr möglich. 2.6 Periodizität: Seit Ab 1966 alle 3 Jahre, ab 1984 dann alle 4 Jahre. Ab 1959 als EG-Erhebung. 3. Literatur 3.1 Zur Methodik Beeck, Michaela: Berliner Ergebnisse der EU-Arbeitskostenerhebung 2000, Statistische Monatsschrift 5 (2004), Statistisches Landesamt Berlin, Kaukewitsch, Peter; Heppt, Ehrenfried: Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und ausgewählten Dienstleistungsbereichen, Wirtschaft und Statistik 2 (1999), Krug, Walter; Nourney, Martin; Schmidt, Jürgen: Wirtschafts- und Sozialstatistik. Gewinnung von 6

7 Daten, München Voß, Michaela: Neukonzeption der Arbeitskostenerhebung im Spannungsfeld zwischen Datenbedarf und Unternehmensbelastung, Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 1 (2005), Analysen von Wissenschaftler/innen Analysen von Wissenschaftler/innen mit Einzeldaten der Arbeitskostenerhebung sind uns nicht bekannt. 4. Datensatzbeschreibung der Erhebungen Wichtige Vorbemerkungen Es gibt zwei verschiedene Satzarten: 1) Unternehmen des Produzierenden Gewerbes: Für jeden Betrieb des Unternehmens ist ein eigener Erhebungsbogen auszufüllen. Der Datensatz enthält dann die Angaben für einen einzelnen Betrieb. 2) Unternehmen des Dienstleistungsbereiches: Die Unternehmensteile (Betriebe) sind nach Bundesländern zusammenzufassen. Der Datensatz enthält die für ein Bundesland zusammengefassten Angaben. Die Merkmale unterscheiden sich zwischen den Satzarten nur minimal. Der wesentlichste Unterschied ist, dass in Satzart 1 getrennte Angaben für Arbeiter/innen und Angestellte vorhanden sind, während bei Satzart 2 diese Differenzierung nicht gemacht wird, da es im Dienstleistungsbereich nur wenige Arbeiter/innen gibt. Auf weitere Unterschiede wird beim betreffenden Merkmal hingewiesen. Bei den Merkmalen, die sich auf die Beschäftigten beziehen, findet bei den Betrieben des Produzierenden Gewerbes eine Differenzierung nach Arbeiter/innen und Angestellten statt, bei den Unternehmensteilen der Unternehmen des Dienstleistungsbereiches wird hingegen nur ein Wert für alle Arbeitnehmer/innen insgesamt angegeben. Dies ist dadurch bedingt, dass es im Dienstleistungsbereich nur sehr wenige Arbeiter/innen gibt. Der besseren Übersichtlichkeit halber werden alle Merkmale für einen Sachverhalt direkt nacheinander aufgeführt. Bei den Angaben zu Kurzarbeit, Streik und Anzahl der Arbeitnehmer/innen in den einzelnen Monaten und im Jahresdurchschnitt bezieht sich das erste Merkmal auf die Arbeiter/innen in den Betrieben des Produzierenden Gewerbes (Satzart 1) bzw. auf alle Arbeitnehmer/innen in den Unternehmensteilen im Dienstleistungsbereich (Satzart 2), das zweite Merkmal bezieht sich auf die Angestellten in den Betrieben des Produzierenden Gewerbes (Satzart 1). Bei den Angaben zu den Arbeitskosten bezieht sich das erste Merkmal auf die Arbeiter/innen der Betriebe des Produzierenden Gewerbes (Satzart 1), das zweite Merkmal auf die Angestellten der Betriebe des Produzierenden Gewerbes (Satzart 1) und das dritte Merkmal auf alle Arbeitnehmer/innen der Unternehmensteile Im Dienstleistungsbereich (Satzart 2). 7

8 Arbeitnehmer/innen im Sinne der EU-Arbeitskostenerhebung sind alle Beschäftigten des Unternehmens außer mithelfenden Familienangehörigen ohne Vertrag, gesetzlichen Vertretern juristischer Personen (z.b. Vorstandsmitglieder der AG oder eg, Geschäftsführer/innen der GmbH), Handelsvertreter/innen, ausschließlich auf Provisionsbasis oder aufgrund von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen tätigen Personen und Beamt/innen. Einzubeziehen sind dagegen auch Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz, geringfügig Beschäftigte, Heimarbeiter/innen und Personen in Altersteilzeit, selbst wenn sie bereits von der Arbeitsleistung freigestellt sind (Blockmodell). Arbeiter/innen sind Beschäftigte, die in der Arbeiterrentenversicherung versicherungspflichtig sind; Angestellte sind Beschäftigte, die in der Angestelltenrentenversicherung versicherungspflichtig sind. Übersicht: Vorkommen und Bezeichnung der Merkmale in den Erhebungen Wenn sich Merkmale aus anderen ableiten lassen, ist die Berechnung dieser aufgeführt. Merkmal (SA1) Satzart EF1 EF1 EF1 Land des Unternehmens (Kennziffer) EF2 EF2 EF2 Kennnummer des Unternehmens EF3 EF3 EF3 Kennnummer des Betriebes EF4 EF4 EF4 Land des Betriebes EF5 EF5 EF5 Wirtschaftszweig des Unternehmens Sypro/ WZ-AZ 1987 EF6 Wirtschaftszweig des Unternehmens WZ-AZ 1993 EF6 EF6 Wirtschaftszweig des Betriebes Sypro/ WZ-AZ 1987 EF7 Wirtschaftszweig des Betriebes WZ-AZ 1993 EF7 EF7 Art des Unternehmens EF8 EF8 EF8 STIA-Schicht-Nummer lt. Auswahl EF9 EF9 Anzahl der Betriebe EF10 EF10 EF10 Auswahlland des Unternehmens EF11 EF11 Geschäftsjahr EF12 Angabe der Währungseinheit EF13 Arbeiter Durch Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsstunden EF12 EF12 EF14 Durch Streik und Aussperrung ausgefallene Arbeitsstunden EF13 EF13 EF15 Von den im Juni angegebenen Arbeitern waren weiblich: - Vollzeitbeschäftigte EF14 EF14=0 - Teilzeitbeschäftigte EF15 EF15=0 Vollzeitbeschäftigte Januar EF16 Teilzeitbeschäftigte Januar EF17 Gewerblich Auszubildende Januar EF18 Vollzeitbeschäftigte Februar EF19 Teilzeitbeschäftigte Februar EF20 Gewerblich Auszubildende Februar EF21 8

9 Vollzeitbeschäftigte März EF22 Teilzeitbeschäftigte März EF23 Gewerblich Auszubildende März EF24 Vollzeitbeschäftigte April EF25 Teilzeitbeschäftigte April EF26 Gewerblich Auszubildende April EF27 Vollzeitbeschäftigte Mai EF28 Teilzeitbeschäftigte Mai EF29 Gewerblich Auszubildende Mai EF30 Vollzeitbeschäftigte Juni EF31 Teilzeitbeschäftigte Juni EF32 Gewerblich Auszubildende Juni EF33 Vollzeitbeschäftigte Juli EF34 Teilzeitbeschäftigte Juli EF35 Gewerblich Auszubildende Juli EF36 Vollzeitbeschäftigte August EF37 Teilzeitbeschäftigte August EF38 Gewerblich Auszubildende August EF39 Vollzeitbeschäftigte September EF40 Teilzeitbeschäftigte September EF41 Gewerblich Auszubildende September EF42 Vollzeitbeschäftigte Oktober EF43 Teilzeitbeschäftigte Oktober EF44 Gewerblich Auszubildende Oktober EF45 Vollzeitbeschäftigte November EF46 Teilzeitbeschäftigte November EF47 Gewerblich Auszubildende November EF48 Vollzeitbeschäftigte Dezember EF49 Teilzeitbeschäftigte Dezember EF50 Gewerblich Auszubildende Dezember EF51 Vollzeitbeschäftigte Jahresdurchschnitt EF16 EF16 EF52 Teilzeitbeschäftigte Jahresdurchschnitt EF17 EF17 EF53 Gewerblich Auszubildende Jahresdurchschnitt EF18 EF18 EF54 Arbeitskosten: Löhne insgesamt EF19 EF19 EF201 Ausbildungsvergütungen einschl. Sonderzahlungen an Auszubildende EF20 EF20 EF202 Fortzahlung der Ausbildungsvergütungen im Krankheitsfall EF203 Löhne des firmeneigenen Ausbildungspersonals EF21 EF21=0 Löhne der im betrieblichen Gesundheitsdienst, in der Unfallverhütung und in sonstigen Belegschaftseinrichtungen EF22 EF22=0 beschäftigten Arbeiter Zusätzliches Urlaubsgeld EF23 EF23 EF208 Leistungen des Arbeitgebers zur Vermögensbildung der Arbeiter EF24 EF24 EF205 9

10 Sonstige fest vereinbarte Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt u.ä. EF25 EF25 EF206 Von den persönlichen Leistungen oder dem Unternehmenserfolg u.ä. abhängige Sonderzahlungen wie Erfolgsbeteiligung, EF26 EF26 EF207 Prämien für Verbesserungsvorschläge Urlaubsvergütung, -abgeltung einschl. Schwerbehindertenurlaub EF27 EF27 EF209 Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zur 6. Krankheitswoche EF28 EF28 EF211 Vergütung der gesetzlichen Feiertage und sonstiger gesetzlicher Ausfalltage EF29 EF29 EF215 Vergütung sonstiger betrieblicher oder tariflicher arbeitsfreier Tage EF30 EF30 EF217 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Rentenversicherung EF31 EF31 EF219 Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung für Beschäftigte in Altersteilzeit EF220 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung EF32 EF32 EF221 Arbeitgeberpflichtbeiträge an gesetzliche und private Krankenkassen EF33 EF33 EF222 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Pflegeversicherung EF233 EF223 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Rente-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für Auszubildende EF34 EF34 EF226 Beiträge zur Berufsgenossenschaft ohne Umlage für das Konkurs(bzw. Insolvenz-)ausfallgeld EF35 EF35 EF224 Umlage für das Konkurs- bzw. Insolvenzgeld (2000) EF36 EF36 EF225 Rentenzahlungen aufgrund betrieblicher Ruhegeldzusagen EF37 EF37 EF227 - Davon in den Löhnen enthalten EF38 EF38 EF228 Pensionsrückstellungen nach 6a EStG zu Beginn des Geschäftsjahres EF39 EF39 EF229 Pensionsrückstellungen nach 6a EStG zum Ende des Geschäftsjahres EF40 EF40 EF230 Zuwendungen an Pensionskassen EF41 EF41 EF231 - Davon in den Löhnen enthalten EF42 EF42 EF232 Zuwendungen an Unterstützungskassen EF43 EF43 EF233 Beiträge für Direktversicherungen (einschl. Gehaltsumwandlungsversicherungen) EF44 EF44 EF234 - Davon in den Löhnen enthalten EF45 EF45 EF235 Aufwendungen für den Vorruhestand (o. Rückstellungen) EF46 EF46 Aufstockungsbeträge zu Lohn und Gehalt im Rahmen der Altersteilzeit EF236 - Davon in den Löhnen enthalten EF237 Sonstige Aufwendungen für die Alterssicherung, Beiträge an PSVaG EF47 EF47 - Davon in den Löhnen enthalten EF48 EF48 Sonstige Aufwendungen für die Alterssicherung, Beiträge an PSVaG, Aufwendungen für den Vorruhestand EF238 10

11 - Davon in den Löhnen enthalten EF239 Zusätzliche Beiträge an Einrichtungen zur Unterstützung im Krankheitsfall EF49 EF49 - Davon in den Löhnen enthalten EF50 EF50 Zusätzliche Beiträge an Einrichtungen zur Unterstützung der Arbeiter bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit EF51 EF51 - Davon in den Löhnen enthalten EF52 EF52 Sonstige Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen EF53 EF53 - Davon in den Löhnen enthalten EF54 EF54 Zusätzliche Beiträge an Einrichtungen zur Unterstützung im Krankheitsfall, bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit sowie zu sonstigen Vorsorgeeinrichtungen - Davon in den Löhnen enthalten EF49+ EF51+ EF53 EF50+ EF 52+ EF 54 EF49+ EF51+ EF53 EF50+ EF 52+ EF 54 EF240 EF241 Für gewerblich Auszubildende: Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und sonstige Aufwendungen EF242 sozialer Art - Davon in den Löhnen enthalten EF243 Zusätzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zuschüsse zum Krankengeld EF55 EF55 - Davon in den Löhnen enthalten EF56 EF56 Zusätzliche Lohn- und Gehaltfortzahlung im Krankheitsfall EF213 Beihilfen zu den Kosten für Arztleistungen, Kuren, Zahnersatz u.ä. EF57 EF57 - Davon in den Löhnen enthalten EF58 EF58 Zuschüsse zum Krankengeld sowie Beihilfen zu den Kosten für Arztleistungen, Kuren, Zahnersatz u.ä. EF244 - Davon in den Löhnen enthalten EF245 Betriebliches oder tarifliches Kurzarbeitergeld EF59 EF59 EF246 - Davon in den Löhnen enthalten EF60 EF60 EF247 Familienunterstützungen EF61 EF61 EF248 - Davon in den Löhnen enthalten EF62 EF62 EF249 Wohnungsfürsorge EF63 EF63 EF254 - Davon in den Löhnen enthalten EF64 EF64 EF255 Naturalleistungen (ohne Kantinenzuschüsse) EF65 EF65 EF256 - Davon in den Löhnen enthalten EF66 EF66 EF257 Entschädigungen und Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses EF67 EF67 EF250 - Davon in den Löhnen enthalten EF68 EF68 EF251 Sach- und Fremdkosten für berufliche Aus- und Weiterbildung, Lehrgänge EF69 EF69 EF266 Kantinenkosten, Essengutscheine und Essensmarken EF70 EF70 EF258 - Davon in den Löhnen enthalten EF71 EF71 EF259 Sach- und Fremdkosten für Einrichtungen des betriebli- EF72 EF72 EF260 11

12 chen Gesundheitsdienstes und sonstige Belegschaftseinrichtungen (o. Kantinen) - Davon in den Löhnen enthalten EF261 Aufwendungen bei auswärtiger Beschäftigung EF73 EF73 - Davon in den Löhnen enthalten EF74 EF74 Anwerbungskosten (Ein- und Vorstellungskosten) EF75 EF75 EF267 Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld EF275 EF262 - Davon in den Löhnen enthalten EF276 EF263 Sonstige gesetzliche Aufwendungen EF76 EF76 EF264 - Davon in den Löhnen enthalten EF77 EF77 EF265 Sonstige direkte Zuwendungen EF78 EF78 - Davon in den Löhnen enthalten EF79 EF79 Sonstige als Sozialleistungen geltende Aufwendungen des Arbeitgebers EF252 - Davon in den Löhnen enthalten EF253 Aus öffentlichen Mitteln erstattete Aufwendungen EF80 EF80 Dem Arbeitgeber erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen, z.b. Eingliederungshilfen der BA für Arbeit EF268 Bezahlte Stunden der Arbeiter Vollzeitbeschäftigte EF81 EF81 EF269 Bezahlte Stunden der Arbeiter Teilzeitbeschäftigte EF82 EF82 EF270 Bezahlte Stunden der Arbeiter Gewerblich Auszubildende EF271 Effektiv geleistete Stunden der Arbeiter Vollzeitbeschäftigte EF83 EF83 EF272 Effektiv geleistete Stunden der Arbeiter Teilzeitbeschäftigte EF84 EF84 EF273 Effektiv geleistete Stunden der Arbeiter Gewerblich Auszubildende EF274 Wochenarbeitszeit des im Betriebs am häufigsten vertretenen Vollzeitmodells EF275 Wochenarbeitszeit des im Betriebs am häufigsten vertretenen Teilzeitmodells EF276 Saldo der Zeitguthaben aller Vollzeitbeschäftigten EF277 Saldo der Zeitguthaben aller Teilzeitbeschäftigten EF278 Bezahlte Urlaubstage EF85 EF85 EF210 Bezahlte Krankheitstage Bezahlte Krankheitstage bis zum Bezahlte Krankheitstage ab dem Bezahlte gesetzliche Krankheitstage Bezahlte zusätzliche Krankheitstage Bezahlte gesetzliche Feiertage und sonstige gesetzliche Ausfalltage Bezahlte sonstige betriebliche oder tarifliche arbeitsfreie Tage EF86 EF86+ EF286 EF86 EF286 EF212+ EF214 EF212 EF214 EF87 EF87 EF216 EF88 EF88 EF218 12

13 Zahlungen an Zeitarbeitsfirmen im Geschäftsjahr 1992 bzw EF89 EF89 Bezahlte Stunden des Zeitarbeitspersonals EF90 EF90 Handwerksrolle od. leer EF95 EF95 Vollzeiteinheiten der Arbeiter EF97 EF97 EF650 Entgelt für geleistete Arbeit der Arbeiter EF98 EF98 EF654 Vollzeiteinheiten der Angestellten EF99 EF99 EF651 Entgelt für geleistete Arbeit der Angestellten EF100 EF100 EF655 Vollzeiteinheiten der gewerblich Auszubildenden EF652 Vollzeiteinheiten der kaufmännisch / technischen Auszubildenden EF653 Angestellte Durch Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsstunden EF101 EF101 EF114 Durch Streik und Aussperrung ausgefallene Arbeitsstunden EF102 EF102 EF115 Von den im Juni angegebenen Angestellten waren weiblich: - Vollzeitbeschäftigte EF103 EF103=0 - Teilzeitbeschäftigte EF104 EF104=0 Vollzeitbeschäftigte Januar EF116 Teilzeitbeschäftigte Januar EF117 Kaufmännisch / Technische Auszubildende Januar EF118 Vollzeitbeschäftigte Februar EF119 Teilzeitbeschäftigte Februar EF120 Kaufmännisch / Technische Auszubildende Februar EF121 Vollzeitbeschäftigte März EF122 Teilzeitbeschäftigte März EF123 Kaufmännisch / Technische Auszubildende März EF124 Vollzeitbeschäftigte April EF125 Teilzeitbeschäftigte April EF126 Kaufmännisch / Technische Auszubildende April EF127 Vollzeitbeschäftigte Mai EF128 Teilzeitbeschäftigte Mai EF129 Kaufmännisch / Technische Auszubildende Mai EF130 Vollzeitbeschäftigte Juni EF131 Teilzeitbeschäftigte Juni EF132 Kaufmännisch / Technische Auszubildende Juni EF133 Vollzeitbeschäftigte Juli EF134 Teilzeitbeschäftigte Juli EF135 Kaufmännisch / Technische Auszubildende Juli EF136 Vollzeitbeschäftigte August EF137 Teilzeitbeschäftigte August EF138 Kaufmännisch / Technische Auszubildende August EF139 Vollzeitbeschäftigte September EF140 13

14 Teilzeitbeschäftigte September EF141 Kaufmännisch / Technische Auszubildende September EF142 Vollzeitbeschäftigte Oktober EF143 Teilzeitbeschäftigte Oktober EF144 Kaufmännisch / Technische Auszubildende Oktober EF145 Vollzeitbeschäftigte November EF146 Teilzeitbeschäftigte November EF147 Kaufmännisch / Technische Auszubildende November EF148 Vollzeitbeschäftigte Dezember EF149 Teilzeitbeschäftigte Dezember EF150 Kaufmännisch / Technische Auszubildende Dezember EF151 Vollzeitbeschäftigte Jahresdurchschnitt EF105 EF105 EF152 Teilzeitbeschäftigte Jahresdurchschnitt EF106 EF106 EF153 Kaufmännisch / Technische Auszubildende Jahresdurchschnitt EF107 EF107 EF154 Arbeitskosten: Gehälter insgesamt EF108 EF108 EF401 Ausbildungsvergütungen einschl. Sonderzahlungen an Auszubildende EF109 EF109 EF402 Fortzahlung der Ausbildungsvergütungen im Krankheitsfall EF403 Gehälter des firmeneigenen Ausbildungspersonals EF110 EF110=0 Gehälter der im betrieblichen Gesundheitsdienst, in der Unfallverhütung und in sonstigen Belegschaftseinrichtungen EF111 EF111=0 beschäftigten Arbeiter Zusätzliches Urlaubsgeld EF112 EF112 EF408 Leistungen des Arbeitgebers zur Vermögensbildung der Angestellten EF113 EF113 EF405 Sonstige fest vereinbarte Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt u.ä. EF114 EF114 EF406 Von den persönlichen Leistungen oder dem Unternehmenserfolg u.ä. abhängige Sonderzahlungen wie Erfolgsbeteiligung, EF115 EF115 EF407 Prämien für Verbesserungsvorschläge Urlaubsvergütung, -abgeltung einschl. Schwerbehindertenurlaub EF116 EF116 EF409 Gesetzliche Gehaltfortzahlung bis zur 6. Krankheitswoche EF117 EF117 EF441 Vergütung der gesetzlichen Feiertage und sonstiger gesetzlicher Ausfalltage EF118 EF118 EF415 Vergütung sonstiger betrieblicher oder tariflicher arbeitsfreier Tage EF119 EF119 EF417 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Rentenversicherung EF120 EF120 EF419 Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung für Beschäftigte in Altersteilzeit EF420 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung EF121 EF121 EF421 Arbeitgeberpflichtbeiträge an gesetzliche und private Krankenkassen EF122 EF122 EF422 14

15 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Pflegeversicherung EF322 EF423 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Rente-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für Auszubildende EF123 EF123 EF426 Beiträge zur Berufsgenossenschaft ohne Umlage für das Konkurs(bzw. Insolvenz-)ausfallgeld EF124 EF124 EF424 Umlage für das Konkurs- bzw. Insolvenzgeld (2000) EF125 EF125 EF425 Rentenzahlungen aufgrund betrieblicher Ruhegeldzusagen EF126 EF126 EF427 - Davon in den Gehältern enthalten EF127 EF127 EF428 Pensionsrückstellungen nach 6a EStG zu Beginn des Geschäftsjahres EF128 EF128 EF429 Pensionsrückstellungen nach 6a EStG zum Ende des Geschäftsjahres EF129 EF129 EF430 Zuwendungen an Pensionskassen EF130 EF130 EF431 - Davon in den Gehältern enthalten EF131 EF131 EF432 Zuwendungen an Unterstützungskassen EF132 EF132 EF434 Beiträge für Direktversicherungen (einschl. Gehaltsumwandlungsversicherungen) EF133 EF133 EF435 - Davon in den Gehältern enthalten EF134 EF134 EF436 Aufwendungen für den Vorruhestand (o. Rückstellungen) EF135 EF135 Aufstockungsbeträge zu Lohn und Gehalt im Rahmen der Altersteilzeit EF426 - Davon in den Gehältern enthalten EF437 Sonstige Aufwendungen für die Alterssicherung, Beiträge an PSVaG EF136 EF136 - Davon in den Gehältern enthalten EF137 EF137 Sonstige Aufwendungen für die Alterssicherung, Beiträge an PSVaG, Aufwendungen für den Vorruhestand EF135+ EF136 EF135+ EF136 EF438 - Davon in den Gehältern enthalten EF439 Zusätzliche Beiträge an Einrichtungen zur Unterstützung im Krankheitsfall EF138 EF138 - Davon in den Gehältern enthalten EF139 EF139 Zusätzliche Beiträge an Einrichtungen zur Unterstützung der Angestellten bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit EF140 EF140 - Davon in den Gehältern enthalten EF141 EF141 Sonstige Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen EF142 EF142 - Davon in den Gehältern enthalten EF143 EF143 Zusätzliche Beiträge an Einrichtungen zur Unterstützung im Krankheitsfall, bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit sowie zu sonstigen Vorsorgeeinrichtungen - Davon in den Gehältern enthalten Für kaufmännisch / technische Auszubildende: Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und sonstige Aufwendungen sozialer Art EF138+ EF140+ EF142 EF139+ EF141+ EF143 EF138+ EF140+ EF142 EF139+ EF141+ EF143 EF440 EF441 EF442 15

16 - Davon in den Gehältern enthalten EF443 Zusätzliche Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Zuschüsse zum Krankengeld EF144 EF144 - Davon in den Gehältern enthalten EF145 EF145 Zusätzliche Lohn- und Gehaltfortzahlung im Krankheitsfall EF413 Beihilfen zu den Kosten für Arztleistungen, Kuren, Zahnersatz u.ä. EF146 EF146 - Davon in den Gehältern enthalten EF147 EF147 Zuschüsse zum Krankengeld sowie Beihilfen zu den Kosten für Arztleistungen, Kuren, Zahnersatz u.ä. EF444 - Davon in den Gehältern enthalten EF445 Betriebliches oder tarifliches Kurzarbeitergeld EF148 EF148 EF446 - Davon in den Gehältern enthalten EF149 EF149 EF447 Familienunterstützungen EF150 EF150 EF448 - Davon in den Gehältern enthalten EF151 EF151 EF449 Wohnungsfürsorge EF152 EF152 EF454 - Davon in den Gehältern enthalten EF153 EF153 EF455 Naturalleistungen (ohne Kantinenzuschüsse) EF154 EF154 EF456 - Davon in den Gehältern enthalten EF155 EF155 EF457 Entschädigungen und Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses EF156 EF156 EF450 - Davon in den Gehältern enthalten EF157 EF157 EF451 Sach- und Fremdkosten für berufliche Aus- und Weiterbildung, Lehrgänge EF158 EF158 EF466 Kantinenkosten, Essengutscheine und Essensmarken EF159 EF159 EF458 - Davon in den Gehältern enthalten EF160 EF160 EF459 Sach- und Fremdkosten für Einrichtungen des betrieblichen Gesundheitsdienstes und sonstige Belegschaftseinrichtungen EF161 EF161 EF460 (o. Kantinen) - Davon in den Gehältern enthalten EF461 Aufwendungen bei auswärtiger Beschäftigung EF162 EF162 - Davon in den Gehältern enthalten EF163 EF163 Anwerbungskosten (Ein- und Vorstellungskosten) EF164 EF164 EF467 Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld EF364 EF462 - Davon in den Gehältern enthalten EF365 EF463 Sonstige gesetzliche Aufwendungen EF165 EF165 EF464 - Davon in den Gehältern enthalten EF166 EF166 EF465 Sonstige direkte Zuwendungen EF167 EF167 - Davon in den Gehältern enthalten EF168 EF168 Sonstige als Sozialleistungen geltende Aufwendungen des Arbeitgebers EF452 - Davon in den Gehältern enthalten EF453 Aus öffentlichen Mitteln erstattete Aufwendungen EF169 EF169 Dem Arbeitgeber erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen, z.b. Eingliederungshilfen der BA für Arbeit EF468 16

17 Bezahlte Stunden der Angestellten Vollzeitbeschäftigte EF170 EF170 EF469 Bezahlte Stunden der Angestellten Teilzeitbeschäftigte EF171 EF171 EF470 Bezahlte Stunden der Angestellten Kaufmännisch / Technische Auszubildende EF471 Effektiv geleistete Stunden der Angestellten Vollzeitbeschäftigte EF172 EF172 EF472 Effektiv geleistete Stunden der Angestellten Teilzeitbeschäftigte EF173 EF173 EF473 Effektiv geleistete Stunden der Angestellten Kaufmännisch / Technische Auszubildende EF474 Wochenarbeitszeit des im Betriebs am häufigsten vertretenen Vollzeitmodells EF475 Wochenarbeitszeit des im Betriebs am häufigsten vertretenen Teilzeitmodells EF476 Saldo der Zeitguthaben aller Vollzeitbeschäftigten EF477 Saldo der Zeitguthaben aller Teilzeitbeschäftigten EF478 Bezahlte Urlaubstage EF174 EF174 EF410 Bezahlte Krankheitstage EF175 EF175+ EF375 Bezahlte Krankheitstage bis zum EF175 Bezahlte Krankheitstage ab dem EF375 Bezahlte gesetzliche Krankheitstage EF412 Bezahlte zusätzliche Krankheitstage EF414 Bezahlte gesetzliche Feiertage und sonstige gesetzliche Ausfalltage EF176 EF176 EF416 Bezahlte sonstige betriebliche oder tarifliche arbeitsfreie Tage EF177 EF177 EF418 Hochrechnungsfaktor nach Auswahlland und STIA- Schicht-Nr. EF178 EF178 EF700 Ergänzungsfaktor nach STIA-Schicht-Nr. EF179 EF179 EF701 Anpassungsfaktor nach STIA-Schicht-Nr. EF702 Korrekturfaktor für Tabellierung: Produkt aus HF und EF EF180 EF180 Korrekturfaktor für Tabellierung: Produkt aus HF, EF und AF EF703 Mace-Nr. Unternehmen EF181 EF181 Mace-Nr. Unternehmensteil/Betrieb EF182 EF182 Unternehmens-GKL für Eurostat (Codes) EF200 Hilfssignierung für Eurostat (1-4) EF202 Fehlerbyte EF188 EF188 17

18 Merkmal (SA2) Satzart EF1 EF1 EF1 Kennummer der Meldung EF1 Land des Unternehmens (Kennziffer) EF2 EF2 EF2 EF4 Kennnummer des Unternehmens EF3 EF3 EF3 EF1U1 Kennzeichen der Sammelmeldung EF1U2 Kennnummer des Unternehmensteils EF4 EF4 EF4 EF1U3 Land des Unternehmensteils EF5 EF5 EF5 EF5 Art der Meldung EF2 Anzahl der Einheiten EF3 Wirtschaftszweig des Unternehmens Sypro/ WZ-AZ 1987 EF6 Wirtschaftszweig des Unternehmens WZ-AZ 1993 EF6 EF6 Wirtschaftszweig des Unternehmens WZ 2003 EF6 Wirtschaftszweig des Betriebes Sypro/ WZ-AZ 1987 EF7 Wirtschaftszweig des Betriebes WZ-AZ 1993 EF7 EF7 Wirtschaftszweig des Unternehmensteils WZ 2003 EF7 Art des Unternehmens EF8 STIA-Schicht-Nummer lt. Auswahl EF9 EF9 EF208 Anzahl der Meldungen EF10 EF10 Auswahlland des Unternehmens EF11 EF11 EF209 Geschäftsjahr EF12 EF8 Beginn des Geschäftsjahres EF8U1 Ende des Geschäftsjahres EF8U2 Angabe der Währungseinheit EF13 Durch Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsstunden EF12 EF12 EF14 EF108 Durch Streik und Aussperrung ausgefallene Arbeitsstunden EF107 EF13 EF13 EF15 Von den im Juni angegebenen Arbeitnehmern waren weiblich: - Vollzeitbeschäftigte EF14 EF14=0 - Teilzeitbeschäftigte EF15 EF15=0 Vollzeitbeschäftigte Januar EF16 EF9 Teilzeitbeschäftigte Januar EF17 EF10 Geringfügig Beschäftigte Januar EF11 Auszubildende Januar EF18 EF12 Vollzeitbeschäftigte Februar EF19 EF13 Teilzeitbeschäftigte Februar EF20 EF14 Geringfügig Beschäftigte Februar EF15 Auszubildende Februar EF21 EF16 Vollzeitbeschäftigte März EF22 EF17 Teilzeitbeschäftigte März EF23 EF18 Geringfügig Beschäftigte März EF19 Auszubildende März EF24 EF20 18

19 Vollzeitbeschäftigte April EF25 EF21 Teilzeitbeschäftigte April EF26 EF22 Geringfügig Beschäftigte April EF23 Auszubildende April EF27 EF24 Vollzeitbeschäftigte Mai EF28 EF25 Teilzeitbeschäftigte Mai EF29 EF26 Geringfügig Beschäftigte Mai EF27 Auszubildende Mai EF30 EF28 Vollzeitbeschäftigte Juni EF31 EF29 Teilzeitbeschäftigte Juni EF32 EF30 Geringfügig Beschäftigte Juni EF31 Auszubildende Juni EF33 EF32 Vollzeitbeschäftigte Juli EF34 EF33 Teilzeitbeschäftigte Juli EF35 EF34 Geringfügig Beschäftigte Juli EF35 Auszubildende Juli EF36 EF36 Vollzeitbeschäftigte August EF37 EF37 Teilzeitbeschäftigte August EF38 EF38 Geringfügig Beschäftigte August EF39 Auszubildende August EF39 EF40 Vollzeitbeschäftigte September EF40 EF41 Teilzeitbeschäftigte September EF41 EF42 Geringfügig Beschäftigte September EF43 Auszubildende September EF42 EF44 Vollzeitbeschäftigte Oktober EF43 EF45 Teilzeitbeschäftigte Oktober EF44 EF46 Geringfügig Beschäftigte Oktober EF47 Auszubildende Oktober EF45 EF48 Vollzeitbeschäftigte November EF46 EF49 Teilzeitbeschäftigte November EF47 EF50 Geringfügig Beschäftigte November EF51 Auszubildende November EF48 EF52 Vollzeitbeschäftigte Dezember EF49 EF53 Teilzeitbeschäftigte Dezember EF50 EF54 Geringfügig Beschäftigte Dezember EF55 Auszubildende Dezember EF51 EF56 Vollzeitbeschäftigte Jahresdurchschnitt EF16 EF16 EF52 EF57 Teilzeitbeschäftigte Jahresdurchschnitt EF17 EF17 EF53 EF58 Geringfügig Beschäftigte Jahresdurchschnitt EF59 Auszubildende Jahresdurchschnitt EF18 EF18 EF54 EF60 Arbeitskosten: Löhne und Gehälter insgesamt EF19 EF19 EF501 EF61 Ausbildungsvergütungen einschl. Sonderzahlungen EF102 EF20 EF20 EF502 an Auszubildende Fortzahlung der Ausbildungsvergütungen im Krank- EF503 19

20 heitsfall Vergütung von Krankheitstagen der Auszubildenden EF207 Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende EF103 Löhne des firmeneigenen Ausbildungspersonals EF21 EF21=0 Löhne der im betrieblichen Gesundheitsdienst, in der Unfallverhütung und in sonstigen Belegschaftseinrichtungen EF22 EF22=0 beschäftigten Arbeiter Zusätzliches Urlaubsgeld EF23 EF23 EF508 Leistungen des Arbeitgebers zur Vermögensbildung EF64 EF24 EF24 EF505 der Arbeitnehmer Sonstige fest vereinbarte Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt u.ä. EF25 EF25 EF506 Von den persönlichen Leistungen oder dem Unternehmenserfolg u.ä. abhängige Sonderzahlungen wie Erfolgsbeteiligung, Prämien für Verbesserungsvorschläge EF26 EF26 EF507 Sonderzahlungen insgesamt EF62 Fest vereinbarte Sonderzahlungen wie Urlaubsgelder EF63 u. ä. Urlaubsvergütung, -abgeltung einschl. Schwerbehindertenurlaub EF203 EF27 EF27 EF509 Gesetzliche Lohn- und Gehaltsfortzahlung bis zur 6. Krankheitswoche EF28 EF28 EF511 Vergütung von Krankheitstagen für alle Arbeitnehmer EF204 Vergütung der gesetzlichen Feiertage und sonstiger EF205 EF29 EF29 EF515 gesetzlicher Ausfalltage Vergütung sonstiger betrieblicher oder tariflicher EF206 EF30 EF30 EF517 arbeitsfreier Tage Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Rentenversicherung EF31 EF31 EF519 EF65 Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung für EF66 EF520 Beschäftigte in Altersteilzeit Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung EF67 EF32 EF32 EF521 Arbeitgeberpflichtbeiträge an gesetzliche und private Krankenkassen EF68 EF33 EF33 EF522 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Pflegeversicherung EF233 EF523 EF69 Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Renten-, Krankenund Arbeitslosenversicherung für Auszubildende EF34 EF34 EF526 Beiträge zur Berufsgenossenschaft ohne Umlage EF70 EF35 EF35 EF524 für das Konkurs(bzw. Insolvenz-)ausfallgeld Umlage für das Konkurs- bzw. Insolvenzgeld (2000) EF36 EF36 EF525 EF71 Entschädigungen und Abfindungen bei Beendigung EF72 des Arbeitsverhältnisses Davon in den Löhnen und Gehältern insgesamt EF73 20

21 enthalten Rentenzahlungen aufgrund betrieblicher Ruhegeldzusagen EF90 EF37 EF37 EF527 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF38 EF38 EF528 EF91 Pensionsrückstellungen nach 6a EStG zu Beginn EF88 EF39 EF39 EF529 des Geschäftsjahres Pensionsrückstellungen nach 6a EStG zum Ende EF89 EF40 EF40 EF530 des Geschäftsjahres Zuwendungen an Pensionskassen EF41 EF41 EF531 EF92 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF42 EF42 EF532 EF93 Zuwendungen an Unterstützungskassen EF43 EF43 EF533 EF94 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF95 Beiträge für Direktversicherungen (einschl. Gehaltsumwandlungsversicherungen) EF96 EF44 EF44 EF534 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF45 EF45 EF535 EF97 Beiträge an Pensionsfonds EF98 Davon in den Löhnen und Gehältern insgesamt EF99 enthalten Aufwendungen für den Vorruhestand (o. Rückstellungen) EF46 EF46 Aufstockungsbeträge zu Lohn und Gehalt im Rahmen der Altersteilzeit EF74 EF536 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF537 EF75 Sonstige Aufwendungen für die Alterssicherung, EF100 EF47 EF47 Beiträge an PSVaG - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF48 EF48 EF101 Sonstige Aufwendungen für die Alterssicherung, Beiträge an PSVaG, Aufwendungen für den Vorruhestand EF538 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF539 Zusätzliche Beiträge an Einrichtungen zur Unterstützung im Krankheitsfall EF49 EF49 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF50 EF50 Zusätzliche Beiträge an Einrichtungen zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit EF51 EF51 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF52 EF52 Sonstige Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen EF53 EF53 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF54 EF54 Zusätzliche Beiträge an Einrichtungen zur Unterstützung im Krankheitsfall, bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit sowie zu sonstigen Vorsorgeeinrichtungen - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF49+ EF51+ EF53 EF50+ EF 52+ EF 54 EF49+ EF51+ EF53 EF50+ EF 52+ EF 54 EF540 EF541 Für Auszubildende: Aufwendungen für die betriebli- EF542 21

22 che Altersversorgung und sonstige Aufwendungen sozialer Art - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF543 Zusätzliche Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Zuschüsse zum Krankengeld EF55 EF55 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF56 EF56 Zusätzliche Lohn- und Gehaltfortzahlung im Krankheitsfall EF513 Beihilfen zu den Kosten für Arztleistungen, Kuren, Zahnersatz u.ä. EF57 EF57 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF58 EF58 Zuschüsse zum Krankengeld sowie Beihilfen zu den EF76 EF544 Kosten für Arztleistungen, Kuren, Zahnersatz u.ä. - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF545 EF77 Betriebliches oder tarifliches Kurzarbeitergeld EF59 EF59 EF546 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF60 EF60 EF547 Familienunterstützungen EF61 EF61 EF548 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF62 EF62 EF549 Wohnungsfürsorge EF63 EF63 EF554 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF64 EF64 EF555 Naturalleistungen (ohne Kantinenzuschüsse) EF65 EF65 EF556 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF66 EF66 EF557 Entschädigungen und Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses EF67 EF67 EF550 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF68 EF68 EF551 Sach- und Fremdkosten für berufliche Aus- und EF86 EF69 EF69 EF566 Weiterbildung, Lehrgänge Kantinenkosten, Essengutscheine und Essensmarken EF70 EF70 EF558 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF71 EF71 EF559 Sach- und Fremdkosten für Einrichtungen des betrieblichen Gesundheitsdienstes und sonstige Belegschaftseinrichtungen EF72 EF72 EF560 (o. Kantinen) - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF561 Aufwendungen bei auswärtiger Beschäftigung EF73 EF73 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF74 EF74 Anwerbungskosten (Ein- und Vorstellungskosten) EF75 EF75 EF567 EF87 Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld EF275 EF562 EF78 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF276 EF563 EF79 Sonstige gesetzliche Aufwendungen EF76 EF76 EF564 EF80 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF77 EF77 EF565 EF81 Sonstige direkte Zuwendungen EF78 EF78 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF79 EF79 Naturalleistungen, Wohnungsfürsorge, Fahrtkostenzuschüsse, sonstige Sachleistungen EF82 22

23 Davon in den Löhnen und Gehältern insgesamt EF83 enthalten Steuerlicher Wert der privaten Nutzung von Firmen- EF84 oder Dienstwagen Davon in den Löhnen und Gehältern insgesamt EF85 enthalten Sonstige als Sozialleistungen geltende Aufwendungen des Arbeitgebers EF552 - Davon in den Löhnen und Gehältern enthalten EF553 Aus öffentlichen Mitteln erstattete Aufwendungen EF80 EF80 Dem Arbeitgeber erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen, z.b. Eingliederungshilfen der BA für Arbeit EF106 EF568 Bezahlte Stunden der Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte EF113 EF81 EF81 EF569 Bezahlte Stunden der Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigte EF114 EF82 EF82 EF570 Bezahlte Stunden der Arbeitnehmer Auszubildende EF104 EF571 Effektiv geleistete Stunden der Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte EF115 EF83 EF83 EF572 Effektiv geleistete Stunden der Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigte EF116 EF84 EF84 EF573 Effektiv geleistete Stunden der Arbeitnehmer EF105 EF574 Auszubildende Wochenarbeitszeit des im Betriebs am häufigsten EF117 EF575 vertretenen Vollzeitmodells Wochenarbeitszeit des im Betriebs am häufigsten EF118 EF576 vertretenen Teilzeitmodells Saldo der Zeitguthaben aller Vollzeitbeschäftigten EF577 Saldo der Zeitguthaben aller Teilzeitbeschäftigten EF578 Bezahlte Urlaubstage EF85 EF85 EF510 EF109 Bezahlte Krankheitstage EF86 EF86+ EF286 EF86 EF286 EF512+ EF514 Bezahlte Krankheitstage bis zum Bezahlte Krankheitstage ab dem Bezahlte gesetzliche Krankheitstage EF512 Bezahlte zusätzliche Krankheitstage EF514 Bezahlte gesetzliche Feiertage und sonstige gesetzliche Ausfalltage EF87 EF87 EF516 Bezahlte sonstige betriebliche oder tarifliche arbeitsfreie Tage EF88 EF88 EF518 Zahlungen an Zeitarbeitsfirmen im Geschäftsjahr 1992 bzw EF89 EF89 Bezahlte Stunden des Zeitarbeitspersonals EF90 EF90 Schlüssel für die Umrechnung der bezahlten Urlaubstage EF91 EF91 E610 EF110 EF111 23

24 Schlüssel für die Umrechnung der bezahlten Krankheitstage EF92 Schlüssel für die Umrechnung der bezahlten Krankheitstage bis zum EF92 Schlüssel für die Umrechnung der bezahlten Krankheitstage ab dem EF192 Schlüssel für die Umrechnung der bezahlten gesetzlichen Krankheitstage E612 Schlüssel für die Umrechnung der bezahlten zusätzlichen Krankheitstage E614 Schlüssel für die Umrechnung der bezahlten gesetzlichen Feiertage und sonstiger gesetzlicher EF93 EF93 EF616 Ausfalltage Schlüssel für die Umrechnung der bezahlten sonstigen betrieblichen oder tariflichen arbeitsfreien Tage EF94 EF94 EF618 Schlüssel für die Umrechnung der Tage EF112 Handwerksrolle od. leer EF95 EF95 Vollzeiteinheiten der Arbeitnehmer EF97 EF97 EF650 EF200 Entgelt für geleistete Arbeit EF98 EF98 EF654 EF202 Vollzeiteinheiten der Auszubildenden EF652 EF201 Hochrechnungsfaktor nach Auswahlland und STIA- EF210 EF104 EF104 EF700 Schicht-Nr. Ergänzungsfaktor nach STIA-Schicht-Nr. EF105 EF105 EF701 EF211 Anpassungsfaktor nach STIA-Schicht-Nr. EF702 EF212 Korrekturfaktor für Tabellierung: Produkt aus HF und EF EF106 EF106 Korrekturfaktor für Tabellierung: Produkt aus HF, EF213 EF703 EF und AF Mace-Nr. Unternehmen EF107 EF107 Mace-Nr. Unternehmensteil/Betrieb EF108 EF108 Unternehmens-GKL für Eurostat (Codes) EF200 EF214 GKL- Betrieb/ Unternehmensteil EF215 Hilfssignierung für Eurostat (1-4) EF202 Fehlerbyte EF114 EF114 EF219 EF1 Satzart (ab 1992) 1 = einzelner Betrieb eines Unternehmens des Produzierenden Gewerbes 2 = zusammengefasste Angaben für alle Teile (Betriebe) eines Unternehmens des Dienstleistungsbereiches in einem Bundesland EF2 Land des Unternehmens (ab 1992) Amtlicher Schlüssel des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. 24

25 01 = Schleswig-Holstein 02 = Hamburg 03 = Niedersachsen 04 = Bremen 05 = Nordrhein-Westfalen 06 = Hessen 07 = Rheinland-Pfalz 08 = Baden-Württemberg 09 = Bayern 10 = Saarland 11 = Berlin-West 12 = Brandenburg 13 = Mecklenburg-Vorpommern 14 = Sachsen 15 = Sachsen-Anhalt 16 = Thüringen 22 = Berlin-Ost EF5 Land des Betriebes bzw. Unternehmensteils (ab 1992) Amtlicher Schlüssel des Bundeslandes, in dem der Betrieb seinen Sitz hat (Satzart 1) bzw. in dem die Unternehmensteile liegen (Satzart 2). 01 = Schleswig-Holstein 02 = Hamburg 03 = Niedersachsen 04 = Bremen 05 = Nordrhein-Westfalen 06 = Hessen 07 = Rheinland-Pfalz 08 = Baden-Württemberg 09 = Bayern 10 = Saarland 11 = Berlin-West 12 = Brandenburg 13 = Mecklenburg-Vorpommern 14 = Sachsen 15 = Sachsen-Anhalt 16 = Thüringen 22 = Berlin-Ost EF6 Wirtschaftszweig des Unternehmens (ab 1992) EF7 Wirtschaftszweig des Betriebes bzw. Unternehmensteils (ab 1992) Als Wirtschaftszweig oder Branche bezeichnet man eine Gruppe von Firmen, die ähnliche Produkte herstellen oder ähnliche Dienstleistungen erbringen. Wenn das Unternehmen bzw. der Betrieb verschiedenartige Tätigkeiten ausübt, so ist diejenige anzugeben, mit der die überwiegende Anzahl der Arbeitnehmer beschäftigt ist. 25

26 Die Codes und die zugehörigen Wirtschaftszweige finden sich in der Datei Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ93 bzw. Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ-AZ 1987 (für 1992). EF8 Art des Unternehmens (ab 1992) Bei der Einstufung, ob ein Unternehmen ein Mehrländerunternehmen ist, zählen Berlin-West und Berlin-Ost als 2 Länder. D.h.: Unternehmen mit Betrieben in Berlin-West und Berlin-Ost sind Mehrländerunternehmen, auch wenn sie in keinem anderen Bundesland außer Berlin Betriebe besitzen. Satzart 1: Angabe, ob Unternehmen aus einem oder mehreren Betrieben besteht. 1 = Einbetriebsunternehmen 2 = Mehrbetriebsunternehmen 3 = Mehrländerunternehmen Satzart 2: Angabe, ob Unternehmen Teile in einem oder mehreren Bundesländern hat. 1 = Unternehmen ist in nur einem Bundesland vertreten 2 = Mehrländerunternehmen EF9 STIA-Schicht-Nummer lt. Auswahl (1992 und 1996) EF10 Satzart 1: Anzahl der Betriebe / Satzart 2: Anzahl der Meldungen (= Anzahl der Bundesländer, in denen das Unternehmen Betriebe hat) (ab 1992) Berlin-West und Berlin-Ost zählen als 2 Meldungen. EF11 Auswahlland des Unternehmens (1992 und 1996) EF12 Geschäftsjahr (nur in 2000) Die Angaben sollen sich möglichst auf das Jahr 2000 beziehen. Stimmen Geschäftsjahr und Kalenderjahr nicht überein, so sind die Angaben für das Geschäftsjahr, das in der Zeit vom 1. April 2000 bis zum 31. März 2001 endet, einzutragen. Das Merkmal gibt an, ob das Geschäftsjahr überwiegend in 1999 oder in 2000 liegt. 0 = Liegt vollständig im Kalenderjahr = Liegt überwiegend im Kalenderjahr 1999; mit Teilen in = Liegt jeweils zur Hälfte in den Kalenderjahren 1999 und = Liegt überwiegend im Kalenderjahr 2000; mit Teilen in = Liegt überwiegend im Kalenderjahr 2000; mit Teilen in

27 EF13 Angabe der Währungseinheit (nur in 2000) Angabe, ob Kosten in DM oder Euro eingetragen sind. 1 = DM 2 = Euro EF14 / EF103 Weibliche Vollzeitbeschäftigte im Juni (nur 1992, 1996=0) EF15 / EF104 Weibliche Teilzeitbeschäftigte im Juni (nur 1992, 1996=0) EF14 / EF 114 Durch Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsstunden (EF12 / EF 101, ab 1992) Kurzarbeit ist die Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, um einen vorübergehenden Arbeitsmangel zu überbrücken und Entlassungen zu vermeiden. Die betriebliche Arbeitszeit wird reduziert und das Entgelt entsprechend abgesenkt. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit dem örtlich zuständigen Arbeitsamt anzeigen. Als Ausgleich für den Lohnausfall erhalten die betroffenen Arbeitnehmer/innen Kurzarbeitergeld aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Die Angabe der ausgefallenen Arbeitsstunden ist im Antrag auf Gewährung von Kurzarbeitergeld und Zuschüssen zur Kranken- und Rentenversicherung Abrechnungsliste enthalten. EF15 / EF115 Durch Streik und Aussperrung ausgefallene Arbeitsstunden (EF13 / EF102, ab 1992) Ein Streik ist eine planmäßige gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmer/innen, um bestimmten Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber Nachdruck zu verleihen. Zumeist geht es um die Durchsetzung tarifvertraglicher Regelungen (z. B. Gehaltserhöhung, Arbeitszeitkürzung). Die Aussperrung ist die planmäßige Verweigerung der Beschäftigung und Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber gegenüber einer Vielzahl von Arbeitnehmer/innen. Im allgemeinen ist eine Aussperrung eine Reaktion auf einen Streik. EF21 Löhne und Gehälter des firmeneigenen Ausbildungspersonals (nur 1992, 1996=0) EF22 Löhne und Gehälter der im betrieblichen Gesundheitsdienst, in der Unfallverhütung und in sonstigen Belegschaftseinrichtungen beschäftigten Arbeitnehmer (nur 1992, 1996=0) EF16 EF51 / EF116 EF151 Anzahl Arbeitnehmer/innen in den einzelnen Monaten des Geschäftsjahres (nur in 2000) 27

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