Thema: Hausärztliche Versorgung

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1 In Anbetracht des demographischen Wandels der Gesellschaft gewinnt die wohnortnahe ärztliche Versorgung eine immer größere Bedeutung als Wettbewerbs- und Standortfaktor für eine Region. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat den gesetzlichen Auftrag, eine ausreichende und qualifizierte ärztliche Versorgung sicherzustellen. Dazu zählt auch die Organisation der ärztlichen Bereitschaftsdienste in den sprechstundenfreien Zeiten. Diese Aufgabe wird als Sicherstellungsauftrag bezeichnet. Für die Beantwortung der Fragen zur ambulanten ärztlichen Versorgung hat die KV Hessen umfangreiche Daten und Informationen zur Verfügung gestellt, die in diesen Bericht eingeflossen sind. Darüber hinaus haben sich zwei Vertreter der KV Hessen freundlicherweise bereit erklärt, zur Sitzung des Sozialausschusses am zu kommen und dort für Fragen zur ärztlichen Versorgung und Organisation der Bereitschaftsdienste im Kreis Groß-Gerau zur Verfügung zu stehen. Thema: Hausärztliche Versorgung Die KVH meldete für niedergelassene Hausärzte/innen und einen Versorgungsgrad von 109,5% im Landkreis Groß-Gerau. Inzwischen meldet die KVH eine Versorgung im Kreis unter 100 %. Es könnten sich noch 17 Allgemeinärzte/innen niederlassen. 1. Aus welchen Kommunen wird eine unzureichende Hausarztversorgung gemeldet? Wie viele Ärzte und Ärztinnen haben in den letzten fünf Jahren die Praxis aufgegeben, ohne dass die Nachfolge geregelt war? Wie viele beabsichtigen eine Aufgabe? Wie viele Ärztinnen und Ärzten kommen bis 2020 ins Rentenalter? Ende Dezember 2012 wurde die neue Bedarfsplanungsrichtlinie verabschiedet, wodurch es zu neuen haus- und fachärztlichen Versorgungsebenen gekommen ist. Hessen gliedert sich nach dem Beschluss des Landesausschusses in vier Versorgungsebenen mit 23 Arztgruppen und 99 Planungsbereichen. In der hausärztlichen Versorgung gibt es 67 Mittelbereiche als Planungsregionen. Der Landkreis Groß-Gerau geht in zwei Mittelbereiche auf: Darmstadt und Rüsselsheim. Der obere Teil des Landkreises Groß-Gerau, der zum Mittelbereich Rüsselsheim gehört, ist zurzeit für 15,5 Hausarztsitze geöffnet. Zum Mittelbereich Rüsselsheim gehören die Städte und Gemeinden Bischofsheim, Büttelborn, Ginsheim- Gustavsburg, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Rüsselsheim und Trebur. Der Mittelbereich Darmstadt, zu dem der untere Teil des Landkreises Groß-Gerau zählt, gehören die Städte und Gemeinden Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt und Stockstadt. Zu diesem Mittelbereich Darmstadt gehören weiterhin Darmstadt, Alsbach-Hähnlein, Bickenheim, Griesheim, Groß-Bieberau, Messel, Fischbachtal, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Reinheim, Roßdorf, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt. Dieser Mittelbereich ist derzeit noch für 13 Hausarztsitze geöffnet. Der Mittelbereich Rüsselsheim weist einen Versorgungsgrad von 95% auf, der Mittelbereich Darmstadt einen Versorgungsgrad von 103%. Für den Landkreis Groß-Gerau bedeutet dies aktuell, dass im hausärztlichen Bereich der KV vier Arztpraxen bekannt sind, welche auf Nachfolgersuche sind, jedoch bisher keinen Nachfolger gefunden haben.

2 Bis zum Stichtag liegt der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für den gesamten Landkreis Groß-Gerau unter Berücksichtigung des Wirkungsdatums zum lediglich ein Antrag zur Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens vor. Dieser Hausarzt mit Praxissitz in Groß-Gerau beabsichtigt, das Nachbesetzungsverfahren seines vollen Versorgungsauftrages zum einzuleiten. Weitere Abgabeabsichten anderer niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sind der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen aktuell nicht bekannt. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte entnehmen, welche bis zum Jahr 2020 das Rentenalter von 65 Jahren bzw. 67 Jahren erreichen werden: Tabelle der KV Hessen 2. Inwiefern ist die hausärztliche Versorgung für jeden Einwohner/jede Einwohnerin im Kreis Groß-Gerau zukünftig gewährleistet, da laut Prognose der kassenärztlichen Vereinigung Hessen man im Jahr 2015 von 31 und 2020 von 64 ausgeschiedenen Hausärztinnen und Hausärzten ausgeht? Derzeit verteilen sich insgesamt 148 Hausärzte an 106 Standorten im Landkreis Groß-Gerau, wobei im Jahr 2015 altersbedingt voraussichtlich 31 Hausärzte eine Nachfolge suchen, 2017 sind es bereits 50 Hausärzte und im Jahr 2020 werden es voraussichtlich 64 Hausärzte sein, wenn die Hausärzte ihre Praxis mit 65 Jahren abgeben. Bei der in Frage 2 genannten Prognose wird die Möglichkeit der Nachbesetzung der Arztsitze außer Acht gelassen. Insbesondere in städtischen Regionen kann nach Aussagen der KV davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit der Nachbesetzung der Arztsitze hoch ausfällt. Insgesamt kann zusätzlich darauf

3 hingewiesen werden, dass sich altersbedingt in den nächsten 10 bis 15 Jahren hessenweit ein hoher hausärztlicher Nachfolgebedarf ergeben wird. So werden innovative Konzepte mit integrierten Versorgungsmodellen mehr und mehr an Bedeutung gewinnen, um die Attraktivität einer Kommune zu sichern. 3. In einem Teil der Kommunen müssen die Hausärztinnen und Hausärzte wesentlich mehr Patientinnen und Patienten versorgen, als ihnen aufgrund der Budgetierung vergütet wird. Sieht der Kreisausschuss hier und bei der zukünftigen Versorgung Handlungsbedarf? Welche Maßnahmen sieht der Kreisausschuss als möglich an, um der Unterversorgung der Einwohner/innen zu begegnen? Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet, welche Maßnahmen sind geplant? Welche Vorgehensweise plant der Kreisausschuss? Auf allen Ebenen wurden und werden Anstrengungen unternommen, dem drohenden oder bereits eingetretenen Ärztemangel entgegen zu wirken. Bereits im Sommer 2009 kam es zu einer Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen mit dem Hessischen Landkreistag mit dem Ziel, gemeinsame Initiativen durchzuführen, um auch langfristig die ambulante medizinische Versorgung in Hessen zu sichern. Mit dem hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung wurde 2011 ein weiterer Schritt getan, die Ansiedlung von Ärztinnen/Ärzten im Gebiet mit regionalem Versorgungsbedarf zu fördern. Unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration haben sich maßgebliche Akteure des Gesundheitswesens zusammengeschlossen und den hessischen Gesundheitspakt initiiert. Auch auf lokaler Ebene sind der Landrat und der Kreisbeigeordnete des Kreises Groß-Gerau in ständigem Dialog mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Kliniken im Kreis, Ärzten und den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden. Hierbei werden verschiedenste Maßnahmen diskutiert, um die Übernahme von Arztpraxen und die Ansiedlung neuer Ärzte im Landkreis gezielt zu fördern. Diese Maßnahmen reichen von monetären Anreizen, wie etwa zinslosen Darlehen bis hin zu Hilfen bei der Wohnungsbeschaffung und Vermittlung von adäquater Kinderbetreuung. Da die ärztliche Berufsausübung immer mehr von Frauen wahrgenommen wird, werden flexible Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder sowie eine Infrastruktur mit Kindertageseinrichtungen und einer Auswahl von gut ausgestatteten Schulen immer mehr in den Vordergrund rücken. Auch die Förderung von ehrenamtlichen Pendel- und Begleitdiensten sowie die Unterstützung von medizinischen Assistenzdiensten gehört in die Liste der möglichen Maßnahmen. In der regionalen Gesundheitskonferenz, in der die südhessischen Kreise u.a. die ambulante und stationäre Versorgung diskutieren, ist ein Vertreter des Kreises Groß- Gerau aktiv beteiligt. Thema: Bereitschaftsdienste 4. Wie hat sich die Inanspruchnahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit der Neuaufteilung der Bezirke verändert? Ist eine Zunahme oder Abnahme der Fälle zu beobachten? Gibt es Chancen, dass der Bereitschaftsdienst in der Kreisstadt erhalten bleibt?

4 Die Umsetzung der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) in Hessen wird schrittweise in fünf Roll-Out Phasen erfolgen und begann mit der ersten Roll- Out Welle am Diese Reform des ÄBD war nach Aussagen der KV dringend notwendig, da es immer häufiger gerade in ländlichen Gebieten Probleme gab, genügend Ärztinnen und Ärzte für die Patientenversorgung abends und an den Wochenenden zu finden. Zudem zeigten die Gespräche mit niederlassungsinteressierten Medizinerinnen und Medizinern, dass die Frage nach der Organisation des Bereitschaftsdienstes das ausschlaggebende Kriterium für oder gegen eine Niederlassung war. Freie Arztsitze auf dem Land waren unattraktiv, da die Ärztinnen und Ärzte zu häufig Bereitschaftsdienst hatten. Mit dieser Reform sollen laut KV zukunftsfähige Arbeitsbedingungen geschaffen werden, damit ein erstes Niederlassungshemmnis auf dem Land beseitigt wird und eine stabile Patientenversorgung sichergestellt werden kann. Aufgrund des momentan laufenden Roll-Outs in Hessen liegen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen aktuell noch keine konkreten Zahlen zu Veränderungen der Inanspruchnahme vor. In anderen vergleichbaren Fällen konnte laut KV die Erfahrung gemacht werden, dass die Inanspruchnahme des ÄBD vor Ort leicht zurückgeht. Ein Grund für diesen Rückgang sei zum Beispiel, dass einige (fachliche) Fragen bereits über die Dispositionszentrale und insbesondere die dortigen Beratungsärztinnen und -ärzte geklärt werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die KV bei der nach wie vor recht kleinräumig organisierten Versorgungssituation im Kreis Groß-Gerau mit sehr guten Verkehrsinfrastrukturbedingungen nicht davon aus, dass die räumliche Situation eine signifikante Auswirkung auf die Inanspruchnahme des ÄBD hat. ÄBD-Zentralen an Ambulanz-Krankenhäusern sind nach wie vor die bevorzugte Standortsituation der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für die Organisation eines ÄBD. Aus diesem Grund geht die KV davon aus, dass das Kreiskrankenhaus Groß-Gerau ein vorteilhafter Standort für die ÄBD-Zentrale für den südlichen Landkreis sein kann, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen (z.b. Raumsituation) vorhanden sind. 5. Welche Erfahrungen werden bei den Notfallambulanzen der Kliniken gemacht? Hat sich die Zahl der Inanspruchnahmen verändert? Aufgrund der kurzen Zeit lassen sich noch keine seriösen Angaben machen. Laut Auskunft des Ärztlichen Direktors der Kreisklinik wurde und wird die Kreisklinik in den Abendstunden vermehrt durch Patienten in Anspruch genommen. 6. Wie stellt sich die Situation beim Rettungsdienst dar? Haben sich die Inanspruchnahmen erhöht? Falls ja, in welchen Fällen?. Im Bereich Rettungsdienst werden in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst des Hessischen Landkreistages in den betroffenen Leitstellen Daten erhoben. Aufgrund der kurzen Zeit sind aber sinnvolle Auswertungen noch nicht möglich. Darüber hinaus wird das Thema vom zuständigen Ministerium in enger Abstimmung mit dem Hessischen Landkreistag hessenweit beobachtet und die Daten, die in den Leitstellen erhoben werden, werden ausgewertet. Mit ersten Ergebnissen ist nicht vor Dezember 2014 zu rechnen.

5 Thema: Fachärztliche Versorgung 7. Inwiefern ist die fachärztliche Versorgung für jeden Einwohner/jede Einwohnerin im Kreis Groß-Gerau gewährleistet? Wie viele Fachärzte/-innen gibt es für wie viele Einwohner/innen? Welche Fachärztinnen und Fachärzte kommen bis 2020 in das Rentenalter? Wie kann die Nachfolge geregelt werden? Wir bitten um konkrete Darstellung insbesondere folgender Fachärztinnen/- ärzte für Kinderheilkunde Augenheilkunde Gynäkologie Neurologie Psychiatrie und bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Im Bereich der Fachärzte gibt es eine allgemeine fachärztliche Versorgungsebene, sowie eine spezialisierte fachärztliche Versorgungsebene. Zu der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene gehören folgende Facharztgruppen: Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Urologen sowie Psychotherapeuten. Derzeit ist noch ein Nervenarztsitz für den Landkreis Groß-Gerau geöffnet. Der laut Statistik der KV vom Februar 2014 noch offene Hautarztsitz und ein Nervenarztsitz wurden bereits mit einer Hautärztin und einem Neurologen besetzt, die sich beide in Groß-Gerau niedergelassen haben. Laut dieser Statistik liegt im Bereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene ein Versorgungsgrad von über 100% oder sogar eine Überversorgung vor. Unter der Voraussetzung, dass die im Kreis Groß-Gerau ansässigen Fachärzte mit 65 Jahren ihre Praxis aufgeben, ergibt sich folgendes Szenario: 1. Augenärzte: Bis 2020 ist mit Praxisschließungen von 5 Augenärzten zu rechnen. 2. Gynäkologen: Bis zum Jahr 2020 muss mit 5 Gynäkologen gerechnet werden, die in Ruhestand gehen. 3. Hals-Nasen-Ohrenärzte: Die Hals-Nasen-Ohrenärzte sind im Durchschnitt jünger und hier wird voraussichtlich bis 2020 nur 1 Arzt die Praxis schließen. 4. Kinder- und Jugendärzte: Im Jahr 2020 wird eine Reduzierung von 4 Praxen erwartet. Weitere detaillierte Angaben sind den Tabellen der KV zu entnehmen, die im Anhang beigefügt sind: Fachärztliche Versorgung LK Groß-Gerau Die Tabellen geben eine Übersicht zur Bevölkerung im Kreis Groß-Gerau unterteilt in die einzelnen Gemeinden. Hier finden jeweils die Zahlen zur Gesamtbevölkerung, zur weiblichen Bevölkerung und zu den Einwohnerinnen und Einwohnern unter 18 Jahren eine Berücksichtigung. Somit ist darstellbar, wie sich die einzelnen

6 Fachärztinnen und Fachärzte und die dazugehörigen Arztsitze in den jeweiligen Gemeinden verteilen. Ebenfalls enthalten die Tabellen Informationen, in welchen Gemeinden bis zum Jahr 2020 wie viele Ärztinnen und -ärzte das Alter von 65 bzw. 67 Jahren erreichen und mit wie vielen Praxisschließungen voraussichtlich gerechnet werden muss. Im Bereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zählt der Kreis Groß-Gerau zu den Regionen der Dual-Versorgung, d.h. der Kreis versorgt zum einen angrenzende Regionen mit, profitiert andererseits auch von der Mitversorgung durch benachbarte Regionen. Spezialisierte fachärztliche Versorgungsebene: In dieser Versorgungsebene sind noch 7 Arztsitze für die Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater für den Bereich Starkenburg offen. Der Ärztemangel auf diesem Gebiet stellt bei den immer häufiger zu beobachtenden psychischen Störungen und Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter ein großes Problem für den Kreis Groß- Gerau dar. Thema: Kommune als Anstellungsträger 8. Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Hand einzurichten, bei denen Ärzte und Ärztinnen im Angestelltenverhältnis arbeiten können, da es gerade für jüngere Ärzte und Ärztinnen einen Anreiz darstellen könnte, sich in kleineren Kommunen niederzulassen? Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vom 01. Januar 2004 ist die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als eine neue fachübergreifende Versorgungsform möglich. Gemäß 95 Absatz 1 a SGB V sind Medizinische Versorgungszentren fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig werden. Träger des MVZs sind Leistungserbringer in der medizinischen Versorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Ärzte, Apotheker etc.). Vielfältige verschiedene Ausgestaltungen von Rechtsformen eines MVZs sind möglich. In einem MVZ arbeiten unterschiedliche Fachärzte unter einem Dach; ein reines Hausarzt-MVZ ist derzeit rechtlich nicht zulässig. MVZs sollen den Patienten eine "Versorgung aus einer Hand" anbieten. An der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sollen MVZs die Übergänge zwischen den Sektoren verbessern. Sie spielen deshalb bei Konzepten der Integrierten Versorgung eine wichtige Rolle. Folgende Aspekte sind zu bedenken: Jungen Ärzten erleichtert die Anstellung in einem MVZ den Einstieg in die ambulante Versorgung, weil das Unternehmerrisiko entfällt, das mit einer Praxisgründung einhergeht. Durch Arbeitsteilung werden zudem flexiblere Arbeitszeiten möglich. Das kommt Ärzten mit familiären Verpflichtungen entgegen.

7 Dies birgt jedoch auch die Gefahr der mangelnden Rentabilität, da angestellte Ärzte zum einen nicht zu Tarifbedingungen arbeiten, sondern übertariflich bezahlt werden, zum anderen durch Teilzeitarbeit höhere Arbeitgeberkosten anfallen. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsprüfung und Marktanalyse müsste im Einzelfall erfolgen, um die Risiken einschätzen zu können. Außerdem ist eine Kommunikation und Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten vor Gründung eines MVZs essentiell. Ein Zusammenschluss in einem MVZ hat für Vertragsärzte eine hohe Verbindlichkeit. Wer seinen Vertragsarztsitz in ein MVZ einbringt, riskiert, dass er ihn verliert. Denn der Sitz geht an das MVZ über und ist nicht mehr an die Person des Arztes gebunden. Aus versorgungspolitischer Sicht besteht zudem die Befürchtung, dass MVZs Löcher in die wohnortnahe Versorgung reißen, weil sie viele Ärzte an einer Stelle konzentrieren. Überwiegend sind Vertragsärzte Träger von MVZs, allerdings gründen immer mehr Kliniken ein MVZ. Durch ein MVZ, das sich in unmittelbarer Nähe einer Klinik befindet, können Patientenströme in die Klinik geleitet und darüber hinaus kann die Infrastruktur der Klinik (Geräte, OP-Saal) gemeinsam genutzt werden. Gespräche hierzu haben laut Auskunft der Leitung der Kreisklinik bereits vor Jahren stattgefunden, scheiterten u.a. an nicht vorhandenen Räumlichkeiten. Unter veränderten Rahmenbedingungen wird die Gründung eines MVZ von der Leitung der Kreisklinik durchaus als mögliche Option gesehen. Das GPR-Klinikum gründete bereits im Jahre 2005 ein MVZ und ist derzeit an drei Standorten im Kreis mit unterschiedlichen Fachrichtungen vertreten. Mit der Schaffung eines MVZ in kommunaler Hand würde sich der Kreis in einen Bereich, für den er nicht originär zuständig ist, vorwagen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei einem derzeitigen Versorgungsgrad von 95% in der hausärztlichen und über 100 % in der fachärztlichen Versorgung und der defizitären Lage des Kreises ein finanzielles Engagement des Kreises bei der Gründung eines MVZ derzeit nicht geplant ist. Die Situation der medizinischen Versorgung im Kreis wird jedoch als bedeutsames Thema und Standortfaktor der Zukunft erkannt, weiter detailliert beobachtet und auf verschiedenen Ebenen diskutiert. 9. Welche Möglichkeiten sieht der Kreis die kreisangehörigen Kommunen bei der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten zu unterstützen? Inwieweit ist es auch verschuldeten Kommunen möglich, sich finanziell zu engagieren und in Vorleistung zu treten? Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Groß-Gerau müsste jeder Antrag einer Kommune im Einzelfall geprüft werden. Bisher liegt der Kommunalaufsicht des Kreises noch kein solcher Antrag vor. Bei Kommunen, die unter dem Schutzschirm stehen, ist der RP Darmstadt im Vorfeld einer geplanten Maßnahme zu beteiligen.

8 Die Situation wird auch in dieser Hinsicht vom Kreis beobachtet; die weitere Entwicklung im Gesundheitswesen wird verfolgt und mit verschiedenen Akteuren der medizinischen Versorgung erörtert. 10. Wie schätzt der Kreisausschuss den Beschluss des Kreistages Darmstadt- Dieburg zum Ankauf einer Gemeinschaftspraxis ein, um dort ein medizinisches Versorgungszentrum einzurichten? Der Ankauf der Gemeinschaftspraxis in Ober-Ramstadt für mehr als verfolgte in erster Linie die Intention, die Klinik in Groß-Umstadt durch eine sog. Ermächtigungsambulanz zu stärken und die Abwanderung des fachärztlichen KV- Sitzes, der stark umworben war, nach Darmstadt zu verhindern. Das MVZ ging am an den Start. Die angestellten Ärzte dort werden übertariflich bezahlt und zudem am Gewinn beteiligt. Derzeit wird ein Gesamtkonzept für den Kreis Darmstadt-Dieburg erstellt, für das eigens die Stelle eines Gesundheitsmanagers geschaffen wurde. Eine qualifizierte Einschätzung der Auswirkungen des Kreistagsbeschlusses kann daher noch nicht abgegeben werden; die weitere Entwicklung wird jedoch genau verfolgt. 11. Welche Möglichkeiten sieht der Kreis, die Niederlassungsbereitschaft von neuen Ärztinnen und Ärzten zu erhöhen? Welche Vorschläge können an das Land, an die KVH oder andere Institutionen gerichtet werden? Wie bereits bei der Beantwortung der Frage 3 ausgeführt müssen folgende Trends im Gesundheitswesen berücksichtigt werden: Das ärztliche Berufsbild hat sich gewandelt und die Work-Life-Balance spielt auch für Ärztinnen und Ärzte eine immer größere Rolle. Außerdem ergreifen immer mehr Frauen den ärztlichen Beruf, speziell den der Hausärztin, und wünschen sich in der Familienphase gute und flexible Betreuungsangebote für ihre Kinder und Teilzeitangebote. Das tradierte ärztliche Arbeitszeitmodell mit 60 und mehr Wochenstunden und Erreichbarkeit rund um die Uhr hat in vielen Fällen ausgedient und muss in der Zukunft durch Delegationsmodelle und Kooperationsmodelle ergänzt werden. Von der KV wurden zu dieser Frage folgende Ausführungen gemacht: Es findet zweimal jährlich ein durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen veranstaltetes Gründer- und Abgeberforum statt, wo Niederlassungsinteressierte sich mit bereits niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, welche ihre Praxis aufgeben wollen, austauschen können. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Problematik der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, haben sich das Land Hessen, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen zunächst für die Jahre 2012 bis 2014 auf eine Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit einem regionalen Versorgungsbedarf verständigt. Danach hatten Niederlassungswillige die Möglichkeit, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von für eine Niederlassung im ländlichen Raum zu beantragen. Derzeit ist das Projekt ausgelaufen und es findet eine Evaluation der Ergebnisse statt. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen verfolgt jedoch das Ziel, ein zumindest ähnliches Modell in Hessen weiterführen zu können. Darüber hinaus richtet sich die

9 umfangreiche Kampagne Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen! an angehende Ärzte mit dem Ziel, sie für eine Niederlassung in Hessen zu motivieren. Weitere Vorschläge, die Niederlassungsbereitschaft von Ärztinnen und Ärzten zu erhöhen: Auf Bundes- und Länderebene sollte das Fach Allgemeinmedizin in der Weiterbildung gestärkt werden. Kompetenzzentren müssen eingerichtet und regionale Weiterbildungsverbünde ausgebaut werden. In Zukunft wird von maßgeblicher Bedeutung sein, regionale Dialogstrukturen zu etablieren und einen interdisziplinären und multiprofessionellen Austausch zu fördern. Weiterbildungsstellen für Allgemeinmedizin sollten im Kreis als Kooperationsprojekt zwischen den Kliniken und den niedergelassenen Ärzten geschaffen werden, um interessierte Medizinstudenten aus Frankfurt oder Mainz an die Region zu binden. Bereits während des Studiums könnten Medizinstudent/Innen durch vermehrte Famulaturen in Arztpraxen für Allgemeinmedizin für das Fach und den Kreis gewonnen werden. Ärztinnen, die ihre Facharztausbildung beendet haben und eine Praxis gründen oder übernehmen wollen, könnten günstige Rahmenbedingungen angeboten werden. Ein nicht zu vernachlässigender Faktor ist die Attraktivität des Kreises mit guter Infrastruktur, günstigem Wohnraum bei gleichzeitiger Nähe zu mehreren Großstädten mit entsprechenden kulturellen Angeboten und medizinischer Maximalversorgung. Weitere Themen: 12. Wie ist sichergestellt, dass in den Arzt-und Psychotherapiepraxen, in denen die Sprache eine wichtige Rolle spielt, bei Bedarf Patientinnen und Patienten in ihrer Muttersprache kommunizieren können? Ärzte und Psychotherapeuten üben sog. freie Berufe aus, d.h. sie entscheiden in Eigenverantwortung, wie sie behandeln und welche Unterstützung sie hierbei benötigen. Wenn sie Dolmetscher bei der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten für erforderlich halten, werden sie diese hinzuziehen. Häufig suchen Patient/Innen mit Migrationshintergrund Ärztinnen und Ärzte auf, die ihre Muttersprache sprechen oder bringen zur Übersetzung Familienangehörige mit. 13. Wie viele Hebammen und Entbindungshelfer kommen im Kreis Groß-Gerau auf wie viele Geburten, wie viele sind angestellt, wie viele freiberuflich tätig? Ist die Versorgung ausreichend? Wie sieht die Versorgung aus, wenn diese aus finanziellen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen? Zur Beantwortung der Frage wurden die beiden gynäkologischen Chefärzte der Kliniken befragt sowie der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes. In den beiden Kliniken des Kreises sind jeweils 10 Hebammen, teilweise in Teilzeit, fest angestellt. Bei den fest angestellten Hebammen wird die Haftpflichtversicherung

10 von den Kliniken getragen. Die Zahl der fest angestellten Hebammen in beiden Kliniken wird von beiden Chefärzten als ausreichend eingeschätzt. Beide heben jedoch hervor, dass es für die Frauen nach der Geburt oft schwierig ist, eine Hebamme zur Betreuung zu finden. Auch die beiden Kinderkrankenschwestern des Gesundheitsamtes, die Familien aufsuchend in psycho-sozialen Notlagen betreuen, kritisieren, dass gerade für diese Familien kaum eine Hebamme weder vor noch nach der Geburt zu finden ist. Im Kreis Groß-Gerau lebten am Kinder unter 1 Jahr. Im Jahr 2013 kamen in beiden Kliniken ca Kinder zur Welt, sodass davon ausgegangen werden muss, dass ca Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt im Kreis Groß-Gerau wohnten, in anderen Kreisen das Licht der Welt erblickten. Im Jahr 2013 praktizierten 24 Hebammen, die ihren Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau hatten. Die Haftpflichtversicherung bei den Hebammen ist dann sehr hoch, wenn die Hebammen die Risiken der Geburt selbst abdecken müssen, d.h. wenn sie freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind, z.b. bei Hausgeburten oder in Geburtshäusern. Der überwiegende Teil der Hebammen konzentriert sich jedoch auf Betreuung in der Schwangerschaft mit dem Angebot von Geburtsvorbereitungskursen sowie die Nachbetreuung im Wochenbett. Hebammen können die jungen Mütter bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt zuhause betreuen. Dr. med. Angela Carstens Fachbereichsleitung Gesundheit und Verbraucherschutz

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