Frühwarnsystem Kommunale Haushalte (Doppik) Stand: Juni 2015
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- Helge Acker
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1 Frühwarnsystem Kommunale Haushalte (Doppik) Stand: Juni 2015 I. Erläuterungen zum Reiter FWS Kommunale Haushalte (Doppik) Gesamtverschuldung II. Erläuterungen zu den Indikatoren im Reiter FWS Kommunale Haushalte (Doppik) Teil 1 III. Erläuterungen zu den Indikatoren im Reiter FWS Kommunale Haushalte (Doppik) Teil 2 IV. Bewertung der Haushalts- und Finanzlage der Kommunen V. Bewertung der Haushalts- und Finanzlage der Landkreise VI. Bewertungssystem I. Erläuterungen zum Reiter FWS Kommunale Haushalte (Doppik) Gesamtverschuldung Einwohner am xxxx Gesamtverschuldung zum des Gebietskörperschaft zum des Kreditähnliche Rechtsgeschäfte zum des Bürgschaften, sonstige Sicherheiten zum des Aktuelle Einwohnerzahl zum des Vorjahres. Diese Angabe wird vom Statistischen Landesamt Sachsen übernommen. Verschuldung aus Verbindlichkeiten für den Kernhaushalt der Gemeinde, ihrer rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen, insbesondere Eigenbetriebe und Krankenhäuser, einschließlich aller Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie Verbindlichkeiten der rechtlich selbstständigen kommunalen Unternehmen, unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen und der Verwaltungs- und Zweckverbände in der Höhe, in der die Gemeinde hierfür aus Gesetz, Vertrag oder Satzung in Anspruch genommen werden kann. Dieser Betrag wird aus den nachfolgenden Positionen berechnet. Verschuldung der Gebietskörperschaft (Kernhaushalt) in EUR. Dabei sind die Verbindlichkeiten nach Nr. 1 und Nr. 2 des Musters 18 VwV KomHSys zu 1 Abs. 3 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik maßgebend. Betrag der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (Kernhaushalt) in EUR. Dabei sind die Verbindlichkeiten nach Nr. 3 des Musters 18 VwV KomHSys zu 1 Abs. 3 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik maßgebend. Höhe des Betrages der Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten wie Gewährverträge und diesen wirtschaftlich gleichkommende Rechtsgeschäfte, für welche Anhaltspunkte für
2 Eigenbetriebe zum des Haftungsverpflichtungen zum des anteilig aus Verwaltungs- und Zweckverbänden anteilig an Eigengesellschaften anteilig an Beteiligungsgesellschaften eine bevorstehende Inanspruchnahme gegeben sind in EUR (vgl. Angaben im Vorbericht gemäß 6 Satz 3 Nr. 10 SächsKomHVO-Doppik). Verschuldung der Eigenbetriebe (einschließlich Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften) in EUR. Betrag der Verbindlichkeiten der Verwaltungsund Zweckverbände, soweit die Kommune hierfür aus Gesetz, Vertrag oder Satzung in Anspruch genommen werden kann, in EUR. Betrag der Verbindlichkeiten der Eigengesellschaften, soweit die Kommune hierfür aus Gesetz, Vertrag oder Satzung in Anspruch genommen werden kann, in EUR. Betrag der Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaften, soweit die Kommune hierfür aus Gesetz, Vertrag oder Satzung in Anspruch genommen werden kann, in EUR. (vgl. jeweils Angaben im Vorbericht gemäß 6 Satz 3 Nr. 10 SächsKomHVO-Doppik) II. Erläuterungen zu den Indikatoren im Reiter FWS Kommunale Haushalte (Doppik) Teil 1 Haushaltsstrukturkonzept Beschluss der Haushaltssatzung Genehmigung/Bestätigung der Haushaltssatzung Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung Genehmigung/Bestätigung der Nachtragshaushaltssatzung In welchem fand die letzte überörtliche Prüfung statt? Als Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung: kein Haushaltsstrukturkonzept: -, beauflagtes, aber nicht oder noch nicht genehmigtes Haushaltsstrukturkonzept: (x), genehmigtes oder genehmigungsfreies Haushaltsstrukturkonzept: x, freiwilliges, der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegendes Haushaltsstrukturkonzept: x*. Datum der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung. Datum der Genehmigung bzw. Bestätigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Datum der Beschlussfassung zur aktuellen Nachtragshaushaltssatzung. Datum der Genehmigung bzw. Bestätigung der Nachtragshaushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. der letzten durchgeführten überörtlichen Prüfung (Finanzprüfung) gemäß 109 SächsGemO. Dabei ist das letzte geprüfte Haushaltsjahr maßgebend.
3 Einwohner am xxxx Veranschlagte ordentliche Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum des (nach Ergebnisabdeckung Vorjahr) Im Finanzplanungszeitraum vorzutragende Haushaltsfehlbeträge Minderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr Minderung des Finanzmittelbestandes im 1. auf das Haushaltsjahr folgenden Minderung des Finanzmittelbestandes im 2. auf das Haushaltsjahr folgenden Minderung des Finanzmittelbestandes im 3. auf das Haushaltsjahr folgenden Bestand an liquiden Mitteln im Haushaltsjahr Aktuelle Einwohnerzahl zum des Vorjahres. Diese Angabe wird vom Statistischen Landesamt Sachsen übernommen. Betrag der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen nach 2 Abs. 1 Nr. 18 Angabe des für das laufende Haushaltsjahr veranschlagten Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses gemäß 2 Abs. 1 Nr. 21 Voraussichtliche Höhe der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, die nach Ergebnisabdeckung aus Vorjahren verbleibt (Muster 19 VwV KomHSys zu 1 Abs. 3 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik). Angabe des Betrages der im Finanzplanungszeitraum vorzutragenden Haushaltsfehlbeträge. Dabei ist der Fehlbetrag aus dem vorletzten des Finanzplanungszeitraumes mit dem Fehlbetrag aus dem letzten des Finanzplanungszeitraumes zu kumulieren und die Gesamtsumme dieser Fehlbeträge auszuweisen. Angabe einer für das laufende Haushaltsjahr veranschlagten negativen Änderung des Finanzmittelbestandes als Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gemäß 3 Abs. 1 Nr. 41 Angabe einer für das 1. auf dem Haushaltsjahr folgenden veranschlagten negativen Änderung des Finanzmittelbestandes als Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Angabe einer für das 2. auf dem Haushaltsjahr folgenden veranschlagten negativen Änderung des Finanzmittelbestandes als Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Angabe einer für das 3. auf dem Haushaltsjahr folgenden veranschlagten negativen Änderung des Finanzmittelbestandes als Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Angabe des voraussichtlichen Bestandes an liquiden Mitteln zum des (ohne Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten) gemäß 3 Abs. 1 Nr. 51
4 Bestand an liquiden Mitteln im 1. auf das Haushaltsjahr folgenden Bestand an liquiden Mitteln im 2. auf das Haushaltsjahr folgenden Bestand an liquiden Mitteln im 3. auf das Haushaltsjahr folgenden Liquiditätsdeckungsgrad Höchstbetrag der Kassenkredite des Pro-Kopf-Verschuldung der Gebietskörperschaft Pro-Kopf-Gesamtverschuldung Auszahlungen für Investitionen Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen für ordentliche Tilgung von Krediten und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften Nettoinvestitionsmittel Angabe des voraussichtlichen Bestandes an liquiden Mitteln zum des 1. auf dem Haushaltsjahr folgenden es (ohne Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten). Angabe des voraussichtlichen Bestandes an liquiden Mitteln zum des 2. auf dem Haushaltsjahr folgenden es (ohne Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten). Angabe des voraussichtlichen Bestandes an liquiden Mitteln zum des 3. auf dem Haushaltsjahr folgenden es (ohne Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten). Der Liquiditätsdeckungsgrad berechnet sich als Verhältnis des Bestandes an liquiden Mitteln zur Minderung des Finanzmittelbestandes im jeweiligen Haushaltsjahr. Angabe des in der Haushaltssatzung veranschlagten Höchstbetrages der Kassenkredite. Verschuldung der Gebietskörperschaft (Kernhaushalt) in EUR je Einwohner. Die Angabe wird automatisch aus dem Reiter Gesamtverschuldung übernommen. Sie umfasst die Pro-Kopf-Verschuldung aus dem Kernhaushalt der Gebietskörperschaft einschließlich der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften im Kernhaushalt. Gesamtverschuldung der Gebietskörperschaft in EUR je Einwohner. Die Eingabe wird automatisch aus dem Reiter Gesamtverschuldung übernommen. Betrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit gemäß 3 Abs. 1 Nr. 33 Höhe des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit gemäß 3 Abs. 1 Nr. 17 Betrag der Auszahlungen für ordentliche Tilgung von Krediten und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften gemäß 3 Abs. 1 Nr. 38 SächsKomHVO-Doppik (ohne außerordentliche Tilgungen und Umschuldungen) zzgl. des Betrags der als Investitionsauszahlungen veranschlagten Tilgungsanteile für Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (vgl. 3 Abs. 2 letzter Halbsatz SächsKomHVO- Doppik). Die Nettoinvestitionsmittel berechnen sich aus dem Betrag des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der
5 Nettoinvestitionsquote Durchschnittliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens Durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer bzgl. der investiven Kredite sowie der wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte Fristenkongruenz Auszahlungen für ordentliche Tilgung von Krediten und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften. Die Nettoinvestitionsquote berechnet sich als Verhältnis der Nettoinvestitionsmittel zu den Auszahlungen für Investitionen. Angabe der durchschnittlichen Nutzungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens in en (vgl. Angabe im Vorbericht gemäß 6 Satz 3 Nr. 2 letzter Halbsatz SächsKomHVO-Doppik). Die durchschnittliche Nutzungsdauer ist wie folgt zu errechnen : Summe der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten aller zum des im Anlagevermögen erfassten abnutzbaren Vermögensgegenstände geteilt durch die im Haushaltsjahr veranschlagten für Abschreibungen gemäß 2 Abs. 1 Nr. 14 Angabe der durchschnittlichen rechnerischen Tilgungsdauer bzgl. der investiven Kredite sowie der wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte (vgl. Angabe im Vorbericht gemäß 6 Satz 3 Nr. 2 letzter Halbsatz SächsKomHVO-Doppik). Die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer ist wie folgt zu errechnen: Höhe der Verbindlichkeiten gemäß Muster 18 Nr. 1 bis 3 VwV KomHSys zu 1 Abs. 3 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik zum des geteilt durch die im Haushaltsjahr veranschlagten Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Krediten und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften ( 3 Abs. 1 Nr. 38 SächsKomHVO-Doppik, ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgung) einschließlich der als Investitionsauszahlungen veranschlagten Tilgungsanteile für Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (vgl. 3 Abs. 2 letzter Halbsatz SächsKomHVO-Doppik). Die Fristenkongruenz gibt das Verhältnis der durchschnittlichen rechnerischen Tilgungsdauer bzgl. der investiven Kredite und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte zu der durchschnittlichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens an.
6 Personal in den Beschäftigungsbereichen 21 (Kernhaushalt) und 22 (Eigenbetriebe) ohne Betreuungspersonal in Kindertageseinrichtungen Maßgebende Einwohnerzahl für die erfüllende Gemeinde in Verwaltungsgemeinschaften Bürgschaften, Gewährverträge und diesen wirtschaftlich gleichkommende Rechtsgeschäfte ( 83 Abs. 2 und 3 SächsGemO) Latente Risiken Angabe des Personalbestandes für die Beschäftigten im Kernhaushalt (Beschäftigungsbereich 21) und in den mit Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen mit Ausnahme der Krankenhäuser (Beschäftigungsbereich 22) ohne Betreuungspersonal in Kindertageseinrichtungen in Vollzeitäquivalenten je Einwohner. Soweit die Kommune erfüllende Gemeinde im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft ist, wird die Einwohnerzahl der Kommune einschließlich der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft für die Bewertung der Kennziffer Personal in den Beschäftigungsbereichen 21 (Kernhaushalt) und 22 (Eigenbetriebe) ohne Betreuungspersonal in Kindertageseinrichtungen zugrunde gelegt und hier ausgewiesen. Umfang der im Falle der Inanspruchnahme mittels Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften abgesicherten Verbindlichkeiten in EUR. Diese Kennzahl wird nicht bewertet. Sachverhalte, die noch nicht eingetreten sind, deren Realisierung aber nicht ausgeschlossen werden kann und die sich für den Fall ihres Eintretens negativ auf den kommunalen Haushalt auswirken können (z.b. Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten, drohende Rückforderungen von Zuwendungen, Erhöhung von Umlagen, Inanspruchnahme aus kommunalen Beteiligungen, degressive Bevölkerungsentwicklung). Eine Abstimmung zwischen Kommune und Rechtsaufsichtsbehörde sollte erfolgen. Die bestehenden latenten Risiken können innerhalb einer Spanne von 1 bis 15 Punkten bewertet werden. Soweit eine Bewertung vorgenommen worden ist, sind die Risiken stichpunktartig zu erläutern. III. Erläuterungen zu den Indikatoren im Reiter FWS Kommunale Haushalte (Doppik) Teil 2 Hinweis: Die Eingaben im Reiter FWS Teil 2 werden bis auf weiteres nicht zur Bewertung der Haushalts- und Finanzlage der Kommunen mit doppischer Buchführung herangezogen. Es sind die Daten aus der Haushaltsplanung anzugeben.
7 für Abschreibungen Auflösung von Sonderposten für Investitionszuwendungen Rückstellungen zum des Nettosteuererträge Allgemeine Schlüsselzuweisungen und investive Schlüsselzuweisungen zur Verwendung für Instandsetzungen Betrag der planmäßigen Abschreibungen gemäß 2 Abs. 1 Nr. 14 SächsKomHVO- Doppik. Betrag der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuwendungen gemäß 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsKomHVO-Doppik, Konto Betrag der Rückstellungen lt. Muster 20 VwV KomHSys zu 1 Abs. 3 Nr. 4 Betrag der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben gemäß 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsKomHVO-Doppik abzüglich des Aufwandes aus Gewerbesteuerumlage (Kto. 4341). Betrag der allgemeinen Schlüsselzuweisungen und der investiven Schlüsselzuweisungen zur Verwendung für Instandsetzungen gemäß 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsKomHVO-Doppik, Konten 3111 und Bedarfszuweisungen Betrag der Bedarfszuweisungen gemäß 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsKomHVO-Doppik, Konto Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten und dem Abschluss wirtschaftlich gleichkommender Rechtsgeschäfte für Investitionen zum des Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten und dem Abschluss wirtschaftlich gleichkommender Rechtsgeschäfte für Investitionen zum des Nettoneuverschuldung Nettoneuverschuldung zu Nettoinvestitionsmitteln Voraussichtliche Höhe des Standes der Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten und dem Abschluss wirtschaftlich gleichkommender Rechtsgeschäfte einschließlich der Ausgabe von Anleihen für Investitionen zum des gemäß Muster 18 VwV KomHSys zu 1 Abs. 3 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik, Nr. 1 bis 3. Voraussichtliche Höhe des Standes der Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten und dem Abschluss wirtschaftlich gleichkommender Rechtsgeschäfte einschließlich der Ausgabe von Anleihen für Investitionen zum des gemäß Muster 18 VwV KomHSys zu 1 Abs. 3 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik, Nr. 1 bis 3. Die Nettoneuverschuldung wird wie folgt berechnet: Betrag der Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten und dem Abschluss wirtschaftlich gleichkommender Rechtsgeschäfte einschließlich der Ausgabe von Anleihen für Investitionen zum des abzüglich des Betrags der Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten und dem Abschluss wirtschaftlich gleichkommender Rechtsgeschäfte einschließlich der Ausgabe von Anleihen für Investitionen zum des. Die Nettoneuverschuldung zu Nettoinvestitionsmitteln berechnet sich als Verhältnis des Betrages der
8 Nettoneuverschuldung zu Investitionen Investitionsdeckung Zinsen Zins-Steuer-Verhältnis Schuldendienst zu Steuern Zins-Steuer-Zuweisungs-Verhältnis Nettoneuverschuldung zu dem Betrag der Nettoinvestitionsmittel. Die Nettoneuverschuldung zu Investitionen berechnet sich als Verhältnis des Betrages der Nettoneuverschuldung zu dem Betrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit. Die Investitionsdeckung wird wie folgt berechnet: Betrag des positiven Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit geteilt durch den Saldo aus dem Betrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit abzüglich des Betrages der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften für Investitionen (einschließlich des Betrages der als Investitionsauszahlungen veranschlagten Tilgungsanteile für Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften). Betrag der Zinsen und ähnlichen gemäß 2 Abs. 1 Nr. 15 Das Zins-Steuer-Verhältnis berechnet sich als Verhältnis des Betrages der Zinsen und ähnlichen zu dem Betrag der Nettoerträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben. Der Schuldendienst zu Steuern wird wie folgt berechnet: Betrag der Zinsen und ähnlichen zuzüglich der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften für Investitionen geteilt durch den Betrag der Nettoerträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben. Das Zins-Steuer-Zuweisungs-Verhältnis wird wie folgt berechnet: Betrag der Zinsen und ähnlichen geteilt durch die Summe aus den Nettoerträgen aus Steuern und ähnlichen Abgaben, der Erträge aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen und investiven Schlüsselzuweisungen zur Verwendung für Instandsetzungen sowie der Erträge aus Bedarfszuweisungen.
9 Schuldendienst zu Steuern und Zuweisungen Ordentliches Ergebnis im Finanzplanungszeitraum Veranschlagte ordentliche im Finanzplanungszeitraum Der Schuldendienst zu Steuern und Zuweisungen wird wie folgt berechnet: Betrag der Zinsen und ähnlichen zuzüglich der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften für Investitionen geteilt durch die Summe aus den Nettoerträgen aus Steuern und ähnlichen Abgaben, der Erträge aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen und investiven Schlüsselzuweisungen zur Verwendung für Instandsetzungen sowie der Erträge aus Bedarfszuweisungen. Angabe des jeweils veranschlagten Saldos des ordentlichen Ergebnisses für die dem Haushaltsjahr folgenden drei e gemäß 9 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik, vgl. Muster 5 VwV KomHSys zu 2 und 9 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik Zeile 21, Spalten 4 bis 6; bei Ausweis eines Fehlbetrages Eingabe mit negativem Vorzeichen. Angabe des jeweils veranschlagten Betrages der ordentlichen für die dem Haushaltsjahr folgenden drei e gemäß 9 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik, vgl. Muster 5 VwV KomHSys zu 2 und 9 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik Zeile 18, Spalten 4 bis 6. IV. Bewertung der Haushalts- und Finanzlage der Kommunen Anteil des Höchstbetrages der Kassenkredite an den Fehlbeträge Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Kassenkredite größer als 20 % der Kassenkredite größer als 25 % der Kassenkredite größer als 30 % der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Fehlbeträge im Finanzplanungszeitraum Rücklage größer als Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des 10 Pkt Pkt. - (Ansatz nur, sofern Punktevergabe für Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des )
10 Liquiditätsdeckungsgrad < 100 % im Haushaltsjahr 10 Pkt. < 100 % im 1. auf das Haushaltsjahr folgende 2. auf das Haushaltsjahr folgende 3. auf das Haushaltsjahr folgende Pro-Kopf-Verschuldung > /EW 10 Pkt. Kernhaushalt > /EW 9 Pkt. > /EW 8 Pkt. > /EW 7 Pkt. > /EW 6 Pkt. > 800 /EW 2 Pkt. Gesamtverschuldung Gemeinden mit > /EW über EW Gemeinden mit > /EW über EW bis EW Gemeinden bis > /EW EW Nettoinvestitionsmittel Betrag negativ 10 Pkt. Nettoinvestitionsquote < 3% 8 Pkt. Fristenkongruenz > 1 > 1,2 > 1,5 10 Pkt. Personal in den Beschäftigungsbereichen 21 (Kernhaushalt) und 22 (Eigenbetriebe) ohne Betreuungspersonal in Kindertageseinrichtungen Latente Risiken Kreisfreie Städte > 13,9 VzÄ je EW Ehemalige Kreisfreie Städte Kreisangehörige Gemeinden mit über EW Kreisangehörige Gemeinden mit über bis EW Kreisangehörige Gemeinden bis EW > 9,3 VzÄ je Einwohner > 6,4 VzÄ je Einwohner > 5,4 VzÄ je Einwohner > 4,9 VzÄ 1 1 V. Bewertung der Haushalts- und Finanzlage der Landkreise Anteil des Höchstbetrages der Kassenkredite an den Kassenkredite größer als 20 % der Kassenkredite größer als 25 % der 10 Pkt.
11 Fehlbeträge Kassenkredite größer als 30 % der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Fehlbeträge im Finanzplanungszeitraum Rücklage größer als Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des 1 10 Pkt. Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses - (Ansatz nur, sofern Punktevergabe für Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des ) Liquiditätsdeckungsgrad < 100 % im Haushaltsjahr 10 Pkt. < 100 % im 1. auf das Haushaltsjahr folgende 2. auf das Haushaltsjahr folgende 3. auf das Haushaltsjahr folgende Pro-Kopf-Verschuldung > 250 /EW 10 Pkt. Kernhaushalt Gesamtverschuldung > 260 /EW Nettoinvestitionsmittel Betrag negativ 10 Pkt. Nettoinvestitionsquote < 3% 8 Pkt. Fristenkongruenz > 1 > 1,2 > 1,5 10 Pkt. Personal in den Beschäftigungsbereichen 21 (Kernhaushalt) und 22 (Eigenbetriebe) ohne Betreuungspersonal in Kindertageseinrichtungen Latente Risiken > 4,4 VzÄ je Einwohner 1 1 VI. Bewertungssystem Punkte Einstufung Kategorie 0 bis 10 Punkte stabile Haushaltslage A 11 bis 20 Punkte hinreichende Leistungsfähigkeit B 21 bis 30 Punkte kritische Haushaltslage C ab 31 Punkte instabile Haushaltslage D
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