Bundesamt für Umwelt Abt. Ökonomie und Umweltbelastung Herr Lionel Cretegny 3003 Bern

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1 Bundesamt für Umwelt Abt. Ökonomie und Umweltbelastung Herr Lionel Cretegny 3003 Bern Bern, 24. Februar Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen; Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Im Rahmen der Anhörung zur parlamentarischen Initiative Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen haben Sie die Grüne Partei zur Stellungnahme eingeladen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, uns zur Vorlage äussern zu können. Die Grünen unterstützen den Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuer- und Umweltschutzgesetzes für die Berücksichtigung der indirekten Auswirkungen von Agrotreibstoffen. Die Kriterien für die Zulassung von Agrotreibstoffen und Agrobrennstoffen müssen dringend verschärft werden. Dieser Ansicht sind auch die über Menschen, welche die Petition Keine Agrotreibstoffe, die zu Hunger und Umweltzerstörung führen unterschrieben haben. Der vorliegende Entwurf geht somit in die richtige Richtung, weist aber dennoch erhebliche Lücken auf. Die parlamentarische Initiative verlangt ausdrücklich, die indirekten Auswirkungen der Agrotreibstoff-Produktion zu berücksichtigen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Auftrag jedoch ungenügend. Den Verdrängungseffekten und den Folgen für die Ernährungssicherheit, das Klima und die Artenvielfalt müssen verbindliche Regeln entgegengestellt werden. Schliesslich soll die Herstellung von Agrotreibstoffen aus nicht nachhaltig produzierten Rohstoffen besteuert werden, auch wenn die Endprodukte für die Ausfuhr bestimmt sind. Wir bitten Sie, unsere Anliegen wohlwollend zu prüfen und den Gesetzesentwurf entsprechend anzupassen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen Aline Trede Vizepräsidentin Urs Scheuss Fachsekretär

2 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen; Vernehmlassung Antwort der Grünen Partei der Schweiz Einleitend Die Welternährungsorganisation FAO und die OECD gehen davon aus, dass sich die Produktion von Agrotreibstoffen bis 2019 mehr als verdoppeln wird. Dabei spielen die Agrotreibstoffe aus Mais, Zuckerrohr, Palmöl und Soja nach wie vor die wichtigste Rolle. Rund drei Viertel der Agrotreibstoffe, so die Prognose, wird aus diesen Rohstoffen gewonnen. Bereits jetzt ist der Anbau dieser Rohstoffe für die Abholzung tropischer Regenwälder, für die Zerstörung der Umwelt und die Reduktion der Biodiversität, für gewaltsame Vertreibungen und Landkonflikte sowie für die Zunahme von Hunger und Armut verantwortlich. Ausserdem sind die meisten Agrotreibstoffe klimaschädlicher als fossiler Treibstoff. Insbesondere die Konkurrenz zwischen der Produktion von Nahrungsmitteln und Agrotreibstoffen, die wegen der Begrenztheit von fruchtbarem Agrarland, Wasser und Energie unausweichlich ist, stellt eine schwerwiegende Bedrohung für die weltweite Ernährungssicherheit dar. Die Hungerkrise 2008 und aktuelle wie zukünftige Preisanstiege sind laut Berichten der Weltbank, der Welternährungsorganisation FAO und der OECD auch auf die Ausweitung der Produktion von Agrotreibstoffen zurückzuführen. Ebenso steht die besorgniserregende Entwicklung des Landgrabbing in einem engen Zusammenhang mit der Produktion von Agrotreibstoffen. Ein aktuelles Beispiel betrifft auch eine Schweizer Firma. Die Firma Addax Bioenergie hat 50'000 Hektar Land in Sierra Leone gepachtet, um dort aus Zuckerrohr Ethanol zu produzieren. Allein ein Drittel des in Afrika von ausländischen Firmen oder Regierungen gepachteten Ackerlandes (insgesamt rund fünf Millionen Hektar) soll laut Schätzungen für die Produktion von Agrotreibstoffen für den Export genutzt werden. Diese Gefährdung der Ernährungssicherheit insbesondere in armen Ländern wird von UNO-Organisationen und Expertinnen und Experten anerkannt und auch von der Bevölkerung wahrgenommen. Davon zeugt neben zahlreichen Studien und Berichten auch die Petition gegen Agrotreibstoffe, die zu Hunger und Umweltzerstörung führen, die mittlerweile von über 60'000 Menschen unterzeichnet wurde. 2

3 Zu einzelnen Punkten der Vorlage äussern wir uns wie folgt: Die Grünen begrüssen, dass Sachverhalte im Zusammenhang mit der Zulassung und Steuererleichterung von Agrotreibstoffen, die bisher auf Verordnungsstufe geregelt waren, neu auf Gesetzesebene festgelegt werden. Allerdings dürfen dabei die bisherigen Anforderungen nicht abgeschwächt werden. Richtige Stossrichtung, vage Kriterien Die Vorlage verpflichtet den Bundesrat, Zulassungskriterien zu erlassen, sobald in erheblichem Mass Agrotreibstoffe und Agrobrennstoffe in Verkehr gebracht werden, welche bestimmte ökologische und soziale Kriterien nicht erfüllen. Damit trägt der Entwurf einem Anliegen der Parlamentarischen Initiative der UREK-N Rechnung. Der Minderheitsantrag, diese Verpflichtung auf eine Kompetenz (Kann-Formulierung) zu reduzieren, lehnen die Grünen ab. Allerdings sind die Begrifflichkeiten nach wie vor vage. Die Problematik steigender Lebensmittelpreise durch Bodennutzungskonkurrenz wird so nicht in der nötigen Klarheit erfasst. Die Kriterien für Zulassung und Steuererleichterung von Agrotreibstoffen sind davon abgesehen gut und richtig. Ohne die Kontrolle vor Ort haben sie aber wenig Bedeutung. Weiter werden auch nicht mehr die lokal anwendbaren Umweltschutzgesetzgebung sowie die Anwendung der guten fachlichen Praxis bei der Produktion der Rohstoffe geprüft. Diese Abschwächung wird abgelehnt. Gemäss Gesetzesentwurf darf schliesslich der Anbau von Pflanzen für Agrotreibstoffe nur auf rechtmässig erworbenen Flächen erfolgen. Legalität ist aber als Kriterium wenig griffig, da es nicht verhindert, dass z.b. Tausende kleinbäuerliche Familien oder ganze indigene Völker entschädigungslos ihren Lebensraum und Lebensunterhalt verlieren. Indirekte Auswirkungen auf das Klima Die meisten Agrotreibstoffe haben unter Einbezug der indirekten Auswirkungen eine deutlich schlechtere Klimabilanz als fossile Treibstoffe. Daher müssen Kriterien, welche die zusätzliche Klimabelastung durch Verdrängungseffekte einbeziehen, in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden. So müssen im neuen Artikel 12b, Abs. 1, Bst. b die Treibstoffe nicht mehr eine positive ökologische Gesamtbilanz haben, um von der Steuer befreit zu werden. Neu heisst es noch: Die biogenen Treibstoffe belasten die Umwelt vom Anbau der Rohstoffe bis zu ihrem Verbrauch nicht erheblich mehr als fossiles Benzin. Dies Abschwächung wird abgelehnt. 3

4 Indirekte Auswirkungen auf Ökosysteme Indirekte Landnutzungsänderungen führen ausserdem zur Zerstörung von tropischen Wäldern, Savannen und weiteren wertvollen Ökosystemen, die eine enorme Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen aufweisen. In Brasilien, neben den USA der grösste Ethanolproduzent der Welt, ist diese Entwicklung bereits heute zu beobachten. Zugunsten des Zuckerrohranbaus werden andere Landwirtschaftszweige verdrängt. So wird insbesondere die Viehwirtschaft in den Amazonas-Regenwald und die Cerrados (tropische Savannen) verdrängt. Die Viehwirtschaft ist Schätzungen zufolge für 80 Prozent der gesamten Abholzungen verantwortlich. Rohstoffe, die auf Flächen angebaut werden, die zuvor für die Produktion von Lebensmitteln verwendet wurden, sollen daher in der Schweiz weder zugelassen noch steuerbegünstigt werden. Der Gesetzesentwurf ist mit diesem Kriterium zu ergänzen. Für die Steuerbefreiung ist ausserdem nachzuweisen, dass weder die Rohstoffe noch die Treibstoffe selbst aus Ländern stammen, in denen die Fläche an ökologisch wertvollen Naturflächen und / oder die Flächen mit hohem CO2- Bestand (Regenwälder, Savannen, Torfböden usw.) abnehmen. Nur so kann effektiv sichergestellt werden, dass der Anbau der Agrotreibstoffe nicht zu einer indirekten Verdrängung wertvoller Lebensräume führt. Ernährungssicherheit gewährleisten Auch im Hinblick auf die Verdrängung der Nahrungsmittelproduktion und Preisanstiege bei Lebensmitteln durch den Agrotreibstoff-Boom und die daraus resultierende Verschlechterung der Ernährungssicherheit liefert der vorliegende Entwurf keine verbindliche Antwort. Das Recht auf Nahrung ist ein völkerrechtlich verankertes Menschenrecht. Dieses sollte folglich gegenüber Handelsverpflichtungen höher gewichtet werden. Wenn das Parlament angesichts der Komplexität des Problems und wegen handelsrechtlicher Bestimmungen auf ein Moratorium verzichtet, sollten wenigstens die Kriterien zum Schutz der Ernährungssicherheit verbindlicher festgelegt werden. Der Bundesrat muss mit der Vorlage verpflichtet werden, zusätzliche Anforderungen einzuführen, die sicherstellen, dass die Produktion von Agrotreibstoffen und Agrobrennstoffen nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolgt. Für die Steuerbefreiung ist nachzuweisen, dass weder die Rohstoffe noch die Treibstoffe selbst aus Ländern stammen, die nicht über eine volle Ernährungssouveränität verfügen und in denen Teile der Bevölkerung unter Unterernährung leiden oder von internationaler Nahrungsmittelhilfe abhängen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Anbau der Agrotreibstoffe zumindest im Ursprungsland nicht zu einer Verschlechterung der Ernährungssituation beiträgt. 4

5 Einbezug der Rohstoffe zur Agrotreibstoff-Produktion Die parlamentarische Initiative verlangt die Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen, die ausdrücklich auch für die Rohstoffe zur Produktion von Agrotreibstoffen in der Schweiz gelten. In diesem Sinne unterstützen die Grünen mit Nachdruck den Minderheitsantrag zu Art. 12, Bst. b bis, die Herstellung von Agrotreibstoffen aus nicht nachhaltig produzierten Rohstoffen zu besteuern, auch wenn die Endprodukte für die Ausfuhr bestimmt sind. Einbezug von Brennstoffen Der Einbezug von Brennstoffen in die Gesetzesvorlage wird begrüsst. Die angestrebte Beschränkung der Brennstoffe wäre allerdings noch wirksamer, wenn der Rechtsanspruch auf Einspeisevergütungen für die Stromerzeugung aus Biomasse an die Bedingung geknüpft wird, dass keine flüssigen oder gasförmigen Brennstoffe aus Ländern bezogen werden, in denen Regenwälder abgeholzt werden. Finanzielle und personelle Auswirkungen Nicht nachvollziehbar ist schliesslich, weshalb für den Vollzug der Gesetzesrevision personelle und finanzielle Aufstockungen nötig sein sollen. Angesichts der Tatsache, dass sich in Phase 1 gegenüber dem heutigen Vollzug fast nichts ändert, entsteht der Eindruck, dass diese Personalforderungen gestellt werden, um die Annahme der Vorlage zu verhindern. Die genannten Prüfungen gehören heute schon zum Pflichtenheft der Behörden und vermögen diese Aufstockungen nicht zur rechtfertigen. 5

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