Verband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen Rheinland-Pfalz

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1 Verband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen Rheinland-Pfalz Informationen für Referendarinnen und Referendare, junge Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen

2 vlbs Informationsbroschüre für Referendarinnen / Referendare und Lehrerinnen / Lehrer an berufsbildenden Schulen Das Autoren -Team des vlbs - Ausschusses Junge Lehrerinnen und Lehrer Markus Brunnet BBS Eisenberg Markus.Brunnet@gmx.de Andreas Schneider BBS Ingelheim schneiborn@gmx.de Kyra Medea Koschinat David-Roentgen-Schule Neuwied kyra.koschinat@vlbs.org Frank Simbgen BBS I Technik Kaiserslautern simbgen@t-online.de Matthias Lambrich David-Roentgen-Schule Neuwied matthias.lambrich@web.de Koordination und Redaktion: Beratung: StD Willi Detemple Friedlandstr Plaidt Tel.: /5456 Fax: / vlbs-landesvorstand Redaktionsschluss: August 2008

3 vlbs Information Seite 3 Inhaltsverzeichnis I. Grußwort... 4 II. vlbs-ausschuss Junge Lehrerinnen und Lehrer Wer sind wir?... 6 III. Ausbildung am Studienseminar... 9 IV. Einstellungsalter V. Berufsbildende Schule in Rheinland-Pfalz VI. Realschule Plus VII. Pflichtenkatalog des Klassenleiters VIII. Die Krankenversicherung IX. Private oder gesetzliche Krankenkasse? X. Was leistet die Beihilfe? XI. Dienstliche Beurteilung XII. Beförderung und Aufstieg XIII. Lehrerinnen und Lehrer als Beamte XIV. Ansprechpartner an der Schule und hilfreiche Links XV. Adressen XVI. Der vlbs engagiert sich für... 67

4 vlbs Information Seite 4 I. Grußwort von Ulrich Brenken, Landesvorsitzender des vlbs Liebe junge Kolleginnen und Kollegen, mit dem Referendariat beginnt nun Ihr zweiter Ausbildungsabschnitt auf dem Weg zur Lehrerin bzw. zum Lehrer. Mit Ihrer Entscheidung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen haben Sie eine Wahl getroffen, die eine Vielzahl von fachlich-wissenschaftlichen, aber auch erzieherischen Herausforderungen für Sie bereithält. Für alle, die ein besonderes Interesse an der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben, bietet diese Tätigkeit ein breites Spektrum attraktiver und abwechslungsreicher Tätigkeitsfelder. Zahlreiche strukturelle, organisatorische und pädagogische Reformprozesse haben in der jüngeren Vergangenheit die Arbeit an den berufsbildenden Schulen verändert und sind zu einem Großteil noch immer in Gang. Als Stichworte seien hier nur Strukturkonzept, Qualitätsmanagement, Autonomie der Schule, Schulprofil oder die pädagogischen Leitbegriffe Schlüsselqualifikationen bzw. Unterrichten in Lernfeldern oder neuerdings in Lernbausteinen genannt. Ab 2011 kommt die Schnittstelle der berufsbildenden Schulen zur Realschule plus hinzu. Der sich immer rascher vollziehende wirtschaftliche Strukturwandel hat weiterhin eine Vielzahl neuer Ausbildungsberufe und Bildungsgänge hervorgebracht, die nach neuartigen Konzepten organisiert sind und in denen neuestes fachliches Wissen vermittelt werden muss. Besonders deutlich wird dies z.b. an der Ausbildung zum Mechatroniker oder in der Berufsoberschule I und II. In dem dualen Ausbildungssystem fällt dabei der berufsbildenden Schule immer mehr die Rolle eines Kompetenzzentrums für Erst- und Weiterbildung zu. Um diese Position zu stärken und weiter auszubauen, bedarf es hochqualifizierter und engagierter Lehrerinnen und Lehrer. Genau hierin liegt damit auch eine besondere Herausforderung und Chance für Sie! Vielleicht sehen Sie nach Ihrem Studium dem Referendariat mit etwas gemischten Gefühlen entgegen: Einerseits beginnt nun endlich Ihre praktische Tätigkeit im aktiven Unterricht nach einer - jedenfalls bislang - vorwiegend theoretisch geprägten Ausbildung während Ihres Studiums.

5 vlbs Information Seite 5 Andererseits ist auch das Referendariat geprägt von Prüfungen und Lehrproben, was oftmals nicht unerhebliche Belastungen mit sich bringt. Auch stellt der Schulalltag mit seinen Arbeitsabläufen und Mechanismen eine neue Umgebung dar, an die es sich zu gewöhnen gilt. In dieser Situation ist man nicht nur für aufmunternde Worte, sondern vor allem für konkrete Beratung, Hilfe und Tipps dankbar. Deshalb will Sie der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen (vlbs), insbesondere der Ausschuss Junge Lehrerinnen und Lehrer, mit dieser Broschüre unterstützen, um Ihnen den Berufseinstieg etwas zu erleichtern. Hier finden Sie sowohl allgemeine Tipps zum Referendariat als auch thematisch orientierte Hilfen und Vorschläge bezüglich standesbezogener oder praktischer Themen. Dabei geht es z.b. um die Ausbildung am Studienseminar oder um Informationen zum Schulalltag, aber auch um das oft so problematische Thema Krankenkassen und Beihilfe. Natürlich stellen die Autorinnen und Autoren auch den vlbs und seinen Fachausschuss Junge Lehrerinnen und Lehrer vor und nennen darüber hinaus seine schulpolitischen Ziele. Für weitere Fragen und Anregungen stehen Ihnen unsere Vertrauensleute an den Schulen jederzeit zur Verfügung (z.b. die Vorsitzenden der Ortsverbände). Den Landesvorstand erreichen Sie direkt unter der in dieser Informationsschrift genannten Adresse der Landesgeschäftsstelle in Mainz. Ausdrücklich möchte ich betonen, dass diese Broschüre - wie bereits im Titel festgehalten - nicht nur den Referendarinnen und Referendaren oder denjenigen, die über Seiten- und Quereinstieg zu unserer Schulart gefunden haben, gewidmet ist, sondern allen Berufsanfängerinnen / Berufsanfängern und jungen Kolleginnen / Kollegen in den unterschiedlichsten Laufbahnen an den berufsbildenden Schulen! Allerdings setzt das Heft einen wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkt bei den Themen, die insbesondere Referendarinnen und Referendare bzw. Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung betreffen. Abschließend wünsche ich Ihnen einen interessante und erfolgreiche Tätigkeit in unserer Schulart sowie eine möglichst informative Lektüre der vorliegenden Broschüre. Ihr (Ulrich Brenken, Landesvorsitzender des vlbs Rheinland-Pfalz)

6 vlbs Information Seite 6 II. vlbs-ausschuss Junge Lehrerinnen und Lehrer Wer sind wir? von Kyra Medea Koschinat, Ausschussvorsitzende Der vlbs-ausschuss Junge Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt sich mit Problemen, Fragen und Wünschen junger Kolleginnen und Kollegen beginnend mit deren Ausbildung im Referendariat bis hin zur Beförderung von A13 nach A14. Zu den Tätigkeitsfeldern unseres Ausschusses gehören: o Beratung und Hilfestellung für Kolleginnen und Kollegen in den ersten Dienstjahren sowie deren Interessenvertretung o Entgegenwirkung einer frühzeitigen Überbeanspruchung junger Kolleginnen und Kollegen o Einsatz für eine gerechte Behandlung der Kolleginnen und Kollegen während der Ausbildung sowie deren Unterstützung bei individuellen Problemen o Information und Hilfestellung bei der Eingruppierung bzw. Einstufung in die Entgeltgruppen nach TV-L o Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Beförderungsverfahrens von A13 nach A14 sowie den Aufstiegsmöglichkeiten für Fachlehrer Je nach Aufgabengebiet arbeiten wir mit anderen Ausschüssen gemeinsam an Problemlösungen. Neben dem Ausschuss Junge Lehrerinnen und Lehrer gibt es derzeit zehn weitere Ausschüsse mit folgenden Schwerpunkten: - Allgemeinbildende Fächer - Berufsvorbereitungsjahr - Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis - Sozialwesen - Hauswirtschaft - Lehrerbildung - Lehrerfort- und Weiterbildung - Neue Technologien - Schulpolitik - Fachlehrer Alle Ausschüsse sind überregional, d.h. mit Vertreterinnen und Vertretern aus ganz Rheinland-Pfalz besetzt. Sie arbeiten direkt dem Landesvorstand zu, der seinerseits die Interessen der Kolleginnen und Kollegen der Berufsbildenden Schulen vor dem Ministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier sowie vor den Kammern vertritt. Die Funktionsträger des vlbs stehen außerdem im ständigen Dialog mit allen politischen Parteien, um unsere Positionen und Forderungen in den Landtag zu transportieren.

7 vlbs Information Seite 7 Struktur des vlbs Rheinland-Pfalz Der vlbs ist o mit fast 2000 Mitgliedern der mit Abstand mitgliederstärkste Verband der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz o die parteipolitisch unabhängige Interessenvertretung der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen o der anerkannte Gesprächspartner von Parteien und Behörden in Rheinland-Pfalz o in Kooperation mit dem VKR die Interessenvertretung der katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer und des Religionsunterrichts o Mitglied im: Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen Deutschen Lehrerverband Deutschen Beamtenbund o der Veranstalter der Rheinland-Pfälzischen Berufsschultage und zahlreicher anderer Fortbildungstagungen o die jeweils stärkste Vertretung im Bezirkspersonalrat bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier und im Hauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) in Mainz

8 vlbs Information Seite 8 Vorteile einer Mitgliedschaft im vlbs Die Mitgliedschaft im vlbs hat gerade für junge Kolleginnen und Kollegen, bzw. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger zahlreiche Vorteile: o wirkungsvolle Interessenvertretung o persönliche Beratung in beruflichen Belangen o Rechtsberatung und Rechtsbeihilfe in dienstlichen Belangen o Diensthaftpflichtversicherung einschließlich Schlüsselrisikoversicherung o Zustellung der jährlich aktualisierten Rechtssammlung ( vlbs - Ordner ) sowie o Zugangscode für die Onlineversion der Rechtssammlung o regelmäßige Informationen in verbandseigenen Broschüren und über Plakate o monatliche Zustellung der Zeitschriften vlbs - aktuell (Sprachrohr des vlbs Rheinland-Pfalz), Die Berufsbildende Schule (BLBS), sowie des DBB-Magazins (Deutscher Beamtenbund) Wie werde ich Mitglied? Der einfachste und naheliegendste Weg Mitglied im vlbs zu werden, läuft über die zuständigen Ortsvorsitzenden, deren Namen sich an jeder Schule leicht erfragen lassen. Die/der Vorsitzende wird Sie gerne über alle notwendigen Formalitäten informieren. Für einen Mitgliedsbeitrag von nur 2,50 Euro monatlich erhalten Sie dann alle oben beschriebenen Leistungen, Informationen und Begünstigungen. Selbstverständlich kann man eine Mitgliedschaft im vlbs jederzeit durch eine formlose Kündigung über den Ortsverband oder bei der Landesgeschäftsstelle direkt beenden. Es besteht also im Falle eines Beitritts wirklich keinerlei Risiko einer ungewollten, langfristigen Bindung. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, wenn z.b. vorübergehend ein anderes Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird.

9 vlbs Information Seite 9 III. Ausbildung am Studienseminar von Thomas Gehm 1. Lehrerin und Lehrer an berufsbildenden Schulen Grundlage: Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung über das Lehramt an berufsbildenden Schulen vom 05.September 2002 Was erwartet mich am Studienseminar? ( 8) Art des Seminars Allgemeines Seminar Fachseminar Inhalte o Fragen der allgemeinen Didaktik und Methodik o Pädagogische Psychologie o Soziologische Aspekte der Erziehung o Schulrecht und Beamtenrecht o Didaktische und methodische Themen o Ausgewählte Inhalte des Unterrichts im Zusammenhang mit den praktischen Erfahrungen der Studienreferendare Sonstige Ausbildungsveranstaltungen Als Studienreferendarin und Studienreferendar ist man verpflichtet, an allen betreffenden Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Ausbildungsveranstaltungen des Studienseminars haben Vorrang vor jeder anderen dienstlichen Tätigkeit. Der Dienstort ist das Studienseminar. Was erwartet mich an der Ausbildungsschule? ( 9) Die Ausbildung an der Schule soll die Studienreferendarinnen und Studienreferendare zur Schulpraxis hinführen. Die Ausbildung wird durch einen Mentor oder eine Mentorin begleitet, der / die von der Schulleitung im Einvernehmen mit der Seminarleitung ausgewählt wird. Die Ausbildung in der Schule umfasst in der Regel 12 Wochenstunden und ist wie folgt gegliedert: Ausbildungsunterricht: o Hospitation (auch in außerschulischen beruflichen Einrichtungen) o Unter Anleitung zu erteilender Unterricht o Eigenverantwortlich zu erteilender Unterricht

10 vlbs Information Seite 10 Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen In den ersten drei Monaten des Referendariats wird in der Regel kein eigenverantwortlicher Unterricht erteilt. Danach sollen 7 Wochenstunden eigenverantwortlich erteilt werden. Der Gesamtumfang kann unterschiedlich auf die verbleibenden 21 Monate verteilt werden. Grundsätzlich darf eine Referendarin oder ein Referendar keine Vertretungsstunden übernehmen. Hinweis: Bei der Auswahl der Klassen ist darauf zu achten, dass die Studienreferendarin, der Studienreferendar möglichst viele Schulformen der berufsbildenden Schule kennenlernt. Dies kann insbesondere bei der Auswahl der Hospitation berücksichtigt werden. Bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes (z.b. Schulwanderungen, Studienfahrten, Schullandheimaufenthalten) darf man als Studienreferendarin oder als Studienreferendar nicht vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres mit der Führung einer Klasse beauftragt werden. Nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung können Studienreferendarinnen oder Studienreferendare bis zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes mit bis zu zwölf Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterrichts betraut werden. Was sollte man über Lehrproben und Unterrichtsbesuche wissen? ( 9, 10) Unterrichtsbesuche Nach der dreimonatigen Intensivphase wird der Ausbildungsstand der Studienreferendarinnen und der Studienreferendare durch Unterrichtsbesuche überprüft. Hierbei können die an der Ausbildung im Studienseminar und an der Ausbildungsschule Beteiligten teilnehmen. Es finden mindestens zwei Unterrichtsbesuche statt. Im Anschluss an die Unterrichtsbesuche findet eine Besprechung/Beratung statt. Es sollte mit dem jeweiligen Fachleiter abgestimmt werden, inwieweit ein schriftlicher Entwurf für den Unterrichtsbesuch vorzulegen ist. Lehrproben Tipp: Eine frühzeitige Terminplanung und eine Absprache mit allen Beteiligten erweisen sich durchaus als sinnvoll. In jedem Ausbildungsfach sind eine unbenotete und zwei benotete Lehrproben zu halten. Die Lehrproben sollen in unterschiedlichen Schulformen stattfinden. Die Themen der Lehrproben werden mit dem jeweiligen Fachleiter, dem Mentor und gegebenenfalls mit dem Fachlehrer der Klasse, abgestimmt. Für jede Lehrprobe ist ein schriftlicher Entwurf vorzulegen. Es ist sinnvoll, den Inhalt und den Umfang dieses Entwurfes mit dem jeweiligen Fachleiter abzustimmen.

11 vlbs Information Seite 11 An den Lehrproben nehmen in der Regel folgende Personen teil: o Fachleiter/in o Mentor/in o Seminarvertreter/in o Vertretung der Schulleitung der Ausbildungsschule o Studienreferendarinnen und Studienreferendare des betreffenden Faches können nach Rücksprache mit der Studienreferendarin und dem Studienreferendar ebenfalls teilnehmen Nach der Lehrprobe findet eine Besprechung statt, an der alle oben genannten Personen teilnehmen können. Die Festsetzung der Note erfolgt nach Anhörung der Studienreferendarin oder des Studienreferendars, der Fachleiterin/des Fachleiters, der Mentorin/des Mentors, der Leiterin/des Leiters der Ausbildungsschule und der Seminarleiterin/des Seminarleiters. Auf Vorschlag der Fachleiterin/des Fachleiters setzt die Seminarleiterin/der Seminarleiter die Note fest. Ist keine Seminarvertreterin/kein Seminarvertreter anwesend, ist die Notenfestsetzung Aufgabe der Fachleiterin/des Fachleiters, den Notenvorschlag übernimmt die Mentorin/der Mentor. Die Note wird der Studienreferendarin, dem Studienreferendar bekannt gegeben. Sowohl die über die Besprechung als auch über die Notenfestsetzung fertigt der Fachleiter, die Fachleiterin eine Niederschrift an, die zu den Ausbildungsakten geheftet wird. Was soll man über Beratung und Beurteilung wissen? ( 11) Etwa nach der Hälfte des Vorbereitungsdienstes finden Beratungsgespräche zwischen den Fachleiterinnen/Fachleitern, der seminarleiterin/dem Seminarleiter, dem Schulleiter und der Studienreferendarin bzw. dem Studienreferendar statt. Diese Gespräche sollen der Studienreferendarin, dem Studienreferendar Auskunft über den Ausbildungsstand geben. Am Ende der Ausbildungszeit erstellen die Fachleiter, der Seminarleiter sowie der Leiter der Ausbildungsschule im Benehmen mit dem Mentor jeweils eine Beurteilung der Studienreferendarin; des Studienreferendars. Den Zeitpunkt für die Vorlage der Beurteilung bestimmt das Studienseminar. Die Eignung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, die Unterrichtsgestaltung und erzieherische Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen und dienstliches Verhalten werden hierbei bewertet. Jede Beurteilung schließt mit einem Notenvorschlag ab. Unterrichtsgestaltung und erzieherische Fähigkeiten Unterrichtsplanung und -vorbereitung: o fachwissenschaftlich-didaktische Durchdringung o Auswahl der Lerninhalte o Bestimmung der Lernziele/Kompetenzen o methodische Aufbereitung

12 vlbs Information Seite 12 Kenntnisse (Umfang, Tiefe, Aktualität) o Fachwissenschaft o Pädagogik o Erziehungswissenschaften o Didaktik / Methodik o Schul- und Beamtenrecht o Gesamtbereich der beruflichen Bildung o aktuelle Entwicklungen o Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, soweit sie für die Lehrertätigkeit bedeutsam sind Unterrichtsgestaltung: o Lehrgeschick o mündliche und schriftliche Formulierungs-, Darstellungs- und Gestaltungsfähigkeit o Koordinierungsvermögen o Organisationsfähigkeit o Entschlussfähigkeit o Belastbarkeit o Lehrverhalten o Auftreten vor der Klasse o Unterrichtsstil o Umgang mit Schülern o Gedankenführung o Eingehen auf die Schüler o Wendigkeit Leistungen o Lehrproben o Mitarbeit in Ausbildungsveranstaltungen (Art, Quantität, Qualität) o gedankliche und sprachliche Förderung der Schüler o Interaktion o Einsatz der Unterrichtsmedien o Methoden o Beachtung wichtiger Unterrichtsgrundsätze o Erfolg des Unterrichts o Führung zu den Bildungszielen des Faches und der berufsbildenden Schule o Beurteilung von Schülern o Bewertung von Schülerleistungen o Erzieherisches Wirken o Ordnung in der Klasse o Zusammenarbeit mit Schülervertretern, Eltern und dem dualen Partner o Kolloquium Dienstliches Verhalten o Wahrnehmungen der dienstlichen Pflichten o Einsatzbereich o Verantwortungsbereitschaft o Fleiß o Dienstauffassung o Gewissenhaftigkeit o Sorgfalt o Pünktlichkeit o Rücksicht o Aufrichtigkeit o Einhalten von Terminen o Selbstständigkeit o Disposition von anfallenden Arbeiten o Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, Eltern, Vorgesetzten, Partnern der berufsbildenden Schule o Umsetzung von Empfehlungen o Kritikfähigkeit

13 vlbs Information Seite 13 Auf der Grundlage der Beurteilungen setzt die Seminarleiterin/der Seminarleiter die Vornote (Note für die Ausbildung) fest. Sowohl die Beurteilung als auch die Vornote sind der Studienreferendarin, dem Studienreferendar rechtzeitig vor der Themenbekanntgabe der ersten Examenslehrprobe zu eröffnen und zu besprechen. Die Eröffnung und Besprechung werden für die Ausbildungsakte vermerkt. Wann wird der Vorbereitungsdienst verlängert? ( 12) Der Vorbereitungsdienst kann durch die Schulbehörden (nach Anhörung der Seminarleiterin/des Seminarleiters) verlängert werden, wenn die Ausbildung für einen Zeitraum von zusammen mehr als zwei Monaten unterbrochen wird. Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um höchstens sechs Monate kann erfolgen, wenn die Studienreferendarin, der Studienreferendar dies beantragt oder die Zulassung zur Prüfung versagt wird. Näheres regelt 12 der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung über das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Wann kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden? Die Schulbehörde kann auf Antrag der Studienreferendarinnen/Studienreferendare Zeiten einer unterrichtspraktischen Tätigkeit bis zu insgesamt sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst anrechnen, wenn sie für den Vorbereitungsdienst im Hinblick auf dessen Ziele und Ausbildungsinhalte förderlich sind. Die Seminarleiterin/der Seminarleiter ist vorher zu hören. Wer nimmt die Zweite Staatsprüfung ab? ( 15) Der Präsident des Landesprüfungsamtes beruft den Prüfungsausschuss. Dem Prüfungsausschuss gehören an: o Eine Vertreterin/ein Vertreter des Landesprüfungsamtes oder der Schulbehörde als vorsitzendes Mitglied, o die Seminarleiterin/der Seminarleiter, o die/der zuständige Fachleiterin/Fachleiter, o ein Mitglied der Schulleitung. In der Regel führt eine Referentin/ein Referent der ADD den Prüfungsvorsitz. Leiterinnen/Leiter von Studienseminaren sowie Leiter/innen von berufsbildenden Schulen können vom Landesprüfungsamt in Ausnahmefällen mit dem Vorsitz beauftragt werden. Außerdem kann entsprechend den Prüfungsanforderungen ein weiteres Mitglied (in der Regel die Mentorin/der Mentor) vom Landesprüfungsamt bestellt werden.

14 vlbs Information Seite 14 Wie verläuft die Prüfung zur Zweiten Staatsprüfung? ( 19, 20, 21) Schriftliche Prüfung ( 19) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Hausarbeit, deren Themen von der Referendarin, dem Referendar im Einvernehmen mit der Fachleiterin, dem Fachleiter abgesprochen wird. Das endgültige Thema wird anschließend von der Seminarleitung festgelegt. Die Referendarin bzw. der Referendar soll in dieser Arbeit zeigen, dass sie/er in der Lage ist, Unterricht über Einzelstunden hinaus unter kritischer Verwertung einschlägiger Fachliteratur zu planen, unterrichtlich umzusetzen und die Ergebnisse auszuwerten. Zur Bearbeitung der Hausarbeit stehen drei Monate zur Verfügung. Unter besonderen Umständen, wie z.b. Krankheit, kann eine maximal sechswöchige Verlängerung beantragt werden. Die Hausarbeit wird vom Fachleiter/in und einem Zweitgutachter, i.d.r. dem/der Mentor/Mentorin, mit einer Note bewertet. Die Seminarleiterin/der Seminarleiter setzt schließlich unter Berücksichtigung der vorangegangenen Beurteilungen die Note für die Hausarbeit fest. Praktische Prüfung ( 20) In beiden Fächern hat die Referendarin, der Referendar je eine Lehrprobe in unterschiedlichen Schulformen abzuhalten. Die Seminarleiterin/der Seminarleiter bestimmt die Klassen für die Lehrproben im Einvernehmen mit der Schulleiterin/dem Schulleiter der Ausbildungsschule. Die Klasse für die Lehrproben ist der Referendarin oder dem Referendar i.d.r. durch Ausbildungsunterricht bekannt. Wünsche der Referendarin bzw. des Referendars sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Der/die jeweils zuständige Fachleiter/Fachleiterin legt nach Anhörung der Mentorin/des Mentors das Thema für die Prüfungslehrproben fest. Der Referendarin, dem Referendar wird das Thema der Lehrprobe fünf Werktage vorher bekannt gegeben. Finden beide Lehrproben am gleichen Tag statt, bekommt die Referendarin, der Referendar zehn Werktage vorher die Themen mitgeteilt. Abgabe des schriftlichen Entwurfes der Lehrprobe ist am Vormittag des letzten Werktages vor der praktischen Prüfung. Der Entwurf muss in fünffacher Ausfertigung abgegeben werden. Nach jeder Lehrprobe hat die Referendarin, der Referendar vor dem Prüfungsausschuss die Gelegenheit einer Reflexion der Stunde. Anschließend wird die Note ohne Beisein der Referendarin oder des Referendars im Ausschuss festgelegt. Mündliche Prüfung ( 21) Die mündliche Prüfung erstreckt sich über folgende Gebiete: a) Pädagogik, Allgemeine Didaktik und Methodik, Pädagogische Psychologie, soziologische Aspekte der Erziehung (ca. 20 Minuten) b) Schulrecht und Beamtenrecht (ca. 10 Minuten) c) Didaktik und Methodik des ersten Faches (ca. 30 Minuten) d) Didaktik und Methodik des zweiten Faches (ca. 30 Minuten) Der Prüfungsausschuss legt für jede Teilprüfung eine Note fest.

15 vlbs Information Seite 15 Wie berechnet sich die Gesamtnote? ( 23) Die Gesamtnote berechnet sich wie folgt: Vornote 40 % Hausarbeit 20 % Lehrprobe 1 10 % Lehrprobe 2 10 % Durchschnittsnote der mündlichen Prüfung 20 % Mit Wirksamkeit zum 01. November 2002 wurde die Ausbildung im Referendariat modularisiert. Dabei werden Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule angeboten. Da die Modularisierung in den Seminarstandorten unterschiedlich gehandhabt wird, muss auf eine detaillierte Darstellung an dieser Stelle verzichtet werden. Weiterhin wird es in absehbarer Zeit zu einer Umstrukturierung in der Lehrerausbildung kommen. Dies betrifft sowohl die universitäre als auch die Ausbildung an den Studienseminaren. 2. Lehrerin und Lehrer an berufsbildenden Schulen Seiteneinsteiger Grundlage: Pädagogische Zusatzausbildung für Lehrkräfte, die die Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung an Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen ablegen, VV vom 16. Juli 2001 (GAmtsbl. S. 148) Ziel der Ausbildung Die Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis sollen auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung, des Unterrichts allgemein und ihrer jeweiligen Unterrichtsfächer vertraut gemacht werden. Dauer der pädagogischen Zusatzausbildung Die pädagogische Zusatzausbildung dauert zwei Jahre, bzw. drei Jahre, falls keine Feststellung eines Zweitfaches im Vorfeld der Ausbildung erfolgen konnte. Auf Antrag können Zeiten einer lehrenden Tätigkeit bis zu sechs Monaten auf die pädagogische Ausbildung angerechnet werden, wenn sie für die Ausbildung förderlich waren. Die Anrechnung erfolgt durch die Schulbehörde im Einvernehmen mit der Seminarleiterin/dem Seminarleiter. Ausbildung im Studienseminar Die Lehrkräfte werden auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt im Allgemeinen Seminar, den Fachseminaren und sonstigen Veranstaltungen des Studienseminars. Im Allgemeinen Seminar werden die pädagogisch-didaktischen Grundlagen der Unterrichtsplanung, - durchführung und -analyse im Zusammenhang mit den praktischen Erfahrungen der Lehrkräfte behandelt. In den Fachseminaren werden didaktische und methodische Themen sowie ausgewählte

16 vlbs Information Seite 16 Inhalte des Unterrichts im Zusammenhang mit den praktischen Erfahrungen der Lehrkräfte behandelt. Die Lehrkräfte nehmen an den Fachseminaren ihrer jeweiligen Fächer teil. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres wird bei Lehrkräften ohne Erste Staatsprüfung in einer Überprüfung festgestellt, ob die erforderlichen pädagogischen und fachdidaktischen Grundkenntnisse erworben worden sind. Die Überprüfung wird vom Seminarleiter/in zusammen mit einer Fachleiterin, einem Fachleiter durchgeführt. Werden die Leistungen der Lehrkraft nicht mindestens mit ausreichend bewertet, so ist die Überprüfung nicht bestanden. Sie kann nur innerhalb von acht Wochen nach diesem Termin einmal wiederholt werden. Die Zahl der Ausbildungsveranstaltungen zusätzlich zur Intensivphase im Allgemeinen Seminar soll 16, in den Fachseminaren 12, im Fall der Einstellung ohne vorherige Feststellung eines Zweitfaches acht Fachseminare im dritten Ausbildungsjahr für das neu hinzugekommene zweite Fach, nicht unterschreiten. Lehrproben Die Lehrkräfte haben in jedem ihrer Fächer zwei benotete Lehrproben, davon eine vor der Überprüfung, zu halten. Die Lehrproben sollen in unterschiedlichen Klassenstufen in unterschiedlichen Schulformen stattfinden. Im Falle der Einstellungsvoraussetzungen nach Nummer 3 finden beide Lehrproben im zweiten Fach nach Ablegen der geforderten Prüfung statt. Wird nur in einem Fach (Bildende Kunst oder Musik) ausgebildet, erhöht sich die Zahl der Lehrproben in diesem Fach entsprechend. Beurteilung Am Ende der Ausbildungszeit erstellen die Fachleiterin, der Fachleiter, die Seminarleitung sowie die Leitung der Einsatzschule zu dem vom Studienseminar festgesetzten Zeitpunkt jeweils eine Beurteilung der Lehrkraft. Die Beurteilungen sollen über die Eignung für das entsprechende Lehramt, insbesondere über Unterrichtsgestaltung und erzieherische Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen und dienstliches Verhalten Auskunft geben. Die Beurteilungen schließen mit einem Notenvorschlag ab. 3. Lehrerin und Lehrer an berufsbildenden Schulen Quereinsteiger Für Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen, die als sogenannte Quereinsteiger in den Schuldienst gelangen, sind die gleichen Modalitäten wie für normale Referendarinnen und Referendare im Sinne von Abschnitt 1 Lehrerin und Lehrer an berufsbildenden Schulen maßgebend.

17 vlbs Information Seite Lehrerin und Lehrer für Fachpraxis und des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen Grundlage: 1) Pädagogische Ausbildung für das Lehramt des Lehrers für Fachpraxis und des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen, VV vom 30. März 1994, geändert durch VV vom 4. Januar 2001 (GAmtsbl. S. 345) sowie 2) Landesverordnung über die pädagogische Prüfung für das Lehramt des Lehrers für Fachpraxis und des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen vom 11. September 1995, geändert durch VV vom 17. Juli 2002 (GAmtsbl. S. 416) Dauer der pädagogischen Ausbildung ( 61)) I Die pädagogische Ausbildung für Fachpraxislehrerinnen und -lehrer dauert 18 Monate, für Fachlehrerinnen und -lehrer 24 Monate. Auf Antrag können Zeiten einer lehrenden Tätigkeit bis zu sechs Monaten ( Fachpraxislehrerinnen und -lehrer) bzw. bis zu einem Jahr (Fachlehrerinnen und -lehrer) auf die pädagogische Ausbildung angerechnet werden, wenn sie für die Ausbildung förderlich waren. Diese Zeiten können auf Antrag auch bei Nachweis einer Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt durch die Schulbehörde im Einvernehmen mit der Seminarleitung. Durch besondere Anlässe und Krankheiten versäumte Zeiten werden auf die pädagogische Ausbildung angerechnet. Die dürfen in der pädagogischen Ausbildung für das Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis sechs Wochen, für das Lehramt des Fachlehrers, der Fachlehrerin an berufsbildenden Schulen acht Wochen nicht überschreiten. Unterbrechungen der pädagogischen Ausbildung durch nicht anrechenbare Zeiten dürfen grundsätzlich ein Jahr nicht übersteigen. Ausbildung im Studienseminar ( 8 1 )) Im ersten Halbjahr findet die pädagogische Grundausbildung statt. Sie schließt mit einem Kolloquium ab, das vom Seminarleiter/in oder dessen Vertreter/in und dem betreuenden Fachleiter/in abgenommen wird. In einem Ausbildungsgang finden in der Regel o für das Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis 20 allgemeine Sitzungen und 25 Fachsitzungen, o für das Lehramt des Fachlehrers, der Fachlehrerin an berufsbildenden Schulen 25 allgemeine Sitzungen und 30 Fachsitzungen statt. Diese Veranstaltungen können durch weitere (z. B. freiwillige Arbeitsgemeinschaften) ergänzt werden. Im Allgemeinen Seminar werden im Zusammenhang mit den schulpraktischen Erfahrungen der Anwärter/innen Fragen der Pädagogik, insbesondere der Allgemeinen Didaktik, der Pädagogischen I Die hochgestellten Zahlen 1) und 2) geben die Verwaltungsvorschriften bzw. die Landesverordnung wieder, auf die sich die einzelnen Artikel beziehen.

18 vlbs Information Seite 18 Psychologie, der soziologischen Aspekte von Erziehung und Bildung sowie Fragen des Schul- und Verwaltungsrechts behandelt. Ausbildung in der Ausbildungsschule ( 9 1) ) Die Ausbildung in der Ausbildungsschule dient dazu, den Anwärter/die Anwärterin zur Schulpraxis hinzuführen. Sie umfasst den Ausbildungsunterricht (Hospitationen, unter Anleitung zu erteilender Unterricht und selbstständiger Unterricht) in den vom Ausbildungsfach abgedeckten Unterrichtsfächern sowie gegebenenfalls den unterschiedlichen Schulformen und Schulstufen. Außerdem gehört zur Ausbildung die Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen. Die Leiterin/der Leiter der Ausbildungsschule beauftragt im Einvernehmen mit der Seminarleiterin/dem Seminarleiter den Anwärter/die Anwärterin mit der selbstständigen Erteilung von Unterricht; vor Ablauf von drei Monaten nach Beginn der Ausbildung ist die Beauftragung jedoch in der Regel nicht zulässig. Der Ausbildungsunterricht umfasst insgesamt höchstens 20 Wochenstunden. Neben dem selbstständig zu erteilenden Unterricht kann die Anwärterin, der Anwärter mit der ganzen oder teilweisen Übernahme einzelner Unterrichtsstunden (Unterrichtsübungen) betraut werden. Insgesamt darf der selbstständig zu erteilende Unterricht 12 Wochenstunden nicht übersteigen. Lehrproben ( 10 1) ) Die Anwärterin, der Anwärter hat an seiner Ausbildungsschule im Rahmen der Ausbildung zwei unbenotete und drei benotete Lehrproben in den vom Ausbildungsfach abgedeckten Unterrichtsfächern zu halten, deren Themen von der Anwärterin, vom Anwärter im Einvernehmen mit dem Fachleitung, der Mentorin/dem Mentor und der Fachleiterin/dem Fachlehrer, in deren/dessen Klasse die Lehrproben stattfinden sollen, ausgewählt werden. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, wird das Thema von der Seminarleiterin/vom Seminarleiter bestimmt. Beratungsgespräch ( 11 1) ) Jede Fachleiterin/jeder Fachleiter führt mit der Anwärterin/dem Anwärter für das Lehramt der Fachlehrerin/des Fachlehrers nach dem ersten Ausbildungsjahr, mit der Anwärterin/dem Anwärter für das Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis nach den ersten neun Monaten ein ausführliches Gespräch, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt. Es hat beratenden Charakter. Die Niederschrift über das Gespräch ist zu den Ausbildungsakten zu nehmen und auf Wunsch als Kopie der Anwärterin/dem Anwärter auszuhändigen. Beurteilung ( 12 1) ) Die Beurteilung des Kolloquiums gemäß 8 schließt mit einer Note ab. Werden die Leistungen im Kolloquium nicht mindestens mit,,ausreichend bewertet, so ist das Kolloquium nicht bestanden. Es kann innerhalb von drei Monaten einmal wiederholt werden. Wird es auch ein zweites Mal nicht bestanden, so beantragt die Seminarleitung bei der Schulbehörde gemäß Nummer 14 die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses. Wird bereits eine abgeschlossene pädagogische Grundausbildung nachgewiesen, so entfällt das Kolloquium. Die Fachleiterin/der Fachleiter, die Leiterin/der Leiter der

19 vlbs Information Seite 19 Ausbildungsschule und die Mentorin/der Mentor erstellen rechtzeitig vor Beginn der praktischen Prüfung jeweils eine Beurteilung. Die Beurteilungen sollen über die Eignung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, insbesondere über Unterrichtsgestaltung und erzieherische Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen und dienstliches Verhalten Auskunft geben. Die Beurteilungen schließen mit einem Notenvorschlag ab. Prüfungsanforderungen 2) Schriftliche Prüfung für das Lehramt der Fachlehrerin/ des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen ( 8 2) ) Die schriftliche Prüfung für das Lehramt der Fachlehrerin, des Fachlehrers besteht aus einer pädagogischen Hausarbeit. Der Prüfling schlägt im Einvernehmen mit dem/der zuständigen Fachleiter/in ein Thema für die Hausarbeit vor. Die Hausarbeit besteht aus einer mehrstündigen Unterrichtseinheit die eine pädagogisch-didaktisch-methodische Fragestellung behandelt. Sie soll weniger fremde Meinungen und theoretische Erörterungen, als eigene, durch die Praxis gewonnene Einsichten darlegen und begründen. Die Seminarleitung setzt das Thema für die pädagogische Hausarbeit fest und gibt es dem Prüfling schriftlich bekannt. Die Hausarbeit ist binnen drei Monaten nach Bekanntgabe des Themas in Maschinenschrift und gebunden in zweifacher Ausfertigung bei der Seminarleitung abzuliefern. Die Frist wird durch Aufgabe bei einem Postamt gewahrt. Wird die Hausarbeit ohne ausreichende Entschuldigung nicht fristgerecht abgeliefert, so gilt die Prüfung als nicht bestanden; die Feststellung hierüber trifft das Landesprüfungsamt. Sie ist dem Prüfling schriftlich mitzuteilen und mit Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Die Hausarbeit wird vom zuständigen Fachleiter/in und einem von der Seminarleitung bestellten Zweitgutachter, in der Regel vom Mentor/in, beurteilt. Jede Beurteilung schließt mit einer Bewertung gemäß 11 ab. Praktische Prüfung ( 9 2) ) Die praktische Prüfung für Fachpraxislehrerinnen und -lehrer besteht aus einer Lehrprobe, für Fachlehrerinnen und Fachlehrer aus zwei Lehrproben. 1 Mündliche Prüfung ( 10 2) ) Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Gebiete: 1. Grundzüge der Pädagogik, der allgemeinen Didaktik und Methodik, der pädagogischen Psychologie, der soziologischen Aspekte der Erziehung und der Bildung, des Schulrechts und des Beamtenrechts (erste Teilprüfung), 2. a) bei Prüfungen für das Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis auf Fachdidaktik und Fachmethodik (zweite Teilprüfung), 1 Prüflinge für das Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis der Fachrichtung Bürowirtschaft werden in einem Fach geprüft, das nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung war. Werden die Prüflinge in einem Wahlfach geprüft ( 6 Abs. 3), haben sie auch in diesem Fach eine Lehrprobe zu halten.

20 vlbs Information Seite 20 b) bei Prüfungen für das Lehramt der Fachlehrerin/des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen auf Fachdidaktik und Fachmethodik in zwei Fächern der Fachrichtung (zweite und dritte Teilprüfung). Die erste Teilprüfung aller Prüflinge 2 dauern 30 Minuten, die zweiten und dritten Teilprüfungen dauern jeweils 20 Minuten. Wie berechnet sich die Gesamtnote? ( 12 2) ) Das Gesamtergebnis wird ermittelt aus dem Durchschnitt der Summe aus 1. der Punktzahl der Vornote gemäß Nummer 12.4 der Verwaltungsvorschrift über die pädagogische Ausbildung für das Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis und der Fachlehrerin/des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen vom 30. März 1994 (GAmtsbl. S. 247) (vierfach gewichtet), 2. a) bei Prüflingen für das Lehramt der Fachlehrerin/des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen der Punktzahl für die Hausarbeit (doppelt gewichtet), b) bei Prüflingen für das Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis der Punktzahl für die Klausurarbeit (doppelt gewichtet), 3. a) bei Prüflingen für das Lehramt der Fachlehrerin/des Fachlehrers an berufsbildenden Schulen den Punktzahlen für die Lehrproben, b) bei Prüflingen für das Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis der Punktzahl für die Lehrprobe (doppelt gewichtet) und 4. der durchschnittlichen Punktzahl für die mündlichen Teilprüfungen (doppelt gewichtet) 2 sowie die weiteren Teilprüfungen des Prüflings für das Lehramt der Lehrerin und des Lehrers für Fachpraxis in der Fachrichtung Bürowirtschaft

21 vlbs Information Seite 21 Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an berufsbildenden Schulen im vergleichenden Überblick Im vorangegangenen Kapitel wurde die Ausbildung im Detail dargestellt. Diese Übersicht stellt die Besonderheiten der Lehrergruppen in Ausbildung und in Prüfung in Kurzform dar. Die Einzelheiten können den jeweiligen Rechtsvorschriften abgedruckt im vlbs - Handbuch entnommen werden. Adressaten / Ausbildung und Prüfung Dienstverhältnis Besoldung / Vergütung Dauer des Vorbereitungsdienstes/ der päd. Unterweisung Studenten des Lehramtes für BBS und Quereinsteiger Beamter auf Widerruf Studienreferendar/in Anwärterbezüge nach Bundesbesoldungsgesetz zwei Jahre Ausbildung Seiteneinsteiger Angestellte/r Lehrer/in in Ausbildung zwei Jahre bzw. drei Jahre, wenn das Zweitfach noch studiert werden muss Fachlehrer in pädagogischer Ausbildung Angestellte/r Lehrer/in in Ausbildung Entgeldgruppe 9 zwei Jahre Lehrer/in für Fachpraxis in pädagogischer Ausbildung Angestellte/r Lehrerin in Ausbildung 18 Monate Dauer der Intensivphase drei Monate vier Wochen drei Monate drei Monate MWWFK & Landesprüfungsamt MWWFK & Landesprüfungsamt Leitung der Ausbildung Studienseminar Prüfung in Pädagogik Mindestzahl der Ausbildungsver- anstaltungen im Seminar Mindestzahl der Lehrproben während der Ausbildung Unterrichtsverpflichtung nach der Intensivphase im dritten Ausbildungshalbjahr nur für Quereinsteiger wie bei Seiteneinsteigern Allgemeines Seminar: 35 Fachseminare: 25 eine unbenotete und zwei benotete Lehrproben je Ausbildungsfach 12 Wochenstunden, davon 7 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht Nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt eine Überprüfung. Diese kann bei Nichtbestehen innerhalb von acht Wochen einmal wiederholt werden. Allgemeines Seminar: 16 Fachseminare: je 12 zwei benotete Lehrproben je Fach 24 Wochenstunden, davon 18 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht Kolloquium nach sechs Monaten. Dieses kann bei Nichtbestehen innerhalb von drei Monaten einmal wiederholt werden. Allgemeines Seminar: 25 Fachseminar: 30 zwei unbenotete und drei benotete Lehrproben 20 Wochenstunden, davon 12 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht MWWFK & Landesprüfungsamt Kolloquium nach sechs Monaten. Dieses kann bei Nichtbestehen innerhalb von drei Monaten einmal wiederholt werden. Allgemeines Seminar: 20 Fachseminar: 25 zwei unbenotete und drei benotete Lehrproben 20 Wochenstunden, davon 12 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht

22 vlbs Information Seite 22 Prüfung Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung Mündliche Prüfung Sonstiges Adressaten / Ausbildung und Prüfung Studenten/Studentinnen des Lehramtes für BBS und Quereinsteiger Hausarbeit: Planung einer Unterrichtsreihe und Bewertung der Durchführung je eine Lehrprobe in den beiden Ausbildungsfächern drei Teilprüfungen von jeweils 30 Minuten Dauer: Pädagogik & Schul- und Beamtenrecht Didaktik und Methodik des ersten Faches Didaktik und Methodik des zweiten Faches Seiteneinsteiger Hausarbeit: Planung einer Unterrichtsreihe von drei oder 4 Unterrichtsstunden und Bewertung der Durchführung je eine Lehrprobe in den beiden Ausbildungsfächern wie bei Studienreferendarinnen/en Soweit das Zweitfach noch studiert werden muss, finden das entsprechende Fachseminar und die Lehrproben im dritten Jahr statt. Fachlehrer/innen in pädagogischer Ausbildung Hausarbeit: Pädagogisch-didaktischmethodische Bearbeitung einer Unterrichtseinheit zwei Lehrproben drei Teilprüfungen: Pädagogik & Schul- und Beamtenrecht; Dauer: 30 min Didaktik und Methodik von zwei Fächern der Fachrichtung; Dauer: je 20 min Lehrer/in für Fachpraxis in pädagogischer Ausbildung Klausurarbeit: Fachdidaktik/ Fachmethodik der Fachrichtung des Prüflings zwei Lehrproben zwei Teilprüfungen: Pädagogik & Schul- und Beamtenrecht; Dauer: 30 min Didaktik und Methodik; Dauer: 20 min Für Lehrer/innen der Fachrichtung Bürowirtschaft bestehen Sonderregelungen! Forderungen des vlbs deutliche Anhebung der Anwärterbezüge Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung Ausbildung wie Quereinsteiger. Qualifizierung der Fachlehrer/innen für den höheren Dienst unmittelbar nach der Ausbildung.

23 vlbs Information Seite 23 IV. Einstellungsalter von Andreas Schneider & Frank Simbgen Aktuelle rechtliche Regelung zum Einstellungsalter 1. Lehrerinnen und Lehrer Nach dem 11 des Landesbeamtengesetzes Rheinland- Pfalz kann die Einstellung als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit frühestens ab dem vollendeten 27. Lebensjahr erfolgen. Die Bewerberin, der Bewerber muss Deutsche/r im Sinne des Art 116 GG sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen (Landesbeamtengesetz Rheinland- Pfalz 9). Voraussetzung für die Einstellung als Beamtin, als Beamter auf Lebenszeit ist die Ableistung des üblichen Vorbereitungsdienstes und der üblichen Prüfungen (Referendariat und 2. Staatsexamen). Eine evtl. Einstellung in den Schuldienst nach erfolgreicher Ableistung des Vorbereitungsdienstes kann grundsätzlich nicht im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen, wenn die Bewerberin / der Bewerber das 40. Lebensjahr vollendet hat. In diesen Fällen erfolgt ggf. eine Einstellung in den Schuldienst als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis (Bezahlung nach TVL). Auf Antrag der Studienreferendarinnen und Studienreferendare können Zeiten einer unterrichtspraktischen Tätigkeit bis zu insgesamt sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie für den Vorbereitungsdienst im Hinblick auf dessen Ziele und Ausbildungsinhalte förderlich sind. Über eine Anrechnung wird etwa neun Monate nach Beginn des Vorbereitungsdienstes entschieden. Innerhalb der Fachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Ernährung/Hauswirtschaft, Keramik und Schmuckgestaltung besteht jedoch zur Zeit die Möglichkeit zur Einstellung in das Beamtenverhältnis bis 45 Jahre. 2. Fachpraxislehrerinnen und -lehrer Hat die Fachpraxislehrerin, der Fachpraxislehrer nach Abschluss der Ausbildung an einer berufsbildenden Schule das 40. Lebensjahr überschritten, kann eine Einstellung im Angestelltenverhältnis erfolgen, allerdings mit entsprechender Aufstiegsmöglichkeit. 3. Fachlehrerinnen und -lehrer Für die Fachlehrerinnen und -lehrer gilt das gleiche, sie können in das Angestelltenverhältnis übernommen werden, wenn sie nach erfolgreicher Prüfung übernommen werden und das 40. Lebensjahr überschritten haben, auch ihnen steht die Aufstiegsmöglichkeit zu. Innerhalb der Fachrichtungen Metalltechnik und Elektrotechnik besteht jedoch auch hier zur Zeit die Möglichkeit zur Einstellung in das Beamtenverhältnis bis 45 Jahre

24 vlbs Information Seite 24 V. Berufsbildende Schule in Rheinland-Pfalz von Frank Simbgen Mit der sog. Strukturreform der Berufsbildende Schule in Rheinland- Pfalz zum Schuljahr 2004/2005 wurden Schulformen geändert, neue Schulformen sind hinzugekommen, der Unterricht hat sich durch die Einführung der Lernbausteine verändert. Zum Schuljahr 2008/2009 wurde die Höhere Berufsfachschule neu geordnet und auch dort das Konzept des Unterrichts in Lernbausteinen eingeführt. Ziel der Strukturreform ist es, die individuelle Förderung von Jugendlichen zu verbessern, ihre Kompetenzen für den Berufseinstieg zu erhöhen, die Durchstiegsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Schulformen zu erhöhen und die Gestaltungsmöglichkeiten der Schulen zu stärken, um dadurch Unterricht flexibler zu gestalten und zu organisieren.

25 vlbs Information Seite 25 Veränderungen im Bereich Berufsschule (in Teilzeitform) Durch den Ausbau des Wahlpflichtangebotes in der Berufsschule soll zum einen der Ausbau der Stütz- und Förderangebote für benachteiligte Jugendliche sowie die Ausweitung der zusatzqualifizierenden beruflichen Unterrichtsangebote erfolgen. Das Angebot an ausbildungsbegleitender Höherqualifizierung wird erweitert durch den möglichen Erwerb der Fachhochschulreife und die Einführung der Lernbausteine. Veränderungen im Bereich der Berufsfachschule I In die Berufsfachschule I wurde das Berufsgrundbildungsjahr integriert. Im Vordergrund der neuen Berufsfachschule steht die individuelle Beratung der Jugendlichen und der Ausbau des Stütz- und Förderunterrichts. Ziel der Berufsfachschule I ist die Verbesserung der Eingangsqualifikationen von Schülerinnen und Schülern in die Berufsausbildung. Veränderungen in der Berufsfachschule II In der Berufsfachschule II sollen leistungsfähige Jugendliche gefördert werden, um diese zum Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I zu führen. Dazu wurden die berufsübergreifenden Lerninhalte ausgebaut. Veränderungen in der Berufsoberschule und der Dualen Berufsoberschule Die Qualifizierung zur Fachhochschulreife ist zum einen möglich in Form von Vollzeitunterricht in der Berufsoberschule I (BOS I) oder berufsbegleitend in der Dualen Berufsoberschule (Duale BOS). Nach dem Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife in Vollzeitunterricht in der neuen Berufsoberschule II (BOS II) erwerben. Fachhochschulreifeunterricht Der Fachhochschulreifeunterricht, im Gegensatz zur Dualen Berufsoberschule, kann parallel zum Besuch der Berufsschule, einer Fachschule oder einer Höheren Berufsfachschule besucht werden. Der Fachhochschulunterricht kann aber von der Organisation her mit der Dualen Berufsoberschule übereinstimmen. Damit wird es Schülerinnen und Schülern innerhalb der dualen Berufsausbildung in Rheinland-Pfalz ermöglicht, nach 13 Schuljahren eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Fachhochschulreife zu erlangen.

26 vlbs Information Seite 26 Unterricht in Lernbausteinen Der Unterricht in Lernbausteinen wird in den berufsübergreifenden Fächern Deutsch/Kommunikation Mathematik, Fremdsprachen, Naturwissenschaften und Sozialkunde klassen- und schulformübergreifend durchgeführt. Das dazugehörige Curriculum besteht aus aufeinander aufbauenden, gleich großen Lernbausteinen (Umfang mindestens 40 Stunden) mit einer Dauer von (i. d. R.) einem halben Jahr. Dabei orientieren sich die Lernbausteine an den einzelnen Abschlussniveaus des Sekundarabschluss I, der Fachhochschulreife und der Hochschulreife. Die Schülerin bzw. der Schüler, die/der mit Realschulabschluss in das Lernbausteinsystem einsteigt und die Fachhochschulreife erwerben will, steigt direkt in den Lernbaustein 3 ein, die Bausteine 1 und 2 aller berufübergreifenden Fächer müssen nicht mehr besucht werden. Veränderungen in der Höheren Berufsfachschule In der neu geordneten Höheren Berufsfachschulen (ab Schuljahr 2008/2009) findet der Unterricht in allen Fachrichtungen ebenfalls in den oben genannten Fächern in Lernbausteinen statt. Ziel der Reform ist es, die Fachrichtungen und Schwerpunkte an zukunftsfähige, bestehende Beschäftigungsfelder anzupassen, indem die zu vermittelnden Kompetenzen an den Lernfeldern konkreter Ausbildungsberufe ausgerichtet wurden. Die Form der möglichen Abschlüsse wurde beibehalten, ebenso der Übergang in die BOS II nach erfolgreichem Abschluss des Fachhochschulreifeprüfung. Eine Übersicht der umgewandelten und der neuen Fachrichtungen findet sich auf dem Server des Bildungsministeriums.

27 vlbs Information Seite 27 VI. Realschule Plus von Markus Brunnet Schulstrukturreform: Realschule Plus auf einen Blick o Führt zum Mittleren Schulabschluss und zum Abschluss der Berufsreife; o Zwei Schulformen unter einem Dach: Kooperative Realschule und Regionale Schule mit Wahlfreiheit für die Eltern; o Klassenmesszahl 25 in allen neuen Realschulen plus; o Für abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler gibt es spezielle Angebote bis hin zum Projekt "Keiner ohne Abschluss" (optionales 10. Schuljahr an Realschulen plus, das zum Abschluss der Berufsreife führt). o Neue Perspektiven nach dem Mittleren Schulabschluss durch Besuch der zweijährigen Fachoberschule, mit dem Abschluss der Fachhochschulreife im allgemeinbildenden System. Start zum Schuljahr 2009/10, o gesetzlich verbindlich vom Schuljahr 2013/14. o Angliederung einer Fachoberschule an eine Realschule plus. Schülerinnen und Schüler können direkt nach dem mittleren Schulabschluss in zwei Jahren zum Zeugnis der Fachhochschulreife geführt werden. o Die Struktur ist aufstiegsorientiert und steigert die Anzahl der Studienberechtigten durch zusätzliche Angebote für die Fachhochschulreife.

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