Der Schulische Integrationsplan. Prof. Dr. R. Alexander Lorz Hessischer Kultusminister
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1 Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Seite 1 Hessisches Kultusministerium Schule aktuell Informationsservice für Schulleitung und Kollegium Der Schulische Integrationsplan Sehr geehrte Damen und Herren, Hessens Schulen haben in den vergan- genen Monaten Großartiges geleistet! Aktuell werden annähernd Schülerinnen und Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen in Intensivmaßnahmen an hessischen Schulen unterrichtet so viele wie nie zuvor in der Geschichte des Landes. Zahlreiche Seiteneinstei gerinnen und Seiteneinsteiger sind bereits zum Schul- jahresbeginn aus Intensivklassen in die Regelklassen der allgemeinbildenden Schulen gewechselt, weitere werden zum Halbjahreswechsel dazukommen. Nachdem zunächst eine fundierte Inten sivsprachförderung der jungen Flüchtlinge die primäre Zielsetzung gewesen ist, rückt nun neben der Fortführung des Erlernens der Bildungssprache ergänzend die Inte gration dieser Kinder und Jugendlichen in die Klassen- und Schulgemeinschaft in den Vordergrund. Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft in unsere Schulen zu integrieren, ist in Hessen nichts Neues. Allerdings erfordert die hohe Anzahl der jungen Menschen, die Prof. Dr. R. Alexander Lorz Hessischer Kultusminister im vergangenen Jahr vor Krieg und Terror zu uns geflüchtet sind, verstärkte Anstrengungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen daher unseren Schulischen Integrationsplan näher erläutern. Durch ihn werden zu- sätzliche Stellen sowie Fortbildungs- und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, um die vor uns liegende Integrationsaufgabe zu meistern und gleichzeitig den schulischen Zusammenhalt langfristig zu stärken. Bei dieser Gelegenheit danke ich dem im Juli 2016 eingerichteten Praxisbeirat zur Flüchtlingsbeschulung, einem Gremium aus Schulleitungen, Schulaufsichtsbeamten sowie Vertretungen von Schulträgern, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern, der maßgebliche Impulse zur Entwicklung des Schulischen Integrationsplans gegeben hat. Dieser Plan wird stetig weiterentwickelt und im Jahr 2017 noch besser auf die besonderen Bedürfnisse dieser Herausforderung, vor allem im Bereich der beruflichen Schulen, zugeschnitten. Der Schulische Integrationsplan fußt auf drei Säulen: einer gezielteren Steuerung und Verteilung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, einer Verbesserung der Ressourcenausstattung der Schulen und einem umfangreichen Fortbildungs- und Beratungsprogramm. Auf den folgenden Seiten stelle ich Ihnen diese drei Säulen näher vor.
2 Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Seite 2 1. Steuerung und Verteilung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Ausreichende Deutschkenntnisse sind Voraussetzung Gewährleistung einer gleichmäßigen Verteilung Der Wechsel von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern aus einer Intensivklasse in eine Regelklasse hängt ausschließlich von deren sprachlichen Fähigkeiten ab. Im Rahmen des bestehenden und bewährten schulischen Gesamtsprachförderkonzepts ist vorgesehen, dass nach einem Jahr Intensivklasse ein vollständiger Wechsel in die Regelklasse nur dann möglich ist, wenn die Deutschkenntnisse ausreichen, um dem Unterricht in allen Fächern folgen zu können. Trifft dies nicht zu, werden die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst weiter in den Intensivklassen beschult. Ergänzend unterstützen die Staatlichen Schulämter die Schulleitungen und richten bei Bedarf Verteilkonferenzen ein, damit eine gleichmäßige Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen der Region erfolgt. Damit stellen wir sicher, dass die einzelnen Klassengemeinschaften mit der Integrationsaufgabe nicht überfordert 2. Zusätzliche Stellen Die Herausforderung der Integration, die den Schulen Hessens unmittelbar bevorsteht, ist nur mit zusätzlichem Personal zu leisten. Aus diesem Grund hat die Hessische Landesregierung entschieden, im Etat des Kultusministeriums zusätzliche Stellen für das Jahr 2017 zu schaffen. Stellen für die Deutschförderung Im Rahmen der zusätzlichen Stellen ist ein Ausbau des bewährten Angebots von Deutschförderkursen in den Regelklassen vorgesehen. Bereits zu Beginn des Schuljahres 2016/17 wurden in diesem Bereich 50 Stellen zur Verfügung gestellt. Zum zweiten Halbjahr 2016/17 kommen weitere 60 Stellen hinzu. Diese Stellen sollen auch dem Bereich der beruflichen Schulen zugutekommen. Schaffung eines Integrationsindex Integration ist eine Gemeinschaftsleistung der gesamten Klassen- und Schulgemeinde. Daher stellt der Schulische Integrationsplan erstmals Stellen aus einem zusätzlichen Integrationsindex zur Verfügung, der als weitere Säule des bewährten Sozialindex allen Schulen zugutekommt, die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in Regelklassen aufnehmen. Die Höhe der jeweiligen Zuweisung für eine Schule richtet sich nach der Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die neu in eine Regelklasse kommen, und wird im ersten Jahr der Klassenzugehörigkeit zugewiesen. Insgesamt stehen bis zum Ende der Legislaturperiode 200 Stellen garantiert für diese zusätzliche integrationsfördernde Zuweisung im Rahmen des Sozialindex zur Verfügung.
3 Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Seite 3 Der neue Integrationsindex berücksichtigt außerdem Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die seit Beginn dieses Schuljahres erstmals in sogenannten Intensivkursen unterrichtet Intensivkurse werden in der Regel dort eingerichtet, wo die Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nicht zur Bildung einer Intensivklasse ausreicht. Im Unterschied zu den Intensivklassen sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler dabei von Beginn an einer Regelklasse zugeteilt, an deren Unterricht sie grundsätzlich teilnehmen. Zur Deutschintensivsprachförderung werden sie aber in Kleingruppen aus dem Regelunterricht herausgenommen. Außerordentliche Mehrklassenzuweisung zum Schulhalbjahr den Wechsel aus Intensivklassen um mehr als eine Schülerin beziehungsweise einen Schüler pro Klasse durchschnittlich überschritten wird. Dabei werden auch Zuzüge berücksichtigt. Einzige Voraussetzung ist, dass zunächst alle Klassen im Jahrgang gleichmäßig aufgefüllt wurden. Ihre Schule kann selbstständig darüber entscheiden, wie die Zuweisung verwendet wird. Insbesondere zieht das nicht zwangsläufig eine Klassenteilung nach sich. Damit geben wir Ihnen ein flexibles Instrument an die Hand, um auf die individuellen Gegebenheiten an Ihrer Schule reagieren zu können. Neben der Bildung einer zusätzlichen Klasse sind verschiedene Angebote denkbar: zusätzliche Förderkurse in Kernfächern, die Schaffung von Angeboten im Bereich der politischen Bildung und Wertevermittlung bis hin zur Doppelsteckung. Neben den beiden zuvor genannten Maßnahmen erhalten alle Schulen außerdem erstmals zum 2. Schulhalbjahr 2016/17 eine Zuweisung für eine außerordentliche Mehrklassenbildung, wenn die maximale Klassengröße unter anderem durch Mir ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass von dieser zusätzlichen Stundenzuweisung alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse profitieren, nicht nur die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. 3. Fortbildungs- und Beratungsprogramm Qualifikation und Beratung der Lehrkräfte zur Integration Als dritte große Säule sieht der Schulische Inte- grationsplan ein umfangreiches Fortbildungs- und Beratungsprogramm vor. In intensiver Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Staatlichen Schulämtern hat die Hessische Lehrkräfteakademie ein differenziertes Fortbildungs- und Beratungsprogramm entwickelt, das allen an schulischen Integrations prozessen Beteiligten Qualifizierungsangebote ermöglicht. Weiterführende Informationen zur Neuausrichtung der Fortbildung und Beratung folgen in der Januarausgabe von Schule aktuell. Darüber hinaus wurden die personellen Kapazitäten der Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) sowie der Schulpsychologie unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderung der Integration bereits in diesem Jahr verstärkt. Aufnahme- und Beratungszentren In allen 15 Staatlichen Schulamtsbezirken sind ABZ für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingerichtet, die über die Zentralen der einzelnen Schulämter zu erreichen sind. Die ABZ stehen zum einen den schulpflichtigen und berufsschulberechtigten Neuankömmlingen sowie deren Familien beratend zur Seite, unterstützen zum anderen aber auch die aufnehmenden Schulen. Ergänzend werden regelmäßige Austausch- und Netzwerktreffen für alle in der Schule Tätigen auf regionaler Schulamtsebene eingerichtet und umfangreiche Fortbildungen für den sogenannten sprachsensiblen Unterricht für Lehrkräfte in Regelklassen angeboten.
4 Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Seite 4 Schulpsychologie Auf Anfrage stehen Ihrer Schule die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Staatlichen Schulämter beratend zur Seite. Dabei spielt sowohl die psychologische Beratung von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern als auch der präventive und systembezogene Einsatz eine wichtige Rolle. Um eine professionelle migrationssensible Beratung und gegebenenfalls auch eine Trauma- Beratung für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung anbieten zu können, wurde ein landesweiter schulpsychologischer Schwerpunkt für Migration und Flüchtlingsberatung eingerichtet. Hierzu sind die schulpsycholo gischen Teams personell verstärkt und durch zusätzliche Qualifizierungen geschult worden, sodass in jedem Staatlichen Schulamt eine Ansprechperson für das Themenfeld der Migration und Flüchtlingsberatung zur Verfügung steht. Erster Adressat für Ihre Schule bei Einzelanfragen bleibt aber weiterhin der für Sie zuständige Schulpsychologe beziehungsweise die zuständige Schulpsychologin. Bei Bedarf wird die Ansprechperson für Migration und Flüchtlingsberatung hinzugezogen. Darüber hinaus kann im Bedarfsfall die schulpsychologische Beratung von einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher unterstützt Für die Zukunft ist ein weiterer Ausbau der Schulpsychologie geplant. Weitere Unterstützungssysteme / Sonderpädagogische Förderung / Inhaltliche Trennung von Inklusion und Integration Auch unter den Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache gibt es Kinder und Jugendliche, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Im Gegensatz zur Integration, die primär durch die Sprachförderung erfolgt, zielt die Inklusion auf Schülerinnen und Schüler mit umfassenden Beeinträchtigungen des Lernens, des Verhaltens, der Sprachentwicklung, des Sehens, des Hörens, der Motorik und der Kognition an allgemeinen Schulen. Sonderpädagogische Unterstützung erfolgt daher bei nachgewiesenem mangelndem Lernzuwachs (einschließlich des Sozialen Lernens) und nicht nur aufgrund unzureichender Schulleistungen oder unangepassten Verhaltens. Mangelnder Lernzuwachs bedeutet an dieser Stelle, dass die Schülerin oder der Schüler keinen Lernzuwachs verzeichnet, obwohl sie oder er ein Bildungsangebot erhält. Die sonderpädagogische Beratung durch regionale und überregionale Beratungs- und Förderzentren steht auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur Verfügung. Die Einberufung eines Förderausschusses erfolgt jedoch frühestens nach einem Jahr Schulerfahrung und einer schulpsychologischen Begutachtung. Nur dadurch ist gewährleistet, dass sonderpädagogische Förderung nicht in Fällen tätig wird, in denen die Sprachförderung, die medizinisch-therapeutische oder die psychologische beziehungsweise psychiatrische Behandlung vorrangig sind. Förderkonzept Allgemeine Schule Unterstützungsmaßnahmen Trauma- / Krisen-Bewältigung Hilfen zur Erziehung Inklusion / Sonderpädagogische Unterstützungsangebote Psychiatrische Angebote Psychologie Jugendhilfe, Schulsozialarbeit Beratungs- und Förderzentrum Klinik, Schule für Kranke Stationäre Angebote Heim, Internat, Förderschule Stufen der Unterstützungsmaßnahmen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
5 Hessisches Kultusministerium I Schule aktuell I Dezember 2016 Seite 5 Erforderliche Maßnahmen zur Integration im Kontext des Fremdsprachenangebots in den weiterführenden Schulen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger verfügen über sehr unterschiedliche Voraussetzungen, was ihre Fremdsprachenkenntnisse betrifft. Mit den Möglichkeiten, die die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) bietet, kann angemessen auf diese Situation reagiert So werden die Schülerinnen und Schüler darin unterstützt, den für sie bestmöglichen Bildungsabschluss zu erreichen. Die VOGSV ( 54) sieht dabei Folgendes vor: In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 sollen im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Schule Fördermaßnahmen zum Erlernen der ersten Fremdsprache eingerichtet Ab der Jahrgangsstufe 8 können Schülerinnen und Schüler, die weder über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift noch über Fremdsprachenkenntnisse im Sinne des schulischen Regelangebots verfügen, da sie keine deutsche Schule besucht haben, einen Antrag auf Wechsel der Sprachenfolge stellen. Die Sprache des Herkunftslandes kann dabei als erste oder zweite Sprache gewählt Das Kultusministerium hat daher für Sie ein Merkblatt und eine Übersicht erstellt, die die derzeitigen Möglichkeiten des Wechsels der Sprachenfolge aufzeigen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen ein Formblatt für den Antrag zur Verfügung, das auch auf unseren Internetseiten eingestellt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn noch einige Herausforderungen vor uns liegen, bin ich davon überzeugt, dass sich der gemeinsam eingeschlagene Weg für unsere Schulen und darüber hinaus für unsere Gesellschaft als der richtige erweisen wird. Ich möchte abschließend diese Gelegenheit nutzen und mich sehr herzlich für Ihre hervorragende Arbeit im letzten Jahr bedanken. Hinter Ihnen liegt eine sehr ereignisreiche Zeit. Ich wünsche Ihnen daher von Herzen frohe und gesegnete Feiertage im Kreise Ihrer Familie und Freunde sowie ein gesundes, glück liches und erfolgreiches Jahr Mit herzlichen Grüßen, Ihr Prof. Dr. R. Alexander Lorz Auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums finden Sie als Download den Erklärfilm Das hessische Schulsystem in deutscher Sprache mit arabischen, englischen und französischen Untertiteln, die Broschüre Erfolgreich Deutsch lernen Förderkonzept für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Hessen in deutscher, englischer und französischer Sprache, die Broschüre Erfolgreich Deutsch lernen Intensivklassen und Sprachförderkurse für Flüchtlinge ab 18 Jahren, die Broschüre Ehrenamtliches Engagement an Schulen Geflüchtete Kinder und Jugendliche unterstützen, fördern und integrieren. Außerdem kann die von der Unfallkasse Hessen veröffentlichte Broschüre Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge in Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen bei der UHK Hessen von Schulen bestellt Hessisches Kultusministerium Eva Collin Leiterin des Referats Öffentlichkeitsarbeit Luisenplatz Wiesbaden Tel.: Fax: oeffentlichkeitsarbeit@kultus.hessen.de
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