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1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Hessen // Vorsitzende // GEW Hessen Postfach Frankfurt Hessischer Landtag z.hd. Frau Öftring Betreff Schlossplatz 1-3 Frankfurt, Wiesbaden 21. November 2016 Kürzel: rg/cm Telefon: Fax: Web: Frankfurt, den Schriftliche Stellungnahme der GEW Hessen zur fünfzehnten öffentlichen Anhörung der Enquetekommission Kein Kind zurücklassen Rahmenbedingungen, Chancen und Zukunft schulischer Bildung in Hessen zum Thema Beschulung von Flüchtlingen Die GEW Hessen bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Enquetekommission zum Thema Beschulung von Flüchtlingen Stellung zu nehmen. Dabei orientiert sie sich an der von der Enquetekommission vorgelegten Gliederung und konzentriert sich auf die Fragen, zu denen sie einen fundierten Beitrag leisten kann. Grundsätzliches Die GEW versteht migrationsbedingte Diversität als eine Alltagsrealität, die unsere Gesellschaft prägt. Das Bildungssystem in unserer Migrationsgesellschaft muss strukturell entlang der sich daraus ergebenden Herausforderungen aufgebaut werden, so dass es auch unvorhergesehene Flucht- und Migrationsbewegungen besser bewältigen kann. Zwar zeigt die empirische Bildungsforschung immer wieder auf, dass der Bildungserfolg im Deutschen Bildungssystem sehr stark von der sozialen Herkunft wie auch von dem Vorhandensein eines Migrationshintergrundes abhängt, es ist aber ebenso richtig, dass Bildung einen wichtigen Beitrag zur Integration leistet. Nicht zuletzt der im Frühjahr vorgelegte nationale Bildungsbericht hat aufgezeigt, dass es in den vergangenen Jahren durchaus gelungen ist, sowohl die Bildungsbeteiligung wie auch den Bildungserfolg von Menschen mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Bevölkerung ohne einen solchen zu verbessern. Gleichwohl verlassen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund noch immer mehr als doppelt so oft das Schulsystem ohne einen Hauptschulabschluss (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016, S. 161ff.). Insbesondere Gesamtschulen sowie echte gebundene Ganztagsschulen leisten einen großen Beitrag zur Verbesserung der Bildungschancen. Daher kommt deren Ausbau eine Schlüsselfunktion zu, um die bestehende enge Kopplung von Bildungserfolg und Herkunft zu lockern. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Intensivförderung für Geflüchtete ebenso wie für die Zuwanderer aus der EU notwendig ist, die einen erheblichen Teil der Schülerinnen und Schüler in den Seiteneinsteigermaßnahmen ausmachen. Im Juli 2016 kamen von insgesamt Seiteneinsteigerinnen und -einsteigern an allgemeinbildenden Schulen in Hessen gut aus EU-Ländern, aus Nicht-EU-Ländern ohne Fluchthintergrund. Bank: BB-Bank IBAN DE BIC GENODE61BBB twitter.com/gewhessen youtube.de/hessengew

2 Bildungsinhalte Sprachförderung ist zweifelsohne die zentrale Herausforderung für die Integration von Geflüchteten wie auch von Seiteneinsteigerinnen und -einsteigern ohne Fluchthintergrund. Sprachförderung muss möglichst alltagsnah erfolgen, insbesondere im Bereich von InteA ist dabei auch der Bezug zu berufsfeldspezifischen Sprachanlässen erforderlich. Neben den im Rahmen von Intensivmaßnahmen behandelten grundlegenden Informationen ist für Themenbereiche wie Werteorientierung, politische Bildung und die Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen in erster Linie auf den Regelunterricht zu verweisen. Dieser wird von Seiteneinsteigerinnen und -einsteigern nach dem Besuch einer Intensivklasse wahrgenommen, sobald sie ein ausreichendes Sprachniveau erreicht haben. Im Falle der Sprachförderung im Rahmen eines Intensivkurses wird der Regelunterricht sukzessive parallel besucht. Daher müssen diese Themenbereiche und die entsprechenden Fächer gestärkt werden, was allen Schülerinnen und Schülern zu Gute käme. Für die primäre Behandlung dieser Themenfelder im Regelunterricht spricht auch, dass sich die Werteorientierung von Geflüchteten kaum von der der Bevölkerung mit deutscher Staatsbürgerschaft unterscheidet, wie jüngste wissenschaftliche Untersuchungen aufzeigen (vgl. Brücker/Rother/Schupp (Hg.) 2016, S. 73ff.). Gerade in den für diese Themenfelder zentralen sozialwissenschaftlichen Fächern, ganz besonders im Fach Politik und Wirtschaft bzw. im Lernbereich Gesellschaftslehre an Gesamtschulen, wird allerdings ein erheblicher Anteil des Unterrichts fachfremd erteilt (vgl. Drucksache 19/2933, Anlage 14). Eine fundierte und nachhaltige Vermittlung dieser Inhalte ist jedoch nur durch entsprechend qualifizierte Fachlehrerinnen und -lehrer möglich. Zur Stärkung der politischen Bildung bedarf es daher unter anderem einer Aufstockung des Faches Politik und Wirtschaft in den Stundentafeln, des vermehrten Einsatzes und der Einstellung von entsprechend qualifizierten Lehrkräften sowie des Ausbaus von Fort- und Weiterbildungsangeboten. Auch die Umsetzung des neuen Lehrplans für das Aufgabengebiet Sexualerziehung, der begrüßenswerter Weise die Vermittlung von Wissen über die Existenz unterschiedlicher Partnerschaftsformen und Verständnisse von Familie, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten und deren Akzeptanz vorsieht, muss durch ein entsprechendes Fortbildungsangebot flankiert werden. Ressourcen Für eine erfolgreiche Integration in und durch das Bildungssystem müssen ausreichende personelle, räumliche und sächliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Zwar wurden im Bereich der Sprachförderung tatsächlich zusätzliche Stellen geschaffen, der Personalaufwuchs bleibt allerdings weit hinter dem Bedarf zurück. Dies liegt auch daran, dass 2015 die Stundentafel von Intensivklassen von 28 auf 22 Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe I und von 20 auf 18 Unterrichtsstunden in der Grundschule abgesenkt wurde. Die GEW Hessen fordert die Rückkehr zum alten Stundenumfang, wie er in der entsprechenden Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 (VOGSV) festgelegt ist. Dieser ist angesichts der sich stellenden Aufgaben, die von der Sprachförderung bis zur Auseinandersetzung mit traumatisierenden Erfahrungen und der Bewältigung von Alltagsanforderungen reichen, dringend erforderlich. Aus diesem Grund müssen auch die Gruppengrößen auf maximal 12 Schülerinnen und Schüler reduziert werden das gilt insbesondere für InteA, wo eine Gruppengröße von bis zu 20 Personen vorgesehen ist. Zudem sollte in Intensivklassen mindestens in der Hälfte der Stunden eine Doppelbesetzung ermöglicht werden. Nahezu völlig gestrichen wurden die zusätzlichen Stunden für die Nachförderung, die allerdings pädagogisch sehr wichtig ist, wenn Integration gelingen soll. Hier

3 müssen die Stunden zugewiesen werden, die in der VOGSV festgelegt sind: Zusätzlich zwei Stunden pro Woche für Grundschülerinnen und -schüler sowie vier Stunden pro Woche für Sekundarstufenschülerinnen und -schüler! Der entstandene zusätzliche Bedarf an qualifizierten Lehrkräften darf nicht zu dauerhaften Abstrichen hinsichtlich der fachlichen Einstellungsanforderungen führen. Daher müssen kurzfristig Weiterbildungsangebote im Bereich Deutsch als Zweitsprache ausgebaut werden. Auch im Sinne eines Verständnisses von Integration als Dauer- und Querschnittsaufgabe des Bildungssystems sollte das Fach Deutsch als Zeitsprache umgehend als regulär in allen Lehramtsstudiengängen zu studierendes Fach im Hessischen Lehrerbildungsgesetz verankert werden. Auch Grundkenntnisse hinsichtlich der Sprachförderung sowie im Bereich der interkulturellen Bildung müssen fest in der Ausbildung für alle Lehrämter verankert werden. Die Lehrkräfte leisten Daueraufgaben und sind daher in unbefristete Arbeitsverhältnisse einzustellen. Mittel- und langfristig sieht die GEW Hessen die Gefahr eines erheblichen Fachkräftemangels aufgrund des steigenden Bedarfes, nicht nur wegen der jüngsten Migrationsbewegungen, sondern auch wegen steigender Geburtenzahlen. Zudem wird in den nächsten zehn Jahren ein erheblicher Anteil der Lehrerinnen und Lehrer in den Ruhestand gehen, so dass bestehende Stellen entsprechend neu besetzt werden müssen. Darüber hinaus müssen auch zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte eingestellt werden. Erheblicher Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der baulichen Situation der Schulen. Das gilt insbesondere für den Ballungsraum Rhein-Main, in dem schon länger ein Bevölkerungszuzug stattfindet. Es rächt sich, dass die Kommunalfinanzen unter dem Vorzeichen der Schuldenbremse in den vergangenen Jahren in einen Zustand der strukturellen Unterfinanzierung geraten sind (vgl. DGB Bezirk Hessen-Thüringen 2016). Die Kommunen müssen als Schulträger schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, Schulgebäude zu sanieren, zu erweitern und bei Bedarf neu zu bauen sowie die Schulsozialarbeit deutlich auszuweiten. Das Schulsystem Die schulische Vorqualifikation von schulpflichtigen Geflüchteten variiert erheblich, insbesondere in Abhängigkeit vom jeweiligen Herkunftsland (vgl. Brücker/Rother/Schupp (Hg.) 2016, S. 53ff.). Daher können keine verallgemeinerbaren Aussagen getroffen werden, wie die optimale individuelle Förderung auszugestalten ist. Die meisten Intensivklassen bestanden im Oktober 2016 mit 320 an Grundschulen sowie an Gesamtschulen mit einer Zahl von 324, davon 169 an Kooperativen Gesamtschulen und 155 an Integrierten Gesamtschulen. An Haupt- und Realschulen waren zum gleichen Zeitpunkt 206 Intensivklassen eingerichtet, an Gymnasien hingegen lediglich 33. Einerseits bieten Gesamtschulen tatsächlich gute Voraussetzungen für Intensivklassen, da sie eine bestmögliche Förderung unabhängig von den erzielten Lernfortschritten ermöglichen, welche vor der Einschulung durch die Aufnahme- und Beratungszentren nur bedingt prognostiziert werden können. Andererseits ist es nicht wünschenswert, dass die Schulform der Gymnasien weiterhin bei der Bewältigung, wie auch bei der Bereicherung durch diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung weitgehend außen vor bleibt. Daher sollten Intensivmaßnahmen bei allen Schulformen gleichermaßen angesiedelt werden. Das heißt aber auch, dass den Schulen, die Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger aufnehmen, von Beginn eines Schuljahres an die Möglichkeit gegeben wird, Plätze für die im Laufe des Schuljahres in die Regelklassen wechselnden Intensivklassenschülerinnen und - schüler frei zu halten. Nur so kann sichergestellt werden, dass der möglichst nahtlose Übergang in die Regelklassen erfolgen kann und dass sie nicht nach einem Jahr wieder die Schule wechseln müssen.

4 Besonders problematisch ist, dass in Hessen die Schulpflicht erst mit einer Zuweisung zu einer Gebietskörperschaft greift, so dass eine Zeitspanne von bis zu einem halben Jahr in den Erstaufnahmeeinrichtungen weitgehend ungenutzt für die systematische und professionelle Sprachförderung verstreicht. Um eine erfolgreiche Förderung insbesondere von jugendlichen Geflüchteten mit wenig oder gar keiner schulischen Vorbildung zu ermöglichen, sollte ein Schulbesuchsrecht bis zu einem Alter von 27 Jahren im Hessischen Schulgesetz verankert werden. Weitere Akteure Neben dem Schulsystem kommt auch den anderen Bildungsbereichen eine wichtige Aufgabe bei der Integration der Geflüchteten zu, das gilt für die frühkindliche Bildung ebenso wie für die Weiterbildung und die Hochschulen. Auch angesichts der, wie bereits geschildert, höchst heterogenen Bildungsbiographien lassen sich keine verlässlichen Aussagen über die Chancen für die baldige Integration in den Arbeitsmarkt treffen. In der Regel wird man davon ausgehen müssen, dass ein direkter Übergang in ein Ausbildungsverhältnis oder in ein Hochschulstudium nur einem kleineren Teil gelingen wird. Daher sind die Sprachförderung und das Vorhalten von Unterstützungsangeboten über die bestehenden Intensivmaßnahmen hinaus von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass ein möglichst großer Anteil mittelfristig in reguläre und qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse kommt. Erste Erfahrungen aus Hamburg mit dem zweijährigen Bildungsgang dualisierte Ausbildungsvorbereitung (AvM-Dual) für geflüchtete Jugendliche ab 16 Jahren zeigen, dass immerhin ein gutes Viertel der Teilnehmenden direkt in eine Ausbildung oder ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden konnte. 14 Prozent entschieden sich für einen weiteren Schulbesuch, ein knappes Viertel ging in eine berufsvorbereitende Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit über (vgl. Pressestelle des Senats 2016). Allerdings verfügen die Hamburger berufsbildenden Schulen mit AvM-Dual über deutlich bessere Rahmenbedingungen als die berufsbildenden Schulen in Hessen mit InteA, etwa hinsichtlich der Zuweisung von Stellen für Sozialpädagoginnen und -pädagogen. Aufgrund der mittlerweile jahrzehntelangen Erfahrung mit Intensivkursen und Intensivklassen ergeben sich folgende Forderungen, die mit ausreichenden Mitteln unterlegt werden müssen: Gruppen mit maximal 12 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen individuell fördern zu können; Rücknahme der Stundenkürzungen für Intensivklassen; mindestens 20 Stunden in der Grundschule und 28 Stunden in der Sekundarstufe I; Für die pädagogisch sehr wichtige Nachförderung müssen wieder zusätzliche Stunden zugewiesen werden. Für Deutsch-Förderkurse nach der Rückkehr in die Regelklasse sollen zwei Stunden pro Woche für Grundschülerinnen und schüler sowie vier Stunden pro Woche für Sekundarstufenschülerinnen und -schüler zugewiesen werden; Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger müssen sowohl in der Intensivklasse als auch in der Regelklasse angerechnet werden, da sie beide Klassen besuchen und die Eingliederung in die Regelklasse vorbereitet werden muss; maximal drei Intensivklassen pro Schule und nicht mehr als 25 % Flüchtlingskinder in einer Bestandsklasse; Übergänge (4/5, weiterführende Schule/ berufliche Schule, Ausbildung) stellen einen großen Problembereich dar; Formen der konkreten Förderung (z.b. Nachförderung in Deutsch an weiterer Schule) müssen entwickelt und etabliert werden;

5 Ausbau der Fort- und Weiterbildung für DaZ und DaF auch für Lehrkräfte, die noch nicht oder nur befristet beschäftigt sind; Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich der Alphabetisierung; Unbefristete Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Psychologinnen und Psychologen, die den schulischen Alltag von Flüchtlingskindern begleiten und sie und ihre Familien unterstützen, müssen eingerichtet werden; Die Aufnahme- und Beratungszentren müssen so ausgestattet sein, dass sie den Kindern und Jugendlichen ohne lange Wartezeiten einen Schulplatz vermitteln können; Doppelbesetzungen in Intensivklassen mindestens in der Hälfte aller Stunden schon in der Zuweisung einplanen; Einrichtung eines Dolmetscherpools bei den Staatlichen Schulämtern; Fortbildungen zum Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen durch das Schulamt; ausreichend Lehrmittel und Fördermaterialien; zusätzliche Raumkapazitäten an den Schulen; Anrechnung der Koordination des DaF/DaZ-Bereiches an Schulen; Interkulturelles Lernen ins Schulcurriculum der Schulen verankern; Deutschunterricht bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen; Ausweitung des Rechts auf Schulbesuch auch über die Schulpflicht hinaus mit der Perspektive einen Schulabschluss zu erwerben; Schulische Angebote für junge Erwachsene bis 27 Jahre; Konzepte und Erkenntnisse zum Spracherwerb bei Mehrsprachigkeit berücksichtigen (Angebote in Herkunftssprache, Wechsel der Sprachenfolge); DaZ/DaF als Studienfach für ein Lehramtsstudium anerkennen; Weitere Fortbildungen für neue Lehrkräfte, besonders zum sprachsensiblen Fachunterricht; Literatur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Degen, Geis, Hartmann, Hofmeyer, Merz, Quanz, Yüksel (SPD) und Fraktion betreffend Unterrichtssituation und Lehrkräftebedarf in Hessen, Drucksache 19/1874. Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2016): Bildung in Deutschland Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration, Bielefeld. Herbert Brücker/Nina Rother/Jürgen Schupp (Hg.) (2016): IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten: Überblick und erste Ergebnisse, IAB Forschungsbericht 14/2016. Pressestelle des Senats, 11. November 2016: Mehr als jugendliche Flüchtlinge jetzt im Praktikum in Hamburger Betrieben. DGB Bezirk Hessen-Thüringen (2016): Schwerpunktforderungen der Gewerkschaften zum Haushalt 2017 der Hessischen Landesregierung.

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