FFH-Verträglichkeitsvorprüfung

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1 Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Straße Planegg / München Telefon +49 (89) Telefax +49 (89) Dipl.-Umweltwiss. Mirja Meier Telefon +49 (89) Mirja.Meier@MuellerBBM.de FFH-Verträglichkeitsvorprüfung Fernwärme Ulm GmbH (FUG) Magirusstraße: Biomasse-Heizkraftwerk II Bericht Nr. M /6 4\M80414_06_BER_3D.DOC : Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: FUG Fernwärme Ulm GmbH Postfach Ulm Dipl.-Umweltwiss. Mirja Meier Insgesamt 23 Seiten Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Müller-BBM GmbH Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Planegg, HRB München Geschäftsführer: Horst Christian Gass Bernd Grözinger, Dr. Carl-Christian Hantschk Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Situation und Aufgabenstellung Methodische Vorgehensweise und Wirkfaktoren 4 2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Lage des Untersuchungsgebietes Natura 2000-Gebiete im Untersuchungsgebiet 6 3 Bewertungsgrundlagen und Methodik der Vorgehensweise zur Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten Beurteilungsgrundlagen Irrelevanzschwellen und relevante Schwellenwerte für die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit Beurteilungswerte Lebensraum- und artspezifische Beurteilungswerte (Stickstoffdeposition) Kompartimentspezifische Beurteilungswerte (Schadstoffeintrag in das Umweltkompartiment Luft) Erfassung und Beschreibung der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete (Auswirkungsprognose) Nährstoffeintrag in terrestrische und aquatische Lebensräume Eintrag von gasförmigen Schadstoffen in das Umweltkompartiment Luft Beurteilung der Erheblichkeit von Stoffeinträgen in Natura Gebiete und der Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH- Verträglichkeitsprüfung 20 4 Zusammenfassung 21 5 Grundlagen und Literatur 22 Seite 2

3 1 Einleitung 1.1 Situation und Aufgabenstellung Die Fernwärme Ulm GmbH (FUG) betreibt am Standort Magirusstraße ein mit Kohle, Öl, Gas und Biomasse befeuertes Heizkraftwerk mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 294 MW zur Fernwärme- und Stromversorgung. An diesem Standort plant die FUG die Errichtung und den Betrieb eines Biomasse- Heizkraftwerkes (BioHKW II) mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 25 MW. Als Brennstoff soll naturbelassenes Holz oder Altholz der Kategorien AI/AII sowie pflanzliche Abfälle eingesetzt werden. Das neue BioHKW II soll langfristig die Versorgungssicherheit gewährleisten. Die Anlage wird als wesentliche Änderung nach 16 BImSchG der am Standort bestehenden Feuerungsanlagen (13. BImSchV) durch Zubau einer Anlage nach TA Luft beantragt. Aufgrund der in der Umgebung ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete ist zu prüfen, ob das geplante Vorhaben mit den Schutz- und Erhaltungszielen dieser FFH- und Vogelschutzgebiete vereinbar ist. Für Natura 2000-Gebiete gilt ein Verschlechterungs- und Störungsverbot, d. h. ein Vorhaben muss mit den Erhaltungszielen, die sich auf die in der Gebietsmeldung bzw. den in den Standard-Datenbögen genannten Lebensraumtypen nach Anhang I und der geschützten Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) [7] beziehen, vereinbar sein. Hierin eingeschlossen sind auch Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete), so dass auch der Erhaltungszustand der nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) [8] geschützten Vogelarten zu gewährleisten ist. Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL bzw. nach 34 Abs. 1 BNatSchG [5] i. V. m. 38 Abs. 1 NatSchG sind Pläne und Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura Gebietes zu überprüfen. Das Schutzregime der 34 und 35 i. V. m. 10 Abs. 1 Nrn. 11 und 12 BNatSchG besteht aus einzelnen Teilprüfungen (FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ausnahme-Prüfung). Hiernach sieht das BNatSchG eine FFH-Vorprüfung (überschlägige Prüfung) zwar nicht ausdrücklich vor, gleichwohl ist aber nach 10 Abs. 1 Nrn. 11 und 12 BNatSchG generell zu prüfen, ob ein Vorhaben überhaupt geeignet ist, erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auszulösen. Vor diesem Hintergrund ist zunächst zu prüfen, ob ein Natura 2000-Gebiet durch das geplante Vorhaben betroffen sein kann und ob erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele überhaupt möglich sind. Nicht möglich sind Beeinträchtigungen dann, wenn sie offensichtlich ausgeschlossen werden können. Insofern erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, sind keine weiteren Untersuchungen erforderlich und das Projekt ist zulässig. Zeichnet sich dagegen ab, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, ist eine detaillierte Einzelfallbetrachtung im Rahmen einer detaillierten FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Seite 3

4 1.2 Methodische Vorgehensweise und Wirkfaktoren Die Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der FFH-relevanten Wirkfaktoren bilden neben der technischen Planung die Betriebsweise und der Ablauf der Bauphase der geplanten Anlage. Aus diesen einzelnen Wirkphasen können projektbezogene Wirkfaktoren auf die Umwelt abgeleitet werden, welche die Grundlage zur Bestimmung der Projektwirkungen auf die FFH-Gebiete bilden. Auf Basis der einzelnen Wirkphasen können bereits diejenigen Projektwirkungen begründet ausgeschlossen werden, die aufgrund ihrer Art, Dauer und räumlichen Ausdehnung nicht dazu in der Lage sind, ein Natura 2000-Gebiet nachteilig oder nachhaltig zu beeinträchtigen. Das geplante Vorhaben liegt außerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten, so dass eine direkte Betroffenheit der Natura 2000-Gebiete, z. B. in Form einer unmittelbaren Flächeninanspruchnahme, ausgeschlossen ist. Auf Basis der Ergebnisse der Immissionsprognose [9] kann festgestellt werden, dass Luftschadstoffemissionen potenziell dazu geeignet sein könnten, ein Natura Gebiet im Umfeld des Vorhabens zu beeinträchtigen. Weitere Wirkfaktoren können ausgeschlossen werden. Im Rahmen der vorliegenden FFH-Vorprüfung wird somit lediglich die Verträglichkeit des Projektes mit den Natura 2000-Gebieten im Umfeld des Anlagenstandortes hinsichtlich der Luftschadstoffemissionen untersucht. Hierzu wurden die nachstehenden Arbeitsschritte durchgeführt: 1. Abgrenzung des Untersuchungsraumes Das Untersuchungsgebiet wurde so bemessen, dass die vorhabensbedingten maximalen Immissionsjahreszusatzbelastungen bzw. die maximal zu erwartende Stickstoffdeposition innerhalb des Untersuchungsgebietes liegt und die beurteilungsrelevanten Natura 2000-Gebiete im Umfeld der geplanten Anlage abgebildet werden können. 2. Beschreibung der Natura 2000-Gebiete Die innerhalb des abgegrenzten Untersuchungsgebietes ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete werden in knapper Form beschrieben. 3. Ermittlung der Auswirkungen des Projektes auf die FFH-Lebensräume und -Arten und den hiermit verbundenen Erhaltungszielen Es erfolgt eine Beurteilung der möglichen Betroffenheit und der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten. 4. Prüfung der Erfordernis zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung Auf Grundlage der ermittelten Ergebnisse bzw. der möglichen Betroffenheit von Lebensräumen und Arten in den Natura 2000-Gebieten erfolgt eine abschließende Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen und der Erforderlichkeit zur Durchführung einer detaillierten FFH-Verträglichkeitsprüfung. Seite 4

5 2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 2.1 Lage des Untersuchungsgebietes Die Festlegung des Untersuchungsgebietes für die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit orientiert sich an der räumlichen Ausdehnung des relevanten Wirkfaktors der Luftschadstoffemissionen. Das Untersuchungsgebiet ist so bemessen, dass alle maßgeblichen Bestandteile der Natura 2000-Gebiete angemessen berücksichtigt werden. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich grundsätzlich an der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Brandenburger Papiers des Landesumweltamtes Brandenburg [10]. Hiernach wird das Untersuchungsgebiet gemäß Nr der TA Luft festgelegt. Es handelt sich dabei um das Beurteilungsgebiet, dessen Fläche sich innerhalb eines Umkreises um den Emissionsschwerpunkt der zu betrachtenden Anlage mit einem Radius des 50fachen der tatsächlichen Schornsteinhöhe erstreckt. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird ein größeres Untersuchungsgebiet zugrunde gelegt, das eine Ausdehnung von ca. 12 x 12 km aufweist. Es enthält das nach TA Luft kreisförmig definierte Gebiet mit einem Radius des 50-fachen der geplanten Schornsteinhöhe des neuen BioHKW II (40 m). In der Abbildung 1 ist das Untersuchungsgebiet dargestellt. Abbildung 1. Standort (rot) und Umgebung, Untersuchungsgebiet (blau) (entspricht dem Rechengebiet für die Immissionsprognose), Untersuchungsgebiet nach TA Luft (grün); Auszug aus [11] Seite 5

6 2.2 Natura 2000-Gebiete im Untersuchungsgebiet Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind folgende Natura 2000-Gebiete ausgewiesen: FFH-Gebiet Blau und Kleine Lauter (DE ) FFH-Gebiet Donautal bei Ulm (DE ) FFH-Gebiet Illertal (DE ) FFH-Gebiet Untere Illerauen (DE ) SPA-Gebiet Täler der mittleren Flächenalb (DE ) Die nachfolgende Abbildung zeigt die FFH- und SPA-Gebiete im Untersuchungsgebiet. DE DE DE DE Abbildung 2. FFH-Gebiete (magenta) und Vogelschutzgebiet (blau) im Untersuchungsgebiet (verändert nach [12] und [13]) In den nachstehenden Tabellen werden die Natura 2000-Gebiete kurz beschrieben. Seite 6

7 Tabelle 1. Kurzbeschreibung des FFH-Gebietes Blau und kleine Lauter (DE ) [14] Beschreibung und Schutzwürdigkeit Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL Arten nach Anhang II der FFH-RL Das Blautal mit Seitentälern ist eine Tallandschaft voller Kontraste: 76 Höhlen, Felsen, Trocken-, Halbtrockenrasen, Auwiesen, das Arnegger Ried und Steppenheidewald mit Säumen wechseln sich mit anderen überwiegend naturnahen Laubwaldgesellschaften ab. Im Blautal mit Seitentälern kommen fast alle im Naturraum bekannten Tier- und Pflanzenarten vor Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 5130 Wacholderheiden 6110 Kalk-Pionierrasen* 6210 Kalk-Magerrasen (orchideenreiche Bestände)* 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 7230 Kalkreiche Niedermoore 8160 Kalkschutthalden* 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 8310 Höhlen 9130 Waldmeister-Buchenwald 9150 Orchideen-Buchenwälder 9180 Schlucht- und Hangmischwälder* 91E0 Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* 1014 Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) 1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) 1163 Groppe (Cottus gobio) 1166 Kammmolch (Triturus cristatus) 1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) 1323 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) 1337 Biber (Castor Fiber) 1381 Grünes Besenmoos (Dicranum viride) 1393 Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus) 1902 Frauenschuh (Cypripedium calceolus) 1078 Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria)* Seite 7

8 Lebensraumklassen (%-Anteil am Gebiet) Binnengewässer (1 %) Fels- und Rohbodenkomplexe (1 %) Ackerkomplex (3 %) Grünlandkomplexe trockener Standorte (5 %) Gründlandkomplexe mittlerer Standorte (8 %) Intensivgrünlandkomplexe ( verbessertes Grasland ) (1 %) Niedermoorkomplex (auf organischen Böden) (1%) Feuchtgründlandkomplex auf mineralischen Böden (20%) Laubwaldkomplexe (44%) Nadelwaldkomplexe (2 %) anthropogen stark überformte Biotopkomplexe (2 %) Mischwaldkomplex (12 %) * fett prioritäre Lebensräume bzw. Arten Seite 8

9 Tabelle 2. Kurzbeschreibung des FFH-Gebietes Donautal bei Ulm (DE ) [15] Beschreibung und Schutzwürdigkeit Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL Arten nach Anhang II der FFH-RL Lebensraumklassen (%-Anteil am Gebiet) Es handelt sich um noch übrige Reste der Flussaue bestehend aus feuchten Wirtschaftswiesen, Altarmen des ehemaligen Flusslaufs, naturnahen Flussabschnitten und Auwäldern, die durchsetzt sind von Stau- und Kiesseen und breite Überschwemmungszonen aufweisen. Die Donau gilt als Lebensraum von seltenen Fischarten (Huchen, Rapfen) Natürliche nährstoffreiche Seen 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 9130 Waldmeister-Buchenwald 91E0 Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* 91F0 Hartholzauenwälder 1105 Huchen (Hucho hucho) 1130 Rapfen (Aspius aspius) 1337 Biber (Castor fiber) 1381 Grünes Besenmoos (Dicranum viride) Binnengewässer (19 %) Ackerkomplex (19 %) Gehölzkulturkomplex (1 %) Grünlandkomplexe mittlerer Standorte (12 %) Feuchtgrünlandkomplex auf mineralischen Böden (2 %) Laubwaldkomplexe (21 %) Nadelwaldkomplexe (10 %) anthropogen stark überformte Biotopkomplexe (3 %) Mischwaldkomplex (13 %) * fett prioritäre Lebensräume bzw. Arten Seite 9

10 Tabelle 3. Kurzbeschreibung des FFH-Gebietes Illertal (DE ) [16] Beschreibung und Schutzwürdigkeit Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL Arten nach Anhang II der FFH-RL Lebensraumklassen (%-Anteil am Gebiet) Es handelt sich um Auwälder entlang der Iller im Baden- Württembergischen Teil der Illeraue mit Hart,- Weichholzaue und Kleebwäldern, die den naturkundlichen Schwerpunkt in Bayern hat Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 6210 Kalk-Magerrasen (orchideenreiche Bestände)* 6430 feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 9180 Schlucht- und Hangmischwälder* 91E0 Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* 91F0 Hartholzauenwälder 1059 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) 1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) 1166 Kammmolch (Triturus cristatus) 1381 Grünes Besenmoos (Dicranum viride) Binnengewässer (1 %) Ackerkomplex (4 %) Grünlandkomplexe mittlerer Standorte (13 %) Feuchtgrünlandkomplex auf mineralischen Böden (1 %) Laubwaldkomplexe (45 %) Nadelwaldkomplexe (10 %) anthropogen stark überformte Biotopkomplexe (2 %) Mischwaldkomplex (24 %) * fett prioritäre Lebensräume bzw. Arten Seite 10

11 Tabelle 4. Kurzbeschreibung des FFH-Gebietes Untere Illerauen (DE ) [17] Beschreibung und Schutzwürdigkeit Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL Arten nach Anhang II der FFH-RL Lebensraumklassen (%-Anteil am Gebiet) In Teilen periodisch überschwemmte Auen der begradigten Iller mit durchziehendem Kanal und zwei Baggerseen, überwiegend naturnaher Eichen-Ulmen-Wald. Einer der letzten Auwälder mit in Teilen naturnaher Überschwemmungsdynamik und auentypisch wechselnden Grundwasserständen, lebhaftes Relief mit Flutmulden, naturnahe Waldstruktur mit hohem Alt- und Totholzanteil, Vorkommen des Strebers Natürliche nährstoffreiche Seen 6210 Kalk-Magerrasen (orchideenreiche Bestände) 6430 feuchte Hochstaudenfluren 91E0 Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 91F0 Hartholzauenwälder 1337 Biber (Castor fiber) 1166 Kammmolch (Triturus cristatus) 1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) 1160 Streber (Zingel Streber) 1163 Groppe (Cottus gobio) Binnengewässer (35 %) Laubwald (60 %) Nadelwald (5 %) * fett prioritäre Lebensräume bzw. Arten Seite 11

12 Tabelle 5. Kurzbeschreibung des SPA-Gebietes Täler der Mittleren Flächenalb (DE ) [18] Beschreibung und Schutzwürdigkeit Arten nach Anhang II der FFH-RL Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten sowie weitere Wasservögel Lebensraumklassen (%-Anteil am Gebiet) Tallandschaften der Schwäbischen Alb mit Wacholderheiden, Magerrasen, naturnahen Wäldern, Feldkomplexen und Fließgewässern mit einem kurzen Abschnitt der Donau. Eines der bedeutendsten Brutgebiete für den Wanderfalken in Baden-Württemberg. Regelmäßiges Brutvorkommen des Uhus. Wacholderheiden als traditionelle Nutzungsform, einzelne steinzeitliche Siedlungsspuren, Aufschlüsse des Weißen Jura mit Schwammriffen in den Tälern. Durchbruchstal der Donau, Höhlen und Karstquellen (Wimsener Schauhöhle). A215 Uhu (Bubo bubo) A103 Wanderfalke (Falco peregrinus) A313 Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Binnengewässer (4 %) Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana (2 %) Melioriertes Grünland (15 %) Anderes Ackerland (2 %) Laubwald (22 %) Nadelwald (3 %) Mischwald (50 %) Binnenlandfelsen, Sandflächen etc. (2 %) Seite 12

13 3 Bewertungsgrundlagen und Methodik der Vorgehensweise zur Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten 3.1 Beurteilungsgrundlagen Auf Grundlage des ermittelten projektrelevanten Wirkfaktors der Luftschadstoffemissionen erfolgt die Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit des Projektes nach der Vorgehensweise der Vollzugshilfe zur Beurteilung von irrelevanten und erheblichen Stoffeinträgen in Natura 2000-Gebiete (Brandenburger Papier) des Landesumweltamtes Brandenburg aus dem Jahr 2008 [10] und unter Berücksichtigung der vom Kieler Institut für Landschaftsökologie veröffentlichten Studie zur Bewertung von Stickstoffeinträgen im Kontext der FFH-Verträglichkeitsstudie aus dem Jahr 2008 [19]. Das Brandenburger Papier stellt eine transparente und nachvollziehbare Beurteilungsgrundlage zur Bewertung von Stoffeinträgen in Natura 2000-Gebiete dar. Das Brandenburger Papier ist als wissenschaftliche Beurteilungsgrundlage allgemein anerkannt und wird regelmäßig als geeignete Vorgehensweise für die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG angewendet. Die Bewertung der vorhabensbedingten Zusatzbelastung erfolgt u. a. anhand der im Brandenburger Papier genannten Beurteilungswerte. Das Brandenburger Papier legt anhand von stoffspezifischen Beurteilungswerten bestimmte Irrelevanz- und Erheblichkeitsschwellen fest. Bei Einhaltung dieser Beurteilungswerte kann davon ausgegangen werden, dass es in den Ökosystemkompartimenten (Boden, Wasser, Luft, Sediment) zu keinen grundlegenden stoffbedingten Störungen kommt. Hierin eingeschlossen sind auch die in den Lebensräumen der Gebiete vorkommenden Arten, da diese in einer unmittelbaren Wechselwirkung mit den Lebensräumen bzw. den Lebensraumeigenschaften stehen. Verändern sich die Lebensraumbedingungen durch Nähr- oder Schadstoffeinträge, so ist eine nachteilige Beeinträchtigung der dort lebenden Arten potenziell möglich. Gemäß dem Brandenburger Papier werden folgende Beurteilungswerte und Bewertungsgrundsätze in Ansatz gebracht: Lebensraum- und artspezifische Wirkungswerte (Stickstoffdeposition) Kompartimentspezifische Wirkungswerte (Stoffeinträge in die Umweltkompartimente Boden, Wasser, Sediment und Luft) Hinsichtlich der Bewertung der Stickstoffeinträge wird neben dem Brandenburger Papier die vom Kieler Institut für Landschaftsökologie veröffentlichte Studie zur Bewertung von Stickstoffeinträgen im Kontext der FFH-Verträglichkeitsstudie aus dem Jahr 2008 herangezogen [19]. Dort wurde auf Grundlage des aktuellen Wissensstandes zur Problematik der Stickstoffdeposition und ihrer Bewertung im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsprüfungen ein Bewertungsmodell dargelegt, ab welcher zusätzlichen Stickstoffbelastung mit einer relevanten Beeinträchtigung zu rechnen ist. Nach diesem Verfahren wird die zusätzliche Belastung durch Immissionen eines Vorhabens bewertet. Seite 13

14 Die Bewertung der stofflichen Zusatzbelastung erfolgt anhand der Ergebnisse der Immissionsprognose für Luftschadstoffe [9]. Dort wurde die Zusatzbelastung durch SO 2 und NO x ermittelt sowie die trockene und nasse Stickstoffdeposition berechnet. 3.2 Irrelevanzschwellen und relevante Schwellenwerte für die Beurteilung der FFH- Verträglichkeit Gemäß dem Brandenburger Papier [10] ist davon auszugehen, dass bei der Einhaltung oder Unterschreitung der Beurteilungswerte eine nachteilige Beeinträchtigung der Erhaltungsziele bzw. des Erhaltungszustandes durch die Belastung von Nährund Schadstoffen nicht zu erwarten ist. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen zum Erhalt oder zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes eines Lebensraumes bzw. einer Art gegeben sind. Im Rahmen dieser FFH-Vorprüfung werden die absoluten projektbedingten Zusatzbelastungen sowie der prozentuale Beitrag der Zusatzbelastung zum Beurteilungswert berechnet. Der prozentuale Beitrag wird den sogenannten Irrelevanzkriterien des Brandenburger Papiers gegenüber gestellt, um im Rahmen der Vorprüfung zu entscheiden, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bezüglich möglicher Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete durchgeführt werden muss. Hierzu definiert das Brandenburger Papier für die projektrelevanten Stoffe des geplanten Vorhabens folgende Irrelevanzschwellen. 5 % des Beurteilungswertes für den Regelfall 10 % des Beurteilungswertes für Stickstoffdepositionen Bei einem Unterschreiten der Irrelevanzschwellen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der FFH-Lebensraumtypen und arten ausgeschlossen werden (es sei denn, der Erhaltungszustand eines betroffenen Natura2000-Gebietes ist als ungünstig (C) eingestuft und diese Einstufung erfolgte nachweislich oder sehr wahrscheinlich aufgrund von Wirkungen der hier zu beurteilenden Schadstoffe). Das Kieler Institut für Landschaftsökologie [19] definiert als relevanten Schwellenwert eine Zusatzbelastung durch Stickstoffedposition in der Größenordnung von 3 % des Critical Loads. Der 3 %-Wert ist demnach niedriger als der Umfang der verschiedenen natürlichen Prozesse, die einen Entzug von anfallenden Stickstoffverbindungen bewirken. Solange dieser Schwellenwert nicht überschritten wird, können ohne vertiefte Prüfungen signifikante Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. 3.3 Beurteilungswerte Lebensraum- und artspezifische Beurteilungswerte (Stickstoffdeposition) Zur Beurteilung der Stickstoffdeposition in FFH-Gebiete/Ökosysteme werden empirische Critical Loads herangezogen. Auf internationaler Ebene (UNECE-Luftreinhaltekonvention) wurden in Bern 2002 insbesondere für Stickstoffdepositionen Critical Loads für empfindliche Ökosysteme wie Wälder, Heiden, Moore und Grünland in der sogenannten Berner Liste festgelegt. Als Critical Load wird diejenige Luftschadstoffdeposition definiert, bei deren Unterschreitung nach derzeitigem Kenntnisstand auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte an Ökosystemen und Teilen davon zu Seite 14

15 erwarten sind. Critical Loads werden gemäß der Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Brandenburg zur Ermittlung erheblicher und irrelevanter Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete als Beurteilungswerte bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung empfohlen. Im Anhang 1B und 4B des Brandenburger Papiers sind die lebensraum- und artspezifischen Beurteilungswerte (Critical Loads) zur Bewertung der Gesamtstickstoffdeposition dargestellt. In der nachstehenden Tabelle werden die Critical Loads den innerhalb des Untersuchungsgebietes vorhandenen Lebensraumtypen gegenübergestellt. Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht alle im vorliegenden Fall relevante Natura 2000-Gebiete signifikante Vorkommen eines Lebensraumtyps nach FFH- Richtlinie aufweisen. Diese Natura 2000-Gebiete besitzen jedoch eine ähnliche Lebensraumausstattung (z. B. Grünland, Gewässer). Tabelle 6. Critical Loads für Stickstoffdepositionen in FFH-Lebensraumtypen (Anhang 1B und 4B in [10]) Ökosystem Lebensraumtyp nach Anhang 1 FFH- Richtlinie (Natura 2000-Code) bzw. Lebensraumklasse Oberflächenwasserhabitate im Inland Natürliche eutrophe Seen 3140 Flüsse der planeren bis montanen Stufe 3260 Moor- und Sumpfhabitate Critical Loads nach der Berner Liste [kg N/ha*a] Nährstoffärmere Flachmoore 7140/ Graslandhabitate Kalk-Pionierrasen Halbtrockenrasen Feuchte Hochstaudenfluren Mähwiesen Heideland-, Busch- und Tundrahabitate Wacholderheiden Waldhabitate Gemäßigte Wälder (allgemein) Auwälder 9130/9150/ E0/91F Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die stickstoffempfindlichsten Lebensraumtypen der im Untersuchungsgebiet liegenden FFH-Gebiete einen Critical Load von kg N/ha*a aufweisen. Seite 15

16 Wird der Critical Load von kg N/ha*a durch die Gesamtbelastung eingehalten bzw. wird die Irrelevanzschwelle durch die Zusatzbelastung unterschritten, so ist sichergestellt, dass keine erheblichen Auswirkungen auf sämtliche Natura Gebiete durch die projektbedingten Stickstoffdepositionen hervorgerufen werden. Für das Vogelschutzgebiet sind keine Lebensraumtypen definiert. Die Lebensgrundlage der Vögel ist jedoch unmittelbar mit den Lebensraumbedingungen verknüpft, so dass eine Beeinträchtigung der Lebensräume Auswirkungen auf die Vogelpopulationen haben kann Kompartimentspezifische Beurteilungswerte (Schadstoffeintrag in das Umweltkompartiment Luft) Für die Beurteilung der Erheblichkeit der zusätzlichen projektbedingten gasförmigen Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete in das Umweltkompartiment Luft wird auf kompartimentspezifische Beurteilungswerte des Brandenburger Papiers zurückgegriffen. Bei der Unterschreitung dieser Beurteilungswerte sind nach aktuellem Kenntnisstand auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte an Ökosystemen oder Teilen davon zu erwarten. Die Beurteilungswerte im Anhang 4A des Brandenburger Papiers für das Umweltkompartiment Luft sind für die Stoffe Schwefeldioxid (SO 2 ) und Stickstoffoxide (NO X, angegeben als NO 2 ) durch die 22. BImSchV sowie in Nr. 4.4 der TA Luft als mittlere jährliche Immissionskonzentration definiert. Die hierin enthaltenen Beurteilungswerte stellen im Rahmen der FFH-VP sogenannte Critical Levels dar. Bei deren Unterschreitung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine direkten Schäden an Rezeptoren von Pflanzen, einzelnen Pflanzenarten, Pflanzengemeinschaften oder Ökosystemen zu erwarten. In der nachstehenden Tabelle sind die Critical Levels dargestellt. Tabelle 7. Beurteilungswerte für Schadstoffeinträge in Luft (Critical Levels) Schadstoff / Stoffgruppe Critical Level in μg/m³ Stickstoffoxide (NO X, angegeben als NO 2 ) 30 Schwefeldioxid (SO 2 ) 20 Zur Festlegung der Irrelevanzgrenze orientiert sich das Brandenburger Papier an den Vorgaben der TA Luft. Hiernach gilt in der TA Luft für die in Nr. 4.4 zum Schutz empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme festgelegten Immissionswerte eine Irrelevanzschwelle von 10 % des Beurteilungswertes. Im Brandenburger Papier wird daraus eine Irrelevanzschwelle von 5 % des Beurteilungswertes für den Regelfall für die projektbedingte Zusatzbelastung abgeleitet. Seite 16

17 3.4 Erfassung und Beschreibung der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete (Auswirkungsprognose) Nährstoffeintrag in terrestrische und aquatische Lebensräume Hinsichtlich des möglichen Eintrags versauernder und eutrophierender Komponenten in die Natura 2000-Gebiete sind die Stickstoffeinträge durch Stickoxide zu nennen. Bei der Ermittlung der Stickstoffdeposition in [9] wurde sowohl die trockene als auch die nasse Stickstoffdeposition berücksichtigt. Die nachfolgende Abbildung zeigt die vorhabensbedingte Zusatzbelastung durch Stickstoffdeposition im Untersuchungsgebiet. Die maximale Zusatzbelastung durch Stickstoffdeposition liegt dabei im Nahbereich der Anlage und außerhalb der FFH- Gebiete. Zur Beurteilung der Zusatzbelastung innerhalb der FFH-Gebiete wird der in den jeweiligen FFH-Gebieten am höchsten belastete Aufpunkt betrachtet. In der Abbildung 3 sind diese Aufpunkte grün hinterlegt. Der Analysepunkt 2 (ANP_2) stellt dabei den am höchsten belasteten Aufpunkt von zwei FFH-Gebieten dar, die räumlich direkt aneinander angrenzen (DE im baden-württembergischen Teil des Untersuchungsgebietes und DE im bayerischen Teil des Untersuchungsgebietes). Durch das Vorhaben verursachte Stickstoff-Deposition im Untersuchungs- Abbildung 3. gebiet Seite 17

18 In Tabelle 8 ist die Zusatzbelastung durch Stickstoffdeposition in die FFH-Gebiete dargestellt und den Critical Loads gegenübergestellt. Die maximale vorhabensbedingte Zusatzbelastung in den jeweiligen FFH-Gebieten liegt an allen Aufpunkten bei deutlich weniger als 10 % des zugrunde zu legenden Critical Loads. Die Irrelevanzschwelle von 10 % des Beurteilungsgebietes wird somit in allen im Untersuchungsgebiet befindlichen FFH-Gebieten deutlich unterschritten. Für das Vogelschutzgebiet (ANP_1) sind zwar keine Lebensraumtypen definiert, die Lebensgrundlage der Vögel ist jedoch unmittelbar mit den Lebensraumbedingungen verknüpft, so dass eine Beeinträchtigung der Lebensräume Auswirkungen auf die Vogelpopulationen haben kann. Die maximale Zusatzbelastung durch Stickstoffdeposition ist mit 0,02 kg/ha*a so gering, dass selbst bei Zugrundelegung des in [10] definierten niedrigsten Critical Loads (5 10 kg/ha*a) die Irrelevanzschwelle deutlich unterschritten wird. Tabelle 8. Projektbedingte maximale Zusatzbelastung durch Stickstoffdeposition innerhalb der FFH-Gebiete und Gegenüberstellung mit dem Critical Load für den jeweiligen Lebensraumtyp im Untersuchungsgebiet FFH-Gebiet Analysepunkt maximale Zusatzbelastung Critical Loads 1) für Stickstoffdeposition Anteil der Zusatzbelastung am Critical Load kg N/(ha*a) kg N/(ha*a ) (%) DE ANP_3 0, <1,1 DE ANP_2 3) 0, <1,6 DE ANP_4 0, <0,4 DE ANP_2 0, <1,6 DE ANP_1 0,02-2) 1) Beurteilungswerte nach Anhang 1B und Anhang 4B des Brandenburger Papiers 2) Für das SPA-Gebiet sind keine Lebensraumtypen definiert. 3) ANP_2 gilt für zwei FFH-Gebiete, die direkt aneinander angrenzen. Nach [19] ist eine Zusatzbelastung in der Größenordnung bis zu 3 % des Critical Loads als nicht signifikante Veränderung einzustufen und liegt unterhalb der natürlichen 3 %-Schwankungsbreite von Stoffwechselprozessen eines Lebensraumkomplexes. Ein Nichterreichen von Maßnahmen- oder Schutzzielen ist aus dieser geringen Zusatzbelastung nicht zu begründen. Aus diesem Grund ist für sämtliche Lebensraumtypen, aber auch für sonstige Bestandteile der Natura 2000-Gebiete, eine relevante projektbedingte Beeinflussung durch Stickstoffeinträge nicht zu erwarten. Der projektbedingte zusätzliche Stickstoffeintrag stellt somit im Vergleich zu den Critical Loads für Stickstoffdepositionen eine vernachlässigbare Menge dar. Seite 18

19 3.4.2 Eintrag von gasförmigen Schadstoffen in das Umweltkompartiment Luft In der nachstehenden Tabelle ist die maximale Immissionszusatzbelastung in den jeweiligen Natura 2000-Gebieten dargestellt und den Critical Levels gegenübergestellt. Tabelle 9. Maximale Kenngrößen der Immissions-Jahres-Zusatzbelastung (IJZ max ) für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide in den jeweiligen Natura 2000-Gebieten sowie Gegenüberstellung mit den Critical Levels FFH-Gebiet Analysepunkt maximale Zusatzbelastung Critical Level 1) Anteil der Zusatzbelastung am Critical Level µg/m 3 µg/m 3 (%) Schwefeldioxid, SO 2 DE ANP_3 0,26 <1,3 DE ANP_2 2) 0,35 <1,8 20 DE ANP_4 0,11 <0,6 DE ANP_2 0,35 <1,8 DE ANP_1 0,06 <0,3 Stickstoffoxide, angegeben als NO 2 DE ANP_3 0,32 <1,1 DE ANP_2 2) 0,44 <1,5 30 DE ANP_4 0,13 <0,4 DE ANP_2 0,44 <1,5 DE ANP_1 0,07 <0,2 1) Beurteilungswerte nach Anhang 4A des Brandenburger Papiers 2) ANP_2 gilt für zwei FFH-Gebiete, die direkt aneinander angrenzen. Die Tabelle zeigt, dass die maximale die Immissionsjahreszusatzbelastung an Schwefeldioxiden und Stickstoffoxiden in das Umweltkompartiment Luft in den jeweiligen Natura 2000-Gebieten deutlich unterhalb der Irrelevanzgrenzen der TA Luft von 10 % sowie deutlich unterhalb der Irrelevanzgrenzen des Brandenburger Papiers von 5 % des Beurteilungswertes liegt. Seite 19

20 3.5 Beurteilung der Erheblichkeit von Stoffeinträgen in Natura 2000-Gebiete und der Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung Die prognostizierten maximalen projektbedingten Zusatzbelastungen für Stickstoffdepositionen in den im Untersuchungsgebiet liegenden Natura 2000-Gebieten liegen deutlich unterhalb der Irrelevanzschwelle von 10 % der zugrunde zu legenden Critical Loads. Die Zusatzbelastungen liegen ebenso deutlich unter 3 % des jeweiligen Critical Loads, so dass die Zusatzbelastung als nicht signifikante Veränderung einzustufen ist, da diese unterhalb der natürlichen 3%-Schwankungsbreite von Stoffwechselprozessen eines Lebensraumkomplexes liegen [19]. In Bezug auf die maximalen Immissionszusatzbelastungen an Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden in den jeweiligen Natura 2000-Gebieten ist ebenfalls eine Unterschreitung der Irrelevanzschwelle von jeweils 10 % der Beurteilungswerte der TA Luft sowie von 5 % der Critical Levels des Brandenburger Papiers festzustellen. Aufgrund dieser Unterschreitung der Irrelevanzschwellen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der FFH-Lebensraumtypen und arten bzw. der Natura 2000-Gebiete nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Das geplante Vorhaben ist somit als FFH-verträglich zu beurteilen. Gemäß der Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Brandenburg aus dem Jahr 2008 besteht somit keine weitere Notwendigkeit einer Prüfung der Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete im Sinne eine detaillierten FFH-Verträglichkeitsprüfung. Seite 20

21 4 Zusammenfassung Die Untersuchung zu den möglichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten durch das geplante Vorhaben der Fernwärme Ulm GmbH (FUG) am Standort Magirusstraße Errichtung und Betrieb eines Biomasse-Heizkraftwerkes (BioHKW II) im Sinne einer FFH-Vorprüfung wurde auf Grundlage der projektrelevanten Wirkfaktoren anhand der derzeit anerkannten Beurteilungstechnik durchgeführt. Die Vorprüfung umfasste eine Prüfung der möglichen, durch die geplante Anlage hervorgerufenen Auswirkungen durch Stickstoffdepositionen und Einträge von gasförmigen Schadstoffen in das Umweltkompartiment Luft auf die ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete im Umfeld der geplanten Anlage. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass alle prognostizierten maximalen Zusatzbelastungen für die zu beurteilenden Luftschadstoffe SO 2 und NO x deutlich unterhalb der Irrelevanzschwellen der zugrunde gelegten Beurteilungswerte der Vollzugshilfe zur Ermittlung irrelevanten und erheblicher Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete des Landesumweltamtes Brandenburg aus dem Jahr 2008 liegen. Hinsichtlich der Stickstoffdepositionen liegen die maximalen prognostizierten Zusatzbelastungen innerhalb der im Untersuchungsgebiet befindlichen FFH- und SPA- Gebiete unterhalb des vom Kieler Institut für Landschaftsökologie definierten relevanten Schwellenwertes von 3 % des jeweiligen Critical Loads. Somit können signifikante Beeinträchtigungen durch Stickstoffdeposition ausgeschlossen werden. In Bezug auf diese projektrelevanten Wirkfaktoren bestehen somit aus gutachtlicher Sicht keine Anhaltspunkte dafür, dass durch den Betrieb des BioHKW II erheblich nachteilige Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete hervorgerufen werden könnten. Dipl.-Umweltwiss. Mirja Meier Seite 21

22 5 Grundlagen und Literatur [1] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist [2] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist [3] Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 2007 (BGBl. I S. 1006) [4] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24. Juli 2002 [5] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist [6] Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) vom 13. Dezember 2005, letzte berücksichtigte Änderung: 24 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 370, 379) [7] FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992): Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom , S. 7) [8] Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979): Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom , S. 1) [9] Fernwärme Ulm GmbH FUG: BioHKW II und Lagerhalle, Luftreinhaltung zum Umweltbericht. Müller-BBM-Bericht Nr. M80 414/11 vom [10] Landesumweltamt Brandenburg, 2008: Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicher und irrelevanter Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete [11] Topographische Karten Baden Württemberg, M 1 : , Landesvermessungsamt Baden Württemberg (CD-ROM-Version) [12] Naturschutz in Baden-Württemberg [13] FinWEB, -Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz; 00&wndh=600&askbio=on [14] Natura 2000-Gebietsinformation, FFH-Gebiet DE Blau und Kleine Lauter, Februar 2006 Seite 22

23 [15] Natura 2000-Gebietsinformation, FFH-Gebiet DE Donautal bei Ulm, Februar 2006 [16] Natura 2000-Gebietsinformation, FFH-Gebiet DE Illertal, Februar 2006 [17] Standard-Datenbogen für besondere Schutzgebiete, FFH-Gebiet DE Untere Illerauen, November 2004 [18] Standard-Datenbogen für besondere Schutzgebiete, SPA-Gebiet DE Täler der Mittleren Flächenalb, November 2007 [19] Kieler Institut für Landschaftsökologie: Bewertung von Stickstoffeinträgen im Kontext der FFH-Verträglichkeitsstudie. Kiel, Februar 2008 Seite 23

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