Konzept der Schwerpunktschule
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- Lennart Weiß
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1 Appenheimer Straße Gau-Algesheim Tel Fax: [email protected] Homepage: Konzept der Schwerpunktschule Stand: März 2015 Inklusion als Chance Inklusion bedeutet die Einbeziehung der Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten aller Schülerinnen und Schüler in einem gemeinsamen Lernprozess. Alle bringen ihre Fähigkeiten ein, wobei die Defizite keine Rolle spielen. Inklusion (Teilhabe) in der Schule bedeutet, gemeinsames und individuelles Lernen in heterogenen Klassen. In einem inklusiven Unterricht werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren persönlichen Stärken, Begabungen sowie Problemen und Lernschwierigkeiten gemeinsam unterrichtet. Wir erkennen die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler an und versuchen den unterschiedlichen Bedürfnissen im Unterricht möglichst gerecht zu werden. Von dem Bemühen, die Schwierigkeiten einer Schülerin oder eines Schülers zu identifizieren und zu reduzieren, werden auch andere SchülerInnen profitieren, deren Lernprozesse eigentlich nicht Anlass zur Sorge geben. (aus: Index für Inklusion- Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln von Booth/Ainscow, 2003). Dem wollen wir als Schwerpunktschule gerecht werden, indem wir eine große Bandbreite von Arbeitsmethoden und Formen des individuellen Lernens bieten, welche für alle Schülerinnen und Schüler gewinnbringend sind. Unsere Schule soll somit ein Ort der Begegnung und des gemeinsamen Arbeitens sein, wo alle in ihrer Individualität wahrgenommen, akzeptiert und wertgeschätzt werden. Dieser Grundsatz wurde in unserer Hausordnung verankert. Historie An der Christian-Erbach Realschule plus werden seit 1995 Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam unterrichtet. Die Schule nahm am Modellversuch des Landes Rheinland-Pfalz Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen teil und wurde 2003 zur Schwerpunktschule ernannt. Seitdem werden in den meisten Schulklassen und in allen Jahrgangsstufen (Klassen 5-9) alle Kinder mit ihren Stärken und Schwächen gemeinsam unterrichtet. Die Schwerpunktschule und der Gedanke sowie die Umsetzung der Inklusion ist somit fester Bestandteil unseres Schulalltags. 1
2 Konkrete Umsetzung des Konzepts in der Schwerpunktschule 1. Gestaltung des Schulalltags 1.1 Die Klassengemeinschaft Die Klassenleitung/ das Klassenleiterteam trägt die Verantwortung für alle Mitglieder der Klasse. Unser Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler aktiv am Unterricht teilnehmen und ihren Fähigkeiten entsprechend eingebunden werden. Um einen gemeinsamen Unterricht zu gewährleisten, wollen wir Unterrichtsmethoden, die die Aktivität und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler stärken, möglichst oft umsetzen. Eine konkret-anschauliche, handlungsorientierte Aufbereitung der Lerninhalte halten wir besonders an der Schwerpunktschule für wichtig, um allen Schülerinnen und Schülern einen Lernerfolg zu ermöglichen. 1.2 Organisationsformen des Unterrichts An unserer Schwerpunktschule existieren verschiedene Möglichkeiten der Wissensvermittlung und Förderung Lernen im Klassenverband Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse beschäftigen sich in der Regel mit den gleichen Unterrichtsinhalten, die in verschiedenen Niveaustufen angeboten werden. Um ein effektives Lernen in Form von aktiver Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen, werden u.a. folgende Methoden angewendet: Lerntheken/ - inseln Stationsarbeit Arbeits- oder Wochenpläne Hierbei begleiten und unterstützen die zuständigen Lehrkräfte den Lernprozess durch folgende Maßnahmen: - förderpädagogische Aufbereitung von Arbeitsaufträgen (Differenzieren und Bereitstellen von Hilfsmitteln) - Verstärkerpläne zur Steigerung der Aufmerksamkeit und Mitarbeit am Unterricht - Ansprechpartner bei auftretenden Fragen und Problemen - intensive Lernbegleitung (ggf. auch durch Integrationshelferinnen- und helfer) - Bewertung der erbrachten Leistungen (auch durch Selbstkontrolle) - Anleitung zum selbstständigen Arbeiten Lernen in der Kleingruppe Für Schülerinnen und Schüler mit hohem Unterstützungsbedarf besteht die Möglichkeit am Förderunterricht teilzunehmen. In Absprache mit der jeweiligen 2
3 Fachlehrkraft steht das Lernen in der Kleingruppe allen Schülerinnen und Schülern der Schule offen, wenn dies als sinnvoll erachtet wird. Diese Kleingruppenförderung trägt dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler verstärkt Rechnung. Der Förderunterricht besteht aus: dem Bereitstellen und Bearbeiten differenzierten Unterrichtsmaterials Aufarbeiten und Wiederholen von Lerninhalten Arbeitsblättern für Schule und zu Hause ausgewählten Übungen in den Schulbüchern Freiarbeitsmaterial Übungen / Spiele in der Kleingruppe Arbeit am PC 1.3 Leistungsüberprüfung Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf schreiben in der Regel zur gleichen Zeit wie die anderen Kinder Klassenarbeiten, Tests und Hausaufgabenüberprüfungen, die auf das Leistungsvermögen des Einzelnen abgestimmt sind. Diese Lernzielkontrollen dienen somit auch der Lernstandsanalyse, um die unterrichtliche Förderung zu optimieren. Die geleistete Arbeit wird durch die zuständigen Lehrkräfte kontrolliert und bewertet. 2. Arbeitsfelder der Lehrkräfte 2.1 Aufgaben im Klassenverband Unser Ziel ist es, durch die genannten Unterrichtsmethoden (s.1.2.1) möglichst oft allen Kindern gemeinsames Lernen im Klassenverband zu ermöglichen. Wenn die Fachlehrkräfte ohne Förderschullehrkräfte unterrichten, sind sie für die Differenzierung alleine zuständig. Die Förderschullehrerinnen und lehrer stehen hier beratend zur Verfügung. Klassen-/ Fachlehrkraft Förderschullehrkraft Integrationshelferinnen und -helfer -Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler -Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler - planen und unterrichten im Team mit Förderschullehrkraft, sodass individualisiertes Lernen möglich ist - unterrichten die ganze Klasse oder phasenweise eine Schülergruppe - differenzieren gegebenenfalls Arbeitsaufträge und Arbeitsmaterial -planen und unterrichten im Team mit Klassen-/ Fachlehrkraft, sodass individualisiertes Lernen möglich ist - unterrichten die ganze Klasse oder phasenweise eine Schülergruppe - begleiten und unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in ihren Lernprozessen 3 unterstützen einzelne Schülerinnen und Schüler beim Strukturieren des Schulalltags durch: - die Organisation des Arbeitsplatzes - das Wiederholen oder verdeutlichen von Arbeitsanweisungen - persönliche Ansprache und Ermunterung
4 2.2 Aufgaben in der Kleingruppenförderung Sollte ein gemeinsames Unterrichten im Klassenverband aufgrund der Lernvoraussetzungen nicht möglich oder nicht effektiv sein, erfolgt eine noch individuellere Förderung der Schülerinnen und Schüler in der Kleingruppe. Die unterrichtliche Arbeit der Förderschullehrkräfte orientiert sich an den Lehrplänen der jeweiligen Schulform, am individuellen Lernstand und den Kompetenzen des Schülers. Auch in der Kleingruppe arbeiten sie so weit wie möglich an den gleichen Themen des Fachunterrichts. Bei der Kleingruppenförderung findet also eine räumliche Trennung statt. Der Schwerpunkt der Kleingruppenförderung liegt auf der Reduzierung und Vereinfachung, Veranschaulichung und Konkretisierung des Lernstoffs. Die Kleingruppenförderung steht allen Schülerinnen und Schülern offen, wenn Regel- und Förderschullehrkräfte dies pädagogisch für sinnvoll erachten. 2.3 Kooperation mit den Regelschullehrkräften Die Förderschullehrkräfte sind gemeinsam mit den Fachlehrkräften für die Planung und Durchführung des Unterrichts zuständig. Des Weiteren übernehmen Förderschullehrkräfte eine beratende Funktion. Diese sollte wie folgt aussehen: - gemeinsame Erarbeitung von Lösungsstrategien und Handlungsmöglichkeiten bei Lern- und Verhaltensproblemen in den Schwerpunktklassen - Aufzeigen von Differenzierungsmöglichkeiten des Unterrichtsstoffes - Bereitstellung von Unterrichtsmaterial (hierfür wurde eine Schwerpunktbibliothek eingerichtet) - Differenzierung von Klassenarbeiten und anderen Leistungsüberprüfungen Der verlässliche Austausch über geplante Unterrichtsinhalte und Aktivitäten mit den Fachlehrkräften stellt eine Voraussetzung für eine effektive Förderung der Kinder mit besonderem Förderbedarf dar. Um dies zu gewährleisten, werden in regelmäßigen Abständen Stufenteamkonferenzen der Schwerpunktklassen durchgeführt, an denen Förderschullehrkräfte und zuständige Regellehrkräfte teilnehmen. 2.4 Zeugnisse Die Förderschullehrkräfte schreiben in Abstimmung mit den Regellehrkräften Verbalbeziehungsweise Notenzeugnisse analog zu den Bestimmungen des entsprechenden Bildungsgangs der Schülerin/ des Schülers. Demzufolge erwerben die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ein Abschluss- oder Abgangszeugnis entsprechend ihres jeweiligen Bildungsgangs. Wenn die gezeigte Gesamtleistung des Schulhalbjahres im zielgleichen Unterricht auf Regelschulniveau mindestens ausreichend ist und den Anforderungen der Berufsreife entspricht, wird dies im Zeugnis durch eine Ziffernnote dokumentiert. 4
5 2.5 Förderpläne Für jede Schülerin und jeden Schüler mit Förderbedarf findet einmal jährlich eine Förderplankonferenz statt. In dieser erstellen Klassen-, Förderschul-, Fachlehrkräfte sowie Integrationshelferinnen und -helfer gemeinsam mit den Eltern und dem Kind einen individuellen Förderplan. Dabei werden im Gespräch Förderschwerpunkte in verschiedenen Kompetenzbereichen (z.b. Lern- und Arbeitsverhalten, Sprache, Sozialverhalten, logisch-mathematischer Bereich, Methodenkompetenz) gesetzt und mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten in schülergerechter Sprache definiert und formuliert. Durch die Förderplankonferenz werden die Förderziele und damit einhergehenden Maßnahmen für alle Beteiligten im gegenseitigen Austausch festgelegt und sind transparent und nachvollziehbar. Zwischen den jährlichen Förderplankonferenzen erfolgt die Evaluation durch Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den jeweils zuständigen Lehrkräften. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Förderziele. 2.6 Präventives Arbeiten/ individuelle Förderung Präventives Arbeiten an der Schwerpunktschule beinhaltet Diagnose und Beratung zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten. Dafür können Förderschullehrkräfte stundenweise im Unterricht hospitieren und die jeweilige Lehrkraft unterstützen. Da wir als Schwerpunktschule die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler als besonders wichtig erachten, können und sollen die Förderschullehrkräfte alle durch Kleingruppenarbeit und zusätzliche Lernbegleitung unterstützen. 2.7 Zusammenarbeit mit den Eltern Im Rahmen der Elternarbeit werden Förderpläne besprochen, Informationen weitergegeben und Probleme erörtert, um die häusliche Erziehung zu unterstützen. 2.8 Berufsvorbereitende Maßnahmen Das berufsvorbereitende Angebot der Christian-Erbach Realschule plus gilt für alle Schülerinnen und Schüler (s. Konzept Berufsvorbereitung). Praktika Die Schülerinnen und Schüler absolvieren zwei verpflichtende 14-tägige Praktika in unterschiedlichen Berufsfeldern. Das erste Praktikum findet im zweiten Halbjahr des achten Schuljahres, das zweite zu Beginn des neunten Schuljahres statt. Für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf besteht die Möglichkeit, neben den regulären Betriebspraktika, zusätzliche Praktika in verschiedenen Berufsfeldern durchzuführen, um den Übergang von der Schule zum Beruf zu erleichtern. Das Kennenlernen eigener Stärken und das Herausfinden der Berufseignung sind vor dem Hintergrund der heutigen Arbeitsmarktsituation von besonderer Bedeutung. Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit und zum Integrationsfachdienst Die Förderschullehrkräfte stellen den Kontakt zwischen der Agentur für Arbeit, dem zuständigen Integrationsfachdienst (Zentrum für selbstbestimmtes Leben - ZSL) und den betroffenen Eltern und Jugendlichen her. Hospitationen in berufsvorbereitenden Einrichtungen sind möglich und werden von den zuständigen Förderschullehrkräften 5
6 begleitet. Außerdem finden in der Schule Beratungsgespräche statt um den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. In den Gesprächen werden Betriebspraktika vorbereitet oder ausgewertet und die Schülerinnen und Schüler beim Finden eines passenden Berufs unterstützt. Bei Bedarf können die Integrationshelferinnen- und helfer einzelne Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in ihrem Praktikumsbetrieb stundenweise begleiten. Praxistag Seit der Einführung des Praxistages im Schuljahr 2012/13 haben alle Jugendlichen der 9. Klassen die Möglichkeit im Laufe des neunten Schuljahres ein Dauerpraktikum zu absolvieren. Im Laufe des achten Schuljahres findet ein Elterninformationsabend für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf statt, an dem Lehrkräfte, Vertreter des Integrationsfachdienstes und die Rehaberaterin/ der Rehaberater der Agentur für Arbeit über berufsvorbereitende Maßnahmen und den Übergang von Schule zu Beruf informieren. Nach dem zweiten Berufspraktikum, das für alle Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Pflicht ist, verbringen die Teilnehmer der Praxistagklassen jeden Donnerstag in einem Betrieb ihrer Wahl. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ann der Praxistag individuell durchgeführt werden. Die Teilnahme am Praxistag bietet die Möglichkeit praktische Kompetenzen zu zeigen und persönliche Stärken für die eigene Berufswahl zu erkennen. Die Teilnehmenden lernen zunehmend selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten und verbessern dadurch ihre Ausbildungsreife. Mit dem Praxistag sollen die Vermittlungschancen verbessert werden. Im besten Fall wird der Praktikumsbetrieb zum Ausbildungsbetrieb. In regelmäßigen Abständen erfolgen Praktikumsbesuche durch die betreuenden Lehrkräfte, in denen die Weiterentwicklung der Praktikanten reflektiert und beurteilt wird. Der Praxistag wird schulisch ergänzt durch eine vertiefende Berufsorientierung sowie Vor- und Nachbereitung unter Einbeziehung außerschulischer Träger. 2.9 Abschlüsse Abschluss gem. der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung nach zwölf Schulbesuchsjahren Abschluss Besondere Form der Berufsreife (gem. der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) nach neun Schulbesuchsjahren Abschluss Berufsreife nach neun oder zehn Schulbesuchsjahren Sekundarabschluss I 2.10 Vernetzung mit anderen Schulen Gegenseitige Hospitationen von Förder- und Schwerpunktschule sind für Lehrkräfte wichtig, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. Die regelmäßig stattfindende Arbeitsgemeinschaft Schwerpunktschule ermöglicht den Lehrkräften unserer Schule den Austausch von Erfahrungen und Supervision. 6
7 2.11 Lebenspraktischer Unterricht Lebenspraktischer Unterricht findet an unserer Schule jahrgangsübergreifend statt (1x wöchentlich 3 Stunden). Diese Art des Unterrichts kommt insbesondere den Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung zu Gute. Ziel ist die größtmögliche Selbstständigkeit im Lebensalltag und die Förderung und Entwicklung von neuen und bereits vorhandenen Kompetenzen. Die Schwerpunkte des Unterrichts sind angelehnt an den Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (vgl. dort): 3. Räumliche Ausstattung An unserer Schwerpunktschule gibt es zwei Förderräume. Hier finden Kleingruppenförderung, Gruppenunterricht, Einzelförderung, Teamsitzungen und Elterngespräche statt. Des Weiteren haben die Förderschullehrkräfte eine Schwerpunktbibliothek eingerichtet, die hauptsächlich aus Unterrichtsmaterial für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf besteht. Die Schwerpunktbibliothek ist allen Lehrkräften zugänglich und soll das Unterrichten von Klassen mit heterogenem Leistungsprofil erleichtern. 7
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