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1 Marktgemeinde Mauthausen A-4310 Mauthausen, Marktplatz 7 Telefon: +43 (7238) Fax: +43 (7238) Mail: gemeinde@mauthausen.at Internet: Sitzungsnr.: GR/01/2014 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Mauthausen, am Donnerstag, 6. Februar 2014, um 19:00 Uhr. Tagungsort: Medienraum der Neuen Mittelschule Mauthausen Anwesende: 1. Bürgermeister Thomas Punkenhofer 2. Vizebürgermeisterin Gudrun Leitner 3. Vizebürgermeister Franz Fürst 4. Gemeindevorstand Walter Hofstätter Rudolf Hackl Barbara Marksteiner LAbg. Alexander Nerat 8. Gemeinderätin Caroline Kaufmann Sonja Kolar 10. Gemeinderat Dietmar Aichinger Johann Pötscher 12. Gemeinderätin Ute Großauer 13. Gemeinderat Mag. Ralf Punkenhofer Alois Trauner Roland Langthaler 16. Gemeinderätin Natascha Aichinger 17. Gemeinderat Ing. Josef Brunner Paul Frühwirth, BA Erwin Hannl Mag. Wolfgang Preslmair Rudolf Brandstätter Dipl.-Ing. Johann Hinterplattner Mag. Fritz Etzelstorfer Ersatzmitglieder: GR Helmut Wiesinger für GR in Alexandra Puchner GR Ingeborg Wiesinger für GR in LR Mag. a Gertraud Jahn GR Martin Ortner für GR Andreas Peterseil GR Franz Aigenberger für GR Peter Zeindlhofer GR in Elfriede Kotrba für GR Johann Reichl GR in Erika Wagner für GR DI (FH) Leonhard Sallinger GR in Anita Nerat für GR Ing. Werner Schöller GR Christian Schöller für GR in Annemarie Engleitner Leiter des Marktgemeindeamtes: Schriftführer: Oberamtsrat Karl Drexler VB I Martin Mühlberger (gemäß 54 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung idgf) Gemeinderat Seite 1 von 51

2 Es fehlen: entschuldigt: GR in Alexandra Puchner GR Dr. Martin Wohlmuth GR in LR Mag. a Gertraud Jahn GR in Daniela Steidl GR Andreas Peterseil GR in Gertrud Aspöck GR Peter Zeindlhofer GR Anton Gattringer GR Johann Reichl GR in Elisabeth Gössinger GR DI (FH) Leonhard Sallinger GR Klaus Puchner GR Ing. Werner Schöller GR Stephan Meyer GR in Annemarie Engleitner GR in Edeltraud Wohlmuth GR in Claudia Schatz GR in MMag. a Katrin Wipplinger GR in Erika Hochstöger GR Mag. Gerhard Huber GR in Mag. a Dr. in Monika Wukounig GR Dietmar Heigl GR Mag. Martin Haider GR in Elisabeth Preslmair GR in Angela Hackl GR Peter Hießl GR August Grubauer GR Ulrich Schneckenreither GR in Marion Ortner Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm einberufen wurde, b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990) enthalten ist und dieser für das 1. Halbjahr 2014 am 12. Dezember 2013 nachweisbar an die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates zugestellt wurde, c) die Abhaltung der Sitzung vom Bürgermeister unter Angabe des Tages, der Beginnzeit, des Ortes und der Tagesordnung der Sitzung unter Hinweis auf die Bestimmungen des 54 Abs. 6 Oö. Gemeindeordnung in der Zeit vom 29. Jänner bis 5. Februar 2014 an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde, d) die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom 12. Dezember 2013 bis heute während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht für die Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Gemeinderates aufgelegen ist und auch während der heutigen Sitzung letztmalig zur weiteren Einsichtnahme aufliegt, e) es den Mitgliedern des Gemeinderates frei steht, gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift der Sitzung vom 12. Dezember 2013 mündlich oder schriftlich bis zum Ende der heutigen Sitzung, in der die Verhandlungsschrift letztmalig aufliegt, Einwendungen zu erheben, f) die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor dem Eingehen in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass vor Beginn der Sitzung ein entsprechend begründeter Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Absatz 3 Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf von der FPÖ-Fraktion eingebracht wurde. Er erklärt, dass Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, nur dann behandelt werden können, wenn der Gemeinderat seine Zustimmung gibt. Die FPÖ-Gemeinderatsfraktion beantragt, nachstehenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Einführung einer Bürgerfragestunde vor Beginn einer Gemeinderatssitzung gemäß 53 Absatz 3 Oö. Gemeindeordnung unter gleichzeitiger Auflassung der bisherigen Fragestunde am Ende der Tagesordnung. Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat den Inhalt des Dringlichkeitsantrages zur Kenntnis: Gemeinderat Seite 2 von 51

3 Die FPÖ-Fraktion der Marktgemeinde Mauthausen beantragt die Einführung einer Bürgerfragestunde vor Beginn einer Gemeinderatssitzung gemäß 53 Absatz 5 der Oö. Gemeindeordnung. Gleichzeitig soll die bisherige Fragestunde am Ende der Tagesordnung aufgelassen werden. Begründung: Um dem steigenden Interesse der Gemeindebürger an der politischen Willensbildung gerecht zu werden, sieht die Oö. Gemeindeordnung die Möglichkeit einer Bürgerfragestunde vor. Die bisherige Lösung, die Fragestunde im Anschluss an die Gemeinderatssitzung abzuhalten, hat sich als nicht zielführend herausgestellt, da den anwesenden Bürgern eine mündliche Stellungnahme zu Teilen der Tagesordnung vor deren Behandlung auch bei berechtigtem Interesse nicht möglich ist. Auch wollen immer mehr Menschen im Rahmen einer unpolitischen Bürgerinitiative ihr Lebensumfeld mitgestalten. Die hier gesammelten Argumente sollten den Mitgliedern des Gemeinderates bereits vor der Behandlung der Tagesordnung zur Verfügung stehen. Nur so können sie bei der Entscheidungsfindung entsprechend berücksichtigt werden. Daher ist die derzeitige Praxis im Sinne der oft zitierten direkten Demokratie und Bürgernähe nicht tauglich. Wir ersuchen den Gemeinderat der Marktgemeinde Mauthausen um Zustimmung zur Änderung wie einleitend angeführt! -o-o-o- Gemeindevorstand LAbg. Alexander Nerat meint, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Tagespolitik zunimmt. Das zeigt die heutige Situation (Bürgerinitiative Kirchenberg) deutlich auf. Es soll verstärkt die Möglichkeit geben, sich in unpolitischer Weise an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Genau deswegen erscheint es der FPÖ-Fraktion für sinnvoll und wichtig, die Bürgerfragestunde vor einer Gemeinderatssitzung abzuhalten. Es ist schön, dass es eine Bürgerfragestunde gibt. Diese am Schluss einer Gemeinderatssitzung durchzuführen, ist aber nicht nützlich. Fragen an den Gemeinderat im Nachhinein, wenn schon alles entschieden ist, zu richten, ist aus demokratiepolitischer Sicht bedenklich. Die direkte Demokratie und das Mitspracherecht der Bürger und Bürgerinnen soll gestärkt werden. Für die Bürger ist es wichtig, bereits im Vorfeld seine Meinung zu gewissen Tagesordnungspunkten darlegen zu können. Er ist davon überzeugt, dass Bürgerinitiativen immer mehr werden. Das ist auch ein richtiger Weg. Es steht den Leuten einfach zu, dass ihre Argumente in die Beratungen des Gemeinderates Eingang finden. Daher ersucht die FPÖ-Gemeinderatsfraktion um Aufnahme dieses Antrages in die heutige Tagesordnung und um positive Beschlussfassung. Gemeindevorstand Walter Hofstätter gibt bekannt, dass die SPÖ-Gemeinderatsfraktion einer Aufnahme dieses Dringlichkeitsantrages zustimmen wird. Nachdem Gemeindevorstand LAbg. Alexander Nerat bereits in die inhaltliche Debatte, obwohl diese erst später erfolgen soll, eingestiegen ist, ein Satz dazu. Wesentlich ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich im Gemeinderat zu äußern. Ob man es vor oder nach einer Gemeinderatssitzung macht, ist eine philosophische Diskussion. Es ist kein Problem die Bürgerfragestunde vor Beginn einer Gemeinderatssitzung durchzuführen. Gemeindevorstand Barbara Marksteiner unterstützt ebenfalls die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages der FPÖ-Gemeinderatsfraktion in die heutige Tagesordnung. Der Bürgermeister lässt über die Aufnahme der Dringlichkeitsanträge durch Erheben der Hand abstimmen. Beschluss: Die Gemeinderatsmitglieder stimmen der Aufnahme des Dringlichkeitsantrages einstimmig zu. Der Dringlichkeitsantrag wird am Schluss der Tagesordnung unter Punkt 11. behandelt. Gemeinderat Seite 3 von 51

4 Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse: 1. Gemeindeorgane: Nachwahlen in Ausschüsse der Gemeinde. Gemeindevorstand Walter Hofstätter berichtet: Herr Thomas Kolar hat mit Wirkung 13. Dezember 2013 gemäß 22 Oö. Gemeindeordnung sein Gemeinderatsmandat zurückgelegt. Gleichzeitig hat er auf die Ersatzmitgliedschaft verzichtet. Gemäß 75 Abs. 2 Oö. Kommunalwahlordnung wurde das Gemeinderatsersatzmitglied Peter Zeindlhofer auf dieses frei gewordene Mandat berufen. Aufgrund des Ausscheidens von Gemeinderat Thomas Kolar sind Nachwahlen in folgende Ausschüsse der Gemeinde notwendig: - Ausschuss für Bildung, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulangelegenheiten und Familie - Ausschuss für Jugend und Spielplätze - Prüfungsausschuss Die frei gewordenen Stellen sind gemäß 33 Absatz 4 Oö. Gemeindeordnung aufgrund von Wahlvorschlägen der SPÖ-Gemeinderatsfraktion nach zu besetzen (Fraktionswahl). Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion hat vor Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung schriftliche Wahlvorschläge eingebracht. Die Wahlvorschläge sind ausreichend unterstützt. Gemäß 52 Oö. Gemeindeordnung sind Wahlen durch den Gemeinderat stets geheim mit Stimmzettel durchzuführen, es sei denn, der Gemeinderat beschließt einstimmig eine andere Art der Stimmabgabe. Gemeindevorstand Walter Hofstätter stellt den Antrag, über die Nachbesetzungen der frei gewordenen Stellen nicht geheim, sondern offen durch Erheben der Hand, abzustimmen. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschluss erhoben. Der Vorsitzende lässt innerhalb der SPÖ-Gemeinderatsfraktion über die Wahlvorschläge durch Erheben der Hand abstimmen. Die Wahlvorschläge lauten: Prüfungsausschuss: Ersatzmitglied: Sonja Kolar, geb , wh Mauthausen, Efeuweg 8/1 Ausschuss für Bildung, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulangelegenheiten und Familien : Mitglied: Mag. Ralf Punkenhofer, geb , wh. Marktstraße 19, 4310 Mauthausen Ersatzmitglieder: Mag. Werner Wirtl, geb , wh. Linzer Straße 88, 4310 Mauthausen Ausschuss für Jugend und Spielplätze : Mitglied: Roland Langthaler, geb , wh. Kirchenberg 3/3, 4310 Mauthausen Ersatzmitglieder: Peter Zeindlhofer, geb , wh. Parkstraße 4, 4310 Mauthausen Wahlergebnis: Die Wahlvorschläge werden von den Gemeinderatsmitgliedern der SPÖ-Fraktion einstimmig angenommen. Gemeinderat Seite 4 von 51

5 2. Oö. Straßengesetz: Beratung und Grundsatzbeschlussfassung betreffen die Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle Nr. 738/15, EZ 295, KG Mauthausen (Heindlkai). Gemeinderat Mag. Ralf Punkenhofer berichtet: Bei der Pumpstation Nr. 4 der Hochwasserschutzanlage Machlanddamm wurde im Zuge einer Vermessung ersichtlich, dass bei der Errichtung der Rechenanlage für die Oberflächenentwässerung des Kirchenberges Grundstücksteile der Ehegatten Franz und Christine Wahl, wh Mauthausen, An der Aist 14, benützt werden. Der Bauherr - die Machlanddamm Errichtungs-GmbH - versuchte diese Grundstücksteile im Einvernehmen mit den Ehegatten Franz und Christine Wahl zu erwerben. Der Wunsch der Ehegatten Franz und Christine Wahl ist aber, einen Grundtausch durchzuführen, da sich Grundstücksteile der Liegenschaft Parz. Nr. 738/15, (Öffentliches Gut) und das Grundstück Nr. 253 (beide KG Mauthausen) gut ergänzen würden. Vom Zivilgeometer Dipl.-Ing. Kolbe Dipl.-Ing. Grünzweil wurde die Vermessungsurkunde mit der Plan Nr. GZ 8535v2, vom 22. Oktober 2013, erstellt. Diese Vermessungsurkunde muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Es sollen 7 m² der Baufläche Nr.. 260, KG Mauthausen (Eigentümer: Franz und Christine Wahl) abgeschrieben und dem neu gebildeten Grundstück Nr. 738/7, KG Mauthausen (Eigentümer: Marktgemeinde Mauthausen) zugeschrieben werden. Weiters soll die Teilfläche 1 mit 15 m² aus dem Grundstück Nr. 738/15 (Öffentliches Gut) abgeschrieben und der Baufläche Nr (beide KG Mauthausen) zugeschrieben werden. Somit ergibt sich ein Grundtausch aus Sicht der Gemeinde von 15 m² Abschreibung und 7 m² Zuschreibung. Die Vermessungskosten werden von der Machlanddamm Errichtungs-GmbH bezahlt. Bevor die Vermessung im Gemeinderat beschlossen werden kann, muss für das Teilstück der Parzelle Nr. 738/15, KG Mauthausen, ein Auflassungsverfahren nach dem Oö. Straßengesetz durchgeführt werden. Gemeinderat Mag. Ralf Punkenhofer stellt den Antrag, einen Grundsatzbeschluss betreffend die Auflassung eines Teilstückes der Parz. Nr. 738/15, KG Mauthausen, im Ausmaß von 15 m², nach den Bestimmungen des Oö. Straßengesetzes, zu fassen. Gemeinderat Mag. Fritz Etzelstorfer gibt bekannt, dass er sich die Situation vor Ort angeschaut hat. Es wäre gut gewesen, wenn man vor Beginn der Bauarbeiten die Grundstücksgrenzen genau festgestellt hätte. Die Brücke mit so einer Länge auszuführen, wäre nicht notwendig gewesen. Es hätte ausgereicht, diese auf öffentlichem Gut zu errichten. Für die Marktgemeinde entsteht insgesamt gesehen ein schlechter Deal. Ein paar Quadratmeter werden gegen eine asphaltierte, brauchbare Verkehrsfläche, die wesentlich größer ist, getauscht. Nachdem es schon öfters vorgekommen ist, dass auf privatem Grund ohne Zustimmung der Grundeigentümer gebaut wurde, ist es für die Zukunft sein Anliegen, sorgfältiger darauf zu achten. Wenn die Grundgrenzen nicht klar sind, muss man eben vorher eine Vermessung durchführen. Bürgermeister Thomas Punkenhofer stellt klar, dass der Machlanddamm nicht von der Marktgemeinde Mauthausen, sondern von der Machlanddamm Errichtungs-GmbH gebaut wurde. Die Marktgemeinde Mauthausen ist daher nicht dafür verantwortlich, dass irrtümlich ein anderes Grundstück in Anspruch genommen wurde. Auch für die Vermessung trägt sie keine Verantwortung. Nachdem der Machlanddamm eine sehr gute Einrichtung für die Marktgemeinde Mauthausen ist, wäre man gut beraten, der Machlanddamm Errichtungs-GmbH entgegen zu kommen und diesem Grundtausch (15 m² gegen eine 7 m² große Fläche) zuzustimmen. Diese 15 m² werden keinem sonderlich abgehen. Vizebürgermeister Franz Fürst schließt sich im Namen der ÖVP-Gemeinderatsfraktion dem Antrag an. Gemeinderat Seite 5 von 51

6 Gemeindevorstand LAbg. Alexander Nerat unterstützt den Antrag. Dieser Grundstücksteil mit einer Fläche von 15 m² ist ohnehin durch ein Überfahrtsrecht belastet und daher de facto nicht verwertbar. Für die Gemeinde stellt diese Grundfläche daher keinen direkten Wert dar. Aus diesem Grund kann auch nicht von einem Wertverlust gesprochen werden. Dass das eine Angelegenheit der Machlanddamm Errichtungs-GmbH ist, hat Bürgermeister Thomas Punkenhofer bereits erwähnt. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschluss erhoben. 3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49 und zeitgleicher Neuaufstellung eines Bebauungsplanes mit der Nr. 66 am Areal des ehemaligen Bezirksalten- und pflegeheimes. Bürgermeister Thomas Punkenhofer berichtet: Am 7. Februar 2013 fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49 und die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes mit der Nr. 66 am Areal des ehemaligen Bezirksalten- und pflegeheimes. Am 11. März 2013 wurde das Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Fristgerecht sind folgende Stellungnahmen am Marktgemeindeamt eingelangt: I. Linz Strom kein Einwand II. Initiative Kirchenberg Als Anrainer/Bewohner des Kirchenberges in Mauthausen und angewiesen auf die Nutzung der Gemeindestraße geben die Unterzeichneten entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten folgende Stellungnahme zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 ab: Zum aktuellen Entwurf wird festgestellt: Es scheint aus heutiger Sicht und in Anbetracht der örtlichen, umweltbedingten und finanziellen Gegebenheiten unmöglich bzw. unverantwortlich, eine derartig gravierende Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen, ohne die unbedingt erforderlichen verkehrstechnischen und abwasserbedingten Maßnahmen im Vorfeld zu klären. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar und begründbar, wie auf Grund der örtlichen Gegebenheiten eine derart hohe Geschossflächenzahl festgelegt werden kann. Es ist unverständlich, dass es nicht möglich war, ein unbedingt erforderliches und mehrfach angekündigtes Verkehrskonzept für die zu erwartende deutliche Mehrbelastung der Straße Kirchenberg zu schaffen, obwohl das Vorhaben seit der Umsiedelung des Bezirksseniorenheimes immer wieder kolportiert und in den unterschiedlichen Gremien erörtert wurde. Auch bei der jetzigen Ausschreibung zur Änderung des Bebauungsplanes wird nach nunmehr drei Jahren wieder nur darauf hingewiesen, dass ein Verkehrskonzept in Bälde erstellt werden soll (erneut Möglichkeitsform ohne jegliche Verbindlichkeiten). Zur Erläuterung der Punkte der Stellungnahme: (1) Die Straße ist bereits jetzt an der Grenze der Belastbarkeit mit drei Engstellen (Breite an der engsten Stelle 2,8 m und einem Gefälle, an denen es bei unsicheren Wettersituationen, FußgängerInnen (Kinder), Radfahrverkehr sowie ungeübten KraftfahrerInnen schon jetzt immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Noch mehr gilt dies für die geplante Adaptierung des Kirchenweges als Zufahrt zu Parkplätzen. (2) Die überaus hohen Geschossflächenzahlen nehmen keinerlei Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten und Gefahrenquellen. Mit der geplanten Änderung ist die Errichtung von insgesamt 69 Wohneinheiten in mehrgeschossiger Bauweise geplant. Es ist davon auszugehen, dass einerseits Familien mit Kindern diese Wohnangebote nutzen werden. Aufgrund der besonderen Lage wird der Zuzug nicht aus der Gruppe sozial und wirt- Gemeinderat Seite 6 von 51

7 schaftlich benachteiligter Menschen bestehen. Das bedeutet, dass im Schnitt mehr als 120 zusätzliche Fahrzeuge (ohne Besucher etc.) den Kirchenberg täglich frequentieren werden. Dies entspricht ca. einer Vervierfachung des derzeitigen KFZ-Bestandes! Die bestehenden Straßen und Verkehrsflächen entsprechen dieser zu erwartenden hohen Verkehrsdichte, in keinster Weise. Es bieten sich derzeit im Umfeld auch keine Verkehrsflächen an, die entsprechend aus- oder umgebaut werden könnten. (3) An den Wochenenden und an Tagen, an denen Veranstaltungen im Pfarrheim, Messen, Begräbnisse etc. stattfinden, ist das Befahren des Kirchenberges für Ortsunkundige und Besucher derzeit ebenfalls ein herausforderndes Erlebnis mit entsprechendem Gefährdungspotential. (4) Ein weiterer sehr wesentlicher Punkt ist die Tatsache, dass in keiner Erläuterung zum Bebauungsplan/Bauvorhaben auf die zu erwartende Mehrbelastung des Kanals sowie die Abfuhr der Oberflächenwässer eingegangen wird, obwohl inzwischen schon jedes Jahr bei Starkregenereignissen Kanaldeckel aus den Verankerungen gehoben werden und Sturzbäche den Kirchenberg hinunterfließen. Es wird daher vorgeschlagen Vor jeglicher Änderung ein Verkehrskonzept entsprechend den Bedürfnissen und vor allem den örtlichen Gegebenheiten zu erstellen und zu diskutieren. Darin muss der erwartenden Vervielfachung des Individualverkehrs Rechnung getragen werden, auf die Beseitigung von Gefahrenstellen und gefährlichen Verhaltensweisen eingegangen und die damit einhergehende Vervielfachung des Gefährdungspotentiales (insbesondere auch für Kinder) berücksichtigt werden. die Geschossflächenzahl deutlich zu reduzieren und die Bebauungsdichte den eingeschränkten örtlichen Gegebenheiten und damit möglichen Verkehrskonzepten anzupassen. Berechnungen und Maßnahmen zu den erwartenden Oberflächenwässern und Erweiterung der Kapazitäten des Kanals zu diskutieren und zu veranlassen, durch welche auch die jährlichen Starkregenereignisse verbunden mit Sturzfluten im Kanal und auf der Straße berücksichtigt werden. Um entsprechende Berücksichtigung der Stellungnahme wird ersucht. III. Michaela Wiesbauer und Herbert Pichler, Weidenweg 1 Wir möchten als direkte Anrainer hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme zur oa. Änderung des Bebauungsplanes nutzen und geben hiermit unsere Bedenken zu folgenden Punkten bekannt: Geschosshöhen und Bebauungsdichte: Es ist für uns nicht verständlich, wie sich eine derart hohe Bauweise und dichte Bebauung in das derzeitige Orts- und Landschaftsbild einfügen kann. Das Areal liegt mitten in einem Wohngebiet, wo sich ausschließlich Ein- bzw. Zweifamilienhäuser befinden. Wir möchten anregen und ersuchen, die Gebäudehöhen (vom selben 0-Punkt aus gerechnet) des noch bestehenden ehemaligen Seniorenheimes nicht zu überschreiten. Wasserdruck in der Ortswasserleitung: Der Druck in der Wasserleitung ist in unserem Bereich jetzt schon am unteren Limit. Wir hoffen, dass im Zuge des geplanten massiven Anwohner-Anstieges in unserem Gebiet auch dafür im Vorfeld Vorsorge getroffen wird. Zufahrt zu den Parkplätzen: Vor 3 Jahren war es aus verschiedenen verkehrstechnischen Gründen für uns nicht möglich, dass unsere Hauszufahrt direkt in den Kirchenberg mündet. Nun stellt die Zufahrt zu einer derart hohen Parkplatz-Anzahl direkt gegenüber von unserem Grundstück scheinbar kein Problem dar, was wir nicht ganz verstehen können. Gemeinderat Seite 7 von 51

8 Wohnqualität am Kirchenberg: Die Wohnqualität am Kirchenberg lässt in unserem Gebiet massiv nach. Wir sehen uns mit der ständig steigenden Lärmbelästigung durch den Ennshafen konfrontiert (vergangenen Freitag wieder einmal bis 2:00 Uhr morgens). Nun wird es bei einer derart hohen Wohnungsanzahl auch noch tagsüber zu erhöhtem Straßenlärm entlang unseres gesamten Grundstückes kommen. Dies wird am Wochenende noch verstärkt durch Besucher-Fahrzeuge. Dazu kommt der Lärmpegel des geplanten Parkplatzes direkt gegenüber von unserem Grundstück, das wir im unteren Bereich eigentlich bisher als Ruheoase mit Hängematte und Gartenteich nutzen. Zufahrtsstraßen: Bezüglich Zufahrt über den Kirchenberg zu den neu geplanten Wohneinheiten haben wir uns bereits der Initiative Kirchenberg angeschlossen. Wir möchten dazu aber noch anfügen, dass wir im Hinterberg auch keine ausreichende Alternative sehen, die diese Menge an Mehr- Verkehr problemlos aufnehmen könnte. Diese Straße ist jetzt schon am Limit und wird durch LKW-Verkehr und Baufahrzeuge täglich frequentiert und belastet. Beim Fahren mit Fahrrad oder Moped ist auf massive Schlaglöcher zu achten, die eine hohe Sturzgefahr darstellen. Ein entspannter Sparziergang ist beim derzeitigen Verkehrsaufkommen schon nicht mehr möglich erst recht nicht mit Kinderwagen. Weiters ist das Aneinandervorbeifahren von 2 Kraftfahrzeugen Großteils nur durch das Ausweichen ins Bankett möglich, welches zwar oft gerichtet wird aber spätestens nach dem nächsten Regenfall wieder zerstört ist. Außerdem ist hier die Straße streckenweise auch nur 1-spurig befahrbar im Bereich Bahnhof bis Haus Stummer, sowie auch bei den Sternhäusern am Hochfeld, wo durch parkende Autos nur 1 Fahrspur vorhanden ist. Abriss- und Bauphase Als betroffenen Anrainer fordern wir, dass auch bereits für die Abriss- und Bauphase ein Verkehrskonzept für die Baufahrzeuge stehen muss. Dies beinhaltet die Parksituation am Hochfeld sowie auch die permanente Instandhaltung der Hinterbergstraße und -Bankett, da die schweren Baufahrzeuge diese wieder stark in Mitleidenschaft ziehen werden was auch der Neubau des Seniorenheimes gezeigt hat. IV. Daniela Wiesbauer und Gerald Pfleger, Kirchenweg 11 Da es uns als unmittelbare Nachbarn betrifft, Grundstück 136/6 nehmen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme und gleichzeitigen Einspruchs. (1) Parkfläche direkt angrenzend zum Grundstück, hier wird ein größerer Abstand gewünscht. Da wir auf der einen Seite schon den Parkplatz vom Seniorium haben, auf der anderen Seite die Zufahrtsstraße zum Weindlhof, die nachts stark frequentiert ist, wollen wir auf dieser Seite nicht auch noch eine zusätzliche Lärmbelästigung. (2) Das Verkehrsproblem, zuerst muss ein neues Konzept für den Kirchenberg und den Hinterberg erstellt werden. Zusätzliche Wohnungen sind derzeit nicht vertretbar, da ein vernünftiges vorbeikommen von Fahrzeugen derzeit nicht möglich ist. (3) Die Anzahl der Vollgeschosse passt nicht zum Rest des Kirchenberges. (4) Anschluss an das Ortswassernetz. Es gibt auch jetzt schon Probleme mit dem Wasserdruck, zusätzliche Verbraucher sind nicht mehr tragbar, ohne eine Lösung für dieses Problem zu finden. (5) Für die Zufahrtsstraße unterhalb der alten Wiesbauer Werkstatt. Eine geeignete Stützmauer muss verhindern, dass sich die Werkstatt senken kann oder Risse entstehen V. Elisabeth Tausche und Helmut Wögerer, Kirchenberg 26 Da es uns als unmittelbare Nachbarn betrifft nehmen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme in Anspruch. (1) Hinsichtlich der Grundgrenzen haben wir bereits bei der Vermessung bekanntgegeben, dass der Zaun teilweise auf unserem und teilweise auf dem Grundstück des ehemaligen Sozialhilfeverbandes steht. Mit dem SHV wurde vereinbart, dass bei einem Neubau des Gemeinderat Seite 8 von 51

9 Seniorenheimes auch der Zaun gerichtet wird auf Kosten des SHV da dies nicht in unserem Aufgabenbereich liegt. Der Grund wurde dann verkauft und es ist zu keiner Sanierung gekommen. (2) Die Stützmauer vom eh. SHV zu unserem Grundstück ist auf einem Eck bereits gerissen, auch dies wurde uns zugesagt, dass es repariert wird auf Kosten des SHV. Auch hier haben wir Bedenken, dass es im Zuge eines Umbaus zu einem Einsturz oder einer Verschiebung kommt und die Erde auf unser Grundstück rutschen kann. (3) Anschluss an das Kanalnetz. Es gibt auch jetzt schon Probleme mit dem Ablauf unseres Kanals im Untergeschoss des Hauses. (4) Wie wir sofort nach Aufforderung der Gemeinde bekanntgegeben haben, ist auf unserem Grundstück ein Brunnen betrieben. Das WC und die Waschmaschine wird mit diesem Brunnen betrieben. Da wir nicht wissen wo sich die Quelle befindet, befürchten wir, dass bei einem Neubau (vor allem von Tiefgaragen) die Quelle abgegraben wird und unser Brunnen austrocknet. (5) Hinsichtlich des Verkehrsproblems schließen wir uns dem allgemeinen Schreiben der Bewohner des Kirchenberges an. VI. Amt der oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49 und zeitgleicher Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 wird seitens der Örtlichen Raumordnung gemäß 33 (2) im Zusammenhang mit 36 (4) Oö. Raumordnungsgesetz 1994 kein fachlicher Einwand erhoben, zumal überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht berührt werden und ein Widerspruch zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan nicht gegeben ist. Auf die Hinweise aus wasserwirtschaftlicher Sicht, die Oberflächenentwässerung betreffend, wird jedoch hingewiesen. Die Stellungnahmen II. bis V. beinhalten zusammengefasst die Forderung zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes und die Überprüfung der Kanalanlage bezüglich Einleitung der Oberflächenwässer. Weiters sind auch Stellungnahmen eingelangt, welche erst im Zuge des Bauverfahrens beantwortet werden können (Situierung der Stellplätze, Lärmemissionen,...). Auch privatrechtliche Angelegenheiten (Grenzstreitigkeiten, ) können im Verfahren nicht beantwortet werden. Konzept für die Beseitigung der Niederschlagswässer: Für die Beseitigung der Niederschlagswässer wurde von der DI Karl & DI Peherstorfer ZT-OG ein Entwässerungskonzept erstellt. Dieses Konzept beinhaltet das Retentionsvolumen der Niederschlagswässer vor Einleitung in den Mischwasserkanal. Unter Einhaltung des ausgearbeiteten Konzeptes kommt es zu keiner Verschlechterung der Abflusssituation. Trinkwasserversorgung: Laut Berechnungen des Planungsbüro DI Karl & DI Peherstorfer ZT-OG ist der größte Stundenverbrauch an Trinkwasser mit 2,5 m³ bzw. 0,7 l/s der geplanten Wohnanlage annähernd gleich zu setzen mit dem Wasserverbrauch des ehemaligen Bezirksalten- und pflegeheimes. Dadurch wird sich an der Leistung des Wasserleitungsnetzes nichts ändern. Zur Ergänzung wird festgehalten, dass das neue Seniorenheim an einem anderen Wasserleitungsnetz angeschlossen ist. Erläuterungen zum Bebauungsplan: Das Areal des ehemaligen Bezirkssenioren- und pflegeheimes soll laut Bebauungsplan in drei Gebiete eingeteilt werden. Im südlichen Gebiet ist die Errichtung von Reihenhäusern möglich (offene Bauweise, zweigeschossige Gebäude). Im östlichen Bereich des Areals dürfen dreigeschossige Bauten und im nördlichen Bereich Gebäude mit vier Geschossen in offener Bauweise errichtet werden. Die geplanten Gebäude dürfen laut Festlegung im Bebauungsplan in der Gesamthöhe nicht höher als das bestehende ehemalige Bezirksalten- und pflegeheim sein. Ein Überschreiten der derzeit bebauten Fläche wird durch den Bebauungsplan ebenfalls ausgeschlossen. Die Anzahl der Stellplätze wird mit zwei je Wohnung festgelegt (die Oö. Bauordnung schreibt nur einen Stellplatz pro Wohneinheit vor). Gemeinderat Seite 9 von 51

10 Gleichzeitig soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 49 mit der Bezeichnung Leitner-Kirchenweg aufgehoben werden. Verkehrskonzept: Im November des vorigen Jahres wurde zu einer Informationsveranstaltung in den Donausaal, wo etwa zweihundert Personen anwesend waren, eingeladen. Bei dieser Veranstaltung wurde den Anwesenden mitgeteilt, dass es eine Bebauung am Areal des ehemaligen Bezirkssenioren- und pflegeheimes geben soll. Das Ergebnis dieser Besprechung war, einen Arbeitskreis zu bilden. An diesem Abend haben sich sechszehn Personen aus dem Bereich Kirchenberg/Hochfeld/Hinterberg bereit erklärt, mitzuarbeiten. Es war wichtig, dass Bewohner aus allen Gebieten dieser Region im Arbeitskreis vertreten sind. Im Laufe der Arbeitskreissitzungen hat sich diese Personenanzahl vergrößert, weil man darauf gekommen ist, dass die einen oder anderen Interessen besser abgedeckt gehören. In Summe waren in etwa zwanzig Personen aus der angesprochenen Region dabei. Im Arbeitskreis haben zudem der zuständige Verkehrssachverständige des Landes Oberösterreich, Herr Ing. Klaus Keplinger; Herr Josef Elsener von der Krückl-Seidel-Mayr & Partner ZT GmbH, 4320 Perg, (Verkehrsplaner) sowie die Mitglieder des Straßenausschusses mitgewirkt. In drei intensiven Abenden wurde in diesem Arbeitskreis über verschiedenste Themen, die in Summe zu einem Maßnahmenkatalog geführt haben, diskutiert. Dieser Maßnahmenkatalog wurde am vergangenen Montag, 3. Februar 2014 im Donausaal etwa einhundertzehn anwesenden Personen präsentiert. Im Arbeitskreis wurde auch über Maßnahmen gesprochen, die nicht umgesetzt werden sollen, weil diese nicht für alle Bewohner zielführend gewesen wären. Es wurde über ein Halte- und Parkverbot am gesamten Verlauf des Kirchenbergs (von der Kreuzung mit der Marktstraße bis zum Friedhof) gesprochen. Vorgesehen ist, dieses Halte- und Parkverbot im Grunde auch zu verordnen. Gemeinsam hat man sich jedoch darauf geeinigt, den Bereich zwischen dem Salzturm und der Kirche von der Verordnung auszunehmen. Mehrheitlich hat man festgestellt, dass die Erlassung eines Halte- und Parkverbotes in diesem Abschnitt eher zu einer Verkehrs- bzw. Geschwindigkeitszunahme führt. Das mehrheitliche Interesse ist, den Ist-Zustand dort beizubehalten. Außerdem wurde über die Erlassung einer 30-km/h-Zone für die ganze Region intensiv beraten. Auch mit der Folgewirkung so einer 30-km/h-Zone hat man sich auseinandergesetzt. In einer 30- km/h-zone gilt, außer in begründeten Einzelfällen, die Rechtsregel. Der Arbeitskreis hat sich im Grunde für die Erlassung einer 30 km/h-zone ausgesprochen, wobei die bestehende Vorrangregelung bei der Kreuzung Kirchenberg/Höhenweg weiterhin bestehen bleiben soll. Der Verkehr auf dem Kirchenberg soll in diesem Abschnitt deswegen weiterhin bevorrangt bleiben, weil die Straße dort relativ abschüssig ist und dies zu Problemen führen kann, wenn man mit dem Auto anhalten muss. Bei allen anderen Kreuzungen soll in Zukunft bei einer 30-km/h-Zone die Rechtsregel gelten. Dies führt zu einer geringeren Geschwindigkeit, die auch von der Polizei überwacht werden soll. Außerdem ist vorgesehen, mit Schildern auf die geltende Rechtsregel hinzuweisen. Diese Verkehrsmaßnahme wird vor allem den Bewohnern des Hochfeldes und auch den Verkehrsteilnehmern, die von den Siedlungen kommend auf die Kirchenbergstraße ausfahren wollen, eine Verbesserung bringen. Weiters hat man sich im Arbeitskreis über eine generelle Einbahnregelung beim Kirchenberg unterhalten. Für manche mag eine Einbahnregelung Vorteile bringen. Gemeinsam hat man jedoch erkannt, dass eine Einbahnregelung für die meisten doch sehr viele Nachteile bringt. Vor allem würde es die Bewohner der Hinterbergstraße-Ost, des Hochfeldes und des Weidenweges treffen. Diejenigen, die zum Hochfeld oder Weidenweg wollen, könnten bei einer Einbahnregelung nicht mehr über den Kirchenberg fahren, sondern müssten die Hinterbergstraße benützen. Die Verordnung einer Einbahn am Kirchenberg soll also nicht erfolgen. Eine ähnliche Diskussion gab es zu dem Vorschlag, den Kirchenberg zwischen dem Bereich des alten Seniorenheimes und der Kreuzung mit dem Höhenweg zu trennen. Die Kirchenbergstraße wäre in diesem Fall bis zur Kreuzung mit dem Höhenweg in beide Richtungen befahrbar. Dies hätte aber zur Folge, dass jene Verkehrsteilnehmer, die vom Ortszentrum kommend zum neuen Seniorenheim oder zum Hochfeld bzw. Weidenweg wollen, wieder über die Hinterbergstraße fahren müssten. Festgestellt wurde, dass so eine Verkehrsanordnung nur eine Verlagerung des Verkehrs bedeuten würde. Gemeinderat Seite 10 von 51

11 Ein weiterer Punkt über dem im Arbeitskreis diskutiert wurde, ist die Parkplatzsituation beim geplanten Wohngebäude, das über den Kirchenweg aufgeschlossen werden soll. In diesem Gebäude sollen sechs Wohnungen untergebracht werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die zwölf PKW-Abstellplätze für diese Wohneinheiten (sechs Tiefgaragenstellplätze und sechs Freistellplätze) vom Kirchenweg aus erschlossen werden. Nunmehr gibt es eine Änderung dahingehend, dass die sechs Freistellplätze so situiert werden, dass diese über den Kirchenberg zu erreichen sind. Somit werden über den Kirchenweg nur die sechs Tiefgaragenstellplätze aufgeschlossen. Das wurde mit den beiden Wohnungsgenossenschaften so vereinbart. Von der Bürgerinitiative wurde beantragt, die Anzahl der geplanten Wohnungen zu reduzieren und die Hinterbergstraße auszubauen. Es gab auch eine Diskussion darüber, ob geplant ist, ein neues Siedlungsgebiet über den Eschenweg aufzuschließen. Eine solche Aufschließung über den Eschenweg wird es nicht geben. Der Arbeitskreis hat letztendlich einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der sich in kurzfristige (Umsetzung in den Jahren 2014/2015), mittelfristige (Umsetzung bis zum Jahr 2017) und langfristige Maßnahmen (Umsetzung bis zum Jahr 2022) teilt. Die mittelfristig geplanten Maßnahmen sollen bis zur Fertigstellung der Wohnanlage realisiert werden. Warum sollen die langfristigen Maßnahmen gerade bis zum Jahr 2022 bewerkstelligt werden? Weil zu diesem Zeitpunkt die neue Planungsperiode für das Örtliche Entwicklungskonzept beginnt. Als kurzfristige Maßnahmen sind vorgesehen: Anbringung von Tafeln mit der Aufschrift GPS NO TRUCKS Markierung von Stellflächen im Bereich Hochfeld und Pfarrerwiese (rote Linie für Fußgänger) Ausweichstelle beim Salzturm dauerhaft sichern Überwachung der 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung beim Bahnhof durch die Exekutive Bankettbefestigung bei der Hinterbergstraße-Ost Die GPS NO TRUCKS -Tafeln wurden bereits angebracht. Diese Vorkehrung hat bereits Wirkung gezeigt, obwohl auf dem gesamten Kirchenberg sowieso ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht verordnet ist. Die Markierung der Stellflächen im Bereich Hochfeld und bei der Pfarrerwiese soll in Abstimmung mit dem Verkehrssachverständigen des Landes Oberösterreich erfolgen, damit auch die erforderlichen Straßenbreiten, Sichtweiten, etc. eingehalten werden. Vor allem werden die Parkplatzmarkierungen den Bewohnern des Hochfeldes zu gute kommen, weil die Fahrzeuge derzeit so abgestellt werden, dass man bei den Siedlungsausfahrten nicht bzw. nur erschwert in den Fließverkehr einsehen kann. Nach erfolgter Markierung ist eine regelmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs vorgesehen. In den Arbeitskreissitzungen wurde einstimmig festgestellt, dass die Engstelle beim Salzturm ein großes Problem darstellt. In Zukunft kann sich dieses Problem verschärfen, weil das Haus der Familie Aigenbauer gegenüber dem Salzturm zum Verkauf steht. Derzeit war/ist es so, dass die Ausweiche vor der Garage von der Familie Aigenbauer geduldet wird/wurde. In Zukunft gibt es keine Gewähr mehr, ob das von den neuen Besitzern erlaubt wird. Es gibt den gemeinsamen und dringenden Wunsch, nachhaltig eine Ausweiche in diesem Straßenabschnitt sicherzustellen. Dazu gibt es mehrere Varianten. Die realistischere und aus seiner Sicht bessere Variante ist, die Straße nördlich des Salzturmes zu verbreitern. Dazu ist es erforderlich, den dort befindlichen Felsen abzuschrämmen. Diesbezüglich fand mit einer Baufirma bereits eine Begehung statt. Es wäre nicht kompliziert, diesen Felsen zu verkleinern, sodass dort in Zukunft eine neue Fläche als Ausweiche für PKWs geschaffen werden kann. Das Ganze soll dann mit einer Lichtsignalanlage verbunden werden. Damit das auch funktioniert, fand mit dem Verkehrssachverständigen des Landes Oberösterreich bereits ein Gespräch statt. Das kann man sich sinngemäß so vorstellen: Wenn man von der Marktstraße den Kirchenberg hinauffährt soll ab einer gewissen Höhe, die noch berechnet werden muss, ein Laser-Lichtschranke ein Signal nördlich des Salzturmes auslösen, sodass ein Fahrzeuglenker, der in die entgegengesetzte Richtung fährt, rechtzeitig darauf aufmerksam ge- Gemeinderat Seite 11 von 51

12 macht werden kann. Zusätzlich soll ein größerer Verkehrsspiegel bei der Engstelle montiert werden. Für den Arbeitskreis war es wichtig, eine langfristige Ausweichstelle beim Salzturm zu sichern. Allgemein ist bekannt, dass bei der Hinterbergstraße das Bankett immer stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Geplant ist, das Bankett in einer Breite von einem halben bis dreiviertel Meter zu befestigen. Außerdem sollen Ausweichstellen geschaffen werden. Von einer Straßenbaufirma liegt für diese geplanten Baumaßnahmen bereits ein verbindliches Angebot vor. Dazu gibt es auch noch den Wunsch, kurzfristig eine Sperrlinie, die zumindest einen geschützten Bereich für die Fußgänger markiert, anzubringen. Klar ist, dass diese vorgesehene Markierung bei weitem nicht den Idealzustand darstellt. Diese Vorkehrung ist als Übergangsmaßnahme anzusehen. Diese Erkenntnisse aus dem Arbeitskreis haben sich seit diesem Montag, wo die Präsentation des Maßnahmenkataloges stattfand, erweitert. Es wurde darüber gesprochen, dass es sinnvoll wäre, während der Abbruch- und Bauphase eine unabhängige Koordinierungsstelle einzurichten. An diese Ombudsstelle sollen sich vor allem Anrainer wenden können, wenn etwas nicht vereinbarungsgemäß eingehalten wird. Warum soll diese Ombudsstelle unabhängig sein? Weil nicht der Eindruck entstehen soll, dass etwas schubladisiert bzw. etwas nicht behandelt wird. Außerdem ist vorgesehen, im Jahr 2014 ein Gehwegekonzept mit einem konkreten Umsetzungsplan zu erstellen. Aus der am vergangenen Montag stattgefundenen Besprechung wurde eindeutig erkannt, dass es berechtigte Bedürfnisse gibt, von den Siedlungsgebieten sicher in das Ortszentrum bzw. zum Bahnhof zu gelangen. Diese zentrale Forderung wird hundertprozentig ernst genommen und unterstützt. Bis spätestens Ende dieses Jahres soll ein fertiges Gehwegekonzept mit einem konkreten Umsetzungsplan präsentiert werden. Die mittelfristigen Maßnahmen sind zu einem gewissen Teil eine Weiterführung der kurzfristigen Maßnahmen. Es soll, wie schon vorgebracht, eine dauerhafte 30-km/h-Zone, die in Verbindung mit baulichen Einrichtungen am Kirchenberg steht, erlassen werden. Dieses Vorhaben wird man im heurigen Jahr noch nicht bewerkstelligen können. Während der Abbruch- und Bauphase wird im Rahmen des 90 Straßenverkehrsordnung eine 30 km/h-geschwindigkeitsbeschränkung verordnet. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll diese Geschwindigkeitsbeschränkung nahtlos in eine dauerhafte 30-km/h-Zone übergehen. Als langfristige Maßnahme war ursprünglich der Ausbau der Hinterbergstraße in Zusammenhang mit der Verlegung der B 123 bzw. der Neuerrichtung einer Donaubrücke geplant. Die SPÖ-Fraktion hat in ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag sehr intensiv darüber diskutiert. Natürlich wurde auch über die, aus Sicht der SPÖ-Fraktion berechtigten Bedürfnisse der Anrainer gesprochen. Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion hat beschlossen, bei einer entsprechenden Unterstützung des Straßenbaureferenten des Landes Oberösterreich, sich zu verpflichten, bis spätestens zur Fertigstellung der Wohnanlagen die Hinterbergstraße so zu verändern, dass von einer ordentlichen Verkehrsabwicklung gesprochen werden kann. Dass es dabei zu keiner Verkehrserhöhung kommen soll, ist selbstverständlich. Spätestens zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnanlagen soll eine Straße mit einem Gehweg neu gebaut werden. Der Gehweg soll so ausgeführt werden, dass man diesen auch mit dem Fahrrad oder mit einem Kinderwagen befahren kann. Dementsprechend gibt es keine langfristige Maßnahme mehr. Das ist auch etwas, dass von der Bürgerinitiative und vor allem am vergangenen Montag bei der Präsentation des Maßnahmenkataloges gefordert wurde. Man will und darf nicht mit dem Ausbau dieser Straße, insbesondere zur Sicherheit der Fußgänger, bis zum Jahr 2022 warten. Mit Unterstützung des Landes Oberösterreich verpflichtet man sich, bis spätestens zur Fertigstellung der Wohnanlagen diese Straße neu zu bauen. Um in den Worten von Herrn Dipl.-Ing. Werner Peterseil (Mitglied der Bürgerinitiative) zu sprechen: Wir wollen die Münze wieder aufstellen. Der Ausschuss für örtliche Raumplanung hat in der Sitzung am 21. Jänner 2013 diesen Tagesordnungspunkt ausführlich beraten. Gemeinderat Seite 12 von 51

13 Bürgermeister Thomas Punkenhofer stellt den Antrag, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49 mit der Bezeichnung Leitner-Kirchenweg und den Bebauungsplan mit der Nr. 66 am Areal des ehemaligen Bezirksalten- und pflegeheimes, erstellt von der TEAM M Architekten ZT GmbH, 4020 Linz, Eisenhandstraße 13-15, in der vorliegenden Form zu genehmigen. Gemeindevorstand LAbg. Alexander Nerat stellt den Antrag, eine geheime Abstimmung mit Stimmzettel im Sinne des 51 Absatz 3 Oö. Gemeindeordnung durchzuführen. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschluss erhoben. Gemeinderat Dipl.-Ing. Johann Hinterplattner erwähnt, dass sich der Gemeinderat schon lange mit der Frage der Kirchenbergbebauung befasst. Eine Wohnbebauung war bei der Abstimmung in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2011 nicht einmal umstritten. Die Abstimmung ist einstimmig ausgefallen. Demnach soll dem ehemaligen Bezirkssenioren- und pflegeheim eine Wohnbebauung folgen. Der Grundsatzbeschluss, einen Bebauungsplan am Areal des ehemaligen Bezirksseniorenund pflegeheimes aufstellen zu wollen, wurde im Februar 2013 vom Gemeinderat mehrheitlich gefasst, weil zu diesem Zeitpunkt weder Fragen zur Verkehrs- noch zur Abwasser- und Oberflächenwassersituation geklärt waren. Der Bürgermeister hat wiederholt öffentlich in den Medien und bei den vielen stattgefundenen Besprechungen erklärt, dass es keine Bebauung geben wird, solange diese Fragen nicht gelöst sind. Zur Abwasserfrage hat am 14. November 2013 Herr Dipl.- Ing. Christoph Peherstorfer von der DI Karl & DI Peherstorfer ZT-OG im Donausaal ausführlich dargebracht, dass es durch die geplante Bebauung zu keiner Verschlechterung kommen wird. Die jetzige Kanalisationsanlage wurde eigentlich gesetzeswidrig errichtet, weil damals keine Retentionsmaßnahmen gebaut wurden. Diese Retentionsmaßnahmen sollen jetzt umgesetzt werden. Aus dem Bericht von Herrn Dipl.-Ing. Christoph Peherstorfer war zumindest soweit nachvollziehbar, dass eine Verbesserung bei Niederschlagsereignissen eintreten wird. Dieses Gutachten wurde ihm, trotz seines Ersuchens, weder von der Gemeinde noch von den Wohnbauträgern, in deren Auftrag es erstellt wurde, zur Verfügung gestellt. Diese Vorgangsweise ist unüblich. Wenn etwas nicht zur Verfügung gestellt wird, kann vermutet werden, dass man etwas verbergen will. Das war eine unglückliche Vorgangsweise. Die im Dezember 2013 durchgeführte Verkehrszählung ist sicher eine gute Grundlage für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes. Klar muss aber sein, dass es sich hier nur um eine Verkehrserhebung handelt. Ein Verkehrskonzept würde einen Leistungsfähigkeitsnachweis von Engstellen und Verkehrsknotenpunkten sowie eine durch die geplante Bebauung (abgeleitet aus der Anzahl der Stellplätze) entstehende Verkehrserzeugung beinhalten. Damit kann auch der Ziel- und Quellverkehr, insbesondere zu den Spitzenzeiten, erfasst werden. Ansonsten kann die tatsächliche Verkehrssituation nicht widergespiegelt werden. Wenn man nur den Durchschnitt heranzieht, kommt ein niedrigerer Wert heraus, der den tatsächlichen Verkehr während einer Spitzenzeit nicht erfasst. Dann hat man wieder das Problem, dass die Leistungsfähigkeit der Straße überschritten wird. Hinzu kommt, dass der allgemeine Verkehrszuwachs auch nicht berücksichtigt wurde. Herr Josef Elsener (Verkehrsplaner) gab erst in der letzten Sitzung den allgemeinen Verkehrszuwachs mit 1,5 % pro Jahr an. Laut Herrn Josef Elsener hat die Engstelle beim Salzturm eine maximale Kapazität von 110 bis 120 Fahrzeuge pro Stunde. Der Spitzenwert lag dort laut Verkehrszählung bei 93 Fahrzeugen in der Stunde. Das Verkehrsaufkommen wird sich nach der Fertigstellung der Wohnanlagen gemäß den Aussagen des Verkehrsplaners um 30 % erhöhen. Rechnet man diese 30 % dazu, kommt man auf 121 Fahrzeuge pro Stunde. Das heißt, dass die maximale Leistungsfähigkeit an dieser Engstelle schon überschritten wird. Das widerspiegelt die massiven Reaktionen der Bewohner. Auf das muss sehr wohl Rücksicht genommen werden. Außerdem erfolgte die Berechnung auf Basis der Literaturwerte für solche exponierte Lagen, wo es keinen öffentlichen Verkehr gibt. Für die 140 Gemeinderat Seite 13 von 51

14 entstehenden Parkplätze wird ein Wert von 55 zusätzlichen Fahrzeugen errechnet. Zählt man den gezählten Spitzenwert von 93 Fahrzeugen dazu kommt man auf 148 Fahrzeuge. Ergibt zu Spitzenzeiten bei einem allgemeinen Verkehrszuwachs von 1,5 % (gerechnet auf zehn Jahre) eine Summe von 170 Fahrzeugen pro Stunde beim Salzturm. Dann geht, und das sagt sogar der Verkehrsplaner, dort nichts mehr. Bei anderen Zählstellen, wo zwar die Leistungsfähigkeit höher ist, kommen ähnliche Werte heraus. Zu Spitzenzeiten wird die Leistungsfähigkeit sogar am Hinterberg leicht überschritten. Das Problem ist, dass die Fahrzeugbewegungen zu hoch sind. Es gibt vier Möglichkeiten darauf zu reagieren. Entweder man macht bei den neuen Wohnanlagen weniger Stellplätze, forciert den öffentlichen Verkehr (damit würde man den Individualverkehr wegbringen), baut eine neue Straße, was Bürgermeister Thomas Punkenhofer heute bereits in den Raum gestellt hat, oder weniger Wohneinheiten. Bisher hat sich die Gemeinde offensichtlich zu keiner dieser vier Möglichkeiten durchringen können. Wenn es mit dem Neubau der Straße etwas wird, könnte man vielleicht darüber reden. Er will nicht alle Maßnahmen, die Bürgermeister Thomas Punkenhofer erläutert hat, schlecht machen. Es ist aber zu wenig, geeignete Antworten auf die vorhandenen Probleme zu finden. Die Erfahrungen aus dem Arbeitskreis bzw. aus den Informationsveranstaltungen zum Argument Sicherheit müssen unbedingt berücksichtigt werden. Auch von Bewohnern aus Heinrichsbrunn kommen schon Beschwerden. Die Erstellung eines Gehwegekonzepts ist höchst notwendig und wird von der Fraktion der GRÜNEN unterstützt. Die Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes hätte die Möglichkeit geboten, das zu berücksichtigen. Die Neuaufstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes kostet der Gemeinde knapp ,00. Obwohl man dabei die Chance gehabt hätte, wurden die dringenden Probleme nicht behandelt. Die GRÜNEN haben immer wieder darauf hingewiesen. Herr Prokurist Johann Springer von der Neuen Heimat hat bei der letzten Informationsveranstaltung gesagt, dass in noch keiner Gemeinde die Wohnbaugesellschaft so in die Mangel genommen wurde, weil die Verkehrsinfrastruktur nicht passte. Das sei, so Herr Prokurist Johann Springer, Aufgabe der Gemeinde. Herr Dipl.-Ing. Werner Peterseil von der Bürgerinitiative hat im Donausaal die Entwicklung der Gemeinde in den letzten fünfzig Jahren aufgezeigt. Dieser Bericht hat deutlich vor Augen geführt, dass gewidmet und gebaut wurde. Die Bewohner wurden immer vertröstet. Das Problem ist sukzessive und nicht dadurch entstanden, weil jetzt das Areal des ehemaligen Bezirkssenioren- und pflegeheimes bebaut werden soll. Schon den Bewohnern der Sternhäuser am Hochfeld wurde versprochen, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen gesetzt werden. Nichts wurde gemacht und jetzt wird wieder gewidmet und in weiterer Folge gebaut. Die Infrastruktur soll in diesem Zusammenhang wieder nicht angepasst werden. Dieses Wohnbauprojekt hat das Fass nur zum Überlaufen gebracht. Das Problem bestand bereits vorher. Bevor man diesen Bebauungsplan beschließt, muss eine entsprechende Infrastruktur bereit gestellt werden. Das fordert auch das Oö. Raumordnungsgesetz deutlich. Der Verkehrsplaner, Herr Josef Elsener, hat bei einer Informationsveranstaltung einmal gesagt: Action is cheaper than inaction. Das trifft auf diesen Punkt genau zu. Gemeindevorstand Barbara Marksteiner führt aus, dass man dazu auch Folgendes sagen könnte: Den Nutzen von heute bezahlen wir mit dem Schaden von übermorgen. Es gibt die Aussage, dass Statistik das Märchen der Vernunft sein soll. So unrichtig ist das nicht. Denn es macht natürlich einen Unterschied, nur irgendwelche Durchschnittswerte oder Mittelwerte zu errechnen. In Wirklichkeit schaut die Rechnung anders aus und nähert sich eher den Ergebnissen des Arbeitskreises. Natürlich kann man auch Hochrechnungen, wie es Gemeinderat Dipl.-Ing. Johann Hinterplattner nicht unrichtig gemacht hat, anstellen. Sie ist mit ihren Berechnungen sogar auf etwas höhere Werte gekommen. Das ist eben dieser Teil, der immer aus der Sicht des Betrachters kommt. Statistiken sind dazu angetan, sich nach dem zu verändern, wie man es gerne sehen möchte. Mit dem Areal des ehemaligen Bezirkssenioren- und pflegeheimes hat man es mit einer Toplage, die unter äußert problematischen Voraussetzungen zu bebauen ist, zu tun. Die ÖVP-Fraktion hat sich damals bei der Grundsatzbeschlussfassung zu Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Berufung auf die genannten Punkte der Stimme enthalten. Sie gibt ihrem Vorredner, Gemeinderat Dipl.-Ing. Johann Hinterplattner, über weite Strecken recht. Es handelt sich um einen schwierigen Standort. Vor allem ist die Problematik hausgemacht. Es ist schon lang bekannt, dass der Hinter- Gemeinderat Seite 14 von 51

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