Paritätisches Positionspapier Pflegeversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Paritätisches Positionspapier Pflegeversicherung"

Transkript

1 Paritätisches Positionspapier Pflegeversicherung Das Maß der Menschlichkeit einer Gesellschaft bemisst sich auch und vor allem am Umgang mit von Krankheit und Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen. Die Sicherung einer guten Pflege ist ein Wert und Pflege hat einen Wert. Die pflegebedürftigen Menschen haben ebenso wie diejenigen, die Pflege leisten, einen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung durch die Gesellschaft. Das ist ein Gebot des Anstands und der Ethik, aber ebenso der Vernunft. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Auf dieser Grundlage werden seit April 1995 Leistungen bei häuslicher Pflege und seit Juli 1996 Leistungen bei stationärer Pflege erbracht. Anfang 2010 verfügen 69,7 Millionen Menschen über Ansprüche in der sozialen Pflegeversicherung und 9,3 Millionen Menschen in der privaten Pflegeversicherung. 2,37 Millionen Menschen beziehen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, von denen mit 1,63 Millionen mehr als zwei Drittel ambulant und ein Drittel stationär gepflegt werden. Von den ambulant gepflegten Versicherten sind etwa 60 Prozent in der Pflegestufe 1 eingestuft, weitere 30 Prozent in der Pflegestufe 2 und etwa 10 Prozent in Pflegestufe 3. Etwa 80 Prozent der ambulant gepflegten Menschen nehmen Geldleistungen, ein Fünftel dagegen Sachleistungen in Anspruch. Über Menschen sind in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht. Mehr als ein Zehntel davon in stationären Einrichtungen der Hilfen für behinderte Menschen. Insgesamt sind jeweils etwa 40 Prozent der stationär gepflegten Menschen in den Pflegestufen 1 und 2 und 20 Prozent in der Pflegestufe 3 untergebracht. Die Leistungsausgaben der Pflegeversicherung betrugen im Jahr 2009 etwa 19,3 Milliarden Euro, von denen jeweils etwa die Hälfte auf den ambulanten und stationären Bereich entfiel. Nachdem die Ausgaben der Pflegeversicherung in den Jahren 1999 bis 2007 nahezu durchgehend die Einnahmen übertrafen, wurde 2008 und 2009 ein Einnahmenüberschuss von 0,6 bzw. 0,9 Milliarden Euro verzeichnet. Zum Jahresende 2009 verfügt die gesetzliche Pflegeversicherung über eine Liquiditätsreserve von 4,8 Milliarden Euro und über eine zusätzliche Betriebsmittelrücklage in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. 1

2 Erst im Jahr 1997 wurden erstmals ganzjährig Leistungen der für die ambulante und stationäre Pflege gezahlt. Bis 2008 erfolgte daraufhin keinerlei Anpassung der Leistungen, so dass das tatsächliche Leistungsniveau kontinuierlich sank. Selbst unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Leistungserhöhungen wäre von 1995 bis 2015 lediglich eine Steigerung von durchschnittlich 0,4 Prozent zu verzeichnen. Das deckt lediglich einen Teil der Kaufkraftverluste ab und führt zu einer fortwährenden Auszehrung des Leistungsniveaus der Pflegeversicherung, die auf diesem Wege fortwährend an Legitimation verliert. Diese Entwicklung bildet sich auch in steigenden Empfängerzahlen in der Sozialhilfe ab. Bei dem gegebenen Finanzierungsrahmen ist der notwendige Ausbau der Rahmenbedingungen für die Aufrechterhaltung und den Ausbau der Qualität in der Pflege nicht zu leisten. Ein Ausbau der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung ist jedoch dringend notwendig. Der seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 verwendete, einseitig somatisch und verrichtungsbezogene Pflegebegriff wurde und wird den Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht. Er beinhaltet ein verkürztes Verständnis von Pflegebedürftigkeit und benachteiligt insbesondere Menschen mit dementiellen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und ältere Menschen. Der bestehende Pflegebedürftigkeitsbegriff wird den Anforderungen an eine bedarfsgerechte Pflege längst nicht mehr gerecht. Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat bereits am 25. Mai 2009 konkrete Vorschläge für die Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs geliefert und dabei acht Kriterien genannt, die zu einer differenzierteren Beurteilung des Pflegebedarfs führen können. Der Paritätische begrüßt die Vorschläge. Der neue, erweiterte Pflegebegriff muss Grundlage für die Neudefinition der Leistungen sein. Die mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zum vorgenommenen Leistungsverbesserungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie reichen bei Weitem nicht aus. Durch die demographische Entwicklung, den Wandel der Geschlechter- und Erwerbsverhältnisse sowie der Familienstrukturen wird die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich steigen. Auf der Basis der bestehenden Pflegewahrscheinlichkeit sind für das Jahr 2020 etwa 2,81 und für das Jahr 2030 etwa 3,27 Millionen Pflegebedürftiger zu erwarten. Daraus resultiert ein wachsender Bedarf an Beschäftigten in Pflegeberufen. Bereits in den vergangenen Jahren nahm die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich jährlich um etwa acht bis zehn Prozent zu. Der längst bestehende Fachkräftemangel in der Pflege wird sich unter diesen Bedingungen in den kommenden Jahren erheblich vergrößern. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, ist die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die Pflege ebenso notwendig wie eine faire, den Leistungen der Pflegenden gerecht werdende Bezahlung. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen sich an den individuellen Bedarfen der Betroffenen orientieren. Der in 70 SGB XI normierte Vorrang der Beitragssatzstabilität muss zu Gunsten der bedarfsgerechten Hilfegewährung eingeschränkt und durch das Gebot der wirtschaftlichen, teilhabeorientierten Leistungsgewährung er- 2

3 setzt werden. Der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung muss möglichst unbürokratisch realisiert werden können und geeignet sein, Teilhabe zu ermöglichen. Ein möglichst hohes Maß an menschlicher Zuwendung und Qualität in der Pflege ist das oberste Ziel der Einrichtungen und Dienste im Paritätischen. Die haupt- und ehrenamtlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich dafür mit großem Engagement ein. Darüber hinaus bleibt eine deutliche Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen der Pflege unerläßlich. Die notwendige Neuordnung der Pflegefinanzierung: Solidarisch, leistungsfähig und gerecht Die Finanzierung der Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dem Anspruch jeder Person auf eine seinen Bedürfnissen angepasste Pflege entspricht der Verpflichtung, eine solidarische, der persönlichen Leistungsfähigkeit entsprechende Finanzierung der Pflege sicherzustellen. Die künftige Finanzierung der Pflege muss diesen Anforderungen gerecht werden. Geld garantiert keine gute Pflege, aber die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege haben ihren Preis. Dies anzuerkennen sowie eine den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechende und gleichzeitig kostenbewusste Pflegefinanzierung herzustellen, ist eine der wesentlichen sozialpolitischen Herausforderungen. Ihr gerecht zu werden, erfordert eine Reform der Pflegefinanzierung. Die Absicherung von allgemeinen Gesundheitsrisiken durch die umlagefinanzierten Sozialversicherungen hat sich über Jahrzehnte insgesamt bewährt. Dieses System hat sich anderen Finanzierungsformen gegenüber als überlegen erwiesen. Die bestehenden Defizite in der Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung insgesamt, die Mängel in der Schaffung und Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung sowie bzgl. ihrer Finanzierbarkeit liegen nicht in den Grundsätzen einer solidarischen und gerechten sozialen Sicherung begründet. Ihre Grundprinzipien werden von der Bevölkerung mit übergroßer Mehrheit bejaht. Der Paritätische fordert deshalb, die Beiträge zur Pflegeversicherung künftig auf der Grundlage der einkommenssteuerrechtlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten zu bemessen. Das bedeutet eine Abkehr von der bestehenden, lohneinkommensfixierten Beitragsbemessung. Dem wachsenden Stellenwert zusätzlicher Einkommensquellen neben Lohn und Rente wird damit Rechnung getragen. Auf diese Weise wird nicht nur die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Versicherten abgebildet, sondern auch die Finanzierung des Pflegerisikos auf eine breitere, solidere Grundlage gestellt und von häufig wechselnden Schwankungen der Lohneinkommen entkoppelt. Der damit verbundene Verwaltungsmehraufwand ist überschaubar. Bereits heute werden die Beiträge freiwillig Versicherter Rentnerinnen und Rentner in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf dieser Grundlage berechnet. Ein pragmatischer und unbürokratischer Weg dazu wäre es, den Steuerbescheid als Grundlage der Beitragsbemessung zu nehmen. Dies entspräche auch dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und wäre in der Umsetzung unproblematisch. Eine steuerliche Freistellung von Einkommen würde entsprechend auch für die Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung gelten. Die nicht freigestellten Ein- 3

4 kommen sollten bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit dem halben Beitragssatz berücksichtigt werden. Für die lohnbezogenen Anteile der Pflegeversicherungsbeiträge ist die paritätische Finanzierung wiederherzustellen. Sie ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und gewährleistet gesamtgesellschaftlich, dass Anreize für Prävention und Gesundheitsförderung im Betrieb bestehen bleiben. Die Beitragsbemessungsgrenze ist auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben. Für das Jahr 2010 entspräche dies einer Anhebung auf Euro (West) beziehungsweise Euro (Ost) im Jahr bzw Euro (West) und Euro (Ost). Durch diesen Schritt wird der solidarische Charakter der sozialen Pflegeversicherung zusätzlich betont. Die in Deutschland bestehende Möglichkeit, dass sich ausgerechnet der einkommensstärkste und häufig überdurchschnittlich gesunde Teil der Bevölkerung durch einen Wechsel in eine private Versicherung dem Solidarausgleich entziehen kann, ist anachronistisch und findet weltweit nahezu kein Pedant. Aus diesem Grund ist die Versicherungspflichtgrenze künftig aufzuheben und eine allgemeine Versicherungspflicht einzuführen. Rechtlich notwendigen Übergangsfristen und dem gebotenen Bestandsschutz sind dabei Rechnung zu tragen. Die Leistungen der Pflegversicherung sind künftig jährlich anhand der Preissteigerungsrate zu dynamisieren. Der Paritätische lehnt die Einführung einer zusätzlichen kapitalgedeckten Pflegeabsicherung ab. Mit der Einführung einer weiteren Finanzierungsquelle würde die Fragmentierung der Absicherung fortgeschrieben, ohne dass es kurz- und mittelfristig zu positiven Finanzierungseffekten käme. Gegenüber einem umlagefinanzierten Sicherungssystem bietet eine kapitalgedeckte Absicherung keine Vorteile, im Gegenteil. Die Verwaltungskosten kapitalgedeckter Sicherungssysteme sind überdurchschnittlich hoch. Die bestehenden Finanzierungsprobleme der privaten Versicherungen belegen darüber hinaus, dass diese Finanzierungsform keineswegs sicherer ist als umlagefinanzierte Formen. Zudem ist ungeklärt, wie eine weitere obligatorische Versicherungsform für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen finanziert werden könnte. Schließlich würde eine zusätzliche kapitalgedeckte Pflegeabsicherung einen mehrjährigen Aufbau eines Kapitalstocks erfordern, ohne dass in diesem Zeitraum Leistungen ausgezahlt werden können. Eine kapitalgedeckte Pflegesicherung ist kein Beitrag zur Lösung der drängenden Probleme in der Pflege. Der Paritätische fordert deshalb den solidarischen Ausbau der bestehenden Pflegeversicherung zu einer sozialen Bürgerversicherung. Mit den daraus resultierenden, zusätzlichen Einnahmen soll eine Ausweitung und Dynamisierung bedarfsgerechter Leistungen finanziert werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Zahl der zusätzlich auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesenen Betroffenen sinkt. Durch eine Reform der Besteuerung von Erbschaften ist zudem sicherzustellen, dass eine Kumulation vererbter Einkommen in Grenzen gehalten und das daraus resultierende Steueraufkommen zur Gestaltung der Folgen des demographischen Wandels eingesetzt wird. Der Paritätische hat dazu detaillierte Vorschläge unterbreitet. 4

5 Die Förderung von Prävention und Gesundheitsförderung ist die wirksamste und günstigste Maßnahme zur Vermeidung der Pflegebedürftigkeit. Der Paritätische fordert deshalb, die öffentliche Gesundheitsförderung auszubauen und Maßnahmen der Prävention, auch durch ein Präventionsgesetz, zu stärken. Bürgerschaftliches Engagement ist ein wesentliches Element zur Stärkung der Zivilgesellschaft und ein Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der demographischen Entwicklung. Die Stärkung der Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung von Möglichkeiten zur Pflege Angehöriger und die umfassende Förderung der Beratungsinfrastruktur für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind neben einer Reform der Pflegefinanzierung weitere Bausteine für eine solidarische, nachhaltige Absicherung des Pflegerisikos, deren Umsetzung zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben zählt. 2. Dezember

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Neue Wege für eine gute Pflege?

Neue Wege für eine gute Pflege? Angelika Graf, MdB angelika.graf@bundestag.de www.grafspd.de Berlin, 25. September 2012 Neue Wege für eine gute Pflege? Für eine umfassende Pflegereform: Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken

Mehr

Pflegebe- dürftige. Beschäftigte/ Ehrenamt. Pflege. Kommission Soziale Selbstverwaltung - Sozialpolitik 20. April 2012 1

Pflegebe- dürftige. Beschäftigte/ Ehrenamt. Pflege. Kommission Soziale Selbstverwaltung - Sozialpolitik 20. April 2012 1 Pflegebe- dürftige Beschäftigte/ Ehrenamt Pflege Wertschätzung Finanzierung 1 Ausgangspunkt 1995 zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung - waren 80 Prozent der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

DIE SOZIALVERSICHERUNG

DIE SOZIALVERSICHERUNG EINLEITUNG So können Sie sicher starten DIE SOZIALVERSICHERUNG BBK VBU-Schulung zum Thema Sozialversicherung EINLEITUNG Jetzt einsteigen und los! Ein neuer Lebensabschnitt hat für Sie begonnen: die berufliche

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr

Herzlich Willkommen Ihr Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Pflege 2009. Soziales

Pflege 2009. Soziales Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Pflegebedürftige. Pflegebedürftige. Pflegebedürftige insgesamt 2.501.441. Pflegebedürftige in Heimen 29,7% (743.120)***

Pflegebedürftige. Pflegebedürftige. Pflegebedürftige insgesamt 2.501.441. Pflegebedürftige in Heimen 29,7% (743.120)*** Pflegebedürftige Nach Nach,, in absoluten in absoluten Zahlen Zahlen und und Anteile in Prozent, Jahresende 2011 2011 Pflegebedürftige insgesamt 2.501.441 Pflegebedürftige zu Hause versorgt 70,3% (1.758.321)

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

SGB XI: Die Überraschung kommt am Schluss

SGB XI: Die Überraschung kommt am Schluss SGB XI: Die Überraschung kommt am Schluss Wenn es das SGB XI gar nicht gäbe, würdest Du heute wahrscheinlich anders oder anderswo arbeiten. Das Gesetz der Sozialen Pflegeversicherung ist die Grundlage

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Fakten, die für die PKV sprechen.

Fakten, die für die PKV sprechen. Fakten, die für die PKV sprechen. 96 % der Versicherten sind mit den Leistungen der PKV zufrieden. Von solchen Zustimmungswerten können andere Branchen nur träumen. Ein zusätzlicher Gradmesser der Kundenzufriedenheit

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Fakten, die für die PKV sprechen.

Fakten, die für die PKV sprechen. Fakten, die für die PKV sprechen. 96 % der Versicherten sind mit den Leistungen der PKV zufrieden. Von solchen Zustimmungswerten können andere Branchen nur träumen. Ein zusätzlicher Gradmesser der Kundenzufriedenheit

Mehr

DIA Ausgewählte Trends 2013

DIA Ausgewählte Trends 2013 Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov, Köln 21.11.2013 - Dritte Befragung Maßnahmen zur Altersvorsorge Wichtigkeit und Wahrscheinlichkeit Im Rahmen

Mehr

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Fraktionen des Deutschen Bundestages Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Geschäftsstelle der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Mitglieder des Bundestages

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Pflege in Deutschland und Hessen ein Vergleich

Pflege in Deutschland und Hessen ein Vergleich Faktenblatt Pflege in Deutschland und Hessen ein Vergleich Deutschland Hessen In 2011 waren bundesweit 2,5 Mio. Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). 1 Pflegebedürftige

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Rentensicherheit. Rente? Aber sicher!

Rentensicherheit. Rente? Aber sicher! Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren, SoVD-Landesverband Niedersachsen Edda Schliepack, 2. Landesvorsitzende Redemanuskript Diskussionsveranstaltung Stimmen für den Mindestlohn, 11.09.2009 (Es gilt das gesprochene Wort!) Dem Hungerlohn folgt

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Die Antworten von DIE LINKE

Die Antworten von DIE LINKE 27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben

Mehr

Konzept für ein Regionales Pflegebudget

Konzept für ein Regionales Pflegebudget Konzept für ein Regionales Pflegebudget Fachgespräch So kann es weiter gehen Neue Wege für Teilhabe und Pflege Berlin, 20. Mai 2014 Konsequente Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär kann helfen,

Mehr

Veränderungen in der Kranken- und Rentenversicherung. Dr. Felix Welti Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der CAU

Veränderungen in der Kranken- und Rentenversicherung. Dr. Felix Welti Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der CAU Veränderungen in der Kranken- und Rentenversicherung Dr. Felix Welti Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der CAU Krankenversicherung: Leistungen - Keine verschreibungsfreien Medikamente

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

Reform der Pflegeversicherung

Reform der Pflegeversicherung Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform

Mehr

Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**)

Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**) Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**) Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**) Einzel- und, Anteile in Prozent, 01.07.2012 Einzel- und, Anteile in Prozent, 01.07.2012 * unter

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

Sie haben die Wahl. Entscheiden Sie sich für Ihren Gesundheitsspezialisten.

Sie haben die Wahl. Entscheiden Sie sich für Ihren Gesundheitsspezialisten. Sie haben die Wahl Entscheiden Sie sich für Ihren Gesundheitsspezialisten. Immer weniger für immer mehr: Das System der GKV Einer für Alle, Alle für Einen das System der gesetzlichen Krankenkassen. Doch

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus Neu: Leistung für erforderliche vollstationäre Pflege Leistung bei Demenz Keine Wartezeiten Die vier häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Sozialversicherungskennzahlen 2010 Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Gemeinsam erfolgreich. Unser Konzernleitbild

Gemeinsam erfolgreich. Unser Konzernleitbild Gemeinsam erfolgreich Unser Konzernleitbild Das Demag Cranes Konzernleitbild ist vergleichbar mit einer Unternehmensverfassung. Es setzt den Rahmen für unser Handeln nach innen wie nach außen und gilt

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

A7 Pflegeversicherung

A7 Pflegeversicherung Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4

Mehr

Kostenrisiko Pflegefall

Kostenrisiko Pflegefall Kostenrisiko Pflegefall Vorsorge ist günstiger als Nachsorge Pflegefall? Ja, ich aber nicht.... so denken die Meisten von uns! Wer will sich schon mit einem so unangenehmen Thema beschäftigen? Die wahren

Mehr

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Viel Lärm um wenig Von der sogenannten Lebensleistungsrente

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Unterstützung und Sicherung von Teilhabe. Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK. Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion

Unterstützung und Sicherung von Teilhabe. Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK. Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion Unterstützung und Sicherung von Teilhabe bei Pflegebedürftigkeit Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion am 29.09.2011 in Berlin Erwartungen an eine Pflegereform,

Mehr

Die solidarische Pflege-Bürgerversicherung. Anforderungen an eine leistungsfähige, gesetzliche Pflegeversicherung

Die solidarische Pflege-Bürgerversicherung. Anforderungen an eine leistungsfähige, gesetzliche Pflegeversicherung November 2013 Anforderungen an eine leistungsfähige, gesetzliche Pflegeversicherung Das Pflegesystem in der Bundesrepublik Deutschland steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Neben strukturellen

Mehr

Die neue Pflegeversicherung zukunftsfest und generationengerecht

Die neue Pflegeversicherung zukunftsfest und generationengerecht Die neue Pflegeversicherung zukunftsfest und generationengerecht Beschluss des Bundesvorstandes der Jungen Union am 12. und13. März 2005 in Paderborn Die neue Pflegeversicherung zukunftsfest und generationengerecht

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1

Inhaltsverzeichnis 1 Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse Groz-Beckert Geschäftsbericht 2014 Dieser Geschäftsbericht beinhaltet Übersichten und Gegenüberstellungen, die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2014 sowie den Bericht

Mehr

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetzentwurf der Landesregierung Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt

Mehr

Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme

Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme Ingo Schäfer Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik Bremen, November 2013 Für ein vor 1992 geborenes Kind wird derzeit ein Rentenanspruch

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Pflegereform - die Sicht der Medizinischen Dienste

Pflegereform - die Sicht der Medizinischen Dienste Pflegereform - die Sicht der Medizinischen Dienste DGSMP-Tagung am 13. September 2012 in Essen Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS 1 Gliederung: 1. Einführung 2. PNG - verbesserte Leistungen 3. Neuer

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Pflegegeldversicherung

Pflegegeldversicherung Pflegegeldversicherung Entscheidungs- und Auswahlkriterien i Start Thorulf Müller Pflege 2014 1 Die Kosten Zu den Kosten der Pflegebedürftigkeit gibt es die absurdesten Aussagen: Die Kosten werden entweder

Mehr

Der Sozialausgleich. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gesundheitsreform/sozialausgleich.html

Der Sozialausgleich. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gesundheitsreform/sozialausgleich.html Page 1 of 6 GLOSSARBEGRIFF Der Sozialausgleich Gibt es einen Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag? Ja. Eine gesetzliche Überforderungsklausel stellt sicher, dass kein Mitglied einer Krankenkasse über

Mehr

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Aktuelle Ergebnisse zum Thema Unisex-Tarife Continentale-Studie 2012: Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Arbeit Bildung Wohnen Tagesstruktur Freizeit offene Angebote. Der orange LEITFADEN. Das Leitbild unserer Harz-Weser-Werkstätten

Arbeit Bildung Wohnen Tagesstruktur Freizeit offene Angebote. Der orange LEITFADEN. Das Leitbild unserer Harz-Weser-Werkstätten Arbeit Bildung Wohnen Tagesstruktur Freizeit offene Angebote Der orange LEITFADEN Das Leitbild unserer Harz-Weser-Werkstätten Unser Selbstverständnis Unser Leitbild Die Harz-Weser-Werkstätten sind ein

Mehr