Rundumschutz für jedes Unternehmen

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1 Rundumschutz für jedes Unternehmen Firmen HaftpflichtSchutz ohne Einschränkung der Versicherungssummen Infoflip is a registered trademark. This Infoflip is made in Germany by Infoflip Medien GmbH. IF.G.xx.xxxx.x.xx Zurich Gruppe Deutschland Poppelsdorfer Allee Bonn

2 Firmen HaftpflichtSchutz Zurich Firmen HaftpflichtSchutz die Highlights auf einen Blick Highlights Marktführendes Bedingungswerk am deutschen Versicherungsmarkt Keine Sublimits: Alle Deckungserweiterungen von der Firmen HaftpflichtSchutz Police (wie z.b. Tätigkeits-, Mietsach- oder Be- oder Entladeschäden) sind fast unbegrenzt mitversichert (bis zu 3 Mio. EUR im Vergleich zur marktüblichen Obergrenze von EUR) Tätigkeits- und Obhutsschäden auf eigenen und fremden Betriebsgrundstücken, auch bei Reparatur, Reinigung, Lohnbearbeitung Mietsachschäden an unbeweglichen und beweglichen Sachen; bei gemieteten Arbeitsgeräten, Staplern etc. mit bis zu 3 Monaten Mietzeit Besitz, Halten und Gebrauch von versicherungspflichtigen, nicht zugelassenen Kfz aller Art Vermögensschäden durch Datenlöschung Datenveränderung Datenschutzverletzung Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten Schlüssel- und Codekartenverlust ohne Prüfung der Schuldfrage Einfaches Umwelthandling: Wassergefährdende Lageranlagen sind beitragsfrei automatisch bis l mitversichert Firmen HaftpflichtSchutz ohne Einschränkung der Versicherungssummen. Ein Vergleich mit dem Wettbewerb: 3 Mio. 2,25 Mio. 1,5 Mio. 750 Tsd 0 Grund-VS Tätigkeitsschäden Firmen HaftpflichtSchutz von Zurich Gewerbliche Haftpflichtversicherungen der Wettbewerber Mietsachschäden Be- und Entladeschäden andere Deckungs erweiterungen Firmen HaftpflichtSchutz

3 Betriebshaftpflichtversicherung Versichert sind Ansprüche, die sich aus der Betriebsstätte (z.b. Ladenlokal oder Produktionsstätte) oder den Tätigkeiten und Leistungen des Versicherungsnehmers (VN) ergeben. Hilfreiche Erläuterungen Non-Ownership-Deckung: Versicherungsschutz für Ansprüche aus dem Gebrauch zulassungspflichtiger Fahrzeuge, die nicht auf den VN zugelassen sind, sich nicht in seinem Eigentum befinden und die er nicht gemietet/ geleast hat. Tätigkeitsschäden: Sachschäden, die durch eine berufliche Tätigkeit des VN an diesen Sachen entstehen, weil er diese Sachen als Hilfsmittel benutzt oder weil sie sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich seiner Tätigkeit befinden. Obhutsschäden: Sachschäden an zu bearbeitendem Material, das sich zu diesem Zweck beim Versicherungsnehmer befindet. Betriebs- und branchenübliche Risiken wie Haus- und Grundbesitz, Photovoltaik- und sonstige Anlagen zur Stromerzeugung inkl. Versorgungsstörungen, Kraftfahrzeuge Schlüssel-, Codekartenverlust auch ohne Verschulden Vermögensschäden durch Datenlöschung, Datenschutzverletzung und Internetnutzung Tätigkeitsschäden/Obhutsschäden auf fremden Betriebsgrundstücken Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen Mangelbeseitigungs-Nebenkosten: Folgekosten eines mangelhaften Werkes Zusätzlich können mitversichert werden Nicht zulassungspflichtige, aber versicherungspflichtige Kfz Tätigkeitsschäden/Obhutsschäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück Mietsachschäden an beweglichen Sachen Nachbesserungsbegleitschäden Vermögensschäden aus der Tätigkeit als Sachverständiger, Gutachter oder Energieberater Mangelbeseitigungs-Nebenkosten: Der VN verlegt in der Wand eine Ab wasserleitung. Wegen einer fehlenden Dichtung tritt Wasser aus der Leitung aus. Es kommt zu Folgeschäden. Die Wände müssen geöffnet und getrocknet werden. Betriebshaftpflichtversicherung

4 Produkthaftpflichtversicherung Versichert sind Ansprüche, die sich aus in Verkehr gebrachten Produkten, erbrachten Leistungen oder sonstigen abgeschlossenen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers ergeben. Wer benötigt die erweiterte Produkthaftpflicht? Hersteller des Endproduktes, eines Grundstoffes oder eines Teilproduktes Derjenige, der seinen Markennamen, ein Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf einem Produkt aufbringt (»Quasi-Hersteller«) Importeure von Produkten aus Nicht-EU-Staaten in die EU Händler von namenlosen Produkten, die nicht innerhalb eines Monats den Namen ihrer Lieferanten benennen können Produktrisiko: Versicherungsschutz für in Verkehr gebrachte Erzeugnisse und ausgeführte Leistungen Produkt-Umwelt-Risiko: Umweltschäden durch Erzeugnisse und Leistungen Zusätzlich können Ansprüche aus der erweiterten Produkthaftpflicht mitversichert werden, z.b.: Personen- und Sachschäden infolge vereinbarter Eigenschaften: Versicherung der verschuldensunabhängigen Haftung Weiterver- und Weiterbearbeitungsschäden: Vermögensschäden durch Weiterverarbeitung mangelhafter Erzeugnisse Aus- und Einbaukosten: Vermögensschäden durch Einbau mangelhafter Erzeugnisse in ein Gesamtprodukt Personen- und Sachschäden infolge vereinbarter Eigenschaften: Der Versicherungsnehmer ist Hersteller von Schlauchsystemen und liefert an seinen Abnehmer Schlauchverbindungen, die einem Druck von bis zu 5 bar standhalten sollen. Beim weiteren Einsatz stellt sich heraus, dass die Schläuche schon bei einer Belastung von 2,5 bar platzen. Ein Angestellter des Abnehmers wird dadurch verletzt und Teile der Werkstatteinrichtung werden beschädigt. Es wird kein Verschulden des VN festgestellt. Produkthaftpflichtversicherung

5 Umwelthaftpflichtversicherung Versichert sind privatrechtliche Ansprüche Dritter, die sich durch Umwelteinwirkungen ergeben. Hilfreiche Erläuterungen WHG-Anlagen: Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz, die dazu bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten. UmweltHG-Anlagen: Anlagen gemäß Anhang 1 zum Umwelthaftungsgesetz. Umweltanlagen-Regressrisiko: Risiko aus der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Instandhaltung und Wartung von Umweltanlagen durch den Versicherungsnehmer, wenn er nicht selbst Inhaber der Anlage ist. Umwelthaftpflicht-Basisdeckung: Umwelteinwirkungen, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko stehen, soweit sie nicht aus Umweltanlagen oder dem Umweltanlagen-Regressrisiko: hervorgehen. Versicherungsschutz für WHG-Anlagen: WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis l (alle wassergefährdenden Stoffe wie z.b. Heizöl, Altöl, Gülle); mobile Anlagen, Container, Betriebsmittel, Flüssiggas Umwelthaftpflicht-Basisdeckung: Umwelteinwirkung gemäß Betriebscharakter Vorsorgeversicherung: versichert im Rahmen der Versicherungssummen Zusätzlich können mitversichert werden WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis l Sonstige WHG-Anlagen UmweltHG-Anlagen Sonstige deklarierungspflichtige Anlagen Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko Umweltanlagen-Regressrisiko: Aufgrund der fehlerhaften Montage eines Öltanks tritt Öl aus. Es gelangt über den Boden in das Grundwasser. Die Behörde leitet Rettungsmaßnahmen ein. Umwelthaftpflichtversicherung

6 Umweltschadensversicherung Versichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche Dritter, die sich aus Umweltschäden ergeben. Verursacher von Umweltschäden an Böden, Gewässern oder der Biodiversität sind gesetzlich zur Haftung und Wiederherstellung des Ausgangszustands verpflichtet. Versicherungsschutz für WHG-Anlagen: WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis l (alle wassergefährdenden Stoffe wie z. B. Heizöl, Altöl, Gülle); mobile Anlagen, Container, Betriebsmittel, Flüssiggas Schäden aus dem Normalbetrieb: Versicherungsschutz auch ohne Vorliegen einer Betriebsstörung Zusätzlich können mitversichert werden WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis l Sonstige WHG-Anlagen UmweltHG-Anlagen Sonstige deklarierungspflichtige Anlagen Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko Umwelteigenschadendeckung (Zusatzbaustein 1) Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen auf dem eigenen oder gepachteten Betriebsgrundstück und Schäden an eigenen Gewässern Schäden an eigenen oder gepachteten Böden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit Umwelteigenschadendeckung (Zusatzbaustein 2) Schäden an eigenen Böden nach Bundesbodenschutzgesetz Sanierungsansprüche durch rechtswidrige Handlungen unbekannter Dritter Auf dem Betriebsgrundstück einer Firma laufen durch einen geplatzten Schlauch größere Mengen an Mineralölen über einen Entwässerungsgraben in ein angrenzendes Naturschutzgebiet. Da hier durch der Lebensraum einer dort heimischen seltenen Schmetterlingsart zerstört wird, wird die Firma aufgefordert, den kontaminierten Boden zu sanieren. Die Kosten für die aufwendige Wiederherstellung des Biotops werden auf EUR geschätzt. Umweltschadensversicherung

7 Privathaftpflichtversicherung Geregelt sind gesetzliche Schadenersatzansprüche privatrechtlichen Inhalts an den Versicherungsnehmer oder an mitversicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Privatperson. Mitversicherte Personen: Je nach Unternehmensform besteht Versicherungsschutz bei einer Einzelfirma für den Versicherungsnehmer, bei einer Aktiengesellschaft für die Vorstandsmitglieder, bei einer GmbH für die Geschäftsführer, bei einer OHG für die vertretungsberechtigten Gesellschafter, bei einer KG für die Komplementäre sowie für etwaige weitere Personen, sofern gemäß Dokument ausdrücklich vereinbart. Die Versicherungssumme beträgt EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftpflicht für Hundehalter kann ebenfalls mitversichert werden. Der Sohn des Geschäftsführers beschädigte beim Besuch eines Freundes das Auto der Familie mit seinem Fahrrad. Der Schaden wurde über die im Firmen HaftpflichtSchutz enthaltene Privathaftpflichtversicherung reguliert. Privathaftpflichtversicherung

8 Synopse Deckung Deckungssumme für Tätigkeitsschäden Deckungssumme für Mietsachschäden Firmen HaftpflichtSchutz Firmenpolice 2011 * EUR EUR EUR EUR Tätigkeitsschäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück Mietsachschäden an beweglichen Sachen Mitversicherung von Staplern, Baggern und sonstigen Arbeitsmaschinen Beitragsfreie Komponenten in der Umwelthaftpflichtversicherung kann ohne Vorlagepflicht mitversichert werden kann ohne Vorlagepflicht mitversichert werden pauschal WHG-Lageranlagen (z.b. Heizöltanks) und Kleingebinde bis l nicht versicherbar nicht versicherbar zuschlagspflichtig, Einzelnennung erforderlich Lageranlagen bis l, Kleingebinde bis 60 l *Beispielhaft für alte Bedingungsgenerationen. Ist aktuell im Bestand am häufigsten anzutreffen. Synopse

9 Marktvergleich Deckung Versicherungssumme 3 Mio. EUR auch für alle Deckungserweiterungen «FHS Police «Marktübliche Bedingungen 1 Betriebsrisiko Tätigkeits- und Obhutsschäden auf eigenen und fremden Betriebsgrundstücken, auch bei Reparatur, Reinigung, Lohnbearbeitung Mietsachschäden an unbeweglichen und beweglichen Sachen; bei gemieteten Arbeitsgeräten, Staplern etc. mit bis zu 3 Monaten Mietzeit Besitz, Halten und Gebrauch von versicherungspflichtigen, nicht zugelassenen Kfz aller Art Vermögensschäden durch: Datenlöschung Datenveränderung Datenschutzverletzung Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten Schlüssel- und Codekartenverlust ohne Prüfung der Schuldfrage; Kosten für die Auswechslung oder Neuprogrammierung und Objektschutz bis 14 Tage Produktrisiko Nur 500 EUR Selbstbeteiligung für Produktvermögensschaden Aus- und Einbaukosten auch bei Ersatzmaßnahmen und Selbstaustausch Einzelteilaustausch und Reparaturkosten Selbsteinbau Maschinenklausel: Als Maschinen gelten auch Maschinenteile, Werkzeuge sowie Erzeugnisse der Steuer-, Mess- und Regeltechnik sowie Formen Schäden durch fehlerhafte Barcodes und Verpackungen 2 Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung Nur 500 EUR Selbstbeteiligung WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von l je Betriebsstätte Schäden am Grundwasser 1 Niedrigere Versicherungssummen für Deckungserweiterungen. 2 Höhere Selbstbeteiligung. Wichtiger Hinweis Die in diesem Versicherungsvergleich genannten Informationen dienen lediglich der groben Orientierung und entfalten keinerlei Rechtswirkungen für den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils konkret vereinbarten Vertragstext. Marktvergleich

10 Produzierendes Gewerbe Moderner und umfangreicher Haftpflichtversicherungsschutz für Hersteller. Insbesondere stehen alle Deckungserweiterungen in Höhe der Grundversicherungssumme von 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Highlights aus den Bedingungen Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung soweit vereinbart mit folgenden Kosten: Kosten Dritter durch Einbringen mangelhafter VN-Erzeugnisse in ein Gesamtprodukt Kosten Dritter durch Weiterverarbeitung mangelhafter VN-Erzeugnisse Kosten Dritter durch Einbau mangelhafter VN-Erzeugnisse in ein Gesamtprodukt Kosten Dritter für Austausch, Transport, weitere Mängelbeseitigung, Ersatzmaßnahmen, Selbstaustausch, Einzelteileaustausch, Reparatur Vermögensschäden aufgrund mangelhafter Produkte Dritter, die durch fehlerhafte VN-Maschinen verursacht werden Kosten der Überprüfung von Produkten mit Mangelverdacht Kosten infolge mangelhafter Barcodes (EAN/ GTIN) oder Verpackungen Kosten wegen Datenlöschung oder Datenveränderung Händlerkettenklausel (siehe ) Weltweiter Versicherungsschutz Aufnahme USA/CDN-Export und Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn sind mitversichert (Vorsorge) Verzicht auf Rüge gem. 377 HGB ist unschädlich Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre Haftungsfreistellung des Auftraggebers/Abnehmers Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen Personen- und Sachschäden infolge vereinbarter Eigenschaften WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis l in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung Händlerkettenklausel: Unser VN liefert Fliesen an einen Großhandel, der sie wiederum an Fliesenleger verkauft. Erst nach dem Verlegen stellt sich heraus, dass die Fliesen des Versicherungsnehmers nicht wie angegeben frostsicher sind. Die gesprungenen Fliesen müssen nun ausgebaut und ersetzt werden, wobei der entstandene Vermögensschaden nicht vom Großhändler zu vertreten ist. Zu unserem VN besteht kein Vertragsverhältnis. Im Sinne des Kundenschutzes wird diese Unterbrechung der Haftungskette auf Wunsch des Versicherungsnehmers durch die Händlerkettenklausel überbrückt. Produzierendes Gewerbe

11 Handel Moderner und umfangreicher Haftpflichtversicherungsschutz für Groß- und Einzelhandelsbetriebe. Insbesondere stehen alle Deckungserweiterungen in Höhe der Grundversicherungssumme von 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Highlights aus den Bedingungen Weltweiter Versicherungsschutz Aufnahme von USA/CDN-Exporten und Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn sind mitversichert Mitversicherung von Vorumsätzen und Schäden vor Vertragsbeginn Be- und Entladeschäden an Transportmitteln und fremder Ladung Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kfz Non-Ownership-Deckung Schlüssel- und Codekartenverlust auch ohne Verschulden sind mitversichert Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen Zusätzlich können mitversichert werden Nicht zugelassene, aber versicherungspflichtige Kfz (AKB-Deckung) Mietsachschäden an beweglichen Sachen Direkte Exporte in die/nach und Tätigkeiten in den USA bzw. CDN Wichtiger Hinweis Ein Händler haftet wie ein Hersteller, wenn sein Abnehmer Verbraucher ist und er seinen Markennamen, ein Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf einem Produkt aufbringt (»Quasi-Hersteller«) Produkte aus Nicht-EU-Staaten in die EU importiert mit namenlosen Produkten handelt und nicht innerhalb eines Monats den Namen des Lieferanten benennen kann Wichtige Informationen zur Absicherung des Herstellerrisikos finden Sie auf der Seite»Produzierendes Gewerbe«. Schlüssel- und Codekartenverlust: Ein Angestellter verliert den Schlüssel zu einem Lager, der ihm von einem Kunden/Abnehmer überlassen wurde. Die Schließanlage des Lagers muss ausgetauscht werden. Handel

12 Handwerk und Baunebengewerbe Moderner und umfangreicher Haftpflichtversicherungsschutz für Handwerker. Insbesondere stehen alle Deckungserweiterungen in Höhe der Grundversicherungssumme von 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Highlights aus den Bedingungen Tätigkeits- und Obhutsschäden auf fremden Grundstücken Schäden an bauseits zur Verfügung gestelltem Material Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen Aus- und Einbaukosten bei fehlerhaften Neulieferungen Schlüssel- und Codekartenverlust auch ohne Verschulden Öffentlich-rechtliche Kosten für Fehlalarm bei Durchführung von Arbeiten Aktive Honorarklage bei Aufrechnung mit einem Haftpflichtanspruch Mangelbeseitigungs-Nebenkosten Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft voller Versicherungsschutz ohne Quotenbeschränkung Planung und Bauleitung für selbst ausgeführte Bauvorhaben (Schäden am Objekt sind gesondert zu versichern) Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kfz Non-Ownership-Deckung Personen- und Sachschäden infolge vereinbarter Eigenschaften Mobile Anlagen auf Baustellen, Container, Betriebsmittel, Flüssiggas in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung Zusätzlich können mitversichert werden Tätigkeits- und Obhutsschäden auf eigenen Grundstücken Nachbesserungsbegleitschäden (erforderliche Sachschäden zur Durchführbarkeit von Nachbesserungsarbeiten) Mietsachschäden an beweglichen Sachen, inkl. Arbeitsmaschinen Vermögensschadendeckung als Sachverständiger Nicht zugelassene, aber versicherungspflichtige Kfz (AKB-Deckung) Tätigkeitsschäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück: Ein Auftraggeber übergibt dem VN selbst besorgte Holzpaneele zum späteren Einbau in sein Ferienhaus. Beim Transport der Paneele in seine Werkshalle rutschen diese dem VN vom Hubwagen und sind nicht mehr verwendbar. Handwerk und Baunebengewerbe

13 Gastgewerbe Moderner und umfangreicher Haftpflichtversicherungsschutz für das Gastgewerbe. Highlights aus den Bedingungen Ausrichtung von Veranstaltungen, Tagungen und Vorführungen Garderobenstücke und Tagungshabe der Gäste/Teilnehmer bis EUR. Betrieb von Fitnesseinrichtungen, Schwimmbädern, Saunen, Solarien, Friseur- und Kosmetiksalons etc. Betrieb von Sportanlagen, z.b. Kegel-/Bowlingbahnen, Golf- und Minigolfanlagen, Tennisplätzen, Billardräumen, Spielhallen und Spieleinrichtungen für Kinder Schäden an den eingestellten Kfz und deren Zubehör bis EUR je eingestelltem Kfz Reisegepäck bis EUR je Kfz, das sich in den eingestellten Fahrzeugen befindet Ausflüge mit Gästen in Eigenregie Verleih von Sport- und Spielgeräten Ansprüche aus Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der von den Gästen eingebrachten Sachen Weitere Highlights Weltweiter Versicherungsschutz bei Ansprüchen von ausländischen Gästen im Zusammenhang mit Aufenthalt, Bewirtung und Beherbergung im versicherten Gastgewerbe Bei Beherbergungsbetrieben erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben zur Haftung für eingebrachte Sachen: Ersatzleistung je Gast und Tag EUR, davon für Geld und Kostbarkeiten 800 EUR Bei Verschulden erhöht sich die Ersatzleistung auf EUR je Gast und Tag Bei zur Aufbewahrung übernommenen Sachen beträgt die Ersatzpflicht EUR je Gast und Tag Bei Abhandenkommen von Sachen aus Wertsachen-Safes in Gästezimmern beträgt die Ersatzleistung EUR je Safe Betrieb von Schwimmbädern: Im hoteleigenen Schwimmbad verletzt sich ein Gast an einem Nagel, den ein beim Hotel angestellter Handwerker nach Reparaturarbeiten versehentlich liegen gelassen hat. Gastgewerbe

14 Kfz-Handels- und -Handwerksbetriebe Moderner und umfangreicher Haftpflichtversicherungsschutz für Kfz-Handelsund -Handwerksbetriebe. Insbesondere stehen alle Deckungserweiterungen in Höhe der Grundversicherungssumme von 3 Mio. EUR für Personen-, Sachund Vermögensschäden zur Verfügung. Highlights aus den Bedingungen Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von fremden Kraftfahrzeugen durch eine gewerbliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Fahrzeugen (z. B. Reparatur, Inspektionsarbeiten, Fahrzeugaufbereitung, -pflege etc.) Schäden an ausgebauten Teilen fremder Fahrzeuge, die sich in der Obhut des Versicherungsnehmers befinden Schäden an Neufahrzeugen, die noch vor Übergabe an den Kunden durch mangelhaft durchgeführte oder unterlassene Übergabekontrollarbeiten am Fahrzeug verursacht werden Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von in fremden Kfz befindlichem zusätzlichem Wageninhalt ausgenommen Geld und Wertsachen Haftpflicht des Versicherungsnehmers laut Gesetz für den Fall, dass er von einem Altölentsorgungsunternehmen für die erhöhten Kosten einer Entsorgung von Altöl als Sondermüll in Anspruch genommen wird Zusätzlich können mitversichert werden Mietsachschäden an beweglichen Sachen, inkl. Arbeitsmaschinen Nicht zugelassene, aber versicherungspflichtige Kfz (AKB-Deckung) In einer Kfz-Werkstatt fällt einem Mechaniker bei Reparaturarbeiten ein Werkzeugschlüssel aus der Hand und beschädigt den Lack eines Fahrzeugs, das nicht Gegenstand der Reparaturarbeiten war. Der Angestellte eines Kfz-Händlers vergisst bei der Vorbereitung eines Neufahrzeuges für einen Kunden, den Deckel des Öltanks festzuschrauben. Während der Fahrt tritt Öl aus und verursacht Schäden am Motorblock. Kfz-Handels- und -Handwerksbetriebe

15 Landwirtschaft Moderner und umfangreicher Haftpflichtversicherungsschutz für den Betrieb einer Landwirtschaft. Insbesondere stehen alle Deckungserweiterungen in Höhe der Grundversicherungssumme von 3 Mio. EUR für Personen-, Sachund Vermögensschäden zur Verfügung. Highlights aus den Bedingungen Ansprüche Dritter aus Ackerbau, Obstbau, Weinbau, Gartenbau, Bioenergie und Forstwirtschaft Tierhaltung unter Einschluss von Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Unkrautvernichtungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln Gewahrsamsschäden an landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen Lagerung von Sickersäften aus Silos sowie von Jauche, Gülle und von festem Stalldung Ferien auf dem Bauernhof, Abgabe von bis zu 14 Betten in Zimmern oder Ferienwohnungen zu Beherbergungszwecken inklusive Frühstück an Feriengäste auf dem versicherten Bauernhof Zusätzlich können mitversichert werden Nicht zugelassene, aber versicherungspflichtige Kfz (AKB-Deckung) Erweiterte Produkthaftpflicht, falls der Betrieb z.b. Lebensmittel an einen Nahrungsmittelhersteller liefert, insbesondere Kosten durch Einbringen mangelhafter VN-Erzeugnisse in ein Gesamtprodukt Kosten durch Weiterverarbeitung mangelhafter VN-Erzeugnisse. Haftpflicht aus Pferdehaltung und Kutschfahrten laut Gesetz Vermietung oder Verleih von Pferden Personenschäden: Der Versicherungsnehmer liefert Bioprodukte an den Einzelhandel in seiner Umgebung. Einige Fleischprodukte, die vom VN falsch gelagert und gekühlt wurden, verursachen Beschwerden bei verschiedenen Endverbrauchern. Es kommt zu Anzeigen wegen Erkrankungen, die einen Prozess nach sich ziehen. Landwirtschaft

16 Medienunternehmen Moderner und umfangreicher Haftpflichtversicherungsschutz für Unternehmen aus der Medienbranche. Insbesondere stehen alle Deckungserweiterungen in Höhe der Grundversicherungssumme von 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Highlights aus den Bedingungen Versichert ist die Herstellung, Aufnahme und Bearbeitung von Filmen, TV-, Audio- und Videoproduktionen Schäden durch Film- und Fernsehaufnahmen auf fremden Grundstücken Schäden durch die Benutzung von zusätzlichen Kabeln und Leitungen, auch wenn diese durch fremde Grundstücke gelegt worden sind, sowie von Generatoren Schäden aus dem Umgang und der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere für Spezialeffekte Schäden aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebefahrzeugen Vermögensschäden wegen Verletzung von deutschem Urheberrecht (nicht Patentrecht) Mietsachschäden an Räumen bei Dreharbeiten Schäden aus dem Veranstalterrisiko (gesetzliche Haftpflicht aus der Festsetzung, Leitung und Überwachung von Veranstaltungen, Shows, Konzerten, Sportwettkämpfen und dergleichen) Zusätzlich können mitversichert werden Schäden an oder Verlust von Requisiten Mietsachschäden an Räumen bei Dreh arbeiten: In einer gemieteten Villa verursacht der Versicherungsnehmer durch Unachtsamkeit beim Rangieren mit einem Kamerawagen eine Kerbe im Fußbodenparkett. Medienunternehmen

17 Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner Bitte wenden Sie sich an Ihren regional zuständigen Ansprechpartner im VUS-Team. Erster Ansprechpartner ist nach wie vor Ihr Firmenspezialist. Hamburg Ninette Bidlingmeier Thomas Hövermann Svenja Wagner Düsseldorf Sandra Bormann Melanie Hanten Petra Hoolmans Frankfurt am Main Hans-Joachim Reitz Stuttgart Marco Josenhans Christine Roth München Natalie Beer Florian Poser Weitere Unterlagen und Informationen finden Sie in Ihrem Extranet unter Risikoabsicherung/Firmen HaftpflichtSchutz. Ansprechpartner

18 Einfach, flexibel, sicher. Die beste Haftpflichtversicherung für jeden Betrieb. Firmen HaftpflichtSchutz von Zurich Betriebshaftpflicht Produkthaftpflicht Umwelthaftpflicht Umweltschadensversicherung Privathaftpflicht

19 Firmen HaftpflichtSchutz von Zurich bietet umfangreichen Versicherungsschutz für gewerbliche Betriebe. Der Kunde profitiert dabei nicht nur von ausgezeichneten Deckungsumfängen und Versicherungssummen, sondern auch von einem flexiblen, einfachen Produkt, das keine Fragen offenlässt. Für spezielle Berufszweige stehen passgenaue Module zur Verfügung, die der Kunde ganz automatisch und ohne Aufpreis erhält. Da alle Module frei miteinander kombinierbar sind, kann auch für Mischbetriebe der Deckungsschutz exakt auf das individuelle Risiko zugeschnitten werden. Die wichtigsten Vorteile im Überblick Erstklassiger Versicherungsschutz: viele Deckungserweiterungen bereits in der Basisversion enthalten Durch Modulautomatik immer der passende Versicherungsschutz Keine Einschränkungen der Versicherungssummen (Deckungserweiterungen bis zur Versicherungssumme mitversichert) Flexibilität durch Kombination der Module

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