PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden

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1 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - gemäß DIN 800/0.0 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN NR. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Stadt Soest. Änderung Erläuterungsbericht erstellt im Auftrag der: Stadt Soest Abteilung Stadtentwicklnug und Bauordnung Postfach Soest FON 09 / 0 0 FAX 09 / 0 99 durch: Projekt-Nr. : / Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstraße Senden FON 0 9 / FAX 0 9 / info@pbfls.de bearbeitet: Dipl.-Ing. Andreas Timmermann aufgestellt: Senden, im März

2 U n t e r l a g e n v e r z e i c h n i s der schalltechnischen Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Stadt Soest Stadtteil Soest Nr. der Bezeichnung der Unterlage Maßstab Unterlage Erläuterungsbericht Übersichtslageplan :.000 Lageplan :.000 Zusammenstellung der Beurteilungspegel Verkehrslärm mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gem. DIN 09/.89 - Tabelle 8 Schematischer Verkehrsbelastungsplan Verkehrslärm 6 Rasterlärm- / Isophonenkarte :.000 Verkehrslärm K:\aoffice\\-v.doc Stand: März

3 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t der schalltechnischen Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Stadt Soest Stadtteil Soest Gliederung Allgemeines. Situation. Aufgabe Beurteilungsgrundlagen. Verordnungen, Erlasse und Richtlinien. Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit. Verkehrslärm.. Straße Emissionen. Verkehrslärm.. Straße Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse Münsterstraße Senden

4 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Allgemeines. Situation Die Stadt Soest beabsichtigt zwischen dem Danziger Ring und dem Grimmelshausenweg mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss die. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg durchzuführen Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Aufhebung der landwirtschaftlichen Nutzung zur Entwicklung von Wohnbauflächen im Sinne des der Baunutzungsverordnung allgemeines Wohngebiet. Die innerhalb des Änderungsbereiches befindlichen Grundstücke bzw. die exakten Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind seinem zeichnerischen Teil zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der umgebenden und im Änderungsbereich geplanten Strukturen wird die Art der baulichen Nutzung als - Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Am nordöstlichen Plangebietsrand verläuft der Danziger Ring, der zum Plangebiet mit einem aktiven Lärmschutz in der Ausführung als Lärmschutzwall in der Höhe von rd.,0 m über dem Niveau des Danziger Rings ausgestattet ist. Die Erschließung des Planungsbereiches erfolgt über den Grimmelshausenweg, der im weiteren Verlauf über die Friedrichstraße und dem Hepper Weg an den Danziger Ring angebunden ist. Über diese Straßen besteht damit eine Verknüpfung zum übergeordneten Straßennetz im Raum Soest. Der Planungsbereich befindet sich nicht im Einwirkungsbereich von Anlagen im Sinne der TA Lärm oder der 8. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung. Münsterstraße Senden

5 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau. Aufgabe Die Aufgabe besteht darin, die von dem Danziger Ring ausgehenden Lärmemissionen zu ermitteln und die zu erwartende Lärmbelastung an der im Geltungsbereich geplanten Wohnbebauung (Baugrenzen) über einen Einzelpunktnachweis (EPS) sowie flächenhaft über Rasterlärmkarten (RLK) zu berechnen. Die Berechnungen der Verkehrslärmemissionen und -immissionen erfolgen auf der Grundlage der RLS-90. Die Verkehrsbelastungen im Zuge der zu berücksichtigenden Straßen wurden über die Verkehrsuntersuchung Danziger Ring in Soest (Belastungsermittlung/ Auswirkungsanalyse) über die Ingenieurgesellschaft Stolz mbh (IGS) mit Sitz in Neuss ermittelt. Auf der Grundlage der berechneten Immissionsbelastungen (Beurteilungspegel) an der geplanten Wohnbebauung bzw. den Baugrenzen innerhalb des Geltungsbereiches sind bei Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte der DIN 800/0.0 Beiblatt zu Teil die Lärmpegelbereiche nach DIN 09/.89 - Tabelle 8 zu bestimmen und Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen zum passiven Lärmschutz zu erarbeiten, soweit das Plangebiet bzw. die darin möglichen Bauvorhaben durch aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend geschützt werden können. Grundlage für die schalltechnische Beurteilung der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg ist die DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau - mit Teil - Grundlagen und Hinweise für die Planung Beiblatt zu Teil - Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Teil - Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Münsterstraße Senden

6 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungsgrundlagen. Verordnungen, Erlasse und Richtlinien DIN 09 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, November 989 DIN 800 Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Teil, Juli 0 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Beiblatt zu Teil, Mai 98 Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Teil, September 99 DIN/ISO 96- Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Allgemeines Berechnungsverfahren, Teil, Oktober 999 VDI Schallschutz durch Abschirmung im Freien Blatt, März 99 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen BMV, Ausgabe Korrigierte Fassung 99 TA Lärm 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom 6. August 998 Münsterstraße Senden

7 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau. Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen richtet sich nach den schalltechnischen Orientierungswerten für die städtebauliche Planung der DIN 800/0.8 - Beiblatt zu Teil. Danach sind maßgebend: reines Wohngebiet (WR) db(a) tags db(a) bzw. db(a) nachts allgemeines Wohngebiet () db(a) tags db(a) bzw. db(a) nachts Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI) db(a) tags db(a) bzw. db(a) nachts Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE) db(a) tags db(a) bzw. db(a) nachts Industriegebiet (GI) -- db(a) tags -- db(a) nachts Das hier zu beurteilende Plangebiet ist dem Schutzanspruch eines - bzw. MI-Gebietes gleichgestellt. Diese Zuordnung orientiert sich an die im Planbereich beabsichtigten Nutzungen (Wohnen, Handel, Dienstleistungen). Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts der Zeitraum von Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt werden. Münsterstraße Senden

8 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit. Verkehrslärm.. Straße Zur Abschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens für den Danziger Ring wurde im Auftrag der Stadt Soest Abteilung Stadtentwicklung - durch die Ingenieurgesellschaft Stolz mbh (IGS), Breitgasse 9, Neuss, die Verkehrsuntersuchung Danziger Ring in Soest (Belastungsermittlung/ Auswirkungsanalyse) ausgearbeitet - Stand: Nov. 09. Diese Verkehrsuntersuchung war Grundlage der Planungen zum Neubau des Danziger Rings. Der Prognosehorizont der schalltechnischen Untersuchung wurde mit Bezug auf die Verkehrsuntersuchung auf das Jahr festgelegt. Die Anlagen der Verkehrsuntersuchung dokumentieren die Kfz-Belastungen als DTV-W und die Lkw-Anteile im Netzfall mit dem sogenannten p in %. In Abstimmung mit dem Büro IGS sollte für die weiteren Berechnungen zur Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastungen der in der Verkehrlichen Untersuchung ausgewiesene DTV-W Verwendung finden. Üblicherweise beträgt der DTV rd. 90 % des DTV-W. Da der DTV-W analog zur schalltechnischen Untersuchung zum Neubau des Danziger Rings ohne weitere Umrechnung in Ansatz gebracht werden soll, liegen die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung auf der sicheren Seite. Bezüglich des Lkw-Anteils wurde vom Verkehrsgutachter ebenfalls empfohlen, die Umrechnung des p auf die maßgebenden Lkw-Anteile tags und nachts nach RBLärm-9 vorzunehmen. Dabei ist der Danziger Ring als Gemeindestraße einzustufen. Der in den Verkehrsuntersuchungen dokumentierte Lkw-Anteil p wurde unter der Annahme der gleichen Verteilung des Lkw-Anteils auf Tag und Nacht der Lkw-Anteil p T für den Tag und p N für die Nacht gemäß der Tabelle unter Pkt... der RBLärm-9 umgerechnet. Die Werte A und B sind gemäß RBLärm-9 wie folgt zu berücksichtigen: Straßengattung A B Kreisstraßen,0 0, Gemeindestraßen,06 0, Die Werte A und B sind als Faktoren in den Gleichungen p T p N einzusetzen. = p A = p B Münsterstraße Senden

9 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Der Lkw-Anteil p wurde in den Anlagen der Verkehrsuntersuchung für den Zeithorizont im Zuge des Danziger Rings zwischen 6, und 8,0 % angegeben. Die K wurde mit, bzw., % dokumentiert. Nachfolgende Prognoseverkehrsmengen im Bezugsjahr als Querschnittsbelastungen wurden den schalltechnischen Berechnungen zugrunde gelegt: Straßenabschnitt Klasse DTV M T M N p T p N [Kfz/ h] [Kfz/h] [Kfz/h] [%] [%] Prognose PLANfall P Danziger Ring Oestinghauser Str. Weslarner Weg (G) ,6,0 Weslarner Weg Sassendorfer Weg (G) ,,6 südlich Sassendorfer Weg (G). 808,8, Schwarzer Weg westlich Danziger Ring (K).0 8, 0,6 Sassendorfer Weg 6 östlich Danziger Ring (K).0 08,, Erläuterungen: DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/h Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge. M T/N : maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h - Tag / Nacht Auf den Beurteilungszeitraum bezogener Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Fahrzeuge. p T/N : maßgebender Lkw-Anteil in % - Tag / Nacht Anteil der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über,8 t in Prozent der maßgebenden Verkehrsstärke. Anmerkung: Bei der Verkehrsstärke M und dem Lkw-Anteil p bezieht sich der Begriff maßgebend allein auf die schalltechnischen Berechnungen; für Untersuchungen im Bereich der Straßenverkehrstechnik gelten andere Definitionen. G : Gemeindestraße K : Kreisstraße Die in Unterlage der schalltechnischen Untersuchung dokumentierten Verkehrsbelastungen beinhalten bereits die aus dem Betrieb der Zuckerfabrik erwarteten Lkw-Fahrten pro Tag. Diese wurde laut telefonischer Auskunft des Büros IGS (Telefonat vom ) mit 00 Fahrten pro Tag im Zuge des Danziger Rings in Ansatz gebracht. Bei dem Systembild handelt es sich mit Anlage um einen Auszug aus der Verkehrsuntersuchung IGS/.09. Münsterstraße Senden

10 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Emmissionen. Verkehrslärm Maßgebendes Regelwerk für die schalltechnische Untersuchung sind die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" - Ausgabe RLS-90, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr. Die Berechnung wurde unter Verwendung des elektronischen Rechenprogrammes "SoundPLAN" in der Version 6. vom durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Berechnungsunterlagen als Beurteilungspegel und Rasterlärmkarten dokumentiert... Straße In der DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Teil Grundlagen und Hinweise für die Planung - wird die Ermittlung der Schallimmissionen der verschiedenen Arten von Schallquellen nur sehr vereinfacht dargestellt. Für die Abschätzung der zu erwartenden Schallimmissionen werden im Anhang Diagramme angegeben. Genauere Verfahren können anderen Regelwerken entnommen werden, so z.b. den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 oder den Richtlinien DIN 96-/0.99 und VDI /0.9, Blatt. Aufgrund dieses Hinweises der DIN 800/0.0 erfolgten die schalltechnischen Berechnungen für den Straßenverkehrslärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90. Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Verkehrsmengen den Berechnungen der Emissionspegel zugrunde: D v Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw wurde im Zuge der berücksichtigten Straßen mit den zulässigen Geschwindigkeiten wie folgt in Ansatz gebracht: Straßenabschnitt zul. Höchstgeschwindigkeit Pkw/Lkw [km/h] Danziger Ring / Im Bereich der Kreisverkehrsplätze wurde ein Geschwindigkeitstrichter berücksichtigt, d. h. ab der Trenninsel vor dem Kreisverkehrsplatz wurde bei einer zul. Geschwindigkeit von km/h die Geschwindigkeit auf 0 km/h reduziert. Münsterstraße Senden

11 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Da die Straßenoberfläche der berücksichtigten Straßen aus Asphaltbeton besteht, geht nach RLS-90 - Tabelle bzw. Ergänzung der Tabelle - der Korrekturwert für unterschiedliche Straßenoberflächen wie nachfolgend in die Berechnungen ein: D StrO = 0,0 db(a) D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle Die Längsneigungen aller in die schalltechnischen Berechnungen aufgenommenen Straßen liegen unter %. Ein Zuschlag D Stg für Steigungen und Gefälle kam daher nicht in Betracht. D E Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Der Korrekturwert zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen wurde nicht in die Berechnung der Emissionspegel aufgenommen, sondern an anderer Stelle in die Berechnungen mit dem EDV-Programm SoundPLAN eingebunden. Ein Zuschlag K nach RLS-90 - Tabelle - für lichtsignalanlagengeregelte Kreuzungen und Einmündungen war in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung mit der Anordnung von Kreisverkehrsplätzen nicht zu berücksichtigen. Bei Vorhandensein von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen werden Zuschläge berücksichtigt. Sie dienen der Charakterisierung der Störwirkung bestimmter Betriebszustände des Verkehrs, die keine Emissionsänderung kennzeichnen und auch nicht messbar sind. Sie werden daher den Immissionen zugeschlagen Die gilt nicht für Kreisverkehrsplätze, da insoweit situationsbedingte Fahrmuster durch das allgemeine Berechnungsverfahren adäquat erfasst werden. Eine Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion im Zuge der berücksichtigten d. h. emittierenden Straßen wurde dann in die Berechnungen aufgenommen, wenn die in den RLS-90 unter Abschnitt... genannten Bedingungen erfüllt waren. Vorhandene Gebäude außerhalb des Änderungsbereiches (Geltungsbereiches) des Bebauungsplanes wurden aus dem digitalen amtlichen Liegenschaftskataster übernommen. Münsterstraße Senden

12 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 800/0.0 von / bzw. db(a) für allgemeine Wohngebiete durch die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm, sind zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 09/.89 zu beachten. Rührt die Geräuschbelastung von mehreren (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel aus den einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegeln, die gem. Punkt.. der DIN 09/.89 zu überlagern sind. Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Verkehrslärm - mit vorh. aktiven Lärmschutzmaßnahmen LS-Wall H =,0 m Die maximalen Beurteilungspegel sind im Nahbereich zum Danziger Ring für das. OG mit 8 db(a) tags 8 db(a) nachts und im Erdgeschossbereiche (EG) mit maximal db(a) tags db(a) nachts zu erwarten s. Unterlage. Diese Ergebnisse beinhalten die Minderungswirkung des aktiven Lärmschutzschutzes in der Ausführung als Lärmschutzwall im Zuge des Danziger Rings durch Abschirmung s. auch Unterlage 6 (Rasterlärmkarten) im Vergleich der ISO-Phon-Darstellung nördlich / südlich des Danziger Rings. Damit beträgt die Überschreitung der Orientierungswerte, die für allgemeine Wohngebiete () mit db(a) tags und db(a) nachts zu berücksichtigen sind, bis zu db(a) tags db(a) nachts An den untersuchten Immissionsorten der -Bauflächen innerhalb des Änderungsbereiches (Geltungsbereiches) ist mit Bezug auf die Unterlage sowie die Unterlage 6 (Rasterlärmkate) festzustellen, dass die Überschreitung nur im. OG (DG) und nur für die straßenzugewandte Gebäudeseite (Fassade) gegeben ist. Im Baufenster südlich der Erschließungsstraße werden die Orientierungswerte eingehalten. Um die Einhaltung der Orientierungswerte für einen angemessenen Schutz vor dem Verkehrslärm gewährleisten zu können, ist als Variante die Anordnung einer,0 m hohen Lärmschutzwand auf dem bereits vorh.,0 m hohen Lärmschutzwall im Zuge des Danziger Rings möglich. Münsterstraße Senden

13 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Verkehrslärm - mit ergänzenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen Variante Für das Plangebiet wurde untersucht, inwieweit sich die Bebauung durch die Erweiterung bzw. Ergänzung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall) im Zuge des Danziger Rings vollständig schützen lässt. Die in Verbindung mit dem Lärmschutzwall und der nur noch zur Verfügung stehenden Fläche notwendige Lärmschutzwand wurde auf dem Lärmschutzwall (mittig in der Wallkrone) angeordnet. Die schalltechnisch erforderliche Höhe der Lärmschutzwand bezieht sich auf die Oberkante (Wallkrone) des Lärmschutzwalles. Mit der Anordnung einer,0 m hohen Lärmschutzwand, auf einer Länge von m, ist an der zum Danziger Ring nächstgelegenen Baugrenze im Plangebiet eine hörbare Reduzierung der zu erwartenden Lärmbelastung möglich. Damit reduziert sich die zu erwartende Verkehrslärmbelastung auf ein Niveau unterhalb der Orientierungswerte des allgemeinen Wohngebietes. Die Herstellungskosten für Lärmschutzwände in /m² können z. B. der Statik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen entnommen werden. Materialunabhängig liegt der Kostenansatz von brutto 0,-- /m² für Wände bis 6,0 m Höhe bzw. 80,-- /m² über 6,0 m Höhe im Rahmen einer Kostenschätzung auf der sicheren Seite. Die Kosten errechnen sich damit wie folgt: Kostenschätzung: Lärmschutzwand h =,0 m über Wallkrone Lärmschutzwall (Danziger Ring),0 m x m = m² x 0 /m² = ,- - ohne Baustelleneinrichtung und Unterhaltungskosten. Die Höhe von,0 m resultiert im Wesentlichen aus der Vorgabe, dass Wände unter,0 m nicht sinnvoll sind (s. Ausführungen der RLS-90) und daher als Mindesthöhe berücksichtigt wurde. Die Anordnung einer Lärmschutzeinrichtung ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Anforderungen an eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes und/oder durch Grundrissgestaltung gewährleistet sind und im Lärmschatten gelegene Bereiche noch angemessenen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die jedenfalls dort Wohnen und/oder Schlafen bei gelegentlich geöffnetem Fenster noch zulässt. Münsterstraße Senden

14 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Hinsichtlich der möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist zwischen dem angestrebten Schutzniveau sowie den bestehenden städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuwägen. Aus schalltechnischer Sicht hat eine Lärmschutzwand Pegelminderungen zur Folge. Sie ist jedoch zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse nicht zwingend erforderlich, wenn die unten aufgezeigten passiven Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Da nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in Mischgebieten Wohnnutzung uneingeschränkt zulässig ist, kann angenommen werden, dass gesunde Wohnverhältnisse und ausreichende Wohnruhe grundsätzlich auch dann noch gewahrt sind, wenn lediglich die für Mischgebiete geltenden Richtwerte eingehalten werden. Die Außenwerte (Orientierungswerte) können abwägend geringfügig überschritten werden. In jedem Fall muss ein zumutbarer Innenpegel (z. B. durch passiven Schallschutz) gewährleistet sein. Insoweit ist nach der Rechtsprechung eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude bei Innenpegeln von db(a) am Tag ( Flüstersprache ) und 0 db(a) in der Nacht (leichtes Blätterrauschen) noch gewahrt. Die geringfügige Überschreitung der im Beiblatt der DIN 800/0.0 aufgeführten bzw. genannten Orientierungswerte im Einwirkungsbereich des Danziger Rings um bis zu db(a) dürfte damit noch im Bereich der abwägungsgerechten Akzeptanz liegen ohne das Erfordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen. Des Weiteren ist bei der Beurteilung der Immissionssituation zu berücksichtigen, dass die festgestellte Überschreitungen der Orientierungswerte nur für die straßenzugewandten Fassaden (nördliche Baugrenze) zu dokumentieren sind. Da die maximalen Lärmbelastungen in der Nacht mehr als db(a) betragen können, ist der Einbau einer schallgedämmten Lüftung in Schlafräumen, die mit Fenstern an die nördliche Fassade angrenzen, zu bedenken. Hierzu führt die DIN 800/0.0 im Beiblatt aus, dass bei Beurteilungspegeln über db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Daher wäre bei Lärmbelastungen von mehr als db(a) in der Nacht die Anordnung von Schalldämmlüftern in Schlafräumen mit Fenstern an den zum Danziger Ring ausgerichteten Fassaden (Baugrenzen) vorzusehen. Münsterstraße Senden

15 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Die Aussagen zu erforderlichen Ausweisungen von Lärmpegelbereichen infolge der erwarteten Verkehrslärmbelastungen berücksichtigen die derzeitige Verkehrsführung mit der zukünftigen Verkehrsbelastung im Bezugsjahr (Prognosehorizont). Kann das Plangebiet durch die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen nicht geschützt werden, ist die Ausweisung passiver Lärmschutzmaßnahmen Festsetzung von Lärmpegelbereichen notwendig. Verkehrslärm - passive Lärmschutzmaßnahmen Eine Ausweisung von Lärmpegelbereichen erfolgt grundsätzlich dann, wenn der Orientierungswert überschritten wird. Die Mindestwerte der Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Wand, erforderlichenfalls Dach, Fenster) oder der resultierenden Schalldämmung ist der DIN 09/.89 (Tabellen 8, 9 und 0) zu entnehmen. Unter Berücksichtigung des berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels innerhalb eines zugewiesenen Lärmpegelbereiches können die Mindestwerte des bewerteten Schalldämm - Maßes R' w (für Außenwände) bzw. R' w (für Fenster) oder des resultierenden Schalldämm - Maßes des Gesamtaußenbauteils R' w, res. entnommen werden. Aus der notwendigen Schalldämmung ergeben sich die Schallschutzklassen für die Fenster. In Einzelfällen kann es wegen der unterschiedlichen Raumgrößen, Tätigkeiten und Innenraumpegel in Büroräumen und bestimmten Unterrichtsräumen (z. B. Werkräume) zweckmäßig oder notwendig sein, die Schalldämmung der Außenwände und Fenster gesondert festzulegen. Die Lärmpegelbereiche sind Grundlage für die Festlegung der Außenbauteildämmung nach DIN 09/.89 und dienen allgemein einer einprägsamen Kennzeichnung der äußeren Lärmbelastung. Nach DIN 09/.89 wird für den Verkehrslärm ein maßgeblicher Außenlärmpegel lediglich für die Tageszeit zwischen und.00 Uhr ermittelt. Für die weitergehende Betrachtung der Ergebnisse nach der DIN 800/0.0 Schallschutz im Städtebau und der DIN 09/.89 Schallschutz im Hochbau werden nachfolgende Empfehlungen ausgesprochen. Münsterstraße Senden

16 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Es wird nachfolgende planungsrechtliche Festsetzung empfohlen: "Innerhalb der im Plan gekennzeichneten Bereiche (Abgrenzung der Lärmpegelbereiche) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von 8 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 09/.89 Schallschutz im Hochbau Tabelle 8 erfüllt werden. Nach außen abschließende Umfassungsbauteile sind so auszuführen, dass sie entsprechend den Lärmpegelbereichen folgende Schalldämm-Maße aufweisen: Lärmpegel- maßgeblicher erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß bereich Außenlärmpegel der Außenbauteile nach DIN 09 La [db(a)] erf. R w,res. [db(a)] Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume II III 6 0 Die geringfügigen Anforderungen an die Schalldämm-Maße im Lärmpegelbereich II zeigen auf, dass diese bereits mit der Standardausführung bzw. durch die Anforderungen der EnEV-UVO erfüllt werden. Es sind daher keine erhöhten Anforderungen an den Schallschutz zu stellen. Auf die Ausweisung des Lärmpegelbereiches II kann ggf. verzichtet werden. Für alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume sind bei Gebäudefronten mit Überschreitung der Orientierungspegel (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum Nacht schallgedämmte Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und Türen bei Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Für die mit Lärmpegelbereichen gekennzeichneten Bereiche wird daher folgende Festsetzung empfohlen: In den überwiegend zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen der Dachgeschossbereiche mit Fenstern innerhalb der Baufenster nördlich der Erschließungsstraße mit Ausrichtung zum Danziger Ring sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn nur oder zusätzliche Fenster in den Gebäudefronten vorgesehen sind, die keine direkte Ausrichtung zum Danziger Ring aufweisen seitliche Fenster (Giebel). Auf ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie gegebenenfalls der Zuführung von Verbrennungsluft zu achten. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in einem Aufenthaltsraum an Außenwänden vorgesehen sind, die keine Überschreitung der Orientierungswerte aufweisen. Münsterstraße Senden

17 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Stadt Soest - Bebauungsplan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplanes DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Für die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm wurde eine Trendprognose berücksichtigt, die von einer weiteren Zunahme der Verkehrsmenge bis zum Jahre ausgeht. Die Prognose der zu erwartenden Lärmbelastung ist damit an der zu erwartenden Verkehrsentwicklung orientiert. Bearbeitet: Senden, März (Dipl.-Ing. A. Timmermann) Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden Tel. 0/ Fax 999- Münsterstraße Senden

18 L 6 K Erläuterung: Abgrenzung Bebauungsplan Abgrenzung. Änderung S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g Übersichtslageplan M. :.000 Unterlage: Projekt-Nr: /

19 a 9 8 b 9 a9 9 c b a 0 Stadt Soest Abteilung Stadtentwicklung Windmühlenweg Soest a B Plan Nr. -. Änderung "Neubaugebiet Grimmelshausenweg" Karte Prognose Danziger Ring mit vorh. Lärmschutzwall H=,0m Lärmschutzwand H=,0m Abgrenzung Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich II IO 0 IO 0 Danziger Ring Lärmschutzwall H=,0m Unterlage Stand: März 6 8 Regenhertzweg Rilkeweg a 0 0a 0d 0e 0b 0c 8b a 8 8a a 8d 8e 6 Grimmelshausenweg a IO IO 0 IO 0 IO 06 9 Lärmschutzwand H=,m Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurtteilung: DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Zeichenerklärung Gebäude Geltungsbereich Änderungsbereich Baugrenze Verkehrsflächen Lärmpegelber. gem. DIN 09, Tab. 8 Lärmpegelber. II Lärmpegelber. III Lärmpegelber. IV 6 - db(a) 6 - db(a) 66 - db(a) a a 6 6a a 6 Friedrichstraße 66 6 Wagenfeldweg a a 9 8 Lärmschutzwand Lärmschutzwall Emissionslinie Straße Immissionsort Maßstab : m 6 9 Münsterstraße Senden FON 0 / FAX 0 /

20 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE ZUSAMMENSTELLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL - Ausweisung der Lärmpegelbereiche - - gem. DIN 09/ Verkehrslärm - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Soest BPlan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg März

21 Bebauungsplan Nr. -. Änderung "Neubaugebiet Grimmelshausenweg" Zusammenstellung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 09 Unterlage Punktname HFront SW Nutz ORW P Verkehr OW-Überschr. maßgeb. Lärmpeg. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht AußenLP Bereich in db(a) in db(a) in db(a) in db(a) IO 0 NO EG - -.OG,6,6 II IO 0 NO EG - -.OG,6,6 II IO 0 O EG - -.OG,, II IO 0 O EG OG,0, 6 III IO 0 O EG OG,9,9 II IO 06 O EG - -.OG 8 8,, 6 III Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (0 9) Seite SoundPLAN 6.

22 Bebauungsplan Nr. -. Änderung "Neubaugebiet Grimmelshausenweg" Zusammenstellung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 09 Unterlage Nummer Spalte Beschreibung Punktname Bezeichnung des Immissionsortes HFront Himmelsrichtung der Gebäudeseite SW Stockwerk Nutz Gebietsnutzung -6 ORW Orientierungswert gemäß DIN 800 tags/nachts -8 P Verkehr Beurteilungspegel Prognose Verkehrslärm tags/nachts 9-0 OW-Überschr. Überschreitung des Orientierungswertes durch Verkehrslärm tags/nachts maßgeb. maßgeblicher Außenlärmpegel gem. DIN 09 Lärmpeg. Lärmpegelbereich gem. Tabelle 8 DIN 09 Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (0 9) Seite SoundPLAN 6.

23 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE VERKEHRSDATEN - Schematischer Verkehrsbelastungsplan - - Verkehrslärm - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Soest BPlan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg März

24 PLANzustand Zeithorizont Schematischer Verkehrsbelastungsplan Danziger Ring 6./ / 8, /,6.0 / / 6,8 /,0 Oestinghauser Landstr. Oestinghauser Landstr. L 6 L 6 Weslarner Weg Weslarner Weg K Schwarzer Weg K Sassendorfer Weg. / /,8 /, 8.0 / / 6,6 /,0.0 / /, / 0,6.0 / /, /, Naugardenring Legende:.0 / / 0 DTV in KFZ/h / V zul. in km/h LKW-Anteil p Tag / Nacht in % Unterlage Stadt Soest Bebauungsplan Nr..Änderung Neubaugebiet Grimmelshausenweg

25 60 60,% Verkehrliche Untersuchung Danziger Ring in Soest IGS 90 8,% 0000,%,8% 80 0,%,6% 80,%,6% ,%,9% ,6% 6,% 6,% 90,% 6,% 6 8,0% ,% ,% 8 80,% ,% 0 80,% ,0% 80,6%,% ,%,0% 0,% ,% 0,% ,0%,% 6 0,6% 0,8% 0,% ,8% 80,%,% 00 9,6%,%,% 8,% 6,%,6%,8% 08 8,6% 60,% 90 6,% 80 0,0% 0,% 0,%,%,9% 9,%,0% 90 6,% 8,% 0 Kfz-Belastungen (DTV-W) und Lkw-Anteile im Netzfall Danziger Ring (Zeithorizont ) A / November 09 Anlage

26 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 6 RASTERLÄRM- ISOPHONENKARTE - Verkehrslärm - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Soest BPlan Nr. Neubaugebiet Grimmelshausenweg März

27 a 9 8 b 9 a9 9 c b a 0 Stadt Soest Abteilung Stadtentwicklung Windmühlenweg Soest a B Plan Nr. -. Änderung "Neubaugebiet Grimmelshausenweg" Karte P 6 8 Lärmschutzwand H=,0m Regenhertzweg Rilkeweg a 0 0a 0d 0e 0b 0c IO 0 8b a 8 8a a 8d 8e a 6 Grimmelshausenweg IO 0 a Wagenfeldweg Danziger Ring Lärmschutzwall H=,0m IO IO 0 8a IO 0 8 IO Lärmschutzwand H=,m 6 Prognose Danziger Ring mit vorh. Lärmschutzwall H=,0m Unterlage 6 - Blatt () Rasterlärmkarte Stand: März Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurtteilung: DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungszeitraum Tag Uhr Immissionsort:.0 m über Grund (AWB) Beurteilungspegel tags in db(a) <,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0-80,0 >= 80,0 Zeichenerklärung Gebäude Geltungsbereich Änderungsbereich Baugrenze Verkehrsflächen Lärmschutzwand Lärmschutzwall Emissionslinie Straße Immissionsort T a a 6 6a Friedrichstraße a 8 Maßstab : m 6 9 Münsterstraße Senden FON 0 / FAX 0 /

28 a 9 8 b 9 a9 9 c b a 0 Stadt Soest Abteilung Stadtentwicklung Windmühlenweg Soest 6 8 Lärmschutzwand H=,0m Regenhertzweg 6 a 9 9 Rilkeweg a 0 0a 0d 0e 0b 0c IO 0 8b a 8 8a a 8d 8e a 6 Grimmelshausenweg IO 0 a Danziger Ring Wagenfeldweg Lärmschutzwall H=,0m 69 IO IO 0 8a IO 0 8 IO Lärmschutzwand H=,m 6 B Plan Nr. -. Änderung "Neubaugebiet Grimmelshausenweg" Prognose Danziger Ring mit vorh. Lärmschutzwall H=,0m Unterlage 6 - Blatt () Rasterlärmkarte Stand: März Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurtteilung: DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungszeitraum Tag Uhr Immissionsort:.8 m über Grund (EG) Beurteilungspegel tags in db(a) <,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0-80,0 >= 80,0 Zeichenerklärung Gebäude Geltungsbereich Änderungsbereich Baugrenze Karte Verkehrsflächen Lärmschutzwand Lärmschutzwall Emissionslinie Straße Immissionsort P T a a 6 6a Friedrichstraße a 8 Maßstab : m 6 9 Münsterstraße Senden FON 0 / FAX 0 /

29 a 9 8 b 9 a9 9 c b a 0 Stadt Soest Abteilung Stadtentwicklung Windmühlenweg Soest 6 8 Lärmschutzwand H=,0m Regenhertzweg 6 a 9 9 Rilkeweg a 0 0a 0d 0e 0b 0c IO 0 8b a 8 8a a 8d 8e a 6 a Grimmelshausenweg IO 0 Danziger Ring Wagenfeldweg Lärmschutzwall H=,0m 69 IO IO 0 8a IO 0 8 IO Lärmschutzwand H=,m B Plan Nr. -. Änderung "Neubaugebiet Grimmelshausenweg" Prognose Danziger Ring mit vorh. Lärmschutzwall H=,0m Unterlage 6 - Blatt () Rasterlärmkarte Stand: März Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurtteilung: DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungszeitraum Nacht Uhr Immissionsort:.8 m über Grund (EG) Beurteilungspegel nachts in db(a) <,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0 >=,0 Zeichenerklärung Gebäude Geltungsbereich Änderungsbereich Baugrenze Verkehrsflächen Lärmschutzwand Lärmschutzwall Emissionslinie Straße Immissionsort Karte P N a a 6 6a Friedrichstraße a 8 Maßstab : m 6 9 Münsterstraße Senden FON 0 / FAX 0 /

30 a 9 8 b 9 a9 9 c b a 0 Stadt Soest Abteilung Stadtentwicklung Windmühlenweg Soest 6 8 a Lärmschutzwand H=,0m a 6 6a Regenhertzweg 6 a Rilkeweg a 0 0a 0d 0e 0b 0c IO 0 8b a 8 8a a 8d 8e a 6 6 Grimmelshausenweg Friedrichstraße IO 0 a 6 Wagenfeldweg Danziger Ring Lärmschutzwall H=,0m IO IO 0 8a IO IO a 9 Lärmschutzwand H=,m 8 6 B Plan Nr. -. Änderung "Neubaugebiet Grimmelshausenweg" Prognose Danziger Ring mit vorh. Lärmschutzwall H=,0m Unterlage 6 - Blatt () Rasterlärmkarte Stand: März Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurtteilung: DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungszeitraum Tag Uhr Immissionsort:.6 m über Grund (.OG) Beurteilungspegel tags in db(a) <,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0-80,0 >= 80,0 Maßstab :00 Zeichenerklärung Gebäude Geltungsbereich Änderungsbereich Baugrenze Karte Verkehrsflächen Lärmschutzwand Lärmschutzwall Emissionslinie Straße Immissionsort m P T 6 9 Münsterstraße Senden FON 0 / FAX 0 /

31 a 9 8 b 9 a9 9 c b a 0 Stadt Soest Abteilung Stadtentwicklung Windmühlenweg Soest 6 8 a Lärmschutzwand H=,0m a 6 6a Regenhertzweg 6 a Rilkeweg a 0 0a 0d 0e 0b 0c IO 0 8b a 8 8a a 8d 8e a 6 6 a Grimmelshausenweg Friedrichstraße IO 0 6 Danziger Ring Wagenfeldweg Lärmschutzwall H=,0m IO IO 0 8a IO IO a 9 Lärmschutzwand H=,m 8 B Plan Nr. -. Änderung "Neubaugebiet Grimmelshausenweg" Prognose Danziger Ring mit vorh. Lärmschutzwall H=,0m Unterlage 6 - Blatt () Rasterlärmkarte Stand: März Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurtteilung: DIN 800/0.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungszeitraum Nacht Uhr Immissionsort:.6 m über Grund (.OG) Beurteilungspegel nachts in db(a) <,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0,0 -,0 >=,0 Maßstab :00 Zeichenerklärung Gebäude Geltungsbereich Änderungsbereich Baugrenze Verkehrsflächen Lärmschutzwand Lärmschutzwall Emissionslinie Straße Immissionsort Karte m P N 6 9 Münsterstraße Senden FON 0 / FAX 0 /

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