PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden

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1 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN NR. 135 Bahnareal Rekener Straße Stadt Coesfeld Erläuterungsbericht erstellt im Auftrag der: Stadt Coesfeld 60-Planung, Bauordnung, Verkehr Markt Coesfeld FON / FAX / durch: Projekt-Nr. : / 15 Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstraße Senden FON / FAX / info@pbfls.de bearbeitet: Dipl.-Ing. Andreas Timmermann aufgestellt: Senden, im Mai 2015

2 U n t e r l a g e n v e r z e i c h n i s der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 135 Bahnareal Rekener Straße Stadt Coesfeld Stadtteil Coesfeld Nr. der Bezeichnung der Unterlage Maßstab Unterlage 1 Erläuterungsbericht 2 Übersichtslageplan 1 : Lageplan 1 : Zusammenstellung der Beurteilungspegel Verkehrslärm.1 mit Überprüfung der Anspruchsgrundvoraussetzung gem. DIN Schallschutz im Städtebau - Verkehrslärm.2 mit Überprüfung der Anspruchsgrundvoraussetzungen gem. 16. BImSchV Lärmvorsorge (Neubau öffentlicher Parkplatz).3 mit Gegenüberstellung der Lärmbelastungen Straßenverkehrslärm ohne / mit Neuverkehr (Summenpegel) 5 Verkehrsentwicklungsplan (Auszug Anlage P3 und P8) Verkehrslärm 6 Rasterlärm- / Isophonenkarte 1 : Verkehrslärm K:\aoffice\70202\70202-v1.doc Stand: Mai 2015

3 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 135 Bahnareal Rekener Straße Stadt Coesfeld Stadtteil Coesfeld Gliederung 1 Allgemeines 1.1 Situation 1.2 Aufgabe 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien 2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Verkehrslärm Straße Schiene Parkplatz Rekener Straße ruhender Verkehr 4 Emissionen 4.1 Verkehrslärm Straße Schiene Parkplatz Rekener Straße ruhender Verkehr 5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse

4 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 1 Allgemeines 1.1 Situation Die Stadt Coesfeld beabsichtigt im Stadtteil Coesfeld südlich der Friedhofsallee/ Rekener Straße, westlich der Bahnstrecke Nr Dortmund-Enschede den Bebauungsplan Nr. 135 Bahnareal Rekener Straße im Sinne des 30 BauGB i. V. m. 9 BauGB aufzustellen. Die innerhalb des Planungsbereiches befindlichen Grundstücke bzw. die exakten Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind seinem zeichnerischen Teil zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der umgebenden und im Geltungsbereich geplanten Strukturen wird die Art der baulichen Nutzung als MI - Mischgebiet (gem. 6 BauNVO) bzw. GE - Gewerbegebiet (gem. 8 BauNVO) festgesetzt. Der maßgebliche Flächenanteil wird für die Schaffung weitere, öffentlicher Stellplätze benötigt. Die Parkplatzflächen sind ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der 2. Stufe des Parkraumkonzeptes 2025 (Stand 2012). Eine kurzfristige Realisierung der bis zu 130 Stellplätze ist angestrebt. Die Fläche ist als Verkehrsfläche bzw. Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche vorgesehen. Die Erschließung des Planungsbereiches erfolgt über die Rekener Straße, die im Westen an die Friedhofsallee und im Osten an den Gerichtsring bzw. die Wiesenstraße / Sökelandstraße angebunden ist. Über diese Straßen bestehen weiterführend über die Borkener Straße (K 46) im Norden und die Dülmener Straße (K 58) im Süden die Verknüpfungen zum übergeordneten Straßennetz sowie Verbindungen zur Innenstadt. Der Geltungsbereich liegt damit im Einwirkungsbereich der Friedhofsallee als Verlängerung der Rekener Straße und dem Bahnhof Coesfeld mit den Bahnstrecken Nr und 2273 was den Verkehrslärm betrifft. Des Weiteren ist innerhalb des Plangebietes beabsichtigt auf den ehemaligen DB-Flächen eine Parkplatzanlage mit bis zu 130 Stellplätzen zur Erweiterung des Parkraumangebotes in der Innenstadt Coesfeld zu errichten. Die aktuelle Planung sieht die Anbindung einer Ein- und Ausfahrt an die Rekener Straße im nördlichen Bereich vor.

5 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Aufgabe Die Aufgabe besteht darin, die von den vorhandenen Verkehrswegen der Friedhofsallee und der Rekener Straße sowie den Bahnstrecken 2100 (Dortmund Enschede), 2273 (Dorsten- Coesfeld) und 2273 (Münster-Coesfeld) ausgehenden Lärmemissionen zu ermitteln und die zu erwartende Lärmbelastung an den im Geltungsbereich festgesetzten Baugrenzen über einen Einzelpunktnachweis (EPS) sowie flächenhaft über Rasterlärmkarten (RLK) zu berechnen. Die Berechnungen der Verkehrslärmemissionen und -immissionen erfolgen auf der Grundlage der RLS-90 (Straße) und der SCHALL (Schiene). Die Verkehrsbelastungen im Zuge der zu berücksichtigenden Straßen ist dem Verkehrsentwicklungsplan 2005 der Stadt Coesfeld (aufgestellt durch das Ing.-Büro Brilon, Bondzio und Weiser, Sitz Bochum) zu entnehmen. Die Streckenbelastungen der drei Bahnstrecken ist beim Zweckverband SPNV Münsterland bzw. der DB AG einzuholen. Auf der Grundlage der berechneten Immissionsbelastungen (Beurteilungspegel) an den Baugrenzen (Baufenster) innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind bei Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 Beiblatt 1 zu Teil 1 die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109/ Tabelle 8 zu bestimmen und Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen zum passiven Lärmschutz zu erarbeiten, soweit das Plangebiet bzw. die darin möglichen Bauvorhaben durch aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend geschützt werden können. Grundlage für die schalltechnische Beurteilung des Bebauungsplanes Nr. 135 Bahnareal Rekener Straße ist die - mit Teil 1 - Grundlagen und Hinweise für die Planung Beiblatt 1 zu Teil 1 - Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Teil 2 - Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Ergänzend zu den im Plangebiet einwirkenden Verkehrslärm sind auch die durch den geplanten öffentlichen Parkplatz an der Rekener Straße verursachten Lärmimmissionen außerhalb des Planungsbereichs über einen Einzelpunktnachweis nach RLS-90 zu berechnen und gemäß der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zu beurteilen. Der Planungsbereich liegt nicht im Einwirkungsbereich gewerblicher Anlagen im Sinne der TA Lärm oder der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung.

6 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, November 1989 DIN Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Teil 1, Juli 2002 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Beiblatt 1 zu Teil 1, Mai 1987 Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Teil 2, September 1991 DIN/ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Allgemeines Berechnungsverfahren, Teil 2, Oktober 1999 VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien Blatt 1, März 1997 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen BMV, Ausgabe Korrigierte Fassung 1992 SCHALL 03 Richtlinien zur Berechnung der Schallemissionen von Schienenwegen (Schall 03) bekannt gegeben von der Deutschen Bahn AG mit Schreiben vom 19. März 1990 TA Lärm 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom 26. August 1998

7 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte DIN 18005/ Schallschutz im Städtebau Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen richtet sich nach den schalltechnischen Orientierungswerten für die städtebauliche Planung der DIN 18005/ Beiblatt 1 zu Teil 1. Danach sind maßgebend: reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) tags 40 db(a) bzw. 35 db(a) nachts allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) tags 45 db(a) bzw. 40 db(a) nachts Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI) 60 db(a) tags 50 db(a) bzw. 45 db(a) nachts Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) tags 55 db(a) bzw. 50 db(a) nachts Industriegebiet (GI) -- db(a) tags -- db(a) nachts Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts der Zeitraum von Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt werden.

8 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung Gemäß 2 der Verkehrslärmschutzverordnung ist beim Bau einer öffentlichen Straße sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der nachfolgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Immissionsgrenzwert Gebietsausweisung tags nachts Uhr Uhr db(a) db(a) Krankenhaus, Schulen, Altenheime reine und allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Die Immissionsgrenzwerte sind in Abhängigkeit vom Grad der Schutzbedürftigkeit bestimmter baulicher Anlagen und bestimmter Gebietsarten festgelegt, die der Baunutzungsverordnung entnommen sind und in den Bebauungsplänen festgesetzt werden. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. Der öffentliche Parkplatz wird in der 16. BImSchV nicht erwähnt bzw. aufgeführt, ist aber wie die öffentliche Straße als öffentliche Verkehrsfläche einzustufen und daher über den Anwendungsbereich der 16. BImSchV erfasst. Nach der Praxis der Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörden sowie der Verwaltungsgerichte werden öffentliche Parkplätze, d. h. straßenrechtlich dem öffentlichen Verkehr gewidmete Parkplätze, hinsichtlich des Schallschutzes nach der 16. BImSchV und damit weniger anspruchsvoll als nicht öffentliche Parkplätze beurteilt. Der Beurteilungspegel der Geräusche von öffentlichen Parkplätzen ist, wie bereits ausgeführt, nach RLS-90 zu berechnen. Dabei gibt es keine Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit sowie kein Maximalpegelkriterium (kurzzeitige Geräuschspitze).

9 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Verkehrslärm Straße Die Verkehrsmengen im Zuge der Straßen, in dessen Einwirkungsbereich der Bebauungsplan Nr. 135 Bahnareal Rekener Straße liegt, wurden dem Verkehrsentwicklungsplan 2005 der Stadt Coesfeld (aufgestellt durch das Ing.-Büro Brilon Bondzio Weiser, Bochum) entnommen. Der Prognosehorizont der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurde mit Bezug auf die Verkehrsuntersuchung auf das Jahr 2020 festgelegt. Die in den zugehörigen Anlagen (P3 und P8) des Verkehrsentwicklungsplanes enthaltenen Verkehrsbelastungen dokumentieren grundsätzlich den DTV-W als werktägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h. Nach Erfahrungswerten liegt der DTV ca % unter dem DTV-W Wert. W steht gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen als Index für alle Werktage (Mo Sa) außerhalb der Schulferien des betreffenden Landes und dokumentiert demnach den werktäglichen DTV. Die Anlage P 3 des Verkehrsentwicklungsplanes beinhaltet die werktäglichen Verkehrsstärken im Prognose-Nullfall 2020 und die Anlage P 8 als Prognosefall Planungskonzept Da das Planungskonzept des Planfalls noch nicht vollständig umgesetzt wurde, erfolgte im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung die Berücksichtigung des Prognose-Nullfall 2020, der für die vorliegende Situation die höhere Verkehrsbelastung beinhaltet und damit eine Art worst case Fall zugrunde liegt. Der für die Berechnungen maßgebliche DTV (Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h) wurde in den hier zu betrachtenden Straßenabschnitten für das Jahr 2020 mit 90 % des DTV-W aus dem Verkehrsentwicklungsplan ermittelt und auf volle 100 Kfz/24h aufge-rundet. Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke M berechnet sich straßenklassifizierungsabhängig nach Tab. 3 der RLS-90. Für den maßgebenden Lkw-Anteil p wurden in der Verkehrsuntersuchung keine Aussagen getroffen. Die Lkw-Anteile wurden projektbezogen beim Büro Brilon Bondzio Weiser als 24 h-wert angefragt und für die vorliegende Untersuchung nach RBLärm-92 auf den Tag und die Nacht umgerechnet.

10 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Die Verkehrsmenge im Prognose-Nullfall 2020 wurde im Zuge der Rekener Straße östlich der Friedhofsallee mit einem DTV-W in Höhe von Kfz/24h ermittelt. Für die Friedhofsallee ergab der Verkehrsentwicklungsplan einen DTV-W von Kfz/24h. Mit der Umrechnung auf den DTV (90 % des DTV-W) ergeben sich Verkehrsstärken von bzw Kfz/24h. Das geplante Vorhaben (Parkplatz) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verursacht eine zusätzliche Verkehrsbelastung von 680 Kfz/24h - Neuverkehr. Die Verteilung der Verkehre im Zuge der Friedhofsallee bzw. Rekener Straße erfolgte zu jeweils 50 % in westlicher bzw. östlicher Richtung. Für die rechnerische Ermittlung der im Planungsbereich zu erwartenden Lärmbelastungen ist die Prognoseverkehrsmenge (inkl. Neuverkehr) im Bezugsjahr 2020 zu berücksichtigen. Nachfolgende Verkehrsmengen wurden den schalltechnischen Berechnungen zugrunde gelegt: Straße Straßenabschnitt DTV 2025 p T p N Nr. Klassifi. [Kfz/24h] [%] [%] Rekener Straße Friedhofsallee - Wiesenstraße 1.1 G ,0 0,25 Friedhofsallee westlich Rekener Straße 2.1 G ,0 0,25 Erläuterungen: DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge. M T/N : maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h - Tag / Nacht Auf den Beurteilungszeitraum bezogener Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Fahrzeuge. p T/N : maßgebender Lkw-Anteil in % - Tag / Nacht Anteil der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t in Prozent der maßgebenden Verkehrsstärke. Anmerkung: Bei der Verkehrsstärke M und dem Lkw-Anteil p bezieht sich der Begriff maßgebend allein auf die schalltechnischen Berechnungen; für Untersuchungen im Bereich der Straßenverkehrstechnik gelten andere Definitionen. G : Gemeindestraße Die zu erwartende Verkehrsbelastung aus dem Vorhaben (Parkplatz) wurde mit den Ansätzen gemäß Tabelle 5 der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 (hier: P+R-Parkplatz) ermittelt. Diese gewählten Ansätze stimmen mit den Erhebungen der Stadt Coesfeld im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Parkraumkonzeptes 2025 als Maximalwert nahezu überein. Hier wurden die Erhebungen für die Stellplatzbereiche 34, 35, 37 und 64 ausgewertet.

11 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Schiene Grundlage der schalltechnischen Berechnungen zur Berücksichtigung der Streckenbelegungen, sind Aussagen, die vom Zweckverband SPNV Münsterland in Abstimmung mit der DB Netz AG übergeben wurden. Der Belastungsfall wurde dem aktuellen Jahresfahrplan 2014/2015 entnommen. Die Streckengeschwindigkeit beträgt in den maßgebenden Streckenbelastungen maximal 80 km/h. Nachfolgende Belastungen wurden für den Streckenabschnitt zugrunde gelegt: Zuggattung Anzahl der Züge Geschw. Summe beider Richtungen tags nachts V [Z] [Z] [km/h] Strecke 408 / Streckenabschnitt: RB63 Baumberge-Bahn - Münster - Coesfeld VT 643 (Talent) Strecke 412 / Streckenabschnitt: RB51 Westmünsterland-Bahn - Dortmund - Enschede VT 643 (Talent) Strecke 424 / Streckenabschnitt: RB45 Der Coesfelder - Dorsten - Coesfeld VT 643 (Talent) *) Das Fahrzeugkonzept sieht ausschließlich den VT 643 (Talent) vor. Für die Ausbreitungsberechnungen wurde die werktägliche Streckenbelegung von Montag bis Freitag in Ansatz gebracht. Damit liegt auch für den Schienenverkehr der worst case Fall zugrunde. Die Anzahl der Züge fällt Samstags und Sonntags geringer aus. Die Züge verkehren in der Regel mit zwei Dieseltriebwagen (Zuglänge ca. 98 m). Zu Spitzenzeiten Mo-Fr fahren Züge mit drei Dieseltriebwagen (Zuglänge ca. 147 m). Im Früh- und Abendverkehr verkehren auch Züge mit nur einem Dieseltriebwagen (Zuglänge ca. 49 m), darunter auch alle Züge zwischen und Uhr). Ein Ausbau der Strecken (Schienen, Unterbau, Zweigleisigkeit) ist aktuell nicht beabsichtigt.

12 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Parkplatz Rekener Straße ruhender Verkehr Der Parkplatz auf den ehemaligen DB-Flächen, östlich der Rekener Straße, ist als öffentlicher Parkplatz für Mittel- und Langzeit-Parker geplant. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Parkraumkonzeptes 2025 der Stadt Coesfeld wurden entsprechende Erhebungen an bestehenden Stellplatzbereichen (Parkplätze) durchgeführt. Als repräsentativ sind nachfolgende Stellplatzbereiche anzusehen: 34 - P+R Bahnhof Ost mit 20 Stellplätzen 35 - Rekener Straße (Parkplatz) mit 40 Stellplätzen 37 - Rekener Straße (Parkplatz) mit 78 Stellplätzen 64 - Wiesenstraße mit 26 Stellplätzen Mit den durchgeführten Erhebungen konnte auch ermittelt werden, dass die Parkplätze im Wesentlichen durch Langzeit-Parker und in sehr geringem Umfang durch Mittel- und Kurzzeit- Parker genutzt werden. Die festgestellten Bewegungshäufigkeiten, auf 16 Stunden am Tage umgerechnet, betrugen zwischen 0,1 und 0,3 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Die Auslastung der Stellplätze ergab sich als Mittelwert zwischen 50 und 86 % der zur Verfügung stehenden Stellplätze, die in den Teilzeiten von bis Uhr auch zu 90 bis 100 % belegt waren. Die RLS-90 dokumentiert mit der Tabelle 5 Bewegungshäufigkeiten N für die Parkplatztypen P+R Parkplatz Tank- und Rastanlagen Für den P+R Parkplatz sind folgende Bewegungshäufigkeiten (Faktoren) enthalten: 0,3 tags 0,06 nachts Damit entspricht der Ansatz der RLS-90 mit N = 0,3 Bewegungen je Stellplatz und Stunde der in Coesfeld an bestehenden Stellplatzbereichen festgestellten Bewegungshäufigkeit, so dass N mit 0,3 tags der Beurteilung des geplanten Parkplatzes zugrunde gelegt wurde. Die Anzahl der Stellplätze ist nach dem Vollausbau der öffentlichen Parkplatzanlage mit bis zu 130 Stellplätzen zu berücksichtigen. Mit dem Ansatz der o. a. Bewegungshäufigkeiten ergeben sich über die 16 Tagesstunden ( Uhr) 310 Pkw mit An- und Abfahrt sowie über die 8 Nachtstunden ( Uhr) 31 Pkw mit An- und Abfahrt.

13 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 4 Emissionen 4.1 Verkehrslärm Maßgebendes Regelwerk für die schalltechnische Untersuchung sind die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" - Ausgabe RLS-90, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr. Die durchgeführten schalltechnischen Berechnungen für den Schienenverkehrslärm erfolgten nach der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen - SCHALL 03. Die Berechnung wurde unter Verwendung des elektronischen Rechenprogramms "SoundPLAN" der SoundPLAN GmbH, Etzwiesenberg 15 in Backnang in der Version 7.3 vom durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Berechnungsunterlagen als Beurteilungspegel über Einzelpunktnachweise (EPS) und Rasterlärmkarten (RLK) dokumentiert Straße In der DIN 18005/ Schallschutz im Städtebau Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung - wird die Ermittlung der Schallimmissionen der verschiedenen Arten von Schallquellen nur sehr vereinfacht dargestellt. Für die Abschätzung der zu erwartenden Schallimmissionen werden im Anhang Diagramme angegeben. Genauere Verfahren können anderen Regelwerken entnommen werden, so z. B. den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 oder den Richtlinien DIN /10.99 und VDI 2720/03.97, Blatt 1. Aufgrund dieses Hinweises der DIN 18005/07.02 erfolgten die schalltechnischen Berechnungen für den Straßenverkehrslärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90. Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Verkehrsmengen den Berechnungen der Emissionspegel zugrunde. D v Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw wurde im Zuge der berücksichtigten Straßen mit den derzeit zulässigen Geschwindigkeiten wie folgt in Ansatz gebracht: Straßenabschnitt zul. Höchstgeschwindigkeit Pkw/Lkw [km/h] Rekener Straße 50 / 50 Friedhofsallee 50 / 50

14 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Da die Straßenoberfläche der berücksichtigten Straßen aus Asphaltbeton besteht, geht nach RLS-90 - Tabelle 4 bzw. Ergänzung der Tabelle 4 - der Korrekturwert für unterschiedliche Straßenoberflächen wie nachfolgend in die Berechnungen ein: D StrO = 0,0 db(a) D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle Die Längsneigungen aller in die schalltechnischen Berechnungen aufgenommenen Straßen liegen unter 5 %. Ein Zuschlag D Stg für Steigungen und Gefälle kam daher nicht in Betracht. D E Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Der Korrekturwert zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen wurde nicht in die Berechnung der Emissionspegel aufgenommen, sondern an anderer Stelle in die Berechnungen mit dem EDV-Programm SoundPLAN eingebunden. Ein Zuschlag K nach RLS-90 - Tabelle 2 - für lichtsignalanlagengeregelte Kreuzungen und Einmündungen war im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung nicht zu berücksichtigen. Der Einwirkungsbereich einer Lichtsignalanlage ist auf 100 m begrenzt. Eine Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion im Zuge der berücksichtigten d. h. emittierenden Straßen wurde dann in die Berechnungen aufgenommen, wenn die in den RLS-90 unter Abschnitt genannten Bedingungen erfüllt waren. Vorhandene Gebäude außerhalb und innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, soweit nicht überplant, wurden aus dem digitalen amtlichen Liegenschaftskataster übernommen. Mit der Ausbreitungsberechnung auf der Grundlage der Rasterlärmkarte (RLK) wurde die mit dem Vorhaben überplante Bestandsbebauung innerhalb des Planungsbereiches nicht als abschirmendes oder reflektierendes Hindernis berücksichtigt.

15 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Schiene Die durchgeführten schalltechnischen Berechnungen für den Schienenverkehrslärm erfolgen nach den Richtlinien zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen - SCHALL 03. Die Emissionspegel von Zug- und Rangierfahrten in Personenbahnhöfen werden vereinfachend nach Kap. 5 der Schall 03 wie für die freie Strecke berechnet. Abschirmungen durch Bahnsteigkanten u. ä. sind nicht zu berücksichtigen; ebenso nicht die Einwirkungen von Kurvenfahrten, Lautsprecherdurchsagen u. ä. Die Fahrgeschwindigkeiten der Züge sind wie auf der freien Strecke anzusetzen. Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Streckenbelastungen den Berechnungen der Emissionspegel zugrunde: D Fz Einfluss der Fahrzeugarten Korrekturwerte zur Berücksichtigung des Einfluss der Fahrzeugarten nach Kap. 5.1 der Schall 03 waren aufgrund der vorgegebenen Ausgangsdaten nicht zu berücksichtigen. D D Einfluss der Bremsbauart Die Zuggattungen des VT 643 (Talent) wird ausschließlich aus scheibengebremsten Fahrzeugen (p = 100 %) gebildet. Der Einfluss der Bremsbauart nach Kap. 5.2 der Schall 03 wurde damit nicht entsprechend den Vorgaben der Mustertabelle Akustik 07 angesetzt. D L Einfluss der Zuglängen Der Einfluss der Zuglängen nach Kap. 5.3 der Schall 03 kann entsprechend den Vorgaben der Mustertabelle Akustik 07 angesetzt werden. Die Längen von Zügen gleicher Fahrzeugart gemäß Tab. 4 der Schall 03, gleichen Scheibenbremsanteils p und gleicher Geschwindigkeit V wurden entsprechend der eingesetzten Fahrzeugarten mit den schalltechnischen Berechnungen berücksichtigt.

16 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 D V Einfluss der Geschwindigkeit Die Geschwindigkeit V ist die zulässige Streckengeschwindigkeit bzw. für Züge, die diese Geschwindigkeit nicht fahren dürfen, die jeweilige zulässige Fahrgeschwindigkeit. Die maximale Geschwindigkeit im vorliegenden Streckenabschnitt beträgt 80 km/h. Die Fahrgeschwindigkeit im Personenbahnhof ist der freien Strecke gleichgesetzt. D Fb Einfluss der Fahrbahnarten Zur Berücksichtigung des Einfluss der Fahrbahnart nach Kap. 5.5 der Schall 03 wurden die derzeit vorhandenen bzw. geplanten Ausbauzustände der jeweiligen Strecken / Streckenabschnitte berücksichtigt. Danach sind nachfolgende Fahrbahnarten und die damit verbundenen Korrekturwerte nach Tabelle 5 der Schall 03 in Ansatz zu bringen. Schotterbett - Betonschwelle mit D Fb 2,0 db(a) - ungünstigster Berechnungsansatz D Br Einfluss der Brücken Der Einfluss von Brücken war im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung nicht in Ansatz zu bringen. D Bü Einfluss der Bahnübergänge Der Einfluss der Bahnübergänge nach Kap. 5.7 der Schall 03 war im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung nicht zu berücksichtigen. D Ra Einfluss der Kurven Treten beim Befahren enger Kurvenradien Quietschgeräusche auf, so sind - soweit sie nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können - entsprechende Korrekturwerte D Ra für den gesamten Kurvenabschnitt nach Tabelle 6 in Ansatz zu bringen. Da in der vorliegenden Untersuchung alle Kurven-Radien im Zuge der betrachteten Streckenabschnitte 500 m betragen, war ein Korrekturwert D Ra nicht zu berücksichtigen.

17 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Parkplatz Rekener Straße ruhender Verkehr Die Berechnung der Emissionspegel L m,e und der Beurteilungspegel L r wurde nach Abschnitt 4.5 der RLS-90 unter Beachtung der Beispiele nach Abschnitt der RBLärm-92 durchge-führt. Maßgebend ist die Zahl der Bewegungen pro Stellplatz und pro Stunde, wobei An- und Abfahrt als je eine Bewegung zählen. Der Emissionspegel L m,e des Parkplatzes berechnet sich nach Abschnitt der RLS-90 mit: L m,e = lg (N n) + D p Erläuterungen: N = Anzahl der Fahrbewegungen je Stellplatz und Stunde (An- und Abfahrt zählen als je eine Bewegung) n = Anzahl der Stellplätze auf der Parkplatzfläche bzw. -teilfläche D p = Zuschlag nach Tabelle 6 für unterschiedliche Parkplatztypen Pkw-Parkplätze 0 db(a) Motorräder-Parkplätze 5 db(a) Lkw- und Omnibusparkplätze 10 db(a) Die erhöhte Lästigkeit der einzelnen Parkplatztypen fließt in Form des Lästigkeitszuschlages D p in die Berechnung ein, diese Zuschläge sind der Tabelle 6 der RLS-90 zu entnehmen. Bei dem geplanten Parkplatz im Zuge der Rekener Straße handelt es sich um einen Pkw-Parkplatz, so dass für D p 0 db(a) Pkw zu berücksichtigen ist.

18 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005/07.02 von 60/50 bzw. 45 db(a) für Mischgebiete und 65/55 bzw. 50 db(a) für Gewerbegebiete durch die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm, sind zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109/11.89 zu beachten. Rührt die Geräuschbelastung von mehreren (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel aus den einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegeln, die gem. Punkt der DIN 4109/11.89 zu überlagern sind. Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Verkehrslärm - ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Die maximalen Beurteilungspegel sind im Nahbereich zur Rekener Straße als Verlängerung der Friedhofsallee mit 62 db(a) tags 54 db(a) nachts IO GE 01 und im Verlauf der Bahnstrecke 2100 Dortmund-Enschede mit maximal 53 db(a) tags 44 db(a) nachts IO MI 03 zu erwarten. Eine Überschreitung der Orientierungswerte, die für Mischgebiete (MI) mit 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts bzw. für Gewerbegebiete (GE) mit 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts zu berücksichtigen sind, ist damit nicht gegeben. Damit ist die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes bzw. der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt. Die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen ist nicht zu bedenken. Die Anforderungen an den passiven Lärmschutz (Lärmpegelbereiche) sind im nachfolgenden beschrieben.

19 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Kann das Plangebiet durch die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen nicht bzw. nicht ausreichend geschützt werden, ist die Ausweisung passiver Lärmschutzmaßnahmen durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen notwendig. Verkehrslärm - passive Lärmschutzmaßnahmen Eine Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109/11.89 erfolgt grundsätzlich dann, wenn der Orientierungswert durch die Geräuschemissionen des Verkehrslärms überschritten wird. Dies ist im vorliegenden Fall nicht zu erwarten. Der Orientierungswert wird im MI bis zu 8 db(a) und im GE bis zu 3 db(a) unterschritten. Die zu erwartende Lärmbelastung durch den Gewerbelärm wurde mit der Beurteilung der vorliegenden Situation dem maßgebenden schalltechnischen Orientierungswert der jeweiligen Gebietskategorie als maximalen Beurteilungspegel gleichgesetzt. Damit wird vorausgesetzt, dass die Einhaltung des Orientierungswertes unter Berücksichtigung der Vorbelastung gewährleistet ist. Je nach Betriebsart eines Betriebes bzw. Vorhabens, das im Planungsbereich realisiert werden kann, ist davon auszugehen, dass der Eigenlärm deutlich höher ausfallen wird, als es aus den Nachbarbereichen als Vorbelastung zu erwarten ist. Es wird empfohlen, für das Plangebiet als Mindestanforderung nachfolgenden Lärmpegelbereich unter Bezugnahme auf den Orientierungswert tags der jeweiligen Gebietskategorie + 3 db(a) festzusetzen: MI - Gebiet Lärmpegelbereich III GE - Gebiet Lärmpegelbereich IV Die Erhöhung um 3 db(a) berücksichtigt hier die notwendige Überlagerung aller Quellenarten zu einem Summenpegel, aus dem dann der resultierende maßgebliche Außenlärmpegel bestimmt wird. Da jede Quellenart das Emissionskontingent gemäß DIN 18005/07.02 bis zur Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes ausschöpfen kann, ist bei Überlagerung zwei gleich lauter Schallquellen der Pegel um 3 db(a) zu erhöhen (Summenpegel). Im Regelfall wird beim Gewerbelärm als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm im Bebauungsplan für die jeweilige Gebietskategorie angegebene Tag-Immissionsrichtwert eingesetzt (DIN 4109/11.89 Abschnitt 5.5.6). Die Aussagen zu erforderlichen Ausweisungen von Lärmpegelbereichen infolge der erwarteten Verkehrslärmbelastungen berücksichtigen die derzeitige Verkehrsführung mit der zukünftigen Verkehrsbelastung im Bezugsjahr (Prognosehorizont) 2025.

20 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Es wird folgende planungsrechtliche Festsetzung empfohlen: "Bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden müssen in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109/11.89 Schallschutz im Hochbau Tabelle 8 erfüllt werden. Für das MI Gebiet sind die Anforderungen des Lärmpegelbereich III und für das GE Gebiet des Lärmpegelbereich IV zu erfüllen. Nach außen abschließende Umfassungsbauteile sind so auszuführen, dass sie entsprechend den Lärmpegelbereichen folgende Schalldämm-Maße aufweisen: Lärmpegel- maßgeblicher erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß bereich Außenlärmpegel der Außenbauteile nach DIN 4109 La [db(a)] erf. R w,res. [db(a)] Wohnräume Büroräume III IV Da die maximalen Lärmbelastungen in der Nacht mehr als 45 db(a) betragen können, ist der Einbau einer schallgedämmten Lüftung in Schlafräumen zu bedenken, die innerhalb der Baugrenzen des GE Gebietes liegen. Hierzu führt die DIN 18005/07.02 im Beiblatt 1 aus, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Für alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume sind bei Gebäudefronten mit Überschreitung der Orientierungspegel (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum Nacht schallgedämmte Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und Türen bei Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Für das GE Gebiet wird daher folgende Festsetzung empfohlen: In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern innerhalb des GE Gebietes sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen.

21 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Parkplatz Rekener Straße - ruhender Verkehr Die Schall-Pegel-Berechnung für die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastung durch den öffentlichen Parkplatz im Geltungsbereich, wurde nach dem Teilstückverfahren der RLS-90 durchgeführt. Die Beurteilung erfolgte unter Beachtung der Immissionsgrenzwerte tags und nachts der 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung - für Wohngebiete (WA) an der Bestandbebauung im Zuge der Rekener Straße. Im Zuge der Rekener Straße beträgt die zu erwartende maximale Lärmbelastung an der dem Parkplatz zugewandten Gebäudefront 47 db(a) tags 40 db(a) nachts Rekener Straße 10 (O) Der Immissionsgrenzwert für Wohngebiete, der mit 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts zu berücksichtigen ist, wird damit im direkten Einwirkungsbereich des Parkplatz sowohl am Tage als auch in der Nacht eingehalten bzw. erheblich unterschritten. Da eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nicht nachgewiesen werden kann, ist ein Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der 16. BImSchV nicht gegeben. Weitere Ergebnisse können der Unterlage 4.2 entnommen werden. Unter Beachtung der ermittelten Lärmbelastung sowie des zulässigen Grenzwertes ist eine 8-fach höhere Bewegungshäufigkeit möglich ohne dass es zu einer Überschreitung des Grenzwertes kommen wird. Die Ergebnisse liegen damit auf der sicheren Seite.

22 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /15 Verkehrslärm - vorhabenbezogener Verkehr (Neuverkehr) Die vorhabenbedingte Verkehrszunahme führt im Zuge der unmittelbar der Erschließung des Plangebietes dienenden Rekener Straße zu einer weitergehenden Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 im Beurteilungszeitraum Tag und Nacht. Im Verlauf der Friedhofsallee südlich der Rekener Straße werden die Orientierungswerte tags und nachts bereits im Bestand überschritten. Die durch den Verkehrslärm verursachten Beurteilungspegel werden aufgrund der vorhabenbedingten Verkehrszunahme um 0,2 db(a) erhöht. Dies ist im Ergebnis im Zuge der Rekener Straße und der Friedhofsallee festzustellen. Die kritischen Schwellenwerte von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts werden jedoch mit Abstand nicht erreicht. Die vorhabenbedingten Pegelerhöhungen gegenüber dem Prognose 0 Fall (ohne Neuverkehre) liegen mit 0,2 db(a) deutlich unterhalb der bei 1 db(a) liegenden Schwelle zur Wahrnehmbarkeit durch das menschliche Gehör. Weitere Ergebnisse können der Unterlage 4.3 entnommen werden. In Bezug auf die geringe Erhöhung der Lärmbelastung durch die vorhabenbedingten Verkehre sowie die ermittelten Lärmbelastungen, ist die Wirkung der Verkehrszunahme in Verbindung mit dem Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 Bahnareal Rekener Straße unbedenklich. Für die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm wurde eine Trendprognose berücksichtigt, die von einer weiteren Zunahme der Verkehrsmenge bis zum Jahre 2025 ausgeht. Die Prognose der zu erwartenden Lärmbelastung ist damit an der zu erwartenden Verkehrsentwicklung orientiert. Bearbeitet: Senden, Mai 2015 (Dipl.-Ing. A. Timmermann) Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Tel / Fax

23 Stadt Coesfeld - Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" Maßstab 1: m Übersichtslageplan M. 1 : Unterlage 2 Stand: Mai 2015

24 GE 01 Stadt Coesfeld Planung, Bauordnung, Verkehr Markt 8, Coesfeld Friedhofsallee GE 02 GE GE 03 Enschede - Dortmund Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" Blatt 1 Münster - Coesfeld PROGNOSE-NULLFALL 2020 ohne aktiven Lärmschutz Unterlage 3 Stand: Mai 2015 IO 01 Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 IO 02 Beurteilung: IO 03 IO 04 Immissionsorthöhe: OK-Fenster Zeichenerklärung MI Mischgebiet GE Gewerbegebiet Emissionslinie Straße IO 05 Emissionslinie Schiene MI 01 Straßenoberfläche räumlicher Geltungsbereich Baugrenze IO 06 geplante Abgrenzung MI 02 Nutzungsabgrenzung Immissionsort Parkplatz MI Maßstab 1: m MI 03 Coesfeld - Dorsten Münsterstraße Senden MI 04 FON / FAX /

25 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 4 ZUSAMMENSTELLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL - Ausweisung der Lärmpegelbereiche - - gem. DIN 4109/ Verkehrslärm - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Coesfeld BPlan Nr. 135 Bahnareal Rekener Straße Mai 2015

26 Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" Zusammenstellung der Lärmbelastungen - Prognose Nullfall Verkehrslärm - mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Unterlage 4.1 Punktname HFront SW Nutz ORW P Verkehr OW-Überschr. maßgeb. Lärmpeg. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht AußenLP Bereich in db(a) in db(a) in db(a) in db(a) GE 01 NW EG GE III 1.OG GE III GE 02 SW EG GE II 1.OG GE II GE 03 NO EG GE II 1.OG GE II MI 01 NW EG MI OG MI MI 02 NO EG MI OG MI MI 03 NO EG MI II 1.OG MI II MI 04 SO EG MI OG MI Lärmschutz Altenberge Münsterstr Senden (02597) Seite 1 SoundPLAN 6.5

27 Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" Zusammenstellung der Lärmbelastungen - Prognose Nullfall Verkehrslärm - mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Unterlage 4.1 Nummer Spalte Beschreibung 1 Punktname Bezeichnung des Immissionsortes 2 HFront Himmelsrichtung der Gebäudeseite 3 SW Stockwerk 4 Nutz Gebietsnutzung 5-6 ORW Orientierungswert gemäß DIN tags/nachts 7-8 P Verkehr Beurteilungspegel Prognose-Nullfall 2020 Verkehrslärm tags/nachts 9-10 OW-Überschr. Überschreitung des Orientierungswertes durch Verkehrslärm tags/nachts 11 maßgeb. maßgeblicher Außenlärmpegel gem. DIN Lärmpeg. Lärmpegelbereich gem. Tabelle 8 DIN 4109 Lärmschutz Altenberge Münsterstr Senden (02597) Seite 2 SoundPLAN 6.5

28 Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" Überprüfung der Anspruchsgrundvoraussetzungen gem. 16. BImSchV - Lärmvorsorge (Neubau öffentlicher Parkplatz) Unterlage 4.2 Immissionsort Nutzung Geschos HR IGW,T IGW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 01 - Rekener Straße 6 WA EG O ,6 37, IO 01 - Rekener Straße 6 WA 1. OG O ,0 39, IO 02- Rekener Straße 10 WA EG O ,0 38, IO 02- Rekener Straße 10 WA 1. OG O ,5 39, IO 03 - Rekener Straße 12 WA EG O ,5 36, IO 03 - Rekener Straße 12 WA 1. OG O ,9 37, IO 04 - Rekener Straße 14 WA EG O ,3 36, IO 04 - Rekener Straße 14 WA 1. OG O ,7 37, IO 05 - Rekener Straße 16 WA EG O ,1 37, IO 05 - Rekener Straße 16 WA 1. OG O ,5 38, IO 06 - Rekener Straße 18 WA EG O ,6 35, IO 06 - Rekener Straße 18 WA 1. OG O ,0 37, db(a) Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 1 SoundPLAN 6.5

29 Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" Überprüfung der Anspruchsgrundvoraussetzungen gem. 16. BImSchV - Lärmvorsorge (Neubau öffentlicher Parkplatz) Unterlage 4.2 Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung Geschoss Geschoss HR Himmelsrichtung der Gebäudeseite IGW,T db(a) Immissionsgrenzwert Tag IGW,N db(a) Immissionsgrenzwert Nacht LrT db(a) Beurteilungspegel Tag LrN db(a) Beurteilungspegel Nacht LrT,diff db(a) Immissionsgrenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrT LrN,diff db(a) Immissionsgrenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrN Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 2 SoundPLAN 6.5

30 Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" Gegenüberstellung der Lärmbelastungen Prog.-Nullfall 2020 Straßenverkehrslärm ohne / mit Neuverkehr Unterlage 4.3 Objekt- HFront SW Nutz P 2020 o NV P 2020 m NV GW-Überschr. Diff. o NV / m NV Anpruch nummer Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht S10-8 S11-9 passiv in db(a) in db(a) in db(a) in db(a) Objekt: Rekener Straße 2a IGW Tag: 70 Nacht: 60 in db(a) 1 NW EG WA ,2 0,2 nein 1.OG WA ,2 0,2 nein Objekt: Rekener Straße 2d, 2e IGW Tag: 70 Nacht: 60 in db(a) 2 NW EG WA ,2 0,2 nein 1.OG WA ,2 0,2 nein Objekt: Rekener Straße 2g, 2f IGW Tag: 70 Nacht: 60 in db(a) 3 NW EG WA ,2 0,2 nein 1.OG WA ,2 0,2 nein Objekt: Kupferstraße 43 IGW Tag: 72 Nacht: 62 in db(a) 4 NW EG MI ,2 0,2 nein 1.OG MI ,2 0,2 nein 2.OG MI ,2 0,2 nein Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 1 SoundPLAN 6.5

31 Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" Gegenüberstellung der Lärmbelastungen Prog.-Nullfall 2020 Straßenverkehrslärm ohne / mit Neuverkehr Unterlage 4.3 Nummer Spalte Beschreibung 1 Objekt- Objektnummer 2 HFront Himmelsrichtung der Gebäudeseite 3 SW Stockwerk 4 Nutz Gebietsnutzung 5-6 P 2020 o NV Beurteilungspegel Prognose-Nullfall 2020 (Straße) ohne Neuverkehr tags/nachts 7-8 P 2020 m NV Beurteilungspegel Prognose-Nullfall 2020 (Straße) mit Neuverkehr tags/nachts 9-10 GW-Überschr. Überschreitung des Immissionsgrenzwertes bei Prog.-Nullfall mit Neuverkehr tags/nachts Diff. o NV / m NV Differenz von Prognose-Nullfall mit Neuverkehr zu ohne Neuverkehr tags/nachts 13 Anpruch Anspruch auf passiven Lärmschutz tags/nachts Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 2 SoundPLAN 6.5

32 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 5 VERKEHRSDATEN - Verkehrsentwicklungsplan - - Auszug Anlage P3 und P8 - - Verkehrslärm - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Coesfeld BPlan Nr. 135 Bahnareal Rekener Straße Mai 2015

33

34

35 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 6 - RASTERLÄRM-/ ISOPHONENKARTE - - Verkehrslärm - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Coesfeld BPlan Nr. 135 Bahnareal Rekener Straße Mai 2015

36 65 GE 01 Stadt Coesfeld Planung, Bauordnung, Verkehr Markt 8, Coesfeld Friedhofsallee GE 02 GE GE 03 Enschede - Dortmund Münster - Coesfeld Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" PROGNOSE-NULLFALL 2020 ohne aktiven Lärmschutz Blatt 1 P 0 55 Unterlage 6 Stand: Mai 2015 T Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurteilung: Beurteilungszeitraum Tag Uhr Immissionsorthöhe ü. Grund: 5.0 m (II. Geschoss) 50 Beurteilungspegel tags in db(a) Zeichenerklärung MI MI 02 < 35,0 35,0-40,0 40,0-45,0 45,0-50,0 50,0-55,0 55,0-60,0 60,0-65,0 65,0-70,0 70,0-75,0 75,0-80,0 >= 80,0 MI Mischgebiet GE Gewerbegebiet Emissionslinie Straße Emissionslinie Schiene Straßenoberfläche räumlicher Geltungsbereich Baugrenze geplante Abgrenzung Nutzungsabgrenzung Immissionsort Parkplatz MI Maßstab 1: m MI Coesfeld - Dorsten Münsterstraße Senden MI 04 FON / FAX /

37 55 GE 01 Stadt Coesfeld Planung, Bauordnung, Verkehr Markt 8, Coesfeld Friedhofsallee GE 02 GE 50 GE 03 Enschede - Dortmund Bebauungsplan Nr. 135 "Bahnareal Rekener Straße" PROGNOSE-NULLFALL 2020 Blatt 2 P Münster - Coesfeld ohne aktiven Lärmschutz 0 45 Unterlage 6 Stand: Mai 2015 N 45 Richtlinien Berechnung: für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurteilungszeitraum Nacht Uhr Beurteilung: Immissionsorthöhe DIN 18005/ Schallschutz ü. Grund: 5.0 im m Städtebau (II. Geschoss) Beurteilungszeitraum Nacht Uhr Immissionsorthöhe ü. Grund: 5.0 m (II. Geschoss) Beurteilungspegel nachts in db(a) Zeichenerklärung 40 MI MI 02 < 35,0 35,0-40,0 40,0-45,0 45,0-50,0 50,0-55,0 55,0-60,0 60,0-65,0 65,0-70,0 70,0-75,0 75,0-80,0 >= 80,0 MI Mischgebiet GE Gewerbegebiet Emissionslinie Straße Emissionslinie Schiene Straßenoberfläche räumlicher Geltungsbereich Baugrenze geplante Abgrenzung Nutzungsabgrenzung Immissionsort Parkplatz MI 45 Maßstab 1: m MI Coesfeld - Dorsten Münsterstraße Senden MI 04 FON / FAX /

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