Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
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- Judith Schmitz
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1 Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
2 Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen Stand Juli 2012 Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
3 Referentin: Bettina Hemme Mitarbeiterin im DIBt, Referat II 3: Abdichtungen gegen Wasser und Feuchtigkeit Fachgebiet: Bauwerks- und Dachabdichtungen - Sachverständigenausschuss Bauwerks- und Dachabdichtungen - Projektgruppe Befestigungen von Anlagen und Elementen auf Dachabdichtungen Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
4 Gliederung 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen 3. Überblick über Anforderungen und Nachweise für die Bauprodukte / Bauarten 4. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung 5. Zusammenfassung Inhalt Seite XX Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
5 1 Einleitung Veröffentlichung der Hinweise im Mai 2012, aktualisiert im Juli 2012 auf der Homepage des DIBt: Zusammenstellung bauaufsichtlicher Anforderungen an Solaranlagen, die sich aus den bestehenden baurechtlichen Regelungen ergeben Keine neuen Regelungen! Grundlage ist die Musterbauordnung (MBO) Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
6 1 Einleitung Musterbauordnung (MBO) Auszug aus der Musterbauordnung (MBO) 3 Allgemeine Anforderungen (1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. [ ] (3) 1. Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. [ ] Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
7 2 Rechtsgrundlagen Rechtsbereiche Solaranlagen Energiegewinnung Teil eines Bauwerks Unabhängig vom Standort Abhängig vom Standort Funktionalität Öffentliche Sicherheit Spezielle Normen Produktnormen Verwendungsregeln Modulprüfungen Wind-, Schnee-, Temperaturlasten Begehbarkeit Grundsätzliche Verwendbarkeit Abhängig von der baulichen Anlage Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
8 2 Rechtsgrundlagen Europäische Richtlinien Baubereich Bauproduktenrichtline (21. Dezember 1988) Bauproduktengesetz (10. August 1992) Bauproduktenverordnung (09. März 2011) Andere Rechtsbereiche Niederspannungsrichtlinie (12. Dezember 2006) Druckgeräterichtlinie (29. Mai 1997) EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit 15. Dezember 2004) Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
9 2 Rechtsgrundlagen Rechtsbereiche - Produktnormen Normen aus anderen Rechtsbereichen: DIN EN Terrestrische kristalline Silizium- Photovoltaik-(PV-)Module Bauarteignung und Bauartzulassung DIN EN Dünnschicht-Photovoltaik-(PV-)Module Bauarteignung und Bauartzulassung und viele andere. Keine bauaufsichtlich eingeführte Norm für Solarmodule Internationale Aktivitäten, aber nicht auf der Grundlage der Bauproduktenrichtlinie: z.b. ISO/TC 160/SC 1/WG 9: Glass in building Building integrated photovoltaics z.b. EN Photovoltaics in buildings Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
10 2 Rechtsgrundlagen Bauproduktenverordnung Grundanforderungen an Bauwerke Auszug aus BauPVO Kapitel I, Artikel 3 Bauwerke müssen als Ganzes und in ihren Teilen für deren Verwendungszweck tauglich sein. Sie müssen folgende Grundanforderungen erfüllen (Anhang I): - Mechanische Festigkeit und Standsicherheit - Brandschutz - Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung - Schallschutz - Energieeinsparung und Wärmeschutz - Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
11 2 Rechtsgrundlagen Anforderungen nach MBO Anforderungen nach MBO, die an bauliche Anlagen gestellt werden: 12 Standsicherheit 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse 14 Brandschutz 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz 16 Verkehrssicherheit Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
12 2 Rechtsgrundlagen Bauprodukte entsprechend MBO Auszug aus der Musterbauordnung (MBO) 17 Bauprodukte (3) 1. Bauprodukte, für die technische Regeln in der Bauregelliste A nach Absatz 2 bekanntgemacht worden sind und die von diesen wesentlich abweichen oder für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), müssen 1. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ( 18), 2. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ( 19) oder 3. eine Zustimmung im Einzelfall ( 20) haben. 2. Ausgenommen sind Bauprodukte, die für die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes nur eine untergeordnete Bedeutung haben und die das Deutsche Institut für Bautechnik im Einvernehmen mit der obersten Bauaufsichtsbehörde in einer Liste C öffentlich bekannt gemacht hat. Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
13 2 Rechtsgrundlagen Musterbauordnung (MBO) Genehmigungspflicht für Solaranlagen Auszug aus der Musterbauordnung (MBO) 61 (1) 2. MBO: Verfahrensfreie Bauvorhaben Kein Bauantrag erforderlich! Aber: Unabhängig von der Erfordernis einer Baugenehmigung sind grundsätzlich alle bauaufsichtlichen Anforderungen einzuhalten vgl.: MBO 59 (2): Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
14 2 Rechtsgrundlagen Bauprodukt und seine Verwendung Europäische Produktregeln Verschiedene Produktnormen (z.b. für Glas) Normen / Zulassungen für Befestigungselemente Materialnormen (Stahl, Aluminium) Bauregelliste B Nationale Produktregeln DIN-Normen Bauregelliste A Nationale Verwendungsregeln Eurocodes mit nationalem Anhang Nationale Regelungen z.b. aus dem Glasbau Brandschutzbestimmungen Zustimmung im Einzelfall Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
15 2 Rechtsgrundlagen Gesetzliche Bestimmungen Bauregelliste A, B und Liste C (BRL) Produktenormen, Verwendbarkeitsnachweise Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) Bemessungs-, Konstruktions- und Ausführungsregelungen Sofern Bauprodukte nicht durch technische Vorschriften geregelt sind, ist ein Verwendbarkeitsnachweis in der Regel durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu erbringen (Ausnahme: Die Bauprodukte wurden durch Eintrag in Liste C ausdrücklich von der Zulassungspflicht ausgenommen) Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
16 2 Rechtsgrundlagen Bauregelliste Die vollständigen Listen können auf der Homepage des DIBt heruntergeladen werden: RL/Bauregelliste_2012_1.pdf Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
17 2 Rechtsgrundlagen Bauregelliste B Teil 2, Ausgabe 2012/2 Neue Regelungen sollen vereinfachen! Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
18 2 Rechtsgrundlagen Bauregelliste B Teil 2 Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
19 2 Bauregelliste Bauregelliste B Teil 2 Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
20 2 Bauregelliste Liste C, Ausgabe 2012/2 Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
21 3 Überblick Anforderungen / Nachweise Produktregelungen PV-Module / Solarkollektoren Montagesystem Befestigungsmittel für Montagesysteme Anforderungen an die Verwendung Standsicherheit Brandschutz Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
22 3 Überblick Anforderungen / Nachweise PV-Module und Solarkollektoren Regelungen in der Bauregelliste: Lfd. Nr Basiserzeugnisse aus Kalk- Natronsilicatglas nach EN 572-9, Anlage 11.5 Lfd. Nr Beschichtetes Glas nach EN , Anlage 11.6 Lfd. Nr Thermisch vorgespanntes Kalknatron- Einscheibensicherheitsglas nach EN , Anlage 11.7 Lfd. Nr Heißgelagertes Kalknatron- Einscheibensicherheitsglas (ESG-H), Anlage Lfd. Nr Verbund-Sicherheitsglas mit PVB Folie nach EN 14449, Anlage 11.8 Lfd. Nr Verbundglas nach EN 14449, Anlage 11.9 Bauprodukte nach abz oder ETA Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
23 3 Überblick Anforderungen / Nachweise PV-Module und Solarkollektoren Die Regelungen beziehen sich ausschließlich auf die gem. MBO genannten Schutzziele. Die Regelungen ergeben sich im Wesentlichen aus den Materialeigenschaften von Glas. Bei Abweichungen von den geregelten Bauprodukten, z.b.: VSG mit anderen Zwischenschichten, z.b. EVA Folien, Gießharzen VSG mit PVB-Folie und Beschichtungen zur Folie VSG mit PVB-Folie und kristallinen Zellen zwischen der Folie VSG mit Ansatz des Schubverbundes Glas Folienaufbauten wenn VSG gefordert ist TVG Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
24 3 Überblick Anforderungen / Nachweise PV-Module und Solarkollektoren und bei Abweichungen von den Technischen Baubestimmungen: Geklebte Konstruktionen Stützweite zweiseitig linienförmig gelagert > 1,20 m Begehbar oder bedingt betretbar Verwendung von Senkhaltern Kategorie B Verglasungen ohne Holm Kategorie C Verglasungen mit mono ESG-H Fassaden mit mono ESG-H Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
25 3 Überblick Anforderungen / Nachweise PV-Module und Solarkollektoren Für folgende Glasprodukte werden bereits allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt: Geklebte Fassadenelemente Punktförmig gelagerte Vertikalverglasungen Vordachkonstruktionen Absturzsichernde Verglasungen Begehbare Verglasungen Verbund-Sicherheitsglas mit verschiedenen Zwischenschichten Regelungen zum Ansatz des Schubverbund für VSG Teilvorgespanntes Glas Neue Glasprodukte Gebogene Verglasung Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
26 3 Überblick Anforderungen / Nachweise Montagesysteme Für geregelte Bauprodukte sind i.a. Bemessungs- und Konstruktionsregeln vorhanden: Bauteile aus Stahl- und Aluminium: DIN EN und DIN EN einschließlich der nationalen Anhänge und die Ausführungsnormen DIN EN und DIN EN Bauteile aus Edelstahl: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Eine bauaufsichtliche Zulassung ist erforderlich, wenn: die Tragfähigkeit durch Versuche ermittelt wird relevante Bauteile aus Kunststoff bestehen statisch tragende Verbindungen geklebt werden Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
27 3 Überblick Anforderungen / Nachweise Befestigungsmittel Schrauben, Dübel, Ankerschienen etc. dürfen entsprechend ihrer technischen Spezifikation eingesetzt werden (Technische Baubestimmungen, CE-Kennzeichnung i.v. mit den Regelungen der BRL B Teil 1 (Klassen, Leistungsstufen) Verschiedenartige Verbindungstypen: Schrauben, Nieten, verzahnte / verhakte Verbindungen, Quetsch- und Klemmverbindungen Ballastierte Montagesysteme (Statische Berechnung) Durch aerodynamische Effekte gehaltene Montagesysteme Windkanalversuch Mit Dachbahnen verklebte bzw. verschweißte Konstruktionen Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
28 3 Überblick Anforderungen / Nachweise Befestigungsmittel Nicht geregelte Produkte benötigen eine abz. Hierzu gehören insbesondere: Produkte werden abweichen von Ihren technischen Spezifikation verwendet (Aufnahme von Schubkräften, Aufnahme dynamischer Kräfte Produkte weichen von den technischen Regeln ab Produkte lassen sich nicht zur statische Berechnung ausreichend erfassen Adhäsive Verbindungen (Verklebung/Verschweißung) Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
29 3 Überblick Anforderungen / Nachweise Standsicherheit: Wind Es gelten die technischen Regeln der LTB, insbesondere insichtlich der Lastannahmen (Wind, Schnee und Nutzlasten), z.b. Grundsätze zur Windlastermittlung nach DIN EN i.v. mit nationalen Anhängen: Druck- und Kraftbeiwerte der Windeinwirkungen Für Solaranlagen fehlen häufig geeignete Druck- und Kraftbeiwerte Druck- und Kraftbeiwerte auf Grundlage von Windkanalversuchen in geeignetem Grenzschichtwindkanal (z.b. gemäß Merkblatt Windkanalversuche in der Gebäudeaerodynamik, Windtechnologische Gesellschaft WTG e.v.) Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
30 3 Überblick Anforderungen / Nachweise Standsicherheit: Schnee Schneelast nach DIN EN : Gleichmäßige vereilte Flächenlast: Abhängig von der Meereshöhe des Standortes Teilweise erheblich über der Belastung, die im mechanischen Test nach IEC angesetzt wird Schneeanhäufungen und Schneeverwehungen sind zu berücksichtigen Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
31 3 Überblick Anforderungen / Nachweise Standsicherheit: Lastweiterleitung Lasten einer Solaranlage (aus Eigenlast, Wind- und Schneelasten und ggf. Nutzlasten) sind von der baulichen Anlage über tragende Bauteile in den Baugrund einzuleiten, dass heißt, z.b. bei adhäsiver Anbindung an Dachbahnen durch alle Schichten des Dachaufbaus hindurch. Bei Verwendung einer Solaranlage an einer bestehenden baulichen Anlage empfiehlt sich die Anwendung Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand. Ein Nachweis der Bauteile und des Befestigungsmittels allein ist nicht ausreichend! Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
32 3 Überblick Anforderungen / Nachweise Brandschutz: Brandverhalten Folgende grundsätzlichen Anforderungen sind einzuhalten: Baustoffe mindestens normalentflammbar (Klasse E) Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen für Gebäudeklasse 4 und 5 mindestens schwerentflammbar Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen nicht über Brandwände hinweg geführt werden. Hinsichtlich der Funktion als elektrische Anlage wird auf die technischen Regeln der Elektrotechnik und des Elektrohandwerkes verwiesen. Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
33 3 Überblick Anforderungen / Nachweise Flugfeuer und strahlende Wärme Die harte Bedachung umfasst das Bekleidungs- und Abdichtungssystem eines Daches In die Bedachung integrierte Solaranlagen müssen den Anforderung an eine harte Bedachung genügen Dachkonstruktionen, die als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme klassifiziert sind, benötigen bei Anordnung einer aufgeständerten Solaranlage keine weiteren Verwendbarkeitsnachweise und gelten weiterhin als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme. Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
34 4 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsverfahren Das Zulassungsverfahren wird vom DIBt durchgeführt. Eine abz wird ausschließlich vom DIBt erteilt. Anderweitige Gutachten (Prüfstellen, Statiker, TÜV, etc.) können als Bewertungsgrundlage herangezogen werden, ersetzen jedoch nicht die bauaufsichtliche Zulassung! Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn das Produkt von den technischen Baubestimmungen abweicht. Mit der Zulassung werden Herstellung des Produkts, die Überwachung und die Verwendung des Produktes geregelt. Das Zulassungsprüfung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Hersteller, den Sachverständigenausschüssen des DIBt und den Prüfstellen Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
35 4 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsverfahren Die Bearbeitung von Zulassungen erfolgt durch die verschiedenen Fachreferate: Referat I3: Metallbauverbindungen, Metall- Werkstoffe, Glas im Bauwesen Referat II1: Kunststoffe, Klebetechnik, Fassadenbau Referat II3: Dachabdichtungen unter Einbeziehung der entsprechenden Querschnittsreferate: Referat I1: Sicherheitstheorie, Standsicherheit, Lastannahmen Referat III4: Brandverhalten Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
36 4 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Erfordernis eines Zulassungsverfahren Ungeregelte Bauprodukte (z.b. Kunststoff, Folien) Besondere Verwendungsbereiche (z.b. Betretbarkeit) Adhäsive Verbindungen (Klebung/Schweißung) (z.b. Backrailsysteme, Dachbahnen) Befestigung an der Unterkonstruktion (z.b. Klemmen, Aufnahme von Schubkräften) Fehlende statische Materialkennwerte (Kunststoffe) Nachweis der Standsicherheit durch Versuche Brandschutzanforderungen Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
37 5 Zusammenfassung Das Hinweisblatt fasst die bestehenden bauaufsichtlichen Regelungen zusammen. Die Regelungen beziehen sich auf die Verwendung des Produktes als Bestandteil einer baulichen Anlage. Jedes Bauprodukt ist hinsichtlich bauaufsichtlicher Anforderungen zu bewerten. Dies erfolgt entweder mit Hilfe der bestehenden technischen Regelungen (geregelte Produkte) oder mittels allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (von technischen Regeln abweichende oder ungeregelte Produkte) Die Funktion der Solaranlage unterliegt auch Regelungen anderer Rechtsbereiche. Diese sind nicht Gegenstand bauaufsichtlicher Regelungen. Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Autor der Präsentation Bettina Hemme DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 L D Berlin Tel.: Fax: bhm@dibt.de Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen
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