Veranstalter-Haftpflichtversicherung Risikofragebogen und Antrag für Versicherungssumme 2, ,-
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- Clara Wetzel
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1 Veranstalter-Haftpflichtversicherung Risikofragebogen und Antrag für Versicherungssumme 2, ,- Versicherungsnehmer (Name bzw. Firmenwortlaut): Anschrift: Telefon: Fax: Ansprechpartner: Event-/Veranstaltungsagentur (gilt prämienfrei mitversichert): Anschrift: Telefon: Fax: Ansprechpartner: Die Rechnung ist auf Versicherungsnehmer Agentur auszustellen Die Polizze ist an Versicherungsnehmer Agentur Vermittler zu senden Genaue Bezeichnung der Veranstaltung (Titel): Die Tarifgruppe (TG) für Ihre Veranstaltung entnehmen Sie bitte der Aufstellung auf Seite 2! Bitte um Beachtung: der Versicherer bietet keinen Versicherungsschutz für eine Veranstaltung, die in einer Diskothek stattfindet Veranstaltungsort (exakte Adresse): Veranstaltungszeitraum: vom (TT.MM.JJ).. bis (TT.MM.JJ).. von (HH:MM) : Uhr bis (HH:MM) : Uhr Zeitraum des Auf- und Abbaus (gilt nur mitversichert, wenn bei der Prämienbemessung berücksichtigt): vom (TT.MM.JJ).. bis (TT.MM.JJ).. von (HH:MM) : Uhr bis (HH:MM) : Uhr Wie viele Teilnehmer / Besucher / Gäste werden voraussichtlich erwartet? Personen Antrag Wüstenrot Event TG 2M v Seite 1 von 6
2 Veranstaltungen von A - Z In welche Tarifgruppe fällt Ihre Veranstaltung? Tarifgruppe 1 Alle Feste (wie Dorffeste, Feuerwehrfeste, Sommerfeste, Straßenfeste, Wiesenfeste, Zeltfeste usw.) Ausstellung Ball Benefiz- oder Wohltätigkeitsveranstaltung Bierzelt Casting Convention Eröffnungsfeier Faschingsumzug Festspiele Filmfestival Filmvorführung Firmenfeier Flohmarkt Gala-Diner Geburtstagsfeier Hochzeit Jahrmarkt Jubiläumsfeier Kirchweihe/Kirtag Kongress Konzert Lesung Messe Modeschau Musikveranstaltung Musikwettbewerb Party (ausgenommen Schaumparty! siehe Tarifgruppe 2) Polterabend Präsentation Roadshow Schulveranstaltung Seminar Tagung Tanzveranstaltung Vernissage Vortrag Werbeveranstaltung Workshop Tarifgruppe 2 Clubbing Schaumparty Sportveranstaltung (ausgenommen Motorsport!) Bitte um Beachtung: der Versicherer bietet keinen Versicherungsschutz für eine Veranstaltung, die in einer Diskothek stattfindet Sie haben Ihre Veranstaltung nicht gefunden? Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf! Telefon oder per an info@careconsult.at Hinweis Ist für Ihre Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich, so gilt Versicherungsschutz im Umfang der erteilten Genehmigung. Antrag Wüstenrot Event TG 2M v Seite 2 von 6
3 Veranstalter-Haftpflichtversicherung Risikofragebogen und Antrag für Versicherungssumme 2, ,- Bitte wählen Sie Ihre Versicherungsvariante gemäß Tarifgruppe von Seite 2 und tragen Sie die zutreffende Prämie in der rechten Spalte ein: Anzahl der Gäste/ Besucher Dauer der Veranstaltung bis 24 Stunden bis 72 Stunden bis 1 Woche bis 500 bis bis bis bis bis Basisdeckung für eine Versicherungssumme von 2, ,- Tarifgruppe 55,- 74,- 84,- 129,- 193,- 290,- TG 1 70,- 92,- 105,- 161,- 241,- 362,- TG 2 75,- 99,- 123,- 174,- 261,- 391,- TG 1 93,- 123,- 153,- 217,- 326,- 488,- TG 2 113,- 141,- 176,- 220,- 330,- 495,- TG 1 141,- 176,- 220,- 275,- 407,- 610,- TG 2 Zutreffende Basisprämie Deckungserweiterungen (Details siehe folgende Seiten) Regressforderungen maximal wählbare Versicherungssumme (VS) 7, ,- Bewirtung in Eigenregie Deckung innerhalb der Basisversicherung Zeltrisiko bei Veranstaltungen in Zelten Deckung innerhalb der Basisversicherung Veranstalter-Strafrechtsschutz Versicherungssumme ,- Versicherungssummen (VS) und Prämien 17,- je ,- VS: gewählte VS:,- + 20% Zuschlag auf die jeweilige Basisprämie 30,- + 50% Zuschlag auf die jeweilige Basisprämie Prämie für Basisdeckung und Deckungserweiterungen GESAMTBETRAG Euro Alle angeführten Prämien sind inklusive 11% Versicherungssteuer. Versicherer: Wüstenrot Versicherung AG Polizzierung, Vertragsverwaltung und Prämieninkasso erfolgt namens und im Auftrag des Versicherers durch Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h.. Antrag Wüstenrot Event TG 2M v Seite 3 von 6
4 Gewünschte Zahlungsart: ƒ per Zahlschein ƒ per SEPA-Lastschrift- Mandat Zahlungsempfänger: Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h. Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-ID): AT39ZZZ Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h. Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/ Firma des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Anschrift des Zahlungspflichtigen: IBAN: BIC: Datum und Ort: Unterschrift(en) des/ der Kontozeichnungsberechtigten: Erklärung des Versicherungsnehmers: Der Fragebogen wurde wahrheitsgemäß ausgefüllt, als allfällige besondere Gefahr wird nachstehender Umstand angeführt: Die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB & EHVB), die Klauseln Veranstalter-Haftpflicht und - sofern beantragt - die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2005) und Klauseln zu den Deckungserweiterungen werden vom Versicherungsnehmer anerkannt. Ich beantrage Versicherungsschutz laut diesem Antrag. Die unten stehenden Hinweis zum Antrag sowie die Besonderen Bedingungen habe ich gelesen. Ort und Datum Unterschrift Antrag Wüstenrot Event TG 2M v Seite 4 von 6
5 Hinweise zum Antrag: Die Antragstellung begründet noch keinen Versicherungsvertrag. Erst ab Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung und rechtzeitiger Prämienzahlung besteht Versicherungsschutz nach Maßgabe des Versicherungsvertrages. Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung in dem vom Versicherer zugesagten Deckungsumfang. Für Anträge, die bis spätestens 3 Werktage vor Versicherungsbeginn bei uns einlangen, können wir Ihnen sofort eine vorläufige Deckungszusage übermitteln (bei weniger als 9 Werktagen bis Beginn nur bei Zahlungsart SEPA- Lastschrift). Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz bei Zahlung mittels Zahlschein nur dann gegeben ist, wenn die Prämie vor Veranstaltungsbeginn überwiesen wurde. Gemäß 38 VersVG (siehe letzte Seite) besteht Versicherungsschutz nur nach vollständiger Prämienzahlung. Die in diesen Unterlagen angeführten Bedingungen und Prämien gelten nicht für Sportevents und sportausübende Teilnehmer, ebenso nicht für Kampf- und Motorsportveranstaltungen, Feuerwerke, Böller- und Wetterschießen, Körveranstaltungen, Tierschauen und Viehmärkte, sowie bestimmte Brauchtums-Veranstaltungen (wie Maibäume, Krampuskränzchen, Perchtenläufe, ), für die es eigene Fragebögen bzw. Antragsformulare gibt. Schäden, die durch Teilnehmer an der Veranstaltung (Gäste, Besucher, etc.) verursacht werden, sind im Rahmen dieses Angebotes nicht versicherbar. Für derartige Schäden haftet der verursachende Teilnehmer. Die Basisdeckung der Veranstalter-Haftpflichtversicherung schützt den Veranstalter bzw. die Agentur bei Forderungen Dritter infolge Personen- und Sachschäden - in Ihrem eigenen Interesse raten wir Ihnen zu einer möglichst hohen Versicherungssumme. Antrag Wüstenrot Event TG 2M v Seite 5 von 6
6 Besondere Bedingungen zur Veranstalter-Haftpflichtversicherung: 1. Deckungsumfang: Es gelten die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB) in der jeweils gültigen Fassung. Die Pauschalversicherungssumme für Personen- und/oder Sachschäden beträgt 2, ,-. 2. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen des Deckungsumfanges der AHVB sowie des Abschnittes A, Z. 1 und Z. 3 EHVB auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Veranstalter bzw. als Agentur der in der Polizze bezeichneten Veranstaltung. 3. Für das Auf- und Abbauen von Buden, Kojen, Tribünen, Zelten usw. findet Abschnitt B, Z. 10, Pkt EHVB sinngemäß Anwendung. 4. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 3 EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig werden. 5. Art. 7, Pkt wird eingeschränkt auf Angehörige des Versicherungsnehmers, welche im gemeinsamen Haushalt leben. Art. 7, Pkt und 6.4. AHVB gelten als gestrichen. 6. Kein Versicherungsschutz besteht für: Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an ausgestellten Sachen sowie an Fluren und Kulturen. Schadenersatzpflicht aus der Beschädigung der den Veranstaltern für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten oder der von Ihnen gemieteten bzw. geliehenen Räumlichkeiten, es sei denn, es wurde eine diesbezügliche Deckungserweiterung beantragt (siehe Regressforderungen ). Schäden an beweglichen Sachen. Ansprüche wegen Sach- und/oder Personenschäden, die den mitwirkenden Musikern oder Sängern entstehen, weiters für Sachschäden an der Licht- und Tonanlage sowie ähnliche Einrichtungen für die Veranstaltung. Ebenso sind Schäden an der Bühnenausstattung und der Bühne ausgeschlossen. Bei Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des Kraftfahrtgesetzes, mit Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten im Sinne des Luftfahrtgesetzes sowie von Motorbooten bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf das Veranstalterrisiko. Schadenersatzverpflichtungen aus Haltung oder Verwendung dieser Fahrzeuge bleiben demnach vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das Abbrennen von Feuerwerken. 7. Der Versicherungsumfang kann je nach gewählter Variante gegen Prämienzuschlag erweitert werden um: Regressforderungen des Gebäudeversicherers infolge Brandes: Regressforderungen des Gebäudeversicherers infolge Brandes gelten bis zur selbstgewählten Versicherungssumme mitversichert. Höchstbetrag: 7,2 Mio. Bewirtung in Eigenregie: Art. 7, Pkt. 9. AHVB finden in Bezug auf dargereichte Speisen und Getränke keine Anwendung. Zeltrisiko (Veranstaltungen in Zelten): Versichert sind Schäden durch die Zelte, aber nicht an den Zelten. Veranstalter Rechtsschutz Versicherung auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Der Rechtsschutz umfasst die Bausteine Schadenersatz- u. Straf-Rechtsschutz gemäß Artikel 19 ARB. Versicherungsnehmer ist der Veranstalter, mitversichert sind seine Arbeitnehmer sowie sonstige für den Versicherungsnehmer handelnden Personen. Soweit diese im Rahmen der jeweils versicherten Veranstaltung tätig werden. Die Versicherungssumme beträgt ,-. Obliegenheiten: als Obliegenheit gemäß Art. 8 AHVB, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß 6 VersVG bewirkt, wird folgendes bestimmt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sämtliche behördlichen Auflagen betreffend der Veranstaltung einzuhalten. Die Prämie ist vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen, sie gilt als Erstprämie im Sinne der Bestimmungen des VersVG. Die Prämie ist somit sofort nach Erhalt der Prämienrechnung zu bezahlen. Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG): 38 VersVG: (1) Ist die erste oder einmalige Prämie innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung nicht gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb dreier Monate vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend gemacht wird. (2) Ist die erste oder einmalige Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls und nach Ablauf der Frist des Abs. 1 noch nicht gezahlt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne sein Verschulden verhindert war. (3) Die Aufforderung zur Prämienzahlung hat die im Abs. 1 und 2 vorgesehenen Rechtsfolgen nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer dabei auf diese hingewiesen hat. (4) Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die Rechtsfolgen der Abs. 1 und 2 nicht aus. Antrag Wüstenrot Event TG 2M v Seite 6 von 6
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