Amtsblatt. Nr. 2 / 27. Januar Umlegung Tiefes Feld Gemarkung Großreuth b. Schweinau

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1 Informationen und amtliche Bekanntmachungen Nr. 2 / 27. Januar 2016 Amtsblatt der Stadt Nürnberg 2 Euro Öffentliche Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten des Geburtsjahrgangs 1999 an das Bundesamt für Wehrverwaltung Zum 01. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt das Einwohneramt der Stadt Nürnberg jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu Er kann beim Einwohneramt oder bei einem Bürgeramt der Stadt Nürnberg eingelegt Stadt Nürnberg Einwohneramt Nürnberg, Äußere Laufer Gasse 25 Bürgeramt Nord Nürnberg, Großgründlacher Hauptstraße 51 Bürgeramt Ost Nürnberg, Fischbacher Hauptstraße 121 Bürgeramt Süd Nürnberg, Hans-Traut-Straße 8 Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben. Nürnberg, 15. Januar 2016 Stadt Nürnberg -Einwohneramt- Umlegung Tiefes Feld Gemarkung Großreuth b. Schweinau Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Umlegungsgebietes Berichtigung Die o.a. Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 25 vom , Seite 488, wird wie folgt berichtigt: Die Lagebezeichnung des Flurstücks 477/5 lautet richtig: Am Wirtsacker 4. Die neu einzubeziehende Fläche für das Flurstück 477/5 beträgt statt 4819 m² richtig 819 m². Stadt Nürnberg Amt für Geoinformation und Bodenordnung Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Umlegung Tiefes Feld Gemarkung Großreuth b. Schweinau Bekanntmachung über den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme der Entscheidung Nr. 3 betreffend einen 3/8-Anteil am Grundstück Flurstück 477/2 und einen 1/2-Anteil am Grundstück Flurstück 477/5 jeweils Gemarkung Großreuth b. Schweinau gemäß 76 des Baugesetzbuches (BauGB) Die Vorwegnahme der Entscheidung Nr. 3 gemäß 76 BauGB vom ist mit Ausnahme des 5/8-Eigentumsanteils am Grundstück Flurstück 477/2 (vorgetragen unter der Namensnummer 5.1 des Grundbuchblattes 5757) und des 1/2-Eigentumsanteils am Grundstück Flurstück 477/5 (vorgetragen unter der Namensnummer 3a des Grundbuchblattes 5758) jeweils Gemarkung Großreuth b. Schweinau am unanfechtbar geworden. Die Unanfechtbarkeit wird gemäß 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Feststellung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme der Entscheidung Nr. 3 betreffend einen 3/8-Anteil am Grundstück Flurstück 477/2 und einen 1/2-Anteil am Grundstück Flurstück 477/5 jeweils Gemarkung Großreuth b. Schweinau kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg, Geschäftsstelle, Nürnberg, Bauhof 5, II. Stock, Zimmer 211 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse eingelegt Der eingelegte Widerspruch hat gemäß 212 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Die Regelungen des 80 Abs. 4 und 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) finden entsprechende Anwendung. Die Beteiligten können beim Landgericht Ansbach -Kammer für Baulandsachen-, Promenade 4, Ansbach, beantragen, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entsprechend 80 Abs. 5 VwGO angeordnet wird. Der Antrag ist gegen den Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg zu richten. Über Anträge nach 80 Abs. 4 VwGO entscheidet der Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist beim Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg, Geschäftsstelle, Nürnberg, Bauhof 5, II. Stock, Zimmer 211 einzureichen. Über den Antrag entscheidet die Kammer für Baulandsachen, Landgericht Ansbach. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches gestellt werden, außer, wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Hinweise zum Widerspruchsverfahren Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

2 Ergänzend zur Rechtsbehelfsbelehrung wird auf Folgendes hingewiesen: 1. Ein Widerspruch sollte begründet Sofern keine Begründung vorliegt, kann binnen kurzer Frist nach Aktenlage entschieden 2. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. 3. Bei erfolglosem Ausgang des Widerspruchsverfahrens hat der Widerspruchsführer die Kosten zu tragen. Stadt Nürnberg Amt für Geoinformation und Bodenordnung Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Anwesen Bucher Str. 123, Gemarkung/ Flurnr.: Thon 100 / 8 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Bürogebäude zu Asylbewerberheim (57 Betten) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Frankenstr. 141, Gemarkung/ Flurnr.: Gibitzenhof 361 / 20 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Videothek in Imbissstube mit DVD-Verkauf und Freischankfläche Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Lenaustr. 16, Gemarkung/ Flurnr.: Sündersbühl 193 Baugenehmigung für die Zusammenlegung von zwei Wohneinheiten zu einer Wohneinheit (EG), vier Wohneinheiten zu einer Wohneinheit (OG, DG) mit Änderung der Innentreppe, sowie Errichtung eines Balkons (1. OG) mit Überdachung Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Zulassung von einer Abweichung nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

3 Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 9, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde BAYERISCHES ZIMMERERHANDWERK LEISTUNGSFÄHIG Anwesen Marienstr. 16, Gemarkung/ Flurnr.: St. Peter 50 / 5 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Büro zu Wohnen (1. OG, Rückgebäude) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung einer Ausnahme nach 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: LORENZ WUNNER Holzbau Zimmerei Treppenbau Gustav-Adolf-Straße , Fax (09 11) holzbau-wunner@web.de Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Moltkestr. 25, Gemarkung/ Flurnr.: Kleinweidenmühle 50 / 2 Baugenehmigung für die Errichtung eines Balkons im 2. OG Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom , Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

4 Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Peyerstr , Gemarkung/Flurnr.: Sündersbühl 202 / 66 Baugenehmigung für den Abbruch und Errichtung von Balkonen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 8, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Rothenburger Str. 401, Gemarkung/Flurnr.: Großreuth bei Schweinau 213 Baugenehmigung für die Errichtung einer Realschule mit Fachoberschule, Sporthalle und Lärmschutzwand Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf- fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 7, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

5 Anwesen Tassilostr. 15, Gemarkung/ Flurnr.: Höfen 1033 / 2 Baugenehmigung für das Schließen des offenen Laubengangs durch Einbau von Fenstern im Teilbereich der Ostfassade Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 9, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gem. 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Stadtgebiet Nürnberg Nach 47d BImSchG ist für Ballungsräume ein Lärmaktionsplan aufzustellen, um damit Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln. Zuständige Behörde für die Erstellung des Lärmaktionsplans an Straßen (ohne Autobahnen), Straßenbahnstrecken und U-Bahnstrecken ist die Stadt Nürnberg. Der Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg wurde vom Stadtrat am beschlossen. Von der Regierung von Mittelfranken wurde zu diesem Plan mit Schreiben vom das Einvernehmen erteilt. Der Lärmaktionsplan tritt mit vorliegender Bekanntmachung in Kraft. Der Lärmaktionsplan wird auf der Internetseite des Umweltamtes unter veröffentlicht. Umweltamt W. Mödl seit 1948 Bauunternehmung Stuckgeschäft Altbausanierung Gerüstbau Dagmarstraße Nürnberg Tel Fax Anmeldung zu den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017 Berufliche Schule, Direktorat 1, Augustenstr. 30, Nürnberg, Tel.: 0911/ , Fax: 0911/ ( B1@stadt.nuernberg.de; Homepage: Fachschule für das Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk - Meisterschule Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung; 4 Jahre Praxiserfahrung (incl. Ausbildung) Anmeldung: ab sofort Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich. Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Voraussetzung: Mittelschulabschluss Anmeldung: ab sofort Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich. Berufliche Schule, Direktorat 2, Fürther Str. 77, Nürnberg, Tel.: 0911/ , -3952, Fax: 0911/ ( b2-fue@stadt.nuernberg.de; Internet: Städtische Berufsfachschule Fertigungstechnik Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/in bzw. Fachkraft für Metalltechnik Aufnahme Voraussetzungen: - Mittelschulabschluss oder qualifizierender Mittelschulabschluss - Bewerbungsschreiben, Lebenslauf mit Foto - die letzten beiden Schulzeugnisse - zweiwöchiges Praktikum in einem technischen Betrieb Anmeldung: ab 22. Februar 2016 (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) bis 08. Juli 2016 Am Mittwoch, , 18:00 Uhr, findet in der Aula (Zugang über Kernstraße und Pausenhof) eine Informationsveranstaltung statt. Rudolf-Diesel-Fachschule, Äuß. Bayreuther Str. 8, Nürnberg, Tel.: 0911/ , Fax: 0911/ , web: b2rdf@stadt.nuernberg.de Fachschule zur Ausbildung von Technikern Fachrichtungen: - Bautechnik - Elektrotechnik - Informatiktechnik - Maschinenbautechnik - Mechatroniktechnik Anmeldung ab sofort (ständig möglich) Studienvoraussetzungen: a) erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung b) Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine einschlägige Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

6 berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder eine für die Ausbildung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 7 Jahren c) bei Teilzeitausbildung kann die einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Schulbesuches abgeleistet Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung von Mittelfranken möglich! Studienbeginn für Vollzeitklassen Elektrotechnik u. Maschinenbautechnik: jeweils Mitte Februar und Mitte September eines jeden Jahres. Studienbeginn für Vollzeitklassen Bautechnik, Informatiktechnik und Mechatroniktechnik: jeweils Mitte September eines jeden Jahres. Studienbeginn für Teilzeitklassen: jeweils Mitte September eines jeden Jahres (nur Elektro- u. Maschinenbautechnik) Studienberatung: Montag von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Donnerstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Tel. 0911/ ) Berufliche Schule, Direktorat 5, Deumentenstr. 1, Nürnberg, Sekretariat: Tel. 0911/ , -8760, Fax: 0911/ b5@stadt.nuernberg.de, Homepage: Berufsfachschule für Bekleidung, Reutersbrunnenstr. 12, Nürnberg Sekretariat: Deumentenstr. 1, Nürnberg Tel. 0911/ , -8760, Fax: 0911/ b5@stadt.nuernberg.de, Homepage: Ausbildungsberufe: Textil- und Modenäher/-in, Textil- und Modeschneider/-in, Änderungsschneider/-in Materialgeld in Höhe von 130,-- wird jährlich erhoben Nächster Ausbildungsbeginn im September 2016 (jährlich) Anmeldung: ab Februar 2016, Montag bis Donnerstag 07:30 15:30 Uhr und Freitag 07:30 13:30 Uhr Onlineanmeldung über Homepage möglich Voraussetzungen: erfüllte Vollzeitschulpflicht und Bestehen des Eignungstests Informationen und Anmeldeformulare auf der Homepage und im Sekretariat erhältlich. Berufsfachschule für bekleidungstechnische Assistenten, Reutersbrunnenstr. 12, Nürnberg, Sekretariat: Deumentenstr. 1, Nürnberg Tel. 0911/ , -8760, Fax: 0911/ b5@stadt.nuernberg.de, Homepage: Materialgeld in Höhe von 180,-- im 1. Ausbildungsjahr und ca. 240,-- im 2. Ausbildungsjahr wird erhoben. Nächster Ausbildungsbeginn im September 2017 (alle 2 Jahre). Anmeldung: ab Februar 2017, Montag bis Donnerstag 07:30 15:30 Uhr und Freitag 07:30 13:30 Uhr, Onlineanmeldung über Homepage möglich Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Informationen und Anmeldeformulare auf der Homepage und im Sekretariat erhältlich. Fachschule für Bekleidungstechnik, Reutersbrunnenstr. 12, Nürnberg Sekretariat: Deumentenstr. 1, Nürnberg Tel. 0911/ 0911/ , -8760, Fax: 0911/ b5@stadt.nuernberg.de, Homepage: Anmeldevormerkungen während des gesamten Jahres möglich. Nächster Ausbildungsbeginn im September 2017 (alle 2 Jahre) Die Weiterbildung ist schulgeldfrei. Anmeldung: Montag bis Donnerstag 07:30 15:30 Uhr und Freitag 07:30 13:30 Uhr, Onlineanmeldung über Homepage möglich Voraussetzung: IHK-Prüfung als Bekleidungs-/Modeschneider oder Gesellenprüfung im Maßschneiderhandwerk sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung. Informationen und Anmeldeformulare auf der Homepage und im Sekretariat erhältlich. Berufliche Schule, Direktorat 6, Äußere Bayreuther Str. 8, Nürnberg, Tel. 0911/ , Fax: 0911/ b6@stadt.nuernberg.de, Homepage: Fachakademie für Wirtschaft, Schwerpunkt Außenwirtschaft Anmeldung: jederzeit in schriftlicher Form möglich. Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Anmeldeformulare und weitere Informationen sind im Sekretariat oder auf der Homepage verfügbar. Fachschule für Druck- und Medientechnik der Stadt Nürnberg Anmeldung: jederzeit in schriftlicher Form möglich. Anmeldeformulare und weitere Informationen sind im Sekretariat oder auf der Homepage verfügbar. Berufliche Schule, Direktorat 7, Pilotystr. 4, Nürnberg Tel. 0911/ , Fax: 0911/ b7@stadt.nuernberg.de Homepage: Berufsfachschule für Sozialpflege Anmeldung: bis , von 07:30 Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr, (freitags nur vormittags) Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung BGJ für Hauswirtschaft - 2-jährig für Schüler mit mittlerem Schulabschluss - 3-jährig für Schüler mit Mittelschulabschluss Anmeldung: bis , von 07:30 Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr, (freitags nur vormittags) Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement Anmeldung: bis , von 07:30 Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr, (freitags nur vormittags) Berufsoberschule für Sozialwesen mit zusätzlicher Ausbildungsrichtung Gesundheit Anmeldung: bis , von 07:30 Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr, (freitags nur vormittags) Beratungsnachmittag Berufsfachschule Sozialpflege und Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Mittwoch, (Vorträge um 14:00 Uhr und 15:30 Uhr) Informationsnachmittag Berufsoberschule für Sozialwesen mit zusätzlicher Ausbildungsrichtung Gesundheit Mittwoch, , 16:00 Uhr und 18:00 Uhr Tag der offenen Tür Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement Freitag, , 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr (ab 11:00 Uhr stündliche, individuelle Beratung durch die (Berufbereichsleitung) Berufliche Schule, Direktorat 8, Äußere Bayreuther Str. 8, Nürnberg, Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten Sekretariat: Tel. 0911/ , Fax:0911/ B8@stadt.nuernberg.de, Homepage: mtla-schule-nuernberg.de Für die dreijährige Vollzeitausbildung ist eine Bewerbung mit ausführlichen Unterlagen erforderlich. Informationsmaterial ist im Sekretariat erhältlich. Anmeldung: ab sofort Berufliche Schule, Direktorat 9, Wieselerstraße 3, Nürnberg, Tel. 0911/ , Fax: 0911/ , b9@stadt.nuernberg.de Homepage: Berufsfachschule für Büroberufe Ziel: Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Dauer: 3 Jahre (Vollzeit) Anmeldung: 01.März - 12.Mai 2016 jeweils Mo. Do. von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr, Fr. 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr im Sekretariat der B9 Der Informationsabend zur Anmeldung findet am Dienstag, 3.Mai 2016 um 18:00 Uhr im Raum W018 statt. Berufliche Schule, Direktorat 10, Äußere Bayreuther Str. 61, Nürnberg Tel. (0911) , Fax: (0911) b10@stadt.nuernberg.de Homepage: Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

7 Berufsfachschule für Kinderpflege Anmeldung: bis , von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 14:00 Uhr (freitags nur vormittags). In den Ferien sind gesonderte Öffnungszeiten. Beratungsnachmittag für die Berufsfachschule für Kinderpflege Donnerstag, (Vorträge um 14:00 Uhr und 15:30 Uhr) Fachakademie für Sozialpädagogik Anmeldung: bis , von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr (freitags nur vormittags). In den Ferien sind gesonderte Öffnungszeiten. Beratungsnachmittag für die Fachakademie für Sozialpädagogik Montag, , 16:00 Uhr Berufliche Schule, Direktorat 11, Deumentenstr. 1, Nürnberg, Tel. 0911/ , Fax 0911/ ( Homepage: Fachschule für das Maler- und Lackiererhandwerk Meisterschule Anmeldung: ständig möglich, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr Anmeldeformulare sind im Sekretariat oder als Download im Internet erhältlich. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen: - Lebenslauf - Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schulen - Abschlusszeugnis der Berufsschule - Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief - Bescheinigungen über die bisherige Berufspraxis, falls vorhanden Berufsfachschule für Bautechnik, Deumentenstr. 1, Nürnberg, Tel. 0911/ , Fax: 0911/ , b11@stadt.nuernberg.de Zur zweijährigen Vollzeitausbildung werden Bewerbungen nach dem Zwischenzeugnis angenommen. Eine ausführliche Bewerbungsmappe ist erforderlich. Anmeldeschluss: , Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr Berufsfachschule für Farb- und Raumgestaltung, Deumentenstr. 1, Nürnberg, Tel. 0911/ , Fax: 0911/ , b11@stadt.nuernberg.de Zur zweijährigen Vollzeitausbildung werden Bewerbungen nach dem Zwischenzeugnis angenommen. Eine ausführliche Bewerbungsmappe ist erforderlich. Anmeldeschluss: , Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr Städtische u. Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberg Nunnenbeckstraße 40, Nürnberg, Tel. 0911/ /32, Fax: 0911/ Informationsabend: Dienstag, 23.Februar :00 Uhr für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule, 20:00 Uhr für die zweistufige Wirtschaftsschule Anmeldewochen: Montag, 4.April 2016 bis Freitag, 15.April 2016, 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr für die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule Dienstag, , Donnerstag, , Montag, und Mittwoch, stehen wir Ihnen von 14:00 18:00 Uhr für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Berufliche Oberschule der Stadt Nürnberg Rollnerstr. 15, Nürnberg, Tel. 0911/ , Fax: 0911/ Fachoberschule (FOS): Ausbildungsrichtung: Technik, Wirtschaft, Sozialwesen (Vorklasse, 11./12./13. Klasse) Anmeldung: bis , Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Anmeldeformulare und Informationen über die benötigten Unterlagen sind im Sekretariat erhältlich oder unter der Internetadresse Informationsabende: Dienstag, , 18:00 Uhr (alle Ausbildungsrichtungen) Mittwoch, , 18:00 Uhr (alle Ausbildungsrichtungen) Informationen sind unter abrufbar. Lothar-von-Faber-Schule/Staatliche Fachoberschule Nürnberg, Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft, Versuchsschule für die Ausbildungsrichtung Gesundheit, Eliteschule Sport Schafhofstr. 25, Nürnberg, Tel. 0911/ , Fax: 0911/ Anmeldung: , Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Freitag 09:00 14:00 Uhr Informationen sind aus dem Internet unter abrufbar. Die Aufnahmeprüfung für angemeldete Bewerber der Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, , 08:00 Uhr, an der Lothar-von-Faber-Schule (Staatliche Fachoberschule) statt. Hierzu ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Aufgrund der großen Nachfrage werden die Veranstaltungen mehrmals abgehalten. Informationsabende: Mo, , um 18:00 Uhr, AR Technik, MZH bei Bedarf weiterer Termin um 19:30 Uhr, Di, , um 18:00 Uhr, AR Sozialwesen/AR Gesundheit, MZH, bei Bedarf weiterer Termin um 19:30 Uhr Mi, , um 18:00 Uhr, AR Wirtschaft/Verwaltung, MZH, bei Bedarf weiterer Termin um 19:30 Uhr, Do, , um 17:30 Uhr, AR Gestaltung, MZH bei Bedarf weitere Termine um 19:00 und 20:30 Uhr Staatliche Berufsoberschule, Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft, Schoppershofstr. 80, Nürnberg, Tel. 0911/ , Fax: 0911/ Jahrgangsstufe (Abschluss Fachhochschulreife ) und 13. Jahrgangsstufe (Abschluss Fachgebundene Hochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife ); Vollzeitunterricht und Teilzeitform (Abendform); Vorklasse für Hauptschüler mit mittlerem Schulabschluss der Berufsschule oder Berufsfachschule bzw. Quabi. In der Vorklasse werden nach bestandener Aufnahmeprüfung auch Schüler aufgenommen, die nur einen Berufsabschluss vorweisen. Sie können in der Vorklasse den mittleren Schulabschluss erwerben. In die Vorklasse können auch Schüler mit der mittleren Reife der Wirtschaftsschule ohne Mathematik bzw. Schüler mit der mittleren Reife der Hauptschule aufgenommen Vorkurs (Abendform) zur Vorbereitung auf die 12. Klasse. Anmeldung: bis , Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Informationsabende: Donnerstag, , 19:00 Uhr, Zimmer A-1.01 Dienstag, , 19:00 Uhr, Zimmer A-1.01 Besichtigungen des Schulgebäudes und der Fachräume jeweils ab 18:00 Uhr Merkblätter und Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich. Informationen sind aus dem Internet unter abrufbar. Per erreichen Sie uns unter info@bos-n.de. Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

8 Flurbereinigung Schnepfenreuth- Schniegling Teilnehmerversammlung der Teilnehmergemeinschaft gemäß Satzung als Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Schnepfenreuth-Schniegling und gemäß 111 des Flurbereinigungsgesetzes, lade ich Sie zur Teilnehmerversammlung 2016 ein. Anträge an die Teilnehmerversammlung sollten bis 29. Januar 2016 an den Vorsitzenden des Vorstandes in schriftlicher Form gerichtet Diese findet statt am: Freitag, den 5. Februar :00 Uhr in Nürnberg Schnepfenreuth, Gaststätte Zur Frischen Quelle Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassenführers und Entlastung 5. Wünsche und Anträge 6. Sonstiges Peter Höfler jun. 1. Vorsitzender der Flurbereinigungsteilnehmergemeinschaft Änderung der Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme und Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme LINE zum 27. Januar 2016 Die Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme und Ergänzenden Bestimmungen - Fernwärme LINE ändern sich in folgenden Punkten wie folgt: Ergänzende Bestimmungen Fernwärme: Ziffer 1 Geltungsbereich - für alle bis zum abgeschlossenen Fernwärmeverträge bzw. - für alle ab abgeschlossenen Fernwärmeverträge mit einem Anschlusswert über 15 kw Ergänzende Bestimmungen Fernwärme: Ziffer 8 Preisänderungsklauseln Punkt (1.1) und Ergänzende Bestimmungen - Fernwärme LINE: Ziffer 8 Preisänderungsklauseln Punkt (1) - I 0 = Investitionsgüterindex Ausgangswert von 99,8 (Basis: 2010=100) Ergänzende Bestimmungen Fernwärme: Ziffer 13 Zahlung, Verzug gemäß 27 AVBFernwärmeV und Ergänzende Bestimmungen - Fernwärme LINE: Ziffer 12 Zahlung, Verzug gemäß 27 AVBFernwärmeV - Schriftliche Inkassoaufforderung 5,00 (umsatzsteuerfrei) N-ERGIE Aktiengesellschaft Am Plärrer Nürnberg Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der N-ERGIE Aktiengesellschaft (N-ERGIE) und Widerrufsbelehrung Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Am Plärrer 43, Nürnberg im folgenden N-ERGIE genannt stellt aufgrund der jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und der jeweils geltenden Ergänzenden Bestimmungen Wasser zu den öffentlich bekannt gegebenen Preisen zur Verfügung. 1. Wasserpreis (1) Der Wasserpreis wird errechnet aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis. (2) Der Arbeitspreis ist der Preis, der für jeden gelieferten Kubikmeter (m³) Wasser zu bezahlen ist. (3) Der Grundpreis ist ein Jahrespreis. Der Grundpreis ist für jeden eingebauten Zähler voll zu bezahlen, auch wenn in einem Abrechnungszeitraum kein Wasser entnommen wird. Bei Verbundzählern ist für jeden eingebauten Wasserzähler der Grundpreis entsprechend der Nenngröße zu entrichten. (4) Die Wasserversorgung erfolgt zu den jeweils im aktuellen Wasserpreisblatt der N-ERGIE öffentlich bekannt gegebenen Preisen. 2. Abrechnung (1) Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung und Abrechnung sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt. (2) Der Abrechnungszeitraum läuft von Ablesung zu Ablesung und beträgt in der Regel ein Jahr (365 Tage). Die Zahl der Abrechnungstage wird in der Rechnung angegeben. (3) Bei einem von einem Jahr abweichenden Abrechnungszeitraum wird der Grundpreis zeitanteilig in Rechnung gestellt. 3. Baukostenzuschüsse (BKZ) gemäß 9 AVBWasserV (1) Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus den Kosten, die für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen erforderlich sind. Die örtlichen Verteilungsanlagen sind die der Erschließung des Versorgungsbereiches dienenden Versorgungs- und Hauptleitungen, Behälter, Druckerhöhungsanlagen und zugehörige Einrichtungen. Der Versorgungsbereich richtet sich nach der versorgungsgerechten Ausbaukonzeption für die örtlichen Verteilungsanlagen im Rahmen der behördlichen Planungsvorgaben (z. B. Flächennutzungsplan, Be- bauungsplan, Sanierungsplan). (2) Von den Kosten gemäß Ziffer 3 Abs.1 werden vorweg die anteilig zuzurechnenden Kosten für Weiterverteiler und Kunden, für die Reserve-, Zusatz- oder Löschwasser vorgehalten werden muss, abgesetzt. (3) Als Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen wird ein Anteil von 70% dieser Kosten angesetzt. Der Baukostenzuschuss setzt sich zusammen aus dem Anteil für die Erstellungskosten der Verteilungsanlagen, nach Inkrafttreten der AVBWasserV: aus den Erstellungskosten der Verteilungsanlagen des Versorgungsbereiches bzw. vor Inkrafttreten der AVBWasserV: aus den Erstellungskosten der Verteilungsanlagen im Altgebiet und aus einem leistungsbezogenen Anteil für das vorgelagerte Netz. (3.1) Bemessung der Erstellungskosten der Verteilungsanlagen (3.1.1) Bemessung des Kostenanteils für die Erstellungskosten der Verteilungsanlagen eines Versorgungsbereiches Die Berechnung des Kostenanteils für neue Versorgungsbereiche erfolgt nach nachstehender Formel: A BKZ (in ) = 0,7 K ka Hierbei gelten folgende Abkürzungen: K: Kosten für die Erstellung der örtlichen Verteilungsanlagen innerhalb des Versorgungsbereiches A: Grundstücksfläche des anzuschließenden Grundstücks k A: Summe der Grundstücksflächen aller Grundstücke, die im betreffenden Versorgungsbereich an die Versorgungsanlagen angeschlossen werden können. Zu diesen Kosten wird der leistungsbezogene Anteil unter Ziffer 3 Abs. 3.2 hinzugerechnet. Sollte ein Anschluss an einen bereits bestehenden Versorgungsbereich erfolgen, so erfolgt die Berechnung des Kostenanteils nach dem für diesen Versorgungsbereich geltenden Berechnungsmaßstab. (3.1.2) Bemessung des Kostenanteils für die Erstellungskosten der Verteilungsanlagen im Altgebiet Wird ein Anschluss an eine Verteilungsanlage hergestellt, die vor Inkrafttreten der AVB- WasserV errichtet oder mit deren Errichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden ist, und ist der Anschluss ohne Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlage möglich, bemisst sich der Baukostenzuschuss, abweichend von Ziffer 3 Abs nach der Straßenfrontlänge. Zu diesen Kosten wird der leistungsbezogene Anteil unter Ziffer 3 Abs. 3.2 hinzugerechnet. (3.2) Bemessen des leistungsbezogenen Anteils Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

9 8. Zutrittsrecht gemäß 16 AVBWasserV (1) Der Anschlussnehmer hat dem mit einem Ausfür das vorgelagerte Netz Die Berechnung des leistungsbezogenen Kostenanteils erfolgt nach nachstehender Formel: BKZ (in ) = 0,7 K WM wm Hierbei gelten folgende Abkürzungen: K: Kosten für die Erstellung oder Erweiterung der Anlagen zur Erhöhung der Lieferkapazität für Hochbehälter, Fall- und Transportleitungen WM: erhöhte Wasserabgabe der N-ERGIE am Spitzentag (m³/d) wm: Leistung am Spitzentag für den Anschlussnehmer (m³/d) gemäß Antrag des Anschlussnehmers auf Wasserbezug unter Berücksichtigung statistischer Verbrauchswerte und der Regeln der Technik. (4) Zur Wasserversorgung von Ackerflächen, Gartenkolonien, Grünflächen und vergleichbaren Gegebenheiten mit festem Anschluss bemisst sich der Baukostenzuschuss aus der Straßenfrontlänge. Dabei wird die Mindestlänge von 15 m zugrunde gelegt. Dies gilt in Gebieten, in denen vor Inkrafttreten der AVBWasserV Verteileranlagen errichtet worden sind oder mit deren Errichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden ist. Nach Inkrafttreten der AVBWasserV bemisst sich der BKZ in Versorgungsbereichen entsprechend der bebaubaren Fläche. 4. Hausanschlusskosten gemäß 10 AVBWasserV (1) Der Anschlussnehmer hat die Kosten für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses zu tragen. Die N-ERGIE erstellt oder verändert den Anschluss am Verteilungsnetz (ohne Grabarbeiten). Der Anschlussnehmer zahlt die hierfür anfallenden Kosten. Die Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage einschließlich aller erforderlichen Grab- und Straßenbauarbeiten ist im Auftrag und auf Kosten des Anschlussnehmers zu erstellen oder zu verändern. (2) Die N-ERGIE übernimmt die Kosten für den Unterhalt des Hausanschlusses, soweit sie hierzu gemäß 10 Abs. 3 AVBWasserV verpflichtet ist. (3) Die Kosten für die endgültige Wiederherstellung von Privatgrundstücken und öffentlich gewidmeten Eigentümerwegen sind jedoch in jedem Falle vom Anschlussnehmer zu tragen. 5. Wasserabgabe für Bau- oder weitere vorübergehende Zwecke gemäß 22 Abs. 3 und 4 AVBWasserV (1) Die Herstellung eines Wasseranschlusses für die Wasserabgabe für Bau- oder weitere vorübergehende Zwecke (temporärer Wasseranschluss) ist gesondert zu beauftragen. (2) Die Kosten für die Herstellung trägt der Anschlussnehmer pauschal wie folgt: Herstellung eines temporären Wasseranschlusses am Netzanschluss Netto 255,00 Brutto 272,85 Herstellung eines temporären Wasseranschlusses am Hydrant Netto 335,00 Brutto 358,45 (3) Standrohre für den Anschluss am Hydrant werden von der N-ERGIE vermietet. Die Kosten trägt der Anschlussnehmer tagesscharf wie folgt: Standrohr ohne Zähler QN 6 pro Kalenderjahr Netto 182,50 /Jahr Brutto 195,28 /Jahr Standrohr ohne Zähler QN 10 pro Kalenderjahr Netto 365,00 /Jahr Brutto 390,55 /Jahr (4) Die Bereitstellung des Zählers sowie die Wasserentnahme erfolgt zu den öffentlich bekannt gegebenen Allgemeinen Preisen der Wasserversorgung der N-ERGIE. (5) Die N-ERGIE wird den temporären Wasseranschluss nur dann erstellen, wenn die N-ERGIE entsprechend den Angaben zum vorübergehenden Wasserbezug das örtlich zuständige Wasserunternehmen ist. 6. Hauptabsperrvorrichtung und Hausanschluss (1) Mit der Hauptabsperrvorrichtung (gleichbedeutend mit Hauptabsperreinrichtung = HAE) endet der Hausanschluss. Nach dieser Hauptabsperrvorrichtung beginnt die Kundenanlage. (2) Überschreitet die Anschlussleitung innerhalb eines Grundstückes eine Länge von 20 m, so kann die N-ERGIE den Einbau der Hauptabsperrvorrichtung gemäß 10 Abs. 1 AVBWasserV an der Grundstücksgrenze verlangen. (3) In allen anderen Fällen wird die Hauptabsperrvorrichtung unmittelbar nach der Mauerdurchführung eingebaut. Kann hier auch die Zähleranlage installiert werden, ist das Zählereingangsventil gleichzeitig auch die Hauptabsperrvorrichtung. (4) Die Verlegung der Anschlussleitung erfolgt mit elektrisch nicht leitenden Materialien. Durch den Anschlussnehmer muss ausgeschlossen werden, dass die Anschlussleitung zu Erdungszwecken mitbenutzt wird. Alte, bisher noch nicht geänderte elektrische Schutzmaßnahmen sind auf Kosten des Anschlussnehmers entsprechend abzuändern und umzubauen. 7. Inbetriebsetzung der Kundenanlage gemäß 13 AVBWasserV (1) Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch die N-ERGIE bzw. deren Beauftragte. Unter Inbetriebsetzung im Sinne von 13 Abs. 1 AVBWasserV fällt der Anschluss der Kundenanlage an das Verteilungsnetz und die Inbetriebnahme bis zum Zählerausgangsventil. Die Kosten hierfür werden dem Kunden mit dem Verrechnungssatz für 1½ Monteurstunden in Rechnung gestellt. (2) Ist eine beantragte Inbetriebsetzung der Kundenanlage aufgrund festgestellter Mängel an der Anlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer für alle etwaigen weiteren vergeblichen Inbetriebsetzungen jeweils den gleichen Betrag. weis versehenen Beauftragten der N-ERGIE den Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dem Anschluss- und Versorgungsvertrag und der AVBWasserV, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Bei Verweigerung des Zutrittsrechtes liegt eine Zuwiderhandlung gemäß 33 Abs. 2 AVBWasserV vor. (2) Wenn es aus den genannten Gründen erforderlich ist, die Räume eines Dritten zu betreten, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, der N-ERGIE hierzu die Möglichkeit zu verschaffen. 9. Zahlung, Verzug gemäß 27 AVBWasserV (1) Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde der N-ERGIE die dadurch entstehenden Kosten in folgender Höhe pauschal zu erstatten: Für die Mahnung mit Sperrandrohung 5,00 (umsatzsteuerfrei) Schriftliche Inkassoaufforderung 5,00 (umsatzsteuerfrei) Sperrankündigung mit Ankündigung des Termins 10,00 (umsatzsteuerfrei) Für jeden Inkassogang 40,00 (umsatzsteuerfrei) Bei einem Abbuchungsversuch ohne ausreichende Kontodeckung sowie Rückschecks werden dem Kunden die anfallenden Bankgebühren weiterverrechnet zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 3,00 (umsatzsteuerfrei) (2) Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Kosten in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind, als die Pauschale ausweist. 10. Wohnungseigentümergemeinschaften und dergleichen Ist der Anschlussnehmer eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. 11. Einstellung der Versorgung, fristlose Kündigung gemäß 33 AVBWasserV (1) Für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Wasserversorgung trägt der Kunde die entstehenden Kosten pauschal wie folgt: Bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung für die Unterbrechung 40,00 (umsatzsteuerfrei) für die Wiederherstellung Netto 50,42 Brutto 60,00 für die Wiederherstellung außerhalb der Geschäftszeiten montags bis freitags von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages sowie samstags, sonntags und an Feiertagen Netto 75,63 Brutto 90,00 (2) Bei physischer Trennung des Netzanschlusses sowie beim Abbau der Messeinrichtung werden die Kosten nach Aufwand berechnet. Dazu kommen die Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

10 Kosten, die durch die Veranlassung der Unterbrechung und Wiederherstellung entstanden sind (nach Aufwand). Die Kosten für die Unterbrechung sind umsatzsteuerfrei. (3) Die Kosten für die Wiederherstellung der Wasserversorgung kann die N-ERGIE im Voraus verlangen. (4) Sollte bei der Wiederherstellung der Wasserversorgung der Kunde trotz vorheriger Ankündigung nicht anwesend sein, behält sich die N-ERGIE vor, für zusätzliche Anfahrten die entstehenden Kosten zu verrechnen. (5) Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Kosten in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind, als die Pauschale ausweist. 12. Beendigung der Versorgung Werden über einen Hausanschluss ein oder mehrere Kunden versorgt, so bewirkt die Beendigung des Anschluss- und Versorgungsvertrags mit dem Anschlussnehmer gleichzeitig auch die Beendigung der Wasserlieferung an den Kunden. Entsprechendes gilt, wenn die N-ERGIE vom Eigentümer nicht mehr mit der Wasserlieferung an die Nutzungsberechtigten beauftragt ist. 13. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Den vorgenannten Beträgen wird mit Ausnahme der als umsatzsteuerfrei gekennzeichneten Kosten die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. 14. Auskünfte Die N-ERGIE ist berechtigt, den Städten und Gemeinden für die Berechnung ihrer Entwässerungsgebühren den Wasserbezug des Kunden mitzuteilen. 15. Sonstige Bestimmungen (1) Die N-ERGIE ist berechtigt, die Ergänzenden Bestimmungen zu ändern ( 4 Abs. 2 AVBWasserV). Die Änderungen werden erst durch öffentliche Bekanntgabe wirksam. (2) Sämtliche für die Belieferung und Abrechnung des Wassers benötigten Daten werden von der N-ERGIE gespeichert. Den mit der Ablesung der Messeinrichtungen und Erstellung der Abrechnung beauftragten Fachfirmen werden die dafür erforderlichen Daten gemeldet. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzes werden dabei beachtet. 16. Inkrafttreten Mit Inkrafttreten dieser Ergänzenden Bestimmungen zum 27. Januar 2016 wird die bisherige Fassung der Ergänzenden Bestimmungen ersetzt. N-ERGIE Aktiengesellschaft Am Plärrer Nürnberg Gläubiger ID: DE05NAG Telefon: (kostenfrei innerhalb Deutschlands) Fax: dialog@n-ergie.de Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der N-ERGIE Aktiengesellschaft (N-ERGIE) und Widerrufsbelehrung, Seite 3 Widerrufsbelehrung Sofern Sie im Sinne des 13 BGB Wasser überwiegend zu privaten Zwecken beziehen, haben Sie ein Widerrufsrecht. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (N-ERGIE Aktiengesellschaft, Kundenservice, Am Plärrer 43, Nürnberg, Telefon , Telefax , dialog@n-ergie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Internetseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per ) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs- rechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an N-ERGIE Aktiengesellschaft, Kundenservice, Am Plärrer 43, Nürnberg Fax: , dialog@n-ergie.de Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir* den von mir/ uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren*/die Erbringung der folgenden Dienstleistung*: Bestellt am*/erhalten am*: Name des/der Verbraucher/s: Anschrift des/der Verbraucher/s: Ort Datum Unterschrift des/der Verbraucher/s X *Bitte unzutreffendes streichen. - Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular siehe unten Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

11 Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 17. November 2015 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen beschlossen: Art der Lieferung bzw. Leistung Beschaffung von 4 Friedhofsbaggern, straßentauglich mit Zulassung nach StVZO zum Einsatz auf den Friedhöfen in Nürnberg, auf Leasingbasis Beschaffung von weiteren Lizenzen der Software SAP im Rahmen der Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung im Rathausbereich Beratungsleistung SAP Beratung und Customizing der Anwendungen SAP ESS und SAP MSS Auftrag erteilt an Firma: Henne Unimog GmbH, Neumeyerstr. 7-11, Nürnberg SAP Deutschland SE & Co. KG, Hasso-Plattner-Ring 7, Walldorf ATOS IT Solutions and Services GmbH, Otto-Hahn-Ring 6, München Jahresausschreibung 2016/2017 für die Bauunterhaltsarbeiten der Baugewerke für die Gebäude und Anlagen der Stadt Nürnberg 1. Erd-, Mauer- und Betonarbeiten Bau Kaiser, Nürnberg EDK Bausanierung, Nürnberg Fr. Haussen, Nürnberg Kasparak, Nürnberg KS Baugeschäft, Nürnberg Rothbau Nürnberg, Schwaig H. Saueressig, Nürnberg Schalk, Wendelstein H. Wagner, Nürnberg Werner Bau, Nürnberg 2. Bodenbelagsarbeiten Horst Bär, Burgthann Brochier Gebäudetechnik, Nürnberg Lösch Bodencenter, Nürnberg Ludwig Fußbodensysteme, Weißenburg Markus Müller Raumausstattung, Nürnberg 3. Dachdeckungsarbeiten Bruno Besold, Fürth Goss, Nürnberg R. Herold, Nürnberg Schellhorn, Nürnberg P.+E. Schmitt, Nürnberg Scholl Dach, Nürnberg Seiler, Bad Windsheim Weidmann, Nürnberg 4. Metallbauarbeiten Arnold, Nürnberg Bau Kaiser Metallbau, Nürnberg Draht Pietschmann, Nürnberg Dümmelbeck, Stein Fink Metallbau, Nürnberg Joh. Huber, Nürnberg Produktiv-Genossenschaft, Nürnberg J. Schneider, Nürnberg Steinhart, Schwabach Hans Stoll, Nürnberg 5. Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten W. Baier, Kalchreuth Decker, Nürnberg Dünfelder, Nürnberg M.+Th. Fesel, Nürnberg FIMA, Nürnberg Grüneklee, Lauf R. Keil, Nürnberg K. Kellermann, Nürnberg Rapp, Nürnberg Richter, Nürnberg Heinrich Schmid, Nürnberg Egmont Seitz, Nürnberg Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

12 Steger, Nürnberg Trautmann, Nürnberg Ulhaas, Nürnberg Wittmann, Nürnberg Stephan Wolf, Nürnberg Wolfseher, Nürnberg Zellner, Nürnberg 6. Putz- und Stuckarbeiten Aksu Stuck, Zirndorf EDK Bausanierung, Nürnberg FIMA, Nürnberg Krust-Schübel, Nürnberg Laise + Ruhm, Nürnberg Lehnert, Nürnberg Leutner + Krebs, Nürnberg Müller Stuck & Trockenbau, Nürnberg Rothbau Nürnberg, Schwaig Werner Bau, Nürnberg Jahresausschreibung 2016/2017 für die Bauunterhaltsarbeiten der technischen Gewerke für die Gebäude und Anlagen der Stadt Nürnberg 1. Elektrotechnik Ade & Hetz, Nürnberg BF Bad Fachmann, Nürnberg BGW, Schwaig Bischoff & Himsel, Nürnberg von Borries, Fürth J. Braun, Nürnberg Brochier Gebäudetechnik, Nürnberg Dehn Instatec, Nürnberg DH Elektrotechnik, Nürnberg Dippel, Nürnberg DoRo Fernmeldetechnik, Nürnberg Dotzauer, Nürnberg Dotzer, Möning e:tech Elektroservice, Nürnberg E. Engelhardt, Nürnberg EOS LED Technologie, Nürnberg ESS Elektrische Anlagen, Nürnberg J. Fleischmann, Schwabach Frank-SIEM, Nürnberg GDS Sicherheitssysteme, Wolframs-Eschenbach ges Gebäudetechnik und Elektroservice, Nürnberg Groninger + Kahla, Lauf Häberlein, Nürnberg Hahn Haustechnik, Nürnberg Hössbacher, Nürnberg Jakob Haustechnik, Nürnberg Ludwig Herrmann, Nürnberg Meffert, Forchheim Meyer & Vögele, Nürnberg Gerh. Meyer, Nürnberg Pruckner, Nürnberg Rippel, Nürnberg Rupprecht + Rochholz, Simmelsdorf SAT, Nürnberg Stadelmann, Nürnberg Stiel, Nürnberg Turban, Nürnberg EW Wagner, Nürnberg Weißbach, Postbauer-heng Wild, Nürnberg Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

13 2. Sanitärinstallation Gas, Wasser Baier Installation, Nürnberg Bischoff & Himsel, Nürnberg Brochier Gebäudetechnik, Nürnberg Dippel, Nürnberg E. Engelhardt, Nürnberg Floßmann + Grünbeck, Nürnberg Goss, Nürnberg Hafner Sanitärtechnik, Nürnberg AH Häusler, Nürnberg Heizungsbau Nürnberg, Nürnberg Herold, Nürnberg KS Heizungstechnik, Nürnberg Mandel, Nürnberg Ortmann, Nürnberg Rupprecht + Rochholz, Simmelsdorf RWS Jaroslav Radl, Oberasbach Sanitär-Union, Nürnberg Scheckel, Nürnberg P. + E. Schmitt, Nürnberg Zecha, Nürnberg Van-Gogh-Straße, Neubau Haus für Kinder hier: Vergabe der Baumeisterarbeiten Königstraße 93, Künstlerhaus Generalsanierung 3. BA hier: Vergabe der Tragwerksplanerleistungen Königstraße 93, Künstlerhaus Generalsanierung 3. BA hier: Vergabe der Objektplanerleistungen Glogauer Straße 50, Gemeinschaftshaus Langwasser, Generalsanierung 2. BA hier: Vergabe der Objketplanerleistungen Mickan, Wernher-von-Braun-Str. 24, Amberg Leonhardt, Andrä und Partner, Bucher Str. 103, Nürnberg Florian Nagler Architekten, Theodor-Storm-Str. 15, München Ing + Arch, Steinstr. 21, Nürnberg Altauto-Entsorgung! Die erste Adresse für Autoverwertung mit Bestpreisgarantie AVF GmbH, Schwabach Tel / KFZ-Gebrauchtteileanfrage: Tel / Schrauben Werkzeug Dübel Fürther Str. 338 Nürnberg Tel.: 0911 / Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen im aktiven Dienst verstorben Kramer Klaus Angestellter im Ruhestand verstorben Groß Günter Verwaltungsangestellter Reizammer Gerda Badewärterin Kerner Alfred Hausmeister Preissinger Karoline Klinik- und Institutsarbeiterin Zobel Philipp Verwaltungsamtsinspektor Mayer Kurt Technischer Angestellter Reisenhauer Johannes Verwaltungsamtsrat Harder Georg Oberstudienrat Holzheimer Werner Müllauflader Jotz Peter Schlosser Diehl Günther Müllauflader Herion Fritz Verwaltungsangestellter Butz Fritz Verwaltungsdirektor Dr. Comes Elisabeth Obermedizinalrätin Übelmesser Hans Kesselwart Moritz Helmut Studiendirektor Nikologianni Ifigenia Reinigungskraft Dörnhöfer Peter Verwaltungsamtsrat Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

14 Interessenbekundungsverfahren a) zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle: Stadt Nürnberg, Kirchenweg 56, Nürnberg Telefon (0911) , Telefax: (0911) Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002), Nürnberg b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren Formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb des förmlichen Vergaberechts Ausschreibungsnummer: KuKuQ-01 c) Ort der Leistungserbringung: von/nach Nürnberg d) Frist für den Eingang der Interessenbekundung: , 12:00 Uhr e) mit der Interessenbekundung einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung: 1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers, erforderliche Erklärungen und Nachweise: Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Bewerbungsfrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. einer Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen und Nachweise: 2.1 Angaben über den Gesamtumsatz des Bewerbers für die benötigten Leistungen in jedem der letzten drei Geschäftsjahre ( ) 2.2 Angaben/Mindestanforderungen zu Fuhrpark, Verpackung, Personal und Serviceleistung Fuhrpark: 18 t-lkw mit ca. 45 Kubikmeter Ladevolumen, Ladehöhe ca. 285 cm, Hebebühne, klimatisiert, luftgefedert, alarmgesichert, GPS zur Standortbestimmung. Anhänger mit ca. 50 Kubikmeter Ladevolumen, Ladehöhe ca. 305 cm, festem Koffer und Hebebühne, klimatisiert, luftgefedert, alarmgesichert, Nutzlast 6-7 Tonnen. Transporter: klimatisiert, luftgefedert, alarmgesichert, Ladehöhe ca. 185 cm. Alle Fahrzeuge müssen immer mit 2 Fahrern besetzt sein Verpackung: Herstellung von kunsttauglichen Transportverpackungen aller Art gem. aktueller Verpackungsstandards, auch kurzfristige Sonderanfertigungen passgenauer Verpackungslösungen, u. a. flugtaugliche Holzkisten für weltweiten Versand, Panzerkartonkisten, Klimakisten, Transportrahmen, Leihkisten und Leihcases Personal: Alle Kunstpacker/Transporteure/ Fahrer mit mindestens 3 Jahren Erfahrung im Umgang mit Kunst und im Bewegen von Kunst, inkl. Ein- und Auspacken, Installieren und Verladen von Kunstwerken. Nachweis von mindestens hausinternen Schulungen zum Thema Kunstverpackung und Kunsttransport, polizeiliches Führungszeugnis und Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Disponenten/Kontaktpersonen müssen die deutsche und englische Sprache in Wort und Schrift beherrschen Serviceleistung: Mind. 3 Jahre Erfahrung im Kunsttransportwesen, Dependance und alarmgesichertes, klimatisiertes Kunstlager inkl. Klima-Monitoring in Deutschland. Deutsch sprechende Kontaktperson, komplette Zollabwicklung gem. geltender Rechtsnormen im Nicht-EU-Leihverkehr, Transportversicherungslösungen, Flüge nur mit IATA Fluglinien und Vorfeldüberwachung, Internationale Vernetzung mit qualitativ und fachlich gleichwertigen Speditionspartnern. 3. Eigenerklärung, dass sich die Bewerberin nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet 4. Eigenerklärung, dass die Bewerberin ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt 5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Sach- und Personenschäden von jeweils 3 Mio EUR 6. Zwingend erforderlich ist die Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen und vergleichbarem Umfang in Deutschland. 7. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn frühestens: , Ausführungszeit: 3 Jahre, Ende: f) Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Es ist geplant, für den Zeitraum von 3 Jahren Kunsttransporte für Kunstausstellungen in Kunsthalle und Kunsthaus des Kunstkulturquartiers der Stadt Nürnberg durchführen zu lassen. Die Kunsttransporte sind häufig sehr kurzfristig zu organisieren. Neben der geeigneten Ausstattung des Fuhrparks ist daher zeitliche Flexibilität ein wichtiger Aspekt. Die Transporte finden größtenteils innerhalb Deutschlands und der EU statt. Als Ansprechpartner für Auskünfte im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren steht zur Verfügung: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Bereich Ressourcenmanagement, Alexandra Hintermaier, Kirchenweg 56, Nürnberg, Telefon: (0911) , Telefax: (0911) , alexandra.hintermaier@stadt.nuernberg.de Sollten Sie die Voraussetzungen für die Eignung und das Firmenportfolio für den Auftragsgegenstand erfüllen, dann teilen Sie bitte Ihr Interesse an einer Teilnahme unter dem Stichwort Kunsttransporte für KuKuQ bis zum , 12:00 Uhr schriftlich der Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, - Submission -, Fünferplatz 2 (Erdgeschoss/Zi. 002) Nürnberg mit. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen werden in einem nächsten Schritt mindestens 3 Unternehmen zur Vorstellung aufgefordert. g) Wertungsmerkmale für die Bewerberauswahl: Die Bewerberin hat alle relevanten Informationen, die aus ihrer Sicht für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zusätzlich maßgeblich sein könnten, mit anzugeben und zur Eignung (vgl. e) sowie zu den Anforderungen des Auftragsgegenstandes (vgl. f) konkrete Aussagen zu treffen. Die Angaben zum Buchstaben e) sind Mindestanforderungen. h) Sonstige Angaben: Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Jede Interessenbekundung wird in zweifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich in einfacher elektronischer Ausfertigung benötigt. Ein Aufwandsersatz wird nicht gewährt. Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

15 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg I.1) I.2) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , Internet-Adresse (URL): Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben, Anschrift für die Anforderung von Unterlagen: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z.hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, Nürnberg, Fax: 0911/ , Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg. Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Neubau der Schule Viatisstrasse mit Kinderhort u. Bolzplatz Abbruch- und Entsorgungsarbeiten altes Schulgebäude II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung, Ort der Ausführung: Nürnberg, Viatisstrasse 270 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Schadstoffsanierung der Bausubstanz inkl. geregelter Entsorgung (z.b. Asbest, KMF, PCP, etc.) Total-Rückbau inkl. geregelter Entsorgung von ca cbm Raum (Schulgebäude und Garage) Aufnahme von Resten an Oberflächenversiegelung (Asphalt und Pflaster) II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Ausführungsfrist: Beginn: Ende: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: gemäß 17 VOB/B III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß 16 VOB/B III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: Siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: H IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 20,00 EURO, Zahlungsweise: Überweisung, Empfänger: Stadt Nürnberg, Kontonummer: , BLZ: , Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Kostenart , Kosten-St. V LV H Barzahlung und Schecks werden nicht ange- nommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: Uhrzeit: 10:00, Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote, Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Ansbach, (Promenade 27), Te.l: 0981/ , Fax: 0981/ VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber ( 107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung: gemäß 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , jasmin.grasser@stadt.nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg-Eibach, Hopfengartenweg 25 f) Art und Umfang der Leistung Maßnahme: Kernsanierung Kita und Erweiterung um eine Hortgruppe Gewerk: Bodenbelagsarbeiten Art der Leistung: Bodenbelagsarbeiten-DIN Umfang der Leistung: Bodenbelag Linoleum ca m² incl. Sockelleisten g) Erbringen von Planungsleistungen, Nein h) Aufteilung in Lose, Nein i) Ausführungsfrist Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z. Hd. Herrn Mer- klein, Marientorgraben 11, Nürnberg, Fax: 0911/ , Detlev.Merklein@stadt.nuernberg.de Anforderung bis: , Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 12,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, IBAN DE , BIC-SWIFT SSKNDE77XXX, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg Verwendungszweck: Kto , KSt V , LV H , Hopfengartenweg Bodenbelagsarbeiten Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: , Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: keine s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß 16 VOB/B t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: 16 VOB/A v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ , (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ a) öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , klaus.berberich@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Pilotystr. 4 f) Art und Umfang der Leistung: Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

16 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Aktenzeichen 3320, Berufsschule B7, Umbau zu einer Großküche, Raumlufttechnische Anlagen; ausf. Beschreibung: - 1 St. komb. Zu-/Abluftgerät, m3/h - 1 St Schulraumlüftungsgeräte m² Luftkanal, verzinkt inkl. Befestigungsmaterial m² Luftkanal, verzinkt, fettdicht, inkl. Befestigungsmaterial - 35 m Wickelfalzrohr, DN 100- DN 350, inkl. Befestigungsmaterial - 15 m Rundrohr, längsgefalzt, DN 100 DN 400, inkl. Befestigungsmaterial - 10 St Brandschutzklappen - 2 St Kanaleinbau-Kühlregister - 8 St Volumenstromregler - 4 St Absperrklappen - 10 St Kanalschalldämpfer - 1 St Zuluftansaugturm - 1 St Deflektorhaube m² Küchendecke h) losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i) Dauer des Bauleistungsauftrags: Von: Bis: j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Die Unterlagen zum Verfahren stehen im Projekt-Safe der Deutschen evergabe zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ , detlev.merklein@stadt.nuernberg.de l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche evergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen evergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Alwww.maier-georgs.de ternative Anforderung der Unterlagen per Post, Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Stadt Nürnberg, IBAN DE , BIC SSKNDE77, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: Kto , Kst V , LV-B7-RLT, Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Persönliche Abholung zwischen 8:30 und 12:00 Uhr ist gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. Die Bereitstellung und der Versand der Verdingungsunterlagen erfolgt ab dem Zahlungsbetrag: 20,00 EUR n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: um 09:30:00 Uhr, Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg; Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: siehe Ausschreibungsunterlagen t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: siehe Ausschreibungsunterlagen v) Die Zuschlagsfrist endet am w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27 (Postfach 606), Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax.: 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB) Vergabekammer bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27 (Postfach 606), Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax.: 0981/ a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, H/B-1, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , stefan.buerner@stadt.nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Veilhofstraße34 f) Art und Umfang der Leistung Maßnahme: Umbau und Sanierung der Hochschule für Musik Gewerk: Schreinerarbeiten Türsanierung, Umfang der Leistung: Innentüren: - Holztüren mit Umfassungszargen und Beschlägen mit Schallschutzertüchtigung auf 32 db Rw, R sanieren, Größe 101 cm x 213,5 cm - ca. 14 St, Holzrahmentüren mit Seitenteilen und Oberlicht sanieren, Größe bis 300 cm x 350 cm - ca. 2.St, Außentüren: Holzrahmentüren aus Eiche mit Beschlägen sanieren, Größe ca. 250 cmx350 cm - ca. 3.0 St., Holzrahmentür aus Eiche zweiflg. mit Beschlägen sanieren, - ca. 3 St. VSG Verglasung als Ornamentglas - ca. 14 m², Schlösser mit Zugangskontrolle ca. 3 St. g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn: Ende: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Anforderung bis: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, IBAN DE , BIC-SWIFT SSKNDE77XXX, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: Kto , KSt V , LV Schreinerarbeiten Türsanierung ( HFM). Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: Uhrzeit: 09:50 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: keine s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B 16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

17 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , jasmin.grasser@stadt.nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, Ausschreibungsnummer: H d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg-Eibach, Hopfengartenweg 25 f) Art und Umfang der Leistung Maßnahme: Kernsanierung Kita und Erweiterung um eine Hortgruppe Gewerk: Tischlerarbeiten Art der Leistung: Tischlerarbeiten- Küchen DIN Umfang der Leistung: 2 Einbauküchen inkl. Geräte und Ausgabetheken g) Erbringen von Planungsleistungen, Nein h) Aufteilung in Lose, Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt, z. Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, Nürnberg, Fax: 0911/ Detlev.Merklein@stadt.nuernberg.de Anforderung bis: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 12,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, IBAN DE , BIC-SWIFT SSKNDE77XXX, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg Verwendungszweck: Kto , KSt V , LV H Hopfengartenweg Tischlerarbeiten- Küchen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: , Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abge- fasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: keine s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß 16 VOB/B t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: 16 VOB/A v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ , Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ a) Öffentliche Ausschreibung Stadt Nürnberg Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Kirchenweg 56, Nürnberg, Telefon / , Telefax / , Karin.Haenfling@stadt.nuernberg.de Stelle, an die die konventionellen Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submission Fünferplatz 2 / Zimmer Nürnberg b) die Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A c) die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Teilnahmeantrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen OrgA/5-G-1/2017 Kurzbeschreibung: Gebäudereinigung Teinahmewettbewerb 1/2017 ausf. Beschreibung Teilnahmewettbewerb für künftige Beschränkte Ausschreibungen im 1. Halbjahr Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, ggf. Außenreinigung) im Stadtgebiet Nürnberg (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhäuser u.ä. Objekte): Gebäudekategorie A: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung bis 2000 m² (ca. 2 Objekte); Gebäudekategorie B: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung bis 4000 m² (ca. 2 Objekte); Gebäudekategorie C: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung über 4000 m² (ca. 2 Objekte). Bitte geben Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen an, für welche Gebäudekategorie/n Ihre Bewerbung gelten soll. Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden mindestens 15 Unternehmen je Gebäudekategorie. Ort der Leistungserbringung: Nürnberg e) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: losweise Vergabe ist nicht vorgesehen f) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Von: Bis: Erläuterungen: Die Einzelvergaben erfolgen nach Ablauf bzw. Kündigung derzeit noch laufender Reinigungsverträge getrennt nach Gebäudekategorie und Reinigungsobjekt. Ende der Ausführungsfrist: Vertragsdauer unbefristet. h) die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Digitale Unterlagen zum Verfahren stehen nicht zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: entfällt i) die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist: Teilnahmefrist Die Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am um 23:59:00 Uhr. j) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: keine Angaben l) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 24 Monate bezogen auf den Abgabefrist für den Teilnahmewett-bewerb) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs und/ oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. 2. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. 3. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet. 4. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Ermittlungen laufen oder eingeleitet wurden. 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR belegt worden ist. 6. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen kein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiter- oder Arbeitnehmerentsendegesetz anhängig ist. 7. Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und zur gesetzlichen Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

18 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Sozialversicherung. 8. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Jahren bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. 9. Erklärung der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter. 10. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Auftragsumfang mit Reinigungsart und Reinigungsfläche, Auftragsdauer. 11. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden EUR, Personenschäden EUR, Bearbeitungsschäden EUR, Schlüsselverlust EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1-10 der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen m) sofern verlangt, die Höhe der Kosten für Vervielfältigung der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen: Aktivierung der Ausschreibung Digitale Unterlagen zum Verfahren stehen nicht zur Verfügung. Alternative Anforderung der Unterlagen per Post Hinweise zur Zahlung. Im Teilnahmewettbewerb stehen keine Unterlagen zur Verfügung. Bitte reichen Sie die unter I) gewünschten Unterlagen bei der Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission (siehe unter a) ein. Nach 11 der Vergabeordnung haben wir uns dazu entschieden, die Übermittlung der Vergabeunterlagen ausschließlich über die Deutsche evergabe anzubieten. Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden spätestens versandt ab Juli 2016 bis Mai Wir bitten zu beachten, dass die Übermittlung nur möglich ist, wenn das Unternehmen bei Deutsche evergabe oder registriert ist. Details zur Zahlung: keine Angaben n) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikation nicht angegeben. Sonstiges: Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. 19 VOL/A. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei noch nicht um eine Ausschreibung handelt, sondern um den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Vergabe von Arbeiten Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , sabrina.bock@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Boelckestraße, Immelmannstraße, Birkenhof, Richthofenstraße, Fliegerstraße (Rosenhofsiedlung) f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: 1181 Titel: Kanalrenovierung Boelckestraße (Rosenhofsiedlung) Gebietssanierung mittels Schlauchliner-Maßnahme, ca. 603 m DN 300 h) Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen i) Ausführungsfrist: Vom: bis: Die Arbeiten sind bis zum abzuschließen. j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Siehe Verdingungsunterlagen. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: Anforderung per Post: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, Nürnberg, Telefon: , Telefax: , sabrina.bock@stadt.nuernberg.de. Spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: l) Lizenzkosten Deutsche evergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung: Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Das Entgelt ist zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto: , BLZ: , Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC: SSKNDE77, Verwendungszweck: 1181, Kanalrenovierung Boelckestraße, Zahlungsbetrag: 30,00 EUR o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe, welche Personen anwesend sein dürfen: um 10:05:00 Uhr, Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), Nürnberg; Bieter und Ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: siehe Verdingungsunterlagen s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B 16 t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) verlangte Nachweise: Der Bieter muss in Besitz des Zertifikats der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V. sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn er im Besitz -der RAL Gütezeichen Gruppe S27.X ist oder - des Logos KOB der Fremdüberwachung im Kanalbau des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen ist und einschlägige Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß Güte-und Prüfbestimmungen nach RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage einschlägiger Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung. v) Zuschlagsfrist: w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel: 0981/ , Fax: 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenande 27, Postfach 606, Ansbach, Tel: 0981/ , Fax: 0981/ I.1) öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 13, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ , gisela.adelmann@stadt.nuernberg.de, Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

19 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Techn. Rückfragen: Internet-Adresse (URL): Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben, Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 - Nebeneingang, Nürnberg I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Übernahme, Transport und Verwertung von Sandfangrückständen, Sieb- und Rechenrückständen in speziellen Containern. II.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung, Dienstleistungskategorie 16, Hauptort der Dienstleistung: Die zu verwertenden Sandfangrückstände fallen in den Sandfängen der Klärwerke 1 und 2 des SUN und bei der Kanalreinigung als Kanalspülsand an. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvertrag: nein II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Sieb- und Rechenrückstände und Sandfangrückstände fallen nicht gleichmäßig verteilt Über das Jahr an; der Abfall schwankt von Monat zu Monat und kann nicht beeinflusst Erfahrungsgemäß kann von folgenden Jahresmengen ausgegangen werden: Sandfangrückstände: ca t, Sieb- u. Rechenrückstände: ca t. II.3) Ausführungsfrist: Beginn: Ende: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Ausschreibungsunterlagen III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Siehe Ausschreibungsbedingungen III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Angebote sollen nur solche Firmen einreichen, die gründliche Erfahrung für die zu erbringende Leistung nachweisen können und bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Die behördlichen Genehmigungen für alle Anlagen, die verwendet werden sollen, müssen vorgelegt Zugelassen sind nur Entsorgungsfachbetriebe! III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bescheinigung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde, Bescheinigung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde. Der Auftragnehmer muss über die erforderlichen Genehmigungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie dem nachgeordneten Verordnungswerk verfügen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/ Nachweise: Siehe III.2.1 III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Erklärung über die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Voll- u. Teilzeitkräfte u. deren Einsatzgebiet, dem vorhandenen Fuhrpark, bzw. mit welchen Mitteln und/oder Firmen die Leistung erbracht werden soll. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Genehmigungen und Bestätigungen dem Angebot beigelegt werden müssen. III.3.1) Juristische Personen müssen Namen und berufliche Qualifikation der für die Dienstleistung verantwortlichen Person angeben. IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 10163/63839 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO, Zahlungsweise: Überweisung, Empfänger: Stadt Nürnberg, Kontonummer: , BLZ: , IBAN: DE , BIC: SSKNDE77, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: Kto 54091, KSt 01000, LV Übernahme, Transport u. Verwertung von Sandfangrückständen etc. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: , Uhrzeit: 23:59, Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/ , Fax: 0981/ VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber ( 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Auftragserteilung: gemäß 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: a) öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , johann.hoeniges@stadt.nuernberg.de, Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren für Freihändige Vergabe Ausschreibungsnummer: d) Art und Umfang der Leistung: Erstellung eines Wasserrechtsentwurfes, Ingenieurleistung für Ingenieurbauwerk gemäß HOAI (teilweise Leistungsphase 3 und 4 HOAI). Zur wasserrechtlichen Genehmigung ist ein Wasserrechtsentwurf für die Erstellung eines aktuellen Wasserrechtsbescheides erforderlich. Der Wasserrechtsentwurf soll Folgendes beinhalten: - Umweltverträglichkeitsprüfung - Erläuterungen und Entwurfspläne - Verfahrenstechnischer Nachweis aller Bauteile der Kläranlage unter Berücksichtigung der betrieblichen notwendigen Änderungen - hydraulischer Nachweis aller Bauteile der Kläranlage - hydraulischer Längschnitt für den Wasserlauf - Bauwerks- und Grundstücksverzeichnisse - Bauwerkspläne, Gefahrstoffkataster, BImSchund VAwS-Anlagen u.a. Ort der Leistungserbringung: Klärwerk 2 Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Nein f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) i) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: um 23:59 Uhr j) mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen. - Erklärungen zum Gesamtumsatz ( Planungsleistungen) in den letzten 3 Geschäftsjahren - Anzahl der im Ingenieurbüro angestellten Ingenieure/Architekten mit Berufserfahrung von mind. 5 Jahren. - Referenzliste mit vergleichbaren Planungsleistungen (Kläranlagen der GK 5) der letzten 5 Jahre mit Kontaktdaten der jeweiligen Auftraggeber - Angaben zur technische Ausstattung des Ingenieurbüros, Softwareprogramme für verfahrenstechnische und hydraulische Berechnungen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Veröffentlichung noch nicht um die Vergabe eines Planungsauftrages handelt. Die Auswahl der Ingenieurbüros für die Angebotsabgabe erfolgt anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

20 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg a) öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind:stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren für Freihändige Vergabe, Ausschreibungsnummer: d) Art und Umfang der Leistung: Erstellung eines Wasserrechtsentwurfes, Ingenieurleistung für Ingenieurbauwerk gemäß HOAI (teilweise Leistungsphase 3 und 4 HOAI). Zur wasserrechtlichen Genehmigung ist ein Wasserrechtsentwurf für die Erstellung eines aktuellen Wasserrechtsbescheides erforderlich. Der Wasserrechtsentwurf soll Folgendes beinhalten: - Umweltverträglichkeitsprüfung - Abstimmung der Mischwasserbehandlung im Kanalnetz mit der Kläranlage - Erläuterungen und Entwurfspläne - Verfahrenstechnischer Nachweis aller Bauteile der Kläranlage unter Berücksichtigung der betrieblichen notwendigen Änderungen - hydraulischer Nachweis aller Bauteile der Kläranlage - hydraulischer Längschnitt für den Wasserlauf der Kläranlage - Bauwerks- und Grundstücksverzeichnisse - Bauwerkspläne, Gefahrstoffkataster, BImSch- VAwS-Anlagen u.a. - Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquelle Niederschläge und Hochwasser - Festlegung der Ausbaugröße unter Berücksichtigung einer Reserve für zukünftige Weiterentwicklung des Klärwerkes 1 Ort der Leistungserbringung: Klärwerk 1 Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Nein f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) i) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: um 23:59 Uhr j) mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen. - Erklärungen zum Gesamtumsatz ( Planungsleistungen) in den letzten 3 Geschäftsjahren - Anzahl der im Ingenieurbüro angestellten Ingenieure/Architekten mit Berufserfahrung von mind. 5 Jahren. - Referenzliste mit vergleichbaren Planungsleistungen ( Kläranlagen GK 5) der der letzten 10 Jahre mit Kontaktdaten der jeweiligen Auftraggeber - Angaben zur technische Ausstattung des Ingenieurbüros, Softwareprogramme für verfahrenstechnische und hydraulische Berechnungen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Veröffentlichung noch nicht um die Vergabe eines Planungsauftrages handelt. Die Auswahl der Ingenieurbüros für die Angebotsabgabe erfolgt anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Vergaben des Klinkums Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Bauabteilung Kh/VD-3/B, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , Bauabteilung@klinikum-nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: LV 022 Außenanlagen d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Süd Projekt: Neubau Haus F und Anbau an das Herz- Gefäßzentrum Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus F auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd, mit den Hauptfunktionen - Medizinisches Versorgungszentrum, Psychiatrische Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrische Institutsambulanz, Schule für Kranke der Stadt Nürnberg sowie Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus E als Anbau an das Herz- Gefäß-Zentrum KNS, mit den Hauptfunktionen Operation, bildgebende Diagnostik. Die in einem Gesamtkomplex zu errichtenden Bauteile gliedern sich vertikal mit den Ver- und Entsorgungswegen in der Untergeschossebene -2, einer offenen Tiefgarage/ Technikräumen im UG -1 sowie den Nutzflächen im EG und 1. OG. Die raumlufttechnischen Zentralen sind als Dachzentralen vorgesehen. Bruttogrundfläche BGF Haus F und Erweiterung Haus E: ca m². Bruttorauminhalt BRI Haus F und Erweiterung Haus E: ca m³ Gewerk: Außenanlagen Art und Umfang der Leistung: - Betonpflasterarbeiten, ca m 2 - Betonrasengitter als Feuerwehrzufahrt, ca. 900 m 2 - Allwetterplatz, ca. 100 mm 2 - Asphaltstraßen/ -wege, ca. 600 mm 2 - Zufahrtsrampe Ortbetonbelag, ca. 240 mm 2 - Geländeplanie / Oberbodenauftrag, ca mm 2 - Rasenarbeiten, ca mm 2 - Zierbäume / Bepflanzung, ca. 70 Stk. g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn: Ende: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: bei: Anschrift siehe a) l) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 30,00 EURO, Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Klinikum Nürnberg, Konto , BLZ Geldinstitut Sparkasse, IBAN: DE , BIC: SSKNDE77, Nürnberg Verwendungszweck Projekt: Neubau Haus F + Anbau Haus E, KSt , LV 022 Außenanlagen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m),n),o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung Datum: , Uhrzeit: 09:45, Ort: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement VMN, Bauhof 9, Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p), r)- u) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a); Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/53-0, Fax: 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/53-0 (-1277) a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Bauabteilung Kh/VD-3/B, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , Bauabteilung@klinikum-nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer VMN: d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Nord, Haus 57 (ehem. 24) f) Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: PMU Nürnberg mit Pathologie g) Gewerk: LV 30 Freianlagen Umfang der Leistung: ca m² Oberbodenarbeiten, Ansaat ca. 20 m Winkelstützelemente ca. 200 m² Pflasterarbeiten ca. 500 m² Asphaltarbeiten ca. 50 m² Umfüllplatz (Beton mit bes. Eigenschaften) ca. 10 Stück Fahrradbügel ca. 15 m Zaunarbeiten Pflanzungen Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist Beginn: Ende: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: bei: Anschrift siehe a) Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar

21 ÖffentlicheAmtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg l) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 20,00 EURO, Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Klinikum Nürnberg, Konto , BLZ , Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck Projekt Haus 57 PMU/Pathologie, KSt , LV 30 Freianlagen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m), n), o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung Datum: Uhrzeit: 9:50 Uhr Ort: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement VMN, Bauhof 9 - Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p), r), t) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen u) geforderte Nachweise: gemäß VOB/A 6 (3) 2 a)-i) v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/53-0, Fax: 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/53-0 (-1277) a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Bauabteilung Kh/VD-3/B, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , Bauabteilung@klinikum-nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer VMN: d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Nord, Haus 57 (ehem. 24) f) Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: PMU Nürnberg mit Pathologie g) Gewerk: LV 22 - Gehweiche Bodenbeläge Umfang der Leistung: ca m² PVC-Belag ca m PVC-Hohlkehlsockel ca. 230 m Alu-Sockelleiste ca. 200 m² Beschichtung PVC-Belag Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn: Ende: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: bei: Anschrift siehe a) l) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Gärtnerweg 1a Höhe des Entgeltes: 20,00 EURO, Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Klinikum Nürnberg, Konto , BLZ , Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC: SSKNDE77, Verwendungszweck Projekt Haus 57 PMU/Pathologie, KSt , LV 22 - Gehweiche Bodenbeläge. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m), n), o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung Datum: Uhrzeit: 09:45 Uhr Ort: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement VMN, Bauhof 9, Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p), r), t) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen u) geforderte Nachweise: gemäß VOB/A 6 (3) 2 a)-i) v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/53-0, Fax: 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel 0981/53-0 (-1277) / Wendelstein Tel. ( ) Fax ( ) Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 7:00 17:00 Uhr 9:00 13:00 Uhr Sa.: Annahme von Abfällen * Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar 2016 Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen Kompost, Oscorna-Dünger Pflanzhumus, Pflanz-Substrate Rasensamen Rindenmulch, Rindenhumus Hackschnitzel Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter Recycling-Sand und -schotter Abbrucharbeiten Erdbau- u. Baggerarbeiten Abfalltransporte Schuttabfuhr LKW mit Ladekran und Greifer Lieferung von Humus, etc. Baumaschinenverleih Bagger, Minibagger Kleinlader Rüttelplatten Containerverleih 35

22 Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Inhalt Seite Datenübermittlung Freiwilliger Wehrdienst 15 Umlegung Tiefes Feld - Berichtigung 15 Umlegung Tiefes Feld Bekanntmachung 15 Bucher Str. 123, Gem./Fl.-Nr.: Thon 100 / 8 16 B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, Nürnberg, Telefon / ; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon / , Druck: noris inklusion ggmbh, Dorfäckerstraße 37, Nürnberg. Bestellungen können per oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt. hat pflanzen und ideen. Frankenstr. 141, Gem./Fl.-Nr.: Gibitzenhof 361 / Lenaustr. 16, Gem./Fl-Nr.: Sündersbühl Marienstr. 16, Gem./Fl.-Nr.: St. Peter 50 / 5 17 Moltkestr. 25, Gem./Fl.-Nr.: Kleinweidenmühle 50 / 2 17 Anzeigenschluss Peyerstr , Gem./Fl.-Nr.: Sündersbühl 202 / GROSSAUSWAHL AN TOP -PFLANZEN für ihren garten. pflanzarbeiten & pflege. der schopf hilft ihnen gerne. SCHOPF GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH Höllwiesenstr Nürnberg Tel für die nächste Rothenburger Str. 401, Gem./Fl.-Nr.: Großreuth b. Schweinau Tassilostr. 15, Gem./Fl.-Nr.: Höfen 1033 / 2 19 Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan 19 Ausgabe vom ist Anmeldung für weiterführende Schulen 2016/ der Teilnehmerversammlung Flurbereinigung Schnepfenreuth-Schniegling 22 N-ERGIE - Änderung der Ergänzenden Bestimmungen Fernwärme 22 N-ERGIE - Ergänzende Bestimmungen Wasserversorgung 22 info@fima-gmbh.de Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg 25 Nachruf für Dezember Interessenbekundungsverfahren Kunsttransporte für KuKuQ 28 Vergaben der Stadt Nürnberg 29 Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 33 Vergaben des Klinikums Nürnberg 35 Amtsblatt Nürnberg 2 / 27. Januar info@torprofi.de 36

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