ONNWEILER. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde. Braunshausen. Primstal. Kastel. Nonnweiler. Sitzerath. Schwarzenbach

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ONNWEILER. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde. Braunshausen. Primstal. Kastel. Nonnweiler. Sitzerath. Schwarzenbach"

Transkript

1 Bierfeld Otzenhausen Braunshausen Kastel Nonnweiler Primstal Schwarzenbach Sitzerath Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde ONNWEILER Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler Trierer Straße Nonnweiler Telefon (0 6873) rathaus@nonnweiler.de 41. Jahrgang Nummer 26 Donnerstag, 26. Juni 2014

2 2 Wichtige Telefon- Nummern Gemeindeverwaltung: Telefon.... (06873) Telefax.... (06873) Bauhof: Telefon (06873) Bürgermeister: Dr. Franz Josef Barth Telefon (06873) Beigeordneter: Kurt Rech Telefon (06875) Beigeordnete: Anne Paulus-Feis Telefon ( ) Ortsvorsteher: Bierfeld Hermann Maurer Telefon (06873) 1518 Braunshausen Günter Straub Telefon ( ) Kastel Dr. Magnus Jung Telefon (06873) Nonnweiler Thomas Leidinger Telefon (06873) Otzenhausen Petra Mörsdorf Telefon ( ) Primstal Kurt Rech Telefon (06875) 1478 Schwarzenbach Manfred Bock Telefon ( ) oder (0171) Sitzerath Alfred Schmitt Telefon (06873) 1399 Polizeiinspektion Türkismühle (bei Tag und Nacht) Telefon ( ) Polizeiwache Nonnweiler Telefon (06873) Polizei-Notruf Feuerwehr-Notruf Wegweiser Rathaus Telefon ( ) Durchwahl-Nr. Durchwahl-Nr. Erdgeschoss: Abfallberatung Bürgerbüro Einwohnermeldeamt Fotokopien Führerscheine Gemeindekasse Gewerbeamt Kur- und Verkehrsamt Liegenschaften Ordnungsamt Lohnsteuerstelle Passamt Standesamt Renten (vormittags) Umweltamt Sprechstunde Rentenberatung: Willibald Herz, mittwochs Uhr im Rathaus Zimmer 12 nach Terminvereinbarung: Telefon ( ) Obergeschoss: Abgaben Bauamt Bürgermeister Büroleiter Friedhofsamt Steuern Wahlamt Wasserwerk Öffnungszeiten Rathaus: vormittags: mo bis fr Uhr nachmittags: mo bis mi Uhr do Uhr freitags geschlossen Öffnungszeiten Standesamt: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Wegweiser Mehrgenerationenhaus: MGH Nonnweiler (06873) Nonnweiler Sozialruf (06873) Aus der Gemeinde Nutzung der Wertstoff-Sammelbehälter Der Betriebsleiter des Freizeitzentrums Peterberg hat mir mitgeteilt, dass immer wieder verschiedene Abfälle, u. a. sogar Grillreste und Gartenabfälle bei den Wertstoffcontainern am Parkplatz des Freizeitzentrums abgelagert werden. Aus diesem Grund weise ich auf 15 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen der Gemeinde Nonnweiler hin. Danach dürfen nur die dem Sammelzweck dienenden Wertstoffe (Glas und Papier), und zwar von montags bis samstags von 7 Uhr bis 20 Uhr in die Glas- und Papiercontainer eingeworfen werden. Es ist nicht gestattet, Glas und Papier oder sonstige Abfälle auf oder neben den Behältern abzulagern. Auch dürfen keine anderen Abfälle eingeworfen werden. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Wer Personen beobachtet, die gegen diese Vorschrift verstoßen, melde das bitte beim Ordnungsamt der Gemeinde Nonnweiler, Trierer Str. 5, Zimmer 6, Tel. (06873) Nonnweiler, Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Geschwindigkeitskontrollen In der Woche vom bis führt die Stadt St. Wendel im Auftrag der Gemeinde Nonnweiler in den Ortsteilen Braunshausen, Kastel, Otzenhausen und Primstal Radarkontrollen durch. Nonnweiler, Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Abholung der Führerscheine Die Führerscheine, die bis bei der Gemeindeverwaltung beantragt wurden, sind eingetroffen und können auf Zimmer 6 abgeholt werden. Die alten bzw. vorläufigen Führerscheine bitte ich mitzubringen. Nonnweiler, Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Freiwilige Feuerwehr Nonnweiler, Lbz. Kastel Bei der Hauptversammlung des Löschbezirks Kastel am wurden der stellvertretende Löschbezirksführer Björn Schorr zum neuen Löschbezirksführer und Sebastian Meyer zu seinem Stellvertreter gewählt. Wir gratulieren den beiden zu ihrer Wahl und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg bei der Ausübung ihrer Ämter. Gleichzeitig bedanken wir uns bei dem bisherigen Löschbezirksführer Sascha Jung für die in den letzten 9 1/2 Jahren geleistete Arbeit. Nonnweiler, Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Dr. Magnus Jung, Ortsvorsteher Vom Fundamt Gefunden: eine eierschalenfarbige Handtasche mit Schlüssel und kleinem Geldbeutel am auf dem Parkplatz am Keltenpark Otzenhausen; eine eierschalenfarbige Handtasche mit kleinem Geldbeutel, zwei Taschentüchern usw. am bei der Fronleichnamsmesse auf dem Dorfplatz in Braunshausen. Verloren: ein Handy Marke Sony Ericsson Experia Z1 mit Lederetui am in Nonnweiler oder Bierfeld; ein schwarzer Geldbeutel mit Fahrkarte am in Nonnweiler, vermutlich auf dem Dorfplatz; eine graue Jacke mit Brieftasche und Seniorenhandy am an der Landstraße zwischen Primstal und Selbach. Nonnweiler, Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Redaktionsschluss: montags Uhr

3 Bundeswettbewerb»Jugend musiziert«lena Ewerling und Annika Serwe, beide aus Braunshausen, haben beim Bundeswettbewerb»Jugend musiziert«am in Braunschweig in der Wertung Blechbläser Ensemble, gleiche Instrumente, Altersgruppe III, mit 20 von 25 Punkten einen 3. Preis erreicht. Zu diesem großartigen Erfolg gratulieren wir dem Ensemble bestehend aus Lena Ewerling (Braunshausen), Annika Serwe (Braunshausen), Ammelie Leibrock (Saarbrücken), Sebastian Meister (St. Ingbert), und Ursula Weber (Saarbrücken) ganz herzlich. Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Günter Straub, Ortsvorsteher Niederschrift Nr. 3/2014 über die Sitzung des Gemeinderates Nonnweiler am 10. April 2014 im Bürgerhaus Braunshausen. Der Gemeinderat Nonnweiler besteht aus 27 Mitgliedern. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Dr. Franz Josef Barth die Mitglieder Bock Manfred, Görgen Christof, Hahn Joachim, Heck Brigitte, Junk Bernd, Klein Heinz, Lauer Thomas, Leidinger Thomas, Lukas Michael, Marmitt-Glass Sabine, Maurer Hermann, Mörsdorf Petra, Paulus-Feis Anne, Peter Rainer, Rech Kurt, Riemann Roland, Schäfer Marcel, Scherer Erwin, Scherer Winfried, Schmitt Alfred, Schneider Martin, Schön Hans Jürgen, Schweitzer Alexander, Straub Günter, Warken Inge, Weber Theo. Entschuldigt fehlt Schmitt Albert. Weiter sind anwesend von der Verwaltung: Gde.-Oberamtsrat Michael Borre, Gde.- Oberamtsrat Günter Rausch, Gde.-Angestellte Michaela Kolz. Beginn: 18 Uhr; Ende: Uhr. Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth begrüßt die Gemeinderatsmitglieder sowie die anwesenden Zuhörer und stellt fest, dass zur Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Tagesordnung: öffentlich 1) Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Gemeinde Nonnweiler bis zum Jahr ) Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Nonnweiler 3) Beratung und Beschlussfassung des Investitionsplanes der Gemeinde Nonnweiler bis zum Jahre ) Beratung und Beschlussfassung des Stellenplanes 2014 der Gemeinde Nonnweiler 5) Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Brücke zum Handenberg (Ölmühle) im Ortsteil Primstal 6) Anpassung des bestehenden Gasliefervertrages für die Lieferstellen der Gemeinde Nonnweiler 7) Mitteilungen und Anfragen Beratung und Beschlussfassung: öffentlich 1) Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Gemeinde Nonnweiler bis zum Jahr 2017 Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth erläutert anhand einer Beamerpräsentation den doppischen Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Nonnweiler und zwar im Einzelnen: Den Ergebnishaushalt mit Erträgen und Aufwendungen sowie dem Jahresergebnis. Die Teilhaushalte: Zentrale Verwaltung Schule und Kultur Soziales und Jugend Gesundheit und Sport Planung, Umwelt, Einrichtungen, Tourismus Das Straßeninstandsetzungsprogramm Den Investitionshaushalt mit den wesentlichen Investitionen 2014 Den Finanzhaushalt mit Einzahlungen und Auszahlungen sowie dem Jahresergebnis Den Finanzhaushalt Cash-Flow Den Haushaltssanierungsplan Die Entwicklung der Kredite Die Erläuterungen zur Kreditentwicklung Die Entwicklung des Eigenkapitals Zusammenfassung des Haushaltsplanes 2014: Der Haushalt 2014 schließt mit einem kassenwirksamen Überschuss von Euro ab. Die Gemeinde investiert Euro in Infrastruktur, Dorfkernsanierung, Ausbau Kitas und Feuerwehr. Für die Investitionen ist eine Kreditaufnahme von Euro notwendig. Bei der jährlichen Tilgung von Euro werden die Investitionskredite um Euro gesenkt. 3

4 4 Ende 2014 betragen die Verbindlichkeiten der Investitionskredite Euro. Die Kassenkredite werden um Euro gesenkt. Ende 2014 betragen die Verbindlichkeiten der Kassenkredite Euro. Das Eigenkapital der Gemeinde wird wieder aufgebaut. Ende 2014 beträgt das Eigenkapital der Gemeinde Euro. Der Haushaltssanierungsplan erfüllt die vom LAVA geforderten nachhaltigen Einsparungen. Fazit: Gemeinde/Landkreise haben nur begrenzt Einfluss auf die Haushaltslage der Kommunen! Forderungen: Einführung eines strikten Konnexitätsprinzips, gültig für Bund, Land und Landkreise (Wer bestellt, der bezahlt). Haushalts-Sanierungsplan für Landkreise (im Kreis St. Wendel sind alle 8 Kommunen Haushaltsnotlagekommunen) Interkommunale Zusammenarbeit (Strom, Gas, Feuerwehr) Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen nach 108 KSVG zu erweitern/erleichtern (z. B. Erneuerbare Energien). Aufstockung Kommunaler Entlastungsfonds (KELF) Altschuldenfonds/Neuverteilung Solidaritätszuschlag Sonstiges/Ausblick: Der Krippenausbau geht voran. Die verbleibenden Maßnahmen in Nonnweiler und Kastel sind in 2015 geplant. Insgesamt strebt die Gemeinde 70 Plätze entsprechend einem Versorgungsgrad von 41,1 % an. Die Ringwallschule hat sich als eigenständige Gemeinschaftsschule etabliert. Die Eigenbetriebe sind gesichert und auf einem guten Weg. Der Nationalpark kommt Ministerräte haben den Staatsvertrag zum Nationalpark Hunsrück-Hochwald abgestimmt. Staatsvertrag und Gesetzesentwurf werden nach der Sommerpause von beiden Landtagen verabschiedet. Die Gemeindestiftung Wagner Tiefkühlprodukte (4,5 Mio. Euro) hat in diesem Jahr schon Euro Fördermittel genehmigt. Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth beendet seine Präsentation mit den Worten: Die Gemeinde Nonnweiler ist auf einem guten Weg. Ich blicke zuversichtlich in die Zukunft. Er bedankt sich bei allen, die bei der Ausarbeitung des Haushaltsplanes 2014 mitgewirkt haben. Herr Erwin Scherer gibt die Stellungnahme der SPD-Gemeinderatsfraktion zum Haushaltssanierungsplan und zum Haushalt 2014 ab: Heute verabschieden wir den Haushaltsplan 2014 und den Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2015 bis Ich möchte zunächst auf die Eckdaten zum Haushalt eingehen: Der Ergebnishaushalt, der auch die bilanziellen Abschreibungen beinhaltet, hat im Jahr 2014 ein Ausgabevolumen von rund 15,5 Mio. Euro gegenüber einem Einnahmevolumen von ca. 18,4 Mio. Euro. Er weist damit ein positives Ergebnis aus, nämlich einen Einnahmeüberschuss von rund 3 Mio. Euro; dieser wird zur Schuldentilgung verwandt. Ursache für diese positive Entwicklung ist insbesondere die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen vom Land und die Verringerung der Kreisumlage. Beide Positionen wurden infolge des starken Rückgangs der Gewerbesteuereinnahmen vor zwei Jahren nun in diesem Jahr angepasst. Folgende bedeutende Ausgaben sind in diesem Jahr vorgesehen: Für allgemeine Straßeninstandsetzungen sind insgesamt Euro eingeplant. Bei diesen Arbeiten wird die Gemeinde Nonnweiler neue Wege beschreiten. So kommen sogenannte Dünnschichtverfahren zum Einsatz. In Zeiten knapper Kassen können auf diese Weise mit weniger finanziellem Aufwand größere Straßenflächen instand gesetzt werden. An investiven Maßnahmen ist in diesem Jahr die Sanierung der stark beschädigten Braunshausener Straße in Schwarzenbach für Euro (einschl. Abwasserkanal) vorgesehen, wobei es hierfür Zuschüsse in Höhe von Euro gibt. Für den Planungsauftrag Sanierung der Trierer Straße in Nonnweiler werden Euro bereitgestellt. Auch für diese Maßnahme, die für das kommende Jahr geplant ist, sind bereits hohe Zuschüsse in Aussicht gestellt. In diesem Jahr erfolgt der Endausbau des Gewerbegebietes Münzbachtal. Für die Gesamtkosten von rund einer Million Euro gibt es 80 Prozent Zuschüsse von Land und Kreis. Mit dieser Maßnahme sorgt die Gemeinde Nonnweiler dafür, dass auch künftig Gewerbetreibende Ansiedlungsflächen in unserer Gemeinde vorfinden. Wir alle haben noch den 20. Juni 2013 in Erinnerung, als sich Fluten vom Himmel ergossen und die Wassermassen insbesondere Primstal und Bierfeld stark in Mitleidenschaft gezogen haben. Für den Hochwasserschutz sind deshalb insgesamt Euro im Plan eingestellt, wovon ungefähr zwei Drittel für Maßnahmen in Primstal und ein Drittel für Maßnahmen in Bierfeld und Braunshausen bestimmt sind. In Primstal werden diese Mittel durch Gelder der Teilnehmergemeinschaft ergänzt, so dass letztlich ein Betrag von mehr als Euro eingesetzt werden kann. Die Gemeinde will dafür sorgen, dass die schlimmen Zustände vom nach Möglichkeit in Zukunft vermieden werden. Auch im Jahr 2014 werden bedeutende Ausgaben für unsere Feuerwehren geleistet. Wichtigster Ausgabeposten ist die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeugs für den Löschbezirk Primstal im Wert von Euro. Im Jahr 2014 und 2015 werden jeweils Euro eingestellt. Erwähnen will ich noch, dass am Feuerwehrgerätehaus in Kastel als abschließende Maßnahme noch das Dach auf dem Altbau neu eingedeckt wird. Gerade das Feuerwehrgerätehaus in Kastel ist ein Beispiel dafür, dass Planung und Durchführung einer Maßnahme auch im vorgesehenen Kostenrahmen erfolgen können. Dies war in der Vergangenheit unter Bürgermeister Schneider häufiger nicht der Fall. Ich will nur an das Castellum in Kastel und die Villa Straub in Nonnweiler erinnern. Da wurde der ursprüngliche Kostenrahmen weit überzogen. Dagegen sind Maßnahmen wie der Neubau des Kindergartens in Otzenhausen und die Sanierung des Kindergartens in Braunshausen unter der Regie von Franz Josef Barth zu finanziellen Punktlandungen geworden. Ich will damit sagen, dass die tatsächlichen Ausgaben auch den geplanten Kosten entsprechen. In diesem Jahr wird nun der Kindergarten in Primstal folgen. Er wird erweitert und rundum saniert, es werden 15 Krippenplätze geschaffen. Die Gemeinde beteiligt sich an den Gesamtkosten dieser Maßnahme in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro mit Euro. Die entsprechenden Mittel wurden bereits 2012 und 2013 bereitgestellt. Mit dieser Maßnahme setzen wir die Schaffung von Krippenplätzen in unserer Gemeinde fort. Für den Kindergarten Nonnweiler laufen zurzeit schon die Planungen. Der Kindergarten in Kastel wird ebenfalls noch folgen. Für beide Kindergärten sind in diesem Jahr Mittelansätze von je Euro eingestellt. Die Gemeinde bekennt sich damit zu allen fünf Standorten. Wenn alle Kindergärten fertig sind, werden wir in unserer Gemeinde nach den derzeitigen Planungen 70 Krippenplätze vorhalten, so dass wir für ca. 40 Prozent der Kinder Krippenplätze anbieten können. Mit diesem Angebot sorgen wir dafür, dass junge Familien besser Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren können. Bedauerlich in Zusammenhang mit den Kindergärten in Nonnweiler und Kastel ist, dass die Zuschussgelder für die Einrichtung von Krippenplätzen zwischenzeitlich knapp geworden sind. Während die meisten anderen Gemeinden im Kreis St. Wendel frühzeitig ihre Maßnahmen bei der Erweiterung des Krippenangebots angemeldet haben, als die Zuschussmittel noch reichlich verfügbar waren, laufen wir heute dieser Entwicklung hinterher. Wenn man uns in den vergangenen Wochen an anderer Stelle vorgeworfen hat, wir hätten Entwicklungen verschlafen, dann kann ich diesen Vorwurf hier und heute nur erwidern. Denn auch in der Gemeinde Nonnweiler können viele junge Familien heute nicht mehr einfach so auf Oma oder Opa zurückgreifen, wenn sie Familie und Beruf unter einen Hut bringen wollen. Dies hatte Bürgermeister Schneider und die CDU noch vor ein paar Jahren völlig anders gesehen und deshalb den Krippenausbau eher zögerlich angegangen. Wenn wir schon bei der Betreuung von Kindern angekommen sind, so möchte ich bei dieser Gelegenheit erwähnen, dass sich unsere Gemeinschaftsschule in Primstal in den letzten Jahren dank des besonderen Engagements der neuen Schulleitung sehr positiv entwickelt hat. Lagen die Anmeldezahlen für die 5. Klasse noch vor drei Jahren unter 20, so haben wir in den vergangenen beiden Schuljahren Anmeldezahlen von deutlich über 30. Die Tendenz geht nach oben, dies zeigen auch die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr. Damit zeichnet es sich ab, dass der Schulstandort in unserer Gemeinde eine Zukunft hat. Hier zeigt es sich, dass es richtig war, für den Erhalt der Schule zu kämpfen. Der Einsatz unseres Bürgermeisters Franz Josef Barth und des Landtagsabgeordneten Magnus Jung haben sich gelohnt. Letztendlich müssen sich allerdings auch in Zukunft die betroffenen Eltern und Kinder für den Schulstandort in unserer Gemeinde entscheiden. Den touristischen Akzent legen wir weiter auf den Keltenpark Otzenhausen. Investiven Ausgaben von Euro stehen Zuschüsse von Euro gegenüber, so dass die Gemeinde netto Euro zu tragen hat. Die Erschließung erfolgt sukzessive und mit Augenmaß. Ins-

5 besondere haben wir auch mit Blick auf mögliche Folgekosten eine Wirtschaftlichkeitsstudie auf den Weg gebracht, damit der Keltenpark letztlich nicht nur ein touristischer Erfolg wird, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht für die Gemeinde tragbar ist. Gerade mit der Schaffung des Nationalparks bieten sich jetzt neue Chancen. Außerdem werden mögliche Risiken auf mehrere Schultern verteilt; denn neben der Gemeinde ist hier insbesondere das Land im Boot. Eine Maßnahme wie der Keltenpark ist für die Gemeinde allerdings nur deshalb zu stemmen, weil Land und Kreis zusammen 80 Prozent Zuschüsse für die investiven Ausgaben gewähren. Wenn wir gerade beim Thema Zuschüsse schon angekommen sind, muss ich die Zuschusspolitik des Landkreises St. Wendel ansprechen: Während der Landkreis St. Wendel beim Städtischen Freibad in St. Wendel rund 20 Prozent Zuschüsse locker macht, gibt es ansonsten maximal 10 Prozent. Dies war auch beim Naturbad Primstal so. Wir würden uns in der Gemeinde Nonnweiler sehr darüber freuen, wenn sich der Landkreis St. Wendel bei Investitionen in unserer Gemeinde auch mit 20 Prozent beteiligen würde. Wenn ich jetzt schon beim Landkreis angekommen bin, möchte ich noch einen weiteren Kritikpunkt nennen. Der Landkreis St. Wendel hat in diesem Jahr seinen Personalkostenansatz um 5 Prozent erhöht. Eine solche Erhöhung darf dann doch mit einem Fragezeichen versehen werden, zumal überall in den Gemeinden über Stellenkürzungen diskutiert wird und die zusätzlichen Personalausgaben beim Landkreis von den acht kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage gezahlt werden. Ich komme nun zum Haushaltssanierungsplan: Der Sanierungsplan sieht für 2014 jährliche Einsparungen von Euro vor; das Volumen für die nächsten vier Jahre von 2014 bis 2017 beträgt damit Euro. Der Haushaltssanierungsplan ist Grundlage für Zuschüsse aus dem kommunalen Entschuldungsfonds. Die Gemeinde Nonnweiler erwartet allein für dieses Jahr einen Zuschuss in einer Größenordnung von Euro. Der Sanierungsplan sieht in den kommenden Jahren keine Steuererhöhungen vor. Für 2014 wurden die Steuerhebesätze bereits im Dezember 2013 in unveränderter Höhe beschlossen. Mit den bereits beschlossenen Steuererhöhungen in den Jahren 2012 und 2013 haben die Grundbesitzer und insbesondere die Gewerbetreibenden bereits einen beachtlichen Anteil am geforderten Einsparpotential geleistet. Dies erkennen wir ausdrücklich an. Größter Einnahmeanteil in den kommenden vier Jahren sind die Einnahmen aus Windenergie mit insgesamt ca Euro jährlich. Dies ist möglich, weil die Gemeinde Nonnweiler als erste Gemeinde im Saarland einen neuen Flächennutzungsplan beschlossen hat, der Windenergiegebiete ausweist. Im Gegensatz zum Zickzack-Kurs der CDU, die mal weniger und dann mal wieder mehr Windvorranggebiete wollte und manchmal auch den Bau von Windanlagen schlichtweg verzögern wollte, haben wir die Flächennutzungsplanung geradlinig und konsequent vorangetrieben. Dass wir in Kürze von umfangreichen Einnahmen aus Windenergie profitieren können, ist gerade auch ein Verdienst von Bürgermeister und Verwaltung. Ich will hier nochmals die gute Zusammenarbeit mit Saarforst erwähnen. Durch einen gemeinsamen Bieterwettbewerb konnten günstige Vertragsbedingungen mit hohen Vergütungen für die Verpachtung der gemeindeeigenen Grundstücksflächen erzielt werden. Über die Gemeinde-Stiftung Wagner Tiefkühlprodukte konnten bereits im vergangenen Jahr ca Euro an freiwilligen Leistungen (wie Vereinszuschüsse) gezahlt werden. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Wir freuen uns darüber, dass die Firma Nestle/Wagner mit ihrer Stiftung vielfältige Angebote in der Gemeinde Nonnweiler unterstützt, und zwar in der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, aber auch im Bildungsund Sportbereich. Die Einsparungen im Haushalt der Gemeinde Nonnweiler betragen wie bereits erwähnt wenigstens Euro jährlich. Bei dieser Gelegenheit möchte ich erwähnen, dass die Gemeinde Nonnweiler auch weiterhin keine Hallengebühren und keine Nutzungsentgelte für gemeindeeigene Sportplätze erheben wird. Dies kommt insbesondere unseren Sportvereinen mit ihrem breiten Angebot an sportlichen Aktivitäten zu Gute. Im Vergleich dazu sieht die Situation in vielen anderen Städten und Gemeinden mittlerweile ganz anders aus: Viele Vereine müssen einige Tausend Euro jährlich an Benutzungsgebühren zahlen. Als Fazit zum Haushaltsplan bleibt nur zu sagen: Der vorliegende Haushaltsplan kann nicht alle Wünsche erfüllen; aber wir versuchen, die noch zur Verfügung stehenden Gelder gerecht und angemessen zu verteilen. Die SPD hat im vergangenen Jahr bei der Verabschiedung des Haushalts als einzige Partei Verantwortung übernommen. Die SPD übernimmt auch in diesem Jahr Verantwortung und wird dem vorliegenden Haushaltssanierungsplan und dem Haushaltsplan zustimmen. Herr Alexander Schweitzer gibt die Stellungnahme der CDU-Gemeinderatsfraktion zum Haushaltssanierungsplan und zum Haushalt 2014 ab: Ein Lob geht zunächst an den Kämmerer, Herrn Günter Rausch. Er hat den Haushalt übersichtlich und gut lesbar aufgestellt, die Erläuterungen sind aussagefähig. Und die Zahlen? Dafür kann er nichts! Große Ausgabepositionen sind der Endausbau des Gewerbegebietes Münzbachtal in Otzenhausen mit Euro, die Erneuerung der Braunshausener Straße in Schwarzenbach mit Euro, der Ankauf eines neuen Fahrzeuges für die LBZ Primstal mit Euro und der Bau des Keltenparks Otzenhausen mit Euro. Zu diesen Ausgaben erhält die Gemeinde Zuschüsse Dritter von insgesamt Euro, übrigens vom Landkreis St. Wendel auch Euro. Die Gesamtkosten des Projekts Keltenpark belaufen sich auf 3,05 Mio. Euro ohne die neuen Kosten im Rahmen des Nationalparks. Ohne Bürgermeister Hans-Uwe Schneider und die CDU würde es den Keltenpark in seiner bis jetzt durchgeführten Ausstattung nicht geben. Die SPD und ihr damaliger Spitzenkandidat Franz Josef Barth, waren immer dagegen und schrieben in ihrem SPD-Flugblatt 2009: Für die Umsetzung des Projektes Keltengehöft sind von 2010 bis 2012 zusätzliche Ausgaben in Höhe von 1,9 Mio. Euro vorgesehen und das, obwohl mit einer dramatischen Verschlechterung der Finanzsituation ab 2010 zu rechnen ist. Schon jetzt muss die Gemeinde jährlich über Euro für Zinsen aufbringen. Die Schuldenlast wird spätestens in 2010 die 10 Mio. Euro Grenze überschreiten. Hier muss gegengesteuert werden. Mit uns gibt es keine Verschwendung von Steuergeldern für Prestigeobjekte. Wieviel kosten Keltenpark und Nationalpark heute, Herr Bürgermeister? Die CDU steht auch heute noch hinter dem Projekt Keltenpark. Im Übrigen, wenn hier von Verschwendung gesprochen wird, darf ich hier auch mal den Ausbau des Radweges zwischen Primstal und Kastel erwähnen. Was ist eigentlich mit dem Ausbau des Radwegenetzes zwischen Kastel und Primstal? Auch dieses Projekt wurde von uns auf den Weg gebracht aber von der SPD kritisiert. Realisierung seit dem? Fehlanzeige! Aber auch hier wird sich die SPD eines Tages mit fremden Federn schmücken. Ein Projekt das von Wahlkampf zu Wahlkampf immer angekündigt wird, aber auch bis jetzt nur immer teurer wird. Von 1,2 Mio. Euro, im Dezember waren es noch 1,5 Mio. Euro, spricht Kurt Rech in der Ortsratssitzung Primstal nun schon von 1,8 Mio. Euro. Der CDU-Fraktion ist bekannt, wer die Kosten für den Radweg übernimmt. Ich warne jedoch davor, dass der Radweg Primstal-Kastel irgendwann im Schwarzbuch der Steuerverschwendungen auftaucht. Das möchte mit Sicherheit keiner hier im Rat. Die CDU steht auch nach wie vor hinter dem Freizeitzentrum Peterberg und der Schließung des Winterdienstes. Während der Verantwortung von Bürgermeister Hans-Uwe Schneider und der CDU wurde auf dem Peterberg investiert. Ich erinnere nur an die Sanierung der Schalenrutschbahn und an das neue Rutschenparadies. Selbstverständlich sind auch Zuschüsse von der damaligen Landesregierung und dem Landkreis St. Wendel geflossen. Bürgermeister Hans-Uwe Schneider hat das Geld für die Gemeinde aus Saarbrücken mitgebracht. Heute liest man überall, dass der Landtagsabgeordnete Dr. Magnus Jung und Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth Geld locker machen. Wo war eigentlich Dr. Magnus Jung zu der damaligen Zeit? Es sollte auch schon damals seine Aufgabe gewesen sein, für die Gemeinde Gelder in Saarbrücken locker zu machen. Die SPD und ihr damaliger Spitzenkandidat haben 2009 richtig erkannt, dass der geplante Ferienpark am Bostalsee eine große Chance für die Gemeinde Nonnweiler ist und haben ein Konzept gefordert, weil dringender Handlungsbedarf besteht. Wenn die Gäste ( Besucher im Jahr) kommen, muss unsere Gemeinde vorbereitet sein und sich ausgezeichnet präsentieren, damit sie wirtschaftlich profitieren kann. Wir fragen hier allerdings, wie sieht das Konzept der Gemeinde Nonnweiler aus, wie ist sie auf Besucherströme vorbereitet? Bei der Planung zu den Krippenplätzen und der Situation der Kindergärten in der Gemeinde, war die CDU es, die sich dafür eingesetzt hat, dass alle 5 Kindergärten in der Gemeinde berücksichtigt werden. Dass wir auch entgegen den großen Bedenken der SPD u. a. von Dr. Magnus Jung heute gut aufgestellt sind, konnte man heute ja auch in der Presse verfolgen. Wir sind mit dem Ausbau der Krippenplätze voll im Plan. 5

6 6 Wir stehen auch in der Zukunft für den Erhalt und die Weiterführung des Mehrgenerationenhauses. Das MGH ist nicht nur ein optischer Leuchtturm, sondern auch unverzichtbar für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde. Unsere Bundestagsabgeordnete Nadine Schön hat und wird sich zukünftig für eine finanzierte Weiterführung stark machen. Im Haushalt schlagen sich auch die Maßnahmen des letzten großen Investitionsprogramms nieder. Energetische Sanierung der Mehrzweckhalle Primstal, der Kurhalle, des Rathauses u.v.a.m. Die verringerten Energiekosten entlasten heute unseren Haushalt. Auch hier hatte die SPD wie so oft große Bedenken. Die CDU ist mit vielen Ansätzen im Haushalt nicht einverstanden, sie war nicht mit den überhöhten Preisen des Trinkwassers und auch nicht mit den familienunfreundlichen Preisen des Freizeitzentrums einverstanden. Aber unsere Gemeinde wird Zukunft haben und wir werden maßgeblich daran wie in der Vergangenheit mitarbeiten. Die SPD hat während unserer Verantwortung in der Gemeinde alle Haushalte aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Auch die SPD-Kreistagsfraktion unter der Führung von Dr. Magnus Jung, hat in den letzten Jahren alle Haushalte abgelehnt. Gleichzeitig nimmt sie aber die Zuschüsse für die Gemeinde Nonnweiler oder auch für Idee-on/Was geht? entgegen. Wir sind nicht mit allem was Verwaltung und SPD vorgelegt haben, einverstanden. Wir stehen aber für die Zukunft unserer Gemeinde und stimmen deshalb dem Haushalt 2014 zu. Beim Haushaltssanierungsplan werden wir uns der Stimme enthalten, da wir davon überzeugt sind, dass mit einer neuen Ratsmehrheit nach der Wahl am 25. Mai über die Planung für die Jahre 2015 bis 2017 sowieso neu verhandelt und gestritten werden muss. Frau Brigitte Heck gibt die Stellungnahme der FWG-Gemeinderatsfraktion zum Haushaltssanierungsplan und zum Haushalt 2014 ab: Heute verabschiedet der Gemeinderat den 8. doppischen Haushalt. Seit der Einführung der Doppik 2007 in der Gemeinde Nonnweiler zeigt uns dieses Instrumentarium deutlich, wie sich die tatsächliche Finanzsituation der Gemeinde darstellt. Unwägbarkeiten und plötzlich eintretende Ereignisse können eine Kommune kurzfristig ins Trudeln bringen. Langfristig können die kommunalen Finanzen jedoch ohne Reform, trotz der Haushaltssanierungskonzepte nicht in Gleichklang gebracht werden. Bund und Länder stehen hier in der Pflicht, endlich zu handeln! Es gibt auch 2014 keinen Grund zur Euphorie, selbst wenn heute hier ein Haushalt beschlossen wird, der erstmals seit 2009, nach 5 bitteren Jahren, keine neuen Kassenkredite aufweist; diese sogar um 20 % verringert. Wir sollten die kommunale Finanzlage nicht durch eine rosarote Brille betrachten, sondern die Situation hier und heute und für die Zukunft sachlich und nüchtern analysieren und Entscheidungen für die Zukunft wohl überlegen. Erlauben Sie mir folgenden Vergleich: Die Gemeinde Nonnweiler verlässt 2014 den holprigen, ausgetretenen, mit Wurzeln und Felsbrocken übersäten Pfad; sie begibt sich nun auf einen steinigen Weg in die Ferne. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Mit Augenmaß und Vernunft Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen! Die gesetzlichen Vorgaben und Bemühungen 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, können nur durch Einsparungen und äußerste Haushaltsdisziplin erreicht bzw. angestrebt werden. Es geht zuweilen auch nicht ohne schmerzliche Einschnitte und unpopuläre Entscheidungen. Nach dem Haushaltssanierungskonzept muss die Gemeinde Nonnweiler jährlich Euro nachhaltig einsparen. Für Investitionen bleibt daher nur ein geringer Spielraum, auch wenn die Wunschliste bzw. das Wunschdenken noch so groß ist. Besinnen wir uns auf unsere Stärken! Als attraktiver Wirtschaftsstandort mit vielen Arbeitsplätzen sind wir auch für zuzugswillige Bürger interessant. Wir sollten daher unser Augenmerk auch auf die Schaffung neuer Baugrundstücke im innerörtlichen Bereich richten. Lange leerstehende Gebäude können eventuell angekauft wie in Kastel vorgesehen abgerissen und als Baugrundstücke verkauft werden. Leerständen und Verfall würde somit in Zeiten des demographischen Wandels entgegengewirkt. Die Bürger prägen ihre Ortsbilder. Patenschaften und weiteres ehrenamtliches Engagement steigern das einladende Erscheinungsbild der Dörfer und die Lebensqualität der Bürger. Größere investive Maßnahmen in die Infrastruktur leistet die Gemeinde, indem sie 2014 den Endausbau des Gewerbeparks Münzbachtal sowie die Erneuerung der Braunshausener Straße in Schwarzenbach tätigt. Das Zahlenwerk hierzu kann ich mir aufgrund der Vorredner ersparen. Die Straßeninstandsetzung ist und bleibt ein immerwährendes Thema. Mit Euro im Haushalt 2014 werden prekär nur Löcher gestopft soll die Trierer Straße in Nonnweiler endlich neu ausgebaut werden. Es ist allerhöchste Zeit, bevor Menschen zu Schaden kommen. Weitere Mittel werden für den notwendigen Hochwasserschutz und eine weitere Brückensanierung bereitgestellt. Für die Unterhaltung der Friedhöfe und Friedhofshallen stehen Euro zur Verfügung. Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten werden den Trägern anderer Kindergärten in Höhe von Euro gewährt. Die Teilnehmergemeinschaften erhalten Euro. Der Um- und Ausbau der Kindergärten in Nonnweiler und Kastel mit der Schaffung von Krippenplätzen wird durch die Bereitstellung der Planungskosten, jeweils Euro, auf den Weg gebracht. Wir fordern von Bund und Land, dass uns die hierzu notwendigen Mittel nicht versagt werden, sondern wie bisher zur Verfügung gestellt werden. Nachdem 2013 das mit viel Eigenleistung umgestaltete Feuerwehrgerätehaus in Kastel seiner Bestimmung übergeben werden konnte, sind im Haushalt Euro als 1. Rate für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für den LBZ Primstal veranschlagt. Weitere kleinere Investitionen sieht der Haushaltsentwurf vor. Der Ausbau und die Inwertsetzung unseres einzigartigen Kulturdenkmals Keltischer Ringwall gewinnt mit der Errichtung des länderübergreifenden Nationalparks Hunsrück-Hochwald zum 1. Januar 2015 an Dynamik. Als südliches Eingangstor zum Nationalpark muss nun das Zentralgebäude schnellstmöglich folgen. Die Errichtung des Keltendorfes wird 2015 abgeschlossen sein. Das Freizeitzentrum Peterberg wurde entrümpelt, der unrentable Winterbetrieb eingestellt. Der Bau eines Spielplatzes wird die Attraktivität erhöhen. Bereits 2008 habe ich folgende Worte gewählt: Wir sind und bleiben eine liebens- und lebenswerte Gemeinde! Wir sehen optimistisch in die Zukunft. Diese Zeilen haben weiterhin Gültigkeit! Die FWG-Gemeinderatsfraktion stimmt dem Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Nonnweiler zu! Herr Roland Riemann gibt die Stellungnahme der AfN-Gemeinderatsfraktion zum Haushaltssanierungsplan und zum Haushalt 2014 ab: Aufgrund der vorgelegten Einsparvorschläge der AfN-Fraktion seit 2011 wurde bislang von unseren Vorschlägen so gut wie keiner umgesetzt. Wir, die AfN-Fraktion, haben einen Anfang getätigt, indem wir unsere Fraktionsgelder um die Hälfte gekürzt haben. Dies vermissen wir von den anderen Fraktionen. Darüber hinaus ist die Verwaltung unseren weiteren Einsparvorschlägen, wie beispielsweise dem Verkauf des ehemaligen Grundschulgebäudes in Kastel, Einstellung Nonnibusverkehr usw. nicht nachgekommen. Wir haben in den letzten Jahren genügend Einsparvorschläge vorgeschlagen. An einer Umsetzung dieser Vorschläge werden Sie in Zukunft nicht herum kommen. Anderenfalls droht der Gemeinde Nonnweiler in den nächsten Jahren der finanzielle Kollaps und der Zusammenschluss mit anderen Kommunen. Die Einsparungen im Haushaltssanierungsplan basieren fast ausschließlich auf Steuer- und Gebührenerhöhungen und geplanten Einnahmen aus der Verpachtung von Windkraftflächen. Bislang befindet sich noch keine Anlage im Bau. Fraglich ist aus unserer Sicht, warum mit solchen Einnahmen fest gerechnet wird. In unserer Gemeinde werden immer nur die Steuerzahler zur Kasse gebeten, statt den Mut für echte Veränderungen im Haushalt zu haben. Von echten Sparbemühungen der Verwaltung ist nach Durchsicht des Haushaltes 2014 nichts ersichtlich. Deshalb lehnt die AfN-Fraktion den vorliegenden Haushalt 2014 und den Haushaltssanierungsplan ab. Zur Stellungnahme der CDU-Fraktion erwidert Bürgermeister Dr. Barth: Aus der Haushaltsrede der CDU-Fraktion möchte ich lediglich drei falsche bzw. irreführende Behauptungen richtigstellen: 1. Wenn Herr Schweitzer behauptet, dass die CDU mit vielen Ansätzen im Haushalt, wie z.b. dem Trinkwasserpreis und den Preisen im Freizeitzentrum Peterberg nicht einverstanden sind, möchte ich ihn darauf hinweisen, dass diese Gebühren nicht Bestandteil des hier zu verabschiedenden Haushaltsplanes sind. Vielmehr wurden diese Gebühren in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freizeitzentrum Peterberg bereits in anderer Sitzung beschlossen. 2. Wenn die CDU behauptet mit dem Ausbau der Krippenplätze sind wir voll im Plan. Dass wir gut aufgestellt sind, konnte man auch heute aus der Presse verfolgen, ist dies schlichtweg falsch. Fakt ist, dass der Versorgungsgrad in unserer Gemeinde 29 % beträgt und erst bei der Realisierung von 70 Krippenplätzen eine Versorgung von 41 % erreicht ist. Hierzu sind die Kindergärten in Nonnweiler und Kastel

7 zeitnah um- bzw. auszubauen. In dem angesprochenen Pressebericht spricht Landrat Udo Recktenwald von einem notwendigen Bedarf von 45 % und über Finanzierungsprobleme bei der Schaffung von Krippenplätzen weil das Land weniger Zuschüsse auszahlen wird. Daraus kann ich nicht ablesen, dass wir gut aufgestellt sind. 3. Ich verstehe den Sinn der Ausführungen bzgl. des Radweges zwischen Kastel und Primstal nicht. Will die CDU-Fraktion nun den Radweg Kastel Primstal oder will sie ihn nicht. Es ist doch bekannt, dass die Planung, die Kostenübernahme und die Bauausführung des Radweges durch das Land erfolgen. Insofern tangiert dieses Vorhaben den Gemeindehaushalt überhaupt nicht. Nach ausführlicher Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt den Haushaltssanierungsplan bis zum Jahre 2017 in der vorliegenden Form. Abstimmung: 16 dafür, 1 dagegen, 8 Enthaltungen Das Gemeinderatsmitglied Roland Riemann war bei der Beschlussfassung nicht anwesend. 2) Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Nonnweiler Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge siehe TOP 1. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Haushaltsplan 2014 und die nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Nonnweiler für das Jahr 2014 Aufgrund der 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Februar 2009 (Amtsbl. S. 1215) beschließt der Gemeinderat am 10. April 2014 folgende Haushaltssatzung: 1: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf EUR dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf EUR 2. im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf EUR den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf EUR 2: Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf EUR. 3: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4: Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf insgesamt EUR. 5: Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage wird nicht festgesetzt. 6: Die Hebesätze für die Realsteuern wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 400 v.h. 7: Es gilt der vom Gemeinderat am 10. April 2014 beschlossene Stellenplan. 8: Es gilt der vom Gemeinderat am 10. April 2014 beschlossene Haushaltssanierungsplan. Abstimmung: 24 dafür, 2 dagegen 3) Beratung und Beschlussfassung des Investitionsplanes der Gemeinde Nonnweiler bis zum Jahre 2017 Der Gemeinderat Nonnweiler beschließt den Investitionsplan der Gemeinde Nonnweiler bis zum Jahre 2017 in der vorliegenden Form. Abstimmung: 24 dafür, 2 dagegen 4) Beratung und Beschlussfassung des Stellenplanes 2014 der Gemeinde Nonnweiler Der vorliegende Entwurf des Stellenplanes 2014 der Gemeinde Nonnweiler wird hiermit beschlossen. Abstimmung: einstimmig 5) Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Brücke zum Handenberg (Ölmühle) im Ortsteil Primstal Die bestehende Brücke zum Handenberg über einen wasserführenden Graben (Brücke Ölmühle) in Primstal ist laut Prüfbericht 2008H (Prüfung am ) des Ingenieurbüros Willi Lauer erneuerungsbedürftig. Da eine Instandsetzung des alten Einfeld-Wälzträgerbauwerks nach Einschätzung des Prüfers die Kosten eines Neubaus voraussichtlich überschreiten würde, wurde ein Ersatzneubau vorgesehen zunächst als Rahmenbauwerk mit identischen Abmessungen zum Bestand. In Anbetracht der berechneten Kosten dieser Variante von ca Euro brutto begann die Suche nach einer Alternativlösung zur Grabenüberquerung unter Beibehaltung des vorhandenen Fließquerschnitts im Grabenbereich. Vorschlag des planenden Ingenieurbüros Fuchs für eine kostengünstige Lösung war eine Grabenquerung als Doppelrohrdurchlass 2 x DN Diese Variante kam nach der Genehmigung durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nach erfolgter Ausführungsplanung zur Ausschreibung. Beschluss: Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten zur Erneuerung der Brücke zum Handenberg (Ölmühle) in Primstal an die mindestfordernde Firma Max Düpre, Hermeskeil, zur geprüften Angebotssumme von ,12 Euro brutto. Abstimmung: einstimmig 6) Anpassung des bestehenden Gasliefervertrages für die Lieferstellen der Gemeinde Nonnweiler Sachverhalt: Die energis GmbH ist der vertragliche Gaslieferant für die kommunalen Gebäude der Gemeinde Nonnweiler. Der zurzeit gültige Gaslieferungsvertrag endet am Die energis GmbH bietet der Gemeinde eine neue günstigere Preisregelung rückwirkend für das erste Halbjahr 2014 sowie eine Fortsetzung der Gaslieferung zu günstigeren Konditionen für den Folgezeitraum zweites Halbjahr 2014 und die Jahre 2015 und 2016 an. Die Gemeinde kann dadurch jährlich ca ,00 Euro bei den Gasverbrauchskosten einsparen. Die Anpassung der Gaslieferungsverträge mit der energis wurde am bei einer gemeinsamen Bürgermeisterdienstbesprechung auf Kreisebene behandelt. Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, die vertragliche Anpassung des bestehenden Gaslieferungsvertrages mit der energis GmbH für das erste Halbjahr 2014 verbunden mit einer Fortsetzung des Vertrages für den Zeitraum zweites Halbjahr 2014 bis Ende 2016 vorzunehmen. Abstimmung: einstimmig 7) Mitteilungen und Anfragen keine Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Niederschrift Nr. 4/2014 Verhandelt im Sitzungssaal des Rathauses Nonnweiler am 8. Mai Der Gemeinderat Nonnweiler besteht aus 27 Mitgliedern. Anwesend sind unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Dr. Franz Josef Barth die Mitglieder Bock Manfred, Görgen Christof, Hahn Joachim, Heck Brigitte, Junk Bernd, Klein Heinz, Lauer Thomas, Leidinger Thomas (ab Uhr Pkt. 3, bis Uhr), Lukas Michael, Marmitt-Glass Sabine, Mörsdorf Petra, Paulus-Feis Anne (bis 19 Uhr, Pkt. 3), Peter Rainer, Rech Kurt, Riemann Roland, Schäfer Marcel, Scherer Erwin, Scherer Winfried (bis Uhr Pkt. 3), Schmitt Alfred, Schneider Martin (bis Uhr, Pkt. 3), Schön Hans-Jürgen, Schweitzer Alexander, Straub Günter, Warken Inge, Weber Theo. Entschuldigt fehlen Maurer Hermann, Schmitt Albert. Weiter sind anwesend von der Verwaltung: Gde.-Oberamtsrat Michael Borre, Gde.-Angest. Selina Giebel, Gde.-Angest. Thomas Finkler, Gde.- Angest. Baldur Thome. Beginn: 18 Uhr; Ende: Uhr. Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth begrüßt die Gemeinderatsmitglieder sowie die anwesenden Zuhörer und stellt fest, dass zur Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Tagesordnung: öffentlich 1) Vergabe des Auftrages zum Endausbau des Gewerbeparks Münzbachtal im Ortsteil Otzenhausen 7

8 8 2) Vergabe des Auftrages zur Sanierung des Kriegerdenkmales auf dem Friedhof im Ortsteil Otzenhausen 3) Stellungnahme der Gemeinde zum Genehmigungsantrag der Fa. Behles Bus GmbH nach 42 Personenbeförderungsgesetz auf eigenwirtschaftliche Bedienung des Linienbündels WND ) Mitteilungen und Anfragen Beratung und Beschlussfassung: öffentlich 1) Vergabe des Auftrages zum Endausbau des Gewerbeparks Münzbachtal im Ortsteil Otzenhausen Sachverhalt: Die Gemeinde hat in den Jahren 2003/2004 den Gewerbepark Münzbachtal erweitert und an den Autobahnzubringer (Kreisel) angeschlossen. Die Planstraße A (In der Held) wurde damals im Vorstufenausbau hergestellt. Die Planstraße B (Am Erzschutt) wurde lediglich als Baustraße (20 cm Frostschutzschicht) ausgeführt. Dieser Bereich erhält nun einen Vollausbau. Ebenso werden hier noch fehlende Wasser- und Kanalleitungen verlegt. Zur Gewährleistung eines sicheren Fußgängerverkehrs und zur Anpassung an die bestehenden Gehwege des älteren Industriegebietes wird ein neuer Gehweg von ca m Gesamtlänge hergestellt. Für die Gesamtmaßnahme stehen Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr in Höhe von ca. 70 % der Baukosten und darüber hinaus eine Bedarfszuweisung des Innenministeriums von ca Euro für den Straßenausbau zur Verfügung. Die Maßnahme ist im Haushalt 2014 finanziert. Die Details zum Vergabeverfahren liegen dem Gemeinderat vor. Basierend auf dem Wertungsbericht des Ingenieurbüros Fuchs und der Empfehlung der Verwaltung ergeht folgender Beschluss. Beschluss: Der Auftrag zur Durchführung der Arbeiten zum Endausbau der Erschließung im Industriegebiet Münzbachtal Otzenhausen wird an die mindestfordernde Firma, Fa. Backes AG & Co. KG zur geprüften Angebotsendsumme von ,50 Euro brutto vergeben. Abstimmung: einstimmig 2) Vergabe des Auftrages zur Sanierung des Kriegerdenkmales auf dem Friedhof im Ortsteil Otzenhausen Sachverhalt: Das Kriegerdenkmal auf dem Friedhof Otzenhausen ist derzeit in einem von der Witterung stark angegriffenen Zustand. Etliche Fugen des Natursteinmauerwerks sind ausgebrochen, die gemauerte Abdeckung der beiden Säulen teilweise lose (Unfallgefahr), das große Kreuz auf der mittleren Mauer ist nicht verankert und die Stufen zum Vorplatz nicht mehr verkehrssicher. Darüber hinaus sind die vier kleinen Säulen, die den Vorplatz zum Friedhof hin abgrenzen (Ketten) teilweise beschädigt. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Kriegerdenkmal in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen, beschloss die Verwaltung zusammen mit dem Ortsrat Otzenhausen eine Sanierung durchführen zu lassen. Mit Blick auf die Kosten und nach Recherchen in alten Unterlagen wurde vom Ortsrat beschlossen, dass die offenbar nachträglich angebauten Pfeiler und Ketten zur Abgrenzung des Vorplatzes nicht saniert, sondern zurückgebaut werden (Urzustand). Um den erforderlichen Aufwand (Arbeitsschritte und Kosten) zu bestimmen, fanden mit drei verschiedenen Fachfirmen mehrere Ortstermine statt, in denen das Ziel besprochen und um Vorschläge zur Umsetzung gebeten wurde. Durch die Freiheit der Verfahrenswahl zur Sanierung des Mauerwerks und den nicht vollständig vergleichbaren Arbeitsumfang kommen die drei Anbieter zu folgenden Angebotsendsummen: Fa. Reis & Wilhelm GmbH: ,44 EUR brutto Fa. Markus Glöckner Natursteine: ,32 EUR brutto Steinmetz und Bildhauermeister Markus Backes 6.357,58 EUR brutto Das beste Preis-Leistungsverhältnis liegt dem Angebot der Firma Markus Backes aus Schwarzenbach zugrunde. Beschluss: Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten zur Sanierung des Kriegerdenkmals auf dem Friedhof Otzenhausen an die Firma Steinmetz und Bildhauermeister Markus Backes, Schwarzenbach, zur geprüften Angebotsendsumme von 6.357,58 EUR brutto. Abstimmung: 1 Enthaltung, 23 dafür 3) Stellungnahme der Gemeinde zum Genehmigungsantrag der Fa. Behles Bus GmbH nach 42 Personenbeförderungsgesetz auf eigenwirtschaftliche Bedienung des Linienbündels WND Sachverhalt: Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt anhand einer Powerpointpräsentation, die wie folgt zusammengefasst werden kann: Am hat die Behles Bus GmbH, St. Wendel, die Erteilung der Genehmigung Linienbündel WND nach 42 PBefG eigenwirtschaftlich beantragt. Der Antrag erfolgte auf die Vorabbekanntmachung der Vergabeabsicht des Landkreises St. Wendel im EU-Amtsblatt am Bestandteil sind die Linienbündel WND 3 ab und die Linienbündel WND ab für die Dauer von jeweils 10 Jahren. Im vorliegenden Antrag gestaltet die Behles Bus GmbH das Verkehrsangebot nach einem eigenen neuen Bedienungskonzept. Gemäß 14 PBefG hat die Gemeinde Nonnweiler bis zur verlängerten Anhörfrist, , ihre Stellungnahme zu dem Antrag dem Landkreis bzw. der Genehmigungsbehörde (VGS Verkehrsmanagement- Gesellschaft Saar mbh) mitzuteilen. Die Stellungnahme wird gehört, hat aber keine bindenden Wirkungen. Nach Auskunft in der letzten Kreistagssitzung wird die Frist zur Abgabe der Stellungnahme voraussichtlich um vier Wochen, bis zum verlängert. Nach Rücksprache mit der VGS gilt diese Fristverlängerung dann auch für die einzelnen Kommunen. Der ÖPNV in Nonnweiler wird geleistet durch die Linien: R2 St. Wendel-Primstal-Wadern R200 Türkismühle-Nonnweiler-Hermeskeil 217 Schülerverkehr Wadern, Hermeskeil 630 Schülerverkehr Türkismühle 629 Gemeindebus (Nonnibus) Grundschülerbeförderung Es sind alle Linien außer die Linie R 200 von dem Antrag der Firma Behles betroffen. Sonderfall Gemeinde Nonnweiler: Das Bündel 3 wird derzeit über eine Notvergabe aus dem Jahre 2012 bedient. Diese endet am Das Bündel WND 3 muss also zum vergeben sein. Die Gemeinde hat derzeit einen rechtsgültigen Vertrag bis zum für die Beförderung der Grundschüler mit der Fa. Zarth aus Wadern. Die Grundschülerbeförderung ist aber Bestandteil des eigenwirtschaftlichen Antrages Behles Bündel WND 3 ab Der Bürgermeister erklärt, dass nach dem Änderungswunsch der Verwaltung bzgl. der Linie 217 die Schülerbeförderung nach Wadern und Hermeskeil vergleichbar wäre. Unter Berücksichtigung dieser Änderungswünsche und der Annahme von der Firma Behles ist die Beförderung der Grundschüler prinzipiell gewährleistet. Eventuelle Probleme durch Überbelegung der Busse und die Verwendung von Gelenkbussen im Grundschülerverkehr können erst in der Praxis bewertet werden. Sehr kritisch sieht die Verwaltung die Neufestlegung des Nonni-Ringes ohne Einbindung von Primstal (Linie 629). Primstal wird durch diese Routenführung von der Gemeinde isoliert, was den Gemeindebestrebungen diametral entgegensteht. Besuche von Rathaus, Hallenbad, Einkaufszentrum etc. wären nach dem neuen Plan mit Hilfe des ÖPNV nur sehr umständlich und mit hohem Zeitaufwand möglich. Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Erwin Scherer, gibt folgende Stellungnahme zu Protokoll: Die SPD-Fraktion lehnt das Angebot der Fa. Behles ab. Wir sehen zwar auch das Einsparpotential, das bei diesem Angebot im Raum steht. Damit lässt sich aber nicht jede Einschränkung rechtfertigen. Wesentlicher Kritikpunkt am Konzept der Fa. Behles ist die fehlende Anbindung des Ortsteils Primstal an die restliche Gemeinde. Für Primstaler wäre es demnach nicht möglich, mit dem Bus beispielsweise nach Nonnweiler zum Rathaus zu fahren. Umgekehrt wäre es auch für Bürger aus Kastel nicht mehr möglich, von Kastel nach Primstal zum Arzt zu fahren. Wir wollen nicht, dass der Ort Primstal vom Rest der Gemeinde isoliert wird. Deshalb sprechen wir uns für eine Ausschreibung (für die Zeit ab 2016) aus. Der Sprecher der FWG-Fraktion, Herr Theo Weber, erklärt, seine Fraktion spricht sich gegen den Antrag aus. Wenn es 2016 zu einer europaweiten Ausschreibung kommt, soll zuvor die Leistungsausschreibung genau bezeichnen, welche Linien beinhaltet sind, damit künftige Angebote besser vergleichbar sind. Der Sprecher der AfN-Fraktion, Herr Roland Riemann, erklärt, dass seine Fraktion das Angebot für unvollständig empfindet und zusätzliche Linien mit erheblichen Kosten verbunden seien.

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013. Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013. Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Krempermoor Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013 Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr Ort, Raum: Krempermoor,

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

1 Million 33 tausend und 801 Euro.

1 Million 33 tausend und 801 Euro. Gemeinderat 24.02.2011 19.00 Uhr TOP 7 / Haushalt Stellungnahme der CDU-Fraktion Sperrfrist: Redebeginn, es gilt das gesprochene Wort. Als ich den Entwurf des Haushaltes 2011 gesehen habe, bin ich zunächst

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt Gemeinde Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 5/2/2007 des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt am 18.10.2007 in in den Vereinsräumen der Wetterauhalle, Södeler Weg

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

SPD-Stadtratsfraktion Aschaffenburg

SPD-Stadtratsfraktion Aschaffenburg SPD-Stadtratsfraktion Aschaffenburg SPD-Stadtratsfraktion, Goldbacher Straße 31, 63739 Aschaffenburg Telefon:0175/402 99 88 Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Giegerich Aschaffenburg, 31.3.2015 Oberbürgermeister

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Bärweiler vom 07. Januar 2015 Sitzungsort: Haus am Dorfplatz Anwesend: Schriftführer/in: Es fehlen: Vorsitzender:

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10 Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8

Mehr

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis samt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

Die Präsentation hatte die wichtigsten Ereignisse seit der Bürgermeisterwahl im Mai 2011 zum Inhalt.

Die Präsentation hatte die wichtigsten Ereignisse seit der Bürgermeisterwahl im Mai 2011 zum Inhalt. GEMEINDE HALBTURN 3. Juli 2012 MITTEILUNG DES BÜRGERMEISTERS Liebe Halbturnerinnen und Halbturner! Bgm. Markus Ulram Am 22. Juni 2012 fand die Gemeindeversammlung statt, zu der alle Halbturnerinnen und

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Oberbürgermeister Michael Jann

Oberbürgermeister Michael Jann Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 10. September 2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2014 Sehr geehrte

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch

Mehr

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Pressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert

Pressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert Direktorialbereich 1 Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilung Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

H a u s h a l t 2015

H a u s h a l t 2015 H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle 465.051 1 Aufstellung Kinderkrippe Tausendfüßler UG hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2013 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2014

Mehr

Einladung. Tagesordnung Öffentlich

Einladung. Tagesordnung Öffentlich Weiden i.d.opf., 03.01.2013 Einladung für die am Dienstag, 08.01.2013 um 09:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn Rede im Deutschen Bundestag Gehalten am zu TOP 17 Mindestlohn Parlamentsbüro: Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227-74891 Fax 030 227-76891 E-Mail kai.whittaker@bundestag.de Wahlkreisbüro:

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Informationen über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2014

Informationen über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2014 Informationen über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2014 1. Einwohnerfragestunde 2. Abnahme der Niederschrift (öffentlicher Teil) hier: Sitzung des Gemeinderates vom 14.10.2014 3. Kommunale

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr