AmtsBlatt. Wir bitten unsere Gäste die Straßen der Umzugsstrecke

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1 AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz, Laußig, Zschepplin Jahrgang 24 Freitag, den 28. Februar 2014 Nummer Eilenburger Rosenmontagsumzug am 3. März 2014 unter dem Motto wir tauchen ab Kurzinfos Die Stadtverwaltung informiert Seite 3 Eilenburger Vereine und Verbände Seite 9 Öffentliche Bekanntmachungen Seite 14 Öffentliche Ausschreibung Seite 15 Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Seite 16 Mitteilungen Gemeinden Seite 22 Am Montag, dem wird traditionell in Eilenburg der 22. Rosenmontagsumzug gestartet. Der Eilenburger Carneval Club e. V. zieht Uhr von der Röberstraße über die inzwischen bewährte Umzugsstrecke zum Markt. Ab ca Uhr werden die Narren mit Gefolge am Eilenburger Markt erwartet. Jeder ist aufgerufen an diesem Ereignis teilzuhaben. Säumt Straßen und Plätze mit Schaulustigen. Wir bitten unsere Gäste die Straßen der Umzugsstrecke frei zu halten um jegliche Unfallgefahr zu vermeiden. Schmückt eure Häuser, Wohnungen und Geschäfte. Verbreitet gute Laune zu unserem karnevalistischen Höhepunkt. Im Anschluss an den Umzug ist auf dem Eilenburger Marktplatz wieder Party angesagt. Für allerlei Gaumenfreuden und sonstige Unterhaltung ist bis Uhr gesorgt. Volkshochschule Nordsachsen Aktueller Flyer liegt bei! Anzeigen Über 65 Jahre Kompetenz in Pflege, Kinder- und Seniorenbetreuung Pflegestützpunkt in der Wallstr. 5 Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Pflegeberatung, Hausnotruf, Mahlzeitendienst freie Wohnungen im Wohnen mit Betreuung Pflegedienstleiterin Manuela Winter Tel / h-Ruf: 01 72/ Seit 20 Jahren zufriedene Kunden in Sachsen Sachsen-Anhalt Brandenburg Berlin Fenster Türen Besuchen Sie unsere Ausstellung auf über 350 qm Bad Düben Brückenstraße 5 Tel geöffnet: Mo-Fr: 8-17 Uhr u. Sa: 9-12 Uhr (o. nach tel. Vereinbarung)

2 2 Amtsblatt Eilenburg, Klubraum Rote Jahne Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks Voll ausgestattete Gaststätte bietet Ihnen die Möglichkeit für alle Feiern mitten in der Dübener Heide Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie mich an. Inh. C. Mederake Mobil: / Privat: / Vieles für Tier & Teich Nordring Eilenburg / Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr u. Sa Uhr Not- und Bereitschaftsdienste Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch Tel oder Stadtwerke Eilenburg Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) Gasversorgung 0800 eilenburg oder Fernwärmeversorgung Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen (bei Störungen in der Wasserversorgung) Abwasserzweckverband Mittlere Mulde 24-Stunden-Service über Funktelefon EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Klempner bis bis 6.45 Uhr Fa. Dietrich Elektriker bis bis 6.45 Uhr Fa. Wendt Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eg Bereitschaftstelefon (nur in Havariefällen) Apothekenbereitschaft Linden-Apotheke, An der Linde 1, Hohburg, Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Eilenburg, Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, Wurzen, Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, Machern, Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, Eilenburg, Stadt-Apotheke, Domgasse 1, Wurzen, Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, Brandis, Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, Eilenburg, Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, Wurzen, Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Eilenburg, Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, Wurzen, Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, Eilenburg, Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, Brandis, Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, Eilenburg, Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, Wurzen, Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden zu gewährleisten Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel , Funk: DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel , Funk: Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz- Mehring-Str. 35, Tel DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel , Funk: DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstr. 24, Tel , Funk:

3 Amtsblatt Eilenburg, Gefahrenstelle wurde entschärft Rundweg um den Burgberg erhielt neue Treppe EILENBURG. Rechtzeitig vor dem Beginn der Schönwettersaison haben Mitarbeiter des Eilenburger Bauhofs in der zweiten Februarhälfte eine Gefahrenstelle auf dem Burgberg entschärft. Sie verpassten dem Rundweg an einer abschüssigen Stelle nahe des Bergfrieds insgesamt 14 Treppenstufen aus Naturstein. Das war nötig, damit dort niemand ins Rutschen kommt, erklärt Bauhof-Chef Maik Pressler. Wir hatten hier vor ca. 14 Tagen eine Begehung und sind dabei auf diese Stelle aufmerksam geworden. Sie war steil und extrem rutschig. Es war nicht ungefährlich, hier hochzusteigen. Deshalb haben wir uns entschieden, eine Treppe zu setzen. Trotzdem weist die Stadtverwaltung Eilenburg alle Besucher des Burgbergs darauf hin, dass die Benutzung des Rundwegs auf eigene Gefahr erfolgt. Vom Burgberg hat man einen fantastischen Panoramablick auf die Stadt Eilenburg. Bei gutem Wetter reicht die Sicht bis zu den Hohburger Bergen und den Wurzener Mühlentürmen. Matthias Doberschütz (l.) und Steffen Karwowsky vom Eilenburger Bauhof verpassten dem Burgberg- Rundweg eine neue Natursteintreppe. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Die Narren sind los! Rosenmontagsumzug in Eilenburg am 3. März Eilenburg. Kültzschau helau! Am Montag, 3. März sind in Eilenburg die Narren los. Um 14 Uhr startet in der Röberstraße der große Eilenburger Rosenmontagsumzug. Bei den Umzugsbildern dürfen sich die Zuschauer auf rund 30 bis 40 Laufgruppen und Wagen freuen. Insgesamt sind am Umzug 600 bis 700 Personen beteiligt, so Roland Maurer, der Geschäftsführer vom Eilenburger Carneval Club (ECC). Auf die Besucher kommt ein knallbuntes Spektakel zu. So hat sich allein der ECC mit 180 Kilo Bonbons und 100 Kilo Konfetti gerüstet. Die geplante Umzugsroute: Röberstraße, Dr.-Külz-Ring, Wallstraße, Eckartstraße, Leipziger Straße, Marktplatz, Torgauer Straße, Dr.-Külz-Ring. (s. auch Baustellenkalender) Grafik: Stadtverwaltung Eilenburg

4 4 Neues Dienstfahrzeug übergeben Amtsblatt Eilenburg, Glücksbringer überreicht Wagenschlüssel an OBM Eilenburg. Die Stadtverwaltung Eilenburg hat ihr neues Dienstfahrzeug erhalten. Am Donnerstag, 20 Februar überreichte der Eilenburger Schornsteinfegermeister Freddy Köditz stellvertretend für die Sponsorenfirmen die Wagenschlüssel an Eilenburgs Oberbürgermeister Hubertus Wacker. Das Fahrzeug vom Typ Renault Kangoo ist komplett durch Werbung finanziert. Das Auto wird für Dienstfahrten der Stadtverwaltung genutzt und in den nächsten fünf Jahren im Stadtbild präsent sein. Insgesamt stehen der Stadt fünf Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Im Zuge der Fahrzeugübergabe bedankt sich die Stadt bei allen Unternehmen, welche die Anschaffung des neuen Dienstfahrzeugs ermöglicht haben. Beteiligt haben sich: BRI Mörtitz Bauelemente Rolladenbau Industrieverglasung GmbH, Mörtitz Bistro Marktküche, Eilenburg Unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler Jörg Semmling, Eilenburg Wolf`s Mahlzeit BARF Shop, Mockrehna Gaststätte Waldhof, Falkenhain OT Meltewitz Fubo-Design Parkettleger, Liemehna Gemeinde Jesewitz Der dichtende Koch Ralf Hunger, Wurzen Plantare-Gartenbau, Jesewitz Sax-Bus, Eilenburg National Security Service, Bad Düben Dachdeckermeister Torsten Hartung, Doberschütz Steuerkanzlei Gaby Kausch, Doberschütz/OT Sprotta-Siedlung Eilenburgs Oberbürgermeister Hubertus Wacker (r.) bekam im Beisein von Vertretern der Sponsorenfirmen (im Hintergrund) von Schornsteinfegermeister Freddy Köditz die Wagenschlüssel überreicht. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Bau- und Montageservice Rico Lange, Eilenburg Versicherungs- und Finanzmaklerin Bettina Thiele, Eilenburg AC Auto Check Dirk Mangel, Eilenburg Hörconcept Eilenburg GmbH & Co. KG, Eilenburg Studienkreis Eilenburg, Eilenburg Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbh, Eilenburg Auto-Service Frank Winkler, Eilenburg Ergotherapie-Röhrborn, Eilenburg K+S Bau GmbH, Laußig HR Service GmbH & Co. Römhild KG, Eilenburg Physiotherapie Engel und Hoffmeier, Eilenburg Gerüstbau Freitag, Authausen Bauunternehmen Freitag, Authausen Sven Hauptmann Holzdesign, Doberschütz Schornsteinfegermeister Freddy Köditz, Eilenburg Anmeldung und Aufnahme am Martin-Rinckart-Gymnasium für das Schuljahr 2014/15 Alle Schüler der neuen 5., 6. und 7. Klassen können mit erhaltener Bildungsempfehlung vom 10. bis 14. März 2014 am Martin-Rinckart-Gymnasium Eilenburg, Hochhausstraße 49, zu folgenden Zeiten angemeldet werden: Montag - Mittwoch 08:00-11:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Donnerstag 08:00-11:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag 08:00-11:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten sind Anmeldungen nach telefonischer Vereinbarung möglich ( ). Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam vorgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht besitzen. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden. Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit: Halbjahresinformation Bildungsempfehlung Antragsformular (gelb) Geburtsurkunde 1 Passbild

5 Amtsblatt Eilenburg, Ein Dankeschön in Silber Oberbürgermeister übergibt Fluthelferorden Eilenburg. Am Donnerstag, 20. Februar übergab Eilenburgs Oberbürgermeister Hubertus Wacker im Eilenburger DRK Pflegeheim Fluthelferorden an rund 35 ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter vom Deutschen Roten Kreuz. Man muss hervorheben, dass es alle ehrenamtliche Kräfte sind, die sich schon am Wochenende am 1. und 2. Juni bei uns gemeldet haben, um zu helfen. Vor allem bei der späteren Evakuierung der Pflegeheimbewohner ab Sonntagabend war ihr Einsatz von unschätzbarem Wert, so Karin Schreiber, die Geschäftsführerin vom DRK Kreisverband Eilenburg. Einen Orden erhielt, wer beim Hochwasser mindestens 24 Stunden im Einsatz war. Für die Fluthelfer vom Deutschen Roten Kreuz gab es jetzt ein Dankeschön in Silber. Fotos: Stadtverwaltung Eilenburg BSZ Eilenburg Rote Jahne Suche nach Knochenmark-Spender für kranken Lehrer in Eilenburg Das berufliche Schulzentrum an der Roten Jahne in Eilenburg startet eine besondere Hilfs- Aktion für einen seiner Lehrer. Der Pädagoge leidet unter einer selten und zugleich lebensbedrohlichen Form von Blutkrebs, könnte aber durch eine Knochenmarkspende Hilfe erfahren. Deshalb wird am 25. März 2014 von bis Uhr im Berufsschulzentrum Eilenburg eine große Registrierungsaktion initiiert, um einen möglichen Spender zu finden. Nötig ist dabei die Entnahme einer Speichelprobe mittels Wattestäbchen. Wie Schulleiterin Dagmar Fröhlich informiert, können Personen zwischen 17 und 55 Jahren teilnehmen. In erster Linie setzen sich die Eilenburger natürlich für ihren Kollegen ein, aber letztendlich könnte aber auch anderen Patienten, die eine Knochenmarktransplantation benötigen, geholfen werden. Die erhobenen Daten gehen in ein Register ein, werden aber ansonsten nicht weitergegeben (z.b. an die Polizei). Falls ein potenzieller Spender gefunden wird, erfolgt zunächst eine schriftliche Benachrichtigung. Danach sind weitere Blutuntersuchungen nötig, alles erfolgt auf freiwilliger Basis. Sollte eine Person in die ganz enge Auswahl als Spender gelangen, erfolgt zu 80 Prozent eine Stammzellentnahme durch Blutabgabe ähnlich wie bei einer Blutspende. Nur bei jedem fünften Spender werden Stammzellen aus dem Knochenmark des Beckenkamms entnommen. Sämtliche Unkosten (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsausfall und andere nichtmedizinische Aufwendungen) übernimmt die Krankenkasse des Patienten. Da der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS) keinerlei öffentliche Mittel für den Ausbau ihrer Datei zu Verfügung stehen, sind natürlich auch Geldspenden eine große Hilfe. So betragen zum Beispiel allein die Laborkosten je Registrierung 50 Euro. Am 25. März wird zudem voraussichtlich auch ein ehemaliger Spender bzw. ein Spendenempfänger für Gespräche zur Verfügung stehen. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. IMPRESSUM - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: , Fax: , Landratsamt Nordsachsen, Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: , amtsblatt@lra-nordsachsen.de, - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Telefax: (03535) , Fax-Redaktion: (03535) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: , Telefon/Fax: Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6 6 Die Jagdgenossenschaft Eilenburg lädt ein Eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Eilenburg findet am Sonnabend, dem um 10:00 Uhr in der Gaststätte Schloßaue in Eilenburg statt. Tagesordnung für die Versammlung 1. Begrüßung 2. Verlesung der Tagesordnung 2.1 Abstimmung über Tagesordnung 3. Bericht des Jagdvorstehers mit Vorstellung der Beschlüsse, Vorstellung der neuen Satzung 4. Bericht der Kassenführerin zum Jahr 2013 / Bericht der Rechnungsprüfer 6. Vorstellung des Haushaltsplanes 2014/ Bericht der Jäger, Interpretation der Abschusszahlen 8. Diskussion 9. Beschlussfassung 9.1 Beschluss über die Anerkennung der Jahresrechnung 2013/ Beschluss zur Entlastung des Kassenführers für das Jahr 2013/ Beschluss zur Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2013/ Beschluss über den Haushaltsplan 2014/ Beschluss über die Verwendung eines Restbetrages aus der Auszahlung Beschluss über die Satzungsänderung 10. Auszählung und Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses 11. Schlusswort Die Versammlung ist nicht öffentlich, nur Mitglieder der Jagdgenossenschaft Eilenburg sind herzlich eingeladen. Bei Veränderungen im Grundbesitz bitte aktuellen Grundbuchauszug zur Vorlage mitbringen. Der Entwurf der neuen Satzung, wird bis zur Versammlung am im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg zur Einsichtnahme für Mitglieder ausgelegt. Lothar Hüther Jagdvorsteher Amtsblatt Eilenburg, Der Stadtseniorenrat lädt ein Unser täglich Brot - Wissenswertes rund um das Brot Frau Palm von der Stadtbäckerei Holz informiert über das Grundnahrungsmittel und bereitet eine lukullische Brotverkostung vor. Wann? Wo? Unkostenbeitrag: Anmeldung: Dienstag, , Uhr K&S Senioren- Residenz, Sydowstr. 1c in Eilenburg 3 EUR incl. Getränk (AB) Neues aus dem Bürgerhaus DIA Kältepolentdeckung kältester bewohnter Ort der Erde So., um 16 Uhr Quelle: Roland Prokein Dia-Vortrag über die Reise von Rostock zum kältesten Ort der Erde und weiter bis nach Australien, zur heißesten Stadt dieses Kontinents. Tanztee mit DJ Rainer Thoss Do., um 14 Uhr City - Das Beste unplugged Fr., um 20 Uhr RESTKARTEN CITY unplugged. Ein Programm, welches auch die leisen Töne von CITY berücksichtigt. Die schönsten Balladen aus nunmehr 40 Jahren Bandgeschichte und die größten Hits in neuen elektro-akkustischen Arrangements. Es müssen nicht immer die großen Gesten sein, die das Herz berühren. CITY versteht es in diesem Programm auf Samtpfoten eine ganz besondere Atmosphäre zu schaffen und das Publikum zu verzaubern. Die Wunderblume Puppenbühne Rabatz Di., um Uhr Die beiden liebenswerten Herzberger Puppenspieler spielen das Märchen original und kindgerecht. Martin Zingsheim Opus Meins - Kabarett und Zukunftsmusik Di., um Uhr Mit Opus Meins ist Newcomer Martin Zingsheim gleich mit seinem Erstlingswerk ein komödiantischer Rundumschlag gelungen: originelle Komik, mitreißende Musik und ein brillantes Gefühl für Sprache. Er spielt mit seiner Meinung, bis gesellschaftspolitische Kritik und absurde Liebeslieder aus dem doppelten Boden wachsen. Sein Musikkabarett setzt sich zusammen aus einem virtuosen Einfallsreichtum am Klavier und Kabarett-Texten, die zwischen herrlich aufgezwirbeltem Sprachwitz und bissiger Nachdenklichkeit abrupt hin- und herspringen und so das Publikum einem großartigen Wechselbad der Gefühle unterwerfen. Kino Die Croods Di., um Uhr Die Croods sind die letzten Überlebenden der prähistorischen Ära. Als ihre vertraute Höhle zerstört wird, machen sich Stammesoberhaupt Grug und seine Familie auf die abenteuerliche Suche nach einem neuen Zuhause und entdecken dabei eine neue, fantastische Welt. Auf ihrer Reise begegnen sie auch dem jungen Nomaden Guy, der sich prompt in Grugs eigensinnige Tochter Eep verliebt Mit der Zeit überwinden die Croods ihre Ängste vor der Außenwelt und merken schließlich, dass sie alles haben, was man zum Überleben braucht: einander. Monika Herz & David Schlager mit Herz & Seele So., um 16 Uhr Erwartet alle Tanzlustigen wieder mit seinem handverlesenen Musik-Mix von Walzer, Schlager & Disco-Hits von den 60er bis heute. Ü 30 Party Sa., um 20 Uhr Freut euch auf angesagte Club- und Dance-Hits, gut gemischt mit aktueller Chart-Musik der 80er und 90er bis heute.

7 Amtsblatt Eilenburg, Keine Sendung ohne Monika Herz, das war die Devise zu früheren Zeiten. Jetzt ist sie nach langer Pause wieder da. Monikas Sohn David hatte die Idee. Er wollte gemeinsam mit seiner Mutter singen. Beide haben riesigen Spaß. Im Studio entstanden neue Titel. David hat einen jungen, tiefen und warmen Bariton. Er singt eigene und internationale Titel. In einigen Duetten korrespondieren die Stimmen von Monika & David besonders wirkungsvoll. Die lange Erfahrung und das große Repertoire von Monika Herz bringt Vielseitigkeit und gute Voraussetzungen für jede Show. Joachim Llambi Das wollte ich Ihnen schon immer mal sagen. Mut zur ehrlichen Kritik Do., um Uhr Die kritische Stimme von Let s Dance Das Fernsehpublikum schätzt ihn für seine klaren Worte. Joachim Llambi, bekannt als Juror der RTL-Sendung Let s Dance, weiß, dass viele Menschen sich mit ehrlichem Feedback schwer tun: Aus falscher Zurückhaltung scheuen sie offene Worte, oder sie schießen über das Ziel hinaus. Dabei ist die Fähigkeit, Kritik zu üben und anzunehmen, wichtig für eine offene und konstruktive Kommunikation im Berufsleben, in Beziehungen und Freundschaften. Llambis Botschaft: Faire Kritik ist ein Geschenk und hilft bei der persönlichen Entwicklung. Anhand seiner Erfahrungen als Sportler, Börsenprofi, Ehemann, Familienvater, Kunde und natürlich als Promi zeigt er, wie Kritik gelingen kann. Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nach Hause schicken lassen. Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen. Bürgerhaus Franz-Mehring-Str. 23 Tel.: Dienstag/Mittwoch Donnerstag Und nach Vereinbarung Stadtmuseum Torgauer Straße 40 Tel.: Dienstag - Freitag Sonntag Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3 Tel.: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Uhr Uhr Uhr Uhr 09-12/13-17 Uhr 10-12/13-17 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Frau Gertrud Belzig zum 101. Geburtstag Herrn Gerhard Muschwitz zum 92. Geburtstag Herrn Gerhard Süptitz zum 92. Geburtstag Frau Elly Brinke zum 91. Geburtstag Frau Anita Pleß zum 91. Geburtstag Herrn Heinz Lindner zum 88. Geburtstag Herrn Walter Hähle zum 88. Geburtstag Frau Waltraud Seifert zum 87. Geburtstag Frau Irmgard Heubach zum 87. Geburtstag Frau Elsbeth Scurt zum 86. Geburtstag Herrn Kurt-Gerhard Flögel zum 86. Geburtstag Frau Ilsedore Hensel zum 86. Geburtstag Frau Anita Leideritz zum 86. Geburtstag Frau Ruth Staude zum 86. Geburtstag Herrn Gustav Adolf Körner zum 85. Geburtstag Frau Marga Jähnigen zum 85. Geburtstag Frau Gisela Porstmann zum 85. Geburtstag Frau Erna Raute zum 85. Geburtstag Frau Ursula Fritzsch zum 84. Geburtstag Frau Gisela Fritzsche zum 84. Geburtstag Frau Anna Stief zum 83. Geburtstag Herrn Manfred Schördling zum 83. Geburtstag Herrn Manfred Barthel zum 83. Geburtstag Frau Ilse Schroeder zum 83. Geburtstag Herrn Kurt Stelzner zum 83. Geburtstag Frau Ruth Lindner zum 83. Geburtstag Frau Waltraud Franz zum 82. Geburtstag Herrn Erich Töws zum 82. Geburtstag Frau Waltraud Gerhardt zum 82. Geburtstag Herrn Gerhard Henze zum 82. Geburtstag Herrn Hans-Dieter Schöpke zum 82. Geburtstag Frau Rosemarie Thiel zum 81. Geburtstag Frau Jutta Becker zum 81. Geburtstag Herrn Waldemar Pahl zum 81. Geburtstag Herrn Alois Schubert zum 80. Geburtstag Frau Roselie Eilenstein zum 80. Geburtstag Frau Gisela Behnisch zum 80. Geburtstag Herrn Horst Rost zum 80. Geburtstag Frau Anita Jährmann zum 79. Geburtstag Herrn Horst Sendel zum 79. Geburtstag Herrn Helmut Fichtner zum 79. Geburtstag Frau Gisela Rhein zum 79. Geburtstag Frau Edith Hempel zum 79. Geburtstag Frau Dora Hennig zum 79. Geburtstag Herrn Hans-Dieter Terpinowitz zum 78. Geburtstag Frau Herta Purwin zum 78. Geburtstag Frau Brigitta Germershaus zum 78. Geburtstag Frau Brigitte Koschwitz zum 78. Geburtstag Herrn Wilfried Gaertner zum 78. Geburtstag Frau Ingeborg Schramm zum 78. Geburtstag Frau Edeltraud Jurisch zum 78. Geburtstag Herrn Walter Rocktäschel zum 78. Geburtstag Herrn Erwin Lohmann zum 78. Geburtstag Herrn Johann Willum zum 77. Geburtstag Frau Liane Brunzlow zum 77. Geburtstag Herrn Heinz Leutnitz zum 77. Geburtstag Frau Ingeborg Neubacher zum 77. Geburtstag Frau Gisela Krastew zum 77. Geburtstag Frau Gertrud Messerschmidt zum 76. Geburtstag Herrn Siegfried Köditz zum 76. Geburtstag Frau Erna Richter zum 76. Geburtstag Herrn Horst Möbius zum 76. Geburtstag Frau Waltraud Meichsner zum 76. Geburtstag Herrn Jochen Steinberg zum 76. Geburtstag Herrn Alexander Wahl zum 76. Geburtstag Frau Hildegard Roever zum 76. Geburtstag Frau Christa Städter zum 75. Geburtstag Frau Gerda Weigelt zum 75. Geburtstag Herrn Alfred Köhler zum 75. Geburtstag Herrn Hans-Peter Lerche zum 75. Geburtstag Frau Helga Matz zum 75. Geburtstag Herrn Dietrich Storm zum 75. Geburtstag Frau Ingrid Beuche zum 75. Geburtstag Herrn Günter Vogelsang zum 75. Geburtstag Frau Irene Hientzsch zum 75. Geburtstag Herrn Erich Moczynski zum 75. Geburtstag Herrn Wolfgang Träger zum 75. Geburtstag Frau Hannelore Petzold zum 75. Geburtstag Herrn Helmut Rosinke zum 75. Geburtstag Herrn Horst Graff zum 75. Geburtstag Herrn Gerhard Welz zum 75. Geburtstag Frau Helga Lieder zum 74. Geburtstag Herrn Klaus Leitner zum 74. Geburtstag Frau Christel Benecke zum 74. Geburtstag Herrn Udo Hutschenreuter zum 74. Geburtstag Frau Erika Patzig zum 74. Geburtstag Frau Helga Rabe zum 74. Geburtstag Herrn Erhard Wend zum 74. Geburtstag Frau Karin Niggehoff zum 73. Geburtstag Frau Helga Kloske zum 73. Geburtstag Frau Irene Dannenberg zum 73. Geburtstag Frau Christine Göpfert zum 73. Geburtstag Frau Ingrid Walinski zum 72. Geburtstag Frau Marlies Kleid zum 72. Geburtstag Frau Waltraud Treff zum 72. Geburtstag Herrn Siegfried Beisswenger zum 72. Geburtstag Frau Lieselotte Hamisch zum 72. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Hinz zum 72. Geburtstag Frau Erika Kaiser zum 72. Geburtstag Frau Uda Friedrich zum 71. Geburtstag Frau Karin Kittelmann zum 71. Geburtstag Herrn Lothar Adler zum 71. Geburtstag Herrn Michael Berger zum 71. Geburtstag Herrn Peter Wedhorn zum 71. Geburtstag Frau Brigitte Rotter zum 71. Geburtstag Frau Gertraud Sturm zum 71. Geburtstag Herrn Bernd Hartmann zum 70. Geburtstag Herrn Manfred Schulze zum 70. Geburtstag Herrn Heinz Siebert zum 70. Geburtstag Frau Karin Vogt zum 70. Geburtstag Frau Margitta Michallek zum 70. Geburtstag Herrn Peter Heynemeyer zum 70. Geburtstag Frau Annerose Estel zum 70. Geburtstag Frau Gudrun Sedlacek zum 70. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, Eilenburg.

8 8 Baustellenkalender Am findet im gesamten Innenstadtbereich der MAZDA-Lauf statt. Hierzu müssen im Zeitraum von Uhr bis Uhr folgende Straßen gesperrt werden: - Kleine Mauer Str. - Große Mauer Str. - Leipziger Str. - Marktplatz - Torgauer Str. zwischen Marktplatz und Nordring - Rinckartstr. zwischen Wallstr. und Marktplatz - Bernhardistr. zwischen Nordring und Marktplatz - Wallstraße - Steinstraße - Dr.-Külz-Ring (Teilabschnitt zwischen Torgauer Str. und Steinstr.) Im gesamten Gebiet ist die Haltverbotsbeschilderung zu beachten! Veranstaltungskalender Die Sperrung der Innenstadt hat auch Auswirkungen auf die Straßen innerhalb des gesperrten Bereiches (z. B. Schwedengasse; Kreuzweg; Karlstr.; Konsumgasse, Nikolaiplatz; Breite Str.; August-Fritzsche Str.; Eckartstr. Rollenstr.) Wir bitten dies zu beachten. Am findet, beginnend um Uhr, der Rosenmontagsumzug statt. Hierzu erfolgt im Zeitraum von Uhr bis Uhr die Vollsperrung der Innenstadt unter Einbeziehung folgender Straßen: - Leipziger Str. - Marktplatz - Torgauer Str. (zwischen Marktplatz und Nordring) - Eckartstr. (zwischen Wallstr. und Leipziger Str.) - Dr.-Külz-Ring (zwischen Torgauer Str. und Amtsblatt Eilenburg, Rinckartstr.) - Rinckartstr. (zwischen Dr.-Külz-Ring und Marktkreuzung) - Bernhardistr. (zwischen Gr.-Mauer Str. und Marktkreuzung) - Röberstr. (zwischen Dr.-Külz-Ring und Steinstr.) - Dr.-Külz-Ring (Stichstr. zwischen Kreisverkehr Samuelisdamm und Dr.-Külz-Ring) - Wallstr. (zwischen Rinckartstr. und Eckartstr.) Die Aufstellfläche für die Umzugsteilnehmer wird im Zeitraum von Uhr bis ca Uhr voll gesperrt. Betroffen sind hier die Kranoldstr. und Röberstraße. Im gesamten Bereich der Umzugsstrecke ist die Haltverbotsbeschilderung zu beachten. Datum Tag Rubrik Uhrzeit Ort Veranstaltung Veranstalter 1. März Sa. Karneval 19:30 Uhr Bürgerhaus 2. Abendveranstaltung Eilenburger Carneval Club e. V. 2. März So. Sport Marktplatz 18. MAZDA-Lauf/ Verein für Leichtathletik e. V., Uhr Das Lauf- Event in der Andreas Quitzsch, Eilenburger City Tel , info@vfleilenburg.de 3. März Mo. Familie 14:00 Innenstadt Rosenmontagumzug Eilenburger Carneval Club e. V. ab 7. März Fr. Ausstellung zu den Museum Kiwanuka und Kamau Museum, Herr Flegel, Tel.: Öffnungszeiten 8. März Sa. Sport zu den Schwimm- Weltfrauentag Schwimmhalle, Tel.: Öffnungs- halle Eine Überraschung wartet schwimmhalle@kulturunternehmung.de zeiten auf alle Frauen! 9. März So. Vortrag 16:00 Uhr Bürgerhaus Dia-Vortrag Kältepolentdeckung Bürgerhaus, Tel.: , tickets@kulturunternehmung.de 11. März Di. Feier Bürgerhaus Frühlingsfest für alle Seniorinnen Ortsgruppe der Volkssolidarität e. V., Uhr und Senioren Tel März Di. Familie 18:30 Uhr Sternwarte Jupiter und seine hellen Monde, Sternwarte Eilenburg, Tel.: , ab 8 Jahre (Vortrag mit Beobachtung) 12. März Mi. Vortrag 14:00 Uhr Begegnungs- Eilenburg in den letzten Club50 plus, Herr Blencke, Tel.: stätte d. Kriegstagen - eine Zeitzeugin Volks- erzählt mit Rosemarie Studera solidarität 13. März Do. Tanz 14:00 Uhr Bürgerhaus Tanztee mit DJ Rainer Thoss Bürgerhaus, Tel.: , tickets@kulturunternehmung.de 14. März Fr. Treff Gemeinde- Trauercafé Diakonisches Werk Uhr haus, Delitzsch/Eilenburg, Nikolaiplatz 3 Sieglinde Stahl, Tel.: o März Fr. Austausch 19:00 Uhr Strandhotel Themenabend Naturfotografie NABU LV Sachsen e. V. Fachgruppe Karl August Möbius Eilenburg, Th. Krönert, Tel.: , NABU-Eilenburg@gmx.de

9 Amtsblatt Eilenburg, Datum Tag Rubrik Uhrzeit Ort Veranstaltung Veranstalter 15. März Sa. Party 20:00 Uhr Bürgerhaus Ü-30 Party Bürgerhaus, Tel.: , tickets@kulturunternehmung.de 15. März Sa. Kabarett 20:00 Uhr Galerie Katrin Hart/Lutz Künzel Baderscheune, Tel.: , Bader- Die perfekte Notlösung baderscheune@gmx.de scheune 16. März So. Natur 08:00 Uhr Treff: Internationale Wasservogelzählung NABU LV Sachsen e. V. Parkplatz Fachgruppe Karl August Möbius Mörtitz Eilenburg, Th. Krönert, Tel.: , NABU-Eilenburg@gmx.de 16. März So. Sport 10:00 Uhr Belian- 19. Pokalturnier WÄTAS-Cup Judo-Sportverein Eilenburg e. V., Sporthalle Tel.: , turnier@judo-eilenburg.de 18. März Di. Musik 16:00 Uhr Bürgerhaus Die große Dampfershow mit Bürgerhaus, Tel.: , Maxi Arland, Michael Hirte, tickets@kulturunternehmung.de Belsy & Florian Fesl 20. März Do. Sport zu den Schwimm- Frühlingsanfang Schwimmhalle, Tel.: Öffnungs- halle Jeder Gast erhält beim Kauf schwimmhalle@kulturunternehmung.de zeiten einer Mehrfachkarte ein Präsent! 22. März Sa. Führung 9.00 u. Kellerstr. Öffentliche Bergkellerführungen Museum, Herr Flegel, Tel.: Uhr gegenüber Voranmeldung notwendig Hausnr März Sa. Tanz 09:00 Uhr Bürgerhaus 7. Freundschaftstanzturnier Eilenburger Carneval Club e. V. Nordsachsen tickets@kulturunternehmung.de 23. März So. Geschichte 15:00 Uhr Museum Sonntagsschule Museum, Herr Flegel, Tel.: März Fr. Ent- 19:00 Uhr Schwimm- Lange Saunanacht Schwimmhalle, Tel.: spannung halle schwimmhalle@kulturunternehmung.de 28. März Fr. Musik 20:00 Uhr Bürgerhaus City das Beste unplugged Bürgerhaus, Tel.: , tickets@kulturunternehmung.de Alles neu macht der August Termin für das Reginenfest hat sich geändert Der Termin für das Eilenburger Reginenfest 2014 hat sich geändert. Statt wie ursprünglich vorgesehen am 6. September geht das historische Fest auf dem Burgberggelände nun am 23. und 24. August über die Bühne. ECC Tanzturnier Am Samstag, 22. März veranstalten der Eilenburger Carneval Club (ECC) und der Delitzscher Carneval Verein um 9 Uhr im Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 23 das 7. Freundschaftstanzturnier Nordsachsen. Rassekaninchenzuchtverein S 796 Eilenburg-Berg e. V. Gegründet: 1892 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine Änderung unserer Veranstaltung im Monat November 2014 eingetreten ist. Von uns wird am 29. und 30. November 2014 eine Rassekaninchen-Ausstellung in der Gärtnerei Trommer, Dorotheenstr. 9, in Eilenburg durchgeführt. Geplant ist eine offene Vereinsschau mit etwa 200 Tieren, zu dieser aber auch Aussteller aus andere Vereine eingeladen werden. Die von uns im Veranstaltungsplan angegebene Versammlung im Monat November, entfällt damit. Mit freundlichen Grüßen Günter Mäder Vorsitzender

10 10 Amtsblatt Eilenburg, Gesucht wird ein oder eine staatlich anerkannten/e Erzieher/in mit Herz, der/die eine stabile und lebensfrohe Persönlichkeit mit Eigenverantwortung und Professionalität verbindet. Für die Einstellung ist die Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte Grundlage. Wir versprechen Ihnen ein Miteinander, bei dem wir gemeinsam offen, mit Freude und Engagement unsere verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen. Wir wünschen uns von Ihnen Freude im Umgang mit Kindern Initiative bei der Umsetzung unseres pädagogischen Konzepts Teamfähigkeit, Flexibilität, Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Engagement Eigenverantwortung und Motivation Respektvollen Umgang mit Kindern, Eltern, Kollegen und Vorgesetzten Reflexionsvermögen über das eigene Verhalten Von Vorteil ist die Beherrschung eines Instrumentes, Kenntnisse am PC, Interesse an den Naturwissenschaften, Spaß an der Bewegung und am künstlerischen Schaffen. Wir bieten Ihnen Gruppenoffene Arbeit nach dem situationsorientierten Ansatz einen großen Garten und moderne Räumlichkeiten mit viel Platz für Kreativität, Forschen und Entdecken Möglichkeit, aktiv an der Entwicklung unserer Konzeption mitzuarbeiten Unterstützung von einem erfahrenen Kita- Team Fachberatung, Fortbildungsmöglichkeiten Vergütung nach DRK- Tarifvertrag Land Sachsen Betriebliche Altersvorsorge Arbeitsort: Integrative Kindertagesstätte Schwalbennest Bernhardistraße Eilenburg Arbeitszeit: Die regelmäßige Arbeitszeit wird flexibel nach dem Betreuungsbedarf zwischen 25 und 40 Stunden vereinbart. Befristung: Vorerst zeitlich begrenzt als Mutterschafts- und Elternzeitvertretung Die Option zur Verlängerung bleibt offen. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Die Bewerbung mit vollständigen Unterlagen (Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugniskopien, Tätigkeits- und Qualifikationsnachweisen, Beurteilungen, erweitertes Führungszeugnis und Nachweis des Grundlehrganges in Erster Hilfe) sind per Post bzw. per bis zum zu richten an: Ansprechpartner: Frau Karin Schreiber Frau Ina Bär Bernhardistraße 15 Bernhardistraße Eilenburg Eilenburg Tel: Tel: kv-eilenburg.drk.de kv-eilenburg.drk.de Die Rückrunde hat begonnen Alle Mannschaften des FC Eilenburg starten gut vorbereitet in die Rückrunde. Gestartet sind die Männer um Trainer Tomislav Piplica mit dem Auswärtsspiel beim SV See 90, welches sie souverän gewannen und was sie bis auf einen Punkt an den Tabellenführer RB Leipzig II aufschließen ließ. Drei Tage später folgte der Pokalhit gegen den Drittligisten RB Leipzig. Am Sonntag, um Uhr gilt es im Heimspiel gegen den VfL Hohenstein-Ernstthal den 2. Tabellenplatz in der Wernesgrüner Sachsenliga auszubauen. Die U23 bestreitet das letzte Vorbereitungsspiel um Uhr 14:00 bei FSV Brandis Im Sparkassen Fußballzentrum starten die A- Junioren Landesligisten um Trainer Björn Bergfeld um 10:30 Uhr gegen die SG Dresden Striesen in die Rückrunde Auswärtsspiele absolvieren unsere bisher sehr erfolgreichen E-Junioren bei Kickers Markkleeberg und die um den Klassenerhalt kämpfenden C-Junioren bei FC Erzgebirge Aue 2. Samstag, Tag der Auswärtsspiele Die Landesligakicker spielen in der Wernesgrüner Sachsenliga um 15:00 Uhr bei FSV Zwickau 2. Das U23-Team startet um 15 Uhr vom 4. Tabellenplatz der Nordsachsenliga in die Rückrunde beim FSV Glesien (2. der Tabelle) Sonntag, Im Sparkassen Fußballzentrum treffen die C1-Landesligajunioren um 10:30 Uhr auf SG Dresden Striesen und gleichzeitig spielen die A2-Junioren gegen die SV 29 Gleisberg. Das Landesligateam der A1-Junioren spielt parallel auswärts gegen den VFC Plauen. Spielbericht vom VfB Eilenburg mjc - Kreisliga (Endrunde): HSG Torgau-Eilenburg - SG Borna/Zwenkau 33 : 17 (15 : 6) Das erspielte Selbstvertrauen aus den letzten beiden Spielen gab für die heutige Partie Rückenwind, und die Torgau-Eilenburger traten über die gesamte Spieldauer sehr selbstsicher und engagiert auf. So konnte trotz fehlender Feinjustierung in der Anfangsphase ein 6 : 4 erarbeitet werden (10.). Darauf aufbauend stabilisierte sich der Angriff bei einer immer stärker werdenden Abwehrleistung. Dies drückte sich mit 12 : 5 (20.) und 15 : 6 zur Halbzeit sehr deutlich im Ergebnis aus. Aus Erfahrung lag das Augenmerk auf der Kontinuität im Spiel direkt nach dem Seitenwechsel. Dies gelang vortrefflich, und der Vorsprung wuchs stetig auf 23 : 10 (35.). Zu diesem Zeitpunkt stellte das Trainergespann das Team komplett um. Die beiden Torschützen vom Dienst erhielten eine Pause, und der etatmäßige Torhüter spielte auf der Mittelposition. Dies tat dem Spielverlauf jedoch keinen Abbruch, und es konnte mit 33 : 17 ein ungefährdeter Sieg eingefahren werden. Es spielten: Eric Dörge (Tor, 3), Niklas Richter (Tor, 3), David Schlotmann, Jonas Brandt (12), Florian Funke (2), Emil Gebhardt (1), Jacob Stock (2), Julian Holtorff (3), Tim Fromm, Maximilian Schrocke (7) Sascha Henze und Lars Dörge

11 Amtsblatt Eilenburg, Sportfischerverein»Petri - Heil«Eilenburg e. V. Dozent für Fischereischeinlehrgang Lothar Richter, Lossastraße 15, Eilenburg, Tel.: Funk: Schulung zur Fischereischeinprüfung Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu). Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines? 1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage) 2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben. 3. Danach Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit. 4. Der Lehrgang findet am 03./ und jeweils 8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt. Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen. Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin an obige Adresse erfolgen. Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung Name:... Vorname:... Straße/Haus-Nr.:... PLZ /Ort:... Telefon:... Geburtsdatum:... Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen) Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen! O ja O nein

12 12 Zweimal Edelmetall für starke Eilenburger Frauen Lauchhammer. Die Eilenburger Kraftdreikämpferinnen Nicole Ketzler und Hjördis Dietrich betraten bei der Deutschen Meisterschaft des BVDK im brandenburgischen Lauchhammer Neuland und schlugen sich beim Debüt bravourös. Dietrich ging als amtierende Sachsenmeisterin an die Hantel und steigerte sich von Versuch zu Versuch. Nachdem im Kniebeugen mit kg und im Bankdrücken mit 75 kg schon neue Bestleistungen zu Buche standen, beendete sie ihren Wettkampf im abschließenden Kreuzheben mit einem Feuerwerk kg brauchte sie für Bronze und so ließ der Trainer eben diese Last auf die Hantel laden, ganze 7.5 kg über ihrer eigenen Bestmarke. Mit letzter Kraft zog Dietrich auch diesen Versuch nach oben, bekam ihn gültig und konnte sich über ihren dritten Platz freuen bei einer Gesamtlast von 380 kg. Für Nicole Ketzler war die Deutsche Meisterschaft nicht nur die erste im BVDK, sondern auch die Gewichtsklasse eine Neue. Mit viel Energie und Durchhaltekraft schaffte sie es, sich in die Klasse bis 57 kg zu hungern und überraschte mit sehr starken Versuchen. In jeder Disziplin steigerte sie die bestehenden Sachsenrekorde eindrucksvoll. So standen am Ende im Kniebeugen 155 kg, im Bankdrücken 80 kg und im Kreuzheben 135 kg in der Ergebnisliste. Mit ihren 370 kg schaffte sie den Sprung auf das Treppchen als Zweite und musste sich nur der Kaderathletin Helena Schlosser knapp mit 10 kg Rückstand geschlagen geben. MM Amtsblatt Eilenburg, Nicole Ketzler mit neuem Sachsenrekord von 135 kg Foto: privat Veranstaltungen vom bis Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Christiane Gallas unter der Telefon-Nr an. Montag, :30 Uhr Zielweitwurf 15:30 Uhr Sitztanz- und Gymnastik Dienstag, :30 Uhr Gedächtnistraining 15:00 Uhr Demenzsprechstunde Mittwoch, :30 Uhr Handarbeitsgruppe 15:30 Uhr Bingo Frühling Donnerstag, :30 Uhr Kinovormittag 15:30 Uhr Fingerhandgruppe Freitag, :30 Uhr Kreatives Gestalten 15:30 Uhr Gesellschaftsspiele Montag, :30 Uhr Bewegungsgruppe 15:30 Uhr Sitztanz und Gymnastik Dienstag, :30 Uhr Evangelischer Gottesdienst 15:30 Uhr Handwerkliches Gestalten Mittwoch, :30 Uhr Musikgruppe 15:30 Uhr Handwerkliches Gestalten Donnerstag, :30 Uhr Gymnastik 14:00 Uhr Informationsveranstaltung zum Thema Demenz Freitag, :30 Uhr Kreatives Gestalten 15:30 Uhr Trimino Förderverein Senioren-Residenz Haus am Stadtpark Eilenburg e. V. Sydowstraße 1c, Eilenburg Neue Bilderausstellung in der Galerie der K&S Seniorenresidenz eröffnet Natur in Acryl und Aquarell - unter diesem Motto eröffneten wir am 2. Februar d. J. in unserer K&S Seniorenresidenz Eilenburg - Am Stadtpark die neue Bilderausstellung. Die Künstlerin Heike Böhme aus Gordemitz, stellt nicht zum ersten Mal ihre Bilder in unserem Haus aus. Ihre bevorzugten Motive sind Landschaftsstimmungen in kräftigen Farben. Frau Böhme arbeitet mit verschiedenen Techniken wie Öl-, Acryl- und Aquarellmalerei. Mitte der 90er-Jahre entschied sie sich jedoch überwiegend für die klassische Königsdisziplin, die Ölmalerei. Schon als Kind zeigte sie großes Interesse an der Kunst, damals fertigte sie Bleistiftskizzen und Federzeichnungen an. Ihre Kleine Bildergalerie, wie sie selbst sagt, eröffnete sie 2005 in Gordemitz. Wir hoffen dass viele Besucher den Weg zu uns in die Galerie finden, um die Ausstellung zu besichtigen. Geöffnet ist bis Mai 2014, täglich von 9 bis 18 Uhr. Wir freuen uns auf ihren Besuch. Christine Paetsch Hausdame Foto: privat

13 Amtsblatt Eilenburg, Ausbildungschancen in der K&S Seniorenresidenz Eilenburg - Am Stadtpark Am 1. Februar 2014 lud das BSZ Eilenburg Rote Jahne wieder zum Tag der offenen Tür ein. Die K&S Seniorenresidenz Eilenburg - Am Stadtpark folgte der Einladung sehr gern, um über Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Seit einiger Zeit verbindet unsere Seniorenresidenz und das BSZ eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Auszubildende der Bereiche Pflege und Soziales des BSZ Eilenburg absolvieren ihre Praktia in unserer Pflegeeinrichtung. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Phänomen des Alten Menschen. Unsere Ergotherapeutin Frau Christiane Gallas und unsere Auszubildende Frau Jana Richter veranschaulichten mit Hilfe des Simulationsanzuges und einer Simulationsbrille das Gefühl eines alten Menschen in allen Wahrnehmungsbereichen. Allein einfache, alltägliche Handlungen wie Treppen steigen oder laufen vielen sehr schwer, brachten Mitgefühl, großes Verständnis und Einsicht dafür, warum alte Menschen langsamer, ängstlicher und unsicher werden. Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz zum Ihre Ansprechpartnerin ist die Pflegedienstleiterin Frau Beate Ralle, Telefonnummer Ch. Gallas Ergotherapeutin Fotos: privat Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr So., 2. März Uhr Nikolaikirche - Abendmahlsgottesdienst Mi., 5. März - Aschermittwoch Uhr Nikolaikirche - Gottesdienst Fr., 7. März - Weltgebetstag Uhr Frauen in Ägypten laden ein - im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 Ökumenischer Gottesdienst So., 9. März Uhr Nikolaikirche - Abendmahlsgottesdienst zum Beginn der Bibelwoche Mo., 10. März Uhr Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 Di., 11. März Uhr Andacht in der Seniorenresidenz, Sydowstr. 1c Uhr Seniorengesprächskreis im Gemeindesaal Nikolaiplatz Uhr Frauenkreis bei Frau Daudert, Puschkinstr. 74 Mi., 12. März Uhr TREFF für alle in der Guten Stube Nikolaiplatz 3 - Eingang Arche Uhr SPÄTLESE - Bibelwochenabend mit Pfr. Schade u. Pfr. Winde im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 jeden Mi Uhr Konfirmandenkurs 7. Klasse Uhr Konfirmandenkurs 8. Klasse in der Guten Stube im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3 - Eingang Arche jeden Do Uhr Morgengebet in der Nikolaikirche jeden Fr Uhr Abendgebet in der Marienkirche Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3 Rinckart-Singschule: mittwochs Uhr (ab 2. Schuljahr) im Turmzimmer 2. OG Rinckart-Jugendchor: mittwochs Uhr (ab 5./6. Schuljahr) im Turmzimmer 2.OG Flötenkreis: donnerstags 17 Uhr (Anfänger Uhr Uhr mit Yvonne) im Turmzimmer 2. OG Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags Uhr im Gemeindesaal Rinckart-Bläser: 14-täglich mittwochs Uhr im Gemeindesaal ab Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von bis Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten. Gottesdienständerung Neuapostolische Kirche Gemeinde Eilenburg, Hirschgasse 3a Am Sonntag, dem , ist in Eilenburg kein Gottesdienst. Die Gemeinde ist herzlich zum Übertragungsgottesdienst in den Gemeinden Taucha, Delitzsch und Wurzen eingeladen. Der Übertragungsgottesdienst beginnt 10:00 Uhr. Gottesdienst Sonntag 9:30 Uhr Mittwoch 19:30 Uhr

14 14 Öffentliche Bekanntmachungen Amtsblatt Eilenburg, Sitzung des Stadtausschusses Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, die nächste öffentliche Sitzung des Stadtausschusses findet am Montag, dem , 18:00 Uhr im Bürgerhaus Eilenburg (Kleiner Saal), Franz-Mehring-Straße 23 statt. Öffentliche Bekanntmachung Öffentlicher Teil der Tagesordnung 3. Umbau Friedhofskapelle Mansberg - Vergabe Planungsleistungen 4. Erneuerung der Beleuchtung im Ortsteil Behlitz - Vergabebeschluss 5. Sonstige öffentliche Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder Die übrigen Tagesordnungspunkte sind in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Wacker Oberbürgermeister Inkrafttreten der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 An der Leipziger Höhe Teil II Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 An der Leipziger Höhe Teil II, bestehend aus der Neuausfertigung der PIanzeichnung und den textlichen Festsetzungen gemäß 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Neubekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548) i. V. m. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (SächsGVBI. S.55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (SächsGVBI. S.822) als Satzung beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 An der Leipziger Höhe Teil II tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die o.g. Satzung einschließlich der Begründung wird in der Stadtverwaltung Eilenburg, im Fachbereich Bau und Stadtentwicklung, Rathaus, Zimmer 210, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Eilenburg, Wacker Oberbürgermeister Hinweise: 1. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 2. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über deren Erlöschen hingewiesen. 3. Nach 4 Abs. 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) gilt die Satzung über den B-Plan - sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Berücksichtigung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Ergänzungssatzung Hainichen Dorfstraße Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am die Ergänzungssatzung Hainichen Dorfstraße gemäß 34 Absatz 4 Punkt 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Neubekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I S. 1548) i. V. m. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (SächsGVBI. S.55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (SächsGVBI. S.822) beschlossen. Die Ergänzungssatzung Hainichen Dorfstraße tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die o.g. Satzung einschließlich der Begründung wird in der Stadtverwaltung Eilenburg, im Fachbereich Bau und Stadtentwicklung, Rathaus, Zimmer 205, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Eilenburg, Wacker Oberbürgermeister Hinweise: 1. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 2. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über deren Erlöschen hingewiesen.

15 Amtsblatt Eilenburg, Nach 4 Abs. 4 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) gilt die Satzung über den B-Plan - sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Berücksichtigung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Ausschreibung Ausbau der Kurt-Bennewitz-Straße im OT Wedelwitz, Stadt Eilenburg, 2. BA Öffentliche Bekanntmachung nach VOB/A a) Auftraggeber: Stadtverwaltung Eilenburg Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, Eilenburg, Tel. (03423) , FAX: (03423) , i.mertig@eilenburg.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 2012 c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: nein d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Kurt-Bennewitz-Straße im OT Wedelwitz, Stadt Eilenburg f) Art und Umfang der Leistung; m 3 Oberbodenabtrag m 2 befestigte Oberflächen (Asphalt, Pflaster) aufbrechen und aufnehmen m 2 Straßenoberbau herstellen (Aspahltdeck-, binder - und tragschicht, Frostschutzschicht) m 2 Befestigung mit Rasengitterplatten, Schottertrag- und Frostschutzschicht herstellen - 50 m 2 Zufahrten herstellen (Pflaster, Schottertrag- und Frostschutzschicht) m 2 Zufahrten herstellen (Asphaltdeck- und tragschicht, Frostschutzschicht) m 2 Gehweg herstellen (Pflaster, Schottertragschicht) m 2 ungebundene Deckschicht mit Unterbau m Borde einbauen - 80 m Pflasterrinne einbauen - 8 St. Straßenabläufe einbauen - 65 m Anschlussleitungen DN St. Baumpflanzungen m Kabelgraben für Straßenbeleuchtung herstellen m Regenwasserkanal DN 250 PP-Rohr in offener Bauweise m Regenwasserkanal DN 300 PP-Rohr in offener Bauweise - 9 St Schachtbauwerke DN 1000 Stahlbetonfertigteile - 10 m Durchlass DN 400 GGG m 3 Erdaushub (Boden u. Oberboden) für Versickerungs- und Verdunstungsbecken g) Ausführung von Planungsleislungen: nein h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: , Ende: j) Nebenangebote: zugelassen k) Vergabeunterlagen sind anzufordern und einzusehen bei: SDV Tharandter Straße 23-33, Dresden Tel.: (0351) , Fax: (0351) , Vergabeunterlagen@sdv.de I) Höhe und Einzelheiten der Zahlung des Entgeltes für die Übersendung der Unterlagen: SDV Verlag m) Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: , 14:00 Uhr; Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind: siehe k); Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden; n) Frist für den Eingang der Angebote: , bis Uhr o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, Eilenburg, Tel. (03423) , Fax (03423) , i.mertig@eilenburg.de p) Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins: , Uhr, siehe a), Ratssaal, 1. Etage; anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vetreter r) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme einschl. der Nachträge. s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf maßgebliche Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen nach VOB/B. t) Rechtsform der Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Eintragung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen ( ODER Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters: mit Angaben des Bieters gemäß VOB/A 6 Abs. 3 Nr. 2, Buchstabe a - i; MVAS-Nachweis Nachweis Haftpflichtversicherung Nachweis Gütesicherung Kanalbau RAL- GZ961-Beurteilungsgruppe(n) AK 2 oder alternativer Nachweis durch Prüfbericht gemäß RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 Erstprüfung für die geforderte Beurteilungsgruppe und Vorlage Verpflichtung, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. v) Zuschlagsfrist: w) Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 33, Braustraße 2, Leipzig, Tel.: (0341) 977-0, Fax:

16 16 Amtsblatt Eilenburg, Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter Der Landrat Übergabe Kreisverbindungskommando Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz SG Rettungsdienst Gesundheitsamt Im historischen Ambiente des Heinrich-Schütz-Saales im Torgauer Schloss Hartenfels ging die Leitung des Kreisverbindungskommandos (KVK) 718 an Oberstleutnant der Reserve Gerd Fabian über, der die Ernennungsurkunde der Bundeswehr aus den Händen von Oberst Michael Knop in Empfang nahm. Der bisherige Leiter des Kommandos, Oberstleutnant der Reserve Dr. Ansgar Sonntag übernimmt eine andere Aufgabe in der Verbindung zum Bundeswehr-Landeskommando Sachsen. In seinem Grußwort würdigte Landrat Michael Czupalla die Soldatinnen und Soldaten des KVK 718 als verlässliche und stets einsatzbereite Partner sowie sehr wichtiges Element im territorialen Netzwerk der Bundeswehr. Die vornehmlich aus Reservisten bestehenden KVK sind vor allem in Katastrophensituationen als koordinierendes Verbindungsglied zwischen zivilen und militärischen Stellen bei der Krisenbewältigung im Einsatz. Zuletzt hatte sich die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Nordsachsen beim Juni-Hochwasser 2013 bewährt. Mit Betroffenheit und Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen ehemaligen Amtsleiter Herrn Karl-Heinz Rudolph Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Landratsamt Nordsachsen Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Czupalla Landrat Bachmann Personalrat

17 Amtsblatt Eilenburg, Mitteilung Büro Kreistages Mitteilung des Büros des Kreistages Die 26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages Nordsachsen findet am Mittwoch, dem 5. März 2014, Uhr, im Landratsamt Nordsachsen Schloss Hartenfels, Schlossstraße 27, Torgau, Flügel D, 2. Obergeschoss, Mehrzwecksaal, statt. Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Kreistages und Bestätigung der Niederschrift vom Bürgerfragestunde 3 Berichterstattung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. 4 Beratung und Beschlussfassung von Informations- und Beschlussvorlagen 4.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr / Gründung der Nordsächsischen Krankenhausstiftung 1-889/ Entsendung der Organvertreter in den Geschäftsführenden Vorstand der Nordsächsischen Krankenhausstiftung 1-890/ Entsendung der Organvertreter des Landkreises Nordsachsen in den Stiftungsrat der Nordsächsischen Krankenhausstiftung 1-892/ Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Torgau Johann Kentmann ggmbh 1-893/ Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH 1-894/ Stiftungsgeschäft zur Errichtung der Nordsächsischen Krankenhausstiftung 1-891/ Veräußerung von kommunalen Geschäftsanteilen des Landkreises Nordsachsen an die Nordsächsische Krankenhausstiftung 1-888/ Ausstellungsprojekte im Rahmen der Lutherdekade bis 2017 auf Schloss Hartenfels in Torgau 1-876/13/ Information über die Tarifanpassung im MDV zum 01. August I 047/ Teilnahme am European Energy Award - Erster Zwischenbericht zum externen Audit für den Landkreis Nordsachsen 1-I 049/14/ Bestimmung der örtlichen Prüfungseinrichtung für die Prüfung des Jahresabschlusses zum des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen 1-874/13/ Abschluss eines Entsorgungsvertrages im Wege der Direktvergabe zwischen dem Landkreis Nordsachsen und der Abfallund Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbh über Sammlung, Transport und Verwertung von Abfällen 1-896/ Ermächtigung des Landrates zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebsgesellschaft Dübener Heide mbh 1-881/ Bildung einer gesamthänderischen Rücklage durch die HEIDE SPA Hotel GmbH & Co. KG 1-883/ Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch ggmbh 1-885/ Geschäftsordnung des Beirates für den Rettungsdienstbereich Landkreis Nordsachsen 1-887/ Jugendhilfeplanung, Teilplan Kindertageseinrichtungen für das Schuljahr 2013/2014 und dessen Fortschreibung bis 2015/ / Sachstand Erarbeitung Informationsfreiheitssatzung 1-I 059/ Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 1-899/14 5 Informationen und Anfragen Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an. In der 42. öffentlichen Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen am 4. Februar 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff -> Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe für teil- und vollstationäre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) -> Vergabeentscheidung II zur wettbewerblichen Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öda) zur Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel 3 des Landkreises Nordsachsen Beschluss-Nr. 137/14 VA 138/14 VA Die hier genannten Beschlüsse können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt, Telefon oder sven.keyselt@lra-nordsachsen. de. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de.

18 18 Dezernat Hauptverwaltung Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Bekanntmachungstext a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.-Nr.: , Fax: , Birgit. Den Zuschlag erteilende Stelle: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.-Nr.: , Fax: , Birgit. Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.-Nr.: , Fax: , Birgit. b) Öffentliche Ausschreibung VOL/A c) Papierform d) Ausführungsort: Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau, Art und Umfang der Leistung: 2 Pkw Kleinwagen, 1 Pkw Kompaktklasse Kombi e) LOS 1-2 Kleinwagen LOS 2-1 Pkw Kompaktklasse Kombi g) Ausführungsfristen bei losweise Vergabe: 1/: Beginn:, Ende: ; 2/: Beginn:, Ende: ; h) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.-Nr.: , Fax: , Birgit. Preuss@lra-nordsachsen.de Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt/SG Allgemeine Verwaltung, Schlossstraße 27, Torgau, Tel.-Nr.: , Fax: Birgit.Preuss@lra-nordsachsen.de i) Angebotsfrist: , Uhr, Bindefrist: , Uhr j) keine l) Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt; Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung des Sozialbeitrages erfüllt; Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde oder sich der Bewerber in Liquidation befindet; Auszug aus dem Gewerbezentralregister - nicht älter als 3 Monate auf Verlangen der Vergabestelle; Auszug aus dem Handelsregister in der Berufsgenossenschaft; Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden; Referenzliste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern; Präqualifizierung wird anerkannt m) Vervielfältigungskosten je Los: 1/: EUR; 2/: EUR; n) Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Basis der Gesamtlebenszykluskosten als Wertungskriterium unter Verwendung des EU-Rechenmodells mit Berücksichtigung von Kostenfaktoren für die Umweltbelastung. Zuschlagskriterium ist die sich aus diesem Rechenmodell ergebende niedrigste Gesamtsumme aus Lebenszykluskosten und Leasingrate (Anschaffungskosten) über die gesamte Leasinglaufzeit. Amtliche Bekanntmachung Amtsblatt Eilenburg, Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/ /2014/TO (Grundbuch von Sornzig, Blatt 365) Eigentümer Gemarkung Flurstück Frida Schröter, geb. Stephansky geb ges Zävertitz 223 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/ /2014/TO (Grundbuch von Sornzig, Blatt 400) Eigentümer Gemarkung Flurstück Franziska Kochalski geb ges Gaudlitz 84/1 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.

19 Amtsblatt Eilenburg, Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/ /2014/TO Torgau, 13. Februar 2014 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, Cavertitz, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Gabriele Hoffmann, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für - Nicht ermittelte Eigentümer - bezüglich der im Grundbuch von Schirmenitz Blatt 187 verzeichneten Grundstücke Flurstücke 711/2, 711/3, 711,4, 711/5, 711,6 und 711/7 der Gemarkung Schirmenitz. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß 16 VwVfG i.v.m. 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Cavertitz vom 28. Januar 2014 hervor. Demnach sind mehrere Baumaßnahme im Zuge der Beseitigung von Hochwasserschäden (Ersatzneubau Mischwasserkanalisation, Straßenbaumaßnahmen und Straßenbauinstandsetzungsarbeiten) vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: - Veräußerung an Dritte - Auseinandersetzung der Gemeinschaft - Veräußerung eines Miteigentumsanteiles - Grundstückstausch - Abschluss von Pachtverträgen - Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. Czupalla Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/ /2014/TO Torgau, 13. Februar 2014 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, Cavertitz, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Gabriele Hoffmann, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für - Nicht ermittelte Eigentümer - bezüglich der im Grundbuch von Schirmenitz Blatt 187 verzeichneten Grundstücke Flurstücke 489/2 und 489/3 der Gemarkung Schirmenitz. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß 16 VwVfG i.v.m. 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Gemeinde Cavertitz vom 12. Februar 2014 hervor. Demnach sind mehrere Baumaßnahme im Zuge der Beseitigung von Hochwasserschäden (Wiederherstellung/Ertüchtigung Straßenzug, Erdverkabelung Straßenbeleuchtung, Aufstellen separater Straßenbeleuchtungsmasten) vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: - Veräußerung an Dritte - Auseinandersetzung der Gemeinschaft - Veräußerung eines Miteigentumsanteiles - Grundstückstausch - Abschluss von Pachtverträgen - Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. Czupalla Dezernat Bau und Umwelt Untere Wasserbehörde informiert Dezentrale Abwasserbehandlung durch Kleinkläranlagen - Vielfältige Informationen am Tag der offenen Tür im BDZ Das Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung - BDZ e. V. lädt ein zum Tag der offenen Tür : Termin: 3. April 2014 von 14 bis 18 Uhr Ort: An der Luppe 2, Leipzig Bis spätestens müssen Grundstücksbesitzer, die nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind, eine dem Stand der Technik entsprechende neue Kleinkläranlage errichten oder die bestehende Anlage mit einer biologischen Reinigungsstufe nachrüsten. Doch welche Technologie kommt in Frage? Was muss bei der Planung der Anlage berücksichtigt werden? Wie ist Kontrolle und Wartung geregelt? Und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Darüber kann man sich an diesem Tag im BDZ umfangreich informieren. 13 biologische, in den Abwasserkreislauf der Region integrierte Kleinkläranlagen verschiedener Technologien sowie 23 Schnittmodelle von Kleinkläranlagen können auf dem Demonstrationsfeld des BDZ besichtigt werden. Mitarbeiter der Herstellerfirmen

20 20 stellen die Funktionsweise ihrer Kleinkläranlagen vor und beraten zu Planung, Einbau und Wartung der Anlagen. Weiterhin wird über die Modalitäten der Förderung von Kleinkläranlagen informiert. Gleichzeitig kann die überarbeitete Broschüre Investitions- und Betriebskosten von Kleinkläranlagen für 3 EURO erworben werden. In der Broschüre werden die Herstell- und Betriebskosten der verschiedenen Klärsysteme ausführlich beschrieben und in einer Tabelle dargestellt. In einem ausführlichen Glossar werden die Wirkungsweisen der verschiedenen Technologien erläutert sowie die notwendigen Fachbegriffe erklärt. Ergänzt wird die Broschüre durch eine Vorlage, mit Hilfe dieser die Kosten einer geplanten Kleinkläranlage selbst berechnet werden können. Weitere Informationen: Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V. bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Delitzsch: Eilenburg: Jeden 2. Dienstag im Monat Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner- Str.7a, Haus A, 1.OG, Zi.: 2.07 Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00-18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str.4, Kontakt: Frau Martina Koch Tel.: / (Büro Leipzig) info@sbl-leipzig.de Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: ). Dezernat Ordnung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß 4 SächsVwVfZG i. V. m. 10 VwZG In dem Verwaltungsverfahren der Frau Laura Prochaska geb Robert-Koch-Straße Schkeuditz ist für Frau Prochaska ein Bescheid vom , Az: 511. te fap 78/13, im Landratsamt Nordsachsen Fahrerlaubnisbehörde Zimmer 1.05 R.-Wagner-Straße 7a Delitzsch zur Abholung hinterlegt. Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Personen, deren rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Amtsblatt Eilenburg, Gemäß 4 SächsVwVfZG i. V. m. 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Ausschreibung von Leistungen EU-Vergabebekanntmachung I) Öffentlicher Auftraggeber I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Torgau, Deutschland Tel.: , Fax: , Frank.Breitfeld@lra-nordsachsen.de; weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle; Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen sind erhältlich bei: siehe IV.3.3; Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: siehe Anhang A.I I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers und Haupttätigkeiten: Art: Regional- oder Lokalbehörde; Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung; der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein II) Auftragsgegenstand II.1.1) Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: 01/2014 Rettungsdienstfahrzeuge; Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen II.1.2) Art des Auftrags: Lieferung: Kauf; Hauptlieferort: Europa, Ort des Auftraggebers; NUTS-Code: DED 32 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.5) Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Vergabe-Nr.: 01/2014 Rettungsdienstfahrzeuge; Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst Landkreis Nordsachsen; 5 St. Rettungswagen (RTW) - CPV Code: St. Krankentransportwagen (KTW) - CPV Code: Service-, Wartungs- und Reparaturvertrag Kostenlose Bemusterung (Vorführen entsprechender Fahrzeuge durch den Bieter) am in Delitzsch. Abholung der Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber ab: , Übergabe/Abnahme beim Auftrageber bis: II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): siehe Punkt II.1.5 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt: nein II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: 5 Stück Rettungswagen (RTW); 1 Stück Krankentransportwagen (KTW); 1 Service-, Wartungs- und Reparaturvertrag; II.3) Beginn der Auftragsausführung: ; Ende der Auftragsausführung: siehe Punkt II.1.5) III) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Information III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Verdingungsunterlagen

21 Amtsblatt Eilenburg, III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Angaben und Auflagen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Auszug aus Handelsregister / Gewerberegister, Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; -Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung; - Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Eigenerklärung zu strafrechtlichen Ermittlungen; - Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001; - aktuelle Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: nein III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Person angeben: ja IV) Verfahren IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren IV.2.1) Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot; in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1. Preis; 2. Funktionalität; 3. Service; 4. Umweltkriterien; IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsinformationen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Vergabenummer 01/2014 Rettungsdienstfahrzeuge; IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: nein IV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung, Einsicht in Unterlagen und Anfragen: ; die Unterlagen sind kostenpflichtig: ja; Zahlungsbedingungen und -weise: gedruckte Fassung der Vergabeunterlagen: 01/2014 Rettungsdienstfahrzeuge, 9,90 EUR; Bestellung per Fax oder unter Angabe des Verwendungszweckes 01/2014 Rettungsdienstfahrzeuge an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle. Die Bezahlung durch Verrechnungsscheck bzw. Überweisung hat auf das Konto der Sparkasse Leipzig, BIC: WELADE8LXXX, IBAN: DE , Zahlungsgrund: Kfz zu erfolgen. Die Übersendung der Verdingungsunterlagen erfolgt bei Nachweis der Einzahlung (Vorlage Kopie des Einzahlungsscheins). Auskünfte unter Tel.: (034202) IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: , Uhr IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) die Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: DE IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis IV.3.8) Zeitpunkt der Öffnung der Angebote: ; Delitzsch, Schäfergraben 6; Personen, die bei der Eröffnung des Angebotes anwesend sein dürfen: ja: nur Personen des Auftraggebers VI) VI.1) VI.2) Zusätzliche Informationen Dauerauftrag: nein Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird: nein VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Leipzig, Postfach , Leipzig, Deutschland, Tel.: (0341) , Fax: (0341) post@lds.sachsen.de; Internet-Adresse (URL): VI.5) Tag der Versendung dieser Bekanntmachung: ; A) Anhang A: sonstige Adressen und Kontaktstellen A.I) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu senden sind: Landratsamt Nordsachsen, Zentrale Poststelle, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Schlossstraße 27, Torgau. Sperrinfosys - Das neue Baustelleninformationssystem Mit dem neuen Baustelleninformationssystem SPERRINFO- SYS des Freistaates Sachsen können die aktuellen Baumaßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie damit verbundene Sperrungen von Straßen im Landkreis Nordsachsen tagesaktuell abgerufen werden. Nach Aufruf der Internetadresse gelangt man auf die Titelseite des Landkreises Nordsachsen. Klickt man dort auf Bürgerservice erscheint an der rechten Seite an der 4. Stelle der Verweis zu den aktuellen Baustellen. Das System ist weitgehend selbsterklärend. Man wählt das Datum aus und klickt auf Start. Fährt man auf eines der Verkehrszeichen wird bereits die Bauzeit angezeigt. Klickt man in dem rechts erscheinenden Verzeichnis auf das Symbol vor dem Verkehrszeichen, dann werden mehr Details zur Baumaßnahme und zur Umleitung angezeigt. Auskünfte für ganz Sachsen können unter der Internetadresse abgerufen werden. Dezernat Soziales - Von Anfang an - Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: gen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes Leistungen sowie Kleinkindern Nähe Ihre Ansprechpartner: Kathrin Grasse Tel.: Kathrin.Grasse@lra-nordsachsen.de Löbnitz: Tanja Schön Tel.: Tanja.Schoen@lra-nordsachsen.de - Von Anfang an - Aufsuchender Beratungsdienst

22 22 Kinder suchen Familien Der Pflegekinderdienst sucht Familien für: -> Bereitschaftspflege sowie -> Vollzeitpflege Die Pflegeeltern sollten: - liebevoll und tolerant sein - Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern aufweisen - damit leben können, dass Kinder nicht immer perfekt sein müssen - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können. Ihre Ansprechpartner: Frau Politschuk Frau Renner Öffentliche Zustellung schen Verwaltungszustellungsgesetzes (SächsVwZG) i. V. m. lung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. zeiten beim Landratsamt Nordsachsen eingesehen werden. Im Auftrag S. Moschek Amtsleiterin Mitteilungen Gemeinden H A U P T S A T Z U N G Gemeinde Doberschütz folgende Hauptsatzung beschlossen: Abschnitt I Organe der Gemeinde Amtsblatt Eilenburg, Organe meister. Abschnitt II Gemeinderat 2 Rechtsstellung 3 Zusammensetzung des Gemeinderates Bürgermeister als Vorsitzenden. 4 Aufgaben des Gemeinderates Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegen- seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. beschließenden und beratenden Ausschüssen des Gemeinderates, beratende Ausschüsse sowie auf den Bürgermeister, ratende Mitglieder in beratende und beschließende Aus- wie einer Flagge durch die Gemeinde, Gemeinde, Bürgermeister zuständig ist, Bediensteten der Gemeinde, ten der Gemeinde, gen der Gemeinde,

23 Amtsblatt Eilenburg, die Verfügung über Vermögen der Gemeinde, die für die Gemeinde von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, 18. die Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen, 19. die Umwandlung der Rechtsform von wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde, 20. die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten, die Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommt, die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften, die Übernahme von Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie über Rechtsgeschäfte im Sinne von 83 Sächs- GemO, soweit sie für die Gemeinde von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, 21. der Erlass der Haushaltssatzung und Nachtragssatzung sowie die Feststellung der Jahresrechnung, 22. die allgemeine Festsetzung von öffentlichen Abgaben und von privatrechtlichen Entgelten (Tarifen), 23. der Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und der Abschluss von Vergleichen, soweit sie für die Gemeinde von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, 24. der Beitritt zu Zweckverbänden bzw. sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und der Austritt aus diesen, 25. die Bildung und Übertragung von Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt, 26. die Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Gemeinderat ( 32 Abs. 2 SächsGemO) und von Gründen für das Ausscheiden von Mitgliedern des Gemeinderates vor Ablauf der Wahlzeit ( 34 Abs. 1 SächsGemO), 27. die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. 18 Abs. 1 SächsGemO, 28. die Entscheidung über Maßnahmen gegen Gemeindeeinwohner wegen Ablehnung oder Aufgabe einer Ehrenamtlichen Tätigkeit ( 19 Abs. 4 SächsGemO ), 29. die Entscheidung gegenüber Gemeinderäten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Verbots, Ansprüche und Interesse eines anderen gegen die Gemeinde geltend zu machen ( 19 Abs. 3 SächsGemO), 30. die Entscheidung über Maßnahmen gegen ehrenamtlich Tätige wegen Verletzung der Pflichten ( 19 Abs. 4 und 38 Abs. 3 SächsGemO), 31. die Entscheidung über einen Ausschließungsgrund bei Gemeinderäten wegen Befangenheit ( 20 Abs. 3 Sächs- GemO), 32. die Entscheidung über die Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die in einer Satzung über die Entschädigung der Gemeinderäte und sonstigen ehrenamtlich tätigen Gemeindebürgern näher bestimmt werden ( 21 SächsGemO), 33. die Entscheidung über die Bestellung von Beauftragten ( 64 SächsGemO), 34. die Behandlung von Einwohneranträgen ( 23 SächsGemO), 35. die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ( 25 Abs. 3 SächsGemO) und über die Durchführung eines Bürgerentscheides ( 24 SächsGemO). (3) Der Gemeinderat ist ferner zur Entscheidung in allen Angelegenheiten zuständig, soweit die im 5 dieser Satzung genannten Obergrenzen überschritten werden. (4) Der Gemeinderat ist zuständig für die Bewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben, die im Einzelfall einen Betrag von mehr als Euro übersteigen sowie für Maßnahmen, durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene Verbindlichkeiten entstehen können. Abschnitt II Ausschüsse des Gemeinderates 5 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1. der Verwaltungsausschuss, 2. der Bauausschuss (2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 7 stimmberechtigten Gemeinderäten bzw. Stellvertretern und beratenden Mitgliedern. (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den 7 und 8 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse zuständig für: 1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als ,00 Euro, aber nicht mehr als Euro beträgt, 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall. Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. (4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Gemeinderat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss. (5) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat nach 41 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten sind, sollen den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des Gemeinderates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden. 6 Mitwirkung sachkundiger Einwohner in Ausschüssen (1) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder in beratende und beschließende Ausschüsse berufen. ( 44 Abs.2 SächsGemO) (2) Ihre Zahl wird in den einzelnen Ausschüssen grundsätzlich auf 3 begrenzt. 7 Aufgaben des Verwaltungsausschuss (1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, 2. Finanz- und Hauswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten, 3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz, 4. soziale und kulturelle Angelegenheiten, 5. Gesundheitsangelegenheiten, 6. Marktangelegenheiten, 7. Zustimmung zu Großveranstaltungen innerhalb des Gemeindegebietes (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Verwaltungsausschuss über: 1. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten des einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 8 und von Arbeitnehmern der Entgeltgruppen 6 bis 8 TVöD, einschließlich 9 TVöD, sofern es sich nicht um leitende Bedienstete handelt. Ausgenommen davon sind Aushilfsangestellte,

24 24 2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall, 3. die Stundung von Forderungen von mehr als Euro bis zu einem Höchstbetrag von Euro, unabhängig von der Laufzeit, 4. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall mehr als Euro, aber nicht mehr als Euro beträgt, 5. die Veräußerung von beweglichen Vermögen von mehr als Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall. 6. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach 7 Abs. 1 der Bauausschuss zuständig ist. 8 Aufgaben des Bauausschusses (1) Die Zuständigkeit des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), 2. Versorgung und Entsorgung, 3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark, 4. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung, 5. Verwaltung und Veräußerung der gemeindlichen Liegenschaften, einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide, 6. Verkehrswesen, 7. technische Verwaltung gemeindeeigener Gebiete (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Bauausschuss über: 1. die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre, b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes, d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten OT, e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist, f) Ausübung des Vorkaufsrechts, 2. die Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen und Vorbescheiden, 3. die Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist. 4. die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als ,00 Euro im Einzelfall, 5. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen, 6. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städtebauordnung). 7. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert mehr als Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall beträgt. Amtsblatt Eilenburg, Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall. 9 Verhältnis zwischen Gemeinderat und beschließenden Ausschüssen (1) Im Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden die beschließenden Ausschüsse unter Beachtung der Wertgrenze an Stelle des Gemeinderates ( 41 Abs. 1 SächsGemO). (2) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben ( 41 Abs. 3 Satz 5 und 6 SächsGemO). (3) Die beschließenden Ausschüsse können Angelegenheiten, die für die Gemeinde von besonderer Bedeutung sind, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten ( 41 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO). (4) Ein Viertel aller Mitglieder eines beschließenden Ausschusses kann verlangen, dass eine Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet wird, wenn sie für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist ( 41 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO). Lehnt der Gemeinderat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss ( 41 Abs. 3 Satz 4 Sächs- GemO). (5) Ist ein beschließender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, entscheidet der Gemeinderat an seiner Stelle ( 41 Abs. 5 Satz 3 SächsGemO). (6) Bestehen Zweifel, ob für die Behandlung einer Angelegenheit der Gemeinderat oder ein Ausschuss zuständig ist, so ist die Zuständigkeit des Gemeinderates gegeben. Widersprechen sich die Beschlüsse zweier Ausschüsse, so führt der Bürgermeister die Entscheidung des Gemeinderates herbei. Abschnitt IV Bürgermeister 10 Rechtsstellung des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde. (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt 7 Jahre. 11 Aufgaben des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Gemeindeverwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder Gemeinderat übertragenen Aufgaben. (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: 1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von Euro im Einzelfall, 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu Euro im Einzelfall, 3. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Angestellten der Entgeltgruppe 1 bis 5 TVöD, Aushilfsangestellten, Arbeitern, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen, 4. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützung und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der vom Gemeinderat erlassenen Richtlinien, 5. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen bis zu Euro im Einzelfall,

25 Amtsblatt Eilenburg, die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von Euro. 7. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als Euro beträgt, 8. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten im Wert bis zu Euro im Einzelfall 9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von Euro im Einzelfall, bei der Vermietung gemeindeeigener Wohnungen in unbeschränkter Höhe. 10. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu Euro im Einzelfall, 11. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000,00 Euro nicht übersteigen. 12 Stellvertretung des Bürgermeisters (1) Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte 1 Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Ist der Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder ist im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch der Stellvertreter verhindert, hat der Gemeinderat unverzüglich einen oder mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied des Gemeinderates die Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr. 13 Gleichstellungsbeauftragte (1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum Gleichstellungsbeauftragten. Der Gleichstellungsbeauftragte erfüllt seine Aufgaben im Ehrenamt. (2) Aufgabe des Gleichstellungsbeauftragten ist es, in der Gemeindeverwaltung auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken. Dazu gehört insbesondere die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sowie die Mitwirkung an Maßnahmen der Gemeindeverwaltung, die die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der beruflichen Lage von Frauen berühren. (3) Der Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des Gemeinderates sowie der für seinen Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Der Bürgermeister hat den Gleichstellungsbeauftragten über geplante Maßnahmen gem. Abs. 2 rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Abschnitt V Mitwirkung der Bürger 14 Einwohnerversammlung Eine Einwohnerversammlung gemäß 22 SächsGemO ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens 5 v.h. der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. 15 Bürgerbegehren (1) Die Durchführung eines Bürgerentscheids kann nach 25 Abs. 3 SächsGemO schriftlich von Bürgern der Gemeinde beantragt werden (Bürgerbegehren); die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Bürgerbegehren muss mindestens von 10 (15) v. H. der Bürger der Gemeinde unterzeichnet sein. (2) Vor Beginn der Unterschriftensammlung muss das Bürgerbegehren bei der Gemeinde angezeigt werden. Spätestens ein Jahr nach Zugang der Anzeige ist das Bürgerbegehren mit den erforderlichen Unterschriften bei der Gemeinde einzureichen. Abschnitt VI Ortschaftsverfassung 16 Ortschaftsverfassung (1) Die Ortsteile Mörtitz und Rote Jahne werden zur Ortschaft Mörtitz, die Ortsteile Paschwitz, Bunitz und Mölbitz zur Ortschaft Paschwitz, die Ortsteile Sprotta und Sprotta- Siedlung zur Ortschaft Sprotta und die Ortsteile Wöllnau und Winkelmühle zur Ortschaft Wöllnau gemäß 65 Abs. 2 Sächsische SächsGemO zusammengefasst. (2) In folgenden Ortschaften wird die Ortschaftsverfassung eingeführt: Battaune, Doberschütz, Mörtitz, Paschwitz, Sprotta, Wöllnau (3) Für die vorgenannten Ortschaften wird jeweils ein Ortschaftsrat gebildet und ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher bestellt. Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten der einzelnen Ortschaften wird wie folgt festgelegt: Ortschaft Battaune 7 Mitglieder Ortschaft Doberschütz 7 Mitglieder Ortschaft Mörtitz 7 Mitglieder Ortschaft Paschwitz 7 Mitglieder Ortschaft Sprotta 7 Mitglieder Ortschaft Wöllnau 7 Mitglieder (4) Den Ortschaftsräten werden die in 67 Abs. 1 SächsGemO genannten Angelegenheiten übertragen. (5) Bürgerbescheide und Bürgerbegehren gem. 24, 25 Sächs- GemO können auch in den Ortschaften, in denen die Ortschaftsverfassung eingeführt ist, durchgeführt werden. (6) Gemäß 68 Abs. 3 der SächsGemO können Ortsvorsteher an den Verhandlungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. 17 Aufwandsentschädigung Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde- und Ortschaftsräte wird in einer separaten Satzung festgelegt. Abschnitt VII Schlussbestimmungen 18 Inkrafttreten Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung vom außer Kraft. Doberschütz, den Märtz Bürgermeister

26 26 Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Mörtitz Liebe Jagdgenossen, hiermit möchten wir euch zur diesjährigen Hauptversammlung recht herzlich einladen. Sie findet am Freitag, dem , um Uhr, im Saal der Gaststätte Barth in Mörtitz statt. Tagesordnung 1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht zum Jagdjahr 3. Bericht Kassenführer, Beschluss zur Jahresrechnung 2013/14 4. Beschluss über die Auszahlung der Jagdpacht 5. Beschluss zur Verwendung des Reinerlöses 6. Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2013/ Entlastung des Vorstandes 8. Entlastung der Kassenführer 9. Satzungsänderung 10. Sonstiges 11. Wahl des Jagdvorstandes 12. Schlusswort des Jagdvorstehers Das Protokoll der Versammlung liegt bei der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Str. 17 zur Einsicht, für Jagdgenossen vom bis zum während der Dienstzeit. Im Anschluss der Versammlung findet ein gemütliches Beisammensein mit einem deftigen Jägerschmaus statt. Wenn sich Veränderungen an den Grundflächen ergeben haben, bitten wir euch, einen aktuellen Grundbuchauszug mitzubringen. Der Jagdvorsteher Hartmut Hillscher Landsportverein Mörtitz e. V. Am Freitag, dem 28. März 2014 findet um Uhr in der Gaststätte Barth in Mörtitz die diesjährige Mitgliederversammlung des LSV Mörtitz e. V. statt. Tagesordnung: 1. Prüfung der Beschlussfähigkeit 2. Kassenbericht Schatzmeister 3. Bericht Kassenprüfer 4. Wahl Abteilungsleiter Fußball 5. Wahl Kassenprüfer Abteilung Fußball 6. Sonstiges/Diskussion Alle Vereinsmitglieder werden gebeten ihre Teilnahme zu ermöglichen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Der Vorstand Coaching Englischkurs für Erwachsene mit Noam! Wenn Sie englisch sprechen wollen (echtes Sprechen!), kommen Sie zu unserem einzigartigen und außergewöhnlichen Kurs mit Noam s Coaching! Kursanfang: Mittwoch, dem , 17:50 Uhr - in Doberschütz! Kursziel: Kommunikation und Praktik Sprechen - Keine Grammatik, Keine Angst Anmeldung ab sofort und richten an: Herrn Noam Ben-Adava: oder Amtsblatt Eilenburg, Nachdem der Weihnachtsmarkt 2013 in Sprotta wieder ein Besuchermagnet und Höhepunkt im Dorfalltag war, ist es an der Zeit allen Unterstützern, Helfern und Beteiligten für die tollen Ideen, die großartige Hilfe vor, während und nach dem Ereignis sowie dem perfekten Gelingen danke zu sagen. Besonderer Dank gilt der Gemeindeverwaltung Doberschütz, der FFw Sprotta, der Agrargenossenschaft Heideglück, der Firma Süptitz, der Firma Tittmann, dem Bauernhof Stichel sowie den Weihnachtsbaumspendern und Helfern beim Aufstellen, den Helfern beim Aufbauen und Anmalen der Eisenbahn, den Kuchenbäckern und dem Weihnachtsmann-Team. Das Weihnachtsmarktteam Sprotta Einladung Gemeinde Jesewitz Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem , 19:30 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Wiederherstellung der drei Staustufen am Staugraben Gewerbegebiet Jesewitz 5. Beschluss - Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung Weg Kossen-Groitzsch 6. Beschluss - Antrag auf Umbau Nebengebäude - Ausbau Dachgeschoss im OT Bahnhof Antragsteller: Frau Sina und Herr Frank Gottwald, OT Bahnhof 7. Beschluss - Antrag auf Errichtung einer Unterstellhalle in Jesewitz Antragsteller: Gemeinde Jesewitz, Jesewitz 8. Beschluss - Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Krostitz - West der Gemeinde Krostitz 9. Beschluss - Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Jesewitz 10. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Tauchnitz Bürgermeister Wählervereinigung Pehritzsch Einladung Hiermit möchten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Sitzung der Wählervereinigung Pehritzsch am Dienstag, dem , um Uhr, im Rentnerclub Pehritzsch, Hauptstraße 2 A, OT Pehritzsch, Jesewitz in Vorbereitung der Gemeinde- und Ortschaftsratswahl am einladen. An der Sitzung kann jeder Interessierte teilnehmen, der sich als Gemeinderat für die Gemeinde Jesewitz bzw. Ortschaftsrat für die Ortschaft Pehritzsch stellen möchte. Teilnehmen kann auch jeder, der die Wählergemeinschaft unterstützen möchte.

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31 Amtsblatt Eilenburg, Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Kandidaten zur Gemeinde- und Ortschaftsratswahl am Vorstellung des Wahlprogramms 4. Wahl Kandidaten Gemeinderat 5. Wahl Kandidaten Ortschaftsrat 6. Verschiedenes Wählervereinigung Pehritzsch Freie Wählergemeinschaft Jesewitz Einladung Hiermit möchten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Sitzung der freien Wählergemeinschaft Jesewitz am Montag, dem , um Uhr im Gemeindeamt Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, Jesewitz in Vorbereitung der Gemeinde- und Ortschaftsratswahl am einladen. An der Sitzung kann jeder Interessierte teilnehmen, der sich als Gemeinderat für die Gemeinde Jesewitz bzw. Ortschaftsrat für die Ortschaft Jesewitz stellen möchte. Teilnehmen kann auch jeder, der die Wählergemeinschaft unterstützen möchte. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Kandidaten zur Gemeinde- und Ortschaftsratswahl am Vorstellung des Wahlprogramms 4. Wahl Kandidaten Gemeinderat 5. Wahl Kandidaten Ortschaftsrat 6. Verschiedenes Freie Wählergemeinschaft Jesewitz Wählervereinigung Liemehna Einladung Hiermit möchten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Sitzung der Wählervereinigung Liemehna am Dienstag, dem , um Uhr im Gemeindezentrum Liemehna, OT Liemehna, Am Anger 9A, Jesewitz in Vorbereitung der Gemeinde- und Ortschaftsratswahl am einladen. An der Sitzung kann jeder Interessierte teilnehmen, der sich als Gemeinderat für die Gemeinde Jesewitz bzw. Ortschaftsrat für die Ortschaft Liemehna stellen möchte. Teilnehmen kann auch jeder, der die Wählergemeinschaft unterstützen möchte. Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. Projekt Lutherweg in Sachsen Der Lutherweg in Sachsen - ein spiritueller Wanderweg wird Wirklichkeit Der Lutherweg in Sachsen lädt ein, Wirkungsstätten Martin Luthers und anderer Reformatoren zu besuchen und macht den Werdegang und die Auswirkungen der Reformation in Sachsen erlebbar. Auf künftig rund 550 km verbindet er Orte in Sachsen, die einen besonderen Bezug zum Thema Reformation haben. Der Anschluss des Lutherweges in Sachsen zu den Lutherwegen in Thüringen ist über Altenburg und nach Sachsen-Anhalt über Bad Düben gegeben. Unterwegs ist beispielsweise zu entdecken, wie die Veränderungen der Reformation den Bau und die Ausgestaltung evangelischer Kirchen prägen. Nachdem die Planungen für den spirituellen Wanderweg weitestgehend abgeschlossen wurden, läuft die Beschilderung derzeit auf Hochtouren. Die Wander- und Pilgerstrecke verläuft vorrangig auf bereits vorhandenen Wegen, da historisch authentische Wegführungen heute nicht immer als Wanderwege nutzbar sind. Neben den Wegweisern wird es Informationstafeln geben, die dem Gast am sächsischen Lutherweg Informationen zur spannenden Geschichte des Standortes sowie einen spirituellen Impuls mit auf den Weg geben werden. Mit dem Projekt Lutherweg in Sachsen ist der Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. beauftragt. Zur der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sowie den Kirchgemeinden am Lutherweg bestehen enge Kontakte. Der Lutherweg in Sachsen ist ein Angebot zur im Herbst 2008 ausgerufenen Lutherdekade, die 500 Jahre nach dem Eintreffen Martin Luthers in Wittenberg begann und 2017 mit dem 500-jährigen Jubiläum des Thesenanschlags an der Wittenberger Schlosskirche endet. TV SBuHL e. V Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. Niedermarkt 1, Waldheim Tel.: /9660, Fax: / info@saechsisches-burgenland.de Internet: Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Kandidaten zur Gemeinde- und Ortschaftsratswahl am Vorstellung des Wahlprogramms 4. Wahl Kandidaten Gemeinderat 5. Wahl Kandidaten Ortschaftsrat 6. Verschiedenes Wählervereinigung Liemehna Jagdgenossenschaft Jesewitz Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Jesewitz liegt in der Zeit vom bis in der Gemeinde Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, Jesewitz, zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

32 28 Amtsblatt Eilenburg, Sportvereinigung Jesewitz e. V. Einladung zur Mitgliederversammlung Liebe Sportfreunde, hiermit laden wir euch herzlich ein zur Mitgliederversammlung unserer Sportvereinigung Jesewitz e. V. am , Uhr, in die Sportlerklause, Schulstraße 14a, Jesewitz. Eingeladen sind alle Mitglieder des Vereins sowie bei allen minderjährigen Mitgliedern auch deren Eltern. Wir teilen euch vorab folgende Tagesordnung mit: 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Tätigkeitsbericht des Vorstandes 4. Jahresabschlussbericht des Schatzmeisters 5. Wahl des neuen Vereinsvorstandes 6. Diskussion und Abstimmung über die Änderung der Vereinssatzung 7. Verschiedenes 8. Schlusswort des neuen Vorsitzenden Schließlich weisen wir euch auf Folgendes hin: > Bis zum Beginn der Mitgliederversammlung könnt ihr die Tagesordnung durch Antrag an den Vereinsvorstand ergänzen. > Der Entwurf einer geänderten Vereinssatzung liegt ab sofort in der Sportlerklause, Schulstraße 14a, Jesewitz, zu den jeweiligen Trainingszeiten der Fußballmannschaften und der Frauensportgruppe sowie an den Wochenenden während der Heimspiele aus. Bei Bedarf könnt ihr den Entwurf auch beim Schatzmeister tel. anfordern oder über Änderungsvorschläge informieren. > Vorschläge zur Besetzung des neuen Vorstandes können bis zur Wahl jederzeit schriftlich oder mündlich eingebracht werden. Mit sportlichen Grüßen Der Vorstand Mathias Schönherr Lars Wadewitz Tom Weigel Gemeinde Krostitz Öffentliche Ausschreibung nach VOB(A) von Erd- und Straßenbauarbeiten a) Auftraggeber: Gemeinde Schönwölkau, Parkstraße 11, Wölkau Tel b) Verfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A. c) Bauvorhaben: Deckensanierung mit Asphaltmaterial der OV- Straße Brinnis - Lindenhayn BA 3 in Lindenhayn d) Ausführungsort: OV-Straße Brinnis-Lindenhayn in Lindenhayn e) Leistungen: Straßenbau- und Asphaltarbeiten, Markierungsarbeiten ca. 50 m 3 Aushub für Straßenreparatur ca. 30 m 3 Einbau Gesteinsgemisch 0/45 (Fahrbahnreparatur) ca m 2 Deckensanierung Asphaltbeton ca. 900 m Bankettherstellung f) Lose: keine Unterteilung in Lose h) Ausführungsfristen: voraussichtlich bis i) Verdingungsunterlagen anfordern ab dem bei IB Riedel, Rossbergstraße 36a, Schkeuditz Tel nur Postversand als Textvorlage (Langtext) j) Kostenbetrag der Verdingungsunterlagen: 15, EUR, zzgl 5,00 EUR Versandkosten, die Kosten werden nicht zurückerstattet k) Ablauffrist für Einreichung der Angebote , um Uhr l) Angebote an: Gemeinde Schönwölkau, Parkstr. 11, Wölkau der Umschlag ist mit dem Aufkleber Angebot zu versehen m) Sprache: Deutsch n) Personen die bei der Angebotseröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und Bevollmächtigte

33 Amtsblatt Eilenburg, o) Angebotseröffnung: , um Uhr, Gemeinde Schönwölkau, Parkstr. 11, Wölkau Beratungsraum p) geforderte Sicherheiten: Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Bruttoabrechnungssumme, q) Zahlungsregelungen: Abschlags- u. Schlusszahlung nach VOB(B) 16 und den zusätzlichen Vertragsbedingungen r) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Eignungsnachweise: der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben bzw. Bescheinigungen gem. VOB(A) 8 Nr. 3 und Nr. 5 vorzulegen: ausgeführte, vergleichbare Leistungen; verfügbare technische Ausrüstung und Beschäftigte, Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, Bescheinigung der Migliedschaft in der Berufsgenossenschaft; Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers; Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für den Ausschluss nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht vorliegt, Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben; Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. 48b Abs.1 Satz 1 EStG t) Zuschlags- und Bindefrist: u) Nebengebote sind zugelassen, Kriterien für die Auftragsvergabe: sh. Vergabeunterlagen, v) Nachprüfstelle: LRA Nordsachsen, Vergabeprüfstelle Torgau Gemeinde Laußig Jagdgenossenschaft Pristäblich - Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Pristäblich lädt hiermit alle Mitglieder mit Partner (Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen) zur Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 15. März 2014, 16:00 Uhr in das Bürgerhaus Pristäblich ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Verlesen und Bestätigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 6. April Bericht des Vorstandes und der Revisionskommission 4. Beschlussfassung - Bestätigung der Berichte - Entlastung des Vorstandes - Entlastung des Kassenführers - Verwendung der Pachteinnahmen 5. Jagdpachtminderung für 2014/15 6. Bericht des Jägers 7. Sonstiges Anschließend findet ein gemütliches Beisammensein mit Essen und Trinken statt. Pristäblich, Der Jagdvorstand Jagdgenossenschaft Pressel - Görschlitz Einladung Die Jagdgenossenschaft Pressel/Görschlitz lädt alle Mitglieder und Besitzer bejagbarer Flächen in der Jagdgenossenschaft Pressel/Görschlitz zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, d , Uhr, in den Landgasthof Pressel ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Verlesung und Abstimmung über die Tagesordnung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Beschluss der neuen Satzung der Jagdgenossenschaft 5. Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2013/ Bericht der Kassenführerin 7. Bericht der Rechnungsprüferin 8. Vorstellung des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2014/ Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2013/ Entlastung der Kassenführerin 11. Bericht der Jagdpächter 12. Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2014/ Beschluss zur vorfristigen Aufhebung des Mitpachtvertrages des Herrn Herbert Köhler im Jagdbogen Hopfwinkel, neuer Bewerber als Mitpächter ist Herr Michael Rosenthal 14. Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung Im Anschluss sind alle Mitglieder mit ihren Partnern recht herzlich zu einem Wildessen eingeladen. Grundbuchauszüge und Bankverbindungen von den Eigentümern bejagbarer Flächen sind mitzubringen. gez. Günter Köhler Jagdvorsteher Ausschreibung Gemeinde Schönwölkau Bauplatz Die Gemeinde Schönwölkau verkauft meistbietend im Ortsteil Badrina, Leipziger Straße 22 einen noch zu vermessenden Bauplatz (Steinplatz) mit ca qm. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Der Wert des Grundstückes beträgt ,00 EUR. Die Kosten des Verfahrens trägt der Erwerber. Badrina hat ca. 500 Einwohner, ein Gaststätte, ein Geschäft für Waren des täglichen Bedarfs, einen Friseur, ein Bauernlädchen und eine Kindereinrichtung. Die Grundschule befindet sich im OT Wölkau, die Mittelschule in Krostitz oder Delitzsch, das Gymnasium in Delitzsch. Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie von der Gemeinde Schönwölkau, Bürgermeister Interessenten bewerben sich bitte bis zum 14. März 2014 bei der Gemeinde Schönwölkau, Parkstraße 11 in Schönwölkau mit einem von außen deutlich gekennzeichneten Briefumschlag: Angebot Bauplatz. Die Gemeinde Schönwölkau verkauft im Ortsteil Badrina, Delitzscher 11 einen Bauplatz mit 748 qm. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Das Mindestgebot beträgt ,00 EUR. Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie von der Gemeinde Schönwölkau, Bürgermeister Interessenten bewerben sich bitte bei der Gemeinde Schönwölkau, Parkstraße 11 in Schönwölkau. Tiefensee Bürgermeister

34 30 Ausschreibung Die Gemeinde Schönwölkau schreibt die Gaststätte Badrina (Leinekrug) ab sofort zur Pacht aus: Gaststätte Badrina (Leinekrug), Ernst-Thälmann-Straße 20, OT Badrina, Schönwölkau Bestehend aus folgenden Räumen: Haupträume (165 qm) - Gaststätte mit Ausschankraum 69,10 qm (42 Plätze) - Vereinszimmer 54,40 qm (32 Plätze) - Küche 41,50 qm Nebenräume (75,50 qm) bestehend aus Abstellraum, Warenschleuse, 3 Toiletten, Flur, Pacht: 500,00 Euro plus Nebenkosten Die Nebenkosten für Grundsteuer, Frisch- und Abwasser sowie Gebäudeversicherung und anderes ca. 65 EUR/Monat, für die Heizung 135 EUR/Monat. Zusätzlich zur Gaststätte kann der Saal des Kulturhauses mit 442 qm und zusätzlichen Nebenräumen mit 104,2 qm zeitweilig oder dauerhaft gepachtet werden. Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren und über den Bau- und Ausstattungszustand erhalten Sie von der Gemeinde Schönwölkau, Bürgermeister Interessenten bewerben sich bitte bei der Gemeinde Schönwölkau, Parkstraße 11 in Schönwölkau. Wölkau, den 21. Februar Schriftführer 13.4 Rechnungsprüfer 14. Sonstiges 15. Schlusswort Reihe, Jagdvorsteher Amtsblatt Eilenburg, Vorschläge zur Wahl des Jagdvorstandes, Kassenführers, Schriftführers und Rechnungsprüfers sind vor der Versammlung beim Jagdvorstand einzureichen. Der Satzungsentwurf kann während der Geschäftszeiten ( Uhr) im Büro der Agrargenossenschaft Hohenroda eg nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden. Bekanntgabe Gemeinde Wiedemar Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der Gemeinde Wiedemar (Bekanntmachungssatzung) weisen wir darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am gefassten Beschlüsse ab dem für mindestens 5 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Wiedemar ausgehangen werden. Tiefensee Bürgermeister Jagdgenossenschaft Hohenroda/Mocherwitz Der Vorstand Einladung Hohenroda den Hiermit lädt der Vorstand der Jagdgenossenschaft Hohenroda/ Mocherwitz, alle Jagdgenossen für Dienstag, den 17. März, um Uhr in den Versammlungsraum der Agrargenossenschaft Hohenroda eg ein. Die Versammlung ist unabhängig davon wie viele Jagdgenossen anwesend sind beschlussfähig. Es wird in diesem Zusammenhang auf 8 Abs. 1 der Satzung verwiesen. - Tagung der Rechnungsprüfer (nur intern) Uhr - Tagung des Vorstandes (nur intern) Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der anwesenden Stimmen 3. Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung und Bestätigung 4. Bestätigung der Tagesordnung 5. Bericht des Jagdpächters über das abgelaufene Jagdjahr 2013/ Bericht des Jagdvorstandes 7. Bericht des Kassenwartes 8. Bericht der Rechnungsprüfer 9. Beschluss zur Entlastung von: Jagdvorstand, Kassenwart, Rechnungsprüfer 10. Diskussion und Beschluss zur Verwendung der Jagdpacht 11. Diskussion und Beschluss zum Haushalt 2014/ Satzungsänderung aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen 13. Neuwahl 13.1 Jagdvorstand 13.2 Kassenführer Möller Bürgermeisterin Gemeinde Zschepplin Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung im Ortsteil Krippehna Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Krippehna findet am Donnerstag, dem 13. März 2014, Uhr, im Gemeindehaus Krippehna, Alte Hauptstr. 11, Zschepplin OT Krippehna statt. Alle interessierte Bürger und Bürgerinnen sind recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom Bürgerfragen 4. Verschiedenes gez. Corinna Erler Ortsvorsteherin Jagdgenossenschaft Hohenprießnitz Einladung Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenprießnitz am Freitag, dem , um Uhr, möchte der Jagdvorstand alle Landeigentümer von bejagbaren Flächen recht herzlich in den Gasthof Hohenprießnitz in Hohenprießnitz, Schulstraße einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Jagdgenossen 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Protokollkontrolle zur letzten Mitgliederversammlung 4. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

35 Amtsblatt Eilenburg, Bericht des Kassenführers zum Haushaltsjahr 2013/ Bericht des Rechnungsprüfers 4.3. Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsabschluss 4.4. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für das Haushaltsjahr 4.5. Diskussion und Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages 2013/ Diskussion und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2014/ Wahl eines neuen Stellvertreter des Jagdvorstehers 5.1. Vorstellung der Kandidaten 5.2. Offene Wahl des Stellvertreters und Bekanntgabe des Wahlergebnisses 6. Beschlussfassung zur Änderung der Satzung 7. Verschiedenes (u. a. Bericht eines Vertreters der Jagdgemeinschaft) 8. Schlusswort des Jagdvorstehers Im Anschluss an die Mitgliederversammlung bittet der Jagdvorstand alle Jagdgenossen mit ihren Partnern zu einem geselligen Beisammensein bei Speis und Trank. Gleichzeitig noch einmal der Hinweis, dass Änderungen der Eigentumsverhältnisse von bejagbaren Flächen dem Jagdvorstand mitzuteilen sind. Der Jagdvorstand Hohenprießnitz Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Glaucha mit anschließendem Jagdessen Einladung an alle Mitglieder zur Versammlung der Jagdgenossenschaft am , um Uhr, in der Gaststätte Zur Grünen Muldenaue in Glaucha Tagesordnung: 1 Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 2.1 Feststellung der fristgemäßen Einladung 2.2 Beschlussfassung zur Tagesordnung 3 Billigung der Niederschrift 4 Bericht des Vorstandes 5 Bericht des Kassenführers 6 Bericht des Kassenprüfers 7 Beschlussfassungen 7.1 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/ Entlastung des Kassenführers 7.3 Beschluss des Haushaltsplanes 7.4 Bestätigung der Jahresrechnung 7.5 Beschluss über die Verwendung des Reinertrages 8 Beschluss über die Neufassung der Satzung 9 Vorstandswahl 9.1 Wahl der Wahlkommission 9.2 Wahl des Vorstandes 9.3 Konstituierung des Vorstandes 9.4 Bekanntgabe der Vorstandspositionen 10 Wahl der Kassenprüfer 11 Bericht der Jäger Jagdgenossen, die sich mit Vollmacht vertreten lassen, werden gebeten, mit der schriftlichen Vollmacht einen aktuellen Eigentumsnachweis vorzulegen (falls nicht schon geschehen). Gleichzeitig noch der Hinweis, dass Änderungen der Eigentumsverhältnisse von bejagbaren Flächen dem Jagdvorstand unaufgefordert mitzuteilen sind. Anschließend findet ein Jagdessen statt. Es sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Glaucha mit ihren Partnern recht herzlich eingeladen. Einladung zur Frauentagsfeier in Hohenprießnitz Liebe Frauen, hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein zu unserer Frauentagsfeier am Sonntag, dem 9. März 2014, ab Uhr im Begegnungsraum der Grundschule Hohenprießnitz. Dort erwartet Sie wieder ein reichhaltiges Buffet mit selbstgebackenem Kuchen von den Landfrauen, Kaffee, Bowle und alkoholfreien Getränke. In diesem Jahr können Sie wieder Ihre Lachmuskeln trainieren, denn wir haben keine Mühen gescheut, ein witziges Programm auf die Beine zu stellen. Lassen Sie sich überraschen! Bitte bringen Sie ein Kaffeegedeck und ein Glas mit. Unkostenbeitrag für Verköstigung und Kultur: 5,50 EUR. Wir freuen uns auf Sie! Die Hohenprießnitzer Landfrauen Der Lutherweg in Sachsen - ein spiritueller Wanderweg wird Wirklichkeit Der Lutherweg in Sachsen lädt ein, Wirkungsstätten Martin Luthers und anderer Reformatoren zu besuchen und macht den Werdegang und die Auswirkungen der Reformation in Sachsen erlebbar. Auf künftig rund 550 km verbindet er Orte in Sachsen, die einen besonderen Bezug zum Thema Reformation haben. Der Anschluss des Lutherweges in Sachsen zu den Lutherwegen in Thüringen ist über Altenburg und nach Sachsen-Anhalt über Bad Düben gegeben. Unterwegs ist beispielsweise zu entdecken, wie die Veränderungen der Reformation den Bau und die Ausgestaltung evangelischer Kirchen prägen. Nachdem die Planungen für den spirituellen Wanderweg weitestgehend abgeschlossen wurden, läuft die Beschilderung derzeit auf Hochtouren. Die Wander- und Pilgerstrecke verläuft vorrangig auf bereits vorhandenen Wegen, da historisch authentische Wegführungen heute nicht immer als Wanderwege nutzbar sind. Neben den Wegweisern wird es Informationstafeln geben, die dem Gast am sächsischen Lutherweg Informationen zur spannenden Geschichte des Standortes sowie einen spirituellen Impuls mit auf den Weg geben werden. Mit dem Projekt Lutherweg in Sachsen ist der Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. beauftragt. Zur der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sowie den Kirchgemeinden am Lutherweg bestehen enge Kontakte. Der Lutherweg in Sachsen ist ein Angebot zur im Herbst 2008 ausgerufenen Lutherdekade, die 500 Jahre nach dem Eintreffen Martin Luthers in Wittenberg begann und 2017 mit dem 500-jährigen Jubiläum des Thesenanschlags an der Wittenberger Schlosskirche endet. TV SBuHL e. V Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. Niedermarkt 1, Waldheim Tel.: /9660, Fax: / info@saechsisches-burgenland.de Internet: Der Jagdvorstand Glaucha

36 32 Amtsblatt Eilenburg, Zweckverbände Öffentliche Bekanntmachung SZV Mulde Ost Haushaltssatzung der Schulzweckverband Mulde Ost für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund von 8 Abs. (1) Satz 4 und 5 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Mulde Ost in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben des SZV Mulde Ost voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf 0 - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf 0 - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf 0 - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0 - Gesamtergebnis auf 0 im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 0 - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf 0 festgesetzt.

37 Amtsblatt Eilenburg, Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. 5 Schulkostenumlage für die Grundschule Laußig Schulkostenumlage für die Grundschule Doberschütz Schulkostenumlage für die Grundschule Authausen Laußig, den Schneider (Verbandsvorsitzender) Mit Bescheid vom Landratsamt Nordsachsen vom wird die Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Mulde Ost für das Haushaltsjahr 2014 bestätigt. Haushaltsplan/Haushaltssatzung liegen mit allen Anlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom bis zu den Dienstzeiten in der Gemeinde Laußig (Kämmerei) aus. Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Öffentliche Bekanntmachung Fertigstellung der Schmutzwasserdruckleitung zwischen Wellaune und Niederglaucha und der Ortsentwässerung Niederglaucha Die betriebsfertige Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen im OT Niederglaucha der Gemeinde Zschepplin und der Schmutzwasserdruckleitung zwischen Wellaune und Niederglaucha wird hiermit bekannt gegeben. Damit ist auch der Ortsteil Niederglaucha über die Druckleitung Wellaune an die Kläranlage Altenhof in Bad Düben angeschlossen. Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind gemäß 3 Abs. 3 der geltenden Abwassersatzung vom innerhalb von 6 Monaten, also bis spätestens nach den allgemeinen Regeln der Technik betriebsfertig herzustellen. Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass mit der betriebsfertigen Herstellung dieser Abwasseranlage für alle anschließbaren Grundstücke nach 2 der Beitragssatzung vom die Beitragspflicht entstanden ist. Der Anschluss an das öffentliche Abwassersystem bedeutet den Direktanschluss aller Schmutzwasserleitungen. Somit müssen auch eventuell noch vorhandene Hauskläranlagen innerhalb dieser Anschlussfrist außer Betrieb genommen werden. Abschließend möchten wir besonders darauf hinweisen, dass es sich in Niederglaucha um ein Trennsystem handelt. Schmutzund Niederschlagswasser müssen also getrennt an den jeweiligen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal angebunden werden. Sollte das Niederschlagswasser nicht auf den Grundstücken verbleiben können, besteht die Möglichkeit des Anschlusses an den Regenwasserkanal und die Entsorgung über das öffentliche Abwassersystem. Frauentagsfeier am 8. März in Langenreichenbach auf dem Heidelbachsaal Einlass: Beginn: Uhr Uhr Es gibt leckeren Kaffee und Kuchen aus der Landfrauenbäckerei, aber auch für herzhafte Genüsse ist gesorgt. Erwartet wird ein stimmungsvolles Programm, Spaß und gute Laune. Nächstes Treffen der Parkinson-Selbsthilfegruppe Delitzsch am , um 14 Uhr im Haus der Volkssolidarität am Wallgraben Zu Beginn heißt es Sport frei: 10 Minuten Parkinson-Gymnastik mit Musik. Anschließend hören wir Dr. David zum Thema: Therapie bei fortgeschrittenem Parkinson. Kliniken Delitzsch & Eilenburg Kreiskrankenhaus Delitzsch GMBH Als modernes Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit den Klinikstandorten Delitzsch und Eilenburg suchen wir ab sofort am Standort Delitzsch eine/n kompetente/n Bewerber/in für die Lohnbuchhaltung Die Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH, bestehend aus den Kliniken Delitzsch und Eilenburg, ist ein modernes Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit den Fachbereichen Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie, Radiologie und Gynäkologie und Geburtshilfe. Sie verfügt über 270 Planbetten. Ihre Aufgabengebiete: - Abrechnung der Löhne und Gehälter unserer Beschäftigten unter Berücksichtigung des gültigen Arbeits- und Tarifrechts, - Eingabe und Überwachung aller abrechnungsrelevanten Daten - Berechnung und Abführung der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge, - Ansprechpartner für alle Mitarbeiter bezüglich lohnsteuerund sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen - Meldung der Schwerbehindertenabgabe - Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über unsere Unterstützungskasse - Korrespondenz mit neuen Mitarbeitern, Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern - Abstimmung aller relevanten Kosten mit der Finanzbuchhaltung - Erstellung von lohn- und personalrelevanten Statistiken Ihr Profil: - abgeschlossene kaufmännische Ausbildung im Bereich Lohnbuchhaltung, Buchhaltung oder als Steuerfachangestellte (m/w)

38 34 - Berufserfahrung im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung, idealerweise in der Gesundheitsbranche; - Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Kenntnisse, - analytisches Denken und strukturierte Arbeitsweise, Sorgfalt und Genauigkeit - Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit - sicherer Umgang mit MS Office (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation) - wünschenswert Erfahrung mit Lohnabrechnungssystemen (KIDICAP) Wir bieten eine verantwortungsvolle, interessante und vielseitige Tätigkeit. Die Einstellung erfolgt unbefristet. Bitte senden Sie eine aussagefähige Bewerbung bis zum an: Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH Personalabteilung, z. H. Frau Rother Dübener-Straße Delitzsch Tel (personal@kkh-deli Die nächste Gelegenheit zur DRK-Blutspende besteht am Donnerstag, dem zwischen und Uhr im Begegnungszentrum Löbnitz, Neue Straße/Feuerwehrhaus. Weißstorchhotel neu eröffnet In Gotha wurde am , um 8.00 Uhr ein Storchennest mit vielen Hilfskräften und zwei Kränen auf den Schornstein der alten Klawon -Brennerei gesetzt. Im August letzten Jahres begannen die Arbeiten mit dem abtragen des alten Horstes. Die Arbeiten wurden notwendig, da der alte Horst drohte abzukippen. Der Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. plante und leitete die Arbeiten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Auftrag des Eigentümers. Die Maßnahme wurde mit ca EUR durch die Richtlinie Natürliches Erbe des Freistaates Sachsen gefördert. Inhalte der Arbeiten waren neben dem abnehmen des Nestes und dem Bau eines Ersatznestes Sicherungsarbeiten zum Erhalt des Schornsteins. Der Nistplatz wurde rechtzeitig fertig: der Weißstorch wurde schon in Hainichen und Gotha gesichtet, wo er auf der Suche nach einem Sommerquartier ist, um dort seine Jungen aufzuziehen. Ab heute kann daher gespannt das Storchennest beobachtet werden, ob es in Gotha dieses Jahr wieder Weißstorchnachwuchs gibt. Warum ehren wir Christian Fürchtegott Gellert in Wölkau? Teil 3 C. F. Gellert und der Adel - ein Widerspruch? Der Verein Patronatskirche Kunst und Kultur Wölkau e.v. und die Kulturverwaltung des Landratsamtes stellen mit den folgenden Artikeln Wissenswertes über C. F. Gellert vor. Wertvolle Unterstützung erhalten sie von der Gemeinde Wölkau und der Leitung des Gellert-Museums Hainichen. Amtsblatt Eilenburg, C. F. Gellert, einer der bekanntesten Dichter der deutschen Aufklärung, war Repräsentant und Motor einer bürgerlichen Gesellschaftskultur, die sich als fortschrittliche Kultur Mitte des 18. Jahrhunderts durchsetzte und die überholten und veralteten Lebensformen des Adels ablöste. Und dennoch stand Gellert mit bekannten adligen Familien, wie die Vitzthums von Eckstädt, die von Zedwitz s, die von Dieskaus und die von Anhalt-Zerbsts in enger Verbindung. Ein Widerspruch? Nein. Diese Widersprüchlichkeiten sind nur scheinbar, weil es gerade der Adel, genauer gesagt der Landadel war, der sich sehr schnell dem aufklärerischen Gedankengut öffnete und zu Gellert persönliche Kontakte suchte. So verwundert es nicht, dass sich in den 50erund 60er-Jahren Gellerts Bekanntenkreis zunehmend aus Adligen zusammensetzte, die ihn sowie sein literarisches Werk hoch schätzten und sogar seinen Rat in alltäglichen Fragen suchten. Seine enge Beziehung zur Aristokratie, das Vorlesen in den Salons aus seinen Werken und Briefen, vor allem aber die umfassende Korrespondenztätigkeit, auf die im nächsten Artikel genauer eingegangen wird, unterstützten maßgeblich die Verbreitung der aufklärerischen Ideen und erhöhten den moralischen Einfluss von Gellert über das sächsisch-preußische Gebiet hinaus. Selbst die jungen Adligen, die aus ganz Europa nach Leipzig kamen und in seine Vorlesungen über Moral drängten, leisteten als Vermittler für die Volksaufklärung einen großen Beitrag. Besonders gern weilte Gellert auf den Schlössern der Familie Vitzthum von Eckstädt auf Wölkau und Störmtal sowie auf dem Wasserschloss derer von Zedtwitz in Bonau. Es gab Zeiten, da konnte sich Gellert vor Einladungen seiner adligen Gönner kaum retten und es blieb ihm nichts anderes übrig, als seine Freizeit geschickt aufzuteilen, um keine der Familien zu enttäuschen, wie es im Frühjahr 1759 der Fall war. Als die Gräfin Vitzthum erfuhr, dass Gellert Ostern in Bonau sein würde, bat sie ihn, die eine Hälfte der Zeit in Bonau und die andere Hälfte auf Wölkau zu verbringen. Er willigte ein. Als für Gellert aufgrund seines sich zunehmend verschlechternden Gesundheitszustandes längere Fahrten unerträglich wurden, wendete er sich vorrangig den Vitzthums auf Wölkau zu. Aber selbst die Entfernung von Leipzig nach Wölkau konnte er kaum ertragen und so klagte er ich habe hohe Ursachen, aus Leipzig zu gehen, und habe doch wenig Lust dazu; und ich habe auch keinen Ort als Welkau; und Welkau ist ziemlich drey Meilen, und der Weg mehr als ziemlich schlecht. Wie soll das werden? Und doch weilte Gellert immer wieder gern in Wölkau. Hier besaß er ein eigenes Zimmer, in das er sich bei Bedarf zur Erholung zurückziehen konnte. Besonders aber liebte er die Gespräche und die Spaziergänge mit der Gräfin durch den prachtvollen Park. Über seine Gastgeberin war er des Lobes voll und schrieb, dass sie ohne gelehrt zu seyn von tausend Materien besser, als ein Gelehrter zu sprechen weiß. Sie hat nicht bloß Belesenheit, sie hat Genie und große Einsichten. Abschließend sei noch einmal erwähnt, dass also die Verfallserscheinungen der Adelsstrukturen Mitte des 18. Jahrhunderts maßgebliche Ursache dafür waren, dass sich der Adel dem bürgerlichen Tugend- und Moralkonzept öffnete und sogar zu einem Relais wurde, über das die Gellertschen Ideen weitere Verbreitung fanden. Gellert und der Adel - ein Widerspruch? Nein!

39 Amtsblatt Eilenburg, Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert 1. Seminar für Vereinsvorstände Die perfekte und rechtssichere Mitgliederversammlung Wann/Wo: Mittwoch, 19. März 2014, 18:00 - ca. 20:30 Uhr in Doberschütz Referent: Stefan Wagner, Fachexperte für Verbands- und Vereinsrecht Teilnehmer/Voraussetzung: Anmeldung erforderlich!!! (jaeger@ksb-nordsachsen.de/ Tel ) Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (25,- EUR/TN über Rechnungslegung) Nicht-Mitgliedsvereine (50,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL) Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. 2. Übungsleiter-Grundlehrgang in Krostitz Im April startet der zweite Übungsleiter-Grundlehrgang, sportartübergreifend, für unsere Sportvereine aus Nordsachsen. Bereits aktive jedoch nicht lizenzierte Übungsleiter im Verein oder Neueinsteiger (mind. 16 Jahre alt) können teilnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie gern von Frau Baumgarten unter oder jaeger@ksb-nordsachsen.de. Eine Themenübersicht und ein Anmeldeformular finden Sie unter Wann: vom bis , (32 LE) (Samstag/Sonntag ab Uhr) Teilnehmer/Voraussetzung/Gebühren: Anmeldung erforderlich!!! (jaeger@ksb-nordsachsen.de/ Tel ) Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (40,- EUR/TN über Rechnungslegung) Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. 3. Seminar für Vereinsvorstände/Schatzmeister Schatzmeisterschulung Wann/Wo: Donnerstag, 10. April 2014, 18:00 - ca. 20:30 Uhr in Dahlen Referent: K.-H. Aulinger, Diplombetriebswirt (FH), Vereinsmanager B Teilnehmer/Voraussetzung: Anmeldung erforderlich!!! (jaeger@ksb-nordsachsen.de/ Tel ) Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (20,- EUR/TN über Rechnungslegung) Nicht-Mitgliedsvereine (40,- EUR/TN gegen Zahlung im Voraus nach RL) Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Gut und warm eingepackt startet das G-Jugendteam des SV Grün-Weiß Selben in die Rückrunde der Saison 2013/14. Die Mädchen und Jungen bedanken sich auf diesem Wege noch einmal recht herzlich bei Herrn Dietmar Zander (Bild mitte) für die neuen Trainingspullover. Familienanzeigen Sie möchten gratulieren oder sich bedanken? Für Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Anzeigenfachberater oder direkt an den Verlag unter Telefon: / LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Telefax ( ) info@wittich-herzberg.de

40 36 Kultur und Schulen Amtsblatt Eilenburg,

41 Amtsblatt Eilenburg, Gesundes Gleichgewicht Pflegedienst mobiler an Ihrer Seite - Schwester Mit unseren Leistungen rund um die Uhr - Anzeige - Rosmarin, Salbei, Holunderblüten oder Salbei gehören zu den Teekräutern, die wie Östrogene wirken. Auch Leinsamen liefern pflanzliche, östrogenartig wirkende Hormone. Um die positive Wirkung entfalten zu können, müssen sie jedoch gemahlen oder geschrotet werden. Baldrian und Melisse wiederum fördern einen erholsamen Schlaf. Gemüse und Obst dagegen enthalten zahlreiche potenzielle Antikarzinogene, die sich ergänzen. Ferner erhärten sich die Hinweise, dass der Verzehr größerer Mengen sich auch bei anderen chronischen Erkrankungen risikomindernd auswirkt. Als nervenstärkend haben sich B-Vitamine bewährt. Sie kommen in Salaten, Vollkornprodukten, Bohnen und Spinat vor. Marlis Schneider Pappelallee Thallwitz Tel.: (03425) Funk (0175) Hausmeister für Eilenburg auf 450,- -Basis gesucht. Gerne Vorruheständler oder Rentner mit vielseitigem handwerklichen Geschick. Kurzbewerbung: Pension Schuberts Hof, Puschkinstr. 51, EB. Über 1500 neue Brautkleider je 298 Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus über 1500 vorrätigen hochwertigen neuen Brautkleidern bekannter deutscher und internationaler Markenhersteller zum Outlet-Festpreis. Große Auswahl an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen. Für einen Anprobetermin erreichen Sie uns unter: / oder 0163/ Urlaub mit den Ambiente Privathotels Bei Buchung angeben: WVS-0114-RKW Winterparadies... Neustadt im Thüringer Wald Anreise bis Ende Februar 2014, immer am Do. 4 Tage (3 Nächte) im DZ inklusive:» 3x Übernachtung im Doppelzimmer» 3x Schlemmer-Frühstück» 3x Abendessen vom Themenbuffet» 1x Fackelwanderung inkl. Glühweintrinken (Sa.)» 10% Ermäßigung auf die Tageskarte für den Skilift Masserberg» freie Nutzung von Schwimmbad und Dampfsauna VL-Nacht inkl. HP 40,- p. P. Buchungsservice: / 440 info@rennsteighotel-kammweg.de 119,- p. P. im DZ Für alle Reisen gilt: Termine buchbar ab sofort und nach Verfügbarkeit, Feiertage ausgeschlossen! Eigene Hin-/Rückreise. Preise exklusive Kurtaxe. Programmänderungen vorbehalten. Einzelzimmerzuschlag, Kinderermäßigung und Verlängerungsnächte auf Anfrage. Kreditkartenzahlung gegen Gebühr. Komplementär:

42 38 Unser Angebot: für Fahrzeuge aller Art, Wohnmobile, Stapler usw Eilenburg, Bergstr. 39 (gegenüber ALDI Berg ), Tel / , Fax 03423/ Öffnz.: Mo - Fr Uhr, Sa Uhr Hausmeisterdienste Karsten Böge Haushalt-, Garten-, Treppenhaus Sie suchen meine Nummer raus. Dübener Landstr / Mörtitz Funk-Tel.: 01 71/ Glaserei Paul Sonntag e. K. HOLZ und GLAS Bestattungsinstitut Andrea Steinbach GmbH Breite Str Eilenburg Puschkinstr. 21 Bereitschaftsdienst Tag & Nacht Tel / Inh. Thomas Sonntag traditionelles Handwerk mit neuen Möglichkeiten Gustav-Adolf-Straße Bad Düben Tel / Fax / Funk / BRENNSTOFFHANDEL Wir sorgen für Wärme Heizöl, Kohle Paradeplatz Bad Düben Tel / Romeo Koch seit 1838 seit 1892 Amtsblatt Eilenburg, Computer- & Kommunikationstechnik Sigrid Petersdorff Bergstraße Eilenburg Tel info@computer-petersdorff.de Mo - Fr 9-18 Uhr, Sa 9-12 Uhr sonst nach Vereinbarung Verkauf - Zubehör - Service Nachhilfe und mehr Inh. Susanne Brauner Eilenburg Schreckerstraße 11 Tel / academia-bildungstreff@web.de Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr ACHTUNG! Mit diesem Coupon sparen Sie eine halbe Monatsgebühr für Gr.- u. Erstanmeldung KAROLA BLUM Dienstleistungen in der Datenverarbeitung Kontieren, Erfassen und Verbuchen laufender EIN UNTERNEHMEN IM DATAC FRANCHISE VERBUND Breite Str Eilenburg Telefon 03423/ Fax 03423/ Info für unsere Leser Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Möbelspedition Otto Bettzieche Privat- und Büroumzüge Möbelmontage Möbelaußenaufzug Entsorgung www-moebelspedition-bettzieche.de Lindenstraße 16a Delitzsch Tel otto.bettzieche@t-online.de Kontakt Dagmar Schaaf Mobil: (01 71) Telefon: ( ) Telefax: ( ) dagmar.schaaf@wittich-herzberg.de Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden Herzberg (Elster)

43 Amtsblatt Eilenburg, Probestunden gratis Gute Noten durch Nachhilfe Studienkreis Eilenburg, Wallstr. 2-3 Tel. ( ) Studienkreis Profi-Nachhilfe für alle Bad Düben, Ritterstr. 17 Tel. ( ) Ines Tauchnitz / äuslicher Alten- und Krankenpflegedienst HAuenweg Eilenburg/Hainichen Auenweg Eilenburg Tel. (03423) Fax (03423) Rund-um-Service Ihrer Wohnung Keller bis Boden besenrein Transport von Möbeln und Hausrat nah und fern BIG-BOSS In der Stunde des Abschieds - immer in Ihrem Dienst Bestattungshaus Jentzsch Breite Straße 7 BLUM / Eilenburg Partner aller Krankenkassen Karola Blum ab sofort auch Breite Straße 7 Rollstuhlbeförderung Eilenburg (03423) Kerstin`s Rasthof B87 Frauentagsfeier am ab Uhr Vorbestellung erwünscht Vogelherdstraße 1, Gewerbegebiet Sprotta, Doberschütz, Tel.: / Schuhmachermeister Mario Vogel Puschkinstr. 109, Eilenburg, Tel / Öffnungszeiten: Mo - Fr 8-12 und Uhr, Sa 8-12 Uhr Landhandel Blum Düngemittel und Futtermittel aller Art Mittelstraße 1 a Zschepplin Tel / Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr, Sa 9-12 Uhr Di Uhr Do Uhr

44 40 Amtsblatt Eilenburg, BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Bei Neuanschaffungen auf die Energieeffizienz achten Der Energieverbrauch von neuen Kühlschränken, Waschmaschinen, Wäschetrocknern oder auch Fernsehern unterscheidet sich oft erheblich - und das hängt häufig nicht nur vom Leistungsumfang und Komfort der Geräte ab. Schnäppchen mit hohem Stromverbrauch können über die Jahre ihrer Nutzung ein teurer Spaß werden. Wer genauer wissen möchte, wo sich in seinem Haushalt heimliche Stromfresser verstecken, findet unter stromeffizienz.de ein Tool zur individuellen Verbrauchsanalyse. Sinnvoll ist auch der Einsatz von Strommessgeräten, die einfach zwischen Geräten und Steckdose eingesteckt werden und den genauen Verbrauch anzeigen. Die Messgeräte gibt es preiswert im Baumarkt, viele Energieversorger verleihen sie auch. (djd) Zudrehen Tischlerei Restaurationswerkstatt Siegmund Schneider - Anzeige - Wenn Sie warmes Wasser brauchen und kurz unterbrochen werden, sollten Sie stets den Hahn zudrehen, z.b. beim Schampoonieren der Haare oder beim Einseifen des Körpers. Das spart nicht nur Wasser, sondern auch Wärmeenergie. - Anzeige - Rainer Sturm / pixelio.de Nicht am falschen Ende sparen - Anzeige - Mein Eigenheim nochmal energetisch sanieren? Das lohnt sich doch nicht mehr - so oder so ähnlich denken manche Hausbesitzer der Generation 50plus. Doch eine Verbesserung des Energiestandards zahlt sich in vieler Hinsicht aus und ist damit fast für jeden interessant, der eine ältere Immobilie sein Eigen nennt. Neben erheblichen Einsparungen beim Energieverbrauch der Heizung bewirkt die Verbesserung der Gebäudehülle eine dauerhafte Wertsteigerung der Immobilie. Zusätzlich bietet ein gut gedämmtes Haus deutlich besseren Wohnkomfort. Wichtigste Verbesserungsmaßnahme ist eine Dämmung des Hauses, die man am kostengünstigsten im Rahmen allfälliger Arbeiten wie etwa der Erneuerung der Dacheindeckung vornehmen kann. Die Investition etwa für die Dämmung des Dachs erscheint hoch, richtig geplant und unter Ausnutzung staatlicher Förderungen zahlt sie sich aber schneller aus, als viele denken. Rechenbeispiele dazu gibt es zum Beispiel in der Broschüre Das Dämmsystem mit der hohen Rendite auf Der Hersteller gibt darin Tipps und Hinweise zur richtigen Planung und günstigen Finanzierung. Die Hochleistungsdämmung aus Polyurethan-Hartschaum ist für Altbauten sehr gut geeignet, da die Dämmschicht wesentlich schlanker ausfallen kann als bei anderen weniger leistungsfähigen Materialien. So behält das eigene Zuhause auch nach einer energetischen Modernisierung weitgehend seine gewohnten Formen und Proportionen. Der Dämmstoff ist zudem widerstandsfähig und feuchtesicher, sodass er für mehr als eine Generation guten Wärmeschutz bietet. Sofort spürbar ist nach der Modernisierung die bessere Wohnqualität durch das warme Dach sowie zugluftfreie Räume. (djd) Laußig Landstr. 11 a Tel.: / Wir fertigen: Wohnmöbel Massivholztüren Terrassenüberdachungen Garagen- & Scheunentore Holzarbeiten aller Art Schneider Möbel Moderne & Antike Möbel zum Verkauf Alte Türen? Renovieren ohne Rausreißen Wieder schön in 1 Tag! Nachher Türen Küchen Treppen Fenster Decken Schranklösungen Schautag am 1. März 2014 von 9-12 Uhr PORTAS-Fachbetrieb Holger Uhlrich Fuchshain Hauptstr. 50 Tel / Studio in Wurzen Jacobsplatz 1 Tel / Mittwoch: 9-17 Uhr Foto: djd/paul Bauder AKTION - FLIEGENGITTER z. B. 800 x ,00 Euro Tischlerei Schmidt In eigener Herstellung: Am Umfluter Audenhain Tel /51122

45 Amtsblatt Eilenburg, BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE - Anzeige - Durchblick behalten bei den Betriebskosten Horrende Nachzahlungen, unverständliche Zahlenauflistungen, unklares Juristendeutsch - jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, sind viele Mieter überfordert. Dabei lohnt es sich, das Schreiben genau zu prüfen. Denn Fehler sind keine Seltenheit und können hohe Kosten verursachen. Zunächst einmal gilt es zu wissen: Unter Betriebskosten versteht man die laufenden, wiederkehrenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Haus oder Grundstück entstehen. Das können Gartenpflege, Müllbeseitigung, Heizkosten, Versicherungen und noch einige mehr sein. Mathias Ostmeyer vom IV Mieterschutz erklärt: Diese Posten müssen jedoch im Mietvertrag vereinbart werden. Der Vermieter kann sie darin einzeln aufzählen oder einfach auf die Betriebskostenverordnung verweisen. In dieser wird genau geregelt, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Eine Abrechnung muss immer dann erfolgen, wenn eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten durch den Mieter vereinbart ist. Wenn nun eine Nachzahlung gefordert wird, fragen sich viele Mieter, ob sie diese auf jeden Fall zahlen müssen. Ostmeyer dazu: Gezahlt werden muss, wenn die Abrechnung ordnungsgemäß ist und der Vermieter fristgemäß abrechnet - das bedeutet innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums. Letzterer darf maximal zwölf Monate betragen. Weiterhin muss jede Betriebskostenabrechnung auch für Laien nachvollziehbar sein. Zudem ist eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Posten erforderlich sowie die hierfür angefallenen Gesamtkosten des Hauses. Um dann den jeweiligen Anteil des einzelnen Mieters zu berechnen, muss der Verteilerschlüssel genannt werden. Ist dieser unverständlich, ist es die Pflicht des Vermieters, ihn zu erläutern. Auch der Rat eines Experten ist hier hilfreich, mehr dazu unter Den so errechneten anteiligen Gesamtkosten des Mieters sind dann die Vorauszahlungen gegenüberzustellen. Werden diese Mindestanforderungen in der Abrechnung nicht erfüllt, so ist sie unwirksam. Rainer Sturm / pixelio.de 100% STIHL AB 199, i. Die handliche, leichte STIHL MS 170 D. HOLZTECHNIK Matthias Schneider Beratung Planung Montage Innenausbau Möbel Fenster, Haustüren Innentüren Verglasungen Reparaturen > > > > > > Familienbetrieb seit 1928 Qualität & Service Landstraße Laußig Telefon/Fax: /22327 Alles vom Fachmann Wir beraten Sie gern! Foto: djd/interessenverband Mieterschutz e.v.

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47 Amtsblatt Eilenburg, Praktischer Reparaturtipp fürs Bad Mieter aufgepasst: Zuständigkeit liegt beim Vermieter - Anzeige - Wer in einer Mietwohnung wohnt, sollte erst mit dem Vermieter sprechen, bevor er Hand anlegt. Kleinreparaturen, auch im Bad, sind nämlich zuallererst dessen Aufgabe. Wer als Mieter eine explizite Klausel über die Verantwortung für Kleinreparaturen im Mietvertrag stehen hat, kann dadurch höchstens zu einer Übernahme von 100 Euro pro Einzelfall verpflichtet werden. Kostet die Reparatur mehr als 100 Euro, muss der Vermieter den ganzen Betrag übernehmen. Am besten holt man sich von einer Sanitärfirma einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und einigt sich mit dem Vermieter über das weitere Vorgehen. Quelle: Vermietung - Verwaltung - Verkauf Gern kümmern wir uns auch um Ihre Immobilie! - kostenfreie/marktgerechte Einwertung und Beratung - Bürogemeinschaft Wittmar & Band Kranoldstraße 12 Tel / Eilenburg Tel / Markisen - Insektenschutz - Tore Rollläden - Innentüren - Reparaturen Tel Fax Funk: info@ottis.org Praktischer Reparaturtipp fürs Bad Macke in der Badewanne - Anzeige - Der Parfümflakon rutscht aus der Hand und hinterlässt einen hässlichen Kratzer in der Badewanne was nun? Am besten nicht lange mit der Reparatur warten, weiß immowelt.de. Bei Stahlwannen mit -Beschichtung kann die offene Stelle binnen kurzer Zeit Rost ansetzen und auch bei allen anderen Materialien sollten schadhafte Stellen beseitigt werden. Für die Reparatur gibt es im Baumarkt Sets mit Spachtelmasse und Zubehör, die auf das jeweilige Wannenmaterial Keramik, Acryl oder abgestimmt sind. Zunächst die Schadstelle säubern und trocknen, dann Spachtelmasse auftragen und härten lassen. Die getrocknete Masse vorsichtig mit Spezial-Schleifpapier abschleifen, Staub entfernen und Lack aufsprühen. Bei der Reinigung mit Scheuermitteln in Zukunft die reparierte Stelle aussparen. Quelle: Löbnitz, Grdst. Ortsrandlage, 949 m², erschl., btfr. 35 T + MC Falkenberg, Grdst m², erschl., btfr. 15 T + MC Zschepplin-OT Rödgen, Grdst. m. Feldblick, 830 m², erschl., btfr. 22 T + MC Newland- Immobilien- Delitzsch, / Sanitärtechnik: Wasser sparen im Handumdrehen Wasserfluss begrenzen - Anzeige - Neue Armaturen sind serienmäßig mit einem Durchflussbegrenzer ausgestattet. Dieser reduziert den Wasserfluss aus der Leitung ins Waschbecken. Durch einen vorgeschraubten Luftsprudler bleibt der Wasserstrahl dick und weich, sodass man keinen Unterschied zu herkömmlichen Armaturen feststellen kann. Alte Wasserhähne lassen sich problemlos modernisieren: Durchflussbegrenzer im Baumarkt oder Sanitärfachgeschäft kaufen, den Siebring von der Armatur schrauben, den alten Siebstrahlregler entfernen, Durchflussbegrenzer und Gummidichtring vor das Sieb legen und wieder festschrauben. Auch Duschbrausen können durch einen Durchflussbegrenzer zwischen Brausekopf und Schlauch modernisiert werden und werden so zu einem echten Wassersparwunder. Quelle:

48 44 Amtsblatt Eilenburg,

49 Amtsblatt Eilenburg, IHR GUTES RECHT Kompetenz vor Ort Legen Sie Ihr Recht in gute Hände - Anzeige - In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf. Allein ein qualifizierter Verkehrsanwalt hat es in der Hand, spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde zu stoppen oder Leistungsverweigerungen des Versicherers zu verhindern. Anfängliche Fehler können später meist nicht mehr richtiggestellt werden. Ein Verkehrsanwalt kennt sich gut aus in versicherungsrechtlichen Themen wie Regress nach Trunkenheitsfahrt oder Deckungsschutzversagung wegen grober Fahrlässigkeit. (DAV) Deutschlands großer Streitatlas - Anzeige - Grafik: Advocard Rechtsschutzversicherung AG Foto: Wengert_pixelio.de Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt,trotzdem sind sie als allgemeine Hinweise zu betrachten.wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Zum Zeitpunkt des Verweises auf eine Internetseite waren keine illegalen Inhalte auf dieser Seite erkennbar. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte auf dieser Seite in anderen Publikationen ist nicht gestattet. B L Rechtsanwältin Bianca Lemm Fachanwältin für Familienrecht Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Mietrecht, Vereinsrecht, Allg. Zivilrecht Leipziger Str. 53 in Eilenburg Tel Fax lemm@kanzlei-lemm.de Gern auch Termine bei Ihnen zu Hause. Rechtsanwälte SCHAEFER, BESECKE, HAUFFE & KOLL. Leipzig - Eilenburg - Magdeburg CARSTEN SCHÄFER DR. STEFFEN HAUFFE - Rechtsanwälte - Alle Fachgebiete Eilenburg: Dr.-Külz-Ring 06 Tel / Fax / RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Berlin Hennigsdorf München Eilenburg Leipzig Rechtsanwältin Cathleen Voigt Arbeitsrecht Sozialrecht/Hartz IV Zivilrecht Verkehrsrecht Strafrecht/OWi Familien- und Erbrecht Leipziger Straße Eilenburg cathleen.voigt@pbwg.de Tel / Fax / Internet:

50 46 Amtsblatt Eilenburg,

51 Amtsblatt Eilenburg, localbook lokal crossmedial tagesaktuell werben informieren Große Liebe? Ja! Trauring-Wochen bis 13. April 2014 TITAN GOLD BRILLIANT ,- Traumpaar-Preise Marienstraße 12 in Delitzsch Auf zum Rosenmontagsumzug nach Tel / Nicht gut! 2. Besser! Ein dreifaches Helau an unsere närrischen Kunden! Am Rosenmontag, dem backen und verkaufen wir ab 5.00 Uhr in unserem Geschäft und ab Uhr auf dem Eilenburger Marktplatz frische Pfannkuchen! Seien Sie schlau und bestellen Sie vor! Tel / Ihre Stadtbäckerei Holz Unser Angebot: Jeder 6. Pfannkuchen ist gratis! Bernhardistr Eilenburg

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