Qualitätsnormen CURACASA

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1 Qualitätsnormen CURACASA In 8 qualitätsrelevanten Themenbereichen sind 16 Qualitätsnormen CURACASA definiert, deren Erfüllungsgrad anhand detaillierter mess- und überprüfbar ist. Inhaltlich sind die Qualitätsnormen CURACASA untereinander vernetzt. Reihenfolge und Anzahl der jeweiligen Normen und sagen nichts über deren Bedeutsamkeit aus. Übersicht über die Qualitätsnormen CURACASA für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen 1. handelt nach einer definierten Strategie. 2. setzt situationsadäquate Vorgaben/Grundlagen um. 3. Der Ressourceneinsatz der freiberuflich tätigen Pflegefachperson ist wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich. 4. setzt für sich eine aufgabenorientierte Lernentwicklung um. 5. Das Fachwissen und können ist gesichert. 6. Das Verhalten und die Haltung der freiberuflich tätigen Pflegefachperson sind auf die jeweilige Situation des Klienten ausgerichtet. 7. Grundlagen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind eingehalten. 8. Infrastruktur und Ausstattung entsprechen dem Auftrag und dem Angebot. 9. Zur Erfüllung des Auftrags sind situationsadäquate, nachvollziehbare und zugängliche Vorgaben vorhanden und werden bewirtschaftet. 10. Der Beginn und der Abschluss des Pflegeeinsatzes sind standardisiert. 11. Die Prozesse sind effizient und orientieren sich an den Klienten. 12. Die Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern/Leistungserbringern ist Klienten- und auftragsbezogen. 13. Die Pflegedokumentation entspricht den geltenden fachlichen Anforderungen. 14. Die Ausführung der Pflege ist fachkompetent und erfolgt auf der Basis des Pflegeprozesses. 15. Die Klienten sind vor Schaden geschützt. 16. Die Zufriedenheit der Klienten/Angehörigen ist ausgewiesen. 1

2 Grundlagen der freiberuflich tätigen Pflegefachperson 1. Die freiberuflich tätige Pflegefachperson handelt nach einer definierten Strategie. 2. Die freiberuflich tätige Pflegefachperson setzt situationsadäquate Vorgaben/ Grundlagen um. a. hat einen Beschrieb ihres Leistungs-und Pflegeangebots, in dem die spezifischen Klientengruppen und die ihnen entsprechenden Pflegesituationen definiert sind. b. verfügt über eine normative Grundlage zur Auffassung von Pflege, in welcher die ethische Haltung und das Verständnis von Pflege definiert sind. a. gewährleistet, dass ihr Leistungs-/Pflegeangebot und die Rahmenbedingungen dieser Dienstleistungserbringung den Klienten/Angehörigen adressatengerecht zugänglich sind. b. arbeitet systematisch mit Qualitätszielen inkl. Zeitvorgaben und Evaluationen. c. belegt, dass sie im Rahmen einer durchgeführten Selbstevaluation und/oder einer internen Standortbestimmung die Arbeiten im Qualitätsmanagement überprüft und entsprechende Verbesserungsmassnahmen eingeleitet sind. Finanzielle Ressourcen 3. Der Ressourceneinsatz der freiberuflich tätigen Pflegefachperson ist wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich. a. stellt sicher, dass eine aktuell gültige Leistungsvereinbarung vorhanden ist. b. gewährleistet, dass die ärztliche Verordnung und die Leistungsplanung übereinstimmen und aktuell und gültig sind. c. verfügt über geregelte Abläufe in der Logistik (Pflegematerialien/Hilfsmittel). 2

3 Lernentwicklung / Fachexpertise 4. setzt für sich eine aufgabenorientierte Lernentwicklung um. a. nimmt an bedarfsorientierten Weiterbildungen teil, welche die Fach- und persönliche Entwicklung unterstützen. Die Teilnahme ist nachweislich belegt. 5. Das Fachwissen und können ist gesichert. 6. Das Verhalten und die Haltung der freiberuflich tätigen Pflegefachperson sind auf die jeweilige Situation des Klienten ausgerichtet. a. sichert das eigene Fachwissen und können, indem der Zugang zu aktuellem und spezifischem Fachwissen sowie zu Ressourcenpersonen so geregelt ist und in Anspruch genommen wird, dass eine evidenzbasierte Fachexpertise begünstigt wird. sie regelmässig Pflegesituationen selber und/oder mit Ressourcenpersonen und/oder intraprofessionell systematisch reflektiert. Das gewonnene Erfahrungswissen und der Lernwert sind ausgewiesen. sie die Qualität ihres Fachwissens und -könnens kontinuierlich überprüft und entsprechend anpasst. a. hält die ethischen Grundsätze des Berufsverbandes der Pflegefachpersonen 1 ein. b. sorgt dafür, dass die Privatsphäre der Klienten bei der Unterstützung in den ATL und der Durchführung von Pflegehandlungen im medizinisch/diagnostisch/therapeutischen Bereich gewahrt wird. c. stellt sicher, dass der Daten- und Persönlichkeitsschutz gewährleistet sind. 1 Ethik in der Pflegepraxis SBK,

4 Infrastruktur & Ausstattung 7. Grundlagen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind eingehalten. a. gewährleistet die Sicherheit der Klienten und die eigene Sicherheit bezüglich der räumlichen Situation und deren Ausstattung. b. gewährleistet in den Arbeitsräumen und in den Räumen der Klienten ein störungsfreies und hygienisch einwandfreies Arbeiten. 8. Infrastruktur und Ausstattung entsprechen dem Auftrag und dem Angebot. a. stellt sicher, dass ihre Infrastruktur (Geräte, Pflegematerialien, Informationstechnologien) eine wirksame und wirtschaftliche Pflege ermöglichen. Richtlinien und Handlungsanleitungen 9. Zur Erfüllung des Auftrags sind situationsadäquate, nachvollziehbare und zugängliche Vorgaben vorhanden und werden bewirtschaftet. a. stellt sicher, dass Vorgaben für die dem Leistungs-und Pflegeangebot entsprechenden Pflegesituationen vorhanden sind und umgesetzt werden. Die Vorgaben sind im Alltag praktikabel sind mit Quellenangaben versehen und datiert sind fachlich anerkannt und auf dem aktuellen Stand. 4

5 Prozessorganisation in der Pflege / Kontinuität in der Behandlung-/Versorgungskette 10. Der Beginn und der Abschluss des Pflegeeinsatzes sind standardisiert. a. wendet bei Beginn und Abschluss des Pflegeeinsatzes ein definiertes Vorgehen an. 11. Die Prozesse sind effizient und orientieren sich an den Klienten. a. gewährleistet die Betreuungskontinuität. 12. Die Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern/Leistungserbringern ist klienten- und auftragsbezogen. a. stellt die zielorientierte Zusammenarbeit/Kommunikation mit allen weiteren am Behandlungs-/Versorgungsprozess beteiligten Anbietern/Leistungserbringern sicher; der Informationsfluss ist geregelt. 5

6 Ausführung der Pflege 13. Die Pflegedokumentation entspricht den geltenden fachlichen Anforderungen. a. nutzt ein Pflegedokumentationssystem, das ein systematisches, nachvollziehbares Abbilden aller Schritte des Pflegeprozesses gewährleistet. b. stellt sicher, dass die formalen/rechtlichen Anforderungen an die Pflegedokumentation erfüllt sind und dass diese gemäss definierten Vorgaben inhaltlich plausibel, vollständig und korrekt geführt wird. 14. Die Ausführung der Pflege ist fachkompetent und erfolgt auf der Basis des Pflegeprozesses. a. wertet die Wirksamkeit ihrer ausgeführten Pflege aus; die Wirkung der beim Klienten angewandten Massnahmen wird dokumentiert. b. verfügt über adressatengerechtes Informations- und Beratungsmaterial, welches den Klienten und ihren Angehörigen/Bezugspersonen zur Verfügung steht. c. vermittelt Ressourcenpersonen, die den Klienten und/oder deren Angehörigen/Bezugspersonen zur Anleitung und Beratung zur Verfügung stehen. Sofern ihren Auftrag beeinflussend, regelt sie deren Beizug. d. Die Integration sozialer Bezugspersonen/Angehörigen in den Betreuungs- und Pflegeprozess findet statt. 6

7 Sicherheit und Zufriedenheit 15. Die Klienten sind vor Schaden geschützt. 16. Die Zufriedenheit der Klienten/ Angehörigen ist ausgewiesen. a. implementiert Massnahmen zur Gewährleistung der Klientensicherheit. sie definiert und erfasst die generellen Risiken, denen ihre Klienten gemäss dem Angebotsprofil ausgesetzt sind. sie wendet ein verbindliches, literaturgestütztes Vorgehen im Umgang mit den definierten, generellen Risiken an. sie wendet Richtlinien zur Infektionsprävention an. a. regelt den Umgang mit der Klienten-/Angehörigenzufriedenheit indem sie die Zufriedenheit der Klienten/Angehörigen regelmässig mit einer geeigneten Methode erfasst, aus den erhobenen Daten Massnahmen zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Klienten-/Angehörigenzufriedenheit ableitet und umsetzt. 7

8 Glossar Datenschutz Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. evidenzbasiert Fachexpertise Die Integration der derzeit besten wissenschaftlichen Belege in die tägliche Pflegepraxis, unter Einbezug theoretischen Wissens und der Erfahrungen der Pflegenden, der Vorstellungen des Patienten und der vorhandenen Ressourcen. Spezifisches Fachwissen, Fachkönnen und Erfahrung in einem Fach- oder Themengebiet der beruflichen Praxis. interdisziplinär Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen (definiert nach Fachbereich). interprofessionell intraprofessionell Zusammenarbeit verschiedener Professionen oder Berufsgruppen. Zusammenarbeit innerhalb der gleichen Berufsgruppe. Klientenprofil Klienten mit spezifischem Gesundheitsproblem/Pflegebedarf. Leistungs- und Pflegeangebot Leistungsplanung Leitbild Normative Grundlage Persönlichkeitsschutz Richtschnur, Massstab, Regel Vorschrift. Definition der angebotenen Pflegeleistungen, zur Aufnahme von Klienten, zeitliche Verfügbarkeit. Massnahmenkatalog, der ausgehend von der Bedarfsanalyse erstellt wird. Das Leitbild stellt die Qualitätspolitik eines (Einzel-)Unternehmens und damit das Qualitätsgrundgesetz dar. Dabei werden Aspekte des Innen- (Kommunikation, Information, Unternehmenskultur, interne Prozessqualität) wie des Aussenverhältnisses (Kundenorientierung, Kompetenz, Innovation) berücksichtigt. Dokument, welches die Regeln, Leitlinien oder Merkmale für eine Tätigkeit und/oder deren Ergebnisse festlegt. Persönlichkeitsschutz umfasst u.a. das Recht auf körperliche und psychische Integrität. 8

9 Prozess Qualität Qualitätsmanagement Qualitätssystem Relevante Leistungserbringer Ressourcenperson Standardisiert Strategie Systematisch Vorgabe Ein Satz zusammenhängender, in Wechselbeziehung oder Wechselwirkung stehender Aktivitäten, bei denen der Output einer Aktivität zum Input für eine andere Aktivität wird. Prozesse erbringen Wertschöpfung indem sie aus definierten Inputs definierte Outputs erzeugen und dabei auf Ressourcen zurückgreifen. Qualität im Gesundheitswesen bedeutet eine ausreichende und zweckmässige, d.h. patienten- und bedarfsgerechte, an der Lebensqualität orientierte, fachlich qualifizierte, aber auch wirtschaftliche pflegerische/medizinische Versorgung mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit der erwünschten Pflegequalität zu erhöhen. Systematisch geplante und durchgeführte Massnahmen, welche unternommen werden, um Prozesse zu lenken und die Qualität auf systematische Weise zu steuern. Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken der Leistungserbringung bezüglich Qualität. Sie umfassen das Festlegen der Qualitätspolitik (= Leitbild), der Qualitätsziele, die Qualitätsplanung, die Qualitätslenkung (= Controlling), die Qualitätssicherung (= Summe der qualitätsorientierten Tätigkeiten, einschliesslich der Ergebnisse) und die Qualitätsverbesserung. Kooperationspartner wie z. B. weitere freiberufliche Pflegefachpersonen, Hausarzt, Spitex Organisationen sowie zuweisende und nachgelagerte Organisationen. Person mit spezifischen Fachkenntnissen und Kompetenzen (z.b. Diabetesberatung). Diese kann von der freiberuflich tätigen Pflegefachperson hinzugezogen werden. Inhalt und Ablauf sind festgelegt (eindeutig und personenunabhängig). Geplante Massnahmen zum Erreichen der festgelegten Ziele der freiberuflich tätigen Pflegefachperson. Das Vorgehen muss definiert sein, regelmässig und wiederkehrend zur Anwendung kommen. Die Durchführung muss für Dritte nachvollziehbar sein. Erkenntnisse müssen schriftlich festgehalten werden. Richtlinie, Handlungsanleitung, Standard, Guideline, Konzept, Leitlinie. 9

10 Quellenangaben Glossar: Baartmans, Paul C. M; Geng, Veronika (2006): Qualität nach Mass. Entwicklung und Implementierung von Qualitätsverbesserungen im Gesundheitswesen. 2., vollst. überarb. und erw. Aufl. Bern: Huber. Bruhn, Manfred (2011): Qualitätsmanagement für Dienstleistungen. Grundlagen, Konzepte, Methoden. 8., überarb. und erw. Aufl. Berlin, Heidelberg: Springer. Ertl-Wagner, Birgit; Steinbrucker, Sabine; Wagner, Bernd C. (2009): Qualitätsmanagement und Zertifizierung. Praktische Umsetzung in Krankenhäusern, Reha-Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen. Heidelberg: Springer Medizin Verlag. Kamiske, Gerd F.; Brauer, Jörg-Peter (2011): Qualitätsmanagement von A - Z. Wichtige Begriffe des Qualitätsmanagements und ihre Bedeutung. 7., aktualisierte Auflage. München: Carl Hanser Verlag. Ruprecht, Thomas (1993): Von der Qualitätssicherung zum Qualitätsmanagement. Entwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung. In: Zeitschrift für Allgemeinmedizin 69, S

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1 35 % (206) 2 59 %(342) nb 1 % (6) 1 57 %(334) 2 28 %(163) nb 2 %(13) 1 30 % (175) 2 68 %(396) nb 1 % (3) Norm 1_Kriterium a) Leistungs- und Pflegeangebot beschrieben Norm 1_Kriterium b) Auffassung von Pflege definiert 0 2 %(11) 1 28 %(162) 2 70 % (408) nb 0 % (2) 0 5 %(29) 1 35 % (206) 2 59 %(342) Norm 2_Kriterium

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