1. Potenzialflächenbeschreibung
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- Mareke Gerhardt
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1 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1
2 Merkmal Lage des Gebietes Erweiterung eines bestehenden oder mögliche Neufestlegung eines VR/EG WEN Anzahl der Potenzialflächen Windenergienutzung Größe Windhöffigkeit in 150 m Höhe Erschließung Netzaufnahmekapazität Beschreibung Die Potenzialflächen liegen im Stadtgebiet von Wolfsburg. Östlich des Stadtteiles Brackstedt, nördlich des Stadtteiles Tiergartenbreite und südwestlich als auch nordwestlich des Stadtteiles Velstove. Und in der Samtgemeinde Brome südlich der Ortschaft Hoitlingen. Im Vorranggebiet Windenergienutzung (VR WEN) WOB 1 sind 5 Windenergieanlagen (WEA) in Betrieb. Die Potenzialflächen bieten die Möglichkeit der Erweiterung dieses VR WEN ha 6,91-7,27 m/s Südlich der Potenzialfläche 1 verläuft zwischen Brackstedt und Velstove die K 31. Die Potenzialflächen 2 und 7 werden von der L 291 durchquert. Die Potenzialflächen werden durch mehrere Wirtschaftswege erschlossen. Die Netzaufnahmekapazität ist eingeschränkt. Sie kann nach Aussage des Netzbetreibers hergestellt werden. Im nördlichen Bereich des bestehenden VR WEN WOB 1 verläuft eine 110-kV-Hochspannungsleitung. 2
3 2. Abwägungsrelevante Belange im Rahmen der Einzelfallprüfung 2.1 Belange des Natur- und Artenschutzes Bewertung 2 Die Prüfung folgender Belange erfolgt in Kapitel 3: - Potenzialfläche 3 sowie der nördliche Bereich von Potenzialfläche 2 liegen in einem Verbreitungsschwerpunkt des Ortolans. - Potenzialfläche 2 wird teilweise von den Prüfradien zweier Rotmilan-Brutstandorte überdeckt. - Im südlichen Teil der Potenzialfläche befindet sich ein potenzielles Nahrungshabitat des Seeadlers. - Die Potenzialflächen 1, 2, 6 und 7 liegen teilweise in einem Vorranggebiet Freiraumfunktionen. 2.2 Belange des Denkmalschutzes Keine 2.3 Belange des / der Landschaftsbildschutzes / Erholung / Sozialverträglichkeit Das Landschaftsbildgutachten stellt im südlichen Bereich der Potenzialfläche Vorbelastungen durch eine Hochspannungsleitung und die bestehenden Windenergieanlagen im Vorranggebiet WOB 1 fest. 2.4 Wasserrechtliche und forstwirtschaftliche Belange Die Potenzialfläche liegt vollständig innerhalb eines Vorranggebietes Trinkwassergewinnung sowie teilweise in einem Trinkwassergewinnungsgebiet bzw. in den Schutzzonen IIIa und IIIb eines Wasserschutzgebietes. Restriktionen gegenüber einer Windenergienutzung ergeben sich hieraus nicht. An die Potenzialflächen 1, 2, 3, 4, 6 und 7 grenzen Vorbehaltsgebiete Wald, teilweise mit besonderer Schutzfunktion des Waldes, an. Die Verträglichkeit ist im Rahmen der gebietsbezogenen Umweltprüfung zu untersuchen. 2.5 Sonstige Festlegungen gem. RROP Die Potenzialfläche liegt nahezu vollständig in einem Vorbehaltsgebiet Abwasserverwertungsfläche. Teilweise werden auch Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft berührt. Eine Beeinträchtigung der Funktionen ist in beiden Fällen nur in äußerst geringem Maß zu erwarten. Die Potenzialflächen 1, 2, 6 und 7 liegen teilweise in einem Vorranggebiet Freiraumfunktionen. Die hiermit verbundenen Funktionen (siedlungsnahe Erholungseignung, Schutz wertvoller landwirtschaftlicher Böden, großräumige ökologische Vernetzung und Hochwasserschutz) werden durch die potentielle Windenergienutzung nicht wesentlich eingeschränkt. In nachfolgenden Plan- bzw. Genehmigungsverfahren sind ggf. die Belange der Abwasserverregnung zu beachten. 2.6 Technische Belange Die Potenzialfläche wird von einer Kreis- und einer Landesstraße durchquert. Durch die einzuhaltenden Mindestabstände ergeben sich hier zwar Einschränkungen für die Nutzbarkeit der Fläche, eine grundsätzliche Eignung ist aber weiterhin gegeben.! (+) 0! (-) 2 -- = Sehr negativ, - = negativ, (-) = mit Einschränkungen negativ, 0 = indifferent, (+) = mit Einschränkungen positiv, + = positiv, ++ = sehr positiv,! = Prüfung erfolgt in Kapitel 3. 3
4 2.7 Sonstige Belange Keine. 2.8 Sonstige Beurteilungsgrundlagen In direktem Anschluss an die potenzielle Erweiterungsfläche befinden sich im Norden die Potenzialflächen im Gebiet Tiddische 01. Wegen des einzuhaltenden Mindestabstandes zwischen Vorranggebieten Windenergienutzung (hier: 3 km) ist deshalb eine vollständige Festlegung beider Flächen als Vorranggebiet nicht möglich. Die Erweiterung des bereits existierenden Gebietes genießt hier Vorrang. Die Erweiterung tritt auch deshalb in den Fokus, da die Potenzialflächen im Gebiet Tiddische 01 nicht für die Windenergienutzung entwicklungsfähig sind. Um eine Einkreisung der Stadtteiles Velstove zu vermeiden, kommt das 120 -Kriterium zur Anwendung. Dadurch entfallen die Potenzialflächen 3, 6 und 7 ganz und teilweise die Potenzialflächen 2 und 4 für eine mögliche Festlegung als VR WEN. Die Potenzialfläche 1 hat in ihrem zentralen Bereich eine mittlere Tiefe von ca. 80 m. Die für das Planungskonzept angenommene Musterwindenergieanlage mit einem Rotordurchmesser von 100 m würde mit dem Rotor über die Potenzialfläche hinausragen. Nach jüngerer Rechtsprechung müssen sich auch die beweglichen Anlagenteile innerhalb des VR WEN befinden (VG Hannover 4. Kammer, Urteil vom , 4A 1052/10). Da diese Voraussetzung hier nicht gegeben ist, entfällt die Potenzialfläche. 2.9 Zusammenfassende Bewertung der Potenzialfläche bzw. des aus der Potenzialfläche identifizierten Gebietes für die mögliche Festlegung als Vorrang- oder Eignungsgebiet Windenergienutzung Die verbleibenden Potenzialflächen bieten grundsätzlich die Möglichkeit, das vorhandene Vorranggebiet Windenergienutzung WOB 01 nach Norden zu erweitern. - - Bewertung 3 + Aufgrund der Windhöffigkeit von mehr als 6,91 m/s ist eine grundsätzliche Eignung für die Windenergienutzung innerhalb der Potenzialflächen vorhanden. Eine Einkreisung der benachbarten Ortschaften kann durch Anwendung des 120 -Kriteriums verhindert werden Dadurch entfallen die Potenzialflächen 3, 6 und 7 ganz und teilweise die Potenzialflächen 2 und 4 für eine mögliche Festlegung als VR WEN. Durch die einzuhaltenden Mindestabstände zu vorhandenen Straßen ergeben sich Einschränkungen für die Nutzbarkeit der Fläche, eine grundsätzliche Eignung ist aber weiterhin gegeben. Die potenziellen Erweiterungsflächen des Vorranggebietes unterliegen allerdings einer Reihe von weiteren Restriktionen, die überwiegend natur- und artenschutzrechtlicher Art sind. Daher ist eine Flächenreduzierung im Rahmen der gebietsbezogenen Umweltprüfung zu erwarten = Sehr negativ, - = negativ, (-) = mit Einschränkungen negativ, 0 = indifferent, (+) = mit Einschränkungen positiv, + = positiv, ++ = sehr positiv 4
5 Karte 2: Potenzialflächenkulisse nach Abwägung relevanter Belange 5
6 3. Gebietsbezogene Umweltprüfung 3.0 Umweltmerkmale / Umweltzustand und Vorbelastungen VR WEN Brackstedt WOB 1 umfasst nach der regionalplanerischen Abwägung eine ca. 133 ha große Fläche nördlich, westlich und südlich des bestehenden VR WEN. Eine weitergehende Erweiterung der Potenzialfläche im Süd- sowie im Nordosten wurde bereits im Rahmen der regionalplanerischen Abwägung (siehe Punkt 2) verworfen. Die Potenzialfläche befindet sich im süd-östlichen Randbereich der naturräumlichen Haupteinheit Lüneburger Heide innerhalb des Landschaftsraums der Ostheide. Das Relief ist leicht wellig und die Potenzialfläche weist Höhenlagen zwischen etwa 60 und 80 m ü. NN auf. Die teils weiträumigen Ackerschläge sind weitgehend ausgeräumt sowie strukturarm und werden intensiv ackerbaulich genutzt. Die Potenzialfläche selber ist nahezu gehölzfrei. Zwischen den Potenzialflächen befindet sich ein großflächiges Waldgebiet (Nadelholz). Westlich der Potenzialfläche schließen sich kleinflächige Wiesenund Weidenbereiche an, südlich befinden sich zum Teil hochwertige Laub- und Mischwaldgebiete. Relevante Vorbelastungen gehen von der die Potenzialfläche schneidenden K 31 und L 291, einer die Potenzialfläche 5 querenden 110-kV-Leitung sowie fünf WEAn auf dem bestehenden VR WEN WOB 1 aus. Des Weiteren befinden sich auf dem angrenzenden VR WEN Rieselfelder sowie ein Kies- und ein Klärwerk in unmittelbarer Umgebung. Insgesamt ist eine erhöhte Vorbelastung der Fläche erkennbar. 3.1 Voraussichtliche abwägungsrelevante Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Bevölkerung, Gesundheit des Menschen Für die östlich und westlich der Potenzialfläche liegenden Ortschaften Velstove, Eischott und Brackstedt können aufgrund ihrer Lage und der Entfernung zur Potenzialfläche bei tiefstehender Sonne temporär Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und/oder Reflexionen auftreten. Für die nördlich liegenden Ortschaften Jembke und Hoitlingen können sich ebenfalls Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und/oder Reflexionen ergeben, die aufgrund der Lage und der Entfernung zur Potenzialfläche jedoch als gering anzunehmen sind. Da der vorsorgeorientierte Mindestabstand zu geschlossenen Siedlungen des baurechtlichen Innenbereichs von m jedoch eingehalten wird, ist eine übermäßige, unzumutbare Störung durch bedrängende Wirkung, Reflexionen, Schattenwurf und ggf. auch Schall nicht zu erwarten. Für die Ortschaft Kreuzheide entstehen aufgrund der günstigen südlichen Lage zur Potenzialfläche keine Beeinträchtigungen. Der südliche Bereich der Potenzialfläche 4 überlagert sich mit einem Siedlungsbereich (Nordfriedhof) Flora und Fauna (biologische Vielfalt) In einem Abstand von jeweils 600 m liegen westlich der Potenzialfläche 1 und östlich der Potenzialfläche 2 zwei Brutvogellebensräume der NLWKN Erfassung (2010) mit einer landesweiten Bedeutung als Großvogellebensraum, das westliche Gebiet mit spezifischer Bedeutung als Nahrungshabitat für den Weißstorch. Informationen zu weiteren Vorkommen windkraftempfindlicher Arten liegen nicht vor, es sollte eine vertiefte Untersuchung dieser Bereiche auf nachfolgender Ebene erfolgen. Artenschutzrechtliche Konflikte können nicht endgültig ausgeschlossen werden. Für einen ca m westlich der Potenzialfläche 5 gelegenen weiteren Brutvogellebensraum der NLWKN Erfassung (2010) (offener Status) liegen keine Hinweise auf windkraftempfindliche Arten vor. Der nördliche Teil der Potenzialfläche 2 überlagert sich mit einem Verbreitungsschwerpunkt des in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Ortolans. Grundsätzlich gelten Singvogelarten als gegenüber WEA weitgehend unempfindlich. Diese Grundannahme konnte im Rahmen einer Studie von STEINBORN & REICHENBACH (2012) auch für den Ortolan bestätigt werden. Für den Ortolan können der Studie zufolge weder Bestandsabnahmen Bewertung 6
7 noch Meidungsverhalten aufgrund von Windenergienutzung nachgewiesen oder auch nur vermutet werden. Eine Beeinträchtigung des Ortolans durch die geplante Erweiterung ist somit auszuschließen. Die Potenzialfläche 2 überlagert sich zum Teil großflächig mit zwei östlich liegenden Brutstandorten des Rotmilans. Durch die Potenzialfläche wird die vorsorgeorientierte Abstandsempfehlung des NLT von m zu den östlich gelegenen Brutstandorten deutlich unterschritten. Aufgrund der in Horstnähe belegbar statistisch erhöhten Überflugdichte ist im Überschneidungsbereich ein erhöhtes Kollisionsrisiko für die stark kollisionsgefährdete Art anzunehmen. Da mit zunehmender Nähe zum Horststandort das Kollisionsrisiko immer weiter zunimmt und damit das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach 44 BNatSchG wahrscheinlicher wird, sollte eine Mindestentfernung von 1000 m durch das geplante VR WEN nicht unterschritten werden. Durch Reduzierung der Größe der Potenzialfläche und eine Vergrößerung des Abstandes auf m zu den betroffenen Horststandorten kann das erhöhte Kollisionsrisiko vermieden werden. Das nächstgelegene Bruthabitat des Seeadlers mit landesweiter Bedeutung liegt ca. 9 km entfernt, der empfohlene Mindestabstand von 3 km zu Brutplätzen (NLT 2011) wird deutlich eingehalten. Die Potenzialfläche 2 überlagert sich südlich mit einem potenziellen Flugkorridor des Seeadlers. Die Potenzialfläche 5 überlagert sich ebenfalls vollständig mit einem potenziellen Flugkorridor sowie mit einem potenziellen Nahrungshabitat des Seeadlers. Diese Art zeigt ein geringes Meidungsverhalten (geringe artbezogene Empfindlichkeit) gegenüber WEAn. Laut NLT besteht daher ein generelles Kollisionsrisiko für diese Großvogelart. Die Überlagerung betrifft den südlichen Teil der Potenzialfläche, aus diesem Grund können artenschutzrechtliche Konflikte in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werden. Es besteht zwar bereits eine Vorbelastung durch die bestehenden WEAn auf dem VR WEN WOB 1, insbesondere durch die vier westlichen Anlagen, die quer zur Flugrichtung des potenziellen Flugkorridors und des Nahrungshabitates stehen (Riegelwirkung). Das bereits erhöhte Risiko der Kollisionsgefährdung sollte nicht durch eine potenzielle Verstärkung der Riegelwirkung in diesem Bereich weiter gesteigert werden. Durch eine Rücknahme der Potenzialfläche in diesen Bereichen kann das erhöhte Kollisionsrisiko vermieden werden. Hinweise auf eine besondere Bedeutung der Potenzialflächen für Fledermäuse liegen nicht vor. Ein relevantes Vorkommen windkraftempfindlicher Arten ist aufgrund der Strukturarmut auf den Potenzialflächen selber als unwahrscheinlich anzusehen. Die auf der Potenzialfläche und angrenzend vorhandene kleinen Still- und Fließgewässer (Düpebach, Wipperaller) stellen potenzielle Leitstrukturen bzw. Nahrungshabitate für potenziell vorkommende lokale Populationen dar, da die angrenzenden Nadelwälder für Fledermäuse jedoch von eher nachrangiger Bedeutung sind, ist ein artenschutzfachliches Konfliktpotenzial als gering anzusehen. Die Potenzialflächen 1 und 2 grenzen an ein im geltenden RROP festgelegtes VB Wald, dieses wird durch die Planungen nicht negativ beeinträchtigt. Im Bereich einer kleinen Splitterfläche der Potenzialfläche 1, die vollständig von Wald umgeben ist, sollte eine kleinflächige Rücknahme erfolgen, um der im geltenden RROP festgelegten besonderen Schutzfunktion des Waldes gerecht zu werden Wasser Mehrere kleine Fließgewässer (Düpebach, Wipperaller) sowie Gräben und ein kleines Stillgewässer befinden sich auf der Potenzialfläche. Diese können aufgrund der geringen Größe im Rahmen der Detailplanungen von WEAn berücksichtigt und von Beeinträchtigungen frei gehalten werden. Mögliche negative Auswirkungen können daher ausgeschlossen werden Landschaft Das Landschaftsbild auf der Potenzialfläche und innerhalb des Betrachtungsraumes wird 7
8 durch die Erweiterung weiter stark technisiert. Die Potenzialfläche selber ist weitestgehend ausgeräumt und wenig strukturiert, das Landschaftsbild und seine Erlebbarkeit unterliegen einer Vorbelastung durch die die Potenzialflächen schneidenden K 31 und L 291, eine die Potenzialfläche 5 querende 110-kV-Leitung sowie fünf bestehende WEAn. Des Weiteren befinden sich Rieselfelder sowie angrenzend ein Kies- und ein Klärwerk in unmittelbarer Umgebung. Durch die großen Maximalhöhen heutiger Anlagen ist mit einer verstärkten Sichtbarkeit der Anlagen auch über das direkte Umfeld der Potenzialflächen hinaus zu rechnen. Im Nah- und Mittelbereich ( m Abstand) ist aufgrund des geringen Wald- und Gehölzanteils insbesondere nach Norden, Osten und Westen mit einer weitgehenden Sichtbarkeit der Anlagen und teils erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds zu rechnen. Nach Süden schränken Waldgebiete die Fernsichtbarkeit der Anlagen teilweise ein. Zusätzlich kann es (je nach Planung) zu einer kumulativen Wirkung (Riegelwirkung) der langgestreckten Potenzialfläche mit dem bereits bestehenden VR WOB 1 kommen. Durch die Errichtung von WEAn auf der Potenzialfläche kommt es zur Beeinträchtigung der landschaftsbezogenen ruhigen Erholungsnutzung durch Schallemissionen und visuelle Störungen. Der Landschaftsraum unterliegt bereits einer Vorbelastung, dennoch hat der Bereich aufgrund der unmittelbaren Nähe zu Wolfsburg eine wichtige (Nah-) Erholungsfunktion für die umliegenden Siedlungsflächen. Aufgrund der bestehenden Vorbelastung sowie in Verbindung mit der nicht erkennbaren besonderen Bedeutung der Flächen für die ruhige Erholung, werden keine erheblich negativen Auswirkungen entstehen. Dennoch kann in diesem Bereich aufgrund der langgestreckten Ausdehnung der Potenzialfläche eine bedrängende Wirkung durch die WEAn entstehen, wodurch die Erholungsnutzung stark eingeschränkt werden kann. Die Potenzialfläche 2 überlagert sich großflächig, die Potenzialfläche 1 kleinflächig mit einem im geltenden RROP festgelegten VR Freiraumfunktion. Die mit der Festlegung geschützten Freiraumfunktionen werden durch die Erweiterung des VR WOB 1 nicht erheblich beeinträchtigt. 3.2 Vermeidung / Minderung und Ausgleich von Umweltauswirkungen Zum Schutz des östlichen Rotmilanvorkommens wurde mit dem Ziel, das Auftreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu vermeiden und das Kollisionsrisiko zu verringern eine Rücknahme der Potenzialfläche in dem sich überlagernden Bereich vorgenommen, so dass der vom NLT (2011) empfohlene Mindestabstand zu Brutstandorten von 1000 m gewährleistet wird. Darüber hinaus ist auf nachfolgender Ebene bei Anlagen-Neuplanung in diesem Bereich des geplanten VR WEN eine detaillierte Raumnutzungsanalyse des Rotmilans vorzunehmen. Gegebenenfalls sind Vermeidungsmaßnahmen wie bspw. eine Attraktivitätsminderung der Potenzialfläche für die Art durch eine veränderte Landnutzung (Maisanbau o.ä.) vorzusehen. Zum Schutz des Seeadlers erfolgte eine Flächenrücknahme in den sich überlagernden Bereichen der Potenzialfläche mit dem südlich liegenden potenziellen Flugkorridor und dem potenziellen Nahrungshabitat, um das Auftreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG zu vermeiden. Der südliche Teil von Potenzialfläche 4 wurde aufgrund der Überlagerung mit einem Siedlungsbereich (Nordfriedhof) zurückgenommen. Im Bereich der kleinen Splitterfläche der Potenzialfläche 1 erfolgte kleinflächig eine Flächenrücknahme, um der der im geltenden RROP festgelegten besonderen Schutzfunktion des Waldes Rechnung zu tragen. Als Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen sollte die Anlage von Gehölzstreifen oder Hecken entlang der Ortsränder von Jembke, Hoitlingen, Brackstedt, Kreuzheide, Velstove und Eischott zur Sichtverschattung geprüft werden. 8
9 3.3 Zusammenfassende Bewertung der Potenzialfläche Vor dem Hintergrund der erfolgten Alternativenprüfung, sowohl auf Ebene der Weißflächenanalyse als auch im Rahmen der gebietsbezogenen Umweltprüfung, sowie unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Vermeidungsmaßnahmen ist die verbleibende Erweiterungsfläche des VR WEN WOB 1 aus Umweltsicht als Vorranggebiet für Windenergie geeignet. Durch die Verkleinerung der Erweiterungsfläche im Süden und Osten des Gebiets auf ca. 38 ha und unter Berücksichtigung der bestehenden modernen WEAn sind artenschutzrechtliche Verbote nach 44 BNatSchG im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung als unwahrscheinlich anzusehen. Gleichwohl ist aufgrund der bestehenden artenschutzfachlichen Qualitäten im Vergleich zu anderen potenziellen Standorten mit einem möglicherweise erhöhten Bedarf an weitergehenden Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des anlagenbezogenen Genehmigungsverfahrens zu rechnen. Aufgrund der erheblichen Vorbelastung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Eingriffsbündelung eine Eignung des Gebiets für den Ausbau der Windenergienutzung im Raum Wolfsburg festzustellen. Die Bündelungsfunktion ist jedoch aufgrund der weiten Abstände der Potenzialflächen untereinander sowie zum bestehenden VR WEN WOB 1 stark vermindert. Weitere planungsrelevante negative Umweltauswirkungen ergeben sich für das Schutzgut Mensch und bedingt für das Schutzgut Landschaft. Die Beeinträchtigungsintensität bzw. die vorhandenen Qualitäten sind jedoch vergleichsweise gering. ungeeignet geeignet 9
10 Karte 3: Potenzialflächenkulisse nach Umweltprüfung 10
11 3.4 Natura 2000 Gebiete In einem Minimalabstand von m liegt nordwestlich das FFH-Gebiet (DE ) Vogelmoor, m südwestlich das FFH-Gebiet (DE ) Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker, gleichzeitig VSG (DE ) Barnbruch. Das FFH-Gebiet (DE ) Drömling, gleichzeitig VSG (DE ) Drömling liegt m südöstlich der Potenzialfläche. Die laut Standarddatenbögen der FFH-/ Vogelschutzgebiete wertgebenden Lebensraumtypen und/oder Zielarten können durch Windkraftanlagen beeinträchtigt werden. Aufgrund der Mindestentfernung von >3.000 m können vor dem Hintergrund des vom NLT empfohlenen Mindestabstands von m zu FFH-/VS-Gebieten mit windkraftempfindlichen Arten/Lebensräumen erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele der Gebiete sicher ausgeschlossen werden. Die Planungen sind mit den Zielen des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 vereinbar. 11
12 4. Gesamtbeurteilung aus abwägungsrelevanten Belangen und gebietsbezogener Umweltprüfung Karte 4: Mögliches Vorrang- bzw. Eignungsgebiet nach Gesamtbeurteilung 12
13 Zusammenfassung der wesentlichen Prüfergebnisse Siehe die zusammenfassenden Bewertungen in Kapitel 2.9 und Kapitel 3.3. Die Erweiterung des bestehenden VR WEN hat Vorrang vor der Entwicklung von benachbarten Potenzialflächen. Nach der Windpotenzialstudie für den Großraum Braunschweig sind in den Potenzialflächen ausreichende Windgeschwindigkeiten für den wirtschaftlichen Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen vorhanden. Die Netzaufnahmekapazität ist eingeschränkt. Sie kann nach Aussage des Netzbetreibers hergestellt werden Um eine Einkreisung der Ortschaft Velstove zu vermeiden, kommt das 120 -Kriterium zur Anwendung. Dadurch entfallen die Potenzialflächen 3, 6 und 7 ganz und teilweise die Potenzialflächen 2 und 4 für eine mögliche Festlegung als VR WEN. Östliche der Potenzialfläche 2 befinden sich zwei Rotmilanhorste. Da in diesem Bereich das Auftreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG nicht auszuschließen ist, wird empfohlen eine Mindestentfernung von m durch das geplante VR WEN nicht zu unterschreiten. Durch Reduzierung der Größe der Potenzialfläche und eine Vergrößerung des Abstandes auf m zu den betroffenen Horststandorten kann das erhöhte Kollisionsrisiko vermieden werden. Dieser Empfehlung wird gefolgt, sodass diese Potenzialfläche bis auf eine kleine Restfläche für die Festlegung als Vorranggebiet Windenergienutzung entfällt. Der südliche Teil der Potenzialfläche 4, der deckungsgleich mit dem Nordfriedhof ist, ist für eine Windenergienutzung nicht zugänglich. Die Potenzialfläche 2 überlagert sich nördlich und südlich mit potenziellen Flugkorridoren des Seeadlers. Die Potenzialflächen 3 und 5 überlagern sich vollständig mit einem potenziellen Flugkorridor des Seeadlers, die Potenzialfläche 5 überlagert sich zusätzlich vollständig mit einem potenziellen Nahrungshabitat des Seeadlers. Diese Art zeigt ein geringes Meidungsverhalten (geringe artbezogene Empfindlichkeit) gegenüber WEAn. Es besteht daher ein generelles Kollisionsrisiko für diese Großvogelart. Die Überlagerung betrifft den südlichen und nördlichen Teil der Potenzialfläche. Diese von der Überlagerung betroffenen Bereiche werden für eine Windenergienutzung nicht weiter verfolgt. Die Potenzialfläche 4 überlagert sich im südlichen Bereich teilweise mit dem LSG Wolfsburger Moor, Butterberg und Lerchenberg (LSG WOB 005). Dies widerspricht der LSG-Schutzverordnung. Die verbleibenden Potenzialflächen werden als Vorranggebiet Windenergienutzung in das Beteiligungsverfahren gegeben. + Statistik Merkmal Größe in ha (Mögl.) WEA Anzahl Bewertung Vorranggebietserweiterung VR WEN Bestand Summe (Potenzielle) installierte Leistung in MW 13
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