Herzlich Willkommen beim Funsport-Rotenburg e. V. - Informationsmappe

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1 Herzlich Willkommen beim Funsport-Rotenburg e. V. - Informationsmappe Stand

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Der Verein... 3 Unsere Funsportarten... 4 Teams und Teamstandards... 4 Sparte Real Action Paintball... 5 Sparte Paintball... 5 Sparte Airsoft... 5 Sponsoren... 6 Handhabung/Benutzung von Waffen... 7 Satzung des Vereins... 8 Vereinsordnung des Funsport-Rotenburg e.v Antrag auf Mitgliedschaft Haftungsausschluss Regelwerk der Sparte Real Action Paintball Inhaltsverzeichnis Regelwerk der Sparte Airsoft Inhaltsverzeichnis... 21

3 Der Verein Funsport-Rotenburg e. V. Wir sind ein neu- gegründeter gemeinnütziger Verein, der sich als Ziel gesetzt hat, die modernen Trendsportarten der Jugend und Erwachsenen zu fördern. Wir werden in unserem Verein keine Sportarten anbieten/zulassen, die es zu diesem Zeitpunkt in einem anderen Verein der Region bereits gibt. Aus diesem Grund stehen wir zu den anderen Vereinen des Kreises, trotz unserer weitreichenden Aufstellung, in keiner Konkurrenz! Wir sehen uns als zentrale Anlaufstelle für Jugendliche und Erwachsene, die gerne etwas Neues und Unkonventionelles ausprobieren oder ihren Horizont erweitern möchten. Die Zukunft wird zeigen inwiefern die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt und der Kreis Interesse, Wohlwollen und Unterstützung dem Verein zukommen lassen. Wir möchten uns im Vorfeld bei jedem Mitglied für das in uns gesetzte Vertrauen bedanken und hoffen gemeinschaftlich auf entsprechende Akzeptanz in der Gesellschaft für unsere unkonventionellen und neuen Sportarten. Der Vorstand Unser Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender: Herr Steffen Jungermann 2. Vorsitzender: Herr Kristoff Liersch Kassiererin: Frau Lena Otto Schriftführer: Herr Mark Helbig Der monatliche Vereinsbeitrag beläuft sich auf 2,50. Die einzelnen Sparten können jedoch zur Unterhaltung der Räumlichkeiten Sonderbeiträge erheben. Die Beiträge sind monatlich auf folgendes Konto zu überweisen oder per Lastschrift zu begleichen: Kontoinhaber: Funsport-Rotenburg e.v. IBAN: DE BIC: HELADEF1HER Kontonummer: Bankleitzahl: Institut: Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Steuernummer:

4 Unsere Funsportarten Derzeit gehören dem Verein zwei Bereiche von Funsportarten an. Zum einen ballistische Funsportarten (In den ballistischen Funsportbetrieb fallen alle Funsportarten, in denen Geschosse durch die Luft fliegen.) und sonstige Funsportarten wie beispielsweise Geocachen. Jede Funsportart bildet eine eigene Sparte, welche die Grundpfeiler des Vereins sind und diesen Tragen Funsport-Rotenburg e. V. Sparte Real Action Paintball Sparte Airsoft Sparte Fungolfen Teams In fast allen unserer Sparten haben sich Teams etabliert, die zusammen an Veranstaltungen teilnehmen und dementsprechend ihr Teamwork verbessern. Dieses Teambuilding passiert fast von allein, aber dennoch hat es sich bewährt/ ist es nötig, dass im Vorfeld einige Regeln aufgestellt und div. Standards festgelegt werden, an denen man sich orientieren sollte. Das Team F.E.A.R. (Fun and Engaging Action Rotenburg) ist das erste und spartenübergreifend aktive Team des Vereins Teamstandards für ein einheitliches Auftreten: - Tarnung: A-TACS AU (Arid / Urban) - Funkgerät mit PMR UND LPD z.b. Midland G8 oder Midland G9 - Teampatches werden auf dem rechten, Vereinswappen auf dem linken Oberarm getragen

5 Paintball Real Action Paintball - monatlicher Spartenbeitrag 27,50 (für Auszubildende, Schüler/- innen oder Erwerbslose beträgt dieser Beitrag 7,50 ) - Tagesbeitrag für Vereinsmitglieder (nicht aktive Spartenmitglieder) 7,50 (Schnupperbetrag) - Tagesgebühr für Partnerteams pro Teammitglied 5,- - Unkostenbeitrag* für Gäste (Vereinsfremde Personen) 10 - Nur zugucken kostet natürlich nichts Die Sparte Paintball wird regelmäßig belebt indem alle Vereinsmitglieder regelmäßig eingeladen werden, öffentliche Spielfelder aufzusuchen und dort ein paar Stunden mal richtig die Sau raus zulassen. Die größten Unterschiede zwischen Real Action Paintball und normalem Paintball sind einfach: Beim PB geht es um Schnelligkeit in den Beinen und Fingern. Schnelles Laufen, fallen lassen, über Hindernisse springen gehören genauso dazu, wie den Gegner im Sekundentakt unter Beschuss zu nehmen und das, indem man sich an der Flugbahn der verschossenen Farbkugeln orientiert, was hierbei das zeitaufwändige Zielen zur Nebensache macht ;-) Airsoft Diese Sparte befindet sich derzeit im Aufbau, erfreut sich aber hier schon großer Beliebtheit und ist stätig am wachsen. Nicht nur die hohe Detailtreue der ASG s, zuverlässigkeit und verhältnismäßig geringen Anschaffungs- & Betriebskosten sind große Pluspunkte. Die Tatsache, dass ASG s mit unter 0,5 Joule betrieben werden, als Spielzeug gelten, macht es gerade für Minderjährige Interessierte leicht, ihrem Hobby bei uns auf legale Weise nachzugehen, denn auch Spielzeug kann eine Anscheinswaffe nach dem Waffengesetz sein.

6 Sponsoren Natürlich hat unser Verein auch Sponsoren bei denen man allerhand Ausrüstung, Bekleidung, freie Waffen und vieles mehr für einen Exclusivpreis kaufen kann. Ranger Jack Bestellungen müssen über Maddin oder Steffen erfolgen. Wir bekommen 15% Rabatt auf ALLE Artikel. Er wird euch jeden Artikel bestellen. Voraussetzung: Ihr überweist ihm im Voraus das Geld dafür. RAM-Shop24 Jeder kann sich anmelden. Info an Hayo über F.E.A.R. Zugehörigkeit. Jedes Teammitglied erhält 5% Rabatt auf ALLE Artikel. Paint X-treme Bestellungen müssen über Maddin erfolgen. 20 % Rabatt auf alle Produkte von Marken, die wir exklusiv oder semi-exklusiv in Deutschland führen, Stand heute wären das: Laysick, BeOranged, Tiberius, Exalt, Dlx ( Achtung: Auf Luxen selbst dürfen jedoch keinerlei Rabatte gewährt werden...!), KM, Hammerhead, Hybrid (Contract Killer), New Designz, Smart Parts/GOG, Virtue 10 % auf alle anderen Marken bzw. Produkte, die wir nicht exklusiv führen, z.b. Dye, Planet, Ninja, Guerrilla Air, Dangerous Power. Begadi Bestellungen müssen über Steffen erfolgen. Wir bekommen 15% Rabatt auf ALLE Artikel. 7InOneGo Bestellungen über Maddin. Wir bekommen div. Vergünstigungen auf fast alle Arbeiten. *Unkostenbeitrag ist gem. Wikipedia definiert als: [...] ein umgangssprachlich verwendeter Begriff, mit dem ein Beitrag zur Deckung der eigenen Selbstkosten beschrieben wird [...].

7 Handhabung/ Benutzung von freien Waffen und Anscheinswaffen Transport & Führen von Waffen 1. Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt Druckluftwaffen mit einer Mündungsenergie > 0,5 Joule müssen das F-Zeichen besitzen und auf direktem Weg von einem zum anderen Ort transportiert werden. Die Waffe muss dabei ungeladen und sicher verstaut sein. 2 Wichtig: Das Führen (das bei sich tragen) außerhalb des eigenen Grundstückes etc. setzt einen herkömmlichen Waffenschein voraus. Der "kleine Waffenschein" für Schreckschusswaffen reicht zum Führen von Druckluftwaffen nicht aus. Im Spiel 1. Das Schießen ist nur auf umfriedeten Grundstücken erlaubt, wenn die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt und sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können Die Waffe ist immer so zu behandeln, als ob sie geladen wäre. 3. Die Waffe darf außerhalb der Spielstätte (Vorhof, Parkplatz, etc.) nicht getragen werden. s."führen von Waffen". 4. Der Lauf hat immer in eine sichere Richtung zu zeigen. 5. Der Finger ist nur dann an den Abzug zu bringen, wenn tatsächlich geschossen werden soll. 6. Bevor man eine Waffe an jemand anderen übergibt, hat man sich zu vergewissern, dass das Magazin entfernt, die Waffe vollständig entladen und gesichert ist. 7. Wenn man eine Waffe empfängt, ist sich zu vergewissern, dass die Waffe entladen und gesichert ist. 8. Beim Schießen ist immer ein entsprechender (Voll-)Gesichtsschutz zu tragen. 1 42a Absatz 2 Nr. 2 WaffG 1)Es ist verboten Anscheinswaffen zu führen. 2)Absatz 1 gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis 2 12 Abs. 3(2) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt 3 12 Abs. 4(1) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte ( 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können

8 Satzung des Vereins Funsport-Rotenburg e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen Funsport-Rotenburg e. V. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e. V. 3. Der Sitz des Vereins ist Rotenburg a. d. Fulda 2 Zweck 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2. a) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports der Mitglieder ( 52 Absatz 2 AO) b) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. 2. Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. 4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).

9 5. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. 6. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge und eine einmalige Aufnahmegebühr zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und in der Vereinsordnung festgehalten. 4 Vorstand 1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. 2. Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; jedes Vorstandsmitglied bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. 5 Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. In diesem Fall hat der Vorstand zeitnah einen Termin festzulegen, an dem mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend ist. 2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder in Textform per unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. 3. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt. 4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

10 6. Der Vorstand kann einer mehrheitlichen Abstimmung wiedersprechen, wenn durch diese die Integrität des Vereins verletzt wird oder diese nicht zum Wohle des Vereins in Person, Ansehen oder Finanzinteressen führt oder der Verdacht besteht, dass dem Verein vorsätzlicher Schaden zugefügt werden soll. 7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist. 6 Vereinsordnung 1. Die Vereinsordnung wird der Satzung angeheftet. 2. Über die Inhalte entscheiden die Mitglieder der Mitgliederversammlung. 3. Die Vereinsordnung muss mit einer zwei Drittel Mehrheit beschlossen werden. 7 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens 1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. 2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das DRK OV Rotenburg, da es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Rotenburg a. d. Fulda, den

11 Vereinsordnung des Vereins Funsport-Rotenburg e.v. 1 Gültigkeit 1. Die Vereinsordnung ist nur in der jeweils aktuellsten Version gültig. 2. Über die Inhalte entscheidet satzungsgemäß die Mitgliederversammlung. 2 Vereinsbeiträge und -gebühren 1. Mitglieder des Vereins haben einen monatlichen Beitrag i. H. v. 2,50 zu leisten. 2. Dieser Beitrag ist monatlich im Voraus bar oder per Überweisung einzuzahlen. 3. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 0,- pro Person. 3 Beitrag zur Unterhaltung der Räumlichkeiten 1. Dieser Beitrag fällt monatlich für alle Mitglieder der Sparten an, für deren Ausübung regelmäßig die Räumlichkeiten des Vereins genutzt werden. 2. Er fällt pro Person nur einmal an, unabhängig von der Anzahl der Spartenzugehörigkeiten des jeweiligen Mitglieds, und ist mit dem Vereinsbeitrag gesammelt zu zahlen. 3. Der Beitrag zur Unterhaltung der Räumlichkeiten wird i. H. v. 27,50 erhoben. 4. Für Schüler/-innen, Auszubildende oder Erwerbslose beträgt dieser Beitrag 7, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von diesem Beitrag befreit. 6. Vereinsfremde Personen zahlen einen Unkostenbeitrag i. H. v. 10,- pro Tag und pro Person; dieser ist direkt vor Ort zu entrichten. 4 Spielfelder 1. Für die Akquise von neuen Spielfeldern ist der Vorstand von Beginn an einzubinden, insbesondere in die Kontaktaufnahme mit Eigentümern und Behörden. 5 Onlineplattform 2. Der Verein stellt eine Online-Plattform ( zur Verfügung. 3. Diese Plattform kann von allen Mitgliedern voll genutzt werden. 4. Alle Mitglieder erhalten Vollzugriff auf alle Inhalte ihrer Sparte. 5. Die Berechtigungen für das Hochladen von rechtlich einwandfreien Inhalten sowie das für Erstellen von Beiträgen werden von den Administratoren vergeben. 6. Die Administration dieser Plattform obliegt den dafür beauftragten Personen (Administratoren). 6 Vereinsrepräsentation 1. Mitglieder sind gehalten, sich für den Verein repräsentativ zu verhalten, um dem Ruf des selbigen nicht aktiv zu schaden. Andernfalls können vereinsinterne Sanktionen folgen. Rotenburg, den

12 An den Verein Funsport-Rotenburg e. V. Zum Grumbach Rotenburg a. d. Fulda Z. Hd. Herr Beil info@funsport-rotenburg.de Eingang am: Antrag auf Mitgliedschaft im Funsport-Rotenburg e.v. Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein Funsport-Rotenburg e. V. zum nächstmöglichen Termin. Die Mitgliederbeiträge sind von mir selbstständig auf unten stehendes Konto gem. Vereinsordnung zu überweisen oder per Einzug* zu begleichen. Vor- und Nachname: Anschrift: Tel. / Handy: Geburtsdatum: Kontoinhaber*: Konto-Nr*: BLZ*: Kreditinstitut*: * Optional: nur für Bankeinzug ausfüllen Sparte: Der monatliche Beitrag ergibt sich aus dem Vereinsbeitrag und ggf. dem Spartenbeitrag entsprechend der Vereinsordnung. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich der Satzung und der Vereinsordnung in der jeweils aktuell vorliegenden Version zustimme. Meine Daten werden zur weiteren Verwendung für Vereinszwecke erhoben (gem. 3 Abs. 2-5 BDSG) und digitalisiert verwertet (gem. 28 Abs.1 BDSG). Dem Bankeinzug kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Datum & Unterschrift Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

13 An den Verein Funsport-Rotenburg e. V. Zum Grumbach Rotenburg a. d. Fulda Z. Hd. Herr Beil info@funsport-rotenburg.de Eingang am: Verzichtserklärung und Haftungsausschluss des Funsport- Rotenburg e.v. Ich möchte aktiv am Sportgeschehen des Funsport- Rotenburg e.v. teilnehmen und erhalte dieses Dokument, im Wissen und mit der Kenntnis auf die möglichen Risiken, die der Spielverlauf insbesondere der der ballistischen Sportarten (Real Action Paintball, Airsoft, Fungolf, etc.) birgt. Es wurde mir erklärt: 1. dass es gefährlich sein kann, wenn ich nicht nach den festgelegten Sicherheits und Spielregeln, die ich gelesen bzw. erklärt bekommen habe, spiele 2. dass ich mir Verletzungen zuziehen kann (z. B. Hämatome etc.) Ich versichere: 1. dass ich die Funsportarten als Sport & Spiel ansehe 2. dass ich die Funsportarten frei von politischen Motiven betreibe 3. dass sowohl meine Ausrüstung (-teile), wie auch ich selbst den gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Funsportart entsprechen (z. B. Mindestalter, F- gestempelter Markierer, etc.) 4. dass ich, zum Zeitpunkt der Ausübung einer Funsportart, körperlich zu dieser in der Lage bin und dabei weder unter dem Einfluss von Drogen stehe noch alkoholisiert bin. Ich verpflichte mich: 1. die Spiel und Verhaltensregeln des Funsport-Rotenburg e.v. der jeweiligen Sportart und die Anweisungen der Organisatoren und der Schiedsrichter zu befolgen 2. die Ausrüstung wie vorgeschrieben zu benutzen und sie nicht zur Schädigung Dritter einzusetzen, bzw. sie nur ihrer ursprünglichen Verwendung entsprechend nutze 3. meine Schutzbekleidung (z. B. Maske) im Spiel und Schussbereich zu tragen Verzichtserklärung / Haftungsausschluss: Ich nehme am Funsport- Geschehen auf eigene Gefahr teil. Insbesondere stelle ich den Verein Funsport- Rotenburg e.v. sowie seine Mitglieder, Gäste, die Inhaber der Besitztümer auf denen die Veranstaltungen stattfinden und jeden Mitspieler von jeglicher Haftung frei. Ich habe die Bestimmungen der Verzichterklärung und des Haftungsausschluss gelesen, verstanden und erkläre mich mit allen Punkten einverstanden. Dieser Haftungsausschluss ist für alle Funsportarten des Funsport- Rotenburg e.v. gültig, an denen ich teilnehme und hat fortan bis zu einem schriftlichen Widerruf Gültigkeit. Das Recht am eigenen Bild wird laut Regelwerk eingeschränkt. Vor- und Nachname, Geburtsdatum Datum & Unterschrift Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

14 Offizielles Regelwerk des Funsport Rotenburg e.v. Abteilung Real Action Paintball Wir spielen um Spaß und Freude am Sport mit den anderen Spielern zu haben. Wir verfolgen weder politische noch religiöse Ziele, üben kein paramilitärisches Training aus und distanzieren uns von allen links- und rechtsgerichteten sowie menschenverachtende Gruppierungen Es gelten die Grundsätze des Fairplay und Freude am Sport.

15 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Allgemeines Spielteilnahme Gesetzliche Regelungen Spielunterbrechungen Ausrüstung Schutzausrüstung Sonstige Bekleidung Markierer und Treibgas Spielfeld Das Spiel Folgen bei Nichtbeachtung... 19

16 1 Allgemeines 1.1 Spielteilnahme 1. Die Teilnahme am Spiel wird geregelt durch die gesetzlichen Vorschriften zum Führen von freien Waffen. Hierunter fällt insbesondere die Vollendung des 18. Lebensjahres. 2. Jeder Spieler muss in der beim Spielorganisator bereitgestellten Teilnehmerliste mit vollständigen Daten eingetragen sein und einen Haftungsausschluss unterzeichnet haben. 3. Der vor Beginn des Spiels festgelegte Tagessatz, Beitrag oder Gebühr muss im Vorfeld an den Organisator entrichtet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bis zu Beginn des Spielbetriebes oder, falls vorhanden, bis Ende der Anmeldefrist. Durch Vereinsbeiträge, bzw. den zugehörigen Sparten-Sonderbeiträgen werden diese Kosten bereits beglichen. 4. Den Anordnungen des Organisators und der von ihm vor Ort bestimmten Organisationshelfern ist Folge zu leisten. 5. Alle Teilnehmer, die aktiv keinen Markierer führen, z. B. Kameramänner / -frauen oder Fotografen / -innen haben, sofern sie sich auf dem Spielfeld befinden eine Schutzmaske und eine dem Kfz-Bereich entsprechende Warnweste zu tragen. Dies dient sowohl dem Selbstschutz sowie der Reduzierung der Verwechslungsgefahr im laufenden Betrieb. 6. Der Teilnehmer verzichtet auf die Rechte am eigenen Bild, was Fotos und Videos betrifft, die während der Teilnahme am laufenden Spiel erstellt werden. Diese zählen als Dokumentation von sportlichen Veranstaltungen und werden analog dieser behandelt. 7. Auffallende,stark alkoholisierte oder durch sonstige Stoffe berauschte Personen kann die Teilnahme nach Feststellung sofort verwehrt werden. Bis dahin gezahlte Beträge werden nicht erstattet. 1.2 Gesetzliche Regelungen 1. Jeder Spieler hat sich selbständig über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung dieses Sports zu informieren. 2. Hierunter fallen auch sämtliche Regelungen über das Waffengesetz zum Führen von Waffen / Markierern. 3. Weiterhin erfolgt das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit um den öffentlichen Frieden nicht zu gefährden. Spielbetrieb in Hallen nur bei geschlossenen Toren und Türen. 4. Die Verantwortung für die genutzte Ausrüstung liegt beim Spieler, auch wenn dieser nicht Eigentümer der Ausrüstung ist. 5. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Gegenständen haftet der Veranstalter nicht.

17 1.3 Spielunterbrechungen 1. sich ein Mitspieler verletzt. 2. ein Verstoß gegen das Regelwerk vorliegt. 3. Dritte das Spielfeld betreten. 4. die Organisatoren das Spiel unterbrechen oder beenden. 5. ein Mitspieler seine Schutzmaske im Spielfeld abnimmt oder diese als defekt signalisiert. 6. ein Mitspieler um eine Unterbrechung bittet, indem er laut z. B. Stop oder Halt ruft. 2 Ausrüstung 2.1 Schutzausrüstung 1. Jeder, der das Spielfeld betritt hat eine für den Paintballsport geeignete Gesichtsschutzmaske zu tragen. Diese kann je nach Art und Beschaffenheit aus mehreren Einzelteilen bestehen, sollte jedoch mindestens Augen, Ohren und den Mundbereich adäquat vor Treffern schützen. Der Augenschutz sollte hierbei die Augen komplett umschließen. 2. Zusätzliche Schutzausrüstung (Knieschoner, Handschuhe, etc.) werden zwar empfohlen, sind jedoch nicht zwingend für die Teilnahme notwendig. 3. Festes Schuhwerk (mindestens knöchelhohe Schuhe, die den Fuß komplett umschließen) wird empfohlen. 2.2 Sonstige Bekleidung 1. Die Bekleidung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. 2. Dies gilt vor allem für sämtliche Symbole oder Abzeichen. Diese dürfen weder politische, religiöse noch gewaltverherrlichende Bezüge oder Andeutungen aufweisen. 2.3 Markierer und Treibgas 1. Markierer sind außerhalb des laufenden Spiels zu behandeln wie scharfe Waffen. Es gelten die für Schusswaffen vorgesehenen Sicherheitsbestimmungen. Der pflichtbewusste und verantwortungsvolle Umgang mit den Markierern und den Treibgasbehältern hat stets höchste Priorität. Spielerischer Umgang oder Herumspielen wird mit Ausschluss und Platzverweis gem. 5 geahndet. Hierunter fällt auch das Anheben des geladenen und schussbereiten Markierers auf Gesichtshöhe in Spielbereichen, in denen nicht jeder der Anwesenden die notwendige Schutzausrüstung trägt. 2. Erlaubt sind nur Markierer im Kaliber.43 oder.68. Andere Kaliber nur nach Absprache. 3. Diese müssen zwingend das F-Kennzeichen des deutschen Beschussamts tragen und dürfen in der Funktionsweise nicht verändert worden sein. Für die gesetzliche Vorgeschriebene maximale Mündungsenergie von 7,5 Joule ist jeder Mitspieler selbst verantwortlich. 4. Die erlaubten Geschosse sind handelsübliche Powderballs (Kreidekugeln). Andere Geschosse, wie z.b. Paint- (Farb), Re- (Schaumstoff), Klett- (Plastik mit Klett), Rubberballs (Gummi) oder First Strike nur nach vorheriger Absprache. 5. Zu vermeiden ist die Farbe rot, da diese den Eindruck einer realen Verletzung erwecken könnte.

18 6. Der Betrieb der Markierer erfolgt ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Treibgasen (CO2, HP). Andere Treibgase können vor Ort durch die Organisatoren genehmigt werden. 7. Beschädigte oder defekte Treibgasbehälter dürfen aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. 3 Spielfeld 1. Das Spielfeld wird vor Spielbeginn durch eine Spielfeldführung eingegrenzt. 2. Das Spiel begrenzt sich auf das vor Ort festgelegte Spielfeld. 3. Das Spielen außerhalb dieses Spielfelds ist strikt untersagt. 4. Das Spielfeld ist ein geschlossener Bereich, der durch Mauern, Zäune oder sonstige Begrenzungen von der Öffentlichkeit separiert wird. Vor jedem Spielbeginn ist sicherzustellen, dass ein versehentliches Betreten Dritter ausgeschlossen ist. 5. Auf dem Spielfeld und dem umliegenden Gelände ist angemessenes, respektvolles Verhalten erwünscht. Randalieren, vorsätzliches Verursachen von Dreck und Müll sowie das Beschädigen des Eigentums Dritter ist verboten. 6. Die durch den Spielbetrieb anfallenden Verunreinigungen werden von allen Teilnehmern und dem Betreiber in Kauf genommen und zählen zum normalen Spielbetrieb. 4 Das Spiel 1. Vor Spielbeginn wird der geltende Spielmodus festgelegt und die Teams aufgeteilt. 2. Sollten Teams durch Armbändchen, Leibchen, etc. gekennzeichnet werden, so sind diese sichtbar im Brust oder Schulterbereich zu tragen. 3. Jeder Treffer des Körpers oder der Ausrüstung zählt als Treffer, unabhängig davon, ob die Kugel zerplatzt oder nicht. Der getroffene Spieler hat dies sofort laut und deutlich zu signalisieren. Mindestens durch heben der Hand und lautes Ausrufen von z. B. Treffer oder Hit. 4. Markierte Spieler verlassen mit erhobener Hand zügig das Spielfeld auf dem kürzesten Weg und begeben sich in die vorher festgelegte Sammelzone. Ein Abnehmen der Maske ist dort i. d. R. gestattet, sofern dieser Bereich nicht innerhalb des Spielbereichs liegt. 5. Auf Spieler, die Hit gerufen haben und/oder die Hand heben, während sie das Spielfeld verlassen, soll möglichst nicht geschossen werden. 6. Treffer gegen den eigenen Markierer sind die einzige Ausnahme. Diese zählen nicht als Treffer, sodass der Spieler weiterspielen kann und nicht als markiert gilt. Der Markierer zählt jedoch als Defekt und darf für diese Runde nicht weiter verwendet werden. Sollte der Spieler keinen weiteren Markierer haben, scheidet er aus. 7. Es gilt Fairplay. Spieler, die eigene Treffer unterschlagen, können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. 8. Eigenbeschuss oder Teambeschuss wird als markiert gewertet. Die Herkunft des Geschosses ist nicht relevant. 9. Erlaubte Markierer sind die Standard Markierer im Kal. 43 in der Lang- oder Kurzwaffen- Variante, sowie.68er Magfeed oder.68er mit TacCap ausgestattete Markierer. Sonstige Gerätschaften zum Markieren (Minen, Fallen, Schleudervorrichtungen, etc.) und ASG s sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. 10. Geschosse von ASG s, die im Spiel verwendet werden sollen, dürfen grundsätzlich nicht mehr als 1 Joule Austrittsenergie besitzen. Das Gewicht der Kugeln kann je nach der Leistung der

19 ASG variieren. Dabei darf jedoch die entsprechende Joulegrenze nicht überschritten werden. Beim Schießen auf andere Spieler sind entsprechende Sicherheitsabstände einzuhalten. Bei 6mm BB Geschossen mit einer Austrittsenergie bis 1,0 Joule, sind dies mind. 2 Meter. 5 Folgen bei Nichtbeachtung 1. Jeder Spieler oder Teilnehmer ist in vollem Umfang für das eigene Handeln verantwortlich. 2. Die Haftung beschränkt sich auf alle Schäden, die durch vorsätzliche Missachtung dieser Regeln und ggf. der vor Ort festgelegten Regeln, durch sein Verschulden aufgetreten sind. 3. Bei einem Verstoß gegen die o. g. Regeln wird der Betroffene sofort aus dem laufenden Spiel ausgeschlossen und ein Platzverweis für den Rest des Spieltages erteilt. Rechtliche Folgen werden durch die o. g. Regeln nicht berührt. 4. Jeder Verstoß, der einen Schaden für Dritte darstellt, wird zur Anzeige gebracht, sollte keine Einigung der Betroffenen vor Ort zustande kommen. 5. Ein Anspruch auf Erstattung der gezahlten Gebühren oder Beiträge besteht nicht bei selbstverschuldetem Ausscheiden oder höherer Gewalt.

20 Offizielles Regelwerk des Funsport Rotenburg e.v. Abteilung Airsoft Wir spielen um Spaß und Freude am Sport mit den anderen Spielern zu haben. Wir verfolgen weder politische noch religiöse Ziele, üben kein paramilitärisches Training aus und distanzieren uns von allen links- und rechtsgerichteten sowie menschenverachtende Gruppierungen Es gelten die Grundsätze des Fairplay und Freude am Sport.

21 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Allgemeines Spielteilnahme Gesetzliche Regelungen Spielunterbrechungen Ausrüstung Schutzausrüstung Sonstige Bekleidung Markierer und Treibgas Spielfeld Das Spiel Folgen bei Nichtbeachtung... 25

22 1 Allgemeines 1.1 Spielteilnahme 1. Die Teilnahme am Spiel wird geregelt durch die gesetzlichen Vorschriften zum Führen von freien Waffen. Hierunter fällt insbesondere die Vollendung des 18. Lebensjahres bei Waffen mit einer Mündungsenergie von über 0,5 Joule. Minderjährige unter 14 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteils für die Nutzung von Anscheinswaffen, die nach 42a WaffG definiert sind. 2. Jeder Spieler muss in der beim Spielorganisator bereitgestellten Teilnehmerliste mit vollständigen Daten eingetragen sein und einen Haftungsausschluss unterzeichnet haben. 3. Der vor Beginn des Spiels festgelegte Tagessatz, Beitrag oder Gebühr muss im Vorfeld an den Organisator entrichtet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bis zu Beginn des Spielbetriebes oder, falls vorhanden, bis Ende der Anmeldefrist. Durch Vereinsbeiträge, bzw. den zugehörigen Sparten-Sonderbeiträgen werden diese Kosten i.d.r. bereits beglichen. 4. Den Anordnungen des Organisators und der von ihm vor Ort bestimmten Organisationshelfern ist Folge zu leisten. 5. Alle Teilnehmer, die aktiv keine ASG führen, z. B. Kameramänner / -frauen oder Fotografen / -innen haben, sofern sie sich auf dem Spielfeld befinden eine Schutzmaske und eine dem Kfz-Bereich entsprechende Warnweste zu tragen. Dies dient sowohl dem Selbstschutz sowie der Reduzierung der Verwechslungsgefahr im laufenden Betrieb. 6. Der Teilnehmer verzichtet auf die Rechte am eigenen Bild, was Fotos und Videos betrifft, die während der Teilnahme am laufenden Spiel erstellt werden. Diese zählen als Dokumentation von sportlichen Veranstaltungen und werden analog dieser behandelt. 7. Auffallende, stark alkoholisierte oder durch sonstige Stoffe berauschte Personen kann die Teilnahme nach Feststellung sofort verwehrt werden. Bis dahin gezahlte Beträge werden nicht erstattet. 1.2 Gesetzliche Regelungen 1. Jeder Spieler hat sich selbständig über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung dieses Sports zu informieren. 2. Hierunter fallen auch sämtliche Regelungen über das Waffengesetz zum Führen von Waffen/ resp. ASG s. 3. Weiterhin erfolgt das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit um den öffentlichen Frieden nicht zu gefährden. Spielbetrieb in Hallen nur bei geschlossenen Toren und Türen. 4. Die Verantwortung für die genutzte Ausrüstung liegt beim Spieler, auch wenn dieser nicht Eigentümer der Ausrüstung ist. 5. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Gegenständen haftet der Veranstalter nicht.

23 1.3 Spielunterbrechungen Der laufende Spielbetrieb wird sofort bis auf Weiteres unterbrochen, wenn 1. sich ein Mitspieler verletzt. 2. ein Verstoß gegen das Regelwerk vorliegt. 3. Dritte das Spielfeld betreten. 4. die Organisatoren das Spiel unterbrechen oder beenden. 5. ein Mitspieler seine Schutzmaske im Spielfeld abnimmt oder diese als defekt signalisiert. 6. ein Mitspieler um eine Unterbrechung bittet, indem er laut z. B. Stop oder Halt ruft. 2 Ausrüstung 2.1 Schutzausrüstung 1. Jeder der das Spielfeld betritt hat eine für den Airsoftbetrieb geeignete Gesichtsschutzmaske zu tragen. Diese kann je nach Art und Beschaffenheit aus mehreren Einzelteilen bestehen, sollte jedoch mindestens die Augen, optional auch Ohren und den Mundbereich adäquat vor Treffern schützen. Der Augenschutz sollte hierbei die Augen komplett umschließen. 2. Zusätzliche Schutzausrüstung (Knieschoner, Handschuhe, etc.) werden zwar empfohlen, sind jedoch nicht zwingend für die Teilnahme notwendig. 3. Festes Schuhwerk (mindestens knöchelhohe Schuhe, die den Fuß komplett umschließen) wird empfohlen. 2.2 Sonstige Bekleidung 1. Die Bekleidung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. 2. Dies gilt vor allem für sämtliche Symbole oder Abzeichen. Diese dürfen weder politische, religiöse noch gewaltverherrlichende Bezüge oder Andeutungen aufweisen. 2.3 Airsoftguns (ASG s) und Treibgas 1. ASG s sind außerhalb des laufenden Spiels zu behandeln wie scharfe Waffen. Es gelten die für Schusswaffen vorgesehenen Sicherheitsbestimmungen. Der pflichtbewusste und verantwortungsvolle Umgang mit den Markierern und den Treibgasbehältern hat stets höchste Priorität. Spielerischer Umgang oder Herumspielen wird mit Ausschluss und Platzverweis gem. 5 geahndet. Hierunter fällt auch das Anheben des geladenen und schussbereiten Markierers auf Gesichtshöhe in Bereichen, in denen nicht jeder der Anwesenden die notwendige Schutzausrüstung trägt. 2. Erlaubt sind nur handelsübliche ASG s. 3. ASG s mit einer Mündungsenergie von über 0,5 Joule müssen zwingend das F-Kennzeichen des deutschen Beschussamts tragen und dürfen in der Funktionsweise nicht verändert worden sein. Für die gesetzliche vorgeschriebene maximale Mündungsenergie von 7,5 Joule ist jeder Mitspieler selbst verantwortlich. 4. Die erlaubten Geschosse sind handelsübliche 6mm Plastikgeschosse. Andere nur nach vorheriger Absprache.

24 5. Das Gewicht der Kugeln kann je nach der Leistung der ASG variieren. Dabei darf jedoch die entsprechende Joulegrenze nicht überschritten werden. Beim schießen auf andere Spieler sind entsprechende Sicherheitsabstände einzuhalten. Bei 6mm BB Geschossen mit einer Austrittsenergie bis 1,0 Joule = 2 Meter, 1,1 1,5 Joule = 5 Meter, 1,5 Joule oder höher = 20 Meter und bei mehr als 3,0 Joule = 40 Meter Abstand. 6. Alle leistungsverändernde Umbau-/ Austauschmaßnahmen an den ASG s, die die übliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten übersteigen sind verboten. 7. Der Betrieb von Gasbetriebenen ASG s erfolgt ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Treibgasen (Flongas, CO2, HP). Andere Treibgase können vor Ort durch die Organisatoren genehmigt werden. 8. Beschädigte oder defekte Treibgasbehälter dürfen aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. 3 Spielfeld 1. Das Spielfeld wird vor Spielbeginn durch eine Spielfeldführung eingegrenzt. 2. Das Spiel begrenzt sich auf das vor Ort festgelegte Spielfeld. 3. Das Spielen außerhalb dieses Spielfelds ist strikt untersagt. 4. Das Spielfeld ist ein geschlossener Bereich, der durch Mauern, Zäune oder sonstige Begrenzungen von der Öffentlichkeit separiert wird. Vor jedem Spielbeginn ist sicherzustellen, dass ein versehentliches Betreten Dritter ausgeschlossen ist. 5. Auf dem Spielfeld und dem umliegenden Gelände ist angemessenes, respektvolles Verhalten erwünscht. Randalieren, vorsätzliches Verursachen von Dreck und Müll sowie das Beschädigen des Eigentums Dritter ist verboten. 6. Die durch den Spielbetrieb anfallenden Verunreinigungen werden von allen Teilnehmern und dem Betreiber in Kauf genommen und zählen zum normalen Spielbetrieb. 4 Das Spiel 1. Vor Spielbeginn wird der geltende Spielmodus festgelegt und die Teams aufgeteilt. 2. Sollten Teams durch Armbändchen, Leibchen, etc. gekennzeichnet werden, so sind diese sichtbar im Brust oder Schulterbereich zu tragen. 3. Jeder Treffer des Körpers oder der Ausrüstung zählt als Treffer. Der getroffene Spieler hat dies sofort laut und deutlich zu signalisieren. Mindestens durch heben der Hand und lautes Ausrufen von z. B. Treffer oder Hit. Fairplay ist hierbei Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausübung des Spiels. 4. Fairplaykontrollschüsse durch unbeteiligte oder beauftragte sind zu erwarten, haben aber keinen klassischen Hit zur Folge, muss aber als solcher durch den Spieler angezeigt werden, bis der Spieler durch den Kontrollierenden wieder freigegeben wird. 5. Getroffene Spieler verlassen mit erhobener Hand auf dem kürzesten Weg zügig das Spielfeld und begeben sich in die vorher festgelegte Sammelzone. Ein Abnehmen der Maske ist dort i. d. R. gestattet, sofern dieser Bereich nicht innerhalb des Spielbereichs liegt. 6. Auf Spieler, die Hit gerufen haben und/oder die Hand heben, während sie das Spielfeld verlassen, soll möglichst nicht geschossen werden.

25 7. Treffer gegen den eigenen Markierer sind die einzige Ausnahme. Diese zählen nicht als Treffer, sodass der Spieler weiterspielen kann und nicht als markiert gilt. Der Markierer zählt jedoch als defekt und darf für diese Runde nicht weiter verwendet werden. 8. Es gilt Fairplay. Spieler, die eigene Treffer unterschlagen, können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. 9. Eigenbeschuss oder Teambeschuss wird als Hit gewertet. Die Herkunft des Geschosses ist nicht relevant. 10. Sonstige Gerätschaften zum Markieren (Minen, Fallen, Schleudervorrichtungen, etc.) sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. 5 Folgen bei Nichtbeachtung 1. Jeder Spieler oder Teilnehmer ist in vollem Umfang für das eigene Handeln verantwortlich. 2. Die Haftung beschränkt sich auf alle Schäden, die durch vorsätzliche Missachtung dieser Regeln und ggf. der vor Ort festgelegten Regeln, durch sein Verschulden aufgetreten sind. 3. Bei einem Verstoß gegen die o. g. Regeln wird der Betroffene sofort aus dem laufenden Spiel ausgeschlossen und ein Platzverweis für den Rest des Spieltages erteilt. Rechtliche Folgen werden durch die o. g. Regeln nicht berührt. 4. Jeder Verstoß der einen Schaden für Dritte darstellt wird zur Anzeige gebracht, sollte keine Einigung der Betroffenen vor Ort zustande kommen. 5. Ein Anspruch auf Erstattung der gezahlten Gebühren oder Beiträge besteht nicht bei selbstverschuldetem Ausscheiden oder höherer Gewalt.

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