Arbeitshilfe zum Bericht nach Art. 47 RPV bei kommunalen Nutzungsplanungen

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1 Arbeitshilfe zum Bericht nach Art. 47 RPV bei kommunalen Nutzungsplanungen 18. Juli 23

2 Bearbeitung Auftraggeber: René Hutter Gilles Morf Begleitgruppe: Urs Lehmann Peter Ramseyer Micel Siegrist Urs Spillmann rich Staub Urs Inglin Kantonsplaner, ARP, Zug Abteilungsleiter, ARP, Zug Abteilungsleiter, TBA, Zug Projektleiter, TBA, Zug Amt für Stadtplanung, Zug Bauverwalter, BV Baar Leiter Bauabteilung, BV Cm Bauverwalter, BV Neuheim Auftragnehmerin: Beat Suter Christoph Brun Barbara Gloor dipl. Ing. FH, Raumplaner FSU lic. iur., dipl. Forst-Ing. TH/SIA Raumplanerin HTL/FSU Metron Raumentwicklung AG T Postfach 253 F Stahlrain 2 info@metron.ch CH-521 Brugg F:\DATN\M4\41-168Q\4_BR\ARHI NUPLA\TXT_V5.DOC

3 Inltsverzeichnis Vorwort 2 1 Allgemeines zum Bericht nach Art. 47 RPV Auftrag nach Art. 47 RPV Begriff der Nutzungspläne Rechtliche Wirkung des Planungsberichtes 4 2 Hinweise zum Vorgehen bei der Berichtserstellung 5 3 Aufbau des Berichtes nach Art. 47 RPV Muster eines Inltsverzeichnisses Stichworte zu den einzelnen Kapiteln des Inltsverzeichnisses 7 4 Kapazitätsberechnung Methode Ablaufschema der Berechnungstabellen rläuterung des Ablaufes xcel-grundlage rläuterungen zu den Kennziffern Wohnanteil / Beschäftigtenanteil Dachgeschoss Geschossfläche pro inwohner Geschossfläche pro Beschäftigte Ausbaugrad 16 Beilagen 17 1

4 Vorwort Die Gemeinden sind zuständig für den rlass ihrer Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungspläne ( 7 PBG). Der Regierungsrat ist zuständig für die Genehmigung der gemeindlichen Bauvorschriften und Zonenpläne ( 3 PBG). In einem Bericht t jene Behörde, die Nutzungspläne erlässt, gegenüber der kantonalen Genehmigungsbehörde darzulegen, wie diese Pläne auf die relevanten planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt wurden (Art. 47 RPV). Wie umfangreich der Bericht nach Art. 47 RPV sein soll und welche Aussagen er machen soll, geht aus Art. 47 RPV nur in sehr allgemeiner Form hervor. Die vorliegende Arbeitshilfe soll dazu beitragen, Klarheit darüber zu verscffen, welche Aussagen die Genehmigungsbehörde in Konkretisierung von Art. 47 RPV erwartet und welches Vorgehen sie den Gemeinden empfiehlt. in einheitliches Vorgehen der Gemeinden, insbesondere bei der Berechnung der Bauzonenkapazitäten, ist Voraussetzung für einen Vergleich der Zahlen und Planungsentscheide der Gemeinden. Sie erlaubt es dem Kanton, eine einheitliche und auf die jeweils besonderen Verhältnisse einer Gemeinde abgestimmte Genehmigungspraxis zu entwickeln. Die Arbeitshilfe ist als mpfehlung zu verstehen und soll es den Gemeinden erlauben, gezielt vorzugehen. Die Gemeinden sind eingeladen, sich frühzeitig mit dem Amt für Raumplanung in Verbindung zu setzen, wenn sie sich an die rarbeitung von Nutzungsplanungen machen. Unter den Begriff des Nutzungsplanes fallen der gemeindliche Zonenplan, die gemeindlichen Bauvorschriften, aber auch der Bebauungsplan und die Baulinien- und Strassenpläne. Für all diese Planungen verlangt das Bundesrecht einen Bericht nach Art. 47 RPV. Selbstverständlich sind die Inlte, die Schwerpunkte und der Umfang der Berichterstattung jeweils zweckmässig auf die Bedeutung der Planung abzustimmen. Die vorliegende Wegleitung ist auf das planerische Paradestück der gemeindlichen Nutzungspläne ausgerichtet, nämlich die Gesamtrevision des Zonenplans und der Bauvorschriften, die naturgemäss von der umfangreichsten Berichterstattung begleitet sind. Das Amt für Raumplanung hofft, dass die Arbeitshilfe die Gemeinden bei ihrer Aufgabe unterstützen kann und zu zielgerichteten und erfolgreichen Planungsverfahren beiträgt. 2

5 1 Allgemeines zum Bericht nach Art. 47 RPV 1.1 Auftrag nach Art. 47 RPV Was der Bericht zu beinlten t und wie er auszurichten ist, hält bereits Art. 47 RPV in groben Zügen fest: 1 Die Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt, erstattet der kantonalen Genehmigungsbehörde (Art. 26 Abs. 1 RPG) Bericht darüber, - wie die Nutzungspläne die Ziele und Grundsätze der Raumplanung (Art. 1 und 3 RPG), - die Anregungen aus der Bevölkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG), - die Sachpläne und Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) - und den Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigen - und wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, - insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung tragen. 2 Insbesondere legt sie dar, - welche Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet bestehen - und wie diese Reserven ushälterisch genutzt werden sollen. Art. 47 RPV legt dar, welche Aspekte der Bericht (mindestens) zu bendeln t, damit sich die Genehmigungsbehörde ein Bild davon machen kann, ob die zur Genehmigung beantragte Planung den raumplanungsrechtlichen und übrigen bundesrechtlichen Anforderungen sowie dem Richtplan genügt. Da das Raumplanungsrecht keine Berechnungsmethode oder sonstige konkretisierende Vorgaben macht, nach welchem Massstab das Ziel der ushälterischen Bodennutzung zu beurteilen ist, kann und muss die Überprüfung der Dimensionierung der Bauzonen nur annd der dafür vorgebrachten Begründung erfolgen. in besonderes Augenmerk ist auf die Frage zu richten, welche Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet bestehen. Untersuchungen dazu sind eine wichtige Voraussetzung, um dem in Art. 1 RPG genannten Ziel der ushälterischen Nutzung des Bodens nachzuleben. 1.2 Begriff der Nutzungspläne Das Raumplanungsgesetz unterwirft Nutzungspläne der Genehmigung durch eine kantonale Behörde (Art. 26). Das Gesetz führt nicht weiter aus, was darunter zu verstehen ist. Der Kommentar zum RPG 1 hält dazu fest: Unter Nutzungsplänen sind sowohl die raumplanerischen rlasse zu verstehen, welche die zulässige Nutzung örtlich festlegen, als auch die generell-abstrakten Vorschriften, die den Inlt der Nutzung regeln ( Karte und Text ). Zu ersteren gehören sowohl Rahmennutzungspläne (Zonenpläne) als auch 1 Ruch, Kommentar RPG, Art 26 Rz.5. 3

6 Sondernutzungspläne (...), zu letzteren gehören Bauvorschriften mit direktem Bezug zur planerischen Anordnung. (...) Als Nutzungsplan gelten sodann: Der rlass provisorischer Nutzungspläne, Wohnanteilpläne, in formeller Hinsicht auch die Zuordnung von Lärmempfindlichkeitsstufen nach Art. 44 LSV und Grundwasserschutzzonenpläne nach Art. 2 GSchG. Als Nutzungspläne im obigen Sinn und als Objekte regierungsrätlicher Genehmigung ( 3 Abs. 3 PBG) gelten also im Kanton Zug der gemeindliche Zonenplan ( 16 PBG), die gemeindlichen Bauvorschriften ( 17 PBG) und der Bebauungsplan ( 32 PBG), als Nutzungspläne und Objekte der Genehmigung durch die zuständige Behörde 2 gelten die Baulinien- und Strassenpläne ( 31 PBG). 1.3 Rechtliche Wirkung des Planungsberichtes Der Planungsbericht ist weder ein formell zu beschliessendes noch ein zu genehmigendes Dokument; er ist aber öffentlich aufzulegen. r wird für Grundeigentümer nicht direkt verbindlich. r erläutert lediglich, gestützt auf welche Abklärungen und Interessenabwägungen der zu genehmigende Nutzungsplan entstanden ist. r t u.a. auch aufzuzeigen, wie die berührten Interessen ermittelt worden sind, wie sie beurteilt worden sind und wie sie zu einem ntscheid integriert worden sind. Welche Abwägung der Interessen bei der ntscheidfindung vorgenommen worden ist, wird dadurch transparent. Diese Funktion ist bei einer rechtlichen Auseinandersetzung über Bestimmungen eines Nutzungsplanes von nicht zu unterschätzender Bedeutung, insbesondere in der Frage, ob bei der Interessenabwägung ein Rechtsfehler begangen worden ist 3. 2 Vgl. dazu Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion an das Amt für Raumplanung vom 12. Mai 23 3 Vgl. dazu Tscnnen, Kommentar RPG, Art. 3 Rz

7 2 Hinweise zum Vorgehen bei der Berichtserstellung Die Idee des nachstehenden Vorgehensvorschlages beruht darauf, dass bereits im ersten Schritt ein möglichst umfassender Text erstellt wird. Danach folgen einerseits Überarbeitungen entsprechend dem aktuellen inltlichen Stand und anderseits rgänzungen, welche die jeweils zusätzlich durchlaufenen Verfahrensschritte beschreiben: Planungspsen 1. Start- und ntwurfspse (Ziele und Randbedingungen definieren, rarbeiten des Zonenplanes und der Bauordnung) Fassungen Planungsbericht ntwurf (rste Fassung) Umfasst bereits alle Kapitel gemäss Musterinltsverzeichnis; planerische Hauptarbeit ist in dieser Pse zu leisten (Dokument für die Vorprüfung) 2. Vorprüfungsverfahren 3. Bereinigung Nachführung (Zweite Fassung) Anpassung der ersten Fassung; Mit Beschreibung der Planungspsen 2 und 3 ergänzen (Begleitendes Dokument für die Auflage) 4. Auflage 3 Tage und Amtsblattpublikation 5. inwendungsverfahren Nachführung (Dritte Fassung) Anpassung der zweiten Fassung; Mit Planungspse 4 und 5 ergänzen (Grundlage für Gemeindeversammlungsvorlage) 6. Antrag des Gemeinderates 7. Beschluss und Abstimmung 8. Auflage 2 Tage und Amtsblattpublikation 9. ev. Beschwerden Schlussfassung Anpassung der dritten Fassung; Mit Beschreibung der Planungspsen 6-8, ev. 9 ergänzen (ergibt einen vollständiger Planungsbericht für die Genehmigungsbehörde i.s. von Art. 47 RPV) 1. Genehmigungsverfahren / ev. Beschwerdeentscheid 11. v. Auflage 3 Tage und Amtsblattpublikation, falls RR Änderungen beschliesst Aus der Schlussfassung sollen sich alle Informationen, die von Art. 47 RPV gefordert sind, entnehmen lassen. 5

8 3 Aufbau des Berichtes nach Art. 47 RPV 3.1 Muster eines Inltsverzeichnisses Vorwort 1. Organisation und Ablauf der Planung 2. Ausgangslage, übergeordnete Randbedingungen für die Planung 3. Grundzüge der räumlichen ntwicklung (Grobzielsetzung, ntwicklungsleitbild, gemeindlicher Richtplan) 4. Umsetzung der Planungsziele in Zonenplan und Bauordnung 4.1 Siedlung 4.2 Landscft 4.3 Verkehr 4.4 Weitere Raumnutzungen 5. Nachführung der gemeindlichen Planungsinstrumente Anng - Gesetzesgrundlagen - Übersicht über den Stand der rschliessung - Kapazitäten in unüberbauten Bauzonen (vgl. Kapazitätsberechnungen) - Verdichtungspotential in überbauten Bauzonen (vgl. Kapazitätsberechnungen) - Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung der letzten 15 Jahre (5-Jahresschritte) - Wohnbautätigkeit der letzen 15 Jahre - Unterlagen von Bund, Kanton und Nachbargemeinden, die bei der Planung berücksichtigt wurden. 6

9 3.2 Stichworte zu den einzelnen Kapiteln des Inltsverzeichnisses Die Berichterstattung soll der Bedeutung und dem Umfang der Nutzungsplanung angepasst sein. D.h. bei Teilplanungen kann der Bericht entsprechend vereinfacht werden. Vorwort - Das Vorwort kann Auskunft geben über den Planungsanlass und den Stellenwert der Planungsvorlage aus politischer Sicht. - Innerlb des Vorwortes kann im Weiteren der Stellenwert des Planungsberichtes und der weiteren Planungsbestandteile erläutert werden. Nach RPG dient der Planungsbericht der rläuterung der Planung. 1. Organisation und Ablauf der Planung - Planungspsen und schritte: Welche Schritte wurden wann durchgeführt? (auslösender Beschluss, Vorarbeiten, Orientierungsveranstaltung, Vorprüfung, öffentliche Auflage für das inwendungsverfahren/die Mitwirkung, Gegenstand der Mitwirkung, Bendlung der Mitwirkungsbegehren, Beschlussfassung, öffentliche Auflage für das Beschwerdeverfahren). - Beteiligte (in Behörden, Kommissionen, Arbeitsgruppen; Planer, Fachberater) 2. Ausgangslage, übergeordnete Randbedingungen für die Planung - Ausgangslage: Was t sich bei der bestehenden Planung bewährt? Wo bestehen Probleme? Notwendige rgänzungen der Planungen? - Auslöser der Planung? (z.b. Abstimmung auf übergeordnete Planung, auf neue gesetzliche Bestimmungen; Ungenügen der bestehenden Planung; ntwicklungsbedürfnisse) - Beachtung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz - Welche Randbedingungen bestehen (insbesondere zusammenfassender Verweis auf die Liste der Aufträge für die Gemeinden aus dem kantonalen Richtplan) 3. Grundzüge der räumlichen ntwicklung (Grobzielsetzung, ntwicklungsleitbild, gemeindlicher Richtplan) - Darstellung von Grobzielsetzung (Welche Planungsziele werden verfolgt? Welche inwohner- und Arbeitsplatzentwicklung wird angestrebt? Welche Ziele werden bezüglich der öffentlichen inrichtungen in den Bereichen Bildung, Kultur, soziale Wohlfahrt, Sport und rholung sowie Ver- und ntsorgungsinfrastruktur angestrebt?) - Formulierung der räumlichen ntwicklungsvorstellungen. 7

10 - Bezugnahme (als blosser Verweis oder als Kurzfassung mit den wesentlichen rkenntnissen) auf etwaige ntwicklungsleitbilder, Konzepte und insbesondere gemeindliche Richtpläne und rschliessungsprogramm. 4. Umsetzung der Planungsziele in Zonenplan und Bauordnung Die Planungsziele setzten sich zusammen aus kantonalen Vorgaben (Kantonaler Richtplan) und kommunalen Zielen der Gemeinde. In diesem Kapitel des Planungsberichtes wird die Vorlage materiell beschrieben und erläutert. Im Weiteren wird aufgezeigt, wie die angestrebten Ziele erreicht werden können. 4.1 Siedlung - Siedlungsqualität, Verhältnis von inwohnern/arbeitsplätzen, 15-jähriger Bedarf an Bauzonen, Verfügbarkeit, Kapazitätsberechnung, Ökologie, Nutzungsmass, Umsetzung des Auftrages nach ushälterischer Nutzung des Bodens, Ortsbildpflege - Öffentliche Bauten und Anlagen: regionale/lokale Bedürfnisse in den Bereichen Schule, Verwaltung, Freizeit u.a.m. 4.2 Landscft - innerörtliche Freiräume - Naherholung - Landwirtscft - Ökologie (Sicherung und Revitalisierung von Lebensräumen) 4.3 Verkehr - Besondere rschliessungsfragen; Je nach Situation kann der Verweis auf den gemeindlichen Richtplan Verkehr genügen. - Aussagen zur Abstimmung Siedlung und Verkehr, quantitative Aussagen zu Auslastung von (bestehenden oder neuen) Knoten und Strassen - Motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Velo- und Fussgängerverkehr - Parkplatzreglement - Auswirkungen auf das übergeordnete Netz und Lösungsvorschläge 4.4 Weitere Raumnutzungen - Wie ist die Versorgung bezüglich Abwasser, Wasserversorgung, Versorgung mit nergieträgern, was soll erreicht werden? - weitere Themen bei Bedarf. 8

11 5. Nachführung der gemeindlichen Planungsinstrumente Das Kapitel zeigt den Handlungsspielraum in der Nachführung, rgänzung oder Aufhebung von weiteren Planungsinstrumente auf. s ist möglich einzelne Planungsinstrumente direkt mit der Nutzungsplanungsvorlage mit separaten Beschlüssen nachzuführen. Die Gemeinde kann hier aber auch nur den Handlungsbedarf aufzuzeigen und darüber informieren wie die erforderlichen Anpassungen angegangen werden sollen. Welche: - grundeigentümerverbindlichen Zonenplanungen / Bauvorschriften / Bebauungspläne / Baulinienpläne - behördenverbindlichen Instrumente (z.b. Grünkonzept, Standortförderungskonzept) - Waldfeststellungsverfahren - speziellen Vollzugsrichtlinien / Massnahmen (z.b. Realisierungsprogramme) werden neu gescffen / ergänzt / abgelöst / überprüft? 9

12 4 Kapazitätsberechnung 4.1 Methode Die Abschätzung der theoretischen inwohnerkapazität bzw. Beschäftigtenkapazität wird in zwei separaten Tabellen gerechnet, doch sind beide nach dem selben Prinzip aufgebaut und miteinander verknüpft. Die Resultate der Kapazitätsberechnungen müssen im Bericht nach Art. 47 RPV textlich erläutert und interpretiert werden (vgl. Musterinltsverzeichnis 4.1 Siedlung). Kapazitätsberechnung für Beschäftigte Die theoretische Berechnung der Beschäftigtenkapazität kann infolge verschiedener Unsicherheiten, wie Brachenentwicklung, Umnutzung bestehender Areale und Bauten, Arbeitsplatzextensive und -intensive Betriebe usw. stark von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Die Gemeinden können daher alternativ zu den Kapazitätsberechnungen eigene plausible Grundlagen und Methoden anwenden (Betriebs- und Beschäftigtenzahlen, Monitoring von Arbeitsplatzgebieten, Annahmen für Um- und Neunutzungen von Arealen und Gebäuden usw.). Die Trends im Kanton Zug der vergangenen Jahren und die Dynamik der ntwicklung sind auf jeden Fall zu beachten. Die Überlegungen der Berechnung und der Annahmen sollen im Bericht dokumentiert werden. Verfügbarkeit der Flächen Im Kantonalen Richtplan wurden 3% der noch unbebauten Bauzonen im allgemein als nicht verfügbar qualifiziert. Gemäss dem Raumplanungsgesetz kann auf Stufe Nutzungsplanung kein Abzug von nicht verfügbaren Flächen durchgeführt werden. Bauzonen sollen das hierfür geeignete Land umfassen, das weitgehend überbaut ist oder innerlb der nächsten 15 Jahre benötigt und erschlossen wird. 1

13 4.2 Ablaufschema der Berechnungstabellen T 1 Ausgangslage T 2 Gesamtübersicht der Zonen des rechtskräftigen Zonenplanes und des Zonenplanentwurfs T 3 inwohnerwerte (bzw. Beschäftigtenwerte) der bebauten Zonen / Justierung der Kennziffern basierend auf rechtskräftigem Zonenplan T 4 Fassungsvermögen der bebauten Zonen basierend auf Zonenplanentwurf T 5 Fassungsvermögen der unbebauten Zonen basierend auf Zonenplanentwurf (ohne Neueinzonungen) T 6 Fassungsvermögen der Neueinzonungen basierend auf Zonenplanentwurf T 7 Total Fassungsvermögen T 8 Vergleich mit Planungszielen / Richtplanvorgaben 4.3 rläuterung des Ablaufes T 1 Ausgangslage Im ersten Teil der Tabelle wird die Ausgangslage dargelegt. s sind die inwohnerzahlen bzw. Beschäftigtenzahlen inner- und ausserlb der Bauzonen und die Zonenflächen einzufüllen; die Bauzonen und die übrigen Flächen werden automatisch ausgerechnet. Die Bauzonen ergeben sich aus dem zweiten Teil der Tabelle. s wird zwischen dem rechtskräftigen Zonenplan und dem Zonenplanentwurf unterschieden. 11

14 T 2 Gesamtübersicht der Zonen des rechtskräftigen Zonenplanes und des Zonenplanentwurfs Der zweite Teil der Tabelle zeigt einerseits in kompakter Form, welche Nutzungsziffern für die verschiedenen Zonen im rechtskräftiger Zonenplan und im Zonenplanentwurf gelten. Anderseits enthält er die differenzierte Zonenflächenbilanz als Grundlage für die Berechnungen in den weiteren Teilen der Tabelle. T 3 inwohnerwerte (bzw. Beschäftigtenwerte) in den heute bebauten Zonen / Justierung der Kennziffern basierend auf rechtskräftigem Zonenplan Im dritten Teil der Tabelle sind zuerst die Flächen der bebauten Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan einzusetzen. Der dritte Teil dient dazu, die Kennziffern (Wohnanteil bzw. Beschäftigtenanteil, Ausbaugrad) nach Zonen zu justieren. Als Grundlage für die Kennziffern ist die lokale Situation in den bebauten Zonen zu analysieren. Die Kennziffern werden dann in einem iterativen Vorgang auf die tatsächlichen inwohner- bzw. Beschäftigtenzahlen angeglichen und auf diese Weise justiert. T 4 Fassungsvermögen in bebauten Zonen, basierend auf Zonenplanentwurf Im vierten Teil der Tabelle wird das zukünftige Fassungsvermögen in den bebauten Zonen, basierend auf den Zonenplanentwurf, ermittelt. ntscheidend dafür sind die Annahmen zum zukünftigen Wohnflächenbedarf pro inwohner, bzw. Flächenbedarf pro Beschäftigten sowie die Annahme des zukünftigen Ausbaugrades. Am Schluss dieses Teils wird die Differenz des zukünftigen Fassungsvermögens innerlb der bebauten Zonen gegenüber den heutigen inwohnern bzw. Beschäftigten im bebauten Gebiet gemäss rechtskräftigem Zonenplan aufgezeigt. T 5 Fassungsvermögen in unbebauten Zonen basierend auf dem ntwurf Zonenplan (ohne Neueinzonungen) Der fünfte Teil der Tabelle dient der Berechnung des realistischen zukünftigen Fassungsvermögens in den unbebauten Zonen ohne die Neueinzonungen. Die Vorgehensweise bezüglich der Kennziffern (Geschossflächen pro inwohner bzw. Beschäftigte, sowie Ausbaugrad) ist analog zu T 4. In der Regel dürften die Kennziffern auch weitgehend identisch ausfallen. Die unbebauten Zonenflächen werden gestützt auf vorgängige ingaben automatisch errechnet. T 6 Fassungsvermögen der Neueinzonungen basierend auf dem ntwurf Zonenplan Im sechsten Teil der Tabelle ist die analoge Rechnung wie in T 5 durchzuführen. s sind keine Werte und Kennziffern einzufüllen, da die Neueinzonungsflächen aus T 2 und Kennziffern aus T 5 übernommen werden. 12

15 T 7 Total Fassungsvermögen Der siebte Teil der Tabelle gibt eine Übersicht über die vorgängig errechneten Kapazitäten des Fassungsvermögen. T 8 Vergleich mit Planungszielen / Prognosen / Richtplanvorgaben Im achten Teil der Tabelle ist, zur besseren Übersicht, ein Vergleich der Planungsziele der Gemeinde und der Richtplanvorgaben zu den errechneten Werten vorgesehen. 4.4 xcel-grundlage Die Tabellen des Annges sind digital vornden. Die xcel-grundlagen sind zur direkten Anwendung vorbereitet. Die Felder in der digitalen Version sind farbig und, wo nötig, mit einer Formel hinterlegt zur automatischen Berechnung der Resultate. s sind folgende Felder unterschieden: - In die gelb markierten Felder sind Daten einzufüllen, die gemessen worden sind oder aus einer anderen Grundlage als Vorgabe zu übernehmen sind. s gibt dort keinen Spielraum, der nach rmessen auszufüllen ist. - Die grün hinterlegten Felder sind ebenfalls mit Werten (Kennziffern) zu befüllen, doch diese Werte sind auf Grund der gemeindespezifischen Verhältnisse planerisch zu überprüfen und nach pflichtgemässem rmessen anzupassen. - Blau hinterlegt Felder sind die Hinweisfelder. Diese entlten weitere rläuterungen für die Anwender. Die xcel-grundlage kann von der Homepage des Kantons Zug heruntergeladen werden ( ). 13

16 4.5 rläuterungen zu den Kennziffern Wohnanteil / Beschäftigtenanteil Die nachfolgend aufgeführten Werte sind als Richtwerte des Kantons zu verstehen. Sie geben eine Spannweite an, die die Gemeinden einlten sollten. Wohnanteil Beschäftigtenanteil Wohnzonen 85 1 % 15 % Wohn- und Gewerbezonen 5 75 % 25 5 % Kernzonen 2 9 % 1 8 % Gewerbe- / Industriezonen 5 % 95 1 % Dachgeschoss Die Geschossflächen in Dachgeschossen müssen in vielen Fällen nicht in die Ausnützungsberechnung einbezogen werden (nicht anrechenbare Geschossfläche). Dies gilt sowohl für Schräg- als auch für Flachdächer, sofern die Bedingungen gemäss 12 Abs. 2 lit. b und c V PBG erfüllt sind. Weil in Dachgeschossen unabhängig von ihrer Anrechenbarkeit Wohnungen und Arbeitsstätten eingerichtet werden können, ist für die Kapazitätsberechnung ein entsprechender Anteil einzusetzen. In der Kapazitätsberechnung wird in allen Zonen ein Dachgeschoss im Ausmass einer lben Normalgeschossfläche mitberücksichtigt Geschossfläche pro inwohner Gemäss rläuterungen im ntwurf des kantonalen Richtplanes nimmt der Wohnflächenbedarf pro inwohner weiterhin zu. Im Jahre 198 betrug die Wohnfläche 35 m 2 pro Person, 1998 bereits 45 m 2 und 22 ist mit einem Wert um 5 m 2 zu rechnen. Dies hängt mit dem zunehmenden Anteil inpersonenuslte, der kleineren Belegungsdichte pro Wohnung und den höheren Ansprüchen an das Wohnen zusammen. In der Kapazitätsberechnung wird für 22 innerlb der bebauten Zonen in der Regel ein Wert von durchschnittlich 45 m 2 pro inwohner erreicht werden. Für 22 kann ein durchschnittlicher Wert von 5 m 2 eingesetzt werden. Dieser Wert soll nach den unterschiedlichen Zonen und Baulandlagen, gestützt auf rfahrungswerte, differenziert werden. 14

17 4.5.4 Geschossfläche pro Beschäftigte Statistische Grundlagen zu Beschäftigten 4 Die Zahl der Beschäftigten wird ermittelt durch die Betriebszählung (BZ) und die Beschäftigungsstatistik (BSTA). - Die Vorteile der BZ sind wie bei der VZ die detaillierten Desaggregierungsmöglichkeiten (u.a. detaillierte Branchenauswertung für alle Ausländerkategorien, inkl. Grenzgänger). Ihre Schwäche liegt in der verhältnismässig langen Periodizität (drei rhebungen pro Jahrzehnt). - Die Bedeutung der BSTA besteht in der kurzfristigen Konjunkturbeobachtung sowohl auf Branchen- wie auch auf der bene der Grossregionen. Für die rfassung struktureller Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist sie weniger geeignet. Der Begriff der Beschäftigten stimmt grossenteils mit rwerbstätigen überein. Im Gegensatz zu rwerbstätigen bezeichnet er aber nicht Personen, sondern Stellen (eine Person, welche zwei Stellen besetzt, zählt als zwei Beschäftigte, aber als ein rwerbstätiger). In der BSTA und der BZ gilt der gleiche minimale Arbeitsumfang wie in der TS (6 Stunden wöchentlich). Im Gegensatz zu dieser bleiben aber Personen unberücksichtigt, die nicht in Betrieben arbeiten (Angestellte von Privatuslten, Heimarbeiter, gewisse Künstler, Freelancer etc.). Vorschlag der Kennziffern Gestützt auf Grundlagen des Kantons zeigt sich, dass die Beschäftigtenzahlen im Durchschnitt rund 1-2 % höher liegen als die erhobenen Arbeitsplätze. Aufgrund dieser Feststellung können die in der Regel gebräuchlichen Kennziffern für den Flächenbedarf für verschiedene Arbeitsplätze in einen Flächenbedarf für Beschäftigte umgerechnet werden. Die folgende Tabelle zeigt die entsprechend ermittelten Spannweiten auf. Geschossfläche pro Beschäftigte Wohnzonen 2-4 m 2 Wohn- und Gewerbezonen 2-45 m 2 Kernzonen 2-5 m 2 Gewerbe- / Industriezonen 5-15 m 2 4 Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch der Schweiz 23, Verlag Neue Zürscher Zeitung, Zürich

18 4.5.5 Ausbaugrad Der Ausbaugrad entspricht dem Verhältnis zwischen der tatsächlich verwirklichten und der theoretisch zulässigen Ausnützung. r ist in älteren bebauten Gebieten, in welchen ein Nachverdichtungspotential besteht, fast immer deutlich kleiner als in Neubaugebieten, in welchen die zulässige Geschossfläche oft nahezu ausgeschöpft wird. Der Ausbaugrad wird nach Zonen differenziert eingesetzt und ist auf Untersuchungen der tatsächlichen Situation in den Gemeinden abzustützen. Für die Kapazitätsberechnung kann von einem Spektrum von 7 95% angenommen werden. Abweichungen aufgrund der tatsächlichen Situation sind möglich. In unbebauten Zonen ist ein zusätzlicher Ausbaugradanteil für Arealbebauungen als Folge der gewährten Ausnützungsboni zu prüfen. Für Arealüberbauungen kann ein Zusatz von 15 % zusätzlich zum Ausbaugrad eingesetzt werden. 16

19 Beilagen A. Tabelle zur Berechnung der inwohnerkapazitäten 17

20 Revision Nutzungsplanung Gemeinde Muster Abschätzung der theoretischen inwohnerkapazität (Fassungsvermögen) - Zeithorizont 218 Stand:... T1 Ausgangslage inwohnerzahl nde 22 in Bauzonen inwohnerzahl nde 22 in Nichtbauzonen (Kulturland) Total inwohnerzahl nde 22 Rechtskräftiger Zonenplan Bauzonen (ohne OeIB, Spezialzonen und übrige Zonen) Zone des öffentlichen Interesses (OeIB) Spezialzonen (Bauzonen mit speziellen Vorschriften) Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften Nicht-Bauzonen (Kulturland) Wald Übrige Flächen (Verkehrsflächen, Gewässer usw.) Gemeindefläche total Zonenplanentwurf. Bauzonen (ohne OeIB, Spezialzonen und übrige Zonen). Zone des öffentlichen Interesses (OeIB) Spezialzonen (Bauzonen mit speziellen Vorschriften) Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften Nicht-Bauzonen (Kulturland) Wald. Übrige Flächen (Verkehrsflächen, Gewässer usw.). Gemeindefläche total. T 2 Gesamtübersicht der Zonen des rechtskräftigen Zonenplanes und des Zonenplanentwurfs Rechtskräftiger Zonenplan Zonenbezeichnung rechtskräftiger Zoneplan L W2 W3 W3 W4 WG1 DGW K1 K2 O G1 IG1 IG2 Baumassenziffer (BZ) 5. m3/m2 5. m3/m2 3. m3/m2 1 Ausnützungsziffer (AZ) Vollgeschosse max. 1) Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung Zonenplanentwurf Baumassenziffer (BZ) W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 5. m3/m2 5. m3/m2 3. m3/m2 3 Ausnützungsziffer (AZ) Vollgeschosse max. 1) Total Zonenfläche 5 - Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan 6 - Umzonungen (bebaute Gebiete innerlb Bauzone) 2) 6a - Umzonungen (unbebaute Gebiete innerlb Bauzone) 2) 7 - inzonungen 2) 8 - Auszonungen 2) 9 Total Zonen gemäss Zonenplanentwurf ) Zum Teil müssen Annahmen für die Gewerbe-, Industrie- oder Arbeitsplatzzonen getroffen werden. 2) Flächenzuwachs als positive Zahl und Flächenreduktionen als negative Zahl eingeben

21 T 3 inwohnerwerte der bebauten Zonen (22) / Justierung der Kennziffern basierend auf rechtskräftigem Zonenplan Zonenbezeichnungen rechtskräftiger Zonenplan L W2 W3 W3 W4 WG1 DGW K1 K2 O G1 IG1 IG Bebaute Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan Wohnanteil (geschätzt) % 9% 9% 9% 9% 9% 66% 3% 5% 8% 5% % % % 12 AZ Wohnen (geschätzt) 1*11 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 1* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (12*13):2* Total nutzbare Geschossfläche GF Wohnen / (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 17 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 15:16 18 Theoretisches Fassungsvermögen Total 19 Justierter Ausbaugrad nach Zonen % 85% 85% 85% 9% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 2 Justiertes Fassungsvermögen nach Zonen 17*19 21 Justiertes Fassungsvermögen Total 22 inwohnerzahl nde 22 innerlb bebauter Bauzonen T 4 Fassungsvermögen der bebauten Zonen (218) basierend auf Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 1 Bebaute Zonen gemäss rechtskräftigen Zonenplan Umzonungen (bebauter Gebiete) Bebaute Zonenflächen Wohnanteil (geschätzt) % 9% 9% 9% 9% 66% 3% 5% 8% 5% % % % % 25 AZ Wohnen (geschätzt) 3*24 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 23* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (25*26):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Wohnen / (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 3 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 28:29 31 Theoretisches Fassungsvermögen Total 32 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 33 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 3*32 34 Realistisches Fassungsvermögen Total 6 Zu- oder Abnahme Fassungsvermögen in beb. Bauzonen 34-22

22 T 5 Fassungsvermögen der unbebauten Zonen (218) basierend auf Zonenplanentwurf (ohne Neueinzonungen) Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 35 Unbebaute Zonenflächen 5-1-6a Wohnanteil (geschätzt) % 9% 9% 9% 9% 66% 3% 5% 8% 5% % % % % 37 AZ Wohnen (geschätzt) 3*36 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 35* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (37*38):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Wohnen / (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 42 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 4:41 43 Theoretisches Fassungsvermögen Total 44 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 45 Zusätzlicher Ausbaugrad durch Arealbebauungen % 5% 5% 5% 5% % % 5% 5% % % % % % 46 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 42*(44+45) 47 Realistisches Fassungsvermögen Total T 6 Fassungsvermögen der Neueinzonungen (218) basierend auf Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 7 inzonungsflächen Wohnanteil (geschätzt) % 9% 9% 9% 9% % 66% 3% 5% 8% 5% % % % % 49 AZ Wohnen (geschätzt) 3*48 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 7* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (49*5):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Wohnen / (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 54 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 52:53 55 Theoretisches Fassungsvermögen Total 56 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 57 Zusätzlicher Ausbaugrad durch Arealbebauungen % 5% 5% 5% 5% % % 5% 5% % % % % % 58 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 54*(56+57) 59 Realistisches Fassungsvermögen Total T 7 Total Fassungsvermögen 22 inwohnerzahl nde 22 innerlb bebauter Bauzonen 6 Zu- oder Abnahme Fassungsvermögen in beb. Bauzonen 47 Fassungsvermögen Total in unbebauten Bauzonen 59 Fassungsvermögen Total in den Neueinzonungen Fassungsvermögen Zonenplanentwurf T 8 Vergleich mit Planungszielen / Prognosen / Richtplanvorgaben inwohner Planungsziele gemäss Gemeinde 218 Differenz zwischen inwohnerfassungsvermögen und Ziel der Gemeinde Richtplanvorgaben gemäss Kanton 218 Differenz zwischen inwohnerfassungsvermögen und Prognose Kanton Prozent

23 B. Tabelle zur Berechnung der Beschäftigtenkapazitäten 18

24 Revision Nutzungsplanung Gemeinde Muster Abschätzung der theoretischen Beschäftigtenkapazität (Fassungsvermögen) - Zeithorizont 218 Stand:... T1 Ausgangslage Beschäftigte nde 22 in Bauzonen Beschäftigte nde 22 in Nichtbauzonen (Kulturland) Total Beschäftigte nde 22 B B B Rechtskräftiger Zonenplan Zonenplanentwurf Bauzonen (ohne OeIB, Spezialzonen und übrige Zonen). Bauzonen (ohne OeIB, Spezialzonen und übrige Zonen). Zone des öffentlichen Interesses (OeIB). Zone des öffentlichen Interesses (OeIB). Spezialzonen (Bauzonen mit speziellen Vorschriften). Spezialzonen (Bauzonen mit speziellen Vorschriften). Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften. Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften. Nicht-Bauzonen (Kulturland). Nicht-Bauzonen (Kulturland). Wald. Wald. Übrige Flächen (Verkehrsflächen, Gewässer usw.). Übrige Flächen (Verkehrsflächen, Gewässer usw.). Gemeindefläche total. Gemeindefläche total. T 2 Gesamtübersicht der Zonen des rechtskräftigen Zonenplanes und des Zonenplanentwurfs Rechtskräftiger Zonenplan Zonenbezeichnung rechtskräftiger Zoneplan L W2 W3 W3 W4 WG1 DGW K1 K2 O G1 IG1 IG2 Baumassenziffer (BZ) 5. m3/m2 5. m3/m2 3. m3/m2 1 Ausnützungsziffer (AZ) Vollgeschosse max. 1) Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung Zonenplanentwurf W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD Baumassenziffer (BZ) 5. m3/m2 5. m3/m2 3. m3/m2 3 Ausnützungsziffer (AZ) Vollgeschosse max. 1) Total Zonenfläche 5 - Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan Umzonungen (bebaute Gebiete innerlb Bauzone) 2) a - Umzonungen (unbebaute Gebiete innerlb Bauzone) 2) inzonungen 2) Auszonungen 2) Total Zonen gemäss Zonenplanentwurf ) Zum Teil müssen Annahmen für die Gewerbe-, Industrie- oder Arbeitsplatzzonen getroffen werden. 2) Flächenzuwachs als positive Zahl und Flächenreduktionen als negative Zahl eingeben

25 T 3 Beschäftigtenwerte der bebauten Zonen (22) / Justierung der Kennziffern basierend auf rechtskräftigem Zonenplan Zonenbezeichnungen rechtskräftiger Zonenplan L W2 W3 W3 W4 WG1 DGW K1 K2 O G1 IG1 IG2 1 Bebaute Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan Beschäftigtenanteil (geschätzt) % 1% 1% 1% 1% 1% 34% 7% 5% 2% 5% 1% 1% 1% 12 AZ Beschäftigte (geschätzt) 1*11 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 1* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (12*13):2* Total nutzbare Geschossfläche GF Beschäftigte / B (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 17 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 15:16 B 18 Theoretisches Fassungsvermögen Total B 19 Justierter Ausbaugrad nach Zonen % 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 2 Justiertes Fassungsvermögen nach Zonen 17*19 B 21 Justiertes Fassungsvermögen Total B 22 Beschäftigte nde 22 innerlb bebauter Bauzonen B T 4 Fassungsvermögen der bebauten Zonen (218) basierend auf Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 1 Bebaute Zonen gemäss rechtskräftigen Zonenplan Umzonungen Bebaute Zonenflächen Beschäftigtenanteil (geschätzt) % 1% 1% 1% 1% 34% 7% 5% 2% 5% 1% 1% 1% 1% 25 AZ Beschäftigte (geschätzt) 3*24 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 23* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (25*26):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Beschäftigte / B (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 3 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 28:29 B 31 Theoretisches Fassungsvermögen Total B 32 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 33 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 3*32 B 34 Realistisches Fassungsvermögen Total B 6 Zu- oder Abnahme Fassungsvermögen in beb. Bauzonen B

26 T 5 Fassungsvermögen der unbebauten Zonen (218) basierend auf Zonenplanentwurf (ohne Neueinzonungen) Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 35 Unbebaute Zonenflächen 5-1-6a Beschäftigtenanteil (geschätzt) % 1% 1% 1% 1% 34% 7% 5% 2% 5% 1% 1% 1% 1% 37 AZ Beschäftigte (geschätzt) 3*36 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 35* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (37*38):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Beschäftigte / B (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 42 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 4:41 B 43 Theoretisches Fassungsvermögen Total B 44 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 45 Zusätzlicher Ausbaugrad durch Arealbebauungen % 5% 5% 5% 5% % % 5% 5% % % % % % 46 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 42*(44+45) B 47 Realistisches Fassungsvermögen Total B T 6 Fassungsvermögen der Neueinzonungen (218) basierend auf Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 7 inzonungsflächen Beschäftigtenanteil (geschätzt) % 1% 1% 1% 1% 34% 7% 5% 2% 5% 1% 1% 1% 1% 49 AZ Beschäftigte (geschätzt) 3*48 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 7* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (49*5):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Beschäftigte / B (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 54 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 52:53 B 55 Theoretisches Fassungsvermögen Total B 56 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 57 Zusätzlicher Ausbaugrad durch Arealbebauungen % 5% 5% 5% 5% % % 5% 5% % % % % % 58 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 54*(56+57) B 59 Realistisches Fassungsvermögen Total B T 7 Total Fassungsvermögen 22 Beschäftigte nde 22 innerlb bebauter Bauzonen B 34 Zu- oder Abnahme Fassungsvermögen in beb. Bauzonen B 47 Beschäftigte innerlb der unbebauten Zonen B 59 Beschäftigte innerlb der inzonungen Fassungsvermögen Zonenplanentwurf B B T 8 Vergleich mit Planungszielen / Prognosen / Richtplanvorgaben Beschäftigte Planungsziele gemäss Gemeinde 218 B Differenz zwischen Beschäftigtenfassungsvermögen und Ziel der Gemeinde Richtplanvorgaben gemäss Kanton 218 B Differenz zwischen Beschäftigtenfassungsvermögen und Prognose Kanton Prozent

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