Arbeitshilfe zum Bericht nach Art. 47 RPV bei kommunalen Nutzungsplanungen
|
|
- Stefanie Fromm
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitshilfe zum Bericht nach Art. 47 RPV bei kommunalen Nutzungsplanungen 18. Juli 23
2 Bearbeitung Auftraggeber: René Hutter Gilles Morf Begleitgruppe: Urs Lehmann Peter Ramseyer Micel Siegrist Urs Spillmann rich Staub Urs Inglin Kantonsplaner, ARP, Zug Abteilungsleiter, ARP, Zug Abteilungsleiter, TBA, Zug Projektleiter, TBA, Zug Amt für Stadtplanung, Zug Bauverwalter, BV Baar Leiter Bauabteilung, BV Cm Bauverwalter, BV Neuheim Auftragnehmerin: Beat Suter Christoph Brun Barbara Gloor dipl. Ing. FH, Raumplaner FSU lic. iur., dipl. Forst-Ing. TH/SIA Raumplanerin HTL/FSU Metron Raumentwicklung AG T Postfach 253 F Stahlrain 2 info@metron.ch CH-521 Brugg F:\DATN\M4\41-168Q\4_BR\ARHI NUPLA\TXT_V5.DOC
3 Inltsverzeichnis Vorwort 2 1 Allgemeines zum Bericht nach Art. 47 RPV Auftrag nach Art. 47 RPV Begriff der Nutzungspläne Rechtliche Wirkung des Planungsberichtes 4 2 Hinweise zum Vorgehen bei der Berichtserstellung 5 3 Aufbau des Berichtes nach Art. 47 RPV Muster eines Inltsverzeichnisses Stichworte zu den einzelnen Kapiteln des Inltsverzeichnisses 7 4 Kapazitätsberechnung Methode Ablaufschema der Berechnungstabellen rläuterung des Ablaufes xcel-grundlage rläuterungen zu den Kennziffern Wohnanteil / Beschäftigtenanteil Dachgeschoss Geschossfläche pro inwohner Geschossfläche pro Beschäftigte Ausbaugrad 16 Beilagen 17 1
4 Vorwort Die Gemeinden sind zuständig für den rlass ihrer Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungspläne ( 7 PBG). Der Regierungsrat ist zuständig für die Genehmigung der gemeindlichen Bauvorschriften und Zonenpläne ( 3 PBG). In einem Bericht t jene Behörde, die Nutzungspläne erlässt, gegenüber der kantonalen Genehmigungsbehörde darzulegen, wie diese Pläne auf die relevanten planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt wurden (Art. 47 RPV). Wie umfangreich der Bericht nach Art. 47 RPV sein soll und welche Aussagen er machen soll, geht aus Art. 47 RPV nur in sehr allgemeiner Form hervor. Die vorliegende Arbeitshilfe soll dazu beitragen, Klarheit darüber zu verscffen, welche Aussagen die Genehmigungsbehörde in Konkretisierung von Art. 47 RPV erwartet und welches Vorgehen sie den Gemeinden empfiehlt. in einheitliches Vorgehen der Gemeinden, insbesondere bei der Berechnung der Bauzonenkapazitäten, ist Voraussetzung für einen Vergleich der Zahlen und Planungsentscheide der Gemeinden. Sie erlaubt es dem Kanton, eine einheitliche und auf die jeweils besonderen Verhältnisse einer Gemeinde abgestimmte Genehmigungspraxis zu entwickeln. Die Arbeitshilfe ist als mpfehlung zu verstehen und soll es den Gemeinden erlauben, gezielt vorzugehen. Die Gemeinden sind eingeladen, sich frühzeitig mit dem Amt für Raumplanung in Verbindung zu setzen, wenn sie sich an die rarbeitung von Nutzungsplanungen machen. Unter den Begriff des Nutzungsplanes fallen der gemeindliche Zonenplan, die gemeindlichen Bauvorschriften, aber auch der Bebauungsplan und die Baulinien- und Strassenpläne. Für all diese Planungen verlangt das Bundesrecht einen Bericht nach Art. 47 RPV. Selbstverständlich sind die Inlte, die Schwerpunkte und der Umfang der Berichterstattung jeweils zweckmässig auf die Bedeutung der Planung abzustimmen. Die vorliegende Wegleitung ist auf das planerische Paradestück der gemeindlichen Nutzungspläne ausgerichtet, nämlich die Gesamtrevision des Zonenplans und der Bauvorschriften, die naturgemäss von der umfangreichsten Berichterstattung begleitet sind. Das Amt für Raumplanung hofft, dass die Arbeitshilfe die Gemeinden bei ihrer Aufgabe unterstützen kann und zu zielgerichteten und erfolgreichen Planungsverfahren beiträgt. 2
5 1 Allgemeines zum Bericht nach Art. 47 RPV 1.1 Auftrag nach Art. 47 RPV Was der Bericht zu beinlten t und wie er auszurichten ist, hält bereits Art. 47 RPV in groben Zügen fest: 1 Die Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt, erstattet der kantonalen Genehmigungsbehörde (Art. 26 Abs. 1 RPG) Bericht darüber, - wie die Nutzungspläne die Ziele und Grundsätze der Raumplanung (Art. 1 und 3 RPG), - die Anregungen aus der Bevölkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG), - die Sachpläne und Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) - und den Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigen - und wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, - insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung tragen. 2 Insbesondere legt sie dar, - welche Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet bestehen - und wie diese Reserven ushälterisch genutzt werden sollen. Art. 47 RPV legt dar, welche Aspekte der Bericht (mindestens) zu bendeln t, damit sich die Genehmigungsbehörde ein Bild davon machen kann, ob die zur Genehmigung beantragte Planung den raumplanungsrechtlichen und übrigen bundesrechtlichen Anforderungen sowie dem Richtplan genügt. Da das Raumplanungsrecht keine Berechnungsmethode oder sonstige konkretisierende Vorgaben macht, nach welchem Massstab das Ziel der ushälterischen Bodennutzung zu beurteilen ist, kann und muss die Überprüfung der Dimensionierung der Bauzonen nur annd der dafür vorgebrachten Begründung erfolgen. in besonderes Augenmerk ist auf die Frage zu richten, welche Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet bestehen. Untersuchungen dazu sind eine wichtige Voraussetzung, um dem in Art. 1 RPG genannten Ziel der ushälterischen Nutzung des Bodens nachzuleben. 1.2 Begriff der Nutzungspläne Das Raumplanungsgesetz unterwirft Nutzungspläne der Genehmigung durch eine kantonale Behörde (Art. 26). Das Gesetz führt nicht weiter aus, was darunter zu verstehen ist. Der Kommentar zum RPG 1 hält dazu fest: Unter Nutzungsplänen sind sowohl die raumplanerischen rlasse zu verstehen, welche die zulässige Nutzung örtlich festlegen, als auch die generell-abstrakten Vorschriften, die den Inlt der Nutzung regeln ( Karte und Text ). Zu ersteren gehören sowohl Rahmennutzungspläne (Zonenpläne) als auch 1 Ruch, Kommentar RPG, Art 26 Rz.5. 3
6 Sondernutzungspläne (...), zu letzteren gehören Bauvorschriften mit direktem Bezug zur planerischen Anordnung. (...) Als Nutzungsplan gelten sodann: Der rlass provisorischer Nutzungspläne, Wohnanteilpläne, in formeller Hinsicht auch die Zuordnung von Lärmempfindlichkeitsstufen nach Art. 44 LSV und Grundwasserschutzzonenpläne nach Art. 2 GSchG. Als Nutzungspläne im obigen Sinn und als Objekte regierungsrätlicher Genehmigung ( 3 Abs. 3 PBG) gelten also im Kanton Zug der gemeindliche Zonenplan ( 16 PBG), die gemeindlichen Bauvorschriften ( 17 PBG) und der Bebauungsplan ( 32 PBG), als Nutzungspläne und Objekte der Genehmigung durch die zuständige Behörde 2 gelten die Baulinien- und Strassenpläne ( 31 PBG). 1.3 Rechtliche Wirkung des Planungsberichtes Der Planungsbericht ist weder ein formell zu beschliessendes noch ein zu genehmigendes Dokument; er ist aber öffentlich aufzulegen. r wird für Grundeigentümer nicht direkt verbindlich. r erläutert lediglich, gestützt auf welche Abklärungen und Interessenabwägungen der zu genehmigende Nutzungsplan entstanden ist. r t u.a. auch aufzuzeigen, wie die berührten Interessen ermittelt worden sind, wie sie beurteilt worden sind und wie sie zu einem ntscheid integriert worden sind. Welche Abwägung der Interessen bei der ntscheidfindung vorgenommen worden ist, wird dadurch transparent. Diese Funktion ist bei einer rechtlichen Auseinandersetzung über Bestimmungen eines Nutzungsplanes von nicht zu unterschätzender Bedeutung, insbesondere in der Frage, ob bei der Interessenabwägung ein Rechtsfehler begangen worden ist 3. 2 Vgl. dazu Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion an das Amt für Raumplanung vom 12. Mai 23 3 Vgl. dazu Tscnnen, Kommentar RPG, Art. 3 Rz
7 2 Hinweise zum Vorgehen bei der Berichtserstellung Die Idee des nachstehenden Vorgehensvorschlages beruht darauf, dass bereits im ersten Schritt ein möglichst umfassender Text erstellt wird. Danach folgen einerseits Überarbeitungen entsprechend dem aktuellen inltlichen Stand und anderseits rgänzungen, welche die jeweils zusätzlich durchlaufenen Verfahrensschritte beschreiben: Planungspsen 1. Start- und ntwurfspse (Ziele und Randbedingungen definieren, rarbeiten des Zonenplanes und der Bauordnung) Fassungen Planungsbericht ntwurf (rste Fassung) Umfasst bereits alle Kapitel gemäss Musterinltsverzeichnis; planerische Hauptarbeit ist in dieser Pse zu leisten (Dokument für die Vorprüfung) 2. Vorprüfungsverfahren 3. Bereinigung Nachführung (Zweite Fassung) Anpassung der ersten Fassung; Mit Beschreibung der Planungspsen 2 und 3 ergänzen (Begleitendes Dokument für die Auflage) 4. Auflage 3 Tage und Amtsblattpublikation 5. inwendungsverfahren Nachführung (Dritte Fassung) Anpassung der zweiten Fassung; Mit Planungspse 4 und 5 ergänzen (Grundlage für Gemeindeversammlungsvorlage) 6. Antrag des Gemeinderates 7. Beschluss und Abstimmung 8. Auflage 2 Tage und Amtsblattpublikation 9. ev. Beschwerden Schlussfassung Anpassung der dritten Fassung; Mit Beschreibung der Planungspsen 6-8, ev. 9 ergänzen (ergibt einen vollständiger Planungsbericht für die Genehmigungsbehörde i.s. von Art. 47 RPV) 1. Genehmigungsverfahren / ev. Beschwerdeentscheid 11. v. Auflage 3 Tage und Amtsblattpublikation, falls RR Änderungen beschliesst Aus der Schlussfassung sollen sich alle Informationen, die von Art. 47 RPV gefordert sind, entnehmen lassen. 5
8 3 Aufbau des Berichtes nach Art. 47 RPV 3.1 Muster eines Inltsverzeichnisses Vorwort 1. Organisation und Ablauf der Planung 2. Ausgangslage, übergeordnete Randbedingungen für die Planung 3. Grundzüge der räumlichen ntwicklung (Grobzielsetzung, ntwicklungsleitbild, gemeindlicher Richtplan) 4. Umsetzung der Planungsziele in Zonenplan und Bauordnung 4.1 Siedlung 4.2 Landscft 4.3 Verkehr 4.4 Weitere Raumnutzungen 5. Nachführung der gemeindlichen Planungsinstrumente Anng - Gesetzesgrundlagen - Übersicht über den Stand der rschliessung - Kapazitäten in unüberbauten Bauzonen (vgl. Kapazitätsberechnungen) - Verdichtungspotential in überbauten Bauzonen (vgl. Kapazitätsberechnungen) - Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung der letzten 15 Jahre (5-Jahresschritte) - Wohnbautätigkeit der letzen 15 Jahre - Unterlagen von Bund, Kanton und Nachbargemeinden, die bei der Planung berücksichtigt wurden. 6
9 3.2 Stichworte zu den einzelnen Kapiteln des Inltsverzeichnisses Die Berichterstattung soll der Bedeutung und dem Umfang der Nutzungsplanung angepasst sein. D.h. bei Teilplanungen kann der Bericht entsprechend vereinfacht werden. Vorwort - Das Vorwort kann Auskunft geben über den Planungsanlass und den Stellenwert der Planungsvorlage aus politischer Sicht. - Innerlb des Vorwortes kann im Weiteren der Stellenwert des Planungsberichtes und der weiteren Planungsbestandteile erläutert werden. Nach RPG dient der Planungsbericht der rläuterung der Planung. 1. Organisation und Ablauf der Planung - Planungspsen und schritte: Welche Schritte wurden wann durchgeführt? (auslösender Beschluss, Vorarbeiten, Orientierungsveranstaltung, Vorprüfung, öffentliche Auflage für das inwendungsverfahren/die Mitwirkung, Gegenstand der Mitwirkung, Bendlung der Mitwirkungsbegehren, Beschlussfassung, öffentliche Auflage für das Beschwerdeverfahren). - Beteiligte (in Behörden, Kommissionen, Arbeitsgruppen; Planer, Fachberater) 2. Ausgangslage, übergeordnete Randbedingungen für die Planung - Ausgangslage: Was t sich bei der bestehenden Planung bewährt? Wo bestehen Probleme? Notwendige rgänzungen der Planungen? - Auslöser der Planung? (z.b. Abstimmung auf übergeordnete Planung, auf neue gesetzliche Bestimmungen; Ungenügen der bestehenden Planung; ntwicklungsbedürfnisse) - Beachtung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz - Welche Randbedingungen bestehen (insbesondere zusammenfassender Verweis auf die Liste der Aufträge für die Gemeinden aus dem kantonalen Richtplan) 3. Grundzüge der räumlichen ntwicklung (Grobzielsetzung, ntwicklungsleitbild, gemeindlicher Richtplan) - Darstellung von Grobzielsetzung (Welche Planungsziele werden verfolgt? Welche inwohner- und Arbeitsplatzentwicklung wird angestrebt? Welche Ziele werden bezüglich der öffentlichen inrichtungen in den Bereichen Bildung, Kultur, soziale Wohlfahrt, Sport und rholung sowie Ver- und ntsorgungsinfrastruktur angestrebt?) - Formulierung der räumlichen ntwicklungsvorstellungen. 7
10 - Bezugnahme (als blosser Verweis oder als Kurzfassung mit den wesentlichen rkenntnissen) auf etwaige ntwicklungsleitbilder, Konzepte und insbesondere gemeindliche Richtpläne und rschliessungsprogramm. 4. Umsetzung der Planungsziele in Zonenplan und Bauordnung Die Planungsziele setzten sich zusammen aus kantonalen Vorgaben (Kantonaler Richtplan) und kommunalen Zielen der Gemeinde. In diesem Kapitel des Planungsberichtes wird die Vorlage materiell beschrieben und erläutert. Im Weiteren wird aufgezeigt, wie die angestrebten Ziele erreicht werden können. 4.1 Siedlung - Siedlungsqualität, Verhältnis von inwohnern/arbeitsplätzen, 15-jähriger Bedarf an Bauzonen, Verfügbarkeit, Kapazitätsberechnung, Ökologie, Nutzungsmass, Umsetzung des Auftrages nach ushälterischer Nutzung des Bodens, Ortsbildpflege - Öffentliche Bauten und Anlagen: regionale/lokale Bedürfnisse in den Bereichen Schule, Verwaltung, Freizeit u.a.m. 4.2 Landscft - innerörtliche Freiräume - Naherholung - Landwirtscft - Ökologie (Sicherung und Revitalisierung von Lebensräumen) 4.3 Verkehr - Besondere rschliessungsfragen; Je nach Situation kann der Verweis auf den gemeindlichen Richtplan Verkehr genügen. - Aussagen zur Abstimmung Siedlung und Verkehr, quantitative Aussagen zu Auslastung von (bestehenden oder neuen) Knoten und Strassen - Motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Velo- und Fussgängerverkehr - Parkplatzreglement - Auswirkungen auf das übergeordnete Netz und Lösungsvorschläge 4.4 Weitere Raumnutzungen - Wie ist die Versorgung bezüglich Abwasser, Wasserversorgung, Versorgung mit nergieträgern, was soll erreicht werden? - weitere Themen bei Bedarf. 8
11 5. Nachführung der gemeindlichen Planungsinstrumente Das Kapitel zeigt den Handlungsspielraum in der Nachführung, rgänzung oder Aufhebung von weiteren Planungsinstrumente auf. s ist möglich einzelne Planungsinstrumente direkt mit der Nutzungsplanungsvorlage mit separaten Beschlüssen nachzuführen. Die Gemeinde kann hier aber auch nur den Handlungsbedarf aufzuzeigen und darüber informieren wie die erforderlichen Anpassungen angegangen werden sollen. Welche: - grundeigentümerverbindlichen Zonenplanungen / Bauvorschriften / Bebauungspläne / Baulinienpläne - behördenverbindlichen Instrumente (z.b. Grünkonzept, Standortförderungskonzept) - Waldfeststellungsverfahren - speziellen Vollzugsrichtlinien / Massnahmen (z.b. Realisierungsprogramme) werden neu gescffen / ergänzt / abgelöst / überprüft? 9
12 4 Kapazitätsberechnung 4.1 Methode Die Abschätzung der theoretischen inwohnerkapazität bzw. Beschäftigtenkapazität wird in zwei separaten Tabellen gerechnet, doch sind beide nach dem selben Prinzip aufgebaut und miteinander verknüpft. Die Resultate der Kapazitätsberechnungen müssen im Bericht nach Art. 47 RPV textlich erläutert und interpretiert werden (vgl. Musterinltsverzeichnis 4.1 Siedlung). Kapazitätsberechnung für Beschäftigte Die theoretische Berechnung der Beschäftigtenkapazität kann infolge verschiedener Unsicherheiten, wie Brachenentwicklung, Umnutzung bestehender Areale und Bauten, Arbeitsplatzextensive und -intensive Betriebe usw. stark von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Die Gemeinden können daher alternativ zu den Kapazitätsberechnungen eigene plausible Grundlagen und Methoden anwenden (Betriebs- und Beschäftigtenzahlen, Monitoring von Arbeitsplatzgebieten, Annahmen für Um- und Neunutzungen von Arealen und Gebäuden usw.). Die Trends im Kanton Zug der vergangenen Jahren und die Dynamik der ntwicklung sind auf jeden Fall zu beachten. Die Überlegungen der Berechnung und der Annahmen sollen im Bericht dokumentiert werden. Verfügbarkeit der Flächen Im Kantonalen Richtplan wurden 3% der noch unbebauten Bauzonen im allgemein als nicht verfügbar qualifiziert. Gemäss dem Raumplanungsgesetz kann auf Stufe Nutzungsplanung kein Abzug von nicht verfügbaren Flächen durchgeführt werden. Bauzonen sollen das hierfür geeignete Land umfassen, das weitgehend überbaut ist oder innerlb der nächsten 15 Jahre benötigt und erschlossen wird. 1
13 4.2 Ablaufschema der Berechnungstabellen T 1 Ausgangslage T 2 Gesamtübersicht der Zonen des rechtskräftigen Zonenplanes und des Zonenplanentwurfs T 3 inwohnerwerte (bzw. Beschäftigtenwerte) der bebauten Zonen / Justierung der Kennziffern basierend auf rechtskräftigem Zonenplan T 4 Fassungsvermögen der bebauten Zonen basierend auf Zonenplanentwurf T 5 Fassungsvermögen der unbebauten Zonen basierend auf Zonenplanentwurf (ohne Neueinzonungen) T 6 Fassungsvermögen der Neueinzonungen basierend auf Zonenplanentwurf T 7 Total Fassungsvermögen T 8 Vergleich mit Planungszielen / Richtplanvorgaben 4.3 rläuterung des Ablaufes T 1 Ausgangslage Im ersten Teil der Tabelle wird die Ausgangslage dargelegt. s sind die inwohnerzahlen bzw. Beschäftigtenzahlen inner- und ausserlb der Bauzonen und die Zonenflächen einzufüllen; die Bauzonen und die übrigen Flächen werden automatisch ausgerechnet. Die Bauzonen ergeben sich aus dem zweiten Teil der Tabelle. s wird zwischen dem rechtskräftigen Zonenplan und dem Zonenplanentwurf unterschieden. 11
14 T 2 Gesamtübersicht der Zonen des rechtskräftigen Zonenplanes und des Zonenplanentwurfs Der zweite Teil der Tabelle zeigt einerseits in kompakter Form, welche Nutzungsziffern für die verschiedenen Zonen im rechtskräftiger Zonenplan und im Zonenplanentwurf gelten. Anderseits enthält er die differenzierte Zonenflächenbilanz als Grundlage für die Berechnungen in den weiteren Teilen der Tabelle. T 3 inwohnerwerte (bzw. Beschäftigtenwerte) in den heute bebauten Zonen / Justierung der Kennziffern basierend auf rechtskräftigem Zonenplan Im dritten Teil der Tabelle sind zuerst die Flächen der bebauten Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan einzusetzen. Der dritte Teil dient dazu, die Kennziffern (Wohnanteil bzw. Beschäftigtenanteil, Ausbaugrad) nach Zonen zu justieren. Als Grundlage für die Kennziffern ist die lokale Situation in den bebauten Zonen zu analysieren. Die Kennziffern werden dann in einem iterativen Vorgang auf die tatsächlichen inwohner- bzw. Beschäftigtenzahlen angeglichen und auf diese Weise justiert. T 4 Fassungsvermögen in bebauten Zonen, basierend auf Zonenplanentwurf Im vierten Teil der Tabelle wird das zukünftige Fassungsvermögen in den bebauten Zonen, basierend auf den Zonenplanentwurf, ermittelt. ntscheidend dafür sind die Annahmen zum zukünftigen Wohnflächenbedarf pro inwohner, bzw. Flächenbedarf pro Beschäftigten sowie die Annahme des zukünftigen Ausbaugrades. Am Schluss dieses Teils wird die Differenz des zukünftigen Fassungsvermögens innerlb der bebauten Zonen gegenüber den heutigen inwohnern bzw. Beschäftigten im bebauten Gebiet gemäss rechtskräftigem Zonenplan aufgezeigt. T 5 Fassungsvermögen in unbebauten Zonen basierend auf dem ntwurf Zonenplan (ohne Neueinzonungen) Der fünfte Teil der Tabelle dient der Berechnung des realistischen zukünftigen Fassungsvermögens in den unbebauten Zonen ohne die Neueinzonungen. Die Vorgehensweise bezüglich der Kennziffern (Geschossflächen pro inwohner bzw. Beschäftigte, sowie Ausbaugrad) ist analog zu T 4. In der Regel dürften die Kennziffern auch weitgehend identisch ausfallen. Die unbebauten Zonenflächen werden gestützt auf vorgängige ingaben automatisch errechnet. T 6 Fassungsvermögen der Neueinzonungen basierend auf dem ntwurf Zonenplan Im sechsten Teil der Tabelle ist die analoge Rechnung wie in T 5 durchzuführen. s sind keine Werte und Kennziffern einzufüllen, da die Neueinzonungsflächen aus T 2 und Kennziffern aus T 5 übernommen werden. 12
15 T 7 Total Fassungsvermögen Der siebte Teil der Tabelle gibt eine Übersicht über die vorgängig errechneten Kapazitäten des Fassungsvermögen. T 8 Vergleich mit Planungszielen / Prognosen / Richtplanvorgaben Im achten Teil der Tabelle ist, zur besseren Übersicht, ein Vergleich der Planungsziele der Gemeinde und der Richtplanvorgaben zu den errechneten Werten vorgesehen. 4.4 xcel-grundlage Die Tabellen des Annges sind digital vornden. Die xcel-grundlagen sind zur direkten Anwendung vorbereitet. Die Felder in der digitalen Version sind farbig und, wo nötig, mit einer Formel hinterlegt zur automatischen Berechnung der Resultate. s sind folgende Felder unterschieden: - In die gelb markierten Felder sind Daten einzufüllen, die gemessen worden sind oder aus einer anderen Grundlage als Vorgabe zu übernehmen sind. s gibt dort keinen Spielraum, der nach rmessen auszufüllen ist. - Die grün hinterlegten Felder sind ebenfalls mit Werten (Kennziffern) zu befüllen, doch diese Werte sind auf Grund der gemeindespezifischen Verhältnisse planerisch zu überprüfen und nach pflichtgemässem rmessen anzupassen. - Blau hinterlegt Felder sind die Hinweisfelder. Diese entlten weitere rläuterungen für die Anwender. Die xcel-grundlage kann von der Homepage des Kantons Zug heruntergeladen werden ( ). 13
16 4.5 rläuterungen zu den Kennziffern Wohnanteil / Beschäftigtenanteil Die nachfolgend aufgeführten Werte sind als Richtwerte des Kantons zu verstehen. Sie geben eine Spannweite an, die die Gemeinden einlten sollten. Wohnanteil Beschäftigtenanteil Wohnzonen 85 1 % 15 % Wohn- und Gewerbezonen 5 75 % 25 5 % Kernzonen 2 9 % 1 8 % Gewerbe- / Industriezonen 5 % 95 1 % Dachgeschoss Die Geschossflächen in Dachgeschossen müssen in vielen Fällen nicht in die Ausnützungsberechnung einbezogen werden (nicht anrechenbare Geschossfläche). Dies gilt sowohl für Schräg- als auch für Flachdächer, sofern die Bedingungen gemäss 12 Abs. 2 lit. b und c V PBG erfüllt sind. Weil in Dachgeschossen unabhängig von ihrer Anrechenbarkeit Wohnungen und Arbeitsstätten eingerichtet werden können, ist für die Kapazitätsberechnung ein entsprechender Anteil einzusetzen. In der Kapazitätsberechnung wird in allen Zonen ein Dachgeschoss im Ausmass einer lben Normalgeschossfläche mitberücksichtigt Geschossfläche pro inwohner Gemäss rläuterungen im ntwurf des kantonalen Richtplanes nimmt der Wohnflächenbedarf pro inwohner weiterhin zu. Im Jahre 198 betrug die Wohnfläche 35 m 2 pro Person, 1998 bereits 45 m 2 und 22 ist mit einem Wert um 5 m 2 zu rechnen. Dies hängt mit dem zunehmenden Anteil inpersonenuslte, der kleineren Belegungsdichte pro Wohnung und den höheren Ansprüchen an das Wohnen zusammen. In der Kapazitätsberechnung wird für 22 innerlb der bebauten Zonen in der Regel ein Wert von durchschnittlich 45 m 2 pro inwohner erreicht werden. Für 22 kann ein durchschnittlicher Wert von 5 m 2 eingesetzt werden. Dieser Wert soll nach den unterschiedlichen Zonen und Baulandlagen, gestützt auf rfahrungswerte, differenziert werden. 14
17 4.5.4 Geschossfläche pro Beschäftigte Statistische Grundlagen zu Beschäftigten 4 Die Zahl der Beschäftigten wird ermittelt durch die Betriebszählung (BZ) und die Beschäftigungsstatistik (BSTA). - Die Vorteile der BZ sind wie bei der VZ die detaillierten Desaggregierungsmöglichkeiten (u.a. detaillierte Branchenauswertung für alle Ausländerkategorien, inkl. Grenzgänger). Ihre Schwäche liegt in der verhältnismässig langen Periodizität (drei rhebungen pro Jahrzehnt). - Die Bedeutung der BSTA besteht in der kurzfristigen Konjunkturbeobachtung sowohl auf Branchen- wie auch auf der bene der Grossregionen. Für die rfassung struktureller Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist sie weniger geeignet. Der Begriff der Beschäftigten stimmt grossenteils mit rwerbstätigen überein. Im Gegensatz zu rwerbstätigen bezeichnet er aber nicht Personen, sondern Stellen (eine Person, welche zwei Stellen besetzt, zählt als zwei Beschäftigte, aber als ein rwerbstätiger). In der BSTA und der BZ gilt der gleiche minimale Arbeitsumfang wie in der TS (6 Stunden wöchentlich). Im Gegensatz zu dieser bleiben aber Personen unberücksichtigt, die nicht in Betrieben arbeiten (Angestellte von Privatuslten, Heimarbeiter, gewisse Künstler, Freelancer etc.). Vorschlag der Kennziffern Gestützt auf Grundlagen des Kantons zeigt sich, dass die Beschäftigtenzahlen im Durchschnitt rund 1-2 % höher liegen als die erhobenen Arbeitsplätze. Aufgrund dieser Feststellung können die in der Regel gebräuchlichen Kennziffern für den Flächenbedarf für verschiedene Arbeitsplätze in einen Flächenbedarf für Beschäftigte umgerechnet werden. Die folgende Tabelle zeigt die entsprechend ermittelten Spannweiten auf. Geschossfläche pro Beschäftigte Wohnzonen 2-4 m 2 Wohn- und Gewerbezonen 2-45 m 2 Kernzonen 2-5 m 2 Gewerbe- / Industriezonen 5-15 m 2 4 Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch der Schweiz 23, Verlag Neue Zürscher Zeitung, Zürich
18 4.5.5 Ausbaugrad Der Ausbaugrad entspricht dem Verhältnis zwischen der tatsächlich verwirklichten und der theoretisch zulässigen Ausnützung. r ist in älteren bebauten Gebieten, in welchen ein Nachverdichtungspotential besteht, fast immer deutlich kleiner als in Neubaugebieten, in welchen die zulässige Geschossfläche oft nahezu ausgeschöpft wird. Der Ausbaugrad wird nach Zonen differenziert eingesetzt und ist auf Untersuchungen der tatsächlichen Situation in den Gemeinden abzustützen. Für die Kapazitätsberechnung kann von einem Spektrum von 7 95% angenommen werden. Abweichungen aufgrund der tatsächlichen Situation sind möglich. In unbebauten Zonen ist ein zusätzlicher Ausbaugradanteil für Arealbebauungen als Folge der gewährten Ausnützungsboni zu prüfen. Für Arealüberbauungen kann ein Zusatz von 15 % zusätzlich zum Ausbaugrad eingesetzt werden. 16
19 Beilagen A. Tabelle zur Berechnung der inwohnerkapazitäten 17
20 Revision Nutzungsplanung Gemeinde Muster Abschätzung der theoretischen inwohnerkapazität (Fassungsvermögen) - Zeithorizont 218 Stand:... T1 Ausgangslage inwohnerzahl nde 22 in Bauzonen inwohnerzahl nde 22 in Nichtbauzonen (Kulturland) Total inwohnerzahl nde 22 Rechtskräftiger Zonenplan Bauzonen (ohne OeIB, Spezialzonen und übrige Zonen) Zone des öffentlichen Interesses (OeIB) Spezialzonen (Bauzonen mit speziellen Vorschriften) Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften Nicht-Bauzonen (Kulturland) Wald Übrige Flächen (Verkehrsflächen, Gewässer usw.) Gemeindefläche total Zonenplanentwurf. Bauzonen (ohne OeIB, Spezialzonen und übrige Zonen). Zone des öffentlichen Interesses (OeIB) Spezialzonen (Bauzonen mit speziellen Vorschriften) Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften Nicht-Bauzonen (Kulturland) Wald. Übrige Flächen (Verkehrsflächen, Gewässer usw.). Gemeindefläche total. T 2 Gesamtübersicht der Zonen des rechtskräftigen Zonenplanes und des Zonenplanentwurfs Rechtskräftiger Zonenplan Zonenbezeichnung rechtskräftiger Zoneplan L W2 W3 W3 W4 WG1 DGW K1 K2 O G1 IG1 IG2 Baumassenziffer (BZ) 5. m3/m2 5. m3/m2 3. m3/m2 1 Ausnützungsziffer (AZ) Vollgeschosse max. 1) Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung Zonenplanentwurf Baumassenziffer (BZ) W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 5. m3/m2 5. m3/m2 3. m3/m2 3 Ausnützungsziffer (AZ) Vollgeschosse max. 1) Total Zonenfläche 5 - Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan 6 - Umzonungen (bebaute Gebiete innerlb Bauzone) 2) 6a - Umzonungen (unbebaute Gebiete innerlb Bauzone) 2) 7 - inzonungen 2) 8 - Auszonungen 2) 9 Total Zonen gemäss Zonenplanentwurf ) Zum Teil müssen Annahmen für die Gewerbe-, Industrie- oder Arbeitsplatzzonen getroffen werden. 2) Flächenzuwachs als positive Zahl und Flächenreduktionen als negative Zahl eingeben
21 T 3 inwohnerwerte der bebauten Zonen (22) / Justierung der Kennziffern basierend auf rechtskräftigem Zonenplan Zonenbezeichnungen rechtskräftiger Zonenplan L W2 W3 W3 W4 WG1 DGW K1 K2 O G1 IG1 IG Bebaute Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan Wohnanteil (geschätzt) % 9% 9% 9% 9% 9% 66% 3% 5% 8% 5% % % % 12 AZ Wohnen (geschätzt) 1*11 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 1* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (12*13):2* Total nutzbare Geschossfläche GF Wohnen / (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 17 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 15:16 18 Theoretisches Fassungsvermögen Total 19 Justierter Ausbaugrad nach Zonen % 85% 85% 85% 9% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 2 Justiertes Fassungsvermögen nach Zonen 17*19 21 Justiertes Fassungsvermögen Total 22 inwohnerzahl nde 22 innerlb bebauter Bauzonen T 4 Fassungsvermögen der bebauten Zonen (218) basierend auf Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 1 Bebaute Zonen gemäss rechtskräftigen Zonenplan Umzonungen (bebauter Gebiete) Bebaute Zonenflächen Wohnanteil (geschätzt) % 9% 9% 9% 9% 66% 3% 5% 8% 5% % % % % 25 AZ Wohnen (geschätzt) 3*24 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 23* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (25*26):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Wohnen / (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 3 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 28:29 31 Theoretisches Fassungsvermögen Total 32 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 33 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 3*32 34 Realistisches Fassungsvermögen Total 6 Zu- oder Abnahme Fassungsvermögen in beb. Bauzonen 34-22
22 T 5 Fassungsvermögen der unbebauten Zonen (218) basierend auf Zonenplanentwurf (ohne Neueinzonungen) Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 35 Unbebaute Zonenflächen 5-1-6a Wohnanteil (geschätzt) % 9% 9% 9% 9% 66% 3% 5% 8% 5% % % % % 37 AZ Wohnen (geschätzt) 3*36 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 35* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (37*38):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Wohnen / (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 42 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 4:41 43 Theoretisches Fassungsvermögen Total 44 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 45 Zusätzlicher Ausbaugrad durch Arealbebauungen % 5% 5% 5% 5% % % 5% 5% % % % % % 46 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 42*(44+45) 47 Realistisches Fassungsvermögen Total T 6 Fassungsvermögen der Neueinzonungen (218) basierend auf Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 7 inzonungsflächen Wohnanteil (geschätzt) % 9% 9% 9% 9% % 66% 3% 5% 8% 5% % % % % 49 AZ Wohnen (geschätzt) 3*48 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 7* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (49*5):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Wohnen / (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 54 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 52:53 55 Theoretisches Fassungsvermögen Total 56 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 57 Zusätzlicher Ausbaugrad durch Arealbebauungen % 5% 5% 5% 5% % % 5% 5% % % % % % 58 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 54*(56+57) 59 Realistisches Fassungsvermögen Total T 7 Total Fassungsvermögen 22 inwohnerzahl nde 22 innerlb bebauter Bauzonen 6 Zu- oder Abnahme Fassungsvermögen in beb. Bauzonen 47 Fassungsvermögen Total in unbebauten Bauzonen 59 Fassungsvermögen Total in den Neueinzonungen Fassungsvermögen Zonenplanentwurf T 8 Vergleich mit Planungszielen / Prognosen / Richtplanvorgaben inwohner Planungsziele gemäss Gemeinde 218 Differenz zwischen inwohnerfassungsvermögen und Ziel der Gemeinde Richtplanvorgaben gemäss Kanton 218 Differenz zwischen inwohnerfassungsvermögen und Prognose Kanton Prozent
23 B. Tabelle zur Berechnung der Beschäftigtenkapazitäten 18
24 Revision Nutzungsplanung Gemeinde Muster Abschätzung der theoretischen Beschäftigtenkapazität (Fassungsvermögen) - Zeithorizont 218 Stand:... T1 Ausgangslage Beschäftigte nde 22 in Bauzonen Beschäftigte nde 22 in Nichtbauzonen (Kulturland) Total Beschäftigte nde 22 B B B Rechtskräftiger Zonenplan Zonenplanentwurf Bauzonen (ohne OeIB, Spezialzonen und übrige Zonen). Bauzonen (ohne OeIB, Spezialzonen und übrige Zonen). Zone des öffentlichen Interesses (OeIB). Zone des öffentlichen Interesses (OeIB). Spezialzonen (Bauzonen mit speziellen Vorschriften). Spezialzonen (Bauzonen mit speziellen Vorschriften). Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften. Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften. Nicht-Bauzonen (Kulturland). Nicht-Bauzonen (Kulturland). Wald. Wald. Übrige Flächen (Verkehrsflächen, Gewässer usw.). Übrige Flächen (Verkehrsflächen, Gewässer usw.). Gemeindefläche total. Gemeindefläche total. T 2 Gesamtübersicht der Zonen des rechtskräftigen Zonenplanes und des Zonenplanentwurfs Rechtskräftiger Zonenplan Zonenbezeichnung rechtskräftiger Zoneplan L W2 W3 W3 W4 WG1 DGW K1 K2 O G1 IG1 IG2 Baumassenziffer (BZ) 5. m3/m2 5. m3/m2 3. m3/m2 1 Ausnützungsziffer (AZ) Vollgeschosse max. 1) Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung Zonenplanentwurf W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD Baumassenziffer (BZ) 5. m3/m2 5. m3/m2 3. m3/m2 3 Ausnützungsziffer (AZ) Vollgeschosse max. 1) Total Zonenfläche 5 - Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan Umzonungen (bebaute Gebiete innerlb Bauzone) 2) a - Umzonungen (unbebaute Gebiete innerlb Bauzone) 2) inzonungen 2) Auszonungen 2) Total Zonen gemäss Zonenplanentwurf ) Zum Teil müssen Annahmen für die Gewerbe-, Industrie- oder Arbeitsplatzzonen getroffen werden. 2) Flächenzuwachs als positive Zahl und Flächenreduktionen als negative Zahl eingeben
25 T 3 Beschäftigtenwerte der bebauten Zonen (22) / Justierung der Kennziffern basierend auf rechtskräftigem Zonenplan Zonenbezeichnungen rechtskräftiger Zonenplan L W2 W3 W3 W4 WG1 DGW K1 K2 O G1 IG1 IG2 1 Bebaute Zonen gemäss rechtskräftigem Zonenplan Beschäftigtenanteil (geschätzt) % 1% 1% 1% 1% 1% 34% 7% 5% 2% 5% 1% 1% 1% 12 AZ Beschäftigte (geschätzt) 1*11 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 1* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (12*13):2* Total nutzbare Geschossfläche GF Beschäftigte / B (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 17 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 15:16 B 18 Theoretisches Fassungsvermögen Total B 19 Justierter Ausbaugrad nach Zonen % 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 2 Justiertes Fassungsvermögen nach Zonen 17*19 B 21 Justiertes Fassungsvermögen Total B 22 Beschäftigte nde 22 innerlb bebauter Bauzonen B T 4 Fassungsvermögen der bebauten Zonen (218) basierend auf Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 1 Bebaute Zonen gemäss rechtskräftigen Zonenplan Umzonungen Bebaute Zonenflächen Beschäftigtenanteil (geschätzt) % 1% 1% 1% 1% 34% 7% 5% 2% 5% 1% 1% 1% 1% 25 AZ Beschäftigte (geschätzt) 3*24 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 23* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (25*26):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Beschäftigte / B (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 3 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 28:29 B 31 Theoretisches Fassungsvermögen Total B 32 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 33 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 3*32 B 34 Realistisches Fassungsvermögen Total B 6 Zu- oder Abnahme Fassungsvermögen in beb. Bauzonen B
26 T 5 Fassungsvermögen der unbebauten Zonen (218) basierend auf Zonenplanentwurf (ohne Neueinzonungen) Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 35 Unbebaute Zonenflächen 5-1-6a Beschäftigtenanteil (geschätzt) % 1% 1% 1% 1% 34% 7% 5% 2% 5% 1% 1% 1% 1% 37 AZ Beschäftigte (geschätzt) 3*36 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 35* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (37*38):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Beschäftigte / B (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 42 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 4:41 B 43 Theoretisches Fassungsvermögen Total B 44 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 45 Zusätzlicher Ausbaugrad durch Arealbebauungen % 5% 5% 5% 5% % % 5% 5% % % % % % 46 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 42*(44+45) B 47 Realistisches Fassungsvermögen Total B T 6 Fassungsvermögen der Neueinzonungen (218) basierend auf Zonenplanentwurf Zonenbezeichnung ntwurf Zonenplan W1 W2 W3 W4 WA4 WA5 KA KB KC AA AB AC AD 7 inzonungsflächen Beschäftigtenanteil (geschätzt) % 1% 1% 1% 1% 34% 7% 5% 2% 5% 1% 1% 1% 1% 49 AZ Beschäftigte (geschätzt) 3*48 AZ Anrechenbare Geschossfläche (GF) 7* Nicht anrechenbare GF (1 DG = 1/2 Vollgeschoss) (49*5):4* Total nutzbare Geschossfläche GF Beschäftigte / B (geschätzt) m Theoretischer Ausbaugrad % 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 54 Theoretisches Fassungsvermögen nach Zonen 52:53 B 55 Theoretisches Fassungsvermögen Total B 56 Realistischer Ausbaugrad nach Zonen % 85% 9% 9% 9% 9% 9% 95% 95% 9% 9% 9% 9% 9% 57 Zusätzlicher Ausbaugrad durch Arealbebauungen % 5% 5% 5% 5% % % 5% 5% % % % % % 58 Realistisches Fassungsvermögen nach Zonen 54*(56+57) B 59 Realistisches Fassungsvermögen Total B T 7 Total Fassungsvermögen 22 Beschäftigte nde 22 innerlb bebauter Bauzonen B 34 Zu- oder Abnahme Fassungsvermögen in beb. Bauzonen B 47 Beschäftigte innerlb der unbebauten Zonen B 59 Beschäftigte innerlb der inzonungen Fassungsvermögen Zonenplanentwurf B B T 8 Vergleich mit Planungszielen / Prognosen / Richtplanvorgaben Beschäftigte Planungsziele gemäss Gemeinde 218 B Differenz zwischen Beschäftigtenfassungsvermögen und Ziel der Gemeinde Richtplanvorgaben gemäss Kanton 218 B Differenz zwischen Beschäftigtenfassungsvermögen und Prognose Kanton Prozent
Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?
Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
MehrRevision Baulinienplan Ortsteil Glarus. Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Gemeinde Glarus
Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus Planungsbericht nach Art. 47 RPV Gemeinde Glarus Stand Vorprüfung und freiwillige Mitwirkung, 28. April 2015 Bearbeitung Beat Suter Marc Schneiter Jasmin Klein dipl.
MehrGemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Gemeinde Gesamtrevision Siedlung und Kulturland 1 Agenda Vorstellung Grundlagen / Vorarbeiten zur der Planungskommission Verfahren Zeitplan Kreditantrag 2 Vorstellung Stefan Giess, dipl. Ing. FH in Raumplanung
MehrReglement über Grundeigentümerbeiträge
Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1999 Nachführungen bis 12.12.2005 Seite 2 von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil
MehrREVISION ZONENREGLEMENT
REVISION ZONENREGLEMENT Themen Allgemeine Informa.onen Vorschläge der Kommission Stellungnahme Gemeinderat Weiteres Vorgehen Fragen und Diskussion ALLGMEINE INFORMATIONEN Kommission Markus Chapuis Erwin
MehrBerechnungsmethoden Bauzonenbedarf
Raumplaner/innen-Treff 2015 Berechnungsmethoden Bauzonenbedarf Valentin Burki / Brigitte Schelble 21. April 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Methoden und Instrumente: a) Technische Richtlinien
MehrVerordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz
MehrKantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von
Mehrgestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Abwasserreglements vom 22. Juni 2010, Berechnungsmethode und Höhe bei Gebäuden mit Wohnnutzung
Abwasser Uri Seite TARIFORDNUNG zum Abwasserreglement (vom. Juni 00; Stand am. Januar 06) Die Abwasser Uri, gestützt auf Artikel 5 Absatz des Abwasserreglements vom. Juni 00, beschliesst:. Kapitel: ANSCHLUSSGEBÜHREN
Mehrin der Nutzungsplanung Strassenlärm Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten
Strassenlärm in der Nutzungsplanung Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Tiefbauamt des Kantons Bern Impressum Herausgeber: Amt für Gemeinden
MehrKantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar
MehrVerfahren nach BauG. Dr. iur. Christian Häuptli Rechtsanwalt Raumplaner NDS FH Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
Verfahren nach BauG Dr. iur. Christian Häuptli Rechtsanwalt Raumplaner NDS FH Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Häuptli van den Bergh Rechtsanwälte Notariat Kasernenstrasse 26 5001 Aarau I. Verfahren
MehrKANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 12250)
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1407.2 (Laufnummer 12250) INTERPELLATION VON MARKUS JANS BETREFFEND BUNDESINVENTAR DER LANDSCHAFTEN UND NATURDENKMÄLER VON NATIONALER BEDEUTUNG (BLN-GEBIETE) (VORLAGE NR. 1407.1-11946)
MehrAktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungsund Umweltrecht. Grand Casino Luzern
Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungsund Umweltrecht Grand Casino Luzern Mittwoch, 26. November 2014 Die Bedeutung des Richtplans nach der RPG-Revision 2012 Samuel Kissling, MLaw, VLP-ASPAN Kantonaler
MehrLandschaftsqualität aus Sicht der Raumplanung
Bundesamt für Raumentwicklung ARE Office fédéral du développement territorial ARE Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE Uffizi federal da svilup dal territori ARE Landschaftsqualität aus Sicht
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrErschliessungsprogramm
Gemeinde Fahrwangen Kanton Aargau Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Erschliessungsprogramm 5600 Lenzburg 6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5703 Seon 5034 Suhr Sägestrasse 6a Bellevuestr.
MehrZone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung
Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung
MehrKantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich
Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich Eine regionale landwirtschaftliche Produktion, die die Ernährungssouveränität mit möglichst
MehrRichtlinien für die Abgabe von Pachtland
Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz
MehrTeilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und -ablauf
S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1793 Teilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und -ablauf Bericht des Stadtrates vom 6. April 2004 Das Wichtigste im Überblick Die gültige Ortsplanung
MehrMethoden für Einsatz und Umgang in der Raumplanung
Generalversammlung Schweizerischer Gemeindeverband 15. Mai 2014, Wallisellen Methoden für Einsatz und Umgang in der Raumplanung, Professor für Raumentwicklung, Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung
MehrNachhaltige Stadtplanung und Nachhaltige Quartierentwicklung
Nachhaltige Stadtplanung und Nachhaltige Quartierentwicklung NAQU by sméo Zürich, 3.Mai 2011 Mandu dos Santos Pinto :: Amstein + Walthert AG Benoît Bieler Ouest Lausannois 1 Die drei Phasen der Raumplanung
Mehrs Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)
Ständerat Herbstsession 009 e-parl 8.06.009 - - :30 07.9 s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Entwurf der für Umwelt, Energie und Raumplanung des Bundesrates
MehrGemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung
STRASSENREGLEMENT Mai 05 / Gemeindeversammlung INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG 6 Strassenrichtplan.
MehrAuf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes
Annina Joost Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Bachelorarbeit Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich
MehrGemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB
Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung
MehrDer neue SER 2015 in der Übersicht. Nussbaumer Christian Dipl. Treuhandexperte Leiter SIFER von Treuhand Suisse
Der neue SER 2015 in der Übersicht Nussbaumer Christian Dipl. Treuhandexperte Leiter SIFER von Treuhand Suisse Inhaltsübersicht Änderungen des SER im Gesamtüberblick Seite 3 Was hat geändert im Detail?
MehrZonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»
Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere
MehrProjekt Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland, 2. Generation (RGSK BM II)
Traktandum Nr. 8 Gremium Datum Regionalversammlung 26. Juni 2014 Titel Kommissionen Verkehr und Raumplanung: Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland / Agglomerationsprogramm;
MehrGewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft
Laura Chavanne ARP/KP Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft 2. Juni 2016 2 Inhalte und Ablauf 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Gewässerraum innerhalb Bauzonen 3. Gewässerraum ausserhalb Bauzonen 3 1.
MehrNr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN
Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\231ReglementMehrwertabgaben.docx REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Präsidialabteilung Schiessplatzweg
MehrAn den Grossen Rat
An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung
MehrWeiterentwicklung der Landwirtschaftlichen Planung zur Stärkung der sektor- und gemeindeübergreifenden Planung
Weiterentwicklung der Landwirtschaftlichen Planung zur Stärkung der sektor- und gemeindeübergreifenden Planung 1. Ausgangslage und Problemstellung Die Landwirtschaftliche Planung (LP) erlaubt
MehrAusserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.
Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der
MehrTARIFBLATT. zum Abwasserreglement. Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September Inkrafttreten 1. Januar 2014
TARIFBLATT zum Abwasserreglement Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September 2013 Inkrafttreten 1. Januar 2014 Gemeinde Eschen Gemeindeverwaltung St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen T +423 377 50 10
MehrDas Bundesrecht bestimmt den Inhalt und die Anforderungen der amtlichen
2.440 Dekret über die amtliche Vermessung vom 3. August 998 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. 6ff. des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und
MehrDepartement für Bau und Umwelt. Wegleitung zur Berechnung von Schattendiagrammen im Kanton Thurgau
Departement für Bau und Umwelt Wegleitung zur Berechnung von Schattendiagrammen im Kanton Thurgau 9.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen... 1 2 Konstruktionsbeschrieb und schematische Darstellung...
MehrPlanfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB
Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf
MehrImmobilien im Kanton Thurgau: Ihr neuer Standort
Seite 1/10 Immobilien im Kanton Thurgau: Ihr neuer Standort Suchen Sie für Ihr Unternehmen die passende Immobilie im Kanton Thurgau? Unabhängig davon, was ihre Bedürfnisse sind, im Thurgau werden Sie fündig
MehrZiele des Bundes bei der. Gefahrenprävention
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Gefahrenprävention Ziele des Bundes bei der Gefahrenprävention Medienkonferenz SVV, Luzern - 22.
MehrRaumentwicklungsrecht und Umwelt - Fall B Herbstsemester 2009
Raumentwicklungsrecht und Umwelt - Fall B Herbstsemester 2009 Raumentwicklungsrecht Vorname, Name und Umwelt Adresse 851-0707-00 PLZ, Ort Prof. Dr. A. Ruch Matrikel-Nr. E-Mail Fall B: Ortsplanung Inhaltsverzeichnis:
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Steinhöring folgende Beitrags- und
MehrBegriffe und Messweisen
Anhang 1 Begriffe und Messweisen 1. Terrain 1.1 Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht
MehrTagung. - BAB wurde bereits früher thematisiert. - Die vermehrte Anwendung des RPG in Zusammenarbeit mit dem ARE hat Verunsicherungen ausgelöst.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Tagung Bauen ausserhalb von Bauzonen Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Weshalb diese Tagung? - BAB wurde bereits früher thematisiert. - Die vermehrte
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
MehrGÜRP SG Teilrichtplan Siedlung
FORUM 5 vom 12. März 2015, Wattwil GÜRP SG Teilrichtplan Siedlung Evaluation der Gemeindegespräche zur Festlegung der Siedlungsgebiete im Richtplan und Empfehlungen für die weiteren Schritte von Ursula
MehrLandschaft: Natur, Landwirtschaft und Erholung Umsetzung der Massnahmen aus dem Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept
Landschaft: Natur, Landwirtschaft und Erholung Umsetzung der Massnahmen aus dem Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept 2012 Projektbeschrieb (kurz) 23. Januar 2013 1 Ausgangslage Die konnte im
MehrVerordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) 1. Abschnitt: Ertragswert. vom 4. Oktober 1993 (Stand am 1.
Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) 211.412.110 vom 4. Oktober 1993 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 7 Absatz 1, 10 Absatz 2 und 86 Absatz 2
MehrM A R T I R E C H T S A N W Ä L T E
M A R T I R E C H T S A N W Ä L T E eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Glarus Mitglieder des Schweiz. Anwaltsverbandes Telefon 055 640 39 39 Telefax 055 640 40 03 e-mail: info@marti-rechtsanwaelte.ch
MehrBaubewilligungspflicht von Erdsonden Kurs Erdwärmenutzung 2009, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene»Fünfte Ebene Baubewilligungspflicht von Erdsonden Seite 1 Umfrage Welche Gemeinden
MehrM. Siedlungsrand Charakterisierung, Analyse und Massnahmen
Siedlungsrand Charakterisierung M. Siedlungsrand Charakterisierung, Analyse und Massnahmen Charakterisierung Definition: Der Siedlungsrand ist der Ort, wo die Siedlung und die Landschaft aufeinandertreffen.
MehrAuszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung
MehrBericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013
UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Vaduz Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Versicherungsrevisionsstelle
MehrKanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland
Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich Teilrevision Regionaler Richtplan
MehrAuszonung und Einzonung von Grundstücken
Kassieren und Zahlen Auszonung und Einzonung von Grundstücken Dr. Peter Gysi Seite 1 Thema Finanzielle Folgen für Landeigentümer Gemeinden infolge Auszonung Einzonung von Grundstücken Seite 2 Bauland Seite
MehrAusnützungserhöhung in der Regelbauweise in der Stadt Zürich
Ausnützungserhöhung in der Regelbauweise in der Ruth Schnider, Was kann die Nutzungsplanung? Seite 1 Verdichten - was kann die Nutzungsplanung? Nahe am Bestand zonieren Gezielte, planerisch gelenkte Verdichtung
MehrRolle der Raumplanung in der Gemeindeentwicklung
Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Rolle der Raumplanung in der Gemeindeentwicklung G i d f 18 N b 2014 Gemeindeforum, 18. November 2014 Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung Herausforderungen
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 17/0055 (alt Drucksache 16/4112) 08.12.2011 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der
Mehr1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt
1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei
MehrErläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht
Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht 10. Februar 2015 Zusammenfassung... 2 I. Ausgangslage... 2 1. Änderung auf Bundesebene...
MehrTAGUNG. Revidiertes RPG: jetzt beginnt die Arbeit! Bern, 6. November 2013 Fabrikhalle 12
TAGUNG Revidiertes RPG: jetzt beginnt die Arbeit! Bern, 6. November 2013 Fabrikhalle 12 Tagungsthema Das neue Raumplanungsgesetz nimmt die Kantone, Städte und Gemeinden in die Pflicht. Es stärkt die kantonale
MehrOrtsplanung Wettswil a.a. Ergänzung Bau- und Zonenordnung Erlass von Bestimmungen über Mobilfunk-Antennenanlagen
Ortsplanung Wettswil a.a. Ergänzung Bau- und Zonenordnung Erlass von Bestimmungen über Mobilfunk-Antennenanlagen Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Entwurf für die öffentliche Auflage vom 15. März
MehrKanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge
Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-
MehrGEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200
GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1
Mehrnach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 8. April 2015,
1 Antrag des Regierungsrates vom 8. April 2015 5180 Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Kapitel 6, öffentliche Bauten und Anlagen, Gebietsplanung Hochschulgebiet
MehrErfahrungen mit der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) in der Schweiz
Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) in der Schweiz Prof. Dr. Daniel Wachter Leiter Sektion Nachhaltige Entwicklung Bundesamt für Raumentwicklung CH-3003 Bern Dritte Fachtagung Bürokratieabbau
MehrAbsichtserklärung. Remscheid Theodor-Heuss-Platz Remscheid. Telekom Deutschland GmbH. für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur
Absichtserklärung der Stadt Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid - nachfolgend Stadt Remscheid genannt - und der Telekom Deutschland GmbH - nachfolgend Telekom genannt - gemeinsam Partner genannt
MehrOGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD
OGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD Anne Wiedmer, Corinna Seiberth, 13. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage... 3 2. Öffentlich-rechtliche Nutzungsbedingungen
MehrNr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)
Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:
MehrAnwendungen und Dienste
Amt für Raumentwicklung Uffizi per il svilup del territori dal chantun Grischun Ufficio cantonale per lo sviluppo del territorio dei Grigioni Digitale Nutzungsplanung Anwendungen und Dienste Stand Juni
MehrVLP-ASPAN EINFÜHRUNGSKURS. Einführung in die Raumplanung. Basel 19., 26. März und 2. April 2014
EINFÜHRUNGSKURS Einführung in die Raumplanung Basel 19., 26. März und 2. April 2014 Kursziele Haben Sie beruflich mit Raumplanungsfragen zu tun, sind aber mit diesem Tätigkeitsgebiet noch wenig vertraut?
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2008 KR-Nr. 267/2008 1702. Anfrage (Handhabung von BLN-Gebieten im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Martin Farner,
MehrKonzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Konzept Biber Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz Rückmeldeformular Name
MehrNachhaltige Stadtentwicklung in Basel-Stadt: Keine Angst vor der RPG Revision!
Nachhaltige Stadtentwicklung in Basel-Stadt: Keine Angst vor der RPG Revision! Dr. Hans-Peter Wessels, Regierungsrat Kanton Basel-Stadt 11. Oktober 2013, ETH Zürich Wird die Schweiz zur Stadt? Lösungen
Mehr7 Aspekte der Organisation
entwicklung für Umweltzentren - Wie wird s gemacht? 7 Aspekte der Organisation Ziele Strategien Identität Aufgaben Prozesse Mensch Beziehungen Strukturen Rahmenbedingungen Nach: Glasl et al. Die Vielfalt
MehrStandeskommissionsbeschluss betreffend Richtlinien über den Vollzug der Gewässerschutzvorschriften in der Landwirtschaft (StKB GSchL)
Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 007 84. Standeskommissionsbeschluss betreffend Richtlinien über den Vollzug der Gewässerschutzvorschriften in der Landwirtschaft (StKB GSchL) vom 4. November 997
MehrEnergetische Anforderungen an Arealüberbauungen in der Stadt Zürich
Energetische Anforderungen an Arealüberbauungen in der Schweizerische Bausekretärenkonferenz Amtshaus IV, Aktionsraum 501 8. März 2012 Monika Mörikofer, RD HBD Energetische Anforderungen an Arealüberbauungen
MehrMerkblatt zum baurechtlichen Verfahren
Urdorf, August 2014/BLP Merkblatt zum baurechtlichen Verfahren Guten Tag Sie möchten ein Baugesuch einreichen oder haben dies kürzlich bereits gemacht. Mit dem vorliegenden Merkblatt überlassen wir Ihnen
Mehr856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge
856. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005 (Stand. Januar 0) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
MehrWie erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung mit diesem Programm?
Gerüstbau Druckversion als -->PDF Wie erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung mit diesem Programm? Wir empfehlen Ihnen, diese Anleitung vor Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung auszudrucken. Wählen
MehrProjektmanagement für Ingenieure
Springer Vieweg PLUS Zusatzinformationen zu Medien von Springer Vieweg Projektmanagement für Ingenieure Ein praxisnahes Lehrbuch für den systematischen Projekterfolg 2013 2. Auflage Kapitel 6 Lösungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
SWL Energie AG und SWL Wasser AG(SWL) Allgemeine Geschäftsbedingungen über Anschlussbedingungen und Netzkostenbeiträge für den Anschluss an die Versorgungsnetze der SWL Energie AG und SWL Wasser AG (AGB
MehrVorschriften (Synopse alt / neu)
Kanton Zürich Gemeinde Lindau Teil-Änderung Privater Gestaltungsplan Tierstallungen / Vorschriften (Synopse alt / neu) Vom Grundeigentümer bzw. der Bauherrschaft aufgestellt am 9. Januar 2014 Grundeigentümer
MehrErstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes für die sozialen, kulturellen und öffentlichen Gebäude der Stadt Kempten (Allgäu)
Erstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes für die sozialen, kulturellen und öffentlichen Gebäude der Stadt Kempten (Allgäu) Laufzeit des Vorhabens: 2009 2011 Förderkennzeichen: 03KS0273 Gefördert vom
MehrRichtplan 2030. Neue Herausforderungen für die Raumplanung im Kanton Bern
Richtplan 2030 Neue Herausforderungen für die Raumplanung im Eine Präsentation zur öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung vom 18. September bis am 18. Dezember 2014 AGR Der ist lebenswert 2 AGR Der
MehrGEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst.
GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 25/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 20.04.2015 a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst. 2330 1.
MehrForum Architektur, Wettingen, 22. April 2016
Hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen als Herausforderung für die Raumplanung im Kanton Aargau Daniel Kolb, Leiter Abteilung Raumentwicklung / Kantonsplaner Forum Architektur, Wettingen, 22. April
MehrEinwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG
MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG Einwohnergemeinde Ostermundigen Die (BauR) besteht aus: Ergänzung mit Art. 11a Anpassung im Art. 42 Ziffer 5 weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht 12. Januar 2016 ecoptima Spitalgasse
MehrZum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:
Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
MehrUmlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB
Gemeinde Bühlertann GRDrs 34/2013 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 22.05.2013 Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat
MehrGEMEINDE STALDENRIED
GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des
MehrMusterblatt Berechnung Baumassenziffer
Musterblatt Berechnung Baumassenziffer Grundsätze: Die Baumassenziffer bestimmt, wieviele Kubikmeter anrechenbaren Raums auf den Quadratmeter Grundstücksfl äche entfallen dürfen ( 254 Abs. 2 PBG). Bei
MehrBericht an den Einwohnerrat. Sachkommission SVU. Reg. Nr. 10-0104.102 Nr. 06-10.164.2 / 06-10.165.2. Vorgehen der Kommission
Sachkommission SVU Reg. Nr. 10-0104.102 Nr. 06-10.164.2 / 06-10.165.2 Eine Investition in die Zukunft des Moostals; Kauf des nicht erschlossenen Baulands durch die Einwohnergemeinde (Vorlage Nr. 06-10.164)
Mehr~ Baudirektion. Kanton Zürich. 2 0, Jan. 20t4
Direktion Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich Telefon: 0432592802 Telefax: 043 259 42 81 An - die Stadt- und Gemeinderäte der Städte und Gemeinden mit Anstoss an den Zürichsee - die Zürcher Planungsgruppe
MehrInstrumente für das Zeitalter der Innenentwicklung
Instrumente für das Zeitalter der Innenentwicklung Erste Ansätze auf Basis FSU-Arbeitsgruppe Sektion Kanton Zürich CUREM Forum Raumwissenschaften «Im Interesse der Mehrheit: Veränderung kleinteiliger Grundeigentumsstrukturen»
Mehr27. Oktober ENTSO-E AISBL Avenue de Cortenbergh Brüssel Belgien Tel Fax www. entsoe.
Vorschlag aller ÜNB für den Day-Ahead- Verbindlichkeitszeitpunkt (DAFD) gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe
Mehrgeoforum.bl Systematische Raumbeobachtung im Kanton Basel-Landschaft
Liestal, 20. Mai 2010 geoforum.bl Systematische Raumbeobachtung im Kanton Basel-Landschaft Rüdiger Hof 1 Systematische Raumbeobachtung BL Gliederung: Fachlicher Hintergrund Raumbeobachtung Indikatorenbasierte
MehrStadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012
Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Amt: Stadtbauamt Stadtplanung Zur Kenntnis genommen: Amtsleiter: BM:... Stadtentwicklung Gerlingen; Sanierung Stadtkern Rathausbereich;
Mehr