Herzlich willkommen. neuen Gemeindegesetz. Kick-off-Veranstaltung zum. 2. Februar 2017

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1 Herzlich willkommen Kick-off-Veranstaltung zum neuen Gemeindegesetz 2. Februar 2017

2 133 Städte/Gemeinden 459 Teilnehmer/innen Verwaltungsmitarbeiter/innen 110 Gemeindeschreiber/innen Gemeindepräsidenten/innen 45 Mitglieder Exekutivbehörden 37 Vertreter/innen Schulen 21 Zweckverbände und Übrige 2. Februar 2017 Thomas-Peter Binder, Präsident VZGV 2

3 Welche Chancen und Möglichkeiten bietet das neue Gemeindegesetz? Was sind die konkreten Erfahrungen von Gemeinden? Was bedeutet das neue Gemeindegesetz für Zweckverbände? Welche Hilfsmittel und Schulungsangebote gibt es? 2. Februar 2017 Thomas-Peter Binder, Präsident VZGV 3

4 Das neue Gemeindegesetz: Grundstein der modernen Gemeindeorganisation Jacqueline Fehr, Regierungsrätin Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich 2. Februar 2017 Jacqueline Fehr, Regierungsrätin 4

5 Chancen und Möglichkeiten des neuen Gemeindegesetzes Jörg Kündig, Präsident Verband der Gemeindepräsidenten und Gemeindepräsident Gossau ZH 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 5

6 Agenda Vorbemerkungen zur Optik Inhaltliche Bemerkungen zum ngg Beurteilung der Änderungen Fazit 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 6

7 Frage der Kontrollmöglichkeiten Frage der Optik: Optik der Stimmberechtigten Optik der Exekutiven = unterschiedlicher Ansatz 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 7

8 Inhaltliche Bemerkungen zum ngg: 1. Aufgabenübertragung und Gebührenfestsetzung Aufgabenübertragung Aufgabendelegation an einzelne Behördenmitglieder oder Verwaltungs-MA möglich Gebühren keine kantonalen Vorgaben mehr Gemeinden sind frei VZGV arbeitet an Muster- Gebührenordnung 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 8

9 Inhaltliche Bemerkungen zum ngg: 2. HRM2 und Restatement: Annäherung an Privatwirtschaft true and fair view verbesserte Transparenz durch Reporting HRM2 zur besseren Vergleichbarkeit Restatement nicht in der Kompetenz der Exekutiven 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 9

10 Inhaltliche Bemerkungen zum ngg: 3. Gemeindehaushalt: mittelfristiger Haushaltsausgleich Tilgung Finanzfehlbetrag innert 5 Jahren Aktivierungsgrenze von Exekutive festlegbar höchstens Fr Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 10

11 Inhaltliche Bemerkungen zum ngg: 4. Möglichkeit zur Schaffung RGPK: schafft für die Stimmberechtigten eine neue Kontrolloption vergrössert die Schwierigkeit für die Exekutiven, Akzeptanz für Geschäfte zu erreichen 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 11

12 Inhaltliche Bemerkungen zum ngg: 5. Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge: neu Urnenentscheid über: den Abschluss/die Änderung von Verträgen über die Zusammenarbeit (Zweckverband/ gemeinsame Anstalt/juristische Person des Privatrechts) den Abschluss/die Änderung von Anschlussund Zusammenarbeitsverträgen, wenn hoheitliche Befugnisse abgegeben werden 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 12

13 Inhaltliche Bemerkungen zum ngg: 6. Fusionsbeiträge: neue Gestaltung der kantonalen Fusionsbeiträge Pauschalbeiträge an Projektkosten Zusammenschlussbeiträge Entschuldungsbeiträge Anreiz durch Pauschalbeitrag, nicht nur Kostenersatz 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 13

14 Beurteilung der Änderungen 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 14

15 Aufgabendelegation: Interpretation statt reiner Vollzug Führen = Möglichkeit, einen Spielraum zu interpretieren, statt nur nachzuvollziehen ngg = leicht mehr Interpretationsfreiraum als vorher neuer Freiraum = Chance für die Städte und Gemeinden 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 15

16 neue Rechnungslegungsvorschrift: Einschränkung für Exekutive Vergleich zur Privatwirtschaft Swiss GAAP FER HRM2 zur besseren Vergleichbarkeit doch mit kann-formulierung ist das Ziel nicht erreicht mittelfristiger Haushaltsausgleich Definition von mittelfristig fehlt 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 16

17 neue Rechnungslegungsvorschrift: Einschränkung für Exekutive Abnahme des Spielraums der Exekutiven Regelung des Kontenplans in der Verordnung Verordnung wird vom Kantonsrat genehmigt Zunahme des Einflusses der Revisionsgesellschaften Folgt nach dem Einführen einer Profi-Revision das Einführen einer Profi-Sach-Kontrollstelle? 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 17

18 Zusammenarbeitsverträge an der Urne: schwerfällig statt schlank anstelle der angestrebten Verschlankung werden die Prozesse schwerfälliger Diskussionscharakter verändert sich (Urne anstelle GV) 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 18

19 ngg: nicht mutig, sondern historisch geprägt ngg ist nicht der grosse mutige Wurf geprägt von den gewachsenen Strukturen lange Verhandlungsdauer zeigt dies auf z.b. Vorschriften zu Gemeindefusionen und Einheitsgemeinden nicht klar vorhanden, eher verdeckt und wenn, nur als Empfehlung 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 19

20 Fazit Chancen/Möglichkeiten ngg Regeln, was geregelt werden muss für den Rest die Entscheidungsfreiheit bei der Exekutive ansiedeln gewonnener Freiraum die Freiheit hält sich aber in Grenzen Gesetz bestmöglichst umsetzen Städte und Gemeinden sollten neue Chancen nutzen gestalten, nicht nur verwalten letztendlich auch Anreiz für das Milizsystem 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 20

21 Fazit Chancen/Möglichkeiten ngg Chancen nutzen - Mut zur Lücke Verbesserungspotenzial erkennen. 2. Februar 2017 Jörg Kündig, Präsident GPV 21

22 Neuerungen im Organisationsrecht Vittorio Jenni, Abteilungsleiter Gemeinderecht Didier Mayenzet, Gemeindeschreiber Meilen Jürg Rothenberger, Gemeindeschreiber Männedorf 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 22

23 Wesentliche Neuerungen Gemeindegesetz 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen 2. Teil: Organisation (Behördenstruktur und Verwaltung) 3. Teil: Aufgabenübertragung und Zusammenarbeit 4. Teil: Finanzhaushalt 5. Teil: Änderungen im Bestand und Gebiet 6. Teil: Aufsicht und Rechtsschutz GPR: Politische Rechte 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 23

24 Aufbauorganisation Legislative Gemeindevorstand Kommission / Schulpflege Kommission Verwaltung Gemeindevorstand: politische Planung und Führung Kommission: wichtige Aufgaben Verwaltung: Rechtsanwendungsaufgaben 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 24

25 Unterstellte Kommissionen Legislative Gemeindevorstand Kommission / Schulpflege Kommission Verwaltung GO regelt den Bestand Gemeindevorstand regelt Ausgestaltung und Aufgaben Kommission untersteht der Aufsicht des Vorstands 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 25

26 Eigenständige Kommissionen Legislative Gemeindevorstand Kommission / Schulpflege Kommission Verwaltung handelt anstelle des Gemeindevorstandes GO regelt Bestand, Ausgestaltung und Aufgaben Antragsrecht an Legislative, sofern kein Ausschluss in GO 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 26

27 Schulpflege Legislative Gemeindevorstand Kommission / Schulpflege Kommission Verwaltung Kompetenzen gemäss Schulrecht, aber keine Delegation an Verwaltung im Schulrecht GO regelt Verbindung Gemeinderat/Schulpflege 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 27

28 Gemeindeverwaltung Schreiber Gemeindevorstand Ausschuss/Mitglied Direktor/ GL Ressort Verwaltung Gemeindevorstand hat unübertragbare Kompetenzen kann Aufgaben zur selbstständigen Erledigung delegieren kann die Leitung der Verwaltung an Angestellte übertragen regelt Organisation der Verwaltung in Behördenerlass 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 28

29 RPK mit Geschäftsprüfungsbefugnis RGPK in GO vorsehen, sie prüft Budget, Rechnung, Kredite etc. auf sachliche Angemessenheit Geschäftsbericht Geschäftsführung des Gemeinderates Zusätzliche Prüfung, wenn in GO vorgesehen alle weiteren Geschäfte, die den Stimmberechtigten vorgelegt werden 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 29

30 Punktuelle Neuerungen Kompetenz zur Stellenschaffung in GO Einheitlicher Amtsantritt (vorgesehene Änderung des GPR) Elektronische Publikation Systematische Rechtssammlung 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 30

31 Unterstützung Gemeindeamt Leitfaden Neuerungen Gemeindegesetz Muster-Gemeindeordnung für Politische Gemeinde, Schulgemeinde, Parlamentsgemeinde Vorprüfung (Terminumfrage GO-Revisionen) Kommentar zum Gemeindegesetz etc. 2. Februar 2017 Vittorio Jenni / Didier Mayenzet / Jürg Rothenberger 31

32 Neuerungen im Haushaltsrecht Heinz Montanari, Abteilungsleiter Gemeindefinanzen Oliver Küng, Leiter Finanzen Schlieren 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 32

33 Wesentliche Neuerungen 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 33

34 Wesentliche Neuerungen Gemeindegesetz: 4. Teil Finanzhaushalt 1. Grundsätze 2. Steuerung des Finanzhaushalts 3. Ausgaben und Anlagen 4. Rechnungslegung (HRM2) und Berichterstattung 5. Rechnungs- und Buchprüfung 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 34

35 Steuerung des Haushalts Ausgleich des Budgets ( 92 GG) Der Gemeindesteuerfuss wird so festgesetzt, dass die Erfolgsrechnung des Budgets mittelfristig ausgeglichen ist. Pro Jahr darf ein Aufwandüberschuss in der Höhe der budgetierten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zuzüglich 3 % des Steuerertrags budgetiert werden. Information in Budget und Jahresrechnung ( 94 GG) Beurteilung des Haushaltsgleichgewichts Kennzahlen zum Haushaltgleichgewicht über die letzten 10 Jahre 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 35

36 Steuerung des Haushalts Pflicht zur Finanz- und Aufgabenplanung ( 95 GG) einschliesslich: finanz- und wirtschaftspolitische Eckdaten Investitionsplan Planerfolgsrechnung Planbilanz Plangeldflussrechnung Funktionale oder institutionelle Gliederung 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 36

37 Rechnungslegung Regierungsrat regelt Kontorahmen ( 85 GG) Abgrenzung Finanzausgleich ( 119 GG) Neuer Inhalt der Jahresrechnung ( 120 GG) Lineare Abschreibungsmethode ( 132 GG) Pflicht zur Anlagenbuchhaltung ( 136 GG) Gemeinde muss über Neubewertung des Verwaltungsvermögens entscheiden 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 37

38 Eingangsbilanz Anforderung an Beschluss des Budgetorganes 179 GG, 49 VGG Bezug auf gesamtes Verwaltungsvermögen Wert mit oder ohne Neubewertung und deren Auswirkungen ist in der Weisung aufzuzeigen Anforderung an Anlagenbuchhaltung 136 GG Vollständige Abbildung des Verwaltungsvermögens (Anlagen in Nutzung) unabhängig vom aktuellen Buchwert 49 VGG Irrtum bei der Zuweisung zum Finanz- anstelle des Verwaltungsvermögens 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 38

39 Zeitplan HRM2- Budget Januar 2019 Eröffnungsbilanz gemäss Übergangsregelung HRM2- Jahresrechnung 2019 Jahr Jahresrechnung 1. Januar 2018 Inkraftsetzung neues Gemeindegesetz 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 39

40 Prüfstelle Anwendung ab JR 2017 ist nach den neuen Vorgaben zu prüfen Soll die RPK finanztechnisch prüfen, ist dies in der Gemeindeordnung abzubilden 144 GG - Handlungsbedarf 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 40

41 Projektplanung Keine 1:1 Umstellung Chance Organisationsprojekt Konzeptionelle Überlegungen Weitblick Vorarbeiten frühzeitig beginnen / erledigen An Leitfaden / Termine halten Abhängigkeiten / Meilensteine bewusst sein 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 41

42 Ressourcenplanung Aufwand: Tagesgeschäft freischaufeln Mittelfristige Ressourcen bereitstellen Vom Buchhalter zum Projektleiter (HRM2-Umsetzung ist «Chefsache») Aufwand Kontoplan > Neubewertung Aufwand HRM2 < Software-Umstellung Interne Skills: Interesse für das Ganze als Motivation Planung und Termine einhalten (Projektkiller) Schwächen kennen, was kann ich leisten und wo benötige ich Unterstützung 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 42

43 Grösste Herausforderungen Risiken: Bindung von internen Ressourcen neben Tagesgeschäft Abgänge Personal Fehlende Detailplanung Informatikumstellung Change Prozess: Kommunikation und Einbindung Anspruchsgruppen (beteiligen) Schulung Mitarbeitende und Entscheidungsträger (befähigen) Umsetzung ist mit guter Planung, einer breiten IT-Lösung sowie Teamwork machbar! 2. Februar 2017 Heinz Montanari / Oliver Küng 43

44 Was müssen Zweckverbände tun? Beatrix Frey-Eigenmann, Kantonsrätin und Leiterin Beratung Federas AG 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 44

45 Was müssen Zweckverbände tun? Wichtigste und zwingende Änderung: Einführung eigener Verbandshaushalt mit eigener Bilanz. Weitere Neuerungen: Beitritt, Publikation, Delegation, Antragsrecht, RGPK, Auflösung, Abstimmung Für alle ZV, die keinen eigenen Haushalt haben, ist eine Totalrevision der Statuten bis spätestens 1. Januar 2022 zwingend. 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 45

46 ZV ohne eigenen Haushalt Eigentums-, aber nicht vermögensfähig keine eigene Bilanz, Vermögenswerte in den Bilanzen der ZV-Gemeinden Laufende Rechnung muss per Ende Jahr ausgeglichen sein Überschüsse müssen an Gemeinden ausgeschüttet werden; Verluste müssen durch sie gedeckt werden Umfassende Nachschusspflicht Gemeinden Fremdfinanzierung nur sehr beschränkt möglich Investitionen müssen durch Gemeinden mindestens vorfinanziert werden 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 46

47 ZV mit eigenem Verbandshaushalt Eigentums- und vermögensfähig eigene Bilanz (VV und FV), EK-Bildung möglich LR sollte per Ende Jahr ausgeglichen sein Überschüsse können an Gemeinden ausgeschüttet oder dem EK zugeschlagen werden; Verluste werden grundsätzlich aus EK gedeckt. Keine automatische Nachschusspflicht und Vorfinanzierung von Investitionen durch Gemeinden. Fremdfinanzierung möglich I.d.R. Solidarbürgschaft Gemeinden nötig 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 47

48 Zweckverband ohne Haushalt Gemeinde 1 Gemeinde 3 Gemeinde 2 Gemeinde 4 Laufende Ausgaben Investitionen 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 48

49 Zweckverband mit Haushalt Gemeinde 1 Gemeinde 3 Gemeinde 2 Gemeinde 4 Laufende Ausgaben Investitionen 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 49

50 Was bleibt gleich? Haushaltführung analog Gemeinde nach Finanzhaushaltgesetz Kreditbewilligung gemäss Kompetenzordnung Statuten Verantwortung/(subsidiäre) Haftung Eventuell Austrittsbedingungen 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 50

51 Praktische Bedeutung Entflechtung Verbands-/Gemeindehaushalt EK-Bildung ermöglicht Fremdmittelfähigkeit Entlastung Gemeinderechnungen v.a. im Bereich Investitionen ZV-Investitionen können unabhängig von Finanz- und Investitionsplänen der Gemeinden geplant und realisiert werden Verantwortung ZV kann gestärkt werden (keine automatische Nachschusspflicht) Geringe Bedeutung für ZV ohne Investitionen und mit Defizitgarantie 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 51

52 Was muss geregelt werden? Zeitpunkt der Einführung: Vorzugsweise 1. Januar 2019; spätestens 1. Januar 2022 Übertragung Vermögenswerte Gde. auf ZV Sacheinlage (inkl. Entscheid über Restatement) (Eigen-)Kapitalausstattung ZV Umwandlung Investitionsbeiträge in Beteiligungen und/oder Darlehen Evtl. Entscheid über weiteres Dotationskapital Finanzierung von Betriebs-/Investitionskosten Finanzierungsquoten Evtl. Gewinnverwendung/Verlustdeckung 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 52

53 Weitere Neuerungen Delegationsmöglichkeit an Angestellte Beitritt weiterer Gemeinden erfordert neu immer eine Statutenrevision Erlasse müssen für Stimmberechtigte jederzeit elektronisch zugänglich sein Antragsrecht Gemeindevorstände bei Urnenabstimmungen in Verbandsgemeinden Einführung Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) Auflösung per Mehrheitsbeschluss möglich 2. Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 53

54 Vorgehen Statutenrevision Entwurf Statuten Vorprüfung GAZ Statuten überarbeiten (Urnen-) Abstimmung Genehmigung Statuten durch RR Ab 1. Januar 2018 zwingend Urnenabstimmung Genügend Vorlaufzeit für Vorprüfung GAZ und Genehmigungsverfahren RR einrechnen (je 2-3 Monate); Genehmigung neu konstitutive Wirkung Bei geplantem Inkrafttreten am 1. Januar 2019 Urnenabstimmungen Frühjahr Februar 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Leiterin Beratung Federas AG 54

55 Schulungsangebote Arthur Helbling, Leiter Gemeindeamt Adrian Hauser, Präsident Kommission Bildung VZGV Heinz Montanari, Abteilungsleiter Gemeindefinanzen 2. Februar 2017 Arthur Helbling / Adrian Hauser / Heinz Montanari 55

56 Angebote VZGV Februar 2017 Arthur Helbling / Adrian Hauser / Heinz Montanari 56

57 Angebote VZGV 2017 Gemeindeorganisation Aufgabenteilung Gemeindevorsteherschaft und Verwaltung Kompetenzdelegation neue Organisations- und Führungsmodelle Behördenmitglieder, Gemeindeschreiber, Kaderpersonen Dienstag, 4. April bis 19 Uhr Stadthaussaal Illnau-Effretikon Zweckverbände Inhalt und Bedeutung des eigenen Haushalts für ZV und Trägergemeinden Einführung eigener ZV-Haushalt Möglichkeiten des ngg für Zweckverbände Vorgehen bei Statutenrevision Behördenmitglieder und Kaderpersonen von Zweckverbänden Donnerstag, 23. März bis 19 Uhr Stadthaussaal Illnau-Effretikon 2. Februar 2017 Arthur Helbling / Adrian Hauser / Heinz Montanari 57

58 Angebote VZGV 2017 Teilnahmegebühr: CHF 250 Flyer liegen auf Anmeldung: Online: Kursshop auf Telefon: Februar 2017 Arthur Helbling / Adrian Hauser / Heinz Montanari 58

59 Angebot VZGV 2018 HRM II für Nicht-Finanzfachleute Erläuterung des neuen Modells und der wichtigsten Begriffe Auswirkungen Was ist ein Restatement? Wie funktioniert eine Anlagebuchhaltung? Nicht-Finanzfachleute aus Gemeinden oder Zweckverbänden Q1/Q2 2018, halbtägige Schulung Die Schulung erfolgt im Hinblick auf das Budget 19 und ist abgestimmt mit den Angeboten des Gemeindeamtes Ausschreibung folgt 2. Februar 2017 Arthur Helbling / Adrian Hauser / Heinz Montanari 59

60 Schulungen zum Finanzhaushalt Jahr Monat Umstellungsarbeiten Behördenschulung Fachschulung 2017 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2018 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Grundlagen Neubewertung Verwaltungsvermögen "Restatement" HRM2-Budget 2019 Kickoff-Veranstaltung zum HRM2 Kurs 1 - Finanzhaushalt im GG Kurs 2 - Entscheidungen Kurs 3 Budget und Bilanzanpassung Modul 1 Restatement / Anlagenbuchhaltung Modul 2 Budget 2. Februar 2017 Arthur Helbling / Adrian Hauser / Heinz Montanari 60

61 Jahr Monat Umstellungsarbeiten Behördenschulung Fachschulung Oktober November Bilanzstruktur Modul 3 Bilanzanpassung Dezember 2019 Januar Februar Produktivstart HRM2 März April Bilanzanpassung Mai Juni Juli Bilanzanpassungsbericht August September Anlagenbuchhaltung Oktober November Vorbereitungen JR Kurs 4 Jahresrechnung Modul 4 Jahresrechnung Dezember 2020 Januar Februar März HRM2-Jahresrechnung 2019 April Mai Juni Vorbereitungen JR 2. Februar 2017 Arthur Helbling / Adrian Hauser / Heinz Montanari 61

62 Fragen/Wünsche? 2. Februar 2017 Thomas-Peter Binder, Präsident VZGV 62

63 Herzlichen Dank

64 Herzliche Einladung zum «Apéro riche»

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