Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
|
|
- August Maus
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach Stuttgart Präsidenten, Rektorinnen und Rektoren der Universitäten, des Karlsruher Instituts für Technologie, der Kunst- und Musikhochschu len und Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg Stuttgart 17. März 2016 Name Alfred Weiss Durchwahl Telefax Gebäude Königstraße 46 Aktenzeichen /69/1 (Bitte bei Antwort angeben) äs«: Vierzehnte Ausschreibung des Margarete von Wrangell- Habilitationsprogramms für Frauen (MvW-Programm) Ausschreibung 2016 Anlagen: Ausschreibung Richtlinien Infopapier Regelung für Anträge von Medizinerinnen Fragebogen Sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich, Sie heute über die Neuausschreibung des Margarete von Wrangell- Habilitationsprogramms für Frauen" unterrichten zu können. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Juli 2016 (Ausschlussfrist). Ich bitte Sie, die beigefügten Ausschreibungsunterlagen den potenziellen Antragstelle rinnen sowie den Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Hochschule bekanntzumachen. Ziel des Programms ist es, ausgezeichnete Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu ermutigen und sie dazu materiell in die Lage zu versetzen. Die Förderung der Habili tandinnen erfolgt über ein befristetes Beschäftigungsverhältnis nach TV-L Entgeltgrup pe 13, für das den wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen Mittel vom Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz Zertifikat seit 2010 audit berufundfamilie
2 Wissenschaftsministerium zur Verfügung gestellt werden. Die Förderdauer beträgt maximal fünf Jahre, sie erfolgt drei Jahre durch das Wissenschaftsministerium und den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hoch schule. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen (siehe Richtlinien). Die Bewilligung von Mitteln für Habilitandinnen hängt davon ab, dass die wissenschaft lichen und künstlerischen Hochschulen bereits bei der Antragstellung verbindlich zusa gen, die Weiterförderung zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Erfolg der bisherigen Förderung durch ein positives Zwischengutachten des betreuenden Hoch schullehrers bzw. der betreuenden Hochschullehrerin bescheinigt wird und der erfolg reiche Abschluss des Habilitationsverfahrens innerhalb des Zeitraums der Weiterförde rung zu erwarten ist. Zur Arbeitserleichterung werden die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zentralen Hochschulverwaltungen vom Ministerium per ein Excel- Listenformular erhalten, in das die Eckdaten der Anträge aufgenommen werden sollen. Bewerbungen sind in 4-facher schriftlicher Ausfertigung und zusätzlich in elektroni scher Fassung (USB-Stick) über die Hochschulen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung auch eine Erklärung des/der zuständigen Dekans/Dekanin zur Lehrbefugnis und Prüfungsberechtigung verlangt wird. Die Ausschreibungstexte sind auch im Internet unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit) einzuse hen. Ministerialdirigent
3 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST \ ESF Chancen fördern toaopitschl«sosi*w-ttiws I*»*,BEW0Kr«WiSEB6 Margarete von Wrangell-Habiiitationsprogramm für Frauen" - Ausschreibung vom 17. März Zur Förderung des Hochschullehrerinnennachwuchses schreibt die Landesregierung das Margarete von Wrangell-Habiiitationsprogramm für Frauen" aus. Vorrangiges Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu ermuti gen und sie dazu materiell in die Lage zu versetzen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses nach TV-L EG 13. Sie ist auf fünf Jahre begrenzt, drei Jahre Förderung durch das MWK und den ESF sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hochschule. Die Förderung von Beamtinnen ist nicht möglich. Die Anschlussförderung ist im Rahmen der Antragstel lung von der betreuenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule (Hoch schulleitung) zu gewährleisten. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen (siehe Richtlinien). Es sollten bereits Vorarbeiten zur Habilitation erfolgt sein. Förderanträge sind über die Fakultät und die Zentrale Verwaltung der jeweiligen Hoch schule an das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg einzureichen. Abgabetermin beim Wissenschaftsministerium: 1. Juli 2016 (Ausschlussfrist) Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt durch eine Vergabekommission, die vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg berufen wird. Die Förderungen beginnen im ersten Quartal Einzelheiten sind den beiliegenden Richtlinien zu entnehmen. Interessentinnen können sich bei der jeweiligen Hochschulverwaltung oder bei der Gleichstellungsbeauftragten informieren. Dort werden Sie auch über hochschulinterne Abgabetermine informiert. Ausschreibung, Richtlinien und Fragebogen können unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit) abgerufen werden. Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , poststelle@mwk.bwl.de, Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz
4 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST : ÿ * -k -k ' k ESF # Chane«n fördern Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen" - Infopapier- Exzellente Wissenschaftlerinnen an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und den Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg sollen zur Habilitation ermu tigt und materiell dazu in die Lage versetzt werden. Förderung Dauer: 5 Jahre (davon 3 Jahre durch das Wissenschaftsministerium und den Europäi schen Sozialfonds sowie 2 Jahre durch die jeweilige Hochschule). Höhe: Im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses nach TV-L EG 13 (Für Dauer und Höhe der Förderung gelten bei Medizinerinnen besondere Regelungen, siehe Anlage Regelung für Anträge von Medizinerinnen". Die Förderung von Beamtinnen ist nicht möglich). Weitere Beteiligung der Hochschulen in Form einer angemessenen Infrastruktur, die der Habilitandin zur Durchführung ihrer wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Arbeit zur Verfügung gestellt wird. Antragsverfahren Anträge an die Fakultät und die Zentrale Hochschulverwaltung zur Weiterleitung an das Wissenschaftsministerium mit der Bestätigung der Hochschulleitung, dass - eine Anschlussförderung von der Hochschule (Rektorat) gewährleistet wird und - arbeits- oder personalrechtliche Probleme einer Förderung nicht entgegenstehen. Die Endauswahl der Förderprojekte erfolgt durch eine Vergabekommission. Abgabetermin beim Wissenscha ftsmmistefium: 1. Juli 2016 (Ausschlussfrist) Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums unterwww.mwk.baden-wuerttemberg.de (Forschung > Forschungsförderung > Chancen gleichheit). Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , poststelle@mwk.bwl.de, Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gyranasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, II - Schlossplatz
5 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT. FORSCHUNG UND KUNST \ ESF Chancen fördern mi IM, fonm IM läoeü- WU8111 MBEM Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen" - Richtlinien zur Antragstellung - Als eine Investition in die Zukunft fördern das Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) und der Europäische Sozialfonds (ESF) mit dem Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen ausgezeichnete Wissenschaftlerinnen, die eine Hochschullehrerinnenlaufbahn anstreben. 1. Ausschreibung: Das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen" wird an den wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen des Landes ausgeschrieben. Ziel des Programms ist es, qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu ermutigen und sie materiell dazu in die Lage zu versetzen. Es können nur Habilitandinnen gefördert werden, die ihr Habilitationsvorhaben an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule des Landes durchführen und ihren Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg haben. Es sollten bereits Vorarbeiten zur Habilitation erfolgt sein, 2. Förderung: Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhättnisses nach TV-L EG 13. Die Förderung von Wissenschaftlerinnen in einem Beamtenverhältnis ist nicht möglich. Die Förderung ist insgesamt auf fünf Jahre - drei Jahre durch das MWK und den ESF sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hochschule - begrenzt. Voraussetzung für die Weiterförderung ist eine positive Stellungnahme durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuende Hochschullehrerin. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen (siehe Richtlinien). 3. Aufgaben; Mit der Annahme einer Habilitationsförderung auf einer Stelle nach TV-L EG 13 ist die Verpflichtung verbunden, die Arbeitskraft auf das Habilitationsvorhaben zu konzentrieren. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen (siehe Richtlinien für Medizinerinnen). Außerdem ist im Interesse der Qualifikation der Habilitandin für die Lehre eine Lehrverpflichtung von durchschnittlich vier Semesterwochenstunden im Rahmen des Lehrangebots der Fakultät zu übernehmen. Hinzu kommt die Pflicht zur Teilnahme an angebotenen Fortbildungsveranstaltungen und Netzwerktreffen für Habilitandinnen. Jährlich ist ein standardisierter Zwischenbericht zu erstellen. Zwei Monate nach Beendigung der Förderung durch das Wissenschaftsministerium und die Hochschule ist ein Abschlussbericht - über den erreichten Stand des Habilitationsverfahrens, die abgehaltenen Lehrveranstaltungen, die besuchten Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Konferenzen, sowie eine Liste der Veröffentlichungen - vorzulegen. Das Wissenschaftsministerium geht grundsätzlich davon aus, dass die mit seinen Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse publiziert, möglichst auch digital veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access) verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Beiträge sollten dazu entweder zusätzlich zur Verlagspublikation in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt ( grüner Weg") oder direkt in referierten bzw. renommierten Open Access Zeitschriften publiziert ( goldener Weg") werden. Zudem ist folgendes zu beachten: Bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit - beispielsweise Messen, Internetauftritten, Plakaten, Broschüren - ist das
6 -2- Logo des Wissenschaftsministeriums und des ESF mit dem Zusatz Finanziert vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und dem Europäischen Sozialfonds" gut sichtbar anzubringen. Das Logo des Ministeriums und des ESF können auf der Internetseite ( unter Service intern" unter Verwendung des Benutzernamens: mwkbw" und des Passwortes: logos" abgerufen werden. 4. Antragstellung: Förderanträge können nur über die Hochschule beim Wissenschaftsministerium gestellt werden. Die Förderanträge müssen deshalb von den Bewerberinnen rechtzeitig bei den Fakultäten eingereicht werden und sind von diesen über die Hochschulleitung bis zum 1. Juli 2016 an das Wissenschaftsministerium weiterzuleiten. Arbeits- oder personalrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Dienstvertrages sind von der Hochschule vor Antragstellung in eigener Verantwortung zu klären. 5. Förderantrag: Die über die Hochschulen einzureichenden Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten: Bewerbungsschreiben mit Angaben zum wissenschaftlichen Werdegang der Habilitandin (tabellarischer Lebenslauf, Engagement in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung, Publikationsliste, beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde); Bestätigung der Fakultät über die Bereitschaft zur Betreuung des Habilitationsvorhabens; Erklärung des/der zuständigen Dekans/Dekanin zur Lehrbefugnis und Prüfungs berechtigung Fakultäts- bzw. institutsbezogenes Qualifizierungskonzept (ist von der Hochschule zuerstellen), das verbindliche Aussagen zu folgenden Fragestellungen enthalten muss. o organisatorische Zuordnung der Qualifikationsstelle, o wissenschaftliches Profil/ Zielsetzungen der/des qualifizierenden Fakultät/Instituts, o Infrastruktur, die der Nachwuchswissenschaftlerin zur Verfügung gestellt wird, o Einsatzfelder der Nachwuchswissenschaftlerin in o Lehre (Deputat in SWS, Art der Lehrveranstaltungen, Verteilung auf Grund- und Hauptstudium), noch erforderliche Lehrleistung zur Erlangung der Lehrbefugnis) o Forschung (Beteiligung an Forschungsprojekten, eigenständige Durchführung von Forschungsprojekten) und o Wissenschaftsmanagement (Übernahme von Aufgaben in Fakultät/Institut), o (nur bei Anträgen aus der Medizin!): Bestätigung der Fakultät über die Freistellung von klinischen Verpflichtungen bei Förderung (siehe Anlage Regelung für Anträge von Medizinerinnen") o Betreuung der Nachwuchswissenschaftlerin durch Fakultät/Institut (Mentoringverhältnisse, o Statusgespräche, Leistungskontrolle), o Zusage der zuständigen Fakultät, die Nachwuchswissenschaftlerin auf ihrem o Qualifizierungsweg tatkräftig zu unterstützen, Bestätigung der Hochschulleitung, dass eine Anschlussförderung von der Hochschule gewährleistet wird und arbeits- oder personalrechtliche Probleme einer Förderung über die insgesamt beantragte Förderdauer nicht entgegenstehen; Expose des Habilitationsvorhabens und Bericht über den Stand der Vorarbeiten (ca. 10 Seiten DIN-A4, SchriftZ-größe Arial 12, 1,5-zeilig), inklusive Zeitplan und Zusammenfassung des Habilitationsvorhabens (ca. 1/2 Seite); ein Fachgutachten zur Person und zum Habilitationsvorhaben durch eine/n Hochschullehrer/in der antragstellenden Hochschule und ein weiteres externes Fachgutachten zum Arbeitskonzept (durch eine/n Gutachter/in von einer anderen Hochschule, einem anderen Forschungsinstitut); Fragebogen, erhältlich bei der Hochschulverwaltung oder auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit).
7 -3- Die Antragsunterlagen sind vollständig und - zur Erleichterung der Bearbeitung - sortiert in der o.g. Reihenfolge in 4-facher schriftlicher Ausfertigung (ein Originalsatz / 3 Sätze in Kopie) und in elektronischer Fassung (USB-Stick) einzureichen. 6. Vergabekommission: Die Auswahl erfolgt durch eine Vergabekommission, die vom Wissenschaftsministerium berufen wird. 7. Informationsmöglichkeiten; Interessentinnen können sich bei den Verwaltungen und der Gleichstellungsbeauftragten ihrer Hochschule und bei der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen, Frau Dr. Dagmar Höppel, Leiterin der Geschäftsstelle, Tel. 0711/ , hoeppel@lakog.uni-stuttgart.de, und Frau Martina Berenz, Tel. 0711/ , berenz@lakog.uni-stuttgart.de, über das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen informieren. Die Ausschreibung, die Richtlinien und der Fragebogen stehen auch auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit) zur Verfügung.
8 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST ff Chancen fördern feüro wümm-mwm m säöew'wümizmmewü Margarete von Wrangell-Habilitatlonsprogramm für Frauen" - Regelung für Anträge von Medizinerinnen - Bei Habilitationen für ein medizinisch-theoretisches Fach (ohne Facharztvoraussetzung)" ist die geförderte Antragstellerin von jeglichen Aufgaben in der (mittelbaren) klinischen Versorgung freizustellen, damit sich diese auf die Forschungstätigkeit kon zentrieren kann. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Fakultät über die Freistellung beizulegen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsver hältnisses nach TV-L EG 13 und ist insgesamt auf fünf Jahre - drei Jahre Förderung durch das MWK und den ESF sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hoch schule - begrenzt. Die Förderung von Beamtinnen ist nicht möglich. Voraussetzung für die Weiterförderung durch die Hochschule ist eine positive Stellungnahme durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuende Hochschullehrerin. Bei Habilitationen für ein medizinisch-klinisches Fach (mit Facharztvoraussetzung)" werden 50% einer TV-Ä EG I-Vollzeitstelle gefördert. Die Förderdauer verlängert sich dadurch auf vier statt drei Jahre. Darüber hinaus muss die Hochschule (Hochschul leitung) zusagen, dass sie aus eigenen Mitteln die Habilitandin auch für weitere zwei Jahre bis zum Abschluss der Habilitation fördert. Voraussetzung für die Weiterförde rung ist eine positive Stellungnahme durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuende Hochschullehrerin. Aus der Projektplanung muss hervorgehen, wann die Freistellungszeiten genommen werden. Es wird der jeweiligen Antragstellerin überlassen, ob die Freistellung (max. 50% der Vollzeitstelle nach TV-Ä EG I) perma nent oder blockweise genommen wird. Im jährlichen Zwischenbericht sind die Frei stellungszeiten nachzuweisen.
9 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST * ÿ * * * if '9 ESF Chancen fördern Eu^0F4:ts- mm m namm> wö «fmm Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen" 1. Antragstellerin Name, Vorname - Fragebogen - Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand Ggf. Namen und Geburtsdaten der Kinder Dienststellung / derzeitiges Beschäftigungsverhältnis (Entgeltgruppe): Befristet? ÿ Nein Ja von bis Finanzierung aus ÿ Haushalt der Hochschule oder ÿ Drittmittel? (bitte ankreuzen) Dienstliche Adresse Private Adresse Telefon -Kontakt Telefon -Kontakt
10 -2-2. Wissenschaftlicher und beruflicher Werdegang Hochschulreife (wann, wo?) Studium (Fächer, Studienorte, Studiendauer) Wissenschaftliche Prüfungen (wann, wo, Prädikat?) Titel der Dissertation: Verliehener akademischer Grad: Promotionsfach: Datum der Verteidigung, das als Datum der Promotion gilt: Gesamtprädikat der Promotion: Datum der Beendigung des Verfahrens (= Datum der Erfüllung der Veröffentlichungspflicht): Wissenschaftliche Tätigkeiten seit Abschluss des Studiums: Tätigkeiten außerhalb der Wissenschaft (Berufsausbildung, Berufstätigkeit); Wurden/werden Ihre wissenschaftlichen Arbeiten bereits durch Zuwendungen Dritter (öffentliche Hand, DFG, Stiftungen, Verbände, ESF und dergleichen) gefördert? Nein ÿ Ja, durch 3. Habilitationsvorhaben Thema (nur für Medizinerinnen: ÿ medizinisch-theoretisches Fach ÿ medizinisch-klinisches Fach Ausbildung zur Fachärztin angestrebt ÿ Nein ÿ Ja, geplantes Ende: ) Seit wann arbeiten Sie an diesem Habilitationsthema? Für welches Fach/Fachgebiet wird die Venia Legendi angestrebt? Derzeitige Finanzierung des Habilitationsvorhabens:
11 Welche Förderdauer wird insgesamt (MWK/ESF und Flochschule zusammen) beantragt? Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die Förderung im 1. Quartal 2017 beginnt. Von bis..20 Zahl der Monate insgesamt; Wo und unter wessen Leitung werden Sie während der Laufzeit der Förderung arbeiten? Haben Sie bereits an anderer Stelle einen Förderantrag zu ihrem Habilitationsvorhaben gestellt? ÿ Nein Ja, bei [Fördereinrichtung, beantragter Förderzeitraum, (zu erwartende) Entscheidung] Ich verpflichte mich, meine Hochschule und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ich bei einer anderen Fördereinrichtung einen Förderantrag einreiche oder das Habilitationsvorhaben abbreche. 4. Auslandsaufenthalt: Ist zur Durchführung des Habilitationsvorhabens ein Auslandsaufenthalt geplant? Nein ÿ Ja [wo, wann; welche Dauer] Kontaktadresse im Inland während des Auslandsaufenthaltes 5. Verpflichtung Ich verpflichte mich, jede Änderung gegenüber den Angaben in diesem Fragebogen unverzüglich meiner Hochschule und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schriftlich anzuzeigen. Ort, Datum Unterschrift
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart Präsidenten, Rektorinnen und Rektoren der Universitäten,
MehrBrigitte-Schlieben-Lange-Programm. - Richtlinien -
Brigitte-Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind 3. Ausschreibungsrunde - Richtlinien - 1. Inhalte des Programms Das Brigitte-Schlieben-Lange-Programm
MehrBrigitte-Schlieben-Lange-Programm. - Ausschreibung vom 1. September 2014 -
Brigitte-Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind 3. Ausschreibungsrunde - Ausschreibung vom 1. September 2014 - Zur Förderung
MehrHaben Sie schon jemals ein Stipendium erhalten? nein ja, und zwar: Wurden andere Unterstützungen beantragt? nein ja, und zwar bei:
Förderantrag Promotionsstipendium Anfrage vom: Aktenzeichen: Antragseingang: I. Personalien Vor- und Familienname Familienstand Zahl der Kinder Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort E-Mail-Adresse
MehrZweite Ausschreibungsrunde für strukturierte Promotionskollegs an den
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST DER MINISTERIALDIREKTOR Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Pädagogischen Hochschulen
MehrAusschreibung für internationale Promovierende und PostdoktorandInnen: Research Assistantship
Ausschreibung für internationale Promovierende und PostdoktorandInnen: Research Assistantship Im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms (STIBET) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
MehrBrigitte Schlieben-Lange-Programm. - Richtlinien -
Brigitte Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für Frauen mit Kind zur besseren Vereinbarkeit von wissenschaftlicher oder künstlerischer Qualifizierung und Familie 2. Ausschreibungsrunde - Richtlinien
MehrAbschlussstipendium zur Fertigstellung der Promotion Ausschreibung April I. Allgemeine Angaben. 1. Angaben zur Person.
I. Allgemeine Angaben 1. Angaben zur Person Name ggf. Geburtsname Vorname Geschlecht m w Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit 2. Kontaktdaten Adresszusatz (c/o o. ä.) Straße, Hausnr. PLZ Ort Telefon
MehrFörderung von FuE-Projekten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch das Land Baden-Württemberg Innovative Projekte/Kooperationsprojekte
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften
MehrPersönliche Daten. Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall Bremen
Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall 30 28199 Bremen E-Mail: Deutschlandstipendium@hs-bremen.de Bewerbung für ein Deutschlandstipendium an der Hochschule Bremen Die Bewerbungsfrist endet am 15.02.2017
MehrBewerbungsantrag Deutschlandstipendium
1 Bewerbungsantrag Deutschlandstipendium Bitte vollständig ausfüllen! 1. Persönliche Daten Name: Vorname: Geburtsdatum und ort: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: männlich weiblich Anschrift (an die der
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten
Förderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten A U S S C H R E I B U N G W S 2 0 1 4 / 2 0 1 5 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung die Förderung von Stiftungsprofessuren
MehrAntragsrichtlinien José Carreras-DGHO-Promotionsstipendien
Antragsrichtlinien José Carreras-DGHO-Promotionsstipendien Anträge sind inklusive (eingescannter) Anlagen auf CD-ROM und zweifach ausgedruckt in Papierform inkl. Anlagen einzureichen 1. Bitte formulieren
MehrAnmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Eingangsvermerk der zuständigen Stelle Eingegangen am: über die Dienststelle: Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz Personalien:
MehrAlice-Salomon-Stipendienprogramm Dreizehnte Ausschreibung
Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Alice-Salomon-Stipendienprogramm Dreizehnte Ausschreibung Information für Antragstellerinnen Berlin, August 2010 Seite 2/11 Impressum: Alice-Salomon Hochschule - University
MehrDie Niedersachsenprofessur Forschung 65 plus: Das Konzept
Die Niedersachsenprofessur Forschung 65 plus: Das Konzept Exzellente Forschung kannte noch nie Altersgrenzen. Wissenschaftliche Leistungsfähigkeit endet nicht zu festgesetzten Stichtagen. Diese Erkenntnis
MehrAnlage zu den Förderrichtlinien zur Vergabe von Saarland-Stipendien an internationale Studierende BEWERBUNG
BEWERBUNG Hinweise: Dieses Formular ist in Druckschrift, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und folgende Unterlagen sind beizufügen: eine gültige Immatrikulationsbescheinigung ein Lebenslauf ein
Mehrrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts FÖRDERRICHTLINIEN In der Fassung vom 01. Juni 2010
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts FÖRDERRICHTLINIEN In der Fassung vom 01. Juni 2010 Postfach 40 11 22 47865 Willich Telefon: +49 (0) 21 56 496981 FAX: +49 (0) 21 56 496982 e-mail: info@starck-stiftung.de
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 2 I ausgegeben am 10. Februar 2015 Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes vom 15. Juli 2009, in der Fassung
MehrWissenschaft für Nachhaltigkeit
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Universitäten Pädagogischen Hochschulen Kunst-
MehrDeutschland-Stipendium
Deutschland-Stipendium Bewerbungsantrag für Studierende, die sich im WS 2015/16 im 2. oder höheren Fachsemester befinden Bitte achten Sie darauf, dass der Bewerbungsantrag möglichst vollständig ausgefüllt
Mehr(Name, Vorname, akad. Grad) (Anschrift, Telefon, )
(Name, Vorname, akad. Grad) (Anschrift, Telefon, E-Mail) (Datum) MUSTER 1 Antrag auf Zulassung zum Doktoranden-Studium Ich beantrage, zum Doktoranden-Studium in Informatik und Naturwissenschaften der Rheinisch-Westfälischen
MehrBaden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST. Ausschreibung Gründungskultur in Studium und Lehre (GuStL)
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Universitäten Hochschulen
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung
Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung A u s s c h r e i b u n g 2015 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung
MehrFörderung von FuE-Projekten für die Jahre 2009 ff. an Fachhochschulen durch das Land Baden-Württemberg Innovative Projekte/Kooperationsprojekte
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die staatlichen Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg
MehrMerkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung
MehrMerkblatt zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Merkblatt zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Version: 26.03.2010 Wir bitten Sie, Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen:
MehrDIE HOCHSCHULE WIRD DIE EINGEREICHTEN
Erfindungsmeldung An den Patent- und Lizenzservice der Freien Universität Berlin Abteilung VI Kaiserswerther Str. 16-18 14195 Berlin PULS DER FU Berlin Patent- und Lizenzservice WIRD VON DER HOCHSCHULE
MehrAntrag auf ein Stipendium für ausländische Studierende. der Universität Augsburg
Antrag auf ein Stipendium für ausländische Studierende der Universität Augsburg 1.Angaben zur Person/ zu den persönlichen Verhältnissen 1.1. Name 1.2 Vorname 1.3 Geschlecht ( ) *weiblich ( ) *männlich
MehrAntrag auf Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Dr. rer. nat.
Dekanat Medizinische Fakultät Antrag auf Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Dr. rer. nat. Hiermit beantrage ich die Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Doktor der Naturwissenschaften
MehrAntrag (Post-)Doktorandinnen mit Kind
Antrag (Post-)Doktorandinnen mit Kind 1. Angaben zur Person Name Vorname Titel Geburtsdatum Straße Postleitzahl und Ort E-Mail Tel. Familienstand: alleinerziehend: ja nein Anzahl der Kinder: Name und Geburtsdatum
MehrBaden-$flürttemberg. "Zentren für angewandte Forschung an Fachhochschulen" ( ZAFH ) An die Staatlichen Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg
Baden-$flürttemberg il MINISTERIUIiI TÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST investition in lhre Zrkunft! Europäisctrer Fonds für regionale Entwicklung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
MehrAusschreibung. Internationale Spitzenforschung III Inhalt. 1 Vorbemerkungen Ziel und Schwerpunkte des Programms...
Ausschreibung Internationale Spitzenforschung III 11.05.2016 Inhalt 1 Vorbemerkungen... 2 2 Ziel und Schwerpunkte des Programms... 2 3 Teilnehmerkreis... 3 4 Modalitäten... 3 5 Umfang und Inhalt der Anträge...
MehrAntrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege
Absender: Eingang: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Sachgebiet 21 Postfach 15 63 82455 Garmisch-Partenkirchen Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege 1. Angaben zur Person Name, Vorname(n) ggf. Geburtsname
MehrMerkblatt. Sonderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze
Wirtschaftsministerium Stand: 06/2006 Baden-Württemberg Merkblatt Sonderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze 1. Ziel und Zweck der Förderung Der Ausbildungsstellenmarkt 2006 steht vor besonderen
MehrOnline-Kennung: Akronym: Antrags-Art: FKZ: Kennwort:
Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) An das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Zur Fördermaßnahme: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
Mehr2 CHECKLISTE FÜR DIE PROMOTIONSFÖRDERUNG Neben den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbögen bitten wir Sie, folgende Unterlagen und Dokumente der Bewe
1 Bewerbung für die Aufnahme in die Förderung des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks Formale Hinweise für die Bewerbung Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen in ungeklammerten, ungelochten Einzelseiten
MehrErasmus+ - Programm (Fachbereich Rechtswissenschaften)
Foto Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen von Erasmus+ Promotionsstudium Bitte deutlich, vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen und bei der Erasmus+- Koordination des Fachbereichs bis zum Ablauf
MehrHinweise zum Promotionsantrag
Hinweise zum Promotionsantrag Dieses Dokument gibt einige Hinweise zum Promotionsantrag und enthält zwei Dokumente 1. Datenblatt zum Promotionsantrag Das Datenblatt ist als Vorlage für den organisatorischen
MehrAntrag auf Zertifizierung als Auditor zur Durchführung von Audits nach DS-BvD-GDD-01
Antragsnummer: Antragseingang: DSZ Datenschutz Zertifizierungsgesellschaft mbh Budapester Straße 31 10787 Berlin (wird von der Zertifizierungsstelle ausgefüllt) Antrag auf Zertifizierung als Auditor zur
MehrNachwuchsförderprogramm 2016 zur Förderung von Doktorandinnen/Doktoranden*, Postdoktorandinnen/Postdoktoranden*und Juniorprofessuren
Nachwuchsförderprogramm 2016 zur Förderung von Doktorandinnen/Doktoranden*, Postdoktorandinnen/Postdoktoranden*und Juniorprofessuren A U S S C H R E I B U N G W S 2 0 1 5 / 2 0 1 6 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe
MehrERASMUS Fachbereich Rechtswissenschaften
Foto Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen von Erasmus+ Staatsexamen Bitte deutlich, vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen und bei der ERASMUS- Koordination des Fachbereichs persönlich in der
MehrErasmus+ Fachbereich Rechtswissenschaften
Foto Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen von Erasmus+ Staatsexamen Bitte deutlich, vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen und bei der Erasmus+- Koordination des Fachbereichs persönlich in der
MehrFörderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats
Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzept des Rektorats I. Einleitung Die Technische Universität Dortmund beschäftigt derzeit ca. 2.300 1 wissenschaftliche
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Fit for work 2010 Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach den Richtlinien (Rili)
MehrOnline-Kennung: Akronym: Antrags-Art: FKZ: Kennwort:
Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) An das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Zur Fördermaßnahme: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
Mehr- Nach Eingang der Gutachten liegt die Dissertation zwei Wochen zur Einsicht aus
Information zum Ablauf der Promotion: - Einreichung der Promotionsvereinbarung vor Beginn der Arbeit an der Promotion. Zur Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Promotionsvereinbarung vorliegen.
MehrBewerbung um ein Deutschlandstipendium der SRH Hochschule Calw
SRH Hochschule Calw Deutschland Stipendium / Rektorat Asli Güler-Witt Lederstr. 1 75365 Calw Bewerbung um ein Deutschlandstipendium der SRH Hochschule Calw Zum: Persönliche Daten: Name: Vorname: Matrikel-Nr.:
MehrMerkblatt für einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrBitte verwenden Sie den Adobe Reader und beschränken Sie sich in Ihren Ausführungen auf die (begrenzten) Textfelder. Name Vorname Geburtsdatum
A Schule und Studium Bitte füllen Sie diesen Bewerbungsbogen am Bildschirm aus! Ich bin derzeitig Promovendin Studentin Sonstiges: Ich bin Geflüchteter ja nein Wenn ja: Ich habe einen gesicherten Aufenthaltstitel
MehrErasmus+ Fachbereich Rechtswissenschaften
Foto Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen von Erasmus+ Bachelor Bitte deutlich und in Druckbuchstaben ausfüllen und bei der Erasmus+-Koordination des Fachbereichs persönlich in der Erasmus-Sprechstunde
MehrVergaberichtlinien für Promotionsstipendien der Universität Dortmund
Nr. 13/2007 Seite 1 Neubekanntmachung der Vergaberichtlinien für Promotionsstipendien der Universität Dortmund vom 01.07.2007 Die Vergaberichtlinien der Universität Dortmund vom 1. März 2002 (Amtliche
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrBewerbungsformular für das MIX IT Projekt
Bewerbungsformular für das MIX IT Projekt für die finanzielle Förderung eines Praktikums durch das ERASMUS+ Programm Koordinierung: EU Hochschulbüro Hannover/ Hildesheim im Dezernat für Forschung und EU
MehrRichtlinien zur Bestellung als Außerplanmäßige(r) Professor/Professorin
Medizinische Fakultät Dekan der Medizinischen Fakultät Josef-Schneider-Str. 2 97080 Würzburg Der Dekan Telefon 0931 / 201-55457 Telefax 0931 / 201-53860 mfrosch@hygiene.uni-wuerzburg.de Telefon 0931 /
MehrZentren für angewandte Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ZAFH)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg nachrichtlich: Universitäten
MehrRichtlinien. über die Vergabe von Stipendien aus dem Deutschlandstipendien-Programm durch die FH Münster (Vergaberunde 2016).
Richtlinien über die Vergabe von Stipendien aus dem Deutschlandstipendien-Programm durch die FH Münster (Vergaberunde 2016). Beschlossen vom Vorstand der Stiftung Qualität in Studium und Lehre an der FH
MehrANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
ANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) Eingang: 1. Name: 2. Matrikel-Nr.: 3. IBAN: BIC: ANGABEN ZUM WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITSVORHABEN Ich beantrage ein
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall Düsseldorf
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf 1. Antragsteller Stadt/Kreis/ kreisangehörige Gemeinde: Gemeindeziffer:
MehrEingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)
MehrBewerbung für ein Hochschulsommerkursstipendium für ausländische Studierende in Deutschland
Bewerbung für ein Hochschulsommerkursstipendium für ausländische Studierende in Deutschland Name Beizufügende Anlagen in dieser Reihenfolge (Erläuterungen siehe nächste Seite) a. Bewerbungsformular (vollständig
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)
Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in
MehrDie nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung.
981 Satzung der Heidelberg Karlsruhe Research Partnership einer gemeinsamen Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zur Verbesserung ihrer
MehrAntrag auf Übernahme der Kosten für eine Betreuung in einer Kindertagesstätte außerhalb des Landkreises Harburg
Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Betreuung in einer Kindertagesstätte außerhalb des Landkreises Harburg Ausgabevermerk: Sie haben am einen mündlichen Antrag gestellt. Den Formantrag reichen Sie
MehrHinweise zur Bewerbung für ein Deutschlandstipendium
Hinweise zur Bewerbung für ein Deutschlandstipendium Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular vollständig aus, entweder direkt in das PDF-Formular oder in Druckbuchstaben in das ausgedruckte leere Formular.
MehrAntrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)
Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle
MehrSenat. Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen. Präambel
22. Jahrgang, Nr. 3 vom 8. Mai 2012, S. 2 Senat Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen vom 11.04.2012 Präambel Die Internationalisierung
MehrAUFNAHMEANTRAG in städtische Kindertagesstätten
Seite 1 von 8 Bearbeitungsvermerk Eingang: In EDV erfasst am: AUFNAHMEANTRAG in städtische Kindertagesstätten (Bitte vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen!) 1 Angaben zum Kind, das betreut werden soll
MehrA r c h i t e k t u r der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Antrag Name: Vorname: Matr.-Nr. PLZ Ort: Straße: Geboren am: in: Staatsang.: e-mail-adresse Tel.-Nr. / Handy ( b i t t e d e u t l i c h ) An den Vorsitzenden des Prüfungsamtes A r c h i t e k t u r der
MehrAntrag auf Bewilligung von Kindertagespflege. gem. 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Tagespflege wird ab dem Monat der Antragstellung (Antragseingang beim Landkreis Friesland) und für die Zukunft gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich! des / der Antragstellenden Straße,
MehrIndustrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Ringstraße Emden Antrag
Eingangsstempel / Eingangsvermerk Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Ringstraße 4 26721 Emden Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r auf dem Gebiet
MehrDAAD. Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service
Leiter der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit DAAD Postfach 200404 D-53 134 Bonn Universität Duisburg-Essen Prorektor Herr Prof. Dr. Franz Bosbach Universitätsstraße 2 45141 Essen Ansprechpartner/in:
MehrMerkblatt Promotionsstipendien I und II. Für BewerberInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium
Merkblatt Promotionsstipendien I und II Für BewerberInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium Grundlage für die Nutzung dieses Förderinstrumentes ist der Beschluss der Fakultätsleitung vom 18. Januar
MehrEin Antrag auf eine Examensförderung kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt werden:
A n t rag a u f e i n e E x a m e n s f ö r d e r u n g d e s D e u t s che n A k a d e m i s che n A u s t a u s chd i e n s t e s ( D A A D ) f ü r a u s l ä n d i s che S t u d i e r e n d e Ein Antrag
MehrAnlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt
MehrWichtige Informationen
Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE Richtlinie) Wichtige
MehrANTRAG AUF ANNAHME ALS DOKTORAND gemäß der Promotionsordnung (PromO) in der Fassung vom 13.02.2015
An den Vorsitzenden des Promotionsausschusses Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Universität Hohenheim 70593 Stuttgart ANTRAG AUF ANNAHME ALS DOKTORAND gemäß der Promotionsordnung (PromO) in
MehrInternational Center
DAS REKTORAT DER CHRISTIAN-ALBRECHTS- UNIVERSITÄT ZU KIEL International Center Antrag auf Bewilligung einer finanziellen Überbrückungsbeihilfe Das Rektorat der Universität Kiel gewährt ausländischen und
MehrBielefelder Nachwuchsfonds
Rektorat Prorektor für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Transfer Juli 2013 Bielefelder Nachwuchsfonds Inhalt 1. Ziele des Bielefelder Nachwuchsfonds [1] 1.1. Brückenphasen zwischen akademischen
Mehrqwertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwerty uiopasdfghjklzxcvbnmqwertyuiopasd fghjklzxcvbnmqwertyuiopasdfghjklzx cvbnmqwertyuiopasdfghjklzxcvbnmq
qwertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwerty uiopasdfghjklzxcvbnmqwertyuiopasd fghjklzxcvbnmqwertyuiopasdfghjklzx cvbnmqwertyuiopasdfghjklzxcvbnmq Leitfaden zur Bachelorarbeit im Kernfach Englische Philologie wertyuiopasdfghjklzxcvbnmqwertyui
MehrStipendium für ausländische Studierende aus Transformations- und Entwicklungsländern
Stipendium für ausländische Studierende aus Transformations- und Entwicklungsländern 1! Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt! PERSÖNLICHE DATEN ANTRAG Männlich/Weiblich: M W Name, Vorname:....
MehrBewerbung um eine Vertragszahnarztstelle
Herrn/Frau Titel Telefon Vorname Nachname Fax Straße Mobil PLZ Ort E-Mail Landeszahnärztekammer OÖ Marienstraße 9/1 4020 Linz Ort, Datum Bewerbung um eine Vertragszahnarztstelle Sehr geehrte Damen und
MehrAllgemeine Hinweise zur Antragstellung Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung nach 11 Abs. 3 BerlHG
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung nach 11 Abs. 3 BerlHG Die Antragsfrist für die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung nach 11 Abs. 3 BerlHG endet
MehrM e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen
MehrAntrag auf Studienplatztausch in Medizin Vorklinik ab 5. Fachsemester
Antrag auf Studienplatztausch in Medizin Vorklinik ab 5. Fachsemester An die Heinrich-Heine-Universität D. 1.2 40204 Düsseldorf Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden: 1. Antrag auf Studienplatztausch,
Mehr(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule:
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Antragsbogen Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen
Mehr> Bewerbungsschluss: 1. Mai 2011 > Start der Förderung: Mai 2011 > Januar 2012: Ausstellung im
> Studenten der Innenarchitektur > ab dem 4. Fachsemester > Auslobungsgebiet: Europa > 1.000 Monat 1 Jahr lang! > Bewerbungsschluss: 1. Mai 2011 > Start der Förderung: Mai 2011 > Januar 2012: Ausstellung
MehrAntrag auf Ermächtigung zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung
Achtung: Die Seiten 1-6 des Antrages aufgrund der elektronischen Erfassung bitte nur komplett einrei- chen!! Andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich. An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
MehrA n t r a g. Bitte lesen Sie die beigefügten Hinweise (Anlage 3), bevor Sie den Antrag ausfüllen.
A n t r a g auf Umwandlung eines ausländischen Hochschulgrades in einen entsprechenden deutschen Grad gemäß 44 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches
MehrRichtlinien für die Verwendung der Fördermittel aus dem Programm Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre
Richtlinien für die Verwendung der Fördermittel aus dem Programm Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (Stand: 13. Januar 2014) Aus den Fördermitteln werden auf Antrag sowohl
MehrAntrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren im Bachelorstudiengang Theater und Medien
Anmeldeschluss: jeweils der 15. Juli für die Zulassung zum folgenden Wintersemester! zurück an die Universität Bayreuth Studentenkanzlei Die mündliche Prüfung im Eignungsfeststellungsverfahren wird voraussichtlich
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik WProSozPädCare ) 1. Hauptfach
MehrInformation zur Förderung von Frauen im Rahmen des Programms "Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre"
Information zur Förderung von Frauen im Rahmen des Programms "Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre" Die Technische Universität vergibt Stellen und Stipendien für die Förderung von Frauen
MehrAM 23/2013. Amtliche Mitteilungen 23/2013
AM 23/2013 Amtliche Mitteilungen 23/2013 Zweite Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln vom 24. April 2013 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 28. September
Mehr1. Hintergrund. 2. Projektinhalt und Zielgruppe
1. Hintergrund Die Förderung des Zugangs zu lebenslangem Lernen und die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte ist ein zentraler Ansatzpunkt in der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
MehrAntrag auf Gewährung der Beihilfe zur Zahlung von Studienbeiträgen
Katholische Hochschulgemeinde Evang. StudentInnengemeinde Antrag auf Gewährung der Beihilfe zur Zahlung von Studienbeiträgen Bewerbung Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt! Ist es Ihre Erstbewerbung
MehrIm Rahmen des Internationalen Tages 2013. mit der Lektorin Mareike Zyzik: mareike.zyzik@insa-lyon.fr
Im Rahmen des Internationalen Tages 2013 mit der Lektorin Mareike Zyzik: mareike.zyzik@insa-lyon.fr I. Bewerbungsmappe oder Online-Bewerbung I.1. Das Anschreiben I.2. Der Lebenslauf I.3. Der Anhang I.4.
MehrForschungsförderungsprogramm
Forschungsförderungsprogramm Georg-August-Universität 2015 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL... 3 ZIELE... 3 FÖRDERUNGSINSTRUMENTE... 3 Startförderung... 3 Bonus bei Erstbewilligung einer DFG-Sachbeihilfe für
MehrEin Programm für Studentinnen, Doktorandinnen und promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen
Universität Potsdam Career Service Mentoring Plus Mentoring für Studentinnen Nicole Körner Am Neuen Palais 10, Haus 9 14469 Potsdam E-Mail: nkoerner@uni-potsdam.de, Tel.: 0331 9771400, Fax: 0331 977 1179
Mehr