Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST

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1 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach Stuttgart Präsidenten, Rektorinnen und Rektoren der Universitäten, des Karlsruher Instituts für Technologie, der Kunst- und Musikhochschu len und Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg Stuttgart 17. März 2016 Name Alfred Weiss Durchwahl Telefax Gebäude Königstraße 46 Aktenzeichen /69/1 (Bitte bei Antwort angeben) äs«: Vierzehnte Ausschreibung des Margarete von Wrangell- Habilitationsprogramms für Frauen (MvW-Programm) Ausschreibung 2016 Anlagen: Ausschreibung Richtlinien Infopapier Regelung für Anträge von Medizinerinnen Fragebogen Sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich, Sie heute über die Neuausschreibung des Margarete von Wrangell- Habilitationsprogramms für Frauen" unterrichten zu können. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Juli 2016 (Ausschlussfrist). Ich bitte Sie, die beigefügten Ausschreibungsunterlagen den potenziellen Antragstelle rinnen sowie den Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Hochschule bekanntzumachen. Ziel des Programms ist es, ausgezeichnete Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu ermutigen und sie dazu materiell in die Lage zu versetzen. Die Förderung der Habili tandinnen erfolgt über ein befristetes Beschäftigungsverhältnis nach TV-L Entgeltgrup pe 13, für das den wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen Mittel vom Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz Zertifikat seit 2010 audit berufundfamilie

2 Wissenschaftsministerium zur Verfügung gestellt werden. Die Förderdauer beträgt maximal fünf Jahre, sie erfolgt drei Jahre durch das Wissenschaftsministerium und den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hoch schule. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen (siehe Richtlinien). Die Bewilligung von Mitteln für Habilitandinnen hängt davon ab, dass die wissenschaft lichen und künstlerischen Hochschulen bereits bei der Antragstellung verbindlich zusa gen, die Weiterförderung zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Erfolg der bisherigen Förderung durch ein positives Zwischengutachten des betreuenden Hoch schullehrers bzw. der betreuenden Hochschullehrerin bescheinigt wird und der erfolg reiche Abschluss des Habilitationsverfahrens innerhalb des Zeitraums der Weiterförde rung zu erwarten ist. Zur Arbeitserleichterung werden die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zentralen Hochschulverwaltungen vom Ministerium per ein Excel- Listenformular erhalten, in das die Eckdaten der Anträge aufgenommen werden sollen. Bewerbungen sind in 4-facher schriftlicher Ausfertigung und zusätzlich in elektroni scher Fassung (USB-Stick) über die Hochschulen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung auch eine Erklärung des/der zuständigen Dekans/Dekanin zur Lehrbefugnis und Prüfungsberechtigung verlangt wird. Die Ausschreibungstexte sind auch im Internet unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit) einzuse hen. Ministerialdirigent

3 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST \ ESF Chancen fördern toaopitschl«sosi*w-ttiws I*»*,BEW0Kr«WiSEB6 Margarete von Wrangell-Habiiitationsprogramm für Frauen" - Ausschreibung vom 17. März Zur Förderung des Hochschullehrerinnennachwuchses schreibt die Landesregierung das Margarete von Wrangell-Habiiitationsprogramm für Frauen" aus. Vorrangiges Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu ermuti gen und sie dazu materiell in die Lage zu versetzen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses nach TV-L EG 13. Sie ist auf fünf Jahre begrenzt, drei Jahre Förderung durch das MWK und den ESF sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hochschule. Die Förderung von Beamtinnen ist nicht möglich. Die Anschlussförderung ist im Rahmen der Antragstel lung von der betreuenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule (Hoch schulleitung) zu gewährleisten. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen (siehe Richtlinien). Es sollten bereits Vorarbeiten zur Habilitation erfolgt sein. Förderanträge sind über die Fakultät und die Zentrale Verwaltung der jeweiligen Hoch schule an das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg einzureichen. Abgabetermin beim Wissenschaftsministerium: 1. Juli 2016 (Ausschlussfrist) Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt durch eine Vergabekommission, die vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg berufen wird. Die Förderungen beginnen im ersten Quartal Einzelheiten sind den beiliegenden Richtlinien zu entnehmen. Interessentinnen können sich bei der jeweiligen Hochschulverwaltung oder bei der Gleichstellungsbeauftragten informieren. Dort werden Sie auch über hochschulinterne Abgabetermine informiert. Ausschreibung, Richtlinien und Fragebogen können unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit) abgerufen werden. Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , poststelle@mwk.bwl.de, Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz

4 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST : ÿ * -k -k ' k ESF # Chane«n fördern Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen" - Infopapier- Exzellente Wissenschaftlerinnen an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und den Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg sollen zur Habilitation ermu tigt und materiell dazu in die Lage versetzt werden. Förderung Dauer: 5 Jahre (davon 3 Jahre durch das Wissenschaftsministerium und den Europäi schen Sozialfonds sowie 2 Jahre durch die jeweilige Hochschule). Höhe: Im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses nach TV-L EG 13 (Für Dauer und Höhe der Förderung gelten bei Medizinerinnen besondere Regelungen, siehe Anlage Regelung für Anträge von Medizinerinnen". Die Förderung von Beamtinnen ist nicht möglich). Weitere Beteiligung der Hochschulen in Form einer angemessenen Infrastruktur, die der Habilitandin zur Durchführung ihrer wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Arbeit zur Verfügung gestellt wird. Antragsverfahren Anträge an die Fakultät und die Zentrale Hochschulverwaltung zur Weiterleitung an das Wissenschaftsministerium mit der Bestätigung der Hochschulleitung, dass - eine Anschlussförderung von der Hochschule (Rektorat) gewährleistet wird und - arbeits- oder personalrechtliche Probleme einer Förderung nicht entgegenstehen. Die Endauswahl der Förderprojekte erfolgt durch eine Vergabekommission. Abgabetermin beim Wissenscha ftsmmistefium: 1. Juli 2016 (Ausschlussfrist) Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums unterwww.mwk.baden-wuerttemberg.de (Forschung > Forschungsförderung > Chancen gleichheit). Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , poststelle@mwk.bwl.de, Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gyranasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, II - Schlossplatz

5 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT. FORSCHUNG UND KUNST \ ESF Chancen fördern mi IM, fonm IM läoeü- WU8111 MBEM Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen" - Richtlinien zur Antragstellung - Als eine Investition in die Zukunft fördern das Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) und der Europäische Sozialfonds (ESF) mit dem Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen ausgezeichnete Wissenschaftlerinnen, die eine Hochschullehrerinnenlaufbahn anstreben. 1. Ausschreibung: Das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen" wird an den wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulen des Landes ausgeschrieben. Ziel des Programms ist es, qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu ermutigen und sie materiell dazu in die Lage zu versetzen. Es können nur Habilitandinnen gefördert werden, die ihr Habilitationsvorhaben an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule des Landes durchführen und ihren Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg haben. Es sollten bereits Vorarbeiten zur Habilitation erfolgt sein, 2. Förderung: Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhättnisses nach TV-L EG 13. Die Förderung von Wissenschaftlerinnen in einem Beamtenverhältnis ist nicht möglich. Die Förderung ist insgesamt auf fünf Jahre - drei Jahre durch das MWK und den ESF sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hochschule - begrenzt. Voraussetzung für die Weiterförderung ist eine positive Stellungnahme durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuende Hochschullehrerin. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen (siehe Richtlinien). 3. Aufgaben; Mit der Annahme einer Habilitationsförderung auf einer Stelle nach TV-L EG 13 ist die Verpflichtung verbunden, die Arbeitskraft auf das Habilitationsvorhaben zu konzentrieren. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen (siehe Richtlinien für Medizinerinnen). Außerdem ist im Interesse der Qualifikation der Habilitandin für die Lehre eine Lehrverpflichtung von durchschnittlich vier Semesterwochenstunden im Rahmen des Lehrangebots der Fakultät zu übernehmen. Hinzu kommt die Pflicht zur Teilnahme an angebotenen Fortbildungsveranstaltungen und Netzwerktreffen für Habilitandinnen. Jährlich ist ein standardisierter Zwischenbericht zu erstellen. Zwei Monate nach Beendigung der Förderung durch das Wissenschaftsministerium und die Hochschule ist ein Abschlussbericht - über den erreichten Stand des Habilitationsverfahrens, die abgehaltenen Lehrveranstaltungen, die besuchten Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Konferenzen, sowie eine Liste der Veröffentlichungen - vorzulegen. Das Wissenschaftsministerium geht grundsätzlich davon aus, dass die mit seinen Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse publiziert, möglichst auch digital veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access) verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Beiträge sollten dazu entweder zusätzlich zur Verlagspublikation in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt ( grüner Weg") oder direkt in referierten bzw. renommierten Open Access Zeitschriften publiziert ( goldener Weg") werden. Zudem ist folgendes zu beachten: Bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit - beispielsweise Messen, Internetauftritten, Plakaten, Broschüren - ist das

6 -2- Logo des Wissenschaftsministeriums und des ESF mit dem Zusatz Finanziert vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und dem Europäischen Sozialfonds" gut sichtbar anzubringen. Das Logo des Ministeriums und des ESF können auf der Internetseite ( unter Service intern" unter Verwendung des Benutzernamens: mwkbw" und des Passwortes: logos" abgerufen werden. 4. Antragstellung: Förderanträge können nur über die Hochschule beim Wissenschaftsministerium gestellt werden. Die Förderanträge müssen deshalb von den Bewerberinnen rechtzeitig bei den Fakultäten eingereicht werden und sind von diesen über die Hochschulleitung bis zum 1. Juli 2016 an das Wissenschaftsministerium weiterzuleiten. Arbeits- oder personalrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Dienstvertrages sind von der Hochschule vor Antragstellung in eigener Verantwortung zu klären. 5. Förderantrag: Die über die Hochschulen einzureichenden Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten: Bewerbungsschreiben mit Angaben zum wissenschaftlichen Werdegang der Habilitandin (tabellarischer Lebenslauf, Engagement in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung, Publikationsliste, beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde); Bestätigung der Fakultät über die Bereitschaft zur Betreuung des Habilitationsvorhabens; Erklärung des/der zuständigen Dekans/Dekanin zur Lehrbefugnis und Prüfungs berechtigung Fakultäts- bzw. institutsbezogenes Qualifizierungskonzept (ist von der Hochschule zuerstellen), das verbindliche Aussagen zu folgenden Fragestellungen enthalten muss. o organisatorische Zuordnung der Qualifikationsstelle, o wissenschaftliches Profil/ Zielsetzungen der/des qualifizierenden Fakultät/Instituts, o Infrastruktur, die der Nachwuchswissenschaftlerin zur Verfügung gestellt wird, o Einsatzfelder der Nachwuchswissenschaftlerin in o Lehre (Deputat in SWS, Art der Lehrveranstaltungen, Verteilung auf Grund- und Hauptstudium), noch erforderliche Lehrleistung zur Erlangung der Lehrbefugnis) o Forschung (Beteiligung an Forschungsprojekten, eigenständige Durchführung von Forschungsprojekten) und o Wissenschaftsmanagement (Übernahme von Aufgaben in Fakultät/Institut), o (nur bei Anträgen aus der Medizin!): Bestätigung der Fakultät über die Freistellung von klinischen Verpflichtungen bei Förderung (siehe Anlage Regelung für Anträge von Medizinerinnen") o Betreuung der Nachwuchswissenschaftlerin durch Fakultät/Institut (Mentoringverhältnisse, o Statusgespräche, Leistungskontrolle), o Zusage der zuständigen Fakultät, die Nachwuchswissenschaftlerin auf ihrem o Qualifizierungsweg tatkräftig zu unterstützen, Bestätigung der Hochschulleitung, dass eine Anschlussförderung von der Hochschule gewährleistet wird und arbeits- oder personalrechtliche Probleme einer Förderung über die insgesamt beantragte Förderdauer nicht entgegenstehen; Expose des Habilitationsvorhabens und Bericht über den Stand der Vorarbeiten (ca. 10 Seiten DIN-A4, SchriftZ-größe Arial 12, 1,5-zeilig), inklusive Zeitplan und Zusammenfassung des Habilitationsvorhabens (ca. 1/2 Seite); ein Fachgutachten zur Person und zum Habilitationsvorhaben durch eine/n Hochschullehrer/in der antragstellenden Hochschule und ein weiteres externes Fachgutachten zum Arbeitskonzept (durch eine/n Gutachter/in von einer anderen Hochschule, einem anderen Forschungsinstitut); Fragebogen, erhältlich bei der Hochschulverwaltung oder auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit).

7 -3- Die Antragsunterlagen sind vollständig und - zur Erleichterung der Bearbeitung - sortiert in der o.g. Reihenfolge in 4-facher schriftlicher Ausfertigung (ein Originalsatz / 3 Sätze in Kopie) und in elektronischer Fassung (USB-Stick) einzureichen. 6. Vergabekommission: Die Auswahl erfolgt durch eine Vergabekommission, die vom Wissenschaftsministerium berufen wird. 7. Informationsmöglichkeiten; Interessentinnen können sich bei den Verwaltungen und der Gleichstellungsbeauftragten ihrer Hochschule und bei der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen, Frau Dr. Dagmar Höppel, Leiterin der Geschäftsstelle, Tel. 0711/ , hoeppel@lakog.uni-stuttgart.de, und Frau Martina Berenz, Tel. 0711/ , berenz@lakog.uni-stuttgart.de, über das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen informieren. Die Ausschreibung, die Richtlinien und der Fragebogen stehen auch auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit) zur Verfügung.

8 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST ff Chancen fördern feüro wümm-mwm m säöew'wümizmmewü Margarete von Wrangell-Habilitatlonsprogramm für Frauen" - Regelung für Anträge von Medizinerinnen - Bei Habilitationen für ein medizinisch-theoretisches Fach (ohne Facharztvoraussetzung)" ist die geförderte Antragstellerin von jeglichen Aufgaben in der (mittelbaren) klinischen Versorgung freizustellen, damit sich diese auf die Forschungstätigkeit kon zentrieren kann. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Fakultät über die Freistellung beizulegen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsver hältnisses nach TV-L EG 13 und ist insgesamt auf fünf Jahre - drei Jahre Förderung durch das MWK und den ESF sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hoch schule - begrenzt. Die Förderung von Beamtinnen ist nicht möglich. Voraussetzung für die Weiterförderung durch die Hochschule ist eine positive Stellungnahme durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuende Hochschullehrerin. Bei Habilitationen für ein medizinisch-klinisches Fach (mit Facharztvoraussetzung)" werden 50% einer TV-Ä EG I-Vollzeitstelle gefördert. Die Förderdauer verlängert sich dadurch auf vier statt drei Jahre. Darüber hinaus muss die Hochschule (Hochschul leitung) zusagen, dass sie aus eigenen Mitteln die Habilitandin auch für weitere zwei Jahre bis zum Abschluss der Habilitation fördert. Voraussetzung für die Weiterförde rung ist eine positive Stellungnahme durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuende Hochschullehrerin. Aus der Projektplanung muss hervorgehen, wann die Freistellungszeiten genommen werden. Es wird der jeweiligen Antragstellerin überlassen, ob die Freistellung (max. 50% der Vollzeitstelle nach TV-Ä EG I) perma nent oder blockweise genommen wird. Im jährlichen Zwischenbericht sind die Frei stellungszeiten nachzuweisen.

9 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST * ÿ * * * if '9 ESF Chancen fördern Eu^0F4:ts- mm m namm> wö «fmm Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen" 1. Antragstellerin Name, Vorname - Fragebogen - Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand Ggf. Namen und Geburtsdaten der Kinder Dienststellung / derzeitiges Beschäftigungsverhältnis (Entgeltgruppe): Befristet? ÿ Nein Ja von bis Finanzierung aus ÿ Haushalt der Hochschule oder ÿ Drittmittel? (bitte ankreuzen) Dienstliche Adresse Private Adresse Telefon -Kontakt Telefon -Kontakt

10 -2-2. Wissenschaftlicher und beruflicher Werdegang Hochschulreife (wann, wo?) Studium (Fächer, Studienorte, Studiendauer) Wissenschaftliche Prüfungen (wann, wo, Prädikat?) Titel der Dissertation: Verliehener akademischer Grad: Promotionsfach: Datum der Verteidigung, das als Datum der Promotion gilt: Gesamtprädikat der Promotion: Datum der Beendigung des Verfahrens (= Datum der Erfüllung der Veröffentlichungspflicht): Wissenschaftliche Tätigkeiten seit Abschluss des Studiums: Tätigkeiten außerhalb der Wissenschaft (Berufsausbildung, Berufstätigkeit); Wurden/werden Ihre wissenschaftlichen Arbeiten bereits durch Zuwendungen Dritter (öffentliche Hand, DFG, Stiftungen, Verbände, ESF und dergleichen) gefördert? Nein ÿ Ja, durch 3. Habilitationsvorhaben Thema (nur für Medizinerinnen: ÿ medizinisch-theoretisches Fach ÿ medizinisch-klinisches Fach Ausbildung zur Fachärztin angestrebt ÿ Nein ÿ Ja, geplantes Ende: ) Seit wann arbeiten Sie an diesem Habilitationsthema? Für welches Fach/Fachgebiet wird die Venia Legendi angestrebt? Derzeitige Finanzierung des Habilitationsvorhabens:

11 Welche Förderdauer wird insgesamt (MWK/ESF und Flochschule zusammen) beantragt? Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die Förderung im 1. Quartal 2017 beginnt. Von bis..20 Zahl der Monate insgesamt; Wo und unter wessen Leitung werden Sie während der Laufzeit der Förderung arbeiten? Haben Sie bereits an anderer Stelle einen Förderantrag zu ihrem Habilitationsvorhaben gestellt? ÿ Nein Ja, bei [Fördereinrichtung, beantragter Förderzeitraum, (zu erwartende) Entscheidung] Ich verpflichte mich, meine Hochschule und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ich bei einer anderen Fördereinrichtung einen Förderantrag einreiche oder das Habilitationsvorhaben abbreche. 4. Auslandsaufenthalt: Ist zur Durchführung des Habilitationsvorhabens ein Auslandsaufenthalt geplant? Nein ÿ Ja [wo, wann; welche Dauer] Kontaktadresse im Inland während des Auslandsaufenthaltes 5. Verpflichtung Ich verpflichte mich, jede Änderung gegenüber den Angaben in diesem Fragebogen unverzüglich meiner Hochschule und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schriftlich anzuzeigen. Ort, Datum Unterschrift

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