Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß

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1 Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr ) Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes Ausscheiden des Herrn Stadtrat Walter Leupold Nachrücken des Listennachfolgers OB Seggewiß trug folgenden Sachstandsbericht vor: Herr Stadtrat Walter Leupold verzog laut amtlicher Abmeldebestätigung am aus Weiden i.d.opf. Damit hat er die Wählbarkeit für ein Stadtratsmandat in Weiden i.d.opf. verloren. Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG verliert Herr Stadtrat Leupold daher sein Ehrenamt. Der vakante Sitz im Gremium muss gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG durch eine Entscheidung des Stadtrates über das Nachrücken eines Listennachfolgers nachbesetzt werden. Nach Auskunft des städtischen Wahlamtes ist Herr Karlheinz Beer als nächster Listennachfolger im Sinne des Art. 37 Abs. 1 GLKrWG anzusehen und in das Amt zu berufen, sofern er dieses annimmt. OB Seggewiß unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Der Amtsverlust von Herrn Stadtrat Walter Leupold wird festgestellt. Als Listennachfolger wird Herr Karlheinz Beer berufen. Beschluss: Der Amtsverlust von Herrn Stadtrat Walter Leupold wird festgestellt. Als Listennachfolger wird Herr Karlheinz Beer berufen. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

2 Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr ) Änderung in der Besetzung der Ausschüsse Ltd. Verw.Dir. trug folgenden Sachstandsbericht vor: Durch das Ausscheiden von Herrn Stadtrat Walter Leupold ergibt sich für die CSU- Stadtratsfraktion eine neue Besetzung der Ausschüsse. OB Seggewiß unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Folgende Änderung in der Besetzung der Ausschüsse wird beschlossen: 1. Hauptverwaltungs-, Umwelt- und Energiewendeausschuss Mitgl. : Blum Vierling Forster 1. Vertreter : Höher 2. Vertreter : Sperrer S. 3. Vertreter : Lukas 4. Vertreter : Nachtigall 5. Vertreter : Sperrer H. 6. Vertreter : Beer 7. Vertreter : Pausch 8. Vertreter : Bihler 9. Vertreter : Gollwitzer 2. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: Mitgl. : Pausch Nachtigall Gollwitzer 1. Vertreter : Lukas 2. Vertreter : Sperrer H. 3. Vertreter : Blum 4. Vertreter : Vierling 5. Vertreter : Höher 6. Vertreter : Beer 7. Vertreter : Gmeiner 8. Vertreter : Bäumler 9. Vertreter : Sperrer S. 3. Bau- und Planungsausschuss: Mitgl. : Lukas Bäumler Sperrer H. 1. Vertreter : Beer 2. Vertreter : Pausch 3. Vertreter : Bihler 4. Vertreter : Vierling

3 5. Vertreter : Gollwitzer 6. Vertreter : Forster 7. Vertreter : Blum 8. Vertreter : Nachtigall 9. Vertreter : Sperrer S. 4. Personalausschuss: Mitgl. : Nachtigall Bihler Gmeiner 1. Vertreter : Vierling 2. Vertreter : Sperrer S. 3. Vertreter : Blum 4. Vertreter : Höher 5. Vertreter : Beer 6. Vertreter : Gollwitzer 7. Vertreter : Forster 8. Vertreter : Pausch 9. Vertreter : Sperrer H. 5. Rechnungsprüfungsausschuss: Mitgl. : Pausch Sperrer H. 1. Vertreter : Nachtigall 2. Vertreter : Blum 3. Vertreter : Gollwitzer 4. Vertreter : Höher 5. Vertreter : Bihler 6. Vertreter : Vierling 6. Ferienausschuss: Mitgl. : Pausch Höher Blum 1. Vertreter : Lukas 2. Vertreter : Sperrer H. 3. Vertreter : Nachtigall 4. Vertreter : Gollwitzer 5. Vertreter : Bihler 6. Vertreter : Forster 7. Vertreter : Sperrer S. 8. Vertreter : Beer 9. Vertreter : Vierling 7. Wirtschaftsbeirat Mitgl. : Gmeiner 1. Vertreter : Gollwitzer 2. Vertreter : Blum 3. Vertreter : Vierling

4 8. Kliniken Nordoberpfalz AG: Hauptversammlung: Mitgl. : Pausch Leupold Höher Lukas (bis danach) Gollwitzer Vertreter: Blum Forster Gollwitzer Nachtigall Aufsichtsrat: Mitgl. : Leupold Pausch (bis danach) Gollwitzer Verbindungsstadträte der nachfolgend aufgeführten Gremien Kliniken Nordoberpfalz: Heimatring: Pausch Vierling StR Pausch merkte an, dass beim Bau- und Planungsausschuss noch die Namen der Herren Leupold gegen Gollwitzer getauscht werden müssten. OB Seggewiß dankte für den Hinweis und berichtete, dass dies bereits geändert wurde. Beschluss: Folgende Änderung in der Besetzung der Ausschüsse wird beschlossen: 1. Hauptverwaltungs-, Umwelt- und Energiewendeausschuss Mitgl. : Blum Vierling Forster 1. Vertreter : Höher 2. Vertreter : Sperrer S. 3. Vertreter : Lukas 4. Vertreter : Nachtigall 5. Vertreter : Sperrer H. 6. Vertreter : Beer 7. Vertreter : Pausch 8. Vertreter : Bihler 9. Vertreter : Gollwitzer 2. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: Mitgl. : Pausch Nachtigall Gollwitzer 1. Vertreter : Lukas 2. Vertreter : Sperrer H. 3. Vertreter : Blum 4. Vertreter : Vierling 5. Vertreter : Höher 6. Vertreter : Beer 7. Vertreter : Gmeiner 8. Vertreter : Bäumler 9. Vertreter : Sperrer S. 3. Bau- und Planungsausschuss:

5 Mitgl. : Lukas Bäumler Sperrer H. 1. Vertreter : Beer 2. Vertreter : Pausch 3. Vertreter : Bihler 4. Vertreter : Vierling 5. Vertreter : Gollwitzer 6. Vertreter : Forster 7. Vertreter : Blum 8. Vertreter : Nachtigall 9. Vertreter : Sperrer S. 4. Personalausschuss: Mitgl. : Nachtigall Bihler Gmeiner 1. Vertreter : Vierling 2. Vertreter : Sperrer S. 3. Vertreter : Blum 4. Vertreter : Höher 5. Vertreter : Beer 6. Vertreter : Gollwitzer 7. Vertreter : Forster 8. Vertreter : Pausch 9. Vertreter : Sperrer H. 5. Rechnungsprüfungsausschuss: Mitgl. : Pausch Sperrer H. 1. Vertreter : Nachtigall 2. Vertreter : Blum 3. Vertreter : Gollwitzer 4. Vertreter : Höher 5. Vertreter : Bihler 6. Vertreter : Vierling 6. Ferienausschuss: Mitgl. : Pausch Höher Blum 1. Vertreter : Lukas 2. Vertreter : Sperrer H. 3. Vertreter : Nachtigall 4. Vertreter : Gollwitzer 5. Vertreter : Bihler 6. Vertreter : Forster 7. Vertreter : Sperrer S. 8. Vertreter : Beer 9. Vertreter : Vierling 7. Wirtschaftsbeirat Mitgl. : Gmeiner 1. Vertreter : Gollwitzer 2. Vertreter : Blum

6 3. Vertreter : Vierling 8. Kliniken Nordoberpfalz AG: Hauptversammlung: Mitgl. : Pausch Leupold Höher Lukas (bis danach) Gollwitzer Vertreter: Blum Forster Gollwitzer Nachtigall Aufsichtsrat: Mitgl. : Leupold Pausch (bis danach) Gollwitzer Verbindungsstadträte der nachfolgend aufgeführten Gremien Kliniken Nordoberpfalz: Heimatring: Pausch Vierling Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

7 Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr ) Tiefbauamt Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Ortsstraßen Verfügung zur Einziehung der Kasernenstraße Baudirektor Bohm trug folgenden Sachstandsbericht vor: Der Beschluss des Stadtrates vom (Beschluss-Nr. 9), dass die Kasernenstraße auf Grund von Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls eingezogen werden soll, wurde nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG am ortsüblich (siehe dazu auch Amtsblatt Nr. 2 vom ) angekündigt. Kasernenstraße (Fl.Nr und Fl.Nr. 5320/1 Gemarkung Weiden), beginnend an der Frauenrichter Straße und endend an der Königsberger Straße, Länge: 405 m. Einwendungen gegen die Einziehung wurden im Rahmen der Ankündigung nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG nicht erhoben. Baudirektor Bohm unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Gemäß Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz wird somit die Einziehung der Kasernenstraße (Fl.Nr und Fl.Nr. 5320/1 Gemarkung Weiden), beginnend an der Frauenrichter Straße und endend an der Königsberger Straße, auf einer Länge von 405 m verfügt. Beschluss: Gemäß Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz wird somit die Einziehung der Kasernenstraße (Fl.Nr und Fl.Nr. 5320/1 Gemarkung Weiden), beginnend an der Frauenrichter Straße und endend an der Königsberger Straße, auf einer Länge von 405 m verfügt. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

8 Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr ) Stationsoffensive Bayern Neuer Haltepunkt Weiden-Nord Baudirektor Bohm trug folgenden Sachstandsbericht vor: Im Rahmen der Stationsoffensive Bayern bereitet die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbh (BEG) in Abstimmung u.a. mit den betroffenen Kommunen die weitere Konkretisierung möglicher neuer Haltepunkte vor. Innerhalb des Stadtgebietes Weiden sind demnach zwei neue Haltepunkte vorgesehen (Weiden-Nord/ Hammerweg sowie Weiden-West/ Rehbühl). Für den geplanten Haltepunkt Weiden-Nord liegt nun eine Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) vom vor, die von allen Beteiligten unterzeichnet werden soll. Hieraus ergeben sich für die Stadt Weiden i.d.opf. neben den zu erwartenden positiven Auswirkungen auf den Stadtteil durch die neue Erreichbarkeit für Bahnnutzer insbesondere auch Verpflichtungen im Bereich von 1. Umfeldmaßnahmen (2.2) es sind im Bereich der Bahnsteigzugänge überdachte Fahrradabstellanlagen in ausreichender Dimensionierung zu erstellen, die bestehende Bushaltestelle Ulmenweg wird nach Möglichkeit näher an die Fußgängerunterführung gelegt. Aus Sicht der Verwaltung erscheinen diese Maßnahmen u.a. im Hinblick auf zu erwartende investive Pflichten vertretbar und angemessen; Planungen und Kostenermittlungen liegen jedoch noch nicht vor. 2. Busanpassung (2.3) fahrplanmäßige Abstimmung der am geplanten Haltepunkt haltenden Züge mit der Stadtbuslinie 1 zwischen dem Freistaat sowie der Stadt Weiden. Freistaat und Stadt Weiden werden hierfür gesonderte Verträge abschließen. Eine sinnvolle Wartezeiten minimierende fahrplanmäßige Verknüpfung der Stadtbuslinie 1 mit den am geplanten Haltepunkt verkehrenden Zügen erscheint aus Sicht der Verwaltung nur sehr schwer, d.h. unter hohem finanziellen Aufwand umsetzbar. Diese Kosten sind durch den Vertragspartner zu tragen. Konkrete vertragliche Vereinbarungen bleiben den Verhandlungen zwischen Freistaat sowie Stadt vorbehalten. Auf die kompletten Unterlagen zur VAST in der Anlage wird verwiesen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Entscheidung (der geplante Haltepunkt Weiden-Nord befindet sich in der ersten Investitionstranche) war eine vorherige Beratung im Bau-/ und Planungsausschuss sowie eine Beschlussfassung im laut Geschäftsordnung zuständigen HVA/ UEA aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Baudirektor Bohm unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Mit dem vorliegenden Sachstandsbericht besteht Einverständnis. Der Stadtrat gibt seine Zustimmung, dass der Oberbürgermeister die Verkehrliche Aufga-

9 benstellung (VAST) vom für die Stadt Weiden i.d.opf. mit unterzeichnet. Im Rahmen der gemäß Ziffer 2.3 der VAST bzgl. der Busanpassung gesondert zu führenden Verhandlungen ist darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich des Stadtlinienverkehrs (Linienführung sowie Taktzeiten) nur solche Änderungen möglich sind, welche das Gesamtsystem bestehen lassen. Beschluss: Mit dem vorliegenden Sachstandsbericht besteht Einverständnis. Der Stadtrat gibt seine Zustimmung, dass der Oberbürgermeister die Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) vom für die Stadt Weiden i.d.opf. mit unterzeichnet. Im Rahmen der gemäß Ziffer 2.3 der VAST bzgl. der Busanpassung gesondert zu führenden Verhandlungen ist darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich des Stadtlinienverkehrs (Linienführung sowie Taktzeiten) nur solche Änderungen möglich sind, welche das Gesamtsystem bestehen lassen. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

10 Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr ) Errichtung einer Containerumschlagsanlage für den Kombinierten Verkehr Schiene / Straße (KLV) in Weiherhammer im Rahmen des dort geplanten Güterverkehrszentrums (GVZ). Sachstandsbericht zum Stand des Förderantragsverfahrens. Positiver Standortklärungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamtes. folgender Beschluss gefasst: Baudirektor Bohm trug folgenden Sachstandsbericht vor: 2014 beauftragten die Gemeinde Weiherhammer (federführend) und die Stadt Weiden i.d.opf. (zuschussgebend) die Fa. Railistics GmbH, Wiesbaden, mit ersten Untersuchungen zur Errichtung einer KLV-Anlage bzw. mit der Entwicklung eines GVZ. Diese Machbarkeitsstudie schloss mit dem eindeutigen Ergebnis ab, dass genügend Transportpotenziale, aber auch genügend Nachfragen in der Region Nordoberpfalz vorhanden sind, die ein KLV- Terminal auslasten. In Gestalt der auf dem Flachglaswerksgelände der Fa. Pilkington Deutschland AG vorhandenen Gleisinfrastruktur (800 m Nutzlängen) im Industriegebiet Weberschlag der Gemeinde Weiherhammer finden sich dort optimale Voraussetzungen für eine solche Containerumschlagsanlage. Basierend auf diesen Ergebnissen beauftragten die beiden projektentwickelnden Kommunen Mitte 2015 die Fa. Railistics GmbH mit der Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen nach der Richtlinie des Bundes zur Förderung von Umschlagsanlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen. Weil der Freistaat Bayern im Einklang mit dem Bund das verkehrspolitische Ziel verfolgt, möglichst viel Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, beteiligt er sich mit 50 % an den im Planfall Weiherhammer entstehenden Förderantrags-Erstellungskosten. Das Förderverfahren selbst gliedert sich in in zwei Abschnitte, nämlich zum Ersten in die Klärung der Standortfrage ( Ist der KLV- bzw. GVZ-Standort überhaupt geeignet? ) und zum Zweiten in den sogenannten Hauptantrag ( Ist der KLV- bzw. GVZ-Standort zuschussfähig? Wenn ja, mit welcher Förderquote? ). Die Gemeinde Weiherhammer reichte den Antrag auf Klärung der Standortfrage am beim hierfür zuständigen Eisenbahn-Bundesamt in Bonn ein. Standortklärung bedeutet im Planfall Weiherhammer insbesondere, ob dieser Standort in Konstellation mit benachbarten Containerumschlagsanlagen etwa in Hof, in Wiesau, in Nürnberg oder in Regensburg als förder- und insofern als realisierungswürdig anzusehen ist. Mit Schreiben vom entschied das Eisenbahn-Bundesamt die Standortfrage positiv pro Weiherhammer und erkannte diesen KLV- bzw. GVZ-Standort als förderwürdig an. Damit ist eine erste, entscheidende Hürde für das GVZ Weiherhammer genommen. Die Gemeinde Weiherhammer und die Stadt Weiden i.d.opf. sind sich einig, dass nun der Zeitpunkt gekommen ist, das GVZ-Projekt in Weiherhammer offiziell zu machen. Die Gemeinde Weiherhammer berichtete hierüber öffentlich im Gemeinderat am Dem schließt sich die Stadt Weiden nun in dieser öffentlichen Stadtratssitzung an. Nun gilt es, den Förderfolgeantrag zügig zu erarbeiten. Demgemäß werden derzeit wiederum durch die Fa. Railistics GmbH die Unterlagen für den Hauptantrag erstellt. Die städtischen Gremien bewilligten bereits den hierfür erforderlichen, auf die Stadt Weiden entfallenden und

11 an die Gemeinde Weiherhammer weiterzureichenden Mitfinanzierungsanteil. Auf Basis des Hauptantrags kann dann rechtsverbindlich entschieden werden, ob tatsächlich ein Zuschuss zur Errichtung der KLV-Anlage gewährt wird, und, wenn ja, wie hoch diese Förderung ausfallen soll. Nach der nun erfolgten positiven Klärung der Standortfrage soll der Hauptantrag zeitnah beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Sobald hierzu ein Bescheid ergeht, wird die Verwaltung wieder berichten. Baudirektor Bohm unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Der Bericht der Verwaltung sowie der Standortklärungsbescheid des Eisenbahn- Bundesamtes (vgl. Anlage) dienten zur Kenntnis. Beschluss: Der Bericht der Verwaltung sowie der Standortklärungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamtes (lag dem Plenum vor) dienten zur Kenntnis. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

12 Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr ) Beteiligungsmanagement; Änderung des Gesellschaftsvertrages der Max-Reger- Congress&Event GmbH; Ergänzung des Beschlusses Nr. 19 des Stadtrates vom StKin Taubmann trug folgenden Sachstandsbericht vor: Mit Handelsregistereintrag vom hat sich das Stammkapital der Max-Reger Congress&Event GmbH verändert. Diese Veränderung muss im Zuge der notariellen Beurkundung der Neufassung des Gesellschaftsvertrags wiederspiegeln. Deshalb ist unter Einbeziehung des Gesellschaftsvertragsbeschlusses des Stadtrates vom unter Beschluss Nr. 19, der 4 des Gesellschaftsvertrags wie folgt zu ändern: 4 Stammkapital und Geschäftsanteile (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ,00 Euro (i. W. sechsundzwanzigtausend Euro). (2) Hiervon haben übernommen: Bei Gründung die Stadt Weiden i.d.opf. eine Einlage von ,00 Euro und im Rahmen der Kapitalerhöhung auf ,00 Euro die Stadt Weiden i.d.opf. eine Einlage von 1.000,00 Euro. (3) Die Einlage der Stadt Weiden i.d.opf. wurde in Form einer Bareinlage erbracht, die in voller Höhe eingezahlt wurde (Geschäftsanteil Nr. 1). Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Bildung eines neuen Geschäftsanteils in Höhe von nominell 1.000,00 Euro (Geschäftsanteil Nr.2), der in voller Höhe durch Sacheinlage erbracht wurde. Die Sacheinlage wurde in der Weise erbracht, dass die Stadt Weiden i.d.opf. ihren nicht im Handelsregister eingetragenen Regiebetrieb Max-Reger-Halle in die Gesellschaft im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme eingebracht hat. Der neue Geschäftsanteil ist gemäß dem geschlossenen Ausgliederungsvertrag ab dem 01.April 2015 voll am Gewinn beteiligt. Soweit der Wert der Einlage höher ist als der neue Geschäftsteil, wird dieser Wert nicht vergütet, sondern der Kapitalrücklage gutgeschrieben. (4) Die Aufnahme neuer Gesellschafter sowie die Verfügung über Geschäftsanteile, insbesondere die Abtretung oder Verpfändung und die Veränderung des Gesellschafterkapitals sind nur mit Zustimmung des Gesellschafters zulässig. Der übrige Satzungsentwurf bleibt unverändert. StKin Taubmann unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Der Änderung des 4 des Gesellschaftsvertrags in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt. Die übrigen Regelungen des Gesellschaftsvertrags wie im Beschluss des Stadtrates vom unter Beschluss Nr. 19 beschlossen, bleiben davon unberührt. Oberbürgermeister Kurt Seggewiß wird zu einer entsprechenden Beschlussfassung und notariellen Beurkundung ermächtigt. Beschluss:

13 Der Änderung des 4 des Gesellschaftsvertrags in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt. Die übrigen Regelungen des Gesellschaftsvertrags wie im Beschluss des Stadtrates vom unter Beschluss Nr. 19 beschlossen, bleiben davon unberührt. Oberbürgermeister Kurt Seggewiß wird zu einer entsprechenden Beschlussfassung und notariellen Beurkundung ermächtigt. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

14 Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr ) Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom Rückbau der städtischen Grünflächen Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprozesses beschloss der Stadtrat in einer Sondersitzung am u. A. auch Kosteneinsparungen durch Vereinfachung der Grünanlagen: 1) Umstellung der Kriegsgräber im Stadtfriedhof auf Dauerbegrünung 2) Rückschnitt bzw. wo unvermeidbar, Entfernung von Grünbewuchs und Bäumen... 3) Entfall des Sommer- und Winterflors in öffentlichen Park- und Grünanlagen 4) Rückbau von Rosenbeet-, Strauch-, und Bodendeckerflächen. Wir stellen den Antrag, dass die Verwaltung folgende Sachverhalte zum Rückbau der Grünanlagen darstellt: 1) Stand der Umsetzung des Flächenrückbaus; welche Flächen wurden wie zurückgebaut/ verändert? 2) Welche Flächen sind noch für den Rückbau/ Veränderung im Rahmen der Kosteneinsparung vorgesehen? 3) welche internen und externen Kosten sind bisher aufgelaufen und welche sind für die noch geplanten Veränderungen zu erwarten? 4) Welche Einsparungen in welcher Form und Höhe wurden bisher wie erreicht und welche werden wann aufgrund welcher Maßnahmen erwartet? Begründung: Bürger fragen nach der Sinnhaftigkeit der Veränderungen und zweifeln den Nutzen an. Zur weiteren Begründung bitte ich, mir das Wort zu erteilen. Baudirektor Bohm trug folgenden Sachstandsbericht vor: Der Rückbau von städtischen Grünflächen zur Haushaltskonsolidierung war Teil des Beschlusses Nr. 105 des Stadtrates vom Der gegenwärtige Stand des Rückbaus und der damit verbundenen Einsparungen stellt sich wie folgt dar: Die internen und externen Kosten, welche bislang für den Rückbau bzw. die Veränderung von Grünflächen aufgelaufen sind betragen ,53. Für die noch vorgesehenen Maßnahmen (s. Anlage) werden ca. 140 T eingeplant. Durch die bisherigen Rückbau- bzw. Veränderungsmaßnahmen konnten ca. 54 T p.a. in Form von geringeren Ausgaben bei der internen Personalverrechnung eingespart werden. Hierzu wird auf den Beschluss Nr. 80 des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom verwiesen, aus dem Planstelleneinsparungen im Bereich Grün ersichtlich sind. Das Konzept zur Grünflächenoptimierung ebenfalls beschlossen am befindet sich in der Bearbeitung. Ausgehend von den Annahmen des Jahres 2013 wird im Bereich des Rückbaus bzw. der Veränderung von Grünflächen (s. Anlage) und dem teilweisen Verzicht auf Sommer- und Winterflor in öffentlichen Park- und Grünanlagen eine jährliche Ersparnis in Höhe von ca. 130 T prognostiziert. Die Maßnahmen werden noch bis einschließlich 2018 reichen; nach Abschluss aller Rückbauten und dem Erreichen der gemessen an den Vorgaben aus 2013

15 vollen Einsparsumme wird nochmals berichtet. Baudirektor Bohm unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme. Beschluss: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

16 Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr ) Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen vom Errichtung eines Sonderausschusses zur weiteren Entwicklung der Innenstadt Mit Ihrer Initiative zur Einrichtung einer Lenkungsgruppe bleibt die Weidener Innenstadt im Fokus der Stadtentwicklungsplanung. Wichtig ist es unserer Ansicht nach, möglichst frühzeitig belastbare Ergebnisse im Beratungs- und Beschlusssystem der Stadt zu erzielen. Dabei muss bestmögliche Transparenz erreicht werden. Wir sehen die Fragestellungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung unseres Stadtzentrums ähnlich, wie sie im Sachstandsbericht der Verwaltung zur Bildung einer Lenkungsgruppe dargestellt sind (Ausweitung der Fußgängerzone/Innenstadtspange, Areal der Naabwiesen-Parkflächen, Zukunft Realschulen in der Innenstadt, Weiterentwicklungskonzepte für bestehende Einkaufsbereiche, Barrierefreiheit in der Fußgängerzone, künftige Verkehrsachsen). Jedoch halten wir die Notwendigkeit eines Sonderausschusses wegen der großen Bedeutung der Innenstadtentwicklung für unverzichtbar, ferner sind bestehende Ausschüsse bereits heute regelmäßig mit vielen Tagesordnungspunkten überladen, so dass die notwendige Zeit für weitere Themen oft fehlt wie z.b. im Bau- und Planungsausschuss. Ein Sonderausschuss hat darüber hinaus eine deutlich höhere demokratische Legitimation als eine Lenkungsgruppe. Der Sonderausschuss weitere Innenstadtentwicklung tagt unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters oder einem seiner beiden Stellvertreter. Entsprechend dem Art. 52 BayGO gibt es öffentliche Beratungsgegenstände und nichtöffentliche. Zu den Beratungen des Sonderausschusses können nach Bedarf Vertreter verschiedener Fachbereiche der Verwaltung sowie externe Dritte hinzugezogen werden. Wir beantragen deshalb: 1. Auf Grundlage des 8 der "Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Weiden i.d.opf" wird ein Sonderausschuss des Stadtrates zur weiteren Entwicklung der Innenstadt gebildet. 2. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag mit den Zuständigkeiten des Sonderausschusses. 3. Die Ausschussbesetzung mit 10 Stadtratsmitgliedern erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung Ltd. Verw.Dir. Leibl trug folgenden Sachstandsbericht vor: Auch nach Baubeginn der Stadtgalerie und nach Projektstart Wittgarten-Durchstich bleibt die Weidner Innenstadt im Fokus der Stadtentwicklungsplanung. Folgende bereits aufgeworfene Fragen seien hierfür beispielhaft genannt: Innenstadtspange als Fußgängerzone? Zukunft des Realschulgeländes? Verlegung des ZOB? Zukunft des nordwestlichen Naabwiesen-Areals) Reattraktivierung der Max-Reger-Straße? Barrierefreimachung des Oberen und Unteren Markts? Besondere Aufmerksamkeit genießen naturgemäß die in diesem Bereich befindlichen Grundstücke in Stadteigentum. Bei den Etatberatungen für den Haushalt 2016 wurde die externe Vergabe eines umfangreichen Masterplans Innenstadt (INTISEK) verworfen. Somit bleibt Gremien und Verwaltung nur die Möglichkeit, die weitere Innenstadtentwicklung mit knappen Bordmitteln zu betreiben. Hierbei kommt dem konstruktiven Dialog zwischen Stadtrat und Verwaltung eine Schlüsselrolle zu. Die Verwaltung schlug diesbezüglich im Bau- und Planungsausschuss die Einrichtung einer Lenkungsgruppe vor.

17 Die Stadtratsfraktionen der CSU, Bürgerliste und B 90/Die Grünen beantragten parallel zu diesem Vorschlag folgendes: 1. Auf Grundlage des 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Weiden i.d.opf. wird ein Sonderausschuss des Stadtrates zur weiteren Entwicklung der Innenstadt gebildet. 2. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag mit den Zuständigkeiten des Sonderausschusses. 3. Die Ausschussbesetzung mit 10 Stadtratsmitgliedern erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung. 1. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Beantragt wurde die Bildung eines vorberatenden Ausschusses nach 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Die weitere Beurteilung richtet sich daher nach Art. 32 Abs. 1 BayGO. Für die Bildung eines vorberatenden Sonderausschusses ist ein Stadtratsbeschluss nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich. Insoweit obliegt es dem Stadtrat allein, einen solchen Ausschuss zu bilden, der sich mit Fragen zur künftigen Entwicklung der Innenstadt beschäftigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlüsse eines rein vorberatenden Sonderausschusses nicht bindend sind. Bezüglich ihrer rechtlichen Qualität unterscheiden sich die vorberatenen Empfehlungen des Sonderausschusses damit nicht von den Empfehlungen einer Lenkungsgruppe. Die Verwaltung ist an den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gem. Art. 61 BayGO gebunden. Im Hinblick auf diesen Grundsatz muss erwähnt werden, dass die Einrichtung eines Sonderausschusses im Vergleich zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lenkungsgruppe höhere Kosten verursacht. Auf die Regelungen des Art. 20 a BayGO, wie des 4 der GemeindeVerfRS wird hiermit hingewiesen. Ltd. Verw.Dir. Leibl unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Der beantragte Sonderausschuss zur weiteren Entwicklung der Innenstadt wird abgelehnt. Beschluss: Der beantragte Sonderausschuss zur weiteren Entwicklung der Innenstadt wird abgelehnt. Diesen Beschlussvorschlag Der beantragte Sonderausschuss zur weiteren Entwicklung der Innenstadt wird abgelehnt lehnte das Plenum mehrheitlich ab: (24 : 14) Beschluss: 1. Auf Grundlage des 8 unserer Geschäftsordnung wird ein Sonderausschuss des Stadtrates zur Innenstadtentwicklung eingerichtet. Dieser befasst sich ausschließlich mit der Innenstadtentwicklung, in einem räumlich begrenzten Bereich.

18 2. Der räumliche Umgriff der Innenstadt wird mittels eines Planes definiert und durch Beschluss festgelegt. Für diesen Bereich ist dem Bau- und Planungsausschuss die Zuständigkeit zu entziehen. 3. Die entsprechenden Änderungen in der Geschäftsordnung werden dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zum Beschluss vorgelegt. 4. Die Ausschussbesetzung mit 10 Stadtratsmitgliedern erfolgt ebenso in der nächsten Sitzung des Stadtrates. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

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