Allgemeine Grundsätze
|
|
- Maximilian Lennart Böhme
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO) Vom 12. August 2009 Auf Grund von 3 Abs. 2 Nr. 1 des Landesheimgesetzes (LHeimG) vom 10. Juni 2008 (GBl. S. 169) wird im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium verordnet: 1 Allgemeine Grundsätze (1) Die Gestaltung der Bau- und Raumkonzepte von Heimen im Sinne von 1 Abs. 1 LHeimG muss sich vorrangig an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität orientieren. Dies schließt das Recht auf eine geschützte Privat- und Intimsphäre der Bewohner von Heimen mit ein. (2) Heime sind in erster Linie Wohnraum. Dieser umfasst individuell und gemeinschaftlich genutzte Bereiche, die zusammen Wohneinheiten bilden. Wohneinheiten sind entweder Wohnungen entsprechend den Regelungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg, die mit dem Ziel einer möglichst selbständigen Haushaltsführung genutzt werden, oder Wohngruppen, die individuell genutzte Privatbereiche (Bewohnerzimmer) sowie die direkt mit diesen verbundenen, gemeinsam genutzten Wohnflächen umfassen und vorwiegend von Personen genutzt werden, die auch mit Unterstützung zu einer selbständigen Haushaltsführung nicht in der Lage sind. (3) Die Bau- und Raumkonzepte der Heime sollen so gestaltet werden, dass sie den Bestrebungen zur Normalisierung der Lebensumstände in stationären Einrichtungen entsprechen. In den Heimen soll den Bewohnern grundsätzlich die in Privathaushalten übliche und ansonsten, soweit notwendig, eine an körperliche und kognitive Einschränkungen angepasste oder anpassbare Wohnraumausstattung zur Verfügung stehen. (4) Die Bau- und Raumkonzepte der Heime müssen weiterhin so gestaltet werden, dass den jeweils besonderen Bedürfnissen unterschiedlicher Bewohnergruppen im Hinblick auf Selbständigkeit und Sicherheit Rechnung getragen wird. Dies schließt insbesondere Barrierefreiheit und sonstige Maßnahmen ein, die eine selbständige und sichere Nutzung von Wohnräumen, die Teilnahme am Gemeinschaftsleben sowie die Orientierung im Heimbereich ermöglichen oder erleichtern. 2 Standort und Einrichtungsgröße (1) Die Weiterentwicklung der stationären Infrastruktur soll grundsätzlich durch wohnortnahe, gemeinde- und stadtteilbezogene Angebote mit überschaubaren Einrichtungsgrößen erfolgen. (2) Die Einrichtungsgrößen sollen sich an dem in Absatz 1 formulierten Grundsatz orientieren und an einem Standort 100 Heimplätze nicht überschreiten.
2 (3) Die Standorte stationärer Einrichtungen sollen möglichst zentral in der Gemeinde oder im Stadtteil liegen, sicher und barrierefrei erreichbar und gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sein. 3 Individuelle Wohnbereiche (1) Soweit Heime keine Wohnungen zur individuellen Nutzung bereitstellen, muss für alle Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen. Um Wünschen nach räumlicher Nähe im Individualbereich entsprechen zu können, soll ein möglichst hoher Anteil der Einzelzimmer so gestaltet werden, dass jeweils zwei nebeneinanderliegende Zimmer zu einer Nutzungseinheit zusammengeschlossen und von zwei Personen gemeinsam genutzt werden können. (2) Bei den Bewohnerzimmern in Wohngruppen muss die Zimmerfläche ohne Vorraum mindestens 14 m 2 oder einschließlich Vorraum mindestens 16 m 2 sowie die lichte Raumbreite mindestens 3,2 m betragen. Vorflure und Sanitärbereiche zählen nicht zur notwendigen Zimmerfläche im Sinne von Satz 1. (3) Vorflure umfassen abgegrenzte Flächen zwischen den Gemeinschafts- und Individualbereichen und dienen in der Regel der Erschließung von zwei Zimmern und eines gemeinsamen Sanitärbereiches. Vorräume umfassen die Durchgangsfläche zwischen Zimmerzugang und Hauptwohnfläche der Zimmer und bilden in der Regel gleichzeitig auch die notwendige Bewegungsfläche vor den von den Zimmern direkt zugänglichen Sanitärräumen. (4) In Wohngruppen in bestehenden Heimen muss jeweils bis zu zwei Bewohnerzimmern und in neu errichteten Heimen jedem Bewohnerzimmer direkt ein Sanitärbereich mit Waschtisch, Dusche und WC zugeordnet sein, sofern nicht zwei Zimmer zu einer Einheit im Sinne des Absatz 1 durch einen Vorflur miteinander verbunden sind. Bei Heimen, die in Wohnungen untergliedert sind, müssen in den Wohnungen für jeweils bis zu 4 Personen ein Waschtisch, eine Dusche und ein WC verfügbar sein. (5) Bei der Gestaltung der Individualbereiche soll den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner so weit wie möglich entsprochen werden. Dies gilt auch für die Verwendung eigener Möbel und sonstiger persönlicher Ausstattungsgegenstände. 4 Gemeinschaftsbereiche (1) Sofern nicht Wohnungen die Wohneinheiten im Heimbereich bilden, muss die Bildung von Wohngruppen möglich sein. In Wohnungen sollen nicht mehr als acht und in Wohngruppen höchstens 15 Bewohner aufgenommen werden. (2) Das Raumkonzept von Wohngruppen schließt neben Bewohnerzimmern insbesondere gemeinschaftlich genutzte Aufenthaltsbereiche ein. Die Wohnfläche dieser Aufenthaltsbereiche darf 5 m 2 pro Bewohner nicht unterschreiten. Bis zu einem Drittel dieser Fläche kann auch auf Aufenthaltsbereiche für regelmäßige gruppenübergreifende Aktivitäten
3 außerhalb der Wohngruppen entfallen. In den Wohngruppen sollen darüber hinaus eine Küche, ein Hauswirtschaftsraum und ausreichend Abstellflächen vorhanden sein. (3) In Heimen, bei denen die Notwendigkeit einer pflegerischen Versorgung in der Regel ausschlaggebend für einen Heimeintritt ist (Pflegeheimen), müssen in den Wohngruppen oder in deren unmittelbarer Nähe die notwendigen Funktions- und Arbeitsräume vorhanden sein. Sofern die Anforderungen nach 3 Abs. 4 erfüllt sind, ist in Pflegeheimen pro Einrichtung ein für alle Bewohner gut erreichbares Pflegebad ausreichend. (4) Soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, soll im gesamten Wohnbereich jederzeit ein den Bewohnerbedürfnissen entsprechendes Raumklima wie auch eine gute Beleuchtung gewährleistet werden. Anzustreben ist eine möglichst natürliche Belichtung und eine helle gleichmäßige Beleuchtung in den Wohnbereichen. Insbesondere für die Wohngruppenbereiche von Pflegeheimen müssen geeignete Be- und Entlüftungskonzepte bestehen. (5) Heime beziehungsweise Wohngruppen innerhalb von Heimen sollen über einen ausreichend großen, geschützten und von mobilen Bewohnern selbständig nutzbaren Außenbereich (Garten, Terrasse oder Gemeinschaftsbalkon) verfügen. Geschlossene Heimbereiche müssen über einen direkt von diesem Bereich aus zugänglichen Außenbereich verfügen. 5 Auswirkungen auf die Finanzierung und Förderung von Heimen (1) Aus der Umsetzung der Regelungen dieser Verordnung ergeben sich für die Heime betriebsnotwendige Investitionskosten, die über die Heimentgelte bzw. Mieten refinanziert werden können. Soweit insofern den Bewohnern Kosten in Rechnung gestellt werden, muss dies dem Grundsatz einer leistungsgerechten Vergütung entsprechen und darf dies bei gleicher Leistung grundsätzlich nicht nach Kostenträgern differenziert werden. (2) Sofern sich bei nach Landesrecht geförderten Einrichtungen durch die Anpassung an die Anforderungen dieser Verordnung förderschädliche Abweichungen bezüglich der ursprünglichen Förderbedingungen ergeben, soll dies in der Regel nicht zur Rückforderung von Fördermitteln führen. 6 Geltung, Übergangsregelungen (1) Die Regelungen dieser Verordnung gelten für Heime, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung ihren Betrieb neu aufnehmen. Sie gelten weiterhin, soweit technisch durchführbar und wirtschaftlich vertretbar, ab diesem Zeitpunkt im Falle der Wiederaufnahme oder der Fortführung des Betriebs bestehender Einrichtungen nach Sanierungsoder Umbaumaßnahmen, die in erheblichem Umfang die Gestaltung des Raumkonzeptes betroffen und insofern auch die Höhe der Heimentgelte beeinflusst haben.
4 (2) Sie gelten ansonsten für bestehende Heime nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren. Diese Frist kann auf bis zu 25 Jahre nach erstmaliger Inbetriebnahme oder erneuter Inbetriebnahme nach grundlegenden, entgeltrelevanten Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen verlängert werden. (3) Die Übergangsregelungen nach Absatz 2 gelten sinngemäß für bereits laufende Baumaßnahmen sowie für konkret geplante Vorhaben, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine baureife Planung vorliegt. (4) Bereits während der Übergangsfristen ist, soweit wirtschaftlich vertretbar, der Abbau von Doppelzimmern anzustreben. Sofern im Rahmen der Übergangsregelungen Bewohnerzimmer noch mit zwei Personen belegt werden, müssen diese jedoch spätestens nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren mindestens eine Wohnfläche von 22 m 2 (ohne Vorflur, Vorraum und Sanitärbereich) aufweisen. (5) Sofern in bestehenden Einrichtungen die Anforderungen nach 3 Abs. 4 technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar sind und deshalb ohne zeitliche Befristung Ausnahmen zugelassen werden, müssen spätestens nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren auf allen Wohnebenen mindestens für jeweils bis zu vier Bewohner ein WC und für jeweils bis zu 15 Bewohner ein an die besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Bewohner angepasstes Gemeinschaftsbad vorhanden sein. (6) Die Belegung von Bewohnerzimmern mit mehr als zwei Personen ist nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nicht mehr zulässig. 7 Ausnahmeregelungen Die nach dem Landesheimgesetz möglichen Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen dieser Verordnung können insbesondere angewandt werden 1. für Heime mit weniger als 15 Plätzen, die als selbständig wirtschaftende Wohngemeinschaften betrieben werden und die räumlich nicht mit weiteren Heimbereichen verbunden sind, 2. für Wohnbereiche innerhalb von Heimen mit einem speziellen Betreuungskonzept für immobile schwerstpflegebedürftige Personen, die vollständig von fremder Hilfe abhängig sind und die von sich aus keine soziale Interaktion mehr eingehen beziehungsweise aufrechterhalten können, 3. für Heime, die Menschen mit Behinderungen aufnehmen und deren speziell auf diese Behinderungen abgestimmtes Betreuungskonzept nur mit Abweichungen von den Regelungen dieser Verordnung umgesetzt werden kann. 8 Inkrafttreten
5 Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft. Stuttgart, den 12. August 2009 DR. STOLZ
--- Heimgesetze und Urteile Ein Service der BIVA e.v. ---
--- Heimgesetze und Urteile Ein Service der BIVA e.v. www.biva.de --- Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LHeimBauVO Ausfertigungsdatum: 18.04.2011 Gültig ab: 01.09.2009 Dokumenttyp: Verordnung
MehrWohnstättenleiterkonferenz Mülheim an der Ruhr
Wohnstättenleiterkonferenz Mülheim an der Ruhr Tisch 9 Wohnqualität Herbert Frings, Thomas Bär 1 Wohn- und Teilhabegesetz (In Kraft getreten 16.10.2014) Teil 2, Kapitel 1 Einrichtungen mit umfassenden
MehrGerne nehmen wir nun die Gelegenheit wahr, im Rahmen der Anhörung der geplanten Verordnung Stellung zu beziehen.
Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden- Württemberg zur baulichen Gestaltung von Heimen in Baden-Württemberg (LHeimBauV) Az.: 34-5031.16-2 Schreiben vom
MehrB. II. 1. Menschen mit Behinderung
LBO 010 Änderungen LBO Novelle 015 B. II. 1. Menschen mit Behinderung a) Erweiterung des Anwendungsbereichs der Barrierefreiheit von Wohnungen 1 In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen
MehrErmessenslenkende Richtlinien zur Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO)
Ermessenslenkende Richtlinien zur Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) Eigentlich in jedem Heim Einzelzimmer dann vielleicht doch wieder nicht oder wenn doch, dann nicht gleich Hartmut Vöhringer Übergangsfrist
MehrNeue Bauvorschriften für Pflegeheime Chancen oder Risiken für Eigentümer? Immobiliennetzwerk Rhein-Neckar Heidelberg, 10. Mai 2017
Neue Bauvorschriften für Pflegeheime Chancen oder Risiken für Eigentümer? Immobiliennetzwerk Rhein-Neckar Heidelberg, 10. Mai 2017 Rechtliche Grundlagen Rahmenbedingungen Rechtliche Grundlagen Gesetze,
MehrWohnpark Bürgerbusch. Hausgemeinschaften
Wohnpark Bürgerbusch Hausgemeinschaften Wohnpark Bürgerbusch gewohntes Leben in neuen Räumen Der Prozess des Altwerdens und die Gestaltung des Lebens im Alter stellt eine besondere Aufgabe für Menschen
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Verzeichnisse 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 2 Medizinische Grundlagen 2.1 Alter und Bevölkerung 2.2 Gesundheit im Alter 2.2.1 Funktionseinbußen
MehrTeilhabe für alle! MITTENDRIN Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung. Caritas Wohn- und Werkstätten im Erzbistum Paderborn e.v.
Teilhabe für alle! MITTENDRIN Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung Bauen wir neu oder bauen wir um? Alte Heimat mit neuer Wohnqualität Das Wohnheim St. Marien in Paderborn Schloß Neuhaus Erbaut 1983.
MehrGrundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe
Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Grundlagen Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz
MehrBarrierefrei wohnen. in Bremen und Bremerhaven.
Barrierefrei wohnen in Bremen und Bremerhaven www.barrierefrei-wohnen-bremen.de www.barrierefrei-wohnen-bremerhaven.de Willkommen Zuhause! Das Gemeinschaftsportal für barrierefreies Wohnen im Land Bremen
MehrAußerklinische Intensivpflege in Nürnberg Ihre Wohngemeinschaft am Volkspark Marienberg. GW GepflegtWohnen ggmbh
Außerklinische Intensivpflege in Nürnberg Ihre Wohngemeinschaft am Volkspark Marienberg GW GepflegtWohnen ggmbh Willkommen zu Hause in Ihrer betreuten Wohngemeinschaft Ein schwerer Unfall oder eine Erkrankung
Mehr>> Ersatzneubau Pflegeheim St. Luitgard << Bürgerversammlung Gemeinde Oberwolfach. Freitag, den 14. Oktober 2016, 19:00 Uhr
>> Ersatzneubau Pflegeheim St. Luitgard
Mehr5. GRADMANN KOLLOQUIUM 3. PREIS AJA S GARTENHAUS FRANKFURT
5. GRADMANN KOLLOQUIUM 3. PREIS AJA S GARTENHAUS FRANKFURT Einrichtung Träger: Sozial-Pädagogisches Zentrum e.v., Frankfurt Architekt: Architekturbüro Waltjen und Schwarzmeier, Frankfurt Baujahr: 2007
MehrSächsBeWoGDVO. Vom 5. September 2014
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoGDVO) 1 Zweckbestimmung 2 Anwendungsbereich
MehrModernisierung des Seniorenwohnheims St. Ludgerus in Heek
Modernisierung des Seniorenwohnheims St. Ludgerus in Heek -Anpassung des Gebäudes an heutige Wohn- und Nutzungsqualitäten für pflegebedürftige Menschen als Ergänzung zum bisherigen Wohnkonzept - Schaffung
MehrSophie Cammann Haus Paderborn. Kategorie Neubau
Sophie Cammann Haus Paderborn Kategorie Neubau Preis Sophie Cammann Haus Paderborn Kenndaten Träger: Diakonie St. Johannisstift, Paderborn Baujahr: 2007-2008 Architekt:, Paderborn Monika Lepel Innenarchitektin
MehrFachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN
Fachforum Schwellenfreies Bauen 17.07.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN 18040-2 Sachverständiger für Barrierefreies Bauen Art. 48 BayBO: In Gebäuden mit mehr als zwei
MehrUmbau, Erweiterung und Modernisierung des Caritas-Seniorenheimes St. Friedrich in Ahaus-Wessum
Umbau, Erweiterung und Modernisierung des Caritas-Seniorenheimes St. Friedrich in Ahaus-Wessum Anpassung des Gebäudes an heutige Wohn- und Nutzungsqualitäten für pflegebedürftige Menschen als Ergänzung
Mehrbarrierefreies Bauen DIN ByAK DEGENHART-ARCHITEKTUR.DE
barrierefreies Bauen DIN 18040 Normungsauftrag - Zusammenführung DIN 18024 + DIN 18025 - Anforderungen zur Sensorik Mobilitätseinschränkung plus sensorische Einschränkungen Hören - Sehen kognitive Einschränkungen
Mehrkom.fort - Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen
kom.fort - Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen Ein Service für alle Bremer Bürgerinnen und Bürger zu den Themen - Wohnen im Alter, Wohnungsanpassung und barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen Kompetenz
MehrInformationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe
Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe 19. August 2014, Münster Concunia GmbH WPG StBG Folie 1 Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten stationäre
MehrBefragung zu Wohnangeboten und Wohnformen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald- Lausitz
Befragung zu Wohnangeboten und Wohnformen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald- Lausitz 1 Rahmenbedingungen im Landkreis Einwohnerentwicklung Demographische Entwicklung
Mehr-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler
-Richtlinie 4 NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober 2011 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2011-11-08 1 Inhalte Nutzungssicherheit und auch Barrierefreiheit Barrierefreiheit folgt
MehrErgebnisbericht Haus Westricher Straße. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,
MehrUmsetzung LHeimBauVO in der Praxis. neue Anforderungen für stationäre Altenhilfeeinrichtungen. Richard Dressel
Fachtag Planst du noch oder (um-)baust du schon? 03. Februar 2015 Umsetzung LHeimBauVO in der Praxis neue Anforderungen für stationäre Altenhilfeeinrichtungen Richard Dressel Leuschnerstraße 3 70174 Stuttgart
Mehrin der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar
Petö-Förderzentrum München Architektur RPM, München in der allgemein üblichen weise ohne besondere erschwernis und ohne fremde hilfe zugänglich und nutzbar barrierefreies Bauen Normungsauftrag - Zusammenführung
MehrDIN Normungsauftrag - Zusammenführung DIN DIN Anforderungen zur Sensorik. Christine Degenhart ByAK 1 DIN 18040
Normungsauftrag - Zusammenführung DIN 18024 + DIN 18025 - Anforderungen zur Sensorik ByAK 1 Inhalt Teil 1 öffentlich zugängliche Gebäude aus DIN 18024-2 Teil 2 Wohnungen aus DIN 18025 Inhalt Öffentlicher
MehrDieser Bereich wird künftig einen Schwerpunkt der Förderung bilden. Im Einzelnen:
Neue Wohnformen für alte Menschen Dem Thema Wohnen im Alter und der Weiterentwicklung bedarfsgerechter Wohnformen kommt angesichts der demografischen Entwicklung und des Wunsches vieler Menschen nach einem
MehrEs ist schön, nach Hause zu kommen.
Es ist schön, nach Hause zu kommen. Das Annemarie- Griesinger-Haus Wohngemeinschaft für alleinstehende Senioren/-innen Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz Wohngemeinschaft für Junge Pflegebedürftige
MehrDas Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab
Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten
MehrDas Beratungs- und Abstimmungsverfahren nach 10 Abs. 4 APG NRW i.v.m. 10 APG DVO
Das Beratungs- und Abstimmungsverfahren nach 10 Abs. 4 APG NRW i.v.m. 10 APG DVO Stand: 24.11.2014 Agenda 1. Beratungs- und Abstimmungsverfahren 1.1 Schritte des Verfahrens 1.2 Prüfung der Wirtschaftlichkeit
MehrDas Beratungs- und Abstimmungsverfahren nach 10 Abs. 4 APG NRW i.v.m. 10 APG DVO
Das Beratungs- und Abstimmungsverfahren nach 10 Abs. 4 APG NRW i.v.m. 10 APG DVO Stand: 24.11.2014 Agenda 1. Beratungs- und Abstimmungsverfahren 1.1 Schritte des Verfahrens 2. Umgang mit Abstimmungsbescheinigungen
MehrErgebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,
MehrBarrierefreies Bad / Planungsgrundlagen DIN :
Anforderungen an: Duschplätze Bewegungsflächen im Sanitärraum Türkonstruktionen und Ganzglastüren 1 Anwendungsbereich Innerhalb der Wohnungen wird unterschieden zwischen - barrierefrei nutzbaren Wohnungen
MehrWohngemeinschaft. für Menschen mit demenzieller Erkrankung. Grenzstraße Leipzig OT Holzhausen
Sozialstationen /Soziale Dienste Wohngemeinschaft für Menschen mit demenzieller Erkrankung Grenzstraße 18-20 04288 Leipzig OT Holzhausen Inhalt 1. Die Idee 2. Die Wohnung 3. Mieter und Angehörige 4. Positives
MehrModell der Zukunft: das ambulante Heim
Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,
Mehrbarrierefreies Bauen V9 1
barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
Mehr- Wohnraumanpassung - länger selbstbestimmt wohnen
- Wohnraumanpassung - länger selbstbestimmt wohnen Sozialverband VdK Wohnberatungsstelle Ulrike Werner 15.01.14 So erreichen Sie uns: Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.v. Wohnberatungsstelle Bleichwiesenstrasse
MehrAnwendung der Verlängerungsoption zur Herstellung des. Herstellung des Einzelzimmerstandards gemäß Landesheimbauverordnung
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2967 31. 01. 2013 Antrag der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
MehrBehindertenbeauftragte Ostallgäu
Barrierefreies i Bauen - Hochbau - Behindertenbeauftragte Ostallgäu Öffentliche Gebäude z.b. Parkplätze max. PKW 750 für Behin.Transportwagen Seite 2 -Rampe - 2 Handläufe Ruhefläche 0% Radabweiser Seite
MehrJürgen Brockmeyer. AWO Landesverband Berlin e.v. Gemeinnützige Pflegegesellschaft mbh Berlin
Jürgen Brockmeyer AWO Landesverband Berlin e.v. 1 Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Demenzerkrankungen 2 In der Berliner Landschaft findet man ein sehr heterogenes Angebot an Wohngemeinschaften.
MehrPSG II. Änderungen ab dem
PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften
Beratung - Begleitung - Schulung Fachberatung für die ambulante Pflege Ambulant betreute Wohngemeinschaften V 20170502 Entwicklung der Pflege Auslastung vollstationär Auslastung vollstationär 2015 (inkl.
MehrKriterienkatalog zur Prüfung von Außenwohngruppen der Eingliederungshilfe nach 9 SächsBeWoG
zur Prüfung von Außenwohngruppen der Eingliederungshilfe nach 9 SächsBeWoG KSV Sachsen Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Sächsischen Betreuungsund Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) II Inhaltsverzeichnis
MehrFachverband Hotellerie. Barrierefreiheit Tourismus für Alle
Fachverband Hotellerie Barrierefreiheit Tourismus für Alle Information, 17. April 2014 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Die 10jährige Umsetzungsfrist zur Herstellung von Barrierefreiheit endet mit
Mehr45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,
TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April
MehrDIN Normungsauftrag
barrierefreies Bauen DIN 18040 Normungsauftrag - Zusammenführung DIN 18024 + DIN 18025 - Anforderungen zur Sensorik 1 Mobilitätseinschränkung plus sensorische Einschränkungen Hören - Sehen kognitive Einschränkungen
MehrWeiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
MehrVorbemerkung. 1 Zweckbestimmung
1 Stellungnahme der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen zum Entwurf der Verordnung zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoGDVO) Vorbemerkung Der Entwurf
MehrKonzeption Betreutes Wohnen im Mehrgenerationenhaus Gemeinschaftliches Wohnen Leonberg
Konzeption Betreutes Wohnen im Mehrgenerationenhaus Gemeinschaftliches Wohnen Leonberg 1. Ausgangslage: Atrio Leonberg ist ein diakonischer Unternehmensverbund, der sich für Arbeit, Teilhabe, regionale
MehrDas NEUE. Haus am Kappelberg. Gepflegt leben im Alter
Das NEUE Haus am Kappelberg Gepflegt leben im Alter Anspruchsvoll wohnen Freiraum, Gemeinschaft und Privatsphäre n Wohnungen zum Wohlfühlen. In sieben voneinander unabhängigen Wohngemeinschaften leben
MehrErgebnisbericht Seniorenwohnsitz Nord. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,
MehrGRUNDSÄTZLICHE AUSSAGEN ZUR LANDESHEIMBAUVERORDNUNG
- 1 - - 1 - VORBEMERKUNG Die ermessenslenkenden Richtlinien zur Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) liefern Maßstäbe und Entscheidungsmuster für eine sachgemäße Ausübung des Verwaltungsermessens. Der
MehrVOM SENIORENHEIM ZUM HAUSGEMEINSCHAFTSKONZEPT. Umsetzung in den Häusern der Samariterstiftung
VOM SENIORENHEIM ZUM HAUSGEMEINSCHAFTSKONZEPT Umsetzung in den Häusern der Samariterstiftung THEMEN 1. Das Hausgemeinschaftskonzept 2. Struktur der Altenhilfe in der Samariterstiftung 3. Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrWohngemeinschaften für Menschen mit demenzieller Erkrankung
Wohngemeinschaften für Menschen mit demenzieller Erkrankung Die meisten Menschen mit Demenz werden nach wie vor von Familienangehörigen zuhause betreut und gepflegt. Hierbei kann unser Pflegedienst Sie
Mehr1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung
1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung
MehrKatholische Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh. Haus Elisabeth. Modernes Leben im Alter. Senioreneinrichtung. Haus Elisabeth.
Katholische Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh Modernes Leben im Alter Senioreneinrichtung Wenden Vorwort Irgendwann kommt einmal der Zeitpunkt, an dem Sie sich zum ersten Mal fragen, Wo werde ich
MehrWohnen im Alter im LKR Haßberge eine Herausforderung?
Wohnen im Alter im LKR Haßberge eine Herausforderung? Pestel Studie (1): Im Landkreis besteht ein erhöhtes Risiko der Altersarmut 2020: mehr als 320 Rentner werden auf Grundsicherung angewiesen sein (Steigerung
MehrLeben in familiärer und gemütlicher Atmosphäre
Leben in familiärer und gemütlicher Atmosphäre Leben in familiärer und gemütlicher Atmosphäre D ie Seniorenresidenz Scharenberg ist ein sogenanntes Haus der vierten Generation im Hausgemeinschaftsprinzip.
MehrSelbstbestimmt leben im Alter ambulant betreute Wohngemeinschaften
Selbstbestimmt leben im Alter ambulant betreute Wohngemeinschaften Grünsfeld-Zimmern 17.7.2017 Gabriele Beck Altenhilfeplanung Ostfildern LABEWO Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreute Wohngemeinschaften
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern. Frau Weigand
Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Frau Weigand Für ambulant betreute Wohngemeinschaften gelten nur die Bestimmungen des Dritten Teils sowie Art. 23 und 24, wenn 1. die Selbstbestimmung der
MehrFokusgruppe Wohnen im Alter
Regionales Innovationsnetzwerk Gesundes Altern Fokusgruppe Wohnen im Alter Präsentation NRW Wissenschaftsministerin Svenja Schulze im Universitäts Club in Bonn 12. Mai 2014 Manfred Heider, amedus Development
MehrDirection de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne. Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19
MehrAnlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg
Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen
MehrWohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen...
Wohnen ohne Grenzen Barrierefreies Planen und Bauen... Prof. Dr.-Ing. Bernd Kritzmann Architekt HafenCity Universität Hamburg Fachgebiet Entwerfen & Baukonstruktion Barrierefrei Leben e. V. Hamburg Verein
MehrGesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege WTPG-E
Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege WTPG-E Ulrich Schmolz Neuerungen Strukturen - Regelungsinhalte 1. Ziele und Gesetzeszweck 2. Übersicht in die Struktur und Systematik des WTPG
MehrPSG I, II, III: Wie geht es der Pflege?
PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? Versuch einer Abgrenzung zwischen den pflegerischen Betreuungsleistungen des SGB XI und den Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe Fachtagung des Deutschen
MehrSelbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde
Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde Die eigenen vier Wände sind eine wichtige Voraussetzung für ein gelungenes Leben. Sie bedeuten Raum für mich selbst und für das
MehrGesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung. Artikel 1 Änderung des Blindenhilfegesetzes
Gesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung Artikel 1 Änderung des Blindenhilfegesetzes Das Blindenhilfegesetz vom 8. Februar 1972 (GBl. S. 56),
MehrAntworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO)
Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Veröffentlichung für Menschen mit Behinderung zur Bundestagswahl 2013 einfach wählen
MehrKonzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke
Deutsches Rotes Kreuz Trainingswohnung für psychisch Kranke Angegliedert an das Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen auf Rügen Tel:.03838/209756 Fax:03838/202664 Konzeption der dem Psychosozialen
MehrWABe. Neue Wohnformen in alten Ortskernen 2. RegionsDIAOLOG Runder Tisch für Wohninitiativen Wiesbaden
WABe WohnungsAnpassungsBeratung im Landkreis Groß-Gerau Runder Tisch für Wohninitiativen Wiesbaden Neue Wohnformen in alten Ortskernen Einführung zum Thema Grundlagen Konzepte Angebote / Initiativen Trends
MehrVerordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige Datum: 27. Januar 1978 Fundstelle: BGBl I 1978, 189 Textnachweis Geltung ab: 11. 5.1983 Maßgaben
MehrBaden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-
MehrSenioren- u. Pflegeheim Stelle-Wittenwurth
Senioren- u. Pflegeheim Stelle-Wittenwurth zum Vergrößern klicken Adresse: Allee 32 25795 Stelle-Wittenwurth Kontakt: Telefon: 04837 280 Telefax: 04837 350 E-Mail: info@haus-landblick.de Website: www.haus-landblick.de
MehrTV Personalunterkünfte Angestellte Seite 1. Tarifvertrag. über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte. vom 16.
Seite Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 6. März 974 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 6. Februar 979 Zwischen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg
MehrByAK. Bauen und Umbauen für ambulant betreute Wohngruppen. maria böhmer b3 architekten Fürther str. 6a nürnberg
Bauen und Um für ambulant betreute Wohngruppen Bauen und Um für ambulant betreute Wohngruppen VORSTELLUNG Berufstätig seit 17 Jahren Freiberufliche Tätigkeit als Berater seit 2007 Büro in Nürnberg seit
MehrSelbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde. Kurzfassung
Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde Kurzfassung Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde Die eigenen vier Wände sind Grundvoraussetzung für ein gelungenes Leben. Sie bieten Privat- und Intimsphäre, Raum
MehrLeistungsbilanz der Wohnungswirtschaft und wie muss es weitergehen? Ingeborg Esser
GdW Forum Forum 1 Wohnen für ein langes Leben 15.09.2010 in Berlin Leistungsbilanz der Wohnungswirtschaft und wie muss es weitergehen? Ingeborg Esser Mitglied der Geschäftsführung des GdW Bundesverband
MehrSelbstbestimmtes Wohnen im Alter
Selbstbestimmtes Wohnen im Alter Wohngemeinschaft der Dorfgemeinschaft Kiebingen e.v. 25.11.2015 1 Wer sind wir? Kiebingen ist einer von 17 Stadtteilen der Großen Kreisstadt Rottenburg mit ca. 2000 Einwohnern
MehrBetriebsbeschreibung für das Caritas Haus Marienstift in Gauting, Lkrs. Starnberg
Betriebsbeschreibung für das Caritas Haus Marienstift in Gauting, Lkrs. Starnberg INHALT 1. Rahmenbedingungen 2. Lage 3. Ausstattung des Heimes 4. Beschreibung der einzelnen Leistungsangebote 5. Personelle
MehrKurzkonzept Wohnangebote
Wohnangebote und Mindestanforderungen In Ergänzung zu und als Chance zur Teilablösung von den familiären Strukturen (wenn noch vorhanden) bietet die Stiftung Schloss Biberstein geschützten Wohnraum für
MehrBeschütztes Wohnen. - Eine qualitätsgeleitete Pflegeoase-
Beschütztes Wohnen - Eine qualitätsgeleitete Pflegeoase- Monika Stukenborg, Pflegedienstleitung Heywinkel-Haus ggmbh, Bergstraße 31-33, 49076 Osnabrück Telefon 05 41 / 96 11 3-0 Telefax 05 41 / 68 30 37
Mehr100 % ... gern geschehen BETREUTES WOHNEN STATIONÄRE INTENSIVPFLEGE BETREUUNG LEIDENSCHAFT EINE ASKIR -EINRICHTUNG FÜR JUNGE MENSCHEN
» WINTERBERGSTRASSE 26 IN DRESDEN 100 % LEIDENSCHAFT 360 BETREUUNG EINE ASKIR -EINRICHTUNG FÜR JUNGE MENSCHEN... gern geschehen PARALIVING DAS WOHNEN --- VIELSEITIG MODERN BETREUT ALLES WAS ZÄHLT ASKIR
MehrStudentenwohnanlage Saalepark in Hof
Studentenwohnanlage Saalepark in Hof zusätzliche Angebote Studentenwohnanlage Saalepark in Hof zusätzliche Angebote Studentenwohnanlage Saalepark in Hof zusätzliche Angebote - Größe der Anlage: 7340 qm
Mehrund damit verbundener sozialpädagogischer Begleitung
Landesjugendamt Land Brandenburg Referat Hilfen zur Erziehung Hans-Wittwer-Str. 6 16321 Bernau Beratungsgrundlage des Landesjugendamtes zur Erteilung der Betriebserlaubnis für Träger von Wohnheimen zur
MehrZukunft Quartier Älter werden im Wohnviertel
Zukunft Quartier Älter werden im Wohnviertel Dr. Renate Narten Büro für sozialräumliche Forschung und Beratung Schönbergstraße 17, 30419 Hannover Tel: 0511 / 271 2733, e-mail: r.narten@t-online.de 24.4.09
MehrSeniorenresidenz & Pflegeheim St. Johanner Höhe. Bezirk Villach
Seniorenresidenz & Pflegeheim St. Johanner Höhe Bezirk Villach Unsere barrierefreien Häuser sind mit viel Liebe zum Detail ausgestattet. ERFAHRUNG SCHAFFT VERTRAUEN Bereits seit zwei Jahrzehnten widmet
MehrDemografische Bedeutung neuer Wohnformen Chancen und Stolpersteine. Dr. Andrea Töllner FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.v., Bundesvereinigung
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Demografische Bedeutung neuer Wohnformen Chancen und Stolpersteine. Berlin, 23. Februar 2017 Dr. Andrea Töllner FORUM Gemeinschaftliches Wohnen
Mehr6. welche konkreten Änderungen für sie bei der Verordnung des Sozialministeriums
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 23 17. 05. 2016 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration Standards und Schutznormen in Heimen
MehrSchnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege - Versuch einer Abgrenzung
1 Problembereiche: 1. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung 2. Schnittstelle Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege 3. Pauschale Abgeltung von Pflegeversicherungsleistungen 2 1. Schnittstelle
MehrVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durch- führung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoGDVO) 1 vom 5. September 2014 (SächsGVBl.
MehrLebensträume kennen kein Alter. Wohngemeinschaft Dragonerstrasse. Seniorenbetreuung der Stadt Wels
Lebensträume kennen kein Alter Wohngemeinschaft Dragonerstrasse Seniorenbetreuung der Stadt Wels Warum ambulant betreute Wohngemeinschaft? Ziel: Menschen mit Demenz einen weitgehend normalen und selbstbestimmten
MehrCheckliste: Wohnen im Pflegeheim
Bei der Besichtigung einer Einrichtung können Sie mit dieser Checkliste alle entscheidenden Kriterien abfragen. Kommen mehrere Häuser in Frage, lassen sich mit der Liste bis zu drei Pflegeheime einander
MehrZweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1 GLIEDERUNG PSG II Artikel 1 (Inkrafttreten zum 1.1.2016) Schwerpunkte: Beratung, Qualitätssicherung, Übergangsregelungen Artikel 2 (Inkrafttreten zum 1.1.2017)
MehrZuhause sein. Wohnen mit Service. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bruchsal. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt...
Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen im Wohnen mit Service Bruchsal Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Durlacher Straße 101 76646 Bruchsal Telefon 07251.18854 Fax 07251.98335 E-Mail:
Mehr