Umsetzung LHeimBauVO in der Praxis. neue Anforderungen für stationäre Altenhilfeeinrichtungen. Richard Dressel

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1 Fachtag Planst du noch oder (um-)baust du schon? 03. Februar 2015 Umsetzung LHeimBauVO in der Praxis neue Anforderungen für stationäre Altenhilfeeinrichtungen Richard Dressel Leuschnerstraße Stuttgart

2 Struktur 1. Grundlagen 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung 3. Strategieüberlegungen 4. Risiken bei Umbauprojekten 5. weitere Schritte 2

3 1. Grundlagen Normen und Gesetze in BW Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) vom (ersetzt das Landesheimgesetz (LHeimG)) Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) gültig seit Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom DIN Barrierefreies Bauen Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) vom 20. November 2007 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vom Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) vom Technische Regeln für Arbeitsstätten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vom VDE Normen, DIN Normen, anerkannte Regeln der Technik 3

4 1. Grundlagen Begriffe (Definitionen gemäß HOAI) Instandhaltung: Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) Modernisierung: bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes Umbau: Umgestaltungen eines vorhandenen Objektes mit Eingriffen in Konstruktion und Bestand Ersatzneubau: Neubau unter Anwendung der aktuellen Bedarfszahlen, konzeptionellen Erkenntnissen und den gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen Sanierung: Umgangssprachlicher Begriff für Instandsetzung und/oder Modernisierung, z.b.: Betonsanierung 4

5 Struktur 1. Grundlagen 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung 3. Strategieüberlegungen 4. Risiken bei Umbauprojekten 5. weitere Schritte 5

6 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Leistungen im Vorfeld zur Bauplanung im Sinne einer Machbarkeitsstudie mit der Analyse des Bestandes, feststellen der Mängel und Defizite, aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten und Beurteilung der Erkenntnisse Erarbeitung von Grundlagen für weitere Planungsschritte und HOAI-Leistungen keine klassische Architektenleistung 6

7 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) 2 Standort und Einrichtungsgröße ( sollen 100 Plätze nicht überschreiten) 3 Individualbereich: Um die Privatsphäre zu gewährleisten, werden die Individualbereiche (Zimmer und Bäder) in Größe (3,2m, 14m²bzw. 16m²), Zuschnitt und Qualität geprüft 4 Wohngruppen: Es wird geprüft, ob in dem Bestandsgebäude Wohngruppen mit den notwendigen räumlichen Anforderungen und Größen (Wohngruppe mit höchstens 15 Bewohner, Aufenthaltsfläche mit 5m²/Bewohner) im Sinn von Wohnen und Normalität umgesetzt werden können 5 Übergangsfrist: Die Übergangsfrist zur Umsetzung der Anforderungen beträgt 10 Jahre bzw. 25 Jahre seit erstmaliger Inbetriebnahme/grundlegender Sanierung 6 Befreiung und Ausnahmeregelung: Feststellung des Bedarfs und Prüfung der Möglichkeit zur Umsetzung (technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar.) 7

8 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung Flurbreiten müssen eine nutzbare Breite von 180 cm aufweisen (3.4.1) Ein Pflegeheim benötigt zwei bauliche Rettungswege (3.1.1) Stichflure sind lediglich bis zu einer Länge von maximal 10 m zulässig (bzw. 15 m, sofern der Stichflur vom Hauptflur durch eine Rauchschutztüre getrennt ist). Diese Flure müssen an ihrem Ende durch unmittelbar ins Freie führende Fenster zu beleuchten und zu belüften sein (3.1.3) Jedes Geschoss in einem Pflegeheim ist im Regelfall ein eigener Brandabschnitt, d.h. Treppenhäuser sind abzuschließen und geschossübergreifende Lufträume sind nicht zulässig (Erfahrungswerte vergleichbarer Neubauprojekte) 8

9 1 = kleiner 14 m²; 2 = ohne Sanitär/nur Waschbecken 3 = lichte Breite < 3,2 m 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Analyse - Zusammenstellung anhand der vorliegenden Unterlagen und Besichtigung Landesheimbauverordnung 2 Standort & 3 individuelle 4 Gemeinschaftsbereiche LHeimBauVO vom Einrichtungsgröße Wohnbereiche Abs.2 Abs.1 Abs.2 Abs.1 Abs.2 Abs.3 Baujahr: 1969 Sanierung: 1995 NGF * 1 Pflegeheim NGF gruppenbezogen * 2 gruppenbezogen Pflegeplätze * 3 NGF/ Bewohner DZ * 4 EZ Individualbereich entsprechend LHeimBauVO Anzahl Zimmer Individualbereich nicht entsprechend LHeimBauVO Anzahl Zimmer Defizite Zimmer Aufenthalt Aufenthalt/Bewohner in der Gruppe * 5 Aufenthalt gruppenübergreifend * 6 Wohngemeinschaft (Gruppenbildung) Gruppengröße Stationsbad Funktionsräume * 7 NGF Wohnungen NGF gesamt UG 844,52 m² - m² - - m² m² - m² - m² - - m² - m² 844,52 m² EG 1.014,45 m² 611,96 m² 14 43,71 m² ,96 m² 4,93 m² m² 2 81,86 m² - m² 1.014,45 m² OG 1 977,03 m² 791,28 m² 24 32,97 m² ,57 m² 2,69 m² - m² 2 85,63 m² - m² 977,03 m² OG 2 977,49 m² 793,22 m² 24 33,05 m² , ,19 m² 2,84 m² - m² 2 94,55 m² - m² 977,49 m² OG 3 - m² - m² - - m² m² - m² - m² - - m² 126,17 m² 126,17 m² DG 16,63 m² - m² - - m² m² - m² - m² - - m² - m² 16,63 m² ges ,12 m² 2.196,46 m² 62 35,43 m² ,72 m² 3,49 0 m² 6 262,04 m² m² 3.956,29 m² Aufenthaltsfläche NGF/ Pflegeplatz je Bew. * 5 61,51 m² 3,3 m² * 1 Nettogrundfläche * 2 NGF abzüglich Treppenhaus, Aufzug, Verwaltung, etc. * 3 Soll-Wert: max. 100 Plätze * 4 Doppelzimmer entsprechen nicht LHeimBauVO * 5 min 5 m², davon 2/3 (3.33 m²) auf dem Wohnbereich * 6 Speisaal, Mehrzweckraum, Cafeteria, Therapieraum * 7 Funktionsräume (Arb.unrein; Arb.rein; Küche; Beh.WC; Pers.WC, Dienstzimmer, Stationsbad) 9

10 1 = kleiner 14 m²; 2 = ohne Sanitär/nur Waschbecken 3 = lichte Breite < 3,2 m 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Abweichungen zur Landesheimbauverordnung Gruppengröße > 15 Aufenthaltsflächen in Gruppe zu klein Landesheimbauverordnung 2 Standort & 3 individuelle 4 Gemeinschaftsbereiche LHeimBauVO vom Einrichtungsgröße Wohnbereiche Abs.2 Abs.1 Abs.2 Abs.1 Abs.2 Abs.3 Baujahr: 1969 Sanierung: 1995 NGF * 1 Pflegeheim NGF gruppenbezogen * 2 gruppenbezogen Pflegeplätze * 3 NGF/ Bewohner DZ * 4 EZ Individualbereich entsprechend LHeimBauVO Anzahl Zimmer Individualbereich nicht entsprechend LHeimBauVO Anzahl Zimmer Defizite Zimmer Aufenthalt Aufenthalt/Bewohner in der Gruppe * 5 Aufenthalt gruppenübergreifend * 6 Wohngemeinschaft (Gruppenbildung) Gruppengröße Stationsbad Funktionsräume * 7 NGF Wohnungen NGF gesamt UG 844,52 m² - m² - - m² m² - m² - m² - - m² - m² 844,52 m² EG 1.014,45 m² 611,96 m² 14 43,71 m² ,96 m² 4,93 m² m² 2 81,86 m² - m² 1.014,45 m² OG 1 977,03 m² 791,28 m² 24 32,97 m² ,57 m² 2,69 m² - m² 2 85,63 m² - m² 977,03 m² OG 2 977,49 m² 793,22 m² 24 33,05 m² , ,19 m² 2,84 m² - m² 2 94,55 m² - m² 977,49 m² OG 3 - m² - m² - - m² m² - m² - m² - - m² 126,17 m² 126,17 m² DG 16,63 m² - m² - - m² m² - m² - m² - - m² - m² 16,63 m² ges ,12 m² 2.196,46 m² 62 35,43 m² ,72 m² 3,49 0 m² 6 262,04 m² m² 3.956,29 m² Aufenthaltsfläche NGF/ Pflegeplatz je Bew. * 5 61,51 m² 3,3 m² Unterbringung in Doppelzimmern * 1 Nettogrundfläche * 2 NGF abzüglich Treppenhaus, Aufzug, Verwaltung, etc. * 3 Soll-Wert: max. 100 Plätze * 4 Doppelzimmer entsprechen nicht LHeimBauVO * 5 min 5 m², davon 2/3 (3.33 m²) auf dem Wohnbereich * 6 Speisaal, Mehrzweckraum, Cafeteria, Therapieraum * 7 Funktionsräume (Arb.unrein; Arb.rein; Küche; Beh.WC; Pers.WC, Dienstzimmer, Stationsbad) Defizite Individualbereich 10

11 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Darstellung von Defiziten und Mängeln 11

12 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Mängel und Defizite Weitere Mängel Baulicher Brandschutz (falls der Bestandsschutz entfällt): Der bauliche 2. Rettungsweg im Bauteil A ist nicht erkennbar. abgehängte Gruppe mit vier Bewohnern im Erdgeschoss Dachschrägen im DG: keine Pflegestellung für das Bett möglich 12

13 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: 34 Bewohner sind in 17 Doppelzimmern untergebracht in 42 von 73 Zimmern fehlt ein Sanitärbereich lichte Breite ist in 66 Zimmern kleiner als 3,2 m. Gruppengrößen sind größer als 15 Bewohner gruppenbezogene Aufenthaltsflächen zu klein Baulicher Brandschutz (falls der Bestandsschutz entfällt) Flurbreiten sind in den Stichfluren nur 1,5 m statt 1,8 m kein zweiter Rettungsweg in den Stichfluren 4 Gemeinschaftsbereiche Abs. 1 Abs. 2 3 individuelle Wohnbereiche Abs. 1 DZ * 4 EZ Aufenthalt m² - m² m² - m² ,82 m² 1,12 m² ,82 m² 0,96 m² ,82 m² 1,03 m² 77,46 m² Wohngemeinschaft (Gruppenbildung) Gruppengröße Aufenthaltsfläche je Bew. * 5 2,9 m² Aufenthalt/Bewohner in der Gruppe * 5 Sonstige Mängel: falls der Bestandsschutz entfällt, ist für dieses Gebäude eine energetische Fassadensanierung notwendig. keine Trennung von Rein- und Unreinbereich in der Wäscherei technische Ausstattung ist in Teilen sanierungsbedürftig 13

14 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: 102 Bewohner sind in 51 Doppelzimmern untergebracht lichte Breite der Zimmer ist in 26 Zimmern nur 3,01 bzw. 3,1m (kleiner als 3,2 m). Von zehn Gruppen sind zwei Gruppen im 1. und 2. OG mit jeweils 26 Bewohnern zu groß Sonstige Mängel: falls der Bestandsschutz entfällt, ist für dieses Gebäude eine energetische Fassadensanierung notwendig 14

15 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: 8 Pflegeplätze sind als Doppelzimmer ausgewiesen Zimmer R 16 ist die Pflegestellung des Bettes mit dreiseitiger Zugänglichkeit und entsprechenden Abmessungen nicht möglich Die Aufenthaltsflächen sind mit 46,4 m², dies sind 2,73 m² je Platz, auf der Ebene zu klein Sonstige Mängel: Keine flächendeckende Brandmeldeanlage vorhanden Möblierung in den offenen Aufenthaltsbereichen mit brennbaren Möbeln (notwendige Rettungswege) 15

16 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: 24 Pflegeplätze sind als Doppelzimmer ausgewiesen Die Aufenthaltsflächen in der Gruppe sind mit 2,19m² zu klein Zimmer 123 und 180 sind mit 12,9 m² kleiner als die vorgegebenen 14 m² für Einzelzimmer; die Belichtung der Zimmer ist unzureichend Zimmer 116 und 173 ist keine Sanitärzelle zugeordnet Sonstige Mängel: keine Flächendeckende Brandmeldeanlage vorhanden Möblierung in den offenen Aufenthaltsbereichen mit brennbaren Möbeln (notwendige Rettungswege) Ob die Sanitärzellen mit ca. 3,8 m² der DIN Teil 2 entsprechen, muss im weiteren Verlauf überprüft werden. 16

17 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Mängel und Defizite Nicht der Landesheimbauverordnung entsprechen: 48 Bewohner sind in 24 Doppelzimmern untergebracht. 2 Zimmer unterschreiten mit 13,5 m² die geforderten 14 m². Wohngruppen sind im ersten und zweiten OG mit je 13 Bewohnern vorhanden. Die restlichen 25 Bewohner bilden eine Wohngruppe jedoch ohne die notwendigen Gruppenräume wie zum Beispiel einer Wohnküche. Baulicher Brandschutz (falls der Bestandsschutz entfällt) Das offene Treppenhaus widerspricht der Forderung der horizontalen Trennung. Die Fluchtwegesituation (zweiter Fluchtweg) ist für einzelne Zimmer problematisch. 17

18 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Mängel und Defizite Sonstige Mängel: Falls der Bestandsschutz entfällt, ist für dieses Gebäude eine energetische Fassadensanierung notwendig. Sanitärzellen als Schleusenlösung, die zwei Zimmer miteinander verbinden, entsprechen nicht den Kernbestimmungen von Normalität und Wohnraum und sind funktional problematisch. Keine Trennung von Rein- und Unreinbereich in der Wäscherei Kochküche und Spülküche sind nicht räumlich getrennt, Deckenmaterialien in der Küche sind hygienisch fragwürdig. Die technische Ausstattung ist in Teilen sanierungsbedürftig 18

19 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Mängelbewertung und Möglichkeiten Gibt es Mängel, die nicht zu beseitigen sind (z.b. strukturelle Mängel)? Ist die Anzahl der Mängel so hoch, dass der Aufwand der Beseitigung sich nicht wirtschaftlich rechtfertigen lässt? Lässt sich die gewünschte konzeptionelle Entwicklung umsetzen? Gibt es Lösungen, die nur durch gravierende Eingriffe in die Gebäudestruktur möglich sind? Wie hoch ist der Instandhaltungsstau? Gibt es Lösungen, die sich innerhalb der Gebäudestruktur vermutlich gut umsetzen lassen (Möglichkeiten)? Mit welchem baulichem Aufwand sind die Defizite und Mängel zu beseitigen? 19

20 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Entwicklungsmöglichkeiten und Nutzungspotential Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmern Umplanung der Individualbereiche Vergrößerung von zu kleinen Einzelzimmern Einbau von Sanitärzellen Umplanung von einigen Wänden zur Vergrößerung des Mindestachsmaßes von Zimmern Reduzierung von Pflegebädern Reduzierung von Dienstzimmern / Stützpunkten Erweiterung von Aufenthaltsflächen durch Umwandlung von Bewohnerzimmern, Dienstzimmern, Pflegebädern und nicht mehr benötigten Nebenräumen sowie Außenbereichen Bildung von Wohngruppen Umwandlung von Sanitärzellen zu Nebenräumen zur Optimierung der Flächen Umnutzung von Erdgeschossflächen (z.b. ehemalige Speisesäle, Gemeinschaftsräume etc.) in Tagespflege, Begegnungsstätte, Sozialstation, 20

21 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten Umwandlung der Doppelzimmer in Einzelzimmer, Bildung von 2 Wohngruppen je Ebene Umwandlung von zwei Zimmern in Pflegewohnung 21

22 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten Umgestaltung des Saales in Bewohnerzimmer und Aufenthaltsbereich 22

23 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten Beide Häuser sind in einem guten technischen und baukonstruktiven Zustand Wohngruppenbildung ist, nach Auflösung der Doppelzimmer, in allen Geschossen möglich Lösungsansatz Auflösung Doppelzimmer und Ergänzung Tagespflege im UG 23

24 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten Umwandlung von zwei Zimmern in Pflegewohnung (flexible Nutzung) 24

25 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten 25

26 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten 26

27 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung Beispiele: Entwicklungsmöglichkeiten 27

28 Struktur 1. Grundlagen 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung 3. Strategieüberlegungen 4. Risiken bei Umbauprojekten 5. weitere Schritte 28

29 3. Strategieüberlegungen Klärung von Fragen Lässt sich die Einrichtung auf die aktuellen Anforderungen anpassen? Können die betrieblich- organisatorischen Ziele umgesetzt werden? Entspricht die Nutzungsmischung den Marktanforderungen? Welcher Aufwand ist mit der Anpassung verbunden? Sind die Maßnahmen wirtschaftlich darstellbar? Können die Maßnahmen im laufenden Betrieb organisatorisch umgesetzt werden? Können die gesetzlichen Vorgaben sowie die einschlägigen Vorschriften erfüllt werden? Welche Risiken sind mit der erarbeiteten Lösung verbunden? Wie lassen sich die o.g. Fragen mit alternativen Neubau- oder Anbaulösungen beantworten? 29

30 3. Strategieüberlegungen Erarbeitung von Strategien langfristige Standortsicherung mittelfristige Standortsicherung, z.b. durch Erfüllung von Mindeststandards Ausnutzen der Übergangsregelung bis zu einer Stilllegung des Standortes Änderung der Nutzung, z.b.: Umwandlung in Wohnen nach LBO (Betreutes Wohnen, etc.) Ambulant betreutes Wohnen, wie z.b. ambulante Wohngemeinschaft Risikoabwägung zu hoch Ausstieg kurz- bis mittelfristige Aufgabe des Gebäudes und Neukonzeption grundsätzliche Vorgaben sind umsetzbar weitere Untersuchungen und Planungen 30

31 Struktur 1. Grundlagen 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung 3. Strategieüberlegungen 4. Risiken bei Umbauprojekten 5. weitere Schritte 31

32 4. Risiken Bestandsschutz Liegt eine rechtsgültige Baugenehmigung für den Betrieb eines Pflegeheims vor? (bei schleichender Nutzungsänderung vom Altenheim zum Pflegeheim ist dies nicht der Fall) Mit der Einreichung eines Baugesuchs entfällt (je nach Umfang der Maßnahme) der Bestandsschutz und die aktuell gültigen Normen und Gesetze kommen zur Anwendung 32

33 4. Risiken Normen und Gesetze in BW Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) vom (ersetzt das Landesheimgesetz (LHeimG)) Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) gültig seit Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom DIN Barrierefreies Bauen Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) vom 20. November 2007 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vom Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) vom Technische Regeln für Arbeitsstätten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vom VDE Normen, DIN Normen, anerkannte Regeln der Technik 33

34 4. Risiken Erdbebenzonen Vorgaben für Erdbebensicherheit durch DIN 4149 bzw. seit 2013 durch DIN EN 1998 Änderung der Erdbebenzonen im Jahr 2005 ggfs. neue Anforderungen an die Erdbebensicherheit wikipedia.de - Erdbebenzonen von Störfix Innenministerium Baden-Württemberg 34

35 4. Risiken Nebenkosten Umbau HOAI 2013 Umbau ca. 30 % Nebenkosten Anrechnung des Bestands ( 4 anrechenbare Kosten: mitzuverarbeitende Bausubstanz) Umbauzuschlag ( 6 Grundlagen des Honorars: ca. 20 % ) viele Sachverständige: Schadstoffgutachter, Energieberater, Brandschutz etc. Wirtschaftsprüfung wegen Finanzierung Honorarbezugssumme Honorarzone III, 0 HOAI 1996 % der Honorarbezugssumme HOAI 2009 Steigerung gegenüber HOAI 1996 % der Honorarbezugssumme HOAI 2013 % der Honorarbezugssumme Steigerung gegenüber HOAI 2009 Steigerung gegenüber HOAI ,85% ,00% 9,73% ,56% 29,04% 41,94% ,92% ,00% 8,71% ,57% 32,79% 46,07% ,47% ,00% 8,22% ,71% 30,28% 43,31% ,97% ,00% 7,67% ,56% 24,69% 37,16% ,84% ,00% 7,53% ,88% 17,90% 29,69% ,54% ,00% 7,20% ,99% 11,08% 22,19% 35

36 4. Risiken 36

37 4. Risiken 37

38 4. Risiken Umbauen im Bestand Bauabschnitte 38

39 Struktur 1. Grundlagen 2. Untersuchung zu Bestand und Weiterentwicklung 3. Strategieüberlegungen 4. Risiken bei Umbauprojekten 5. weitere Schritte 39

40 5. Weitere Schritte Klärungen und Anträge Klärung der baurechtlichen Problempunkte (Baugesuch notwendig? Was unterliegt dem Bestandsschutz? Umnutzung, Barrierefreiheit, Anbaumöglichkeiten, Einspruchsmöglichkeiten etc. Einbindung des Spitzenverbandes Durchsprache der Maßnahme mit der Heimaufsicht Anträge nach 6 LHeimBauVO auf Befreiung und Ausnahmeregelung (z.b. Zimmerbreite 3,17m, Sanitärzelle weicht geringfügig von DIN ab, etc.) Antrag KVJS (in BW) auf Zustimmung zu einer Investitionsmaßnahme gemäß 76 Abs. 2 Satz SGB XII. Ermittlung der voraussichtlichen IK-Sätze Finanzierungsgespräche zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeitsgrenzen Ausstieg wenn die Wirtschaftlichkeit nicht mehr darstellbar ist oder Weiterführung der Bautechnischen Untersuchungen, Planung und Baudurchführung 40

41 5. Weitere Schritte Weitere bautechnische Untersuchungen einzelner Problemstellungen Bausubstanz Technik Brandschutz Statische Konsequenzen Material, Oberflächen und Bauteile (was bleibt erhalten?) Schadstoffe (Asbest etc.) Elektro, VDE, Schwachstromanlagen, Blitzschutz Sanitär (Legionellen) Heizung (Heizzentrale, Leitungsnetz, erneuerbare Energie), Lüftung (KFW-Förderung) Was bleibt erhalten? Brandabschnitte, Fluchtwege, (sind die Feuerwiderstandsklassen der Türen, Decken und Wände eingehalten?) Energieberatung insbesondere bei KfW-Förderung Dach, Fassade, Heizung weitere HOAI-Leistungen 41

42 Viel Erfolg bei Ihren Baumaßnahmen! Vielen Dank. 42

43 Leuschnerstraße Stuttgart Tel / Fax 0711 / Beratung und Betreuung Projektentwicklung Projektsteuerung für Pflegeheime und Gesundheitseinrichtungen dressel@klotzunddressel.de Richard Dressel Dipl.-Ing. / Architekt Geschäftsführender Gesellschafter

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