Referat für Gesundheit und Umwelt Koordinierung RGU-K

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1 Datum: Telefon Telefax Herr Krakau Referat für Gesundheit und Umwelt Koordinierung RGU-K Ausschreibung LOS Förderung (LOS = Lokales Kapital für soziale Zwecke) Die Landeshauptstadt München schreibt aus Fördermitteln aus dem LOS-Programm des Europäischen Sozialfonds aus: 1. Förderziel Das LOS Programm ist Teil des Europäischen Sozialfonds (ESF) und beinhaltet die Förderung kleiner lokaler Initiativen zur verstärkten Nutzung der örtlichen Beschäftigungspotentiale. Wesentliches Ziel von LOS ist es, besonders benachteiligten Personen durch Erschließen lokaler Ressourcen die Möglichkeit zur Eingliederung und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu geben. Durch den Verweis auf die Programme Entwicklung und Chancen junger Menschen in Sozialen Brennpunkten und Soziale Stadt hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Einzelmaßnahmen mit jugendpolitischer und sozialräumlicher Ausrichtung als besonders förderwürdig eingestuft. Dabei sind die Aspekte der beruflichen und sozialen Integration, der Frage der Geschlechtergerechtigkeit, sowie der Stärkung von Toleranz und Demokratie zu beachten. Weitere Informationen zum Förderziel und Förderfähigkeit unter 2. Förderfähige Projekte und Inhalte Es können nur Mikroprojekte (Einzelmaßnahmen) mit einem Fördervolumen bis zu gefördert werden, die in den drei Soziale-Stadt-Regionen Milbertshofen, Hasenbergl und Mittlerer Ring Süd-Ost durchgeführt werden. Solche Projekte können sich z.b. richten auf: Projekte zum ergänzenden Kompetenzerwerb an Haupt- und Realschulen (Lese- und Theaterprojekt, Sozialtraining, Zeitung, Schulumweltgestaltung, Maßnahmen zum Schulübertritt, usw.), Sprachkurse für MigrantInnen, haushaltsnahe Dienste, Märkte zu Produkten aus ökologischer und regionaler Landwirtschaft, Freizeitangebote für MigrantInnen, Maßnahmen zur Förderung des multikulturellen Stadtteilselbstverständnisses, lokale Handwerksmessen, Sexualpädagogische Beratung für Jugendliche, Zukunftswerkstatt, Stadtteilführungen durch AnwohnerInnen, Jugendaktionswochen (z.b. Umwelt und Gesundheit ), Planungs- und Gestaltungsaktionen durch Jugendliche, Praktikums-/Lehrstellenpool, Aktivierende Befragungen zu Wohnqualität und Aktivierungspotenzialen, Selbstorganisierte Jugend- und BewohnerInnentreffs, Identifikation des lokalen Bedarfs an Selbsthilfe und Sozialen Betrieben...) LOS unterscheidet drei förderfähige Projekttypen:

2 Seite 2 a) Unterstützung einzelner Aktionen zur Förderung der beruflichen (Wieder)Eingliederung (z.b. Integrationsprojekte für besonders benachteiligte Zielgruppen, gezielte Maßnahmen gegen Schulabbruch, spezielle Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Demokratie sowie zur beruflichen Qualifizierung der LOS Zielgruppen durch Projekte zur lokalen Wohnumfeldverbesserung, gemeindenahe Dienstleitungen, lokale Kultur, Naherholung und Tourismus, Sanierung und/oder Pflege der lokalen Umwelt) b) Unterstützung von Organisationen und Netzen, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen: (z.b. Unterstützung für lokale Vereine und Netzwerke, Gründung und Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen, Weiterbildung von Kleinstinitiativen, Vermittlungsbörsen) c) Unterstützung von Existenzgründungen (z.b. Beratungen, Starthilfen) 3. Zielgruppen LOS richtet sich an alle Altersgruppen der Bewohner und Bewohnerinnen in Soziale-Stadt- Regionen, die unter struktureller Benachteiligung (berufliche und soziale Integration) leiden, wie sozial benachteiligte Jugendliche, behinderte Menschen, AussiedlerInnen, MigrantInnen, Alleinerziehende, BerufsrückkehrerInnen, Langzeitarbeitslose, ältere ArbeitnehmerInnen, Wohnungslose, suchtmittelabhängige Menschen, Strafffällige usw. Nicht zum Programm gehören Kinder und SeniorInnen als unmittelbare Zielgruppen. 4. Fördervolumen Die Höchstfördergrenze pro Projekt liegt bei ,00. Die Offenlegung der Gesamtfinanzierung des Mikroprojekts (inklusive Drittmittel) ist verpflichtend. Maßnahmen mit erheblich geringerem Volumen sollten mit anderen, ähnlichen Projekten in der jeweiligen Sozialen-Stadt-Region gebündelt werden. Maßnahmen mit einem Volumen bis zu 2.500,00 können auch aus dem Verfügungsfond des Sozialen-Stadt-Programms gefördert werden. (Momentan nur in den Regionen Milbertshofen und Hasenbergl, nicht in der Region Mittlerer Ring Süd-Ost.) 5. Förderzeitraum Die Bewilligung von Fördermitteln aus dem EU Sozialfond (sog. LOS-Mittel) ist für Projekte bis zum befristet. Ein zweiter Förderzeitraum wird voraussichtlich vom bis laufen. Hierfür wird es eine erneute Ausschreibung geben. 6. Antragsteller Antragsteller können natürliche als auch juristische Personen sein. Nicht förderfähig sind Projekte staatlicher oder kommunaler Einrichtungen.

3 Seite 3 7. Antragsabgabe Anträge sind an das jeweils für den Inhalt des Mikroprojekts zuständige Fachreferat der Stadt München zu stellen. Dies sind: das Sozialreferat, das Planungsreferat, das Schul- und Kultusreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Referat für Gesundheit und Umwelt. Die Antragseinreichung kann ab sofort erfolgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Projekte bis spätestens durchgeführt sein müssen. Eine Förderung über diesen Zeitpunkt hinaus ist unter keinen Umständen möglich. Für die Förderung des jeweiligen Projekts ist die Reihenfolge des Antragseingangs unerheblich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Bitte beachten Sie das beiliegende Merkblatt zur Antragsstellung. Die Anträge sind je nach Zuständigkeit an folgende AnsprechpartnerInnen zu stellen: Sozialreferat Ansprechpartner: Frau Helga Summer-Juhnke Orleansplatz 11, München Tel.: Fax: Mail: helga.summer-juhnke@muenchen.de Referat für Arbeit und Wirtschaft Ansprechpartner: Herr Günther Weingärtler Herzog-Wilhelm-Straße 15, München Tel: Fax: Mail: guenther.weingaertler@muenchen.de Referat für Stadtplanung und Bauordnung Ansprechpartner: Herr Bodo Jäger Blumenstrasse 31, München Tel: Fax: Mail: bodo.jaeger@muenchen.de Schul- und Kultusreferat Ansprechpartner: Herr Uwe Großmann Neuhauser Str. 39, München Tel: Fax: Mail: uwe.grossmann@muenchen.de Referat für Gesundheit und Umwelt Ansprechpartner: Herr Ralf Karhausen-Beermann Bayerstrasse 28a, München Tel: Fax: Mail: ralf-rainer.karhausen-beermann@muenchen.de

4 Seite 4 8. Räumlicher Umgriff der förderfähigen Regionen Zur besseren räumlichen Orientierung dienen folgende Strassenzüge, entlang derer die Grenzen der Sozialen-Stadt-Regionen verlaufen. Region Hasenbergl Norden: Wintersteinstr. (Korbinian-Holz) Osten: Schleißheimer Str. Süden: Dülferstr. Westen: Aschenbrennerstr. / Blodigstr. Region Milbertshofen Norden: Frankfurter Ring Osten: Oberhofer Platz / Christoph-von-Gluck-Platz Süden: Petuelring Westen: Riesenfeldstr. Region Mittlerer Ring Süd-Ost Norden: St.-Martin-Str. / Werinherstr. / Claudius-Keller-Str. / Melusinenstr. / Aschheimerstr. / Ampfingstr. / Neumarkter Str. / Truderinger Str. Osten: Schatzbogen / Talerweg / Weißpfennigweg / Rofanstr. Süden: Heinrich-Wieland-Str. / Bad-Schachener-Str. / Innsbrucker Ring / Ständlerstr. / Stadelheimer Str.

5 Seite 5 Westen: Tegernseer Landstr. I. A. Florian Krakau Anlagen Informationsblatt Antragsstellung Plan Hasenbergl Plan Milbertshofen Plan Mittlerer Ring Süd-Ost (Teil 1 und 2) gefördert durch:

6 Merkblatt: Antragsstellung für Mittel aus dem LOS-Förderprogramm Folgende Informationen müssen in einem Antrag mindestens enthalten sein: 1. Antragstellerin/Antragsteller 1.1 Institution 1.2 Name/Vorname Projektverantwortliche/r 1.3 Strasse/Ort 1.4 Telefon/Telefax Bankverbindung (Empfänger, Bank, Kontonummer, Bankleitzahl, Überweisungstext) 2. Angaben zum Projekt 2.1 Projektname 2.2 Projektziel und unmittelbare Zielgruppe 2.3 Projektinhalt 2.4 Kompetenz der Antragsstellerin / des Antragsstellers 2.5 geplante Veröffentlichungen 3. Kosten- und Finanzierungsplan (bitte gesondertes Blatt verwenden) 3.1 Gesamtkosten (förderfähig bis max ,00 ) 3.2 Einzelpositionen (gegliedert nach Sach- und Personalkosten) 3.3 Eigenmittel 3.4 Drittmittel 4. eigenhändige Unterschrift der/des Projektverantwortlichen

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