N Ein frohes und friedliches Osterfest wünscht Ihnen. Amtsblatt. Die Sonne geht im Osten auf. Ihr Sören Huppert - Gemeinschaftsvorsitzender

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "N Ein frohes und friedliches Osterfest wünscht Ihnen. Amtsblatt. Die Sonne geht im Osten auf. Ihr Sören Huppert - Gemeinschaftsvorsitzender"

Transkript

1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna, Starkenberg Jahrgang 17 Erscheinungsdatum: Ausgabe 04/2012 Die Sonne geht im Osten auf Die Sonne geht im Osten auf, der Osterhas beginnt den Lauf. Um seinen Korb voll Eier sitzen drei Häslein, die die Ohren spitzen. Der Osterhas bringt just ein Ei da fliegt ein Schmetterling herbei. Dahinter strahlt das blaue Meer mit Sandstrand vorne und umher. Der Osterhas ist eben fertig das Kurtchen auch schon gegenwärtig! Nesthäckchen findet eins, zwei, drei, ein rot, ein blau, ein lila Ei. Ein Ei in jedem Blumenkelche! Seht, seht, selbst hier, selbst dort sind welche! Ermüdet leicht im Morgenschein schlief Kurtchen auf der Wiese ein. Die Glocken läuten bim, bam, baum, und Kurtchen lächelt zart im Traum. Di di didl dum dei, wir tanzen mit unsern Hasen umgefasst, zwei und zwei, auf schönem, grünen Rasen. N Ein frohes und friedliches Osterfest wünscht Ihnen Ihr Sören Huppert - Gemeinschaftsvorsitzender

2 Seite 2 Amtsblatt der VG Altenburger Land 7. AMTLICHER TEIL Landkreiswahlleiter Thomas Wolf Datum Verwaltungsgemeinschaft Wahlbekanntmachung 1. Am findet die Kommunalwahl (Wahlart siehe unten) von 8.00 bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen. Wahlbriefe müssen der Gemeinde so übersandt werden, das Datum sie spätestens am bis Uhr eingehen. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. 3. Die Wahlräume befinden sich: Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. Für die Landratswahl sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden. Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Sie haben eine Stimme. Sie vergeben sie dadurch, dass Sie auf dem Stimmzettel einen Wahlvorschlag kennzeichnen. 6. Wahlablauf Im Wahlraum erhalten Sie am Tisch des Wahlvorstandes, nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sie kennzeichnen Ihren Stimmzettel in der Wahlzelle und falten ihn so zusammen, dass Ihre Kennzeichnung andere Personen nicht erkennen können. Der Stimmzettel muss gefaltet werden. Danach nennen Sie am Tisch des Wahlvorstands Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Stimmbezirk Altkirchen Dobitschen Drogen Göhren Göllnitz Lumpzig Mehna Starkenberg, Stimmbezirk Starkenberg Starkenberg, Stimmbezirk Naundorf Wahlraum Straße, Haus-Nr. Grundschule Am Freibad 1a, Altkirchen Landgasthof (Gaststube) Teichstr. 5, Dobitschen Kulturhaus Hauptstr. 2, Drogen Versammlungsraum Eisenberger Str. 7, Göhren Bürgerhaus Hauptstr. 3, Göllnitz Rathaus Wiesenweg 1, Lumpzig Gemeindeamt Dorfstr. 32a, Mehna Gemeindezentrum (Versammlungsraum) Borngasse 7, Starkenberg Gemeindezentrum OT Naundorf Hauptstr. 25, Starkenberg Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) - einen - erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstands die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands vernichtet haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Starkenberg, Landgasthof OT Tegkwitz Stimmbezirk Tegkwitz Am Sportplatz 5, Starkenberg Starkenberg, Begegnungsstätte OT Großröda Stimmbezirk Großröda Rositzer Str. 4, Starkenberg Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Hilfsperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist.

3 7. Amtsblatt der VG Altenburger Land Seite 3 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. Ort, Datum Mehna, den Unterschrift Im Auftrag - gez. Peters RL Bauamt / Ordnungsamt Beschlüsse der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land Mehna 2012 Tag Nr. Inhalt /02/12 Genehmigung Sitzungsniederschrift /02/12 Erweiterung des Standesamtsbezirks Altenburg um die Standesamtsbezirke Meuselwitz und Lucka /02/12 Haushaltssatzung /02/12 Finanzplan für die Planungsjahre 2011 bis /02/12 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land /02/12 Beauftragung Umbau und Kapazitätserweiterung in der Kindertageseinrichtung Rolika /02/12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom /02/12 Einwohnermeldeamt /02/12 Änderung des Umlageschlüssels der Zweckvereinbarung der Kindereinrichtung Rolika BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land für das Haushaltsjahr 2012 Die Gemeinschaftsversamlung hat in der Sitzung am 28. Februar 2012 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Der Fachdienst Kommunalaufsicht des Landratsamtes Altenburger Land hat mit Schreiben vom 7. März 2012 die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 10. bis 24. öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land in Mehna während der allgemeinen Dienststunden aus. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht über den Auslegungszeitraum hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden und seiner Stellvertreter durch die Gemeinschaftsversammlung. Mehna, den 08. März 2012 gez. Huppert Gemeinschaftsvorsitzender HAUSHALTSSATZUNG Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land (Landkreis Altenburger Land) für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 50 Abs 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den Bestimmungen auf die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll, wird auf ,00 festgesetzt (Umlagesoll). 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Es werden folgende Ausgabegrenzen für unerhebliche Überschreitungen festgesetzt: 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO bis ,00 60 Abs. 2 ThürKO über ,00. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Mehna, den 08. März 2012 Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land gez. Huppert Gemeinschaftsvorsitzender 1. SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), des 90 des Ach-

4 Seite 4 Amtsblatt der VG Altenburger Land 7. ten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), des 18 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz Thür- KitaG), sowie des 10 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung Rosengarten der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land in der Sitzung am die folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land beschlossen: 1 - Änderung der Elternbeiträge 7 wird wie folgt gefasst: 7 - Höhe des Elternbeitrages (1) Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der in Tageseinrichtungen für Kinder der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land gleichzeitig betreuten Kinder einer Familie. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten auch Pflegefamilien. (2) Wird das Kind entsprechend der Anmeldung nur halbtags (maximal 5 Stunden) betreut, so verringert sich der Elternbeitrag. (3) Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen: Tabelle 1: Elternbeiträge für Kinder von 1 bis 2 Jahren (in ) 1. Kind 2. gleichzeitig 3. und weitere gleichbetreutes Kind zeitig betreute Kinder ganz- halb- ganz- halb- ganz- halbtags tags tags tags tags tags Tabelle 2: Elternbeiträge für Kinder ab 2 Jahren (in ) 1. Kind 2. gleichzeitig 3. und weitere gleichbetreutes Kind zeitig betreute Kinder ganz- halb- ganz- halb- ganz- halbtags tags tags tags tags tags Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mehna, den Huppert Gemeinschaftsvorsitzender - Siegel - Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren Wir weisen aus gegebenem Anlass noch einmal auf das am in Kraft getretene Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren und die sich daraus ergebenden Pflichten für Halter gefährlicher Tiere hin. Das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom trat am in Kraft. Gleichzeitig trat die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung außer Kraft. Zweck des neuen Gesetzes ist, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von gefährlichen und anderen Tieren verbunden sind. Als gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes gelten 1. Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind, 2. gefährliche Hunde nach Maßgabe des 3 Abs. 2 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Die Halter eines Hundes sind mit In-Kraft-Treten verpflichtet, den Hund auf ihre Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Die Kennzeichnung ist der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land anzuzeigen. Weiterhin sind alle Hundehalter seit dem verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von ,- Euro für Personenschäden und in Höhe von ,- Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Der Halter hat der zuständigen Behörde den Abschluss der Versicherung anzuzeigen. Zuständige Behörde ist auch hier die Verwaltungsgemeinschaft. Für Hundehalter, die bei In-Kraft-Treten des Gesetzes bereits einen Hund halten, gab es Übergangsbestimmungen. Für diese Hunde waren die Kennzeichnung und die erforderliche Haftpflichtversicherung innerhalb von 6 Monaten also bis zum nachzuweisen. Für neu angeschaffte Hunde sind die Nachweise vom Hundehalter zusammen mit der steuerlichen Anmeldung bei der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land, Zimmer-Nr. 06 bei Frau Franta (Tel.: / ) vorzulegen. Ordnungswidrig handelt unter anderem, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Hundes eine Haftpflichtversicherung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Höhe abschließt oder sie nicht aufrecht erhält. Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße bis zu ,- Euro geahndet werden. Pflichten aus dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ergeben sich jedoch auch für die Halter von anderen Tieren. Leider haben wir feststellen müssen, dass noch nicht alle Halter als gefährlich eingestufter Tiere ihren Pflichten aus dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren nachgekommen sind. Nachstehend geben wir Ihnen deshalb einen Auszug aus der Verordnung über gefährliche Tiere im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Thüringer Wildtier-Gefahrverordnung - ThürWildtierGefVO -) vom 19. Januar 2012 bekannt: Als gefährliche Tiere im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren gelten die nachfolgend aufgeführten Tiere sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Tieren: 1. aus der Familie der Hunde (Canidae): alle Tiere dieser Familie, mit Ausnahme der im Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren speziell geregelten Haushunde (Canis familiaris), alle Tiere aus der Unterordnung der Schweineartigen (Suina) mit Ausnahme der der Gattung der Sus angehörenden Hausschweinerassen, alle Tiere aus der Unterfamilie der Echten Rinder (Bovinae)

5 7. Amtsblatt der VG Altenburger Land Seite 5 mit Ausnahme der der Gattung der eigentlichen Rinder (Bos) angehörenden Hausrindrassen, aus der Ordnung der Laufvögel (Struthioniformes): Strauß (Struthiones) und Kasuarvogel (Casuarii), 16. alle Tiere aus der Ordnung der Panzerechsen (Crocodylia), 17. aus der Familie der Riesenschlangen (Boidae): aus der Familie der Pythons (Pythonidae): Netzpython (Python reticulatus), Tigerpython (Python molurus), nördliche Felsenpython (Python sebae), südliche Felsenpython (Python natalensis), Papua-Amethystpython (Morelia amethystina), australische Amethystpyhton (Morelia kinghornii), aus der Familie der Boas (Boidae): alle Tiere der Gattung der Anakondas (Eunectes) sowie die Abgottschlange (Boa constrictor), 18. aus der Familie der Nattern (Colubridae) alle Tiere der Gattungen: Boomslang (Dispholidus), Vogelnatter (Thelotornis), Nachtbaumnatter (Boiga) u. Tigernatter (Rhabdophis), 19. alle Tiere aus der Familie der Giftnattern (Elapidae), insbesondere Königskobra (Ophiophagus hannah), Hutschlange (Naja), Wasserkobra (Boulengerina), Ringhalskobra (Haemachatus haemachatus), Wüstenkobra (Walterinnesia aegyptia), Mamba (Dendroaspis), Krait (Bungarus fasciatus), Echte Korallenschlange (Micrurus), Taipan (Oxyuranusscutulatus), Todesotter (Acanthophis antarcticus), Bauchdrüsenotter (Maticora), Tigerotter (Notechis) und Mulgaschlange (Pseudechis), 20. alle Tiere aus der Familie der Seeschlangen (Hydrophiidae), 21. alle Tiere aus der Familie der Vipern und Ottern (Viperidae), insbesondere Echte Otter (Vipera), Sandrasselotter (Echis), McMahon-Viper (Eristicophis macmahoni), Puffotter (Bitis), Hornviper (Cerastes), Baumviper (Atheris) und Krötenotter (Causus) sowie alle Tiere aus der Familie der Erdviper (Atractaspididae), 22. alle Tiere aus der Familie der Grubenottern (Crotalidae), insbesondere Lanzenotter (Bothrops und Trimeresurus), Buschmeister (Lachesis), Dreieckskopfotter (Agkisttrodon) und Klapperschlange (Crotalus und Sistrurus), 23. aus der Ordnung der Skorpione (Scorpiones) alle Tiere der Familie Buthidae, insbesondere Buthus, Ändroctonus und Tityus, 24. aus der Ordnung der Spinnen (Aranea): aus der Familie der Trichternetzspinnen (Hexathelidae) alle Tiere der Gattungen Atrax und Hadronyche, aus der Familie der Kammspinnen (Ctenidae) alle Tiere der Gattung der Phoneutria, aus der Familie der Sechsäugigen Sandspinnen (Sicariidae) alle Tiere der Gattungen Sicarius und Loxosceles, aus der Familie der Kugelspinnen (Theridiidae) alle Tiere der Gattung Latrodectus, aus der Familie der Vogelspinnen (Theraphosidae) alle Tiere der Gattungen Trechona, Harpactirella, Poecilotheria, Pterinochilus, Selenocosmia, Stromatopelma, 25. alle männlichen Tiere aus der Familie der Hirsche (Cervida), 26. alle Tiere aus der Familie der Krustenechse (Helodermatidae), 27. aus der Familie der Warane (Varanidae): Komodowaran (Varanus komodoensis), Papuawaran (Varanus salvadorii), Riesenwaran (Varanus giganteus), Bindenwaran (Varanus salvator), 28. aus der Ordnung der Schildkröten (Testudines) alle Tiere der Familie der Alligatorschildkröte (Chelydridae). Ansprechpartner für Fragen zum neuen Gesetz und zum Vollzug des Gesetzes ist Herr Peters (Tel: /730-13). gez. Peters - RL Bauamt / Ordnungsamt Öffentliche Stellenausschreibung In der Kindertagesstätte Rolika Rosengarten der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Erzieherin/Erzieher zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis ist vorerst befristet für 1 Jahr und soll in Teilzeit mit voraussichtlich 20 Stunden pro Woche erfolgen. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geltenden Tarifvertrag TVöD. Der/Die Bewerber/in müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: pädagogische Fachkraft (Abschluss staatlich anerkannter/e Erzieher/in) aktueller Nachweis des Lehrgangs der Ersten Hilfe Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses gemäß 30 a Abs. 2 BZRG liebevoller und fürsorglicher Umgang mit Kindern Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit körperliche und geistige Belastbarkeit selbstständiges Arbeiten eigener Pkw und gültiger Führerschein der Klasse B, ebenso die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Pkw für dienstliche Zwecke Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung Zu den wesentlichen Aufgaben gehören, Bildung, Erziehung und Betreuung sowie die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Kinder ab 1 Jahr entsprechend der Struktur der Einrichtung und der pädagogischen Konzeption. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen mit den dazugehörigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens an die Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land - Hauptamt - Dorfstraße Mehna Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nicht zurückgesandt werden und die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet werden. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Huppert - Gemeinschaftsvorsitzender Die Verwaltungsgemeinschaft sucht noch Interessenten für den Bundesfreiwilligendienst Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter und Nationalität, sich außerhalb einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung zwischen 6 und 24 Monaten in verschiedenen Tätigkeitsfeldern zu engagieren. Die Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land sucht engagierte, zuverlässige und motivierte Bürger/innen für verschiedene Bereiche, insbesondere für den Umwelt- und Naturschutz. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören zusätzliche Pflege der

6 Seite 6 Amtsblatt der VG Altenburger Land 7. Grünanlagen, Straßen, Wege und sonstigen kommunalen Einrichtungen. Außerdem werden Freiwillige für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltungsgemeinschaft und Kindergarten gesucht. Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit im BFD haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an: Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land Personalamt Dorfstraße 32, Mehna Frau Mühling-Kinas: / Als Freiwillige oder Freiwilliger brauchen Sie keine fachliche Ausbildung. Die Rahmenbedingungen für den BFD sind unkompliziert. Freiwillige erhalten: - Betreuung und Anleitung durch eine Fachkraft - Taschengeld bis zu einer Höchstgrenze von 336,00 bei Vollzeit - die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle, damit werden u. a. Anwartschaften in der Gesetzl. Rentenversicherung erworben - wer 12 Monate BFD leistet, hat nach Beendigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld - nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis Mühling-Kinas / Personalamt Gemeinde Dobitschen Beschlüsse der Gemeinde Dobitschen 2012 Tag Nr. Inhalt /01/12 Dobitschen, Abweichungen zur erweiterten Abrundungssatzung An den Eigenheimen /02/12 Haushaltssatzung /02/12 Finanzplan für die Planungsjahre 2011 bis /02/12 Vergabe einer Hausnummer BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung der Gemeinde Dobitschen (Landkreis Altenburger Land) für das Haushaltsjahr 2012 Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21. Februar 2012 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Der Fachdienst Kommunalaufsicht des Landratsamtes Altenburger Land hat mit Schreiben vom 6. März 2012 die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 10. bis 24. öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land während der allgemeinen Dienststunden aus. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht über den Auslegungszeitraum hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters und Beigeordneten durch den Gemeinderat. Dobitschen, den 08. März 2012 gez. Heinke Bürgermeister HAUSHALTSSATZUNG Haushaltssatzung der Gemeinde Dobitschen (Landkreis Altenburger Land) für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Dobitschen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H. b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 357 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Es werden folgende Ausgabegrenzen für unerhebliche Überschreitungen festgesetzt: 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO über 5.000,00 bis ,00 60 Abs. 2 ThürKO über ,00. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Dobitschen, den 08. März 2012 Gemeinde Dobitschen gez. Heinke Bürgermeister Gemeinde Drogen Beschlüsse der Gemeinde Drogen 2012 Tag Nr. Inhalt /01/12 Genehmigung Sitzungsniederschrift vom /01/12 Haushaltssatzung /01/12 Finanzplan für die Planungsjahre

7 7. Amtsblatt der VG Altenburger Land Seite 7 Aus Gründen der Rechtssicherheit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Drogen für das Haushaltsjahr 2012 aufgrund eines Schreibfehlers nochmals bekannt gemacht. BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung der Gemeinde Drogen (Landkreis Altenburger Land) für das Haushaltsjahr 2012 Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30. Januar 2012 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Der Fachdienst Kommunalaufsicht des Landratsamtes Altenburger Land hat mit Schreiben vom 14. Februar 2012 die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 10. bis 24. öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land während der allgemeinen Dienststunden aus. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht über den Auslegungszeitraum hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin und Beigeordneten durch den Gemeinderat. Drogen, den 16. Februar 2012 gez. Helbig Bürgermeisterin HAUSHALTSSATZUNG Haushaltssatzung der Gemeinde Drogen (Landkreis Altenburger Land) für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Drogen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (B) 300 v. H. von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt ,00 6 Es werden folgende Ausgabegrenzen für unerhebliche Überschreitungen festgesetzt: 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO über 5.000,00 bis ,00 60 Abs. 2 ThürKO über ,00. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Drogen, den 16. Februar 2012 Gemeinde Drogen gez. Helbig Bürgermeisterin Gemeinde Göhren Beschlüsse der Gemeinde Göhren 2012 Tag Nr. Inhalt /02/12 Genehmigung Sitzungsniederschrift vom /02/12 Vergabe einer Hausnummer für das neue Feuerwehrhaus: Eisenberger Str. 11 Gemeinde Starkenberg Beschlüsse der Gemeinde Starkenberg 2012 Tag Nr. Inhalt /01/12 Hauptsatzung der Gemeinde Starkenberg /01/12 Bestellung eines weiteren Vertreters der Gemeinde in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land /02/12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom /02/12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom /02/12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom /02/12 Bestellung der Vertreter der Gemeinde im Zweckverband Wasserversorgung-Abwasserentsorgung Altenburger Land /02/12 Starkenberg, Aufstellung Flächennutzungsplan /02/12 Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan /02/12 Durchführungsvertrag zum Solarpark Starkenberg /02/12 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan /02/12 Starkenberg, Vorbehaltsfläche für Photovoltaik /02/12 Kauf eines Grundstückes 2. Gewerbesteuer 250 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

8 Seite 8 Amtsblatt der VG Altenburger Land 7. ENDE DES AMTLICHEN TEILS NICHTAMTLICHER TEIL Gemeinde Altkirchen Die Gemeinde Altkirchen Laubert, Annelies OT Röthenitz 71 J Gerth, Günther OT Illsitz 93 J Lawrenz, Helga OT Gimmel 76 J Ackermann, Erhard Altkirchen 78 J Gerth, Heidi Altkirchen 68 J Leithold, Arndt OT Trebula 86 J König, Helga OT Kratschütz 69 J Köhler, Fritz OT Göldschen 86 J Seise, Elsbeth Altkirchen 81 J Ganz, Anni OT Röthenitz 71 J Müller, Rosemarie Altkirchen 69 J Penndorf, Anna Rose OT Trebula 71 J Hinz, Christine Altkirchen 70 J Fleischer, Eva-Maria Altkirchen 67 J. Wenn ich groß bin, werde ich Kennen Sie diesen Satz auch aus Ihren Kindertagen? Vielleicht war es der Beruf der Mutter, des Vaters oder dessen, der Sie angesprochen hat. Im Kindergarten Sternchen haben die Kinder in den nächsten Wochen die Gelegenheit, verschiedene Berufe kennen zu lernen. Dafür haben wir uns die Eltern mit ins Boot geholt, damit der Bezug zum Kind da ist und jedes Kind seine Eindrücke zu Hause erzählen kann. Den Kindern werden verschiedene Berufsgruppen vorgestellt z. B. OP- Schwester, Frisör, Postfrau, Steinmetz, Fleischer, Klempner, Gärtner, Feuerwehrmann, Förster oder Bäcker. Dabei können die Kinder viel über die verschiedenen Berufe erfahren. Durch Geschichten, Lieder, Gedichte, Bastel- und Malerarbeiten werden die verschiedenen Eindrücke noch vertieft. Unser erster Gast in der Mondgruppe war eine OP-Schwester. Die Kinder waren schon sehr auf sie gespannt. In ihrer Arbeitskleidung stellte sie sich vor, brachte ein paar Instrumente und verschiedenes Arbeitsmaterial zum Anschauen mit. Teddybär Brumm war ein Patient der sich beim Sturz vom Klettergerüst verletzt hatte. Die Kinder konnten sehen wie Teddy ein Gipsbein bekam, eine Platzwunde wurde zugenäht und ein Verband wurde auch noch angelegt. Ganz gespannt schauten alle der Mutti von Johann zu. Dabei haben die Kinder erfahren, dass es verschiedene Krankheiten gibt und ihnen dann im Krankenhaus oder beim Arzt geholfen wird. Im Spiel konnte ich schon beobachten, wie die Kinder die berufliche Tätigkeit umsetzen. Hiermit möchte ich mich im Namen aller Erzieher des Kindergartens ganz herzlich für die gute Unterstützung unseres Projektes bei unseren Eltern bedanken, die mit viel Einsatz und kreativer Unterstützung ihren Beruf den Kindern näher gebracht haben und noch näher bringen werden. Erzieherin Petra - Kindergarten Sternchen Helau! Mit guter Laune und in Feierstimmung kamen unsere Schu ler am in die Schule, um Fasching zu feiern. Schon auf dem Flur bewunderten die Kinder gegenseitig ihre Kostu me. Zu Beginn trafen sich dort alle zum Bewegungslied und dem Bekanntgeben der verschiedenen Stationen. Es wurden bunte Faschingsorden gebastelt und jeder erprobte sein Können in Geschicklichkeitsspielen. In Bewegung kamen die Kinder bei lustigen Staffel- u. Tanzspielen. Die Närrinnen und Narren wurden mit Gruselgeschichten auf den Rundgang im Kellergruselkabinett eingestimmt. Ganz Mutige brachten sich als Beweis eine blaue Murmel aus der Schu ssel neben dem Knochenmann mit. Nach so viel Trubel starteten wir gutgelaunt zum gemeinsamen Umzug durch den Ort. Mit Liedern und Tröten machten die Kinder dabei auf sich aufmerksam. Bedanken möchten wir uns fu r die umfangreiche Stärkung bei der Firma Schade. Viele Su ßigkeiten bekamen wir vom Blumenladen Porzig, der Firma Franke und der Gaststätte Drei Linden. Vom Bu rgermeister erhielten wir außer Leckereien auch tolle Malhefte, in denen wir schon gut arbeiten konnten. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen unserer Faschingsfeier beitrugen. Wir kommen bestimmt im nächsten Jahr wieder! Das Team der Grundschule Altkirchen

9 7. Amtsblatt der VG Altenburger Land Seite 9 Gemeinde Dobitschen Die Gemeinde Dobitschen Zweig, Lothar Dobitschen 75 J Meyer, Hildegard Dobitschen 86 J Purgold, Theo Dobitschen 72 J Fleischmann, Joachim Dobitschen 76 J Kresse, Rosemarie Dobitschen 69 J Gornik, Dieter Dobitschen 65 J Saupe, Manfred Dobitschen 80 J Taubert, Marianne Dobitschen 81 J Mattheus, Erika Dobitschen 66 J Kirmse, Hermann Dobitschen 89 J Becker, Gisela Dobitschen 66 J Fritsche, Wolfgang Dobitschen 86 J. Fit in den Frühling Liebe Sportfreunde, der Rückenschulkurs in der Turnhalle Rolika beginnt am Dienstag, dem Die Kurszeiten sind wie gewohnt: 1. Kurs Uhr 2. Kurs Uhr Anmeldungen werden in der Volkshochschule Schmölln (Tel /27589) entgegengenommen. Alle bisherigen Teilnehmer sind wieder herzlich willkommen. K. Vogel - Begegnungsstätte Dobitschen Einladung zur Verkehrsteilnehmerschulung Thema: Neuregelungen 2012/13 Sorgfaltspflichten, Vorrang- und Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr Gesprächsleiter: Dipl.-Päd. Klaus Burkhardt Wann: Freitag, den , um Uhr Wo: Versammlungsraum der FFw Dobitschen Der Feuerwehrverein und der Landfrauenverein Dobitschen laden in Zusammenarbeit mit dem ADAC alle Interessenten zu dieser Veranstaltung ein. Gemeinde Drogen Die Gemeinde Drogen Gabler, Erika Drogen 78 J Owczarek, Jürgen OT Mohlis 69 J Hein, Gerda Drogen 76 J Fischer, Rolf OT Mohlis 70 J. Kappenfete beim DFT 2010 Traditonell zum Rosenmontag feierte der DFT 2010 die 2. Kappenfete im Kulturhaus Drogen. Am Nachmittag trafen sich schon die Jüngsten in lustigen Kostümen mit ihren Mamas zum Kaffee und Tee. Mit Witz und Lacherei ging der Abend weiter und die belegten Platten sowie Salat und Wiener Würstchen schmeckten allen prima. Besten Dank an die Spender. Karin und Hans-Dieter Werner erhielten den Preis für die originellsten Kappen. Bärbel Hesselbarth - DFT 2010 Termine DFT 2010 Sonnabend, Einladung zum Frühjahrsputz ab Uhr am Kulturhaus. Wir freuen uns über jede helfende Hand. Montag, Maibaumsetzen Gemeinde Göhren Die Gemeinde Göhren gratuliert nachträglich zum Geburtstag Frommhold, Gertraud OT Romschütz 85 J Stein, Sophie OT Gödern 74 J Tanz, Lothar OT Gödern 71 J Kuczawa, Käthe OT Lossen 69 J Neubauer, Elfriede Göhren 87 J Enke, Karla OT Gödern 72 J. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zur diamantenen Hochzeit Herrn Gerhardt Frommhold und Frau Gertraud am in Göhren - OT Romschütz Gesundheit und noch viele schöne gemeinsame Jahre wünschen der Bürgermeister und der Gemeinderat Göhren. Skatturnier in Göhren Am Sonnabendnachmittag, dem 3. März fand das erste Göhrener Skatturnier des Feuerwehrvereins statt. Zwanzig Skatfreunde reizten und spielten um den Sieg. Nach zwei Durchgängen stand Frau Geyer aus Lumpzig als Siegerin fest.

10 Seite 10 Amtsblatt der VG Altenburger Land 7. Erfolgreiche Bilanz 2011 zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Göhren und des Freiwilligen Feuerwehr Göhren e.v. Am Freitag, dem 2. März 2012, um Uhr fand in Göhren die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr und des Feuerwehrvereins Göhren statt. Als Gäste konnte unser Vereinsvorsitzender René Hartmann den Kreisbandmeister Kamerad Gunter Vogel und den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverband Altenburger Land e. V. Kamerad Uwe Kaphahn begrüßen. Als erster ergriff unser Ortsbrandmeister Kamerad Frank Eichhorn das Wort. Die Freiwillige Feuerwehr hat zurzeit eine Einsatzstärke von 19 aktiven Kameraden. Das bedeutet, dass wir die Mannschaftsstärke stabilisieren konnten. Im Jahr 2011 rückte unsere Feuerwehr zu 9 Einsätzen aus. 7 Hilfeleistungen, 1 Übung und 1 Fehlalarm. Trotz gespannter Haushaltslage war es uns doch immer noch vergönnt, auch im Jahr 2011 neue Technik und Ausrüstung anzuschaffen. Viele weitere kleine und größere Sachen konnten wir unser Eigen nennen und somit die Einsatzbereitschaft in unserer Gemeinde verbessern. Ein besonderer Dank gilt natürlich auch unseren Sponsoren, dem Feuerwehrverein, Privatpersonen oder auch Firmen, so zum Beispiel der Fleischerei Hartmann, die uns 500,- zur Anschaffung von Schlauchtragekörben übergab. Insgesamt wurden von den Kameraden 600 Ausbildungsstunden absolviert. Unzählige Stunden, die Mühe des Aufschreibens würde den Rahmen sprengen, wurden auch 2011 über das Einsatz- und Ausbildungsgeschehen hinaus von den Kameradinnen und Kameraden unserer Wehr geleistet. So zum Beispiel bei Wartungs-, Reinigungs-, Pflege- und Verschönerungsarbeiten und nicht zu vergessen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorbereitungen von außerdienstlichen Veranstaltungen. Nach den Worten des Ortsbrandmeisters gebührt allen Kameradinnen und Kameraden, die sich weit mehr als im Dienstbetrieb einbringen, ein öffentliches Lob und ein herzliches Dankeschön! Als nächster Redner ergriff der Vereinsvorsitzende René Hartmann das Wort. Er dankte allen Vereinsmitgliedern für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr. So organisierte der Verein viele Veranstaltungen, unter anderem das Glühweinfest, eine Verkehrsteilnehmerschulung, den Kameradschaftsabend in Gödern, das Fußballturnier zum Dorffest, um einige zu nennen. Beim Tag der offenen Tür der FF Göhren unterstützte der Verein die Freiwillige Feuerwehr aktiv bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung. Euer Florian Verkehrsteilnehmerschulung Wann: Wo: Gemeinderaum Gasthof Göhren Beginn: Uhr Referent: Herr Schumann Fahrschule Klaus Schumann Wir laden alle Bürger und Interessenten herzlich ein. Die Freiwillige Feuerwehr Göhren e.v. Die Gemeinde Göhren und der Freiwillige Feuerwehrverein Göhren laden ein zum Maibaumsetzen am Göhren, Festwiese hinter dem Gasthof Zum kleinen Jordan Beginn: Uhr ca Uhr Baumschmücken durch unsere Kinder ca Uhr Fackelumzug mit dem Spielmannszug Osterland Lumpzig Für Kinder gibt es Knüppelkuchen zum selber backen. Für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt. Es sind alle Einwohner, ob Klein oder Groß recht herzlich eingeladen. Gemeinde Göhren und der Feuerwehrverein Göhren e.v. Gemeinde Göllnitz Die Gemeinde Göllnitz Werner, Rose-Marie Göllnitz 73 J Gerth, Bernhard OT Kertschütz 74 J Kresse, Gerda OT Kertschütz 70 J Gerstenberger, Kurt OT Zschöpperitz 74 J Naubert, Ruth OT Zschöpperitz 82 J Vogel, Annelies OT Zschöpperitz 81 J Kriebitzsch, Dieter Göllnitz 80 J Landers, Willi OT Kertschütz 73 J. Gemeinde Lumpzig Herzliche Einladung Am fahren wir wieder nach Bad Schlema, um im Gesundheitsbad unsere Leiden zu lindern und viel Spaß zu haben. Abfahrt ist Uhr an den bekannten Zusteigestellen. gez. Rolf Sparbrod

11 7. Amtsblatt der VG Altenburger Land Seite 11 Die Gemeinde Lumpzig Hallermann, Lieselotte OT Hartha 71 J Meister, Wolfgang OT Großbraunshain 80 J Weber, Gudrun OT Großbraunshain 75 J Schumann, Hannelore OT Hartha 70 J Starke, Klaus Lumpzig 65 J Müller, Iris OT Braunshain 76 J Daube, Bernd OT Hartha 66 J Bauer, Ingrid OT Hartha 78 J Jentsch, Anneliese OT Großbraunshain 75 J Kubiak, Gerhard OT Braunshain 73 J Trummer, Erika OT Großbraunshain 78 J. Nachlese vom Kinderfasching des SV Osterland Lumpzig e.v. Am Sonntag, dem fand für alle faschingsbegeisterten Kinder des Sportvereins und der umliegenden Gemeinden wieder ein lustiger Kinderfasching statt. Auch dieses Jahr hatten sich wieder große und sehr viele kleine Narren super verkleidet und geschminkt aufgemacht und den Weg in den Gasthof Dobitschen gefunden. Die Eröffnung gestaltete wie immer unser Spielmannszug. Neben vielen Spielen mit tollen Preisen, gab es auch das viel geliebte Mohrenkopf-Wettessen. Der Auftritt der Tanzgruppe des FCD Faschingsclub Dobitschen sowie die Reise nach Jerusalem ließen die Zeit wie im Fluge vergehen. Ein besonderer Dank geht an alle helfenden Vereinsmitglieder, allen Sponsoren, dem FCD Faschingsclub Dobitschen und den Mitarbeitern des TK Party- und Eventservice Göllnitz, die um das leibliche Wohl besorgt waren. Bilanz der Freiwilligen Feuerwehr Lumpzig Am führten die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Lumpzig ihre Jahreshauptversammlung durch. Im Rechenschaftsbericht der Feuerwehr nahm Kam. Glanz das zurückliegende Jahr noch einmal unter die Lupe. Momentan besteht die Einsatzabteilung aus 13 aktiven Kameraden. Die Personaldecke wird altersbedingt immer dünner. Nachwuchs bleibt nach wie vor Mangelware. Durch Gespräche mit Einwohnern unserer Gemeinde konnte lediglich Philipp Stummhöfer als Neuzugang gewonnen werden. Dem stehen aber schon wieder zwei altersbedingte Austritte gegenüber. Trotz der Personalprobleme konnte die Einsatzbereitschaft aufrecht erhalten werden. Zu sieben Einsätzen wurde die Feuerwehr Lumpzig 2011 alarmiert / Uhr Uhr: Hilfeleistungen beim Hochwasser an der Sprotte in Großstöbnitz und Schmölln / Uhr: Böswillige Alarmierung der Feuerwehr durch Unbekannte / Uhr: Böswillige Alarmierung der Feuerwehr durch Unbekannte / Uhr: Böswillige Alarmierung der Feuerwehr durch Unbekannte / Uhr Uhr: Beseitigung einer Dieselspur in Hartha / Uhr Uhr: Hilfeleistung nach Verkehrsunfall am Mehnaer Kreuz / Uhr Uhr: Brand einer Feldscheune am Prehnaer Holz Anhand der Häufigkeit der böswilligen Alarmierungen wies Kam. Glanz darauf hin, dass das Auslösen von böswilligen Alarmierungen nicht nur strafbar ist, sondern auch auf Unverständnis unter der Bevölkerung stößt. Zur Ausbildung wurden zwei Einsatzübungen und 15 Ausbildungsdienste in der Feuerwehr durchgeführt. Somit wurden durch die Kameraden insgesamt 192 Stunden Freizeit für die Aus- und Weiterbildung geopfert, um im Ernstfall gut gerüstet zu sein. Weiterhin werden quartalsweise gemeinsame Ausbildungen mit der Nachbarwehr Dobitschen durchgeführt. Vorstand des SV Osterland Lumpzig e.v. Übung Mühlenhof Der Jugendfeuerwehrwart Kam. Jens Beran stellte in seinem Rechenschaftsbericht die Arbeit der Jugendfeuerwehr Lumpzig vor. Momentan sind sechs Kinder und Jugendliche aktiv. Gemeinsam mit den Jugendfeuerwehren aus Dobitschen, Göhren und Naundorf trifft man sich jeden Freitag von Uhr am Gerätehaus Dobitschen zur Ausbildung. Um den Dienst in der Jugendfeuerwehr attraktiver zu machen, werden u.a. Sportund Spielveranstaltungen, Ausfahrten, Wettkämpfe, Zeltlager

12 Seite 12 Amtsblatt der VG Altenburger Land 7. Die Gemeinde Mehna Ehrung Kamerad Ralf Nikelat usw. durchgeführt. Im weiteren Verlauf der Versammlung wurde Kam. Ralf Nikelat mit der Bronzenen Brandschutzmedaille für 10 Jahre Dienst in der Feuerwehr ausgezeichnet. Falko Glanz - komm. OrtsBM FF Lumpzig Fackelumzug am Vorabend des 1. Mai 2012 SV Osterland Ab Uhr brennt der Rost vor dem Feuerwehrgerätehaus am Lumpziger Ernst-Thälmann-Platz. Der Turnerspielmannszug des Sportvereins Osterland Lumpzig e.v. begleitet den Fackelumzug ab Uhr mit Marschmusik durch den Ort. Am Lagerfeuer wird anschließend in den Wonnemonat Mai gefeiert. Dazu sind alle Einwohner recht herzlich willkommen. Es laden ein der SV Osterland Lumpzig und die Gemeinde Gemeinde Mehna Begegnungsstätte Mehna informiert Veranstaltungsplan Uhr Kaffeenachmittag Uhr Kaffeenachmittag Uhr Spielenachmittag mit Abendbrot Viel Spaß! gez. M. Hübschmann und D. Schmerler Krahmer, Horst OT Rodameuschel 75 J Neuber, Maria OT Zweitschen 92 J Rauschenbach, Günter OT Rodameuschel 76 J Schulz, Helmut Mehna 74 J Kirchner, Dieter Mehna 69 J Rauschenbach, Gisela OT Rodameuschel 77 J Vogel, Manfred OT Rodameuschel 68 J Reuer, Rudolf OT Rodameuschel 72 J Rädisch, Siegfried OT Zweitschen 74 J. Es färben sich die Wiesen grün Und um die Hecken sah ich blühn, Tag täglich sah ich neue Kräuter, Mild war die Luft, der Himmel heiter. Ich wusste nicht, wie mir geschah. Und wie es wurde, was ich sah. Novalis Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde wünsche ich ein schönes Osterfest und sonnige Feiertage im Kreis ihrer Familien. Jens Stallmann - Bürgermeister Gemeinde Starkenberg Liebe Bürger u. Bürgerinnen der Gemeinde, Sachbeschädigung wie auf dem Foto dargestellt, gehören nicht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und verursachen nur zusätzliche Kosten. Weiterhin hat die Unsitte zugenommen, privaten Hausmüll in den öffentlichen Papierkörben oder Straßenrändern zu entsorgen. Ich bitte alle Bürger mitzuwirken, dass so etwas unterbleibt und bedanke mich für die Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Schlegel Bürgermeister

13 7. Amtsblatt der VG Altenburger Land Seite 13 Die Gemeinde Starkenberg Müller, Bärbel OT Neuposa 67 J Rüdiger, Klaus OT Kostitz 77 J Enke, Stefanie Starkenberg 75 J Winkler, Rita OT Neuposa 76 J Mitscherling, Erhard OT Kostitz 73 J Stroech, Luise OT Kostitz 77 J Patzig, Alfred OT Neuposa 78 J Schmidt, Renate OT Neuposa 79 J Schmidt, Gerd OT Kostitz 73 J Trummer, Reiner OT Kostitz 72 J Kertscher, Renate Starkenberg 72 J Just, Hans Starkenberg 76 J Wenzel, Edelgard OT Kostitz 73 J Müller, Elfriede OT Dölzig 81 J Lorenz, Günter OT Kleinröda 81 J Kahnt, Roland OT Kostitz 69 J Schütze, Gerhard OT Kostitz 94 J Linde, Günter OT Posa 73 J Klima, Hans-Jürgen Starkenberg 69 J Glaubauf, Regina OT Kostitz 70 J Pohle, Klaus OT Kostitz 74 J Kresse, Margarete OT Kostitz 69 J. Faschingswochenende in Starkenberg Pünktlich vor Aschermittwoch gingen die Starkenberger Karnevalisten auf große Werbetour mit den Senioren. Am Samstag, dem , um Uhr marschierten die Funkengruppen und der Elferrat in den Saal der Starkenberger Gemeinde ein. Mit einer kleinen Rede eröffnete die Präsidentin Jacqueline Gentsch das diesjährige Programm. Die drei Funkengarden führten mit vollem Stolz und viel Freude ihre neuen Tänze vor. Viele trainingsreiche Stunden führten zu einem guten Gelingen auf der Tanzfläche. Zwischen den Tänzen und Sketchen hatten auch die Senioren die Gelegenheit, das Tanzbein zu schwingen. nach Hause. Abschließend möchten wir uns bei den Erwachsenen aus dem Elferrat, den Kindern und Jugendlichen der Funkengruppen sowie den Funkeneltern & Faschingsmithelfern für das Engagement bedanken und wünschen uns noch viele weitere erfolgreiche Jahre für unseren Verein. Damit die jährlichen Faschingsveranstaltungen in Starkenberg auch weiterhin bestehen können, benötigen wir Eure Mitarbeit! Wir brauchen dringend Verstärkung in unserem Elferrat! Wenn Ihr Lust habt, bei uns mitzumachen, dann meldet Euch bei Jacqueline Gentsch (Telefonnummer: 03448/2271). Wir freuen uns auf Euch! Die 1. SFG grüßt mit GELB, ROT, BLAU - Starkenberg - HELAU! Begegnungsstätte Starkenberg informiert Veranstaltungsplan Dienstag, Uhr Frauenfrühstück (Anmeldung unter Telefon: Donnerstag, Uhr Donnerstag, Uhr Donnerstag, Uhr 03448/411048) Kaffee- u. Spielnachmittag Kaffee- u. Spielnachmittag Kaffee- u. Spielnachmittag Vorankündigung Mai 2012 Donnerstag, Uhr Kaffee- u. Spielnachmittag Änderungen vorbehalten! Über zahlreiche Besucher freut sich Frau E. Müller Begegnungsstätte Neuposa informiert Dienstag, Uhr Kaffeeklatsch (Nur mit Anmeldung) Donnerstag, Uhr Kaffee- u. Spielnachmittag Dienstag, Uhr Frauenfrühstück (Nur mit Anmeldung Tel. 2743) Änderungen vorbehalten! Viel Zeit zum Ausruhen blieb nicht, denn gleich am nächsten Tag um Uhr rief die 1. Starkenberger Faschingsgesellschaft zum bunten Treiben für die Kinder in den Gemeindesaal. Auch in diesem Jahr wurden wieder viele lustige Spiele und Tänze mit den Kindern durchgeführt. Zur großen Freude der Kinder regnete es haufenweise Süßigkeiten. Eine große Polonaise zusammen mit den Eltern durfte natürlich auch nicht fehlen. Um Uhr zogen die Kinder geschafft und glücklich Über zahlreiche Besucher freut sich Frau M. Obereder JEDEN MONAT NEU Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land

14 Seite 14 Amtsblatt der VG Altenburger Land 7. Ortsteilrat Großröda informiert Die Gemeinde Großröda Wilde, Karl-Heinz Großröda 70 J Walzer, Maria Großröda 71 J Schirmer, Ingrid Großröda 85 J Remiger, Johann Großröda 75 J Hartnack, Horst Großröda 71 J Mehnert, Ingrid Großröda 65 J. Ortsteilrat Naundorf informiert Die Gemeinde Naundorf Heitzsch, Thea OT Kraasa 78 J Kröber, Irmgard OT Wernsdorf 88 J Müller, Ursula OT Dobraschütz 84 J Köttnitz, Inge OT Oberkossa 72 J Reichardt, Hannelore OT Oberkossa 81 J Dölz, Irmgard OT Wernsdorf 87 J. Begegnungsstätte Naundorf informiert Veranstaltungsplan Samstag, Uhr Osterfest Veranstalter: Feuerwehrverein Naundorf Mittwoch, Uhr Kegeln in Molbitz Bitte Donnerstag, Uhr bis anmelden! Frühjahrsputz mit Frau Kratsch Vorstellung von neuen HK Produkten! Dienstag, Uhr Frühstücksplausch Vorschau Mai 2012 Donnerstag, Uhr Kreativ in den Mai Donnerstag, Uhr Kaffeenachmittag zum Muttertag Änderungen vorbehalten, Informationen siehe Aushänge!!! Anfragen bzw. Anmeldungen bitte unter Ich freue mich auf Ihren Besuch! Manuela Riedel - Gemeinde Naundorf Ein schöner Tag das war er wirklich! Am Mittwoch, dem durften wir wieder, wie viele andere Frauen, in der Altenburger Brauerei den Internationalen Frauentag mit feiern. Bei einem wirklich schönen Programm, gutem Essen und einem rundum super Service konnten wir es uns richtig gut gehen lassen. An dieser Stelle möchten wir uns bei Familie Schönlein für den Fahrservice und bei den Veranstaltern für den schönen Nachmittag bedanken! Die Frauen der Begegnungsstätte Naundorf i.a. M. Riedel Osterfest Wir laden hiermit alle Bürger & Bürgerinnen sowie Gäste unserer Gemeinde recht herzlich zum Osterfest am Samstag, dem ab Uhr in das beheizte Zelt mit musikalischer Umrahmung auf den Festplatz in Naundorf ein. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen! Ihr Feuerwehrverein Naundorf e.v. Ortsteilrat Tegkwitz informiert Die Gemeinde Tegkwitz Haferkorn, Dietmar Tegkwitz 69 J Fiala, Siegfried Tegkwitz 68 J Zetsche, Günter OT Breesen 87 J Wille, Karin Tegkwitz 68 J Kasel, Roland Tegkwitz 66 J Herold, Joachim Tegkwitz 69 J. Der Vorstand Einladung Die Mitglieder und Freunde der Volksolidarität Ortsgruppe Tegkwitz sind am um Uhr recht herzlich zur Mitgliederversammlung in das Gemeindezentrum Tegkwitz eingeladen.

15 7. Amtsblatt der VG Altenburger Land Seite 15 Kirchliche Nachrichten April Veranstaltungen der Kirchengemeinde Altkirchen Gottesdienste Altkirchen Ostersonntag, Uhr Familiengottesdienst mit Sonntag, Illsitz Sonntag, Sonntag, Schmölln Osternacht, Ostermontag, Ostereiersuche Uhr Gottesdienst Uhr Gottesdienst Uhr Gottesdienst Uhr in der Nikolai-Kirche Uhr Kirche Hartroda Osterspaziergang nach Ingramsdorf Gemeindeveranstaltungen Bibelgespräch: Dienstag, um Uhr Seniorenkreis: Freitag, um Uhr Christenlehre: donnerstags ab Uhr (Pfr. Th. Eisner) Kirchenchor: mittwochs aller 14 Tage ab Uhr (Kantor Göthel) Ihr Pfarrer Thomas Eisner Kirchplatz 7, Schmölln Tel.: / Bürosprechzeit im Pfarrhaus: Altkirchen dienstags Uhr Tel.: /80037 Einladung zum Konfirmationsjubiläum Befiehl dem HERRN deine Wege und hoffe auf ihn, ER wird s wohl machen. (Psalm 37,5) Liebe Konfirmationsjubilare! Wir laden Sie und Ihre Familie herzlich zur Feier des Konfirmationsjubiläums am Sonntag, dem , um Uhr in die Kirche nach Altkirchen ein. Eingeladen sind alle Frauen und Männer, die 1987, 1962, 1957, 1952, und 1937 in Altkirchen konfirmiert wurden oder hier leben und zu ihrem Heimatort keine Verbindung mehr haben. Bitte melden Sie sich bei Frau Uhlemann oder bei mir im Pfarrbüro, Pfarrgasse 1 in Altkirchen, Tel./Fax.: /80037 dienstags von bis Uhr bis Ende August an. Sie werden jahrgangsweise eingesegnet und erhalten ein Schmuckblatt zur Erinnerung an diesen Tag ihrer Einsegnung. Wir treffen uns am gegen 9.30 Uhr vor dem Gemeindehaus (Ehemaliges Pfarrhaus) und ziehen gemeinsam unter Glockengeläut zum Festgottesdienst in die Kirche ein. Nach dem Festgottesdienst ist Gelegenheit zum Fotografieren und Sie können mit Ihrem Jahrgang oder individuell in einem der Gasthöfe unserer Gemeinde Mittagessen. Als Kirchgemeinde bieten wir Ihnen um Uhr ein Konzert mit dem Volkschor Schmölln in unserer Kirche an und laden Sie anschließend zum gemütlichen Beisammensein und Austausch von Erinnerungen bei Kaffee und Kuchen in die Kirche ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Mit dem Spruch für den Monat April grüße ich Sie: JESUS CHRISTUS spricht: Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen! und wünsche Ihnen eine gesegnete Zeit, Ihr Pfarrer Thomas Eisner. Veranstaltungen und Informationen für die Kirchgemeinden des Pfarramts Dobitschen Monatsspruch für : Jesus Christus spricht: Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen! (Markusevangelium Kapitel 16, Vers 15) Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten Ostersonntag - Sonntag, Göllnitz Uhr Gottesdienst Tegkwitz Uhr Gottesdienst (v. Chamier) Dobitschen Uhr Gottesdienst mit Taufe von Vincent Haubner, Dobitschen Mehna Uhr Gottesdienst (Schmieder) Großröda Uhr Gottesdienst Dobraschütz Uhr Gottesdienst (v. Chamier) Ostermontag - Montag, Lumpzig Uhr Familiengottesdienst (siehe besondere Ankündigung) Samstag, Dobitschen Uhr Trauung von Karl-Heinz Weiß und Ines geb. Kranaster, Xanten Quasimodogeniti - Sonntag, Lumpzig Uhr Gottesdienst (Schmieder) Starkenberg Uhr Gottesdienst (Schmieder) Samstag, Dobitschen Uhr Gottesdienst zur Eheschließung von Björn Steinicke und Susann geb. Seifert, Dobitschen/Großstöbnitz, mit Taufe von Charlotte Luise und Karl Friedrich Steinicke Großröda Uhr Gottesdienst zur Einsegnung von Frank u. Cornelia Baudach, Kostitz, anlässlich ihrer silbernen Hochzeit (Thiele) Göllnitz Uhr Gottesdienst zur Einsegnung von Dieter und Lieselotte Mehlhorn, Zschöpperitz, anlässlich ihrer goldenen Hochzeit Miserikordias Domini - Sonntag, Mehna Uhr Gottesdienst Dobraschütz Uhr Gottesdienst (v. Chamier) Großröda Uhr Gottesdienst (v. Chamier) Dobitschen Uhr Gottesdienst mit Einsegnung von Hermann und Gertraud Kirmse, Dobitschen, anlässlich ihres 40. Hochzeitstag und Taufe von Mats Tlusty Jubilate - Sonntag, Lumpzig Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung von Karl Wirth, Hartha Göllnitz Uhr Gottesdienst Kantate - Sonntag, Starkenberg Uhr Gottesdienst Dobraschütz Uhr Gottesdienst Dobitschen Uhr Singegottesdienst Besondere Ankündigung Familiengottesdienst am Ostermontag anstelle des Kindernachmittags Herzlich laden wir alle Kinder mit ihren Eltern, Großeltern und Verwandten zum Familiengottesdienst am Ostermontag,

16 Seite 16 Amtsblatt der VG Altenburger Land 7. dem 9., um 10.00, in die Kirche nach Lumpzig ein. Nach dem Gottesdienst gibt es bei gutem Wetter um die Kirche Gelegenheit zum fröhlichen Suchen von Ostereiern. Wir freuen uns auf Euch! Wegen des Familiengottesdienstes und der Osterferien entfällt der Kindernachmittag für kleinere Kinder im April. Neue Internetseite des Kirchspiels Seit kurzer Zeit hat unser Kirchspiel eine eigene Seite im Internet, wo sich unsere Gemeinden mit ihren Kirchgebäuden, Kreisen, Gruppen und Angeboten vorstellen. Regelmäßig wird dort auch über Neuigkeiten aus dem Kirchspiel berichtet. Wenn Sie Internet haben, schauen Sie doch einmal herein! Die Adresse lautet: Gruppen und Kreise Vorkonfirmanden Die Vorkonfirmanden treffen sich jeden Donnerstag von bis Uhr im Pfarrhaus in Dobitschen zum Konfirmandenkurs mit Pfarrer Herbst, nicht jedoch in den Osterferien zwischen dem 2. und dem 15. April. Christenlehre für Kinder von der 3. bis zur 6. Klasse Die Christenlehre findet in diesem Schuljahr in einer Gruppe für die Klassen 3 bis 6 statt immer am Freitag von bis Uhr im Pfarrhaus in Dobitschen mit Pfarrer Herbst, außer in den Osterferien. Alle Kinder in diesem Alter, ob getauft oder nicht, sind herzlich eingeladen! Kirchenchor der Kirchgemeinde Göllnitz Im Kirchenchor der Kirchgemeinde Göllnitz singen Sängerinnen und Sänger aus verschiedenen Kirchgemeinden unseres Kirchspiels mit. Aus Freude an der Musik u. der Gemeinschaft treffen sich die Sängerinnen und Sänger regelmäßig aller vierzehn Tage am Donnerstag bei Mehlhorns in Zschöpperitz. Geleitet wird der Chor von Kantor Andreas Göthel. Vielleicht haben Sie Lust, mitzusingen? Wir würden uns freuen und laden Sie herzlich ein! Erfragen können Sie die nächsten Probentermine bei Frau Meuche, Telefon (034495) oder bei Frau Mehlhorn, Telefon (034495) Sprechzeit von Pfarrer z. A. Christoph Herbst freitags von 9.00 bis Uhr im Pfarrhaus Dobitschen Telefon: /70188, Fax: / pfarramt.dobitschen@web.de Internet: Mit guten Wünschen für gesegnete Ostertage und einen behüteten Monat April grüßt Sie Ihr Pfarrer Christoph Herbst Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gödern-Romschütz mit den Orten Göhren, Lossen und Lutschütz Monatsspruch für : Jesus Christus spricht: Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen! (Markus 16,15) Gottesdienste am Ostersonntag, d , um Uhr mit heiligem Abendmahl in der Kirche St.Matthäus in Romschütz. Familiengottesdienst am Ostermontag, d , um Uhr mit Tauferinnerung und Taufen in der Herzogin-Agnes- Gedächtniskirche in Altenburg. am Sonntag Jubilate, d , um Uhr in der Kirche St. Matthäus in Romschütz. Anmeldung zum Vorkonfirmandenunterricht Die Konfirmandenzeit umfasst verbindlich zwei Jahre und beginnt mit dem Wechsel in das 7. Schuljahr im September Um konkrete Vorplanungen zu ermöglichen, bitten wir die Eltern, ihr Kind bereits jetzt anzumelden. (Auch noch nicht getaufte Kinder sind herzlich willkommen.) Anmeldungen bitte im Stadtkirchenamt in Altenburg, Friedrich- Ebert-Str. 2, Tel.: oder bei mir. Frühjahrskonzert in Altenburg am Sonnabend, d , um Uhr in der Kirche St. Bartholomäi. Bläsermusik des Altenburger Posaunenchores. Leitung: Kantor Philipp Göbel, Eintritt frei. Vortrag in der Altenburger Akademie am Dienstag, d , um Uhr im Konfirmandensaal der Brüderkirche in Altenburg. Thema: Zwischen Macht und Geist Preußen im Zeitalter Friedrichs II., Referent: Dr. Thomas Frantzke, Leipzig. Eine gesegnete Osterzeit wünscht Ihnen von Herzen Ihr Pfarrer Uwe Flemming. Friedrich-Ebert-Str. 2 in Altenburg, Tel.: , Fax: u.flemming@web.de ANZEIGEN Impressum: Amtsblatt der VG Altenburger Land Das Amtsblatt erscheint monatlich, in der Regel am ersten Wochenende. Die Verteilung erfolgt an alle Haushalte der Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna und Starkenberg. Der Einzelbezug erfolgt über die VG Altenburger Land Mehna zum Einzelpreis von 2,00 EUR. Auflage: 2800 Herausgeber/Redaktion: VG Altenburger Land, Mehna, Dorfstr. 32, Tel / 730-0, Fax / Anzeigen, Satz u. Druck: Katzbach Verlag, Regis-Breitingen, Schillerstr. 52, Tel / , Fax / , info@katzbach-verlag.de Für die redaktionelle Bearbeitung ist der Vorsitzende der VG Altenburger Land, Mehna, verantwortlich. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge im nichtamtlichen Teil geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für unverlangt eingesandte Fotos und Manuskripte sowie telefonisch übermittelte Anzeigen und Korrekturen übernehmen Redaktion und Druckerei keine Haftung. Die Redaktion behält sich gestalterisch notwendige Kürzung von eingereichten Artikeln vor. Auf die Gestaltung unserer Anzeigen erheben wir Geschmacksmusterrechte. Nachdruck und Weiterleitung an Dritte nur mit Genehmigung der Druckerei. Redaktionsschluss für Amtsblatt Mai: 18. Erscheinungstermin: 5. Mai 2012 Malermeister Dieter Seupel Immobilien Göllnitz Agricolaplatz / Fax Immobilienhandel Wertermittlungen Neubau in verschiedensten Varianten Finanzierungen Dirk Kertscher wünscht allen Kunden ein frohes Osterfest! Gödissa 4 Mobil: / Altkirchen Tel.: / DK

Gefährliche Tiere nach 1 Absatz 1 Hamburgisches Gefahrtiergesetz. 1.1 Androctonus (alle Arten) 1.2 Anuroctonus (alle Arten) 1.3 Buthacus (alle Arten)

Gefährliche Tiere nach 1 Absatz 1 Hamburgisches Gefahrtiergesetz. 1.1 Androctonus (alle Arten) 1.2 Anuroctonus (alle Arten) 1.3 Buthacus (alle Arten) Gefährliche Tiere nach 1 Absatz 1 Hamburgisches Gefahrtiergesetz 1. Skorpione 1.1 Androctonus 1.2 Anuroctonus 1.3 Buthacus 1.4 Buthotus 1.5 Buthus 1.6 Centroides 1.7 Leirus leiurus 1.8 Mesobuthus 1.9 Parabuthus

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

Verordnung. über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten Vom 9. Januar 2007*

Verordnung. über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten Vom 9. Januar 2007* Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten Vom 9. Januar 2007* 2011 1 6 AufGrundder 55und57desAllgemeinenSicherheits-undOrdnungsgesetzesinderFassungvom11.Oktober2006 (GVBl.S. 930),dasdurch

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Verordnung über gefährliche Wildtiere. 4000/1 0 Stammverordnung 58/ Blatt /1 0

Verordnung über gefährliche Wildtiere. 4000/1 0 Stammverordnung 58/ Blatt /1 0 Verordnung über gefährliche Wildtiere Stammverordnung 58/11 2011-05-16 Blatt 1-2 0 Ausgegeben am 16. Mai 2011 Jahrgang 2011 58. Stück Die NÖ Landesregierung hat am 3. Mai 2011 aufgrund des 6 Abs. 2 des

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 06.05.2009 Nr. 9/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 44 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue : HAUSHALTSSATZUNG

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. Ein herzliches Dankeschön. der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land

Amtsblatt. Ein herzliches Dankeschön. der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna, Starkenberg Jahrgang 21 Erscheinungsdatum 14. Mai 2016 Ausgabe

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

61. Jahrgang Nr. 10 Datum Inhaltsverzeichnis:

61. Jahrgang Nr. 10 Datum Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: samt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim samt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de; www.landkreis-dachau.de;

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Amtsblatt. Frohe Weihnachten. Werte Einwohnerinnen, werte Einwohner, der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land

Amtsblatt. Frohe Weihnachten. Werte Einwohnerinnen, werte Einwohner, der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Großröda, Lumpzig, Mehna, Starkenberg Jahrgang 16 Erscheinungsdatum: 03.12.2011

Mehr

Anschließend nichtöffentliche Sitzung

Anschließend nichtöffentliche Sitzung 96 Stadt Cham Marktplatz 2 Anschließend nichtöffentliche Sitzung Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 14. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal

Mehr

FASCHING am Sonnabend, dem , Uhr Einlass: Uhr

FASCHING am Sonnabend, dem , Uhr Einlass: Uhr Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna, Starkenberg Jahrgang 19 Erscheinungsdatum: 01.02.2014 Ausgabe

Mehr

Frühlingsfest auf der Sachsenburg

Frühlingsfest auf der Sachsenburg Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 17 Freitag,

Mehr

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises B 11744 AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 43/44 Tirschenreuth, den 28.10.2013 69. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform S a t z u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Entschädigung für Einsätze

1 Geltungsbereich. 2 Entschädigung für Einsätze Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Gemeinde Bad Klosterlausnitz (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuWeEntschSa-BKL) vom 25.11.2014 Aufgrund des 19 Abs. 1

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Jahreshauptversammlung der Feuerwehr, des Vereins und der Jugendfeuerwehr Dobitschen

Jahreshauptversammlung der Feuerwehr, des Vereins und der Jugendfeuerwehr Dobitschen Jahreshauptversammlung der Feuerwehr, des Vereins und der Jugendfeuerwehr Dobitschen... Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit! Begrüßung und Eröffnung Es spricht: Versammlungsleiter Eberhard Peterek 1 Begrüßung

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVI/11. Teil I

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVI/11. Teil I AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 06.03.2017 Jahrgang/Nummer XXXXVI/11 Teil I 24-0143.6 Bekanntmachungen des Landratsamtes Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Mehr

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille.

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille. S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille Auf Grund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. Aug. 1993 19 Abs. 1 (GVBl. S. 501) und 38 Abs. 1 3 des Thüringer Gesetzes

Mehr

5. Ausgabe Jahrgang

5. Ausgabe Jahrgang Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck mit den Gemeinden: Braunichswalde, Endschütz, Gauern, Hilbersdorf, Kauern, Linda, Paitzdorf, Rückersdorf und Seelingstädt 5. Ausgabe 14.05.2009 16. Jahrgang

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende

Mehr

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2014 des Förderverein Kinder und Jugendliche Platte Heide e.v. am 20. März 2014 um 19:30 Uhr

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2014 des Förderverein Kinder und Jugendliche Platte Heide e.v. am 20. März 2014 um 19:30 Uhr Menden, den 25. Februar 2014 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2014 des Förderverein Kinder und Jugendliche Platte Heide e.v. am 20. März 2014 um 19:30 Uhr Gemeindesaal Paul-Gerhardt-Haus Liebe Mitglieder,

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

AMTSBLATT des Landkreises Landshut AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 05 Donnerstag, 12. Februar 2015 Seite: 17 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Landshut am

Mehr

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 26.08.2013 Nummer 24 INHALT Landtags- und Bezirkswahlen, Volksentscheide am 15.09.2013 - Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Waltershausen

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Waltershausen Stadt Waltershausen Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Waltershausen Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom 03.07.2001 Aufgrund der 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in

Mehr

1 Träger und Rechtsform

1 Träger und Rechtsform Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Amt Wachsenburg vom 09.12.2013 I. Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Amt Wachsenburg

Mehr

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen für den LANDKREIS GOSLAR Im 2. Halbjahr 2006 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 27.07., 31.08., 28.09., 26.10., 30.11. und 28.12. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. 1 Träger und Rechtsform. 2 Aufgaben

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. 1 Träger und Rechtsform. 2 Aufgaben Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 6 vom 20. April 2007 Inhaltsverzeichnis Seite Stellenausschreibung - Durchführung eines Auswahlverfahrens; Anwärterin/Anwärter für den mittleren nichttechnischen

Mehr

130 Jahre Turnverein Großbraunshain 60 Jahre Landsportplatz Lumpzig. In Rahmen des Kinder- und Familiensportfestes des SV Osterland Lumpzig e.v.

130 Jahre Turnverein Großbraunshain 60 Jahre Landsportplatz Lumpzig. In Rahmen des Kinder- und Familiensportfestes des SV Osterland Lumpzig e.v. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna, Starkenberg Jahrgang 18 Erscheinungsdatum: 04.05.2013 Ausgabe

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

- Goldene - Silberne - Rubin usw. Hochzeit

- Goldene - Silberne - Rubin usw. Hochzeit - Goldene - Silberne - Rubin usw. Hochzeit Silberne Hochzeit Her ist s Jahr, da wurden sie ein Paar! Sind die Zeiten auch mal schwer, trennen wollen s sich nimmermehr! Wir wünschen unseren Eltern Marianne

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

Abstimmungsergebnis: 16 : 0 108. Bauanträge a) Schlesinger Bärbel und Dirk, Erweiterung des bestehenden Ferienhauses und Anbau eines Carports, Rehpfad 21 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des bestehenden

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 auf Grund von

Mehr

Amtsblatt. Kinderfasching in Göhren. Wo ist beim Fasching etwas los? Nur beim FCD! der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land

Amtsblatt. Kinderfasching in Göhren. Wo ist beim Fasching etwas los? Nur beim FCD! der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna, Starkenberg Jahrgang 22 Erscheinungsdatum 4. Februar 2017 Ausgabe

Mehr

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Thüringer Ministerium Stand: 7. April 2016 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Am 5. Juni 2016 wird in den meisten kreisangehörigen

Mehr

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Veröffentlichung: Inkrafttreten: Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort!

Es gilt das gesprochene Wort! Es gilt das gesprochene Wort! 140jähriges Stiftungsfest und 40 Jahre Damenwehr der Freiwilligen Feuerwehr Eibelstadt am 15. März 2014 in Eibelstadt Grußwort von Barbara Stamm, MdL Präsidentin des Bayerischen

Mehr

FRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE

FRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE FRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE Um für Sie die gewünschten und passenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, möchten wie Sie bitten, uns folgende Angaben zu machen.

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Nimsreuland vom 20.09.2005 um 10:30 Uhr im Gemeindehaus Anwesend: Vorsitzender 1. Beigeordneter Ratsmitglieder Ortsbürgermeister

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 06

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 06 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den 01.03.2016 Nr. 06 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Verordnung des Landkreises Eichsfeld

Mehr

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,

Mehr

Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hamwarde am Mittwoch, dem 22.05.2013, 19.30 Uhr, in Hamwarde (Gemeindezentrum) - Nr. 3/2013, wi Anwesend: Außerdem: Es fehlt:

Mehr

Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig

Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig 1 Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21. A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 106 - Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2006 nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Übung

Mehr

- Amtlicher Teil - VG Oberes Sprottental

- Amtlicher Teil - VG Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain - Wildenbörten 04. Ausgabe 7. April 2011 17. Jahrgang - Amtlicher Teil - VG Oberes Sprottental

Mehr

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 4 des Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Anwesend waren: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Johann Daniel Gemeinderäte: Aschauer, Baier, Bauer Binder,

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg (HUNDESTEUERSATZUNG) in der Fassung der 4.

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg (HUNDESTEUERSATZUNG) in der Fassung der 4. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg (HUNDESTEUERSATZUNG) in der Fassung der 4. Änderungssatzung Aufgrund der 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt

Mehr

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe Amtsblatt Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Stadt Lindau (Bodensee)

Stadt Lindau (Bodensee) Stadt Lindau (Bodensee) Arr it/abt: 20 Vorlage für: am: Az.: 941/F 410.2 Datum: 03.12.2014 Drucksache: 1-131/2014 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss X öffentliche Sitzung

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts-

Mehr

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s

Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 9. Jahrgang Schwelm, 25.01.2016 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 12.01.2016

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

für den Landkreis Freyung-Grafenau

für den Landkreis Freyung-Grafenau Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Meiningen vom

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Meiningen vom Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Meiningen vom 21.06.2010 Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung

Mehr

8. Kreisjugendfeuerwehrtag des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sowie 20jähriges Bestehen der JF Straß-Moos

8. Kreisjugendfeuerwehrtag des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sowie 20jähriges Bestehen der JF Straß-Moos 8. Kreisjugendfeuerwehrtag des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sowie 20jähriges Bestehen der JF Straß-Moos von Samstag, 02. Juli bis Sonntag, 03. Juli 2011 (Markt Burgheim) 8. Kreisjugendfeuerwehrtag

Mehr

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Deggendorf Einzelbezugspreis 1,00 Das Amtsblatt ist auch über das Internet unter www.landkreis-deggendorf.de

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die

Mehr

Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung

Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung Wie kann ich mich einbringen Wegweiser des STEB Erfurt für Elternvertreter und alle die es werden möchten Liebe Eltern, bei jedem Wechsel der aktiven Eltern

Mehr

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag Internet:

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag   Internet: SaarowCentrum. Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet: 1 I n h a l t s v e r z e i c h n i s A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

Weimarer Ortsrecht 22.9 Seite 1 Kulturförderabgabe für Übernachtungen i.d.f.d. 2.Änderung

Weimarer Ortsrecht 22.9 Seite 1 Kulturförderabgabe für Übernachtungen i.d.f.d. 2.Änderung Seite 1 Die Satzung über die Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen wurde vom Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am 26.01.2005 beschlossen, bekanntgemacht im Amtsblatt vom 27.02.2005.

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl

Mehr

Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark

Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 Abs. 1 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) und der 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der 22 bis 24 a i.v.m.

Mehr

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches 6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte

Mehr

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland Satzung der Gemeinde Lichtenberg über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Entdeckerland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der

Mehr

Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Lege der Gemeinde Hainrode

Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Lege der Gemeinde Hainrode 1 Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Lege der Auf Grund der 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag

Mehr

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom 1 Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom 18.07.2000 Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Gemeinde Frömmstedt N I E D E R S C H R I F T

Gemeinde Frömmstedt N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Mittwoch, 21.03.2007 Sitzungsort: Gaststätte/Frömmstedt/Schenksplatz Sitzungsbeginn: 19:45 Sitzungsende: 20:45 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes

Mehr

Satzung der Stadt Ilmenau über die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen

Satzung der Stadt Ilmenau über die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen Satzung der Stadt Ilmenau über die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen vom 25. September 2015 Aufgrund 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer

Mehr

Familie. Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth. Vorstadt 33, Waischenfeld, Tel.: oder

Familie. Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth. Vorstadt 33, Waischenfeld, Tel.: oder Familie Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth Vorstadt 33, 91344 Waischenfeld, Tel.: 09202-1475 oder 970 879 0 kita@kita-waischenfeld.de, www.kita-waischenfeld.de Liebe Eltern, ein neues Jahr hat begonnen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Waldlaubersheim am Montag, 02. Dezember 2013 in der Domberghalle (Dombergbühne) Waldlaubersheim ----------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr