Jahrgang 20 Mittwoch, den 01. Februar 2012 Nummer 02

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1 Groß Schwiesow Gülzow - Prüzen Mistorf Sarmstorf Lüssow Güstrow Gutow Kuhs Plaaz Glasewitz Mühl Rosin Zehna Klein Upahl Lohmen Reimershagen Amtskurier Güstrow-Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow-Land mit den Gemeinden Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf, Zehna Jahrgang 20 Mittwoch, den 01. Februar 2012 Nummer 02 Foto: Mirko Maas In der ehemaligen Jagdschule in Karow können heute u.a. 15 pflegebedürftige Menschen tagsüber in der Seniorentagesstätte Das Landhus betreut und gepflegt werden. (Artikel dazu finden Sie auf Seite 10)

2 Güstrow-Land 2 Nr. 02/2012 Anschrift und Öffnungszeiten des Amtes Güstrow-Land Amt Güstrow-Land Haselstraße 4, Güstrow (Distelberg) Postalische Anschrift: Postfach 1463, Güstrow -Adresse: info@amt-guestrow-land.de Telefon: Fax: Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00-12:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr geschlossen 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr Sprechzeit des Amtsvorstehers: 1. und 3. Donnerstag des Monats 15:00-17:00 Uhr Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Schwiesow Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Groß Schwiesow vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Schwiesow vom wird wie folgt geändert: 1. 1 Dienstsiegel Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Gemeinde führt das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift GEMEINDE GROß SCHWIESOW LANDKREIS ROSTOCK Abs. 4 wird gestrichen erhält folgende Überschrift Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner und folgende Fassung: (1) Der Bürgermeister beruft bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, möglichst frühzeitig eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne Orte und Ortsteile durchgeführt werden. (2) Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder ein von ihm beauftragter Sachverständiger über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen des Vorhabens. Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit, die Ausführungen zu erörtern. An der Einwohnerversammlung nehmen die von der Gemeindevertretung bestimmten Mitglieder teil. (3) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an den Bürgermeister sowie alle Mitglieder der Gemeindevertretung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. (5) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten zu berichten Gemeindevertretung Abs. 3 erhält folgende Fassung; (3) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksangelegenheiten Die Gemeindevertretung hat die vorstehend bezeichnete Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zu behandeln, soweit im Einzelfall keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner vorliegen, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Liegen die Voraussetzungen für nicht öffentliche Beratung nicht vor, beschließt die Gemeindevertretung die Wiederherstellung der Öffentlichkeit. 5. Nach Ziffer 3 des Absatzes 2 im 6 Bürgermeister/Stellvertreter, werden die Ziffern 4 und 5 mit folgendem Inhalt angefügt: (2) 4. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter sind berechtigt, Miet- und Pachtverträge, in denen die Gemeinde als Vermieter bzw. Verpächter auftritt, mit einem jährlichen Miet- bzw. Pachtzins bis zu einer Wertgrenze von 100,- und bis zu einer Laufzeit von einem Jahr mit der Option einer jährlichen Verlängerung abzuschließen. 5. Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 100,- wird auf den Bürgermeister übertragen. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Groß Schwiesow,

3 Nr. 02/ Güstrow-Land Hiermit ist die am beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Schwiesow, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt, diese hat eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriflen verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen vom Drucksachen- Beschluss nummer Nicht öffentlicher Teil 35/11 Dem Erlass von offenen Forderungen wird zugestimmt. Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gülzow-Prüzen Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Gülzow-Prüzen vom wird wie folgt geändert: 1. 1 Dienstsiegel Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen und die Umschrift GEMEINDE GÜLZOW-PRÜZEN LAND- KREIS ROSTOCK. 2. 2, Satz 2 Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. wird gestrichen erhält folgende Überschrift: Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner und folgende Fassung: (1) Der Bürgermeister beruft bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, möglichst frühzeitig eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne Orte und Ortsteile durchgeführt werden. (2) Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder ein von ihm beauftragter Sachverständiger über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen des Vorhabens. Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit, die Ausführungen zu erörtern. An der Einwohnerversammlung nehmen die von der Gemeindevertretung bestimmten Mitglieder teil. (3) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an den Bürgermeister sowie alle Mitglieder der Gemeindevertretung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. (5) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten zu berichten Gemeindevertretung Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksangelegenheiten Die Gemeindevertretung hat die vorstehend bezeichnete Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zu behandeln, soweit im Einzelfall keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner vorliegen, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Liegen die Voraussetzungen für nicht öffentliche Beratung nicht vor, beschließt die Gemeindevertretung die Wiederherstellung der Öffentlichkeit. 5. Nach Ziffer 3 des Absatzes 2 im 6 Bürgermeister/Stellvertreter, werden die Ziffern 4 und 5 mit folgendem Inhalt angefügt: (2) 4. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter sind berechtigt, Miet- und Pachtverträge, in denen die Gemeinde als Vermieter bzw. Verpächter auftritt, mit einem jährlichen Miet- bzw. Pachtzins bis zu einer Wertgrenze von 100,- und bis zu einer Laufzeit von einem Jahr mit der Option einer jährlichen Verlängerung abzuschließen. 5. Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 100,- wird auf den Bürgermeister übertragen. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Prüzen, d Hiermit ist die am beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gülzow-Prüzen, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt, diese hat eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

4 Güstrow-Land 4 Nr. 02/2012 Gemeinde Gutow Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gutow Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gutow vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Gutow vom wird wie folgt geändert: 1. 1 Dienstsiegel Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen und die Umschrift GEMEINDE GUTOW LANDKREIS ROS- TOCK Abs. 4 wird gestrichen erhält folgende Überschrift Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner und folgende Fassung: (1) Der Bürgermeister beruft bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, möglichst frühzeitig eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne Orte und Ortsteile durchgeführt werden. (2) Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder ein von ihm beauftragter Sachverständiger über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen des Vorhabens. Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit, die Ausführungen zu erörtern. An der Einwohnerversammlung nehmen die von der Gemeindevertretung bestimmten Mitglieder teil. (3) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an den Bürgermeister sowie alle Mitglieder der Gemeindevertretung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. (5) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten zu berichten Gemeindevertretung Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksangelegenheiten Die Gemeindevertretung hat die vorstehend bezeichnete Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zu behandeln, soweit im Einzelfall keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner vorliegen, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Liegen die Voraussetzungen für nicht öffentliche Beratung nicht vor, beschließt die Gemeindevertretung die Wiederherstellung der Öffentlichkeit Ausschüsse Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Es wird ein Haupt- und Finanzausschuss gebildet. Er besteht aus dem Bürgermeister, seinen beiden Stellvertretern, den Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse und einem weiteren Mitglied der Gemeindevertretung. Die Aufgaben bestehen in der Koordinierung der Arbeit der anderen Ausschüsse, in Dringlichkeitsentscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Diese bedürfen der Schriftform und nachträglichen Bestätigung durch die Gemeindevertretung. Die nachträgliche Genehmigung ist in der nächstmöglichen Sitzung der Gemeindevertretung einzuholen. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Aufgaben des Finanz- und Haushaltswesen, einschließlich Steuern, Gebühren. Beiträge und sonstige Abgaben gemäß 36 KV M-V, Abs. 2 wahr. Der Haupt- und Finanzausschuss trifft Entscheidungen über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über einen Wert von 101,- bis zu einem Wert von 999,-. 6. Nach Ziffer 3 des Absatzes 2 im 6 Bürgermeister/Stellvertreter, werden die Ziffern 4 und 5 mit folgendem Inhalt angefügt: (2) 4. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter sind berechtigt, Miet- und Pachtverträge, in denen die Gemeinde als Vermieter bzw. Verpächter auftritt, mit einem jährlichen Miet- bzw. Pachtzins bis zu einer Wertgrenze von 100,- und bis zu einer Laufzeit von einem Jahr mit der Option einer jährlichen Verlängerung abzuschließen. 5. Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 100,- wird auf den Bürgermeister übertragen Entschädigungsordnung Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 600,- /Monat. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gutow, Hiermit ist die am beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gutow, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt, diese hat eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

5 Nr. 02/ Güstrow-Land Jagdgenossenschaft Gutow Der Jagdvorsteher Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Gutow Sehr geehrte Mitglieder der Jagdgenossenschaft Gutow, in Vorbereitung der Auszahlung der Jagdpacht für das laufende Pachtjahr 2011/2012 informiere ich die Mitglieder darüber, dass die Auszahlung der Jagdpacht nur gegen Vorlage eines aktuellen Liegenschaftsnachweises (Katasterauszug), der Sie als Eigentümer oder Berechtigter ausweist, erfolgen wird. Damit soll das Jagdkataster auf den aktuellen Stand gebracht werden. Termin: Ansprechpartner: Dr. Heinrich Murr Jagdvorsteher Herr Günther Radloff Bölkower Straße Badendiek Gemeinde Kuhs Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kuhs Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOBl. M- V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kuhs vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Kuhs vom wird wie folgt geändert: 1. 1 Dienstsiegel Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Gemeinde führt das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift GEMEINDE KUHS LANDKREIS ROSTOCK Abs. 3 wird gestrichen erhält folgende Überschrift Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner und folgende Fassung: (1) Der Bürgermeister beruft bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, möglichst frühzeitig eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne Orte und Ortsteile durchgeführt werden. (2) Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder ein von ihm beauftragter Sachverständiger über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen des Vorhabens. Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit, die Ausführungen zu erörtern. An der Einwohnerversammlung nehmen die von der Gemeindevertretung bestimmten Mitglieder teil. (3) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an den Bürgermeister sowie alle Mitglieder der Gemeindevertretung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. (5) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten zu berichten Gemeindevertretung Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksangelegenheiten Die Gemeindevertretung hat die vorstehend bezeichnete Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zu behandeln, soweit im Einzelfall keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner vorliegen, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Liegen die Voraussetzungen für nicht öffentliche Beratung nicht vor, beschließt die Gemeindevertretung die Wiederherstellung der Öffentlichkeit. 5. Nach Ziffer 3 des Absatzes 2 im 6 Bürgermeister/Stellvertreter, werden die Ziffern 4 und 5 mit folgendem Inhalt angefügt; (2) 4. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter sind berechtigt, Miet- und Pachtverträge, in denen die Gemeinde als Vermieter bzw. Verpächter auftritt, mit einem jährlichen Miet- bzw. Pachtzins bis zu einer Wertgrenze von 100,- und bis zu einer Laufzeit von einem Jahr mit der Option einer jährlichen Verlängerung abzuschließen. 5. Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 100,- wird auf den Bürgermeister übertragen. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kuhs, Hiermit ist die am beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kuhs, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt, diese hat eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

6 Güstrow-Land 6 Nr. 02/2012 Gemeinde Lüssow Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüssow Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOBl. M- V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Lüssow vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichlsbehörde folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Lüssow vom wird wie folgt geändert: 1. 1 Dienstsiegel Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Gemeinde führt das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift GEMEINDE LÜSSOW LANDKREIS ROSTOCK Abs. 4 wird gestrichen erhält folgende Überschrift Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner und folgende Fassung: (1) Der Bürgermeister beruft bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, möglichst frühzeitig eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne Orte und Ortsteile durchgeführt werden. (2) Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder ein von ihm beauftragter Sachverständiger über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen des Vorhabens. Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit, die Ausführungen zu erörtern. An der Einwohnerversammlung nehmen die von der Gemeindevertretung bestimmten Mitglieder teil. (3) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an den Bürgermeister sowie alle Mitglieder der Gemeindevertretung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. (5) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten zu berichten Gemeindevertretung Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksangelegenheiten Die Gemeindevertretung hat die vorstehend bezeichnete Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zu behandeln, soweit im Einzelfall keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner vorliegen, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Liegen die Voraussetzungen für nicht öffentliche Beratung nicht vor, beschließt die Gemeindevertretung die Wiederherstellung der Öffentlichkeit Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Das Aufgabengebiet des Haupt- und Finanzausschusses umfasst: - Personal- und Organisationsfragen - Finanz- und Haushaltswesen - Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben Die Gemeindevertretung überträgt dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidungsbefugnis zum gemeindlichen Einvernehmen gemäß 36 Baugesetzbuch (BauGB) für Bauanträge ( 33, 34, 35 BauGB), für Vorkaufsrechtsverzichte ( BauGB). Der Haupt- und Finanzausschuss trifft Entscheidungen über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über einen Wert von 101,- bis zu einem Wert von 999,-. Der Haupt- und Finanzausschuss ist der Gemeindevertretung über seine Entscheidungen rechenschaftspflichtig und entscheidet selbst entsprechend der Kompliziertheit des Antrages über eine Beteiligung der Gemeindevertretung. 6. Nach Ziffer 3 des Absatzes 2 im 6 Bürgermeister/Stellvertreter, werden die Ziffern 4 und 5 mit folgendem Inhalt angefügt: (2) 4. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter sind berechtigt, Miet- und Pachtverträge, in denen die Gemeinde als Vermieter bzw. Verpächter auftritt, mit einem jährlichen Miet- bzw. Pachtzins bis zu einer Wertgrenze von 100,- und bis zu einer Laufzeit von einem Jahr mit der Option einer jährlichen Verlängerung abzuschließen. 5. Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 100,- wird auf den Bürgermeister übertragen. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Lüssow, Hiermit ist die am beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüssow, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt, diese hat eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

7 Nr. 02/ Güstrow-Land Gemeinde Mühl Rosin Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mühl Rosin Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Mühl Rosin vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Mühl Rosin vom wird wie folgt geändert: 1. 1 Dienstsiegel Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen und die Umschrift GEMEINDE MÜHL ROSIN LANDKREIS ROSTOCK Abs. 4 wird gestrichen erhält folgende Überschrift Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner und folgende Fassung: (1) Der Bürgermeister beruft bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, möglichst frühzeitig eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne Orte und Ortsteile durchgeführt werden. (2) Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Versammlung. Zu Beginn der Versammlung unterrichtet er oder ein von ihm beauftragter Sachverständiger über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen des Vorhabens. Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Gemeinde darzustellen. Anschließend haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit, die Ausführungen zu erörtern. An der Einwohnerversammlung nehmen die von der Gemeindevertretung bestimmten Mitglieder teil. (3) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an den Bürgermeister sowie alle Mitglieder der Gemeindevertretung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. (5) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten zu berichten Gemeindevertretung Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksangelegenheiten Die Gemeindevertretung hat die vorstehend bezeichnete Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zu behandeln, soweit im Einzelfall keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner vorliegen, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Liegen die Voraussetzungen für nicht öffentliche Beratung nicht vor, beschließt die Gemeindevertretung die Wiederherstellung der Öffentlichkeit Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Es wird ein Haupt- und Finanzausschuss gebildet. Er besteht aus dem Bürgermeister, seinen Stellvertretern und den Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse. Die Aufgaben bestehen in der Koordinierung der Arbeit der anderen Ausschüsse. Er trifft Dringlichkeitsentscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Diese bedürfen der Schriftform und nachträglichen Bestätigung durch die Gemeindevertretung. Die nachträgliche Genehmigung ist in der nächstmöglichen Sitzung der Gemeindevertretung einzuholen. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Aufgaben des Finanz- und Haushaltswesen, einschließlich Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben gemäß 36 KV M-V, Abs. 2 wahr. Der Haupt- und Finanzausschuss trifft Entscheidungen über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über einen Wert von 101,- bis zu einem Wert von 999,-. 6. Nach Ziffer 3 des Absatzes 2 im 6 Bürgermeister/Stellvertreter, werden die Ziffern 4 und 5 mit folgendem Inhalt angefügt: (2) 4. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter sind berechtigt, Miet- und Pachtverträge, in denen die Gemeinde als Vermieter bzw. Verpächter auftritt, mit einem jährlichen Mietbzw. Pachtzins bis zu einer Wertgrenze von 100,- und bis zu einer Laufzeit von einem Jahr mit der Option einer jährlichen Verlängerung abzuschließen. 5. Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 100,- wird auf den Bürgermeister übertragen. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mühl Rosin, Hiermit ist die am beschlossene Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mühl Rosin, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt, diese hat eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

8 Güstrow-Land 8 Nr. 02/2012 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Az: 30a/ Bodenordnungsverfahren: Bölkow Gemeinde: Mühl Rosin Landkreis: Rostock Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung Amt für Landwirtschaft Beschluss zur Änderung des Bodenordnungsgebietes Im Bodenordnungsverfahren Bölkow, Landkreis Rostock ergeht gemäß 8 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen folgender Beschluss: I. Das Bodenordnungsgebiet wird durch Ausschluss der folgenden Flächen geändert: Gemeinde Gemarkung Flur Flurstück Mühl Rosin Mühl Rosin 1 96/2 Güstrow, Stadt Güstrow 45 1/7 Güstrow, Stadt Güstrow 46 1/3 Das Ausschlussgebiet beträgt 206,2089 ha. Das Verfahrensgebiet umfasst somit nunmehr 757,3057 ha. Das ausgeschlossene Bodenordnungsgebiet ist auf der mit diesem Beschluss verbundenen Gebietskarte durch farbige Umrandung gekennzeichnet. Die mit der Bearbeitung des Bodenordnungsverfahrens beauftragte Stelle ist die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh, Lindenallee 2a, Leezen. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, Bützow oder bei der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh, Lindenallee 2 a, Leezen in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. II. Inhaber von Rechten werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

9 Nr. 02/ Güstrow-Land III. Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung beginnt, beim Begründung Durch Flurstückszerlegungen am Ufer der Seegrundstücke sowie am Weg nach Kirch Rosin sind Flurstücke neu gebildet worden, die keiner weiteren Eigentumsregelung bedürfen. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Erich-Schlesinger-Str. 35, Rostock schriftlich oder zur Niederschrift in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, Bützow einzulegen. Sie werden daher aus dem Verfahrensgebiet ausgeschlossen. Die Anordnungen zu Ziffer II. bis lv. beruhen auf 6, 14, 16 Bützow, den und 34 FlurbG. IV. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Bekanntmachungen Wasser- und Bodenverband Gewässerschauplan Der Wasser- und Bodenverband Nebel Güstrow führt entsprechend seiner Satzung die Gewässerschau der Wasserläufe II. Ordnung lt. Terminplan durch. Treffpunkt ist jeweils 9:00 Uhr - Interessierte Anlieger und Bürger sind eingeladen Termin Schaubereich - Gemeinde Treffpunkt Schauführer Kuchelmiß; Reimershagen, Langhagen Büro Agrarprod Nebeltal-GmbH Ahlmann Hoppenrade, Mühl-Rösin Schule Mühl-Rosin Maßmann Sarmstorf, Kuhs; Laage Landw. Unternehmen Behnke Bereich Weitendorf Sarmstorf Büro Mistorf, Lüssow, Rukieten, Agrofarm-Lüssow Hinz Gr. Schwiesow, Zepelin Büro Plaaz, GIasewitz, Diekhof, Agrarprod. e.g. Behnke Laage, Bereich, Liessow Spoitgendorf Gutow, Gülzow-Prüzen, Landgut Karcheez Gerken Zehna, Lohmen, Kl. Upahl in Prüzen - Büro Güstrow, den Neumann Vorsteher Wasser- und Bodenverband Nebel, Teterower Chaussee 23, Güstrow, Tel.: Die nächste Ausgabe des Amtskurier Güstow-Land erscheint am 7. März 2012 Redaktionsschluss ist der 22. Februar 2012 Impressum Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow-Land mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10,04916 Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: Tel.: / Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: amtlicher Teil außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Auflage: Erscheinungsweise: VERLAG + DRUCK der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke Stück jeden 1. Mittwoch im Monat Gemäß 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

10 Güstrow-Land 10 Nr. 02/2012 BVVG Werner-von-Siemens-Str Schwerin Die BVVG bietet folgende Ausschreibungsobjekte unter der Adresse zum Kauf an: Ansprechpartner Frau Sabine Weinmar bei der BVVG: Tel.: Fax: Ackerland in Oldenstorf Ausschreibungsende: Flur 1, Flurstück , 10:00 Uhr Grundstück in Mierendorf Flur 1, Flurstück 200 Grundstück I in Mierendorf Flur 1, Flurstück 37 Grundstück II in Mierendorf Flur 1, Flurstück 38 Grundstück III in Mierendorf Flur 1, Flurstück 3 Ausschreibungsende: , 10:00 Uhr Ausschreibungsende: , 10:00 Uhr Ausschreibungsende: , 10:00 Uhr Ausschreibungsende: , 10:00 Uhr Grundstück in Altenhagen Ausschreibungsende: Flur 1, Flurstück 21/ , 10:00 Uhr Mitteilungen aus dem Ordnungs- und Sozialamt Informationen des Bezirksschornsteinfegers Schornsteinfegerwesen Am 29. November 2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens in Kraft getreten. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage, die den Eigentümern von Feuerungsanlagen eine Duldungspflicht, bezogen auf die Durchführung der erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten auferlegte, sind auf Grund der jetzt geltenden Rechtslage ( 1 Abs. 1 SchfHwG) die Eigentümer von Feuerungsanlagen verpflichtet, eigenverantwortlich die in den Kehr- und Überprüfungsordnungen sowie in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten in Auftrag zu geben, d. h. zu veranlassen. Den Umfang der von den Eigentümern zu veranlassenden Schornsteinfegerarbeiten können diese dem sogenannten Feuerstättenbescheid ( 14 Abs. 2 SchfHwG) entnehmen, den der jeweilige Bezirksschornsteinfegermeister (bis 31. Dezember 2012) in seiner Funktion als mit hoheitlichen Aufgaben beliehener Unternehmer den Eigentümern von Feuerungsanlagen alsbald zustellen wird. Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen, können sich die Eigentümer von Feuerungsanlagen während der Übergangsphase (29. November 2008 bis 31. Dezember 2012) dann ihres jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeisters oder wahlweise eines EU-Dienstleistungserbringers bedienen. ( 2 Abs. 2 SchfHwG) Für den Fall der Vergabe der Schornsteinfegerarbeiten an einen EU-Dienstleistungserbringer erfolgt die Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfegermeister über sogenannte Formblätter ( 4 SchfHwG). Erst ab dem könnten für diese Arbeiten auch andere Schornsteinfegerbetriebe beauftragt werden. Zu Jahresbeginn 2010 trat die Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft, die die bisherigen - zum Teil unterschiedlichen - Länderregelungen ablöst. Die hoheitlichen Aufgaben des jeweiligen Bezirksschornsteinfegers bleiben die Abnahme neuer oder veränderter Feuerungsanlagen, das Führen des Kehrbuches und die Feuerstättenschau. Bei dieser Feuerstättenschau legt der jeweilige Bezirksschornsteinfeger fest, welche Reinigungs- und Kontrollarbeiten in welchen Zeitabständen zu erledigen sind. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Ordnungsamt oder die Schornsteinfegerinnung Mecklenburg-Vorpommern unter der Telefonnummer , Frau Böckmann bzw. Ihr Bezirksschornsteinfeger, zur Verfügung. Dasein - Ein neuer Blick auf die Pflege ermöglicht die Seniorentagesstätte Landhus Das Motto lautet: Gemeinsam statt einsam! Die Aufgabe besteht seit August 2011 darin, Senioren einen abwechslungsreichen Tag zu ermöglichen, der nach Wünschen und Fähigkeiten individuell gestaltet wird, mit Landgenuss. Was ist Tagesbetreuung? Die Tagesbetreuung ist eine teilstationäre Einrichtung der Altenhilfe, die von Montag bis Freitag genutzt werden kann. Ziel der Tagespflege ist es, pflegebedürftigen Senioren nach der Betreuung tagsüber ein Verbleiben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Ihre Selbständigkeit soll durch gezielte pflegerische und therapeutische Maßnahmen gefördert und erhalten werden. Mit kurzweiligen Aktivitäten unter fachlicher Betreuung können die Gäste einen angenehmen Tag verbringen. Wichtige Bestandteile sind dabei eine ritualisierte Tagesstruktur und abwechslungsreiche, wohldosierte Reizangebote. Mit der Tagespflege erfahren die pflegenden Angehörigen eine sinnvolle Ergänzung und Entlastung bei der Betreuung ihrer betagten Familienmitglieder. Für wen ist die Tagesbetreuung geeignet? Tagesbetreuung kommt für ältere pflegebedürftige Menschen und auch jüngere Erwachsene mit z. B. psychischen Erkrankungen in Betracht, deren Pflege und Betreuung tagsüber z. B. durch Angehörige, nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Das oberste Ziel der Tagesbetreuung ist, Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die Tagesbetreuung kann an einzelnen Wochentagen oder an allen Wochentagen genutzt werden und schließt einen Fahrdienst mit ein, der die Betreuten morgens abholt und zum Abend wieder nach Hause bringt. In der Tagesbetreuungseinrichtung werden die Pflegebedürftigen komplett versorgt und auch gezielt gefördert. Die Pflegekasse übernimmt bei der Tagesbetreuung monatliche pflegebedürftige Aufwendungen für Pflegebedürftige. für Menschen, die soziale Kontakte suchen, um Isolation und Vereinsamung zu entgehen. die aufgrund körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen

11 Nr. 02/ Güstrow-Land Was erwartet die Gäste der Seniorentagesstätte Landhus? Montag - Freitag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Der Landhus Tagesablauf: 8:00-8:45 Uhr: Ankunft der Tagesgäste und Frühstück 9:30-11:30 Uhr: Zeitungsrunde mit anschließender Gymnastikrunde, sowie nach Wetterlage Spazieren im Freien, Obstmahlzeit mit Wunschgetränk. Tägliches gemeinsames Kochen und Backen als Aktivierung in unserer Therapieküche 12:00 Uhr: Mittagessen und anschließende Mittagsruhe 14:00 Uhr: Nachmittagskaffee und gemütliches Zusammensein 14:45 Uhr verschiedene Aktivitäten wie z. B.: Werkarbeiten, Malen, Singen, Gedächtnistraining, Gemeinschaftsspiele, jahreszeitliche Orientierung, Handarbeiten und individuell nach Interessen. 16:10 Uhr: Verabschiedung und Heimkehr der Tagesgäste Wir sind für Sie da! Kostenloser Probenachmittag ( Schnuppernachmittag ) Hilfe bei der Aufnahme und Kostenklärung Hauseigener Fahrdienst Grundpflege auf Wunsch und soziale Betreuung Auf individuellen Wunsch organisieren wir für unsere Gäste die medizinische Fußpflege im Haus, Friseur, regelmäßige rehabilitative Angebote (mit Verordnung) wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, unser Landarzt für allg. Medizin schaut regelmäßig ein. Die Tagesbetreuung bietet zusätzliche qualitätsgesicherte Betreuungsangebote stundenweise an, wenn diese von ihrer Pflegekasse genehmigt wurden. Verpflegung Frühstück Obstmahlzeit Mittagessen Nachmittagskaffee Getränke Wo finden Sie die Tagespflege? Die Tagespflegeeinrichtung befindet sich in Karow bei Güstrow - schön gelegen auf dem Lande im Landkreis Rostock ehemals Landkreis Güstrow. Den Gästen der Tagespflege stehen 2 Ruheräume, sanitäre Einrichtungen mit Dusche, Garderobe, Küche mit Esszimmer und ein Bewegungs- und Aktivraum zur Verfügung. Der Bewegungs- und Aktivraum kann als Wohnzimmer (TV, DVD, Musikanlage mit Plattenspieler vorhanden) oder für Aktivitäten, Therapien genutzt werden. Darüber hinaus lädt auch die schöne ländliche Umgebung der ehemaligen Jagdschule ein. Seniorentagesstätte Landhus, Karow 17, OT Karow, Lüssow, Tel.: , Fax: Finanzierungsmöglichkeiten der Tagespflege? Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, übernimmt ihre jeweilige Pflegekasse die Kosten der Pflege, soziale Betreuung und medizinischer Behandlungspflege. Die Unterkunfts- und Verpflegungspauschale sind selbst zu tragen. Darüber werden die Geschäftsführung und das fachkundige Pflegepersonal genauestens informieren und alle anderen Fragen rund um die Tagespflege Landhus in Karow wird auch gern Auskunft gegeben. Jahresrückblick Gemeinde Lüssow 2011 Liebe Bürgerinnen und Bürger! Letztmalig soll nun in diesem neuen Jahr 2012 das Jahr 2011 als gemeindlicher Rückblick für Sie als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lüssow genannt sein. Ich hoffe, dass Sie friedlich und gesund das neue Jahr beschritten haben. Ich wünsche Ihnen für die erhofften Zielsetzungen und angestrebten Vorhaben im Jahr 2012, in erster Linie Gesundheit, Wohlergehen und die Kraft all diese positiven Erneuerungen und Ziele engagiert umzusetzen. Ich persönlich hoffe und zähle weiterhin auf Ihre kreative Mitarbeit und Unterstützung bei der Lösung der gemeindlichen Aufgaben. Im Jahr 2012 endet für mich das nun schon dritte Jahr meiner Ehrenamtszeit als Bürgermeister und das vierte beginnt nach dem Halbjahreswechsel. Die äußerst lebendige und schnelllebige Zeit unserer Tage, lässt auch für mich oftmals das Gefühl entstehen, Zeit und der tatsächliche Realismus passen nicht zusammen. Die Wochen und Monate fliegen nur so dahin! Doch wir müssen uns Zeit nehmen, Zeit nehmen für Uns um unsere Wünsche und Träume erfüllen zu können. Für unser gemeindliches Wohl beginnt das Jahr 2012 mit einer ernsten Haushalts-Finanzsperre deren Glaubwürdigkeit ich auch noch mit meiner Unterschrift legitimieren musste. Somit sind gerade mal die pflichtigen Aufgaben realisierbar. Und das Warten und das Hoffen auf Besserung! Zurückschauend können wir jedoch sagen einiges positives haben wir in den Dörfern unserer Gemeinde, also kürzlich, auf den Weg gebracht. Besonders ins Zeug legten sich dabei alle Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Karow zur ihrem 785. Geburtstag.

12 Güstrow-Land 12 Nr. 02/2012 Es gab vieles zu bereden, zu besprechen, zu organisieren und natürlich viel abzuleisten an Arbeit. Doch die Karower klotzten ran und organisierten sich ein absolut würdiges Geburtstagsfest,schmückten die Straßen und ihre Häuser und zeigten den Gästen, dass man auch in Karow wohltuend feiern kann. Der neu gegründete Kulturverein Karow bestand seine Generalprobe mit einer guten Note. Danke! Und weiter so! Die installierte und neu geschaffene Senioren-Tagesstätte in Karow ist nach anfänglichen Schwierigkeiten auf dem Wege der Besserung und spricht sich nun als ein sehr positives Betreuungswesen mit einer modernen altersgerechten Betreuung, auch in den Nachbargemeinden, herum. Für alle Anfragen diesbezüglich steht das geschulte Personal Jedermann gerne und offen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das Versprechen in Lüssow nach der Rekonstruktion des Gemeindehauses den Seniorenklub zu erneuern und umzugestalten, ist erfolgreich absolviert worden. Viele fleißige Helfer machten sich uneigennützig an die Arbeit und krönten diese mit erfolgreichen und persönlichen Einsatz und Engagement. Das was wir mit und für unsere Menschen geschaffen haben macht uns stolz. Dafür an alle engagierten Helfer von hieraus noch einmal ein großes Dankeschön. Für das neue Jahr sind die Außenanlage und dessen Umgestaltung zum Dorffestplatz geplant. Ein besonderes Geschenk zur Weihnachtszeit war die LTE Anbindung der Gemeinde Lüssow an das Internet. Dafür waren ein zäher Kampf und ein langer Weg von Nöten. Wir hoffen für die Zukunft weitere Verbesserungen dieser neuen Internetanbindung über LTE genießen zu dürfen. Willkommen in der virtuellen Welt! Nicht immer treffen die Entscheidungen der Gemeindevertretung die Zustimmung und das Wohlwollen aller Bürger. So wie im Falle der Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Sommerzeit in Lüssow und nun auch in Karow und Strenz. Doch das wirtschaftliche Einsehen unser Bürger war größer als die Beschwerden! Neuerdings steht die Ostsee Sparkasse jeden Mittwoch in Lüssow. Eigentlich ist dieser mobile Sparkassen -Service nicht zu übersehen, hiermit wollten wir insbesonders unseren älteren Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Güstrow abnehmen. Nutzen Sie diesen mobilen Service für Ihre Überweisungen, Kontoauszüge, Geld - Ein-und-Auszahlungen oder lassen Sie sich vor Ort persönlich und diskret vom OSPA-Team beraten. Das Zauberwort des Jahres 2012 für die Gemeinden heißt DOPPIK. Deren Einführung kostet uns erst einmal etwas! Sie analysiert zwar akribisch, was wir als unser Eigen nennen dürfen, doch woher das Geld kommt,um unser Eigentum zu pflegen und zu erhalten lässt dieses System offen. Besonders unsere Straßen und Gehwege sowie die Straßenbeleuchtung unserer Gemeinde schreien förmlich nach Hilfe und Sanierung. Lassen wir uns also überraschen! Die Flurerneuerung in Lüssow wird im kommenden Jahr in den Bereichen Schwaanerstraße und der Holzhaussiedlung fortgeführt. Auf diesem Gelände liegt integriert die Sportbaracke dessen Sanierung aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen längst überfällig ist. Der Gemeindevertretung ist es wohl bewusst, dass sie mit dem Vereinsleben in der Gemeinde einen Goldtaler von großem Wert ihr eigen nennen darf. Diese leisteten und schafften auch im vergangenen Jahr auf allen Ebenen und Ortsteilen Höchstleistungen von unschätzbarem Wert. Sei es die Feuerwehr, die KITA/Hort, die Volkssolidarität, der Jugendclub, die Heimat-Orts -Vereine, der Jagdverein, der Gartenverein, der Angler-Verein, der Skat-Verein, der Sportverein mit seine vielen Abteilungen (der Männer-Fußball schaffte wieder den Aufstieg in die Kreisoberliga). Der Sportverein als größte Vereinsinstitution betreut über 120 Mitglieder. Sie alle bestimmen das positive und kreative Leben auf dem Lande. Ihre ehrenamtliche Arbeit, Ihr Wirken erlauben es uns, erst auch auf dem Lande eine sinnvolle Freizeit zu genießen. Dafür noch einmal herzlichen Dank und weiterhin gute Zusammenarbeit. Wilfried Zander Bürgermeister Neue Räume für Bürgermeister, Frauentreff und Heimatstube Ab Februar dieses Jahres wird im großen Wohnblock in Reimershagen, Dorfstraße 30, eine Wohnung als Büro sowie Treffpunkt für die Frauen genutzt. In der 2 1/2-Zimmerwohnung entsteht auch eine Heimatstube, die man nach ihrer Fertigstellung besichtigen kann. Sachspenden, Geld aus der Gemeindekasse und von Sponsoren konnten für das Renovieren und Möblieren der Räumlichkeiten genutzt werden. Einige Einwohner unserer Gemeinde beteiligten sich aktiv daran, die Zimmer einzurichten. Nun ist es endlich soweit: Wir wünschen uns, dass unsere montags stattfindenden Frauerntreffs auch am neuen Standort von den Interessierten gern besucht werden. Die Bürgermeistersprechstunden von Herrn Kupfer finden dann freitags in den geraden Kalenderwochen, beginnend ab (4. Woche), in der Zeit von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr, ebenfalls hier statt. I. Schönfeldt M. Müller Projektabschluss Kinder sammeln Kompetenzen Mit der Filmpräsentation Plötzlich weg endete für die 13 Teilnehmer nun im Dezember 2011 ihr Kompetenzprojekt. Stolz blickten sie gemeinsam mit ihren Projektbetreuerinnen Christine Mielke und Dörte Schmidt auf das Erreichte zurück. Immer am Donnerstag trafen sie sich fast ein Jahr lang für 2 Stunden, um in ihrer Freizeit etwas dazu zu lernen und Kompetenzsterne zu sammeln. Insgesamt gab es 34 Treffen und die Themen

13 Nr. 02/ Güstrow-Land waren vielfältig. Den Auftakt machte ein Internetkurs den alle Teilnehmer mit einem Surfschein abschlossen. Es folgten die Themen Umgang mit Handy, Wirkung von Werbung, gesunde Ernährung sowie im Rahmen der Spielpädagogik viele kompetenzfördernde Spiele. Highlights im Projekt waren der viertägige Filmdreh mit dem Filmregisseur Mark Auerbach aus Rostock und natürlich die Teilnahme am 2. Ich kann was! - Cup in Berlin. Während der Präsentation vor den Eltern und Großeltern gaben die Teilnehmer ein kurzes Feedback zum Projekt und äußerten ihre Wünsche für die Zukunft. Einhellig äußerten alle einen Wunsch: Wir wollen das es weiter geht! Besonders gefallen haben ihnen der Filmdreh in den Herbstferien, die Vertrauensspiele und natürlich das Wochenende in Berlin. 10 Teilnehmer hatten am Ende das Ziel, mindestens 20 Kompetenzsterne zu sammeln, erreicht. Als Belohnung machten sie sich gemeinsam mit ihren Projektbetreuerinnen auf nach Stralsund und besuchten dort das Ozeaneum und gingen zum Baden in den HanseDom. Dies war für alle ein toller und würdiger Projektabschluss. Wir als Betreuer haben uns die Wünsche der Kinder sehr genau angehört und werden auch 2012 das Projekt wie gewünscht fortsetzen. Als erster Termin wurde der Donnerstag ( ) nach den Winterferien festgelegt. Wer also Interesse hat und weitere Informationen möchte, kann sich bei Christine Mielke oder Dörte Schmidt melden. Die Treffen finden dann wie gewohnt von 15:00 Uhr bis etwa 16:45 Uhr im Speicher Groß Schwiesow statt. Neue Themen haben die Kinder bereits benannt. Sie wollen z.b. gerne etwas zum Thema Erste Hilfe erfahren oder zum Thema Umweltschutz. Ganz oben auf der Wunschliste stehen natürlich auch wieder die Spielnachmittage, welche sich wieder an der Kompetenzvermittlung orientieren sollen. Aber auch solche Dinge wie einfach mal über Gefühle reden oder wie man richtig streitet wurden von den Kindern benannt. Das Projekt war nur möglich durch die Förderung der Deutschen Telekom. Dafür sind wir sehr dankbar und glauben, dass diese Gelder in der außerschulischen Wissensvermittlung sehr gut angelegt sind. D. Schmidt Amtsjugendpflegerin Ausflug zum Ozeaneum Foto: D. Schmidt Winterferienspiele im JC Lüssow und JC Groß Schwiesow Ausgangspunkt aller Angebote sind der JC Lüssow oder der Speicher Groß Schwiesow. Wir haben im Vorfeld gemeinsam mit den Kinder und Jugendlichen Ideen zusammengetragen und so entsprechend die Angebote geplant. Die Mittagsversorgung ist gewährleistet, es wird jeden Tag gemeinsam gekocht. Die genauen Unkostenbeiträge für Fahrkosten, Eintritt, Material bzw. Mittagessen entnehmen Sie bitte den Angeboten. Beachten Sie bitte, dass für einzelne Angebote Anmeldungen (Dörte Schmidt: d.schmidt@amt-guestrow-land.de, Tel oder Christine Mielke ) notwendig sind. 1. Ferienwoche

14 Güstrow-Land 14 Nr. 02/ Ferienwoche Dörte Schmidt Amtsjugendpflegerin

15 Nr. 02/ Güstrow-Land Neujahrstreffen der Mistorfer Senioren Ein Beitrag von Helmut Otte Nur 2/3 der Mitglieder von der VS-Senioren Ortsgruppe Mistorf trafen sich am zum traditionellen Neujahrstreffen bei Kaffee und Kuchen. Den Rest der Gruppe hatte der SeGriVi (Seniorengrippevirus) so nennen wir mal das Grippeerscheinungsbild, dahin gerafft. Dieser Umstand war zwar bedauerlich, sollte aber kein Hinderungsgrund sein, gute Stimmung aufkommen zu lassen. Immerhin gab es viel über das Erlebte an Weihnachten und Neujahr zu erzählen. Den Rest erledigte schmackhafter, selbst gebackener Kuchen und frisch aufgebrühter Kaffee. Wer wollte, konnte den Nachmittag mit einem kühlen Glas Weißwein oder Rotwein abrunden. Bei den Diskussionen kam auch die Frage auf, warum in der Januarausgabe des Amtsblattes Güstrow-Land kein Beitrag über das Weihnachtsfest im Dezember 2011 geschrieben war. Die Antwort hatte Herr Helmut Otte: der Beitrag wurde fristgemäß geschrieben und rechtzeitig eingereicht. Aus unerklärlichen Gründen wurde der Beitrag übersehen und nicht gedruckt. Es sollte nicht mehr vorkommen. Aber so ist es nun mal im Leben: Nobody ist perfekt. Als Entschädigung erhielt jeder Teilnehmer eine Kopie des Beitrages, da viele Senioren die Beiträge zum Andenken in einer Mappe sammeln. Am Ende des Nachmittags wurde die Kassiererin der VS-Ortsgruppe tätig. Mit Laptop und Quittungen ausgestattet hielt sie mit den Worten Die Beitragskasse ist geöffnet symbolisch die Hand auf. Neu beim Kassieren war, dass die gezahlten Beiträge nicht mehr wie bisher in einem Beitragsbuch vermerkt wurden, sondern jeder Beitragszahler erhielt eine ordentlich geschriebene Quittung. Diese Neuerung wurde mit Wohlwollen und großer Akzeptanz angenommen. Gegen 16:30 Uhr wurde das Treffen beendet, und alle waren sich wieder einmal einig: beim nächsten Mal sind wir wieder dabei. Das nächste Treffen findet am um 14:00 Uhr in der FFw Mistorf statt. Gäste sind herzlich willkommen. Aus planungstechnischen Gründen ist eine telefonische Voranmeldung unter erforderlich. Wir gratulieren den Jubilaren des Monats Februar 2012 Zum 65. Geburtstag Frau Margot Waßong, Boldebuck Herrn Horst Erichsen, Käselow Frau Waltraut Dressler, Gülzow Herrn Reinhard Winkler, Sarmstorf Herrn Heinrich Eisenlöffel, Lohmen Herrn Bernd Döring, Lüssow Frau Jutta Piegelbrock, Prüzen Herrn Bernhard Feine, Mühl Rosin Herrn Klaus Warncke, Zehna Zum 70. Geburtstag Frau Brigitte Jeschke, Recknitz Herrn Albert Nowak, Klein Upahl Frau Heide Walm, Gülzow Herrn Hans-Peter Brüggmann, Gutow Herrn Otto Ruch, Gülzow Herrn Gerhard Gerlach, Badendiek Frau Heidelore Neu, Gerdshagen Frau Hannelore Pürschel, Sarmstorf Frau Edith Seemann, Badendiek Frau Ingeborg Meyer, Braunsberg Zum 75. Geburtstag Herrn Günter Behrendt, Zehna Frau Hildegard Fahrenkrug, Mühl Rosin Herrn Willi Kloth, Mühl Rosin Herrn Siegfried Pettke, Zapkendorf Zum 80. Geburtstag Frau Rosemarie Winkel, Gülzow Frau Ruth Lehmann, Lohmen Zum 81. Geburtstag Herrn Friedrich Dobbertin, Lüssow Herrn Walter Altner, Lohmen Frau Theresia Sommer, Gerdshagen Herrn Rudolf Günther, Plaaz Herrn Siegfried Jörß, Kuhs Herrn Willi Meyer, Schönwolde Frau Paula Thiel, Prüzen Zum 82. Geburtstag Frau Hannelore Warkentin, Groß Schwiesow Herrn Werner Schneiderat, Zehna Zum 83. Geburtstag Frau Anneliese Goebeler, Sarmstorf Frau Anni Westendorf, Lohmen Herrn Siegfried Plenzke, Karcheez Zum 84. Geburtstag Herrn Siegfried Zedler, Prüzen Frau Anneliese Oltmann, Sarmstorf Zum 85. Geburtstag Frau Gisela Oelsner, Lohmen Zum 86. Geburtstag Herrn Ernst Lange, Boldebuck Herrn Josef Filander, Mierendorf Frau Herta Gläveke, Bülower Burg Herrn Werner Warkentin, Groß Schwiesow Zum 87. Geburtstag Frau Ilse Wirth, Lohmen Frau Herta Freitag, Zapkendorf Frau Sophia Felden, Boldebuck Zum 88. Geburtstag Frau Hilda Kühn, Lohmen Herrn Johann Hillay, Kuhs Zum 89. Geburtstag Frau Irmgard Ziep, Lohmen Zum 91. Geburtstag Frau Felicitas Schneider, Gerdshagen Zum 92. Geburtstag Frau Herta Frömming, Zapkendorf Frau Elli Lenner, Zehna Zum 93. Geburtstag Frau Minna Pomowski, Lohmen Liebe Jubilare des Monats März und der folgenden Monate des Jahres 2012, das Amt Güstrow-Land möchte auch Ihnen zu Ihrem Geburtstag herzliche Glückwünsche durch das Mitteilungsblatt aussprechen. Sollten Sie das jedoch nicht wünschen, bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Mitteilung an das Amt Güstrow-Land, Einwohnermeldeamt, Haselstr. 4, Güstrow, zwei Monate vor Ausgabe.

16 Güstrow-Land 16 Nr. 02/2012 Dienstag 10:00-18:00 Uhr Töpferstube Kulturnachrichten Februar 2012 Wo ist wann was los? Gemeinde Glasewitz jeden Dienstag 15:45 Uhr Treff der Sportgruppe Glasewitz Fit für jedes Alter unter der Leitung von Edmund Jungerberg jeden Donnerstag 18:30 Uhr Fitnessprogramm für jedermann im Gemeindesaal unter der Leitung von Ilona Helle :00 Uhr Frauentagsfeier im Saal Information Der Gemeindesaal kann für Veranstaltungen aller Art gemietet werden. Der Raum bietet Platz für 60 Personen und verfügt über eine große Küche. Entsprechend Geschirr und Einrichtung sind vorhanden. Wenn Sie Interesse an der Anmietung unseres Gemeindesaals haben, wenden Sie sich bitte ab sofort an Frau Pilz, Tel Gemeinde Gülzow-Prüzen Seniorennachmittag in Hägerfelde 14:30 Uhr bei Frau Ernst Frauentreff in Tieplitz 15:00 Uhr Gaststätte Ribinski Auszeichnung langjähriger Mitglieder, Vortrag 14:30 Uhr Hotel am Krebssee, OG der VS Gülzow Kaffeenachmittag in Mühlengeez 14:30 Uhr bei Frau Rienow Spielnachmittag in Karcheez 14:30 Uhr FFw Vorinformation Frauentagsfeier der VS Gülzow in Laage Frauentagsfeier in Prüzen am Gemeinde Gutow :30 Uhr Vereinsversammlung in Ganschow Dorfleben Gans-Schön e. V :00 Uhr Fasching in Ganschow Dorfleben Gans-Schön e. V. (Bei zu geringer Beteiligung fällt die Veranst. aus) :00 Uhr Spielenachmittag mit Klönsnack Gemeindehaus Bülower Burg, Seniorengruppe Bülow/Bülower Burg Gemeinde Lohmen Montag 14:00 - Teestunde Begegnungsstätte 16:00 Uhr Alter Dorfkrug Lohmen, Tel :00 Uhr Kunsttreff, Seidenmalerei/Linolschnitt, Tel Sonnabend 10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr nach Vereinbarung Gewölbekeller über Tourist-Information Mo., Di., Sa. u. nach Vereinbarung Lesestube, über Tourist- Information Dorf Museum Lohmen, Dorfstraße 12, Mo. - Do. Landtechnikausstellung in der 08:00-16:00 Uhr Pfarrhofscheune Fr. (Touristinformation) 08:00-12:00 Uhr Speicher, Spritzenhaus und Trafohaus. Nur nach tel. Vereinbarung Gemeinde Lüssow jeden Dienstag Line-Dance, Klub Strenz 18:30-20:30 Uhr jeden Montag ab 12:00 Uhr Abgabe von Lebensmitteln durch die Güstrower Tafel, Gemeindezentrum Lüssow jeden Mittwoch Seniorennachmittag, OG der VS Lüssow jeden 2. Mittwoch mit den Arbeitslosen in Lüssow, Ansprechpartner Frau Inge Briese, OG der VS Lüssow jeden Mittwoch 09:00-12:00 Uhr Ospa-Mobil, Gemeindebüro Lüssow Kita Lüssow Fasching 2. Ferienwoche Hortprojektwoche Gemeinde Mistorf Kaffee- und Spiel-Nachmittag ab 14:00 Uhr im Vereinshaus Gäste sind willkommen. Tischtennis, Skat & Darts im Vereinshaus ab 19:00 Uhr Gäste sind willkommen. Information Die Räume des Vereinshauses können für Familien- und Betriebsfeiern, Klassentreffen und anderen Festlichkeiten oder Veranstaltungen gemietet werden. Bei Interesse kommen Sie uns doch zu den o. g. Veranstaltungen besuchen. Wir freuen uns auf Sie. Der Vorstand. Tel Gemeinde Mühl Rosin jeden Montag Line-Dance 18:30 Uhr - 20:00 Uhr Sporthalle Mühl Rosin

17 Nr. 02/ Güstrow-Land jeden Dienstag Mal- und Zeichenkurs 18:00-20:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bölkow Ansprechpartner Herr Tauscher, Tel.: jeden Donnerstag Bauch-, Beine-, Po-Gymnastik 10:20-11:20 Uhr Sporthalle Mühl Rosin Anmeldungen bei Fr. E. Krebs, Tel.: Die Wandergruppe der Gemeinde trifft sich nach vorheriger telefonischer Absprache (Fr. E. Krebs, ). Die Nordic-Walking-Gruppe trifft sich nach vorheriger telefonischer Absprache (Fr. I. Völker ). Für die Nutzung der Sporthalle in Mühl Rosin stehen noch freie Zeiten zur Verfügung: Mittwoch 18:30-20:00 Uhr 20:00-22:00 Uhr Donnerstag 18:00-20:00 Uhr Auskunft zu Hallennutzungsgebühren, Terminvergaben und zu freien Zeiten am Wochenende unter Tel , Ansprechpartner Frau A. Hintze. Gemeinde Reimershagen montags: Kinder- und Jugendtreff 15:00 Uhr montags: Senioren- und Frauentreff, 14:00 Uhr, (individuelle Themenabsprache) Besondere Veranstaltungen kündigen wir extra an. Gemeinde Zehna , 16:00 Uhr Vollmond-Lesung zum Schneemond Im winterlichen Bücherrausch Valentinstag Ein Danke an unsere Stammgäste , 18:00 Uhr Verabredung zum Essen Gutshotel Groß Breesen, Anmeldung unter Tel , Gottesdiensttermine Februar 2012 Ev.-luth. Kirchgemeinde Lüssow-Parum :00 Uhr Parum mit Abendmahl :00 Uhr Oettelin :00 Uhr Lüssow :00 Uhr Mistorf :00 Uhr Parum mit Abendmahl :00 Uhr Lüssow mit Abendmahl :00 Uhr Parum... ewigs Lebens zu erben, wie an IHM ist geschehn. Mitunter geht vor lauter Weihnachts-Glanz und Weihnachts- Rührung die Zielsetzung von Weihnachten verloren. Das wunderstille Lied: Es kommt ein Schiff geladen bis an sein` höchsten Bord, trägt Gottes Sohn voll Gnaden, des Vaters ewigs Wort., will uns die wahre Weihnacht zusingen. Gedichtet wurde es um 1626 von David Sudermann nach einer mittelalterlichen Liedvorlage des Mystikers Johannes Tauler. Hatte J. Tauler den Lied-Schwerpunkt auf Maria gelegt, so ändert D. Sudermann die Richtung: Hier geht es um das göttliche Kind. In jeder Christvesper in unseren Gemeinden zieht die Krippenspieler-Schar mit dem Lied ein: Es kommt ein Schiff geladen... Auch die Strophen vom Kind, das sich für uns verloren gibt, werden nicht ausgelassen. Mit der Anrede an uns: Und wer dies Kind mit Freuden umfangen, küssen will, muß vorher mit ihm leiden groß Pein und Marter viel,/danach mit ihm auch sterben und geistlich auferstehn.... Legt sich da nicht ein kalter Reif auf unsere Weihnachtsfreude? Dürfen wir nicht einmal im Jahr nur hoffnungsfroh und gelöst sein? Oder öffnet sich nicht vielmehr eine bewegende Tiefe, die uns über eine bloße Weihnachts-Stimmung hinausträgt? Worauf könnten wir zu Weihnachten verzichten, ohne Weihnachten zu verlieren? Eigentlich auf (fast) alles - wenn es uns nur darum ginge, dies Kind mit Freuden umfangen, küssen zu wollen. Unsere Zu-Neigung braucht es, und unsere Freude an Gott, der sich so Seltsames für uns bedacht hat: Ein Kind, Sein Kind. Das sich Ein-Mischen will und wird in unser Menschsein. Weihnachten - das große Gottes-Geheimnis, damit wir unserem Menschen-Geheimnis nachgehen können:... ewigs Leben erben, wie an IHM ist geschehn. In den Weihnachtsüberlieferungen der Bibel finden wir das verwendete Bild vom Schiff nicht. Dennoch ist dieses Symbol den Christen von Anfang an vertraut. Die aufgegriffene frühchristliche Katakomben-Zeichnung vom Schiff belegt das. Sie ist eigentlich ein Auferstehungs-Bild. Sie verbindet die Taube als Sinnbild friedensgewisser Seelen, die zu Gott eingehen, mit dem sog. Chi-Ro, dem Christusmonogramm, als dem Herrschaftszeichen des lebendigen Christus. Die christliche Vorstellung von der Ankunft des göttlichen Kindes im Schiff, steht im Zusammenhang mit der mittelalterlichen Vorstellung: Alles Leben kommt über das Wasser, darum auch der Erlöser! Von Anfang an sieht er seinem Tod und seiner Auferstehung entgegen. Der Beter und Sänger des Liedes wird in dieses Geschehen mit einbezogen. Ganz schlicht ist diese uralte Zeichnung gehalten. Und nun fährt das Schiff durch die Dunkelheit, die doch einen eigenartigen Lichtschimmer schon in sich birgt. Wir sind gehalten, unsere eigene Dunkelheit wirklich wahrzunehmen - eine schwere Weihnachts-Aufgabe! Und sind doch gleichzeitig darauf verwiesen, daß wir das Christuslicht dann auch wahrnehmen werden, wenn wir diese eigene Dunkelheit vor uns zulassen. Wer ein einfaches Weihnachten wünscht, eine Weihenacht des behaglichen Glücks, wird letztlich immer enttäuscht bleiben. Schauen Sie sich in dieses stille, einfache Bild hinein. Und Sie werden Fahrgast auf diesem Gottesschiff aus der Ewigkeit in unsere Zeit. Dann bleibt auch über den hinaus ein großes Weihnachten zu erleben. Ev.-luth. Kirchgemeinde Hohen Sprenz-Kritzkow Gottesdienst mit Abendmahl in Sarmstorf, 9:30 Uhr (Anfangszeit gegenüber dem Gemeindebrief geändert!) Gottesdienst in Hohen Sprenz (Gemeinderaum im Pfarrhaus), 10 Uhr Wir besuchen den Aschermittwoch-Gottesdienst in Laage, Gemeindesaal. Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften sind wir gern behilflich Gottesdienst in Hohen Sprenz, 10 Uhr Weltgebetstags-Abend in Kritzkow, vorbereitet aus dem Partnerland Malaysia; Steht auf für Gerechtigkeit, der Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben Plattdeutscher Weltgebetstags-GD in Sarmstorf um 10 Uhr

18 Güstrow-Land 18 Nr. 02/2012 Der Weltgebetstag am ersten Märzfreitag hat nicht nur bei Ev.-luth. Kirchgemeinde Tarnow uns einen festen Platz im Jahreslauf ist das Programm von Frauen aus Malaysia vorbereitet Jahreslosung 2012 worden. Wie bei uns bewährt, gibt es am 02. März in Kritzkow Jesus Christus spricht: (hoffentlich ist das Mehrzweckgebäude bis dahin nutzbar) ab Meine Kraft ist in 19 Uhr den Dreiklang aus Information, Kostproben regionaler den Schwachen mächtig! Küche und Gebetsteil. 2. Kor 12,9 Für die Bestückung des Buffets suchen wir neugierige Köchinnen oder Bäcker. Eine Auswahl malaysischer Rezepte ist im Pfarrhaus oder bei den Kirchenältesten zu haben; wir bereiten eine Liste mit den schon vergebenen Speisen vor. Evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Lohmen Gottesdienste: 05. Febr :00 Uhr Kirch Rosin 10:30 Uhr Lohmen 12. Febr :00 Uhr Kirch Kogel 10:30 Uhr Badendiek 19. Febr :00 Uhr Bellin 10:30 Uhr Lohmen 26. Febr :30 Uhr Kirch Kogel 14:00 Uhr Klueß 04. März 12 09:00 Uhr Kirch Rosin 10:30 Uhr Lohmen Bibelwoche: Brot und Tränen - Nachdenken über Psalmen Mi., bis Fr., jeweils 19:00 Uhr Gemeinsame Heimfahrten wollen wir verabreden. Abschlussgottesdienst am Sonntag :30 Uhr im Pfarrhaus Lohmen Termine der Christophorusgemeinde Laage im Gemeindebereich Recknitz im Februar 2012 Gottesdienst Kirche Recknitz, Samstag, 04. Februar 2012, 17:00 Uhr Wochenschlussandacht Kirche Recknitz, Sonntag, 19. Februar 2012, 14:00 Uhr Gottesdienst Frauen- und Seniorenkreis Liessow, Gemeindehaus, Dienstag, 14. Februar 2012, 14:00 Uhr Pölitz, Montag, 13. Februar 2012, 14:30 Uhr Bibelwoche Recknitz, Pfarrhaus, 14. Februar Februar 2012, 19:00 Uhr Thema: Atem unseres Betens-Nachdenken über sieben ausgewählte Psalmen Musical-Chor Laage, Gemeindehaus, freitags, 03. Februar und 10. Februar 2012, 17:00 Uhr Musical Die 10 Gebote Weitere Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen! Begegnung mit dem Judentum 4. Begegnung Purim Pfarrhaus Lüssow, Freitag, 24. Februar 2012, 17:00 Uhr Anmeldung im Pfarrhaus Laage, Pastorin Anne-Barbara Kretschmann Computerkurs zur Gestaltung von Plakaten, Flyern und Infozetteln Alte Schule Laage, Donnerstag, , 17:00-21:00 Uhr Kursbeitrag: 100,00 EUR (kostenfrei bei 3 Monaten im Jahr Gestaltung der Schaukästen) Anmeldung im Pfarrhaus Laage Monatsspruch Februar Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen. 1. Korinther 10,23-24 Gemeindekalender: Donnerstag, 2. Februar 16:30-18:00 Uhr Kinderkirche Sonntag, 5. Februar 14:00 Uhr in Tarnow Gottesdienst Sonntag, 12. Februar 14:00 Uhr in Dreetz Gottesdienst Dienstag, 14. Februar 19:00 Uhr in Boitin Stufen des Lebens KinderBibelTage im Pfarrhaus Tarnow Wir leben mit den Perlen des Glaubens Vier Tage für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Von Donnerstag bis Sonntag - ab 10 Uhr bis 16 Uhr. Wir wollen mit den Kindern singen, spielen, basteln, gemeinsam essen und über die Perlen des Glaubens nachdenken. Der Teilnehmerbeitrag beträgt pro Tag jeweils 3,50 EUR, Getränke und Mittagessen eingeschlossen! Anmeldungen bitte bis zum , Tel , erika.maurer1@gmx.de Freitag, 17. Februar 19:30 Uhr in Boitin - meditativen und geselligen Kreistänzen Sonntag, 19. Februar 14:00 Uhr in Tarnow Familiengottesdienst/Kirchenkaffee Dienstag, 21. Februar 19:00 Uhr in Boitin Stufen des Lebens

19 Nr. 02/ Güstrow-Land Passions- und Fastenzeit Tage - von Aschermittwoch bis Karsamstag Mittwoch, 29. Februar 19:00 Uhr in Groß Upahl Passionsandacht Wir feiern Jahre Groß Upahl Pastor Siegfried Rau Tarnow, Telefon , mobil Einführung des Rufumleitungssystems im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ab 16. Januar 2012 In Vorbereitung der deutschlandweiten Notdienstnummer wird in unseren Notdienstbereichen Güstrow, Bützow und Krakow am See ab ein neues Rufumleitungssystem eingeführt. Dieses hat sich bereits seit Jahren in weiten Teilen Mecklenburg-Vorpommerns bewährt. Damit erreichen die Patienten den kassenärztlichen Bereitschaftsarzt unter folgenden Rufnummern: Güstrow Bützow Krakow a. See Der Anruf der Patienten wird automatisch an den diensthabenden Arzt weitergeleitet. Die Notdienstzeiten sind wie bisher wie folgt geregelt: Montag: 19:00 07:00 Uhr des Folgetages Dienstag: 19:00 07:00 Uhr des Folgetages Mittwoch: 13:00 07:00 Uhr des Folgetages Donnerstag: Freitag: 19:00 07:00 Uhr des Folgetages 16:00 durchgehend bis Montag früh 07:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen ist ebenso ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst abgesichert. Sollten Sie den diensthabenden Arzt nicht gleich erreichen, haben Sie einen Moment Geduld. Nicht in jeder Situation ist die sofortige Übernahme des Anrufs möglich. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Arzt zu einem Hausbesuch unterwegs ist und die Verkehrssituation ein Telefonieren nicht zulässt, wenn er einem Patienten eine Spritze verabreicht oder in diesem Bereich gerade kein Handyempfang besteht. Wiederholen Sie dann einfach Ihren Anruf. Für lebensbedrohliche Fälle ist weiterhin die Notrufnummer 112 geschaltet. Lebensbedrohliche Zustände erfordern den Einsatz des Notarztes und Rettungsteams. Dazu gehören: - Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung, der Patient reagiert nicht auf Ansprechen oder Rütteln - Ausgeprägte oder zunehmende Atemnot bzw. Atemstillstand - Akuter Brustschmerz mit Verdacht auf Herzinfarkt, Herzrhythmusstörungen oder extreme Blutdruckerhöhungen mit Beschwerden - Schwere Verletzungen - Starke Blutungen - Plötzliche Lähmungen - Sehr starke akute Schmerzen - Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden - Unfall mit Kindern - Brände/Rauchentwicklung mit Hinweis auf Personenbeteiligung - Explosions-, thermische oder chemische sowie Stromunfälle - Wasserunfälle, Ertrinkungsunfälle, Eiseinbruch - Maschinenunfall mit Einklemmung - Verschüttung - Sturz aus einer Höhe ab ca. 3 m - Schuss-, Stich- und Hiebverletzungen - Vergiftungen - Unmittelbar einsetzende oder stattgehabte Geburt Es ist uns bewusst, dass die erste Entscheidung über die Wahl eines medizinischen Notdienstes gewöhnlich durch Laien getroffen wird. Die weitere Indikation stellen medizinisch geschulte Telefondisponenten bzw. der diensthabende Arzt. Notrufnummern sollten verantwortungsbewusst gewählt werden, aber Fehleinschätzungen führen nicht zur Kostenübernahme durch den Bürger. Dipl.-Med. Ingrid Thiemann Kreisstellenleiterin KV Bereich Güstrow Orte im Notdienstbereich Güstrow: Kankel, Sabel, Hohen Sprenz, Klein Sprenz, Rukieten, Wesseldorf, Göldenitz, Niendorf b. Schwaan, Wiendorf, Zeez, Duddinghausen, Woland, Friedrichshof, Striesdorf, Teschow, Kossow, Alt und Neu Kätwin, Dolgen, Groß- u. Klein Lantow, Kronskamp, Laage, Pinnow, Kobrow, Goritz, Groß- u. Klein Ridsenow, Spotendorf, Polchow, Vipernitz, Wardow, Die Vierzehner, Wozeten, Subzin, Weitendorf, Breesen, Jahmen, Jahmen Ausbau, Schweez, Liessow, Korleput, Lissow- Bau, Dieckhof, Dieckhof Dorf, Recknitz, Knegendorf, Drölitz, Striesenow, Dieckhof-Siedlung, Spoitgendorf, Zapckendorf, Plaaz, Lüningsdorf, Tolzin, Pölitz, Wendorf, Mierendorf, Mistorf, Neu Mistorf, Goldewin, Augustenruh, Groß u. Klein Schwiesow, Siemitz, Siebenhof, Karow, Käselow, Bredentin, Kuhs, Kritzkow, Zehlendorf, Sarmsdorf, Lüssow, Strenz Neu Strenz, Suckow, Gülzow, Glasewitz, Güstrow, Klueß, Kussow, Wilhelminenhof, Parum, Boldebuck, Bülower Burg, Bülow, Mühlengeez, Karcheez, Gutow, Schönwolde, Dehmen, Gremmelin, Reinshagen, Neu Zierhagen, Vietgest, Dersentin, Raden, Wattmannshagen, Friedrichshagen, Niegleve, Roggow, Krassow, Neu-Krassow, Schliefenberg. Orte im Dienstbereich Bützow: Wokrent, Jürgenshagen, Groß Belitz, Boldenstorf, Neukirchen, Klein Belitz, Kassow, Neu-Kassow, Werle, Kambs, Vorbeck, Hof Tatschow, Bandow, Dorf Tatschow, Klein- u. Groß Gischow, Reinstorf, Gnemern, Ulrikenhof, Moltenow, Viezen, Penzin, Bernitt, Neu-Bernitt, Klein Sein, Moisall, Käterhagen, Neu-Käterhagen, Hermannshagen, Schlemmin, Selow, Passin, Langen Trechow, Kurzen Trechow, Parkow, Horst, Friedrichshof, Neuendorf b. Bü, Eichhof, Göllin, Jabelitz, Gralow, Glambeck, Qualitz, Katelbogen, Steinhagen, Bützow, Wolken, Oettelin, Zepelin, Eickelberg, Rühn, Pustohl, Baumgarten, Wendorf, Schependorf, Langensee, Laase, Eickhof, Warnow, Zernin, Peetsch, Zibühl, Zibühl-Ausbau, Dreetz, Tarnow, Boitin, Prüzen, Tieplitz, Grünenhagen, Lübzin, Rosenow, Buchenhof, Dietrichshof, Schlockow, Klein Raden

20 Güstrow-Land 20 Nr. 02/2012 Ein Meilenstein in der Strom- und Wärmeproduktion aus FestOrte im Dienstbereich Krakow: Mühl-Rosin, Kirch Rosin, Nienhagen b. Gü., Lalendorf, brennstoffen ist die Holzvergasungsanlage der Stadtwerke Nienhagen-Hütte, Hägerfelde, Ganschow, Bölkow, Brauns- Ulm/Neu-Ulm in Senden mit 15 MW Brennstoffwärmeleisberg, Lübsee, Grünenhof, Mamerow, Badendiek, Vogelsang, tung. Die Demonstrationsanlage setzt die hocheffiziente, aber Klein- und Groß Upahl, Gerdshagen, Gerdshagner Hof, Zeh- noch sehr neue Technik der Holzvergasung ein. Im Berichtsna, Dersentin, Bansow, Neuhof, Schwiggerow, Hoppenrade, zeitraum konnte die mit 6,6 Millionen Euro vom BMELV gelüdershagen, Zehna, Steinbeck, Bellin, Marienhof, Klein Gra- förderte Anlage in großen Teilen fertig gestellt werden, im Okbow, Groß Grabow, Kölln, Striggow, Kopplow, Charlottenthal, tober ging sie in den Probebetrieb. Reimershagen, Groß Tessin, Suckwitz, Rum Kogel, Kirch Als Projekthöhepunkt im stofflichen Bereich startete unter ankogel, Krakow, Alt-Sammit, Neu Sammit, Möllen, Ahrens- derem das Vorhaben BioconceptCar III, ein Rennwagen mit hagen, Kuchelmiß, Serrahn, Zietlitz, Dobbin, Groß und Klein Karosserie-Bauteilen aus Biowerkstoffen. Im Gegensatz zu Bäbelin, Linstow, Bossow, Wilsen, Hinzenhagen, Langhagen, seinen beiden Vorgängern soll das neue Auto nun auch dreidirothspalk, Klaber, Berfeld, Carlsdorf, Garden, Groß und Klein mensionale Bauteile wie Spiegel und Scheinwerfergehäuse aus Breesen, Marienhof, Krevtsee, Lohmen, Altenhagen, Seegrube, Biowerkstoffen erhalten, die im Spritzgussverfahren herstelloldendorf, Walkmöhl, Nienhagen b. Lohmen, Hohen Wange- bar sind. Die Forschungsergebnisse werden am Ende in einem allgemein zugänglichen Bauteilkatalog veröffentlicht, um Aulin, Liepen, Hallalit, Glave, Cramon tomobilherstellern den Einsatz der biobasierten Materialien zu erleichtern. Für die Öffentlichkeitsarbeit zum Themenbereich Bauen & FNR veröffentlicht Jahresbericht 2010/2011 Wohnen erhielt die FNR im vergangenen Geschäftsjahr ein außergewöhnliches Anschauungsobjekt: Der für die gestierückblick auf das Geschäftsjahr der gene Mitarbeiterzahl erstellte und im April 2011 bezogene Fördereinrichtung für nachwachsende Rohstoffe Neubau besteht selbst zu großen Teilen aus nachwachsenden Mit Stand vom 30. Juni 2011 Rohstoffen. Bei Führungen und Tagen der offenen Tür sowie betreute die Fachagentur Nachin einer Broschüre wurde das innovative Bauwerk bereits einer wachsende Rohstoffe e.v. (FNR) großen Zahl an Interessenten vorgestellt. im Auftrag des BundesministeDer ausführliche Jahresbericht 2010/2011 ist auf riums für Ernährung, Landwirtin der Mediathek als Download erhältlich oder als Printausgaschaft und Verbraucherschutz be bestellbar - letztere besteht übrigens aus 100 Prozent Recy(BMELV) insgesamt 435 lauclingpapier, auf dem die FNR seit Ende 2011 mit Farben auf fende Projekte mit einem GePflanzenölbasis alle ihre Veröffentlichungen drucken lässt! samt-fördervolumen von knapp 160 Mio. Euro - gegenüber dem Pressekontakt: Vorjahr ein Zuwachs von 38 Nicole Paul Projekten oder gut 5,5 Millionen Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) Euro. OT Gülzow Mit rund 43 Prozent erhielten Hofplatz 1 Forschungs- und Entwicklungs18276 Gülzow-Prüzen projekte zum Thema Bioenergie Tel.: den größten Anteil der Fördermittel. Für Vorhaben aus dem Telefax: chemisch-technischen Bereich wurden 39 Prozent aufgewen- n.paul(bei)fnr.de det und 18 Prozent entfielen auf sonstige Maßnahmen, insbesondere auf Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation. Hierzu zählen die 25 Bioenergie-Regionen sowie 12 regionale Bioenergie-Beratungsprojekte, die sich in erster Linie an Landund Forstwirte wenden. Der Anbau von Energiepflanzen hat in Deutschland 2011 um rund auf insgesamt knapp 2 Millionen Hektar zugenommen und liegt damit weit vor dem Anbau zur stofflichen Nutzung (rund Hektar 2011). Auch bei der FuE-Förderung der FNR spielten Energiepflanzen eine wichtige Rolle: Innerhalb der Bioenergiesparte stellten entsprechende Projekte den größten Anteil - den 76 Vorhaben kamen 66 Prozent der Fördermittel zu Gute. Die weiteren Mittel im Bioenergiebereich verteilten sich relativ gleichmäßig auf Vorhaben zu Festbrennstoffen, Biokraftstoffen und Biogas. Ihr persönlicher WERBUNG die ankommt Zu den herausragenden Projekten zählte der Start eines Forschungsverbundes, der sich mit der Frage der Emission klimarelevanter Spurengase bei der Biogaserzeugung beschäftigt, insbesondere beim Anbau der Biomasse und der Ausbringung der Gärreste. Ein ähnliches Projekt für den Biokraftstoffsektor wurde im Berichtszeitraum abgeschlossen. Außerdem standen viele potenzielle Energiepflanzen auf dem Prüfstand: unter anderem Buchweizen, Quinoa, Sorghum, Pappeln, Wildpflanzen, Sonnenblumen und die Durchwachsene Silphie. Ansprechpartner Linus Wittich KG Mario Winter Telefon: 0171/ Röbeler Straße Sietow Verlag + Druck Telefon: / Linus Wittich Fax: / m.winter@wittich-sietow.de Internet: KG

21 Nr. 02/ Güstrow-Land Ihre Helfer in schweren Stunden! Grabmale reichhaltiges Lager an Grabmalen Nachschriften Grabschmuck,Vasen, Blumenschalen Fertigung von Grabplatten, Grabumrandungen GmbH Güstrow St.-Jürgens-Weg 22 Tel / Fax / hoenast@t-online.de Perleberg Wittenberge Bau Tische, Mauerabdeckungen Fensterbänke Verlegeleistungen Treppen und vieles mehr Fußböden Waschtisch - Tragbolzentreppen Küchenarbeitsplatten aus Granit Marmor Kunststein Fachliche Beratung und individuelle Gestaltung. Mo.-Fr Uhr Sa Uhr Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung THOMAS BORGWARDT GRABMAL + NATURSTEIN STEINMETZMEISTERBETRIEB Rostocker Chaussee 2 (NUR am Friedhof) Güstrow Tel. ( ) / Fax ( ) Fensterbänke, Treppen, Küchenarbeitsplatten GmbH Foto: Bilderbox Schöner wohnen besser leben BAUEN & RENOVIEREN AUSBAUEN & GESTALTEN Energieeffizienz vom Keller bis zum Dach Weniger Energieverbrauch und die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien sind im Hausbau gefragter denn je. Höchste Energieeffi zienz wird durch Vorproduktion auf modernsten Fertigungsstraßen nach industriellen Qualitätsstandards erreicht. Massivhäuser sind wegen ihrer Wärmespeicherfähigkeit und ihrer Wertbeständigkeit hier im Vorteil. Diese Grundgedanken hat die traditionsreiche Schlüsselfelder Ideenschmiede Dennert umgesetzt und das weltweit erste - mit industrieller Präzision produzierte - massive Energiesparhaus entwickelt. Eine effi ziente Wärmedämmung ist dabei für das energiesparende Wohnen das A und O. Das massive Fertighaus wird von der Bodenplatte bis in die Giebelspitze mit einem 20 cm dicken Wärmeverbundsystem und von einem massiven, wärmegedämmten Dachstuhl, vor Energieverlusten geschützt. Der vollmassive Gebäudekörper wirkt zusätzlich als effizienter Energiespeicher und hält die Wärme im Haus. Das rationelle Dennert Modulkonzept macht es möglich, ab Fabrik jede moderne Energiespartechnik ins Fertighaus zu integrieren. Gefragt sind vor allem umweltfreundliche, erneuerbare Varianten der Energiegewinnung. Die Sonne beispielsweise liefert Gratisenergie, die durch Solarkollektoren (zur Wärmegewinnung) und durch Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung genutzt werden können. Die Wärmepumpe gehört zurzeit zu den interessantesten Heiztechniken. Mit ihr lassen sich beispielsweise bis zu 40 Prozent Heizkosten sparen. Energieeffi zienzhäuser erzielen bekanntlich ihren Qualitätsstandard nicht nur durch energiesparende Heiztechniken, sondern auch durch eine besonders dichte Gebäudehülle, die nahezu jeden Wärmeverlust verhindert. In jedem Fall ist es empfehlenswert, über die gesetzlichen energetischen Mindeststandards hinauszugehen, damit das Haus auch in Zukunft steigende Anforderungen erfüllen kann und wertbeständig bleibt. Jedes Dennert Massivhaus erfüllt, mit einer entsprechenden, innovativen Haustechnik, die Förderkriterien der KfW-Bank. Weitere Informationen gibt es auf: (jag) HAUS ZU VERMIETEN IN ZIERZOW Zu vermieten ist ein neues Einfamilienhaus mit Doppelgarage und ca. 150 qm Wohnfläche. Ein großer Garten gehört zum Haus dazu. Das Haus hat eine ruhige Ortslage und liegt ca. 5 Autominuten von Röbel und ca. 15 Autominuten von Waren (Müritz) entfernt. Mehr Informationen und Kontakt unter: aga-gross@t-online.de Zi qm Wohnen in Güstrow NKM 3 57,56 Fr.-Engels-Str. 32; 4. OG; Einkaufsmgl. in der Nähe, Bad mit Wanne 255,- 3 57,78 Ringstr. 101; 2. OG; Wohnzimmer mit Loggia, gute Verkehrsanbindung 265,- 3 68,22 Fr.-Engels-Str. 36; 4. OG; große 3-RW mit Loggia, gute Einkaufsmögl. 320,- 4 77,26 Bärstämmweg 5; 2. OG; Ruhige Randlage, WZ mit Loggia 310,-

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24 Güstrow-Land 24 Nr. 02/2012

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