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1 Fr. 2. FREITAG, 1. NOVEMBER 2013 NR. 44 SEITEN Altdorf Andermatt Attinghausen Bauen Bürglen Erstfeld Flüelen Göschenen Gurtnellen Hospental Isenthal Realp Schattdorf Seedorf Seelisberg Silenen Sisikon Spiringen Unterschächen Wassen

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3 AMTSBLATT DES KANTONS URI Inhaltsverzeichnis Administrativer Teil Landrat 1521 Aus den Verhandlungen des Landrats Regierungsrat 1523 Medienmitteilungen Direktionen Baudirektion 1524 Öffentliche Informationsveranstaltung Gesundheits-, Sozialund Umweltdirektion 1524 Medienmitteilung 1527 Interkantonale Prüfung für Osteopathinnen und Osteopathen 2014 Justizdirektion 1528 Medienmitteilung Volkswirtschaftsdirektion 1529 Öffentliche Ausschreibung Weitere Behörden und Einrichtungen Landeskirchen 1529 Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri Bau- und Planungsrecht 1537 Bauplanauflagen 1538 Quartiergestaltungsplan; Seedorf Submissionen 1539 Ausschreibung von Lieferungen und Dienstleistungen Gerichtlicher Teil Staatsanwaltschaft 1544 Strafbefehlspublikation Rechtsauskunft 1545 Unentgeltliche Rechtsauskunft des Urner Anwaltsverbandes Gesetzgebung Kanton 1546 Gesetz über die Filmzensur im Kanton Uri; Aufhebung 1530 Eigentumsübertragungen 1536 Handelsregister

4 Impressum Amtsblatt des Kantons Uri Amtliches Publikationsorgan des Kantons Uri Erscheint jeden Freitag Erscheint zudem jeden Montag auf Internet unter Verlag und Redaktion: Standeskanzlei Uri, Rathausplatz Altdorf Telefon Fax amtsblatt@ur.ch MWSt.-Nr. CHE MWST Redaktionsschluss: Mittwoch, 9.00 Uhr Bestellung von Abonnementen: Gisler Druck AG, 6460 Altdorf Telefon abo@gislerdruck.ch Jahresabonnement Fr. 84. (inkl. 2,5% MwSt.) Einzelverkaufspreis Fr. 2. (inkl. 2,5% MwSt.) Inserateverwaltung: Inserateservice.ch Telefon mail@inserateservice.ch Publikationsgebühren: Eigentumsübertragungen Fr Bauplanauflagen Fr Rechnungsrufe Fr (exkl. 8,0% MwSt.) Übrige amtliche Anzeigen (einspaltige mm-zeile) Manuskript elektronisch Fr. 2. Manuskript in Papierform Fr (exkl. 8,0% MwSt.) Veranstaltungen: Diese Rubrik steht den Gemeinden und den Vereinen für die Veröffentlichung ihrer Veranstaltungen zum Sondertarif von Fr. 5. (inkl. 8,0% MwSt.) zur Verfügung. ISSN (Druck) ISSN (Online)

5 Administrativer Teil 1521 Landrat Aus den Verhandlungen des Landrats Sitzung vom 23. Oktober 2013 in Altdorf Vorsitz: Landratspräsident Dr. Toni Moser, Bürglen 1. Sachgeschäfte 1.1 Die Aufhebung des Gesetzes über die Filmzensur im Kanton Uri wird zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. 1.2 Der Leistungsauftrag der Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz FHZ) für die Jahre 2013 bis 2015 wird zur Kenntnis genommen. 1.3 Ein Nachtragskredit betreffend Software-Lösung für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird beschlossen. 1.4 Ein Vorschusskredit betreffend Wiederherstellung Hochwassersicherheit sowie ein Vorschusskredit betreffend Räumung/Wiederherstellung Sicherheit Strassen werden zur Kenntnis genommen. 2. Schriftliche jährliche Berichterstattung der Kommissionen 2.1 Der Bericht 2012 der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission (IGPK) der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) wird zur Kenntnis genommen. 2.2 Der Bericht 2012 der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission zur Hochschule Luzern (HSLU) an die Parlamente der Konkordatskantone wird zur Kenntnis genommen. 3. Parlamentarische Vorstösse 3.1 Zur Beratung und Beschlussfassung n Postulat Céline Huber, Altdorf, zu Beseitigung von Steuerungerechtigkeiten zwischen Erwerbstätigen mit Niedrigeinkommen und Sozialhilfebezügern. Das Postulat wird überwiesen. n Postulat Petra Simmen, Altdorf, zur Verordnung über die Pensionskasse, Artikel 13 (Freiwillige Überbrückungsrente). Das Postulat wird überwiesen. n Parlamentarische Empfehlung Alf Arnold Rosenkranz, Altdorf, zur Reduktion der Umweltbelastung und Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Gotthardstrasse in Altdorf, Schattdorf und Bürglen. Die Parlamentarische Empfehlung wird überwiesen.

6 1522 Administrativer Teil n Parlamentarische Empfehlung Petra Simmen, Altdorf, zu Zusätzliche Information zur Benützung der KAM-Liste. Die Parlamentarische Empfehlung wird überwiesen. n Interpellation Petra Simmen, Altdorf, zu Aktuelle Situation im Kanton Uri seit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat. Die Interpellantin erklärt sich teilweise befriedigt von der Antwort des Regierungsrats. n Interpellation Claudia Gisler, Bürglen, zu Kantonale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde seit mehr als 100 Tagen im Amt. Die Interpellantin erklärt sich nicht befriedigt von der Antwort des Regierungsrats. n Interpellation Alf Arnold Rosenkranz, Altdorf, zu Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter in Behörden und Verwaltung. Der Interpellant erklärt sich befriedigt von der Antwort des Regierungsrats. n Interpellation Leo Brücker, Altdorf, zu Unternehmenssteuerreform III: Folgen für Uri. Der Interpellant erklärt sich befriedigt von der Antwort des Regierungsrats. n Interpellation Vinzenz Arnold, Schattdorf, zu Rückführung von Asylanten. Der Interpellant erklärt sich teilweise befriedigt von der Antwort des Regierungsrats. n Interpellation Christian Arnold, Seedorf, zu Agrarpolitik 2014 bis 2017 (AP 14 17). Der Interpellant erklärt sich teilweise befriedigt von der Antwort des Regierungsrats. 3.2 Neue parlamentarische Vorstösse n Motion Toni Epp, Silenen, zu Anpassung der Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri n Parlamentarische Empfehlung Ruedy Zgraggen, Attinghausen, zu Verlegung Hochspannungsleitungen Eyschachen Altdorf n Parlamentarische Empfehlung Frieda Steffen, Andermatt, zu Einführung eines Brustkrebs-Früherkennungsprogramms (Mammografie-Screeningprogramm) im Kanton Uri n Interpellation Alois Arnold, 1981, Bürglen, zu Vertretung der kantonalen Standesinitiativen vor dem Bundesparlament in Bern n Interpellation Martin Huser, Unterschächen, zu Klausenmemorial 2013 n Interpellation Dimitri Moretti, Erstfeld, zu Gesetzlichem Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde n Interpellation Leo Brücker, Altdorf, zu Lockerung der Gefahrgutbeschränkungen in Nationalstrassentunnels n Interpellation Walter Gisler, Erstfeld, zu Parkplatzgebühren und Parkplatzbegrenzungen bei verkehrsintensiven Einrichtungen

7 Administrativer Teil 1523 n Interpellation der CVP-Fraktion (Daniel Furrer, Erstfeld), zu Auswirkungen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 in Uri und zu Bericht «Landwirtschaft Uri wohin?». Diese Vorstösse gehen an den Regierungsrat zur Beantwortung. 4. Fragestunde Die jeweils zuständigen Regierungsmitglieder beantworten vier Fragen. Altdorf, 28. Oktober 2013 Sekretariat des Landrats Für das Kurzprotokoll: Kristin Arnold Thalmann, Ratssekretärin Regierungsrat Medienmitteilungen Gratulation zum Dienstjubiläum Gary Nowak, Elektroniker, Amt für Betrieb Nationalstrassen, ist am 1. November 1988 in die Kantonsverwaltung eingetreten und erfüllt somit am 31. Oktober 2013 das 25. Dienstjahr. Der Regierungsrat benützt die Gelegenheit, Gary Nowak zum Dienstjubiläum zu gratulieren und für die langjährige, pflichtgetreue Arbeit im Dienst der Kantonsverwaltung zu danken. Schulkommission Berufsfachschule Uri (bwz uri); Austritt von Walter Bär-Vetsch und Wahl von Patrick Schuler Infolge seiner anstehenden Pensionierung hat Walter Bär-Vetsch seine Demission als Mitglied der Schulkommission des bwz uri auf Ende des Schuljahrs 2013/2014 erklärt. Der Regierungsrat dankt Walter Bär-Vetsch bestens für sein aussergewöhnliches und sehr wertvolles Engagement in der Kommission. Als seinen Nachfolger hat er Patrick Schuler, Amt für Personal, gewählt. Der Amtsantritt erfolgt auf Anfang Schuljahr 2014/2015. Altdorf, 22. Oktober 2013 Im Auftrag des Regierungsrats Standeskanzlei Uri

8 1524 Administrativer Teil Direktionen Baudirektion Öffentliche Informationsveranstaltung Das regionale Gesamtverkehrskonzept Unteres Reusstal in der Umsetzung Datum: Dienstag, 5. November 2013 Zeit: Uhr Ort: Uristiersaal Dätwyler AG, Gotthardstrasse 31, 6460 Altdorf Im Jahr 2014 stimmt das Urner Volk über den Baukredit für die neue West-Ost-Verbindung (WOV) ab. Die WOV und die dazu gehörenden flankierenden Massnahmen in den Dörfern sind die zentralen Elemente des regionalen Gesamtverkehrskonzepts Unteres Reusstal. Die Baudirektion Uri, die Volkswirtschaftsdirektion Uri und das Amt für Umwelt laden alle Interessierten am 5. November 2013 zur Informationsveranstaltung ein. Über folgende Themen wird orientiert: n Gesamtsicht Verkehr Unteres Reusstal heute und im Jahr 2025 n Neues öv-konzept: Ausbau Busverkehr ab 2015 n Planungsstand WOV: Siedlungen entlasten, Verkehr neu lenken n Ausblick/Fragerunde Altdorf, 1. November 2013 Baudirektion Uri Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Medienmitteilung Die Urschweiz wird wärmer, die Gletscher schmelzen weg! Dass es in den letzten Jahrzehnten weltweit wärmer wurde, ist allgemein bekannt. Auch die Urschweiz bleibt von dieser Veränderung nicht verschont. Dies zeigt der neueste Klimabericht der MeteoSchweiz. Die mittleren Temperaturen sind auch in den Kantonen Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden stark angestiegen. Diese Tendenz wird sich fortsetzen. Die Folgen sind höhere Schneefallgrenzen, weniger Frosttage, wärmere und trockenere Sommer und immer weniger Gletscher. Das Klima spielt für unsere Umwelt eine zentrale Rolle. Veränderungen des Klimas haben damit Auswirkungen auf Lebensraum und Gesellschaft und stellen uns vor neue Herausforderungen. Der Umgang mit diesen Herausforderungen setzt vor-

9 Administrativer Teil 1525 aus, dass wir die regionalen Klimaveränderungen kennen. Aus diesem Grund haben die Kantone Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden die MeteoSchweiz mit einem Klimabericht Urschweiz beauftragt. Der Bericht zeigt die Entwicklung des Klimas in den Urschweizer Kantonen und macht Prognosen für die Zukunft. Auswertung der langjährigen Messreihen Um die Veränderungen des Klimas zu erfassen, wurden die langjährigen Messreihen aus den Wetterstationen der vier Kantone ausgewertet. Diese Auswertung zeigt, dass die Klimaerwärmung bei allen Stationen eindeutig nachweisbar ist. So ist es heute in der Urschweiz im Winter bis zu 2 C und im Sommer bis zu 1.5 C wärmer als noch vor 100 Jahren. Betrachtet man die Messreihen der letzten 50 Jahre, so nimmt der Trend der Erwärmung von Jahrzehnt zu Jahrzehnt deutlich zu. Weniger Frost, weniger Schnee Die Veränderung des Klimas lässt sich auch bei den sogenannten Klimaindikatoren, wie der Anzahl Frosttage pro Jahr oder der Nullgradgrenze, feststellen. So zeigen alle Urschweizer Messstationen, dass die Frosttage, d.h. kalte Wintertage mit einer Temperatur unter 0 C, in den letzten 50 Jahren um 15 bis 45 Prozent abgenommen haben. Dies bedeutet, dass es pro Jahr 20 bis 50 Frosttage weniger gibt als noch vor 50 Jahren. Die Erwärmung wirkt sich auch auf die Anzahl Tage mit Neuschnee (mehr als 1 Zentimeter Schnee) aus. So gibt es heute pro Jahr durchschnittlich 10 bis 15 Neuschneetage weniger als noch vor 50 Jahren. Ebenso sind Tage mit grossen Schneehöhen (über 30 Zentimeter) deutlich seltener zu beobachten. Mehr Hitze Deutlich zugenommen haben hingegen die Sommertage. So gibt es heute je nach Höhenlage 15 bis 60 Sommertage mehr pro Jahr, bei denen die Temperatur über 25 C steigt. Mit der Temperaturerhöhung hat sich auch die Nullgradgrenze deutlich nach oben verschoben. Diese liegt heute in den Sommermonaten circa 350 Meter höher als noch vor 50 Jahren. Gletscher schmelzen Der Anstieg der Temperatur wirkt sich auch auf die Gletscher der Urschweizer Kantone aus. Die vergletscherte Fläche der 200 Gletscher im Gebiet Urschweiz hat sich seit 1850 nahezu halbiert. So hat etwa der Hüfi-Gletscher im Maderanertal in den letzten 100 Jahren circa 1,3 Kilometer an Länge verloren und der Damma-Gletscher hat zwischen 1939 und 2007 rund 136 Millionen Kubikmeter Eis verloren, was etwa 40 Prozent des anfänglichen Volumens entspricht. Die Forscher der ETH Zürich gehen davon aus, dass Ende des 21. Jahrhunderts alle Gletscher der Urschweiz verschwunden sind. Damit geht nicht nur eine touristische Attraktion verloren. Gravierender wird der Gletscherrückgang für den Wasserhaushalt der Urschweiz sein. Denn unsere Gletscher wirken als Wasserspeicher, sind wichtig für unsere Wasserkraftwerke und schützen vor Steinschlag und anderen Naturgefahren.

10 1526 Administrativer Teil Der Frühling kommt immer früher Messungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass viele Pflanzenarten im Frühjahr früher ausschlagen oder blühen als noch vor 50 Jahren und dass sich die Vegetationsperioden verlängert haben. So blüht der Löwenzahn in Sarnen rund 30 Tage früher. Bei der Lärche stellt man in Einsiedeln einen um 20 Tage früheren Nadelaustrieb fest. Ähnliche Beobachtungen wurden auch bei der Blattentfaltung der Buchen festgestellt. Kein Trend beim Niederschlag Die Niederschläge schwanken natürlicherweise von Jahr zu Jahr sehr stark. Es konnte aber in allen Messstationen in den letzten 150 Jahren weder eine Abnahme noch eine Zunahme der Niederschläge festgestellt werden. Dasselbe gilt auch für die Trockenperioden und die Starkniederschläge. Auch hier lässt sich in der Urschweiz, wie übrigens in der ganzen Schweiz, kein eindeutiger Trend erkennen. Wie sieht die Klimazukunft in den Urschweizer Kantonen aus? Die Forscher der MeteoSchweiz haben die künftige Entwicklung des Klimas in den Urschweizer Kantonen mittels verschiedenen Szenarien abgeschätzt. Danach wird das Klima im Laufe des 21. Jahrhunderts zusehends stärker vom heutigen und vom vergangenen Zustand abweichen. Die mittleren Temperaturen werden in allen Regionen weiter ansteigen. Bei dieser erwarteten Erwärmung werden beispielsweise in Engelberg Sommertemperaturen herrschen, wie sie heute in Luzern oder Altdorf gemessen werden. Und der Einsiedler Winter wird 2060 kaum kälter als der heutige Winter in Schwyz oder Stans. Weiter abnehmen werden hingegen die kalten Tage im Winter und die Tage mit Neuschnee. Im Sommer wird gegen Ende des Jahrhunderts im Durchschnitt deutlich weniger Regen fallen als heute. Wetterextreme Gemäss den Berechnungen der MeteoSchweiz muss mit Änderungen der Wetterextreme gerechnet werden. So wird es künftig häufigere, intensivere und anhaltendere Wärmeperioden im Winter geben und die Hitzewellen im Sommer werden zunehmen. Dagegen wird die Zahl der kalten Wintertage höchstwahrscheinlich abnehmen. Ob Ereignisse mit extrem starken Niederschlägen häufiger vorkommen als heute, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt allerdings nicht voraussagen. Markante Änderungen können jedoch auch bei den Extremniederschlägen nicht ausgeschlossen werden. Umgang mit dem Klimawandel Die Änderung des Klimas ist kaum noch abzuwenden und wird auch in den Urschweizer Kantonen nicht ohne Folgen für die Menschen und ihre Umwelt bleiben. So schätzen wir alle wärmere Temperaturen. Sie machen das Leben angenehmer. Hitzewellen können hingegen zu einer gesundheitlichen Belastung werden. Von längeren Vegetationsperioden könnte die Landwirtschaft profitieren. Schneearme Winter werden hingegen dem Wintertourismus schaden. Der Regierungsrat des

11 Administrativer Teil 1527 Kantons Uri nimmt die Klimaveränderung ernst und möchte die Folgen kennen und rechtzeitig Massnahmen zur Anpassung treffen. Deshalb hat er bereits 2011 eine Klimastrategie verabschiedet. Diese sieht vor, dass die klimatischen Veränderungen aus lokaler Sicht verfolgt werden und mögliche Massnahmen, die für eine Anpassung an den Klimawandel erforderlich sind, geprüft und umgesetzt werden. Solche Anpassungsmassnahmen setzen Kenntnisse über Risiken und Chancen des Klimawandels voraus. Das Amt für Umweltschutz hat zusammen mit den betroffenen Fachstellen des Kantons in den letzten Jahren die Risiken und Chancen des Klimawandels für den Kanton Uri eruiert. Daraus lässt sich schliessen, dass aus heutiger Sicht in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Entwässerung, Wassernutzung, Trockenheit und Energie Massnahmen erforderlich sind, um vorausschauend auf den Klimawandel zu reagieren. Ein erstes Paket von Massnahmen soll bis im Frühjahr 2014 ausgearbeitet und dann dem Regierungsrat unterbreitet werden. Alle Unterlagen zur Medienmitteilung Klimabericht Urschweiz sind unter folgendem Link zu finden: Altdorf, 1. November 2013 Amt für Umweltschutz Uri Interkantonale Prüfung für Osteopathinnen und Osteopathen 2014 Gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 des Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz vom 23. November 2006 hat der Vorstand der GDK beschlossen, die interkantonale Prüfung für Osteopathinnen und Osteopathen wie folgt anzusetzen: Erster Teil der Prüfung: 1. bis 30. September 2014 Zweiter Teil der Prüfungen: 1. bis 30. September 2014 Der Prüfungsort wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der sprachlichen und geografischen Verteilung der Kandidatinnen und Kandidaten bestimmt. Bewerberinnen und Bewerber, welche während der Übergangsfrist des Reglements bereits zur praktischen Prüfung zugelassen worden sind ebenso wie diejenigen, die den ersten Teil der Prüfung bestanden haben, haben das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular der GDK, letztere mit den erforderlichen Unterlagen, bis spätestens zum 30. Juni 2014 betreffend den zweiten Teil der Prüfung, Bewerberinnen und Bewerber, die sich für den ersten Teil der Prüfung anmelden möchten und hierfür die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (Art. 11 des Regle-

12 1528 Administrativer Teil ments), haben das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular der GDK mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 30. Juni 2014 betreffend den ersten Teil der Prüfung per Post an das Zentralsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7, zu senden. Das Reglement über die interkantonale Osteopathenprüfung und das jeweilige Anmeldeformular können beim Zentralsekretariat der GDK, Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7, angefordert oder von unserer Webseite heruntergeladen werden. Die Einladung mit Ort und Zeit der Prüfung wird den Kandidatinnen und Kandidaten nach Ablauf des Anmeldetermins direkt zugestellt. Altdorf, 1. November 2013 Amt für Gesundheit Justizdirektion Medienmitteilung Das Urner Staats- und Verwaltungsrecht in der Praxis Allgemeiner Teil Wie jede Rechtsordnung lebt auch jene des Kantons Uri einerseits vom Wortlaut der einzelnen Bestimmungen, anderseits aber auch von deren Auslegung in der Praxis. Diese besteht aus zahlreichen Entscheidungen und ist in den verschiedensten Bereichen dargelegt. Bis heute fehlte aber eine übersichtliche Darstellung dazu. Dr. Peter Huber-Fries hat es übernommen, den Allgemeinen Teil des Urner Staatsund Verwaltungsrechts in verständlicher Sprache zu erläutern und mit Beispielen aus der Praxis anzureichern. Als langjähriger Vorsteher des Rechtsdienstes Uri und Kanzleidirektor ist er dazu bestens berufen. Er hat ein Werk verfasst, das erklärtermassen kein Lehrbuch sein will, sondern auch den nicht juristisch geschulten Behördenmitgliedern, den Verwaltungsangestellten, aber auch Dritten helfen soll, die grundsätzlichen Rechtsfragen zu beantworten, die sich namentlich im Verwaltungsalltag stellen. Das Buch gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil behandelt die staatsrechtliche Grundordnung, der zweite beschäftigt sich mit der Staatsorganisation und der dritte widmet sich dem Verfahren und der Rechtspflege. Es ist bei der Justizdirektion Uri, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, zum Preis von Fr. 30. erhältlich. Altdorf, 1. November 2013 Justizdirektion Uri

13 Administrativer Teil 1529 Volkswirtschaftsdirektion Öffentliche Ausschreibung Gestützt auf das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ist abzuklären, ob beim Verkauf eines Grundstückes eine Ausnahme vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung bewilligt werden kann (Art. 64 Abs. 1 Bst. f). Zu diesem Zwecke erfolgt eine öffentliche Ausschreibung für das Landwirtschaftliche Grundstück: L und L , Waldi, Gurtnellen Das Grundstück liegt ausserhalb der Bauzone. Es umfasst circa 1.98 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, 1.38 ha Wald, zwei Ställe und ein Wohnhaus. Der Kaufpreis beträgt Fr Als Käufer kommen nur Selbstbewirtschafter/Landwirte (Art. 9 BGBB) im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich (5 km) infrage. Kaufinteressenten können ihre Offerte bis spätestens 15. November 2013 beim Amt für Landwirtschaft Uri, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf, einreichen. Auskunft erteilt diese Amtsstelle, Telefon Die Offerten werden an den Verkäufer weitergeleitet. Altdorf, 1. November 2013 Amt für Landwirtschaft Weitere Behörden und Einrichtungen Landeskirchen Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri Kantonale Herbstversammlung Einladung zur Kantonalen Herbstversammlung Montag, 18. November 2013, Uhr, im Kirchgemeindehaus Altdorf Geschäfte 1. Begrüssung und Eröffnung 2. Besinnung: Pfarrer Reinhard Eisner 3. Wahl der Stimmenzählenden, zugleich Wahlbüro 4. Protokoll der Frühjahrsversammlung vom 13. Mai 2013

14 1530 Administrativer Teil 5. Antrag Beschlussprotokoll 6. Voranschlag Laufende Rechnung Erarbeiten von Sparpotenzial 6.2 Investitionsrechnung Erläuterungen zu den Investitionsvorhaben 7. Antrag: Erweiterung der Kirchenordnung Artikel 16, Absatz 1 «In den Kirchgemeinden Altdorf und Erstfeld werden an Sonntagen oder Samstagen, kirchlichen Feiertagen grundsätzlich Gottesdienste abgehalten.» 8. Stand Überarbeitung Organisationsstatut 9. Verschiedenes Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Uri, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben. Das Protokoll der Frühjahrsversammlung 2013 ist auf der Homepage der Landeskirche Uri unter «Kantonalversammlung» aufgeschaltet. Der Kirchenrat freut sich, auch Sie begrüssen zu dürfen. Altdorf, 1. November 2013 Der Kirchenrat Eigentumsübertragungen Gemäss Artikel 970a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210) werden folgende Eigentumsübertragungen veröffentlicht: Altdorf Grundstück Nr.: , 395 m 2, Plan Nr. 17, Mühlematt, Gartenanlagen, Strasse, Weg, Gebäude Veräusserer: Erben des Jurt-Baumann Walter Erwerber: Planzer-Zurfluh Werner und Christine Lydia, Betschartmatte 5, 6460 Altdorf Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 5. Januar 1977

15 Administrativer Teil 1531 Altdorf Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an den Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoss und 1. Untergeschoss und Nebenräumen, Miteigentum an Nr Veräusserer: Unternährer-Weber Guido Anton, Im Gründli 5, 6460 Altdorf; Unternährer Philipp, Dorfgässli 11, 6331 Hünenberg Erwerberin: Unternährer Altdorf GmbH, c/o Guido Unternährer, Im Gründli 5, 6460 Altdorf Eigentumserwerb durch die Veräusserer: 13. April 2010 Andermatt Grundstück Nr.: M , 1 2 Miteigentum an Nr. S , Gesamteigentumsanteil; Grundstück Nr.: M , 1 2 Miteigentum an Nr. S , Gesamteigentumsanteil; Grundstück Nr.: M , 1 2 Miteigentum an Nr. M , Gesamteigentumsanteil; Grundstück Nr.: M , 1 2 Miteigentum an Nr. M , Gesamteigentumsanteil Veräusserin: Zurfluh-Sigrist Myriam, Seestrasse 51a, 6454 Flüelen Erwerber: Zurfluh Urs Remigi, Seestrasse 51a, 6454 Flüelen Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 15. November 2011 Attinghausen Grundstück Nr.: , 1533 m 2, Plan Nr. 3, Mühlestatt, Gartenanlagen, Gebäude, übrige befestigte Flächen Veräusserer: Dittli-Klauenbösch Karl Martin, Bahnhofplatz 1, 6487 Göschenen Erwerberin: Strub-Dittli Janine Caroline, Allmendstrasse 21, 6468 Attinghausen Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 23. November 1990 Bürglen Grundstück Nr.: , 624 m 2, Plan Nr. 3, Schiesshausmatte, Strasse, Weg, Gartenanlagen, Acker, Wiese, übrige befestigte Flächen, Miteigentumsanteile

16 1532 Administrativer Teil Veräusserer: Gisler-Baumann Josef Fridolin, Schützenhausmatte 11, 6463 Bürglen Erwerber: Arnold-Arnold Theodor und Ursula Maria, Schützenhausmatte 12, 6463 Bürglen; Gisler Monika, Schützenhausmatte 10, 6463 Bürglen; Arnold-Gisler Bruno, Schützenhausmatte 14, 6463 Bürglen; Baumann-Gisler Christian Walter und Eva Franziska, Schützenhausmatte 22, 6463 Bürglen; Loretz-Muheim Thomas und Gabriela, Breitengasse 8, 6463 Bürglen; Baumann Anton Johann und Cornelia, Schützenhausmatte 2, 6463 Bürglen; Gwerder-Gisler Pius Dominik und Heidi Maria, Schützenhausmatte 20, 6463 Bürglen; Gisler-Zgraggen Bruno und Tamara, Breitengasse 3, 6463 Bürglen; Welti Simon und Dorn Karin, Schützenhausmatte 6, 6463 Bürglen; Erben des Arnold-Zwyssig Peter; Schuler Immo AG, Fadenbrücke 14, 6374 Buochs Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 8. Januar 1968 Bürglen Grundstück Nr.: , 196 m 2, Plan Nr. 3, Schiesshausmatte, Strasse, Weg, Gartenanlagen, Gebäude, 9 12 Miteigentumsanteile Veräusserer: Gisler-Baumann Josef Fridolin, Schützenhausmatte 11, 6463 Bürglen Erwerber: Arnold-Gisler Bruno, Schützenhausmatte 14, 6463 Bürglen; Baumann-Gisler Christian Walter und Eva Franziska, Schützenhausmatte 22, 6463 Bürglen; Loretz-Muheim Thomas und Gabriela, Breitengasse 8, 6463 Bürglen; Baumann Anton Johann und Cornelia, Schützenhausmatte 2, 6463 Bürglen; Gwerder- Gisler Pius Dominik und Heidi Maria, Schützenhausmatte 20, 6463 Bürglen; Gisler-Zgraggen Bruno und Tamara, Breitengasse 3, 6463 Bürglen; Welti Simon und Dorn Karin, Schützenhausmatte 6, 6463 Bürglen; Erben des Arnold- Zwyssig Peter; Schuler Immo AG, Fadenbrücke 14, 6374 Buochs Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 8. Januar 1968 Flüelen Grundstück Nr.: S , Sonderrecht an der Zimmer-Wohnung im Erdund Obergeschoss und Nebenraum, Miteigentum an Nr , Gesamteigentumsanteil Veräusserin: Zurfluh-Sigrist Myriam, Seestrasse 51a, 6454 Flüelen

17 Administrativer Teil 1533 Erwerber: Zurfluh Urs Remigi, Seestrasse 51a, 6454 Flüelen Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 30. Dezember 2011 Realp Grundstück Nr.: , 3146 m 2, Plan Nr. 2, Hinter Schmidigen, Acker, Wiese, geschlossener Wald Veräusserer: Alfred Adelrich Simmen, Haldengasse, 6491 Realp Erwerber: Kanton Uri, 6460 Altdorf Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 22. April 1985, 2. Mai 1985, 20. Juli 1993 Grundstück Nr.: , m 2, Plan Nr. 2, Christigmatte, Hinter Schmidigen, übrige humusierte Flächen Veräusserer: Kanton Uri, 6460 Altdorf Erwerber: Alfred Adelrich Simmen, Haldengasse, 6491 Realp Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 19. Juli 2013 Spiringen Parzelle von 64 m 2, ab Grundstück Nr.: , Plan Nr. 17, Plan Nr. 18, Döldig, Strasse, Weg, Acker, Wiese, Bach, Kanal, übrige befestigte Flächen, Gartenanlagen, geschlossener Wald, Gebäude, zu Grundstück Nr.: , Plan Nr. 17, Döldig, Acker, Wiese, übrige humusierte Flächen, Strasse, Weg, Gebäude, übrige befestigte Flächen, Gartenanlagen Veräusserer: Gisler-Kempf Othmar Ambros, Döldig, 6464 Spiringen Erwerber: Herger Erwin, Döldig, 6464 Spiringen Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 27. Mai 1988

18 1534 Administrativer Teil Parzelle von 39 m 2, ab Grundstück Nr.: , Plan Nr. 17, Döldig, Acker, Wiese, übrige humusierte Flächen, Strasse, Weg, Gebäude, übrige befestigte Flächen, Gartenanlagen, zu Grundstück Nr.: , Plan Nr. 17, Plan Nr. 18, Döldig, Strasse, Weg, Acker, Wiese, Bach, Kanal, übrige befestigte Flächen, Gartenanlagen, geschlossener Wald, Gebäude Veräusserer: Herger Erwin, Döldig, 6464 Spiringen Erwerber: Gisler-Kempf Othmar Ambros, Döldig, 6464 Spiringen Eigentumserwerb durch den Veräusserer: 11. August 1957, 18. März 1969 Parzelle von 27 m 2, ab Grundstück Nr.: , Plan Nr. 17, Döldig, Acker, Wiese, Gebäude, zu Grundstück Nr.: , Plan Nr. 17, Plan Nr. 18, Döldig, Strasse, Weg, Acker, Wiese, Bach, Kanal, übrige befestigte Flächen, Gartenanlagen, geschlossener Wald, Gebäude Veräusserin: Herger-Arnold Agnes Johanna, Ringstrasse 13, 6467 Schattdorf Erwerber: Gisler-Kempf Othmar Ambros, Döldig, 6464 Spiringen Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 18. August 1982, 1. Januar 1991, 16. April 1991 Spiringen Grundstück Nr.: D , 13 m 2, Plan Nr. 8, äuss. Mättenwang, Kässpeicher, Baurecht auf Allmend, zulasten Nr Veräusserin: Gisler Kost Rita, Unter Winkel 2, 6454 Flüelen Erwerber: Müller Karl Franz, Obermattli, 6465 Unterschächen Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 15. Oktober 1996 Unterschächen Grundstück Nr.: , m 2, Plan Nr. 10, Friter, übrige befestigte Flächen, Acker, Wiese, Bach, Kanal, Gebäude; Grundstück Nr.: D , 26 m 2, Plan Nr. 24, Heidmannegg, Heugaden, Baurecht auf Allmend, zulasten Nr , 1 2 Miteigentumsanteil; Grundstück Nr.: D , 51 m 2, Baurecht für Ökonomie-

19 Administrativer Teil 1535 gebäude, auf 50 Jahre, Plan 25, Obheg, zulasten Nr ; Grundstück Nr.: D , 35 m 2, Baurecht für Wohnhaus, auf 50 Jahre, Plan 25, Obheg, zulasten Nr ; Grundstück Nr.: D , 34 m 2, Baurecht für Ökonomiegebäude, auf 50 Jahre, Plan 25, Obheg, zulasten Nr Veräusserin: Gisler-Gisler Maria Theresia, Fritter, 6465 Unterschächen Erwerber: Gisler Josef, Vorderer Färchen, 6463 Bürglen Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 27. September 2011 Unterschächen Grundstück Nr.: D , 22 m 2, Plan Nr. 31, Wannelen, Schweinestall, Baurecht auf Allmend, zulasten Nr ; Grundstück Nr.: D , 108 m 2, Plan Nr. 31, Wannelen, Stall, Baurecht auf Allmend, zulasten Nr Veräusserin: Gisler Kost Rita, Unter Winkel 2, 6454 Flüelen Erwerber: Müller Josef, Chipfen, 6464 Spiringen Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 15. Oktober 1996 Unterschächen Grundstück Nr.: D , 13 m 2, Plan Nr. 31, Wannelen, Schweinestall, Baurecht auf Allmend, zulasten Nr Veräusserin: Gisler Kost Rita, Unter Winkel 2, 6454 Flüelen Erwerber: Müller Karl Franz, Obermattli, 6465 Unterschächen Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 15. Oktober 1996 Unterschächen Grundstück Nr.: D , 98 m 2, Plan Nr. 33, Hängifeld, Melkstand, Baurecht auf Allmend, zulasten Nr Veräusserin: Gisler Kost Rita, Unter Winkel 2, 6454 Flüelen

20 1536 Administrativer Teil Erwerber: Arnold-Marty Ambros Felix, Bielenhofstatt, 6465 Unterschächen Eigentumserwerb durch die Veräusserin: 15. Oktober 1996 Altdorf, 1. November 2013 Amt für das Grundbuch Handelsregister Das Amt für Justiz, Abt. Justiz und Handelsregister, veröffentlicht folgende im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizierten Eintragungen: Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 205 vom 23. Oktober 2013, Seite Oktober 2013 Schlüsselbar GmbH, in Altdorf UR, CH , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 235 vom , S. 17, Publ ). Domizil neu: c/o BDO AG, Marktgasse 4, 6460 Altdorf UR. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Garcia, David, von Andermatt, in Altdorf UR, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 25 Stammanteilen zu je Fr ; Kempf, Stefan, von Unterschächen, in Altdorf UR, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 25 Stammanteilen zu je Fr Eingetragene Personen neu oder mutierend: Köpf, Alexander Louis, von Aarau, in Altdorf UR, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 40 Stammanteilen zu je Fr ; Köpf, Ulrich, von Aarau, in Altdorf UR, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 10 Stammanteilen zu je Fr Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 206 vom 24. Oktober 2013, Seite Oktober 2013 Five Star Investment Holding AG, in Schattdorf, CH , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 114 vom , Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unter-

21 Administrativer Teil 1537 schriften: Sala, Romano, von Bellinzona, in Cadenazzo, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Dully, Christian, Deutscher Staatsangehöriger, in Weggis, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Altdorf, 1. November 2013 Amt für Justiz Abteilung Justiz und Handelsregister Bau- und Planungsrecht Bauplanauflagen Nach Artikel 103 des Planungs- und Baugesetzes (RB ) und Artikel 76 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (RB ) werden folgende Bauvorhaben veröffentlicht: Bauen n Bauherrschaft: Bissig Werner und Elisabeth, Gotthardstrasse 24, Schattdorf Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus Bauplatz: Hofstatt, Parzelle 190 Bemerkungen: profiliert; Planeinsicht bei der Gemeindekanzlei Seedorf Erstfeld n Bauherrschaft: Püntener Fenster GmbH, Kirchgasse 1, Erstfeld Bauvorhaben: Anheben des Werkstattgebäudes und Ersetzen des Giebeldaches durch ein begehbares Flachdach Bauplatz: Kirchgasse 1, Parzelle L Bemerkungen: profiliert Schattdorf n Bauherrschaft: Oruncak-Askan Mehmet, Rüttistrasse 33, Schattdorf Bauvorhaben: Anbau Balkon Bauplatz: Rüttistrasse 33, Parzelle L Bemerkungen: profiliert

22 1538 Administrativer Teil Wassen n Bauherrschaft: SBB Infrastruktur Denkmalpflege, Brückfeldstrasse 16, 3000 Bern 65 Bauvorhaben: Umbau ehemaliges Bahnwärterhaus zum Museum Bauplatz: Eggwald, Parzelle 183 Bemerkungen: Profilierung auf Verlangen Innert 20 Tagen können schriftlich eingegeben werden: a) privatrechtliche Einsprachen in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Landgerichtspräsidium (Uri oder Ursern) mit Eingabekopie an die Gemeindebaubehörde der betreffenden Gemeinde. Privatrechtliche Baueinsprachen sind im Rahmen der ZPO kostenpflichtig. b) Einsprachen aufgrund der Gemeindebauordnung oder anderer öffentlichrechtlicher Bestimmungen bei der Gemeindebaubehörde der betreffenden Gemeinde. Altdorf, 1. November 2013 Quartiergestaltungsplan; Seedorf Öffentliche Auflage des Quartiergestaltungsplans «Zwyssigmatte» In Anwendung von Artikel 55 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Uri sowie Artikel 76 ff der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Seedorf wird der Quartiergestaltungsplan «Zwyssigmatte» mit Sonderbauvorschriften über die Parzellen L32, L33 und L429, Seedorf, während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Pläne, die Sonderbauvorschriften und das Modell des Quartiergestaltungsplans können zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Seedorf eingesehen werden. Einsprachen gegen den aufgelegten Quartiergestaltungsplan sind innert 30 Tagen seit Bekanntmachung schriftlich und begründet beim Gemeinderat Seedorf einzureichen. Seedorf, 1. November 2013 Gemeinderat Seedorf

23 Administrativer Teil 1539 Submissionen Ausschreibung von Lieferungen und Dienstleistungen 1. Auftraggeber Centralschweizerische Kraftwerke AG, Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern Elektrizitätswerk Altdorf AG, Herrengasse 1, 6460 Altdorf Elektrizitätswerk Schwyz AG, Strehlgasse 11, 6430 Schwyz Steiner Energie AG, Industriestrasse 1, 6102 Malters St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Vadianstrasse 50, 9001 St. Gallen alle vertreten durch: Centralschweizerische Kraftwerke AG, Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern Optionale Auftraggeber: Elektrizitätswerk des Kantons Zürich (EKZ), Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich EKT AG, Bahnhofstrasse 37, 9320 Arbon EKS AG, Rheinstrasse 37, 8201 Schaffhausen AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau 2. Gegenstand und Umfang der Beschaffung Die erwähnten Auftraggeber schreiben gemeinsam folgende Beschaffung aus: Lieferung von neuen oder von maximal 1 Jahr alten Niederspannungs- und Mittelspannungskabeln über eine feste Vertragsdauer von 2 Jahren ab Vertragsunterzeichnung mit Option von Vertragsverlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal 2 weitere Vertragsjahre. Jeder der unter Ziffer 1 erwähnten Auftraggeber ist frei, gestützt auf die rechtskräftige Zuschlagsverfügung einen separaten Rahmenvertrag gemäss Ausschreibungsunterlagen abzuschliessen. Ebenso entscheiden die Auftraggeber frei über die Option einer Vertragsverlängerung oder über eine Neuausschreibung. Die Ausschreibung gliedert sich in 2 Leistungspakete mit insgesamt 20 Losen gemäss nachfolgender Auflistung. Für jedes einzelne Los erhalten die zwei erstrangierten Gewinner den Zuschlag. Die einzelnen Auftraggeber behalten sich vor, die Aufträge jeweils an die zwei erstrangierten Anbieter pro Los zu vergeben, damit die Liefermenge aufgeteilt und die Einhaltung allfälliger Lieferfristen gewährleistet bleibt. Bei den in den Pflichtenheften erwähnten Mengen handelt es sich um Richtgrössen.

24 1540 Administrativer Teil Leistungspaket 1: 1. Niederspannungskabel Kupfer 3x6/6 mm 2 2. Niederspannungskabel Kupfer 3x10/10 mm 2 3. Niederspannungskabel Kupfer 3x16/16 mm 2 4. Niederspannungskabel Kupfer 3x25/25 mm 2 5. Niederspannungskabel Kupfer 3x50/50 mm 2 6. Niederspannungskabel Kupfer 3x95/95 mm 2 7. Niederspannungskabel Kupfer 3x150/150 mm 2 8. Niederspannungskabel Kupfer 1x240/80 mm 2 9. Niederspannungskabel Aluminium Alrm 3x95/50 mm Niederspannungskabel Aluminium Alrm 3x150/95 mm Niederspannungskabel Aluminium Alrm 3x240/150 mm Niederspannungskabel Aluminium Alse 3x150/95 mm Niederspannungskabel Aluminium Alse 3x240/150 mm 2 Leistungspaket 2: 14. Mittelspannungskabel Aluminium 1x95 mm Mittelspannungskabel Aluminium 1x150 mm Mittelspannungskabel Aluminium 1x240 mm Mittelspannungskabel Aluminium 1x300 mm Mittelspannungskabel Aluminium 1x400 mm Mittelspannungskabel Kupfer 1x150 mm Mittelspannungskabel Kupfer 1x240 mm 2 3. Verfahrensart Offenes Verfahren gemäss GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 und dem Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen des Kantons Luzern vom 19. Oktober Die Beschaffung ist den im Staatsvertragsbereich geltenden Bestimmungen unterstellt. 4. Liefertermine Gemäss den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen 5. Lieferorte In den Versorgungsgebieten der in Ziffer 1 erwähnten Auftraggeber. Der Lieferort kann je nach dem noch abzuschliessenden Rahmenvertrag eine Baustelle oder eines der Lager der Auftraggeber sein. 6. Sprache des Verfahrens / Angebots Deutsch

25 Administrativer Teil Varianten Unternehmervarianten sind nicht zugelassen. 8. Teilangebote Teilangebote sind nur insofern zugelassen, als entweder einzig die Niederspannungskabel (Leistungspaket 1) oder einzig die Mittelspannungskabel (Leistungspaket 2) oder die Niederspannungs- und die Mittelspannungskabel (Leistungspaket 3) angeboten werden. Der Anbieter ist verpflichtet, jeweils das gesamte Leistungspaket (Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3) als Ganzes anzubieten. Der Anbieter ist für das gesamte angebotene Leistungspaket verantwortlich. Die Auftraggeber wollen einen Gesamtverantwortlichen für jedes angebotene Leistungspaket. 9. Adresse und Termin für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen können ab 2. November 2013 bis 15. November 2013 auf der Ausschreibungsplattform «simap» ( bezogen werden. 10. Fragerunde Gemäss den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen 11. Anschrift und Frist zur Einreichung der Offerten Adresse für die persönliche Abgabe oder den Versand per Paketpost: Lukas Meienhofer / NMB, Centralschweizerische Kraftwerke AG, Niederspannungs-/ Mittelspannungskabel Axpo, Täschmattstrasse 4, CH-6015 Luzern, SCHWEIZ Adresse für den Versand per Briefpost: Lukas Meienhofer / NMB, Centralschweizerische Kraftwerke AG, Niederspannungs-/Mittelspannungskabel Axpo, Postfach, CH-6002 Luzern, SCHWEIZ Der Eingabetermin ist mit dem Termin der Offertöffnung identisch. Damit die Centralschweizerische Kraftwerke AG die Offertöffnung vorbereiten und effizient abwickeln kann, sollte das Angebot rechtzeitig vor dem Offertöffnungstermin bei der erwähnten Eingabestelle (die Eingabestellen sind für Paketpost und Briefpost unterschiedlich) eingegangen oder abgegeben worden sein. Angebote, die zum Zeitpunkt der Offertöffnung nicht vorliegen, werden vom Verfahren ausgeschlossen und ungeöffnet an den Anbieter retourniert. Das Risiko, dass das Angebot nicht rechtzeitig eintrifft, liegt beim Anbieter. 12. Offertöffnung Die Offertöffnung findet am 15. Januar 2014, Uhr, bei der Centralschweizerischen Kraftwerke AG, Täschmattstrasse 4, CH-6015 Luzern, Schweiz, statt. An-

26 1542 Administrativer Teil bieter, die ein Angebot eingereicht haben, sind zur Offertöffnung zugelassen. Über die Offertöffnung wird ein Protokoll erstellt, das allen Anbietern abgegeben bzw. zugestellt wird. 13. Anbieter mit Geschäftssitz im Ausland Anbieter mit Geschäftssitz im Ausland haben bis zum Zeitpunkt des Zuschlags ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen. Der Firmensitz muss nicht in die Schweiz verlegt werden. Das Zustelldomizil ist mit dem Angebot bekannt zu geben. 14. Eignungskriterien n Nachweis über die fachliche und technische Leistungsfähigkeit: Der Anbieter muss nachweisen, dass er aufgrund seiner Infrastruktur, seiner Organisation, seinem Know-how und seinen Erfahrungen aus vergleichbaren Lieferungen in der Lage ist, das gesamte ausgeschriebene bzw. das von ihm offerierte Leistungspaket zu erbringen. n Nachweis über die Eignung aus finanzieller und wirtschaftlicher Sicht n Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen in den letzten 5 Jahren n Nachweis einer Service- und Dienstleistungsorganisation (Support) im Falle von Störungen und Reparaturen n Nachweis über ein gültiges ISO-Zertifikat nach ISO 9001 oder eines vergleichbaren QS-Systems n Nachweis über ein gültiges ISO-Zertifikat nach ISO oder eines vergleichbaren QS-Systems n Der Anbieter muss die ausgeschriebenen Kabel-Typen selber produzieren (keine Handelsfirmen) n Reaktionszeit bei Störfällen (Ausfall, Defekt): Beurteilung innerhalb von 6 Stunden vor Ort n Reaktionszeit bei Störfällen (Ausfall, Defekt): Lieferung von Ersatz innerhalb von 24 Stunden. Dies gilt für eine maximale Kabellänge von m (3x500 m) n Gewährleistung der Lieferung von Stahl-Bobinen, bei Bedarf mit Zwischenflanschen. Die Auftraggeber sind frei, allenfalls Holz-Bobinen zuzulassen. n Bei Bedarf müssen mit einem Verlegefahrzeug am Lieferort drei Einleiterkabel gleichzeitig verlegt werden können. Anbieter, welche die Eignungskriterien nicht erfüllen, können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 15. Ausschlussgründe n Nichteinhaltung der Eingabefrist n Die geforderten Eignungskriterien werden nicht oder nicht mehr erfüllt

27 Administrativer Teil 1543 n Eingabe eines unvollständigen Angebots n Nichterfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen (Selbstdeklaration) n Fehlende Erfüllung der massgeblichen Vorschriften der Starkstromverordnung (zum schweizerischen Elektrizitätsgesetz) sowie der nationalen, technischen Normen n Nichterfüllung der in den Pflichtenheftern bezeichneten technischen Anforderungen 16. Zuschlagskriterien Gemäss den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen 17. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Postfach 3569, 6002 Luzern, Schweiz, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat Rechtsbegehren und deren Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Résumé en français Adjudicateur: Centralschweizerische Kraftwerke AG, Täschmattstrasse 4, CH-6015 Luzern, Suisse Objet: livraison des câbles de basse tension et moyenne tension Type de procédure: procédure ouverte soumise à l accord GATT/OMC Obtention du dossier d appel d offres: Le dossier d appel d offres peut être obtenu dès le 2. novembre 2013 sous Délai de clôture pour le dépôt des offres: L offre doit être remise ou arrivée à l adresse indiquée au plus tard le 15. janvier 2014 Le risque, que l offre ne soit pas parvenue dans les délais, est du ressort du soumissionnaire. Luzern, 1. November 2013 Centralschweizerische Kraftwerke AG

28 1544 Gerichtlicher Teil Staatsanwaltschaft Strafbefehlspublikation (Art. 88 StPO) Die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri hat am 11. Oktober 2013 in der Strafsache gegen GEORGIJEVSKI Cristian, geboren am 3. Januar 1995, in Monza, italienischer Staatsangehöriger, des Jionni Georgijevski und der Martina Georgijevski, früher wohnhaft in IT Milano, Baranzate 5, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, folgenden Strafbefehl erlassen: 1. GEORGIJEVSKI Cristian wird wegen Diebstahl in Mittäterschaft (Art. 139 Ziff. 1 StGB), Sachbeschädigung in Mittäterschaft (Art. 144 Abs. 1 StGB), Hausfriedensbruch in Mittäterschaft (Art. 186 StGB) sowie rechtswidriger Einreise und rechtswidrigem Aufenthalt (Art. 115 Abs. 1 lit. a und b AuG) schuldig befunden. 2. GEORGIJEVSKI Cristian wird bestraft mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr Die Geldstrafe wird bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von 2 Jahren. 3. Zusätzlich wird eine Busse ausgesprochen von Fr Bei Nichtbezahlen der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage. 4. Die amtlichen Kosten, bestehend aus Unkosten Polizei Fr. 80. Sachverhaltsabklärungen Polizei Fr Kosten Staatsanwaltschaft Fr insgesamt Fr werden der beschuldigten Person auferlegt. 5. Nach Eintritt der Rechtskraft ist das durch die Kantonspolizei Uri bei der beschuldigten Person sichergestellte und dem Amt für Finanzen Uri überwiesene Bargeld im Wert von Fr gestützt auf Art. 267 Abs. 2 StPO der Berechtigten (Privatklägerschaft) herauszugeben. 6. Die Zivilforderungen der Privatklägerschaft werden gestützt auf Art. 353 Abs. 2 und Art. 126 Abs. 2 lit. a StPO auf den Zivilweg verwiesen. 7. Gegen den Strafbefehl können nach Art. 354 StPO die beschuldigte Person und weitere Betroffene bei der Staatsanwaltschaft innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprachen sind zu begründen; ausgenommen ist die Einsprache der beschuldigten Person. Die Einsprache ist schriftlich in Deutsch oder deutsch übersetzt einzureichen. Einsprachen per Fax sind nicht gültig. Einsprachen per müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur ver-

29 Gerichtlicher Teil 1545 sehen sein und über die Zustellplattform eingereicht werden. Ohne gültige Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil. Altdorf, 1. November 2013 Staatsanwaltschaft Uri Rechtsauskunft Die nächste unentgeltliche Rechtsauskunft des Urner Anwaltsverbandes ist am Donnerstag, 14. November 2013, bis Uhr. Rechtsanwalt Dr. iur. Franz-Xaver Brücker, Dätwylerstrasse 15, 6460 Altdorf, Telefon Telefonische und schriftliche Auskünfte können aus organisatorischen Gründen nicht erteilt werden. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

30 1546 Gesetzgebung Kanton Fassung gemäss Landrat vom 23. Oktober 2013 GESETZ über die Filmzensur im Kanton Uri (Aufhebung vom ) Das Volk des Kantons Uri beschliesst: I. Einziger Artikel Das Gesetz vom 1. Mai 1966 über die Filmzensur im Kanton Uri 1 wird aufgehoben. II. Dieses Gesetz unterliegt der Volksabstimmung. Es tritt am Tag nach der Annahme in der Volksabstimmung in Kraft. Im Namen des Volkes Der Landammann: Josef Dittli Der Kanzleidirektor: Roman Balli 1 RB

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32 AZA 6460 Altdorf

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