Interessenvertretung der WKÖ in Brüssel
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- Ludo Thomas
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1 Interessenvertretung der WKÖ in Brüssel MMag. Christian Mandl Leiter der Stabsabteilung EU-Koordination in der Wirtschaftskammer Österreich
2 Unterschiede Public Affairs Management - Lobbying Interessenvertretung Public Affairs Management = Außenpolitik eines Unternehmens, Analyse, Interpretation und Gestaltung der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Lobbying = Aktivitäten, mit denen auf die Gestaltung der Politik und die Entscheidungsfindung politischer Institutionen Einfluss genommen werden soll - einzelne konkrete Interessen und Forderungen gegenüber Entscheidungsträgern, meist gegen direktes Entgelt Interessenvertretung kontinuierliche gesamtgesellschaftlich relevante Vertretung bestimmter Interessen oftmals ist interner Interessenausgleich nötig (oder gesetzlich verpflichtend) Im gesetzlichen Rahmen! Entscheidend ist nicht die persönliche Bekanntschaft, sondern die Fähigkeit, zur richtigen Zeit die richtigen Hebel bedienen zu können
3 konkrete Aufgabenstellung Radar : Sammlung allgemeiner Information Frühwarnfunktion : Vorwarnung hinsichtlich potenzieller Probleme, Sammlung von allfälliger Betroffenheit Monitoring bestimmter Themen: frühe und präzise Ermittlung von Detailinformationen, Ansprechpartnern aktive(s) Interessenvertretung/Lobbying: direkte Kontaktaufnahme (eigene Positionierung, Hand-Out = Positionspapier, Widerlegen von Gegenpositionen, Alternativtexte, Sprachregelungen, Experten-Meinungen zur Unterstützung etc. indirekte(s) Interessenvertretung/Lobbying durch Dritte: Umfragen, Studienpräsentationen, zur Verfügung stellen von Fachwissen, Zusammenbringen von Leuten, Koalitionen, Öffentlichkeitsarbeit,
4 Politiksystem prägt Interessenvertretung Politische Entscheidungsprozesse Bei jeder Politikentscheidung ist Mitwirkung anderer Gesellschaftsgruppierungen gegeben allerdings in unterschiedlicher Ausprägung Politiksystem prägt Interessenvertretung Pluralistische Systeme (z.b. UK, USA) ausgeprägter Lobbyismus Korporatistische Systeme (z.b. Ö, D, F) institutionalisierte Interessenvertretung
5 Interessenvertretung der WKÖ Rechtsgrundlage 31 Abs. 3 Z 2 WKG: Der Bundeskammer obliegt weiters insbesondere die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder in und gegenüber der Europäischen Union, internationalen Organisationen und Vereinigungen, 10 (2) WKG : Die Bundeskammer ist unverzüglich über alle Vorhaben betreffend die Rechtssetzung im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten und ihr insbesondere Gelegenheit zur Stellungnahme zu Entwürfen von Richtlinien, Verordnungen oder Empfehlungen der Europäischen Union binnen angemessener Frist zu geben. Chancengleichheit der Akteure im Entscheidungsprozess Innerösterreichische Meinungsbildung Offizielle Zusammenarbeit mit EU-Institutionen
6 WKÖ-Interessenvertretung in der EU Österreich gesicherte Begutachterfunktion Interessenausgleich erforderlich EU kein automatischer Begutachterstatus Interessenvertretung erfolgt ungefiltert allerdings Transparenzinititative = freiwilliges Transparenzregister von EP und EK für Interessenvertreter WKÖ im Jänner 2010 im Transparenzregister der EK registriert, 2011 im gem. Transparenzregister EK und EP
7 Was ist das gemeinsame Transparenzregister? Gemeinsames Transparenzregister der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments Das Transparenzregister besteht aus Leitlinien (Anwendungsbereich des Registers, zulässige Tätigkeiten und Ausnahmen, Kategorien der Registrierung, anzugebende Informationen), einem Verhaltenskodex und einem Beschwerdemechanismus einschl. Sanktionen Registersekretariat aus Beamten der Kommission und des EP
8 Anwendungsbereich des Registers alle Tätigkeiten, mit denen auf Politikgestaltung oder umsetzung und die Entscheidungsprozesse der EU-Organe unmittelbar oder mittelbar Einfluss genommen werden soll: z.b.: Beteiligung an Konsultationen; Vorbereitung und Übermittlung von Informationsmaterial und Positionspapieren; Organisation von Veranstaltungen/Treffen/Tagungen, für die Einladungen an Mitglieder/Beamte der EU-Institutionen versandt worden sind. ausgenommen sind z.b. Tätigkeiten der Sozialpartner im Rahmen des sozialen Dialogs Erstellt von: Vorname Nachname
9 Wer ist von der Registrierung umfasst? Organisationen und selbständigen Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen: Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien, selbständige Berater; Inhouse-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände, Gewerkschaften; Nichtregierungsorganisationen; Think Tanks, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen; Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten; Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden bzw. andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten. Freiwilliger Basis Um allerdings einen Zugangsausweis zum EP beantragen zu können, ist eine Registrierung die Voraussetzung. Die Registrierung bedeutet jedoch keinen automatischen Anspruch auf einen Zugangsausweis. Erstellt von: Vorname Nachname
10 Sanktionen Jeder kann auf der Website des Registers Beschwerde wegen vermuteter Nichteinhaltung des Verhaltenskodex einreichen. Das Registersekretariat prüft und entscheidet über deren Zulässigkeit. Reaktionsmöglichkeit innerhalb von 10 Tagen Mögliche Sanktionen: vorläufigen oder langfristigen Aussetzung der Registrierung bis Streichung aus dem Register und Entzug des Zugangsausweises zum EP. Jeder Beschluss einer Streichung schließt das Verbot einer erneuten Registrierung für 1 oder 2 Jahre ein. Erstellt von: Vorname Nachname
11 Warum Interessenvertretung/Lobbying? Sehr viele der für Österreich wirtschaftspolitisch relevanten Entscheidungen fallen auf EU-Ebene.
12 Wer betreibt Interessenvertretung/Lobbying? Nationale, regionale, lokale Behörden Interessengruppen, Verbände Einzelne Unternehmen
13 Landkarte der Interessenvertreter - Transparenzregister European Trade Union Confederation The European Consumers Organisation
14 Aufgaben der Verbände EURO- CHAMBRES EuroCommerce UEAPME Business Europe Mitgliedschaft WKÖ BS Handel WKÖ IV Bereich Kammern Handel Handwerk und Gewerbe KMU Industrie AG-Funktion Service und Internationales
15 Interessenvertretung in der WKÖ Stabsabteilung EU-Koordination EU-Büro in Brüssel Europäische Verbände Wirtschafts- und Sozialausschuss Netzwerk
16 Das EU-Büro der WKÖ in Brüssel = Vertretung der WKÖ in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU Weiters in der Ständigen Vertretung: Sämtliche Ministerien inkl. BKA, Leitung: BMEIA Gemeinsame Vertretung der Bundesländer Österr. Städte- und Gemeindebund Österr. Nationalbank Sozialpartner: WKÖ, LKÖ, BAK, ÖGB, IV Ständige Vertretung Österreichs bei der EU
17 Weitere Infos Wirtschaftskammer Österreich Stabsabteilung EU-Koordination, MMag. Christian Mandl Wiedner Hauptstr Wien T: Enterprise Europe Network (früher Euro Info Centre) T: Abonnement EU TODAY und EU-Panorama: (EU-Büro der WKÖ in Brüssel) Quellennachweis Fotos: WKO, Europäische Kommission, Europäisches Parlament
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