University of Zurich. Kooperationsbeziehungen managen: Neid schafft Investitionsanreize. Zurich Open Repository and Archive. Stefani, U; Pfaff, D

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1 University of Zurich Zurich Open Repository and Archive Winterthurerstr. 190 CH-8057 Zurich Year: 2008 Kooperationsbeziehungen managen: Neid schafft Investitionsanreize Stefani, U; Pfaff, D Stefani, U; Pfaff, D (2008). Kooperationsbeziehungen managen: Neid schafft Investitionsanreize. io new management, 77(4):8-11. Postprint available at: Posted at the Zurich Open Repository and Archive, University of Zurich. Originally published at: io new management 2008, 77(4):8-11.

2 Kooperationsbeziehungen managen: Neid schafft Investitionsanreize Abstract Kooperationen erfordern in der Praxis häufig (spezifische) Investitionen und sind daher mit dem Problem der "fairen" Aufteilung entstehender Kooperationsrenten behaftet. Der folgende Beitrag zeigt, dass die Kooperationspartner die Möglichkeit haben sollten, flexibel auf die Höhe ihrer spezifischen Investitionen zu reagieren. Starre Gewinnaufteilungsregeln hingegen werden leicht als unfair empfunden und können daher die Investitionsanreize in Kooperationsbeziehungen zerstören.

3 Management von Kooperationsbeziehungen: Wie Neid Investitionsanreize schafft Ulrike Stefani und Dieter Pfaff Ulrike, Stefani, Prof. Dr., Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungslegung, Universität Konstanz, Dieter, Pfaff, Prof. Dr., Institut für Rechnungswesen und Controlling, Universität Zürich, Zusammenfassung (500 Zeichen) Kooperationen erfordern in der Praxis häufig (spezifische) Investitionen und sind daher mit dem Problem der fairen Aufteilung entstehender Kooperationsrenten behaftet. Der folgende Beitrag zeigt, dass die Kooperationspartner die Möglichkeit haben sollten, flexibel auf die Höhe ihrer spezifischen Investitionen zu reagieren. Starre Gewinnaufteilungsregeln hingegen werden leicht als unfair empfunden und können daher die Investitionsanreize in Kooperationsbeziehungen zerstören. 1

4 1 Management von Kooperationsbeziehungen Die Unternehmenspraxis bietet eine Fülle von Beispielen, in denen (mindestens) zwei Partner eine Kooperationsbeziehung miteinander eingehen. Beliebte Kooperationsformen zwischen Unternehmen sind strategische Allianzen, Joint Ventures, Konsortien, Arbeitsgemeinschaften und einfache Gesellschaften. Ein Beispiel unter vielen ist etwa die Kooperation von ehemals DaimlerChrysler mit General Motors und BMW bei der Entwicklung von Hybrid-Motoren, um führende Wettbewerber in dieser Technologie (Toyota und Honda) einzuholen. Aber auch innerhalb einer Firma spielen Kooperationsbeziehungen eine bedeutende Rolle. Typische Beispiele sind alle Formen der Teamarbeit sowie Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen Profit Centern. Das Ziel all dieser Kooperationen besteht i.d.r. darin, über die gemeinsame Nutzung von Produktionsanlagen, Know-How, Absatzwegen oder sonstigen Assets Kooperationsrenten zu erwirtschaften. So waren DaimlerChrysler, General Motors und BMW der Ansicht, nur durch die Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen und die Nutzung von Grössenvorteilen (economies of scale) den Technologievorsprung Toyotas wettmachen zu können. Allerdings setzt die Realisation der angestrebten Synergievorteile voraus, dass die beteiligten Parteien in die gemeinsame Verbundbeziehung investieren, was nicht selten mit erheblichen Kosten verbunden ist. Häufig sind solche Investitionen spezifisch, d.h. sie sind im Rahmen einer bestimmten Transaktion mehr wert als ausserhalb derselben. Errichtet z.b. ein Zulieferer eine Fertigungsanlage für Teile, die nur für BMW-Automobile geeignet sind, entstehen einerseits Spezialisierungsvorteile. Andererseits verliert die Investition in die Fertigungsanlage an Wert, wenn die BMW Group den Zulieferer wechseln würde. Im Extremfall wäre die Anlage sogar wertlos. Gerade das Charakteristikum der Spezifität ist die Ursache für die in Wissenschaft und Praxis diskutierte Gefahr des Hold-up: Bei der Aufteilung der gemeinsam erwirtschafteten Kooperationsrente auf die an der Verbundbeziehung Beteiligten hat nämlich diejenige Partei mit der stärksten Verhandlungsposition einen Anreiz, die andere Partei um deren gerechten Anteil zu bringen, indem sie ihre Verhandlungsmacht 2

5 tatsächlich einsetzt. Die BMW Group könnte also ihre Verhandlungsposition ausnutzen, um im Nachhinein bessere Konditionen der Zulieferung zu erpressen. Diese Gefahr wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass die Investitionen zum Zeitpunkt der Aufteilung der Kooperationsrente längst getätigt und i.d.r. irreversibel sind. Da die versunkenen Investitionskosten im Aufteilungszeitpunkt nicht mehr zur Disposition stehen, sollten (relative) sunk costs gemäss klassischer Theorie auch keinen Einfluss darauf haben, welchen Anteil an der Kooperationsrente die Beteiligten durchsetzen können. Die konkrete Teilung gemeinsam erzielter Überschüsse sollte letztlich also nur von den jeweiligen Verhandlungspositionen der Parteien, nicht aber von deren Vorleistungen abhängen. Sieht die Partei mit der unterlegenen Verhandlungsmacht voraus, dass ihr Anteil an der Kooperationsrente gering ausfallen wird, vermindert sich ihr Anreiz, überhaupt in die gemeinsame Beziehung zu investieren (Unterinvestition). Ist jedoch der Beitrag dieser Partei ausschlaggebend für die Höhe der insgesamt erzielbaren Synergievorteile, kann im Extremfall selbst die Partei mit der überlegenen Verhandlungsmacht den Investitionsanreiz vollkommen verlieren, wenn sie die Unterinvestition des Partners antizipiert: Eine einseitige Investition würde hier nur Kosten verursachen, ohne aber die Kooperationsrente zu steigern, weil der Partner faktisch nicht kooperiert. Das Hold-up-Problem kann also zu Ineffizienzen im Rahmen der Investitionstätigkeit führen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellt sich somit die Frage, wie in einer solchen Situation ausreichende Investitionsanreize geschaffen werden können. Verträge schützen hier meist nur unzureichend, weil nicht alle in der Zukunft auftretenden Eventualitäten bereits zu Beginn der Zusammenarbeit vorhergesehen werden können. Verträge müssen deshalb in der Praxis zwangsläufig lückenhaft bleiben (Unvollständigkeit der Verträge). Häufig werden hingegen Aufteilungsregeln angewandt, welche die Beteiligten vor allzu grosser Willkür der anderen Partei schützen sollen, indem sie jedem Partner bereits ex ante einen bestimmten Anteil an den gemeinsam erzielten Erfolgen zusichern (z.b. Gewinnaufteilung nach Köpfen, fixe prozentuale Aufteilung oder auch eine Aufteilung gemäss mehr oder weniger objektiv feststellbarer Aufwandsgrössen). Der Vorteil solcher Regelungen wird darin gesehen, dass sie die Be- 3

6 teiligten von den oben skizzierten Hold-up-Risiken entlasten und den Verlauf der Verbundbeziehung vorhersehbarer machen. Eine wesentliche Verhaltensannahme der klassischen Theorie für das Auftreten von Hold-up und der hiermit verbundenen Unterinvestition besteht allerdings im vollkommenen Egoismus der Kooperationspartner. Konkret bedeutet dies, dass alle Individuen die Maximierung ihres eigenen Einkommens anstreben und hierbei die monetären Konsequenzen ihrer Aktionen für andere Akteure völlig ausser Acht lassen. Aspekte wie Fairness im Verhalten oder soziale Motive (etwa das Streben nach einer als gerecht empfundenen Einkommensverteilung oder die Maximierung der sozialen Wohlfahrt) haben in der klassischen Theorie definitionsgemäss keine Bedeutung. Damit stellt sich die Frage, was für das Management von Kooperationsbeziehungen folgt, wenn soziale Präferenzen und Fairnessaspekte im Geschäftsleben eine Rolle spielen. Die Beantwortung erfolgt zweistufig. Zunächst wird dargestellt, dass sich Akteure in Experimenten häufig nicht streng eigennützig verhalten. Hierauf aufbauend wird diskutiert, was dies für das Verhalten bei der Aufteilung des Kooperationsvorteils und somit für die Investitionsanreize in einer Kooperation bedeutet. Der Beitrag schliesst mit Implikationen für die Praxis. 2 Experimentelle Evidenz: Soziale Motive sind wichtig Dass Akteure in Experimenten häufig nicht den strengen Verhaltensannahmen der klassischen Theorie folgen, ist seit geraumer Zeit gut belegt. Beispielsweise kann im Labor gezeigt werden, dass sich nur ca. 20 % - 30 % der Experimentteilnehmer unter bestimmten Bedingungen tatsächlich überwiegend egoistisch verhalten (vgl. Fehr/Gächter (2000), m.w.n.). Für die Entscheidungen der verbleibenden Individuen hingegen spielen Fairness und Reziprozität eine grosse Rolle. Vereinfacht ausgedrückt beschreibt der Begriff der Reziprozität ein Verhalten, bei dem freundliches o- der kooperatives Verhalten belohnt (positive Reziprozität) und unkooperatives oder unfreundliches Verhalten bestraft wird (negative Reziprozität) (für eine Übersicht vgl. Fehr/Schmidt (2002)). Diese Reaktionen treten selbst dann auf, wenn sie für die Akteure mit Kosten verbunden sind oder keinerlei künftige ökonomische Vorteile erwarten lassen. Tatsächlich belegen mehrere Experimente mit Studierenden, dass etwa 40 % bis 70 % der Teilnehmer reziprok fair reagieren (vgl. Fehr/Schmidt (1999); 4

7 Falk/Fehr/Fischbacher (2000); Fehr/Gächter (2000), m.w.n.). Für die Unternehmenspraxis sind darüber hinaus die Erkenntnisse von Fehr/List (2002) sowie von Hannan/Kagel/Moser (2002) interessant, die zeigen, dass CEO s stärker reziprok reagieren als Studierende, und dass Teilnehmer mit grösserer Arbeitserfahrung vertrauenswürdiger sind. Weiterhin belegt eine grosse Anzahl an Experimenten, dass einige Teilnehmer nicht einfach ihr eigenes Einkommen maximieren, sondern bei ihren Entscheidungen zusätzlich auch soziale Motive berücksichtigen (vgl. Fehr/Schmidt (2002) und Sobel (2001)), indem sie sich am Einkommen anderer (Referenz-)Individuen orientieren. Insbesondere die Eigenschaft der Ungleichheitsaversion (vgl. Fehr/Schmidt (1999, 2002); Fehr/Fischbacher (2002); Ellingsen/Johannesson (2004)) vermag Individualverhalten in den unterschiedlichsten Situationen zu erklären. Fehr/Schmidt (1999) etwa haben ein Modell vorgestellt, in dem der Nutzen eines Akteurs in dessen Einkommen steigt. Der Nutzen aus dem eigenen Einkommen wird jedoch sowohl durch unvorteilhafte Ungleichheit (der betrachtete Akteur erhält ein geringeres Einkommen als sein Referenzpunkt) als auch durch vorteilhafte Ungleichheit (der betrachtete Akteur erhält ein höheres Einkommen als sein Referenzpunkt) geschmälert. Gleiche Einkommen innerhalb der Gruppe maximieren also den Nutzen eines ungleichheitsaversen Individuums: Übersteigt das eigene Einkommen das des anderen Gruppenmitglieds, reagiert ein Akteur altruistisch, d.h. er wäre bereit, etwas von seinem Einkommen abzugeben. Erhält ein Individuum aber ein geringeres Einkommen als das andere Gruppenmitglied, verhält es sich neidisch. Fehr/Schmidt (1999) unterstellen, dass unvorteilhafte Ungleichheit mindestens als so ungünstig empfunden wird wie vorteilhafte Ungleichheit, und dass keine Präferenzen für Einkommen bestehen, die das des Referenzpunktes übersteigen (ein Streben nach Status oder Empire-Building ist also ausgeschlossen). Im Modell von Fehr/Schmidt (1999) können die Akteure unterschiedlich stark ungleichheitsavers sein. Insbesondere können auch rein egoistische Präferenzen vorliegen. 5

8 3 Kooperationen mit ungleichheitsaversen Individuen Um die Auswirkungen der Ungleichheitsaversion auf das Ergebnis von Verhandlungen über die Aufteilung gemeinsam erwirtschafteter Kooperationsrenten zu verdeutlichen, wird im Folgenden eine extreme Ungleichverteilung der Verhandlungsmacht unterstellt. Hierzu sei das von Güth/Schmittberger/Schwarze (1982) vorgestellte Ultimatum Game betrachtet, in dem der Proposer (P) dem Responder (R) mitteilt, wie er ein Gut von festgelegtem Wert zwischen sich und R aufteilen möchte. Nimmt R den Vorschlag des P an, erfolgt eine entsprechende Teilung des Gutes. Lehnt R jedoch ab, erhalten sowohl P als auch R eine Auszahlung von Null aus der Aufteilung des Gutes. Würden sich alle Teilnehmer im Experiment rein egoistisch verhalten, müsste eine recht unfaire Aufteilung des Gutswertes beobachtet werden: Für R ist es vorteilhaft, jeden Aufteilungsvorschlag des P anzunehmen, weil er andernfalls eine Auszahlung von Null erhalten würde. Da P dies antizipiert, beansprucht er einen Anteil von 99 % für sich und überlässt dem R lediglich 1 %. Konträr zu dieser Prognose belegen zahlreiche Experimente (vgl. Güth/Schmittberger/Tietz (1990); Camerer/Thaler (1995); Roth (1995); Henrich et al. (2005)), dass Angebote über 50 % und unter 20 % recht selten vorkommen. Die meisten Aufteilungsangebote liegen zwischen 40 % und 45 % des Gutswertes. Angebote unter 20 % werden mit einer Wahrscheinlichkeit von immerhin etwa 50 % abgelehnt, solche von mindestens 50 % hingegen stets akzeptiert. Je grösser der dem R gewährte Anteil, desto geringer die Ablehnungswahrscheinlichkeit. Ähnliches Verhalten lässt sich in verschiedenen Ländern und selbst dann beobachten, wenn sehr hohe Auszahlungen auf dem Spiel stehen. Die genannten Ergebnisse lassen sich mit Ungleichheitsaversion wie in Fehr/Schmidt (1999) modelliert erklären (im Folgenden wird vereinfachend unterstellt, dass alle Akteure ihre Präferenzen gegenseitig kennen): Ist R hinreichend ungleichheitsavers, wird er relativ geringe Anteile am Gutswert ablehnen, um für ihn unvorteilhafte Ungleichheit zu vermeiden. Je stärker neidisch R ist, desto höher muss der Anteil sein, den R als fair erachtet und daher annimmt. Der Mindestanteil eines ungleichheitsaversen R ist zwar geringer als 50 %, aber grösser als 1 % des Gutswertes. Weiss P, dass R ungleichheitsavers ist, wird er daher von einem unfairen Angebot absehen, 6

9 da eine Ablehnung auch für P mit einer Auszahlung von Null verbunden wäre. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn P rein egoistisch handelt. Der Neid des R sichert ihm also einen gewissen Anteil am Gutswert. Ist zusätzlich P stark ungleichheitsavers (altruistisch), wird er dem R von sich aus die Hälfte des Gutswertes anbieten, um keine Nutzeneinbusse aus einer ungleichen Einkommensverteilung zu erleiden. 4 Implikationen für die Praxis Übertragen auf den Anwendungsfall der eingangs diskutierten Kooperationsbeziehungen bedeuten diese Erkenntnisse, dass das Hold-up-Problem in der Praxis nicht in der stets befürchteten Intensität auftreten wird, sofern die Partei mit der schwächeren Verhandlungsposition als hinreichend ungleichheitsavers eingeschätzt wird. Neid wirkt hier effizienzfördernd: Da auch die unterlegene Partei einen positiven Anteil am Gutswert durchsetzen kann, ist ihr Investitionsanreiz im Vergleich zu einer Situation, in der alle Akteure rein egoistische Präferenzen haben, höher. Hinzu tritt die aus Laborexperimenten gewonnene Erkenntnis, dass die Akteure nicht die im Entscheidungszeitpunkt noch ausstehenden Auszahlungen gerecht teilen, sondern eine faire Einkommensverteilung anstreben (vgl. etwa Hackett (1993); Königstein (1998); Gantner/Güth/Königstein (2001); Ellingsen/Johannesson (2004)). Dies bedeutet, dass auch bereits versunkene Kosten in die Aufteilung einbezogen werden. Die Tatsache wiederum, dass ein als fair erachteter Anteil die jeweiligen Vorleistungen der Akteure berücksichtigen muss, schafft Investitionsanreize: Je höher der relative Input einer Partei, desto höher ihr durchsetzbarer Anteil. Allerdings müssen die Beteiligten hier die Möglichkeit haben, flexibel auf die Höhe ihrer spezifischen Investitionen zu reagieren. Dies ist aber nur bei bilateralen Verhandlungen der Fall. Starre Aufteilungsregeln, wie dies bei vorab festgelegten Gewinnteilungen in Partnerschaften, Sozietäten oder einfachen Gesellschaften sowie beim Lieferungsund Leistungsaustausch innerhalb eines Unternehmens häufiger vorkommt, laufen hingegen Gefahr, als unfair empfunden zu werden und die Investitionsanreize in Kooperationsbeziehungen zu zerstören. Im Vorhinein festgelegte Teilungen der Kooperationsrente erlauben eben keine nachträgliche Entschädigung im Fall hoher Investitionen eines Partners. 7

10 Auch sollte die Verhandlungsmacht in einer Kooperation nicht allzu ungleich verteilt sein. Ansonsten wird diejenige Partei mit der grösseren Verhandlungsmacht versucht sein, den überwiegenden Anteil des Kooperationsvorteils für sich zu beanspruchen. Kooperationspartner, die dieses Verhalten antizipieren, reagieren mit niedrigeren spezifischen Investitionen in der Beziehung. Das Potenzial einer Kooperation wird dann bei Weitem nicht ausgeschöpft. Insgesamt lässt sich für die Praxis die (vorsichtige) Empfehlung abgeben, den Prozess der Aufteilung des Kooperationsvorteils hinreichend flexibel zu gestalten und für eine ausgeglichene Verhandlungsmacht auch nach erfolgter Investitionstätigkeit zu sorgen. Starre Regelungen, die im Nachhinein als unfair empfunden werden könnten, sind hingegen zu meiden. Literatur Camerer, C./Thaler, R. H. (1995): Ultimatums, Dictators, and Manners, in: Journal of Economic Perspectives 9: Ellingsen, T./Johannesson, M. (2004): Promises, Threats and Fairness, in: The Economic Journal 114: Falk, A./Fehr, E./Fischbacher, U. (2000): Testing Theories of Fairness Intentions Matter. Working Paper No. 63, Institute for Empirical Research in Economics, University of Zurich. Fehr, E./Fischbacher, U. (2002): Why Social Preferences Matter The Impact of Non-Selfish Motives on Competition, Cooperation, and Incentives, in: The Economic Journal 112: Fehr, E./Gächter, S. (2000): Fairness and Retaliation: The Economics of Reciprocity, in: Journal of Economic Perspectives 14: Fehr, E./List, A. (2002): Do Explicit Incentives Reduce Trustworthiness? An Experiment with CEO's. Working Paper, University of Zurich. Fehr, E./Schmidt, K. M. (1999): A Theory of Fairness, Competition, and Cooperation, in: The Quarterly Journal of Economics 114 (3): Fehr, E./Schmidt, K. M. (2002): Theories of Fairness and Reciprocity Evidence and Economic Applications, in: Dewatripont, M./Hansen, L./Turnovsky, S. (Eds.): Advances in Economics and Econometrics. Cambridge. Gantner, A./Güth, W./Königstein, M. (2001): Equitable Choices in Bargaining Games with Joint Production, in: Journal of Economic Behavior and Organization 46 (2):

11 Güth, W./Schmittberger, R./Schwarze, B. (1982): An Experimental Analysis of Ultimatum Bargaining, in: Journal of Economic Behavior and Organization 3: Güth, W./Schmittberger, R./Tietz, R. (1990): Ultimatum Bargaining Behavior A Survey and Comparison of Experimental Results, in: Journal of Economic Psychology 11: Hackett, S. C. (1993): Incomplete Contracting: A Laboratory Experimental Analysis, in: Economic Inquiry 31: Hannan, L./Kagel, J./Moser, D. V. (2002): Partial Gift Exchange in Experimental Labor Markets. Impact of Subject Population Differences, Productivity Differences and Effort Requests on Behavior, in: Journal of Labor Economics 20 (4): Henrich, J. et al. (2005): "Economic Man" in Cross-Cultural Perspective: Behavioral Experiments in 15 Small-Scale Societies, in: Behavioral and Brain Sciences 28: Königstein, M. (1998): Convergence to Equitable Play in the Repeated Ultimatum Game with Advance Production. Discussion Paper, Humboldt-Universität zu Berlin. Roth, A. E. (Ed.) (1995): Bargaining Experiments. Princeton. Sobel, J. (2001): Social Preferences and Reciprocity. San Diego. 9

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