Meine Kinderrechte. im Kinderhaus Koim

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Meine Kinderrechte. im Kinderhaus Koim"

Transkript

1 Meine Kinderrechte im Kinderhaus Koim

2 Hallo und herzlich Willkommen Du bist nun eingezogen in unser Kinderhaus Koim in Wertach und wir alle wissen, dass es Dir vielleicht nicht ganz leicht fällt, Dir vorzustellen, dass Du eine Weile in unserem Kinderhaus leben sollst. Deine Eltern oder Dein Vormund haben mit Deinem Jugendamt und hoffentlich mit Dir gemeinsam entschieden, dass Du vorübergehend nicht mehr in Deiner Familie leben wirst. Vielleicht hat auch ein Familiengericht Deinen Eltern das Sorgerecht entzogen und Dein Vormund hat mit Dir gemeinsam unsere Einrichtung ausgesucht. Da gab es sicher viele Gründe dafür, über die wir im Laufe der Zeit gemeinsam noch sprechen werden. Je nachdem, wie alt Du bist, kannst Du Dir den Vorgang vielleicht schon erklären oder aber Du bist noch so klein, dass Dir nicht alles klar ist. Im Augenblick überwiegt ganz sicher die Unsicherheit, was dich an Deinem neuen Lebensort erwarten wird. Du kennst noch nicht so gut die Kinder, die hier bereits leben und die Erwachsenen, die von Beruf SozialpädagogInnen oder ErzieherInnen sind, sind Dir auch noch ziemlich fremd. Du kannst nicht einschätzten, was Du

3 Die Freiheit des Einen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Ich glaube, da stoßen wir bei Dir auf offene Ohren. Auf den folgenden Seiten findest Du nun eine Zusammenstellung Deiner Rechte, so wie sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Allgemein Du bist eine Person mit eigener Würde und eigenen Rechten. Die Unantastbarkeit Deiner Würde ist oberster Grundsatz im Umgang mit Dir. Du hast das grundlegende Recht auf Förderung Deiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Diese Grundrechte garantieren wir Dir auch in unserem Kinderhaus uneingeschränkt und unabhängig von Deinem Alter und Entwicklungsstand. Einschränkungen von Rechten darf in unserem Land nur ein Richter vornehmen und beschließen. Gerade weil Du nicht in Deiner Familie lebst, genießt Du einen besonderen Schutz und Beistand des Staates. Du hast das Recht, Dich in allen Angelegenheiten an Dein zuständiges Jugendamt zu wenden. von Ihnen zu erwarten hast. Vielleicht bist du deshalb schon jetzt voller Ablehnung. Es kann aber auch sein, dass Du Dich vom ersten Tag an in Sicherheit fühlst, weil die Situation für Dich zuhause sehr bedrohlich war. Ganz egal was dahinter steckt, Du wirst hoffentlich die Erfahrung machen, dass Du bei uns herzlich willkommen bist. Du kannst sicher sein, dass wir ungefähr erahnen können, wie es dir geht. Alle Erwachsenen sind bemüht, Dir einen guten und angenehmen Start zu ermöglichen. Dazu gehört ganz sicherlich, dass Du Dir im Klaren sein darfst, dass wir alle Deine Rechte als Kind und/oder Jugendliche(r) kennen und sie Dir ganz selbstverständlich auch zugestehen. Damit Du Diese auch immer wieder einmal für Dich nachlesen kannst, haben wir dieses Kinderhandbuch mit den Kinderrechten für Dich verfasst. Es soll ein kleiner Leitfanden für Dein künftiges Leben im Kinderhaus darstellen, an dem Du Dich orientieren kannst. An dieser Stelle möchte ich Dich aber auch darauf hin weisen, dass zu den Kinderrechten im gemeinsamen Zusammenleben auch immer Pflichten gehören. Eine der wichtigsten Regeln dabei lautet: Du hast das Recht, (entsprechend Deinem Entwicklungsstand, d.h. Entsprechend Deienm Alter) an allen Dich betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Bei jugendhilferechtlichen und fachlichen Fragen sind deine Belange und Interessen vorrangig zu berücksichtigen Die Erwachsenen sind verpflichtet, Deine Rechte in die Praxis umzusetzen. Insbesondere muss bei allen Maßnahmen, die Dich betreffen, Dein Wohl vorrangig berücksichtigt werden.

4 Deine Rechte gelten bedingungslos. Aber es gilt auch: Grundsätzlich finden Deine Rechte dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer Menschen beginnen. In unserem Kinderhaus KOIM ist es daher Aufgabe für alle Erwachsenen dafür zu sorgen, dass die Rechte aller Kinder, Jugendlichen und die der Erwachsenen gewahrt sind und das Wohl Aller berücksichtigt und nicht beeinträchtig wird. Deine Rechte auf ein ungestörtes und gesundes Aufwachsen gelten auch dann, wenn Du anderer Meinung bist als die Erwachsenen. So kannst Du der Ansicht sein, dass es für Deine freie Entfaltung wichtig ist, dass kein Erwachsener Dir etwas zu sagen hat. In diesem Fall unterliegst Du einem Irrtum, den wir gemeinsam aufklären müssen. Denn auch in diesem Fall obliegt die Einhaltung Deiner Rechte der Verantwortung unserer Erzieherinnen und Erzieher. Sie müssen Dich vor Schaden bewahren, den Du Dir zufügen könntest, wenn Du Dich nicht z.b. an das Verbot von Alkohol, Zigaretten oder Drogen hälst. Hierbei setzten die Erwachsen Deine Rechte für Dich in die Tat um, wenn Du noch nicht zu einer eigenen Einsicht gelangt bist. Schutz und Prävention (Vorbeugung) Du hast ein Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. Du hast den Anspruch darauf, dass alle an Deiner Erziehung, Betreuung und Förderung Beteiligten zusammenarbeiten. Dein Kindeswohl ist dabei das handlungsleitende Prinzip. Du hast ein Recht darauf, in Obhut genommen zu werden und den Anspruch, dass unverzüglich eine Person Deines Vertrauens benachrichtigt wird. Du hast das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung und -vorsorge einschließlich des Rechts auf eine freie Wahl von Ärzten / -innen. Hilfeplanung Du hast das Recht auf Mitwirkung und Beteiligung an Deiner Hilfeplanung. Dein Wille ist auch bezüglich Ort und Ausgestaltung der Hilfe zu berücksichtigen. Heimerziehung beginnt nicht im Heim, sondern schon in der Planung davor. So haben Kinder und Jugendliche das Recht, bei der Auswahl der Einrichtung beteiligt zu werden. Du hast das Recht auf regelmäßige Hilfeplangespräche. Du hast auch das Recht, ungestört und unter vier Augen mit Deinem Jugendamt zu sprechen. Das Jugendamt muss für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen angemessen erreichbar sein. Kinder und Jugendliche haben auch das Recht auf einen Beistand im Hilfeplangespräch z. B. dann, wenn sie sich durch die anwesenden Personen (Eltern, Betreuer / -innen, Jugendamt) nicht ausreichend unterstützt fühlen. Familie Du hast das Recht auf Kontakt und Beziehung zu Deiner Familie und hast einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen,

5 Geschwistern, Großeltern, eigenen Kindern und anderen Personen, zu denen eine besondere Beziehung besteht. Du hast den Anspruch, dass sich die Eltern für Dich einsetzen und Deine Interessen vertreten. Du hast das Recht darauf, dass das Jugendamt Deine Eltern in die Hilfeplanung mit einbezieht. Bildung Du hast das Recht auf Bildung, aber auch die Pflicht, mit aller Kraft für einen guten Schul- oder Lehrabschluss mitzuarbeiten. Du hast das Recht auf Unterstützung bei der Entdeckung Deiner Begabungen und Interessen im schulischen, beruflichen und außerschulischen Bereich. Du hast das Recht, dass Deine Begabungen, Talente, Interessen und Hobbys gefördert werden. Sofern nicht maßgebliche Gründe dagegen sprechen, sollen der Schulbesuch und die Berufsausbildung außerhalb der Einrichtung erfolgen, damit ein größeres Bildungs- und Ausbildungsangebot zur Verfügung steht und der Kontakt zum sozialen Umfeld gefördert wird. Darum bemühen wir uns im Kinderhaus. Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder und Jugendlichen liegt (in der Regel) bei den Eltern. Leben Kinder oder Jugendliche für längere Zeit in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, sollte eine Vereinbarung zwischen Eltern und Einrichtung getroffen werden, wie alltägliche Angelegenheiten geregelt und entschieden werden. ErzieherInnen sind Erziehungsberechtigte. Du hast das Recht, dass diese Vereinbarung einvernehmlich erfolgt, dass Du bei der Vereinbarung beteiligt wirst, und dass sie schriftlich festgehalten wird. Gleichberechtigung Mädchen und Jungen haben das Recht auf Gleichberechtigung. Diskriminierung von Mädchen oder Jungen wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer kulturellen und sexuellen Orientierung und ihrer körperlichen sowie seelischen Beeinträchtigungen ist verboten.

6 Glaubens- / Bekenntnis- / Religionsfreiheit Du hast das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Du bist in religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen frei. Sofern Du einer Religionsgemeinschaft angehörst, hast Du das Recht, Deine Religion auszuüben. Die Erziehung in einer bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Grundrichtung rechtfertigt es nicht, Kinder oder Jugendliche zu religiösen oder weltanschaulichen Handlungen oder Übungen zu zwingen. Information und Meinungsfreiheit Du hast das Recht, Dich umfassend zu informieren und umfassend informiert zu werden. Du hast das Recht, Dich frei in Wort, Schrift und Bild zu äußern und angehört zu werden. Du hast das Recht auf die Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (das sowohl eingehende, als auch ausgehende Post umfasst, Art. 10 des deutschen Grundgesetztes). Das Recht auf Information soll durch die Bereitstellung entsprechender Literatur, Zeitungen, moderner Kommunikationsmittel wie Internet gefördert werden. In der Wahl ihrer Lektüre dürfen Kinder und Jugendliche nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus eingeschränkt werden. Sie sollen aber durch Anleitung zu einer kritischen Auseinandersetzung angeregt werden. Eigentum Du hast das Recht, Eigentum im Rahmen Deiner Geschäftsfähigkeit zu erwerben, es so zu verwahren, dass es anderen nicht zugänglich ist, und frei darüber zu verfügen. Über das Dir zustehende Taschengeld kannst Du frei verfügen. Hast Du einem anderen oder einer Sache einen Schaden zugefügt und wird es aus pädagogischen Gründen für notwendig erachtet, Dich den Schaden mittragen zu lassen, muss Dir das erklärt werden. Beteiligung Du hast das Recht auf Beteiligung. In unserem Kinderhaus gibt es geeignete Möglichkeiten der Beteiligung, wie die Gruppenkonferenzen, eine(n) GruppensprecherIn, einen eigenen Zugang zur Dokumentation der Erwachsenen (PäDS) mit Beschwerde- und Kommentierungsmöglichkeit (PäDS mit). Beteiligung / Partizipation ist das zentrale Prinzip der Demokratie. Eine moderne Erziehung, die von diesem Prinzip geleitet ist, unterstützt eine möglichst große Selbstbestimmung des jungen Menschen. In der Einrichtung sollen junge Menschen u.a. bei Entscheidungen über: Wahrung der Privat- und Intimsphäre, Übernahme von Verpflichtungen im Rahmen des Heimlebens, Ausgestaltung der Zimmer, z.b. eigene Möbel,etc Freizeitgestaltung, Kontakte innerhalb und außerhalb des Heims, Besuchsregelungen, Urlaub, die Weiterentwicklung der Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten beteiligt werden.

7 Beschwerde Du hast das Recht auf Beschwerde. Die Einrichtung, in der Du lebst, hat die Pflicht, geeignete Beschwerdeverfahren zu entwickeln und anzuwenden. In unserem Kinderhaus hast Du die Möglichkeit, über deinen PäDS MIT Zugang eine Beschwerde direkt an den Bezugspädagogen, bzw. den Heimleiter zu senden. Kann innerhalb unseres Kinderhauses Deiner Beschwerde nicht abgeholfen werden, hast Du das Recht, Dich an Dein Jugendamt und / oder Dich an die für die Aufsicht zuständige Stelle bei der Regierung zu wenden. Die Tel. Nr. Deiner zuständigen Sozialarbeiterin, Deines Sozialarbeiters im Jugendamt findest Du auf einer Liste neben dem Kindertelefon. Die Telefonnummer der zuständigen Heimaufsicht lautet: Frau Kiening Augsburg: Du hast das Recht, dass Dir die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Einrichtung, bei Deinem Jugendamt und in der für die Aufsicht zuständigen Stelle bekannt gegeben werden. Du kannst Dich aber auch an den/die VertrauenserzieherIn wenden, der/die von der Gruppe gewählt wird. Du kannst sicher sein, dass Deine Beschwerden vertraulich behandelt werden, außer Du hast den Wunsch, Dein Anliegen in die Kinderkonferenz einzubringen. Kleine Beschwerden werden in der Regel innerhalb von spätestens 2-3 Tagen bearbeitet, wenn es komplizierter ist, müssen wir uns auch u.u. länger Zeit nehmen. Interessenvertretung Geeignete Verfahren der Beteiligung und Beschwerde schließen Modelle der Interessenvertretung ein. Der Aufbau und der Betrieb von Interessenvertretungen sind von der Einrichtung, insbesondere von der Einrichtungsleitung und den beauftragten Fachkräften zu unterstützen. Die jeweilige Form der Interessenvertretung muss auf die (Größe und die Konzeption der) Einrichtung und das Alter der Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, bezogen sein und regelmäßig unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen weiterentwickelt werden. Hierzu meinen wir, dass wir gute Erfahrungen mit einem gewählten Gruppensprecher, einer Gruppensprecherin machen können. Akten, Berichte und Dokumentation Du hast das Recht auf Einsicht in Deine Akte, davon ausgeschlossen sind nur jene Teile, die Informationen über Dritte enthalten. Der Inhalt von Berichten, die die Einrichtung zu erstellen hat, sind mit Dir zu besprechen. Das Jugendamt stellt Dir eine Kopie der Hilfeplanprotokolle zur Verfügung. Du hast die Möglichkeit, bei Bedarf, die Unterlagen durch eine eigene Darstellung zu ergänzen. Hierzu haben wir die Form des Eigenberichtes erfunden, in dem Du ganz persönlich Stellung nehmen kannst. Datenschutz Du hast das Recht zum Schutz Deiner persönlichen Daten. So dürfen persönliche Daten und Informationen nur erhoben und gespeichert werden, wenn sie für die Erfüllung der Aufgabe nach

8 dem Sozialgesetzbuch wirklich erforderlich sind. Erforderliche Daten und Informationen dürfen bis auf wenige gesetzlich festgeschriebene Ausnahmen ( 62 Abs. 3 SGB VIII) nur bei den Betroffenen selbst, also auch den Kindern und Jugendlichen, erhoben werden. Dabei sind die Betroffenen über die rechtliche Grundlage und den Zweck der Erhebung sowie die Verwendung der Daten aufzuklären, soweit diese nicht ohnehin offenkundig sind. Sozialdaten dürfen zu dem Zweck, zu dem sie erhoben wurden, grundsätzlich auch genutzt und weitergegeben werden. Eine Datenweitergabe im Rahmen des 69 SGB X ist jedoch nur zulässig, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Besonderen Vertrauensschutz genießen Sozialdaten, die zum Zwecke der persönlichen und erzieherischen Hilfe ausdrücklich anvertraut wurden. Sie dürfen nur mit Einwilligung des Anvertrauenden oder in den in 65 SGB VIII abschließend genannten Fällen weitergegeben werden. In unserem Kinderhaus gibt es schon von Anfang seines Bestehens an einen ganz wichtigen Grundsatz: Alle Kinder und Erwachsenen haben das Recht sich wohl fühlen zu dürfen! Daran müssen Alle jeden Tag auf s Neue arbeiten. Wir freuen uns darauf, dass Du Dich aktiv an der Gestaltung eines freundlichen, demokratischen und fröhlichen Kinderhauses beteiligen wirst. Winfried Koim Leiter und Träger des Kinderhaus KOIM und alle Deine Erzieherinnen und Erzieher.

9

2. Du hast das Recht auf Förderung und Entfaltung Deiner Persönlichkeit

2. Du hast das Recht auf Förderung und Entfaltung Deiner Persönlichkeit Deine Grundrechte 1. Deine Würde ist unantastbar 2. Du hast das Recht auf Förderung und Entfaltung deiner Persönlichkeit 3. Du hast das Recht auf Gleichberechtigung 4. Du hast das Recht auf freie Meinungsäußerung

Mehr

Meine Rechte und die der Anderen

Meine Rechte und die der Anderen Rechtekatalog für unsere Kinder und Jugendlichen Meine Rechte und die der Anderen Ev. Jugendhilfe Menden Dieser Rechtekatalog gehört: Seite 2 Wir danken allen Kindern und MitarbeiterInnen, die an der Entwicklung

Mehr

Recht hast du! Komm mit auf Entdeckertour durch die Kinderrechte.

Recht hast du! Komm mit auf Entdeckertour durch die Kinderrechte. Recht hast du! Komm mit auf Entdeckertour durch die Kinderrechte. Liebes Pflegekind, Recht hast du heißt diese Broschüre. Sie führt dich durch die Kinderrechte, weil es ja nicht nur eines gibt, sondern

Mehr

Partizipation und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe - Einführung ins Tagungsthema-

Partizipation und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe - Einführung ins Tagungsthema- Partizipation und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe - Einführung ins Tagungsthema- Praxistag am 10.04.2013 in Herrenberg Gültstein Warum Beteiligung wichtig ist: Beteiligung ist

Mehr

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der

Mehr

Liebe Kinder, liebe Jugendliche, hier ist er nun: der Rechtekatalog. für Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfes Pfalz. Eisenberg im Juli 2011

Liebe Kinder, liebe Jugendliche, hier ist er nun: der Rechtekatalog. für Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfes Pfalz. Eisenberg im Juli 2011 Kinderrechte Liebe Kinder, liebe Jugendliche, hier ist er nun: der Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfes Pfalz Eisenberg im Juli 2011 Kinder haben Rechte! Wie du bestimmt schon

Mehr

Grundrechte von Kindern und Jugendlichen

Grundrechte von Kindern und Jugendlichen Grundrechte von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen der Rheinischen Gesellschaft für Innere Mission und Hilfswerk Nächstenliebe leben Liebe Kinder und Jugendliche, in diesem Heft findet

Mehr

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in vielerlei rechtlichen Grundlagen eindeutig geregelt.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in vielerlei rechtlichen Grundlagen eindeutig geregelt. 1 Beteiligungsrechte und möglichkeiten sowie Beschwerdemanagement für die Bewohner in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen der JSW Jugend- und Sozialwerk Region Rostock gemeinnützige ggmbh Die Beteiligung

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT

Mehr

Dein persönlicher. Rechtekatalog. Ev. Kinderheim Recklinghausen

Dein persönlicher. Rechtekatalog. Ev. Kinderheim Recklinghausen Dein persönlicher Rechtekatalog Ev. Kinderheim Recklinghausen Impressum Herausgeber: Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e. V. Ev. Kinderheim, Overbergstraße 138, 45663 Recklinghausen www.diakonie-kreis-re.de

Mehr

Familienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?

Familienbesuch Willkommen oder Heimsuchung? Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1

Mehr

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:

Mehr

Gesellschaft für Jugend- und Familienhilfe V

Gesellschaft für Jugend- und Familienhilfe V Gesellschaft für Jugend- und Familienhilfe V Du bist bei uns willkommen! Wir wollen, dass du dich bei uns wohl fühlst. Hierzu informieren wir dich auch über deine Rechte. Sie sind wichtig und unverzichtbar.

Mehr

Kinderrechte- Karten. c kija salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann

Kinderrechte- Karten. c kija salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann Kinderrechte- Karten Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann 21 Bei Adoptionen soll darauf geachtet werden, was für das Kind am besten ist. Wenn das Kind alt genug ist, wird seine Meinung berücksichtigt.

Mehr

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

PROFIL DER FAMILIENANALOGEN WOHNGRUPPE IN GROß STEINRADE

PROFIL DER FAMILIENANALOGEN WOHNGRUPPE IN GROß STEINRADE PROFIL DER FAMILIENANALOGEN WOHNGRUPPE IN GROß STEINRADE Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck / Ostholstein Pädagogische Leitung: Jörg Schmidt Hopfenmarkt 10 23758 Oldenburg in Holstein Tel.: 04361 5068-20

Mehr

Beteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten

Beteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz den Schutz und die

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Schützen und stärken pädagogische Momente einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in der stationären Kinder- und Jungendhilfe

Schützen und stärken pädagogische Momente einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in der stationären Kinder- und Jungendhilfe AG 3 Schützen und stärken pädagogische Momente einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in der stationären Kinder- und Jungendhilfe Friedhelm Güthoff DKSB Landesverband NRW e.v. Gliederung Ankerpunkte

Mehr

Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen?

Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen? Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen? Hessischer Fachtag für Fachkräfte der Pflegekinderhilfe Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Darmstadt, 10. Oktober 2013

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

Stadt Memmingen - Kindertageseinrichtungen. Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen

Stadt Memmingen - Kindertageseinrichtungen. Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen Was ist und wie geht Aufsicht? Das Maß der gebotenen Aufsicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen

Mehr

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE: BETEILIGUNG ERÖFFNEN UND SICHERSTELLEN

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE: BETEILIGUNG ERÖFFNEN UND SICHERSTELLEN UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE: BETEILIGUNG ERÖFFNEN UND SICHERSTELLEN Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz Marion Moos Begriffsbestimmung Beteiligung

Mehr

im Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ )

im Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ ) Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ ) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Hessen November 2011 Grundverständnis Mindeststandards sollen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Mehr

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche

Mehr

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1. Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird

Mehr

Kinderrechte und Glück

Kinderrechte und Glück Kinderrechte gibt es noch gar nicht so lange. Früher, als euer Urgroßvater noch ein Kind war, wurden Kinder als Eigentum ihrer Eltern betrachtet, genauer gesagt, als Eigentum ihres Vaters. Er hat zum Beispiel

Mehr

Kinderrechte sind Menschenrechte!

Kinderrechte sind Menschenrechte! Kinderrechte sind Menschenrechte! Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Übung: Mein gutes Recht! Es

Mehr

Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015

Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Workshop 1: Kinderrechte und deren Bedeutung im Schulalltag Recht Moral Recht Von

Mehr

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?

Mehr

Meine. Übereinkommen über die Rechte des Kindes Jahre

Meine. Übereinkommen über die Rechte des Kindes Jahre Meine Rechte Übereinkommen über die Rechte des Kindes 9-12 Jahre Hallo! Hier findet ihr Eure Rechte. Sie gelten für alle Kinder auf der gesamten Welt. Lest sie durch und diskutiert sie in Eurer Schule,

Mehr

Das Gebäude der Kinderrechte

Das Gebäude der Kinderrechte Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention: Schutz (Protection) Diskriminierungsverbot (Artikel 2, Abs. 1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem

Mehr

Häufige Fragen. 1. Wie ist ein Antrag auf Erziehungshilfe/ Eingliederungshilfe zu stellen?

Häufige Fragen. 1. Wie ist ein Antrag auf Erziehungshilfe/ Eingliederungshilfe zu stellen? Häufige Fragen 1. Wie ist ein Antrag auf Erziehungshilfe/ Eingliederungshilfe zu stellen? Wir hören immer wieder Ich habe einen Antrag auf Erziehungshilfe gestellt und das Jugendamt reagiert nicht. Oder

Mehr

Konvention über die Rechte des Kindes

Konvention über die Rechte des Kindes www.unicef.de Konvention über die Rechte des Kindes Konvention über die Rechte des Kindes 20. November 1989 Diese Fassung hat UNICEF Deutschland kinderfreundlich formuliert. Das Original findest Du unter:

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

Inhalt des Vortrages:

Inhalt des Vortrages: Inhalt des Vortrages: Ziele der Prävention Prävention durch Gebote und Verbote Welche Kenntnisse die Mädchen gewinnen Grundbotschaften a. Höre auf Deine Gefühle! b. Du darfst NEIN sagen! c. Dein Körper

Mehr

Einführung in das Thema Partizipation als Schlüssel zur Bildung Ebenen der Partizipation Praxisbeispiel Verfassungsgebende Versammlung Mitspracheraum

Einführung in das Thema Partizipation als Schlüssel zur Bildung Ebenen der Partizipation Praxisbeispiel Verfassungsgebende Versammlung Mitspracheraum Herzlich Willkommen in der Diskussionsgruppe Braucht eine Kita eine Verfassung Kinderbeteiligung -Beteiligte Kinder? Impuls-Fachtag, 24. Juni 2010 Staatsinstitut für Frühpädagogik Was Sie erwartet Einführung

Mehr

Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt. Leitbild. der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten

Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt. Leitbild. der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt Leitbild der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten 1. Unser christliches Menschenbild Jedes Kind ist ein einzigartiges Geschöpf und Ebenbild Gottes, das achtens-

Mehr

für Kinder, Jugendliche, Weiden Neustadt/WN Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Gleich in Ihrer Nähe!

für Kinder, Jugendliche, Weiden Neustadt/WN Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Gleich in Ihrer Nähe! Gleich in Ihrer Nähe! Josef-Witt-Platz 1 92637 Weiden i.d.opf. Telefon: 0961 391740-0 Fax: 0961 391740-20 E-Mail: sekretariat@eb-weiden.de www.eb-weiden.de Kontakt: Die Anmeldung erfolgt in der Regel telefonisch.

Mehr

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Kinder- und Jugendgesetz 45.00 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Vom 0. Dezember 04 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons

Mehr

SONDERPÄDAGOGISCHES ZENTRUM BACHTELEN GRENCHEN L E I T B I L D

SONDERPÄDAGOGISCHES ZENTRUM BACHTELEN GRENCHEN L E I T B I L D SONDERPÄDAGOGISCHES ZENTRUM BACHTELEN GRENCHEN L E I T B I L D Leitbild I. Aufgabe II. Kinder und Jugendliche III. Eltern und familiäre Bezugspersonen IV. Sonderpädagogisches Zentrum Bachtelen und Öffentlichkeit

Mehr

Das Basis-Dokument. 1 Demokratie und Rechtsstaat

Das Basis-Dokument. 1 Demokratie und Rechtsstaat Das Basis-Dokument Wien ist eine internationale Großstadt, die von unterschiedlichen Lebensstilen, Weltanschauungen und Auffassungen geprägt ist. Junge und Alte, Frauen und Männer, Menschen unterschiedlicher

Mehr

für Kinder, Jugendliche, Cham Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Gleich in Ihrer Nähe! Kleemannstraße Cham

für Kinder, Jugendliche, Cham Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Gleich in Ihrer Nähe!  Kleemannstraße Cham Gleich in Ihrer Nähe! Kleemannstraße 36 93413 Cham Telefon: 09971 79974 Fax: 09971 79976 E-Mail: info@eb-cham.de www.eb-cham.de Kontakt: Die Anmeldung erfolgt in der Regel telefonisch. Wir nehmen Ihre

Mehr

Vom Kind aus denken?!

Vom Kind aus denken?! Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.

Mehr

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit Die Entwicklung der Schulsozialarbeit aus Sicht der Bildungsadministration Ulrich Thünken Ministerium für Schule und Weiterbildung Referat 524 Gliederung 1. Schule heute: Ein Bild voller Widersprüche 2.

Mehr

Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle

Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Veronika Verzetnitsch Kinder- und Jugendhilfe, Land Vorarlberg Präsentation liegt dem Protokoll bei. Was sagt uns das Kinder- und Jugendhilfegesetz?

Mehr

Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?

Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Dr. Claudia Federrath Berlin, den 11. März 2009 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung

Mehr

Ich entscheide mit! Partizipation im Kinderheim Pauline von Mallinckrodt. Chris, 8 Jahre

Ich entscheide mit! Partizipation im Kinderheim Pauline von Mallinckrodt. Chris, 8 Jahre Ich entscheide mit! Partizipation im Kinderheim Pauline von Mallinckrodt Chris, 8 Jahre Vorwort... 4 1 Das Recht auf Persönlichkeit... 6 2 Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung und auf Gewaltfreiheit...

Mehr

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung Mustervorlage zum Standard 3 der DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten

Mehr

Wir stärken dich und deine Rechte! Deutscher Kinderschutzbund Speyer

Wir stärken dich und deine Rechte! Deutscher Kinderschutzbund Speyer Wir stärken dich und deine Rechte! Deutscher Kinderschutzbund Speyer Der Kinderschutzbund setzt sich ein für dein Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (UNCRC Art. 6) Jedes Kind hat ein angeborenes

Mehr

Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt. Am Beispiel:

Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt. Am Beispiel: Seite 1 Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt Am Beispiel: Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge Arbeitsgemeinschaft

Mehr

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge 86 Elterliche Sorge I Ausdruck der familiären Solidarität ist des Weiteren 1619, aufgrund dessen das Kind verpflichtet ist, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern

Mehr

F.A.Q. MeKi Allgemein

F.A.Q. MeKi Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi). 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema MeKi? Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder

Mehr

Pädagogisches Konzept. KiBiZ Tagesfamilien

Pädagogisches Konzept. KiBiZ Tagesfamilien Pädagogisches Konzept KiBiZ Tagesfamilien Erweiterte Familien mit individuellem Spielraum Die grosse Stärke der Tagesfamilienbetreuung liegt in der Individualität. KiBiZ Tagesfamilien bieten Spielraum

Mehr

Bezirkspolizeikommando Zell am See, Obstlt Möschl Kurt. Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg

Bezirkspolizeikommando Zell am See, Obstlt Möschl Kurt.  Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg www.pinzpower.at Salzburger Jugendgesetz Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg Landesgesetzblatt Nr. 24/1999 Möschl - Auszug - 1 Recht junger Menschen Jeder junge Mensch

Mehr

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Was ist das Mutter-Kind-Haus? das Mutter-Kind-Haus bietet acht jungen Schwangeren und Müttern ab 14 Jahren die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern in einem

Mehr

Genehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses

Genehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses Genehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses Viele Pflegeeltern stellen sich die Frage, ob sie die Religion ihres Pflegekindes bestimmen oder eventuell ändern können.

Mehr

SAMD internat.

SAMD internat. SAMD internat www.samd.ch Das Internat an der SAMD ist eine Lern- und Lebensgemeinschaft. Willkommen im Internat Davos Das Internat der SAMD ist das Herz unserer Schule. Seit über 70 Jahren begleiten wir

Mehr

Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität

Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität 4. Berufskongress des DBSH und der KHSB, 09.09.2016 Stefan Anacker, DRK-Kreisverband Berlin-Nordost e.v.

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Kodex. der Münchner Kinder- und Jugendheime in städtischer Trägerschaft

Kodex. der Münchner Kinder- und Jugendheime in städtischer Trägerschaft Kodex der Münchner Kinder- und Jugendheime in städtischer Trägerschaft Münchner Kindl - Heim Marie-Mattfeld-Haus Münchner Waisenhaus Jugendhilfeverbund Just M Vorwort Der vorliegende Kodex der Münchner

Mehr

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle

Mehr

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz

Mehr

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption Trainingswohnungen für UMA Schulstraße, Herne 1. Kurzkonzept

Mehr

Kirchliche Kooperationspartner

Kirchliche Kooperationspartner Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,

Mehr

Schulsozialarbeit an den Schulen Forbach und Weisenbach

Schulsozialarbeit an den Schulen Forbach und Weisenbach Schulsozialarbeit an den Schulen Forbach und Weisenbach Was ist Schulsozialarbeit? Rechtliche Grundlagen Aufgaben und Angebote Zusammenarbeit Stellenumfang 100% Stelle (39 Std./ Woche) 50% Forbach 50%

Mehr

Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern

Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern Präambel Eltern und Erzieher tragen eine gemeinsame Verantwortung

Mehr

ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA UND IM BEZIRK

ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA UND IM BEZIRK ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA UND IM BEZIRK BEZIRKSELTERNAUSSCHUSS KITA LICHTENBERG Gesetzlich festgeschriebene Elternarbeit basierend auf 14 KitaFöG 14 KitaFöG: Elternbeteiligung (1) In Tageseinrichtungen

Mehr

Ich werde von anderen betreut Welche Rechte habe ich? Eine kurze Information zum belgischen Gesetz über die Patientenrechte

Ich werde von anderen betreut Welche Rechte habe ich? Eine kurze Information zum belgischen Gesetz über die Patientenrechte Ich werde von anderen betreut Welche Rechte habe ich? Eine kurze Information zum belgischen Gesetz über die Patientenrechte Dieses Informationsfaltblatt wurde vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand:

DIJuF Interaktiv  Stand: DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 30.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen - Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege

Mehr

Im ersten Kapitel - erster Abschnitt des SGB VIII befinden sich die Allgemeinen Vorschriften, die in den 1 bis 10 SGB VIII näher erläutert werden.

Im ersten Kapitel - erster Abschnitt des SGB VIII befinden sich die Allgemeinen Vorschriften, die in den 1 bis 10 SGB VIII näher erläutert werden. Aufbau des SGB VIII Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beschreibt die Kinder- und Jugendhilfe, die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die Amtsvormundschaft, das Zuständigkeitsverhältnis zu anderen

Mehr

Katholische Kindertagesstätten im Stadtgebiet Melle

Katholische Kindertagesstätten im Stadtgebiet Melle Katholische Kindertagesstätten im Stadtgebiet Melle Unser Leitbild Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser! Sie halten das Leitbild der Katholischen Kindergärten und Kindertagesstätten im Stadtgebiet Melle

Mehr

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen

Mehr

Grundsatzprogramm der DLRG-Jugend Niedersachsen

Grundsatzprogramm der DLRG-Jugend Niedersachsen Grundsatzprogramm der DLRG-Jugend Niedersachsen Präambel Die Jugend der DEUTSCHE LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT Landesverband Niedersachsen e. V., im folgenden DLRG-Jugend genannt, hat sich zur Aufgabe gesetzt,

Mehr

ZA4987. Flash Eurobarometer 273 (The Rights of the Child) Country Specific Questionnaire Austria

ZA4987. Flash Eurobarometer 273 (The Rights of the Child) Country Specific Questionnaire Austria ZA4987 Flash Eurobarometer 273 (The Rights of the Child) Country Specific Questionnaire Austria Flash 273 - Template Flash Eurobarometer The youth and their rights D1. Geschlecht [NICHT FRAGEN - ENTSPRECHEND

Mehr

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen

Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Unterstützung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen Zusammenfassung In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht es um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen.

Mehr

Best Practise Hilfeplanung gem. 36 SGB VIIII bei UMF/UMA

Best Practise Hilfeplanung gem. 36 SGB VIIII bei UMF/UMA Best Practise Hilfeplanung gem. 36 SGB VIIII bei UMF/UMA Voraussetzungen Einleitung Clearingbericht Ausgestaltung des Gespräches Informationsübermittlung um HPG Verfahren Informationszusammentragung über

Mehr

Kinderschutz und Datenschutz

Kinderschutz und Datenschutz Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kinderschutz und Datenschutz Dr. Claudia Federrath Berlin, den 24. August 2011 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Kinderrechtequiz KINDERRECHTE SIND MENSCHENRECHTE. 1. Gleichheit. Haben alle Kinder auf der Welt die gleichen Rechte?

Kinderrechtequiz KINDERRECHTE SIND MENSCHENRECHTE. 1. Gleichheit. Haben alle Kinder auf der Welt die gleichen Rechte? Kinderrechtequiz KINDERRECHTE SIND MENSCHENRECHTE 1. Gleichheit Haben alle Kinder auf der Welt die gleichen Rechte? Nein, die Kinder in den reichen Ländern haben mehr Recht als in ärmeren Ländern. Ja,

Mehr

Tagespflegevereinbarung

Tagespflegevereinbarung Tagespflegevereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigen Anschrift Telefon privat Telefon dienstlich und der Tagespflegeperson Anschrift Telefon zur Betreuung von Geburtsdatum 1. Die Betreuung beginnt

Mehr

PARTIZIPATION. Mehr als nur Mitbestimmung Beteiligung von Kindern Partizipation - Susanne kleinhenz 1. Definition

PARTIZIPATION. Mehr als nur Mitbestimmung Beteiligung von Kindern Partizipation - Susanne kleinhenz 1. Definition PARTIZIPATION Mehr als nur Mitbestimmung Beteiligung von Kindern 08.07.2010 Partizipation - Susanne kleinhenz 1 Definition Beteiligung bedeutet Partizipation im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und

Mehr

Vereinbarung nach 72 a SGB VIII

Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Zwischen dem Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vertreten durch: Christian van der Linde und der/dem vertreten

Mehr

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten: S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 03.11.1993 Bekannt gemacht: 15.11.1993 in Kraft getreten: 16.11.1993 Geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das

Mehr

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe

Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Ordnung des Bistums Erfurt zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung)

Ordnung des Bistums Erfurt zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung) Ordnung des Bistums Erfurt zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung) Präambel In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und der Integrität junger Menschen schrieb

Mehr

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem

Mehr

WIR HABEN DIE WAHL! Nr. 1150

WIR HABEN DIE WAHL! Nr. 1150 Nr. 1150 Dienstag, 22. September 2015 WIR HABEN DIE WAHL! Julia (12) Hallo, wir sind die 3B der NMS Oskar-Spiel-Gasse und wir sind heute in der Demokratiewerkstatt im Partizipationsworkshop. Es dreht sich

Mehr

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Leitbild. des Jobcenters Dortmund Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame

Mehr

Konstruktiv Grenzen setzen in der Erziehung. Bad Dürkheim Paula Honkanen-Schoberth

Konstruktiv Grenzen setzen in der Erziehung. Bad Dürkheim Paula Honkanen-Schoberth Konstruktiv Grenzen setzen in der Erziehung Bad Dürkheim 24.10.2013 Regeln, Grenzen, Vereinbarungen Grenzen werden gesetzt Regeln werden aufgestellt Vereinbarungen werden gemeinsam getroffen UN-Kinderrechtskonvention

Mehr

Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche

Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche Beispiele aus unserer Praxis Jürgen Förster und Berthold Grenz Für Kinder und Jugendliche ein Zuhause 6 Kinderdorffamilien, 2 Familiengruppen, 2 Wohngruppen, Betreutes

Mehr

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:

Mehr

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Verfahrensfragen der freiheitsentziehende Ziele - Voraussetzungen - Anforderungen - Verfahren 1 Einziger (!) jugendhilferechtlicher Anknüpfungspunkt für f r FM ist 42 Abs. 5 SGB VIII Inobhutnahme Freiheitsentziehende

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr