Politische Gemeinde Altnau

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1 Politische Gemeinde Altnau EINLADUNG zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 24. November 2016, Uhr im Martinshaus Orientierungsversammlung Dienstag, 15. November 2016, Uhr im Martinshaus Diese Broschüre enthält die Botschaften und Anträge des Gemeinderates sowie eine Kurzfassung des Budgets Ausführliche Budgetunterlagen können entweder bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden. 1

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3 Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. Mai Budget Gebührenreglement Dienstleistungen und andere Gebühren 4. Verschiedenes und Umfrage 3

4 Protokoll der Gemeindeversammlung Traktandum 1 Gemeindeversammlung zur Rechnung 2015 Mittwoch, 25. Mai 2016 im Martinshaus 1. Eröffnung Gemeindepräsident Hans Feuz heisst um Uhr alle anwesenden Altnauerinnen und Altnauer zur Gemeindeversammlung im Martinshaus willkommen. Speziell begrüsst er die Neuzuzüger und Jungbürger, die zum ersten Mal an einer Gemeindeversammlung teilnehmen sowie die neu gewählte Gemeinderätin, Anja Hohengasser, die am 01. Juni ihr Amt antritt. Im Weiteren die Pressevertreter Frau Martina Eggenberger (Thurgauer Zeitung) und Herr Hanspeter Trionfini (Allgemeiner Altnauer Anzeiger), beide als Altnauer Einwohner auch stimmberechtigt. Gemäss dem Gemeindepräsidenten haben die Anwesenden heute die Möglichkeit, Auskünfte zum Jahresabschluss 2015 zu erhalten sowie im Anschluss die Rechnung 2015 zu genehmigen. Ausserdem hat die Stimmbürgerschaft über die Neuausgabe des Stromversorgungs-Reglements zu befinden. Ordentlicher Versammlungsablauf Der Gemeindepräsident erwähnt ordnungshalber die wichtigsten Regeln der Gemeindeversammlung und kommt zu den üblichen Eröffnungsformalitäten. Stimmenzähler Als Stimmenzähler amteten die 4 gewählten Urnenoffizianten: Manuela Iten, Franziska Holzach, Sibylle Hofer und Hanspeter Mürner Einwände Der Vorsitzende stellt fest, dass rechtzeitig zur Gemeindeversammlung eingeladen wurde. Gegen die Versammlung werden keine Einwände geltend gemacht. Stimmregister Stimmberechtigte 1393 anwesend 68 (2,04%) teilnehmende Ausländer 4 (ohne Stimmrecht) Presse: 2 (beide stimmberechtigt) Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November Rechnung Neuausgabe Reglement der Stromversorgung 4. Verschiedenes und Umfrage Traktandenliste Es wird keine Änderung der Traktandenliste gewünscht. 4

5 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November 2015 Die anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November 2015 ohne Gegenstimme. 2. Rechnung 2015 Der Gemeindepräsident erklärt, dass die Rechnung 2015 anlässlich der Orientierungsversammlung vom 17. Mai detailliert besprochen wurde und erwähnt deshalb nur noch die grössten Abweichungen zum Budget Nach diesen Informationen stellt der Gemeindepräsident die Rechnung 2015 zur Diskussion. Diskussion Rechnung Hanspeter Trionfini ist auf Seite 16 aufgefallen, dass die Untersuchungen von Altstoffdeponien Kosten verursacht haben. Er möchte wissen ob hier weitere Ausgaben zu erwarten sind. Der Gemeindepräsident erklärt, dass der Gemeinde Altnau in dieser Sache keine weiteren Kosten entstehen. Es gehen keine weiteren Wortmeldungen ein. Verwendung Vorschlag Der Vorschlag aus der Rechnung 2015 in der Höhe von Fr. 105` soll gemäss Gemeinderat wie folgt eingesetzt werden: Zusätzliche Abschreibungen für Gewässerverbauungen Fr. 12` Einlage Vorfinanzierung Steg Gemeindebadeplatz Fr. 90` Einlage Eigenkapital Fr. 3` Diskussion zur Vorschlagsverwendung Werni Indergand interessiert sich für die Bauweise des Stegersatzes beim Gemeindebadeplatz. Gemeindepräsident Hans Feuz erklärt, dass Holz und/oder Metall, sicher aber kein Beton verbaut wird. Um vom Kanton eine Konzession für einen neuen Steg zu erhalten, müssen gewisse Auflagen erfüllt sein. Konkrete Offerten liegen noch nicht vor. Es gehen keine weiteren Wortmeldungen ein. Antrag Gemeinderat Der Gemeinderat beantragt der Stimmbürgerschaft die vorliegende Rechnung 2015 zu genehmigen sowie der vorgeschlagenen Verwendung des Rechnungsüberschusses zuzustimmen. Abstimmung Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag des Gemeinderates einstimmig zu. 3. Neuausgabe Reglement der Stromversorgung Die Veränderungen und die Liberalisierung im Strommarkt sowie die stetig wechselnden Rahmenbedingungen machen eine Neugestaltung des EW-Reglements nötig. Das vorliegende Reglement basiert auf einer Standardvorlage der Branche und wurde in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner erarbeitet. Auch andere Thurgauer Gemeinden verwenden diese Vorlage. Am 22. März 2016 wurde das Reglement an einer Infoveranstaltung einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. Der Gemeinderat verabschiedete es nach anschliessender Diskussion zuhanden der Gemeindeversammlung. Das vorliegende Reglement ist so aufgebaut, dass Änderungen von Gesetzen und Vorschriften einfach angepasst werden können. Alle Teilbereiche, die ständigen Veränderungen unterworfen sind, wurden in Anhängen definiert. Diese können vom Gemeinderat angepasst werden. Einmal in Kraft, unterliegt nur das Reglement der Bewilligung durch die Gemeindeversammlung. 5

6 Die wichtigste Anpassung ist, dass der Gemeinderat die Kompetenz erhält, gemeinsam mit anderen EVUs den Einkauf über strukturierte Produkte oder über Energieplattformen frühzeitig zu organisieren ( 10 des neuen Stromreglements). Diskussion zum Stromreglement Die Diskussion wird zum Reglement und zu jedem einzelnen Anhang geöffnet, jedoch nicht genutzt. Antrag Das vorliegende Stromreglement mit seinen Anhängen generiert keine neuen Abgaben, ermöglicht dem EW jedoch rasch und präzise auf Veränderungen im Energiebereich reagieren zu können. Der Gemeinderat empfiehlt das neue Stromreglement gut zu heissen. Abstimmung Die Gemeindeversammlung genehmigt das neue Stromreglement grossmehrheitlich. 4. Verschiedenes und Umfrage Ortsplanung Der Gemeindepräsident orientiert die Anwesenden, dass momentan das Mitwirkungsverfahren für die Unterschutzstellung von erhaltenswerten Liegenschaften läuft. Er erklärt, dass der Schutzplan, nebst Gestaltungs- und Baulinienplan, der Gattung Sondernutzungspläne angehört. Für Denise Stettler ist nicht klar, wofür denn ein Sondernutzungsplan erstellt werden muss. Der Gemeindepräsident erklärt, dass für bestimmte Zonen der Gemeinde spezielle Bebauungsvorschriften gelten. Sie können von der Normbauweise abweichen, weil in einem Quartier beispielsweise schon ähnliche Höhen oder Formen stehen oder ins Ortsbild passen. Gasthaus Krone am See Laut Gemeindepräsident Hans Feuz hat sich die Kronenkommission mit der Zukunft des Gasthauses auseinander gesetzt. Es wurden verschiedene Varianten erarbeitet. Ziel der Kommission ist, der Stimmbürgerschaft bis in einem Jahr einen gang- und finanzierbaren Weg zur Weiterführung des Restaurants vorzulegen. Verabschiedung von Gemeinderat Hans Eberhardt Nach 7 spannenden Jahren im Gemeinderat hat Hans Eberhardt per 31. Mai 2016 seinen Rücktritt erklärt. Anhand einer kurzen Präsentation würdigt der Gemeindepräsident die Verdienste des scheidenden Gemeinderates, überreicht dem Reisefreudigen einen entsprechenden Gutschein und bedankt sich für die geleistete Arbeit. Es gehen keine weiteren Wortmeldungen mehr ein. Gemeindepräsident Hans Feuz bedankt sich fürs aktive Mitgestalten der Versammlung und fürs Gastrecht im Martinshaus. Er schliesst die Versammlung um Uhr und lädt alle Anwesenden zum Apero vor dem Martinshaus ein. Für die Richtigkeit: Der Gemeindeschreiber Remo Dietsche 6

7 Budget 2017 Budgetvorschlag 2017 der politischen Gemeinde Altnau Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Mit dieser Botschaft unterbreitet Ihnen der Gemeinderat das Budget für das Jahr Bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 62% resultiert ein Ertragsüberschuss von rund 30`000.- Fr. Dieser kommt durch Entlastungen in den beeinflussbaren Bereichen und Steuermehreinnahmen sowie Mehrausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich, beim Verkehr und Hochwasserschutz zustande. Die Verschuldung kann trotz bedeutender Investitionen leicht reduziert werden. Das Budget 2017 wurde erstmals in Übereinstimmung mit der Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 23. April 2013 erstellt (HRM 2). Dies erforderte von der Gemeindeverwaltung einen grossen Zusatzaufwand. Der komplett neue Kontenplan verunmöglicht den direkten Vorjahresvergleich. Das neue Rechnungsmodell Mit dem HRM2 werden einige wichtige Neuerungen in der Rechnungslegung der öffentlichen Gemeinwesen eingeführt: - Die Annäherung an die privatwirtschaftliche Rechnungslegung zeigt sich beispielsweise an der geänderten Begrifflichkeit. Neu spricht man von Bilanz und Erfolgsrechnung sowie von Gewinn und Verlust. - Die neu 3-stufige Erfolgsrechnung macht eine klare Trennung zwischen dem ausserordentlichen und dem operativen Ergebnis. - In der Jahresrechnung ist neu eine Geldflussrechnung aufzuführen. - Der Anhang zur Jahresrechnung wird erweitert mit einem Eigenkapitalnachweis, einem Anlagespiegel, einem Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel. - Anlagen im Verwaltungsvermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bilanziert. Die Aktivierungsgrenze beträgt Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden je Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer (ND) linear abgeschrieben. Bisheriges Anlagevermögen wird in der Regel über zehn Jahre linear abgeschrieben bzw. nach der Restnutzungsdauer gem. HRM2. - Eine wesentliche Neuerung ist die Bewertung des Finanzvermögens zu Verkehrswerten. Die Auflösung der stillen Reserven im Finanzvermögen ist der Neubewertungsreserve im Eigenkapital gutzuschreiben. Die Gemeinde wird diese Neubewertung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vornehmen. Situation Gemeinde Altnau Die Gemeinde wird auch im kommenden Jahr nochmals ansteigende und überdurchschnittliche hohe Ausgaben in den Bereichen Gesundheit und Soziale Sicherheit zu verkraften haben. Die weiterhin beachtenswerte Verschuldung wird durch die zurzeit herrschende Zinssituation stark relativiert. Investitionen werden auch im kommenden Jahr nur im Rahmen der Selbstfinanzierung getätigt. Die Steuereinnahmen steigen weiter an. Daher ist aus Sicht des Gemeinderates ein vorsichtig optimistischer Blick auf die zukünftige finanzielle Entwicklung der Gemeinde angebracht. Allgemeine Ziele des Gemeinderats für den Finanzhaushalt 1. Stabiles Eigenkapital. 2. Selbstfinanzierungsgrad mindestens 100%. (Über 100% können Schulden abgebaut werden). 3. Reduktion der verzinslichen Schulden. 4. Steuerfuss von max. 62%. 5. Die nötigen Investitionen sind zu tätigen. 6. Alle Ausgaben werden laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft. 7

8 Die Ziele des Finanzhaushalts können erreicht werden. Durch den Budgetvorschlag bleibt das Eigenkapital stabil. Eine Anpassung des Steuerfusses ist für den Gemeinderat keine Option und lässt sich dank Einsparungen im beeinflussbaren Bereich und höhere Steuererträge vermeiden. Die nötigen Investitionen können ohne Fremdfinanzierung getätigt werden. Hier fallen insbesondere zwei Vorhaben ins Gewicht. Einerseits der Erwerb und der Ausbau des Parkplatzes beim Bahnhof und andererseits die Strassen und Werksanierung der Lothalde inkl. Parkfeldern für die Kirchgemeinden. Entwicklung Betrieblicher Aufwand R 2015 B 2016 B Sach- und übriger Betriebsaufwand Nicht vergleichbar Abschreibungen Verwaltungsvermögen Nicht vergleichbar Transferaufwand Nicht vergleichbar Entwicklung Personalaufwand 30 R 2015 B 2016 B /3010 Behörde, Verwaltung 1`018`373 1`019`800 1`026` AG-Beiträge 129` ` ` /3099 Übriger Personalaufwand 22`956 21`500 22`400 - Keine Erhöhung der Arbeitspensen - Individuelle Lohnerhöhungen Entwicklung Fiskalertrag 40 R 2015 B 2016 B Natürliche Personen 2`417`712 2`392`000 2`547` Feuerwehrpflichtersatzabgabe 130` ` ` Juristische Personen 146` ` ` Hundesteuer 11`410 13`500 13` : Erhöhung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe von 10% der einfachen Steuer auf 15% : Erhöhung der Hundesteuer um je 10.- CHF Finanzplan Folgende Annahmen sind für die Finanzplanperiode getroffen worden: - Steuersoll: Plus 3 % jährlich (inkl. Bevölkerungswachstum) - Teuerung: Plus 1,5 % jährlich - Steuerfuss: Konstant 62% R 2015 B 2016 B 2017 P 2018 P 2019 P 2020 Ergebnis 1`000 26`000 29`000-46`000 19`000 70`000 Steuersoll 2`705`911 2`711`500 2`865`500 2`902`245 2`939`974 2`978`193 Steuerfuss 59% 62% 62% 62% 62% 62% Selbstfinanzierungsgrad 188% 101% 102% 50% 190% 150% Nettoschuld pro Einw Eigenkapital 2`469`000 2`494`000 2`522`000 2`476`00 2`495`00 2`565`00 8

9 Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt über die vergangenen 5 Jahre mit Finanzplanprognose Definition: Richtwert: Die Kennziffer zeigt, in welchem Ausmass die getätigten Investitionen aus eigener Kraft finanziert werden können. Liegt der Selbstfinanzierungsgrad über 100% können Schulden abgebaut werden. Mittelfristig sollte der Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt 100% sein, wobei auch der Stand der aktuellen Verschuldung eine Rolle spielt. Je nach Konjunkturlage sollte der Selbstfinanzierungsgrad betragen: Hochkonjunktur: über 100% Normalfall: % Abschwung: % Nettoschuld in Franken pro Einwohner mit Finanzplanprognose bis 2020 Richtwert: 0-1`000 CHF geringe Verschuldung 1`001-2`500 CHF mittlere Verschuldung 2`501 5`000 CHF hohe Verschuldung Über 5`000 CHF sehr hohe Verschuldung Der Gemeinderat 9

10 Budget 2017 Traktandum 2 Erfolgsrechnung nach Funktionen Zusammenfassung (inklusive gebührenfinanzierte Werke) Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag % Aufwand Ertrag % Aufwand Ertrag % Allgemeine Verwaltung Nettoaufwand Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Nettoaufwand Kultur, Sport und Freizeit Nettoaufwand Gesundheit Nettoaufwand Soziale Sicherheit Nettoaufwand Verkehr und Nachrichtenübermittlung Nettoaufwand Umweltschutz und Raumordnung Nettoaufwand Volkswirtschaft Nettoertrag Finanzen (ohne Steuerertrag) Nettoertrag TOTAL Nettoaufwand Steuerertrag Vorschlag (-) Rückschlag (+) 10

11 Traktandum 2 Dreistufiger Erfolgsausweis (inklusive gebührenfinanzierte Werke) Budget 2017 Erfolgsrechnung Budget 2016 Rechnung Betrieblicher Aufwand Personalaufwand Sach- und übriger Betriebsaufwand Abschreibungen Verwaltungsvermögen Einlage in Fonds und Spezialfinanzierungen Transferaufwand Durchlaufende Beiträge Interne Verrechnung Betrieblicher Ertrag Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte Verschiedene Erträge Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen Transferertrag Durchlaufende Beiträge Interne Verrechnung Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis 0 38 Ausserordentlicher Aufwand 0 48 Ausserordentlicher Ertrag 0 Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Finanzierungsausweis (inklusive gebührenfinanzierte Werke) Budget 2017 Investitionsrechnung Budget 2016 Rechnung Investitionsausgaben Sachanlagen Investitionsbeiträge 0 Investitionseinnahmen 0 60 Abgang von Sachanlagen Ergebnis Investitionsrechnung Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis 11

12 Erfolgsrechnung Allgemeine Verwaltung Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Allgemeine Verwaltung Legislative Exekutive Finanz- und Steuerverwaltung Gemeindekanzlei Bauverwaltung Gemeindehaus Kombiwerkhof Allgemeine Verwaltung 1 Mit die Umstellung auf HRM2 ergeben sich einerseits gewichtige Verschiebungen innerhalb der Kontengruppen und andererseits erhöht sich der Abschreibungsbedarf aufgrund der auf 10 Jahre verkürzten Abschreibungsdauer um rund Fr. 50` Beim Stellenplan ergeben sich keine Veränderungen. Die Löhne werden im Mittel um ca. 0.3% angehoben. Die Entschädigung des Gemeindepräsidiums verbleibt auf der Vergütung des Vorjahres (Nettojahreslohn, inkl. Spesen, Fr. 114`000). 12

13 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Botschaft zur Budgetgemeinde Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Polizei, Ordnungsdienst Allg. Rechtswesen (allgemein) Grundbuch, GIS BBO, Mieterschlichtung Einwohnerkontrolle Feuerwehr (allgemein) Militärische Verteidigung Zivilschutz (allgemein) Ziviler Gemeindeführungsstab Polizei/Ordnungsdienst 1 Im kommenden Jahr wird es einen Wechsel der Sicherheitsfirma geben, welche sich der Sicherheit am See und der näheren Umgebung durch regelmässige Kontrollgänge annimmt. Dafür sind im Jahr 2017 Fr veranschlagt, wodurch gegenüber dem Vorjahr jährlich Fr eingespart werden können. Das Pensum der Sicherheitsfirma für die Kontrollgänge bleibt grundsätzlich gleich wie in den vorangegangenen Jahren. Dem Vandalismus kann somit weiterhin sinnvoll entgegengewirkt werden. Feuerwehr 2 Im Jahr 2017 werden die Helme der Feuerwehrleute ersetzt. Sie machen mit einem Bruttoinvestitionsvolumen von ca. Fr die grösste Investition aus. Mit einem stabilen Mannschaftsbestand von rund 90 AdF ist der Feuerwehr-Zweckverband Altnau- Güttingen gut aufgestellt. 13

14 Kultur, Sport und Freizeit Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Kultur, Sport und Freizeit Denkmalpflege und Heimatschutz Bibliotheken Konzert und Theater Kultur, n.a.g Massenmedien (allgemein) Sport Badeplätze Bootshafen Hafen Freizeit (Wanderwege, Rabatten etc.) Kulturförderung 1 Im kommenden Jahr findet wieder eine Jungbürgerfeier statt. Neben Bundesfeier, Neuzuzügeranlass und Neujahrsapéro sind weitere Beiträge an kulturelle Anlässe budgetiert. Bootshafen 2 Mit der Sanierung des Schwimmstegs 2 und des Stegs Ost konnte im laufenden Jahr das letzte grössere Investitionsvorhaben abgeschlossen werden. In den kommenden Jahren sind keine weiteren grösseren Investitionen geplant. Der anhaltend hohe Wasserstand im Vorsommer dieses Jahres hat die Ruhebänke an der Aussenmole stark beschädigt. Es ist geplant, das Holz der Bänke zu ersetzen und hochwassertauglich zu befestigen. Mit der Umstellung auf HRM2 verlängert sich auch die Abschreibungsdauer für den Bootshafen. Der Bootshafen wird neu über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Dies ist vernünftig und gefährdet in keiner Weise den Werterhalt der Anlage. Die Hafenrechnung wird dadurch um rund Fr. 100`000.- entlastet. Daher ist es angezeigt, dass der Bootshafen in Zukunft einen Beitrag von Fr. 80`000.- an die Gemeinde leistet. Vor der Sanierung des Boothafens konnten jeweils Fr. 70`000.- an den Gemeindehaushalt überwiesen werden. 14

15 Gesundheit Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Gesundheit Kranken-, Alters- und Pflegeheime Pflegefinanzierung Altersund Pflegeheime Ambulante Krankenpflege Alkohol- und Drogenprävention Krankheitsbekämpfung, übrige Lebensmittelkontrolle Gesundheit 1 Die Erhöhung der zu erwartenden Ausgaben basiert auf höheren, von der Gemeinde zu tragenden Beiträgen an die Langzeitpflege in Heimen. 15

16 Soziale Sicherheit Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Soziale Sicherheit Prämienverbilligungen Leistungen an Invalide Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV Leistungen an das Alter Alimentenbevorschussung und -inkasso Jugendschutz (allg.) Leistungen an Familien Kinderkrippen und Kinderhorte Gesetzliche wirtschaftl. Hilfe Asylwesen Fürsorge, n.a.g. Soziale Sicherheit 1 Die Aufwendungen lagen bisher unter dem kantonalen Durchschnitt. Im Rechnungsjahr 2015 spürte die Gemeinde erstmals eine deutliche Mehrbelastung. Dieser Trend wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren Bestand haben. Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe 2 Ausserordentliche Beiträge belasten das Gemeindebudget weiter. Die pro Kopf-Belastung dürfte ohne unvorhersehbare Erträge in den nächsten Jahren wiederum ähnlich hoch ausfallen. 16

17 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kantonsstrassen, übrige Gemeindestrassen Parkplätze Regionalverkehr Öffentlicher Verkehr Schifffahrt Kommunikationsnetz 4 (Gemeindebetrieb) Gemeindestrassen 1 Damit der Unterhalt von Strassen und Verkehrswegen auch im kommenden Jahr sichergestellt werden kann, muss diese Budgetposition von Fr. 45`000.- auf Fr. 75`000.- erhöht werden. Im laufenden Jahr konnten Strassenklassifizierung und Geschwindigkeitsmessung bezüglich allfälliger verkehrsberuhigender Massnahmen abgeschlossen werden. Für die Finanzierung der nächsten Schritte (Berichte, Verfahren und Signale) sind rund Fr. 27`000.- im Budget enthalten. Für die Erneuerung der Strassenbeleuchtung Unterhof sind Fr. 40`000.- vorgesehen. Parkplätze 2 Der allfällige Teilkauf, Ausbau, Unterhalt sowie die Bewirtschaftung des Parkplatzes beim Bahnhof dürfte in den kommenden Jahren kostendeckend sein. Regionalverkehr 3 Die Beiträge an den öffentlichen Verkehr steigen auch in diesem Jahr um weitere 3% an. Kommunikationsnetz 4 Infolge der geänderten Abonnementsstrukturen und dem Betrieb mit dem neuen Signalanbieter Quickline werden ab 2017 auch andere Ausgabenstrukturen zum Tragen kommen. Mit reduzierten Anschlussgebühren sollen Neukunden gewonnen werden. Der Gemeinderat rechnet 2017 mit 40 Neuanschlüssen und daraus entstehenden Kosten von 40'000 Franken. Für Netzausbauarbeiten und Verbindungen zur Zählerfernauslesung über das Kabelnetz müssen weitere Investitionen getätigt werden. Mehr Kunden, welche das Kommunikationsnetz ab 2017 nutzen und Einnahmen durch Leitungsvermietungen erlauben dem Gemeinderat, trotz höherer Ausgaben, eine Einlage in die Spezialfinanzierung zu kalkulieren. 17

18 Umweltschutz und Raumordnung Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Umweltschutz und Raumordnung Wasserversorgung (allg.) Wasserwerk (Gemeindebetrieb) Abwasserbeseitigung 2 (Gemeindebetrieb) Abfallwirtschaft (allg.) Gewässerverbauungen Arten- und Landschaftsschutz Friedhof und Bestattung (allgemein) Regionale Friedhoforganisation Raumordnung (allg.) Wasserversorgung 1 Neuanschaffungen von Zählern für die dritte und letzte Etappe der Umsetzung zur Zählerfernauslesung und Ausgaben für den Unterhalt des Leitungsnetzes sind die grössten Ausgabenposten bei der Wasserversorgung. Dabei teilen sich die budgetierten Fr. 60'000.- in Fr. 30'000.- für den ordentlichen Unterhalt und Fr. 30'000.- für die 4. Etappe der Netzsanierung im Unterhof auf. Nach den neuen HRM2 Richtlinien werden Investitionen bis Fr. 50'000.- direkt der laufenden Rechnung belastet und nicht wie bis anhin im Investitionskonto gebucht und anschliessend abgeschrieben. Demzufolge wird im Jahr 2017 ein Betrag aus der Spezialfinanzierung entnommen werden müssen um die Betriebsrechnung ausgleichen zu können. Dies stellt kein Problem dar, da die Spezialfinanzierung des Wasserwerkes über eine genügend grosse Reserve verfügt. Der Wasserverkaufspreis wird auch im 2017 auf tiefem Niveau bestehen bleiben. Im Weiteren werden Fr. 75'000.- in die Sanierung des Wasserleitungsnetzes bei der Lothalde investiert. Abwasserbeseitigung 2 Ausgaben für Ingenieurarbeiten zur Überarbeitung des generellen Entwässerungsplanes (GEP) werden das Konto der Abwasserbeseitigung 2017 belasten. Budgetierte Investitionen in der Höhe von Fr. 90'000.- fallen für die Sanierung des Abwassernetzes in der Lothalde an. 18

19 Abfallwirtschaft (allg) 3 Im laufenden Jahr wurde das Projekt mit dem Einbau von Unterflurcontainern erfolgreich gestartet. An drei Standorten wurden Unterflurcontainer eingebaut. Altnau plant im kommenden Jahr drei weitere Standorte, welche durch die Anschaffung und den Einbau von Unterflurcontainern erschlossen werden sollen. Damit können im entsprechenden Einzugsgebiet weitere blaue Sammelpunkte aufgehoben werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. Fr Gewässerverbauungen 4 Die Gemeinde Altnau hat seit dem Hochwasser 1999 sehr viel in den Hochwasserschutz investiert. Mit den neu erstellten, behördenverbindlichen Gefahrenkarten von 2013 zeigt sich nun aber, dass noch nicht alle Schwachstellen nachhaltig beseitigt wurden. Die darin beschriebenen Gefahren müssen in den kommenden Jahren beurteilt und allenfalls behoben werden. Schwachstellen sind auszumachen im Bereich der an einigen Stellen zu klein dimensionierten Durchlässe beim Müli und Rietbach, sowie beim allgemeinen Rückhalt des Oberflächenwasserabflusses. Mit einer ganzheitlichen Betrachtung und einer umfassenden Kosten-/Nutzenanalyse sollen im kommenden Jahr die Massnahmen und der Investitionsbedarf definiert werden. Für diese Arbeiten sind im Budget Fr. 40`000.- enthalten, wovon rund 35% von der Gemeinde selbst finanziert werden müssen. Der Restbetrag fliesst, nach Ausführung eines ersten Projekts, durch Bundes- und Staatsbeiträge an die Gemeinde zurück. 19

20 Volkswirtschaft Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Volkswirtschaft Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen Landwirtschaftliche Produktionsverbesse rung Pflanzen Forstwirtschaft, Hauptbetrieb Jagd und Fischerei Tourismus Tourismus Sonnenecke.ch Industrie, Gewerbe, Handel Banken und Versicherungen Elektrizität (allgemein) Elektrizitätswerk- Elektrizitätsnetz (Gemeindebetrieb) Elektrizitätswerk Stromhandel und Übriges (Gemeindebetrieb) Gasversorgung Gemeindebetrieb3 Tourismus 1 Jeweils am 1. Mai findet die Saison-Eröffnung des Altnauer Apfelweges statt. Vom September gibt es wieder viel zu erleben und zu geniessen an den traditionellen Altnauer Apfelwochen. Elektrizitätsversorgung 2 Die Gemein- und Verwaltungskosten werden im Konto Netz erfasst und finanziert und anschliessend anteilsmässig dem Konto Handel weiterbelastet. Die Abgaben an das Gemeinwesen und eine Gewinnabschöpfung aus dem Stromhandel werden der Gemeinderechnung gutgeschrieben. Geplante Investitionen von Fr. 180'000 fallen an für die 4. Etappe der Netzsanierung im Unter-hof, Fr. 120'000 für Zähleranschaffungen zur Umsetzung der 3. Tranche des Smartmetering - Projektes und 20

21 Fr. 70'000 werden investiert in den Einkauf und den Ausbau der Infrastruktur des KNA um die Zählerfernauslesungen tätigen zu können. Erdgasversorgung 3 Der Betriebsrechnung werden die Investitionen zur Realisation der Zählerfernauslesung belastet, sowie die Aufwendungen für die 4. Etappe der Netzsanierung im Unterhof, da sie sich unter Fr. 50'000.- belaufen. Die Kosten von Fr. 55'000.- für die Netzsanierung in der Lothalde wiederum werden der Investitionsrechnung belastet. 21

22 Finanzen und Steuern Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Finanzen und Steuern Allg. Gemeindesteuern Sondersteuern Ertragsanteile, übrige Zinsen Gasthaus Krone, 2 Hafenstrasse Camping Panorama Beerliseggstrasse Übrige Liegenschaften FV Rückverteilung aus CO2- Abgabe Gemeindesteuern 1 Bei den Gemeindesteuern erwartet der Gemeinderat gegenüber dem aktuellen Stand per um 2.3% höhere Einnahmen. Gasthaus Krone 2 Die Abklärungen betreffend Feststellung des Investitionsbedarfs und der Entwicklungsmöglichkeiten des Gasthauses Krone sind weit fortgeschritten. Eine breite Diskussion dazu soll im ersten Quartal 2017 geführt werden. Daher sind bis auf weiteres, ausser dem allgemeinen Unterhalt, keine Investitionen geplant. Der Vertrag mit dem Pächterpaar hat sich wiederum um ein Jahr verlängert, so dass auch die kommende Saison mit einem gut geführten Restaurant Krone in Angriff genommen werden kann. 22

23 Investitionsrechnung Traktandum 2 Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Verkehr und Nachrichtenübermittlung Gemeindestrassen Parkplatz Bahnhof SBB Sanierung Lothalde Umweltschutz und Raumordnung Wasserwerk Netzsanierung Lothalde Abwasserbeseitigung Netzsanierung Lothalde Volkswirtschaft Elektrizitätswerk Netzsanierug Unterhof, 4. Etappe Smartmetering, Anschaffung Zähler Einkauf in bestehende Infrastruktur Kommunikationsnetz Gasversorgung Netzsanierung Lothalde Finanzen und Steuern Abschluss Aktivierte Ausgaben allg. Haushalt Aktivierte Ausgaben Wasserversorgung Aktivierte Ausgaben Abwasserbeseitigung Aktivierte Ausgaben Elektrizitätsversorgung Aktivierte Ausgaben Gasversorgung 23

24 Parkplatz Bahnhof SBB 1 Durch den Ausbau des Hafens, inkl. Seeufer und Schiffsverbindung, hat der Automobil- und Langsamverkehr im Bereich Bahnhof - Hafen stark zugenommen. Die im Gestaltungsplan Hafen bezeichneten Parkierungsflächen sind jedoch nur zum Teil ausschliesslich für das Parkieren von Automobilen vorgesehen. Ein Teil kann und sollte bebaut werden und könnte daher in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen. Ebenfalls wird mit dem Fahrplanwechsel 2018 der Bahnübergang vermehrt geschlossen sein und die Zirkulation des Verkehrs zwischen Hafen und Landstrasse weiter erschweren. Daher macht es Sinn und ist nach Gestaltungsplan auch Pflicht, den von den SBB erstellten Parkplatz beim Bahnhof zu nutzen. Dieser verursacht aber an trockenen Tagen starke Staubemissionen und belastet dadurch die Anwohner so stark, dass er in der Vergangenheit vorübergehend geschlossen werden musste. Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, einen Teil des Parkplatzes (violett, gelb und hellblau eingefärbt) inkl. Retention zu erwerben und die gesamte Parkierungsanlage zu bewirtschaften. Durch den geplanten Einbau eines emissionsarmen Belages im Bereich der Verkehrsfläche sollten keine Staubemissionen mehr entstehen. Der Kaufpreis des Landes beträgt Fr. 275` Der Einbau des emissionsarmen Belages ist mit Fr. 95`000.- veranschlagt. Unter Berücksichtigung aller laufender Kosten (Unterhalt, Abschreibungen, Zinsen, Parkgebühren) ist mit einem ausgeglichen Betrieb des Parkplatzes zu rechnen. Sanierung Lothalde 2 Im kommenden Jahr ist die Sanierung der Werkleitungen und des Strassenbelags der Lothalde geplant. Gleichzeitig können die beiden Kirchgemeinden ihren Verpflichtung gegenüber der Gemeinde für die Erstellung von zusätzlichen Parkplätzen im Oberdorf nachkommen. Es ist geplant, die Parkplätze landschonend auf der westlichen Strassenseite, wie im Vorprojekt ersichtlich, zu erstellen. Die Kosten für die Werksanierungen, welche über Gebühren finanziert werden, belaufen sich auf rund Fr. 220` Die Kosten für den steuerfinanzierten Teil, die Strassensanierung, sind auf Fr. 260`000.- angesetzt. Antrag Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Gemeinderat bittet Sie, dem Budget 2017 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 29`620.- und einem Steuerfuss von 62% zuzustimmen. 24

25 Traktandum 3 Gebührenreglement Dienstleistungen und andere Gebühren Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Das Gebührenreglement der Gemeinde Altnau stammt aus dem Jahre Seit dieser Zeit wurden diverse Gebühren und Dienstleistungen der Verwaltung und des Gemeinderates in mehreren, zum Teil sehr alten Beschlüssen des Gemeinderates, festgehalten. Eine Überarbeitung des Reglements ist dadurch zwingend nötig geworden. Auch müssen die Gebühren den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Das Reglement wurde in folgende Abschnitte geordnet: 1. Allgemeine Verwaltung 2. Einwohnerdienste, Arbeitsamt, Bürgerrecht, Zivilstandsamt, Vormundschaft 3. Ordnungsdienste 4. Gewerbe und Handel 5. Gesundheit und Umwelt 6. Bauwesen 7. Steuern 8. Verschiedenes Der Bereich Bauwesen bildet einen grossen Teil des neuen Reglements. In diesem Bereich werden die Gebühren im Zusammenhang mit dem ganzen Baubewilligungsverfahren geregelt. Diese Gebühren entsprechen bezüglich Verrechnung und Art der heutigen Praxis in der Gemeinde und werden nun detailliert geregelt. Die anderen Gebühren werden bereits heute eingezogen. Alle Gebühren werden an die neuesten gesetzlichen Grundlagen angepasst und mit den Reglementen der umliegenden Gemeinden verglichen. An einer öffentlichen Veranstaltung wurde das neue Reglement einer Vernehmlassung unterzogen. Aus Sicht des Gemeinderates liegt ein sinnvoller Entwurf vor, welcher eine übersichtliche und nachvollziehbare Handhabung ermöglicht. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das überarbeitete Gebührenreglement Dienstleistungen und andere Gebühren in der vorliegenden Form zu genehmigen. 25

26 1. Allgemeine Bestimmungen Art.1 1 Die Gemeindeverwaltung erhebt Gebühren für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen nach diesem Reglement und dem dazugehörenden Gebührentarif, soweit nicht besondere Gebührenvorschriften bestehen. Der Gebührentarif bildet einen Bestandteil dieses Reglements. Grundsätze 2 Die Gebühren werden vom Gemeinderat periodisch der Geldwert- und Kostenentwicklung angepasst. 3 Für gebührenpflichtige Verrichtungen der Gemeindeverwaltung, die in diesem Tarif nicht aufgeführt sind, kann der Gemeinderat angemessene Kosten in Berücksichtigung von Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand verrechnen. 4 Die Gebühren fallen in die Gemeindekasse, soweit sie nicht dem Staat abzuliefern sind. Art. 2 1 Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren nach dem Zeit-, Arbeitsund Materialaufwand zu bemessen. Gebührenfestsetzung 2 In Fällen, welche einen überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand erfordern, können die Ansätze dieses Reglements angemessen überschritten werden. Ein solcher Entscheid ist zu begründen. 3 In Angelegenheiten der Sozialhilfe werden keine Gebühren erhoben. Art. 3 Haftung Art. 4 1 Es kann ein Vorschuss in der mutmasslichen Höhe der Gebühren oder der Kosten verlangt werden. Für Gebühren und Auslagen haften alle belastenden Direktbeteiligten solidarisch. Kostenvorschuss 2 Wird der Vorschuss innert der festgesetzten Frist nicht geleistet, so kann die Anhandnahme des Geschäftes verweigert werden. Art. 5 1 Führt die Bezahlung der rechtskräftigen Gebühr zu einer grossen Härte, kann der Gemeinderat auf schriftliches Gesuch hin einen gänzlichen oder teilweisen Erlass oder eine Stundung gewähren (unter Vorbehalt von Art. 6). Erlass und Stundung 2 Als Erlassgründe gelten insbesondere Unterstützungsbedürftigkeit oder eine finanzielle Notlage infolge Erwerbsunfähigkeit, andauernder Krankheit, Arbeitslosigkeit und dergleichen. 26

27 3 Eine Stundung kann bewilligt werden, sofern der Gebührenpflichtige in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. 4 Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann die Gebühr herabgesetzt oder erlassen werden. 27

28 Art. 6 1 Gebührenverfügungen einer Verwaltungsstelle können mittels Einsprache beim Gemeinderat und Entscheid des Gemeinderates mittels Rekurs beim zuständigen Departement des Regierungsrates des Kantons Thurgau angefochten werden. Rechtsmittel 2 Einsprachen und Rekurse sind innert 20 Tagen seit Erhalt der Verfügung bzw. des Entscheids schriftlich und im Doppel einzureichen, haben Anträge zu enthalten und sind zu begründen. 3 Für das Verfahren gelten im Übrigen die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Thurgau. 2. Besondere Bestimmungen Art. 7 1 Gebührenansätze, die im Bundes- bzw. kantonalen Recht festgelegt sind, werden der Vollständigkeit halber aufgeführt. Sie können von keinem Organ der Gemeinde abgeändert werden. Ansätze nach Bundes- oder Kant. Recht 2 Änderungen des Bundes- oder des Kantonsrechts bleiben vorbehalten. 3. Schlussbestimmungen Art. 8 Durch dieses Gebührenreglement werden alle ihm widersprechenden Gebührenbestimmungen aufgehoben. Aufhebung des bisherigen Rechts Art. 9 Dieses Gebührenreglement tritt nach Zustimmung der Gemeindeversammlung auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Inkraftsetzung Vom Gemeinderat genehmigt am: Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Hans Feuz Remo Dietsche 28

29 Gebührentarif 1 Allgemeine Verwaltung 10 Auskünfte, Beglaubigungen, Bestätigungen 10.1 schriftliche Adressauskünfte (keine telefonischen Auskünfte) für private Zwecke gratis 10.2 schriftliche Adressauskünfte (keine telefonischen Auskünfte) für gewerbliche Zwecke Fr Auskünfte, welche ein Aktenstudium erfordern Fr bis Fr Beglaubigung von Fotokopien, Abschriften, Auszügen und dergleichen. Fr. 10.-/erste Seite Fr. 2.-/Folgeseiten 10.5 Beglaubigung einer Unterschrift Fr Drucksachen, Fotokopien 11.1 Reglemente gratis 11.2 Ortsplan gratis 11.3 Fotokopien - schwarz/weiss - farbig - schwarz/weiss - farbig Fr pro A4-Blatt Fr pro A4-Blatt Fr pro A3-Blatt Fr pro A3-Blatt 11.4 Adressetiketten oder Stimmrechtsausweise für Körperschaften Fr pro Lieferung 11.5 Zonenplan (inkl. Baureglement) Fr Amtliche Wohnungs- und Liegenschaftsabnahme 12.1 Amtliche Wohnungsabnahme effektiver Aufwand Fr. 70.-/h 12.2 Kantonaler Mietvertrag Effektive Kosten Mieterverband 12.3 Kantonales Kündigungsformular Effektive Kosten Mieterverband 29

30 2 Einwohnerdienste, Arbeitsamt, Bürgerrecht, Zivilstandsamt, Vormundschaft 20 Allgemeines 20.1 Wohnsitzbescheinigung Fr Wegzugsbescheinigung gratis 20.3 Leumundszeugnis Fr Handlungsfähigkeitszeugnis Fr Lebensbescheinigung gratis 20.6 Bestätigung Personalien für Lernfahrausweis 20.7 Bestätigung Personalien Schifffahrtskontrolle Fr Empfehlung Strassenverkehrsamt und VTG Fr Schweizer 21.1 Aufforderung zur Verlängerung und Wiederregistrierung des Heimatausweises gratis Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerbürger (TG RB ) 21.2 Ausstellung oder Verlängerung Heimatausweis gratis Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerbürger (TG RB ) 21.3 Meldebescheinigung gratis Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerbürger (TG RB ) 21.4 IDK und Pässe für Schweizer Ausweisverordnung (CH SR ) 22 Ausländer 22.1 Ausländerausweise, zusätzliche Gemeindegebühr pro Rechnung des MIA, sofern die Gemeindegebühr nicht durch den Kanton oder Bund festgelegt ist Prüfen Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher Fr. 5.- Gebührenverordnung ANAG (CH SR ) Fr (Empfehlung VTG) 23 Einbürgerung 30

31 23.1 Taxe / Gebühr für den Erwerb des Gemeindebürgerrechts Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (TG RB 141.1) 24 Bestattungswesen 24.1 Kosten und Gebühren gemäss Gebührenanhang zum Bestattungs- und Friedhofreglement 26 Amtsvormundschaft 26.1 Bearbeitung durch Berufsbeistandschaft Oberthurgau Tarife gem. BBO 3 Ordnungsdienste 30 Feuerwehr 30.1 Verrechenbarer Einsatz (Personal und Maschinen) effektiver Aufwand nach Einsatzstunden 31 Feuerungskontrolle 31.1 Kontrollen gemäss separatem Tarif Gemeinderatsbeschluss 32 Feuerschutz 32.1 Dekorationsabnahme Effektiver Aufwand Fr / h 32.2 Abnahme Festzelt/Festplatz Effektiver Aufwand Fr / h 32.3 Feuerschutzkontrolle Einfamilienhaus Feuerschutzkontrolle Doppel-Einfamilien- o. Reihenhaus Feuerschutzkontrolle Mehrfamilienhaus Fr je Hausteil Fr pro Wohnung Fr Feuerschutzabnahme Tiefgarage bis 50 Plätze Fr Feuerschutzabnahme Feuerungsanlagen/Heizungsersatz Feuerschutzabnahme Kleinbauten/Umbauten/neuer Kamin Fr Fr Nachkontrollen Feuerschutzabnahmen Fr Bewilligung Lagerung und Verkauf von Feuerwerk Fr

32 4 Gewerbe und Handel 40 Gastgewerbe 40.1 Gastgewerbegebühren Gastgewerbegesetz (TG RB ) 40.2 Bewilligung für eine Verlängerung Fr Bewilligung für eine Freinacht Fr Abgaben auf gebrannte Wasser 40.5 Geschicklichkeits-Spielautomaten Gastgewerbegesetz (TG RB ) Spielbetriebsgesetz (TG RB ) 40.6 Beschlusstaxe für Patenterteilung Fr Vermietung Marktstände Vermietung an Gemeinden/Institutionen der Sonnenecke Vermietung an örtliche Vereine Fr. 10.-/pro Stand Fr. 5.-/pro Stand gratis 5 Gesundheit und Umwelt 50 Kehricht 50.1 Gebühren Kehrichtverband TG 50.2 Illegale Kehrichtentsorgung - Aufwand der Gemeinde für das fachgerechte Entsorgen und das Nachforschen über den Verursacher mind. Fr max. Fr Grüngut / Häckseldienst 51.1 Gebühren Häckseldienst gemäss Gemeinderatsbeschluss Merkblatt Gebühren über Grüngut / Häckseldienst 51.2 Gebühren Grüngutabfuhr gemäss Gemeinderatsbeschluss Merkblatt Gebühren über Grüngut / Häckseldienst 32

33 6 Bauwesen 60 Bauanfrage (schriftlich beantwortet) 60.1 Abklärung der Baumöglichkeiten ohne Projektvorlage Fr. 70.-/h max. Fr Bauanfrage mit Vorlage von Projektskizzen Fr. 70.-/h max. Fr Vorentscheid 61.1 Vorentscheid, im Gemeinderat behandelt mind. Fr max. Fr Publikation 62.1 Grundgebühr für Publikation und Planauflage Fr je Planauflage 62.2 Publikation im Amtsblatt effektive Kosten 63 Baubewilligung 63.1 Kleinbauten und Reklamen (Lagerraum, Einstellraum, freistehende Garage, Gartenhaus, Firmentafel, Leuchtreklamen, Beschriftung etc.) 63.2 Um-, Auf- und Anbauten (Fassadenänderungen, einzelne Räume, Umbauten und Renovation ganzer Gebäude, Dachfenster etc.) mind. Fr max. Fr mind. Fr max. Fr Einfamilienhaus, Doppeleinfamilienhaus und Reihenhaus 2 der Anlagekosten mind. Fr. 1'200.- max. Fr. 2' Mehrfamilienhaus 1.5 der Anlagekosten mind. Fr max. Fr Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbaute 2 der Anlagekosten mind. Fr max. Fr

34 63.6 Öffentliche Baute 1 der Anlagekosten mind. Fr max. Fr Abbruch von Gebäude oder Gebäudeteil mind. Fr max. Fr Verlängerung einer Baubewilligung Fr pauschal 63.9 Abgelehntes Baugesuch 25% der vorgesehenen Baubewilligungsgebühr mind. Fr Aufträge an Drittpersonen 64.1 Dem Gesuchsteller werden die effektiven Kosten für Einsätze von Drittpersonen weiterverrechnet. effektiver Aufwand 65 Baukontrollen 65.1 Die Aufwändungen für die reglementarischen Baukontrollen sind in den Baubewilligungsgebühren (siehe Gruppe 63 ff) enthalten Zusätzliche Baukontrollen infolge von Baumängeln bzw. Planabweichungen effektiver Aufwand mind. Fr Das Einschneiden des Schnurgerüstes erfolgt durch einen eidg. dipl. Geometer, der auch die Rechnung direkt zustellt. 67 Verschiedenes 67.1 Einstellung bzw. Verbot von Bau- oder Abbrucharbeiten effektiver Aufwand mind. Fr Zusätzliche Umtriebsentschädigung für nachträglich erteilte Baubewilligung mind. Fr max. Fr Ersatzvornahme zusätzlich zur ordentlichen Gebühr effektiver Aufwand 67.4 Kontrolle Nachweis der energetischen Massnahmen (ausserhalb eines Baubewilligungsverfahrens) effektiver Aufwand 67.5 Plannachführung Leitungskataster der Werkleitungen effektiver Aufwand 34

35 7 Steuern 70 Steuern 70.1 Steuerausweis 70.2 Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger 70.3 Steuerteilung unter Ehegatten 70.4 Besondere Dienstleistungen des Steueramtes im Auftrag für den Steuerpflichtigen (Aktenstudium, Archivnachforschungen, besondere Beratung usw.) gratis gratis effektiver Aufwand mind. Fr effektiver Aufwand ab 20 Min. Stundenansatz gemäss Punkt Hundesteuer 71.1 Steuer für einen Hund 71.2 Steuer für jeden weiteren Hund 71.3 Entschädigung für Abklärungen bei Hundebissverletzungen und übermässigem Aggressionsverhalten von Hunden Fr Hundegesetz (TG RB 641.2) Fr Hundegesetz (TG RB 641.2) effektiver Aufwand mind. Fr

36 8 Verschiedenes 80 Strassendienst 80.1 Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken (ausgeführt durch die Gemeinde) um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten effektiver Aufwand 81 Tageskarten Gemeinden 81.1 Tageskarte Gemeinde Richtlinien für die Vermietung von Tageskarten 82 Zivilschutzanlage Schwärzi 82.1 Benützungsgebühren gemäss Gemeinderatsbeschluss siehe Gebührentarif für Mehrzweckhalle Schwärzi 83 Stundenansätze 83.1 Personal Stundenansätze bei Verrechnung nach Zeitaufwand, sofern nichts anderes festgelegt. Fr. 70.-/h 83.2 Maschinen und Geräte Die Verrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zum aktuellen FAT-Tarif. nach FAT-Tarif 84 Zustellungskosten 84.1 Per Brief, nicht eingeschrieben Fr Per Paket, nicht eingeschrieben Fr Mahngebühren, Betreibungskosten und Zinsen 85.1 Mahngebühren für Rechnungen von Gebühren aus diesem Reglement werden im Betreibungsfall nebst Betreibungskosten und Zinsen in Rechnung gestellt. Fr Mehrwertsteuer 86.1 In allen Tarifen ist die Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen und wird, soweit die Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig ist, zusätzlich in Rechnung gestellt. 36

37 Verschiedenes und Umfrage Traktandum 4 37

38 38

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