Das neue ADR Ostwestfälischer Gefahrgut-Tag Volker Krampe Beiersdorf AG, Hamburg
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- Wilhelm Waltz
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1 Das neue ADR 2013 Ostwestfälischer Gefahrgut-Tag Volker Krampe Beiersdorf AG, Hamburg
2 Inhalt: Status Quo Ausblick auf 2015 Auszug: Änderungen 2013
3 3 Konsumgüter Konsumgüter sind Güter, die für den privaten Ge- oder Verbrauch hergestellt und gehandelt werden. Im Unterschied zu Investitionsgütern oder Rohstoffen, die für den Produktionsprozess vorgesehen sind, dienen Konsumgüter primär dem privaten Konsum. Fast Moving Consumer Goods (FMCG) werden auch Fast Moving Consumer Products oder Schnelldreher genannt. Der Begriff drückt aus, dass die Ware schnell im Verkaufsregal wechselt bzw. rotiert. Darunter fallen vor allem Konsumgüter des täglichen Bedarfs wie Nahrungsmittel, Körperpflegeprodukte, Reinigungsmittel etc., die Konsumenten häufig kaufen. Quelle: Wikipedia
4 4 Warum Safety First? Warehouse Fire, UK
5 Zahlen/Daten/Fakten UN1950, eine Weltjahresproduktion aneinander gereiht: 3,4 mal um den Äquator 3,4X Kein weißer Hintergrund: Ersparnis 2,5 Mio/p.a.
6 6 Timing ADR (Straße): ADR ADR 2011 LTD QTY UN ADR UN 17th UN 18th
7 Änderungen ADR2013 Quellen: TRANS-WP15-213e.pdf Mit einer Korrektur: und mit einer Ergänzung: und mit einer Korrektur der Ergänzung der Korrektur: Vorträge BMVBS auf der IAA-Nutzfahrzeuge 2012:
8 Voraussichtliche Änderungen 2015 Quelle: ac10c3/st-sg-ac10-c e.pdf Änderungen 17th -> 18th Auflage UN Orange Book Achtung: Es folgt noch die Dez 2012 Sitzung (und deren Beschlüsse) sowie die GHS-TDG-Committee- Sitzung, dann die Harmonisierungsgruppe der Gemeinsamen Tagung Mai2013!
9 Voraussichtliche Änderung 2015 Vorschlag: Völlige Deregulierung von umweltgefährlichen Stoffen in Versandstücken bis 5L / 5kg (Beschluss steht noch aus, Dezember-Sitzung UN Subcommittee TDG) UN 3077 / UN 3082
10 10 ADR 2011: Excepted Quantities/Freigestellte Mengen Harmonisierung erreicht.
11 11 ADR 2013 De Minimis Quantities 1g/1ml 1g/1ml 100g/100ml 100g/100ml 100g/100ml 100g/100ml
12 12 ADR 2013 De Minimis Quantities Güter mit E1, E2, E4, E5 werden weitgehend befreit, wenn max. 1g / 1 ml pro Innenverpackung max. 100g / 100 ml pro Versandstück Es gelten lediglich die Verpackungsanforderungen in Die Versandstück-Beschränkung pro Beförderungseinheit fällt weg
13 13 ADR 2011, Wegfall der LQ-Codes, Übernahme der UN - Mengen Max. 20kg Gegenstand/ Innenverpackung Max. 30kg Quelle: ADR 2011
14 14 IMDG Code Limited Quantities Max. 20kg Gegenstand/ Innenverpackung Quelle: IMDG Code, 35th DE Max. 30kg
15 UN Beschluss: Neues Symbol für Limited Quantities UN1950 UN1266 Y Min. 100mm X 100mm Zusatz Y, wenn die Anforderungen an Limited Quantities gem. ICAO erfüllt sind Verkleinerung nur bis 50 mm X 50mm zulässig
16 16 ADR 2013, Anforderungen an Verpackungen in begrenzten Mengen shrink-wrapped / stretch-wrapped Tray Max. 20kg zusammengesetzte Verpackung Max. 30kg Auszug: gute Verpackung Materialverträglichkeit [ fehlt: daher keine Bauartzulassung] max. Füllungsgrad Schutz der Innenverpackungen Verträglichkeit beim Zusammenpacken Verschlüsse Lüftungsventile Umverpackungen Doppelpfeile Pappkisten: Wasserbeständigkeit nach der Cobb-Methode
17 17 IMDG Code, Kennzeichnung CTUs IMDG Code 35th Amdt. auf 4 Seiten auf 3 Seiten
18 18 ADR 2011/2013, Kennzeichnung 3.4 Bis : >12t zgg LTD QTY LTD QTY Ab : >12t zgg Keine Kennzeichnung bei Ladungen bis 8t
19 19 ADR 2013: Klarstellung >12t zgg Orangene Warntafeln unzulässig Ab : >12t zgg
20 20 ADR 2013: Kennzeichnung Container Ab 1 Fass > 8t UN2984 muss optional auf 4 Seiten Anm b) ADR 2013 steht im Widerspruch zum IMDG Code!
21 21 ADR 2013: Klarstellung > Punkte > 8t UN2984 und >12t zgg Orangene Warntafeln (>1.000 Punkte) und zusätzlich Markierung für begrenzte Mengen erlaubt
22 22 ADR 2013: Begrenzte Menge für 1.4S 1.4S (Munition=Explosivstoffe) können als begrenzte Mengen befördert werden Konsequenz: Diskussion und Beschluss, dass zukünftig Zusammenladeverbote zwischen Explosivstoffen und anderen Gütern auch für die begrenzten Mengen aller Klassen gelten
23 23 ADR 2013: Tunnelbeschränkungen Ab : Durchfahrt durch E-Tunnel verboten
24 24 ADR 2013: Mindestgröße von UN und UN-Nr.
25 ADR / IMDG: harmonisierte Aerosoldosen (P207) u n u n 4G/Y400/S/01/D/ABCD/4711 Red: flammable aerosols Green: non-flammable aerosols 50G/Z/10 07/D/4711/0/ kgg (3.4) UN 1950 AEROSOLS UN 1950 AEROSOLS UN 1950 AEROSOLS >30 kgg - 55 kg net (P207) >30kgG kg G (P207) -3 m³ - Large Packagings (LP02)
26 26 ADR 2013: Marine Pollutant erlaubt Es darf der kombinierte Zusatz MARINE POLLUTANT / ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS verwendet werden
27 27 ADR 2013: Erstickende Kühlmittel Einheiten ohne Gefahrgut aber mit erstickenden Kühlmitteln werden reglementiert:
28 ADR 2013:Markierung der Stapellast bei LPs 28
29 ADR 2013: Klarstellung Feuerlöscher 29
30 Kurierdienste und Gefahrgut, Beispiel DHL
31 Kurierdienste und Gefahrgut, Beispiel UPS
32 Änderungen ADR2013 Quellen: TRANS-WP15-213e.pdf Mit einer Korrektur: und mit einer Ergänzung: und mit einer Korrektur der Ergänzung der Korrektur: Vorträge BMVBS auf der IAA-Nutzfahrzeuge 2012:
33 Fragen und Diskussion? Volker Krampe Beiersdorf AG, Hamburg
1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise
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