Das neue ADR Ostwestfälischer Gefahrgut-Tag Volker Krampe Beiersdorf AG, Hamburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das neue ADR Ostwestfälischer Gefahrgut-Tag Volker Krampe Beiersdorf AG, Hamburg"

Transkript

1 Das neue ADR 2013 Ostwestfälischer Gefahrgut-Tag Volker Krampe Beiersdorf AG, Hamburg

2 Inhalt: Status Quo Ausblick auf 2015 Auszug: Änderungen 2013

3 3 Konsumgüter Konsumgüter sind Güter, die für den privaten Ge- oder Verbrauch hergestellt und gehandelt werden. Im Unterschied zu Investitionsgütern oder Rohstoffen, die für den Produktionsprozess vorgesehen sind, dienen Konsumgüter primär dem privaten Konsum. Fast Moving Consumer Goods (FMCG) werden auch Fast Moving Consumer Products oder Schnelldreher genannt. Der Begriff drückt aus, dass die Ware schnell im Verkaufsregal wechselt bzw. rotiert. Darunter fallen vor allem Konsumgüter des täglichen Bedarfs wie Nahrungsmittel, Körperpflegeprodukte, Reinigungsmittel etc., die Konsumenten häufig kaufen. Quelle: Wikipedia

4 4 Warum Safety First? Warehouse Fire, UK

5 Zahlen/Daten/Fakten UN1950, eine Weltjahresproduktion aneinander gereiht: 3,4 mal um den Äquator 3,4X Kein weißer Hintergrund: Ersparnis 2,5 Mio/p.a.

6 6 Timing ADR (Straße): ADR ADR 2011 LTD QTY UN ADR UN 17th UN 18th

7 Änderungen ADR2013 Quellen: TRANS-WP15-213e.pdf Mit einer Korrektur: und mit einer Ergänzung: und mit einer Korrektur der Ergänzung der Korrektur: Vorträge BMVBS auf der IAA-Nutzfahrzeuge 2012:

8 Voraussichtliche Änderungen 2015 Quelle: ac10c3/st-sg-ac10-c e.pdf Änderungen 17th -> 18th Auflage UN Orange Book Achtung: Es folgt noch die Dez 2012 Sitzung (und deren Beschlüsse) sowie die GHS-TDG-Committee- Sitzung, dann die Harmonisierungsgruppe der Gemeinsamen Tagung Mai2013!

9 Voraussichtliche Änderung 2015 Vorschlag: Völlige Deregulierung von umweltgefährlichen Stoffen in Versandstücken bis 5L / 5kg (Beschluss steht noch aus, Dezember-Sitzung UN Subcommittee TDG) UN 3077 / UN 3082

10 10 ADR 2011: Excepted Quantities/Freigestellte Mengen Harmonisierung erreicht.

11 11 ADR 2013 De Minimis Quantities 1g/1ml 1g/1ml 100g/100ml 100g/100ml 100g/100ml 100g/100ml

12 12 ADR 2013 De Minimis Quantities Güter mit E1, E2, E4, E5 werden weitgehend befreit, wenn max. 1g / 1 ml pro Innenverpackung max. 100g / 100 ml pro Versandstück Es gelten lediglich die Verpackungsanforderungen in Die Versandstück-Beschränkung pro Beförderungseinheit fällt weg

13 13 ADR 2011, Wegfall der LQ-Codes, Übernahme der UN - Mengen Max. 20kg Gegenstand/ Innenverpackung Max. 30kg Quelle: ADR 2011

14 14 IMDG Code Limited Quantities Max. 20kg Gegenstand/ Innenverpackung Quelle: IMDG Code, 35th DE Max. 30kg

15 UN Beschluss: Neues Symbol für Limited Quantities UN1950 UN1266 Y Min. 100mm X 100mm Zusatz Y, wenn die Anforderungen an Limited Quantities gem. ICAO erfüllt sind Verkleinerung nur bis 50 mm X 50mm zulässig

16 16 ADR 2013, Anforderungen an Verpackungen in begrenzten Mengen shrink-wrapped / stretch-wrapped Tray Max. 20kg zusammengesetzte Verpackung Max. 30kg Auszug: gute Verpackung Materialverträglichkeit [ fehlt: daher keine Bauartzulassung] max. Füllungsgrad Schutz der Innenverpackungen Verträglichkeit beim Zusammenpacken Verschlüsse Lüftungsventile Umverpackungen Doppelpfeile Pappkisten: Wasserbeständigkeit nach der Cobb-Methode

17 17 IMDG Code, Kennzeichnung CTUs IMDG Code 35th Amdt. auf 4 Seiten auf 3 Seiten

18 18 ADR 2011/2013, Kennzeichnung 3.4 Bis : >12t zgg LTD QTY LTD QTY Ab : >12t zgg Keine Kennzeichnung bei Ladungen bis 8t

19 19 ADR 2013: Klarstellung >12t zgg Orangene Warntafeln unzulässig Ab : >12t zgg

20 20 ADR 2013: Kennzeichnung Container Ab 1 Fass > 8t UN2984 muss optional auf 4 Seiten Anm b) ADR 2013 steht im Widerspruch zum IMDG Code!

21 21 ADR 2013: Klarstellung > Punkte > 8t UN2984 und >12t zgg Orangene Warntafeln (>1.000 Punkte) und zusätzlich Markierung für begrenzte Mengen erlaubt

22 22 ADR 2013: Begrenzte Menge für 1.4S 1.4S (Munition=Explosivstoffe) können als begrenzte Mengen befördert werden Konsequenz: Diskussion und Beschluss, dass zukünftig Zusammenladeverbote zwischen Explosivstoffen und anderen Gütern auch für die begrenzten Mengen aller Klassen gelten

23 23 ADR 2013: Tunnelbeschränkungen Ab : Durchfahrt durch E-Tunnel verboten

24 24 ADR 2013: Mindestgröße von UN und UN-Nr.

25 ADR / IMDG: harmonisierte Aerosoldosen (P207) u n u n 4G/Y400/S/01/D/ABCD/4711 Red: flammable aerosols Green: non-flammable aerosols 50G/Z/10 07/D/4711/0/ kgg (3.4) UN 1950 AEROSOLS UN 1950 AEROSOLS UN 1950 AEROSOLS >30 kgg - 55 kg net (P207) >30kgG kg G (P207) -3 m³ - Large Packagings (LP02)

26 26 ADR 2013: Marine Pollutant erlaubt Es darf der kombinierte Zusatz MARINE POLLUTANT / ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS verwendet werden

27 27 ADR 2013: Erstickende Kühlmittel Einheiten ohne Gefahrgut aber mit erstickenden Kühlmitteln werden reglementiert:

28 ADR 2013:Markierung der Stapellast bei LPs 28

29 ADR 2013: Klarstellung Feuerlöscher 29

30 Kurierdienste und Gefahrgut, Beispiel DHL

31 Kurierdienste und Gefahrgut, Beispiel UPS

32 Änderungen ADR2013 Quellen: TRANS-WP15-213e.pdf Mit einer Korrektur: und mit einer Ergänzung: und mit einer Korrektur der Ergänzung der Korrektur: Vorträge BMVBS auf der IAA-Nutzfahrzeuge 2012:

33 Fragen und Diskussion? Volker Krampe Beiersdorf AG, Hamburg

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind

Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehr - Führungskräfte im Landkreis 23.01./06.02.2009 ADR 2009 Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Neu: Schriftliche Weisungen für

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis 1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 - Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle

Mehr

Gefahrguttransporte Gesetzlicher Rahmen Transport of dangerous goods - Legal framework

Gefahrguttransporte Gesetzlicher Rahmen Transport of dangerous goods - Legal framework Gefahrguttransporte Gesetzlicher Rahmen Transport of dangerous goods - Legal framework Sabine Schultes: Gefahrgüter in allen Transportarten eine globale Regelung, viele Unterschiede Dangerous goods in

Mehr

Unterschiedliche Regelwerke

Unterschiedliche Regelwerke Unterschiedliche Regelwerke Referent: Dipl.-Ing. Gerd Kölb Sachverständigenbüro D-65549 Limburg/Lahn, Diezer Straße 41, Tel. (0049)6431/26356 E-Mail: gefahrgut-koelb@t-online.de 1 Gefahrgutvorschriften

Mehr

Diese Produkte sind dann zusätzlich als umweltgefährdend zu kennzeichnen. (genauer siehe Punkt ):

Diese Produkte sind dann zusätzlich als umweltgefährdend zu kennzeichnen. (genauer siehe Punkt ): Änderungen ADR 2009 Pünktlich alle zwei Jahre wird das Gefahrgutrecht novelliert. Auch heuer ist es wieder einmal so weit. Das ADR 2009 steht vor den Toren. International bereits ab 01.01.2009 in Kraft

Mehr

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Informationen vom Gefahrgutbeauftragten ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Zum 01.01.2009 treten wieder Änderungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Kraft. Nach der obligatorischen

Mehr

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch

Mehr

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Sie wollen gefährliche Chemikalien transportieren? Was ist vorerst zu tun? Konsultieren Sie bitte die Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Ihrer

Mehr

Große Änderungen bei kleinen Mengen

Große Änderungen bei kleinen Mengen Große Änderungen bei kleinen Mengen - Beförderung gefährlicher Güter - Sifa-Tagung 2013, Sonthofen Dipl.-Chem. Mirja Telgmann, Fachbereich Technische Ausschüsse 16.10.2013 Gefahrstoff Gefahrgut Innerbetriebliche

Mehr

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Arbeitskreis Gefahrgut Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Übersicht Rechtliche Veränderungen Einführung der GHS Symbole Kennzeichnung und Einsatzgrundsätze für Bereich

Mehr

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Mitarbeiterschulung Gefahrgut Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN

Mehr

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE) BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNG ADR 1.1.3.6 (1'000PUNKTE) AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP

Mehr

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I Befreiungen nach 1.1.3 ADR I 8.1 Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung

Mehr

Schweizer Gefahrguttag Luzern Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten

Schweizer Gefahrguttag Luzern Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten Schweizer Gefahrguttag Luzern 2013 Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil: 0172-8632537, Mail: jwerny@ibjw.de

Mehr

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Gefahrguttransport Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Dipl.-Chem. Mirja Telgmann BG RCI, Fachbereich Technische Ausschüsse Gefahrguttransport, Mirja Telgmann 11.05.2011

Mehr

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Stand: November 2008 Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum 1.1.2009 IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Autor: Jürgen Werny Datum: 08.11.2008 Alle Jahre wieder Änderungen beim Lufttransport

Mehr

Gefahrguttransport in kleinen Mengen

Gefahrguttransport in kleinen Mengen Gefahrguttransport in kleinen Mengen Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Bad Kissingen Gefahrguttransport, Dipl.-Chem. Mirja Telgmann 13.04.2012 UN-Modellvorschriften Straße Eisenbahn Binnenschiff Seeschiff

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln Ackerbautag 2016 Bezirksbauernkammer Bruck/L.-Schwechat rechtliche Grundlagen Gefahrgutbeförderungsgesetz 1998 - GGBG Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Mängelkatalog Gefahrgut (BMVIT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort. Allgemeine Hinweise zur Zuordnung

Mängelkatalog Gefahrgut (BMVIT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort. Allgemeine Hinweise zur Zuordnung Mängelkatalog Gefahrgut (BMVT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort Der Mängelkatalog ist als Hilfestellung für die Beurteilung der Mängel bestimmt, die im Zuge einer Kontrolle gemäß Richtlinie 95/50 EG festgestellt

Mehr

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET Stand: November 2016 DHL Paket Einleitung Definition: Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, von denen bei ihrer Beförderung Gefahren für Leben und

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen

Multilaterale Vereinbarungen Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens

Mehr

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für UMG. Merkblatt

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für UMG. Merkblatt Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG, welche Trockeneis oder Stickstoff (auch zur Kühlung von medizinischen oder biologischen Proben) versenden wollen. Dies betrifft

Mehr

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert! Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR

Mehr

Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH November 2016, Flughafen Wien

Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH November 2016, Flughafen Wien Österreichische Gefahrgutkonferenz 2016 Gefahrgut als Luftfracht Wie versende ich im Rahmen der Luftfrachtvorschriften? Welche Kontrollen müssen durchgeführt werden? Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH

Mehr

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut

Mehr

Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie?

Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Les transports de marchandises dangereuses sur les routes suisses Sont-ils vraiment dangereux? Peter Hari Bereichsleiter Gefahrgut/Sicherheit,

Mehr

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede?

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede? Gefahr im Kofferraum! Privatpersonen Bildquelle: Unbekannt Bildquelle: MWVLW Rheinland Pfalz, D Handwerker Begrenzte Mengen LQ Freigestellte Mengen EQ Bildquelle: Internet Notfallbeförderungen Bildquelle:

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

ABBREVIATIONS: closed cup,

ABBREVIATIONS: closed cup, page 1/7 ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (Entwurf) Accord europeén relatif au transport international des marchandis dangereuses

Mehr

ÜBER LIZENZEN NUTZBARE DATEN DER VERSION 10.1 DER DATENBANK GEFAHRGUT (KLASSE 7)

ÜBER LIZENZEN NUTZBARE DATEN DER VERSION 10.1 DER DATENBANK GEFAHRGUT (KLASSE 7) ÜBER LIZENZEN NUTZBARE DATEN DER VERSION 10.1 DER DATENBANK GEFAHRGUT (KLASSE 7) (Stand: November 2015) Inhalt Kapitel Thema Seite 1 Vorschriftenunabhängige Merkmale... 2 1.1 Identifikation... 2 2 Straßenverkehr

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc.

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc. MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc. AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 ALLGEMEINES EINLEITUNG Die Beförderung gefährlicher Güter wird durch die SDR und das ADR geregelt.

Mehr

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die

Mehr

Der Versender ist verpflichtet, alle gültigen GGVSEB/ADR-Verpackungsvorschriften einzuhalten.

Der Versender ist verpflichtet, alle gültigen GGVSEB/ADR-Verpackungsvorschriften einzuhalten. TNT Innight akzeptiert Gefahrgut in Österreich, Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nach den Vorschriften der gültigen GGVSEB/ADR 3.4 und 3.5 (begrenzte

Mehr

Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013

Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Änderungen mit 1. Jänner. Die allgemeinen Übergangsfristen gestatten bis zum 30. Juni 2013 die Anwendung des noch bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechts (ADR 2011).

Mehr

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher

Mehr

Erläuterungen zur neuen Tunnelregelung des ADR

Erläuterungen zur neuen Tunnelregelung des ADR Erläuterungen zur neuen Tunnelregelung des ADR Die vorliegenden Erläuterungen beziehen sich auf das Dokument Änderungen ADR 07 betr. Tunnels (Beilage 2). Im Folgenden werden zunächst die von der WP.15

Mehr

Transportvorschriften für Stoffe der UN-Nummer 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kategorie A)

Transportvorschriften für Stoffe der UN-Nummer 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kategorie A) Stand: Dezember 2014 Transportvorschriften für Stoffe der UN-Nummer 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kategorie A) In schwarzer Farbe: allgemeine Transportvorschriften In grüner

Mehr

MEDIENINFORMATION 30. September 2009

MEDIENINFORMATION 30. September 2009 MEDIENINFORMATION 30. September 2009 Schweizer Gefahrguttag vom 11. September 2009 im Verkehrhaus Luzern Gefahrguttag im Zeichen der internationalen Harmonisierung Die Wichtigkeit einer Tagung von nationalem

Mehr

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen (Stand: Januar 1999) Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen 1 Grundsatz Sendungen, die explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende oder radioaktive

Mehr

Ein Kapitel für sich..

Ein Kapitel für sich.. Titelfolie Ein Kapitel für sich.. BK-Container und Mischladefahrzeuge (MEMUs) Michael Pötzsch Fachgruppe III.2 Tel.: +49 (0) 30/8104-1323 Fax: +49 (0) 30/8104-1327 E-Mail: michael.poetzsch@bam.de Berlin

Mehr

Gefahrgutversand mit der Schweizerischen Post ganz einfach.

Gefahrgutversand mit der Schweizerischen Post ganz einfach. Gefahrgutversand mit der Schweizerischen Post ganz einfach. Wenn Sie diesen Text lesen können, müssen Sie die Folie im Post-Menü mit der Funktion «Folie einfügen» erneut einfügen. Sonst kann kein Bild

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Dr. Friedrich Kirchnawy Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 04.11.2014-05.11.2014

Mehr

Gefahrgutklasse 1.4 Papier 100 x 100 mm 961,0100,... Explosive Stoffe PE 100 x 100 mm 961,0100,... orange/schwarz Einzel PVC 100 x 100 mm 961,0101,

Gefahrgutklasse 1.4 Papier 100 x 100 mm 961,0100,... Explosive Stoffe PE 100 x 100 mm 961,0100,... orange/schwarz Einzel PVC 100 x 100 mm 961,0101, Gefahrzettel Beschreibung Qualität Grösse Art-Nr. Gefahrgutklasse 1.4 Papier 100 x 100 mm 961,0100,... Gefahrgutklasse 1.4 S1 Papier 100 x 100 mm 961.0100.44 Gefahrgutklasse 1.5 Papier 100 x 100 mm 961,0100,...

Mehr

ADR Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Überblick

ADR Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Überblick ADR 2013 Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Überblick ADR 2013 Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff Der Gefahrgutbeauftragte Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff 1. Stickstoff, tiefkalt, flüssig ist Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und

Mehr

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen Inhalt 1. Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR (Freigrenzen) Auszug für Klasse 2 2. Grundsätze, die bei jeder Beförderung, unabhängig von der Menge beachtet werden müssen 3.

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

Transport gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe

Transport gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe Transport gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe Thomas Schneider Gemeinsames Gefahrgutbüro der IHKs Bodensee- Oberschwaben, Reutlingen und Schwarzwald-Baar-Heuberg Grundlagen Abkürzung ADR GBefG GGVSEB

Mehr

Gefahrgut- Umweltschutz C. Giefer GmbH. Freistellungen ADR

Gefahrgut- Umweltschutz C. Giefer GmbH. Freistellungen ADR ADR 1 1.1.3 ADR Kennzeichnungspflicht Keine Kennzeichnungspflicht 40 3175 Zunahme Begrenzte Mengen LQ Auflagen Abnahme Freigestellte Mengen für: Privatpersonen, Maschinen odere Geräte, Handwerker, Einsatzkräfte,

Mehr

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1 Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster TÜV Media ADR 2013 Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet

Mehr

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben.

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben. Teil 3 Gefahrgutrechtliche/gefahrstoffrechtliche Vorgaben Verpacken nach Ausnahme 20 Das Verpacken der Abfälle wird in den Abschnitten 2.5 bis 2.14 in Verbindung mit der Spalte 8 der Tabelle in 2.4 beschrieben.

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),

Mehr

Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06)

Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06) Checkliste Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06) 1. Datum: 2. Verpacker: 3. Spedition: 4. Sonstige Hinweise: Hinweise: Alle Prüfpunkte sind zu prüfen. N/Z bedeutet

Mehr

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003)

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003) Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003) 1 Allgemeines Diese Regelungen gelten für den nationalen Paketversand. Sie sind nicht anwendbar für

Mehr

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien Herausforderung für die Zukunft Lithiumbatterien Transport/Beförderung Für den Transport von Lithium-Batterien sind die Vorgaben und Anforderungen

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Seite: 1/6 * ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von

Mehr

Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR. Was kommt auf Sie zu?

Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR. Was kommt auf Sie zu? Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR Was kommt auf Sie zu? 1 Inhalt Die farbig hervorgehobenen Textpassagen bedeuten Folgendes: Blauer Text = Änderungen / früherer

Mehr

Vorschriften des ADR / SDR für den Chauffeur / Fahrzeugführer von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze d.h. unter 1000 Punkte - VERSANDSTÜCKE

Vorschriften des ADR / SDR für den Chauffeur / Fahrzeugführer von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze d.h. unter 1000 Punkte - VERSANDSTÜCKE Vorschriften des ADR / SDR für den Chauffeur / Fahrzeugführer von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze d.h. unter 1000 Punkte - VERSANDSTÜCKE Wie sehe ich ob es sich um Gefahrgut gemäss ADR/SDR bzw. RID/RSD

Mehr

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Dr. Klaus Kersting Was sind gefährliche Güter? Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer

Mehr

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Mehr

ABC-Einsatz. Fest: Unfall mit Stückgut. Flüssig: Phenolharz. Inkorporation. Kontamination. Gefährliche Einwirkung von außen

ABC-Einsatz. Fest: Unfall mit Stückgut. Flüssig: Phenolharz. Inkorporation. Kontamination. Gefährliche Einwirkung von außen ABC-Einsätze Fest: Unfall mit Stückgut Kommandanten-Fortbildung 7. März 2009 Flüssig: Phenolharz Inkorporation Kontamination Gefährliche Einwirkung von außen 1 Mögliche Gefahren Erfrierungen Verbrennung

Mehr

VCI-Leitlinie zur Einstufung wasserverunreinigender Stoffe, Lösungen und Gemische in den Gefahrguttransportvorschriften

VCI-Leitlinie zur Einstufung wasserverunreinigender Stoffe, Lösungen und Gemische in den Gefahrguttransportvorschriften VCI-Leitlinie zur Einstufung wasserverunreinigender Stoffe, Lösungen und Gemische in den Gefahrguttransportvorschriften Stand: Januar 2007 Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung

Mehr

GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen

GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)

Mehr

- - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2 off 3 3.0 4 2.0 5 off 6 1 8 20.0 9 60 C 7 4.0 10 80 C 1 38 C 12 8 k 13 on 14 30.0 15 10 16 - - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2

Mehr

Richtlinie für Gefahrguttransporte

Richtlinie für Gefahrguttransporte Richtlinie für Gefahrguttransporte Gültig ab 01.11.2013 Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Geltungsbereich und Bedingungen 3. Gefahrgutausschlüsse 4. Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -

Mehr

Rückversand von benutzten Küvettentests durch den Kunden (Version 2013)

Rückversand von benutzten Küvettentests durch den Kunden (Version 2013) Anleitung für den Rückversand von benutzten Reagenzien Rückversand von benutzten Küvettentests durch den Kunden (Version 2013) 1. Gruppierung und maximale Anzahl an Reagenzienpackungen pro Karton! Achtung:

Mehr

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: /

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: / Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: 036 424 / 886 16 webmaster@att-gefahrgut.de Telefax: 036 424 / 886 86 bisher: Safety and Security Vorschriften zur Sicherheit

Mehr

1. Anwendungsbereich. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt. 3. Checkliste

1. Anwendungsbereich. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt. 3. Checkliste Firma BETRIEBSANWEISUNG ADR-10 Werkstatt- und Servicefahrzeuge Gemäß Freistellungsregel nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR 01/2013 Nächste Prüfung: 30.06.2015 Firma:.. 1. Anwendungsbereich Diese Anweisung

Mehr

Globally Harmonized System (GHS)

Globally Harmonized System (GHS) Globally Harmonized System (GHS) Internationale Harmonisierung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsbereiche (Umweltschutz) Folie 1 LogiMAT 2004 Expertenkomitee über die Beförderung

Mehr

AOT Herbstsymposium Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun?

AOT Herbstsymposium Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun? 1 WIFI Wien, 11. November 2015 Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun? (ADR, GGBG) Othmar Krammer, bmvit - Gefahrgut & Containersicherheit 2 Übersicht: Was ist zu tun? -Einstufung -Umschließung

Mehr

Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis:

Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis: Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis: 30.06.2017-1. Datum 2. Ersteller / Name 3. Vorgang 4. Sonstige Hinweise Hinweis: Alle Prüfpunkte sind zu prüfen.

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Stellungnahme des Schweizerischen Strassenverkehrsverbands FRS

Stellungnahme des Schweizerischen Strassenverkehrsverbands FRS Herrn Dr. Rudolf Dieterle Direktor Bundesamt für Strassen (ASTRA) 3003 Bern Bern, den 31. Januar 2005 Revision der - Anhänge 1 und 2 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Mehr

H2 1862 mm. H1 1861 mm

H2 1862 mm. H1 1861 mm 1747 mm 4157 mm H2 1862 mm H1 1861 mm L1 4418 mm L2 4818 mm H2 2280-2389 mm H1 1922-2020 mm L1 4972 mm L2 5339 mm H3 2670-2789 mm H2 2477-2550 mm L2 5531 mm L3 5981 mm L4 6704 mm H1 2176-2219 mm L1 5205

Mehr

Neue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

Neue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter GHS Globally Harmonised System * Weltweite Harmonisierung der enkommunikation von chemischen Produkten Neue Piktogramme und Signalwörter Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

Mehr

Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung

Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung LEHRGÄNGE UND SEMINARE Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung www.schiffner-gefahrgut.de Nützliches Zubehör für den sicheren und vorschriftenkonformen Transport Ihrer

Mehr

Neuerungen ADR/RID Neuerungen ADR/RID 2013

Neuerungen ADR/RID Neuerungen ADR/RID 2013 Neuerungen ADR/RID 2013 Grundlagen 17. überarbeitete Fassung der UN-Modellvorschriften angenommene Texte des RID-Fachausschusses notifizierte Änderungstexte aus der WP 15 überarbeitete Ausgabe des GHS

Mehr

runderneuerte LKW - Reifen

runderneuerte LKW - Reifen Schneeflockensymbol für runderneuerte LKW - Reifen Vorschlag zur Ergänzung 7 der ECE R 109 Michael Schwämmlein Technischer Berater des BIPAVER und Vertreter des BIPAVER in der GRRF Wie entstand die Thematik?

Mehr

Trenngruppe Null Warum Reeder nach dertrenngruppe fragen und in der Praxis eine Trenngruppe Null wяnschenswert wкre. Mehr auf Seite 6 Spielregeln der Airlines Die Vorschriften nach IATA-DG sind nur die

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT

SICHERHEITSDATENBLATT Seite: 1/5 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsnamen der Produkte Artikelnummer 331200/331300/331309/331305-230 Angaben zum Verwendungszweck Autopflege Angaben zum Hersteller/Lieferanten

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP-VO

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP-VO .1. Umweltgefahren und Kategorien CLP-Verordnung Gefahrenhinweis (H-) Piktogramm Signalwort Stoffe mit akut gewässergefährdender Wirkung H400 Sehr giftig für Wasserorganismen (Kategorie ACHTUNG Label bei

Mehr

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Gefahrgut: Infektiöse Stoffe/Probenversand

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Gefahrgut: Infektiöse Stoffe/Probenversand GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz Informationen für Uni/UMG Merkblatt Gefahrgut: Infektiöse Stoffe/Probenversand Geltungsbereich: Dieses Merkblatt gilt für alle Einrichtungen

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2013 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung/Schulung von Fahrzeugführern gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung/Schulung von Fahrzeugführern gemäß Kapitel 8.2 ADR Letzte Aktualisierung: 2009-12-23 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg Tel. (08 21) 31 62-222 o.0731/173-255 Fax (08 21) 31 62-178 o.0731/173-174 Info@schwaben.ihk.de

Mehr

GEFAHRGUT. WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten?

GEFAHRGUT. WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? GEFAHRGUT WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? In Deutschland werden täglich ca. 1,1 Mio Tonnen Gefahrgut transportiert 1. Definition

Mehr

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017 An: Bundessparten Landessparten Transport und Verkehr Verkehrspolitische Abteilungen Länder CC: Abteilung für Rechtspolitik Abteilung für Bildungspolitik Bundessparte Transport und Verkehr Wiedner Hauptstraße

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite: 1/8 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Artikelnummer: A0784 CAS-Nummer: 110-83-8 EG-Nummer: 203-807-8 1.2 Relevante identifizierte

Mehr

11. Schweizer Sonderabfalltag 2. Juni 2014. Gefahrgutrechtliche Pflichten der Abfallentsorgung. Ernst Winkler

11. Schweizer Sonderabfalltag 2. Juni 2014. Gefahrgutrechtliche Pflichten der Abfallentsorgung. Ernst Winkler 11. Schweizer Sonderabfalltag 2. Juni 2014 Gefahrgutrechtliche Pflichten der Abfallentsorgung Ernst Winkler Abfälle können auch GEFÄHRLICHE Abfälle sein. wie Farben, Säuren, Lösungsmittel,Spraydosen, Spritzmittel,

Mehr