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1 MEDIENINFORMATION 30. September 2009 Schweizer Gefahrguttag vom 11. September 2009 im Verkehrhaus Luzern Gefahrguttag im Zeichen der internationalen Harmonisierung Die Wichtigkeit einer Tagung von nationalem Format zeigt sich auch in den momentan wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Gegen 200 Personen informierten sich im neu gestalteten Verkehrhaus in Luzern über aktuelle und zukünftige Gefahrgutthemen. Die Veranstaltung wurde wie gewohnt vom Verband der Schweizerischen Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte (VAG) organisiert und durchgeführt. Ernst Winkler, Präsident des VAG, eröffnete die Tagung um Uhr und begrüsste die zahlreichen Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz und dem angrenzenden Ausland. Besonders erfreut zeigte er sich über die grosszügige Raumgestaltung, die genügend Platz für alle Anwesenden bietet. In seiner kurzen Einleitung konnte er bereits die aktuellste Neuigkeit, die Entscheidung des Bundesrats bezüglich der neuen Tunnelregelungen, verkünden. Das erste Referat wurde von Jürgen Migenda, GfG Gesellschaft für Gefahrgut, Baden, zum Thema Schriftlichen Weisungen gehalten. Er verdeutlichte Schwachstellen des neuen Dokuments und wies darauf hin, dass die Schriftlichen Weisungen nicht mit zusätzlichen Ergänzungen wie beispielsweise Notfallnummern oder Logos versehen werden dürfen. Jürgen Migenda zeigte auch auf, wo Änderungen aufgrund nicht sinnvoller Aussagen nötig wären. Mit Gefahrgutverstössen und deren Konsequenzen beschäftigt sich Regula Hinderling, Wenger Plattner, Basel. In ihrer täglichen Arbeit behandelt sie beanstandete Verstösse aus dem Gefahrgutrecht. Sie machte darauf aufmerksam, dass Gefahrgutbeauftragte und -fahrer auch Rechte und nicht nur Pflichten haben und empfahl, allfällige Bussen nicht sofort zu bezahlen, sondern zuerst abzuklären, ob die Busse auch gerechtfertigt sei. Sie erwähnte, dass bereits ein Verstoss gegen eine Vorschrift reicht, um eine Busse auszusprechen. Der Eintritt einer Gefahrensituation ist dabei nicht massgebend. Gefahrgutbeauftragten empfiehlt sie deshalb eine gute Dokumentation von Unterweisungen und Überprüfungen, denn der Gefahrgutbeauftragte wird bei Verstössen oder Unfällen immer als Erster in die Verantwortung genommen. Nach der ersten Pause referierte Friedrich F. Weidmann, F. Hoffmann-La Roche AG, Basel, über umweltgefährliche Stoffe im multimodalen Transport. Trotz Harmonisierungsbestrebungen zwischen den Verkehrsträgern existieren immer noch Unterschiede. Mit der Markierung Toter Fisch / Toter Baum müssen Gefahrgutumschliessungen mit UN3077 bzw. UN3082 seit dem 30. Juni laut ADR/RID bezettelt sein, Produkte der anderen Gefahrgutklassen die umweltgefährdende Eigenschaften haben, erst ab 31. Dezember Laut IMDG müssen alle diese Güter ausnahmslos als Marine Pollutant ab Ende dieses Jahres gekennzeichnet werden. Im Flugverkehr dagegen müssen Produkte mit UN3077 und UN3082 bereits seit Anfang 2009 mit dieser Markierung gekennzeichnet werden. Für andere umweltgefährliche Stoffe der Klassen 1-9 gibt es in Zukunft keine solche Markierung. Zur Erleichterung

2 der Transporte von Stoffen mit umweltgefährdenden Eigenschaften wurden von der Schweiz zwei multilaterale Vereinbarungen (M205, M206) unterzeichnet. Den nächsten Vortrag eröffnete Norbert Müller, Schenker AG, D-Essen, mit einem Foto eines gravierenden Gefahrgutunfalls mit freigestellten Gütern im Tauerntunnel aus dem Jahr Es geht um die neuen ADR Tunnelregelungen. Er erklärte, dass eben solche freigestellten Gefahrgüter von der zukünftigen Regelung ausgenommen seien, d.h. vollkommen frei durch Tunnels befördert werden dürfen. Daneben erklärte Norbert Müller, dass die Tunnelbeschränkungscodes für Tanks und Versandstücke unterschiedliche Bedeutung haben. Er nannte die immense Zahl von 8444 registrierten Tunnels in Europa. Die bislang klassierten Tunnels aus der Schweiz, Deutschland und Österreich nehmen da einen kleinen Prozentsatz ein. Gerade die, nun definitiven, Tunnelklassierungen in der Schweiz haben aber für den europäischen Strassentransport einschneidende Wirkung: Gefahrgut darf z.b. nicht mehr durch den Gotthardtunnel geführt werden. Diese Regelung wird zu einem Mehrverkehr für die anderen Alpenländern führen, mit entsprechenden Konsequenzen (höhere Speditionskosten, massiv höheren Treibstoffverbrauch etc.). Auch Dörfer, die nur durch Tunnels erreichbar sind, dürften somit nur noch erschwert mehr mit Brenn- und Treibstoffen versorgt werden können. Auch dem GHS (Globally Harmonised System), welches die weltweite Harmonisierung der Chemikalieneinstufung und -kennzeichnung zum Ziel hat, war erneut ein Vortrag am Gefahrguttag gewidmet. Andreas Häner, BMG Engineering AG, Schlieren, nahm sich diesem Thema an. Das GHS wird in der EG durch die CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) umgesetzt. Die CLP- Verordnung enthält 27 Gefahrenklassen und 79 Gefahrenkategorien (z.b. akute Toxizität, Kategorie 2) und es werden neue Gefahrenpiktogramme eingeführt. Zudem wurden die Elemente des EG- Systems, welche GHS noch nicht enthält, beibehalten. Beispielsweise die Klassierung von Ozonschicht schädigenden Stoffen. Das Sicherheitsdatenblatt wird unter GHS leicht geändert, behält aber im Wesentlichen seine Form. In der Schweiz darf das GHS-System seit dem 1. Februar 2009 im gewerblichen Bereich angewendet werden. Ob und wann GHS vollumfänglich in Schweizer Recht übernommen wird ist noch nicht klar. Zukünftig müssen auch Chauffeure regelmässig die (Weiterbildungs-)Schulbank drücken. Dies wird in der CZV (Chauffeurzulassungsverordnung) vorgeschrieben. Ziele dabei sind die Aufwertung des Chauffeurberufs und die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Referent Markus Feer, Strassenverkehrsamt Zug, war massgeblich daran beteiligt, die EU-Verordnung in Schweizer Recht zu implementieren. Betroffen von der neuen Verordnung sind Chauffeure der Kategorien C/C1 und D/D1. Sie müssen mind. 5 (ganztägige) Weiterbildungstage innerhalb von 5 Jahren besuchen. Die Schulung wird nur angerechnet, wenn diese bei einer von der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert wird. Zu erwähnen ist, dass ADR Fahrerschulungen im Gegensatz zum benachbarten Ausland, an die Weiterbildung angerechnet werden! Roland Gildemeister, Wasserschutzpolizei Hamburg, führte thematisch zum Gefahrgut zurück. Das 34. Amendment des IMDG-Codes, der per 1. Januar 2010 in Kraft treten wird, und dessen Auswirkungen waren seine Themen. Die wichtigste Änderung ist die Übernahme der aus dem ADR bekannten Markierung Toter Fisch/toter Baum, mit der umweltgefährdende Stoffe auch bei Seebeförderung versehen werden müssen. Die bisherige Markierung Marine Pollutant darf dann nicht mehr eingesetzt werden. Die Unterweisung der an der Seebeförderung verantwortlichen Personen (die beginnt bereits an Land) wird neu zwingend vorgeschrieben.

3 Der letzte Teil des gelungenen Tages wurde von David M. Gilabert, Bundesamt für Strassen, Bern, bestritten. Sein Referat war dem Ausblick auf die Änderungen der Vorschriften per 2011 gewidmet. Und davon gibt es einige: Unterweisung zur Beförderung und zur Sicherung von Gefahrgut, neue Sondervorschriften, Tunnelcodes und Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr bei inhalationstoxischen Stoffen, Tankanweisungen, in begrenzten Mengen verpackte Güter und Verwendung von Verpackungen für explosive Stoff und Peroxide, um nur einige zu nennen. Auch in diesem Jahr waren wieder diverse Aussteller anzutreffen. Sie rundeten mit ihren bewährten Fachausstellungen und dem vielfältigen Angebot an Fachliteratur und Hilfsmaterialien das Veranstaltungsprogramm ab. Ganz herzlich bedanken wir uns bei den Verlagen J. Fischer GmbH & Co. KG und Ecomed Sicherheit (vertreten durch Swiss TS) sowie den Firmen Gefahrgut-Shop GmbH, Camion Transport AG, PES-Ingenieurgesellschaft mbh, Safety Training Plus GmbH und GBK Gefahrgut Büro GmbH für ihre interessanten Firmenpräsentationen. Die qualitativ hochstehenden Referate fanden grossen Anklang bei den Teilnehmern. Die gestellten Fragen nach jedem Vortrag waren vielfältig. Die Anwesenden nutzten die Pausen zur Kontaktpflege und zum Erfahrungsaustausch. Der nächste Schweizer Gefahrguttag findet am 17. September 2010 wiederum im Luzerner Verkehrshaus statt. Für weitere Informationen: Verband der Schweizerischen Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte Bresteneggstrasse 5 CH Buchs Tel.: Fax: vag@ecoserve.ch oder neu: Web: info@vag.schweiz.ch

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