uswirkungen der Föderalismusreform uf die Wohnungswirtschaft
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- Valentin Langenberg
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1 dw/vdwg-verbandstag Halle/Saale uswirkungen der Föderalismusreform uf die Wohnungswirtschaft utz Freitag räsident des GdW undesverband deutscher Wohnungsnd Immobilienunternehmen
2 2 undesstaatliche Ordnung Bundesstaatsprinzip im Grundgesetz Bundesrat: Mitwirkung der Länder bei der Bundesgesetzgebung Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern Gesetzgebungskompetenzen Verwaltungskompetenz
3 ustimmungsbedürftige Bundesgesetze ach Wahlperioden des Deutschen Bundestages kündete Bundesgesetze zustimmungsbedürftig nicht zustimmungsbedürftig ,8 % ,8 % ,7 % ,4 % ,4 % ,7 % ,6 % ,1 % ,0 % ,2 % ,6 % ,2 % ,8 % ,6 % ,2 % ,2 % ,3 % ,6 % ,6 % ,3 % ,4 % ,9 % ,2 % 65 47,8 % ,0 % ,8 % ,4 % ,8 % ,2 % ,4 % Wahlperiode uellen: Gebhard Ziller: Der Bundesrat; Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis
4 öderalismusreform Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Am hat der Deutsche Bundestag die Einsetzung einer Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" beschlossen (BT-Drs.15/1685). Der Bundesrat hat am zugestimmt. Die konstituierende Sitzung der Kommission fand am im Bundesrat statt. Neben den 32 Mitgliedern der Kommission wurden weitere 10 Sachverständige benannt. Vorsitzende der Kommission: Dr. Edmund Stoiber und Franz Müntefering. GdW hat ein kurzes Thesenpapier am an die Kommissionsmitglieder versendet. 4
5 5 öderalismuskommission Die Vorsitzenden der Föderalismuskommission erklärten am die Arbeit der Kommission für gescheitert. Wesentlicher Streitpunkt war vor allem die zukünftige Verteilung der Kompetenzen im Bildungsbereich. Inoffizieller Kompromiss im Bereich Wohnungswesen lautete: Sozialer Wohnungsbau und einige weitere Aufgaben gehen in die Kompetenz der Länder, aber: Diskussion um Ausgleichszahlungen des Bundes an die Länder Städtebauförderung, Soziale Stadt und Stadtumbau bleiben in der Bundeskompetenz
6 6 iskontinuität Am wurde auf dem Job-Gipfel die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Föderalismusreform beschlossen. Die Ministerpräsidenten haben am eine Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Bund zur Föderalismusreform beschlossen. Durch die Neuwahl des Deutschen Bundestages waren die Bestrebungen zur Neuauflage einer Föderalismuskommission vorerst beendet. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom legt die Eckdaten für ein Gesetzgebungsverfahren zur Föderalismusreform fest.
7 7 ohnungsmärkte im Wandel Demografischer und gesellschaftlicher Wandel Zunehmende Differenzierung und Regionalisierung von Teilmärkten Zunehmende Heterogenisierung der Wohnbedarfe Zielgruppenorientierung des Wohnangebots und des Marketings Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Wohnraumförderung auf die Länder entspricht dem Wandel der Wohnungsmärkte. Programme zur Stadtentwicklung und Programm Soziale Stadt sind weiterhin gem. Art. 104a GG als Finanzhilfen des Bundes möglich.
8 evölkerungsentwicklung 1991 bis 2020 ach BBR-Raumordnungsprognose Quelle: Animation basierend auf CD-Rom zur Veröffentlichung des Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Raumordnungs- 8 Regionale Dynamik des demographischen Wandels Bevölkerungsentwicklung auf Gemeindeebene Zunahme Stagnation Abnahme
9 evölkerungsentwicklung bis 2020 ach BBR-Raumordnungsprognose Quelle: Abbildung aus Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Raumordnungsprognose 2020/2050. Berichte Band 23, 9
10 ynamik der privaten Haushalte bis 2020 ach BBR-Raumordnungsprognose Quelle: Abbildung aus Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Raumordnungsprognose 2020/2050. Berichte Band 23, 10
11 ohnflächennachfrage nach Gebäudetypen ach BBR-Raumordnungsprognose Quelle: Abbildung aus Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Raumordnungsprognose 2020/2050. Berichte Band 23, 11 Entwicklung der Wohnflächennachfrage 2005 bis 2020 in %
12 esetz zur Änderung des Grundgesetzes / öderalismusreform-begleitgesetzes Bundestag und Bundesrat haben am den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes sowie den Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes erstmalig im Plenum beraten. Art. 74 GG Nr. 18 (Konkurrierende Gesetzgebung) Bislang: 18. den Grundstücksverkehr, das Bodenrecht (ohne das Recht der Erschließungsbeiträge) und das landwirtschaftliche Pachtwesen, das Wohnungswesen, das Siedlungs- und Heimstättenwesen; Neue Regelung: 18. den städtebaulichen Grundstücksverkehr, das Bodenrecht (ohne das Recht der Erschließungsbeiträge) und das Wohngeldrecht, das Altschuldenhilferecht, das Wohnungsbauprämienrecht, das Bergarbeiterwohnungsbaurecht und das Bergmannssiedlungsrecht Das bedeutet: Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung auf die Länder. 12
13 esetz zur Änderung des Grundgesetzes / öderalismusreform-begleitgesetzes 13 Für die Bundesländer sind 2007 bis Ende 2013 jährlich Finanzhilfen für die Wohnraumförderung in Höhe von insgesamt 518,2 Mio. EUR vorgesehen. Die Beträge sind für die Finanzierung von Maßnahmen zur Wohnraumförderung einzusetzen. Bund und Länder prüfen gemeinsam bis Ende 2013, in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum 2014 bis 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Für die ab 2014 weiterhin erforderlichen Beträge entfällt die gruppenspezifische Zweckbindung. Die neu festzulegenden Beträge unterliegen ab 2014 bis 2019 nur noch einer investiven Zweckbindung.
14 esetz zur Änderung des Grundgesetzes / öderalismusreform-begleitgesetzes 14 Bundesland Prozentualer Anteil Finanzhilfe in Mio. EUR* kaufm. Rundung auf EUR Baden-Württemberg 8, ,218 Bayern 11, ,317 Berlin 6, ,584 Brandenburg 5, ,277 Bremen 0, ,138 Hamburg 1, ,516 Hessen 5, ,311 Mecklenburg-Vorpommern 4, ,321 Niedersachsen 7, ,86 Nordrhein-Westfalen 18, ,072 Rheinland-Pfalz 3, ,709 Saarland 1, ,547 Sachsen 11, ,638 Sachsen-Anhalt 4, ,967 Schleswig-Holstein 2, ,62 Thüringen 5, ,106
15 aushaltsansatz zur Städtebauförderung 006/2007 tadtentwicklung = strategischer Ansatz Soll Soll jeweils in Mio. EUR tädtebauförderung West 84,1 89,8 oziale Stadt 68,1 82,5 tadtumbau West 29,1 39,5 tadtumbau Ost 150,1 131,4 tädtebauförderung Ost 88,4 96,5 tädtebaulicher Denkmalschutz Ost 80,8 89,4 ntlastung von Wohnungsunternehmen 130,4 223,7 ach der Verordnung zum Altschuldenhilfeesetz (AHGV) eue Bezeichnung des Bundesministeriums: undesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 15
16 esetz zur Änderung des Grundgesetzes / öderalismusreform-begleitgesetzes 16 Anhörungsmarathon zum Gesetzgebungsverfahren: : Themenbereich Finanzen, Haushalt und Wirtschaft Verlagerung der sozialen Wohnraumförderung findet nur am Rande Erwähnung. Bundesrechnungshof bestätigt die Summe von 518,2 Mio. EUR. Sachverständige betrachten die Festlegungen zum Bereich Finanzen nur als Auftakt einer umfassenden Finanzreform zwischen Bund und Ländern. Änderungen des Grundgesetzes am in Kraft getreten. Veröffentlichung des Föderalismusbegleitgesetzes am im BGBL.
17 G Öffentliche Förderung Konferenz der Verbandsdirektoren hat am eine Arbeitsgruppe Öffentliche Förderung unter der Federführung von Herrn Burghard Schneider eingesetzt. Themen: Bisherige Praxis der Mittelverwendung Überlegungen der Landesregierungen für die künftige Mittelverwendung, gesetzliche Regelungen usw. Verbandspolitische Überlegungen für die künftige Mittelverwendung, gesetzliche Regelungen usw. 17
18 18 erlagerung des Heimrechtes Art. 74 [Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung] soll wie folgt geändert werden: die öffentliche Fürsorge (ohne das Heimrecht) Damit wird das Heimrecht aus der konkurrierenden Gesetzgebung genommen und der Gesetzgebung der Bundesländer übertragen.
19 Sozialer Mietwohnungsbestand 2002 und Entwicklung bis 2010 nach Bundesländern Nordrhein-Westfalen Berlin Bayern Sachsen Hamburg Hessen Baden-Württemberg Niedersachsen Sachsen-Anhalt Im Jahr 2010 verbleibende Bestände aus der Bindung ausscheidende Beständ aus der Bindung ausscheidende Bestände Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Brandenburg Bremen Thüringen ecklenburg-vorpommern Saarland Sozialwohnungsbestand 2002 : Abgänge ( ): Abgänge ( ): Sozialwohnungsbestand 2010 ( ): WE Quelle: BMVBW 2004, Schätzung auf Grundlage einer Umfrage bei den zuständigen Landesbehörden: 19
20 Fertiggestellte Wohnungen in Deutschland alle Baumaßnahmen in Ost und West Wohnungen Alte Länder Neue Länder
21 erzeitige Bautätigkeit und prognostizierte achfrage nach BBR-Raumordnungsprognose 020/2050; neu gebaute Wohnungen in Wohngebäuden Quelle: Abbildung aus Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Raumordnungsprognose 2020/2050. Berichte Band 23, 21 Bedeutende Angebotslücke bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern im früheren Bundesgebiet derzeit rund WE pro Jahr
22 nderung des Grundgesetzes: runderwerbsteuer 22 Künftig Zuständigkeit der Länder für Grunderwerbsteuer-Sätze Möglichkeit regionaler Einflussnahmen wegen Fusionen Exkurs: Initiative zur Verlängerung der Befreiung in Ostdeutschland
23 23 ompetenzverlagerung ist sachgerecht GdW-Medien-Info vom : Kompetenzverlagerung für Wohnraumversorgung ist sachgerecht und entspricht der Entwicklung zu immer stärker regional differenzierten Wohnungsmärkten. Förderungsmittel dürfen nicht zur Sanierung der Länderhaushalte missbraucht werden Eine dauerhaft angemessene Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten sowie eine sozial ausgeglichene Bewohnerstruktur in den Quartieren muss auch künftig wohnungspolitische Leitlinie bleiben.
24 24 öderalismusreform II Ministerpräsidentenkonferenz am Verständigung auf eine Themensammlung einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Fragen des Haushaltswesens: Vorbeugung gegen und die Bewältigung bestehender Haushaltskrisen, Aufgabenkritik und Standardsetzung, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der aufgabenadäquaten Finanzausstattung und Eigenverantwortlichkeit der Gebietskörperschaften, verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern.
25 25 öderalismusreform II Haushaltsdebatte am im Deutschen Bundestag Bundeskanzlerin Dr. Merkel: Notwendigkeit einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern mit einer Föderalismusreform II.
26 26 er bundesstaatliche Finanzausgleich 2005 Berlin Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen Brandenburg Bremen Saarland Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Niedersachsen ordrhein-westfalen -27 ayern den-württemberg amburg essen Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in EUR pro Einwohner
27 ommunale Wohnungsgesellschaften sind nverzichtbar für vitale Städte 27 Eine prinzipielle und strategische Diskussion in Deutschland ist notwendig: Wie kann in Zeiten zunehmender sozialer Ungleichheit und Erosion die Qualität des Wohnens für breite Schichten der Bevölkerung, der soziale Zusammenhalt von Quartieren und die zukunftsfähige Entwicklung der Städte für ihre Bürger gesichert werden? Kommunale Wohnungsgesellschaften sind strategische Beteiligung der Städte für die eigene Zukunft.
28 ommunaler Wohnraumversorgungsauftrag nd Daseinsvorsorge 28 Kommunaler Wohnraumversorgungsauftrag und Daseinsvorsorge müssen neben der Stadtentwicklung auch in Zukunft erfüllt bzw. gewährleistet werden. In sozialer und ethnischer Hinsicht gemischte Wohnquartiere mit hoher Integrationskraft und großer Identifikation der Bewohner sind heute nicht nur als Standortvorteil vieler Kommunen im Wettbewerb um Gewerbeansiedlungen zu werten. Sie sorgen gerade auch für soziale und politische Stabilität. Das Fehlen des häufig für selbstverständlich gehaltenen sozialen Friedens in den Wohnquartieren wird häufig erst dann bemerkt, wenn es wie in Frankreich im Herbst letzten Jahres zu massiven Konflikten und Ausschreitungen kommt.
29 influssnahme durch Europäische Union Gesetze und Verordnungen ,5 % Richtlinien/ Gesetze Verordnungen ,5 % 0 Europäische 1 Union Deutscher 2 Bundestag 29
30 influssnahme auf das Thema Wohnen Bund Land Wohnen Kommune EU 30
31 dw in Zeiten des Wandels verlässlicher artner 31 GdW ist gerade in den Zeiten des Wandels ein verlässlicher Partner für die Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsunternehmen Interessenvertretung und Kommunikation zu Gunsten der Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie Informations- und Erfahrungsaustausch zur Verbesserung der Grundlagen für das unternehmerische Handeln erfahren vor dem Hintergrund steigender Ungewissheit, Komplexität und Intransparenz der Entscheidungsgrundlagen und Aktionsparameter zunehmend einen Bedeutungsgewinn. Effiziente Dienstleistungen
32 32 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
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Mehra) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49
Runden von Zahlen 1. Runde auf Zehner. a) 44 91 32 23 22 354 1 212 413 551 b) 49 57 68 77 125 559 3 666 215 8 418 c) 64 55 97 391 599 455 2 316 8 112 9 999 d) 59 58 98 207 505 624 808 2 114 442 2. Runde
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