Fortbildungsprüfungen am Beispiel Bankfachwirte und Industriemeister. Sinkende Erfolgsquoten bei der Bankfachwirt / Bankfachwirtin-Prüfung
|
|
- Otto Weiß
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fortbildungsprüfungen am Beispiel Bankfachwirte und Industriemeister Workshop am im BiBB, Bonn Sinkende Erfolgsquoten bei der Bankfachwirt / Bankfachwirtin-Prüfung Rainer Brötz Arbeitsbereichsleiter Kaufmännische Dienstleistungsberufe, Berufe der Medienwirtschaft, A. WE. B beim BiBB, Bonn
2 Prüfungserfolg Bankfachwirte Prüfungsteinehmer bestandene Prüfungen Wiederholer best. Prüfungen Wiederholer
3 Prüfungserfolg Bankfachwirte (in %) korrigierte EQ Erfolgsquote EQ Wiederholer WQ
4 Bankfachwirte im Vergleich zu anderen Fachwirteprüfungen Hohe Durchfallquoten z.b. Bilanzbuchhalter / Bilanzbuchhalterin Konstante Bestehensquoten z.b. Versicherungsfachwirt / Versicherungsfachwirtin Wechselnde Bestehensquoten z.b. Industriefachwirt / Industriefachwirtin Hohe Bestehensquote z.b. Wirtschaftsassistent / Wirtschaftsassistentin Fazit: Im Vergleich ist bei keiner anderen Fachwirteregelung die Erfolgsquote so kontinuierlich und absolut gesunken, wie bei den Bankfachwirten
5 Welche Gründe für eine sinkende Erfolgsquote gibt es? 1. Veränderungen durch neue Fortbildungsregelung? Verordnung Geprüfter Bankfachwirt /-in ( ) 2 Grundlegende Qualifikationen Allgemeine Bankbetriebswirtschaft Betriebswirtschaft Volkswirtschaft Recht spezielle Qualifikationen Privatkundengeschäft Immobiliengeschäft Firmenkundengeschäft
6 Prüfung Schriftliche Prüfung in den Prüfungsbereichen und dem gewählten Prüfungsbereich praxisorientierte Aufgaben mindestens 90 Minuten, höchstens 120 Minuten Ergänzungsprüfung bei weniger als 50, mindestens aber 40 Punkten Mündliche Prüfung praxisorientiertes Situationsgespräch höchstens 20 Minuten (und 20 Min. Vorbereitungszeit) eine von zwei zur Wahl gestellten übergreifenden praxisbezogenen Fällen
7 Prüfung Soll nachweisen, dass er in der Lage ist, - Sachverhalte systematisch zu analysieren, zielorientiert zu bearbeiten und darzustellen sowie - Gespräche situationsbezogen vorzubereiten und durchzuführen. 2 ( 6) Bankfachwirt/-in Gründe: Bundeseinheitliche Prüfung? Höheres Anforderungsniveau? Schwierigere Prüfungsaufgaben?
8 2. Veränderung durch Vorbildung der Teilnehmer/-innen? Rekrutierungsfeld für die Bankfachwirte ist der Bankkaufmann Vorbildung der Bankkaufleute Realschüler 31,2 % 33,9 % Abiturienten 55,1 % 55,2 % Bewerberverhalten und Einstellungspraxis der Banken, Leistungen der Abiturienten seien schwächer geworden Vorbildung Bankfachwirte nach BIBB/IAB-Erhebung (1998/99) 52 % mittlere Reife 43 % Fachschulabschluss/Abitur 2 % Hochschulabschluss 3 % sonstige Abschlüsse Fazit: Andere Teilnehmerstruktur, lässt sich nicht monokausal mit Hinweis auf Pisa-Studie erklären
9 3. Veränderungen durch Bildungsträger? Dem Fortbildungsgang liegt ein Studienwerk von ca Seiten zugrunde Der Stoff wird in 4 Semestern vermittelt o Sind die Anforderungen an die Teilnehmer/-innen gestiegen? o Sind die Dozenten ausreichend qualifiziert? o Wie werden die Teilnehmer/-innen auf die Prüfung vorbereitet?
10 4. Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen? - höhere Arbeitsintensität - geringere Freistellung - Lernen in der Freizeit - stummer Zwang zur Teilnahme an Fortbildung Fazit: Die Teilnahme am berufsbegleitenden Studium ist schwieriger geworden
11 5. Veränderter Stellenwert der Bankfachwirtqualifikation? - Trend zur Akademisierung der Berufsbildung - Verschiebung auf der Werteskala z.b. durch Bachelor - Gleichstellung der allgemeinen und beruflichen Bildung Teilnahme an Weiterbildung erforderlich zur Beschäftigungssicherung sog. Rolltreppeneffekt Welche Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet der Bankfachwirtabschluss?
12 Fragestellungen für den Workshop Wie erfolgt die Zulassung zur Bankfachwirt-Prüfung? Wie wird die Umstellung auf bundeseinheitliche Prüfung bewertet? Wie erfolgt die Prüfungsvorbereitung? Wie beurteilen die Dozenten und Bildungsträger die Entwicklung? Welche Erfahrungen haben Sie bei der Aufgabenerstellung gemacht? Wie beurteilen Sie die Durchführung der Prüfung und die Bewertung der Leistungen? Wie bewerten die Prüfungsteilnehmer/-innen die Prüfungsanforderungen? Welcher Handlungsbedarf besteht nach Ihrer Meinung?
13 Vielen Dank!
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin BankFachwPrV Ausfertigungsdatum: 01.03.2000 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß. Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin
4060 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1998 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin FremdSprPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1999 Vollzitat: "Verordnung über die
MehrFamilienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Zugelassen am: Identnummer:
MehrGebührentarif der IHK Pfalz - Fortbildungsprüfungen Ziffern 1.2 bis 1.2.6
Gebührentarif der IHK Pfalz - Fortbildungsprüfungen Ziffern 1.2 bis 1.2.6 Prüfung Gliederung der Prüfung Prüfungsgebühr Gepr. Schutz- und Sicherheitskraft Recht, Schutz- u. Sicherheitstechnik 1.2.1.1 2
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom
MehrGemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrKaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote
Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote Prüfungstermin Bundesweit Berlin Sommer 2009 93,5 % (von 476) 82,5 % (von 40) Winter 2009/2010 97,8 % (von 181) 93,9 % (von
MehrGeprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall in der Fassung vom 23. Juli 2010
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtuneng Metall / Elektrotechnik / Mechatronik / Medizin Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung
MehrIndustriekaufmann / frau
Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der
MehrFinanzgruppe Sparkassenakademie Schloß Waldthausen
S TUDIENGANG S PARKASSENBETRIEBSWIRT/ S PARKASSENBETRIEBSWIRTIN R AHMENDATEN P RÜFUNGSANFORDERUNGEN L EHR- UND S TOFFVERTEILUNGSPLAN Rahmendaten Bezeichnung Studiengang zum Sparkassenbetriebswirt/zur Sparkassenbetriebswirtin
MehrVerwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)
Prüfungsordnung (vom 1. Januar 2012, StAnz. vom 09.04.2012, S. 447 ff.) 1 Ziel des Lehrgangs 2 Zulassung zum Lehrgang 3 Art, Dauer und Durchführung des Lehrgangs 4 Teilgebiete und Stoffplan 5 Leistungsnachweise
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrForum für Prüferinnen und Prüfer in gewerblich-technischen Berufen Januar 2013 Grundlagen
Forum für Prüferinnen und Prüfer in gewerblich-technischen Berufen Januar 2013 Grundlagen Januar 2013 bbt. Bernardi Beratung und Training 2 1 Prüfungsausschüsse zum Werkfeuerwehrmann Januar 2013 bbt. Bernardi
MehrZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG TEIL 2 KAUFMANN/KAUFFRAU FÜR BÜROMANAGEMENT
INFORMATIONEN ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG TEIL 2 1. Schritt Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags werden 2 Wahlqualifikationen festgelegt. 2. Schritt Abschlussprüfung Teil 1 im 2. AJ im Fach Informationstechnisches
MehrPrüfungen im Fach Biologie im Schuljahr 2013/14
Prüfungen im Fach Biologie im Schuljahr 2013/14 (1) Grundlagen Qualifizierender Hauptschulabschluss Realschulabschluss Abitur Externenprüfungen (2) Anforderungen an Prüfungsaufgaben (3) Bewertung Zusammenstellung
MehrDienstleistungsqualität durch professionelle Arbeit 30./31. Mai 2011 in Leipzig
Dienstleistungsqualität durch professionelle Arbeit 0./1. Mai 0 in Leipzig Forum III: Auf dem Weg zur Dienstleistungsarbeit Qualifizierung und Professionalisierung von mittleren Führungskräften am Beispiel
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrVom Azubi bis zum Master: der neue Büroberuf als Karrierechance
Forum 11 Bildungstagung 31. Mai 2012 Vom Azubi bis zum Master: der neue Büroberuf als Karrierechance Übersicht Stand zur Neuordnung der Büroberufe Thomas Ressel Eckpunkte Fahrplan Überlegungen für ein
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin. Vom 23.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin Vom 23. Dezember 1998 Auf Grund des 46 Abs. 2 und des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )
über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
MehrRechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK)
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm beschließt am 08.06.2016 nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses
MehrPrüfungen und Abschlussvielfalt
Prüfungen und Abschlussvielfalt Rechtsgrundlagen Verordnung Schulordnung über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen- Lyzeums Perl Verordnung - Prüfungsordnung - über
MehrBerufsbildung in Zahlen
www.darmstadt.ihk.de Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar Berufsbildung in Zahlen Aus- und Weiterbildung Vorwort In den vergangenen sechs Jahren ist die Zahl der Ausbildungsneuverträge
MehrIndustrie- und Handelskammer des Saarlandes
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Besondere Rechtsvorschriften für die IHK-Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt im Gastgewerbe/Fachwirtin im Gastgewerbe - Bachelor of Hospitality Services (CCI)
MehrVerordnung über die Berufsausbildung. zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin. vom 21. Juli 2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin vom 21. Juli 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 29. Juli 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin vom 16. März 1998 Auf Grund des 46 Abs. 2 und des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrBedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung
Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
Mehr(Anlage 54 zur FPO) Geprüften Sommelière.
Besondere Prüfungsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Sommelier / zur Geprüften Sommelière in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel (Anlage 54 zur FPO) Aufgrund der 54, 71 Abs. 2
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1 vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.
MehrWeiterbildung nach der Lehre. Aus- und Weiterbildung
Weiterbildung nach der Lehre Aus- und Weiterbildung Was erwartet Sie heute? Welche Fragen sollte ich vor der Wahl eines Lehrgangsangebotes klären? Was unterscheidet die Weiterbildungsprofile voneinander?
MehrAblauf der Praktischen Prüfung
Fachkraft im Gastgewerbe ( 13 der Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13.02.1998) Produkte und gastorientierte Dienstleistungen a. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf b. Einsatz
MehrGeprüfter Wirtschaftsfachwirt/ Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/ Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (IHK) Perspektiven für mehr Erfolg Die Anforderungen in Betrieben und Unternehmen werden immer komplexer. Sind Sie darauf vorbereitet? Geprüfte
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
MehrVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin HWirtMeistPrV Ausfertigungsdatum: 28.07.2005 Vollzitat: "Verordnung über die Anforderungen in der
Mehr2. Wo finden die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler statt?
Allgemeine Information der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher (Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an
Mehr25 JAHRE AGRARGENOSSENSCHAFTEN Nachwuchsgewinnung in der Landwirtschaft. Bettina Wiener
25 JAHRE AGRARGENOSSENSCHAFTEN Nachwuchsgewinnung in der Landwirtschaft Bettina Wiener Gliederung Überblick über die Ausbildung in den Grünen Berufen in Sachsen-Anhalt Sicht der Auszubildenden Sicht der
MehrDurchführung der Meisterprüfung Gärtner/Gärtnerin
Stand 03.12.2014 Durchführung der Meisterprüfung Gärtner/Gärtnerin Gliederung 1. Gliederung der Prüfung 2. Zeiten und Termine 3. Bewertung und Bestehensregelung 4. Weitere Bestimmungen der Prüfungsordnung
MehrGliederung des Vortrags
Anrechnungsmodelle im weiterbildenden Masterstudium und berufsbegleitenden Bachelorstudium: Oldenburger Lösungen Vortrag im Rahmen der WB-Master-Konferenz Bochum, 04. Dezember 2009 Dr. Michaela Knust Geschäftsführende
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)
MehrNeuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006
Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006 1 Kaufmann/Kauffrau für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wird Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau 2 Was ist neu? Berufsbezeichnung
MehrGrundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten"
Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten" i.d.f. des Beschlusses des Vorstandes der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 10.01.07
MehrBerufsmaturitätsprüfungen 2017
Abteilung BM Berufsmaturitätsprüfungen 2017 BM 2 Typ Dienstleistungen Vollzeit und berufsbegleitend Wegleitung 1 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24. Juni 2009
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung. zum/zur Energiefachwirt IHK/Energiefachwirtin IHK.
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Energiefachwirt IHK/Energiefachwirtin IHK Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
Mehr2. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung?
Stand: Juni 2014 DIE SACHKUNDE 1. Allgemeines zum Sachkundenachweis Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
MehrPrüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009)
Einführung: Am 1. August 2009 ist die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten. Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen
MehrAntrag auf Pauschale Anrechnung im Bachelor-Studiengang Sales und Management
Antrag auf Pauschale Anrechnung im Bachelor-Studiengang Sales und Management Sehr geehrte Interessenten, sehr geehrte Studierende, ausgewählte Abschlüsse fachspezifischer Fortbildungen können nach 16 der
MehrDQR - aktueller Stand, Einordnung und Konsequenzen Kooperation KV Schweiz BIBB 2./3. Mai 2012 in Bonn
DQR - aktueller Stand, Einordnung und Konsequenzen Kooperation KV Schweiz BIBB 2./3. Mai 2012 in Bonn Silvia Annen, wissenschaftliche Mitarbeiterin Rainer Brötz, Arbeitsbereichsleiter im Arbeitsbereich
Mehr- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO
- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack. Biologielaborant / Biologielaborantin
über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Biologielaborant / Biologielaborantin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02. Juli 2009) Auf Grund
MehrOrdnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.
Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen
MehrStarke Partner im Fachwirt BankColleg!
Fachwirt BankColleg Lorem Persönlich Ipsum Starke Partner im Fachwirt BankColleg! Ihre Ansprechpartner für alle Fragen zum Fachwirt BankColleg 2 Fachwirt BankColleg Durchdacht "Sie zeigen Ihrer Bank, dass
MehrDas Abitur. -Informationen-
Das Abitur 2016 -Informationen- Allgemeine Bestimmungen Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasiale Oberstufe und über die Abiturprüfung (vom 21.August 2009 zuletzt geändert am 21.07.2015) http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gostv_2015
MehrBerufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie Ziele der Neuordnung aus berufsbildungspolitischer Sicht Länderübergreifender Workshop zur Umsetzung des Rahmenlehrplans für die Ausbildungsberufe Geomatiker/Geomatikerin
MehrFachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Informationen für die Praxis Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Zwischen- und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 6. April 2011 Stand: April 2012 Inhalt: 1. Allgemeines 2. Was ist neu?
MehrLeitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06)
Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Im Folgenden sind grundlegende Informationen zum Studium der Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre 1 im Rahmen des Lehramtes
MehrPrüfungsinformation für die Neugeordneten Elektroberufe Stand:
Prüfungsinformation für die Neugeordneten Elektroberufe Stand: 06.06.2011 Die Verordnung in den industriellen Elektroberufen ist am 24.07.2007 in Kraft getreten. In den Elektroberufen wird zukünftig die
MehrPersonaldienstleistungskaufmann/-kauffrau. Präsentation des neuen Ausbildungsberufes
Neuer Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau Präsentation des neuen Ausbildungsberufes 1 Personaldienstleistungskaufleute Ausbildungsdauer: 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten
Mehr236 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2013
236 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2013 Verordnung und Vom 13. Februar 2013 Auf Grund des 53 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und des 30 Absatz 5 des
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen
Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht
MehrWintersemester 2015/2016
Bachelor 1.Semester WirtschaftsIngenieur Gruppe 1 nur für WIE Bachelor 1.Semester WirtschaftsIngenieur Gruppe 2 nur für WIE Bachelor 1.Semester WirtschaftsIngenieur Gruppe 3 nur für WIE 11. 18:00-18:45
MehrGEPRÜFTER BETRIEBSWIRT / GEPRÜFTE BETRIEBSWIRTIN
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER BETRIEBSWIRT / GEPRÜFTE BETRIEBSWIRTIN Der Karriereweg über die praxisorientierte Weiterbildung zum Gepr. Betriebswirt knüpft an den Kenntnissen, Fertigkeiten
MehrHäufig gestellte Fragen mit Antworten zur Ausbilder-Eignungsprüfung. Allgemeine Fragen
Häufig gestellte Fragen mit Antworten zur Ausbilder-Eignungsprüfung Allgemeine Fragen Welche IHK ist für mich zuständig? Wann muss ich bekanntgeben, ob ich eine Unterweisung oder eine Präsentation in der
MehrMindestens 57 % im schriftlichen und mündlichen Teil DSH 1. Mindestens 67% im schriftlichen und mündlichen Teil DSH 2
Allgemeine Fragen Was bedeutet die Abkürzung DSH? Die Abkürzung DSH bedeutet Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studierenbewerber und bewerberinnen. Wie sieht die DSH Prüfung
MehrInformationen zur AZAV-Zulassung
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg, im September 2016 Herausgeber: Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Postfach 76 10 48, 22060 Hamburg www.hibb.hamburg.de Carmen Szkolaja, Hamburger Institut
MehrGEPRÜFTER BETRIEBSWIRT / GEPRÜFTE BETRIEBSWIRTIN
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER BETRIEBSWIRT / GEPRÜFTE BETRIEBSWIRTIN Der Karriereweg über die praxisorientierte Weiterbildung zum Gepr. Betriebswirt knüpft an den Kenntnissen, Fertigkeiten
MehrMerkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler
Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6.12.2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011) und der Verordnung zur Einführung einer
MehrFoMaFüPrV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: "Forstmaschinenführer-Prüfungsverordnung vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S.
Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/ Geprüfte Forstmaschinenführerin (Forstmaschinenführer- Prüfungsverordnung - FoMaFüPrV) FoMaFüPrV
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik/ Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik in der Fassung vom 26. März 2014 Bestell-Nr.
MehrELEKTRONIKER / IN FÜR BETRIEBSTECHNIK
Stempel des Ausbildungsbetriebs zurück an: Bundesinstitut für Berufsbildung Arbeitsbereich 4.3.2 / Frau Wasiljew Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn ELEKTRONIKER / IN FÜR BETRIEBSTECHNIK Befragung zur Gestreckten
MehrGestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept
Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept Prüfungselemente nach Verordnung Praktische Arbeitsaufgabe / 21h Konzept Mai/Juni oder November/Dezember Höchstens 5h Präsentation und Fachgespräch
Mehr8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art. 19 Zulassung Zu den Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer die berufliche Grundbildung erworben hat: a. nach den Bestimmungen dieser Verordnung; b. in einer
MehrVom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80 Std)
Bezirksverband Frankfurt am Main Zentrale AusbildungsStätte staatlich anerkannte Bildungsstätte Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80
MehrBilanzbuchhalter(in) Bilanzbuchhalters - Dr. Axel Endriss
Berufsbild Bilanzbuchhalter(in) Verändert die neue Rechtsverordnung für Bilanzbuchhalter den Marktwert von Alt-Bilanzbuchhaltern - Auswirkungen von IAS/IFRS und BilMoG auf die Berufsanforderungen des Bilanzbuchhalters
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière (IHK) in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière (IHK) in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel Die Industrie- und Handelskammer Koblenz erlässt aufgrund
MehrRechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten
Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2 Stand: März 2014 Inhalt: 1. Allgemeines...
MehrMaria-Sibylla-Merian-Gymnasium Telgte Die Abiturprüfung (Auszüge aus der APO-GOSt)
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Telgte Die Abiturprüfung (Auszüge aus der APO-GOSt) 20 Zweck der Prüfung Durch die Abiturprüfung wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler das Ziel des Bildungsganges
MehrA) Hinweise zur Gestaltung und Durchführung der mündlichen Abiturprüfung. B) Hinweise zur mündlichen Abiturprüfung in den modernen Fremdsprachen
II. Mündliche Abiturprüfung und Ergänzungsprüfungen A) Hinweise zur Gestaltung und Durchführung der mündlichen Abiturprüfung B) Hinweise zur mündlichen Abiturprüfung in den modernen Fremdsprachen C) Hinweise
MehrErgänzende Weisungen zur Schlussprüfung an der Handelsmittelschule HMS
Ergänzende Weisungen zur Schlussprüfung an der Handelsmittelschule HMS Grundlagen Die Grundlagen befinden sich in der Verordnung über die Handelsmittelschule (V HMS) vom 19.05.2010, und zwar in den 14
MehrTourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)
Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) Aus- und Weiterbildung Gültig ab 01.08.2011 Löst die bisherige AO der Reiseverkehrskaufleute vom 18. März 2005 ab 7.000 6.000 Entwicklung
MehrPrüfungsordnung Bankfachwirt BankCOLLEG
Prüfungsordnung Bankfachwirt BankCOLLEG (Gültig ab Studienbegn 2015) 1 Teilnahmevoraussetzungen Am Studiengang Bankfachwirt BankCOLLEG kann jeder teilnehmen, der ee Ausbildung zur/m Bankkauffrau/ Bankkaufmann
MehrStudienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'
Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des
MehrNeuordnung Chemielaborant
Neuordnung Chemielaborant Eine Information zu den Veränderungen in der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie vom 25. Juni 2009. Dr. Hans Jürgen Metternich Wiesbaden, 26. August 2009
MehrEs gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Stand: 22. November 2011 Die Sachkunde 1. Wer benötigt die Sachkunde? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
MehrJob in Sicht Station: Weiterbildung
Job in Sicht 2016 Station: Weiterbildung 1 Inhalte Ausbildungen Schulabschlüsse zweiter Bildungsweg BOS FOS Fachwirt Studium Vollzeit Berufsbegleitend Dual 2 Probleme bei der Ausbildungsreife heutiger
MehrGünter Geerdes Forum Berufsbildung
Beispiele Attraktiver Ausbildung und die Heterogenität von Auszubildenden betriebliche Reaktionsmöglichkeiten und formen Günter Geerdes Forum Berufsbildung 10.06.2015 Über den Inhalt I. Zum Hintergrund
MehrPraktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft
Abteilung Bildung, Betriebswirtschaft, Beratung Fachbereich Bildung Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg Tel.: 04331/9453-250 Fax.: 04331/9453-219 E-Mail: erimkus@lksh.de Praktikantenordnung für das Praktikum
MehrUmsetzung von ECVET an der Schnittstelle zwischen vollzeitschulischer und dualer Berufsausbildung im kfm. Bereich. Ergebnisse aus der Erprobung
Umsetzung von ECVET an der Schnittstelle zwischen vollzeitschulischer und dualer Berufsausbildung im kfm. Bereich Ergebnisse aus der Erprobung DECVET-Fachtagung Dresden, 23. Juni 2011 Dipl.-Hdl. Daniel
MehrBesondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe IHK/Fachwirtin im Gastgewerbe IHK
Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe IHK/Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Köln erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrGEPRÜFTE/-R FREMDSPRACHENKORRESPONDENT/-IN ENGLISCH
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTE/-R FREMDSPRACHENKORRESPONDENT/-IN ENGLISCH Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie notwendigen Qualifikationen besitzen, um die
MehrFriedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium Die gymnasiale Oberstufe. Eine Informationsveranstaltung
Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium Die gymnasiale Oberstufe Eine Informationsveranstaltung Das Ziel: Die Berechtigung zum Besuch einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland = allgemeine Studierfähigkeit
MehrKaufmännische Berufsmaturitätsprüfungen 2017
Abteilung BM Kaufmännische Berufsmaturitätsprüfungen 2017 BM 1 / M-Profil Wegleitung 1 Gesetzliche Grundlagen Verordnung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) über die Berufsmaturität
Mehr